Zum besseren Verständnis stellen wir Ihnen eine Kopie der nachstehenden Bestimmungen in anderer Sprache als Englisch bereit. Beachten Sie jedoch, dass diese nicht englische Version weder für Sie noch für Google rechtsverbindlich ist. Sie finden die für Sie und Google rechtsverbindliche englische Version dieser Bestimmungen unter http://www.google.com/apps/intl/en/terms/premier_terms.html.
*Die unten stehenden Bestimmungen gelten für monatliche Nachzahlungen. Klicken Sie hier, um die Bestimmungen für Kunden mit jährlicher Vorauszahlung einzusehen.
Diese Onlinevereinbarung für Google Apps for Business (die "Vereinbarung") wird zwischen Google Inc., einem Unternehmen aus Delaware mit Sitz in 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, Kalifornien 94043 ("Google"), und der diesen Bedingungen zustimmenden juristischen Person ("Kunde") getroffen. Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem Sie auf die unten stehende Schaltfläche "Ich stimme zu" klicken ("Datum des Inkrafttretens"). Wenn Sie im Namen Ihres Arbeitgebers oder einer anderen juristischen Person zustimmen, versichern und gewährleisten Sie, dass (i) Sie über die vollständigen rechtlichen Vollmachten verfügen, Ihren Arbeitgeber oder die betreffende juristische Person an diese Nutzungsbedingungen zu binden, (ii) dass Sie diese Vereinbarung gelesen haben und verstehen und (iii) dass Sie dieser Vereinbarung im Namen der Partei, die Sie vertreten, zustimmen. Wenn Sie nicht über die rechtlichen Vollmachten verfügen, Ihren Arbeitgeber oder die betreffende juristische Person zu binden, klicken Sie nicht auf die unten stehende Schaltfläche "Ich stimme zu" (bzw. unterzeichnen Sie diese Vereinbarung nicht). Diese Vereinbarung regelt den Zugriff des Kunden auf die Dienste und die Nutzung der Dienste durch den Kunden.
-
1. Dienste
- 1.1 Einrichtungen und Datenübertragung.
Alle Einrichtungen, die zum Speichern und Verarbeiten von Nutzerdaten verwendet werden, halten angemessene Sicherheitsstandards ein, die nicht weniger Schutz bieten als die Sicherheitsstandards in Einrichtungen, in denen Google seine eigenen Informationen ähnlichen Typs speichert und verarbeitet. Google hat Systeme und Verfahren implementiert, die mindestens dem Branchenstandard entsprechen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kundendaten zu gewährleisten, Schutz gegen vorhersehbare Bedrohungen bzw. Gefahren für die Sicherheit oder Integrität der Kundendaten sowie Schutz gegen unberechtigten Zugriff auf bzw. unberechtigte Verwendung von Kundendaten zu bieten. Im Rahmen der Bereitstellung der Dienste kann Google Kundendaten in den USA und in jedem anderen Land speichern und verarbeiten, in dem Google oder seine Agenten Einrichtungen unterhalten. Durch die Verwendung der Dienste stimmt der Kunde dieser Übertragung, Verarbeitung und Speicherung von Kundendaten zu.
- 1.2 Änderungen
- a.
An den Diensten.
Google kann von Zeit zu Zeit wirtschaftlich vernünftige Änderungen an den Diensten vornehmen. Wenn Google eine wesentliche Änderung an den Diensten vornimmt, informiert Google den Kunden über diese Änderung, vorausgesetzt, der Kunde hat bei Google Informationen zu derartigen Änderungen abonniert. - b. An den URL-Bestimmungen. Google kann von Zeit zu Zeit wirtschaftlich vernünftige Änderungen an den URL-Bestimmungen vornehmen. Wenn Google eine wesentliche Änderung an den URL-Bestimmungen vornimmt, informiert Google den Kunden entweder durch eine E-Mail an die Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse oder durch Benachrichtigung über die Admin-Konsole. Wenn die Änderung erhebliche negative Auswirkungen auf den Kunden hat und der Kunde der Änderung nicht zustimmt, muss er Google innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung über die Hilfe davon in Kenntnis setzen. Wenn der Kunde Google wie erforderlich in Kenntnis setzt, unterliegt der Kunde weiterhin den Bestimmungen, die unmittelbar vor der Änderung gültig waren, und zwar bis zum Ende der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Laufzeit für die betroffenen Dienste. Wenn die betroffenen Dienste erneuert werden, erfolgt die Erneuerung unter den dann aktuellen URL-Bestimmungen von Google.
- a.
- 1.3. Eigentümerschaft an Kunden-Domain-Namen.
Vor der Bereitstellung der Dienste kann Google sich vergewissern, dass die Kunden-Domain-Namen im Eigentum bzw. unter der Kontrolle des Kunden stehen. Wenn die Kunden-Domain-Namen nicht im Eigentum bzw. unter der Kontrolle des Kunden stehen, ist Google nicht verpflichtet, dem Kunden die Dienste bereitzustellen.
- 1.4 Anzeigen.
Die Standardeinstellung für die Dienste gestattet Google nicht die Bereitstellung von Anzeigen. Der Kunde kann diese Einstellung in der Admin-Konsole ändern, wodurch der Kunde Google die Genehmigung zur Bereitstellung von Anzeigen erteilt. Wenn der Kunde die Bereitstellung von Anzeigen ermöglicht, kann er jederzeit wieder zur Standardeinstellung zurückkehren und Google beendet die Bereitstellung von Anzeigen.
- 1.5 Google Apps Vault.
Wenn der Kunde Google Apps Vault erwirbt, gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen:
- a.
Aufbewahrung.
Google ist nicht zur Aufbewahrung archivierter Kundendaten über den vom Kunden angegebenen Aufbewahrungszeitraum hinaus verpflichtet (mit der Ausnahme von Litigation Holds). Wenn der Kunde Google Apps Vault nicht erneuert, ist Google nicht zur Aufbewahrung von archivierten Kundendaten verpflichtet. - b. Zusätzliche Käufe. Sofern Google nichts anderes zulässt, erhält der Kunde mit jedem Erwerb eines zusätzlichen Endnutzerkontos für die Dienste nach Erwerb von Google Apps Vault Zugriff auf die gleiche Anzahl an Endnutzerkonten für Google Apps Vault. Diese Anzahl wird ihm auch in Rechnung gestellt.
- a.
- 1.1 Einrichtungen und Datenübertragung.
-
2. Verpflichtungen des Kunden
- 2.1 Compliance.
