DE10030739A1 - Vorrichtung und Verfahren für eine Druck- und/oder Kopiereinrichtung mit reduzierter Wärmebeanspruchung des Trägermaterials - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren für eine Druck- und/oder Kopiereinrichtung mit reduzierter Wärmebeanspruchung des TrägermaterialsInfo
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Abstract
Eine Druck- und/oder Kopiereinrichtung (10) enthält eine Fixiereinheit (14, 18) mit der das umgedruckte Tonerbild auf dem Trägermaterial (28) in einen ersten Fixierzustand fixiert wird. Mit Hilfe einer zweiten Fixiereinheit (50, 52) wird dann abhängig von den gewünschten Fixiereigenschaften das durch die erste Fixiereinheit (14, 18) bereits fixierte Bild in einen weiteren zweiten Fixierzustand fixiert. Die zweite Fixiereinheit (50, 52) kann als mechanisch und/oder elektrisch koppelbare Burn-In-Station ausgebildet sein.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für eine Druck-
und/oder Kopiereinrichtung, wobei die Vorrichtung als eine
mit der Druck- und/oder Kopiereinrichtung koppelbare Burn-In-
Station ausgebildet ist.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Druck- und/oder
Kopiervorrichtung mit einem Druckwerk, das ein latentes Bild
erzeugt, mit Toner entwickelt und das entwickelte Tonerbild
auf ein Trägermaterial umdruckt. In der Druck- und/oder
Kopiervorrichtung ist eine Fixiereinheit angeordnet, die das
umgedruckte Tonerbild auf dem Trägermaterial fixiert.
Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Bedrucken
eines Trägermaterials.
Von modernen elektrografischen Druck- und/oder Kopiersystemen
wird in stark zunehmenden Maße eine qualitativ hochwertige
und dauerhafte Fixierung des Tonerbildes auf dem
Trägermaterial erwartet. Die in der Elektrofotografie
verwendeten Trockentoner enthalten vorwiegend schmelzbare
Kunststoffharze, die bei Wärmezufuhr schmelzen. Je nach
Fixierverfahren wird die Wärmeenergie dabei entweder durch
Strahlung, z. B. bei der Blitzlicht- oder
Infrarotstrahlungsfixierung, oder durch Wärmekontakt, z. B.
Heißwalzen oder Trans-Fix, auf den Toner und das Papier
übertragen.
In der Europäischen Patentanmeldung EP 0 789 860 B1 ist eine
multifunktionale elektrografische Druckeinrichtung zum ein-
oder beidseitigen Bedrucken von Aufzeichnungsträgern im
Start-Stop-Betrieb beschrieben. Diese Patentanmeldung sowie
die dazu parallele US-Anmeldung 5 713 071 werden hiermit
durch Bezugnahme in die vorliegende Beschreibung aufgenommen.
Die in diesen Patentanmeldungen beschriebenen
elektrografischen Druckeinrichtungen haben zwei
Fixierstationen. Die erste Fixierstation fixiert das auf die
Vorderseite des Trägermaterials umgedruckte Tonerbild, und
die zweite Fixierstation fixiert das auf die Rückseite des
Trägermaterials umgedruckte Tonerbild. Das Fixieren erfolgt
dabei mit einer Thermodruckfixierstation mit einer beheizten
Fixierwalze und zugehöriger Andruckwalze. Weiterhin wird die
Möglichkeit beschrieben, die Thermodruckfixierstation mit
einem beheizten oder unbeheizten Zulaufsattel auszubilden.
Auch die Möglichkeit des Fixierens mit Hilfe einer
Blitzlichtfixiereinrichtung sowie mit Hilfe einer
Kaltfixiereinrichtung wird in diesen Patentanmeldungen
beschrieben.
Um beim Duplexdruck eine hohe Übereinstimmung der Lage der
Druckbilder auf Vorder- und Rückseite zu erzielen, muß
sichergestellt sein, daß beim Fixieren der ersten
umgedruckten Seite, z. B. der Vorderseite, die Größenänderung
des Trägermaterials, z. B. des Papiers, gering ist. Durch die
Wärmeeinwirkung beim Fixieren wird dem Papier Feuchtigkeit
entzogen, so daß das Papier schrumpft. Wird anschließend das
zweite Tonerbild auf die andere Seite des Papiers, z. B. auf
die Rückseite, übertragen, ist eine Größendifferenz der
Druckbilder um den temperaturabhängigen geschrumpften Betrag
zu verzeichnen. Durch die Wärmeeinwirkung beim Fixieren wird
das Papier gestreßt. Um den Streß für das Papier gering zu
halten, d. h. um die Schrumpfung des Papiers zu reduzieren,
muß die Wärmezufuhr reduziert werden. Jedoch muß soviel Wärme
zugeführt werden, daß der Toner des umgedruckten Tonerbildes
schmilzt und somit fixiert wird.
Bei Neuentwicklungen von Tonern strebt man niedrige
Schmelztemperaturen an, um die Wärmezufuhr beim Fixieren des
Toners auf dem Trägermaterial verringern zu können.
Insbesondere beim Erzeugen von Druckerzeugnissen mit erhöhten
Anforderungen an die Fälschungssicherheit, beim sogenannten
Security-Druck, ist es erforderlich, die Temperatureinwirkung
auf das Trägermaterial zu begrenzen und gleichzeitig eine
qualitativ hochwertige Fixierung zu erzielen. Um eine
dauerhafte Haltbarkeit des fixierten Toners auf dem
Trägermaterial zu gewährleisten, ist es notwendig, daß dem
Toner soviel Energie zugeführt wird, daß er dünnflüssig ist,
um in das Trägermaterial einzudringen.
Auch beim Bedrucken von selbstklebenden Etiketten und von
Trägermaterial, das integrierte Schaltkreise enthält, ist es
erforderlich, die auf das Trägermaterial übertragene
Wärmemenge gering zu halten.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung und ein
Verfahren anzugeben, durch die bzw. das es möglich ist, ein
auf ein Trägermaterial aufgebrachtes Tonerbild dauerhaft zu
fixieren, so daß das fixierte Tonerbild auch bei mechanischer
Beanspruchung sicher und dauerhaft mit dem Trägermaterial
verbunden ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Patentansprüche 1
und 2 für ein Verfahren durch die Merkmale des
Patentanspruchs 24 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung werden in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die zweite
Fixiereinheit enthaltende Burn-In-Station mit der Druck-
und/oder Kopiereinrichtung koppelbar. Beispielsweise kann sie
an die Druck- und/oder Kopiereinrichtung andockbar sein.
Alternativ kann die Burn-In-Station in die Druck- und/oder
Kopiereinrichtung integriert sein und vorzugsweise
austauschbar lösbar eingesetzt sein.
Die erste und/oder zweite Fixierheit sind hinsichtlich ihrer
Fixiereigenschaften ansteuerbar bzw. regelbar ausgestaltet.
Hierzu ist z. B. die Fixiertemperatur in Abhängigkeit von dem
Trägermaterial einstellbar. Weiterhin kann im Fall einer
Wärmestrahlfixiereung die Durchlaufstrecke bzw. die
Durchlaufzeit eingestellt werden oder aber im Falle der
Blitzfixierung deren Intensität. Es ist weiterhin möglich das
fixierte Tonerbild zu Walzen um so einen Glanz zu erzeugen.
