DE10019461A1 - Entstörfilter - Google Patents

Entstörfilter

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Abstract

Beschrieben wird ein Entstörfilter umfassend einen wenigstens teilweise von einem Magnetkörper umschlossenen, eine Drossel- und Kondensatoranordnung bildenden Entstörfilterschaltungsstapel, aus mehreren jeweils gegeneinander isoliert aufeinandergestapelten Entstörfilterschaltungen, von denen jede mehrere gegeneinander isoliert aufeinandergestapelte LC-Verbundelemente enthält, die ihrerseits je eine Hauptspule und eine Erdspule, beide spiralförmig und mit im wesentlichen rechteckigem Querschnitt, aufweisen, welche unter Zwischenlage mehrerer rechteckiger dielektrischer Scheibchen aneinander befestigt sind, wobei in jeder Entstörfilterschaltung die Hauptspulen der zugehörigen LC-Verbundelemente an ihren inneren Enden zur Bildung eines Hauptkreises elektrisch miteinander verbunden sind, während die Erdspulen der LC-Verbundelemente an ihren inneren Enden zur Bildung eines Erdkreises elektrisch verbunden sind.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf Entstörfilter für Stromrichter und insbesondere auf Entstörfilter zur Filterung von Schaltstörsignalen, die beim Schaltbetrieb von Halbleiter-Schaltelementen eines Stromrichters wie etwa eines Wechselrichters auftreten.
Halbleiter-Schaltelemente eines Stromrichters, etwa eines Wechselrichters, führen Schaltvor­ gänge auf der Basis von Treibersignalen aus, die einer Pulsbreitenmodulation unterliegen, bei der die Trägerfrequenz im Bereich von einigen kHz oder weniger als etwa 20 kHz liegt. Infolge dieser Schaltvorgänge erzeugen Stromrichter Schaltstörsignale mit Frequenzkomponenten von etlichen Dutzend kHz oder mehr.
Da Frequenzkomponenten der Schaltstörsignale im Bereich von 100 kHz oder mehr einen schädlichen Einfluß auf externe Anlagen ausüben, wurden in den vergangenen Jahren verschie­ dene gesetzliche Bestimmungen für Stromrichter geschaffen, um diese schädlichen Einflüsse zu verringern oder zu beseitigen. Um diesen Bestimmungen zu genügen, werden Entstörfilter (Noise- Cut-Filter) bei Stromrichtern eingesetzt.
Ein bekanntes Beispiel eines Entstörfilters für einen Stromrichter enthält eine einzelne Drossel in Form eines um einen Kern, etwa aus Ferrit, einer amorphen Legierung oder einer kristallinen Legierung, gewickelten elektrischen Drahts sowie einen einzelnen Kondensator in der Form eines Films, eines Chips oder dergl. Die Drossel und der Kondensator sind in der Form eines umge­ kehrten L zusammengeschaltet, um so ein Filter zur Filterung von Schaltstörsignalen zu bilden, die bei Schaltvorgängen von Halbleiter-Schaltelementen des Stromrichters auftreten.
Die Drossel dieses bekannten Entstörfilters weist allgemein eine Toroid-Form auf, und der Kondensator ist flach, zylindrisch oder dergl., um durch einen Stift bzw. stiftartig eingesteckt zu werden. Wenn diese Drossel und dieser Kondensator auf einer gedruckten Leiterplatte innerhalb des Stromrichters montiert werden, wird der für die Montage erforderliche Platz größer als ihr Volumen. Ferner führt das Montieren solcher Filter mit gesonderter Verdrahtung zu einer unerwünscht großen Anzahl von Verbindungspunkten und einer komplizierten Weise der Befestigung einzelner Komponenten.
Im Handel erhältliche sogenannte Verbund-LC-Filter des Chiptyps oder des Stift-Einstecktyps, bei denen eine Drossel und ein Kondensator integriert sind, weisen eine Grenzfrequenz von etlichen MHz oder mehr auf, während die zur Filterung von bei Schaltvorgängen von Halbleiter-Schaltele­ menten auftretenden Schaltstörsignalen erforderliche Grenzfrequenz beispielsweise nur etwa 150 kHz beträgt. Ferner müssen bei einem Stromrichter, etwa einem Wechselrichter, Ströme in der Größenordnung etlicher Amperes durch die Filter fließen. Daher ist es schwierig gewesen, die im Handel verfügbaren preiswerten Verbund-LC-Filter bei Stromrichtern einzusetzen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein kleines und dünnes Entstörfilter mit niedrigen Kosten für einen elektrischen Stromrichter zu schaffen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Entstörfilter gemäß Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnungen, in denen gleiche Bezugszeichen gleiche Teile bezeichnen und:
Fig. 1 eine Darstellung zur Erläuterung des Aufbaus und der Herstellung eines ersten LC- Verbundelements für ein Entstörfilter gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist,
Fig. 2 eine Darstellung zur Erläuterung des Aufbaus und der Herstellung eines zweiten LC- Verbundelements für das erste Ausführungsbeispiel der Erfindung ist,
Fig. 3 eine Darstellung zur Erläuterung, wie das erste und das zweite LC-Verbundelement zu einer Entstörfilterschaltung zusammengesetzt werden,
Fig. 4 eine Explosionsdarstellung des Entstörfilters gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 5 eine Darstellung des Entstörfilters gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung im zusammengebauten Zustand,
Fig. 6 ein Ersatzschaltbild des Entstörfilters gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 7 eine Querschnittsansicht eines LC-Verbundelements gemäß einem zweiten Ausfüh­ rungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 8 eine Querschnittsansicht eines LC-Verbundelements gemäß einem dritten Ausfüh­ rungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 9 eine Querschnittsansicht eines LC-Verbundelements gemäß einem vierten Ausfüh­ rungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 10 eine Querschnittsansicht eines LC-Verbundelements gemäß einem fünften Ausfüh­ rungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 11 eine Querschnittsansicht eines LC-Verbundelements gemäß einem sechsten Ausfüh­ rungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 12 eine Querschnittsansicht eines LC-Verbundelements gemäß einem siebten Ausfüh­ rungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 13 eine Querschnittsansicht eines LC-Verbundelements gemäß einem achten Ausfüh­ rungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 14 (a) und (b) perspektivische Ansichten einer Entstörfiltereinheit gemäß einem neunten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 15 eine Querschnittsansicht einer Entstörfiltereinheit gemäß einem zehnten Ausführungs­ beispiel der Erfindung,
