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Auch nach Karlsruher Urteil kann Polizei Daten nutzen

Karlsruhe — Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Löschung aller auf Vorrat gespeicherten Telefon- und Internet-Verbindungsdaten sehen Polizeivertreter einen Rückschlag bei der Verbrechensbekämpfung. Der baden-württembergische Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Manfred Klumpp, befürchtet sogar, dass die Strafverfolgung "in vielen Bereichen darben und oftmals erfolglos bleiben" werde. Doch laut Urteil darf die Polizei auch weiterhin alle bei den Telekommunikationsanbietern anfallenden und für betriebliche Zwecke vorübergehend gespeicherten Daten abfragen, um Straftaten aufzuklären oder zu verhindern.

Nach Angaben des Verbands der Deutschen Internetwirtschaft speichern Internetprovider alle Verbindungsdaten ihrer Kunden in der Regel eine Woche lang. Dies dient zur Abrechnung, der internen Revision oder zur Fehlersuche. Für Verbindungsdaten von Telefon und Handy bei Flatrate-Tarifen gilt eine ähnliche Frist. Auf diese sogenannten Betriebsdaten der Dienste-Anbieter darf die Polizei laut Paragraph 100g der Strafprozessordnung und Urteil weiterhin bei einem begründeten Verdacht oder zur Gefahrenabwehr zugreifen, wie der Bundessprecher des BDK, Bernd Carstensen, bestätigt.

Carstensen kritisiert allerdings, dass die Polizei bei ihren Ermittlungswerkzeugen wegen des Urteils "auf den Stand vor der Vorratsdatenspeicherung zurückgeworfen wird". Doch auch vor Ende 2007, der Verabschiedung der nun von Karlsruhe gekippten Regelungen zur Datenspeicherung für sechs Monate, war die Polizei bei der Bekämpfung der Internetkriminalität erfolgreich. Dies belegt die Statistik des Bundeskriminalamts von 2007.

Demnach konnten die Fahnder 82,9 Prozent aller erfassten Straftaten aufklären, die mit dem "Tatmittel" Internet begangen wurden. Mit knapp drei Viertel aller der Fälle war Betrug die häufigste Straftat im Internet. Die Aufklärungsquote lag hier sogar bei 84 Prozent. Und selbst die Verbreitung pornographischer Schriften, darunter vor allem die Kinderpornographie, konnte in 86,3 Prozent der Fälle mit den nur kurzfristig gespeicherten Betriebsdaten aufgeklärt werden.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, vertrat angesichts dieser Zahlen bei der Verhandlung in Karlsruhe auch die Auffassung, dass es keine Straftaten gebe, die ohne Vorratsdatenspeicherung "grundsätzlich nicht aufgeklärt werden könnten".

Allerdings räumen Juristen ein, dass die Vorratsdaten ein hilfreiches Instrument sind, um Strukturen der Organisierten Kriminalität aufzudecken. "Wenn wir wissen, welcher Kriminelle mit wem über Monate Kontakt hatte, können wir Organigramme erstellen und Zusammenhänge besser erkennen. Dieses Instrument fehlt uns nun", sagt ein Ermittler im Stuttgarter Landeskriminalamt.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) nahm das Urteil zum Anlass, 3000 neue Stellen für sogenannte Cyber-Cops zu fordern. Die zusätzlichen Beamten sollten im Internet auf Streife gehen und aktiv Kriminelle aufspüren, "forderte der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt. Nach Angaben von Strafverfolgern gibt es beim Bundes- und den Landeskriminalämtern schon seit langem Hunderte speziell ausgebildete Beamte für die aktive Aufklärung von Internet-Kriminalität.

Im Bundeskriminalamt (BKA) existiert bereits seit 1999 eine Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen in Datennetzen (ZaRD). Sie wertet das Internet rund um die Uhr systematisch etwa nach Kinderpornographie oder terroristischen Aktivitäten aus und sorgt für die unmittelbare Beweissicherung. Anfang 2002 richtete das BKA zudem ein Technisches Servicezentrum zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität ein und unterstützt damit die Länderpolizeien.