DE10011768A1 - Transportbehälter für Lebewesen - Google Patents

Transportbehälter für Lebewesen

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Transportbehälter für Lebewesen, damit ein einzelner Kampffisch oder andere Lebewesen billig und sicher transportiert werden können. Der Transportbehälter für Lebewesen umfaßt einen becherartigen Behälter. Eine obere Öffnung des Behälters ist mit einer luftdurchlässigen, wasserdichten Abdeckung abgedeckt, die luftdurchlässig und wasserundurchlässig ist. Die luftdurchlässige, wasserdichte Abdeckung wird auf dem Behälter mittels eines abnehmbaren Verschlusses gehalten, der so aufgebaut ist, daß er Luftkontakt der luftdurchlässigen, wasserdichten Abdeckung erlaubt.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Transportbehälter für Lebewesen, und insbesondere einen Behälter, mit dem ein einzelnes Lebewesen, wie etwa ein Kampffisch, sicher und kostengünstig befördert werden kann.
Ein Aquarienbecken wird häufig in einem Haus oder einem Büro aufgestellt, um Fische, wie z. B. tropische Fische oder dergleichen, zur Schau zu stellen, und um so einen angenehmen Lebensraum oder eine angenehme Arbeitsumgebung zu schaffen. Die Aquarienfische werden im allgemeinen über einen Vertriebsweg vom Importeur oder Großhändler über ein Einzelhandelsgeschäft bis zu den Verbrauchern vertrieben.
Herkömmlicherweise wird beim Transport dieser Aquarienfische die folgende Transportmethode verwendet: Eine vorherbestimmte Zahl an Aquarienfischen wird zusammen mit der geeigneten Menge Wasser in eine Tüte aus synthetischem Kunststoff, beispielsweise eine Vinyltüte, hineingegeben. Die Öffnung der Tüte wird nach Einblasen von Luft oder Sauerstoffverschlossen und für den Transport in einen Wellpappekarton oder dergleichen gestellt.
Andererseits ist es in jüngster Zeit im Zusammenhang mit einer Vielzahl von Interessen reizvoll geworden, Kampffische, z. B. der Gattung Betta (offiziell bekannt als Betta splendens oder siamesischer Kampffisch) als Aquarienfische zu züchten.
Wenn jedoch zwei oder mehrere Kampffische in das selbe Aquarienbecken gesetzt werden, greifen diese Kampffische einander gemäß ihrer Natur an. Daraus folgt, daß herkömmliche Transportmethoden zum Tod der meisten Kampffische während deren Transport führen können. Deshalb müssen diese Kampffische einzeln in Tüten verpackt werden, die dann nach Einblasen von Luft oder Sauerstoff verschlossen werden, und dann gemäß dem herkömmlichen Verfahren zum Transport in Wellpappekartons gepackt werden. Alternativ müssen die Kampffische einzeln in Plastikbehälter, wie etwa Polyethylenbehälter, gesetzt werden, die zum Transport mit einer Kappe wasserdicht verschlossen werden. Diese Verfahren sind sehr aufwendig und führen zu hohen Transportkosten. Ferner kann bei Verwendung eines wasserdichten Behälters das Lebewesen in dem Behälter ersticken, wenn der Verschluß nicht sofort nach der Ankunft am Zielort geöffnet wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Transportbehälter für Lebewesen zur Verfügung zu stellen, mit dem auf sichere und kostengünstige Weise einzelne Kampffische transportiert werden können.
Die Erfinder haben die oben genannten Probleme genau studiert und ein Material eingeführt, das für Luft durchlässig, aber für Wasser undurchlässig ist (nachfolgend als luftdurchlässiges, wasserfestes Material bezeichnet). Wenn der Kampffisch zusammen mit Wasser in einen becherartigen Behälter hineingegeben wird, und die Öffnung des becherartigen Behälters mit dem luftdurchlässigen, wasserfesten Überzug abgedeckt wird, kann der Transportbehälter ohne weiteres die Kampffische einzeln voneinander trennen und transportieren, wobei verhindert wird, daß diese einander Schaden zufügen. Außerdem kann der Transportbehälter gemäß der vorliegenden Erfindung zum Züchten von Kampffischen und zu Transport und Zucht von Lebewesen verwendet werden, die Wasser und Luft benötigen, wie etwa andere Fische, Insekten und Frösche.
