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Lektion 1b: AdWords-Richtlinien Test
Google AdWords-Anzeigen
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Google AdWords bietet eine Vielzahl von Anzeigenformaten. Das häufigst verwendete Format ist die Textanzeige, gefolgt von Image-Anzeigen und animierten Anzeigen. Zusätzlich verfügbare Formate sind Video-Anzeigen, lokale Anzeigen und Handy-Anzeigen. So sieht eine typische AdWords-Textanzeige aus: Textanzeigen enthalten folgende vier Zeilen: Breite Zeichen und Double-Byte-Zeichen reduzieren die zulässige Zeichenzahl pro Zeile. Weitere Informationen zu anderen Anzeigenformaten erhalten Sie im Modul Anzeigenformate.
Nachfolgend finden Sie Beispiele der wichtigsten redaktionellen Richtlinien von AdWords. Die vollständigen redaktionellen Richtlinien und Formatrichtlinien für die einzelnen Anzeigenformate finden Sie auf den Seiten der AdWords-Werberichtlinien. Zeichenabstand: Zwischen einzelnen Wörtern und nach den Satzzeichen muss der korrekte Abstand eingehalten werden. So ist beispielsweise "P-r-e-i-s-w-e-r-t-e K-l-e-i-d-u-n-g" nicht zulässig. Auch "Versand frei Haus.Kaufen Sie jetzt" ist nicht erlaubt. Satzzeichen und Symbole: Satzzeichen dürfen nicht dazu verwendet werden, die Aufmerksamkeit der Nutzer auf eine Anzeige zu lenken. Satzzeichen dürfen auch nicht unnötig doppelt oder mehrfach hintereinander verwendet werden. Insgesamt darf Ihre Anzeige nur ein Ausrufezeichen enthalten. Dieses darf sich nicht im Anzeigentitel befinden. Darüber hinaus muss die Verwendung von Symbolen, Zahlen und Buchstaben deren wirklicher Bedeutung entsprechen. Sie dürfen diese nicht anstelle von Wörtern oder Teilen von Wörtern verwenden. So ist beispielsweise "Eine riesige Auswahl online - 4 U!" nicht zulässig, da "4" und "U" ganze Wörter ersetzen und somit die Richtlinie verletzen. Grammatik und Rechtschreibung: Die Anzeigen müssen den allgemeinen Regeln für Grammatik und Rechtschreibung entsprechen. Der Anzeigentext muss als logischer Satz oder logische Wortgruppe formuliert werden und korrekte Rechtschreibung verwenden. Korrekte Rechtschreibung und Grammatik tragen in hohem Maße zum Verständnis und zur Glaubwürdigkeit von Anzeigen bei. Ausgenommen sind häufig falsch geschriebene Wörter oder abweichende Schreibweisen, welche die Mehrheit der Nutzer erkennt und versteht. Diese können durchaus akzeptiert werden. Ein Wort, das in einem Online-Wörterbuch enthalten ist, gilt als allgemein akzeptiert. Großschreibung: Ausschließliche Großschreibung darf nicht verwendet werden, um die Aufmerksamkeit der Nutzer auf ein Wort oder eine Wortgruppe zu lenken. So ist beispielsweise "GRATIS" oder "NEU" nicht zulässig. Die Großschreibung des ersten Buchstabens eines jeden Wortes in Ihrer Anzeige ist jedoch erlaubt. Wiederholung: Es sollten keine überflüssigen Wiederholungen oder Wiederholungen zu Werbezwecken eingesetzt werden. Ein und dasselbe Wort darf nicht dreimal oder öfter hintereinander wiederholt werden. So ist beispielsweise eine Anzeige mit dem Titel "Angebot, Angebot, Angebot" nicht zulässig. Der Anzeigentitel sollte durch "Großartige Angebote" ersetzt werden. Anstößige oder unangemessene Ausdrücke: Anzeigen und auch deren Anzeige-URLs dürfen keine Wörter enthalten, die von manchen Nutzern als unangemessen oder beleidigend empfunden