DE10030272A1 - Verfahren zur Übertragung von Kurznachrichten - Google Patents
Verfahren zur Übertragung von KurznachrichtenInfo
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- H04W4/14—Short messaging services, e.g. short message services [SMS] or unstructured supplementary service data [USSD]
Abstract
Es wird ein Verfahren zur Übertragung von Kurznachrichten (5) in einem Telekommunikationsnetz (100, 200) vorgeschlagen, bei dem mit einer Kurznachricht (5) Adreßdaten (55, 56, 57) für die Übertragung der Kurznachricht (5) zu mehr als einem Kommunikationsteilnehmer (175, 176) übertragen werden.
Description
Die Erfindung geht von einem Verfahren zur Übertragung von
Kurznachrichten nach der Gattung des Hauptanspruchs aus.
Verfahren zur Übertragung von Kurznachrichten sind
beispielsweise für das GSM-Mobilfunknetz (Global System for
mobile Communications) bekannt und dort als SMS-
Kurznachrichtendienst (Short Message Service) realisiert.
Beim SMS-Kurznachrichtendienst kann für das Versenden einer
Kurznachricht nur ein einziger Empfänger angegeben werden.
Soll die gleiche Kurznachricht auch an andere Empfänger
versendet werden, so muß diese vom Absender mehrfach
versendet werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Übertragung von
Kurznachrichten mit den Merkmalen des Hauptanspruchs hat
demgegenüber den Vorteil, dass mit einer Kurznachricht
Adreßdaten für die Übertragung der Kurznachricht zu mehr als
einem Kommunikationsteilnehmer übertragen werden. Auf diese
Weise kann die Kurznachricht gleichzeitig an mehrere
Kommunikationsteilnehmer bzw. Empfänger versendet werden, so
dass für den Absender Zeit und Aufwand eingespart wird.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind
vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des im
Hauptanspruch angegebenen Verfahrens möglich.
Besonders vorteilhaft ist es, dass für mehrere
Zieladreßdatenfelder genau ein
Signalisierungskennzeichnungsdatenfeld mit der ersten
Kopfinformation übertragen wird. Auf dieser Weise wird die
im Datenteil für die erste Kopfinformation beanspruchte
Datenmenge reduziert, so dass für die Nutzdaten eine größere
Datenkapazität in der Kurznachricht verfügbar ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen Fig. 1 ein Blockschaltbild für die
Übertragung von Kurznachrichten über ein erstes
Telekommunikationsnetz und ein zweites
Telekommunikationsnetz, Fig. 2 einen prinzipiellen Aufbau
einer Kurznachricht, Fig. 3 einen Aufbau einer ersten
Kopfinformation mit Datenfeldern für die Übertragung von
Adreßdaten, Fig. 4 ein erstes Ausführungsbeispiel für den
Aufbau der ersten Kopfinformation, Fig. 5 ein zweites
Ausführungsbeispiel für den Aufbau der ersten
Kopfinformation und Fig. 6 ein drittes Ausführungsbeispiel
für den Aufbau der ersten Kopfinformation.
In Fig. 1 kennzeichnet 125 einen Sender, der eine
Kurznachricht an eine erste Netzwerkeinheit 140 über ein
erstes Telekommunikationsnetz 100 überträgt. Die erste
Netzwerkeinheit 140 leitet die Kurznachricht über das erste
Telekommunikationsnetz 100 an eine zweite Netzwerkeinheit
150 weiter, die sowohl eine Netzwerkeinheit des ersten
Telekommunikationsnetzes 100 als auch eine Netzwerkeinheit
eines zweiten Telekommunikationsnetzes 200 darstellt. Von
der zweiten Netzwerkeinheit 150 kann die Kurznachricht somit
einerseits über das erste Telekommunikationsnetz 100 zu
einem ersten Kommunikationsteilnehmer 175 und über das
zweite Telekommunikationsnetz 200 an einen zweiten
Kommunikationsteilnehmer 176 übertragen werden.
Die erste Netzwerkeinheit 140 und die zweite Netzwerkeinheit
150 sind gemäß Fig. 1 als zwei getrennte Einheiten
ausgeführt. Sie können jedoch in eine gemeinsame Einheit
integriert sein.
In Fig. 2 kennzeichnet 5 eine Kurznachricht. Die
Kurznachricht 5 wird vom Sender 125 des ersten
Telekommunikationsnetzes 100 erzeugt und wie beschrieben
über die erste Netzwerkeinheit 140 des ersten
Telekommunikationsnetzes 100 an die zweite Netzwerkeinheit
150 über das erste Telekommunikationsnetz 100 übertragen.