Der Kunde nutzt die Dienste in Übereinstimmung mit der Richtlinie zur fairen Nutzung. Google kann von Zeit zu Zeit neue Anwendungen, Funktionen oder Funktionalitäten für die Dienste verfügbar machen, deren Nutzung von der Zustimmung des Kunden zu weiteren Bestimmungen abhängig sein kann. Darüber hinaus stellt Google dem Kunden und dessen Endnutzern zusätzlich zu den Diensten weitere, nicht zu Google Apps gehörende Produkte zur Verfügung. Diese Bereitstellung erfolgt in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen der nicht zu Google Apps gehörenden Produkte und den anwendbaren produktspezifischen Nutzungsbedingungen von Google. Falls der Kunde eines oder alle der nicht zu Google Apps gehörenden Produkte nicht aktivieren möchte, kann der Kunde diese Produkte jederzeit über die Admin-Konsole aktivieren bzw. deaktivieren.
- 2.2 Aliase.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Überwachung, Beantwortung und sonstige Verarbeitung von an die Aliase "abuse" und "postmaster" der Domain-Namen des Kunden gesendeten E-Mail-Nachrichten. Google ist jedoch berechtigt, E-Mails, die an diese Aliase für Domain-Namen des Kunden gesendet werden, zu überwachen, um Fälle von Missbrauch erkennen zu können.
- 2.3 Kundenadministration der Dienste.
Der Kunde kann über die Admin-Konsole einen oder mehrere Administratoren angeben, die die Rechte für den Zugriff auf die Administratorkonten und zur Verwaltung der Endnutzerkonten haben. Der Kunde ist verantwortlich für: (a) die Wahrung der Vertraulichkeit von Passwort und Admin-Konto/Admin-Konten, (b) die Festlegung derjenigen Personen, die zum Zugriff auf das Admin-Konto/die Admin-Konten berechtigt sind, und (c) das Sicherstellen, dass bei allen Aktivitäten, die in Verbindung mit dem Admin-Konto/den Admin-Konten erfolgen, die Vereinbarung eingehalten wird. Der Kunde stimmt zu, dass Google keine Verantwortung für die interne Verwaltung oder Administration der Dienste für den Kunden übernimmt und dass Google nur als Datenverarbeiter fungiert.
- 2.4 Zustimmung des Endnutzers.
Die Administratoren des Kunden können in der Lage sein, auf die den Endnutzern in den Endnutzerkonten zur Verfügung stehenden Daten zuzugreifen, diese zu überwachen, zu verwenden oder offenzulegen. Der Kunde ist zuständig für die Einholung und Aufrechterhaltung der Zustimmung aller Endnutzer (i) zum Zugriff, zur Überwachung, Verwendung bzw. Offenlegung dieser Daten durch den Kunden und dafür, dass Google den Kunden in die Lage versetzt, diese Tätigkeiten durchzuführen, und (ii) zur Bereitstellung der Dienste durch Google.
- 2.5 Nicht autorisierte Verwendung.
Der Kunde unternimmt alle wirtschaftlich vernünftigen Bemühungen, um die nicht autorisierte Verwendung der Dienste zu verhindern und gegebenenfalls zu beenden. Der Kunde unterrichtet Google unverzüglich über eine etwaige nicht autorisierte Verwendung der Dienste bzw. einen nicht autorisierten Zugriff auf die Dienste, von der/dem er Kenntnis erlangt.
- 2.6 Einschränkungen für die Verwendung.
Sofern Google dem nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt, führt der Kunde keine der folgenden Aktionen durch und unternimmt wirtschaftlich vernünftige Bemühungen, um zu verhindern, dass Dritte eine der folgenden Aktionen durchführen: (a) Verkauf, Weiterverkauf, Vermietung oder eine funktional ähnliche Aktion der Dienste an einen Dritten, außer sofern in dieser Vereinbarung ausdrücklich autorisiert, (b) Versuch, ein Reverse Engineering der Dienste oder einer Komponente der Dienste durchzuführen, (c) Versuch, einen Ersatz oder einen ähnlichen Dienst durch die Verwendung der Dienste oder den Zugriff auf die Dienste zu erstellen, (d) Verwendung der Dienste für Aktivitäten mit hohem Risiko oder (e) Verwenden der Dienste zum Speichern oder Übertragen von Kundendaten, die laut Exportkontrollgesetzen Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die entsprechende Einhaltung von HIPAA.
- 2.7 Anforderungen seitens eines Dritten.
Der Kunde ist für die Beantwortung der Anforderungen seitens eines Dritten verantwortlich. Sofern rechtlich und nach den Bedingungen der Anforderung seitens eines Dritten zulässig, (a) unterrichtet Google den Kunden unverzüglich über den Erhalt einer Anforderung seitens eines Dritten, (b) leistet Google den vertretbaren Anforderungen des Kunden hinsichtlich dessen Bemühungen zur Ablehnung der Anforderungen eines Dritten Folge und (c) stellt Google dem Kunden die zur Erwiderung auf die Anforderung eines Dritten erforderlichen Informationen oder Tools zur Verfügung. Der Kunde versucht zunächst, die zur Erwiderung auf die Anforderung eines Dritten erforderlichen Informationen selbst einzuholen, und wendet sich nur dann an Google, wenn das Einholen solcher Informationen mit vertretbaren Bemühungen nicht möglich ist.
- 2.1 Compliance.
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3. Rechnungs- und Zahlungsoptionen
- 3.1 Abrechnung. Der Kunde kann bei der Auftragserteilung für die
Dienste zwischen folgenden Abrechnungsoptionen wählen:
- a.
Flexibler Tarif.
Wenn der Kunde diese Option wählt, verpflichtet er sich nicht, die Dienste für einen vorab definierten Zeitraum zu erwerben, sondern bezahlt für die Dienste auf monatlicher Basis. Google stellt dem Kunden: (i) Gebühren auf der Grundlage der täglichen Nutzung der Dienste während des vorangegangenen Monats sowie (ii) im Nachhinein zahlbare Monatsgebühren für die Nutzung der Dienste in Rechnung. Google informiert den Kunden über den monatlichen Gebührensatz für die Dienste, wenn der Kunde die Dienste bestellt, und berechnet anhand dieses Satzes die Gebühren für die tägliche Nutzung des Kunden im betreffenden Monat auf anteiliger Basis. Alle Tage mit Teilnutzung der Dienste werden bei der Gebührenberechnung auf einen vollen Tag der Dienstnutzung aufgerundet. Der Kunde kann zur Bezahlung der Dienste zwischen den unten aufgeführten Zahlungsoptionen wählen. - b.
Jahrestarif.