werden können. Das gilt auch für falsche, verfälschte und abweichende Schreibweisen anstößiger oder unangemessener Ausdrücke. Inakzeptable Formulierungen: Handlungsaufforderungen sind im Anzeigentext unzulässig, solange diese nicht mit dem Produkt, der Dienstleistung oder der Website in Verbindung stehen und diese beschreiben. Allgemeine Formulierungen wie "Klicken Sie hier" dürfen beispielsweise nicht verwendet werden. Ein Beispiel für eine zulässige Handlungsaufforderung ist "Bestellen Sie noch heute Ihre Kontaktlinsen online", da das Produkt und der Inhalt der Website aus dem Text hervorgehen. Superlative: Superlative sind Ausdrücke, die eine überragende Eigenschaft hervorheben. Um den Nutzern die Gewissheit zu geben, dass die Werbebotschaften ehrlich und glaubwürdig sind, darf Ihr Anzeigentext keine wertenden oder subjektiven Aussagen wie "Beste" oder "Nummer 1" enthalten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Aussagen, die durch Dritte bestätigt werden. Diese Bestätigung muss auf Ihrer Website eindeutig angezeigt werden. Wenn in einer Anzeige beispielsweise behauptet wird, dass das "Beste im Web" angeboten wird, muss auf der Website eine Bestätigung eines Dritten für diese Behauptung angezeigt werden. Eine "Best of the Web"-Auszeichnung des US-amerikanischen Forbes Magazine für diese Website könnte beispielsweise eine solche Bestätigung sein. Vergleichende Werbeaussagen: Vergleichende Werbeaussagen sind Aussagen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Produkt/Service besser ist als das/der des Wettbewerbers. Vergleichende Werbeaussagen in Ihrem Anzeigentext sollten besonders auf Ihrer Zielseite unterstützt werden. Auf diese Weise gewinnt Ihr Nutzer Vertrauen und es wird sichergestellt, dass er genau das auf der Website findet, was er aufgrund des Anzeigentextes erwartet. Sie können Ihre Werbeaussage auf unterschiedliche Art und Weise untermauern, beispielsweise durch Tabellen, die die Funktionen Ihres Produkts mit denen des Konkurrenzproduktes vergleichen, oder durch eine Wettbewerbsanalyse, in der dargelegt wird, warum Ihr Produkt dem der Konkurrenz überlegen ist. Wenn ein Anzeigentext beispielsweise lautet: "Besser als SmartFilter", handelt es sich um eine vergleichende Werbeaussage, die durch Belege auf der Website gestützt werden muss. Wenn die Zielseite eine Wettbewerbsanalyse des Kunden gegenüber SmartFilter enthält, ist die Werbeaussage akzeptabel und die Anzeige wird genehmigt. Angebot nicht gefunden: Wenn Ihre Anzeige einen Preis, ein Sonderangebot oder ein Gratisangebot enthält, muss dieses auf Ihrer Website innerhalb von ein bis zwei Klicks klar und deutlich aufgefunden werden können. Beispiele für Angebote, die auf der Zielseite erläutert werden müssen, sind "50 % Preisnachlass auf alle Artikel", "Aktionsrabatt von 20 Euro beim ersten Einkauf", "Ein kostenloser Hut bei jedem Einkauf", "DVDs zu je 5 Euro" und ähnliche Aussagen. Die Preisangabe in Ihrem Anzeigentext muss korrekt sein. Die Preise können sich auch auf Mengenrabatte beziehen. Bei Gratisangeboten ist es ausreichend, wenn der Nutzer der Website entnehmen kann, dass es sich wirklich um ein Gratisprodukt handelt, auch wenn das Wort "Gratis" nicht im Zusammenhang mit dem Produkt oder der Dienstleistung erwähnt wird. |
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