Fig. 16 eine Querschnittsansicht einer Entstörfiltereinheit gemäß einem elften Ausführungsbei­ spiel der Erfindung,
Fig. 17 eine Querschnittsansicht einer Entstörfiltereinheit gemäß einem zwölften Ausführungs­ beispiel der Erfindung,
Fig. 18 ein Schaltbild der Anordnung eines Entstörfilters am Eingang eines Stromrichters gemäß einem dreizehnten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 19 ein Schaltbild eines Entstörfilters am Ausgang eines Stromrichters gemäß einem vierzehnten Ausführungsbeispiel der Erfindung und
Fig. 20 ein Schaltbild eines Entstörfilters innerhalb eines Stromrichters gemäß einem fünfzehn­ ten Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Die Fig. 1 bis 5 zeigen den Aufbau und ein Verfahren zur Herstellung eines Entstörfilters gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Fig. 1 zeigt den Aufbau eines ersten spiralförmigen LC-Verbundelements. Die Bezugszahlen 1a und 1b bezeichnen spiralförmige Spulen, die als Induktivitäten dienen (man beachte, daß es sich bei den in der nachfolgenden Beschreibung erwähnten Spulen immer um ebener spiralförmige Spule handelt, soweit nicht anderes angegeben ist. Die Spule 1a ist Bestandteil eines Haupt­ stromwegs (z. B. eines elektrischen Stromrichters), so daß ihre Strombelastbarkeit für den zu erwartenden Strom in diesem Hauptstromweg ausreichen muß. Die daher nachfolgend auch als Hauptspule bezeichnete Spule 1a kann beispielsweise durch Pressen und Stanzen aus einer Kupferplatte hergestellt werden. Dabei liegt die Querschnittsfläche für eine Strombelastbarkeit von etwa 1 A bis 100 A zwischen 0,1 mm2 und 10 mm2, noch besser zwischen 0,2 mm2 und 20 mm2. Die Dicke der Spule 1a kann bei etwa 0,2 mm bis 5,0 mm liegen.
Eine Anschlußfläche 1ac, die um eine bestimmte Länge nach außen vorragt, ist am äußeren Ende der Spule 1a ausgebildet. Sie bildet eine Art Anschlußstift mit dem die Spule 1a in eine gedruckte Leiterplatte gesteckt werden kann, um mit deren Schaltung verbunden und auf der Leiterplatte montiert zu werden. Das innere Ende der Spule 1a wird von einer Anschlußfläche 1 an gebildet, die zur Verbindung mit einer anderen Hauptspule dient (was später noch näher erläutert wird).
Die Spule 2a ist Bestandteil eines Masse- oder Erdstromwegs. Die daher nachfolgend auch als Erdspule bezeichnete Spule 2a kann die gleiche Form aufweisen und aus dem gleichen Material bestehen wie die Spule 1a. Vorzugsweise hat die Spule 2a in der Draufsicht dasselbe Muster wie die Spule 1a. Die Querschnittsfläche der Spule 2a kann gleich der der Spule 1a sein wie oder sich von dieser unterscheiden.
Das innere Ende der Spule 2a wird von einer Anschlußfläche 2an gebildet, die zur Verbindung mit einer anderen Erdspule dient. Mit 3 sind dielektrische Scheibchen bezeichnet, die zur Bildung eines Kondensators zwischen den Spulen 1a und 2a angeordnet sind. Vorzugsweise bestehen diese Scheibchen 3 aus einem Material mit einer großen Dielektrizitätskonstante, z. B. ferroelektri­ scher Keramik wie BaTiO3, SrTiO3 und Bleizirkonattitanat (PZT). Die Dicke der Scheibchen 3 beträgt zwischen 50 µm und 2 mm, vorzugsweise zwischen 100 µm und 1 mm. Noch besser liegt die Dicke zwischen 0,4 mm und 1 mm. Die Breite der Scheibchen 3 ist genauso groß wie oder geringer als die der Spule 1a. Die Breite der Scheibchen 3 ist genauso groß wie oder geringer als die Breite einer Seite der Spule 1a.
Die erforderliche Anzahl an Scheibchen 3 wird in regelmäßigen Abständen fest zwischen den Spulen 1a und 2a angeordnet und letztere miteinander verbunden. Dies ergibt das erste LC- Verbundelement 50, welches als Einschicht-Induktivität und -kapazität dient.
Fig. 2 zeigt den Aufbau eines zweiten LC-Verbundelements 60 mit gleicher Funktion wie das erste LC-Verbundelement 50. Das zweite LC-Verbundelement 60 dient zur Erhöhung der Induktivität L und der Kapazität C durch Aufeinanderschichten mehrerer LC-Verbundelemente.
Die Teile 1b, 2b und 3 des zweiten LC-Verbundelements 60 können aus dem gleichen Material und der gleichen Form wie die entsprechenden Teile 1a, 2a und 3 des ersten LC-Verbundele­ ments 50 bestehen. Wie im Fall des ersten LC-Verbundelements ist die Spule 1b Bestandteil eines Hauptstromwegs und die Spule 2b Bestandteil eines Masse- oder Erdstromwegs.
Die Spule 1b besitzt eine Anschlußfläche 1bc für die Verbindung mit einer externen Schaltung. Die Anschlußfläche 1bc ist am äußeren Ende der Spule 1b ausgebildet. Eine Anschlußfläche 1bn für die Verbindung mit einer anderen Hauptspule ist am inneren Ende der Spule 1b ausgebildet.
Eine Anschlußfläche 2bc, die um eine vorbestimmte Länge nach außen vorragt, ist am äußeren Ende der Spule 2b ausgebildet, so daß letztere in eine gedruckte Leiterplatte eingesteckt und mittels eines Stifts montiert werden kann, um dadurch mit einer externen Schaltung verbunden zu werden. Das innere Ende der Spule 2b wird von einer Anschlußfläche 2bn gebildet, die zur Verbindung mit einer anderen Erdspule dient.
Wie im Fall des LC-Verbundelements 50 ist eine bestimmte Anzahl dielektrischer Scheibchen 3 zwischen die Hauptspule 1b und die Erdspule 2b gesetzt, um das LC-Verbundelement 60 zu bilden, das als Induktivität und Kapazität dient.
