DE10022495C2 - Einwegkamera für Rollfilm sowie Verfahren und Vorrichtung zum Einsetzen von Rollfilm in eine Einwegkamera - Google Patents

Einwegkamera für Rollfilm sowie Verfahren und Vorrichtung zum Einsetzen von Rollfilm in eine Einwegkamera

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DE10022495C2 DE10022495A DE10022495A DE10022495C2 DE 10022495 C2 DE10022495 C2 DE 10022495C2 DE 10022495 A DE10022495 A DE 10022495A DE 10022495 A DE10022495 A DE 10022495A DE 10022495 C2 DE10022495 C2 DE 10022495C2
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Description

Die Erfindung betrifft eine Einwegkamera für Rollfilm mit einer Kernbaugruppe und einem hieran ansetzbaren Gehäuserückteil, umfassend eine an der Kernbaugruppe ausgebildete Filmwickelkammer zur Aufnahme eines auf einem drehbaren Wickeldorn gebildeten Filmwickels, der mit mehreren Filmwindlungen den Wickeldorn umschlingt und zusammen mit ihm in die Filmwickelkammer in einer Richtung senkrecht zur Drehachse des Wickeldorns in die Filmwickelkammer einsetzbar ist, wobei nach Ansetzen des Gehäuserückteils an die Kernbaugruppe der Wickeldorn durch Verschieben in einer Richtung parallel zur Drehachse aus dem Filmwickel und der Filmwickelkammer entfernbar ist.
Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Einsetzen eines auf einem drehbaren Wickeldorn gebildeten Filmwickels in eine Einwegkamera mit einer an einer Kernbaugruppe ausgebildeten Filmwickelkammer und mit einem an die Kernbaugruppe ansetzbaren Kamerarückteil.
Bei Einwegkameras handelt es sich um Kameras, bei denen ein fotografischer Film nicht erst vom Endbenutzer der Kamera, sondern schon vom Hersteller der Kamera bei deren Zusammenbau eingesetzt wird. Der Endbenutzer, der eine derartige Einwegkamera erwirbt, liefert sie nach bestimmungsgemäßem Gebrauch, d. h. nach der Durchführung einer Anzahl von fotografischen Aufnahmen, mit dem in der Kamera enthaltenen, bildmäßig belichteten Film an eine fotografische Entwicklungs- und Kopieranstalt, wo die Kamera geöffnet wird, um den darin enthaltenen belichteten Film zu entnehmen und diesen auftragsgemäß zu entwickeln und zu kopieren. Die geöffnete Kamera oder Teile derselben werden von der Entwicklungs- und Kopieranstalt nach der Filmentnahme einer Wiederverwendung oder einem Recycling-Prozess zugeführt.
Derartige Einwegkameras sind in vielfältigen Ausführungen bekannt, beispielsweise aus den Druckschriften EP 0 632 314 B1, DE 196 00 270 A1, und EP 0 965 877 A2.
Wird bei einer Einwegkamera der in Absatz 1 oben genannten Art nach dem Einsetzen des Filmwickels in die Filmwickelkammer der Kernbaugruppe der Wickeldorn aus dem Filmwickel und aus der Filmwickelkammer abgezogen, so ist darauf zu achten, dass Filmwindungen des Filmwickels, die dem Wickeldorn am nächsten sind, vom Wickeldorn bei dessen Abziehbewegung nicht nach außen ein Stück mitgenommen werden, was die inneren Filmwicklungen teleskopartig auseinanderziehen könnte.
Ein derartiger störender Effekt könnte bei einer Einwegkamera nach der EP 0 632 314 B1 möglicherweise verhindert werden, weil dort eine Filmwickelkammer, in welche ein auf einem Wickeldorn befindlicher Filmwickel einsetzbar ist, eine Stirnwand mit einer sich von außen nach innen verjüngenden, hinsichtlich Funktion und Dimensionierung nicht näher beschriebene Kerbe aufweist, in welche der Wickeldorn beim Einsetzen des Filmwickels in die Filmwickelkammer eingreift. Der am Ende dieser Kerbe befindliche Bereich der Stirnwand könnte einen sichelförmigen Kragen bilden, um Windungen des Filmwickels in der Filmwickelkammer zurückhalten, falls sie beim Abziehen des Wickeldorns aus dem Filmwickel und der Filmwickelkammer vom Wickeldorn nach außen mitgenommen würden, vorausgesetzt, die Weite der Kerbe wäre im Kerbengrund an den Durchmesser des Wickeldorns entsprechend angepasst.
Die US 5 758 198 zeigt in Fig. 13 einen in einer Filmwickelkammer einer Einwegkamera radial nach innen sich erstreckenden stegartigen Anschlag, der nahe an einen Wickeldorn heranreichen kann, wenn dieser zusammen mit einem darauf angeordneten Filmwickel in die Filmwickelkammer eingesetzt wird, und beim anschließenden Abziehen des Wickeldorn an einer Mitnahme von Filmwindungen nach außen hindern kann. Bei dieser Einwegkamera können in der Filmwickelkammer auch mehrere derartige stegartige Anschläge vorhanden sein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Einwegkamera, bei welcher ein Filmwickel beim Einsetzen in eine Filmwickelkammer eingesetzt wird und dabei der Filmwickel auf einem Wickeldorn aufgewickelt ist, eine störende Mitnahme von Filmwindungen des Filmwickels beim anschließenden Abziehen des Wickeldorns aus dem Filmwickel und aus der Filmwickelkammer auf besonders sichere und trotzdem vergleichsweise einfache Art zu verhindern.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit einer Einwegkamera nach dem Patentanspruch 1 bzw. mit einem Verfahren und einer Vorrichtung zum Einsetzen eines Filmwickels in eine Einwegkamera nach dem Patentanspruch 4 bzw. 5 gelöst.
Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Einwegkamera ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 und 3.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung und Modifikationen derselben werden im folgenden anhand der Zeichnungen näher beschrieben.
In den Zeichnungen zeigen
Fig. 1 eine Ausführungsform einer Einwegkamera mit darin eingesetzter fotografischer Filmeinheit in perspektivischer "exploided view"- Darstellung in der Ansicht schräg von hinten,
Fig. 2 eine Kernbaugruppe der Kamera gemäß Fig. 1 und eine darin eingesetzte fotografische Filmeinheit in perspektivischer "exploided view"-Darstellung in der Ansicht schräg von hinten,
Fig. 3 eine fotografische Funktionseinheit, gebildet aus dem Gegenstand von Fig. 2 mit daran angesetztem Gehäuserückteil und Gehäusebodenteil in perspektivischer Darstellung in der Ansicht schräg von vorne und von oben,
Fig. 4 die Kernbaugruppe in der Ansicht von hinten und das hierzu in abgeklappter Position dargestellte Gehäuserückteil in der Ansicht von innen, jeweils in perspektivischer Darstellung,
Fig. 5 die Kamera gemäß Fig. 1 mit an die Kernbaugruppe angesetztem Gehäuserückteil und Gehäusevorderteil in perspektivischer Darstellung in der Ansicht schräg von hinten und unten bei separater Darstellung des Gehäusebodenteils in abgeklappter Position,
Fig. 6 das Gehäusebodenteil in gleicher perspektivischer Darstellung wie in Fig. 5, jedoch unter Weglassung eines Teiles von Strukturelementen zur Erhöhung der Übersichtlichkeit,
Fig. 7 einen Teilabschnitt des in Fig. 5 gezeigten Gehäusebodenteils in vergrößerter Darstellung in der Ansicht von rechts oben,
Fig. 8 Teile der Kamera gemäß Fig. 1 in zusammengesetztem Zustand im Längsschnitt
Fig. 9 die Kamera gemäß Fig. 1 in vollständig zusammengesetztem Zustand in perspektivischer Darstellung in der Ansicht schräg von oben,
Fig. 10 die Kamera gemäß Fig. 1 in vollständig zusammengesetztem Zustand in perspektivischer Darstellung in der Ansicht schräg von unten,
Fig. 10a Teile der Kamera gemäß Fig. 10 in einer Darstellung, in welcher ein Filmkassettenkammer-Abdeckbereich des Gehäusebodentelis zur Filmkassettenentnahme abgeklappt ist.
