DE10003639A1 - Vorrichtung zum thermischen Behandeln von Substraten - Google Patents
Vorrichtung zum thermischen Behandeln von SubstratenInfo
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Abstract
Um bei einer Vorrichtung zum thermischen Behandeln von Substraten, insbesondere Halbleitersubstraten, in einer Kammer, in der die Substrate auf Stützelementen abgeleitet sind, die Bildung von Kratzspuren zu reduzieren, sieht die vorliegende Erfindung bewegliche Stützelemente vor.
Description
Die vorliegende Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zum thermischen
Behandeln von Substraten, insbesondere Halbleitersubstraten, in einer Kam
mer, in der die Substrate auf Stützelementen abgelegt sind.
Eine derartige Vorrichtung zum Behandeln von Substraten ist beispielsweise
aus der auf dieselbe Anmelderin zurückgehenden DE-A-198 21 007 bekannt.
Bei dieser Vorrichtung sind die Stützelemente zum Tragen von Halbleiterwa
fern starr an einer Rotationsplatte befestigt, die zur Homogenisierung der
thermischen Behandlung eines Halbleiterwafers gedreht wird.
Eine alternative Trägerkonstruktion für eine Vorrichtung der eingangs ge
nannten Art ist beispielsweise in Fig. 1 dargestellt. Hierbei wird ein Wafer 1
auf konisch geformten Auflagestiften 2, die auch Pins genannt werden, abge
legt. Die Stifte sind mit ihren Halterungen 4 auf einem Trägerrahmen 3 starr
befestigt. Die Stifte weisen konisch geformte Auflagespitzen auf, um die Kon
taktflächen zwischen den Stützelementen und dem Wafer klein zu halten, und
somit einen Wärmeübergang vom Wafer auf das Stützelement und ein sich
daraus ergebendes Abkühlen des Wafers im Bereich der Kontaktfläche zu
minimieren. Diese Auflagespitzen besitzen jedoch den Nachteil, daß sie leicht
abbrechen und dabei unerwünschte Partikel verursachen. Darüber hinaus
hinterlassen die Auflagespitzen mechanische Eindrücke in dem darauf auflie
genden Wafer, da das Wafermaterial bei hohen Temperaturen relativ weich
ist. Insbesondere bei Wafern mit relativ großen Durchmessern, wie z. B.
300 mm-Wafern, die ein Gewicht von 130 g statt 50 g für Wafer mit 200 mm
Durchmesser besitzen, erhöhen sich die Druckkräfte zwischen Auflagespitzen
und Wafer und somit das Problem von mechanischen Eindrücken.
Diese mechanischen Eindrücke vergrößern sich darüber hinaus während der
thermischen Behandlung des Wafers aufgrund der thermischen Ausdehnung
des Wafers und einer sich daraus ergebenden Relativbewegung zwischen
Wafer und Auflagestift. Bei der Erwärmung eines Wafers von Raumtemperatur
auf 1000°C liegt die thermisch bedingte Durchmesserzunahme beispielsweise
in einem Bereich von 1 mm. Infolgedessen kratzen die Spitzen der Auflage
stifte über die Waferoberfläche und hinterlassen dort längliche Kratzspuren,
wie beispielsweise in den Fig. 2a und 2b dargestellt ist. Die Fig. 2a
und 2b zeigen Defektstellen auf der Rückseite eines Halbleiterwafers, die
durch die bekannten Auflagestifte bei einer thermischen Behandlung des
Wafers erzeugt wurden. Die mechanischen Eindrücke und die Kratzerbreiten
können beispielsweise durch Cleaven untersucht werden. Bei diesem Verfah
ren wird der Wafer in vordefinierte Stücke zerbrochen, wobei eine Bruchlinie
durch eine zu untersuchende Stelle verläuft. Über ein SIRD-Verfahren (scan
ned infrared depolarization) erhält man einen Aufschluß über die Größe der
vorherrschenden Spannungen an den Kontaktstellen. Bei diesem Verfahren
wird eine durch elastische Verformung erzeugte Doppelbrechung gemessen,
die bei vielen transparenten und isotropen Stoffen durch Verformung entsteht.
Die mechanischen Eindrücke und Kratzer sowie Inhomogenitäten der Wafer
temperatur während der thermischen Behandlung führen zu Versetzungsfeh
lern, sogenannten Sliplines, in der Kristallstruktur des Halbleiterwafers. Ob
wohl diese auf der Unterseite, d. h. der Auflageseite des Wafers entstehen,
können sie sich während der thermischen Behandlung des Wafers bei einer
ausreichend großen thermischen Belastung bis zur Oberseite fortpflanzen und
die auf der Oberseite aufgebrachten Strukturen beschädigen bzw. beeinträch
tigen. Derartige Sliplines lassen sich beispielsweise durch Strukturätzen
sichtbar machen.