Fig. 3 zeigt, wie das LC-Verbundelement 50 und das LC-Verbundelement 60 zu einer Entstörfil­ terschaltung 70 zusammengesetzt werden. Das LC-Verbundelement 50 und das LC-Verbundele­ ment 60 werden unter Zwischenlage eines isolierenden Blattes 4 aufeinander geschichtet und dann an den inneren Anschlußflächen der beiden Verbundelemente miteinander verbunden. Die Anschlußfläche 1 an des LC-Verbundelements 50 und die Anschlußfläche 1bn des LC-Verbund­ elements 60 werden unter Verwendung eines Metallstücks oder eines ähnlichen Mittels zur Überbrückung des Abstands zwischen den beiden Anschlußflächen miteinander verlötet. Sie können auch durch elektrisches Punktschweißen oder Druckschweißen verbunden werden.
Obwohl aus der Figur nicht klar erkennbar, sind die Anschlußflächen 1an und 2an vorzugsweise verschieden fang ebenso wie die Anschlußflächen 1bn und 2bn. Die Anschlußfläche 1 an kann daher über ein leitendes Zwischenstück mit der Anschlußfläche 1bn, und die Anschlußfläche 2an über ein leitendes Zwischenstück mit der Anschlußfläche 2bn verbunden werden, ohne daß es zu einem Kurzschluß zwischen den Anschlußflächen 1 anl1 bn einerseits und den Anschlußflächen 2an/2bn andererseits kommt.
Die Erdspulen werden dadurch verbunden, daß die Anschlußfläche 2an des LC-Verbundelements 50 und die Anschlußfläche 2bn des LC-Verbundelements 60 mittels eines elektrischen Drahts so miteinander verbunden werden, daß sie nicht mit dem Hauptstromweg in Kontakt kommen.
Auf diese Weise wird die Entstörfilterschaltung 70 mit einer Spulenanordnung mit ausreichender Windungszahl zur Erzielung der nötigen Induktivität L und Kapazität C gebildet.
Fig. 4 zeigt wie zwei Entstörfilterschaltungen 71 und 72 unter Zwischenlage eines isolierenden Blattes 4 zur Bildung eines Entstörfilterstapels aufeinandergeschichtet und der Entstörfilterstapel zwischen Teile (nachfolgend als Magnetkerne bezeichnet) eines Magnetkörpers gesetzt wird. Die Entstörfilterschaltungen 71 und 72 gleichen je der Entstörfilterschaltung 70, die zuvor anhand der Fig. 1 bis 3 beschrieben wurde. Der Entstörfilterstapel wird zwischen die Magnetkerne 5a und 5b gesetzt, damit die Induktivität der spiralförmigen Spulen der beiden Entstörfilterschaltun­ gen 71 und 72 erhöht wird.
Bei den Magnetkernen 5a und 5b handelt es sich um E-förmige Joche, die in der Mitte des Entstörfilterstapels und außerhalb von dessen Außenrand miteinander verbunden werden die Magnetkerne 5a und 5b bilden somit einen Magnetkreis am Umfang des Entstörfilterstapels. Die Magnetkerne 5a und 5b bestehen aus normalem magnetischen Material, vorzugsweise aus Eisen.
Die beiden Entstörfilterschaltungen 71 und 72 werden unter Zwischenlage des isolierenden Blattes 4 aufeinandergestapelt und zwischen die Magnetkerne 5a und 5b gesetzt, um dadurch ein Filter zu bilden, daß sich aus einer Gleichtaktdrosselspule und einem Massekondensator zur Verwendung als Filter in einer Einphasenleitung zusammensetzt. Beispielsweise ist die obere Entstörfilterschaltung für den U-Leiter und die untere für den V-Leiter. Demgemäß werden die Haupt-Anschlußflächen (entsprechend 1ac und 1bc in Fig. 3) als Eingangs- und Ausgangs- Anschlüsse U1 bzw. U2 des U-Leiters verwendet, während die Erd-Anschlußfläche (entsprechend 2bc in Fig. 3) als Erdanschluß P verwendet wird. In ähnlicher Weise ergeben sich die Eingangs- und Ausgangs-Anschlüsse V1 bzw. V2 und der Erdanschluß P für die untere Filterschaltung, wie in Fig. 5 dargestellt.
Obwohl in den Zeichnungen nicht gezeigt, können drei Entstörfilterschaltungen 70 unter jeweiliger Zwischenlage eines isolierenden Blattes aufeinander gestapelt und zwischen die Magnetkerne gesetzt werden, um ein Dreiphasen-Filter zu schaffen, das sich aus einer jeweiligen Gleichtaktdrosselspule und einem Massekondensator zusammensetzt. In einem solchen Fall entsprechen die drei Entstörfilterschaltungen den Phasen U, V und W.
Wenn man die Bildung der LC-Verbundelemente gemäß den Fig. 1 und 2, der Entstörfilter­ schaltung gemäß Fig. 3 und des Entstörfilterstapels gemäß Fig. 4 als Schritte 1 bis 4 eines Herstellungsablaufes zur Herstellung einer Entstörfilters betrachtet, dann zeigt Fig. 5 den fünften Schritt, nämlich die Verbindung der Magnetkerne 5a und 5b miteinander, womit das Einphasen- Entstörfilter 6 vollendet wird. Das Entstörfilter 6 umfaßt sowohl eine Drossel als auch einen Kondensator. Die Magnetkerne 5a und 5b können auf bekannte Weise, etwa durch Schweißen miteinander verbunden werden.
Unter Bezugnahme auf Fig. 6 soll nun die elektrische Eigenschaft des Entstörfilters gemäß der vorliegenden Erfindung beschrieben werden. Fig. 6 zeigt ein Ersatzschaltbild des Einphasen- Entstörfilters 6, wie es in Fig. 5 dargestellt ist. Gemäß Darstellung in Fig. 6 haben die Hauptspu­ len jeder Entstörfilterschaltung eine bestimmte Länge, so daß Mikro-Induktivitäten zwischen den Eingangs- und Ausgangsanschlüssen U1 und U2 des U-Leiters bzw. V1 und V2 des V-Leiters kontinuierlich verteilt sind. In ähnlicher Weise sind Mikro-Induktivitäten kontinuierlich im Fall der Erdspulen verteilt, die an den Anschluß P angeschlossen sind. Die dielektrischen Scheibchen 3 sind räumlich zwischen der Hauptspule und der Erdspule bei jedem der LC-Verbundelemente 50 und 60 verteilt (siehe Fig. 1 und 2). Daher sind die Hauptstromwege U1-U2 und V1-V2 in regelmäßigen Abständen über eine bestimmte Kapazität mit Masse bzw. Erde verbunden. Dies bildet eine Schaltung mit verteilten Konstanten mit der Funktion eines Tiefpaßfilters. Dieses Tiefpaßfilter hat eine Grenzfrequenz (z. B. 10 kHz oder mehr), wie sie zum Ausfiltern der Schaltstörsignale erforderlich ist, die von den Schaltvorgängen der Halbleiterschaltelemente eines elektrischen Stromrichters, etwa eines Wechselrichters, hervorgerufen werden. Bei der erfin­ dungsgemäßen Entstörfilterschaltung können die Kapazität und die Induktivität durch Änderung des Materials und/oder der Form der dielektrischen Scheibchen verändert werden, so daß eine Vielzahl von Grenzfrequenzen möglich ist. Vorzugsweise hat die Entstörfilterschaltung der vorliegenden Erfindung eine Grenzfrequenz im Bereich von 10 bis 150 kHz. Noch besser liegt diese Grenzfrequenz bei 10 bis 50 kHz.