Wenn der Kunde diese Option auswählt, ist er verpflichtet, die Dienste von Google für ein Jahr zu erwerben, und erhält im Gegenzug einen Rabatt auf die Dienste, der sich auf die Höhe der monatlichen Zahlung des Kunden auswirkt. Google stellt dem Kunden weiterhin die Nutzung der Gebühren rückwirkend monatlich in Rechnung, wenn der Kunde eine Jahresverpflichtung zum Bezug der Dienste mit Google eingegangen ist. Der Kunde kann zur Bezahlung der Dienste zwischen den unten aufgeführten Zahlungsoptionen wählen.
- a.
- 3.2. Zahlung. Alle Zahlungen sind in US-Dollar fällig, sofern nicht
auf der Auftragsseite oder der Rechnung anderweitig angegeben.
- a.
Kreditkarte oder Debitkarte.
Gebühren für Aufträge, bei denen der Kunde mit Kreditkarte, Debitkarte oder einer sonstigen Zahlungsweise abgesehen von der Zahlung auf Rechnung bezahlt, sind am Ende des Monats fällig, in dem der Kunde die Dienste erhalten hat. Bei Kredit- bzw. Debitkarten gilt jeweils: (i) Google stellt dem Kunden alle anfallenden Gebühren bei Fälligkeit in Rechnung und (ii) diese Gebühren gelten 30 Tage nach dem Ende des Monats, in dem der Kunde die Dienste erhielt, als rückständig. - b.
Rechnungen.
Zahlungen für Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig, sofern dies auf der Auftragsseite nicht anders angegeben ist, und gelten nach diesem Termin als rückständig. - c.
Weitere Zahlungsweisen.
Der Kunde kann seine Zahlungsmethode in die innerhalb der Admin-Konsole verfügbaren Zahlungsmethoden ändern. Google kann andere Zahlungsweisen zulassen, indem Google sie in der Admin-Konsole verfügbar macht. Diese weiteren Zahlungsweisen unterliegen möglicherweise zusätzlichen Bedingungen, denen der Kunde vor der Verwendung der weiteren Zahlungsweisen zustimmen muss.
- a.
- 3.3 Rückständige Zahlungen.
Für rückständige Zahlungen fallen Zinsen in Höhe von 1,5 Prozent pro Monat oder in Höhe des maximal gesetzlich zulässigen Zinssatzes, sofern dieser darunter liegt, für den Zeitraum zwischen Fälligkeitsdatum und vollständiger Zahlung an. Der Kunde ist für alle vertretbaren Kosten einschließlich Rechtsanwaltskosten verantwortlich, die Google für das Eintreiben derartiger rückständiger Zahlungen entstehen, außer diese rückständigen Zahlungen sind auf Abrechnungsungenauigkeiten seitens Google zurückzuführen.
- 3.4 Aussetzung aufgrund von Nichtzahlung
- a.
Automatische Aussetzung.
Der Kunde hat 30 Tage Zeit, um Google etwaige ausstehende Gebühren zu bezahlen. Wenn der Kunde Google die ausstehenden Gebühren nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt, sperrt Google automatisch die Nutzung der Dienste durch den Kunden. Die Aussetzung bleibt so lange bestehen, bis der Kunde alle ausstehenden Gebühren an Google gezahlt hat. - b.
Während der Aussetzung.
Wenn die Abrechnung für den Kunden auf Monatsbasis erfolgt und der Kunde wegen Nichtzahlung gesperrt wird, stellt Google dem Kunden während der Aussetzung des Kunden wegen Nichtzahlung keine Monatsgebühren in Rechnung. Wenn der Kunde eine Jahresverpflichtung zum Bezug der Dienste mit Google eingegangen ist, stellt Google dem Kunden während seiner Aussetzung wegen Nichtzahlung weiterhin monatliche Gebühren in Rechnung und der Kunde muss sämtliche ausstehenden Gebühren bezahlen, um die Verwendung der Dienste fortsetzen zu können. - c.
Kündigung nach Aussetzung.
Wenn der Kunde mehr als sechzig Tage lang wegen Nichtzahlung gesperrt bleibt, kann Google den Vertrag mit dem Kunden wegen Vertragsbruchs laut Abschnitt 11 kündigen.
- a.
- 3.5 Steuern.
Der Kunde ist für sämtliche Steuern verantwortlich und bezahlt Google die Dienste ohne Abzug für Steuern. Ist Google zum Einzug oder zur Zahlung von Steuern verpflichtet, werden die Steuern dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern der Kunde Google kein gültiges, von der entsprechenden Steuerbehörde autorisiertes Steuerbefreiungszertifikat vorlegt. Falls der Kunde gesetzlich zur Einbehaltung von Steuern aus seinen Zahlungen an Google verpflichtet ist, muss der Kunde Google eine offizielle Steuerquittung oder einen anderen angemessenen Nachweis für solche Zahlungen vorlegen.
- 3.6 Aufträge.
Benötigt der Kunde eine Auftragsnummer auf seiner Rechnung, teilt er dies Google mit. Daraufhin wird Google eine Auftragsnummer auf den Rechnungen angeben. Teilt der Kunde keine Auftragsnummer mit, verzichtet der Kunde auf dieses Erfordernis und (a) Google wird dem Kunden die Rechnung ohne Auftragsnummer ausstellen und (b) der Kunde erklärt sich einverstanden, die Rechnungen ohne angegebene Auftragsnummer zu bezahlen. Alle Nutzungsbedingungen auf einem Auftrag gelten nicht für diese Vereinbarung und sind nichtig.
- 3.1 Abrechnung. Der Kunde kann bei der Auftragserteilung für die
Dienste zwischen folgenden Abrechnungsoptionen wählen:
-
4. Technische Supportdienste
- 4.1 Durch den Kunden.
Der Kunde ist für die Beantwortung von Fragen und Beschwerden von Endnutzern oder Dritten zur Verwendung der Dienste durch den Kunden oder seine Endnutzer verantwortlich und trägt hierfür die Kosten. Der Kunde unternimmt alle wirtschaftlich vernünftigen Bemühungen, um Supportprobleme zu beheben, bevor er sie an Google eskaliert.
- 4.2 Durch Google.
Wenn der Kunde ein Supportproblem nicht in Einklang mit den oben stehenden Bestimmungen lösen kann, ist er berechtigt, das Problem gemäß TSS-Richtlinien an Google zu eskalieren. Google stellt dem Kunden TSS gemäß den TSS-Richtlinien bereit.
- 4.1 Durch den Kunden.
-
5. Sperrung
- 5.1 Von Endnutzerkonten durch Google.