Für eine gute thermische Behandlung der Halbleiterwafer ist eine homogene
Temperaturverteilung über den Wafer hinweg notwendig. Wie schon oben er
wähnt, kommt es aufgrund des Berührungskontakts mit den Auflagestiften je
doch zu einer lokalen Abkühlung des Wafers im Kontaktbereich, was zu In
homogenitäten der Temperaturverteilung auf dem Wafer führt. Dieses Pro
blem wurde in der Vergangenheit dadurch gelöst, daß die Kontaktfläche zwischen
Auflagestift und Wafer klein gehalten wurde was jedoch das obige Pro
blem der Kratzer verschlimmerte. In der Praxis wurden die Auflagestifte daher
in einem Randbereich des Wafers mit einem Abstand etwa 1 bis 10 mm vom
Waferrand positioniert. Hierdurch sollte sichergestellt werden, daß die durch
die Auflagekräfte verursachten Sliplines nicht die auf der Waferoberfläche be
findlichen elektronischen Bauteile oder Strukturen beschädigen. Durch diese
Randauflage ergibt sich jedoch das Problem, daß sich der Wafer während der
thermischen Behandlung durchbiegt, wodurch wiederum die Bildung von Ver
setzungsfehlern bzw. Sliplines gefördert wird.
Ausgehend von dem oben genannten Stand der Technik liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu
schaffen, bei der die Bildung von Kratzspuren auf der Waferoberfläche redu
ziert wird.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Stützelemente
beweglich sind. Durch die bewegliche Ausgestaltung der Stützelemente kön
nen diese einer Bewegung des Wafers bei einer Ausdehnung infolge der
thermischen Behandlung folgen. Somit wird ein Kratzen der Stützelemente auf
der Waferoberfläche verhindert. Statt einer länglichen Kratzspur verursachen
die Stützelemente nur einen punktförmigen Eindruck.
Dabei sind die Stützelemente vorzugsweise radial bezüglich einer Mittelachse
des Substrats beweglich, um der erwähnten Ausdehnung des Wafers, die ra
dial nach außen gerichtet ist, folgen zu können.
Vorzugsweise sind die Stützelemente im wesentlichen parallel zur Substrat
ebene beweglich, um deren Höhenposition innerhalb der Kammer im wesent
lichen konstant zu halten.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind die Stützelemente federnd
aufgehängt, um die erforderliche Beweglichkeit der Stützelemente vorzuse
hen. Dabei sind die Stützelemente vorzugsweise jeweils mit einer Feder, insbesondere
einer flachen Spiralfeder, verbunden, über die sowohl eine verti
kale als auch eine horizontale Federung erreichbar ist. Die vertikale Federung
ist insbesondere beim Ablegen der Wafer zweckmäßig, um zu diesem Zeit
punkt auftretende Kräfte abzufedern.
Gemäß einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung sind
die Stützelemente senkrecht zu ihrer Längsachse schwenkbar, um auf einfa
che Weise die erforderliche Beweglichkeit der Stützelemente vorzusehen.
Dabei ist die Schwenkachse vorzugsweise von der Längsachse des Stützele
ments beabstandet, so daß die Stützelemente in ihrer Ruheposition in eine
vorbestimmte Position geneigt sind. Dabei sind die Stützelemente vorzugs
weise zu einer Mittelachse des Substrats hin geneigt, wodurch sie einer nach
außen gerichteten Bewegung des Wafers über eine größere Distanz folgen
können.
Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung sind stiftförmige Stützele
mente mit großem Spiel in einer hülsenförmigen Aufnahmevorrichtung gela
gert. Durch das große Spiel wird den Stützelementen die nötige Bewegungs
freiheit garantiert, um der thermischen Ausdehnung des Wafers folgen zu
können. Bei einer ganz besonders bevorzugten Ausführung dieser Aufnahme
vorrichtung ist die Hülse gegenüber der Waferachse gekippt angeordnet, so
daß die Stützstifte zur Wafermitte geneigt sind.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind die Stützelemente
vorzugsweise an den freien Enden beweglicher Tragarme angebracht, wobei
die Beweglichkeit der Stützelemente über die Tragarme vorgesehen wird. Da
bei sind die Tragarme vorzugsweise parallel zur Substratebene bewegbar, um
der radialen Ausdehnung des Wafers während der thermischen Behandlung
zu folgen und eine im wesentlichen feste Höhenposition des Wafers innerhalb
der Kammer vorzusehen.
Vorzugsweise sind die Stützelemente in einer Führung aufgenommen, um die
Bewegung in einer bestimmten Richtung zu führen. Dabei ist die Führung vorzugsweise
ein Langloch, das sich vorzugsweise radial zu einer Mittelachse
des Substrats erstreckt.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weisen die Stützelemente
einen Auflageflansch auf, auf dem die Stützelemente beispielsweise gleiten
können, um somit eine Bewegung des Stützelements zu ermöglichen. Dabei
weist der Auflageflansch vorzugsweise eine gewölbte Auflagefläche auf, die
eine schwenkbare Lagerung des Stützelements vorsieht. Bei einer schwenk
baren Lagerung dieser Art ergibt sich der Vorteil, daß im Gegensatz zu einem
verschiebbaren Auflageflansch eine geringere Reibung auftritt und sich somit
ein geringeres Risiko eines schädlichen Abriebs ergibt.
