DE10029051A1 - Verfahren zur Echtheitsprüfung von Dokumenten - Google Patents
Verfahren zur Echtheitsprüfung von DokumentenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Echtheitsprüfung von Dokumenten, insbesondere Banknoten, Wert- oder Sicherheitsdokumenten, anhand von Echtheitskriterien. DOLLAR A Zur Erhöhung der Zuverlässigkeit bei der Echtheitsprüfung von Dokumenten sind mindestens zwei unterschiedliche Echtheitsklassen mit jeweils einem oder mehreren Echtheitskriterien vorgesehen, wobei sich die einzelnen Echtheitsklassen in mindestens einem Echtheitskriterium voneinander unterscheiden. Es wird eine Echtheitsklasse aus den unterschiedlichen Echtheitsklassen ausgewählt und das Dokument wird anhand der Echtheitskriterien der ausgewählten Echtheitsklasse geprüft. Dem Dokument wird die ausgewählte Echtheitsklasse zugeordnet, wenn deren Echtheitskriterien von dem Dokument erfüllt werden. DOLLAR A Hierdurch wird eine höhere Zuverlässigkeit der Echtheitsprüfung erreicht, da sich mit diesem Verfahren diejenigen Dokumente ermitteln lassen, die höheren Echtheitsanforderungen, d. h. strengeren Echtheitskriterien, genügen als die restlichen Dokumente und daher mit höherer Wahrscheinlichkeit echt sind.
Description
Die Erfindung betrifft Verfahren und Vorrichtungen zur Echtheitsprüfung
von Dokumenten, insbesondere Banknoten, Wert- oder Sicherheitsdokumen
ten, gemäß dem Oberbegriff der unabhängigen Ansprüche.
Die Echtheitsprüfung von Dokumenten erfolgt im allgemeinen durch Mes
sung bestimmter Echtheitsmerkmale, beispielsweise optischer, elektrischer
oder magnetischer Merkmale, an einem zu prüfenden Dokument und an
schließende Prüfung der gemessenen Echtheitsmerkmale anhand von vor
gegebenen Echtheitskriterien. Beispielsweise wird als Echtheitsmerkmal das
optische Reflexionsverhalten des Dokuments gemessen und anschließend
geprüft, ob das gemessene Reflexionsverhalten einen bestimmten Schwel
lenwert als zugehöriges Echtheitskriterium unter- oder überschreitet. Je nach
Prüfungsergebnis wird das Dokument als echt bzw. falsch eingestuft.
Eine Erhöhung der Zuverlässigkeit bei der Erkennung von Fälschungen
kann unter anderem durch eine Verschärfung der Echtheitskriterien bei der
Prüfung bestimmter Echtheitsmerkmale erreicht werden, beispielsweise
durch Anheben oder Absenken von Schwellenwerten. In der Praxis können
jedoch die Echtheitskriterien nicht beliebig verschärft werden, da ansonsten
der Anteil von nicht als echt erkannten - und gegebenenfalls zurückzuwei
senden oder als falsch einzustufenden - echten Dokumenten zu hoch würde.
Dies würde beispielsweise in Banknotenbearbeitungsmaschinen, welche ins
besondere in Geschäftsbanken zur Deposit-Prüfung und -Abrechnung einge
setzt werden, zu einem erhöhten Aufwand bei der manuellen und gegebe
nenfalls weiteren maschinellen Nachbearbeitung von nicht als echt erkann
ten Banknoten führen.
Im Falle der Echtheitsprüfung in Geldeinzahlungsautomaten würde eine
generelle Verschärfung der Echtheitskriterien dazu führen, daß insbesondere
gebrauchte oder verschmutzte echte Banknoten, bei welchen die Ausprä
gung der Echtheitsmerkmale gegenüber druckfrischen Banknoten durch
Verschmutzung oder Beschädigung herabgesetzt ist, nicht als echt erkannt
werden und infolgedessen - je nach Anwendungsfall - zurückgewiesen wer
den oder als vermeintliche Fälschung einbehalten werden.
Die Zuverlässigkeit bei der Erkennung gefälschter Banknoten ist daher
durch den geforderten niedrigen Anteil von nicht als echt erkannten echten
Banknoten begrenzt. Dies ist besonders dann problematisch, wenn aufgrund
zu "weicher" Echtheitskriterien Fälschungen nicht als solche erkannt werden
und wieder in den Umlauf gelangen, beispielsweise nach Einzahlung ge
fälschter Banknoten an SB-Recyclingautomaten durch einen Kunden und
anschließende Ausgabe der nicht als Fälschung identifizierten Banknoten an
weitere Kunden.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Verfahren und Vorrichtungen
zur Echtheitsprüfung anzugeben, mit welchen Dokumente mit erhöhter Zu
verlässigkeit geprüft werden können, insbesondere ohne gleichzeitige Erhö
hung des Anteils von fälschlicherweise nicht als echt erkannten echten Do
kumenten.
