Learning Center

 
   

1. Einführung in Google AdWords

1a. Einführung in AdWords

Google und Google AdWords

Ziel: In dieser Lektion erfahren Sie, wie die Google-Suche und Google AdWords funktionieren und wie AdWords die Konzepte der Internetsuchmaschinen und die Werbung über Keywords miteinander verknüpft.

Google-Suche 

Als Suchmaschine sammelt und ordnet Google riesige Informationsmengen aus dem Internet, die dann Nutzern online überall in der Welt zugänglich gemacht werden. Nutzer können einfach Google.de oder andere Google-Domains besuchen, eine Suchanfrage (Begriffe, die sich auf die Informationen beziehen, nach denen die Nutzer suchen) in das Suchfeld eingeben und auf Google-Suche klicken. Google gibt eine Fülle von Suchergebnissen aus — einschließlich einer Liste von Dateien, Artikeln, Dokumenten und Websites — die für die Anfrage höchst relevant sind. (Wenn Nutzer auf Auf gut Glück klicken, werden sie direkt zur ersten Website oder zum ersten Dokument in den Google-Suchergebnissen geleitet.) Die Nutzer können auch nach Ergebnissen in Google Bilder, News und anderen speziellen Google-Services suchen.

Die Suchergebnisse werden im linken Bereich der Seite angezeigt. Es muss darauf hingewiesen werden, dass Google keine Zahlungen dafür akzeptiert, dass Websites oder Dokumente in den Suchergebnissen angezeigt werden. Inserenten können jedoch Google AdWords-Anzeigen erwerben, die im rechten Bereich der Seite und manchmal oberhalb der Suchergebnisse angezeigt werden.

Google AdWords 

Google AdWords ist ein Werbeprogramm von Google. Mit AdWords können Sie einfache und effektive Anzeigen erstellen und diese für Personen schalten, die bereits nach Informationen suchen, die sich auf Ihren Geschäftsbereich beziehen. Wie ist es nun möglich, Ihre Anzeigen nur für die relevanteste Zielgruppe zu schalten? Die Antwort ist die Keyword-bezogene Werbung.

Wenn ein Nutzer Google besucht und eine Suchanfrage — mit dem Wortlaut: "gut Anfänger Gitarre" — eingibt, zeigt Google eine Reihe von relevanten Suchergebnissen an, wie beispielsweise Links auf Artikel, die Kaufempfehlungen für Gitarren enthalten, oder Websites, die für Personen entwickelt wurden, die sich neu mit dem Thema Musik und Instrumente befassen. Es werden darüber hinaus AdWords-Anzeigen dargestellt, die auf Online-Shops verweisen, die Gitarren oder Musikstunden anbieten oder andere Produkte und Dienstleistungen, die mit der Anfrage in Verbindung stehen.

Stellen Sie sich vor, Ihnen gehört ein Musikladen, der eine große Auswahl an Gitarren anbietet. Sie könnten sich für ein AdWords Konto registrieren und Anzeigen für Gitarren in Ihrem Sortiment, die für Anfänger geeignet sind, erstellen. Für jede Ihrer Anzeigen können Sie Keywords auswählen (einzelne Begriffe oder Ausdrücke, die mit der Werbebotschaft Ihrer Anzeige in Verbindung stehen), wie "Anfänger Gitarren" oder "Gitarren für Einsteiger". Sobald Sie Ihr Konto aktiviert haben, stehen Ihre Anzeigen für die Schaltung zur Wahl. Ihr AdWords-System sucht nun also kontinuierlich nach Suchanfragen, die mit den von Ihnen ausgewählten Keywords in Verbindung stehen, und zeigt Ihre Anzeigen für genau die passenden Zielgruppen an. Kurz gesagt, Sie richten Ihre Werbung direkt an die Personen, die ohnehin bereits auf der Suche nach Ihnen sind.

Google AdWords-Anzeigen 

Google AdWords bietet eine Vielzahl von Anzeigenformaten. Das am häufigsten verwendete Format ist die Textanzeige, gefolgt von Image-Anzeigen und animierten Anzeigen. Zusätzlich verfügbare Formate sind Video-Anzeigen, lokale Anzeigen und Handy-Anzeigen.

So sieht eine typische AdWords-Textanzeige aus:

Testen Sie Google AdWords
Steigern Sie Ihren ROI und gewinnen
Sie neue Kunden. Gleich anmelden!
adwords.google.de

Textanzeigen enthalten in der Regel die folgenden vier Zeilen:

  • Titelzeile (maximal 25 Zeichen, einschließlich Leerzeichen): Mit dem Anzeigentitel sollten die an Ihren Produkten oder Services interessierten Nutzer angesprochen werden.
  • Textzeilen (zwei Zeilen mit maximal 35 Zeichen, einschließlich Leerzeichen): In diesen beiden Zeilen sollten Informationen zu Ihrem Produkt, Service oder andere Details wie besondere Angebote beinhalten. Der Inhalt dieser Zeilen sollte klar und deutlich verfasst sein. Formulieren Sie Ihre Absicht so überzeugend, dass Nutzer auf Ihre Anzeige klicken und Ihre Website besuchen.
  • Anzeige-URL (35 Zeichen, einschließlich Leerzeichen): Diese Zeile gibt an, auf welche Website der Nutzer nach dem Klicken auf Ihre Anzeige kommt.
  • Ziel-URL (maximal 1024 Zeichen): Diese URL entspricht der Seite Ihrer Website, auf die Nutzer durch einen Klick auf Ihre Anzeige weitergeleitet werden. Die URL wird nicht in Ihrer Anzeige dargestellt. Viele AdWords-Kunden verknüpfen ihre Anzeigen mit spezifischen Zielseiten ihrer Website und verwenden gleichzeitig die kürzere URL ihrer Startseite als Anzeige-URL.

Breite Zeichen und Double-Byte-Zeichen reduzieren die zulässige Zeichenzahl pro Zeile.

Informationen zu anderen Anzeigenformaten erhalten Sie im Modul Anzeigenformate.

 
 
Grundlegende AdWords-Funktionen

Ziel: Erlangen Sie Kenntnisse über grundlegende AdWords-Terminologien sowie einen Überblick über die Vorteile des Google-Werbenetzwerks, die Ausrichtung auf Zielsprachen und Zielregionen sowie die placement-bezogene Werbung.

Grundlegende Definitionen 

Falls Sie Google AdWords zum ersten Mal verwenden, sollten Sie sich mit einigen neuen Begriffen vertraut machen. Im Folgenden werden einige häufig verwendete AdWords-Begriffe erläutert.

Preis-pro-Klick: Beim Preismodell "Preis-pro-Klick (Cost-per-Click - CPC)" berechnet AdWords Kosten für jeden Klick, den Ihre Anzeigen erhalten. Es fallen keine Kosten für Sie an, wenn Ihre Anzeige bei einer Suchanfrage geschaltet wird, aber kein Nutzer darauf klickt.

Qualitätsfaktor: Der Qualitätsfaktor bildet die Grundlage für die Bewertung der Qualität Ihres Keywords und Ihrer Anzeige sowie für die Festlegung des jeweiligen Preises-pro-Klick. Der Qualitätsfaktor wird durch die Klickrate (Click-through-Rate - CTR) des Keywords, die Relevanz des Keywords für den Anzeigentext, die bisherige Leistung des Keywords und andere Relevanzfaktoren bestimmt. Je höher der Qualitätsfaktor ist, desto niedriger ist der Preis, den Sie pro Klick zahlen.

Schätzung des Gebots für die erste Seite: Auf der Seite zur Keyword-Analyse wird für jedes Ihrer Keywords das geschätzte Gebot für eine Anzeigenschaltung auf der ersten Seite angezeigt. Dieser Wert ist eine Schätzung des Preis-pro-Klick-Gebots (Cost-per-Click - CPC), das für eine Schaltung Ihrer Anzeige auf der ersten Seite der Google-Suchergebnisse erforderlich ist, wenn die Suchanfrage genau mit Ihrem Keyword übereinstimmt. Die Schätzung des Gebots für die erste Seite basiert auf dem Qualitätsfaktor und der aktuellen Mitbewerberdichte für dieses Keyword.

Klickrate: Die Klickrate (Click-through-Rate - CTR) ist ein Messwert, der den Erfolg Ihrer Anzeigen zu bewerten hilft. Je relevanter Ihre Anzeige ist, desto häufiger klicken Nutzer darauf, was zu einer höheren Klickrate führt. Das System berechnet die Klickrate wie folgt: Anzahl der Klicks auf eine Anzeige geteilt durch die Anzahl der Impressionen x 100.

Weitere Informationen zu häufigen Begriffen enthält unser umfassendes Glossar.