Vorzugsweise ist das Auflageelement lichtdurchlässig und als optische Linse
ausgebildet. Hierdurch wird ein Abschattungseffekt bei einer Vorrichtung, bei
der das Substrat über ein Strahlungsfeld geheizt wird, verhindert. Darüber
hinaus kann durch die Linsenwirkung des Auflageflansches die Strahlung auf
die Kontaktstelle zwischen Stützelement und Wafer fokussiert werden, wo
durch die oben beschriebenen Wärmeverluste des Wafers an dieser Stelle
ausgeglichen werden. Dies führt zu einer homogeneren Temperaturverteilung
über den Wafer hinweg.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist ein beweglich, insbesondere
kippbar gelagertes Halteelement mit wenigstens drei Tragarmen und daran
befestigten Stützelementen vorgesehen. Durch die kippbare Lagerung des
Halteelements können kleine Höhenabweichungen der Stützelemente und
oder des Wafers ausgeglichen werden. Darüber hinaus sind die Stützele
mente an den Tragarmen vorzugsweise beweglich, insbesondere schwenkbar,
angebracht, um einer Bewegung des Substrats, insbesondere einer durch die
thermische Behandlung bedingten, radial nach außen gerichteten Bewegung
zu folgen. Vorzugsweise sind wenigstens drei dieser Halteelemente vorgese
hen, um eine große Anzahl von Auflagepunkten vorzusehen und somit die
Druckkräfte an den Auflagepunkten zu reduzieren.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind die Stützelemente Ku
geln, die vorzugsweise jeweils in einer Bahn geführt sind, um zu ermöglichen,
daß die Kugeln bei einer Bewegung des Substrats in der Bahn rollen und so
mit stets nur einen Punkt der Substratoberfläche berühren. Dabei ist die Bahn
vorzugsweise zu einer Mittelachse des Substrats hin geneigt, um zu errei
chen, daß die Kugeln nach einem Abheben des Substrats immer wieder in
eine vorbestimmte Ruheposition rollen.
Um die Beweglichkeit der Stützelemente vorzusehen, weisen diese gemäß
einer Ausführungsform der Erfindung einen sich konisch verjüngenden Fuß
auf, der schwenkbar in einer Aufnahme aufgenommen ist.
Um einen Wärmeübergang vom Wafer auf das Stützelement gering zu halten,
weisen die Stützelemente vorzugsweise Substrat-Auflagespitzen auf, wodurch
die Kontaktfläche zwischen Stützelement und Substrat verringert wird. Dabei
werden die Substratauflagespitzen vorzugsweise durch einen Konus gebildet,
der einen größeren Öffnungswinkel aufweist als ein daran anschließender
zweiter Konus. Durch diesen Doppelkonus wird erreicht, daß die Auflagespit
ze weniger leicht beschädigt wird, insbesondere abbricht. Dabei weist der er
ste Konus vorzugsweise einen Öffnungswinkel zwischen 50° und 130° und
besonders bevorzugt zwischen 80° und 100° auf. Der Öffnungswinkel des
zweiten Konus liegt vorzugsweise zwischen 5° und 45°, insbesondere zwi
schen 5° und 25°.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Stützele
mente auf einer Kreislinie mit einem Radius von % bis 4/5 und vorzugsweise
von 2/3 des Substratradius angeordnet, um ein Durchbiegen des Substrats
zur Mitte bzw. nach außen zu vermeiden. In dem obigen Bereich ist die
Durchbiegung am geringsten, wodurch die Bildung von Versetzungsfehlern
bzw. Sliplines reduziert wird.