Diese Aufgabe wird durch die Verfahren zur Echtheitsprüfung gemäß den
Ansprüchen 1 bzw. 14 sowie durch die entsprechenden Vorrichtungen zur
Echtheitsprüfung gemäß den Ansprüchen 18 bzw. 21 gelöst.
Bei dem Verfahren zur Echtheitsprüfung gemäß Anspruch 1 sind mindestens
zwei unterschiedliche Echtheitsklassen mit jeweils einem oder mehreren
Echtheitskriterien vorgesehen, wobei sich die einzelnen Echtheitsklassen in
mindestens einem Echtheitskriterium voneinander unterscheiden. Zur Echt
heitsprüfung wird eine Echtheitsklasse aus den unterschiedlichen Echt
heitsklassen ausgewählt und das Dokument wird anhand der Echtheitskri
terien der ausgewählten Echtheitsklasse geprüft. Hierbei wird dem Doku
ment die ausgewählte Echtheitsklasse zugeordnet, wenn deren Echtheitskri
terien von dem Dokument erfüllt werden. Bei den Echtheitskriterien handelt
es sich beispielsweise um Schwellenwerte oder Intervalle für die zur Prüfung
herangezogenen Echtheitsmerkmale. Als Echtheitsmerkmale können bei
spielsweise optische, magnetische, elektrische oder physische Merkmale her
angezogen werden, z. B. optische Reflexion, Transmission oder Emission,
magnetische Permeabilität, elektrische Leitfähigkeit, Dielektrizitätskonstan
te, Dicke und Format des Dokuments sowie Wasserzeichen.
Die Erfindung basiert auf dem Gedanken, unterschiedliche Echtheitskriteri
en bei der Echtheitsprüfung von Dokumenten in mehrere Echtheitsklassen
zusammenzufassen, wobei die Anforderungen an die Echtheit je nach Echt
heitsklasse unterschiedlich hoch sind, da zu jeder Echtheitsklasse i. a. eine
unterschiedliche Anzahl von Echtheitskriterien und/oder unterschiedlich
strenge Echtheitskriterien gehören. Wird beispielsweise eine Echtheitsklasse
mit hohen Anforderungen an die Echtheit ausgewählt, z. B. mit sehr hohen
Schwellenwerten für die optische Reflexion oder Transmission, so kann die
Echtheit von Dokumenten, die die Echtheitskriterien dieser ausgewählten
Echtheitsklasse erfüllen, mit hoher Wahrscheinlichkeit bejaht werden. Do
kumente, welche die Echtheitskriterien einer ausgewählten Echtheitsklasse
nicht erfüllen, können anhand weiterer ausgewählter Echtheitsklassen mit
niedrigeren Anforderungen an die Echtheit geprüft werden, beispielsweise
niedrigeren Schwellenwerten, wodurch deren Echtheit mit entsprechend
niedrigerer Wahrscheinlichkeit bejaht werden kann. Insgesamt findet hier
durch eine Einteilung der Echtheitseigenschaft, d. h. der gemessenen Echt
heitsmerkmale, der zu prüfenden Dokumente in verschiedene Echtheitsklas
sen statt. Durch diese Differenzierung des Ergebnisses der Echtheitsprüfung
lassen sich diejenigen Dokumente ermitteln, die gegenüber den Echtheits
prüfungsverfahren nach dem Stand der Technik mit höherer Wahrschein
lichkeit echt sind, wodurch die Zuverlässigkeit der Echtheitsbestimmung
insgesamt erhöht wird. Gleichzeitig können die restlichen Dokumente auch
weiterhin mit den bislang üblichen - i. a. "weniger strengen" - Echtheitskrite
rien geprüft werden, wodurch der Anteil von nicht als echt erkannten echten
Dokumenten niedrig bleibt.
In einer Weiterbildung des Verfahrens ist vorgesehen, daß der Zustand
und/oder die Stückelung des Dokuments ermittelt wird und anschließend
die Auswahl der Echtheitsklasse in Abhängigkeit des Zustands und/oder
der Stückelung des Dokuments erfolgt. Bei der Stückelung handelt es sich
um den Wert oder die Währung des zu prüfenden Dokuments. Der Zustand
des Dokuments ist im allgemeinen durch Zustandsmerkmale gegeben, wie
z. B. Verschmutzungsgrad, Lappigkeit, Beschädigungen, wie z. B. Risse, Lö
cher oder Fehlstellen im Druckbild, sowie Fremdkörper, wie z. B. Klebestrei
fen. Beispielsweise kann die Auswahl der Echtheitsklasse bei der Echtheits
prüfung eines Dokuments in Abhängigkeit vom Verschmutzungsgrad des
Dokuments erfolgen, wobei saubere und unbeschädigte Dokumente mit we
sentlich strengeren Echtheitskriterien, z. B. höheren Schwellenwerten, geprüft
werden können als stark verschmutzte oder beschädigte Dokumente. Hier
durch wird die Zuverlässigkeit bei der Fälschungserkennung von sauberen
oder leicht verschmutzten Dokumenten deutlich erhöht. Insgesamt lassen
sich durch diese zustandsabhängige Echtheitsprüfung Dokumente in sehr
gutem Zustand mit hoher Zuverlässigkeit als echt bzw. falsch identifizieren.