Für die Übertragung solcher Kurznachrichten 5 wird dazu im
ersten Telekommunikationsnetz 100 und im zweiten
Telekommunikationsnetz 200 ein sogenannter
Kurznachrichtendienst eingerichtet. Ein solcher
Kurznachrichtendienst existiert beispielsweise in einem als
Mobilfunknetz ausgebildeten Telekommunikationsnetz. Dabei
soll im folgenden beispielhaft angenommen werden, dass das
erste Telekommunikationsnetz 100 und das zweite
Telekommunikationsnetz 200 jeweils als Mobilfunknetz
ausgebildet sind. Dabei kann es sich bei einem solchen
Mobilfunknetz beispielsweise um ein Mobilfunknetz nach dem
GSM-Standard (Global System for Mobile Communications) oder
nach dem UMTS-Standard (Universal Mobile Telecommunications
System) handeln. Beim GSM-Mobilfunknetz ist der sogenannte
SMS-Kurznachrichtendienst (Short Message Service)
spezifiziert, der die Versendung von SMS-Kurznachrichten
zwischen einem Sender und einem Empfänger zur Verfügung
stellt, wobei die SMS-Kurznachrichten auf Textnachrichten
einer maximalen Textlänge von derzeit 160 Zeichen beschränkt
sind. Sollen größere Textnachrichten übertragen werden, so
bietet der SMS-Kurznachrichtendienst die Möglichkeit einer
Verkettung mehrerer SMS-Kurznachrichten an, d. h. die zu
übertragende Kurznachricht wird auf mehrere SMS-
Kurznachrichten verteilt. Die in der Fig. 2 dargestellte
Kurznachricht 5 umfasst grundsätzlich eine zweite
Kopfinformation 12 und ein Datenteil 50. Die zweite
Kopfinformation 12 umfasst Signalisierungseinträge sowie
eine erste Zieladresse für die zu sendende Kurznachricht 5
bzw. eine Quelladresse für die zu empfangende Kurznachricht
5. Die erste Zieladresse kennzeichnet die zweite
Netzwerkeinheit 150 als Empfänger der Kurznachricht 5 im
ersten Telekommunikationsnetz 100 und die Quelladresse
kennzeichnet den Sender 125 der Kurznachricht 5 im ersten
Telekommunikationsnetz 100. Der Datenteil 50 umfasst die
eigentlich zu übertragende Nachricht und damit die
sogenannten Nutzdaten, die in Fig. 2 durch das
Bezugszeichen 1 gekennzeichnet sind. Beim SMS-
Kurznachrichtendienst werden dabei die Quelladresse bzw. die
erste Zieladresse gemäß den Veröffentlichungen "Technical
Realisation of the Short Message Service (SMS); Point to
Point (PP)" GSM 03.40 V 7.1.0, (1998-11) und "Technical
Realisation of the Short Message Service (SMS); Point to
Point (PP)" 3G23.040 V 3.2.0 (1999-10) über eine sogenannte
MSISDN-Nummer (Mobile Subscriber Integrated Services Digital
Network) identifiziert. Bei der Übertragung der
Kurznachricht 5 im ersten Telekommunikationsnetz 100
adressiert die erste Netzwerkeinheit 140, an die die
Kurznachricht 5 zunächst vorgegebenermaßen über das erste
Telekommunikationsnetz 100 übertragen wird, die zweite
Netzwerkeinheit 150 anhand der ersten Zieladresse und
ersetzt diese in der zweiten Kopfinformation 12 durch die
Quelladresse des Senders 125. Standardgemäß enthält somit
die zweite Kopfinformation 12 also genau eine Quelladresse
oder genau eine erste Zieladresse.
Die Kurznachricht 5 umfasst gemäß Fig. 2 eine erste
Kopfinformation 11, die im Datenteil 50 der Kurznachricht 5
den Nutzdaten 1 vorangestellt angeordnet ist. Die erste
Kopfinformation 11 wird beim SMS-Kurznachrichtendienst als
Benutzerdatenkopfinformation oder "User Data Header"
bezeichnet.
Das Vorhandensein der ersten Kopfinformation 11 im Datenteil
50 wird durch einen entsprechenden Signalisierungseintrag in
der zweiten Kopfinformation 12 angezeigt. Beim SMS-
Kurznachrichtendienst sind verschiedene Typen von "User Data
Header" gemäß den genannten Veröffentlichungen "Technical
Realisation of the Short Message Service (SMS); Point-to-
Point (PP)" spezifiziert. Sie werden dabei durch ein erstes
Signalisierungskennzeichnungsdatenfeld 15 in der ersten
Kopfinformation 11 gemäß Fig. 2 voneinander unterschieden,
wobei Fig. 2 den Aufbau der ersten Kopfinformation 11
bereits prinzipiell darstellt.