Um einen Abschattungseffekt und somit eine ungleichmäßige thermische Be
handlung zu vermeiden, bestehen die Stützelemente und/oder deren Halteeinrichtungen
wenigstens teilweise aus einem lichtdurchlässigen Material. Dabei
sind die Oberflächen der Stützelemente und/oder deren Halteeinrichtungen
wenigstens teilweise poliert, insbesondere feuerpoliert, um einen guten
Durchgang der Wärmestrahlung zu gewährleisten.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind die Stützelemente und/oder
deren Halteeinrichtungen aus einem oder einer Kombination der folgenden
Materialien hergestellt: Quarz, Magnesiumoxid, Zirkonoxid, Silizium, Silizium
nitrit, Siliziumkarbid, Aluminiumoxid, Aluminiumnitrit, Bornitrit, Saphir, Saphal
oder Keramik. Die vorliegende Erfindung ist insbesondere für Schnellheizan
lagen geeignet, bei denen ein Halbleiterwafer über ein Strahlungsfeld geheizt
wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert. In den Figuren zeigt:
Fig. 1 eine schematische, perspektivische Darstellung eines Sub
stratträgers gemäß dem Stand der Technik;
Fig. 2a und 2b Defektstellen auf der Rückseite eine Halbleiterwafers, die
bei der thermischen Behandlung eines Halbleiterwafers
durch Auflagestifte gemäß dem Stand der Technik erzeugt
wurden;
Fig. 3a und 3b Defektstellen auf der Rückseite eines Halbleiterwafers, die
bei der thermischen Behandlung durch pendelnd gelagerte
Auflagestifte gemäß der vorliegenden Erfindung erzeugt
wurden;
Fig. 4 eine schematische, perspektivische Darstellung eines fe
dernd gelagerten Auflagestifts;
Fig. 5 eine schematische Seitenansicht eines pendelnd gelager
ten Auflagestifts gemäß der vorliegenden Erfindung;
Fig. 6 eine schematische Seitenansicht des Auflagestifts gemäß
Fig. 5 mit einem um 90° gedrehten Blickwinkel;
Fig. 7 eine Draufsicht auf eine alternative Trägerkonstruktion ge
mäß der vorliegenden Erfindung, bei der Auflagestifte an
schwingenden Tragarmen angebracht sind;
Fig. 8 eine Detailansicht eines Auflagestifts gemäß der vorlie
genden Erfindung mit einem konischen Fußende;
Fig. 9 eine schematische Seitenansicht eines alternativen Aufla
gestifts der vorliegenden Erfindung;
Fig. 10 eine schematische Seitenansicht einer weiteren Ausfüh
rungsform eines Auflagestifts gemäß der vorliegenden Er
findung;
Fig. 11 eine Führungsplatte zum Aufnehmen und Führen eines
Auflagestifts gemäß den Fig. 9 oder 10;
Fig. 12 eine schematische Schnittansicht durch eine weitere Aus
führungsform eines Auflagestifts gemäß der vorliegenden
Erfindung;
Fig. 13 eine weitere alternative Ausführungsform eines Auflage
stifts gemäß der vorliegenden Erfindung;
Fig. 14a und 14b eine schematische Schnittansicht sowie eine schematische
Draufsicht auf eine Halteeinrichtung zum Aufnehmen von
Auflagestiften gemäß der vorliegenden Erfindung;
Fig. 15 eine perspektivische Ansicht der Halteeinrichtung gemäß
Fig. 14;
Fig. 16 alternative Ausführungsformen einer Haltevorrichtung für
Stützstifte.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Fig. 3 bis 15 näher erläutert.
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum thermischen Behandeln
von Substraten, insbesondere Halbleiterwafern, in einer Kammer, in der die
Wafer auf Stützelementen abgelegt sind. Eine derartige Vorrichtung ist bei
spielsweise aus der auf die selbe Anmelderin zurückgehenden DE-A-
198 21 007 bekannt, die insofern zum Gegenstand der vorliegenden Erfindung
gemacht wird, um Wiederholungen zu vermeiden. Die Kammer, in der die
Halbleiterwafer auf den Stützelementen abgelegt werden, ist von einer Heizvorrichtung
umgeben, die aus oberhalb und unterhalb der Kammer liegenden
Lampen bzw. Lampenbänken besteht. Gemäß der vorliegenden Erfindung
sind die Stützelemente beweglich gelagert, um einer Bewegung des Wafers,
insbesondere bei einer Ausdehnung infolge der thermischen Behandlung, zu
folgen.
Fig. 4 zeigt eine erste Ausführungsform einer Trägerkonstruktion 6 für ein
Stützelement 8 in der Form eines Auflagestifts. Der Auflagestift 8 weist ein
erstes Ende 10 mit einer Auflagespitze 11 zur Aufnahme eines Halbleiterwa
fers auf. Ein entgegengesetztes Ende 13 des Auflagestifts 8 ist in geeigneter
Weise an einer flachen Spiralfeder 15 befestigt. Die Spiralfeder 15 wird durch
Ausschneiden eines Teils 16 aus einer dünnen Platte 17, wie beispielsweise
einem Quarzplättchen, gebildet. Durch den Ausschnitt 16 in der Quarzplatte
17 ist die flache Spiralfeder 15 sowohl in Horizontal- als auch Vertikalrichtung
federnd.
Die Fig. 5 und 6 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung für eine bewegliche Aufhängung eines Auflagestifts 8. Der Auflage
stift 8 weist ein erstes Ende 10 auf, an dem eine Auflagespitze 11 ausgebildet
ist. Dabei ist das Ende 10 des Auflagestifts 8 als Doppel-Konus ausgebildet.
Die Auflagespitze 11 wird durch einen Konus mit einem Öffnungswinkel zwi
schen 50 Grad und 130 Grad und vorzugsweise zwischen 80 Grad und 100 Grad
gebildet. An diesen Konus schließt sich ein zweiter Konus mit einem
Öffnungswinkel zwischen 5 und 45 Grad und vorzugsweise zwischen 5 und 25 Grad
an. Die so geformte Auflagespitze ist robust und verringert die Gefahr
eines Abbrechens der Spitze.