Die vorliegende Erfindung stellt einen Transportbehälter für Lebewesen zur Verfügung, der zum Transport eines Wasser und Luft benötigenden Lebewesens geeignet ist und folgendes umfaßt:
einen Behälter mit einer oben liegenden Öffnung, worin das zu transportierende Lebewesen mit einer geeigneten Menge Wasser, die für dessen Existenz notwendig ist, hineingegeben wird;
eine luftdurchlässige, wasserdichte Abdeckung, die die obere Öffnung des Behälters abdeckt; und
einen abnehmbaren Verschluß zum Halten der luftdurchlässigen, wasserdichten Abdeckung auf dem Behälter, der gleichzeitig Luftzutritt zu der luftdurchlässigen, wasserdichten Abdeckung gewährleistet.
Es ist eines der Merkmale der vorliegenden Erfindung, daß die luftdurchlässige, wasserdichte Abdeckung zum Abdecken und Verschließen der Öffnung des Behälters verwendet wird. Deshalb kommt es zu keinem Überlaufen oder Auslaufen von Wasser, auch wenn der Behälter mit dem daran befestigten Verschluß umgedreht wird. Ferner besteht keine Notwendigkeit, Sauerstoff oder Luft in den Behälter einzublasen, wie dies bei den herkömmlichen Methoden erfolgt, so daß die Effizienz verbessert wird und die Kosten verringert werden.
Die luftdurchlässige, wasserdichte Abdeckung besteht aus einem Material, das luftdurchlässig, aber nicht wasserdurchlässig ist. Insbesondere ist es bevorzugt, einen schmelzgeblasenen oder schmelzgesponnenen (melt blown) Vliesstoff zu verwenden, der wasserabweisend ist und aus einer synthetischen Harzfaser von 0,02 bis 0,06 Denier Dicke besteht. Ein schmelzgesponnener Vliesstoff aus einer synthetischen Faser von weniger als 0,02 Denier Dicke weist eine ungünstige Luftdurchlässigkeit auf. Auf der anderen Seite hat ein schmelzgesponnener Vliesstoff aus einer synthetischen Faser mit mehr als 0,06 Denier Dicke keine ausreichenden Wasserfestigkeitseigenschaften.
Es besteht die Möglichkeit, daß der Transportbehälter für Lebewesen aufgrund einer Vielzahl von Einflußfaktoren, wie etwa Fahrzeugvibration während des Transports, herunterfällt oder auf den Kopf gestellt wird. Dementsprechend ist es wünschenswert, daß die luftdurchlässige, wasserdichte Abdeckung dem entstehenden Wasserdruck standhält, wenn der Transportbehälter für Lebewesen umgedreht wird. Folglich ist bevorzugt, daß der schmelzgesponnene Vliesstoff ein Gewicht von 5 g bis 50 g pro 1 m2 aufweist. Wenn das Gewicht des Stoffes bei 5 g oder mehr pro 1 m2 liegt, ist er gegen einen Wassersäulendruck von 10 cm beständig. Wenn jedoch das Gewicht 50 g pro 1 m2 überschreitet, besteht die Möglichkeit, daß es der Abdeckung an der geeigneten Permeabilität mangelt.
Die luftdurchlässige, wasserdichte Abdeckung weist vorzugsweise eine Permeabilität von 10 cm3/cm2.s oder mehr auf, um für das Überleben des Lebewesens notwendige ausreichende Luftmenge zu liefern. Der Permeabilitätswert von 10 cm3/cm2.s wird mittels eines Frazile Luftdurchlässigkeitstests (JIS L1096) gemessen.
Der schmelzgesponnene Vliesstoff kann aus einer synthetischen Faser, z. B. einer Polypropylenfaser, oder aus anderen synthetischen Fasern hergestellt werden.