Da hierbei lediglich die Prüfung von Dokumenten in sehr gutem Zustand
verschärft wird, bleibt gleichzeitig der Anteil von nicht als echt erkannten
echten Dokumenten niedrig.
Ein weiterer Aspekt der Erfindung liegt gemäß Anspruch 14 darin, daß ein
Teil der zur Echtheitsprüfung herangezogenen Echtheitskriterien anhand
gefälschter Dokumente ermittelt wird. Hierdurch wird die Echtheitsprüfung
mit festgelegten Echtheitskriterien durch eine zusätzliche Echtheitsprüfung
mit zusätzlichen Echtheitskriterien erweitert, wobei die zusätzlichen Echt
heitskriterien anhand gefälschter Dokumente ermittelt werden. Die Ermitt
lung der zusätzlichen Echtheitskriterien erfolgt hierbei im allgemeinen in
einem separaten Verfahren, z. B. in speziell dafür vorgesehenen Einrichtun
gen, in welchem gefälschte Dokumente insbesondere auf charakteristische
Unterschiede zu echten Dokumenten untersucht werden. Aus den gefunde
nen Unterschieden werden zusätzliche Echtheitskriterien ermittelt, welche
dann dem Echtheitsprüfungsverfahren zugeführt werden. Hierbei werden
Dokumente weiterhin anhand fester Echtheitskriterien geprüft und bei Erfül
lung der Echtheitskriterien als echt eingestuft. Darüber hinaus können Fäl
schungen erkannt werden, wenn die geprüften Dokumente die an bekannten
Fälschungen ermittelten zusätzlichen Echtheitskriterien, welche bevorzug
terweise charakteristische Unterschiede zwischen einer gefundenen Fäl
schung und echten Dokumenten betreffen, nicht erfüllen. Auf diese Weise
wird eine erhöhte Zuverlässigkeit bei der Erkennung von Fälschungen, ins
besondere im Hinblick auf bekannte und im Umlauf befindliche Fälschun
gen, erreicht.
Die Erfindung wird nun anhand von in Figuren dargestellten Beispielen nä
her erläutert. Es zeigen
Fig. 1 den schematischen Aufbau einer Vorrichtung zur erfindungsgemäßen
Echtheitsprüfung von Dokumenten;
Fig. 2 den schematischen Aufbau eines Systems zur Echtheitsprüfung an
hand von an gefälschten Dokumenten ermittelten Echtheitskriterien
und
Fig. 3 den schematischen Aufbau eines Systems zur Bearbeitung von einbe
zahlten Banknoten.
Fig. 1 zeigt den schematischen Aufbau einer Vorrichtung zur erfindungs
gemäßen Echtheitsprüfung von Dokumenten. Die in einer Eingabeeinrich
tung 11 bereitgestellten Dokumente 10, beispielsweise Banknoten, werden
einzeln aus der Eingabeeinrichtung 11 abgezogen und mit Hilfe eines Trans
portsystems 14 zur Ausgabeeinrichtung 12 befördert. Dort werden die Do
kumente 10 in drei verschiedene Sortierklassen sortiert und in entsprechende
Ausgabefächer 13 ausgegeben. Auf dem Weg zwischen Eingabeeinrichtung
11 und Ausgabeeinrichtung 12 wird ein zu prüfendes Dokument 10 an einer
Meßeinrichtung 15 vorbei transportiert. Die Meßeinrichtung 15 mißt hierbei
die Echtheitsmerkmale des zu prüfenden Dokuments 10. Gegebenenfalls
werden auch den Zustand des Dokuments 10 charakterisierende Zustands
merkmale gemessen. Die gestrichelte Linie in der Meßeinrichtung 15 soll
andeuten, daß die Meßeinrichtung 15 zwei oder gegebenenfalls mehrere
Teileinrichtungen aufweisen kann, in welchen Echtheits- und ggf. Zu
standsmerkmale separat gemessen werden können. Prinzipiell ist es aber
auch möglich, sowohl Echtheits- als auch Zustandsmerkmale zusammen in
einer Meßeinrichtung zu messen. Im dargestellten Beispiel wird mit der
Meßeinrichtung 15 lediglich an einer Seite des zu prüfenden Dokuments 10
gemessen. Im allgemeinen kann die Vorrichtung aber auch so ausgestaltet
sein, daß das Dokument 10 von beiden Seiten her vermessen werden kann,
z. B. durch zwei gegenüberliegend angeordnete Meßeinrichtungen 15, durch
welche das Dokument 10 hindurch transportiert wird.