Fig. 11 eine Filmeinlegeeinrichtung mit einer Filmkassette und einem Filmvorratswickel einer Filmeinheit sowie eine in einer Ladestation befindliche Kamerakonfektionierungseinheit mit einer Kernbaugruppe einer Einwegkamera nach Fig. 1 bis 10a in einem Betriebszustand vor dem Beginn des Einlegevorgangs;
Fig. 12 die Filmeinlegeeinrichtung und Konfektionierungseinheit gemäß Fig. 11, jedoch nach Verschwenken der Filmkassette und des Filmvorratswickels zur Kamerakonfektionierungseinheit und Einsetzen der Filmkassette in die Kamerakonfektionierungseinheit,
Fig. 13 die Filmeinlegeeinrichtung und Kamerakonfektionierungseinheit gemäß Fig. 12, jedoch nach einer Querverschiebung der Filmeinlegeeinrichtung relativ zur Kamerakonfektionierungseinheit,
Fig. 14 die Filmeinlegeeinrichtung und Kamerakonfektionierungseinheit gemäß Fig. 13, jedoch nach Einsetzen des Filmvorratswickels in die Kamerakonfektionierungseinheit,
Fig. 15 die Filmeinlegeeinrichtung und Kamerakonfektionierungseinheit gemäß Fig. 14, jedoch nach Positionierung eines Gehäuserückteils über der Kamerakonfektionierungseinheit,
Fig. 16 den Gegenstand von Fig. 15, jedoch nach Ansetzen des Gehäuserückteils an die Kamerakonfektionierungseinheit,
Fig. 17 den Gegenstand von Fig. 16, jedoch im Betriebszustand nach Abziehen des Aufsteckdorns und des Wickeldorns aus der Filmkassette bzw. aus dem Filmvorratswickel und Heranführen eines Kamerabodenteils in die Nähe der Kamerakonfektionierungseinheit,
Fig. 18 den Gegenstand von Fig. 17, jedoch nach Ansetzen des Gehäusebodentelis an die Kamerakonfektionierungseinheit und somit nach Beendigung der Vorgänge zum Filmeinlegen und Komplettieren der Kamerakonfektionierungseinheit zu einer vollständigen Einwegkamera gemäß Fig. 10.
Im folgenden wird anhand von Fig. 1 bis 10a zunächst eine bevorzugte Ausführungsform einer Einwegkamera beschrieben. Dabei wird diese Kamera in Fig. 1 bis 10a in einem Zustand dargestellt, in welchem sie bereits mit einer Filmeinheit geladen ist.
Daran anschließend wird anhand von Fig. 11 bis 18 ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel für ein erfindungsgemäßes Verfahren und eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Einlegen eines Films in eine Einwegkamera der Bauart gemäß Fig. 1 bis 10a beschrieben.
AUFBAU DER EINWEGKAMERA
Die in Fig. 1 bis 10a dargestellte bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Einwegkamera umfasst:
  • - Eine Kernbaugruppe 1 mit weiter unten näher beschriebenen Einrichtungen zur Filmführung, zum Filmtransport und zur Filmablängung sowie mit einem Aufnahmeobjektiv, einem Bildsucher und einem fotografischen Verschluss,
  • - eine in die Kernbaugruppe 1 von hinten einsetzbare fotografische Filmeinheit 2,
  • - ein an die Kernbaugruppe 1 von hinten ansetzbares Gehäuserückteil 3,
  • - ein an die Kernbaugruppe 1 von unten ansetzbares Gehäusebodenteil 4 und
  • - ein an die Kernbaugruppe 1 von vorne ansetzbares Gehäusevorderteil 5.
Die vorgenannten Baugruppen 1 bis 5 werden im folgenden näher beschrieben, wobei die Komponenten der einzelnen Baugruppen mit dreistelligen Bezugszahlen bezeichnet sind, deren erste Ziffer jeweils die Baugruppe bezeichnet, zu der die Komponenten gehören.
Filmeinheit
Bevor die Einwegkamera selbst näher beschrieben wird, wird zunächst die Filmeinheit erläutert, welche in der Einwegkamera im gebrauchsfertigen Zustand enthalten ist und für das Einsetzen in die Kamera mittels der weiter unten beschriebenen Ladevorrichtung vorgesehen ist.
Die Filmeinheit 2 ist in Fig. 2 zusammen mit der Kernbaugruppe 1 der Kamera in "exploided view"- Darstellung und in Fig. 1 und 4 nach dem Einsetzen in die Kernbaugruppe 1 gezeigt. Die Filmeinheit 2 umfasst einen fotografischen Rollfilm 201. Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, bildet der Film 201 an seinem einen Ende einen losen Filmvorratswickel 202, während er mit seinem anderen Ende durch ein Maul 204 einer Filmkassette 203 einer an sich bekannten Bauart hindurchgreift und an einer nicht dargestellten Filmspule befestigt ist, welche im Inneren der Filmkassette 203 drehbar gelagert ist und ein nach außen ragendes Kupplungsteil 205 zum Antrieb der Filmspule durch eine Filmtransporteinrichtung der Kamera aufweist.
Bei der in den Zeichnungen dargestellten Filmeinheit 2 sind der Film 201 und die Filmkassette 203 mit der nicht dargestellten Filmspule und dem hiermit verbundenen Kupplungsteil 205 nach dem bekannten Kleinbild-Film- System "135" für 35-mm-Rollfilm ausgestaltet. Dementsprechend weist der Film 201 an seinen beiden Rändern eine fortlaufende Perforation auf.
Kernbaugruppe
Als nächstes wird die Kernbaugruppe 1 beschrieben. Sie besteht aus einem einstückig aus lichtdichtem Kunststoff gespritzten Grundkörper 101. Dieser bildet eine nach hinten offene Filmwickelkammer 102, die im folgenden auch als Filmvorratskammer 102 bezeichnet ist, zur Aufnahme eines Filmwickels 202 der Filmeinheit 2, der im folgenden auch als Filmvorratswickel 202 bezeichnet ist, eine nach hinten offene Filmkassettenkammer 104, zur Aufnahme der Filmkassette 203 der Filmeinheit 2 sowie einen zwischen den beiden Kammern 102, 104 liegenden Lichtschacht 105 mit einem in Filmtransportrichtung leicht konvex nach hinten gewölbten fensterartigen Filmbelichtungsrahmen 106 mit oberen und unteren Filmführungskufen 106a, 106b, an denen jeweils ein zwischen Filmvorratswickel 202 und Filmkassette 203 liegendes Filmstück des Films 201 vorderseitig anliegt (siehe Fig. 8). Die Filmvorratskammer 102 bildet an einem unteren, nach radial nach innen gerichteten Wandelement 103 eine U- förmige, nach hinten offene Ausnehmung 103a, während die Filmkassettenkammer 104 nach unten völlig offen ist.
Ferner ist in die Kernbaugruppe 1 eine im Prinzip an sich bekannte Filmtransporteinrichtung eingesetzt, die mit dem Kupplungsteil 205 der Filmkassette 203 der in die Kernbaugruppe 1 eingesetzten Filmeinheit 2 in Eingriff ist. Von dieser Filmtransporteinrichtung ist in den Zeichnungen nur ein gerändeltes, vom Benutzer der Kamera manuell bedienbares Filmtransportrad 107 teilweise sichtbar. Mit der Filmtransporteinrichtung kann der Film 201 vom Filmvorratswinkel 202 abgezogen und über den Filmbelichtungsrahmen 106 hinweg schrittweise in die Filmkassette 203 transportiert werden. Vorzugsweise sind die Filmtransporteinrichtung und eine zugehörige Transportsperreinrichtung gemäß der älteren deutschen Patentanmeldung 199 01 578.3 (Offenlegungsschrift DE 199 01 578 A1) ausgebildet.
Weiterhin ist die Kernbaugruppe 1 mit einer im Prinzip an sich bekannten Filmablängeinrichtung zum Messen der jeweils transportierten Filmlänge ausgestattet, wovon in Fig. 2 nur ein in die obere Filmperforation des Films 201 eingreifendes Filmperforrad 108 teilweise sichtbar ist. Das Filmperforrad 108 und die hiermit zusammenwirkenden mechanischen Schaltelemente sind vorzugsweise nach der älteren deutschen Patentanmeldung 199 01 579.1 (Offenlegungsschrift DE 199 01 579 A1) ausgebildet.
Außerdem ist an der Vorderseite der Kernbaugruppe 1 und koaxial zu einer Mittelachse des Lichtschachtes 105 ein Aufnahmeobjektiv 109 befestigt, das zur optischen Abbildung eines Aufnahmegegenstandes auf den im Belichtungsrahmen 106 jeweils befindlichen Filmabschnitt des fotografischen Films 201 dient. Da der Belichtungsrahmen 106 nach hinten durchgewölbt ist, verringern sich die Anforderungen an die Korrektur von Abbildungsfehlern des Objektivs 109, soweit sie die Bildfeldwölbung betreffen.
Zum Erkennen des Bereiches des Aufnahmegegenstandes, der auf den jeweils im Bereich des Filmbelichtungsrahmens 106 liegenden Filmabschnitt des Filmes 201 abgebildet wird, dient ein in der Kernbaugruppe 1 vorgesehener Bildsucher, der in bekannter Weise aus einem Sucherobjektiv 110 und einem Sucherokular 111 besteht, die beide an der Kernbaugruppe 1 befestigt sind.
Im Lichtstrahlengang hinter dem Aufnahmeobjektiv 109 befindet sich in der Kernbaugruppe 1 ein im Prinzip bekannter fotografischer Verschluss, der mittels einer Auslöseeinrichtung betätigbar ist, von der in den Zeichnungen nur ein schwenkbar gelagerter Auslösehebel 112 und eine auf ein freies Ende des Auslösehebels 112 wirkende, elastische Auslösemembran 512 dargestellt sind, die an dem weiter unten näher beschriebenen Gehäusevorderteil 5 befestigt ist. Der fotografische Verschluss und dessen Auslöseinrichtung sind vorzugsweise nach der älteren deutschen Patentanmeldung 199 01 577.5 (Offenlegungsschrift DE 199 01 577 A1) ausgebildet.