Wichtig ist bei der mehrstufigen Fixierung auch die
Abstimmung der Fixierstufen untereinander um so ein
exzellentes Gesamtfixierergebnis zu erzielen und so z. B. die
Fixiereigenschaft "Abriebfestigkeit" zu erhöhen. Hierzu kann
eine der Fixierstufen auch eine Befeuchtungseinrichtung
enthalten. Dies gleicht den Papierstress aus und das Papier
wird elastisch. Weiter wird damit ein Bügeleffekt verhindert
bzw. seine Wirkung vermindert.
Durch Fixieren eines auf ein Trägermaterial umgedruckten
Tonerbildes in einer ersten Fixierstufe in einen ersten
Fixierzustand und das Fixieren dieses Tonerbildes in einer
zweiten Fixierstufe in einen zweiten Fixierzustand wird
erreicht, daß die Erwärmung des Trägermaterials und somit die
Temperaturbelastung und die mechanische Belastung des
Trägermaterials bei gleichem Fixierergebnis geringer ist als
bei einer einstufigen Fixierung. Das Trägermaterial wird
nicht so gestreßt, wie bei einer einstufigen Fixierung, was
inbesondere beim Duplexdruck vorteilhaft ist.
Temperaturempfindliches Trägermaterial, wie z. B. Chipkarten
oder selbstklebende Etiketten, können bedruckt werden, ohne
daß diese Trägermaterialien beschädigt werden. Auch
Sicherheitselemente, wie eingeprägte Hologramme und
Sicherheitsfolien, die bei zu großer Wärmeeinwirkung
beschädigt werden, können mit Hilfe dieser elektrografischen
Druck- und/oder Kopiereinrichtung bedruckt werden.
Bei einer solchen Druck- und/oder Kopiereinrichtung kann zum
Erstellen des Druckbildes auch Toner eingesetzt werden, der
Füllstoffe enthält, mit denen ein magnetolesbares Druckbild
erzeugt werden kann. Solche Füllstoffe sind vorzugsweise
eisenhaltig bzw. magnetisch.
Das Fixieren des ungedruckten Tonerbildes erfolgt in einer
ersten Stufe mit Hilfe der ersten Fixiereinheit, wobei das
umgedruckte Tonerbild in den ersten Fixierzustand fixiert
wird. Das Fixieren des mit Hilfe der ersten Fixierstufe
fixierten Tonerbildes erfolgt in einer zweiten Stufe mit
Hilfe der zweiten Fixiereinheit, wobei das Tonerbild in den
zweiten Fixierzustand fixiert wird. Eine solche zweistufige
Fixierung wird im folgenden auch als Stufenfixierung
bezeichnet.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung sind die erste und
die zweite Fixiereinheit Strahlungsfixiereinheiten. Dadurch
wird erreicht, daß die von den Strahlungsfixiereinheiten
ausgesendete Strahlung von hellem Trägermaterial, z. B. von
weißem Papier, teilweise reflektiert und von dunkelfarbigem
Toner, z. B. von schwarzem Toner, absorbiert wird. Die
Wärmeeinwirkung auf das Trägermaterial ist vergleichsweise
gering. Wird Papier als Trägermaterial eingesetzt, ist das
Papier vergleichsweise wenig gestreßt. Auf den Einsatz eines
sogenannten Fusing-Oil, wie es bei einer Thermopreßfixierung
eingesetzt wird, kann bei dem Einsatz von
Strahlungsfixiereinheiten verzichtet werden. Bei dem Einsatz
einer Thermopreßfixierung als erste Fixiereinheit und/oder
einer Thermopreßfixiereinheit als zweite Fixiereinheit kann
durch die zweistufige Fixierung weiterhin die
Fixiertemperatur dieser Fixiereinheiten gegenüber einer
einzigen Thermopreßfixiereinheit bei einer einstufigen
Fixierung reduziert werden. Dadurch ist es möglich, das
Risiko des Austretens von Fusing-Oil infolge eines erhöhten
Bedarfs an Fusing-Oil bei der Thermopreßfixierung zu
verringern.
Vorteilhaft ist es auch, die zweite Fixiereinheit der Druck-
und/oder Kopiereinrichtung in einer separaten Baueinheit
anzuordnen. Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, vorhandene
Druck- und/oder Kopiereinrichtungen mit einer zweiten
Fixiereinheit nachzurüsten, wobei die Leistung der in der
vorhandenen Druck- und/oder Kopiereinrichtung vorhandenen
Fixiereinheit entsprechend angepaßt wird. Auch besteht somit
die Möglichkeit, die zweite Fixierung mit Hilfe dieser
separaten zweiten Fixiereinheit unabhängig von der übrigen
Druck- und/oder Kopiereinrichtung durchzuführen. Dazu wird
ein latentes Bild von einem Druckwerk erzeugt, mit Toner
entwickelt und das entwickelte Tonerbild auf ein
Trägermaterial z. B. Einzelblätter oder Endlosmaterial
umgedruckt. Mit Hilfe einer ersten Fixiereinheit wird das
umgedruckte Tonerbild in einen ersten Fixierzustand fixiert.
Das Trägermaterial mit dem im ersten Fixierzustand fixierten
Tonerbild wird je nach Art des Trägermaterials z. B.
gestapelt oder aufgerollt. In einem zweiten Arbeitsvorgang
wird das gestapelte oder aufgerollte Trägermaterial der
separaten Baueinheit und somit der zweiten Fixiereinheit in
einer elektrisch bzw. mechanisch gekoppelten Anordnung
zugeführt. Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, die Fixierung
mit Hilfe der zweiten Fixiereinheit unabhängig von Starts und
Stops der übrigen Druckeinrichtung in einem seperaten Prozeß
durchzuführen. Da insbesondere bei Strahlungsfixiereinheiten
die Fixierqualität von einem kontinuierlichen Transport des
Trägermaterials abhängig ist und da das Trägermaterial durch
zu große Wärmeeinwirkung in Folge eines Stillstandes des
Trägermaterials beschädigt werden kann, werden in der
gekoppelten online Anbindung zwischen der Druckeinrichtung
mit der ersten Fixiereinheit und der zweiten Fixiereinheit
vorzugsweise Pufferstrecken, z. B. Schlaufenzieher,
vorgesehen.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der
Erfindung hat die elektrografische Druck- und/oder
Kopiereinrichtung weiterhin eine Befeuchtungsvorrichtung,
eine Abkühlvorrichtung und/oder eine Entladevorrichtung, die
vorzugsweise der zweiten Fixiereinheit nachgeordnet sind.
Dadurch wird erreicht, daß das Trägermaterial in einen
Zustand versetzt wird, der zur Weiterverarbeitung des
bedruckten Trägermaterials geeignet ist.
Vorteilhaft ist es auch, als Trägermaterial Papier und/oder
Kunststoff einzusetzen. Das Trägermaterial kann auch
selbstklebende Etiketten enthalten oder aus diesen bestehen
sowie mindestens einen integrierten Schaltkreis enthalten.
