Street View enthält Fotos, die dem entsprechen, was jedermann auf der Straße sehen kann. Die Fotos werden ausschließlich an öffentlichen, frei zugänglichen Orten angefertigt. In Einzelfällen befahren wir auch privates Gelände wie z. B. das Disneyland Paris, sofern uns der Eigentümer dies ausdrücklich erlaubt hat. Straßenbilder mit Passanten werden zulässigerweise angefertigt und veröffentlicht, seit es die Fotografie gibt, und sind heute allgegenwärtig in Zeitungen, dem Fernsehen und dem Internet.
Street View beinhaltet keine Videoaufnahmen, sondern wird aus einzelnen Fotos zusammengesetzt. Die Fotoaufnahmen erfolgen tagsüber bei ausreichenden Lichtverhältnissen. Da die Bearbeitung der Fotos vor der Online-Veröffentlichung wenigstens einige Monate in Anspruch nimmt, sind die Bilder, die Sie auf Street View bei der Veröffentlichung sehen können, mehrere Monate oder Jahre alt. Die Aufnahmen werden ohne eine genaue Zeitangabe veröffentlicht.
Wir verwenden weder Film- noch Videomaterial, sondern ausschließlich Fotos. Street View ist vielmehr die Darstellung von Straßenbildern, die der Orientierung dienen sollen. Da die Bilder bei Tageslicht angefertigt werden müssen, um eine ausreichende Qualität zu erreichen, lassen sich zufällige Aufnahmen von Passanten nur sehr schwer vermeiden. Bei der Entwicklung von Street View nehmen wir Ihre Privatsphäre sehr ernst. Deshalb werden Gesichter und Autokennzeichen auf den Street View-Bildern, wo sie erkennbar sind, automatisch von unserer Technologie noch vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht. Sollten Sie jedoch Gesichter oder Autokennzeichen finden, die wir übersehen haben, oder falls Sie aus persönlichen Gründen Einwände gegen einzelne Bilder haben, können Sie uns das einfach mitteilen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie Einwände gegen die veröffentlichte Abbildung Ihres Hauses oder Grundstückes haben.
Wenn Sie überlegen, Ihr Gebäude/Grundstück vor der Veröffentlichung von Street View in Deutschland unkenntlich zu machen, möchten wir Sie an dieser Stelle auf eine Information aus dem Januar dieses Jahres hinweisen: Damals haben wir bekannt gegeben, dass wir derzeit keine Pläne haben, über die bestehenden 20 größten deutschen Städte hinaus zusätzliche neue Bilder in Street View darzustellen. Unser Schwerpunkt liegt nun darauf, dass unsere Autos Informationen wie Straßennamen und Straßenschilder erheben, um unseren Kartendienst Google Maps zu verbessern – so wie es auch andere Unternehmen machen. Unsere Autos sind daher wieder im Bundesgebiet unterwegs, sie machen aber keine Aufnahmen für Street View.
Dementsprechend ist die Einreichung eines Antrags auf Unkenntlichmachung nicht erforderlich.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, welche Informationen für Google Maps mit unseren Autos erfasst werden und warum, können Sie das in unserer Maps-Hilfe nachlesen.
Ein
Problem melden
Sollten Sie ein Bild finden, auf dem weitere Stellen unkenntlich gemacht werden sollen, oder ein Bild mit Ihrer Meinung nach unangemessenem Inhalt, gehen Sie wie folgt vor:
Das war's. Wir werden Ihre Mitteilung umgehend prüfen.
Über den Link "Ein Problem melden" kann die Unkenntlichmachung eines Hauses beantragt werden. Da der Datenschutz nur natürliche Personen schützt, besteht diese Möglichkeit grundsätzlich nur für natürliche Personen, die das Haus bewohnen oder die Eigentümer des Hauses sind. Das bedeutet beispielsweise, dass eine GmbH keinen Antrag stellen kann und dass Firmengebäude oder öffentliche Gebäude grundsätzlich nicht unkenntlich gemacht werden, da diese regelmäßig nicht im Eigentum natürlicher Personen stehen und auch nicht von diesen bewohnt werden.
Der Antrag auf Unkenntlichmachung der Abbildung eines Hauses/eines Grundstückes aus der Straßenperspektive in Street View führt nicht zur Unkenntlichmachung von Abbildungen desselben Hauses/Grundstückes auf Luftbildern in anderen Google-Produkten (wie Google Maps und Google Earth). Eine Unkenntlichmachung auf Luftbildern ist nicht Gegenstand der Absprachen mit den Datenschutzbehörden, die sich ausschließlich auf die Straßenansichten in Street View beziehen. Google verwendet in Google Maps und Google Earth von Dritten rechtmäßig aufgenommene und vertriebene Luftbilder, wie sie auch von zahlreichen anderen öffentlichen und privaten Anbietern bereit gestellt werden.
Google hat die Rechtmäßigkeit von Street View bereits vor dem Start des Projekts in Deutschland im Jahre 2008 sorgfältig untersucht. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von juristischen Stellungnahmen, welche die Rechtmäßigkeit von Street View bestätigen, so z.B. vom Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover.
Es gibt in Deutschland auch bereits eine Reihe von Gerichtsurteilen, die ähnliche Dienste für zulässig hielten.
Die Street View Fahrzeuge nahmen bei den Aufnahmen wie alle anderen Verkehrsteilnehmer am Straßenverkehr teil, ohne diesen zu behindern. Selbstverständlich haben die Fahrer das Straßenverkehrsrecht beachtet und fuhren nicht langsamer als vorgeschrieben. Die Fahrten waren daher straßenrechtlicher Gemeingebrauch und keine Sondernutzung, wie zahlreiche wissenschaftliche Stellungnahmen zu diesem Aspekt von Street View bestätigen
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserem Blogpost.
In Deutschland wurden bereits seit 2008 für Street View Foto-Aufnahmen gemacht, so dass Fahrzeuge schon in allen Landkreisen und kreisfreien Städten unterwegs waren.
Seit November 2010 sind Street View-Bilder der 20 größten Städte Deutschlands in Google Maps verfügbar. Dazu gehören Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Zudem sind wir einer öffentlichen Einladung der Ortschaft Oberstaufen im Allgäu nachgekommen und haben auch von diesem Ort einige Straßen in Street View veröffentlicht.