Außerdem ist in den Grundkörper 101 der Kernbaugruppe 1 eine im Prinzip bekannte Bildzähleinrichtung eingesetzt, von der in den Zeichnungen nur eine drehbar gelagerte Bildzählscheibe 113 schematisch dargestellt ist. Diese wird beim Filmtransport um einen Bildschritt jeweils um einen Zählschritt weitergeschaltet. Die Bildzähleinrichtung ist vorzugsweise nach der älteren deutschen Patentanmeldung 199 01 576.7 (Offenlegungsschrift DE 199 01 576 A1) ausgebildet.
An einer am Grundkörper 101 der Kernbaugruppe 1 vorderseitig angeordneten gewölbten Wandung 114 der Filmvorratskammer 102 sind ein nach vorne abstehender Lagerzapfen 115 und ein ebenfalls nach vorn gerichteter dünnerer Lagerdorn 116 angespritzt, deren Funktion weiter unten näher beschrieben wird.
Außerdem ist an der Kernbaugruppe 1 unterhalb des Lichtschachtes 105 ein länglicher Hohlraum 117 ausgebildet, der sich senkrecht zur optischen Achse des Aufnahmeobjektivs 109 und parallel zur Filmtransportrichtung erstreckt und so bemessen ist, dass er im Falle des Einbaus einer Blitzlichteinrichtung in die Kamera einen elektrischen Speicherkondensator aufzunehmen vermag, wie weiter unten näher beschrieben wird. Dieser Hohlraum 117 ist in Fig. 8 im Schnitt teilweise sichtbar.
Gehäuserückteil
Als nächstes wird das Gehäuserückteil 3 beschrieben, das wiederum einstückig aus lichtdichtem Kunststoff gespritzt und so geformt ist, dass es an die Rückseite der Kernbaugruppe 1 von hinten her ansetzbar ist. Es umfasst eine nach außen hin flache Rückwand 301, an die sich längs ihrer Seitenkanten und ihrer Oberkante senkrecht zur Rückwandfläche abstehende seitliche und obere Wandelemente 302, 303 bzw. 304 anschließen und rückseitige Randpartien der Kernbaugruppe 1 umschließen. An der unteren Kante der Rückwand 301 ist kein senkrecht abstehendes Wandelement vorhanden, sondern lediglich ein kleiner, senkrecht zur Rückwand 301 abstehender Vorsprung 305 mit einer konkaven halbkreisförmigen Ausnehmung 306, die zusammen mit der Ausnehmung 103a des Wandelementes 103 der Filmvorratskammer 102 der Kernbaugruppe 1 eine annähernd kreisrunde Öffnung B bildet, deren Funktion weiter unten näher erläutert wird.
An der Rückwand 301 befinden sich eine schlitzförmige Öffnung 307 und eine rechteckige Öffnung 311, welche bei an die Kernbaugruppe 1 angesetztem Gehäuserückteil 3 einen partiellen Durchtritt des Filmtransportrades 107 der Kernbaugruppe 1 nach hinten bzw. den Einblick in das Sucherokular 111 der Kernbaugruppe von hinten her ermöglichen. An der Innenseite der Rückwand 301 sind mehrere, in Filmtransportrichtung parallel verlaufende, konkav gewölbte Filmandruckrippen 308 vorgesehen.
Die Innenseite der Rückwand 301 bildet bei an die Kernbaugruppe 1 angesetztem Gehäuserückteil 3 zusammen mit dem Belichtungsrahmen 106 der Kernbaugruppe 1 und mit seinen Filmführungskufen 106a, 106b einen in Fig. 8 im Schnitt dargestellten Filmführungskanal A, wobei sich der Film 201 rückseitig im Filmführungskanal A an den Filmandruckrippen 308 des Gehäuserückteils 3 abstützt.
Das Gehäuserückteil 3 schließt die Filmvorratskammer 102 und die Filmkassettenkammer 204 sowie den Filmführungskanal A nach hinten ab.
Gehäusebodenteil
Als nächstes wird das Gehäusebodenteil 4 beschrieben, das wiederum einstückig aus lichtdichtem Kunststoff gespritzt und so geformt ist, dass es an die Unterseite der Kernbaugruppe 1 von unten her ansetzbar ist, wobei das Ansetzen separat vom Ansetzen des Gehäuserückteils 3 an die Kernbaugruppe 1 erfolgt. Das Gehäusebodenteil 4 umfasst eine nach außen hin flache und glatte Bodenwand 401, die an ihrer Innenfläche einen Filmvorratskammer- Abdeckbereich 402 zum Abdecken der Unterseite der Filmvorratskammer 102 der Kernbaugruppe 1 und des Filmvorratswickels 202 sowie einen Filmkassettenkammer- Abdeckbereich 404 zum Abdecken der Unterseite der Filmkassettenkammer 104 der Kernbaugruppe 1 und der darin eingesetzten Filmkassette 203 aufweist. In einem zwischen dem Filmvorratskammer-Abdeckbereich 402 und dem Filmkassetten-Abdeckbereich 404 liegenden Zwischenbereich 405 der Bodenwand 401 ist eine Mulde 406 vorgesehen, welche den Hohlraum 117 in der Kernbaugruppe 1 nach unten etwas vergrößert.
In dem Zwischenbereich 405 verläuft in der Nähe des Filmkassettenkammer-Abdeckbereiches 404 eine an der Außenfläche der Bodenwand 401 nicht sichtbare Sollbruchlinie 407 zum Wegbiegen des Filmkassettenkammer- Abdeckbereiches 404 aus der Ebene der Bodenwand 401, was in weiter unten näher beschriebener Weise durch Einsetzen eines Werkzeuges in eine kleine Öffnung 409 erfolgen kann, welche in einem an den Filkassettenkammer- Abdeckbereich 404 angrenzenden Randbereich 408 der Bodenwand 401 angeordnet ist.
Anstelle der Sollbruchlinie 407 kann auch ein aus dem Material der Bodenwand 401 gebildetes Scharnier vorgesehen sein.
Gehäusevorderteil
Als nächstes wird das Gehäusevorderteil 5 beschrieben, das wiederum einstückig aus Kunststoff gespritzt und in Anpassung an die äußeren Abmessungen der Funktionseinheit FU so geformt ist, dass es an die Vorderseite der Funktionseinheit FU, genauer gesagt an die Vorderseite der Kernbaugruppe 1 von vorn her ansetzbar ist und an das Gehäuserückteil 3 und das Gehäusebodenteil 4 bündig anschließt. Das Gehäusevorderteil 5 umfasst eine nach außen hin leicht gestufte Vorderwand 501, an die sich längs ihrer Seitenkanten sowie längs ihrer Oberkante senkrecht zur Vorderwand 501 abstehende seitliche und obere Wandelemente 502, 503 und 504 anschließen, die vorderseitige Randpartien der Kernbaugruppe 1 umschließen und an entsprechende Wandelemente 302, 303 bzw. 304 des Gehäuserückteils 3 bündig anschließen. Die Vorderwand 501 besitzt Öffnungen 505 und 506, die bei an die Kernbaugruppe 1 angesetztem Gehäusevorderteil 5 koaxial zum Aufnahmeobjektiv 109 bzw. zum Sucherobjektiv 110 angeordnet sind. Ferner sind am oberen Wandelement 504 eine Öffnung 507 zur Aufnahme der Verschlussauslösemembran 512 und das Sichtfenster 513 zum Ablesen des Zählstandes an der darunter angeordneten Bildzählscheibe 113 der Kernbaugruppe 1 vorhanden. An die Innenfläche der Vorderwand 501 ist ein Lagerauge 515 angespritzt, in das bei an die Kernbaugruppe 1 angesetztem Gehäusevorderteil 5 der Lagerzapfen 115 der Kernbaugruppe 1 eingreift.
Funktionseinheit und Konfektionierungseinheit
Die Kernbaugruppe 1 mit der darin eingesetzten Filmeinheit 2, das an die Kernbaugruppe 1 ansetzbare Gehäuserückteil 3 und das an die Kernbaugruppe 1 ansetzbare Gehäusebodenteil 4 bilden im zusammengesetzten Zustand die Funktionseinheit FU, die in Fig. 3 gesondert dargestellt ist.
Wie im folgenden noch näher erläutert wird, bildet die Funktionseinheit FU einen lichtdichten Raum für den darin enthaltenen fotografischen Film und enthält technische Funktionseinrichtungen, die für die Durchführung einer vorbestimmten Anzahl von fotografischen Aufnahmen von Gegenständen auf dem Film 201 notwendig sind. Lediglich die Verschlussauslösemembran 512 zur Betätigung des Verschlussauslösehebels 112 der Kernbaugruppe 1 sowie ein Sichtfenster 513 zum Ablesen der Bildzahl an der Bildzählscheibe 113 sind nicht an der Funktionseinheit FU, sondern an dem Gehäusevorderteil 5 vorhanden.
Hingegen besteht die in der weiter unten beschriebenen Einlegeeinrichtung zum Einlegen von Film in die Konfektionierungseinheit KU der Einwegkamera vorzugsweise aus der Kernbaugruppe 1 und dem daran angesetzten Gehäusevorderteil 5.