Informationen über die in der Meßeinrichtung 15 gemessenen Merkmale
werden an eine Auswerteeinrichtung 16 übermittelt, in welcher die erfin
dungsgemäße Echtheitsprüfung stattfindet. Die Auswahl einer bestimmten
Echtheitsklasse sowie deren Zuordnung zu dem zu prüfenden Dokument 10
wird hierbei bevorzugterweise durch ein Computerprogramm realisiert. In
dem Computerprogramm wird beispielsweise geprüft, ob ein an dem zu
prüfenden Dokument 10 gemessenes Echtheitsmerkmal, z. B. die optische
Reflexion, größer ist als ein zu der bestimmten Echtheitsklasse gehöriger
Schwellenwert für die optische Reflexion. Bei positivem Prüfungsergebnis
wird dem Dokument 10 die bestimmte Echtheitsklasse zugeordnet, z. B.
durch Schreiben einer die Echtheitsklasse kennzeichnenden Zahl in eine die
Echtheit des Dokuments 10 charakterisierende Variable. Bei negativem Prü
fungsergebnis setzt das Computerprogramm die Prüfung des gemessenen
Echtheitsmerkmals anhand von zu anderen Echtheitsklassen gehörenden
niedrigeren Schwellenwerten, d. h. weniger strengen Echtheitskriterien, fort
und ordnet dem Dokument 10 eine entsprechende Echtheitsklasse zu. Insge
samt findet hierdurch eine Einteilung der Echtheitseigenschaft, d. h. der ge
messenen Echtheitsmerkmale, der zu prüfenden Dokumente 10 in verschie
dene Echtheitsklassen statt. Falls alle diese Prüfungen ein negatives Prü
fungsergebnis liefern, wird das Dokument 10 als falsch eingestuft.
In einer bevorzugten Weiterbildung des Verfahrens wird zusätzlich aus den
gemessenen Zustandsmerkmalen der Zustand des Dokuments 10 ermittelt.
Dem Dokument 10 wird dann eine von mehreren Zustandsklassen, welche
für den jeweiligen Zustand des zu prüfenden Dokuments charakteristisch
sind, zugeordnet. Bei der Prüfung von Banknoten werden hierbei üblicher
weise drei Zustandsklassen vorgesehen, nämlich für einen unbrauchbaren
(unfit), brauchbaren (fit) bzw. sehr guten (ATM-fit) Zustand. Die Auswahl
der Echtheitsklasse bei der anschließenden Echtheitsprüfung erfolgt dann in
Abhängigkeit von der dem zu prüfenden Dokument 10 zugeordneten Zu
standsklasse. Bevorzugterweise werden hierbei Banknoten in sehr gutem
Zustand (ATM-fit) sehr strengen Echtheitskriterien unterzogen, während
Banknoten in unbrauchbarem oder brauchbarem Zustand (unfit bzw. fit)
weniger strengen Echtheitskriterien anderer Echtheitsklassen genügen müs
sen, um noch als echt eingestuft zu werden. Zur Erhöhung der Zuverlässig
keit der Echtheitsprüfung ist es hierbei auch möglich, daß an Dokumenten 10
einer bestimmten Zustandsklasse, beispielsweise an Banknoten in brauchba
rem (fit) oder sehr gutem (ATM-fit) Zustand, eine zusätzliche Echtheitsprü
fung vorgenommen wird. Eine solche zusätzliche Echtheitsprüfung kann
beispielsweise auf der Basis bereits gemessener Daten zu einzelnen Echt
heitsmerkmalen erfolgen.
Die Ermittlung der Stückelung kann prinzipiell ebenfalls über die Meßein
richtung 15 und die Auswerteeinrichtung 16 erfolgen, gegebenenfalls kann
dies aber auch in separaten Meß- und Auswerteeinrichtungen durchgeführt
werden.
In einem typischen Sortiermodus, beispielsweise zur Verwendung in einer
Banknotenbearbeitungsmaschine zur Deposit-Prüfung und -Abrechnung,
werden die Dokumente 10 in eine oder mehrere Sortierklassen eingeteilt und
in entsprechende Ausgabefächer 13 ausgegeben. Hierbei wird die Ausgabe
einrichtung 12 von der Auswerteeinrichtung 16 so angesteuert, daß in ein
erstes der Ausgabefächer 13 Banknoten - gegebenenfalls von nur einer ge
wünschten Stückelung - ausgegeben werden, die einen sehr guten (ATM-fit)
Zustand aufweisen, denen eine Echtheitsklasse mit hohen Anforderungen an
die Echtheit, d. h. strengen Echtheitskriterien, zugeordnet wurde und welche
sich in einer gewünschten Lage befinden, d. h. ein bestimmtes Druckmuster
ist von oben sichtbar und gegebenenfalls in bestimmter Weise ausgerichtet.