Wenn der Durchmesser einer synthetischen Faser geringer wird oder wenn das Gewicht pro 1 m2 des schmelzgesponnenen Vliesstoffes geringer wird, nimmt die Festigkeit der Abdeckung ab. In diesem Fall ist eine Verstärkung bevorzugt, welche durch Laminieren einer Verstärkungsschicht entweder auf der Oberseite oder der Unterseite des schmelzgesponnenen Vliesstoffes erreicht wird. Die Verstärkungsschicht kann aus jedwedem Material hergestellt sein, so lange sie nicht die Funktion des schmelzgesponnenen Vliesstoffes beeinträchtigt. Beispielsweise kann ein Spinnvlies, ein Gewebe, ein Papier und dergleichen als Verstärkungsschicht vorzugsweise verwendet werden. Diese Schicht kann jedoch auch aus jedem anderen geeigneten Material hergestellt werden. Wenn eine Spinnvliesstoffschicht verwendet wird, kann diese aus einer Polyesterfaser mit vorzugsweise 2 bis 5 Denier Dicke hergestellt werden.
Der Verschluß kann auf den Behälter aufgepaßt oder aufgeschraubt werden, so lange nur die luftdurchlässige, wasserdichte Abdeckung auf der oberen Öffnung des Behälters gehalten wird. Wichtig ist, daß der Verschluß so aufgebaut ist, daß Luftzutritt zu der luftdurchlässigen, wasserdichten Abdeckung ermöglicht wird. Wenn der Verschluß einen luftdichten Aufbau aufweist, kann über die luftdurchlässige, wasserdichte Abdeckung keine Luft in den Behälter hineingelangen. Als Folge könnte das Lebewesen in dem Behälter sterben.
Insbesondere ist der Verschluß mit einem oder einer Vielzahl von Durchgangslöchern ausgestaltet. Vorzugsweise haben die Durchgangslöcher eine Größe, die so gewählt ist, daß ein menschlicher Finger nicht hineinpassen kann, da sonst die Möglichkeit besteht, daß die luftdurchlässige, wasserdichte Abdeckung in Folge eines Handhabungsfehlers durchstochen oder zerrissen wird.
Ferner kann der Verschluß unabhängig von der luftdurchlässigen, wasserdichten Abdeckung verwendet werden und nach dem Abdecken der oberen Öffnung des Behälters mit der Abdeckung auf dem Behälter befestigt werden, so lange nur die luftdurchlässige, wasserdichte Abdeckung auf der oberen Öffnung des Behälters gehalten wird. Alternativ dazu könnte die bereits vorher von dem Verschluß gehaltene luftdurchlässige, wasserdichte Abdeckung auf dem Behälter befestigt werden, so lange die luftdurchlässige, wasserdichte Abdeckung die obere Öffnung des Behälters abdeckt.
Der Verschluß gemäß der vorliegenden Erfindung ist vorzugsweise abnehmbar. Der Verschluß kann also von dem Behälter abgenommen werden, um das Lebewesen in den Behälter hineinzugeben. Als Folge ist es möglich, das in den Behälter eingesetzte Lebewesen darin aufzubewahren. Dementsprechend besteht in einem Einzelhandelsgeschäft keine Notwendigkeit, extra dafür ein Aquarienbecken oder dergleichen einzurichten, und der Transportbehälter kann, so wie er ist, auf einem Regal plaziert werden. Ebenso kann der Verbraucher den Transportbehälter mit einem darin enthaltenen Lebewesen kaufen und nach Hause bringen, und das Lebewesen unter Verwendung des Transportbehälters beherbergen.