Unter Bezugnahme auf Fig. 7 soll nun ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben werden. Fig. 7 ist eine Querschnittsansicht einer Anordnung, bei der dielektrische Scheibchen 3 zwischen zwei Hauptspulen 1a vorgesehen sind. Die Erdspule 2a dieses Ausführungsbeispiels gleicht der Hauptspule 1a. Die Hauptspule besitzt eine bestimmte Strombelastbarkeit, die durch Verändern der Dicke der Metallplatte, etwa Kupferplatte, aus der die Spule hergestellt wurde, zur Änderung der Querschnittsfläche der Spule variiert werden kann. Die Spule kann aus der Metallplatte gestanzt werden. Dabei wird bevorzugt eine Kupferplatte mit einer Dicke von 0,2 mm bis 1,0 mm verwendet. Wenn eine große Strombelastbarkeit erforderlich ist und die Stromdichte bei Verwendung einer einzigen Spule zu hoch wird oder eine große Induktivität und/oder Kapazität erforderlich ist, können mehrere Spulen verwendet werden. In diesem Fall wird eine gewünschte Anzahl von Spulen gleicher Form aufeinandergeschichtet und parallelge­ schaltet, um die Stromdichte zu senken oder die erforderliche induktivität und/oder Kapazität zu erreichen. Wenn die gleiche Spule als Hauptspule 1a und als Erdspule verwendet wird, besteht keine Notwendigkeit eine Erdspule gesondert herzustellen.
Unter Bezugnahme auf Fig. 8 soll nun ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben werden. Fig. 8 ist eine Querschnittsansicht einer Entstörfilterschaltung, bei der dielektrische Scheibchen 3 zwischen eine Hauptspule 1a und eine Erdspule 2a gesetzt sind, wobei sich die Querschnittsfläche der Spule 2a von derjenigen der Spule 1a unterscheidet. Die Spule 2a braucht lediglich den Strom von Störsignalkomponenten, der über die Scheibchen 3 fließen, zu führen. Daher kann die Querschnittsfläche der Spule 2a kleiner als die der Hauptspule 1a sein. Wenn die Spule 1a und die Spule 2a dick sind, wird auf den mittleren Teil des dielektrischen der Scheib­ chen längs der Dicke eine Spannung infolge thermischer Beanspruchung ausgeübt. Diese Spannung kann die Scheibchen 3 zerreißen. Vom Gesichtspunkt der Kapazität des Kondensators, dessen Bestandteil das jeweilige Scheibchen 3 ist, weisen die Erdspule 2a und die Hauptspule 1a mit Ausnahme ihrer Dicke vorzugsweise dieselbe Form auf.
Unter Bezugnahme auf Fig. 9 soll nun ein viertes Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben werden. Fig. 9 zeigt eine konzeptionelle Schnittansicht eines LC-Verbundelements 51, bei dem die Erdspule 7a Teil einer gedruckten Leiterplatte 7 ist. Die Spule 7a ist durch Ätzen einer Kupferfolie auf einer kupferkaschierten Platte in gleicher Spiralform wie die Hauptspule 1a ausgebildet. Eine gewöhnliche Kupferfolie in der Dicke von 18 µm, 35 µm, 70 µm oder derglei­ chen kann für die Erdspule 7a verwendet werden. Dielektrische Scheibchen 3 sind auf der Spule 7a angeordnet, und die Hauptspule 1a ist auf den Scheibchen 3 angeordnet, um das LC- Verbundelement 51 zu bilden.
Die Verwendung einer gedruckten Leiterplatte als Erdspule erleichtert es, eine Formstabilität der gesamten Anordnung zu erreichen. Da die gedruckte Leiterplatte eine kleinere Steifigkeit als eine Kupferplatte aufweist, wird der mittlere Teil eines jeweiligen Scheibchens 3 niemals einer auf thermischer Belastung beruhenden Spannung ausgesetzt. Da ferner die gedruckte Leiterplatte aus isolierendem Material, etwa Glasepoxy hergestellt ist, kann die Isolation zwischen LC-Verbund­ elementen 51 ohne zwischengelegtes isolierendes Blatt sichergestellt werden, wenn mehrere solcher LC-Verbundelemente 51 aufeinandergeschichtet werden.
Unter Bezugnahme auf Fig. 10 soll nun ein fünftes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung beschrieben werden. Fig. 10 ist eine Schnittansicht eines LC-Verbundelements, dessen Erdspule 9 aus einer leitenden Paste auf einer dielektrischen Platte besteht. Die leitende Paste ist in Spiralform auf die Platte 8, etwa eine Glasepoxy-Platte, geschichtet, um die Spule 9 zu bilden. Dielektrische Scheibchen 3 sind an der Oberseite der Spule 9 angeordnet, worauf die Hauptspule 1a zur Bildung des LC-Verbundelements 51' geschichtet ist.
Die leitende Paste kann durch Kneten eines Silberpulvers oder Kupferpulvers mit einem Binder hergestellt werden. Die leitende Paste hat einen höheren Widerstand als eine Kupferfolie oder dergleichen, so daß das gebildete Muster einen Widerstand von etwa 1 Ω bis 100 Ω aufweist. Wenn von der Hauptspule 1a über die Scheibchen 3 ein Störsignalstrom zur Erdspule 9 übertra­ gen wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Resonanz infolge der Induktivität und der Kapazität auftreten und die Störspannung erhöhen. Um das Auftreten einer solchen Resonanz zu vermeiden, wird ein Widerstand zwischen der Erdspule und einem Erdungsdraht vorgesehen. Bei diesem Ausführungsbeispiel weist dagegen bereits die Erdspule aus der leitenden Paste einen gewissen Widerstand auf, was die Notwendigkeit, einen gesonderten Widerstand anzuordnen, erübrigt.