Der Auflagestift 8 weist eine Längsachse A auf. An einer Seite des Auflage
stifts 8 ist ein Schwenkstift 20 mit einer Längsachse B angebracht. Die
Längsachse B des Schwenkstifts 20 erstreckt sich senkrecht zur Längsachse
A des Auflagestifts 8 und ist seitlich dazu versetzt.
Der Schwenkstift 20 wird in einer geeigneten Haltevorrichtung, wie beispiels
weise einer U-förmigen Haltevorrichtung, aufgenommen, so daß der Auflage
stift 8 pendelnd gelagert wird. Dadurch daß die Längsachse B des Schwenk
stifts 20 von der Mittelachse A des Auflagestifts 8 versetzt ist, ist der
Schwenkstift 20 in einer Ruhelage geneigt. Dabei ist die Längsachse B des
Schwenkstifts 20 so angeordnet, daß der Auflagestift 8 zu einer Mittelachse
des aufzunehmenden Wafers hin geneigt ist.
Die Fig. 3a und 3b zeigen Defektstellen auf der Rückseite eines Halblei
terwafers, die bei der thermischen Behandlung durch pendelnd gelagerte
Auflagestifte gemäß Fig. 5 erzeugt wurden. Wie im Vergleich zu den in den
Fig. 2a und 2b gezeigten Defektstellen deutlich zu erkennen ist, erzeugt
der pendelnd gelagerte Auflagestift statt einer länglichen Kratzspur nur einen
punktförmigen Eindruck. Die Beschädigung der Waferoberfläche wird somit
deutlich verringert, was auf die Mitbewegung der Auflagestifte während der
thermischen Ausdehnung des Wafers zurückzuführen ist.
Fig. 16 zeigt eine weitere Ausführungsform zur beweglichen Halterung von
Stützelementen. Dabei sind hülsenförmige Aufnahmevorrichtungen zur Auf
nahme von Stützstiften gekippt angeordnet. Die Stützstifte sitzen mit großem
Spiel in der Hülse, während ihr Kippwinkel im Bereich von 1°-45°, vorzugs
weise zwischen 1°-10°, liegt.
Fig. 7 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel zur beweglichen Aufhän
gung von Auflagestiften 8. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 7 sind
die Auflagestifte 8 über frei schwingende Tragarme 25 an einem starren Trä
gerrahmen 27 angebracht. Insgesamt sind drei Auflagestifte 8 an dem Träger
rahmen 7 angebracht, die ein gleichschenkliges Dreieck bilden, auf dem ein
Wafer zentriert abgelegt wird. Bei einer thermischen Behandlung eines auf
den Auflagestiften 8 abgelegten Wafers folgen die frei schwingenden Tragar
me 25 einer thermisch bedingten Bewegung, insbesondere einer Ausdeh
nungsbewegung, des Wafers. Zusätzlich zu den frei schwingenden Tragarmen
25 können die Auflagestifte 8 natürlich auch beweglich auf den Tragar
men gelagert sein.
Eine z. B. in Kombination mit den freischwingenden Tragarmen bevorzugte
Ausführungsform für eine bewegliche Lagerung der Auflagestifte 8 ist in Fig.
8 dargestellt. Dabei ist das von der Auflagespitze 11 entfernte Ende 13 ko
nisch ausgebildet. Das konische Ende 13 ist in einer Aufnahme 28 wie z. B.
einer Hülse aufgenommen und hierdurch schwenkbar gehalten. Alternativ
könnte das konische Ende auch einfach in einem Loch des Tragarms 25 auf
genommen sein.
Fig. 9 zeigt eine weitere alternative Ausführungsform eines beweglichen
Auflagestifts 8 gemäß der vorliegenden Erfindung. Der Auflagestift 8 weist ein
erstes Ende 10 auf, das eine Auflagespitze 11 bildet. Das Ende 10 weist wie
derum einen Doppelkonus auf, wobei der die Auflagespitze 11 bildende Konus
einen Öffnungswinkel von 90 Grad aufweist, und der daran anschließende
Konus einen Öffnungswinkel von 15 Grad aufweist.
An den zweiten Konus schließt sich ein Auflageflansch 30 an, der eine erheb
liche Verbreiterung des Auflagestifts 8 im mittleren Bereich vorsieht. Der Auf
lageflansch 30 bildet eine Auflagefläche 31, die nachfolgend unter Bezug
nahme auf Fig. 11 noch näher beschrieben wird. Unterhalb des Aufla
geflanschs 30 schließt sich ein unteres Ende 13 des Auflagestifts 8 an. Dabei
ist in dem Übergangsbereich zwischen Auflageflansch 30 und unterem Ende
13 ein Freistich 33 vorgesehen. Darüber hinaus besitzt der Endteil 13 ein ke
gelförmiges Ende 34.