Beim Aufbewahren eines Aquarienfisches ist es bevorzugt, daß der gesamte oder Teile des Behälters transparent oder semi-transparent sind. Der Behälter kann aus einem synthetischen oder Glasmaterial hergestellt sein. Der Transportbehälter für Lebewesen gemäß der vorliegenden Erfindung kann für Kampffische, wie etwa Betta verwendet werden, und ist ebenso für andere Fische, Insekten, Frösche und dergleichen anwendbar. Weiterhin ist es möglich, Feuchtigkeit in dem Behälter zu halten, da die luftdurchlässige, wasserdichte Abdeckung luftdurchlässig, aber eben nicht wasserdurchlässig ist. Dementsprechend ist der Transportbehälter für Lebewesen gemäß der vorliegenden Erfindung anwendbar zum Transport oder Aufbewahren von Wasserpflanzen, die in ein Aquarienbecken eingesetzt werden sollen.
Wenn ein Transportbeutel aus dem luftdurchlässigen, wasserdichten Material hergestellt wird, ist es möglich, die Transporteigenschaften und die Nutzbarkeit noch mehr zu verbessern, als wenn nur die Öffnung des Behälters mit der luftdurchlässigen, wasserdichten Abdeckung abgedeckt würde.
Das heißt, die vorliegende Erfindung stellt ferner einen Transportbeutel für Lebewesen zur Verfügung, der dafür geeignet ist, ein Lebewesen, das Wasser und Luft benötigt, zu transportieren, wobei der Beutel ein luftdurchlässiges, wasserdichtes Material umfaßt, das luftdurchlässig ist und für Wasser undurchlässig ist, wobei das zu transportierende Lebewesen in den Beutel zusammen mit einer geeigneten Menge Wasser, die für dessen Existenz benötigt wird, hineingegeben wird und die Öffnung des Beutels verschlossen wird.
Die Öffnung des Beutels kann mit beliebigen geeigneten Mitteln verschlossen werden. Wenn die Öffnung des Beutels mittels Heißversiegelung geschlossen wird, ist es möglich, die Nutzbarkeit weiter zu verbessern.
Die oben genannten Gegenstände und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen für Fachleute klar ersichtlich, wenn diese im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen betrachtet werden, die folgendes zeigen:
Fig. 1 ist eine schematische Ansicht, die eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Transportbehälters für Lebewesen zeigt;
Fig. 2 ist eine perspektivische Ansicht in Explosionsdarstellung des erfindungsgemäßen Transportbehälters für Lebewesen;
Fig. 3 ist eine perspektivische Ansicht, die in schematischer Weise eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Transportbehälters für Lebewesen zeigt;
Fig. 4 ist eine perspektivische Ansicht in Explosionsdarstellung der zweiten Ausführungsform des Transportbehälters für Lebewesen; und
Fig. 5 ist eine perspektivische Ansicht, die in schematischer Weise eine dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Transportbehälters für Lebewesen zeigt.
Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend detailliert mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Fig. 1 und Fig. 2 zeigen jeweils eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Transportbehälters für Lebewesen. Ein Behälter 10 weist eine zylindrische Form mit offener Oberseite auf und ist aus einem transparenten Glasmaterial oder transparentem Kunststoffmaterial hergestellt.
Ein Aquarienfisch 40 kann in den Behälter 10 zusammen mit der geeigneten Menge Wasser 41 hineingegeben werden. Die obere Öffnung des Behälters 10 wird mit einer luftdurchlässigen, wasserdichten Abdeckung 20 bedeckt, die für Luft durchlässig und für Wasser undurchlässig ist. Die luftdurchlässige, wasserdichte Abdeckung 20 wird durch Laminieren eines Spinnvliesstoffes als Verstärkungsschicht auf der Oberfläche oder der Unterseite eines wasserabweisenden schmelzgesponnenen Vliesstoffes aufgebaut. Der schmelzgesponnene Vliesstoff wird aus 0,03 Denier starker Propylenfaser hergestellt und besitzt ein Gewicht von 5 g oder mehr pro 1 m2, sowie eine Luftdurchlässigkeit von 10 cm3/cm2.s (gemessen gemäß dem Frazile Luftpermeabilitätstest). Der Spinnvliesverstärkungsstoff ist aus einer 2 bis 5 Denier starken Polyethylenfaser hergestellt.