Die im Datenteil 50 der Kurznachricht 5 übertragenen
Nutzdaten 1 sollen nun jeweils in Form einer Kurznachricht
an mehrere Kommunikationsteilnehmer, in diesem Beispiel an
den ersten Kommunikationsteilnehmer 175 und an den zweiten
Kommunikationsteilnehmer 176, übertragen werden. Der
Signalisierungseintrag in der zweiten Kopfinformation 12
gibt dabei zusätzlich an, dass die in der Kurznachricht 5
enthaltenen Nutzdaten 1 an mehrere Kommunikationsteilnehmer
übertragen werden sollen. Diese Signalisierung erfolgt
dadurch, dass in der zweiten Kopfinformation 12 auf die
erste Kopfinformation 11 im zweiten Datenteil 50 hingewiesen
wird. Anhand der ersten Zieladresse in dar zweiten
Kopfinformation 12 wird die Kurznachricht 5 zunächst wie
beschrieben über das erste Telekommunikationsnetz 100 an die
erste Netzwerkeinheit 140 übertragen, die als Service-Center
eines Netzanbieters des ersten Telekommunikationsnetzes 100
ausgebildet sein kann. Die erste Netzwerkeinheit 140 wertet
die erste Zieladresse in der zweiten Kopfinformation 12 aus
und sendet die Kurznachricht 5 an die dieser ersten
Zieladresse zugeordnete zweite Netzwerkeinheit 150. Die
zweite Netzwerkeinheit 150 erkennt anhand der Auswertung des
Signalisierungseintrags in der zweiten Kopfinformation 12
das Vorhandensein der ersten Kopfinformation 11 im Datenteil
50. Aufgabe der zweiten Netzwerkeinheit 150 ist nun die
Auswertung dieser ersten Kopfinformation 11. In dieser
ersten Kopfinformation 11 sind die Zieladressen der
Kommunikationsteilnehmer 175, 176 enthalten, an die die
Nutzdaten 1 der Kurznachricht 5 jeweils wieder in einer
eigenen Kurznachricht übertragen werden sollen. Dabei können
diese Kommunikationsteilnehmer 175, 176 über das erste
Telekommunikationsnetz 100 und damit dasselbe
Telekommunikationsnetz wie der Sender 125 oder über andere
Telekommunikationsnetze, wie beispielsweise das zweite
Telekommunikationsnetz 200 erreicht werden. Gemäß Fig. 1
wird in diesem Beispiel der erste
Telekommunikationsteilnehmer 175 über das erste
Telekommunikationsnetz und der zweite
Telekommunikationsteilnehmer 176 über das zweite
Telekommunikationsnetz 200 erreicht. Die zweite
Netzwerkeinheit 150 extrahiert die Empfängeradressen dieser
Telekommunikationsteilnehmer 175, 176 aus der ersten
Kopfinformation 11. Je nach Funktionsumfang der zweiten
Netzwerkeinheit 150 kann diese die Nutzdaten 1 in Form
jeweils einer Kurznachricht direkt zu den einzelnen
Telekommunikationsteilnehmern 175, 176 entweder über das
erste Telekommunikationsnetz 100 oder über das zweite
Telekommunikationsnetz 200 übertragen. Andernfalls
veranlasst die zweite Netzwerkeinheit 150 die erste
Netzwerkeinheit 140, die Nutzdaten zu den
Kommunikationsteilnehmern 175, 176 mit den aus der ersten
Kopfinformation 11 extrahierten Adressen der
Telekommunikationsteilnehmer 175, 176 zu versenden. Die
Versendung an den zweiten Kommunikationsteilnehmer 176 über
das zweite Telekommunikationsnetz 200 kann dabei wiederum
über die zweite Netzwerkeinheit 150 erfolgen, da diese auch
Teilnehmer des zweiten Telekommunikationsnetzes 200 ist im
Gegensatz zur ersten Netzwerkeinheit 140. Die Versendung der
entsprechenden Kurznachricht zum ersten
Kommunikationsteilnehmer 175 kann dabei von der ersten
Netzwerkeinheit 140 direkt über das erste
Telekommunikationsnetz 100 erfolgen, wobei dies aus
Übersichtlichkeitsgründen in Fig. 1 nicht dargestellt ist.
Mit dem Datenteil 50 werden nun mehrere Datenfelder 20, 25,
30 gemäß Fig. 3 übertragen, die Adreßdaten für die
Übertragung der Nutzdaten 1 zum ersten
Kommunikationsteilnehmer 175 und zum zweiten
Kommunikationsteilnehmer 176 umfassen. Nach Auswertung
dieser Adreßdaten in der zweiten Netzwerkeinheit 150 können
die Nutzdaten 1 dann in der beschriebenen Weise an den
ersten Kommunikationsteilnehmer 175 und den zweiten
Kommunikationsteilnehmer 176 weitergeleitet werden. Dazu muß
jedoch der zweiten Netzwerkeinheit 150 mitgeteilt werden,
wie diese Datenfelder 20, 25, 30 aufgebaut sind, bzw. ob
solche Datenfelder 20, 25, 30 im Datenfeld 50 überhaupt
vorhanden sind. Dies geschieht anhand eines
Signalisierungskennzeichnungsdatenfeldes 15 in der ersten
Kopfinformation 11. Dort gibt ein sogenannter Identifikator
an, in welcher Weise die Adreßdaten im Datenteil 50
vorliegen und signalisiert somit außerdem das Vorhandensein
der Datenfelder 20, 25, 30 überhaupt. Beispielsweise kann
der Identifikator angeben, dass die Datenfelder 20, 25, 30
im Datenteil 50 mehrere Adressen von
Kommunikationsteilnehmern für die Zusendung der Nutzdaten 1
umfassen.