Das Google-Werbenetzwerk 

Im Google AdWords-Programm können Sie wählen, ob Ihre Anzeigen im Google-Werbenetzwerk geschaltet werden sollen. Das Werbenetzwerk umfasst unzählige qualitativ hochwertigen Such- und Content-Websites und Produkte. Mit der Schaltung Ihrer Anzeigen im Google-Werbenetzwerk können Sie Ihre Marktpräsenz auf Kunden ausweiten, die Sie über die Google-Suche allein nicht erreichen.

Das Google-Werbenetzwerk ist in das Such-Werbenetzwerk und das Content-Werbenetzwerk unterteilt. AdWords-Kunden können festlegen, ob ihre Anzeigen in einem dieser Werbenetzwerke oder in beiden Werbenetzwerken erscheinen sollen.

  • Such-Werbenetzwerk von Google: Das Such-Werbenetzwerk umfasst Google-Suchergebnisseiten, Such-Websites und andere Produkte mit Suchergebnissen wie z.B. Froogle und Earthlink. AdWords-Anzeigen können als Teil einer Suchergebnisseite neben oder über Suchergebnissen geschaltet werden, die über das Verzeichnis einer Website gefunden wurde. Anzeigen können zudem auf anderen relevanten Suchergebnisseiten erscheinen.

  • Content-Werbenetzwerk von Google: Das Content-Werbenetzwerk umfasst Nachrichtenseiten, themenbezogene Websites, Blogs und andere Produkte wie Google Mail und die New York Times. AdWords-Anzeigen können auf einer Webseite geschaltet werden, falls der Inhalt und die URL dieser Seite im Zusammenhang mit der Anzeige stehen.

Weitere Informationen zum Google-Werbenetzwerk erhalten Sie im Modul zur Werbung auf Such-Seiten und Content-Seiten.

Sprach- und Standortausrichtung 

Ein bedeutender Vorteil, den AdWords bietet, ist die Möglichkeit, Ihre Anzeigen beinahe in jeder Sprache und jedes Gebiet weltweit beschränken zu können. Sie können Ihre Anzeigen beispielsweise auf Spanisch sprechende Personen in Kalifornien oder auf Portugiesisch sprechende Personen in Brasilien beschränken. Die Funktionalität zur Sprach- und Standortausrichtung ermöglicht maßgeschneiderte Anzeigen und Werbeaktionen, die das Interesse an Ihrem Unternehmen bei den unterschiedlichsten Zielgruppen erhöht. Weitere Informationen finden Sie in der Lektion Sprach- und Standortausrichtung.

Placement-Targeting 

Mit AdWords können Anzeigen auf zweierlei Weise ausgerichtet werden:

  • Mit Keywords
  • Mit Placements

Keyword-bezogene Werbung stellt das traditionelle Werbemodell von Google dar. Hierbei wählen AdWords-Kunden Keywords aus, die die Schaltung ihrer Anzeigen auf Google-Suchergebnisseiten und im Content-Werbenetzwerk von Google auslösen. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Inhalte des Learning Centers hauptsächlich auf die keyword-bezogene Werbung.

Über placement-bezogene Kampagnen können Kunden einzelne Websites aus dem Content-Werbenetzwerk von Google wählen, auf denen ihre Anzeigen erscheinen sollen. Ein Placement kann eine vollständige Website oder eine Untergruppe von Seiten oder Anzeigeneinheiten auf einer Website sein, je nachdem, wie sie vom Publisher der Website definiert wird. Auf einer Nachrichten-Website haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, Ihre Anzeigen auf der gesamten Website, nur auf der Startseite der Website oder nur in Anzeigenblöcken in der oberen Hälfte der Sportseiten zu schalten.

Mit Placement-Targeting können AdWords-Kunden flexibel auswählen, wo ihre Anzeigen geschaltet werden. Sowohl Keywords als auch Placements sind für alle AdWords-Kampagnen verfügbar. Sie können die Ausrichtung nur auf Keywords oder nur auf Placements festlegen, oder sowohl auf Keywords als auch auf Placements, um die bevorzugte Zielgruppe für Ihre Anzeigen zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Modul Placement-Targeting.

 
 
Vorteile von AdWords

Ziel: Kenntnisse über die Vorteile von AdWords als umfassendes Werbemedium.

Vorteile von AdWords 

AdWords-Werbung ermöglicht Folgendes:

  • Sie können Ihre Anzeigen genau auf den Personenkreis ausrichten, der sich für Ihre Produkte oder Dienstleistungen interessiert.
  • Sie können auf diese Weise Streuverluste vermeiden. Schalten Sie Anzeigen nicht für Nutzer, die nicht zu Ihrer Zielgruppe gehören und wahrscheinlich keines Ihrer Produkte kaufen werden.
  • Stellen Sie einen maximalen Return on Investment (ROI) sicher.

Reichweite: Jeden Monat sehen etwa 80 Prozent der Internetnutzer in den USA und Hunderte von Millionen weiterer Nutzer weltweit AdWords-Anzeigen. AdWords kann Sie sofort mit dieser riesigen Gruppe potenzieller Kunden verbinden.

Kosten: AdWords ist ein kosteneffektiver Service für Unternehmen aller Größen.

  • Sie können wahlweise für Klicks auf Ihre Anzeigen - Preis-pro-Klick (Cost-per-Click - CPC) - oder für Impressionen Ihrer Anzeigen - Preis-pro-1000-Impressionen (Cost-per-1000-Impressions - CPM) - zahlen.
  • Sie legen Ihre CPC- oder CPM-Gebote individuell fest. Sie können somit entscheiden, wie viel Sie für jeden Klick auf Ihre Anzeige oder jede Impression der Anzeige zahlen möchten.
  • Es existiert keine Mindestgebühr. Darüber hinaus können Sie einen Maximalbetrag pro Tag (Tagesbudget) festlegen, den das AdWords-System nicht überschreitet.
  • Sie können die Einstellungen hinsichtlich Ihres Budgets zudem jederzeit bearbeiten.

Weitere Informationen zu den verschiedenen AdWords-Preismodellen erhalten Sie im Modul Preisgestaltung und Platzierung.

Timing: Google AdWords-Anzeigen sprechen potenzielle Kunden genau im richtigen Moment an: Potenzielle Kunden sehen Ihre Anzeigen genau dann, wenn sie gerade aktiv nach Informationen (Keywords oder Content) suchen, auf die sich Ihr Geschäftsbereich bezieht. Mit Ihren AdWords-Anzeigen ist Ihre Website immer nur einen einzigen Klick weit entfernt.

Flexibilität und Kontrolle:

  • Sie können eine bestehende Anzeige bearbeiten. Die Änderungen können bereits innerhalb von 15 Minuten im Internet angezeigt werden.
  • Sie können Ihr AdWords-Konto jederzeit und beliebig oft anpassen. Das AdWords-System ist 24 Stunden am Tag an 7 Tagen in der Woche verfügbar.
  • Nach der Erstellung Ihrer ersten Anzeigen können diese beinahe ohne Verzögerung bei Google geschaltet werden, sobald Sie zur Aktivierung des Kontos Ihre Kreditkartendaten eingegeben. In einigen Ländern sind für AdWords-Kunden Zahlungen per Überweisung möglich. In diesem Fall werden die Anzeigen geschaltet, sobald wir die erste Zahlung erhalten haben.

 
 

1b. AdWords-Richtlinien

Richtlinie für Links

Ziel: In dieser Lektion erfahren Sie, wie Anzeigen erstellt werden, die der Richtlinie für Links entsprechen.

Übersicht über die Richtlinie für Links 

URL steht für "Uniform Resource Locator" und wird meist als Webadresse bezeichnet. Zu einer AdWords-Anzeige gehören zwei URLs: Die Anzeige-URL und die Ziel-URL. Beide werden nachfolgend zusammen mit den jeweiligen Richtlinien erläutert. Darüber hinaus sind die Anforderungen an die Website aufgeführt, auf die die Links Ihrer Anzeigen verweisen.

Anzeige-URL: AdWords-Anzeigen enthalten eine Anzeige-URL. Die Anzeige-URL in der nachfolgenden Anzeige ist beispielsweise "www.books.com".

Bücher
Bücher online kaufen
Lesen und sich weiterbilden!
www.books.com

Um keine irreführenden Informationen an die Nutzer auszugeben, muss die Anzeige-URL eindeutige Hinweise auf die Website oder Zielseite geben, auf die sie nach dem Klicken auf eine Anzeige gelangen. Die Anzeige-URL muss folgende Merkmale aufweisen:

  • Den Inhaber der Ziel-URL angeben, sie muss jedoch nicht genau der eigentlichen Ziel-URL der Zielseite entsprechen.
  • Wie eine gültige Adresse einer Website erscheinen. Sie muss eine entsprechende Erweiterung wie ".com", ".net" und ".de" enthalten, "www" und "http://" sind jedoch nicht erforderlich.
  • Für eine Website stehen. Die Anzeige-URL darf auch keine E-Mail-Adresse sein. So ist beispielsweise "blumen@blumen.de" nicht zulässig.
  • Der redaktionellen Richtlinie entsprechen, die weiter unten erläutert ist.