Unter Bezugnahme auf Fig. 11 wird ein sechstes Ausführungsbeispiel der Erfindung erläutert.
Fig. 11 zeigt eine Querschnittsansicht bei der dielektrische Scheibchen 3 an ihrer Oberseite und Unterseite vorab mit leitender Paste beschichtet wurden und Elektroden ausgebildet wurden und eine Hauptspule 1a und eine Erdspule 2a mit Hilfe eines leitenden Klebstoffs 11 verbunden sind. Auf den Verbindungsflächen der Scheibchen 3 zwischen den Spulen 1a und 2a sind die Elektro­ den ausgebildet. Die Elektroden sind dünne Schichten aus Metall oder leitender Paste. Wenn leitende Paste verwendet wird, kann sie hauptsächlich aus Silber bestehen und durch Beschich­ ten und Härten der leitenden Paste mittels Siebdrucks ausgebildet werden. Wenn Metall verwen­ det wird, können die Elektroden durch Sputtern unter Verwendung von Kupfer oder ähnlichem, einem Vakuum-Aufdampfverfahren oder durch Plattieren ausgebildet werden. Nach Aufbringen des leitenden Klebstoffs 11 auf die Elektroden 10 werden die Spule 1a und die Spule 2a fest an die Elektroden 10 angepreßt. Dann werden die Elektroden erhitzt und ausgehärtet und eine Haftung bewirkt. Auf diese Weise wird ein Kondensator zwischen der Spule 1a und der Spule 2a gebildet.
Unter Bezugnahme auf Fig. 12 wird ein siebtes Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben. Das in Fig. 12 im Querschnitt gezeigte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem sechsten Ausführungsbeispiel dadurch, daß die Spulen 1a und 2a mit den Elektroden auf den Scheibchen 3 mittels eines Lots 12 verlötet sind. Im übrigen entspricht dieses Ausführungsbeispiel dem vorherigen.
Fig. 13 zeigt im Querschnitt ein achtes Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem an der Oberseite und der Unterseite der dielektrische Scheibchen 3 vorab Elektroden 10 ausgebildet wurden und eine Hauptspule 1a und eine Erdspule 2a mittels eines Harzmaterials 13 verbunden sind. Die Elektroden 10 können aus den oben genannten Materialien bestehen. Flüssiges Epoxyharz oder ähnliches wird als das Harzmaterial 13 verwendet. Nachdem die Elektroden 10 mit dem Harzmaterial 13 beschichtet wurden, werden die Spule 1a und die Spule 2a fest gegen die Elektroden 10 gepreßt. Obwohl das Harzmaterial, wie Epoxyharz, isolierend ist, kommen das Harzmaterial, die Elektroden 10 und die Spulen miteinander in Kontakt, und zwar aufgrund feiner Unebenheiten an den Oberflächen der Elektroden 10 und der Spulen 1a bzw. 2a. Selbst wenn kein Kontakt hergestellt wird, wirkt das Harzmaterial 13 als Dielektrikum zur Bildung eines Kondensators zwischen den Elektroden 10, der Spule 1a und der Spule 2a unter der Vorausset­ zung, daß das Harzmaterial 13 eine Dicke von 1 µm bis 2 µm aufweist. Auf eine der oben genannten Weisen kann eine gewünschte Kapazität zwischen den dielektrischen Scheibchen 3 und den Spulen ausgebildet werden. Der leitende Klebstoff aus Silber oder ähnlichem ist teuer, während Epoxyharz billig ist. Daher können mit diesem achten Ausführungsbeispiel die Kosten gesenkt werden.
Die Fig. 14(a) und (b) zeigen eine Entstörfiltereinheit gemäß einem neunten Ausführungsbei­ spiel der Erfindung. Bei dieser Entstörfiltereinheit ist das Einphasen-Entstörfilter 6 der vorliegen­ den Erfindung in einem Kunststoffgehäuse 14 angeordnet. Dieses Kunststoffgehäuse 14 muß isolierend, steif, und verunreinigungssicher sein. Das Kunststoffgehäuse 14 kann aus PBT (Polybutylenterephthalat), PPS (Polyphenylensulfid) oder ähnlichem bestehen. Wenn das Entstörfilter 6 in dem Kunststoffgehäuse enthalten ist, wird es vor Verunreinigung durch Staub geschützt und ist gegenüber externen Schaltungen isoliert. Fig. 14(a) zeigt wie das Entstörfilter 6 in das Gehäuse 14 eingesetzt wird, während Fig. 14(b) den eingesetzten Zustand zeigt.
Fig. 15 zeigt als zehntes Ausführungsbeispiel eine Entstörfiltereinheit, bei der das Einphasen- Entstörfilter 6 der vorliegenden Erfindung in einem Kunststoffgehäuse 14 enthalten und mit hochpolymerem Harzmaterial 15 abgedichtet bzw. vergossen ist. Das Kunststoffgehäuse 14 kann aus dem gleichen Material wie derjenige des neunten Ausführungsbeispiels bestehen. Das hochpolymere Harzmaterial 15 umfaßt Epoxyharz, Urethanharz und Silikonharz, dem ein anorganischer Füllstoff wie Quarzpulver oder Aluminiumoxidpulver zugesetzt ist. Das Abdichten des Kunststoffgehäuses 14 mit dem Harzmaterial 15 verbessert die Isolationseigenschaften und schützt das Entstörfilter 6 vor einer Verschmutzung durch Staub oder ähnliches, wodurch eine Beeinträchtigung der Isoliereigenschaften verhindert wird.
Das hochpolymere Harzmaterial muß einen geeigneten thermischen Ausdehnungskoeffizienten, ein hohes elektrisches Isolationsvermögen, eine hohe thermische Leitfähigkeit, eine hohe mechanische Festigkeit und ähnliches aufweisen. Der thermische Ausdehungskoeffizient dieses Harzmaterials 15 muß nahezu gleich dem der Magnetkerne 5a, 5b des Entstörfilters 6 sein, um eine Verformung infolge von thermischer Spannung zu verhindern. Damit entstehende Wärme durch Wärmeleitung wirksam abgeführt werden kann, muß der Wärmeleitkoeffizient groß sein. Ein hoher Wärmeleitkoeffizient kann durch den Füllstoff im Harzmaterial 15 erreicht werden. Bei diesem Ausführungsbeispiel fixiert ein Harzmaterial 15 mit hoher mechanischer Festigkeit die Anschlüsse U1, U2, V1, V2, P. Dies macht es unmöglich, daß eine externe Kraft über diese Anschlüsse von außen auf Komponenten (z. B. die Spulen) innerhalb des Entstörfilters 6 ausgeübt wird.