Lichtdichte und ähnliche Verbindungen zwischen Baugruppen
Zwischen der Kernbaugruppe 1, dem Gehäuserückteil 3 und dem Gehäusebodenteil 4 der Funktionseinheit FU sind Eingriffsverbindungen vorgesehen, die einen Eingriff längs vorbestimmter Eingriffslinien herstellen und überwiegend als Labyrinthverbindungen ausgebildet sind, um die Filmvorratskammer 102 und die Filmkassettenkammer 104 der Kernbaugruppe 1 sowie den zwischen der Kernbaugruppe 1 und dem Gehäuserückteil 3 verlaufenden Filmführungskanal A innerhalb der Funktionseinheit FU gegen störendes, von außen kommendes Fremdlicht abzuschirmen. Hingegen wird zwischen dem Gehäusevorderteil 5 und den Baugruppen 1, 3 und 4 der Funktionseinheit FU keine Lichtabdichtung benötigt.
Die überwiegend als lichtdichte Verbindungen ausgebildeten Eingriffsverbindungen zwischen der Kernbaugruppe 1, dem Gehäuserückteil 3 und dem Gehäusebodenteil 4 sind jeweils durch ineinandergreifende Elemente und überwiegend durch Labyrinthelemente gebildet, die nach dem Nut- und Feder-Prinzip zusammenwirken.
Zur Bildung lichtdichter Verbindungen zwischen der Kernbaugruppe 1 und dem Gehäuserückteil 3 dienen folgende Elemente.
Wie aus Fig. 1 und 2 ersichtlich ist, verläuft an der Rückseite des Grundkörpers 101 der Kernbaugruppe 1 über die ganze Länge des Grundkörpers 101 hinweg eine durchgehende obere Labyrinthnut 121, die aus zwei waagrecht verlaufenden Abschnitten und einem dazwischenliegenden senkrecht verlaufenden Abschnitt besteht. Hiermit korrespondiert ein entsprechend ausgebildeter oberer Labyrinthsteg 321 an der Innenfläche der Gehäuserückwand 301 des Gehäuserückteils 3. Zwischen der Filmvorratskammer 102 und der Filmkassettenkammer 104 verläuft an der Rückseite des Grundkörpers 101 der Kernbaugruppe 1 eine untere Labyrinthnut 122 waagrecht unterhalb der unteren Filmführungskufe 106b und hat an den seitlichen Enden senkrecht nach unten zur Bodenseite hin abgewinkelte Endbereiche 122a, 122b. Mit der unteren Labyrinthnut 122 korrespondiert ein entsprechend ausgebildeter unterer Labyrinthsteg 322 an der Innenfläche der Gehäuserückwand 301, welcher entsprechende senkrecht zur Bodenseite hin abgewinkelte Endbereiche 322a, 322b aufweist.
Über die ganze Länge der senkrechten Seitenkanten des Grundkörpers 101 verläuft jeweils ein Labyrinthsteg 123 bzw. 124, mit dem je eine entsprechend ausgebildete Laybyrinthnut 323 bzw. 324 an den Seitenkanten des Gehäuserückteils 3 korrespondiert. Die jeweils korrespondierenden Labyrinthelemente 121 und 321, 122 und 322 sowie 123, 124 und 323, 324 sind so ausgerichtet, dass sie bei einer Relativbewegung zueinander parallel zur optischen Achse des Aufnahmeobjektivs 109 der Kernbaugruppe 1 ineinander greifen. Beim Ansetzen des Gehäuserücktelis 3 an die Kernbaugruppe 1 von hinten her, also in einer Richtung parallel zur optischen Achse des Aufnahmeobjektivs 109, bilden somit die jeweils korrespondierenden und ineinander greifenden Labyrinthelemente lichtdichte Verbindungen zwischen der Kernbaugruppe 1 und dem Gehäuserückteil 3.
Zur Bildung lichtdichter Verbindungen zwischen der Kernbaugruppe 1 und dem Gehäuserückteil 3 einerseits und dem Gehäusebodenteil 4 andererseits dienen folgende Elemente.
Wie aus Fig. 1 und 2 ersichtlich ist, erstreckt sich an der Kernbaugruppe 1 an einer unteren Kante des Grundkörpers 101 zwischen jeweils einem der seitlichen senkrechten Labyrinthstege 123, 124 und der waagrechten unteren Labyrinthnut 122 je ein nach unten gerichteter Labyrinthsteg 126, 127, welche in Anpassung an die Querschnittsform der Filmvorratskammer 102 und der Filmkassettenkammer 104 den bogenförmigen Unterkanten dieser Bereiche folgen. Am Gehäuserückteil 3 befindet sich unter dem nach vorne zur Kernbaugruppe 1 gerichteten Labyrinthsteg 322 auch noch ein weiterer, nach unten zur Bodenseite gerichteter und geradlinig verlaufender waagrechter Eingriffsteg 325, der sich an seinen beiden Seiten jeweils in Labyrinthstege 328, 329 fortsetzt, die sich jeweils geradlinig und mit dem mittleren Eingriffssteg 325 fluchtend sowie mit jeweils anschließenden, rechtwinklig gebogenen Endbereichen bis hin zu den senkrechten seitlichen Labyrinthnuten 323 bzw. 324 erstrecken und ebenfalls nach unten gerichtet sind.
An der inneren Fläche der Bodenwand 401 des Gehäusebodenteils 4 sind folgende, jeweils erhabene und nach oben gerichtete Labyrithnuten ausgebildet:
Bogenförmige Labyrinthnuten 426, 427, die mit den Labyrithstegen 126, 127 der Kernbaugruppe 1 korrespondieren, sowie eine geradlinige mittlere Eingriffsnut 425, welche mit dem Eingriffssteg 325 des Gehäuserückteils 3 korrespondiert, und jeweils seitlich anschließende geradlinige, jedoch an den jeweiligen Enden rechtwinklig gebogene Labyrinthnuten 428, 429, die mit den Labyrinthstegen 328, 329 des Gehäuserückteils 3 korrespondieren. Die Eingriffsnut 425 und die Labyrinthnuten 428 und 429 bilden eine geradlinig durchlaufende und nur an den Enden gebogene Gesamtnut. Ferner bilden die Labyrinthnuten 426 und 428 einen geschlossenen Nut-Umlauf um den Filmvorratskammer- Abdeckbereich 402 der Bodenwand 401, während die Labyrinthnuten 427 und 429 einen geschlossenen Nut-Umlauf um den Filmkassettenkammer-Abdeckbereich 404 der Bodenwand 401 bilden. Die jeweils korrespondierenden Eingriffs- bzw. Labyrinthelemente 325 und 425, 126 und 426, 127 und 427, 328 und 428 sowie 329 und 429 sind jeweils so ausgerichtet, dass sie bei einer Relativbewegung zueinander senkrecht zur optischen Achse des Aufnahmeobjektivs 109 der Kernbaugruppe 1 ineinander greifen.
Beim Eingriff der Labyrinthstege 126, 127 in die Labyrinthnuten 426, 427 findet auch ein Eingriff der abgewinkelten Endbereiche 122a, 122b der Labyrinthnut 122 der Kernbaugruppe 1 und der abgewinkelten Endbereiche 322a, 322b des Labyrinthsteges 322 des Gehäuserückteils 3 in etwas erweiterte Abschnitte 426a bzw. 427a der Labyrinthnuten 426 bzw. 427 der Gehäusebodenteils 4 statt. Ferner bildet der Labyrinthsteg 126 der Kernbaugruppe 1 zusammen mit dem Labyrinthsteg 328 des Gehäuserückteils 3 und den mit jeweiligen Stirnseiten in die Labyrinthnut 426 eintauchenden Endbereichen 122a, 322a der Labyrinthnut 122 der Kernbaugruppe 1 bzw. des Labyrinthsteges 322 des Gehäuserückteils 3 einen geschlossenen Umlauf in dem durch die Labyrinthnut 426 und die Labyrinthnut 428 am Gehäusebodenteil 4 gebildeten geschlossenen Nutenumlauf um den Filmvorratskammer- Abdeckbereich 402 der inneren Bodenwand 401. Gleichermaßen bildet der Labyrinthsteg 127 der Kernbaugruppe 1 zusammen mit dem Labyrinthsteg 329 des Gehäuserückteils 3 und den mit den jeweiligen Stirnseiten in die Labyrinthnut 427 eintauchenden Endbereichen 122b, 322b der Labyrinthnut 122 der Kernbaugruppe 1 bzw. des Labyrinthsteges 322 des Gehäuserücktelis 3 einen geschlossenen Umlauf in dem durch die Labyrinthnut 427 und die Labyrinthnut 429 am Gehäusebodenteil 4 gebildeten geschlossenen Nutenumlauf um den Filmvorratskammer- Abdeckbereich 404 der inneren Bodenwand 401. Durch diese Eingriffsverbindungen sind die Filmvorratskammer 102 und die Filmkassettenkammer 104 der Kernbaugruppe sowie der dazwischen verlaufende Filmführungskanal A nach unten zur Seite des Gehäusebodenteils 4 hin gegen Fremdlicht von unten vollkommen abgeschirmt.