Wenn Google Kenntnis von einem Verstoß eines Endnutzers gegen die Vereinbarung erlangt, kann Google den Kunden eigens zur Aussetzung des betreffenden Endnutzerkontos auffordern. Wenn der Kunde der Aufforderung seitens Google zur Aussetzung eines Endnutzerkontos nicht nachkommt, kann Google diese Aussetzung selbst vornehmen. Die Aussetzung durch Google endet dauert so lange an, bis der betreffende Endnutzer den Verstoß, der zu der Aussetzung führte, ausgeräumt hat.
- 5.2 Dringende Sicherheitsprobleme.
Ungeachtet des Vorstehenden ist Google bei dringenden Sicherheitsproblemen berechtigt, die vertragswidrige Verwendung automatisch zu sperren. Die Aussetzung erfolgt im kleinstmöglichen Umfang und ist von der geringstmöglichen Dauer, die zur Vermeidung bzw. Beendigung des dringenden Sicherheitsproblems erforderlich ist. Wenn Google ein Endnutzerkonto aus irgendeinem Grund sperrt, ohne den Kunden zuvor davon zu benachrichtigen, gibt Google dem Kunden auf dessen Aufforderung hin den Grund für die Aussetzung an, sobald dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist.
- 5.1 Von Endnutzerkonten durch Google.
-
6. Vertrauliche Informationen
- 6.1 Verpflichtungen.
Jede Partei verpflichtet sich, (a) die vertraulichen Informationen der anderen Partei mit derselben Sorgfalt zu schützen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, und (b) die vertraulichen Informationen nicht offenzulegen, außer an Zweigunternehmen, Angestellte und Vertreter, die davon Kenntnis haben müssen und sich schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Jede Partei sowie alle etwaigen verbundenen Unternehmen, Angestellten und Vertreter, gegenüber denen sie die vertraulichen Informationen offengelegt hat, darf bzw. dürfen die vertraulichen Informationen nur zur Ausübung ihrer Rechte und Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags verwenden, wobei diese Informationen mit angemessener Sorgfalt geschützt werden müssen. Jede Partei ist für etwaige Aktionen ihrer verbundenen Unternehmen, Angestellten und Vertreter verantwortlich, die gegen diesen Abschnitt verstoßen.
- 6.2 Ausnahmen.
Vertrauliche Informationen schließen keine Informationen ein, die (a) dem Empfänger der vertraulichen Informationen bereits bekannt waren oder die (b) ohne Verschulden des Empfängers öffentlich zugänglich werden, (c) die vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden oder (d) dem Empfänger rechtmäßig durch Dritte mitgeteilt wurden.
- 6.3 Erforderliche Offenlegung.
Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen, wenn dies durch gesetzliche Vorschriften erforderlich ist, jedoch nur nachdem sie, sofern rechtlich zulässig, (a) wirtschaftlich vernünftige Bemühungen zur Benachrichtigung der anderen Partei unternommen hat und (b) der anderen Partei die Möglichkeit gegeben hat, die Offenlegung anzufechten.
- 6.1 Verpflichtungen.
-
7. Gewerbliche Schutzrechte, Marken
- 7.1 Gewerbliche Schutzrechte.
Sofern in der vorliegenden Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, gewährt diese Vereinbarung keiner der Parteien irgendwelche impliziten oder anderweitigen Rechte an den Inhalten oder dem geistigen Eigentum der jeweils anderen Partei. Wie zwischen den Parteien vereinbart, ist der Kunde Inhaber aller gewerblichen Schutzrechte an den Kundendaten und Google ist Inhaber aller gewerblichen Schutzrechte an den Diensten.
- 7.2 Anzeige von Marken.
Google ist zur Anzeige derjenigen Marken des Kunden berechtigt, deren Anzeige der Kunde autorisiert hat. Eine derartige Autorisierung erfolgt durch den Kunden durch Hochladen seiner Marken an den Dienst und zwar innerhalb der angegebenen Bereiche der Dienstseiten. Der Kunde kann die Art und Weise dieser Verwendung mithilfe der Admin-Konsole festlegen. Außerdem darf Google seine Markenkennzeichen auf den Dienstseiten anzeigen, um darauf hinzuweisen, dass die Dienste von Google bereitgestellt werden. Keine Partei darf die Marken der jeweils anderen Partei außer in der in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestatteten Weise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei zeigen oder verwenden.
- 7.3 Einschränkung zu den Marken.
Jede Verwendung der Marken einer Partei kommt der Partei zugute, die die gewerblichen Schutzrechte an den betreffenden Marken inne hat. Eine Partei kann das Recht der anderen Partei zur Verwendung ihrer Markenkennzeichen laut dieser Vereinbarung durch schriftliche Benachrichtigung der anderen Partei mit einem angemessenen Zeitraum für die Einstellung der Verwendung widerrufen.
- 7.1 Gewerbliche Schutzrechte.
-
8. Öffentlichkeit.
Der Kunde stimmt zu, dass Google den Namen und die Markenkennzeichen des Kunden in eine Liste mit Google-Kunden im Internet oder zu Werbezwecken aufnehmen darf. Der Kunde stimmt auch zu, dass Google mündlich auf den Kunden als Kunde der Produkte oder Dienste von Google verweisen darf, die dieser Vereinbarung unterliegen. Dieser Abschnitt unterliegt Abschnitt 7.3 (Einschränkung zu den Marken). -
9. Erklärungen, Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse.
- 9.1 Erklärungen und Gewährleistungen.
Jede Partei erklärt, dass sie über volle Befugnis und Berechtigung zum Eingehen dieser Vereinbarung verfügt. Jede Partei erklärt, dass sie alle Gesetze und Vorschriften einhält, die für die Bereitstellung bzw. Verwendung der Dienste gelten, einschließlich etwaiger geltender Gesetze über die Benachrichtigung bei Sicherheitsverletzungen (Security Breach Notification Laws). Google gewährleistet, die Dienste in Übereinstimmung mit dem anwendbaren SLA bereitzustellen.
- 9.2 Haftungsausschlüsse.
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG UND SOFERN IN DIESEM DOKUMENT NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS ANGEGEBEN, ÜBERNIMMT KEINE PARTEI IRGENDEINE SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH NOCH ANDERWEITIG, INSBESONDERE GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. GOOGLE MACHT KEINERLEI ZUSICHERUNGEN HINSICHTLICH DER DURCH ODER ÜBER DIE DIENSTE ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN INHALTE ODER INFORMATIONEN. DER KUNDE BESTÄTIGT, DASS ES SICH BEI DEN DIENSTEN NICHT UM EINEN TELEFONDIENST HANDELT UND DASS DIE DIENSTE KEINE MÖGLICHKEIT BIETEN, ANRUFE ÜBER ÖFFENTLICHE TELEFONNETZE ZU EMPFANGEN ODER ZU TÄTIGEN, AUCH NICHT ÜBER NOTRUFNUMMERN.