Dem Signalisierungskennzeichnungsdatenfeld 15 der ersten
Kopfinformation 11 ist dabei gemäß Fig. 2 und Fig. 3 ein
erstes Längendatenfeld 40 vorangestellt, das die Länge UDHL
(User Data Header Length) der ersten Kopfinformation 11
angibt. Dem ersten Längendatenfeld 40 folgt dann das
bereits beschriebene Signalisierungskennzeichnungsdatenfeld
15 mit dem Identifikator IEI (Information Element
Identifyer) der in diesem Fall angibt, dass die Datenfelder
20, 25, 30 Adreßdaten für mehrere Kommunikationsteilnehmer
175, 176 umfassen. Das
Signalisierungskennzeichnungsdatenfeld 15 wird von einem
zweiten Längendatenfeld 45 gefolgt, das die Länge IEIDL
(Information Element Identifyer Data Length) der
eigentlichen Adreßdaten 55 gemäß Fig. 2 in der ersten
Kopfinformation 11 angibt. Gemäß Fig. 3 werden dabei die
eigentlichen Adreßdaten 55 durch die Datenfelder 20, 25, 30
gebildet. Die Adressen der Kommunikationsteilnehmer 175, 176
können beispielsweise gemäß den genannten Veröffentlichungen
"Technical Realisation of the Short Message Service (SMS);
Point-to-Point (PP)" codiert sein. Die Adreßdaten 55 der
ersten Kopfinformation 11 der Kurznachricht 5 sind dabei wie
beschrieben jeweils durch die drei Datenfelder 20, 25, 30
gebildet, wobei ein erstes Datenfeld 20 als Längendatenfeld
die Länge der Adresse, die beispielsweise in Form einer
Telefonnummer vorliegen kann, in halben Oktetten oder
sogenannten Semi-Oktetten angibt, die bei Ausbildung der
Adresse als Telefonnummer der Ziffernanzahl in der
Telefonnummer entspricht. Das erste Datenfeld 20 ist bereits
in Fig. 3 dargestellt. Es wird gefolgt von einem zweiten
Datenfeld 25, das den Typ der Adresse angibt, wie er
beispielsweise in der Norm ITU-T E.164/E163 oder ITU-T X.121
spezifiziert ist. Dem zweiten Datenfeld 25 der Adreßdaten 55
in Fig. 3 folgt dann ein drittes Datenfeld 30, das die
Adresse bzw. die Telefonnummer selbst enthält. Die erste
Kopfinformation 11 kann auch mehrere gleiche oder
verschiedene Typen von "User Data Header"' gemäß den
genannten Veröffentlichungen "Technical Realisation of the
Short Message Service (SMS); Point-to-Point (PP)" umfassen.
Die gemäß Fig. 2 und Fig. 3 beschriebene Anordnung in der
ersten Kopfinformation 11 bestehend aus dem ersten
Längendatenfeld 40, dem
Signalisierungskennzeichnungsdatenfeld 15, dem zweiten
Längendatenfeld 45 und den Adreßdaten 55 können sich in
derselben Reihenfolge unter Umständen mehrfach wiederholen,
wie in Fig. 4 dargestellt ist.
Im folgenden wird ein Beispiel für den Aufbau der ersten
Kopfinformation 11 beschrieben. Dabei enthält zunächst die
zweite Kopfinformation 12 den Signalisierungseintrag TP-UDHI
(Transfer Protocol-User Data Header Identification), der
angibt, ob die erste Kopfinformation 11 und damit mehrere
Adreßdaten 55, 56, 57 in der Kurzflachricht 5 vorliegen. Ist
dies der Fall, so ist TP-UDHI auf 1 gesetzt, andernfalls ist
TP-UDHI auf 0 gesetzt. Die erste Kopfinformation 11 kann
dann beispielsweise wie in Fig. 4 dargestellt aufgebaut
sein:
Im ersten Längendatenfeld 40 ist die Länge UDHL der ersten Kopfinformation 11 auf 1E im Hexadezimalsystem gesetzt. Im Signalisierungskennzeichnungsdatenfeld 1.5, das im folgenden als erstes Signalisierungskennzeichnungsdatenfeld bezeichnet wird, ist der Identifikator IEI auf 25 im Hexadezimalsystem gesetzt und referenziert durch diesen Wert die beschriebene Adressierung an mehrere Adressen von Kommunikationsteilnehmern 175, 176. Im zweiten Längendatenfeld 45 ist die Länge IEIDL für die Adreßdaten 55, die im folgenden auch als erste Adreßdaten bezeichnet werden, und damit die Länge der Datenfelder 20, 25, 30 der ersten Adreßdaten 55 der ersten Kopfinformation 11 auf 8 im Hexadezimalsystem gesetzt.
Im ersten Längendatenfeld 40 ist die Länge UDHL der ersten Kopfinformation 11 auf 1E im Hexadezimalsystem gesetzt. Im Signalisierungskennzeichnungsdatenfeld 1.5, das im folgenden als erstes Signalisierungskennzeichnungsdatenfeld bezeichnet wird, ist der Identifikator IEI auf 25 im Hexadezimalsystem gesetzt und referenziert durch diesen Wert die beschriebene Adressierung an mehrere Adressen von Kommunikationsteilnehmern 175, 176. Im zweiten Längendatenfeld 45 ist die Länge IEIDL für die Adreßdaten 55, die im folgenden auch als erste Adreßdaten bezeichnet werden, und damit die Länge der Datenfelder 20, 25, 30 der ersten Adreßdaten 55 der ersten Kopfinformation 11 auf 8 im Hexadezimalsystem gesetzt.