Nachfolgend finden Sie ein Beispiel einer korrekten und einer nicht korrekten Anzeige-URL:

Korrekt:
Ziel-URL: reisebuch.de/suchen/suchen.php?q=Suchbegriffe+eingeben&btn=Suchen
Anzeige-URL: reisebuch.de

Der Nutzer wird beim Klicken auf die Anzeige auf eine Seite der Website "reisebuch.de" geführt. Obwohl sich die Anzeige-URL von der Ziel-URL unterscheidet, zeigt sie korrekt an, wohin der Nutzer durch Klicken auf die Anzeige geführt wird.

Nicht korrekt:
Ziel-URL: http://www.amazon.com/home.html/104-7002842-259
Anzeige-URL: reisebuch.de

Die Anzeige-URL stellt nicht korrekt die Website dar, an die der Nutzer geleitet wird, da es sich um eine Seite in der Domain "amazon.com" handelt. Eine solche Nutzung der Anzeige-URL ist nicht zulässig. Eine Anzeige mit dieser Anzeige-URL würde abgelehnt werden.


Im Folgenden haben wir einige Richtlinien zusammengestellt, die in unserer Richtlinie für Links enthalten sind:

Ziel-URL: Die Ziel-URL ist die Webadresse der Zielseite, auf die eine Anzeige eigentlich verweist. Die Richtlinien bezüglich der Zielseite sollen sicherstellen, dass die Nutzer, die auf AdWords-Anzeigen klicken, das Gesuchte schnell und einfach finden. Ihre Anzeige wird nur genehmigt, wenn Ihre Ziel-URL alle drei folgenden Regeln einhält:

  • Sie muss auf eine funktionierende Website verweisen. Wenn ein Nutzer auf Ihre Anzeige klickt, Ihre Website jedoch nicht funktioniert, müssen Sie für den Klick Gebühren zahlen, ohne diesen Nutzer als Kunden gewinnen zu können.
  • Sie darf auf keine Website verweisen, die im Aufbau ist oder nicht funktioniert. Die Website muss über Content verfügen. Andernfalls können die Nutzer das Gesuchte nicht finden.
  • Mit Ausnahme eines Browsers darf kein anderes Hilfsmittel erforderlich sein, um die Zielseite anzuzeigen. Anders ausgedrückt, bei der Ziel-URL muss es sich um eine HTML-Seite handeln. Zu den unzulässigen Formaten einer Zielseite gehören Adobe Acrobat und MS Word. Wenn für Ihre Website das Laden eines anderen Programms erforderlich ist, können nicht alle Nutzer Ihre Website anzeigen, ohne die zusätzliche Software zu laden. Dies beeinträchtigt eine positive Nutzererfahrung.

Schaltfläche "Zurück": Nachdem der Nutzer per Klick auf Ihre Website gelangt ist, muss die Schaltfläche "Zurück" ordnungsgemäß funktionieren und den Nutzer über einen oder zwei Klicks zurück zu der Seite bringen, auf der sich die AdWords-Anzeige befindet.

Pop-ups: Als Pop-ups werden alle Browserfenster bezeichnet, die zusätzlich zum Originalfenster geöffnet werden, unabhängig von ihrem Content, ihrer Funktion, ihrer Größe oder ihrer Quelle. Wenn ein Nutzer Ihre Website besucht oder verlässt, darf kein zusätzliches Browserfenster angezeigt werden. Das gilt auch für Pop-under-Fenster. Pop-unders sind Browserfenster, die sich hinter dem ursprünglichen Browserfester öffnen. Diese Richtlinie basiert auf einer Untersuchung, die angibt, dass Nutzer sich durch Pop-ups belästigt fühlen, was zu einer Beeinträchtigung der Nutzererfahrung führt.

Richtlinie für Zweigunternehmen (Affiliates): Zweigunternehmen erhalten Kommissionszahlungen für Werbung für eine Website und für Aktionen, die zu Zugriffen und Geschäftsabschlüssen auf dieser Website führen. Wir gestatten Zweigunternehmen die Nutzung von AdWords-Werbung. Beachten Sie, dass wir pro Suchabfrage nur eine Anzeige für Zweigunternehmen und Muttergesellschaften schalten, die gemeinsam eine Anzeige-URL verwenden.

Wir empfehlen Ihnen, die vollständigen Richtlinien für Links zu lesen.

 
 
Google AdWords-Anzeigen

Google AdWords bietet eine Vielzahl von Anzeigenformaten. Das häufigst verwendete Format ist die Textanzeige, gefolgt von Image-Anzeigen und animierten Anzeigen. Zusätzlich verfügbare Formate sind Video-Anzeigen, lokale Anzeigen und Handy-Anzeigen.

So sieht eine typische AdWords-Textanzeige aus:

Testen Sie Google AdWords
Steigern Sie Ihren ROI und gewinnen
Sie neue Kunden. Gleich anmelden!
adwords.google.de

Textanzeigen enthalten folgende vier Zeilen:

  • Überschrift (maximal 25 Zeichen, einschließlich Leerzeichen): Der Anzeigentitel soll Nutzer ansprechen, die an Ihren Produkten oder Services interessiert sind.
  • Beschreibender Text (zwei Zeilen mit maximal 35 Zeichen, einschließlich Leerzeichen): In diesen beiden Zeilen sollen Informationen zu Ihrem Produkt, Service oder andere Details wie z. B. zu Promotions bereitgestellt werden. Der Inhalt dieser Zeilen soll klar und deutlich verfasst sein. Ihre Absicht soll klar ersichtlich sein und auf diese Weise überzeugend wirken, so dass Nutzer auf Ihre Anzeige klicken und Ihre Website besuchen.
  • Anzeige-URL (maximal 35 Zeichen, einschließlich Leerzeichen): Diese Zeile gibt an, auf welche Website ein Nutzer durch das Anklicken Ihrer Anzeige weitergeleitet wird. Im obigen Beispiel entspricht adwords.google.de der Anzeige-URL.
  • Ziel-URL (maximal 1024 Zeichen): Diese URL entspricht der Seite Ihrer Website, auf die Nutzer durch einen Klick auf Ihre Anzeige weitergeleitet werden. Die URL wird nicht in Ihrer Anzeige dargestellt. Viele AdWords-Kunden verknüpfen ihre Anzeigen mit spezifischen Unterseiten ihrer Website und verwenden gleichzeitig die kürzere URL ihrer Startseite als Anzeige-URL.

Breite Zeichen und Double-Byte-Zeichen reduzieren die zulässige Zeichenzahl pro Zeile.

Weitere Informationen zu anderen Anzeigenformaten erhalten Sie im Modul Anzeigenformate.

Redaktionelle Richtlinien 

Nachfolgend finden Sie Beispiele der wichtigsten redaktionellen Richtlinien von AdWords. Die vollständigen redaktionellen Richtlinien und Formatrichtlinien für die einzelnen Anzeigenformate finden Sie auf den Seiten der AdWords-Werberichtlinien.

Zeichenabstand: Zwischen einzelnen Wörtern und nach den Satzzeichen muss der korrekte Abstand eingehalten werden. So ist beispielsweise "P-r-e-i-s-w-e-r-t-e K-l-e-i-d-u-n-g" nicht zulässig. Auch "Versand frei Haus.Kaufen Sie jetzt" ist nicht erlaubt.

Satzzeichen und Symbole: Satzzeichen dürfen nicht dazu verwendet werden, die Aufmerksamkeit der Nutzer auf eine Anzeige zu lenken. Satzzeichen dürfen auch nicht unnötig doppelt oder mehrfach hintereinander verwendet werden. Insgesamt darf Ihre Anzeige nur ein Ausrufezeichen enthalten. Dieses darf sich nicht im Anzeigentitel befinden. Darüber hinaus muss die Verwendung von Symbolen, Zahlen und Buchstaben deren wirklicher Bedeutung entsprechen. Sie dürfen diese nicht anstelle von Wörtern oder Teilen von Wörtern verwenden. So ist beispielsweise "Eine riesige Auswahl online - 4 U!" nicht zulässig, da "4" und "U" ganze Wörter ersetzen und somit die Richtlinie verletzen.

Grammatik und Rechtschreibung: Die Anzeigen müssen den allgemeinen Regeln für Grammatik und Rechtschreibung entsprechen. Der Anzeigentext muss als logischer Satz oder logische Wortgruppe formuliert werden und korrekte Rechtschreibung verwenden. Korrekte Rechtschreibung und Grammatik tragen in hohem Maße zum Verständnis und zur Glaubwürdigkeit von Anzeigen bei. Ausgenommen sind häufig falsch geschriebene Wörter oder abweichende Schreibweisen, welche die Mehrheit der Nutzer erkennt und versteht. Diese können durchaus akzeptiert werden. Ein Wort, das in einem Online-Wörterbuch enthalten ist, gilt als allgemein akzeptiert.

