Düsseldorf (AFP) — Millionen Gaskunden können womöglich mit schnelleren Preissenkungen oder sogar Rückzahlungen rechnen: Das Bundeskartellamt will weitere knapp 30 deutsche Gasversorger zu Entlastungen für ihre Kunden verpflichten, wie das "Handelsblatt" unter Berufung auf Unternehmens- und Behördenkreise berichtet. Das Kartellamt hatte gegen die Firmen im Frühjahr ein Missbrauchsverfahren eingeleitet. Schon Anfang Oktober hatten sich in dem Verfahren sechs Eon-Töchter separat bereit erklärt, ihren rund eine Million Kunden im Schnitt 35 Euro zu erstatten. Der sinkende Ölpreis dürfte auch anderen Gaskunden niedrigere Preise bescheren.
Die Gasversorger, gegen die das Kartellamt die Missbrauchsverfahren führt, haben nach Angaben des "Handelsblatts" deutschlandweit rund drei Millionen Kunden. Darunter sind demnach Töchter der großen Versorger Eon und RWE oder die Kölner Rheinenergie und die Stadtwerke Düsseldorf. Dem Bericht zufolge arbeitet das Kartellamt an einem Vergleich mit allen Versorgern, gegen die es Missbrauchsverfahren eingeleitet hatte. Dabei sollen nun strittige Verfahren eingestellt werden, wenn die Versorger sich zu vorgezogenen Preissenkungen oder Entschädigungszahlungen verpflichten. Laut Bericht dürften sich die Zugeständnisse auf einen dreistelligen Millionenbetrag summieren.
Eine Sprecherin des Kartellamts sagte, die Verfahren sollten bis Jahresende abgeschlossen werden. Es sei unklar, ob alle in einem Bündel beendet werden könnten. Zum Stand der Verfahren wollte sie sich nicht äußern. Das Kartellamt hatte die Verfahren wegen des Verdachts auf überhöhte Preise eingeleitet. Die betroffenen Versorger stehen laut Kartellamt für rund 20 Prozent des Gasabsatzes hierzulande.
Das Verfahren war auf Basis des seit Jahresbeginn geltenden neuen Wettbewerbsrechts eingeleitet worden. Seit diesem Jahr gilt ein neuer Paragraph im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), dem Kartellrecht. Damit darf das Kartellamt Strom- und Gaspreise leichter prüfen, wenn es vermutet, dass ein Unternehmen zu viel verlangt. Behauptet ein Konzern das Gegenteil, muss er seine Kalkulation offen legen. Bisher mussten Verbraucher nachweisen, dass ihre Gaspreise zu hoch sind, was meist aussichtslos war.
Sollte es nicht zu einem Vergleich kommen, würde den Gasversorgern eine Missbrauchsverfügung drohen. In einem solchen Fall droht ein langer Streit zwischen Versorgern und dem Kartellamt vor Gericht. Einen juristischen Streit wollten beide Seiten verhindern, hieß es in dem Zeitungsbericht.
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