Gemäß Fig. 4 folgt dem zweiten Längendatenfeld 45 das erste
Datenfeld 20 der ersten Adreßdaten 55, das den Wert Oc im
Hexadezimalsystem und damit eine Länge der ersten Adreßdaten
55 von 12 Halb-Oktetten oder 6 Byte referenziert, d. h. eine
Telefonnummer von 12 Stellen. Dem ersten Datenfeld 20 der
ersten Adreßdaten 55 folgt das zweite Datenfeld 25 der
ersten Adreßdaten 55, das den Adreßtyp einer internationalen
Rufnummer nach ISDN-Standard (Integrated Services Data
Network) durch den Wert 91 im Hexadezimalsystem gemäß den
genannten Veröffentlichungen "Technical Realisation of the
Short Message Service (SMS); Point-to-Point (PP)"
referenziert. Dem zweiten Datenfeld 25 der ersten Adreßdaten
55 folgt das dritte Datenfeld 30 der ersten Adreßdaten 55,
das in diesem Beispiel als Adresse des ersten
Kommunikationsteilnehmers 175 des ersten
Telekommunikationsnetzes 100 folgende Telefonnummer umfasst:
+45 170 812 7112.
+45 170 812 7112.
Diese Adresse ist gemäß dem im zweiten Datenfeld 25 der
ersten Adreßdaten 55 spezifizierten Adreßtyp gemäß Fig. 4
folgendermaßen ausgebildet:
"547180201721".
"547180201721".
Eine Stelle der Telefonnummer entspricht dabei einem Halb-
Oktett, d. h. einer Gesamtlänge von 6 Byte. Damit ergibt sich
der Wert 8 für das zweite Längendatenfeld 45.
Zur Angabe der Adressen weiterer Kommunikationsteilnehmer
wird die Möglichkeit genutzt, dass die erste Kopfinformation
11 mehrere Elemente und somit Adressen mehrerer
Kommunikationsteilnehmer enthalten kann. Für dieses Beispiel
bedeutet das, dass den ersten Adreßdaten 55 ein zweites
Signalisierungskennzeichnungsdatenfeld 16 mit dem
Identifikator IEI = 25 im Hexadezimalsystem folgt, der somit
dem Identifikator IEl des ersten
Signalisierungskennzeichnungsdatenfeldes 15 entspricht. Dem
zweiten Signalisierungskennzeichnungsdatenfeld 16 folgt dann
ein drittes Längendatenfeld 46, das wie das zweite
Längendatenfeld 45 die Länge IEIDL = 8 referenziert. Dem
dritten Längendatenfeld 46 folgen dann zweite Adreßdaten 56.
Ein erstes Datenfeld 21 der zweiten Adreßdaten 56
referenziert dabei als Längendatenfeld für die zweiten
Adreßdaten 56 wie auch das erste Datenfeld 20 der ersten
Adreßdaten 55 den Wert 0c im Hexadezimalsystem und somit
eine Adreßdatenlänge von 12 Halb-Oktetten. Dem folgt ein
zweites Datenfeld 26 der zweiten Adreßdaten 56, das wie auch
das zweite Datenfeld 25 der ersten Adreßdaten 55 den Wert 91
für den Typ der mit den zweiten Adreßdaten 56 übertragenen
Adresse referenziert. Dem folgt ein drittes Datenfeld 31 der
zweiten Adreßdaten 56, das als Adresse des zweiten
Kommunikationsteilnehmers 176 des zweiten
Telekommunikationsnetzes 200 die Telefonnummer:
+49 172 802 7222 enthält und gemäß dem im zweiten Datenfeld 21 der zweiten Adreßdaten 56 referenzierten Typ wie folgt ausgebildet ist:
"947182202722".
+49 172 802 7222 enthält und gemäß dem im zweiten Datenfeld 21 der zweiten Adreßdaten 56 referenzierten Typ wie folgt ausgebildet ist:
"947182202722".
Für den in Fig. 1 nicht dargestellten Fall eines dritten
Kommunikationsteilnehmers, der über ein drittes
Telekommunikationsnetz mit der zweiten Netzwerkeinheit 150
verbindbar ist und an den die Nutzdaten 1 der Kurznachricht
5 ebenfalls in Form einer Kurznachricht übertragen werden
sollen, kann gemäß Fig. 4 den zweiten Adreßdaten 56 ein
drittes Signalisierungskennzeichnungsdatenfeld 17 folgen,
das wie das erste Signalisierungskennzeichnungsdatenfeld 15
den Identifikator IEI = 25 im Hexadezimalsystem enthält. Dem
dritten Signalisierungskennzeichnungsdatenfeld 17 folgt dann
ein viertes Längendatenfeld 47, das wie das zweite
Längendatenfeld 45 die Länge IEIDL = 8 im Hexadezimalsystem
referenziert. Dem folgen dritte Adreßdaten 57. Diese
umfassen ein erstes Datenfeld 22, das wie das erste
Datenfeld 20 der ersten Adreßdaten 55 als Längendatenfeld
der dritten Adreßdaten 57 den Wert 0c im Hexadezimalsystem
referenziert. Dem folgt ein zweites Datenfeld 27 der dritten
Adreßdaten 57, das wie das zweite Datenfeld 25 der ersten
Adreßdaten 55 den Wert 91 referenziert und damit den selben
Adreßtyp wie das zweite Datenfeld 25 der ersten Adreßdaten
55. Dem folgt ein drittes Datenfeld 32 der dritten
Adreßdaten 57, das in diesem Beispiel die Adresse bzw. die
Telefonnummer des dritten Kommunikationsteilnehmers umfasst,
die wie folgt ausgebildet ist:
+49 177 802 7128.