Die obere Öffnung des Behälters 10 wird mit einem abnehmbaren Verschluß 30 zum Halten der luftdurchlässigen, wasserdichten Abdeckung 20 bedeckt. Der Verschluß 30 wird in Form einer zylindrischen Scheibe unter Verwendung eines Kunststoffmaterials hergestellt und besitzt eine Vielzahl von Durchgangslöchern 31, die gitterförmig in der oberen Wandungsfläche eingebracht sind. Jedes dieser Durchgangslöcher 31 wird mit einer solchen Größe geformt, daß ein menschlicher Finger nicht in der Lage ist, die Löcher 31 zu durchdringen. Insbesondere können die Löcher einen Durchmesser von 0,05 cm oder weniger aufweisen.
Beim Transportieren eins Aquarienfisches, beispielsweise eines Kampffisches 40, vom Importeur zum Einzelhändler wird eine geeignete Menge Wasser 41 in den Behälter 10 hineingegeben, und ein Kampffisch 40 darin eingesetzt. Anschließend wird die obere Öffnung des Behälters 10 mit der luftdurchlässigen, wasserdichten Abdeckung 20 bedeckt und diese dann mit dem Verschluß 30 fixiert. Die luftdurchlässige, wasserdichte Abdeckung 20 ist für Luft durchlässig und für Wasser undurchlässig. Daher kann, sogar wenn der Behälter 10 aufgrund beliebiger Umstände, beispielsweise Fahrzeugvibration oder dgl., umgedreht wird, das Wasser 41 im Behälter 10 nicht auslaufen. Folglich ist es möglich, den Kampffisch 40 sicher zu transportieren.
Außerdem ist der Verschluß mit einer Vielzahl von Durchgangslöchern 31 ausgestaltet. Folglich wird über diese Durchgangslöcher 31 dem Behälter 10 Luft zugeführt, da die luftdurchlässige, wasserdichte Abdeckung 20 in Kontakt mit der Atmosphäre steht. Demzufolge stirbt der Kampffisch während des Transports nicht in Folge eines Mangels an Luft im Wasser.
Ferner muß der Kampffisch 40 beim Einzelhändler bis zum Verkauf an die Verbraucher aufbewahrt werden. In diesem Fall kann der Behälter 10 mit dem Kampffisch 40 darin auf einem Regal oder dergleichen plaziert werden, ohne die Notwendigkeit, ihn in einen anderen Behälter zu überführen. Auf diese Weise ist es einfach möglich, den Kampffisch 40 bis zum Verkauf aufzubewahren. Zum Füttern des Kampffisches 40 kann der Verschluß 30 und die luftdurchlässige, wasserdichte Abdeckung 20 von dem Behälter 10 abgenommen werden.
Wenn Kunden den Kampffisch kaufen, können sie den Kampffisch zusammen mit dem Behälter 10 erwerben und, so wie er ist, nach Hause bringen. Ferner ist es für den Käufer möglich, die Aufbewahrung des Kampffisches 40 unter Verwendung des selben Behälters 10 fortzusetzen.
Fig. 3 und Fig. 4 zeigen jeweils eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Transportbehälters für Lebewesen. In dieser zweiten Ausführungsform wird ein Verschlußkörper 30 unter Verwendung von Kunststoffmaterial hergestellt, so daß sich bei Ansicht aus der Ebene ein Querschnitt in Form des Buchstabens L in ringförmiger Anordnung ergibt. Ferner ist der Verschlußkörper 30 so aufgebaut, daß die luftdurchlässige, wasserdichte Abdeckung 20 auf der oberen Öffnung des Behälterkörpers 10 befestigt wird, in einem Zustand, der die atmosphärische Luft mit einer ausreichenden Fläche in Kontakt bringt. In Fig. 3 und Fig. 4 werden die gleichen Bezugszeichen zur Kennzeichnung der gleichen oder ähnlicher Teile verwendet wie in Fig. 1 und Fig. 2.
In den Fällen, in denen es kein Problem darstellt, ob die luftdurchlässige, wasserdichte Abdeckung 20 während des Transports durchbrochen wird, ist es bevorzugt, eine Anordnung zu wählen, die unter Verwendung einer ausreichenden Fläche den Kontakt der luftdurchlässigen, wasserdichten Abdeckung 20 mit der atmosphärischen Luft ermöglicht, wie in der zweiten Ausführungsform.