Mit der elektrografischen Druck- und/oder Kopiereinrichtung
ist es möglich, auch solche Trägermaterialien zu bedrucken,
die bei bekannten elektrografischen Druck- und/oder
Kopiereinrichtungen infolge hoher Temperatureinwirkungen
und/oder durch mechanische Einwirkungen der Fixiereinheit
beschädigt oder zerstört werden. Wird bei bekannten Druck-
und/oder Kopiereinrichtungen die Fixiertemperatur reduziert,
sinkt die Fixierqualität, so daß das fixierte Tonerbild bei
mechanischen Einwirkungen auf das Trägermaterial und/oder auf
das fixierte Tonerbild leichter von dem Trägermaterial zu
trennen ist als bei einer Fixierung ohne Reduzierung der
Wärmeeinwirkung auf das Trägermaterial. Mit der
erfindungsgemäßen Druck- und/oder Kopiereinrichtung lassen
sich hingegen auch Trägermaterialien, die Chipkarten
enthalten, wie z. B. Adreßetiketten mit integrierten
kontaktlosen Chipkarten zur Verfolgung des Frachtguts, und
Druckerzeugnisse mit erhöhten Anforderungen an die
Fälschungssicherheit, wie z. B. Flugtickets, Eintrittskarten,
Schecks, Voucher, KFZ-Briefe und Ausweispapiere, mit hoher
Fixierqualität und geringer thermischer Beanspruchung des
Trägermaterials erzeugen. Vorteilhaft ist es dabei, wenn dem
Toner mit Hilfe der zweiten Fixiereinheit die zum Fixieren
erforderliche Wärmeenergie ohne direkten mechanischen Kontakt
mit der Fixiereinheit zugeführt wird. Auch ist ein nahezu
linearer Papierlauf vorteilhaft.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird das
Trägermaterial beidseitig bedruckt. Das auf die Vorderseite
umgedruckte Tonerbild wird von der ersten Fixiereinheit
fixiert. Das auf die Rückseite des Trägermaterials
umgedruckte Tonerbild wird von einer dritten Fixiereinheit
fixiert. Das von der ersteh Fixiereinheit fixierte Tonerbild
der Vorderseite wird von der zweiten Fixiereinheit fixiert,
und das von der dritten Fixiereinheit fixierte Tonerbild der
Rückseite wird von einer vierten Fixiereinheit fixiert, wobei
die zweite und die vierte Fixiereinheit die Vorder- und die
Rückseite des Trägermaterials gleichzeitig in den zweiten
Fixierzustand fixieren können. Somit ist es möglich, die
Erfindung auch beim Duplexdruck effektiv einzusetzen und zwar
in vertikaler und horizontaler Anordnung.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der
Erfindung ist vor der zweiten Fixiereinheit bzw. vor der
zweiten und/oder vierten Fixiereinheit eine
temperaturgeregelte Führungs- bzw. Temperaturausgleichstrecke
vorgesehen. Dadurch wird erreicht, daß das Trägermaterial der
zweiten und/oder vierten Fixiereinheit mit einer
vorbestimmten Temperatur zugeführt ist und somit eine
gleichbleibende Fixierqualität erreicht wird. Durch diese
Führungsstrecke wird auch verhindert, daß in dem
Trägermaterial eine zu große Wärmemenge gespeichert wird, die
dem Trägermaterial durch die erste und/oder dritte
Fixiereinheit zugeführt worden ist, und die dem
Trägermaterial durch die zweite und/oder vierte Fixiereinheit
zugeführte Wärmemenge im Trägermaterial eine Temperatur
erzeugt, die das Trägermaterial beschädigt oder zerstört.
Durch die Fixierung des auf das Trägermaterial umgedruckten
Tonerbildes in zwei Stufen wird eine hohe Fixierqualität
erreicht. Die Verglasung (Schmelzen) des Tonermaterials wird
während der Fixierprozesse in Stufen definiert gesteuert und
damit speziell auf den tonermaterialabhängigen glas
transition-point abgestimmt. Beim glastransition-point wird
das Tonermaterial kleberig und beginnt zu schmelzen. Die
Erwärmung des Trägers ist bei dem Fixiervorgang der
Stufenfixierung bei gleicher Fixierqualität geringer als bei
einer Fixierung mit Hilfe einer einzigen Fixiereinheit.
Vorteilhaft ist es, je nach Art und Temperaturempfindlichkeit
des Trägermaterials die durch die Fixiereinheiten erzeugte
Wärmemenge und/oder die Temperatur der Fixiereinheiten zu
regeln. Dadurch lassen sich auch Trägermaterialien, die aus
temperaturempfindlichen Materialien bestehen und/oder diese
enthalten, in einer hohen Qualität bedrucken, wie z. B. Labels
oder Kreditkarten. Weiterhin können Dickenunterschiede der
angeklebten, bedruckten und zu fixierenden Labels
ausgeglichen werden ohne negativen Einfluß auf die
Adhäsionskraft der Klebeflächen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
der folgenden Beschreibung, welche in Verbindung mit den
beigefügten Zeichnungen die Erfindung anhand eines
Ausführungsbeispiels erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Druck- und/oder
Kopiereinrichtung, die zwei Drucker sowie eine
separate Burn-In-Station enthält,
Fig. 2 eine schematische Übersicht der Prozeßschritte zum
Erzeugen eines beidseitig bedruckten
Trägermaterials mit einer Anordnung nach Fig. 1,
Fig. 3 den schematischen Aufbau der Burn-In-Station aus
Fig. 1,
Fig. 4 eine erfindungsgemäße Druck- und/oder
Kopiereinrichtung zum einseitigen Bedrucken von
Trägermaterial, wobei die im Trägermaterial
enthaltenen integrierten Schaltkreise in einer
weiteren Baueinheit programmiert werden,
Fig. 5 eine Druckseite, die verschiedene Trägermaterialien
enthält,
Fig. 6a bis Fig. 6d
eine schematische Darstellung des Tonerbildes und
des Trägermaterials während des Fixiervorgangs,
Fig. 7 eine Tabelle mit Ergebnissen eines Testprotokolls
der PIRA-Prüfanstalt von auf Papier fixierten
Tonerbildern gemäß APACS-Prüfungsrichtlinien
(Klasse 1-2) für Druckerzeugnisse mit erhöhten
Anforderungen an die Fälschungssicherheit und an
die Haltbarkeit, die mit der zweiten Fixiereinheit
einer elektrografischen Druckeinrichtung fixiert
worden sind, und
Fig. 8 ein Blockschaltbild, in dem das Zusammenwirken der
Steuer- und Regeleinheiten des Druckers und der
Burn-In-Station dargestellt ist.
In Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Druck- und/oder
Kopiereinrichtung 10 dargestellt, die zwei Drucker, eine
sogenannte Twin-Station, und eine separate Baueinheit 20 hat,
in der eine zweite und vierte Fixiereinheit angeordnet sind.
In diesem Ausführungsbeispiel wird als Trägermaterial Papier
eingesetzt. Das Trägermaterial kann jedoch auch Folien,
Kunststoffe, z. B. Chipkarten, selbstklebende Etiketten sowie
integrierte Schaltkreise enthalten oder aus diesen bestehen.
Das Papier befindet sich in einem Papiervorrat 12. In diesem
Ausführungsbeispiel enthält der Papiervorrat 12 einen
Papierstapel von Endlospapier mit Transportlöchern und
Perforationen, der selbstklebende Etiketten enthält. Dieses
Endlospapier wird dem Drucker 1 zugeführt. Es kann als
Trägermaterial aber auch Papier als Einzelseiten oder in
Rollenform mit und ohne Perforation sowie mit und ohne
Transportlöcher eingesetzt werden. Weiterhin ist der Drucker
1 mit einer nicht dargestellten Recheneinheit verbunden, die
dem Drucker 1 Druckdaten zum Bedrucken der Vorderseite des
Papiers übermittelt. Der Drucker 1 erzeugt ein latentes Bild
der Vorderseite, entwickelt dieses Bild durch Einfärben mit
Toner, druckt dieses Tonerbild auf das Papier um und fixiert
es mit Hilfe einer ersten Fixiereinheit 14, einer
Blitzlichtfixiereinheit in einen ersten Fixierzustand. Das
Papier mit der fixierten Vorderseite wird einer
Wendeeinrichtung 16 zugeführt, die das Papier um 180° dreht
und einem Drucker 2 zuführt.