Anhand von Fig. 16 soll nun ein elftes Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben werden.
Fig. 16 zeigt eine Querschnittsansicht einer Entstörfiltereinheit, bei der das Entstörfilter 6 in einem Kunststoffgehäuse 14 enthalten ist. Das Kunststoffgehäuse 14 ist bis zu einem Bereich nahe seiner Öffnung mit Silikongel 16 abgedichtet bzw. gefüllt. Die Oberseite des Silikongels 16 ist mit hochpolymerem Harzmaterial 15 abgedichtet. Das Kunststoffgehäuse 14 und das Harzmaterial 15 umfassen die gleichen Materialien wie bei den vorherigen Ausführungsbeispielen.
Die Materialien zur Abdichtung des Inneren und der Oberfläche des Kunststoffgehäuses 14 sind unabhängig voneinander gewählt, wodurch die Isolationseigenschaften verbessert werden und Staub gehindert wird, einzudringen und die Isolation zu beeinträchtigen.
Die Verwendung des Silikongels 16 mit einer geringen Elastizität führt zu einer mechanischen Zuverlässigkeit, ohne daß eine Verformung aufgrund thermischer Spannung auftritt. Das Harzmaterial 15 fixiert die Anschlüsse U1, U2, V1, V2, P des Entstörfilters 6. Dies wiederum verhindert, daß eine außen auf die Anschlüsse U1, U2, V1, V2, P ausgeübte Kraft sich auf Komponenten (z. B. die Spulen) im Innern des Entstörfilters 6 auswirkt.
Fig. 17 zeigt ein zwölftes Ausführungsbeispiel der Erfindung in Form eines Querschnitts einer Entstörfiltereinheit, bei der das Entstörfilter in einem Kunststoffgehäuse 14 enthalten ist, welches bis nahe zu seiner Öffnung mit Silikongel abgedichtet bzw. aufgefüllt ist, während die Öffnung mit einem Anschlußhaltedeckel 17 verschlossen ist. Die Anschlüsse U1, U2, V1, V2, P des Entstörfilters 6 sind mittels Klebstoffs 18 fixiert. Das Kunststoffgehäuse 14 und das Silikongel 16 umfassen die oben bei den anderen Ausführungsbeispielen bereits angegebenen Materialien.
Das Fixieren der Anschlüsse U1, U2, V1, V2 und P des Entstörfilters 6 durch den Anschluß­ haltedeckel 17 und den Klebstoff 18 verhindert, daß sich eine auf die Anschlüsse ausgeübte externe Kraft auf das Entstörfilter 6 ausübt. Außerdem wird verhindert, daß Staub durch die Öffnung eindringt und das Innere verschmutzt.
Der Anschlußhaltedeckel 17 kann aus einem hochpolymeren Harzmaterial wie PBT und PPS bestehen, das leicht geformt bzw. gegossen werden kann.
Der Klebstoff 18 kann ein isolierender Klebstoff sein, wie er üblicherweise auf dem Gebiet der vorliegenden Erfindung eingesetzt wird. Beispielsweise kann der Klebstoff 18 ausgewählt sein aus der Gruppe enthaltend Epoxyharz, Polyesterharz, Acrylharz und Silikongummi.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 18 bis 20 soll nun ein dreizehntes Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben werden.
Fig. 18 zeigt ein Schaltbild, bei dem das Entstörfilter gemäß der Erfindung am Eingang eines elektrischen Stromrichters 30, etwa eines Wechselrichters, angeordnet ist. Bei diesem Ausfüh­ rungsbeispiel werden drei Paare (drei Phasen) von Entstörfilterschaltungen 100, 200 und 300 eingesetzt.
Bei den anhand der Fig. 1 bis 17 beschriebenen Ausführungsbeispielen verwendet das Entstörfilter 6 zwei Entstörfilterschaltungen für eine einzelne Phase. Wenn jedoch das Entstörfil­ ter für drei Phasen ausgelegt wird, wird eine Entstörfilterschaltung 300 unter der Entstörfilter­ schaltung 72 unter Zwischenlage eines isolierenden Blatts in Fig. 4 in einem zusätzlichen Herstellungsschritt angeordnet die Entstörfilterschaltung 300 kann dabei im Aufbau mit den Entstörfilterschaltungen 71 und 72 übereinstimmen.
Die Anschlüsse der Entstörfilterschaltung 100, die in oben erwähnter Weise aufgebaut ist, werden als U1 und U2 angesehen, die Anschlüsse der Entstörfilterschaltung 200 als V1 und V2 und die Anschlüsse der Entstörfilterschaltung 300 als W1 und W2. Die Anschlüsse U1, V1 und W1 sind mit den Eingangsleitern 21a, 21b bzw. 21c verbunden, während die Anschlüsse U2, V2 und W2 mit dem Stromrichter 30 verbunden sind.
Bei diesem Schaltungsaufbau ist es möglich, Störsignale am Eingang des Stromrichters 30 von den Eingangsleitern 21a, 21b und 21c zu filtern und zu verhindern, daß Schaltstörsignale, die innerhalb des Stromrichters erzeugt werden, zu den Eingangsleitern 21a, 21b und 21c gefangen.
Fig. 19 zeigt ein Beispiel, bei dem Entstörfilterschaltungen 100, 200, 300 am Ausgang des elektrischen Stromrichters 30, etwa eines Wechselrichters angeordnet sind. Die Anschlüsse U1, V1 und W1 sind mit dem Stromrichter 30 verbunden, während die Anschlüsse U2, V2 und W2 mit den Ausgangsleitern 22a, 22b bzw. 22c verbunden sind.
Bei dieser Schaltungsanordnung ist es möglich, Schaltstörsignale zu filtern, die innerhalb des Stromrichters 30 erzeugt werden, und zu verhindern, daß die Schaltstörsignale zu den Aus­ gangsleitern 22a, 22b und 22c gelangen. Es ist auch möglich, Störsignale zu filtern, die von den Ausgangsleitern 22a, 22b und 22c in den Stromrichter 30 gelangen könnten.