Der Auflagestift 8 ist aus einem lichtdurchlässigen Material wie beispielsweise
Quarz hergestellt, um einen Abschattungseffekt durch den Auflagestift 8 zu
vermindern. Um eine glatte Oberfläche und eine gute Transparenz des Aufla
gestifts 8 zu erreichen, ist er feuerpoliert. Wegen möglicher Maßänderungen
während dieses Vorgangs ist der Freistich 33, sowie der kegelförmige Fuß 34
vorgesehen. Im Bereich der Auflagespitze 11 ist der Auflagestift 8 nicht feuerpoliert,
so daß dieser Bereich relativ undurchsichtig bleibt. Hierdurch wird er
reicht, daß die Spitze die Heizstrahlung nicht frei hindurchläßt, und somit wäh
rend einer thermischen Behandlung selbst erwärmt wird. Dadurch wird der
Temperatur-Gradient zwischen Auflagespitze 11 und Wafer verringert, wo
durch eine höhere Homogenität der Wafertemperatur erreicht wird.
Fig. 10 zeigt eine vereinfachte Darstellung einer alternativen Ausführungs
form eines Auflagestifts 8. Der Auflagestift 8 gleicht im wesentlichen dem in
Fig. 9 dargestellten Auflagestift. Er weist ein oberes Ende 10, einen Aufla
geflansch 30, und ein unteres Ende 13 auf. Am unteren Endteil 13 ist ein sich
verbreiternder Fuß 36 vorgesehen, dessen Funktion nachfolgend unter Be
zugnahme auf Fig. 11 noch näher beschrieben wird.
Fig. 11 zeigt eine Aufnahmeplatte 40 zur Aufnahme von Auflagestiften 8 ge
mäß den Fig. 9 oder 10. Die Aufnahmeplatte 40 weist drei sich radial zu
einer Mittelachse C erstreckende Langlöcher 42 auf, die an ihren radial äuße
ren Enden eine verbreiterte Bohrung 44 aufweisen. Die Langlöcher 42 sind
winkelmäßig gleichmäßig beabstandet.
Die Langlöcher 42 sind so bemessen, daß sie den unteren Endteil 13 der Auf
nahmestifte 8 gemäß den Fig. 9 und 10 aufnehmen und in Radialrichtung
führen können. Die verbreiterte Bohrung 44 ist so bemessen, daß der ver
breiterte Fußteil 36 des Auflagestifts gemäß Fig. 10 durch die Bohrung 44
hindurchpasst. Die Bohrung 44 ist jedoch nicht so groß, daß auch der Aufla
geflansch 30 des Auflagestifts 8 gemäß den Fig. 9 und 10 dort hindurch
paßt. Vielmehr kommen die Auflageflächen 31 der Auflageflansche 30 auf der
Oberseite der Aufnahmeplatte 40 zum liegen, wobei die Auflagestifte 8 ent
lang der Langlöcher 42 und auf der Aufnahmeplatte 40 gleitend gelagert sind.
Der verbreiterte Fußteil 36 des Auflagestifts 8 gemäß Fig. 10 ist so bemes
sen, daß er nicht durch die Langlöcher hindurchpasst. Dies verhindert, daß
sich der Auflagestift 8 beim Abheben eines Wafers mit dem Wafer mitbewegt
und aus dem Langloch 42 herauskommt. Dagegen besitzt der Auflagestift
gemäß Fig. 9 zu diesem Zweck ein entsprechend verlängertes Fußteil 13.
Die Aufnahmeplatte 40 ist aus einem lichtdurchlässigen Material wie bei
spielsweise Quarz, um die thermische Behandlung des Wafers nicht zu be
einträchtigen.
Obwohl dies nicht dargestellt ist, kann der lichtdurchlässige Auflageflansch 30
des Auflagestifts 8 linsenförmig ausgebildet sein, um eine optische Linse zu
bilden. Dabei wird die Linsenform so gewählt, daß Lichtstrahlen eines Heizfel
des an der Kontaktstelle zwischen Auflagespitze 11 und Wafer fokussiert wer
den. Hierdurch werden Wärmeverluste des Wafers an dieser Stelle ausgegli
chen, und die Temperaturverteilung über die Waferoberfläche hinweg wird
homogenisiert.