Der Aufbau des Druckers 2 ist mit dem des Druckers 1
identisch. Der Drucker 2 ist ebenfalls mit der nicht
dargestellten Recheneinheit verbunden und erhält von dieser
Druckdaten, aus denen er ein latentes Bild der Rückseite
erzeugt, mit Toner einfärbt, auf die Rückseite des Papiers
umdruckt und in einer dritten Fixiereinheit 18 in einen
ersten Fixierzustand fixiert. Das so beidseitig bedruckte
Papier wird einer separaten Baueinheit 20, der sogenannten
Burn-In-Station, zugeführt. In der Burn-In-Station 20 sind
eine zweite und eine vierte Fixiereinheit angeordnet, wobei
die zweite Fixiereinheit zum Fixieren der Vorderseite des
Papiers und die vierte Fixiereinheit zum Fixieren der
Rückseite des Papiers vorgesehen ist.
Die zweite und die vierte Fixiereinheit sind
Wärmestrahlungsfixiereinheiten, die das Papier, insbesondere
das Tonerbild auf dem Papier, mit Infrarotstrahlung
bestrahlen und somit in einen zweiten Fixierzustand fixieren.
In dieser Burn-In-Station 20 sind weitere Vorrichtungen wie
z. B. eine Befeuchtungsvorrichtung, eine Abkühlvorrichtung und
eine Entladevorrichtung angeordnet, die auf das Papier so
einwirken, daß das Papier die Burn-In-Station 20 mit
vorbestimmten Parametern verläßt. Diese weiteren
Vorrichtungen werden von einer nicht dargestellten Steuerung
angesteuert, die mit Hilfe einer Regelung die vorbestimmten
Parameter des Papiers gewährleistet.
Anschließend wird das Papier einer Stapelvorrichtung 22 bzw.
einer Aufrolleinrichtung zugeführt. Die Luftstrecke zwischen
Drucker 2 und der Burn-In-Station 20 dient als Abkühlstrecke
für das Papier, so daß das Papier der zweiten und der vierten
Fixiereinheit in der Burn-In-Station 20 mit einer in einem
vorbestimmten Bereich konstanten Temperatur zugeführt wird.
In anderen Ausführungsbeispielen ist es jedoch auch möglich,
daß die Burn-In-Station 20 zusammen mit den Druckwerken und
Fixierstationen 14, 18 der Drucker 1 und 2 eine Baueinheit
bilden, d. h. in einem Gehäuse angeordnet sind.
In Fig. 2 ist eine schematische Übersicht zum
erfindungsgemäßen Erzeugen eines beidseitig bedruckten
Trägermaterials dargestellt. In dem Drucker 1 wird mit Hilfe
eines bekannten elektrografischen Verfahrens aus Druckdaten
ein latentes Bild 24 der Vorderseite erzeugt, aus dem
anschließend mit Hilfe einer bekannten Entwicklereinheit ein
Tonerbild 26 der Vorderseite erzeugt wird. Dem Drucker 1 wird
weiterhin Trägermaterial 28, z. B. Papier, zugeführt, auf das
das Tonerbild der Vorderseite 12 zu einem umgedruckten
Tonerbild 30 umgedruckt wird. Das Papier 28 mit dem
umgedruckten Tonerbild 30 wird der ersten Fixiereinheit 14
des Druckers 1 zugeführt, die das umgedruckte Tonerbild 30
der Vorderseite in einen ersten Fixierzustand 32 fixiert. Je
nach voreingestellter Art und Temperaturempfindlichkeit des
Trägermaterials wird die abgegebene Wärmemenge der ersten
Fixiereinheit 14 und somit die Temperatur des Trägermaterials
geregelt.
In dem Drucker 2 wird aus Druckdaten ein latentes Bild 34 der
Rückseite mit Hilfe eines bekannten elektrografischen
Verfahrens erzeugt, von einer bekannten Entwicklereinheit mit
Toner zu einem Tonerbild 36 der Rückseite eingefärbt und mit
Hilfe einer bekannten Umdruckeinrichtung auf die Rückseite
des von dem Drucker 1 bedruckten Papiers 28 zu einem
umgedruckten Tonerbild 40 umgedruckt. In der dritten
Fixiereinheit 18 des Druckers 2 wird das umgedruckte
Tonerbild 40 der Rückseite in einen ersten Fixierzustand 42
fixiert. Je nach voreingestellter Art und
Temperaturempfindlichkeit des Trägermaterials wird die
abgegebene Wärmemenge der Fixiereinheit 18 und somit die
Temperatur des Trägermaterials geregelt. Das beidseitig
bedruckte Papier 28 wird der Burn-In-Station 20 zugeführt.
In der Burn-In-Station 20 wird mit Hilfe einer zweiten und
einer vierten Fixiereinheit das in den ersten Fixierzustand
fixierte Tonerbild 32 der Vorderseite und das in den ersten
Fixierzustand fixierte Tonerbild 42 der Rückseite in einen
zweiten Fixierzustand 44 fixiert.
In Fig. 3 ist der schematische Aufbau der Burn-In-Station 20
dargestellt zum beidseitigen gleichzeitigen Fixeren der
Vorder- und Rückseite des Papiers 28. Das Papier 28 wird mit
Hilfe von Führungs- und Antriebsrollen 48a, 48b, 48c, 48d in
Richtung der Pfeile P entsprechend den Druckgeschwindigkeiten
der Drucker 1 und 2 geführt. Eine zweite Fixiereinheit 50
fixiert das auf dem Papier befindliche und von der ersten
Fixiereinheit 14 fixierte Tonerbild 32 in den zweiten
Fixierzustand 44. Eine vierte Fixiereinheit 52 fixiert das in
den ersten Fixierzustand mit der dritten Fixiereinheit 18
(Fig. 1) fixierte Tonerbild 42 der Rückseite in den zweiten
Fixierzustand.
Die Fixiereinrichtungen 50, 52 sind
Wäremstrahlungsfixiereinheiten und enthalten auf jeder Seite
sechs auswechselbar ausgestaltete und einzeln in Gruppen
ansteuerbare Quarzheizstäbe, von denen einer mit 54
bezeichnet ist. Die Quarzheizstäbe 54 sind mit einer
Spannungsversorgungseinheit (nicht dargestellt) verbunden.
Entsprechend einem Signal einer nicht dargestellten Steuerung
wird anhand der Transportgeschwindigkeit des Papiers 28 und
von der voreingestellten Art und Temperaturempfindlickeit des
Papiers 28 die Heizleistung der Quarzheizstäbe 54 geregelt.
Die von den Quarzheizstäben 54 abgegebene Wärmestrahlung wird
teilweise von Reflektoren, von denen einer mit 56 bezeichnet
ist, so reflektiert, daß sie dem Papier 28 zugeführt wird.
Insbesondere bei dunklem Toner wird die Wärmestrahlung von
diesem absorbiert.