Großschreibung: Ausschließliche Großschreibung darf nicht verwendet werden, um die Aufmerksamkeit der Nutzer auf ein Wort oder eine Wortgruppe zu lenken. So ist beispielsweise "GRATIS" oder "NEU" nicht zulässig. Die Großschreibung des ersten Buchstabens eines jeden Wortes in Ihrer Anzeige ist jedoch erlaubt.

Wiederholung: Es sollten keine überflüssigen Wiederholungen oder Wiederholungen zu Werbezwecken eingesetzt werden. Ein und dasselbe Wort darf nicht dreimal oder öfter hintereinander wiederholt werden. So ist beispielsweise eine Anzeige mit dem Titel "Angebot, Angebot, Angebot" nicht zulässig. Der Anzeigentitel sollte durch "Großartige Angebote" ersetzt werden.

Anstößige oder unangemessene Ausdrücke: Anzeigen und auch deren Anzeige-URLs dürfen keine Wörter enthalten, die von manchen Nutzern als unangemessen oder beleidigend empfunden werden können. Das gilt auch für falsche, verfälschte und abweichende Schreibweisen anstößiger oder unangemessener Ausdrücke.

Inakzeptable Formulierungen: Handlungsaufforderungen sind im Anzeigentext unzulässig, solange diese nicht mit dem Produkt, der Dienstleistung oder der Website in Verbindung stehen und diese beschreiben. Allgemeine Formulierungen wie "Klicken Sie hier" dürfen beispielsweise nicht verwendet werden. Ein Beispiel für eine zulässige Handlungsaufforderung ist "Bestellen Sie noch heute Ihre Kontaktlinsen online", da das Produkt und der Inhalt der Website aus dem Text hervorgehen.

Superlative: Superlative sind Ausdrücke, die eine überragende Eigenschaft hervorheben. Um den Nutzern die Gewissheit zu geben, dass die Werbebotschaften ehrlich und glaubwürdig sind, darf Ihr Anzeigentext keine wertenden oder subjektiven Aussagen wie "Beste" oder "Nummer 1" enthalten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Aussagen, die durch Dritte bestätigt werden. Diese Bestätigung muss auf Ihrer Website eindeutig angezeigt werden.

Wenn in einer Anzeige beispielsweise behauptet wird, dass das "Beste im Web" angeboten wird, muss auf der Website eine Bestätigung eines Dritten für diese Behauptung angezeigt werden. Eine "Best of the Web"-Auszeichnung des US-amerikanischen Forbes Magazine für diese Website könnte beispielsweise eine solche Bestätigung sein.

Vergleichende Werbeaussagen: Vergleichende Werbeaussagen sind Aussagen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Produkt/Service besser ist als das/der des Wettbewerbers. Vergleichende Werbeaussagen in Ihrem Anzeigentext sollten besonders auf Ihrer Zielseite unterstützt werden. Auf diese Weise gewinnt Ihr Nutzer Vertrauen und es wird sichergestellt, dass er genau das auf der Website findet, was er aufgrund des Anzeigentextes erwartet.

Sie können Ihre Werbeaussage auf unterschiedliche Art und Weise untermauern, beispielsweise durch Tabellen, die die Funktionen Ihres Produkts mit denen des Konkurrenzproduktes vergleichen, oder durch eine Wettbewerbsanalyse, in der dargelegt wird, warum Ihr Produkt dem der Konkurrenz überlegen ist.

Wenn ein Anzeigentext beispielsweise lautet: "Besser als SmartFilter", handelt es sich um eine vergleichende Werbeaussage, die durch Belege auf der Website gestützt werden muss. Wenn die Zielseite eine Wettbewerbsanalyse des Kunden gegenüber SmartFilter enthält, ist die Werbeaussage akzeptabel und die Anzeige wird genehmigt.

Angebot nicht gefunden: Wenn Ihre Anzeige einen Preis, ein Sonderangebot oder ein Gratisangebot enthält, muss dieses auf Ihrer Website innerhalb von ein bis zwei Klicks klar und deutlich aufgefunden werden können. Beispiele für Angebote, die auf der Zielseite erläutert werden müssen, sind "50 % Preisnachlass auf alle Artikel", "Aktionsrabatt von 20 Euro beim ersten Einkauf", "Ein kostenloser Hut bei jedem Einkauf", "DVDs zu je 5 Euro" und ähnliche Aussagen. Die Preisangabe in Ihrem Anzeigentext muss korrekt sein. Die Preise können sich auch auf Mengenrabatte beziehen. Bei Gratisangeboten ist es ausreichend, wenn der Nutzer der Website entnehmen kann, dass es sich wirklich um ein Gratisprodukt handelt, auch wenn das Wort "Gratis" nicht im Zusammenhang mit dem Produkt oder der Dienstleistung erwähnt wird.

 
 
Produktrichtlinie und Keywords

In diesem Kapitel erfahren Sie, wie Anzeigen und Keyword-Listen erstellt werden, die den Richtlinien zum Anzeigeninhalt entsprechen.

Überprüfte Produkte 

Mithilfe der Richtlinien zum Anzeigeninhalt soll ein Werbeservice mit fairen und einheitlichen Richtlinien geboten werden. Ein Service, von dem Nutzer, Kunden, Partner und Google selbst profitieren.

Zur Schaltung von Anzeigen auf Google und in unserem ständig erweiterten Werbenetzwerk von Websites, Produkten und Services müssen sämtliche unserer Richtlinien zum Anzeigeninhalt eingehalten werden.

Die Anwendung unserer Richtlinien beinhaltet immer einen gewissen Ermessensspielraum, innerhalb dessen wir uns das Recht vorbehalten, Anzeigen abzulehnen oder zu akzeptieren. Bitte beachten Sie, dass unsere Entscheidungen bezüglich Werbung unsere Suchergebnisse in keiner Weise beeinflussen.

Anzeigen und Keywords werden auf Produkte überprüft, die:

  • Durch rechtliche Bestimmungen und/oder Einschränkungen geregelt werden.
  • Zu einer negativen Nutzererfahrung führen können.
  • Den Werten oder Richtlinien von Google widersprechen.
Eine Liste der derzeit überprüften Produkte finden Sie in den Richtlinien zum Anzeigeninhalt.

Diese Produkte und Services können unter Umständen geändert werden. Dies gilt auch für die Richtlinien, die für diese Liste gelten. Informieren Sie sich regelmäßig über die online verfügbaren Richtlinien von Google. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anzeigen und Keywords diesen Richtlinien entsprechen.

 
 
Richtlinie für Image-Anzeigen

Ziel: In dieser Lektion erfahren Sie, wie Image-Anzeigen erstellt werden, die den redaktionellen Richtlinien für Image-Anzeigen entsprechen.

Richtlinien für Image-Anzeigen 

Mit den Richtlinien für Image-Anzeigen werden Art und Qualität der Images festgelegt, die Sie in Ihren Image-Anzeigen verwenden können. Auf diese Weise gewährleisten die Image-Qualität und der Image-Inhalt Nutzerzufriedenheit und Ihren Erfolg mit Google AdWords.

Die Richtlinien umfassen Spezifikationen für Image-Anzeigen hinsichtlich Anzeigen- und Image-Qualität, nicht akzeptablem Image-Content sowie des Image-Layouts.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Ihre Image-Anzeigen müssen sowohl den Richtlinien, die für Textanzeigen gelten, als auch diesen zusätzlichen Richtlinien für Image-Anzeigen entsprechen.
  • Image-Anzeigen stehen für viele Sprachen zur Verfügung. Sie finden im Folgenden eine vollständige Liste.
  • Auf den Suchergebnisseiten von Google werden keine Image-Anzeigen geschaltet. Die Schaltung erfolgt lediglich auf einigen Websites im Werbenetzwerk.

Zusammenfassung der Richtlinien:

Qualität: Google lässt keine Images von schlechter Qualität zu. Die Images müssen deutlich und gut zu erkennen sein. Content und Zweck müssen leicht verständlich sein und eventuell vorhandener Text muss deutlich und gut lesbar sein.

Irreführende Strategien: AdWords erlaubt keine vorgetäuschten Animationsfunktionen wie angedeutete Dropdown-Menüs, Suchfelder oder andere Funktionen, die der Nutzer nicht verwenden kann. Auch vorgetäuschte Dialogfelder oder Fehlermeldungen, die aussehen, als seien sie von Windows oder dem Internet Explorer generiert, sind nicht erlaubt. Wenn jemand auf diese Dropdown-Menüs oder Felder klickt, wird dies als Klick auf die Image-Anzeige registriert. Diese Funktionen werden als unnötig und täuschend angesehen.

Layout von Image-Anzeigen: Die Richtlinien für das Layout von Image-Anzeigen regeln die Größe und Ausrichtung von Anzeigen. Es gibt bestimmte Anforderungen an die Höhe und Breite von Image-Anzeigen. Die Anzeigen müssen die von Ihnen gewählte Größe vollständig ausfüllen. Wenn die Images viel kleiner sind als das von Ihnen gewählte Format, sehen Image-Anzeigen auf Websites im Werbenetzwerk nicht richtig aus. Images können nicht gedreht oder gespiegelt werden. Image-Anzeigen dürfen nicht mehr als eine Anzeige gleichzeitig oder die gleiche Anzeige mehrfach darstellen.