Die Fig. 12 und 13 zeigen alternative Ausführungsformen von Auflagestif
ten 8 mit einem Auflageflansch 30, bei denen der Auflageflansch 30 jeweils
eine gebogene Auflagefläche 31 aufweist.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 12 bildet der Auflageflansch 30
den untersten Teil des Auflagestifts 8. Der Auflageflansch 30 mit seiner gebo
genen Auflagefläche 31 ist in einer der gebogenen Form angepaßten Auf
nahme 50 aufgenommen, die ebenso wie der Auflagestift 8 aus einem trans
parenten Material besteht. Innerhalb der Aufnahme 50 ist der Auflagestift 8
schwenkbar geführt.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 13 schließt sich unterhalb des
Auflageflanschs 30 ein Endteil 13 an. Die bogenförmige Auflagefläche 31 des
Auflageflanschs 30 liegt auf einem Aufnahmering 52 auf und ermöglicht somit
eine Kippbewegung des Auflagestifts 8. Der Endteil 13 ist mit relativ großem
Spiel in einer Aufnahmehülse 54 aufgenommen, um eine Kippbewegung des
Auflagestifts 8 zu begrenzen.
Die Fig. 14 und 15 zeigen eine weitere alternative Ausführungsform für
eine bewegliche Lagerung von Auflagestiften 8. Bei dieser Ausführungsform
ist ein Halter 60 mit drei Tragarmen 62 vorgesehen, die an ihren freien Enden
jeweils eine Öffnung 64 zur Aufnahme eines Auflagestifts 8 aufweisen. Die
Tragarme 62 erstrecken sich von einem mittleren, dachförmigen Mittelteil 66,
in dem eine nach unten weisende Sackbohrung 68 ausgebildet ist. Die Sack
bohrung 68 dient zur Aufnahme eines Zapfens 70 mit einem abgerundeten
Auflageende 71. Das andere Endteil 72 des Zapfens 70 ist engpassend in ei
ner Aufnahme 74 eines starren Tragarms 75 aufgenommen.
Die Sackbohrung 68 und der Zapfen 70, insbesondere das abgerundete Auf
lageende 71 sind derart bemessen, daß der Halter 60 kippbar auf dem Zapfen
70 angeordnet ist. Hierdurch wird beim Auflegen eines Wafers auf den Aufla
gestiften eine Selbstkorrektur der Auflagestifte 8 bei kleinen Höhenabwei
chungen erreicht. Von diesen Haltern 60 sind insgesamt drei vorgesehen, so
daß ein Wafer insgesamt auf neun Auflagestiften 8 im Gegensatz zu bisher
drei Auflagestiften 8 abgelegt wird. Hierdurch entstehen an den jeweiligen
Kontaktpunkten geringere Druckkräfte, wodurch eine Beschädigung des Wa
fers verringert wird. Zudem wird eine minimale Abschattung des Wafers ge
genüber der Heizstrahlung erreicht, wobei vorzugsweise alle Elemente aus
einem für die Heizstrahlung transparenten Material wie beispielsweise Quarz
bestehen.
Obwohl dies nicht näher dargestellt ist, können die einzelnen Auflagestifte 8
jeweils beweglich an den freien Enden der Tragarme 62 angebracht sein, um
wiederum einer Bewegung des Wafers während der thermischen Behandlung
folgen zu können. Dabei eignet sich insbesondere eine kippbare Lagerung der
Auflagestifte 8, wie sie beispielsweise in den Fig. 12 oder 13 dargestellt
ist.
Bei einer weiteren, nicht dargestellten Ausführungsform der Erfindung können
statt Auflagestiften Kugeln als Stützelemente verwendet werden. Derartige
Kugeln besitzen vorzugsweise einen Durchmesser zwischen 0,5 mm und 5 mm.
Bei einer thermischen Ausdehnung des Wafers rollen die Kugeln ent
sprechend dem Maß der Ausdehnung auf einer Unterlage ab und berühren
somit stets nur einen Punkt der Waferoberfläche.
Dabei kann die Bewegung der Kugeln durch Laufflächen wie z. B. Rinnen
vorgegeben sein. Diese Rinnen sind vorzugsweise zu einer Mittelachse des
Substrats hin geneigt, um sicherzustellen, daß die Kugeln nach dem Abneh
men eines Wafers immer in eine bestimmte Ausgangsposition zurückrollen.
Dabei sind die Rinnen vorzugsweise relativ so zueinander angeordnet, wie die
Langlöcher in Fig. 11.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind zur Aufnahme ei
nes Wafers jeweils drei Stützelemente vorgesehen, die an den Eckpunkten
eines gleichseitigen Dreiecks angeordnet sind und somit eine gute Drei
punktauflage bilden. Dabei fällt das Zentrum des Dreiecks mit der Mittelachse
eines darauf abgelegten Wafers zusammen. Jedes Stützelement ist dabei mit
einem Abstand von 0,5 bis 0,8 mal dem Waferradius (R) von der Mittelachse
des Wafers entfernt. Vorzugsweise beträgt der Abstand 2/3 des Waferradius.
Sind die Elemente weiter als 0,8 R von der Mittelachse entfernt, so biegt sich
bei großen Wafern, z. B. 300 mm im Durchmesser, der Wafer während der
thermischen Behandlung in der Mitte durch. Liegen sie zu nahe an der Achse
so biegt sich der Waferrand während der thermischen Behandlung nach unten
durch. Bei einer Anordnung der Stützelemente in dem oben genannten Be
reich, und insbesondere bei 2/3 des Waferradius ist die Durchbiegung des
Wafers am geringsten, wodurch die Bildung von Versetzungsfehlern bzw.