In ein zweites Ausgabefach, dem sogenannten Reject-Fach, werden diejeni
gen Banknoten ausgegeben, denen keine Echtheitsklasse zugeordnet werden
konnte und/oder die sich in einer nicht gewünschten Lage befinden
und/oder ggf. nicht der gewünschten Stückelung angehören. In dieses Aus
gabefach werden gegebenenfalls auch fehlerhaft eingezogene und/oder
transportierte Banknoten, z. B. Doppelabzüge oder gefaltete Geldscheine,
ausgegeben. In ein drittes Ausgabefach schließlich werden alle restlichen
Banknoten ausgegeben, d. h. brauchbare (fit), unbrauchbare (unfit) und
Banknoten, denen eine Echtheitsklasse mit geringeren Anforderungen an die
Echtheit - d. h. weniger strenge Echtheitskriterien - zugeordnet wurde. Wird
beispielsweise ein Stapel Banknoten einer bestimmten Stückelung in ge
mischter Lage eingegeben, so können daraus mit diesem Sortiermodus die
jenigen Banknoten einer bestimmten Stückelung aussortiert werden, welche
mit hoher Wahrscheinlichkeit echt sind, einen sehr guten Zustand (ATM-fit)
und gleichzeitig eine gewünschte Lage aufweisen. Banknoten, die diese Kri
terien erfüllen, können dann für eine unmittelbare erneute Ausgabe, z. B. in
einem SB-Recyclingautomaten, bereitgestellt werden.
Fig. 2 zeigt den schematischen Aufbau eines Systems zur Echtheitsprüfung
anhand von Echtheitskriterien, welche an gefälschten Dokumenten ermittelt
wurden. Die Funktionsweise eines solchen Systems unterscheidet sich von
dem in Fig. 1 dargestellten Beispiel hauptsächlich dadurch, daß die in der
Auswerteeinrichtung 16 durchgeführte Echtheitsprüfung in zwei Teilschrit
ten erfolgt. In einem ersten Teilschritt erfolgt die Echtheitsprüfung unter
Heranziehung von - bevorzugterweise in Echtheitsklassen eingeteilten -
Echtheitskriterien. Die Auswahl der Echtheitsklasse kann hierbei, wie bereits
im Zusammenhang mit Fig. 1 erläutert wurde, in Abhängigkeit vom ermit
telten Zustand des zu prüfenden Dokuments 10 erfolgen. Falls die gemesse
nen Echtheitsmerkmale die vorgegebenen Echtheitskriterien erfüllen, so
wird dem Dokument 10 die entsprechende Echtheitsklasse zugeordnet. In
einem zweiten Teilschritt der Echtheitsprüfung erfolgt eine zusätzliche Prü
fung unter Heranziehung von Echtheitskriterien, welche an bekannten ge
fälschten Dokumenten ermittelt wurden. Die Ermittlung dieser Echtheitskri
terien erfolgt hierbei in für diesen Zweck geeigneten Banknotenprüfmaschi
nen, z. B. in einer Zentralbank oder bei einem entsprechenden Dienstleister.
Aus Gründen der Datenreduktion handelt es sich hierbei bevorzugterweise
um Echtheitskriterien, welche charakteristisch sind für den Unterschied zwi
schen einem gefälschten und einem echten Dokument. Die im zweiten Teil
schritt der Echtheitsprüfung herangezogenen Echtheitskriterien werden in
dem dargestellten Beispiel von einer Steuereinrichtung 31, z. B. von einem
Server einer Zentralbank oder eines zentralen Dienstleisters aus, über eine
drahtgebundene oder drahtlose Verbindung 32 an eine oder mehrere Prüf
stationen 30 gleichzeitig übermittelt. Die Übermittlung der entsprechenden
Daten kann aber auch mittels geeigneter Datenträger erfolgen, z. B. per Flash-
Card, Speicherbausteinen, Floppy, CD oder DVD. Wird nun im zweiten Teil
schritt der Echtheitsprüfung ein entsprechender charakteristischer Unter
schied festgestellt, so kann das Dokument 10 mit hoher Wahrscheinlichkeit
als Fälschung identifiziert werden, auch wenn es die Echtheitskriterien im
ersten Teilschritt der Echtheitsprüfung erfüllt. Prinzipiell kann hierbei die
zeitliche Reihenfolge der beiden Teilschritte beliebig gewählt werden.
Insgesamt erlaubt dieses System eine einfache und schnelle Aktualisierung
von Merkmalen und Kriterien zur Echtheitsprüfung von Banknoten in be
liebig vielen Prüfstationen 30 gleichzeitig, so daß eine hohe Zuverlässigkeit
bei der Erkennung im Umlauf befindlicher gefälschter Banknoten gewährlei
stet wird.