- 9.1 Erklärungen und Gewährleistungen.
-
10. Laufzeit
- 10.1 Laufzeit der Vereinbarung.
Diese Vereinbarung bleibt während der Laufzeit in Kraft.
- 10.2 Dienstlaufzeit und Erwerbungen während der Dienstlaufzeit.
Google stellt dem Kunden die Dienste während der Dienstlaufzeit zur Verfügung. Sofern die Parteien nicht schriftlich anders lautende Vereinbarungen treffen, gilt für Endnutzerkonten, die während einer Dienstlaufzeit erworben wurden, eine anteilige Laufzeit, die mit dem letzten Tag der betreffenden Dienstlaufzeit endet.
- 10.3 Verlängerung
- a.
Beim flexiblen Tarif.
Beim flexiblen Tarif ist der Kunde nicht verpflichtet, die Dienste über einen vorab definierten Zeitraum zu erwerben, sondern bezahlt für die Dienste auf monatlicher Basis. Folglich gibt es keine Verlängerungen für den flexiblen Plan. Stattdessen stellt Google dem Kunden einfach weiterhin gemäß dessen täglicher Nutzung der Dienste während des vorangegangenen Monats Gebühren in Rechnung und der Kunde kann seinen Dienst jederzeit stornieren. - b.
Beim Jahrestarif.
Am Ende der Dienstlaufzeit verlängern sich die Dienste und alle zuvor erworbenen Endnutzerkonten jeweils automatisch um eine weitere einmonatige Dienstlaufzeit. Außerdem wird nach Ablauf der ersten Jahresverpflichtung des Kunden die Jahresverpflichtung auf den flexiblen Tarif umgestellt. Wenn ein Kunde den Jahrestarif verlängern möchte, muss er vor Ablauf der Jahresverpflichtung die Verlängerungseinstellungen in der Admin-Konsole entsprechende ändern. - c.
Allgemeines.
Der Kunde kann die Anzahl der zu verlängernden Endnutzerkonten ändern, indem er Google über die Admin-Konsole die entsprechende Anzahl der zu verlängernden Konten mitteilt. Der Kunde zahlt weiterhin an Google die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Gebühren für jeden verlängerten Endnutzervertrag, bis der Kunde und Google eine andere Vereinbarung treffen. Wenn Google keine Verlängerung der Dienste wünscht, teilt er dem Kunden dies mindestens fünfzehn Tage vor dem Ende der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Dienstlaufzeit schriftlich mit. Diese Mitteilung über Nichtverlängerung tritt mit Ablauf der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Dienstlaufzeit in Kraft.
- a.
- 10.4 Anfordern von Endnutzer-Konten.
Der Kunde kann Endnutzerkonten auf folgende Weisen anfordern: (i) durch Benachrichtigung des zuständigen Google Account Managers oder (ii) durch Bestellung von Endnutzerkonten über die Admin-Konsole
- 10.5 Änderungen der Gebühren.
Google kann die Gebühren für die nachfolgende Dienstlaufzeit ändern, wenn Google dies dem Kunden schriftlich (auch per E-Mail) mindestens 30 Tage vor dem Beginn der nachfolgenden Dienstlaufzeit mitteilt.
- 10.1 Laufzeit der Vereinbarung.
-
11. Beendigung:
- 11.1 Kündigung wegen eines Verstoßes.
Jede Partei kann die Leistungen einstellen oder diese Vereinbarung kündigen, wenn (i) die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung begeht und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung ausräumt, (ii) die andere Partei ihre Geschäftstätigkeiten einstellt oder ein Insolvenzverfahren gegen diese Partei eingeleitet und nicht innerhalb von neunzig Tagen aufgehoben wird oder (iii) die andere Partei mehr als zweimal einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung begeht, unbeschadet des etwaigen Ausräumens solcher Verstöße.
- 11.2 Wirkungen der Kündigung.
Wenn diese Vereinbarung endet, gilt Folgendes: (i) Die Rechte, die die Parteien einander zugestanden haben, erlöschen unverzüglich, sofern in diesem Abschnitt nicht anderweitig festgelegt, (ii) Google gewährt dem Kunden für einen wirtschaftlich vernünftigen Zeitraum und zu den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Gebühren für den betreffenden Dienst Zugriff auf die Kundendaten und die Möglichkeit, diese zu exportieren, (iii) Google löscht nach einem wirtschaftlich vernünftigen Zeitraum die Kundendaten durch Entfernen der Verweise darauf auf seinen aktiven Servern und Replikationsservern und Überschreiben der Daten im Laufe der Zeit und (iv) jede Partei unternimmt auf Aufforderung unverzüglich wirtschaftlich vernünftige Maßnahmen, um alle vertraulichen Informationen der anderen Partei zurückzugeben bzw. zu vernichten. Wenn ein Kunde mit Jahrestarif die Vereinbarung vor Ablauf der Laufzeit für den Jahrestarif kündigt, stellt Google dem Kunden den ausstehenden unbezahlten Betrag der Jahresverpflichtung des Kunden in Rechnung und der Kunde ist verpflichtet, Google diesen Betrag zu bezahlen.
- 11.1 Kündigung wegen eines Verstoßes.
-
12. Haftungsfreistellung
- 12.1 Durch den Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, Google von allen Haftungen, Schäden und Kosten, einschließlich Schlichtungskosten und angemessener Rechtsanwaltsgebühren, freizustellen und dagegen zu verteidigen, die aus einer Forderung seitens eines Dritten entstehen, (i) die sich auf Kundendaten oder Kunden-Domain-Namen bezieht, (ii) in der geltend gemacht wird, dass durch Marken des Kunden eine Verletzung bzw. widerrechtliche Aneignung eines Patents, Copyrights, Handelsgeheimnisses oder Warenzeichens eines Dritten erfolgt, oder (iii) die sich darauf bezieht, dass der Kunde die Dienste unter Verstoß gegen die Richtlinie zur fairen Nutzung verwendet.
- 12.2 Durch Google.