+49 177 802 7128.
Sie ist gemäß dem im zweiten Datenfeld 27 der dritten
Adreßdaten 57 angegebenen Typ wie folgt ausgebildet:
"947187201781".
"947187201781".
Die ersten Adreßdaten 55, die zweiten Adreßdaten 56 und die
dritten Adreßdaten 57 entsprechen sich somit in dem Typ der
mit ihnen übertragenen Adresse bzw. Telefonnummer, sowie der
in der ersten Kopfinformation 11 jeweils beanspruchten
Datenmenge oder Länge.
In dem in Fig. 4 beschriebenen Ausführungsbeispiel
entspricht die Codierung der Adressen bzw. der Rufnummern
der Kommunikationsteilnehmer 175, 176 dem in den genannten
Veröffentlichungen "Technical Realisation of the Short
Message Service (SMS); Point-to-Point (PP)" beschriebenen
Standard. Anhand der
Signalisierungskennzeichnungsdatenfelder 15, 16, 17 in der
ersten Kopfinformation 11 kann die zweite Netzwerkeinheit
150 den Typ der Adreßdaten 55, 56, 57 identifizieren. Anhand
der Längendatenfelder 40, 45, 46, 47 in der ersten
Kopfinformation 11 kann die zweite Netzwerkeinheit 150 die
Adreßdaten 55, 56, 57 in der ersten Kopfinformation 11
lokalisieren. Anhand der ersten Datenfelder 20, 21, 22 in
der ersten Kopfinformation 11 kann die zweite
Netzwerkeinheit 150 die dritten Datenfelder 30, 31, 32 und
damit die Telefonnummern der Kommunikationsteilnehmer im
Bereich der Adreßdaten 55, 56, 57 lokalisieren. Anhand der
zweiten Datenfelder 25, 26, 27 in der ersten Kopfinformation
11 kann die zweite Netzwerkeinheit 150 den Typ der in den
dritten Datenfeldern 30, 31, 32 gespeicherten Adressen bzw.
Telefonnummern identifizieren. Somit ist die zweite
Netzwerkeinheit 150 in der Lage, aus der ersten
Kopfinformation 11 die in den dritten Datenfeldern 30, 31,
32 gespeicherten Adressen bzw. Rufnummern zu extrahieren.
Die zweite Netzwerkeinheit 150 kann dann für jeden der
adressierten Kommunikationsteilnehmer eine neue
Kurznachricht bilden und die für den jeweiligen
Kommunikationsteilnehmer extrahierte Telefonnummer oder
Adresse in die zweite Kopfinformation der neu gebildeten
jeweiligen Kurznachricht kopieren, wobei diese neu gebildete
Kurznachricht in ihrem Datenteil ebenfalls die Nutzdaten 1
umfasst, jedoch jeweils nur an den Kommunikationsteilnehmer
übertragen wird, der durch die jeweils extrahierte
Telefonnummer in der zweiten Kopfinformation 12 der neu
gebildeten Kurznachricht adressiert ist. Eine erste
Kopfinformation ist in einer solchermaßen neu gebildeten
Kurznachricht nicht erforderlich.
In dem gemäß Fig. 4 beschriebenen Ausführungsbeispiel sind
den Adreßdaten 55, 56, 57 jeweils zwei Längendatenfelder
zugeordnet. Den ersten Adreßdaten 55 ist das zweite
Längendatenfeld 45 und das erste Datenfeld 20 der ersten
Adreßdaten 55 als Längendatenfeld zugeordnet. Entsprechendes
gilt für die zweiten Adreßdaten 56 und die dritten
Adreßdaten 57. Somit ist eines der beiden den jeweiligen
Adreßdaten 55, 56, 57 zugeordneten Längendatenfeldern
redundant. Zur Einsparung von Übertragungskapazität und zur
Erhöhung der für die Nutzdaten 1 verfügbaren Datenmenge in
der Kurznachricht 5 kann auf die ersten Datenfelder 20, 21,
22 der Adreßdaten 55, 56, 57 verzichtet werden. Die Werte
der ersten Datenfelder 20, 21, 22 können dann aufgrund der
verbleibenden Längendatenfelder 45, 46, 47 in der zweiten
Netzwerkeinheit 150 berechnet werden.
In Fig. 5 ist ein zweites Ausführungsbeispiel für die erste
Kopfinformation 11 dargestellt, bei dem auf die ersten
Datenfelder 20, 21, 22 verzichtet wurde und das ansonsten
dem ersten Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 entspricht, mit
dem Unterschied, dass das erste Längendatenfeld 40 nun den
um 3 reduzierten Wert 1b für den Parameter UDHL aufweist und
das zweite Längendatenfeld 45, das dritte Längendatenfeld 46
und das vierte Längendatenfeld 47 jeweils den um 1
reduzierten Wert 7 für den Parameter IEIDL aufweisen. Dies
rührt daher, dass für die Adreßdaten 55, 56, 57 jeweils das
Oktett für das erste Datenfeld 20, 21, 22 eingespart wird.