Fig. 3 zeigt den schematischen Aufbau eines Systems zur Anwendung der
erfindungsgemäßen Echtheitsprüfung. Dokumente 10, in diesem Beispiel
Banknoten, werden von einem Einzahler bei einer Geschäftsbank 39 einbe
zahlt. Die Einzahlung kann hierbei z. B. am Terminal eines SB-Recyclingau
tomaten erfolgen. In der Prüfstation 30, die Teil des Terminals sein kann,
werden die Banknoten auf Echtheit geprüft. Wenn die Banknoten den sehr
strengen Echtheitskriterien einer ausgewählten Echtheitsklasse genügen,
können diese für eine unmittelbare weitere Ausgabe, beispielsweise am sel
ben Terminal, an anderen Ausgabeterminals 34 und/oder an einem Bank
schalter 36, bereitgestellt werden. Alle Banknoten, die nicht diesen sehr
strengen Echtheitskriterien genügen, werden einer zentralen Prüfeinrichtung
35, beispielsweise in einer Zentralbank 40, zugeführt, um einer weiteren
Echtheitsprüfung unterzogen zu werden, wobei dort zur Prüfung auch sog.
Hochsicherheitsmerkmale herangezogen werden, anhand derer eine beson
ders zuverlässige Erkennung gefälschter Banknoten gewährleistet ist. Bank
noten, die diese Kriterien erfüllen, können nunmehr wieder in den Umlauf
gegeben werden, indem sie an eine Geschäftsbank 39 zur Auszahlung an
Ausgabeterminals 34 oder an einem Bankschalter 36 zurückgegeben werden.
In diesem Beispiel ist außerdem eine Steuereinheit 31 vorgesehen, in welcher
- wie bereits in der Beschreibung zu Fig. 2 angegeben - anhand von ge
fälschten Banknoten zusätzliche Echtheitskriterien ermittelt werden, welche
charakteristische Unterschiede zwischen echten Banknoten und in der zen
tralen Prüfeinrichtung 35 als Fälschung erkannten Banknoten betreffen. Die
Fälschungen können hierbei direkt von der Prüfeinrichtung 35 an die Steu
ereinheit 31 übermittelt werden. Die dort ermittelten Echtheitskriterien wer
den dann über die Verbindung 32 an die Prüfstation 30 übermittelt und kön
nen dort - ggf. zusätzlich neben den in verschiedene Echtheitsklassen einge
teilten Echtheitskriterien - zur Echtheitsprüfung von Banknoten herangezo
gen werden.
Um eine Rückverfolgung eingezahlter Fälschungen zu ermöglichen, können
darüber hinaus charakteristische Daten, z. B. Druckbilder und/oder Serien
nummern, zu den einbezahlten Banknoten zusammen mit Daten zum Ein
zahler, z. B. Kontonummer und/oder persönliche Identifikationsnummer
(PIN), zusammen in der Steuereinrichtung 31 gespeichert werden. Wird in
der zentralen Prüfeinrichtung 35 eine Banknote als Fälschung erkannt, so
werden charakteristische Daten, z. B. Druckbilder und/oder Seriennummern,
der Banknote an die Steuereinrichtung 31 übermittelt. Dort kann durch Ver
gleich der gespeicherten mit den übermittelten Daten der Einzahler der ge
fälschten Banknote identifiziert werden. Die Steuereinheit 31 kann hierbei
entweder, wie dargestellt, innerhalb der Geschäftsbank 39 installiert sein
oder sich außerhalb derselben, beispielsweise bei einem zentralen Dienstlei
ster, befinden.
Das in Fig. 3 dargestellte System behandelt beispielhaft die Anwendung
des erfindungsgemäßen Verfahrens bei der Echtheitsprüfung von Banknoten
an einem Einzahlungsautomaten einer Geschäftsbank. Prinzipiell kann die
Echtheitsprüfung aber auch in einer Banknotenbearbeitungsmaschine erfol
gen, in welcher Banknoten - z. B. nach Einzahlung am Schalter einer Ge
schäftsbank - von einem Angestellten zur Prüfung und/oder Sortierung ein
gegeben werden. Die Echtheitsprüfung sowie der anschließende Verfahrens
ablauf bei der Sortierung, Wiederausgabe und/oder Weitergabe zur Prüfung
in einer Zentralbank erfolgen hierbei analog.
Claims (22)
1. Verfahren zur Echtheitsprüfung von Dokumenten, bei welchem ein Do
kument (10) anhand von Echtheitskriterien geprüft wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens zwei unterschiedliche Echtheitsklassen mit jeweils einem oder mehreren Echtheitskriterien vorgesehen sind, wobei sich die einzelnen Echtheitsklassen in mindestens einem Echtheitskriterium voneinander un terscheiden,
eine Echtheitsklasse aus den unterschiedlichen Echtheitsklassen ausge wählt wird und das Dokument (10) anhand der Echtheitskriterien der ausgewählten Echtheitsklasse geprüft wird und
dem Dokument (10) die ausgewählte Echtheitsklasse zugeordnet wird, wenn deren Echtheitskriterien von dem Dokument (10) erfüllt werden.