Außer den oben beschriebenen ringförmigen Lichtdichtungen, welche die Unterseiten der Filmvorratskammer 102 bzw. der Filmkassettenkammer 104 der Kernbaugruppe 1 umlaufen, tragen zur Lichtabdichtung des Filmraumes mit seinem Filmführungskanal A von unten her auch die Labyrinthnut 122 mit ihren nach unten gebogenen Endbereichen 122a, 122b der Kernbaugruppe und der Labyrinthsteg 322 mit seinen nach unten gebogenden Endbereichen 322a, 322b des Gehäuserückteils 3 bei.
Zu dieser Abschirmung des Filmraumes mit seinem Filmführungskanals A gegen Fremdlicht von unten ist der zusätzliche Eingriff des Eingriffsstegs 325 des Gehäuserückteils 3 in die Eingriffsnut 425 des Gehäuserückteils 4 an sich nicht mehr erforderlich. Jedoch dient diese Eingriffsverbindung zwischen den Eingriffselementen 325 und 425 zur mechanischen Stabilisierung des Gehäuserückteils 3 in der in Fig. 8 gezeigten Position, so dass der Filmführungskanal A in seiner inneren Weite in der Richtung parallel zur optischen Achse des Aufnahmeobjektivs 109 auch dann unverändert erhalten bleibt, falls der Benutzer der Kamera von außen unbeabsichtigt einen Druck auf das Gehäuserückteil 3 ausübt.
Die Bereiche 405 und 408 der inneren Fläche der Bodenwand 401 des in Fig. 6 vereinfacht dargestellten Gehäusebodenteils 4 und der darüber liegende, an der Kernbaugruppe 1 ausgebildete Hohlraum 117 sind gegen Lichteinfall von außen nicht geschützt. Dies ist jedoch nicht störend, weil der oben beschriebene Filmraum in der Kamera durch die obigen lichtdichten Verbindungen gegen störendes Fremdlicht abgedichtet ist. Dadurch ist es auch möglich, die nur in Fig. 7 dargestellte Öffnung 409 zum Aufbrechen des Filmkassettenkammer-Abdeckbereichs 404 des Gehäusebodenteils 4 im Bereich 408 der Bodenplatte 401 anzuordnen, da das durch diese Öffnung 409 von außen einfallende Fremdlicht nicht in den Filmraum der Funktionseinheit FU vordringen kann.
In Abwandlung der oben beschriebenen Ausführungsform können in den oben beschriebenen Eingriffs- und Labyrinthverbindungen die miteinander korrespondierenden und ineinander greifenden Nuten und Stege auch in gegenseitig vertauschter Anordnung vorgesehen werden.
Infolge der oben beschriebenen Abdichtung des Filmraumes braucht das Gehäusevorderteil 5 nicht aus lichtdichtem Material zu bestehen und die Verbindungen des Gehäusevorderteils 5 zur Funktionseinheit FU brauchen nicht lichtdicht zu sein.
Rast- und Klemmverbindungen zwischen Baugruppen
Zur Befestigung des Gehäuserückteils 3 an der Kernbaugruppe 1 ist an den Seitenflächen des Grundkörpers 101 der Kernbaugruppe 1 je eine Rastnase 130, 131 vorgesehen, während an den seitlichen, etwas elastischen Wandelementen 302, 303 des Gehäuserückteils 3 jeweils eine Rastöffnung 330 bzw. 331 ausgebildet ist. Beim Ansetzen des Gehäuserückteils 3 and die Kernbaugruppe 1 rasten die Rastnasen 130, 131 der Kernbaugruppe 1 in die Rastöffnungen 330 bzw. 331 des Gehäuserückteils 3 ein, wodurch eine stabile mechanische Verbindung zwischen Kernbaugruppe 1 und Gehäuserückteil 3 entsteht.
Zur Befestigung des Gehäusebodenteils 4 an der Kernbaugruppe 1 und am Gehäuserückteil 3 sind an der Unterseite des Grundkörpers 101 der Kernbaugruppe 1 Rastöffnungen 133, 134 und 135 und am Gehäuserückteil eine Rastöffnung 332 vorgesehen, während an der Innenfläche der Bodenwand 401 des Gehäusebodenteils 4 zwei Paare von korrespondierenden, nach oben abstehenden Rastzungen 432, 433 bzw. 434, 435 ausgebildet sind. Zusätzlich ist an der Kernbaugruppe 1 auf der Seite der Filmkassettenkammer 104 eine Rastnase 137 vorgesehen, während an dem Gehäusebodenteil 4 an einer seitlichen Lasche 436 eine entsprechende Rastöffnung 437 ausgebildet ist. Beim Ansetzen des Gehäusebodenteils 4 an die Kernbaugruppe 1 und das Gehäuserückteil rastet die Rastzunge 432 des Gehäusebodentelis 4 in die Rastöffnung 332 des Gehäuserückteils 3 ein, während die Rastzungen 433, 434 und 435 des Gehäusebodenteils 4 und in die Rastöffnungen 133, 134 bzw. 135 der Kernbaugruppe 1 einrasten. Die Rastnase 137 der Kernbaugruppe 1 rastet in die Rastöffnung 437 des Gehäusebodenteils 4 ein. Dadurch entsteht eine stabile mechanische Verbindung zwischen Kernbaugruppe 1 und Gehäuserückteil einerseits und dem Gehäusebodenteil 4 andererseits.
Zur weiteren Stabilisierung ist an dem Gehäusebodenteil 4 nahe dem Filmführungskanal A ein von der Bodenwand 401 nach oben abstehender Klemmsteg 438 mit seitlichen Klemmsvorsprüngen 439, 440 vorhanden, welche beim Ansetzen des Gehäusebodenteils 4 an die Kernbaugruppe 1 zwischen zwei an der Kernbaugruppe vorhandene winkelförmige Führungsvorsprünge 139, 140 gedrückt werden, so dass eine zusätzliche Klemmverbindung zwischen dem Gehäuserückteil 3 und der Kernbaugruppe 1 gebildet wird.
Zur Befestigung des Gehäusevorderteils 5 an der Kernbaugruppe 1 ist an beiden Seiten der Kernbaugruppe 1 je ein Paar von Rastnasen 141, 142 und 143, 144 vorgesehen, während an den Seitenwänden des Gehäusevorderteils 5 je ein Paar von korrespondierenden Rastöffnungen 541, 542 bzw. 543, 544 vorhanden ist. Zusätzlich ist an dem Gehäuserückteil 3 eine Rastnase 345 und an dem Gehäusevorderteil 5 eine korrespondierende Rastöffnung 545 ausgebildet. Beim Ansetzen des Gehäusevorderteils 5 an die Funktionseinheit FU greifen die korrespondierenden Rastelemente 345, 545 ineinander.
In Abwandlung der oben beschriebenen Ausführungsform können in den oben beschriebenen Rastverbindungen die miteinander korrespondierenden und ineinander greifenden Rastnasen und Rastöffnungen auch in gegenseitig vertauschter Anordnung vorgesehen werden.
Zusammenbau der Einwegkamera
Wie sich aus der vorstehenden Beschreibung ergibt, erfolgt der Zusammenbau der Funktionseinheit FU in folgenden Schritten:
  • - Bereitstellen der Kernbaugruppe 1;
  • - Einsetzen einer Filmeinheit 2 in die Kernbaugruppe 1 von deren Rückseite her derart, dass der Filmvorratswickel 202 von der Filmvorratskammer 102 und die Filmkassette 203 von der Filmkassettenkammer 104 aufgenommen werden, wobei ein Filmstück des Films 201 zwischen Filmvorratswickel 202 und Filmkassette 203 sich an die Filmführungskufen 106a, 106b des Belichtungsrahmens 106 anlegt;
  • - Ansetzen des Gehäuserückteils 3 an die Kernbaugruppe 1 von hinten in Richtung der optischen Achse des Aufnahmeobjektivs 109 der Kernbaugruppe 1; und
  • - Ansetzen des Gehäusebodenteils 4 an die Kernbaugruppe 1 von unten in einer Richtung senkrecht zur Objektivachse des Aufnahmeobjektivs 109.
Dabei sind der Grundkörper 101 der Kernbaugruppe 1, das Gehäuserückteil und das Gehäusebodenteil 4 vorzugsweise jeweils einstückig, wobei, das Gehäusebodenteil 4 separat vom Gehäuserückteil 3 an den Grundkörper 101 der Kernbaugruppe 1 angesetzt wird.