Google verpflichtet sich, den Kunden von allen Haftungen, Schäden und Kosten, einschließlich Schlichtungskosten und angemessenen Rechtsanwaltsgebühren, freizustellen und gegen solche zu verteidigen, die aus einer Forderung seitens eines Dritten entstehen, in der geltend gemacht wird, dass durch die zur Bereitstellung der Services verwendete Technologie von Google oder eine der Marken von Google eine Verletzung bzw. widerrechtliche Aneignung eines Patents, Copyrights, Handelsgeheimnisses oder Warenzeichens dieses Dritten erfolgt. Ungeachtet des Vorstehenden gelten für Google keine Verpflichtungen oder Haftungsansprüche aus diesem Abschnitt, die entstehen aus: (i) der Verwendung von Diensten oder Marken von Google in abgewandelter Form oder in Kombination mit nicht von Google bereitgestelltem Material und (ii) allen Inhalten, Informationen und Daten, die vom Kunden, den Endnutzern oder Dritten bereitgestellt wurden.
- 12.3 Mögliche Verletzung der Rechte Dritter
- a.
Reparatur, Austausch oder Änderung.
Wenn Google angemessenen Grund zu der Annahme hat, dass die Dienste die gewerblichen Schutzrechte eines Dritten verletzen, kann Google folgende Schritte unternehmen: (a) auf Kosten von Google das Recht zur weiteren Verwendung der Dienste einholen, (b) einen funktional gleichwertigen Ersatz bereitstellen, der keine Rechte Dritter verletzt oder (c) die Dienste so ändern, dass sie keine Rechte Dritter mehr verletzen. - b.
Sperrung oder Kündigung.
Wenn Google nicht der Ansicht ist, dass die vorstehenden Optionen wirtschaftlich vernünftig sind, ist Google berechtigt, die Verwendung der betroffenen Services durch den Kunden zu sperren bzw. zu beenden. Wenn Google die betroffenen Dienste beendet, stellt Google eine anteilige Rückerstattung der nicht verdienten, vom Kunden tatsächlich gezahlten Gebühren für den Zeitraum nach der Beendigung dieser Dienste bereit.
- a.
- 12.4 Allgemein.
Die Partei, die Haftungsfreistellung anstrebt, unterrichtet die andere Partei unverzüglich über die Forderungen und arbeitet mit ihr zur Abwendung der Forderung zusammen. Die zur Haftungsfreistellung verpflichtete Partei hat die vollständige Kontrolle und Weisungsgewalt über die Verteidigung, mit folgenden Ausnahmen: (a) Für jeden Vergleich, bei dem die Partei, die die Haftungsfreistellung anstrebt, verpflichtet ist, die Haftung einzugestehen oder Geld zu bezahlen, ist die vorherige schriftliche Zustimmung der betreffenden Partei erforderlich, wobei eine solche Zustimmung nicht in unangemessener Weise zurückgehalten oder verzögert werden darf. (b) die andere Partei darf sich mit eigenem Rechtsbeistand und auf eigene Kosten an der Verteidigung beteiligen. DIE OBEN STEHENDEN HAFTUNGSFREISTELLUNGEN SIND DAS EINZIGE RECHTSMITTEL FÜR DIE PARTEIEN AUS DIESER VEREINBARUNG BEI EINER VERLETZUNG DER GEWERBLICHEN SCHUTZRECHTE DRITTER DURCH DIE ANDERE PARTEI.
- 12.1 Durch den Kunden.
-
13. Haftungsbeschränkung.
- 13.1 Beschränkung der indirekten Haftung.
KEINE PARTEI HAFTET AUS DIESER VEREINBARUNG FÜR ENTGANGENE ERTRÄGE ODER INDIREKTE SCHÄDEN, SPEZIELLE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN ODER SCHADENERSATZ, SELBST WENN DIE PARTEI WUSSTE ODER HÄTTE WISSEN SOLLEN, DASS SOLCHE SCHÄDEN MÖGLICH WAREN, UND SELBST WENN DIE DIREKTEN SCHÄDEN KEINE RECHTSMITTEL RECHTFERTIGEN.
- 13.2 Beschränkung der Haftungshöhe.
KEINE PARTEI KANN AUS DIESER VEREINBARUNG FÜR EINEN HÖHEREN BETRAG HAFTBAR GEMACHT WERDEN ALS DEN, DEN DER KUNDE WÄHREND DER ZWÖLF MONATE VOR DEM EREIGNIS, DAS ZU DER HAFTUNG FÜHRTE, GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG AN GOOGLE GEZAHLT HAT.
- 13.3 Ausnahmen zu den Beschränkungen.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten im vollen gesetzlich zulässigen Umfang, jedoch nicht bei Verstößen gegen Vertraulichkeitsverpflichtungen, Verletzungen der gewerblichen Schutzrechte einer Partei durch die andere oder bei Verpflichtungen aus der Haftungsfreistellung.
- 13.1 Beschränkung der indirekten Haftung.
-
14. Weitere Bestimmungen
- 14.1 Mitteilungen.
Sofern in diesem Dokument nicht anderweitig angegeben (a) sind alle Mitteilungen schriftlich zu verfassen und an die Rechtsabteilung und den primären Ansprechpartner der anderen Partei zu richten und (b) gilt die Mitteilung als erfolgt, (i) wenn sie – bei Zustellung durch Kurier oder Expresskurier – durch schriftliche Quittung bestätigt wurde oder – bei Versand per Post ohne Zustellungsbestätigung – wenn sie empfangen wurde oder (ii) – bei Versand per Fax oder E-Mail – wenn der Empfang durch eine automatische Quittung oder durch elektronische Protokolle bestätigt wurde.
- 14.2 Abtretung.
Keine Partei darf einen Teil dieser Vereinbarung ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen, außer an ein verbundenes Unternehmen, jedoch nur, wenn (a) die juristische Person, an die die Übertragung erfolgt, schriftlich erklärt, dass sie an die Bestimmungen dieser Vereinbarung gebunden ist, und (b) die Partei, die die Übertragung vornimmt, weiterhin für die vor der Übertragung eingegangenen Verpflichtungen aus dem Vertrag haftbar bleibt. Jeder anderweitige Versuch der Abtretung oder Übertragung ist nichtig.
- 14.3 Änderung der Kontrolle.
Bei einer Änderung der Kontrolle, z. B. durch Kauf oder Verkauf von Aktien, Fusion oder eine andere Form von Unternehmenstransaktion, (a) benachrichtigt die von der Änderung der Kontrolle betroffene Partei die andere Partei innerhalb von 30 Tagen nach der Änderung der Kontrolle und (b) kann die andere Partei diese Vereinbarung jederzeit zwischen der Änderung der Kontrolle und 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung laut Unterabschnitt (a) mit sofortiger Wirkung kündigen.
