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Lektion 1b: AdWords-Richtlinien

Richtlinie für Links
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Richtlinie für Links « Vorheriges Thema       Nächstes Thema  »

Ziel: In dieser Lektion erfahren Sie, wie Anzeigen erstellt werden, die der Richtlinie für Links entsprechen.

Übersicht über die Richtlinie für Links Zurück nach oben

URL steht für "Uniform Resource Locator" und wird meist als Webadresse bezeichnet. Zu einer AdWords-Anzeige gehören zwei URLs: Die Anzeige-URL und die Ziel-URL. Beide werden nachfolgend zusammen mit den jeweiligen Richtlinien erläutert. Darüber hinaus sind die Anforderungen an die Website aufgeführt, auf die die Links Ihrer Anzeigen verweisen.

Anzeige-URL: AdWords-Anzeigen enthalten eine Anzeige-URL. Die Anzeige-URL in der nachfolgenden Anzeige ist beispielsweise "www.books.com".

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www.books.com

Um keine irreführenden Informationen an die Nutzer auszugeben, muss die Anzeige-URL eindeutige Hinweise auf die Website oder Zielseite geben, auf die sie nach dem Klicken auf eine Anzeige gelangen. Die Anzeige-URL muss folgende Merkmale aufweisen:

  • Den Inhaber der Ziel-URL angeben, sie muss jedoch nicht genau der eigentlichen Ziel-URL der Zielseite entsprechen.
  • Wie eine gültige Adresse einer Website erscheinen. Sie muss eine entsprechende Erweiterung wie ".com", ".net" und ".de" enthalten, "www" und "http://" sind jedoch nicht erforderlich.
  • Für eine Website stehen. Die Anzeige-URL darf auch keine E-Mail-Adresse sein. So ist beispielsweise "blumen@blumen.de" nicht zulässig.
  • Der redaktionellen Richtlinie entsprechen, die weiter unten erläutert ist.

Nachfolgend finden Sie ein Beispiel einer korrekten und einer nicht korrekten Anzeige-URL:

Korrekt:
Ziel-URL: reisebuch.de/suchen/suchen.php?q=Suchbegriffe+eingeben&btn=Suchen
Anzeige-URL: reisebuch.de

Der Nutzer wird beim Klicken auf die Anzeige auf eine Seite der Website "reisebuch.de" geführt. Obwohl sich die Anzeige-URL von der Ziel-URL unterscheidet, zeigt sie korrekt an, wohin der Nutzer durch Klicken auf die Anzeige geführt wird.

Nicht korrekt:
Ziel-URL: http://www.amazon.com/home.html/104-7002842-259
Anzeige-URL: reisebuch.de

Die Anzeige-URL stellt nicht korrekt die Website dar, an die der Nutzer geleitet wird, da es sich um eine Seite in der Domain "amazon.com" handelt. Eine solche Nutzung der Anzeige-URL ist nicht zulässig. Eine Anzeige mit dieser Anzeige-URL würde abgelehnt werden.


Im Folgenden haben wir einige Richtlinien zusammengestellt, die in unserer Richtlinie für Links enthalten sind:

Ziel-URL: Die Ziel-URL ist die Webadresse der Zielseite, auf die eine Anzeige eigentlich verweist. Die Richtlinien bezüglich der Zielseite sollen sicherstellen, dass die Nutzer, die auf AdWords-Anzeigen klicken, das Gesuchte schnell und einfach finden. Ihre Anzeige wird nur genehmigt, wenn Ihre Ziel-URL alle drei folgenden Regeln einhält:

  • Sie muss auf eine funktionierende Website verweisen. Wenn ein Nutzer auf Ihre Anzeige klickt, Ihre Website jedoch nicht funktioniert, müssen Sie für den Klick Gebühren zahlen, ohne diesen Nutzer als Kunden gewinnen zu können.
  • Sie darf auf keine Website verweisen, die im Aufbau ist oder nicht funktioniert. Die Website muss über Content verfügen. Andernfalls können die Nutzer das Gesuchte nicht finden.
  • Mit Ausnahme eines Browsers darf kein anderes Hilfsmittel erforderlich sein, um die Zielseite anzuzeigen. Anders ausgedrückt, bei der Ziel-URL muss es sich um eine HTML-Seite handeln. Zu den unzulässigen Formaten einer Zielseite gehören Adobe Acrobat und MS Word. Wenn für Ihre Website das Laden eines anderen Programms erforderlich ist, können nicht alle Nutzer Ihre Website anzeigen, ohne die zusätzliche Software zu laden. Dies beeinträchtigt eine positive Nutzererfahrung.

Schaltfläche "Zurück": Nachdem der Nutzer per Klick auf Ihre Website gelangt ist, muss die Schaltfläche "Zurück" ordnungsgemäß funktionieren und den Nutzer über einen oder zwei Klicks zurück zu der Seite bringen, auf der sich die AdWords-Anzeige befindet.

Pop-ups: Als Pop-ups werden alle Browserfenster bezeichnet, die zusätzlich zum Originalfenster geöffnet werden, unabhängig von ihrem Content, ihrer Funktion, ihrer Größe oder ihrer Quelle. Wenn ein Nutzer Ihre Website besucht oder verlässt, darf kein zusätzliches Browserfenster angezeigt werden. Das gilt auch für Pop-under-Fenster. Pop-unders sind Browserfenster, die sich hinter dem ursprünglichen Browserfester öffnen. Diese Richtlinie basiert auf einer Untersuchung, die angibt, dass Nutzer sich durch Pop-ups belästigt fühlen, was zu einer Beeinträchtigung der Nutzererfahrung führt.

Richtlinie für Zweigunternehmen (Affiliates): Zweigunternehmen erhalten Kommissionszahlungen für Werbung für eine Website und für Aktionen, die zu Zugriffen und Geschäftsabschlüssen auf dieser Website führen. Wir gestatten Zweigunternehmen die Nutzung von AdWords-Werbung. Beachten Sie, dass wir pro Suchabfrage nur eine Anzeige für Zweigunternehmen und Muttergesellschaften schalten, die gemeinsam eine Anzeige-URL verwenden.

Wir empfehlen Ihnen, die vollständigen Richtlinien für Links zu lesen.

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