Nutzerleiste von Image-Anzeigen: Wenn Ihre Image-Anzeige auf Websites im Google-Werbenetzwerk geschaltet wird, wird automatisch eine Nutzerleiste hinzugefügt. Die Nutzerleiste besteht aus einer Anzeige-URL, einem Link, über den Nutzer Google Feedback zu der Anzeige geben können, sowie einem Hinweis darauf, dass diese Anzeige von Google bereitgestellt wird. Da diese Funktionen von unserem System automatisch hinzugefügt werden, müssen Sie sie nicht selbst in die Images einfügen, die Sie hochladen. Andernfalls wären diese Informationen doppelt enthalten.

Inhalt von Image-Anzeigen: Genau wie für Textanzeigen haben wir auch für Image-Anzeigen Richtlinien, die angemessenen Content für Images vorschreiben. Im Allgemeinen muss der Content von Image-Anzeigen jugendfrei sein, das heißt, die Images müssen auch für Minderjährige geeignet sein. Aus diesem Grund dürfen Ihre Image-Anzeigen keine nicht jugendfreien oder sexuellen Inhalte und keine anstößigen oder unangemessenen Ausdrücke enthalten. Anzeigen, die aufgrund ihres Inhalts nicht genehmigt würden, sind beispielsweise Anzeigen, die mit spärlich bekleideten Frauen, für Alkoholkonsum oder für pornografische Websites werben.

Wir empfehlen Ihnen, die vollständigen Richtlinien für Image-Anzeigen zu lesen.

 
 
Marken

Ziel: Informieren Sie sich über die Richtlinien zu Marken und die Verfahren in Bezug auf die Einhaltung dieser Richtlinien.

Google-Marken 

Im Anzeigentext sind keine Google-Marken zulässig. Dazu gehören derzeit Google, Froogle, Gmail, Orkut, Keyhole und PageRank.

Was ist eine Marke? 

Eine Marke ist ein Wort, ein Ausdruck, ein Logo oder ein Symbol, das ein Produkt oder eine Dienstleistung von anderen in der Branche unterscheidet. Mehrere Markeninhaber beanspruchen unter Umständen das Recht auf denselben Begriff, wenn die jeweiligen Inhaber in unterschiedlichen Branchen tätig sind. Die Inhaberschaft von Marken richtet sich nach dem Standort, sie muss daher für die jeweiligen Länder gesondert erworben werden.

Markenrichtlinie von Google 

Bei Google AdWords ist es AdWords-Kunden erlaubt, Markenbegriffe als Keywords oder in Anzeigen zu verwenden. Da Google lediglich Werbeflächen für AdWords-Kunden anbietet, sind wir nicht in der Lage, Markenkontroversen zwischen AdWords-Kunden und Markeninhabern zu schlichten. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen legen fest, dass allein die AdWords-Kunden für die Keywords und Anzeigentexte, die bei Google erscheinen, verantwortlich sind. Google empfiehlt Markenzeicheninhabern, Kontroversen direkt mit den AdWords-Kunden beizulegen, vor allem da die AdWords-Kunden eventuell ähnliche Anzeigen auf anderen Websites geschaltet haben. Google ist jedoch bereit, berechtigte Beschwerden für Markeninhaber in beschränktem Maße selbst zu untersuchen.

Die Markenrichtlinie von Google gilt nicht für Suchergebnisse, sondern nur für Anzeigen. Bei Bedenken zu Marken bezüglich Websites, die in den Suchergebnissen von Google angezeigt werden, sollte sich der Markeninhaber direkt mit dem Inhaber der Website in Verbindung setzen.

Verfahren in Bezug auf Markenbeschwerden 

Google benötigt von Markeninhabern, die eine offizielle Beschwerde bezüglich einer Markenrechtsverletzung einreichen möchten, bestimmte Informationen. Welche Informationen benötigt werden, hängt von dem Land oder den Ländern ab, in dem bzw. in denen die Markenrechte des Inhabers bestehen. Eine detaillierte Liste der benötigten Informationen befindet sich auf der Google-Seite für Markenbeschwerden: http://www.google.de/tm_complaint.html

Nachdem Google alle erforderlichen Informationen vom Markeninhaber erhalten hat, werden dessen Forderungen geprüft und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Auf Verlangen des Markeninhabers kann dem AdWords-Kunden untersagt werden, bestimmte Marken im Anzeigentext zu verwenden. Falls der Markeninhaber in Ländern außerhalb Großbritanniens, Kanadas oder den USA Markenrechte an einem Begriff geltend macht, wird dem AdWords-Kunden möglicherweise verboten, je nach der Forderung des Markeninhabers bestimmte Marken entweder als Keywords oder im Anzeigentext zu verwenden.

Wenn einem AdWords-Kunden die Verwendung einer Marke untersagt wurde, er jedoch die Ansprüche des Inhabers auf alleinige Nutzungsrechte bestreitet, empfehlen wir diesem Kunden, direkt mit dem Markeninhaber um die Verwendung der Marke zu verhandeln. Dem Markeninhaber bleibt das Recht vorbehalten, Dritten seine Zustimmung zur Verwendung des geschützten Begriffs zu erteilen. Vom Inhaber genehmigte Ausnahmen werden in unserem Markenverfahren berücksichtigt.

In bestimmten Fällen entfernt Google beanstandete Anzeigen nicht. Beispielsweise kann bei Verwendung der Google-Option für weitgehend passende Keywords eine Anzeige bei verschiedenen Variationen eines Keyword-Begriffs geschaltet werden. Infolgedessen wird eine Anzeige möglicherweise bei einem Begriff gezeigt, der eine Variation des vom AdWords-Kunden verwendeten Keywords darstellt. Eine Anzeige wird von Google auch dann nicht entfernt, wenn die Suchanfrage, durch die die Schaltung der Anzeige ausgelöst wird, einen markenrechtlich geschützten Begriff enthält. Dies geschieht nur dann, wenn der markenrechtlich geschützte Begriff selbst als Keyword verwendet wird.

Markenrechte in Großbritannien, Irland, Kanada und den USA 

Wenn ein Markeninhaber bei Google eine Beschwerde bezüglich Markenrechten in Großbritannien, Irland, Kanada oder den USA einreicht, überprüft Google lediglich, ob in den betreffenden Anzeigen der markenrechtlich geschützte Begriff im Anzeigentext verwendet wird. Google deaktiviert in Reaktion auf eine Markenbeschwerde keine Keywords. Zur Einreichung einer Markenbeschwerde sind vom Markeninhaber in einem unterzeichneten Schreiben auf seinem Firmenbriefbogen sämtliche nachfolgend aufgeführten Informationen anzugeben:

  1. Name des Unternehmens.
  2. Kontaktinformationen einschließlich der E-Mail-Adresse und Postanschrift.
  3. Aufstellung der betroffenen Marke(n) und des Landes bzw. der Länder, in dem bzw. in denen diese Marke(n) geschützt ist/sind.
  4. Die Identität der beanstandeten Anzeige(n) anhand der URL in der untersten Anzeigenzeile. Geben Sie an, ob sich Ihre Beschwerde auf bestimmte AdWords-Kunden oder Anzeigen bezieht oder ob es sich um eine allgemeine Beschwerde bezüglich aller AdWords-Kunden handelt.
  5. Falls Tochter- oder Partnerfirmen Ihres Unternehmens befugt sind, Ihre Marke in ihren Anzeigeninhalten zu verwenden, führen Sie in Ihrem Schreiben auch die Namen dieser Unternehmen auf.
  6. Nehmen Sie in Ihr Schreiben die folgende Erklärung auf: "Ich habe Grund zu der Annahme, dass die Verwendung der oben beschriebenen Marke in den oben beschriebenen Anzeigen nicht vom Markeninhaber genehmigt wurde oder auf andere Weise rechtlich zulässig ist."
  7. Geben Sie außerdem folgende Erklärung ab: "Ich bestätige, dass die Angaben in diesem Schreiben richtig und vollständig sind und dass ich ermächtigt bin, im Namen des Markeninhabers zu handeln."
  8. Ihre Unterschrift.