Sowohl beim ersten Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 als auch
beim zweiten Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 ist den
Adreßdaten 55, 56, 57 jeweils ein gleichlautendes
Längendatenfeld 45, 46, 47 und ein gleichlautendes
Signalisierungskennzeichnungsdatenfeld 15, 16, 17
zugeordnet, so dass auch hier Redundanz vorliegt und
Datenkapazität zugunsten der Nutzdaten 1 eingespart werden
kann wie das dritte Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 zeigt.
Dort wird nur ein einziges
Signalisierungskennzeichnungsdatenfeld in Form des ersten
Signalisierungskennzeichnungsdatenfeldes 15 verwendet, das
dem ersten Längendatenfeld 40 folgt. Außerdem wird neben dem
ersten Längendatenfeld 40 nur noch das zweite
Längendatenfeld 45 verwendet, das dem ersten
Signalisierungskennzeichnungsdatenfeld 15 folgt und gemäß
Fig. 6 den Wert 18 im Hexadezimalsystem aufweist. Auf die
weiteren Längendatenfelder 46, 47 und die weiteren
Signalisierungskennzeichnungsdatenfelder 16, 17 kann dann
gemäß Fig. 6 verzichtet werden, so dass die Adreßdaten 55,
56, 57 direkt aufeinander folgen und an das zweite
Längendatenfeld 45 direkt anschließen. Dabei muß jedoch für
die Adreßdaten 55, 56, 57 jeweils wieder das erste Datenfeld
20, 21, 22 mit dem Wert 0c eingeführt werden, um die
Lokalisierung der dritten Datenfelder 30, 31, 32 in der
zweiten Netzwerkeinheit 150 wieder zu gewährleisten, da ja
auf das dritte Längendatenfeld 46 und das vierte
Längendatenfeld 47 verzichtet wurde. Das zweite
Längendatenfeld 45 gibt somit nun mit dem Wert 18 im
Hexadezimalsystem für die Länge IEIDL die Länge aller drei
Adreßdaten 55, 56, 57 an. Wie der Fig. 6 entnommen werden
kann, kann auf diese Weise die Länge der ersten
Kopfinformation 11 nochmals um 1 gesenkt werden, da der Wert
UDHL des ersten Längendatenfeldes 40 nunmehr 1a im
Hexadezimalsystem beträgt.
Wie beschrieben geben die ersten Datenfelder 20, 21, 22 die
Adreßdatenlänge der im jeweils zugeordneten dritten
Datenfeld 30, 31, 32 abgelegten Adresse bzw. Telefonnummer
an. Da der Wert in den ersten Datenfeldern 20, 21, 22 die
Anzahl der Halb-Oktette angibt, muß dieser Wert jeweils
durch zwei geteilt werden, um die Anzahl der Oktette im
jeweiligen dritten Datenfeld 30, 31, 32 zu erhalten. Addiert
man zu der Zahl der Oktette des jeweiligen dritten
Datenfeldes 30, 31, 32 noch zwei Oktette für das jeweilige
Datenfeld 20, 21, 22 und das jeweilige zweite Datenfeld 25,
26, 27 hinzu, so erhält man die Anzahl der Oktette für die
jeweiligen Adreßdaten 55, 56, 57. Multipliziert man diesen
Wert mit 3, so erhält man die Gesamtanzahl der Oktette für
sämtliche Adreßdaten 55, 56, 57 in der ersten
Kopfinformation 11. Gemäß Fig. 6 sind für die Adreßdaten
55, 56, 57 insgesamt 24 Oktette vorgesehen, die durch den
Wert 18 im Hexadezimalsystem für den Parameter IEIDL des
zweiten Längendatenfeldes 45 referenziert werden. Aufgrund
dieser bekannten Beziehung zwischen dem Wert IEIDL im
zweiten Längendatenfeld 45 und den Längenwerten in den
ersten Datenfeldern 20, 21, 22 lassen sich die Adreßdaten
55, 56, 57 problemlos in der zweiten Netzwerkeinheit 150
voneinander trennen.
Bisher ist davon ausgegangen worden, dass die Kurznachricht
5 mit mehreren Adressen von Kommunikationsteilnehmern 175,
176 über die erste Netzwerkeinheit 140 zunächst an die
zweite Netzwerkeinheit 150 geleitet wird, die dann die erste
Kopfinformation 11 auswertet und im weiteren die Nutzdaten 1
an die adressierten Kommunikationsteilnehmer 175, 176
verteilt. Auch wenn die beiden Netzwerkeinheiten 140, 150
zusammengefasst sein können, ist es dabei notwendig, in der
zweiten Kopfinformation 12 als erste Zieladresse die Adresse
der zweiten Netzwerkeinheit 150 anzugeben.