Fig. 20 zeigt ein Beispiel, bei dem Entstörfilterschaltungen 100 und 200 gemäß der vorliegenden Erfindung innerhalb des elektrischen Stromrichters, etwa eines Wechselrichters angeordnet sind.
Der Stromrichter 30 enthält als Eingangsstufe einen Gleichrichter 31 zur Gleichrichtung eines Wechselstroms in einen Gleichstrom und als Ausgangsstufe eine Halbleiterschalteranordnung 32. Die Anschlüsse U1 und V1 sind mit dem Gleichrichter 31 der Eingangsstufe und die Anschlüsse U1 und V2 mit der Halbleiterschalteranordnung 32 der Ausgangsstufe verbunden. Auf diese Weise ist es möglich, Störsignale zu filtern, die von den Eingangsanschlüssen R, S, T über den Gleichrichter 31 zu der Halbleiterschalteranordnung 32 gelangen könnten, sowie zu verhindern, daß Schaltstörsignale, die von der Anordnung 32 erzeugt werden, zu den Eingangsanschlüssen R, S und T gelangen.
Wie voranstehend ausgeführt, schafft die Erfindung ein Entstörfilter, das sicher Störungen, wie etwa Schaltstörsignale in einem elektrischen Stromrichter, unterdrücken kann und eine Strombe­ lastbarkeit von etlichen Ampere oder mehr, wie sie für einen solchen Stromrichter erforderlich ist, sicherstellt.
Mehrere Entstörfilterschaltungen sind in einem Kunststoffgehäuse untergebracht, dessen Hohlraum mit einem hochpolymeren Harzmaterial oder ähnlichem aufgefüllt ist. Dies erleichtert die Herstellung des Entstörfilters. Somit schafft die vorliegende Erfindung ein kleines und preiswertes Entstörfilter, das leicht auf einer gedruckten Leiterplatte montiert werden kann und ausgezeichnete Isolationseigenschaften sowie mechanische Zuverlässigkeit besitzt.

Claims (26)

1. Entstörfilter, umfassend einen wenigstens teilweise von einem Magnetkern (5a, 5b) umschlossenen, eine Drossel- und Kondensatoranordnung bildenden Entstörfilterschaltungssta­ pel, aus mehreren jeweils gegeneinander isoliert aufeinandergestapelten Entstörfilterschaltungen (70, 71, 72, 100, 200, 300), von denen jede mehrere gegeneinander isoliert aufeinandergesta­ pelte LC-Verbundelemente (50, 60) enthält, die ihrerseits je eine Hauptspule und eine Erdspule (1a, 2a; 1b, 2b), beide spiralförmig und mit im wesentlichen rechteckigem Querschnitt, aufwei­ sen, welche unter Zwischenlage mehrerer rechteckiger dielektrischer Scheibchen (3) aneinander befestigt sind, wobei in jeder Entstörfilterschaltung die Hauptspulen (1a, 1b) der zugehörigen LC- Verbundelemente an ihren inneren Enden zur Bildung eines Hauptkreises elektrisch miteinander verbunden sind, während die Erdspulen (2a; 2b) der LC-Verbundelemente an ihren inneren Enden zur Bildung eines Erdkreises elektrisch verbunden sind.
2. Entstörfilter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Haupt und die Erd­ spule (1a, 2a; 1b, 2b) der LC-Verbundelemente (50, 60) aus einer Metallplatte gestanzt sind.
3. Entstörfilter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Erdspule aus einer Metallplatte gleichen Materials jedoch geringerer Dicke als die der Hauptspule (1a, 1b) gestanzt ist.
4. Entstörfilter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptspule (1a, 1b) der LC-Verbundelemente (50, 60) aus einer Metallplatte gestanzt ist und die Erdspule (7a) von einer Kupferfolie einer gedruckten Leiterplatte gebildet wird, deren Muster in der Draufsicht im wesentlichen die gleiche Form wie die Hauptspule (1a, 1b) aufweist.
5. Entstörfilter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptspule (1a, 1b) der LC-Verbundelemente (50, 60) aus einer Metallplatte gestanzt ist und die Erdspule (9) von einer leitenden Paste gebildet wird, die mit einem in der Draufsicht im wesentlichen die gleiche Form wie die Hauptspule (1a, 1b) aufweisenden Muster auf einen isolierenden Träger (8) aufgebracht ist, wobei die Erdspule einen Resonanzunterdrückungs-Widerstand bildet.
6. Entstörfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die dielektrischen Scheibchen (3) der LC-Verbundelemente (50, 60) beidseitig mit leitender Paste (10) beschichtet und mittels leitenden Klebstoffs (11) mit der Haupt- und der Erdspule verklebt sind.
7. Entstörfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die dielektrischen Scheibchen (3) der LC-Verbundelemente (50, 60) beidseitig mit leitender Paste (10) beschichtet und mit der Haupt- und der Erdspule verlötet sind.
8. Entstörfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die dielektrischen Scheibchen (3) der LC-Verbundelemente (50, 60) beidseitig mit leitender Paste (10) beschichtet und mittels eines Harzmaterials (13) mit der Haupt- und der Erdspule verbunden sind.
9. Entstörfiltereinheit, umfassend ein in einem Kunststoffgehäuse (14) mit Harzmaterial (15) vergossenes Entstörfilter (6) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche.
10. Entstörfiltereinheit nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Harzmaterial ein hochpolymeres Harzmaterial (15) ist, dem ein anorganischer Füllstoff zugesetzt ist.
11. Entstörfiltereinheit, umfassend ein mit einer Öffnung versehenes Kunststoffgehäuse (14), in dem ein Entstörfilter (6) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 angeordnet, wobei das Kunststoffgehäuse bis vor die Öffnung mit Silikongel (16) aufgefüllt ist und die Öffnung selbst mit hochpolymerem Harzmaterial (15), dem ein anorganischer Füllstoff zugesetzt ist, abgedichtet ist und wobei sich Eingangs/Ausgangsanschlüsse des Entstörfilters durch das Harzmaterial hindurch erstrecken.
12. Entstörfiltereinheit nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Harzmaterial aus Silikongel (16) besteht und ein Deckel in einem Bereich vorgesehen ist, wo Eingangs/Aus­ gangs-Anschlüsse angeordnet sind, um diese Anschlüsse zu fixieren.