Die weißen Flächen des Papiers 28 reflektieren teilweise die
auftreffende Wärmestrahlung der Quarzheizstäbe 54. Somit wird
die Fixierenergie vor allem dem Toner des Tonerbildes 32, 42
zugeführt. Der Toner wird so aufgeheizt, daß er dünnflüssig
ist und in die Papierfasern des Papiers 28 eindringt. Dieses
Eindringen wird durch die Kapillarwirkung des Papiers 28
unterstützt. Bei Toner, die Partikel enthalten, die beim
Fixiere nicht schmelzen, z. B. bei MICRA-Toner, dringt ein
Teil des Toners in das Papier 28 ein. Die nicht schmelzbaren
Partikel werden in den geschmolzenen Teil des Toners auf der
Papieroberfläche eingebettet. Der Toner ist somit auch bei
hoher mechanischer Beanspruchung fest mit dem Papier 28
verbunden. Anstelle der Strahlungsfixiereinheiten 50, 52
können auch entsprechend angepaßte Wärme-Druck-
Fixiereinheiten mit oder ohne Vorheizsattel,
Blitzlichtfixiereinheiten oder Trans-Fix-Fixiereinheiten
eingesetzt werden.
Der Einsatz einer Kaltfixiereinrichtung ist technisch
denkbar, jedoch sollte eine Kaltfixiereinrichtung aus
Umweltschutzgründen nicht eingesetzt werden. Insbesondere bei
dunklen Tonern ist es jedoch sinnvoll
Strahlungsfixiereinheiten, wie Wärmestrahlungsfixiereinheiten
und Blitzlichtfixiereinheiten einzusetzen, um die Erwärmung
des Papiers 28 gering zu halten.
Nach dem Fixieren des Papiers 28 durch die Fixiereinheiten
50, 52 wird das Papier 28 an Befeuchtungsvorrichtungen 58,
60, an Abkühlvorrichtungen 62, 64 und an Entladevorrichtungen
66, 68 vorbeigeführt. Die Befeuchtungsvorrichtungen 58, 60,
die Abkühlvorrichtungen 62, 64 und die Entladevorrichtungen
66, 68 dienen dazu, zu gewährleisten, daß das bedruckte
Papier 28 nach dem Verlassen der Burn-In-Station 20
vorbestimmte Parameter hat, die das Weiterverarbeiten des
bedruckten Papiers 28, z. B. das Stapeln bzw. das Aufrollen
des Papiers 28 mit Hilfe der Papierstapel bzw.
Aufrolleinrichtung 22, oder das Vereinzeln mit einem Cutter
erleichtern bzw. nicht behindern.
Die zweite und vierte Fixiereinheit 50, 52, die
Befeuchtungsvorrichtungen 58, 60, die Abkühlvorrichtungen 62,
64 und die Entladevorrichtungen 66, 68 sind in der Burn-In-
Station senkrecht angeordnet. Dadurch kann z. B. bei einem
Stillstand des Trägermaterials 28 die Wärme der zweiten und
vierten Fixiereinheit 50, 52 durch natürliche Konvektion
entweichen. Die lineare vertikale Papierführung in der Burn-
In-Station 20 mit der nachfolgenden Abkühlstrecke, die die
Befeuchtungsvorrichtung 58, 60, die Abkühlvorrichtung 62, 64
und die Entladevorrichtung 66, 68 enthält, ermöglicht eine
Führung des Trägermaterials 28 mit geringer Reibung durch die
Umlenkrollen 48a bis 48d und somit mit geringer statischer
Aufladung und guter Glättung des Trägermaterials 28.
Die austauschbar kontaktierten Quarzheizstäbe 54 sind quer
zur Transportrichtung des Trägermaterials 28 angeordnet. Es
ist aber auch eine Anordnung der Quarzheizstäbe
breitenabhängig längs zur Transportrichtung des
Trägermaterials 28 möglich. Je nach Art und
Transportgeschwindigkeit des Trägermaterials 28 wird die
Leistung der Quarzheizstäbe 54 eingestellt und/oder geregelt.
In Fig. 4 ist eine erfindungsgemäße Druck- und/oder
Kopiervorrichtung 10 zum einseitigen Bedrucken von
Trägermaterial 28 dargestellt, wobei die im Trägermaterial 28
enthaltenen Chipkarten in einer Baueinheit 78 der Druck-
und/oder Kopiereinrichtung 10 programmiert werden. Die Druck-
/oder Kopiereinrichtung 10 hat einen Trägermaterialvorrat 70,
aus dem einem Drucker 72 Trägermaterial 28 zum Bedrucken
zugeführt wird. Das Trägermaterial 28 wird in dem Drucker 72
bedruckt, wobei ein vom Drucker 72 auf das Trägermaterial 28
umgedrucktes Tonerbild von einer im Drucker 72 angeordneten
Fixiereinheit (nicht dargestellt) in einen ersten
Fixierzustand fixiert wird.
Das vom Drucker 72 bedruckte Trägermaterial 28 wird der Burn-
In-Station 74 zugeführt, die eine zweite Fixiereinheit 76
enthält. Die Fixiereinheit 76 ist vorzugsweise eine
Strahlenfixiereinheit, die den gleichen Aufbau wie die zuvor
in Fig. 3 beschriebenen Strahlungsfixiereinheiten 50, 52
hat. Die Fixiereinheit 76 fixiert das Tonerbild auf dem
Trägermaterial 28 in einen zweiten Fixierzustand. Das so
fixierte Trägermaterial 28 wird einer weiteren Baueinheit 78
zugeführt. In der Baueinheit 78 ist eine Chipkarten-
Programmiereinrichtung 80 angeordnet. Mit Hilfe der
Chipkarten-Programmiereinrichtung 80 werden die im
Trägermaterial 28 enthaltenen integrierten Schaltkreise, die
zur drahtlosen Datenkommunikation mit
Datenverarbeitungsanlagen und/oder Steuerungen geeignet sind,
beim Vorbeiführen an der Chipkarten-Programmiereinrichtung 80
programmiert.
Das bedruckte Trägermaterial wird nach der Programmierung der
integrierten Schaltkreise an vorbestimmte Empfänger
verschickt, wobei es in einer Versandeinrichtung 82
versandfertig verpackt wird. Das bedruckte Trägermaterial 28
kann jedoch auch weiteren Baueinheiten, z. B. einer
Schneidvorrichtung, zur Weiterverarbeitung zugeführt werden.
In Fig. 5 ist eine Druckseite 90 dargestellt, die von der
erfindungsgemäßen Druck- und/oder Kopiereinrichtung 10 nach
Fig. 4 bedruckt und die darin enthaltenen integrierten
Schaltkreise programmiert worden sind. In dem
Trägermaterialvorrat 70 (Fig. 4) befindet sich ein
Papierstapel von Endlospapier mit Tranportlöchern und
Perforationen, von denen eine Druckseite 90 in Fig. 5
dargestellt ist. Diese Druckseite 90 enthält wie auch die
weiteren Druckseiten des Trägermaterialvorrats 70 Chipkarten
92, 94 die aus einem Plastikwerkstoff hergestellt sind,
integrierte Schaltkreise enthalten und auf das Papier der
Druckseite 90 mit Hilfe von Klebstoff befestigt sind. Die in
den Chipkarten 92, 94 enthaltenen integrierten Schaltkreise
können mit Datenverarbeitungsanlagen und/oder Steuerungen
drahtlos kommunizieren, so daß keine Kontakte an diesen
Chipkarten herausgeführt sind.