- 14.4 Höhere Gewalt.
Keine Partei ist haftbar für unzureichende Vertragserfüllung, soweit diese durch einen Umstand wie Naturkatastrophen, Kriegshandlungen oder terroristische Handlungen, Unruhen, Arbeitsbedingungen, staatliche Maßnahmen und Störungen des Internets verursacht wurde, der außerhalb der zumutbaren Einflussmöglichkeiten der Partei lag.
- 14.5 Kein Verzicht.
Das Ausbleiben der Durchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht dar.
- 14.6 Salvatorische Klausel.
Falls eine der Bedingungen in dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar ist, bleibt die übrige Vereinbarung unbeschadet dessen nach wie vor wirksam.
- 14.7 Keine Geschäftsbesorgung.
Die Vertragsparteien sind unabhängige Vertragspartner und diese Vereinbarung gilt nicht als Begründung einer (Handels-)Vertretung, einer Partnerschaft oder eines Joint Ventures zwischen den betreffenden Parteien.
- 14.8 Keine Vorteile für Drittanbieter.
Aus diesem Vertrag ergeben sich keine Vorteile für Drittanbieter.
- 14.9 Billigkeitsantrag.
Nichts in dieser Vereinbarung hindert die Parteien daran, einen Billigkeitsantrag zu stellen.
- 14.10 Geltendes Recht.
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Kalifornien, mit Ausnahme der Rechtsauslegung dieses Bundesstaates. DIE PARTEIEN STIMMEN ZU, DASS SIE BEI JEGLICHEN STREITIGKEITEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, DER PERSÖNLICHEN UND AUSSCHLIESSLICHEN ZUSTÄNDIGKEIT DER GERICHTE DES VERWALTUNGSBEZIRKS SANTA CLARA, KALIFORNIEN, UNTERLIEGEN.
- 14.11 Ergänzungen.
Alle etwaigen Ergänzungen müssen in Schriftform erfolgen und ausdrücklich besagen, dass es sich dabei um eine Ergänzung zu dieser Vereinbarung handelt.
- 14.12 Fortbestand.
Die folgenden Abschnitte behalten über die Beendigung der Vereinbarung hinaus ihre Gültigkeit: Abschnitt 3, 6, 7.1, 11.2, 12, 13, 14 und 15.
- 14.13 Gesamte Vereinbarung.
Diese Vereinbarung und alle Dokumente, auf die darin verwiesen wird, stellen hinsichtlich des hier festgelegten Gegenstands die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und heben alle vorherigen oder gleichzeitig vorhandenen Vereinbarungen zu diesem Gegenstand auf. Die Bestimmungen, die sich unter einer URL befinden und auf die in dieser Vereinbarung verwiesen wird, werden hiermit durch diesen Verweis in die Vereinbarung aufgenommen.
- 14.14 Interpretation sich widersprechender Bestimmungen.
Wenn ein Widerspruch zwischen den Dokumenten besteht, aus denen sich diese Vereinbarung zusammensetzt, gilt folgende Rangfolge der Dokumente: zuerst die Bestellseite, dann die Vereinbarung und dann die Bestimmungen unter einer URL. Sofern der Kunde eine papiergebundene Vereinbarung über den Erhalt der Dienste mit Google unterzeichnet, hat die papiergebundene Vereinbarung Vorrang vor dieser Online-Vereinbarung.
- 14.15 Duplikate.
Die Parteien können diese Vereinbarung mithilfe von Duplikaten eingehen, einschließlich Faxdokumenten, PDFs oder anderen elektronischen Kopien, die zusammengenommen eine einzige Urkunde begründen.
- 14.1 Mitteilungen.
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15. Definitionen
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"Richtlinie zur ordnungsgemäßen Nutzung"
ist die Richtlinie zur fairen Nutzung der Dienste, die unter http://www.google.com/a/help/intl/de/admins/use_policy.html oder einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL verfügbar ist.
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"Account Manager"
ist die Person bei Google, die Kunden beim Erwerb von Diensten betreut.
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"Administratorkonten"
sind die Konten, die Google dem Kunden zum Zwecke der Verwaltung der Dienste zur Verfügung stellt. Für die Verwendung des Admin-Kontos/der Admin-Konten ist ein Passwort erforderlich, das Google dem Kunden zur Verfügung stellt.
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"Admin-Konsole"
ist das Online-Tool, das Google dem Kunden zur Verwendung bei der Berichterstellung und bestimmten anderen Verwaltungsfunktionen zur Verfügung stellt.
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"Administratoren"
sind die vom Kunden festgelegten technischen Mitarbeiter, die die Dienste im Namen des Kunden für die Endnutzer verwalten.
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"Anzeigen"
sind Online-Anzeigen, die Google den Endnutzern anzeigt.
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"Zweigunternehmen"
ist eine juristische Person, die eine Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von dieser direkt oder indirekt kontrolliert wird oder mit dieser unter gemeinsamer direkter oder indirekter Kontrolle steht.
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"Markenkennzeichen"
sind Markennamen, Marken, Dienstmarken, Logos, Domain-Namen und sonstige unverkennbare Markenkennzeichen der jeweiligen Partei, die von der betreffenden Partei von Zeit zu Zeit geschützt werden.
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"Vertrauliche Informationen"
sind Informationen, die von einer Partei laut dieser Vereinbarung der anderen Partei offengelegt werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder unter den betreffenden Umständen normalerweise als vertraulich gelten. Kundendaten sind vertrauliche Informationen des Kunden.
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"Kundendaten"
bezeichnet Daten, einschließlich E-Mails, die durch den Kunden oder die Endnutzer über die Dienste bereitgestellt, erzeugt, übertragen oder angezeigt werden.
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"Domain-Namen des Kunden"
sind die Domain-Namen, die sich im Besitz bzw. unter der Kontrolle des Kunden befinden und die in Verbindung mit den Diensten verwendet und auf der Auftragsseite angegeben werden.
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"Dringendes Sicherheitsproblem"
bedeutet entweder (a) die Verwendung der Dienste durch einen Kunden unter Verletzung der Richtlinie zur ordnungsgemäßen Nutzung, die zu Unterbrechungen (i) der Dienste, (ii) der Nutzung der Dienste durch andere Kunden oder (iii) des Netzwerks bzw. der Server von Google führen kann, die zur Bereitstellung der Dienste verwendet werden, oder (b) den nicht autorisierten Zugriff Dritter auf die Dienste.
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"Endnutzer"
sind Einzelpersonen, denen der Kunde die Verwendung der Dienste gestattet.
