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Lektion 1b: AdWords-Richtlinien
Richtlinie für Links
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Ziel: In dieser Lektion erfahren Sie, wie Anzeigen erstellt werden, die der Richtlinie für Links entsprechen.
URL steht für "Uniform Resource Locator" und wird meist als Webadresse bezeichnet. Zu einer AdWords-Anzeige gehören zwei URLs: Die Anzeige-URL und die Ziel-URL. Beide werden nachfolgend zusammen mit den jeweiligen Richtlinien erläutert. Darüber hinaus sind die Anforderungen an die Website aufgeführt, auf die die Links Ihrer Anzeigen verweisen. Anzeige-URL: AdWords-Anzeigen enthalten eine Anzeige-URL. Die Anzeige-URL in der nachfolgenden Anzeige ist beispielsweise "www.books.com". Um keine irreführenden Informationen an die Nutzer auszugeben, muss die Anzeige-URL eindeutige Hinweise auf die Website oder Zielseite geben, auf die sie nach dem Klicken auf eine Anzeige gelangen. Die Anzeige-URL muss folgende Merkmale aufweisen: Nachfolgend finden Sie ein Beispiel einer korrekten und einer nicht korrekten Anzeige-URL:
Korrekt: Der Nutzer wird beim Klicken auf die Anzeige auf eine Seite der Website "reisebuch.de" geführt. Obwohl sich die Anzeige-URL von der Ziel-URL unterscheidet, zeigt sie korrekt an, wohin der Nutzer durch Klicken auf die Anzeige geführt wird.
Nicht korrekt: Die Anzeige-URL stellt nicht korrekt die Website dar, an die der Nutzer geleitet wird, da es sich um eine Seite in der Domain "amazon.com" handelt. Eine solche Nutzung der Anzeige-URL ist nicht zulässig. Eine Anzeige mit dieser Anzeige-URL würde abgelehnt werden. Im Folgenden haben wir einige Richtlinien zusammengestellt, die in unserer Richtlinie für Links enthalten sind: Ziel-URL: Die Ziel-URL ist die Webadresse der Zielseite, auf die eine Anzeige eigentlich verweist. Die Richtlinien bezüglich der Zielseite sollen sicherstellen, dass die Nutzer, die auf AdWords-Anzeigen klicken, das Gesuchte schnell und einfach finden. Ihre Anzeige wird nur genehmigt, wenn Ihre Ziel-URL alle drei folgenden Regeln einhält: Schaltfläche "Zurück": Nachdem der Nutzer per Klick auf Ihre Website gelangt ist, muss die Schaltfläche "Zurück" ordnungsgemäß funktionieren und den Nutzer über einen oder zwei Klicks zurück zu der Seite bringen, auf der sich die AdWords-Anzeige befindet. Pop-ups: Als Pop-ups werden alle Browserfenster bezeichnet, die zusätzlich zum Originalfenster geöffnet werden, unabhängig von ihrem Content, ihrer Funktion, ihrer Größe oder ihrer Quelle. Wenn ein Nutzer Ihre Website besucht oder verlässt, darf kein zusätzliches Browserfenster angezeigt werden. Das gilt auch für Pop-under-Fenster. Pop-unders sind Browserfenster, die sich hinter dem ursprünglichen Browserfester öffnen. Diese Richtlinie basiert auf einer Untersuchung, die angibt, dass Nutzer sich durch Pop-ups belästigt fühlen, was zu einer Beeinträchtigung der Nutzererfahrung führt. Richtlinie für Zweigunternehmen (Affiliates): Zweigunternehmen erhalten Kommissionszahlungen für Werbung für eine Website und für Aktionen, die zu Zugriffen und Geschäftsabschlüssen auf dieser Website führen. Wir gestatten Zweigunternehmen die Nutzung von AdWords-Werbung. Beachten Sie, dass wir pro Suchabfrage nur eine Anzeige für Zweigunternehmen und Muttergesellschaften schalten, die gemeinsam eine Anzeige-URL verwenden. Wir empfehlen Ihnen, die vollständigen Richtlinien für Links zu lesen. |
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