Weiterhin hat die Druckseite 90 ein selbstklebendes Etikett
96, das von der Druckseite 90 abgezogen und mit Hilfe des auf
den abgezogenen Teil des selbstklebenden Etiketts 96
befindlichen Klebstoffs auf anderen geeigneten Oberflächen,
z. B. auf Pappkartons von Paketen oder auf Gehäuseteilen von
Einrichtungen, aufgeklebt werden. Der Drucker 72 erhält
Druckdaten von einer nicht dargestellt
Datenverarbeitungsanlage. Mit Hilfe dieser Druckdaten
erstellt der Drucker 72 ein latentes Bild, daß er mit Hilfe
einer bekannten Entwicklereinheit mit Toner einfärbt, auf die
Druckseite 90 sowie auf die Chipkarten 92, 94 und das
selbstklebende Etikett 96 umdruckt und mit Hilfe einer ersten
Fixiereinheit in einen ersten Fixierzustand fixiert.
Das so einseitig bedruckte Trägermaterial 90, 92, 94, 96 wird
der Burn-In-Station 74 zugeführt, die das Tonerbild in einen
zweiten Fixierzustand fixiert. Die in den Chipkarten 92, 94
enthaltenen Schaltkreise werden in der Einrichtung 78 von der
Chipkarten-Programmiereinrichtung 80 mit den für diesen
Druckauftrag vorbestimmten Daten programmiert. Die bedruckte
Druckseite 90 enthält mehrere Grafiken 98, 100, Barcodes 102,
104, 106, 108, Sicherheitselemente 110, 112, sowie mehrere
Textblöcke 114, 116, 118, 120, 122, 124. Das Lesen des
Barcodes 102, 104, 106, 108 sowie der Sicherheitselemente
110, 112 mit Hilfe von bekannten Lesesystemen wird durch das
Fixieren in zwei Stufen nicht beeinträchtigt.
In den Fig. 6a bis 6d ist der Fixiervorgang des auf das
Trägermaterial umgedruckten Tonerbildes schematisch
dargestellt. In Fig. 6a befindet sich ein umgedrucktes,
nicht fixiertes Tonerbild 130 in Form von Tonerpulver 132 auf
einem Trägermaterial 134, z. B. Papier.
In Fig. 6b ist ein teilfixiertes Tonerbild 136, das sich auf
dem Papier 134 befindet während des Fixiervorgangs in der
ersten Fixiereinheit dargestellt. Diese Fixierung erfolgt mit
Hilfe einer Blitzlichtfixiereinheit. Es können aber auch
andere Fixiereinheiten, z. B. Wärmestrahlungsfixiereinheiten
oder Wärmepreßfixiereinheiten als erste Fixiereinheit
eingesetzt werden. Dem Tonerpulver 132 wird durch die erste
Fixiereinheit Wärmeenergie zugeführt. Durch diese Wärmezufuhr
wird ein Teil des Tonerpulvers 132, der der Fixiereinheit
zugewandt ist, geschmolzen. Dadurch entstehen oberflächliche
geschlossene Bereiche 138, 140 aus geschmolzenem Toner.
In Fig. 6c ist ein in den ersten Fixierzustand fixiertes
Tonerbild 150 dargestellt. Das Tonerpulver 132 ist
vollständig miteinander zu zusammenhängenden Tonerbereichen
152, 154 verschmolzen, die eine unebene Oberfläche mit
sogenannten Kratern 156 bilden. Der geschmolzene Toner 152,
154 hat Berührungsflächen 158, 160 mit dem Papier 134 die für
eine der standardmäßigen Druckqualität genügende Haftung des
Toners 152, 154 nach dem Fixieren in den ersten Fixierzustand
an dem Papier 134 sorgen. Bei hoher mechanischer
Beanspruchung des Papiers 134 kann sich jedoch der Toner ggf.
vom Papier lösen.
In Fig. 6d ist ein fixiertes Tonerbild 162 dargestellt, daß
mit Hilfe der Burn-In-Station 20, 72 in den zweiten
Fixierzustand fixiert worden ist. Mit Hilfe der in den Burn-
In-Stations 20, 74 angeordneten zweiten Fixiereinheiten 50,
52, 76 wurde das in den ersten Fixierzustand fixierte
Tonerbild 150 in einen zweiten Fixierzustand fixiert. Die
zweite Fixiereinheit 50, 52, 76 ist vorzugsweise ist eine
Wärmestrahlungsfixiereinheit. Der Einsatz von anderen
Fixiereinheiten ist denkbar. Der in den ersten Fixierzustand
fixierte Toner 152, 154 wird mit Hilfe der zweiten
Fixiereinheit 50, 52, 76 nochmals geschmolzen, wobei ihm von
der zweiten Fixiereinheit 50, 52, 76 soviel Wärmeenergie
zugeführt wird, daß er dünnflüssig ist und in das Papier 134
eindringen kann.
Der in den zweiten Fixierzustand fixierte Toner bildet
Bereiche 164, 166, die sich auf dem Papier 134 befinden und
Bereiche 168, 170, die in das Papier 134 eingedrungen sind
und den fixierten Toner 164, 166 fest mit dem Papier 134
verbinden. Der so fixierte Toner ist auch bei harter
mechanischer Beanspruchung des Papiers 134 und/oder des
fixierten Toners 164, 166 fest mit dem Papier 134 verbunden.
Bei Druckseiten, die mit der erfindungsgemäßen Druck-
und/oder Kopiereinrichtung in zwei Stufen fixiert worden
sind, wurde eine Haltbarkeit und eine Beständigkeit des
Druckbildes nachgewiesen, wie sie beim Stand der Technik nur
mit Impact-Printern erreicht wurde.
In Fig. 7 ist eine Tabelle mit Ergebnissen eines
Testprotokolls der PIRA-Prüfanstalt dargestellt. Auf Papier
28, 134 fixerte Tonerbilder wurden gemäß der
Prüfungsrichtlinien für Druckerzeugnisse mit erhöhten
Anforderungen an die Fälschungssicherheit und and die
Haltbarkeit untersucht, die mit der erfindungsgemäßen Druck-
und/oder Kopiereinrichtung 10 hergestellt worden sind. Die
Bezeichnungen der durchgeführten Tests sind in der Tabelle
der Fig. 7 in der ersten Spalte aufgeführt. Weiterhin sind
die Ergebnisse einer untersuchten Druckseite in der Spalte
"Normalfixierung" aufgeführt, die mit Hilfe einer bekannten
Druck- und/oder Kopiereinrichtung hergestellt worden ist.
Weiterhin wurde eine Druckseite untersucht, die mit einer
bekannten Druck- und/oder Kopiereinrichtung hergestellt
worden ist und die nach dem Bedrucken mit einer
Sicherheitsfolie beschichtet wurde. Die Ergebnisse des Tests
dieser Druckseite sind in der Tabellenspalte "umhüllt mit
Sicherheitsfolie" aufgeführt. Die Testergebnisse der
Druckseite, die mit der erfindungsgemäßen Druck- und/oder
Kopiereinrichtung hergestellt worden ist, sind in der
Tabellenspalte "Stufenfixierung" aufgelistet.
Die mit der bekannten Druck- und/oder Kopiereinrichtung
hergestellte Druckseite, die mit Hilfe einer einzigen
Fixiereinheit fixiert wurde, weist bei dem Radierer sowie bei
dem Skalpelltest erhebliche Mängel auf. Eine solche
Druckseite erfüllt keine erhöhten Anforderungen an die
Fälschungssicherheit und/oder Haltbarkeit der Druckseite.
