Karlsruhe (AFP) — Wenn bei illegalen Autorennen Menschen zu Tode kommen, machen sich die Raser der fahrlässigen Tötung schuldig. Mit diesem Urteil verschärfte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einen Schuldspruch wegen "vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs". Danach sollen die Strafgerichte in solchen Fällen auch die abschreckende Wirkung berücksichtigen. Fahrlässige Tötung kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
Die Angeklagten hatten im März 2007 mit einem Porsche Carrera und einem neu motorisierten VW Golf auf der vierspurigen Bundesstraße 33 zwischen Stuttgart und Konstanz mehrfach abgesprochene "Beschleunigungsrennen" unternommen. Als sie nebeneinander mit über 200 Stundenkilometern ein drittes, unbeteiligtes Auto überholten, geriet der Golf auf den Grünstreifen der Mittelleitplanke. Er kam ins Schleudern und überschlug sich. Fahrer und Beifahrer, die beide nicht angeschnallt waren, wurden aus dem Auto geschleudert. Der Beifahrer starb an seinen Verletzungen.
Das Landgericht Konstanz wertete die Raserei als "vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs" und verurteilte die beiden Fahrer zu Bewährungsstrafen von anderthalb Jahren. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Mutter des Toten müssen die Raser nun mit deutlich schärferen Strafen rechnen. Sie seien auch der fahrlässigen Tötung schuldig, urteilte der BGH.
Um das neue Strafmaß festzusetzen, verwies er den Fall an das Landgericht Konstanz zurück. Bei der Frage, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, seien "auch Gesichtspunkte der Generalprävention zu berücksichtigen", forderten die Karlsruher Richter.
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