mindestens zwei unterschiedliche Echtheitsklassen mit jeweils einem oder mehreren Echtheitskriterien vorgesehen sind, wobei sich die einzelnen Echtheitsklassen in mindestens einem Echtheitskriterium voneinander un terscheiden,
eine Echtheitsklasse aus den unterschiedlichen Echtheitsklassen ausge wählt wird und das Dokument (10) anhand der Echtheitskriterien der ausgewählten Echtheitsklasse geprüft wird und
dem Dokument (10) die ausgewählte Echtheitsklasse zugeordnet wird, wenn deren Echtheitskriterien von dem Dokument (10) erfüllt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei Nichterfül
lung der Echtheitskriterien der ausgewählten Echtheitsklasse eine weitere
Echtheitsklasse ausgewählt wird und die Echtheitsprüfung anhand der
Echtheitskriterien der ausgewählten weiteren Echtheitsklasse wiederholt
wird.
3. Verfahren nach einem der obenstehenden Ansprüchen, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Zustand und/oder die Stückelung des Dokuments (10)
ermittelt wird und anschließend die Auswahl der Echtheitsklasse in Abhän
gigkeit des Zustands und/oder der Stückelung des Dokuments (10) erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Zustand
des Dokuments (10) in Zustandsklassen einteilbar ist, dem Dokument (10)
eine dem Zustand entsprechende Zustandsklasse zugeordnet wird und die
Auswahl der Echtheitsklasse zur Echtheitsprüfung des Dokuments (10) in
Abhängigkeit der dem Dokument (10) zugeordneten Zustandsklasse erfolgt.
5. Verfahren nach einem der obenstehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die einzelnen Dokument (10) entsprechend der jeweils zuge
ordneten Echtheitsklasse sortiert werden.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen
Dokument (10) zusätzlich entsprechend ihres Zustands, gegebenenfalls ihrer
Zustandsklasse, und/oder ihrer Stückelung sortiert werden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dokumente (10) sortiert werden und hierbei in eine oder mehrere
Sortierklassen eingeteilt werden, wobei in eine erste Sortierklasse diejenigen
Dokumente (10) eingeteilt werden, die einen sehr guten (ATM-fit) Zustand
aufweisen, denen eine bestimmte Echtheitsklasse zugeordnet wurde und die
sich in einer gewünschten Lage befinden und/oder einer gewünschten Stüc
kelung angehören.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß in eine zweite
Sortierklasse diejenigen Dokumente (10) eingeteilt werden, denen keine der
Echtheitsklassen zugeordnet wurde und/oder sich nicht in der gewünschten
Lage befinden und/oder nicht einer gewünschten Stückelung angehören.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß in eine dritte
Sortierklasse alle restlichen Dokumente (10) eingeteilt werden, welche nicht
in die erste oder zweite Sortierklasse eingeteilt werden.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die in die erste Sortierklasse eingeteilten Dokumente (10) zu einer weite
ren unmittelbaren Verwendung bereitgestellt werden.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die in die dritte Sortierklasse eingeteilten Dokumente (10) an eine Prüf
einrichtung (35) weitergegeben werden und dort einer weiteren Echtheits
prüfung, insbesondere anhand weiterer Echtheitskriterien, unterzogen wer
den.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß diejenigen
der in der zentralen Prüfeinrichtung (35) geprüften Dokumente (10) zu einer
weiteren Verwendung bereitgestellt werden, die einen guten (fit) oder sehr
guten (ATM-fit) Zustand aufweisen und die Echtheitskriterien der Echt
heitsprüfung in der zentralen Prüfeinheit (35) erfüllen.
13. Verfahren nach einem der obenstehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Dokumente (10) durch einen Einzahler eingegeben und der
Echtheitsprüfung zugeführt werden und daß den Einzahler identifizierende
Daten sowie charakteristische Daten der eingegebenen Dokumente (10) zu
sammen gespeichert werden.
14. Verfahren zur Echtheitsprüfung von Dokumenten, insbesondere nach
einem der obenstehenden Ansprüche, bei welchem
ein Dokument (10) anhand von Echtheitskriterien geprüft wird und
das Dokument (10) als echt eingestuft wird, wenn die Echtheitskriterien erfüllt werden, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil der zur Echtheitsprüfung herangezogenen Echtheitskriterien anhand gefälschter Dokument (10) ermit telt wird.
ein Dokument (10) anhand von Echtheitskriterien geprüft wird und
das Dokument (10) als echt eingestuft wird, wenn die Echtheitskriterien erfüllt werden, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil der zur Echtheitsprüfung herangezogenen Echtheitskriterien anhand gefälschter Dokument (10) ermit telt wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Echt
heitsprüfung in einer Prüfstation (30) durchgeführt wird und die Ermittlung
zumindest eines Teils der zur Echtheitsprüfung in der Prüfstation (30) her
angezogenen Echtheitskriterien anhand gefälschter Dokumente (10) in einer
Steuereinrichtung (31) erfolgt.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß von der
Steuereinrichtung (31) aus Informationen zu den anhand gefälschter Doku
mente (10) ermittelten Echtheitskriterien an die Prüfstation (30) übertragen
werden.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die von der
Steuereinrichtung (31) an die Prüfstation (30) übertragenen Informationen
charakteristische Unterschiede zwischen einem gefälschten und einem ech
ten Dokument (10) betreffen.