Wie weiter oben ausgeführt wurde, ergänzt beim Ansetzen des Gehäuserückteils 3 an die Kernbaugruppe 1 die Ausnehmung 306 am Vorsprung 305 des Gehäuserückteils 3 die U-förmige, nach hinten halbkreisförmig offene Ausnehmung 103a am Vorsprung 103 der Filmvorratskammer 102 der Kernbaugruppe 1 zu der annähernd kreisrunden Öffnung B, wie aus Fig. 5 ersichtlich ist. Die hierdurch gebildete Öffnung B ist annähernd koaxial zu einer Mittelachse der Filmvorratskammer 102 und zu einer Mittelachse des darin eingesetzten Filmvorratswickels 202 der Filmeinheit 2 und ist im Durchmesser wesentlich kleiner als ein Durchmesser der Filmvorratskammer 102. Vor dem Zusammensetzen der Kamera wird zur Bildung des Filmvorratswickels 202 ein als Hilfswerkzeug dienender, weiter unten näher beschriebener Wickeldorn 811 vorgesehen, der infolge der Ausbildung der Öffnung B in der Filmvorratskammer 102 der Kernbaugruppe 1 beim Einsetzen des Filmvorratswickels 202 in die Filmvorratskammer 102 der Kernbaugruppe 1 und beim anschließenden Ansetzen des Gehäuserückteils 3 an die Kernbaugruppe 1 im Filmvorratswickel 202 verbleiben kann, so dass sichergestellt werden kann, dass der Filmvorratswickel 202 bis zum rückseitigen Verschließen der Filmvorratskammer 102 durch Ansetzen des Gehäuserückteils 3 nicht in störender Weise "aufschnurrt". Nach dem Ansetzen des Gehäuserücktelis 3 an die Kernbaugruppe 1 kann dann der Wickeldorn 811 durch die Öffnung B hindurch abgezogen werden. Ein anschließendes Lockern des Filmvorratswickels 202 ist dann infolge des rückseitigen Verschließens der Filmvorratskammer 102 durch das Gehäuserückteil 3 nur noch begrenzt möglich und kann deshalb keine Störungen verursachen. Beim Abziehen des Wickeldorns 811 aus dem Filmvorratswickel 202 legt sich dieser mit seinen Windungen randseitig an die Vorsprünge 103 und 305 an und kann deshalb vom Wickeldorn 811 bei dessen Abziehen nicht nach außen mitgenommen werden, selbst wenn beim Abziehen des Wickeldorns 811 zwischen diesem und der innersten Windung des Filmvorratswickels 202 noch ein Reibschluss vorhanden ist.
Beim oben beschriebenen Zusammenbau der Baugruppen 1, 3 und 4 bildet sich in der Funktionseinheit FU der weiter oben bereits genannte lichtdichte Filmraum, der die Filmvorratskammer 102 und die Filmkassettenkammer 104 der Kernbaugruppe 1 und den zwischen diesen beiden Kammern sowie zwischen der Kernbaugruppe 1 und dem Kamerarückteil 3 ausgebildeten Filmführungskanal A umfasst.
Die in Fig. 3 dargestellte Funktionseinheit FU enthält alle für die Lichtdichtheit und Funktion der Kamera notwendigen Komponenten mit Ausnahme der Verschlussauslösemembran 512 und der Bildzählöffnung 513, die an dem Gehäusevorderteil 5 angeordnet sind. Die Funktionseinheit FU erfüllt also alle technischen Funktionen für die fotografische Aufnahme von Bildern praktisch in gleicher Weise wie eine komplette Kamera ohne Blitzlichteinrichtung.
Wie Fig. 9 zeigt, wird durch das Gehäusevorderteil 5 die Funktionseinheit FU zu einer Einwegkamera mit einem rundum geschlossenen Außengehäuse ergänzt, ohne dass durch das Ansetzen des Gehäusevorderteils 5 noch weitere technische Funktionen geschaffen werden, abgesehen von der Möglichkeit der Betätigung des Verschlussauslösehebels 112 der Funktionseinheit FU durch die Verschlussauslösemembran 512 des Gehäusevorderteils 5 und abgesehen von der Ermöglichung der Ablesung der Zählposition der Bildzählscheibe 113 der Kernbaugruppe 1 durch das Sichtfenster 513 des Gehäusevorderteils 5. Das Gehäusevorderteil 5 dient also im wesentlichen nur der Vervollständigung des aus Gehäuserückteil 3, Gehäusebodenteil 4 und Gehäusevorderteil 5 gebildeten Gesamtgehäuses der Einwegkamera, ohne zur Lichtdichtheit und Funktion dieser Kamera (abgesehen von Verschlussauslösemembran und Bildzählfenster) weiter beizutragen.
Das Gehäusevorderteil 5 kann an die Funktionseinheit FU wahlweise vor oder nach dem Ansetzen des Gehäuserückteils 3 und/oder des Gehäusebodenteils 4 von vorne her an die Funktionseinheit 1 angesetzt werden.
EINSETZEN DES FILMS IN DIE EINWEGKAMERA
Im folgenden wird anhand von Fig. 11 bis 18 ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel für ein erfindungsgemäßes Verfahren und eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Einsetzen des Films als Filmeinheit 2 in die Kernbaugruppe 1 der Einwegkamera gemäß Fig. 1 bis 10 und zum anschließenden Verschließen der mit der Filmeinheit 2 geladenen Kernbaugruppe 1 durch Ansetzen des Kamerarückteils 3 und des Kamerabodenteils 4 näher beschrieben. Dabei werden das Einsetzen der Filmeinheit 2 in die Einwegkamera auch als Filmeinlegevorgang und die hierzu verwendete Vorrichtung auch als Filmeinlegevorrichtung 8 (nachfolgend teilweise auch nur "Einlegevorrichtung") genannt.
Bei der nachfolgend näher beschriebenen Ausführungsform enthält die Filmeinlegevorrichtung 8 auch eine hier nicht näher beschriebene Einrichtung mit dem Bauelement 817 und zugeordneten Bauelementen für die dem Einlegevorgang vorausgehende Bildung des Filmwickels 202 aus dem in der Filmkassette 203 enthaltenen Rollfilm 201.
Wie aus Fig. 11 bis 18 ersichtlich ist, besitzt die Filmeinlegevorrichtung 8 eine Grundplatte 801, welche in weiter unten näher beschriebener Weise längs einer in Fig. 11 und in weiteren Figuren durch eine gestrichelte Linie nur symbolisch dargestellten Verschiebebahn 802 zwischen einer ersten Position, einer Zwischenposition und einer Endposition relativ zu einer in einer Ladestation positionierten Kamerakonfektionierungseinheit KU hin und her verschiebbar ist, was durch einen nicht dargestellten elektromotorischen Antrieb bewirkt wird. Die vorgenannten Positionen sind in den Zeichnungen durch Strichmarken 803, 804 bzw. 805 an der Verschiebebahn 802 symbolisch gekennzeichnet.
Die Filmeinlegevorrichtung 8 weist auf einer zwischen zwei Lagerböcken 806, 807 angeordneten Drehachse 808 einen als Seitenplatine ausgebildeten Träger 809 auf, der in seiner Ausgangsposition gemäß Fig. 11 von der Grundplatte 801 rechtwinklig nach oben absteht und um die Drehachse 808 um ca. 180° nach unten in eine Position gemäß Fig. 12 schwenkbar ist, was durch einen nicht dargestellten Antriebsmotor bewirkt wird. Die Drehachse 808 verläuft senkrecht zu der Verschiebebahn 802 der Grundplatte 801 und parallel zu einer Ebene, die durch die nach oben weisende Rückseite einer Kernbaugruppe 1 der in der Ladestation jeweils positionierten Kamerakonfektionierungseinheit KU bestimmt ist.
An dem Träger 809 ist ein Filmkassetten-Aufsteckdorn 810 (nachfolgend kurz Aufsteckdorn genannt) fest angeordnet, während ein Filmaufwickeldorn 811 (nachfolgend kurz Wickeldorn genannt) an dem Träger 809 derart beweglich angeordnet ist, dass er um seine eigene Achse drehbar und um eine Achse des Aufsteckdorns 810 schwenkbar ist. Hierzu dient ein Winkelhebel 812, der mit seinem einen Arm auf der Achse des Aufsteckdorns 810 schwenkbar gelagert ist und an seinem anderen Arm ein Drehlager für den Wickeldorn 811 aufweist. Der Aufsteckdorn 810 liegt mit einem Fußteil in einem gabelförmigen Lager 813, das auf der Grundplatte 801 fest angeordnet ist, und dient zum axialen Aufstecken einer Filmkassette 203 einer auf der Zuführungsbahn F2 herangeführten Filmeinheit 2 der in Fig. 2 gezeigten Art. Nach nicht näher beschriebenem Heranführen des aus der Filmkassette 203 ragenden Filmanfangs an den Wickeldorn 811 wird auf ihm durch Drehen um seine Achse mittels eines Elektromotors 830 ein in Fig. 2 dargestellter Filmvorratswickel 202 gebildet, der aus einem aus der Filmkassette 203 heraustransportierten längeren Abschnitt des fotografischen Films 201 der Filmeinheit 2 besteht. Die Bildung des Filmwickels 202 wird hier nicht näher beschrieben.
Der Aufsteckdorn 810 und der Wickeldorn 811 sind parallel zueinander ausgerichtet. In dem in Fig. 11 dargestellten Betriebszustand, in welchem der Träger 809 senkrecht nach oben ragt und der Winkelhebel 812 in seiner nicht verschwenkten Ausgangsposition mit seinem den Wickeldorn 811 tragenden Arm parallel zur Ebene der Grundplatte 801 ausgerichtet ist, ist die vom Aufsteckdorn und vom Wickeldorn gemeinsam bestimmte Ebene um etwa 30° zur Ebene der Grundplatte 801 geneigt, wobei der Wickeldorn 811 zu einer Ebene, die durch die Drehachse 808 bestimmt ist und parallel zur Ebene der Grundplatte 811 verläuft, einen geringeren Abstand aufweist als der Aufsteckdorn 810. Hingegen verläuft die vom Aufsteckdorn 810 und Wickeldorn 811 bestimmte Ebene etwa parallel zur Ebene der Grundplatte 801, wenn der Winkelhebel 812 um die Achse des Aufsteckdorns 810 verschwenkt ist.