Sliplines minimiert wird. Statt einzelner Stützelemente kann auch jeweils ein
Halter 60 mit je drei Stützelementen an den Eckpunkten des Dreiecks vorge
sehen sein.
Obwohl die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele beschrieben
wurde, ist die vorliegende Erfindung nicht auf die speziell dargestellten Aus
führungsbeispiele beschränkt. Insbesondere können die unterschiedlichen
Lagerarten für die Stützelemente miteinander kombiniert werden. Vorzugsweise
sind alle der beschriebenen Stützelemente, sowie die damit in Bezie
hung stehenden Lagerelemente aus für die Heizstrahlung transparenten Ma
terialien hergestellt. Derartige Materialien sind beispielsweise Aluminiumnitrid,
Aluminiumoxid, Zirkonoxid, Siliziumkarbid, Bornitrid, Saphir, Saphal (Marke
der Firma Toshiba) oder Keramik. Als besonders vorteilhaft haben sich Quarz,
Magnesiumoxid, Silizium und vor allem Siliziumnitrid erwiesen.
Claims (28)
1. Vorrichtung zum thermischen Behandeln von Substraten (1), insbeson
dere Halbeitersubstraten, in einer Kammer, in der die Substrate auf
Stützelementen (8) abgelegt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stützelemente (8) beweglich sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütz
elemente (8) radial bezüglich einer Mittelachse des Substrats (1) be
weglich sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stützelemente (8) im wesentlichen parallel zur Substratebene beweg
lich sind.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Stützelemente (8) federnd aufgehängt sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütz
elemente (8) jeweils mit einer Feder (15), insbesondere einer flachen
Spiralfeder, verbunden sind.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Stützelemente (8) senkrecht zu ihrer Längsachse
(A) schwenkbar sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schwenkachse (B) von der Längsachse (A) des Stützelements (8) be
abstandet ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Stützelemente (8) an den freien Enden bewegli
cher Tragarme (25) angebracht sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Trag
arme (25) parallel zur Substratebene bewegbar sind.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Stützelemente (8) in einer Führung (42) aufge
nommen sind.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Führung (42) ein Langloch ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Stützelemente (8) einen Auflageflansch (30)
aufweisen.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Auf
lageflansch (30) eine gewölbte Auflagefläche (31) aufweist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß
der Auflageflansch (30) lichtdurchlässig und als optische Linse ausge
bildet ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß ein beweglich, insbesondere kippbar gelagertes
Halteelement (60) mit wenigstens drei Tragarmen (62) und daran befe
stigten Stützelementen (8) vorgesehen ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütz
elemente (8) beweglich, insbesondere schwenkbar an den Tragarmen
(62) angebracht sind.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Stützelemente Kugeln sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Ku
geln jeweils in einer Bahn geführt sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahn
zu einer Mittelachse des Substrats hin geneigt ist.
20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Stützelemente (8) einen sich konisch verjüngen
den Fuß (13) aufweisen, der schwenkbar in einer Aufnahme (28) auf
genommen ist.
21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Stützelemente (8) Substrat-Auflagespitzen (11)
aufweisen.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Substrat-Auflagespitzen (11) durch einen ersten
Konus gebildet werden, der einen größeren Öffnungswinkel aufweist,
als ein daran anschließender zweiter Konus.
23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß der erste Konus einen Öffnungswinkel zwischen 50°
und 130° und vorzugsweise zwischen 80° und 100°, aufweist.
24. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß der zweite Konus einen Öffnungswinkel zwischen 5°
und 45° und vorzugsweise zwischen 5° und 25° aufweist.
25. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Stützelemente (8) und oder deren Halteeinrich
tungen (20; 25; 28; 40; 50; 52; 60) auf einer Kreislinie mit einem Radius
von 1/2 bis 4/5 und vorzugsweise von 2/3 des Substratradius angeord
net ist.
26. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Stützelemente (8) und/oder deren Halteeinrich
tungen (20; 25; 28; 40; 50; 52; 60) wenigstens teilweise aus einem
lichtdurchlässigen Material bestehen.
27. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Oberflächen der Stützelemente (8) und/oder de
ren Halteeinrichtungen (20; 25; 28; 40; 50; 52; 60) wenigstens teilweise
poliert, insbesondere feuerpoliert, sind.
28. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Stützelemente (8) und/oder deren Halteeinrich
tungen (20; 25; 28; 40; 50; 52; 60) aus einem oder einer Kombination
der folgenden Materialien hergestellt sind: Quarz, Magnesiumoxid, Zir
konoxid, Silizium, Siliziumnitrid, Siliziumcarbid, Aluminiumoxid, Alumini
umnitrid, Bornitrid, Saphir, Saphal oder Keramik.
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