Beim Umhüllen einer mit einer bekannten Druck- und/oder
Kopiereinrichtung hergestellten Druckseite mit einer
Sicherheitsfolie werden die Eigenschaften dieser Druckseite
gegenüber der Druckseite ohne Sicherheitsfolie verbessert und
fälschungssicherer. Insbesondere beim Skalpelltest konnte
eine Verbesserung verzeichnet werden, so daß dieser
Skalpelltest von der mit der Sicherheitsfolie umhüllten
Druckseite bestanden wurde.
Beim Radierertest wies die mit Sicherheitsfolie umhüllte
Druckseite jedoch noch Mängel auf. Eine mit der
erfindungsgemäßen Druck- und/oder Kopiereinrichtung
hergestellten Druckseite wies bei den durchgeführten Tests
keine Mängel in bezug auf die Haltbarkeit und die Sicherheit
der Druckseite auf. Diese Testergebnisse sind in der
Tabellenspalte Stufenfixierung aufgelistet. Auf eine
zusätzliche Umhüllung dieser Druckseite mit der
Sicherheitsfolie kann aus Haltbarkeits- und aus
Sicherheitsgründen verzichtet werden. Die Druckseiten, die
mit der erfindungsgemäßen Druck- und/oder Kopiereinrichtung
in zwei Stufen fixiert worden sind, wurde eine Haltbarkeit
und eine Beständigkeit des Druckbildes nachgewiesen, wie sie
beim Stand der Technik nur mit Impact-Printern erreicht
wurde.
Durch das stufenweise Fixieren des Tonerbildes auf dem
Trägermaterial 28 in einem ersten und in einem zweiten
Fixierzustand wird erreicht, daß die Erwärmung des
Trägermaterials 28 und somit die Temperaturbelastung des
Trägermaterials 28 bei gleichem Fixierergebnis geringer ist
als bei einer bekannten einstufigen Fixierung.
Temperaturempfindliches Trägermaterial 28, wie z. B. mit einem
Hot-Impossing-Verfahren eingeprägte Folien, selbstklebende
Etiketten und Kunststoffe können bedruckt werden, ohne daß
diese Trägermaterialien 28 beschädigt werden. Auch
integrierte Schaltkreise, die in den Trägermaterialien 28
enthalten sind, werden durch die geringere
Temperaturbelastung des Trägermaterials 28 nicht beschädigt
oder zerstört. Somit ist auch das Bedrucken von
thermosensitiven Oberflächen und thermosensitiven
Trägermaterialien 28 möglich.
Die Oberfläche des Tonerbildes wird mit Hilfe des zweiten
Fixiervorganges geglättet. Auch bei Druckbildern, die z. B.
Pixelgrafiken, ein- oder zweidimensionale Barcodes enthalten,
werden insbesondere in der Schärfe der Darstellung und der
Kantenglättung durch die zweite Fixierung nicht negativ
beeinflußt. Bei dem Einsatz von Toner mit Eisenanteil, dem
sogenannten MICRA-Toner, zum Erzeugen von magnetolesbaren
Druckbildern ist eine erfindungsgemäße Stufenfixierung
möglich, ohne daß eine Beeinträchtigung des erzeugten
Druckbildes zu verzeichnen ist.
Durch den weiterführenden Schmelzprozeß des Toners beim
Fixieren des Tonerbildes in den zweiten Fixierzustand, bei
dem der Toner in das Trägermaterial 28 eindringt, wird der
Tonerauftrag auf dem Trägermaterial 28 reduziert.
Insbesondere bei Druckerzeugnissen, die mehrere Druckseiten
enthalten, wie z. B. Bücher, ist es dadurch möglich, die
unterschiedliche Dicke der bedruckten Bereiche und der nicht
bedruckten Bereiche der Druckseiten zu reduzieren. Die
Wölbungen eines solchen Druckerzeugnisses infolge dieser
unterschiedlichen Dicke kann reduziert werden, wodurch das
optische Erscheinungsbild eines solchen Druckerzeugnisses
erheblich verbessert wird.
Das Fixieren des Toners in den zweiten Fixierzustand führt
durch das Eindringen des Toners in das Trägermaterial 28
weiterhin zu einer besseren Haftung und erhöhten
Alterungsbeständigkeit des Toners auf dem Trägermaterial 28
und zu einer gleichmäßigen Oberfläche des verschmolzenen
Toners, wodurch ein gleichmäßiger Schwärzungsgrad erzielt
wird. Die Tonerkonzentration in der Entwicklereinheit und
somit die Tonermenge auf den mit Toner eingefärbten Bereichen
des Trägermaterials 28 kann reduziert werden, da durch das
Einschmelzen des Toners in das Trägermaterial 28 ein
gleichmäßiger Schwärzungsgrad dieser Bereiche gewährleistet
ist.
In Fig. 8 ein Blockschaltbild dargestellt, daß das
Zusammenwirken der Steuer- und Regeleinheiten des Druckers 72
und der Burn-In-Station 74 aus Fig. 4 zeigt. Der Drucker 72
hat eine Steuer- und Regeleinheit 176, die mit einer Eingabe-
und Anzeigeeinheit 178 sowie mit dem Druckerwerk 174 des
Druckers 72 verbunden ist. Die Burn-In-Station 74 hat eine
Steuer- und Regeleinheit 180 zum Steuern und Regeln der
zweiten Fixiereinheit 182. Die Steuer- und Regeleinheiten
176, 180 sind über eine Busverbindung miteinander verbunden.
Mit Hilfe dieser Busverbindung findet ein Datenaustausch
zwischen der Steuer- und Regeleinheit 176 des Druckers 72 und
der Steuer- und Regeleinheit 180 der Burn-In-Station 74
statt. Die Eingabe und Anzeigeeinheit 178 dient als Mensch-
Maschine-Schnittstelle, die es Bedienpersonen ermöglicht
Druck- und Fixierparameter voreinzustellen. Die Eingabe- und
Anzeigeeinheit 178 ist in diesem Anwendungsbeispiel ein
Touchscreen, der in das Gehäuse des Druckers 72 fest
eingebaut ist.
Die Bedienperson stellt vor dem Start des Druckauftrages an
der Eingabe- und Anzeigeeinheit 178 des Druckers 72 die
Temperaturempfindlichkeit und die Art des Trägermaterials 28
ein. Entsprechend dieser Voreinstellung wählt die Steuer- und
Regeleinheit 176 Sollwerte für die Regelung der Temperatur
und/oder der Wärmemenge dei ersten und der zweiten
Fixiereinheit aus. Der Sollwert der zweiten Fixiereinheit
wird der Steuer- und Regeleinheit 180 der Burn-In-Station 74
über die Datenbusverbindung übergeben. Diese Sollwerte können
durch die Steuer- und Regeleinheit 176 des Druckers 72 bei
sich ändernden Prozeßbedingungen, z. B. bei einer Änderung der
Papierfeuchte und/oder der Papiertemperatur, Zunahme der
Umgebungstemperatur im Drucker, unter Berücksichtigung der
voreingestellten Art und Temperaturempfindlichkeit des
Trägermaterials 28 korrigiert werden.