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"Endnutzerkonto"
ist ein von Google gehostetes Konto, das vom Kunden über die Dienste für einen Endnutzer eingerichtet wurde.
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"Exportkontrollgesetze"
sind alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen zu Ausfuhr- und Wiederausfuhrbeschränkungen, einschließlich der Ausfuhrverordnung des amerikanischen Exportkontrollrechts (Export Administration Regulations, "EAR"), die vom US-Handelsministerium erlassen wird, Handels- und Wirtschaftssanktionen, die von der Exportkontrollbehörde des US-Finanzministeriums erlassen werden, sowie Regelungen des internationalen Waffenhandels (International Traffic in Arms Regulations "ITAR"), die vom US-Außenministerium erlassen werden.
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"Gebühren"
sind die Kosten, die Google dem Kunden für die Dienste gemäß den Informationen auf der Auftragsseite in Rechnung stellt.
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"Hilfe"
ist die Google-Hilfe, auf die über http://www.google.com/support/ oder eine sonstige dafür von Google angegebene URL zugegriffen werden kann.
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"Aktivitäten mit hohem Risiko"
bezeichnen Verwendungszwecke wie der Betrieb von kerntechnischen Anlagen, Flugverkehrsüberwachung oder Lebenserhaltungssystemen, bei denen die Nutzung bzw. der Ausfall der Dienste zu Tod, Verletzungen oder Umweltschäden führen könnte.
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"HIPAA"
ist das US-amerikanische Gesetz "Health Insurance Portability Accountability Act" aus dem Jahr 1996 in der jeweils gültigen Fassung und die zugehörigen Bestimmungen.
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"Anfängliche Dienstlaufzeit"
ist die Laufzeit für die betreffenden Dienste, die am Datum des Dienstbeginns einsetzt und für die auf der Auftragsseite festgelegte Dauer fortbesteht.
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"Gewerbliche Schutzrechte"
sind aktuelle und zukünftige weltweite Rechte aus Patentrechtsgesetzen, Copyright-Gesetzen, Gesetzen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Markenrechtsgesetzen, Gesetzen zum Urheberpersönlichkeitsrecht oder ähnlichen Rechten.
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"Nicht zu Google Apps gehörende Produkte"
sind Google-Produkte, die nicht Teil der Dienste sind, auf die die Endnutzer jedoch möglicherweise mit dem Login und Passwort ihrer Endnutzerkonten zugreifen können. Die nicht zu Google Apps gehörenden Produkte sind unter der URL http://www.google.com/support/a/bin/answer.py?hl=de&answer=181865 oder einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL aufgeführt.
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"Nutzungsbedingungen von nicht zu Google Apps gehörenden Produkten"
sind die Nutzungsbedingungen, die unter der URL http://www.google.com/apps/intl/de/terms/additional_services.html oder einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL aufgeführt sind.
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"Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse"
ist die E-Mail-Adresse, die vom Kunden für den Empfang von E-Mail-Benachrichtigungen von Google festgelegt wurde. Der Kunde kann diese E-Mail-Adresse über die Admin-Konsole ändern.
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"Auftragsseite"
ist die Online-Auftragsseite, die der Kunde bei der Anmeldung für die Dienste ausfüllt oder die an diese Vereinbarung angefügt ist und die folgenden Angaben enthält: (i) die in Auftrag gegebenen Dienste, (ii) Gebühren, (iii) die Anzahl der Endnutzerkonten und deren anfängliche Dienstlaufzeit, (iv) die geltende Zahlungsweise und (v) die Kunden-Domain-Namen.
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"Datum des Dienstbeginns"
ist das Datum, ab dem Google dem Kunden die Dienste zur Verfügung stellt. Dieses Datum liegt innerhalb einer Woche nach Erhalt einer vollständigen Auftragsseite durch Google, sofern dies nicht von den Parteien anders vereinbart wurde.
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"Dienst-Seiten"
sind die Webseiten, auf denen die Dienste für die Endnutzer angezeigt werden.
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Dienste
sind die betreffenden zentralen Google Apps-Dienste, z. B. Google Apps Premier Edition bzw. Google Apps for Business oder Google Apps Vault, die im Rahmen dieser Vereinbarung von Google bereitgestellt und vom Kunden genutzt werden. Die Dienste sind unter http://www.google.com/a/help/intl/de/users/user_features.html oder einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL beschrieben.
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"Dienstlaufzeit"
ist die anfängliche Dienstlaufzeit sowie sämtliche Verlängerungszeiträume der betreffenden Dienste.
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"SLA"
bezeichnet das Service Level Agreement unter http://www.google.com/a/help/intl/de/admins/sla.html oder einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL.
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"Sperren"
bezeichnet die sofortige Deaktivierung des Zugriffs auf die Dienste bzw. auf Komponenten der Dienste, um eine weitere Nutzung der Dienste zu verhindern.
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"Steuern"
bezeichnet alle Abgaben, Zollgebühren und Steuern (mit Ausnahme der Einkommenssteuer von Google), die mit dem Vertrieb der Dienste in Verbindung stehen, einschließlich aller Strafzahlungen und Zinsen.
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"Laufzeit"
ist die Laufzeit der Vereinbarung, die mit dem Datum des Inkrafttretens beginnt und entweder bis (i) zum Ende der letzten Dienstlaufzeit oder (ii) zur Kündigung der Vereinbarung gemäß den hier dargelegten Bestimmungen andauert, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
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"Anforderung seitens eines Dritten"
ist eine Anforderung von einem Dritten für Datensätze in Bezug auf die Verwendung der Dienste durch einen Endnutzer. Bei Anforderungen von einem Dritten kann es sich um einen rechtmäßigen Durchsuchungsbefehl, eine gerichtliche Verfügung, eine Vorladung, eine sonstige rechtliche Anordnung oder eine schriftliche Einwilligung des Endnutzers in die Offenlegung handeln.
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"TSS"
ist der technische Support, den Google den Administratoren gemäß den TSS-Richtlinien für die Dauer der Laufzeit bereitstellt.
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"TSS-Richtlinien"
sind die Richtlinien für den technischen Support von Google, die zum jeweiligen Zeitpunkt für die Dienste in Kraft sind. Die TSS-Richtlinien finden Sie unter der URL http://www.google.com/a/help/intl/de/admins/tssg.html oder einer sonstigen dafür von Google angegebenen URL.
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"URL-Bestimmungen"
schließen die "Richtlinie zur fairen Nutzung", das "SLA" und die "TSS-Richtlinien" ein.
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"Richtlinie zur ordnungsgemäßen Nutzung"