Markenrechte in Ländern außerhalb Großbritanniens, Irlands, Kanadas und der USA 

Wenn ein Markeninhaber bei Google eine Beschwerde bezüglich Markenrechten in Ländern außerhalb Großbritanniens, Irlands, Kanadas oder der USA einreicht, überprüft Google, ob in den betreffenden Anzeigen der markenrechtlich geschützte Begriff im Anzeigentext oder als Keyword verwendet wird. Zur Einreichung einer Markenbeschwerde sind vom Markeninhaber in einem unterzeichneten Schreiben auf seinem Firmenbriefbogen sämtliche nachfolgend aufgeführten Informationen anzugeben:

  1. Name des Unternehmens.
  2. Kontaktinformationen einschließlich der E-Mail-Adresse.
  3. Aufstellung der betroffenen Marke(n) und des Landes bzw. der Länder, in dem bzw. in denen diese Marke(n) geschützt ist/sind.
  4. Die Identität der betroffenen Anzeige(n) anhand der URL in der untersten Anzeigenzeile oder anderer zur Identifizierung geeigneter Angaben. Geben Sie an, ob sich Ihre Beschwerde auf bestimmte AdWords-Kunden bezieht oder ob es sich um eine allgemeine Beschwerde bezüglich aller AdWords-Kunden handelt.
  5. Die Art Ihrer Beanstandung des Anzeigeninhalts und/oder des Keywords, von dem die Schaltung der Anzeige ausgelöst wird. Hinweis: Dieser Punkt entfällt im Formular für Großbritannien, Irland, Kanada und die USA.
  6. Falls Tochter- oder Partnerfirmen Ihres Unternehmens befugt sind, Ihre Marke zu verwenden, führen Sie in Ihrem Schreiben auch die Namen dieser Unternehmen auf.
  7. Nehmen Sie in Ihr Schreiben die folgende Erklärung auf: "Ich habe Grund zu der Annahme, dass die Verwendung der oben beschriebenen Marke in den oben beschriebenen Anzeigen nicht vom Markeninhaber genehmigt wurde oder auf andere Weise gesetzlich zulässig ist."
  8. Geben Sie außerdem folgende Erklärung ab: "Ich bestätige, dass die Angaben in diesem Schreiben richtig und vollständig sind und dass ich ermächtigt bin, im Namen des Markeninhabers zu handeln."
  9. Ihre Unterschrift.

Adressierung des Schreibens 

Beschwerden über Markenrechtsverletzungen in Deutschland sind an folgende Anschrift zu richten:

Google Ireland Ltd.
Betreff: Advertising Legal Support Team
Gordon House
Barrow Street
Dublin 4
Ireland

Oder senden Sie das Dokument per Fax an: +49 (0)40 49219381
Betreff: Google AdWords, Markenbeschwerden

Oder per E-Mail an: "markenbeschwerden@google.com"

 
 
Copyright

Ziel: Informieren Sie sich über die Richtlinien zum Urheberrecht und die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund des Urheberrechts.

Was ist das Urheberrecht? 

Das Urheberrecht ist ein gesetzlich zugeschriebenes Recht für einen Autor, Komponisten, Dramatiker oder Publisher auf alleinige Veröffentlichung, Produktion, Verkauf oder Verteilung von literarischen, musikalischen oder künstlerischen Arbeiten.

Richtlinie zum Urheberrecht von Google 

Die Richtlinie zum Urheberrecht von Google betrifft Website-Content und kann Anzeigen, Suchergebnisse und Nachrichten in Google Groups betreffen. Die Richtlinie von Google ist den Bestimmungen des Digital Millennium Copyright Act entnommen. Sobald ein Inhaber von urheberrechtlich geschütztem Material ein Formular mit den erforderlichen Informationen einreicht, untersucht Google den Anspruch in Übereinstimmung mit dem DMCA und entfernt gegebenenfalls das Material, das vermeintlich gegen das Urheberrecht verstößt.

Gemäß des DMCA können Anzeigen aufgrund von Verstößen gegen das Urheberrecht entfernt werden. Eine Nichterteilung von Genehmigungen aufgrund von Urheberrechtsansprüchen kann über ein DMCA-Gegennotifikationsverfahren angefochten werden.

Geltendmachung von Urheberrechtsansprüchen 

Damit Google vermeintliche Verstöße gegen das Urheberrecht untersuchen kann, benötigen wir vom Urheberrechtseigentümer folgende Informationen in einem unterzeichneten Brief auf Firmenpapier:

  1. Geben Sie die betreffende urheberrechtlich geschützte Arbeit im Detail an. Beispiel: "Es geht um die urheberrechtlich geschützte Arbeit, die unter www.google.de/ads verfügbar ist."
  2. Geben Sie das Material an, das Ihrer Meinung nach gegen das Urheberrecht für die oben unter Abschnitt 1 angegebene Arbeit verletzt. Hierfür müssen Sie Folgendes angeben: (a) die verwendete Suchabfrage und (b) die URL für jede vermeintlich gegen das Gesetz verstoßende Anzeige.
  3. Geben Sie die Informationen an, die Google benötigt, um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen (vorzugsweise Ihre E-Mail-Adresse).
  4. Geben Sie, falls möglich, die erforderlichen Informationen zum Inhaber oder Verwalter der Webseite an, die vermeintlich rechtswidriges Material enthält (vorzugsweise auch die E-Mail-Adresse).
  5. Fügen Sie die folgende Erklärung bei: "Ich glaube, dass die Verwendung des oben beschriebenen urheberrechtlich geschützten Materials auf den genannten Webseiten nicht durch den Inhaber des Urheberrechts, dessen Agenten oder per Gesetz erlaubt ist."
  6. Fügen Sie die folgende Erklärung bei: "Ich versichere, dass die in diesem Dokument enthaltenen Informationen korrekt sind und dass ich der Inhaber des Urheberrechts bin bzw. berechtigt bin, im Namen des Inhabers eines exklusiven Rechts zu handeln, gegen das vermeintlich verstoßen wurde."
  7. Ihre Unterschrift.

Der Verwalter der betreffenden Website kann eine Gegennotifikation verfassen. Wenn wir eine Gegennotifikation erhalten, wird das betreffende Material erneut aufgenommen. Um bei uns eine Gegennotifikation einzureichen, müssen Sie ein schriftliches Dokument vorlegen, in dem die unten angegebenen Punkte enthalten sind.

  1. Geben Sie die bestimmten URLs des Materials an, das Google entfernt oder für das Google den Zugriff deaktiviert hat. Geben Sie bei Google Groups den Absender, das Datum, die Newsgroup und das Thema des gesamten betreffenden Materials an.
  2. Geben Sie Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre Telefonnummer, Ihre E-Mail-Adresse und eine Erklärung an, dass Sie den Gerichtsstand des Federal District Court für den Distrikt des Gerichtsstands akzeptieren (oder Santa Clara County, Kalifornien, wenn Ihre Adresse einen Ort außerhalb der USA angibt) und dass Sie die weitere Bearbeitung des Ablaufs von der Person akzeptieren, die eine Benachrichtigung unter Teilabschnitt (c)(1)(C) angegeben hat, bzw. einem Vertreter einer solchen Person.
  3. Fügen Sie die folgende Erklärung bei: "Ich versichere, dass ich der Überzeugung bin, dass alle oben angegebenen Suchergebnisse oder Nachrichten als Folge eines Fehlers oder Fehlinterpretation des zu entfernenden oder zu deaktivierenden Materials entfernt oder deaktiviert wurde."
  4. Ihre Unterschrift.

Senden Sie Ihren Brief an die Adresse, die unter "Verfahren bei Warenzeichenbeschwerden" unter Thema 1 aufgeführt ist.

 
 
Richtlinie von Google zum Umgang mit unzulässigen Klicks

Ziel: Machen Sie sich mit der Definition von unzulässigen Klicks vertraut und informieren Sie sich, welche Schritte Google unternimmt, um unzulässige Klicks auf AdWords-Anzeigen zu überwachen.

Was sind unzulässige Klicks? 

Unzulässige Klicks sind auf nicht legitime Weise generierte Klicks. Unzulässige Klicks können beispielsweise Folgendes umfassen: Wiederholte manuelle Klicks, Klicks durch Roboterprogramme, automatisierte Klick-Tools oder unzulässige Software. Unzulässige Klicks sollen häufig die Anzahl der Klicks bzw. die Aufwendungen eines Kunden sowie die Einnahmen eines Publishers künstlich erhöhen. Hier einige Quellen für unzulässige Klicks:

  • Manuelle Klicks, die Ihre Anzeigenkosten steigern oder die Gewinne für Website-Besitzer optimieren sollen, die das Hosting Ihrer Anzeigen übernehmen.
  • Klicks durch automatisierte Tools, Roboterprogramme und andere Software für betrügerische Zwecke.

Wir überwachen diese und andere Szenarien streng, damit die Kunden vor unzulässigen Klicks geschützt sind.

Maßnahmen von Google gegen ungültige Klicks 

Die Sicherheit von Google AdWords-Kunden hat für Google höchste Priorität. Durch unsere unternehmenseigene Technologie werden Klicks und Impressionen analysiert, um festzustellen, ob diese einem bestimmten Muster entsprechen, wodurch Klicks eines Inserenten oder die Einnahmen eines Publishers künstlich in die Höhe getrieben werden könnten.