Fig. 5 zeigt eine dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Transportbehälters für Lebewesen. In dieser dritten Ausführungsform wird ein Beutel 50, wie in Fig. 5 gezeigt, verwendet, und ein Aquarienfisch 40 wird zusammen mit der geeigneten Menge Wasser 41 in den Beutel 50 hineingegeben. Die Öffnung des Beutels 50 wird mittels Heißversiegelung oder dergleichen versiegelt.
Der Beutel 50 wird unter Verwendung eines luftdurchlässigen, wasserdichten Materials 51 hergestellt. Der Beutel 50 kann mit einer Öffnung an einer seiner Bauchseiten gebildet werden.
Die Öffnung wird mittels eines transparenten Kunststoffmaterials 52 versiegelt, so daß der eingesetzte Aquarienfisch 40 betrachtet werden kann.
Das luftdurchlässige, wasserdichte Material 51 ist durch auflaminieren eines Spinnvliesstoffes (Verstärkungsschicht) auf eine Oberfläche (oder rückwärtige Oberfläche) eines schmelzgesponnenen Vliesstoffes mit wasserabweisenden Eigenschaften aufgebaut. Der schmelzgesponnene Vliesstoff besteht aus einer 0,03 Denier starken Propylenfaser und besitzt ein Gewicht von 5 g oder mehr pro 1 m2 und eine Luftdurchlässigkeit von 10 cm3/cm2.s (gemessen gemäß dem Frazile Luftpermeabilitätstest). Der Spinnvliesstoff oder die Verstärkung wird andererseits aus 2 bis 5 Denier starker Polyethylenfaser hergestellt.
Ferner wird ein Heißsiegelwirkstoff auf eine Rückseite im Öffnungsabschnitt des luftdurchlässigen, wasserdichten Materials 51 aufgebracht, so daß die Öffnung mittels Heißsiegeln verklebt werden kann. Zusätzlich kann ein synthetischer Hitzewirkstoff mit Heißsiegeleigenschaften darauf aufgebracht werden.
Obwohl die vorliegende Erfindung beispielhaft mit Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen vollständig beschrieben wurde, ist es selbstverständlich, daß diverse Veränderungen und Modifikationen für Fachleute offensichtlich sind. Daher werden diese Modifikationen mit Ausnahme von derartigen Veränderungen, die vom Umfang der Erfindung, wie sie durch diese Beschreibung und Ansprüche definiert ist, abweichen, als hierin miteingeschlossen angesehen.

Claims (17)

1. Transportbehälter zum Transport eines Lebewesens, das Wasser und Luft benötigt, umfassend:
einen Behälter mit einer oberen Öffnung, worin das zu transportierende Lebewesen zusammen mit einer geeigneten Wassermenge, die zur Existenz des Lebewesens benötigt wird, hineingegeben werden kann;
eine luftdurchlässige, wasserdichte Abdeckung, die für Luft durchlässig und für Wasser undurchlässig ist, zum Abdecken der oberen Öffnung des Behälters; und
einen abnehmbaren Verschluß zum Halten der luftdurchlässigen, wasserdichten Abdeckung auf dem Behälter, wobei der Verschluß für Luft durchlässig ist, um der luftdurchlässigen, wasserdichten Abdeckung Luftkontakt zu erlauben.
2. Transportbehälter für Lebewesen nach Anspruch 1, wobei die luftdurchlässige, wasserdichte Abdeckung einen schmelzgesponnenen Vliesstoff umfaßt, der eine wasserabweisende synthetische Faser von 0,02 bis 0,06 Denier Dicke umfaßt.
3. Transportbehälter für Lebewesen nach Anspruch 2, wobei der schmelzgesponnene Vliesstoff ein Gewicht von 5 g bis 50 g pro 1 m2 aufweist.