Das Einlegen des Films 201 der Filmeinheit 2 in die Kernbaugruppe 1 und das anschließende Komplettieren der Kernbaugruppe zu einer vollständigen Einwegkamera erfolgt in nachfolgend beschriebenen Schritten.
Ausgehend von dem in Fig. 11 gezeigten Zustand, in dem auf dem Wickeldorn 811 ein Filmwickel 202 gebildet ist, wird der als Seitenplatine 809 ausgebildete Träger zusammen mit dem Aufsteckdorn 810 und der darauf aufgesteckten Filmkassette 203 sowie zusammen mit dem Wickeldorn 811 und dem darauf gebildeten Filmvorratswickel 202 der Filmeinheit 2 um die Achse 808 aus der Position gemäß Fig. 11 um ca. 180° entgegen dem Drehsinn des Uhrzeigers nach unten in die Position gemäß Fig. 12 verschwenkt. Dabei wird die Filmkassette 203 in die Filmkassettenkammer 104 der Kernbaugruppe 1 der in der Ladestation L befindlichen Kamerakonfektionierungseinheit KU eingesetzt. Gleichzeitig erreicht der Wickeldorn 811 mit dem darauf gebildeten Filmvorratswickel 202 aufgrund seines im Vergleich zum Schwenkweg der Filmkassette 203 kürzeren Schwenkweges nur eine Zwischenposition, in welcher der Filmvorratswickel 202 noch nicht in die Filmvorratskammer 102 der Kernbaugruppe 1 gelangt ist, sondern erst über dieser Filmvorratskammer liegt, wie dies in Fig. 12 dargestellt ist. Der kürzere Schwenkweg des Filmvorratswickels 202 ist dadurch bedingt, dass in der u. a. in Fig. 11 gezeigten Ausgangsposition der Wickeldorn 811 von der Ebene, die durch die Schwenkachse 808 bestimmt ist und parallel zur Ebene der Grundplatte 801 verläuft, gemäß den obigen Ausführungen einen geringeren Abstand aufweist als der Aufsteckdorn 810.
In der Position gemäß Fig. 12 steht die Filmkassette 203 noch etwas über den in axialer Richtung gesehen unteren Rand der Filmkassettenkammer 104 der Kernbaugruppe 1 vor, damit die Filmkassette 203 mit ihrer in der Darstellung gemäß Fig. 12 linksseitigen Stirnfläche beim Absenken in die Filmkassettenkammer 104 der Kernbaugruppe 1 nicht an dem in die Filmkassettenkammer 104 hineinragenden Filmspulenmitnehmer 206 der Filmtransporteinrichtung der Kernbaugruppe 1 kollidiert.
In einem anschließenden Schritt wird die Filmeinlegeeinrichtung 8 längs der Verschiebebahn 802 aus einer Zwischenstellung 804 in eine Endstellung 805 gemäß Fig. 13 verschoben, wodurch die Filmkassette 203 und der Filmvorratswickel 202 relativ zur Kernbaugruppe 1 der in der Ladestation L befindlichen Kamerakonfektionierungseinheit KU eine entsprechende axiale Verschiebung erfahren. Dadurch kommt ein nur in Fig. 2 dargestelltes Kupplungselement 205 einer nicht dargestellten Filmspule der Filmkassette 203 mit dem Filmspulenmitnehmer 206 einer Filmtransporteinrichtung der Kernbaugruppe 1 in Kupplungseingriff. Die vorerwähnte axiale Bewegung der Filmkassette 203 bewirkt auch, dass sie nun auch in axialer Richtung vollständig in die Filmkassettenkammer 104 der Kernbaugruppe 1 eingeführt wird.
In einem anschließenden Schritt wird der durch einen nicht dargestellten Antriebsmotor betätigte Winkelhebel 812 der Filmeinlegeeinrichtung 8 aus der Position gemäß Fig. 13 um die Achse des Aufsteckdorns 810 in die in Fig. 14 gezeigte Position verschwenkt, wodurch der Aufwickeldorn 811 mit dem darauf gebildeten Filmvorratswickel 202 in die Filmvorratskammer 102 der Kernbaugruppe 1 abgesenkt wird. Gleichzeitig kommt das Filmstück zwischen dem Filmvorratswickel 202 und der Filmkassette 203 auf die in Fig. 2 dargestellten Filmführungskufen 106a, 106b der Kernbaugruppe 1 zum Aufliegen.
Beim Einschwenken des Wickeldorns 811 mit dem Filmvorratswickels 202 in die Filmvorratskammer 102 der Kernbaugruppe 1 wird der Wickeldorn 811 in die U-förmige Ausnehmung 103a des Vorsprungs 103 der Kernbaugruppe 1 der Kamerakonfektionierungseinheit KU eingesetzt, welche gemäß Fig. 2 an dem radial nach innen in die Filmvorratskammer 102 der Kernbaugruppe 1 vorspringenden Kragen 103 angeordnet ist.
Durch das Einsetzen des Filmvorratswickels 202 in die Filmvorratskammer 102 der Kernbaugruppe 1 erst nach dem vollständigen Einsetzen der Filmkassette 203 in die Kassettenaufnahmekammer 104 der Kernbaugruppe 1 wird erreicht, dass bei der vorher erfolgten Querverchiebung der Filmeinheit 2 das zwischen Filmvorratswickel 202 und Filmkassette 203 freiliegende Filmstück des Films 201 noch nicht auf den Filmführungskufen 106a, 106b der Kernbaugruppe 1 aufliegt und somit diese Querverschiebung der Filmeinheit 2 nicht behindert.
In einem anschließenden Schritt wird das Gehäuserückteil 3 mittels eines nicht dargestellten schwenkbaren Saugarms über der in der Ladestation L befindlichen Kamerakonfektionierungseinheit KU positioniert, wie dies aus Fig. 15 ersichtlich ist.
In einem anschließenden Schritt wird das Gehäuserückteil 3 durch den vorgenannten Saugarm auf die Kernbaugruppe 1 abgesenkt, was in Fig. 16 dargestellt ist. In dieser Position wird das Gehäuserückteil 3 mit der Kernbaugruppe 1 in der aus Fig. 1 ersichtlichen und oben näher beschriebenen Weise verrastet.
Auf diese Weise wird die mit Film geladene Kamerakonfektionierungseinheit KU durch Ansetzen des Gehäuserückteils 3 rückseitig verschlossen.
Dabei legt sich der an der Innenseite des Gehäuserückteils 3 vorhandene Vorsprung 305 mit seiner U- förmigen Ausnehmung 306 (siehe Fig. 4) von oben her um den in die Filmvorratskammer 102 der Kernbaugruppe 1 abgesenkten Wickeldorn 811 und bildet zusammen mit dem vorgenannten Kragen 103 der Kernbaugruppe 1 die in Fig. 5 sowie auch in der nachfolgend erläuterten Fig. 17 dargestellte Öffnung B, durch welche der Wickeldorn 811, solange er noch in der Position gemäß Fig. 16 ist, aus der Filmvorratskammer 102 der Kernbaugruppe 1 axial nach außen ragt.
In einem anschließenden Schritt wird die Filmeinlegeeinrichtung 8 aus der Endposition 805 in die erste Position 803 zurückverschoben.
Der Abstand zwischen der Anfangsposition 803 und der Endposition 805 der Filmausspul- und Filmeinlegeeinrichtung 8 ist so groß bemessen, dass durch deren Rückverschiebung aus der Endposition 805 in die Anfangsposition 803 der Aufsteckdorn 810 aus der in die Kamerakonfektionierungseinheit KU eingesetzten Filmkassette 203 durch axiale Verstellung herausgezogen wird. Gleichzeitig wird durch die Rückverschiebung der Filmeinlegeeinrichtung 8 in die Ausgangsposition der Wickeldorn 811 aus dem in die Kamerakonfektionierungseinheit KU eingesetzten Filmvorratswickel 202 durch die vorerwähnte Öffnung B hindurch abgezogen. Damit wird der Betriebszustand gemäß Fig. 17 erreicht. Zum leichteren Abziehen des Wickeldorns 811 aus dem Inneren des Filmvorratswickels 202 wird vor dem Abziehvorgang der Wickeldorn 811 um einige Umdrehungen entgegen der Aufwickelrichtung motorisch zurückgedreht, wodurch der auf dem Wickeldorn 811 gebildete Filmvorratswickels 202 entspannt wird und die innersten Windungen des Filmvorratswickels 202 unter "Aufschnurren" desselben in dem vom Gehäuserückteil 3 nach hinten abgeschlossenen Raum der Filmvorratskammer 102 der Kernbaugruppe 1 sich von der Umfangsfläche des Wickeldorns 811 ablösen können.