Unser System soll die automatische Identifizierung von Klicks und Impressionen sicherstellen, die von Nutzern und automatisierten Robotern auf unzulässige Art und Weise generiert werden. Das System filtert derartige Klicks, bevor sie in Ihren Statistiken aufgezeichnet werden. Sollten Ihnen laut unseren Aufzeichnungen in den vergangenen zwei Monaten ungültige Klicks in Rechnung gestellt worden sein, schreiben wir Ihrem Konto einen entsprechenden Betrag gut.

Google setzt drei leistungsfähige Tools zum Schutz Ihrer Klicks auf AdWords-Anzeigen ein:

Erkennungs- und Filtertechniken: Jeder Klick auf eine AdWords-Anzeige wird von unserem System untersucht. Google untersucht zahlreiche Datenpunkte für jeden Klick, z. B. die IP-Adresse, die Uhrzeit des Klicks sowie alle doppelt auftretenden Klicks und zahlreiche weitere Klickmuster. Unser System analysiert dann diese Faktoren, um potenziell ungültige Klicks zu isolieren und auszufiltern.

Erweiterte Überprüfungsmethoden: Google verwendet zahlreiche einzigartige und innovative Techniken zum Verwalten unzulässiger Klickaktivitäten. Details zu dieser Software können wir nicht offen legen. Wir arbeiten jedoch fortwährend an der Erweiterung und Verbesserung unserer Technologien.

Das Google-Team: Neben den automatisierten Klickschutztechniken setzen wir ein Team von Experten ein. Unsere Experten verwenden spezielle Tools und Techniken zum Untersuchen einzelner Vorfälle ungültiger Klicks. Wenn unser System potenziell ungültige Klicks erkennt, untersucht ein Experte dieses Teams das entsprechende Konto, um wichtige Daten zur Quelle der potenziell ungültigen Klicks zu ermitteln.

 
 
Identifizieren ungültiger Klicks

Ziel: Informieren Sie sich über die möglichen Ursachen für einen Anstieg von Klicks und die Ursachen dafür, warum ein hohes Klickvolumen nicht notwendigerweise auf eine ungültige Klickaktivität hinweist.

Häufige Ursachen für ein erhöhtes Klickvolumen 

Es gibt unterschiedliche legitime Ursachen für ein hohes Klickvolumen. Die folgenden Faktoren sind möglicherweise die Ursache für einen Anstieg der Klicks:

Verhalten der Konkurrenten: Ein Konkurrent kann die Schaltung seiner Anzeige beendet haben. In diesem Fall erhält Ihre Anzeige unter Umständen mehr Klicks.

Google-Werbenetzwerk: Ein Anstieg der Impressionen ist zu beobachten, wenn Ihre Anzeigen erst vor kurzem für die Schaltung in den Such- und Content-Websites und -Produkten im Google-Werbenetzwerk genehmigt wurden, wenn Sie erst seit kurzem das Google-Werbenetzwerk nutzen oder neue Websites - für die Ihre Anzeigen relevant sind - Mitglied in unserem Content-Werbenetzwerk werden. Ihre Anzeigen können insbesondere einen unerwarteten Anstieg an Klicks aufweisen, wenn sie auf einer Website mit einer großen Besucherzahl geschaltet werden. Wenn Sie beispielsweise eine Anzeige für Schlankheitsprodukte schalten und die Online-Version der New York Times eine Artikelserie zum Abnehmen startet, erhalten Sie unter Umständen eine erheblich höhere Anzahl an Impressionen und Klicks. Weitere Informationen zu unserem Such- und Content-Werbenetzwerk finden Sie unter Anzeigenverteilung.

Saisonale Schwankungen: Häufig ist eine Fluktuation von Klicks aufgrund von saisonalen Angeboten oder Sonderverkäufen zu beobachten. Keywords, die zu bestimmten Zeiten des Jahres häufiger eingegeben werden, werden auch zu höheren Klickvolumen führen, unabhängig davon, ob Sie den Content Ihres Kontos im Vorfeld entsprechend anpassen. Wenn Sie beispielsweise Grußkarten verkaufen, verzeichnen Sie eventuell ein höheres Klickvolumen vor bestimmten Feiertagen, auch wenn Sie keine Anzeigen für diese speziellen Feiertage geschaltet haben.

Änderungen im Tagesbudget: Änderungen an Ihrem Tagesbudget oder Ihrem maximalen Preis-pro-Klick (Cost-per-Click - CPC) können zu einer erhöhten Anzahl an Klicks und Impressionen führen. Ein höherer maximaler CPC kann zu einer erhöhten Positionierung Ihrer Anzeige führen, sodass die Anzeige mehr Klicks auf Google.de und im Google-Werbenetzwerk erhält.

Relevanz der Anzeige: Wenn Ihre Keywords sehr allgemein sind, erzielen Sie unter Umständen Klicks und Impressionen, die nur zu einer geringen Verkaufsrate führen. Informationen zu einer optimierten Schaltung Ihrer Anzeigen finden Sie in der Lektion zum Starten der Optimierung.

Mehrfachklicks von einer einzigen Quelle 

Auch wenn eine Anzeige mehrere Klicks von einer einzigen Quelle erhält, sind diese Klicks nicht notwendigerweise ungültig. Berücksichtigen Sie folgende Möglichkeiten, wenn Ihre Web-Protokolle mehrere Klicks von einer einzigen Quelle angeben:

Internet Service Provider: Ein Internet-Provider (wie beispielsweise AOL, EarthLink oder Comcast) kann mehreren Nutzern identische IP-Adressen nach geografischen Gebieten zuweisen.

Angebotsvergleiche: Einzelne Nutzer klicken möglicherweise mehrmals auf legitime Art und Weise auf Ihre Anzeige, um mehrere Angebote zu vergleichen oder auf Ihrer Website weitere Informationen einzuholen.

Identifikation unzulässiger Klicks 

Sie können jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Kampagne durch unzulässige Klicks beeinträchtigt wird:

  1. Identifizieren Sie die einzelnen verdächtigen Aktivitäten, z.B. ein Klickvolumen, welches an einem Tag zwei bis drei Mal so hoch ist wie üblich. Berücksichtigen Sie, dass möglicherweise ein plötzlicher Anstieg an Impressionen und Klicks zu verzeichnen ist, der auf legitime Nutzeraktivitäten zurückzuführen ist. Dieses ist beispielsweise bei einer saisonalen Erhöhung der Klicks oder beim Erscheinen Ihrer Anzeige im Google-Werbenetzwerk der Fall. Die Klickschutztechnologie von Google filtert unzulässige Impressionen und Klicks in der Regel bereits aus, bevor diese in Ihre Berichte aufgenommen werden.
  2. Beobachten Sie Klickmuster über einen bestimmten Zeitraum. Identifizieren Sie Änderungen von Woche zu Woche, die nicht durch legitime Ursachen für ein hohes Klickvolumen erklärt werden können. Genauere Informationen zum Überprüfen Ihrer Kontoaktivität finden Sie in der Lektion Berichte.
  3. Vergleichen Sie Ihre Webprotokolle mit Ihren AdWords-Kontoberichten. (Wenn Sie nicht sicher sind, wie Sie auf Ihre Webprotokolle zugreifen können, wenden Sie sich an Ihren Webmaster oder Hosting-Service Ihrer Website.) Beachten Sie, dass mithilfe der Google-Technologie unzulässige Klicks gefiltert werden, bevor sie in Ihre Berichte aufgenommen werden. Es kann daher sein, dass Ihre Webprotokolle eine höhere Anzahl an Klicks anzeigen. Denken Sie zudem daran, dass Google sich auf die Webprotokolle der eigenen Server bezieht, um Daten zum Datenverkehr auf der Website für Ihre Berichte bereitzustellen. Durch die Erstellung eines AdWords-Kontos akzeptieren die Kunden das Berichtssystem von Google AdWords und die Messdaten. Dieses ist ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das AdWords-Programm angegeben.

Starten einer Untersuchung 

Wenden Sie sich an uns, falls aus Ihren Kontoberichten hervorgeht, dass die Klickrate deutlich über dem normalen Nutzerverhalten liegt, oder Sie ein merkwürdiges Klickmuster feststellen.

Wir verfügen über ein Team an Spezialisten, das unzulässige Klickaktivitäten für unsere Kunden untersucht. Geben Sie bitte folgende Informationen in Ihrer E-Mail an uns an, um die zeitintensive Untersuchung zu vereinfachen:

  1. Die Kampagne(n), Anzeigengruppe(n) und/oder Keywords, die von möglicherweise ungültigen Klicks betroffen sind.
  2. Datum und Uhrzeit der möglicherweise ungültigen Klicks.
  3. Sämtliche Daten aus Ihren Webprotokollen und Berichten, die auf verdächtige IP-Adressen, Weiterleitungen oder Anfragen hinweisen.
  4. Eine Beschreibung der Trends in Protokollen und/oder Berichten, die ungültige Klickaktivitäten vermuten lassen.

