Verurteilung im Hakenkreuz-Fall von Mittweida

Hainichen (AFP) — Im so genannten Hakenkreuz-Fall von Mittweida hat das zuständige Gericht eine 18-Jährige des Vortäuschens einer Straftat schuldig gesprochen. Die Jugendrichterin verurteilte die Angeklagte zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit, wie das Amtsgericht im sächsischen Hainichen mitteilte. Bis spätestens Ende Februar müsse die junge Frau diese Stunden ableisten. Deren Anwalt Axel Schweppe zeigte sich "enttäuscht" und kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

In dem Prozess war es unter Ausschluss der Öffentlichkeit um einen angeblichen Nazi-Überfall in Mittweida im November 2007 gegangen, den die damals 17-Jährige nach Darstellung der Anklage erfunden hat. Vier Angreifer hätten ihr ein fünf Zentimeter großes Hakenkreuz in die Hüfte geritzt, berichtete sie damals der Polizei. Zuvor habe sie einem fünf Jahre alten Aussiedler-Mädchen geholfen, das von den Rechtsextremen herumgeschubst worden sei.

Die Staatsanwaltschaft stützte ihre Anklage unter anderem auf das Fehlen von Zeugen und Spuren des angeblichen Verbrechens. Zudem hätten medizinische Gutachten ergeben, dass sich die heute 18-Jährige das Hakenkreuz auch selbst zugefügt haben könnte. Der Fall hatte bundesweites Aufsehen erregt. Anfang 2008 hatte das "Bündnis für Demokratie und Toleranz" die nun Verurteilte für ihren angeblichen Einsatz gegen Rechtsextremismus ausgezeichnet.