18. Vorrichtung zur Echtheitsprüfung von Dokumenten, insbesondere Bank
noten, Wert- oder Sicherheitsdokumenten, mit
mindestens einer Meßeinrichtung (15) zur Messung von mindestens ei nem Echtheitsmerkmal an einem zu prüfenden Dokument (10) und
mindestens einer Auswerteeinrichtung (16) zur Prüfung des gemessenen Echtheitsmerkmals anhand von Echtheitskriterien,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteeinrichtung (16) zur Echtheits prüfung des Dokuments (10) anhand von Echtheitskriterien einer aus mehre ren unterschiedlichen Echtheitsklassen ausgewählten Echtheitsklasse aus gebildet ist, wobei
die Echtheitsklassen jeweils ein oder mehrere Echtheitskriterien umfassen und sich in mindestens einem Echtheitskriterium voneinander unter scheiden und
dem Dokument (10) die ausgewählte Echtheitsklasse zugeordnet wird, wenn deren Echtheitskriterien von dem Dokument (10) erfüllt werden.
mindestens einer Meßeinrichtung (15) zur Messung von mindestens ei nem Echtheitsmerkmal an einem zu prüfenden Dokument (10) und
mindestens einer Auswerteeinrichtung (16) zur Prüfung des gemessenen Echtheitsmerkmals anhand von Echtheitskriterien,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteeinrichtung (16) zur Echtheits prüfung des Dokuments (10) anhand von Echtheitskriterien einer aus mehre ren unterschiedlichen Echtheitsklassen ausgewählten Echtheitsklasse aus gebildet ist, wobei
die Echtheitsklassen jeweils ein oder mehrere Echtheitskriterien umfassen und sich in mindestens einem Echtheitskriterium voneinander unter scheiden und
dem Dokument (10) die ausgewählte Echtheitsklasse zugeordnet wird, wenn deren Echtheitskriterien von dem Dokument (10) erfüllt werden.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die
Meßeinrichtung (15) zur Messung von mindestens einem Zustandsmerkmal,
welches den Zustand eines zu prüfenden Dokuments (10) charakterisiert,
ausgebildet ist und die Auswerteeinrichtung (16) zur Bestimmung des Zu
stands des Dokuments (10) aus dem gemessenen Zustandsmerkmal sowie
zur Auswahl der Echtheitsklasse in Abhängigkeit vom bestimmten Zustand
des Dokuments (10) ausgebildet ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 19, dadurch gekennzeich
net, daß eine Ausgabeeinrichtung (12) zur Ausgabe von nach ihrer Echt
heitsklasse und/oder ihrem Zustand und/oder ihrer Stückelung sortierten
Dokumenten (10) vorgesehen ist.
21. Vorrichtung zur Echtheitsprüfung von Dokumenten, insbesondere Bank
noten, Wert- oder Sicherheitsdokumenten, mit
mindestens einer Meßeinrichtung (15) zur Messung von mindestens ei nem Echtheitsmerkmal an einem zu prüfenden Dokument (10) und
mindestens einer Auswerteeinrichtung (16) zur Prüfung des gemessenen Echtheitsmerkmals anhand von Echtheitskriterien,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteeinrichtung (16) zur Echtheits prüfung des Dokuments (10) anhand von Echtheitskriterien ausgebildet ist, welche anhand gefälschter Dokument (10) ermittelt wurden.
mindestens einer Meßeinrichtung (15) zur Messung von mindestens ei nem Echtheitsmerkmal an einem zu prüfenden Dokument (10) und
mindestens einer Auswerteeinrichtung (16) zur Prüfung des gemessenen Echtheitsmerkmals anhand von Echtheitskriterien,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteeinrichtung (16) zur Echtheits prüfung des Dokuments (10) anhand von Echtheitskriterien ausgebildet ist, welche anhand gefälschter Dokument (10) ermittelt wurden.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß eine Steu
ereinrichtung (31) vorgesehen ist, welche zur Ermittlung der Echtheitskrite
rien anhand gefälschter Dokument (10) ausgebildet ist und von welcher aus
Informationen zu den anhand gefälschter Dokumente (10) ermittelten Echt
heitskriterien an die Auswerteeinrichtung (16) übertragbar sind.
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Date | Code | Title | Description |
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OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
R120 | Application withdrawn or ip right abandoned |
Effective date: 20131112 |