Die Untersuchung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld in dieser Angelegenheit. Sie erhalten nach drei bis fünf Werktagen eine Antwort. Falls Sie zusätzliche Informationen haben, lassen Sie uns diese bitte zukommen. Wir berücksichtigen die Angaben dann in unserer Überprüfung.

 
 

1c. Preisgestaltung und Platzierung

Kosten des AdWords-Programms

Ziel: In diesem Modul erhalten Sie Informationen zu den Kosten der Online-Werbung im Google AdWords-Programm. Sie erfahren, wie sich Ihr Tagesbudget, das CPC- oder CPM-Gebot und der Qualitätsfaktor auf Ihre Werbekosten auswirken.

Informationen zu den AdWords-Werbekosten 

Bei AdWords gibt es keine Mindestausgaben, sondern nur eine einmalige Aktivierungsgebühr. Sie legen eine Ausgabengrenze fest. Diese hängt von Ihren Werbezielen ab. Darüber hinaus zahlen Sie nur für Klicks bzw. Impressionen, die für Ihre Anzeige aufgezeichnet wurden. Sie steuern Ihre Kosten über:

  • Ihr Tagesbudget
  • Ihre CPC- und CPM-Gebote
  • Ihren Qualitätsfaktor

Tagesbudget 

Ihr Tagesbudget ist der Betrag, den Sie pro Tag für eine bestimmte Kampagne ausgeben möchten. Ihre Anzeigen werden entsprechend dem Tagesbudget Ihrer Kampagne so oft wie möglich geschaltet.

In Ihrem AdWords-Konto sehen Sie Empfehlungen bezüglich Ihres Tagesbudgets. Dieses sollte Sie bei der Festlegung eines Tagesbudgets unterstützen, das zu einer höchstmöglichen Anzeigenpräsenz führt. Diese Empfehlungen basieren auf verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise bisherigen Daten zu Klicks für dieselben oder ähnliche Keywords, die Sie für Ihre Anzeigen ausgewählt haben, und anderen Faktoren.

Falls Ihr Tagesbudget unter dem von AdWords empfohlenen Betrag liegt, werden Ihre Anzeigen unter Umständen nicht kontinuierlich geschaltet. In diesem Fall wird die Anzeigenschaltung über den gesamten Tag verteilt. Dadurch soll eine regelmäßige Anzeigenschaltung gewährleistet werden. Dieses gilt für die Standardeinstellung kontinuierliche Anzeigenschaltung .

Die Festlegung des von uns empfohlenen Tagesbudgets ist optional. Sie entscheiden selbst, welches Tagesbudget Sie festlegen. Sie können das Tagesbudget Ihrer Kampagne auch beliebig oft ändern.

Weitere Informationen über das Festlegen Ihres Tagesbudgets erhalten Sie im Modul Steuerung der Werbekosten.

CPC- und CPM-Gebote 

In Kampagnen, die auf das Such-Werbenetzwerk ausgerichtet sind, legen Sie ein CPC-Gebot für jede Anzeigengruppe bzw. jedes Keyword in Ihrer Kampagne fest. Ihr CPC-Gebot bezieht sich auf den Höchstbetrag, den Sie für jeden Klick auf Ihre Anzeige zu zahlen bereit sind, wenn die Anzeige auf Google-Websites oder auf Websites im Google-Werbenetzwerk geschaltet wird.

In Kampagnen, die auf das Content-Werbenetzwerk ausgerichtet sind, legen Sie entweder ein CPC-Gebot oder ein Preis-pro-1000-Impressionen-Gebot (Cost-per-1000-Impressions - CPM) für jede Anzeigengruppe, jedes Keyword oder jedes Placement in Ihrer Kampagne fest. Ein CPM-Gebot ist der Höchstbetrag, den Sie pro 1000 Impressionen Ihrer Anzeige zu zahlen bereit sind, wenn die Anzeige auf Google-Websites oder auf Websites im Google-Werbenetzwerk geschaltet wird. Das bedeutet, dass Ihnen Kosten entstehen, wenn Ihre Anzeige angezeigt wird, unabhängig davon, ob ein Nutzer auf die Anzeige klickt oder nicht.

Das Placement-Targeting wird im Modul Placement-Targeting ausführlicher erläutert. Preis-pro-1000-Impressionen-Gebote (Cost-per-1000-Impressions - CPM) stehen nicht für Kampagnen zur Verfügung, die auf das Such-Werbenetzwerk ausgerichtet sind. CPM-Gebote sind für Kampagnen verfügbar, die nur auf das Content-Werbenetzwerk ausgerichtet sind.

Sie steuern Ihre Kosten, unabhängig davon, ob Sie das CPC- oder das CPM-Preismodell verwenden. Zudem unterstützt AdWords Sie mithilfe von AdWords Discounter und Smart Pricing dabei, Ihre Kosten auf den Mindestbetrag zu begrenzen. Weitere Informationen über diese Methoden erhalten Sie im Modul Steuerung der Werbekosten.

Qualitätsfaktor und CPCs 

Die Qualität ist der wichtigste Faktor bei der Berechnung der Kosten für einen Klick auf Ihre keyword-bezogene Anzeige. Je höher der Qualitätsfaktor ist, desto geringer sind Ihre Kosten und desto besser die Anzeigenposition. Durch eine Optimierung Ihres Kontos können Sie unter Umständen Ihren Qualitätsfaktor erhöhen und den Preis-pro-Klick (Cost-per-Click - CPC) senken. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Modul Optimierungstipps.

 
 
Anzeigenrang

Ziel: Der Anzeigenrang ist die Position Ihrer Anzeige auf einer Seite. In diesem Modul erfahren Sie, wie sich der Anzeigenrang auf Ihre Anzeige auswirkt und Sie Ihre Kosten gering halten können.

Wie wird der Anzeigenrang ermittelt? 

Die Anzeigenposition auf Seiten im Such- und Content-Werbenetzwerk basiert auf dem Anzeigenrang. Die Anzeige mit dem höchsten Anzeigenrang erscheint an erster Position auf der Seite. Die anderen Anzeigen folgen entsprechend.

Die Kriterien für den Anzeigenrang von Anzeigen auf Suchergebnisseiten (die immer nur keyword-bezogen sind) oder von keyword-bezogenen Anzeigen auf Content-Websites unterscheiden sich. Eine weitere Art von Kriterien bestimmt, ob eine ausschließlich placement-bezogene Anzeige auf dieser Anzeigenposition angezeigt wird.

Eine keyword-bezogene Anzeige wird auf einer Suchergebnisseite basierend auf dem Preis-pro-Klick-Gebot (Cost-per-Click - CPC) und dem Qualitätsfaktor des entsprechenden Keywords eingestuft. Dieser wird anhand der Klickrate (Click-through-Rate - CTR) bei Google, der Relevanz der Anzeige und des Keywords sowie anderer Relevanzfaktoren berechnet.

Eine keyword-bezogene Anzeige wird auf einer Content-Seite basierend auf dem Content-Gebot und dem Qualitätsfaktor eingestuft. Dieser wird anhand der bisherigen Leistung der Anzeige auf dieser und ähnlichen Websites, der Qualität Ihrer Zielseite sowie anderer Relevanzfaktoren berechnet. Dies gilt auch dann, wenn Sie in Ihrer Anzeigengruppe Placements ausgewählt haben und wenn Sie für das Content-Werbenetzwerk die Einstellung "Auf relevanten Seiten nur auf den Placements meiner Ausrichtung" festgelegt haben. Falls Ihre Anzeige mithilfe eines Keywords auf das Content-Werbenetzwerk ausgerichtet wird, findet die Formel für den keyword-bezogenen Qualitätsfaktor Anwendung.

Ist eine Anzeige nur placement-bezogen und enthält keine Keywords, wird sie geschaltet, sofern ihr Anzeigenrang höher ist als derjenige aller konkurrierenden Anzeigen. Sie wird als einzige Anzeige auf der Seite geschaltet. Der Anzeigenrang einer ausschließlich placement-bezogenen Anzeige auf der Grundlage von Preis-pro-1000-Impressionen-Geboten (Cost-per-1000-Impressions - CPM) wird durch ihr CPM-Gebot und ihren Qualitätsfaktor bestimmt, der von der Qualität Ihrer Zielseite abgeleitet wird. Bei einer ausschließlich placement-bezogenen Anzeige auf der Grundlage von CPC-Geboten wird bei der Erstellung des Qualitätsfaktors auch die Klickrate berücksichtigt.

Weitere Informationen zum Placement-Targeting (Ausrichtung auf Anzeigenplatzierung)

Hohe CPC- und CPM-Gebote, relevanter Anzeigentext, eine gute Klickrate und eine qualitativ hochwertige Zielseite führen zu einer höheren Anzeigenposition für alle Ihre Anzeigen. Bei der Ermittlung der Anzeigenposition Ihrer Anzeige ist die Relevanz ausschlaggebend. Daher kann Ihre Anzeige nicht allein aufgrund des Preises von der obersten Position ausgeschlossen werden.