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Die Wertpapieraufbewahrung bei der Depotbank

Veröffentlicht am 18.08.2008 21:53 MESZ  -  Alle Artikel von sumaprofi@lycos.de  -  Unzulässigen Artikel melden
Beschreibung

Umgangssprachlich werden in einem Bankdepot die Wertpapiere im engeren Sinn gebührenpflichtig und sicher für Anleger und Sparer verwahrt. Die Identifizierung findet dabei durch eine Depotnummer statt, die von der depotführenden Bank an den Kunden vergeben wird und ist somit eine prägnante Bezeichnung. Generell ist der Depotbank der Inhaber immer bekannt, dennoch gibt es auch sogenante Nummerndepots, wo auch der Inhaber bekannt ist, der Schrifverkehr hierbei aber anonym gehalten wird.

Wie werden die Depots bei den Banken unterschieden

In der Regel unterscheiden die Banken in Deutschland zwischen zwei Möglichkeiten der Wertpapieraufbewahrung:

  • das geschlossende Wertpapierdepot für Anleger
  • das offene Depot für Sparer

Bei einem offenen Wertpapierdepot wird dazu zwischen Girosammelverwahrung und Streifbandverwahrung unterschieden. Um die Sache buchtechnisch zu vereinfachen, werden bei der Girosammelverwahrung die Depots als Konto geführt, auf dem alle Buchungen lückenlos verzeichnet sind. Gibt es darüber hinaus Sonderverwahrungen des Kunden, werden die Papiere im Banksafe der Depotbank aufbewahrt, dieses wird oft auch Streifbanddepot benannt. Anders dagegen sind es bei der Aufbewahrung von Fondsanlgen aus, denn in diesem Segment der Geldanlage spricht man von einem Anlagekonto.

Welche Banken im Internet bieten für Sparer Onlinedepots an

  • Comdirect
  • DAB Bank München
  • Fimatex
  • Citibank
  • Ing DiBa
  • 1822 Direkt

Nährer Informationen und die aktuellen Konditionen erhalten Sie, wenn Sie auf den Namen der Bank klicken. Die Bereitstellung erfolgt durch das Finanzportal Aktiendepot online, welches diese für Interessenten zur Verfügung stellt.

Wie erhält der Sparer Gutschriften aus Aktien oder Zinspapieren

Werden durch die Aktienunternehmen Dividenden ausgeschüttet oder fallen etwaige Zinserträge aus Sparanlagen an, so werden diese Erträge auf einem seperaten Verrechnungskonto verbucht. Auch die Gebühren die für das Depot anfallen werden dort verrechnet. Jegliche Art von Transaktion die mit einer Gebührenstrukur behaftet ist, wird im Verrechnungskonto ausgewiesen und ist damit nachvollziehbar.

Depotgesetz bildet Rechtsgrundlage

In Deutschland ist die Rechtsgrundlage für die Führung von Depots das Depotgesetz. Für Depots gelten die rechtlichen Regeln für Konten analog. So ist z.B. für die Eröffnung von Depots eine Legitimationsprüfung gemäß § 154 AO notwendig. Auch werden Wertpapierdepots im Rahmen des Kontenabrufverfahrens gemeldet.

Nähere Informationen erhalten Sie unter www.aktiendepot-eroeffnen.de

 
Kontakt
Name: sumaprofi@lycos.de
 
 


 

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