Doodle 4 GoogleBei dem Doodle 4 Google Wettbewerb (im Folgenden „der Wettbewerb“) sind Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 1ei8 Jahren (im Folgenden „Teilnehmer“) eingeladen, ihr eigenes Google-Logo zu gestalten (im Folgenden „Google-Doodle“) und anschließend zum Wettbewerb einzureichen. Die Teilnahme am Wettbewerb unterliegt diesen Bedingungen. Mit Einreichung eines Doodles erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.
Der Wettbewerb wird veranstaltet von Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (im Folgenden „Google“).
| Wettbewerbsverlauf | Start der jeweiligen Phase | Ende der jeweiligen Phase |
|---|---|---|
| 1) Start Einreichung | 08.06.2009 | 23.08.2009 |
| 2) Abstimmungsphase (§ 9) | 31.08.2009 | 16.09.2009 |
| Verkündung der Gewinner auf dem Doodle 4 Google Event am 19. September in Hamburg | ||
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Teilnahmeberechtigt sind Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 18 Jahren. Sofern ein Teilnehmer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist eine Teilnahme nur dann gestattet, wenn eine schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt, die Google zusätzlich schriftlich mit Einsendung des Google-Doodles vorzulegen ist.
Google-Mitarbeiter oder Mitarbeiter von mit Google verbundenen Unternehmen und deren Familienangehörige sind von der Teilnahme nicht ausgeschlossen, jedoch sind die von ihnen eingereichten Beiträge nicht gewinnberechtigt.
Google behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen.
Google ist nicht verpflichtet, die Gründe für einen etwaigen Ausschluss mitzuteilen.
Ein Teilnehmer nimmt am Wettbewerb teil, wenn diese Teilnahmebedingungen durch den Teilnehmer akzeptiert wurden und der Google-Doodle entsprechend der auf der Webseite (www.google.de/doodle4google) gegebenen Anweisungen eingesendet wird. Die Frist zur Einreichung der Google-Doodles endet am 23.08.2009. Entscheidend ist der Posteingang aller erforderlichen Unterlagen bei der auf der oben genannten Webseite angegebenen Postanschrift oder E-Mail-Adresse.
Der Google-Doodle muss den unter § 5 genannten Anforderungen entsprechen.
Beim Wettbewerb sollen von den Teilnehmern Google-Doodles zu dem Motto „Du und Dein Deutschland“ eingereicht werden. Der Google-Doodle darf keine urheberrechtlich geschützten Werke Dritter beinhalten, an denen der Teilnehmer nicht selbst die entsprechenden Rechte innehat.
Der Teilnehmer räumt Google an dem von ihm im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Google-Doodle(s) kostenfrei, unwiderruflich, zeitlich und räumlich unbeschränkt, die zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs und des Doodle 4 Google-Events, der Medienberichterstattung darüber, der Werbung für die Dienste von Google, zum Zwecke der Veröffentlichung auf den Webseiten von Google (ggf. unter Nennung des Vornamens und des Alters des Teilnehmers), insbesondere der Google Startseite unter www.google.de (und entsprechenden Seiten für mobile Endgeräte) und der Bereitstellung im Rahmen der Dienste von Google, insbesondere iGoogle und Picasa, erforderlichen, nicht-ausschließlichen Urheberrechte (einschließlich des Rechts zur Unterlizenzierung) ein. Dazu zählen insbesondere die folgenden Rechte:
Der Teilnehmer bestätigt und gewährleistet gegenüber Google, dass er über sämtliche der oben genannten Rechte in Bezug auf den von ihm eingereichten Google-Doodle verfügt und diese Google ohne die Verletzung von Rechten Dritter, gleich welcher Art, einräumen kann. Falls der Teilnehmer selbst nicht Rechteinhaber bezüglich des eingereichten Google-Doodles ist, garantiert er, alle erforderlichen Rechteübertragungen, Lizenzen, Gestattungen, Einwilligungen, Vollmachten, Befugnisse und dergleichen wirksam eingeholt zu haben.
Vor Beginn der Abstimmungsphase werden jeweils maximal 10 Google-Doodles aus den Altersklassen 6-12 Jahren und 13-18 Jahren von einer Jury bestehend aus einem Mitarbeiter von Google und vier weiteren unabhängigen Personen ausgewählt und als sog. Finalbeiträge zur Abstimmung (§ 8) gestellt.
Die Auswahl erfolgt anhand folgender Kriterien:
Die gemäß § 7 ermittelten Finalbeiträge werden auf Webseiten von Google veröffentlicht. In der Zeit vom 31.08.2009 – 16.09.2009 erfolgt eine Abstimmung durch Mitglieder der Öffentlichkeit. Die Abstimmung erfolgt durch Abgabe von Pro- oder Contra-Stimmen. Der Google-Doodle gewinnt, der die meisten Pro-Stimmen abzüglich der Contra-Stimmen auf sich vereint.
Google veranstaltet am 19. September 2009 in Hamburg ein Doodle 4 Google-Event zum Abschluss des Wettbewerbs. Wenn ein Teilnehmer als Finalist (§ 7) ausgewählt wurde, wird der Teilnehmer nebst Begleitung zu der Veranstaltung eingeladen. Die Einladung verfällt, wenn der Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung nicht bis zu der in der Einladung angegebenen Frist bestätigt. Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer vom Erziehungsberechtigten bestimmten volljährigen Person am Doodle 4 Google Event teilnehmen und haben zu diesem Zweck in der oben erwähnten Frist eine entsprechende schriftliche Erklärung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen.
Einzelheiten zu einer etwaigen Erstattung von Reisekosten und deren Höhe werden in der Einladung mitgeteilt. Die Einladung zum Doodle 4 Google Event ist kein Gewinn im Rahmen des Wettbewerbs.
Der Teilnehmer, der den in der Abstimmungsphase (§ 8) ermittelten Gewinner Google-Doodle eingereicht hat, wird auf dem Doodle 4 Google Event bekannt gegeben.
Sollte ein Teilnehmer als Finalist an der Doodle 4 Google Veranstaltung in Hamburg nicht teilnehmen können, wird er im Gewinnfall benachrichtigt. Der Gewinn wird dem Teilnehmer dann per Post an die vom Teilnehmer angegebene Adresse zugesandt. Kann eine Übermittlung des Gewinns aus Gründen, die in der Person des Teilnehmers liegen, nicht erfolgen, so verfällt der Gewinnanspruch.
Google behält sich das Recht vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder vollständig zu beenden. Dies kann insbesondere dann erforderlich sein, wenn ein ordnungsgemäßer Wettbewerbsverlauf aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist.
Google haftet unbegrenzt, gleich aus welchem Rechtsgrund, in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz, arglistig verschwiegene Mängel und Beschaffenheitsgarantien.
Google haftet zudem für Schäden die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Google oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Google haftet zudem bei Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“, d.h. eine solche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf). Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist diese Haftung jedoch begrenzt auf die typischen und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schäden.
Die vorstehenden Regelungen lassen die Haftung von Google auf Basis des Gesetzes über die Haftung für fehlerhafte Produkte unberührt.
In allen anderen Fällen ist die Haftung von Google ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Regelungen dieses § 11 gelten auch zu Gunsten von mit Google gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundenen Unternehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, unzulässigen oder undurchführbaren Klausel treten Regelungen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen.
Etwaige Rechte aus dem Rechtsverhältnis, das diesen Teilnahmebedingungen zu Grunde liegt, sind für den Teilnehmer nicht auf Dritte übertragbar.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.