Selbst wenn aber beim Abziehen des Wickeldorns 811 vom Filmvorratswickel 202 durch die Öffnung B (siehe Fig. 5 und 28) hindurch zwischen dem Wickeldorn 811 und der innersten Windung des Filmvorratwickels 202 noch ein Reibschluss oder eine anfänglich wirksame Mitnahmeverbindung bestehen sollte, kann der Wickeldorn 811 bei seiner axialen Rückverstellung die innerste Windung und die benachbarten Windungen des Filmvorratswickels 202 nicht axial mit nach außen ziehen, da der Filmvorratswickel 202 mit dem der Öffnung B zugewandten Rand an dem die Öffnung B bildenden Kragen 103 und Vorsprung 305 innerhalb der Filmvorratskammer 102 zum Anliegen kommt und dadurch trotz des vorgenannten Reibschlusses bzw. einer noch vorhandenen Mitnahmeverbindung daran gehindert wird, an der axialen Rückstellbewegung des Wickeldorns 811 teilzunehmen. Ein solcher Reibschluss oder eine solche Mitnahmeverbindung wird also beim Abziehen des Wickeldorns 811 überwunden und aufgehoben.
In einem anschließenden Schritt wird das Gehäusebodenteil 4, das im vorangegangenen Schritt schon in die Nähe der Kamerakonfektionierungseinheit KU geführt wurde, mittels eines weiteren, nicht dargestellten, schwenkbaren Saugarmes an die Bodenseite der Kernbaugruppe 1 angedrückt, was gemäß 18 zum bodenseitigen Schließen der Kernbaugruppe 1 führt, wobei das Gehäuserückteil 4 mit der Kernbaugruppe 1 in der in Fig. 1 ersichtlichen und oben näher beschriebenen Weise verrastet wird.
Die Kamerakonfektionierungseinheit KU ist somit durch Ansetzen des Gehäusebodenteils 4 nun auch bodenseitig verschlossen und die Einwegkamera unter Bildung eines lichtdichten Filmraumes für die darin eingesetzte Filmeinheit 2 komplett zusammengesetzt.
Damit sind der Vorgang des Ladens der Kamerakonfektionierungseinheit KU mit einer Filmeinheit 2 und der Vorgang des Verschließens und Komplettierens der Kamerakonfektionierungseinheit KU zu einer kompletten Einwegkamera abgeschlossen.
Die in den vorgenannten Schritten auftretenden, jeweils elektromotorisch betriebenen Bewegungsabläufe werden entsprechend der Folge dieser Schritte im jeweiligen Arbeitszyklus durch eine zentrale Steuereinrichtung gesteuert, die in den Zeichnungen nicht näher dargestellt ist. Diese zentrale Steuereinrichtung kann z. B. durch einen entsprechend programmierten Mikroprozessor oder Rechner einer an sich bekannten Bauart gebildet sein.
Anstelle der im Zusammenhang mit der oben beschriebenen Ausführungsform erläuterten zweistufigen Querverstellung der Filmeinlegeeinrichtung 8 zwischen den Positionen 803 und 804 bzw. 804 und 805 relativ zu der in der Ladestation L jeweils befindlichen Kamerakonfektionierungseinheit kann auch die in der Ladestation L jeweils befindliche Kamerakonfektionierungseinheit relativ zur Filmeinlegeeinrichtung 8 in zwei Stufen querverstellt werden.
Desgleichen kann zum vollständigen Einsetzen des auf dem Wickeldorn 811 gebildeten Filmvorratswickels 202 in die Filmvorratskammer 102 der Kernbaugruppe 1 anstelle des schwenkbaren Winkelhebels 812 am Träger 809 auch ein Mechanismus vorgesehen werden, welcher eine entsprechende Kippbewegung der in der Ladestation L befindlichen Kamerakonfektionierungseinheit bewirkt, so dass die Kernbaugruppe 1 mit ihrer Filmvorratskammer 102 den auf dem Wickeldorn 811 befindlichen Filmvorratswickel 202 aufnimmt, der sich in der obengenannten Zwischenposition befindet.
Bei der oben beschriebenen Ausführungsform der Kamerakonfektionierungseinheit KU besteht diese aus der Kernbaugruppe 1 und dem hieran angesetzten Gehäusevorderteil 5. Es ist jedoch auch möglich, die Kamerakonfektionierungseinheit nur aus der Kernbaugruppe 1 zu bilden und das jeweilige Gehäusevorderteil 5 an die Kernbaugruppe 1 erst anzusetzen, wenn nach dem Einsetzen der Filmeinheit 2 bzw. 2' usw. sowie nach dem Ansetzen des Gehäuserückteils 3 und des Gehäusebodenteils 4 die dadurch entstandene Baueinheit die Ladevorrichtung verlassen hat.
Ferner ist es möglich, anstelle der beiden Vorsprünge, welche jeweils einen kompletten Halbkreis der Öffnung B bzw. einen kompletten halbkreisförmigen Kragen bilden, Vorsprünge jeweils in Form von mehreren nebeneinander angeordneten Stegen auszubilden, welche radial in das Innere der Filmvorratskammer 102 der Kernbaugruppe 3 ragen und insgesamt einen intermittierend umlaufenden Anschlag für die Windungen des Filmwickels 202 bilden.
Anstelle der bei der oben beschriebenen Ausführungsform verwendeten Filmeinheiten 2, die nach dem Kleinbild- Filmsystem "135" mit 35-mm-Rollfilm ausgebildet sind, können auch Filmeinheiten vorgesehen werden, die nach einem anderen bekannten Rollfilm-Kassettensystem ausgebildet sind, z. B. nach dem bekannten APS- Filmsystem.

Claims (5)

1. Einwegkamera für Rollfilm mit einer Kernbaugruppe (1) und einem hieran ansetzbaren Gehäuserückteil (3), umfassend
eine an der Kernbaugruppe (1) ausgebildete Filmwickelkammer (102) zur Aufnahme eines auf einem drehbaren Wickeldorn (811) gebildeten Filmwickels (202), der mit mehreren Filmwindlungen den Wickeldorn (811) umschlingt und zusammen mit ihm in die Filmwickelkammer (102) in einer Richtung senkrecht zur Drehachse des Wickeldorns (811) einsetzbar ist, wobei nach Ansetzen des Gehäuserücktelis (3) an die Kernbaugruppe (1) der Wickeldorn (811) durch Verschieben in einer Richtung parallel zur Drehachse aus dem Filmwickel (202) und der Filmwickelkammer (102) entfernbar ist; und
radial in die Filmwickelkammer (102) ragende Vorsprünge (103, 305), die sich an der Kernbaugruppe (1) und an dem Kamerarückteil (3) angeordnet sind und bei an die Kernbaugruppe (1) angesetztem Kamerarückteil (3) eine kreisrunde Öffnung (B) bilden, deren Durchmesser an den Durchmesser des Wickeldorns (811) angepasst ist;
wobei die Vorsprünge (103, 305) bei Abziehen des Wickeldorns (811) durch die Öffnung (B) hindurch gemeinsam einen umlaufenden Anschlag für die den Wickeldorn (811) umschlingenden Filmwindungen des Filmwickels (202) bilden.
2. Einwegkamera nach Anspruch 1, bei welcher die Vorsprünge (103, 305) jeweils halbkreisförmige Kragen bilden.
3. Einwegkamera nach Anspruch 1, bei welcher die Vorsprünge jeweils in Form von mehreren nebeneinander angeordneten Stegen ausgebildet sind, welche radial in das Innere der Filmvorratskammer 102 der Kernbaugruppe 3 ragen und insgesamt einen intermittierend umlaufenden Anschlag für die Windungen des Filmwickels 202 bilden.
4. Verfahren zum Einsetzen eines auf einem drehbaren Wickeldorn (811) gebildeten Filmwickels (202) in eine Einwegkamera mit einer an einer Kernbaugruppe (1) ausgebildeten Filmwickelkammer (102) und mit einem an die Kernbaugruppe (1) ansetzbaren Gehäuserückteil (3), bei welchem der Wickeldorn (811) beim Einsetzen desselben in die Filmwickelkammer (102) der Kernbaugruppe (1) in eine Ausnehmung (103a) eines Vorsprungs (103) der Kernbaugruppe (1) eingesetzt und dabei von dieser Ausnehmung halbseitig umgeben wird und nach dem Einsetzen des Wickeldorns (811) in die Filmwickelkammer (102) beim Ansetzen des Gehäuserückteils (3) an die Kernbaugruppe (1) von der Ausnehmung (306) des Vorsprungs (305) des Gehäuserückteils (3) halbseitig umgriffen wird.
5. Vorrichtung zum Einsetzen eines auf einem Wickeldorn (811) angeordneten Filmwickels (202) in eine Einwegkamera mit einer an einer Kernbaugruppe (1) ausgebildeten Filmwickelkammer (102) und mit einem an die Kernbaugruppe (1) ansetzbaren Gehäuserückteil (3), bei welcher der Wickeldorn (811) beim Einsetzen desselben in die Filmwickelkammer (102) der Kernbaugruppe (1) in eine Ausnehmung (103a) eines Vorsprungs (103) der Kernbaugruppe (1) einsetzbar ist und dabei von dieser Ausnehmung halbseitig umgeben wird und nach dem Einsetzen des Wickeldorns (811) in die Filmwickelkammer (102) beim Ansetzen des Gehäuserückteils (3) an die Kernbaugruppe (1) von einer Ausnehmung (306) eines Vorsprungs (305) des Gehäuserückteils (3) etwa halbseitig umgreifbar ist.
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