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Bremer OVG weist Elternklage gegen Schulpflicht ab

BREMEN (AFP) — Mit dem Anliegen, seine beiden Söhne daheim unterrichten zu dürfen statt sie in die Schule zu schicken, ist ein Ehepaar aus Bremen auch in zweiter Gerichtsinstanz gescheitert. Die im Bremer Schulgesetz festgeschriebene allgemeine Schulpflicht sei rechtens und Ausnahmen davon seien nur in besonders begründeten Fällen möglich, urteilte das Oberverwaltungsgericht am Dienstag. Ein solcher Ausnahmefall wie etwa die schwere Krankheit eines Kindes, die Hausunterricht rechtfertigen könne, sei aber bei den Klägern nicht gegeben. Allein der Wunsch der Eltern auf "Homeschooling", da sie glaubten, die Kinder qualitätvoller zu unterrichten als eine öffentliche Schule, reiche nicht aus.

Die Eltern unterrichten ihre Söhne im Alter von neun und zwölf Jahren nach eigenen Angaben seit Jahren selber zu Hause. Einen Antrag auf Befreiung von der Schulpflicht lehnte die Schulbehörde allerdings seinerzeit ab - und bekam Ende 2006 nach der Klage der Eltern bereits in erster Instanz Recht. Zwischendurch seien die Kinder gelegentlich "probeweise" oder wegen drohender Zwangsgelder "pro forma" zur Schule gegangen, sagte der Anwalt der Familie, Matthias Westerholt. In einer von ihm verbreiteten Erklärung zeigte sich die Familie nach ihrer Niederlage auch im Berufungsverfahren enttäuscht. Sie werde aber auf jeden Fall den weiteren Rechtsweg beschreiten.

Wenn die Begründung des Gerichts vorliege, werde es darum gehen, entweder per Beschwerde die Zulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu erreichen oder direkt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzurufen, erklärte die Familie. Unterdessen setzt sie den Hausunterricht fort - allerdings außerhalb Bremens: Die beiden Kinder sind bereits vor einem Jahr gemeinsam mit ihrem Vater nach Frankreich gezogen, der sie dort unterrichtet. Deutschland sei das einzige Land in Europa, das "Homeschooling in jedweder Form" verbiete, hieß es in der Stellungnahme der Familie.