13. Entstörfilter, umfassend:
ein spiralförmiges LC-Verbundelement (50, 60), bei dem eine gewünschte Anzahl recht­ eckiger dielektrischer Scheibchen zwischen zwei spiralförmigen Spulen (1a, 2a, 1b, 2b) mit rechteckigem Querschnitt angeordnet und verbunden sind,
eine Entstörfilterschaltung (70, 71, 72, 100, 200, 300), in der eine gewünschte Anzahl von Schichten der spiralförmigen LC-Verbundelemente unter Zwischenlage von isolierenden Blättern (4) aufeinandergeschichtet sind und erste spiralförmige Spulen der spiralförmigen LC- Verbundelemente an ihren inneren Enden zur Bildung eines Hauptkreises mit einer bestimmten Strombelastbarkeit miteinander verbunden sind, während zweite spiralförmige Spulen der spiralförmigen LC-Verbundelemente an ihren inneren Enden zur Bildung von Erdkreisen zur Leitung eines von hochfrequenten Störungen herrührenden Stroms verbunden sind,
einen Entstörfilterschaltungsstapel, bei dem eine gewünschte Anzahl der Entstörfilter­ schaltungen unter Zwischenlage von isolierenden Blättern (4) aufeinandergestapelt sind, und
eine Filterschaltung, die dadurch gebildet ist, daß der mittlere und der äußere Umfangs­ teil des Entstörfilterschaltungsstapels durch einen Magnetkörper so umschlossen sind, daß ein Magnetkreis gebildet wird, wobei die Filterschaltung als eine Drossel und ein Kondensator dient.
14. Entstörfilter nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die spiralförmigen Spulen (1a, 2a, 1b, 2b) aus einer Metallplatte mit vorbestimmter Dicke gepreßt und gestanzt sind.
15. Entstörfilter nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die spiralförmigen Spulen (1a, 1b) der Hauptkreise durch Pressen und Stanzen aus einer Metallplatte vorbestimmter Dicke gebildet sind, während die spiralförmigen Spulen (2a, 2b) der Erdkreise aus dem gleichen Material wie die der Hauptkreise jedoch anderer Dicke durch Pressen und Stanzen aus einer dünnen Metallplatte gebildet sind und eine zur Leitung eines gewünschten Stroms geeignete Querschnittsfläche aufweisen.
16. Entstörfilter nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die spiralförmigen Spulen (1a, 1b) der Hauptkreise durch Pressen und Stanzen aus einer Metallplatte mit einer vorbestimmten Dicke gebildet sind und die spiralförmigen Spulen (2a, 2b) der Erdkreise aus einer gedruckten Leiterplatte gebildet sind, die durch Ätzen einer Kupferfolie mit gleichem planaren Muster wie die spiralförmigen Spulen der Hauptkreise gebildet sind.
17. Entstörfilter nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die spiralförmigen Spulen (1a, 1b) der Hauptkreise durch Pressen und Stanzen aus einer Metallplatte einer vorbe­ stimmten Dicke gebildet sind und die spiralförmigen Spulen (2a, 2b) der Erdkreise durch Beschichten isolierender Blätter mit leitender Paste in gleichem planaren Muster wie die spiral­ förmigen Spulen der Hauptkreise gebildet sind, wobei der Erdkreis als Resonanzsteuerwiderstand dient.
18. Entstörfilter nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsflächen der rechteckigen dielektrischen Scheibchen (3) mit den spiralförmigen Spulen (1a, 2a) vorab mit leitender Paste (10) beschichtet sind und die Scheibchen und die spiralförmi­ gen Spulen über leitenden Klebstoff (11) miteinander verbunden sind.
19. Entstörfilter nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsflächen der rechteckigen Scheibchen (3) mit den spiralförmigen Spulen (1a, 2a) vorab mit leitender Paste (10) beschichtet sind und die Scheibchen (3) und die spiralförmigen Spulen (1a, 2a) mittels eines Lots (12) miteinander verbunden sind.
20. Entstörfilter nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsflächen der rechteckigen dielektrischen Scheibchen (3) mit den spiralförmigen Spulen vorab mit leitender Paste (10) beschichtet sind und die Scheibchen (3) und die spiralförmigen Spulen (1a, 2a) mittels eines Harzmaterials (13) miteinander verbunden sind.
21. Entstörfiltereinheit, gekennzeichnet durch ein Entstörfilter gemäß einem der vorher­ gehenden Ansprüche in einem Kunststoffgehäuse (14) welches mit Harzmaterial abgedichtet ist.
22. Entstörfiltereinheit nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Harzmate­ rial ein hochpolymeres Harzmaterial mit einem bestimmten Prozentsatz an anorganischem Füllstoff ist.
23. Entstörfiltereinheit, gekennzeichnet durch ein Entstörfilter nach einem der Ansprü­ che 13 bis 20 in einem Kunststoffgehäuse (14), wobei der andere Teil in dem Kunststoffgehäuse mit Silikongel (16) abgedichtet ist, während lediglich ein Bereich an einer Seite, wo Eingangs/Ausgangsanschlüsse angeordnet sind, mit einem hochpolymeren Harzmaterial (15) abgedichtet ist, das einen bestimmten Prozentsatz an anorganischem Füllstoff enthält.
24. Entstörfiltereinheit nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Harzmate­ rial aus Silikongel (16) besteht und ein Deckel in einem Bereich vorgesehen ist, wo Eingangs/Ausgangs-Anschlüsse angeordnet sind, um diese Anschlüsse zu fixieren.
25. Elektrischer Stromrichter, dadurch gekennzeichnet, daß ein Entstörfilter gemäß einem der Ansprüche 13 bis 20 oder eine Entstörfiltereinheit gemäß einem der Ansprüche 21 bis 24 mit einer Eingangsstufe und/oder einer Ausgangsstufe des Stromrichters (30) verbunden ist, der Schaltvorrichtungen enthält, um dadurch Gleichtaktdrosselspulen zu bilden und Schaltstör­ signale zu filtern, die durch die Schaltvorgänge der Schaltvorrichtungen entstehen.
26. Elektrischer Stromrichter, dadurch gekennzeichnet, daß ein Entstörfilter gemäß einem der Ansprüche 13 bis 20 oder eine Entstörfiltereinheit gemäß einem der Ansprüche 21 bis 24 mit Schaltungen (31, 32) innerhalb des Stromrichters (30) verbunden ist, der Schaltvorrich­ tungen aufweist, um Gleichtaktdrosselspulen zu bilden und dadurch Schaltstörsignale zu filtern, die durch die Schaltvorgänge der Schaltvorrichtungen entstehend.
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