4. Transportbehälter für Lebewesen nach einem der Ansprüche 2 oder 3, wobei der schmelzgesponnene Vliesstoff eine Luftpermeabilität von 10 cm3/cm2.s oder mehr aufweist.
5. Transportbehälter für Lebewesen nach einem der Ansprüche 2 bis 4, wobei der schmelzgesponnene Vliesstoff aus Polypropylenfaser besteht.
6. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 2 bis 5, wobei der schmelzgesponnene Vliesstoff ferner eine Verstärkungsschicht aufweist, die auf eine Oberfläche des schmelzgesponnenen Vliesstoffes auflaminiert ist.
7. Transportbehälter für Lebewesen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Verschluß mindestens ein Durchgangsloch aufweist.
8. Transportbehälter für Lebewesen nach Anspruch 7, wobei die Durchgangslöcher einen Durchmesser von 0,5 cm oder weniger aufweisen.
9. Transportbehälter für Lebewesen einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Behälter für die Aufbewahrung eines Lebewesens, wie etwa eines Kampffisches, dimensioniert ist.
10. Transportbeutel zum Transport eines Lebewesens, das Wasser und Luft benötigt, umfassend: einen Beutel, der unter Verwendung eines luftdurchlässigen, wasserdichten Materials gebildet ist, das luftdurchlässig und wasserundurchlässig ist, wobei das zu transportierende Lebewesen zusammen mit einer angemessenen Wassermenge, die für dessen Existenz notwendig ist, in den Beutel hineingegeben wird und der Beutel verschlossen werden kann.
11. Transportbeutel für Lebewesen nach Anspruch 10, wobei das luftdurchlässige, wasserdichte Material einen schmelzgesponnenen Vliesstoff umfaßt, der wasserabweisend ist und eine synthetische Faser von 0,02 bis 0,06 Denier Dicke umfaßt.
12. Transportbeutel für Lebewesen nach Anspruch 11, wobei der schmelzgesponnene Vliesstoff ein Gewicht von 5 g bis 50 g pro 1 m2 aufweist.
13. Transportbeutel für Lebewesen nach einem der Ansprüche 11 oder 12, wobei der schmelzgesponnene Vliesstoff eine Luftpermeabilität von mindestens 10 cm3/cm2.s aufweist.
14. Transportbeutel für Lebewesen einem der Ansprüche 11 bis 13, wobei der schmelzgesponnene Vliesstoff aus Polypropylenfaser besteht.
15. Transportbeutel für Lebewesen einem der Ansprüche 11 bis 14, wobei der schmelzgesponnene Vliesstoff ferner eine Verstärkungsschicht umfaßt, die auf eine Seite des schmelzgesponnenen Vliesstoffes auflaminiert ist.
16. Transportbeutel für Lebewesen einem der Ansprüche 11 bis 15, wobei der Beutel so dimensioniert und eingerichtet ist, daß er zum Transport eines Lebewesens, wie etwa eines Kampffisches, in der Lage ist.
17. Transportbehälter zum Transport eines Lebewesens, das Wasser und Luft benötigt, umfassend:
einen Behälter mit einer oberen Öffnung, wohinein das zu transportierende Lebewesen zusammen mit einer geeigneten Wassermenge, die für dessen Existenz notwendig ist, gegeben werden kann;
eine luftdurchlässige, wasserdichte Abdeckung aus schmelzgesponnenem Vliesstoff mit einem Gewicht von 5 g bis 50 g pro 1 m2 und einer Luftdurchlässigkeit von mindestens 10 cm3/cm2.s, umfassend eine wasserabweisende synthetische Polypropylenfaser von 0,02 bis 0,06 Denier Dicke, zur Abdeckung der oberen Öffnung des Behälters, wobei der schmelzgesponnene Vliesstoff ferner eine auf eine Oberfläche auflaminierte Verstärkungsschicht umfaßt, und
einen abnehmbaren Verschluß zur Befestigung der luftdurchlässigen, wasserdichten Abdeckung auf den Behälter, wobei der Verschluß luftdurchlässig ist, um Luftkontakt der luftdurchlässigen, wasserdichten Abdeckung zu erlauben.
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