Alternativ ist es jedoch auch möglich, dass die erste
Zieladresse in der zweiten Kopfinformation 12 bereits eine
von den Adressen der Kommunikationsteilnehmer 175, 176
darstellt und alle weiteren Adressen der übrigen
Kommunikationsteilnehmer wie in den beschriebenen drei
Ausführungsbeispielen in der ersten Kopfinformation 11
angegeben werden. In diesem Fall muß die erste
Netzwerkeinheit 140 die Funktionen der zweiten
Netzwerkeinheit 150 übernehmen und selbst jede eingehende
Kurznachricht auf die erste Kopfinformation 11 bzw. die
dortigen Signalisierungskennzeichnungsdatenfelder 15, 16, 17
prüfen und die Adressen der zusätzlich gewünschten
Kommunikationsteilnehmer extrahieren, um die Nutzdaten 1
auch an diese mit Hilfe von neu zu bildenden Kurznachrichten
senden zu können.
Bei den beschriebenen Ausführungsbeispielen wurde von drei
verschiedenen Kommunikationsteilnehmern ausgegangen, von
denen zwei in Fig. 1 dargestellt sind und denen die
Adreßdaten 55, 56, 57 in der ersten Kopfinformation 11
zugeordnet sind. In der ersten Kopfinformation 11 können
jedoch auch mehr oder weniger als drei Adreßdaten in der
beschriebenen Weise nach einem der drei Ausführungsbeispiele
übertragen werden. Zusätzlich kann es vorgesehen sein, dass
auch Adreßdaten für einen Kommunikationsteilnehmer eines
Datennetzes, beispielsweise des Internets in der ersten
Kopfinformation 11 enthalten sind, deren Typ sich natürlich
von den beschriebenen Adreßdaten unterscheidet und durch ein
entsprechendes Signalisierungskennzeichnungsdatenfeld in der
ersten Kopfinformation 11 gekennzeichnet werden muß. Die
Adresse eines solchen Kommunikationsteilnehmers eines
Datennetzes kann dann beispielsweise in Form einer Internet-
Adresse im zugehörigen dritten Datenfeld angegeben sein. Die
zweite Netzwerkeinheit 150 wird dann die Nutzdaten 1 an
einen solchen Kommunikationsteilnehmer als Internet-E-Mail
mit der extrahierten Internet-Adresse versenden, wenn sie an
ein solches Datennetz angeschlossen ist.
Claims (11)
1. Verfahren zur Übertragung von Kurznachrichten (5) in
einem Telekommunikationsnetz (100, 200), dadurch
gekennzeichnet, dass mit einer Kurznachricht (5)
Adreßdaten (55, 56, 57) für die Übertragung der
Kurznachricht (5) zu mehr als einem
Kommunikationsteilnehmer (175, 176) übertragen werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
mit der Kurznachricht (5) eine erste Kopfinformation (11)
mit mehreren Datenfeldern (20, 25, 30; 21, 26, 31; 22,
27, 32) übertragen wird, die die Adreßdaten (55, 56, 57)
mindestens eines Kommunikationsteilnehmers (175, 176)
umfassen.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass mit der Kurznachricht (5) eine zweite
Kopfinformation (12) übertragen wird, die auf das
Vorhandensein der ersten Kopfinformation (11) hinweist
und Adreßdaten (55, 56, 57) eines ersten
Kommunikationsteilnehmers (175) oder einer
Netzwerkeinheit (140, 150) umfaßt.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, dass mit der ersten Kopfinformation (11)
mindestens ein Signalisierungskennzeichnungsdatenfeld
(15; 16; 17) übertragen wird, das die Signalisierung der
Datenfelder (20, 25, 30; 21, 26, 31; 22, 27, 32) umfaßt.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass
das mindestens eine
Signalisierungskennzeichnungsdatenfeld (15; 16; 17) den
Typ der Adreßdaten (55, 56, 57) angibt.
6. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das mindestens eine Datenfeld (20,
25, 30; 21, 26, 31; 22, 27, 32) in einem Datenteil (50)
der Kurznachricht (5) Nutzdaten (1) der Kurznachricht (5)
vorangestellt übertragen wird.
7. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass mit der ersten Kopfinformation (11)
mindestens ein Zieladreßdatenfeld (30; 31; 32) übertragen
wird, das eine Zieladresse der Kurznachricht (5) umfaßt.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass
jedem Zieladressdatenfeld (30; 31; 32) ein
Adreßkennzeichnungsdatenfeld (25; 26; 27) vorangestellt
übertragen wird, das einen Typ der Zieladresse angibt.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
dass jedem Zieladreßdatenfeld (30; 31; 32) in der ersten
Kopfinformation (11) mindestens ein Längendatenfeld (20,
45; 21, 46; 22, 47) vorangestellt übertragen wird.
10. Verfahren nach eine der Ansprüche 4 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass für mehrere Zieladressdatenfelder
(30, 31, 32) genau ein
Signalisierungskennzeichnungsdatenfeld (15) mit der
ersten Kopfinformation (11) übertragen wird.
11. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Kurznachricht. (5) zunächst an
eine Netzwerkeinheit (140, 150) des
Telekommunikationsnetzes (100; 200) übertragen wird, dass
die Adresse mindestens eines der Kommunikationsteilnehmer
(175, 176) aus der ersten Kopfinformation (11) der
Kurznachricht (5) extrahiert wird, um deren Inhalt
zumindest teilweise an diese Adresse zu versenden.
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