Die Steuer- und Regeleinheit 180 der Burn-In-Station 74
regelt abhängig von der Transportgeschwindigkeit des
Trägermaterials 28 die Leistung der zweiten Fixiereinheit
182. Ist die zweite Fixiereinheit 182 z. B. eine
Strahlungsfixiereinheit mit Quarzheizstäben 54, so kann die
Regelung der abgegebenen Wärmemenge der Quarzheizstäbe 54 mit
Hilfe einer Phasenanschnittssteuerung vorgenommen werden. Es
besteht aber auch die Möglichkeit, die Versorgungsspannung
oder den Versorgungsstrom der Quarzheizstäbe 54, vorzugsweise
mit Hilfe einer regelbaren Stromversorgungseinheit,
voreinzustellen.
Weiterhin ist in der zweiten Fixiereinheit 182 ein
Temperatursensor angeordnet, der die Temperatur in der
Fixiereinheit und/oder die Temperatur des Trägermaterials 28
erfaßt, wobei bei Überschreitung der für das Trägermaterial
28 zulässigen Temperatur die von der zweiten Fixiereinheit
182 abgegebene Wärmemenge reduziert wird bzw. schwenk- und
steuerbare Klappen oder Rollos den Aufzeichnungsträger
schützen.
10
Druck- und/oder Kopiervorrichtung
12
Papiervorrat
14
Fixiereinheit
16
Wendeeinrichtung
18
Fixiereinheit
20
Burn-In-Station
22
Stapelvorrichtung
24
latentes
Bild
Vorderseite
26
Tonerbild Vorderseite
28
Trägermaterial (Papier)
30
umgedrucktes Tonerbild Vordereite
32
erster Fixierzustand Vorderseite
34
latentes Bild Rückseite
36
Tonerbild Rückseite
40
umgedrucktes Tonerbild Rückseite
42
erster Fixierzustand Rückseite
44
zweiter Fixierzustand Vorder- und Rückseite
48
a bis
48
d Führungs- und Antriebsrollen
50
zweite Fixiereinheit (Vorderseite)
52
vierte Dixiereinheit (Rückseite)
54
Quarzheizstab
56
Reflektor
58
,
60
Befeichtungsvorrichtungen
62
,
64
Abkühlvorrichtungen
66
,
68
Entladevorrichtungen
70
Trägermaterialvorrat
72
Drucker
74
Burn-In-Station
76
zweite Fixiereinheit
78
weitere Baueinheit
80
Chipkarten-Programmiereinrichtung
82
Versandeinrichtung
90
Druckseite
92
,
94
Chipkarten
96
selbstklebendes Etikett
98
,
100
Grafik
102
bis
108
Barcodes
110
,
112
Sicherheitselemente
114
bis
124
Textblöcke
130
umgedrucktes Tonerbild
132
Tonerpulver
134
Papier
136
teilfixiertes Tonerbild
138
,
140
geschmolzener Toner
150
Tonerbild im ersten Fixierzustand
152
,
154
verschmolzener Toner
156
Krater
158
,
160
Berührungsflächen
162
Tonerbild im zweiten Fixierzustand
164
,
166
Toberbereiche auf dem Papier
168
,
170
Tonerbereiche in dem Papier
174
Druckwerk mit erster Fixiereinheit
176
,
180
Steuer- und Regeleinheit
178
Eingabe- und Anzeigeeinheit
182
zweite Fixiereinheit
P Pfeil in Transportrichung des Trägermaterials
P Pfeil in Transportrichung des Trägermaterials
Claims (26)
1. Vorrichtung für eine Druck- und/oder Kopiereinrichtung,
in der ein Tonerbild auf ein Trägermaterial (28) umgedruckt
und mit einer ersten Fixiereinheit (14, 18) auf dem
Trägermaterial (28) fixiert wird, wobei
- a) die Vorrichtung als eine mit der Druck- und/oder Kopiereinrichtung elektrisch und/oder mechanisch koppelbare Burn-In-Station (20) ausgebildet ist, die eine zweite Fixiereinheit (50, 52) aufweist, die das durch die erste Fixiereinheit (14, 18) in einen ersten Fixierzustand (32, 42) auf dem Trägermaterial (28) fixierte Bild in einen zweiten Fixierzustand (44) fixiert und
- b) mindestens eine der Fixiereinheiten (14, 18, 50, 52) hinsichtlich ihrer Fixiereigenschaften steuerbar ausgestaltet ist.
2. Druck- und/oder Kopiervorrichtung
mit einem Druckwerk, das ein latentes Bild erzeugt, mit Toner entwickelt und das entwickelte Tonerbild auf ein Trägermaterial (28) umdruckt,
mit einer ersten Fixiereinheit (14, 18), die das umgedruckte Tonerbild in einen ersten Fixierzustand (32, 42) auf das Trägermaterial (28) fixiert,
mit einer zweiten Fixiereinheit (50, 52), die das durch die erste Fixiereinheit (14, 18) fixierte Bild in einen zweiten Fixierzustand (44) fixiert,
wobei mindestens eine der Fixiereinheiten (14, 18, 50, 52) hinsichtlich ihrer Fixiereigenschaften steuerbar ausgestaltet ist.
mit einem Druckwerk, das ein latentes Bild erzeugt, mit Toner entwickelt und das entwickelte Tonerbild auf ein Trägermaterial (28) umdruckt,
mit einer ersten Fixiereinheit (14, 18), die das umgedruckte Tonerbild in einen ersten Fixierzustand (32, 42) auf das Trägermaterial (28) fixiert,
mit einer zweiten Fixiereinheit (50, 52), die das durch die erste Fixiereinheit (14, 18) fixierte Bild in einen zweiten Fixierzustand (44) fixiert,
wobei mindestens eine der Fixiereinheiten (14, 18, 50, 52) hinsichtlich ihrer Fixiereigenschaften steuerbar ausgestaltet ist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens die zweite Fixiereinheit (50,
52) eine Strahlungsfixiereinheit ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Strahlungsfixiereinheit (14, 18, 50, 52) eine Blitzlicht-
Fixiereinheit ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Fixiereinheit (50, 52)
in einer von der Druckeinrichtung und der ersten
Fixiereinheit (14, 18) separaten Baueinheit (20) angeordnet
ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Druck- und/oder
Kopiereinrichtung (10) weiterhin eine Befeuchtungsvorrichtung
(58, 60), und/oder eine Abkühlvorrichtung (62, 64) und/oder
eine Entladevorrichtung (66, 68) enthält.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterial (28) Papier
und/oder Kunststoff (92, 94) enthält.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
das Trägermaterial (28, 90, 92, 94, 96) mindestens einen
aktiven und/oder passiven elektrischen Schaltkreis enthält.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Trägermaterial (28) selbstklebende
Etiketten (96) aufweist oder aus selbstklebenden Etiketten
(92) besteht.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die erzeugten Druckerzeugnisse
(90, 92, 94, 96) erhöhten Anforderungen an die
Fälschungssicherheit und/oder an die Haftbarkeit des
Tonerauftrages haben.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß das fixierte Bild insbesondere bei einem Blu-Tack-Test,
einem Radiertest und einem Skalpelltest einen festen Verbund
mit dem Trägermaterial (28, 90, 92, 94, 96) zeigt.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Tonerbild seitenweise
umgedruckt wird, wobei jedes umgedruckte Tonerbild von der
ersten und von der zweiten Fixiereinheit (14, 18, 50, 52)
fixiert ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß jedes Tonerbild mindestens von
zwei voneinander getrennten Fixiereinrichtungen (14, 18, 50,
52) fixiert ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einem Duplexdruck das auf die
Vorderseite des Trägermaterials (28) umgedruckte Tonerbild
von der ersten Fixiereinheit (14) fixiert ist, daß ein auf
die Rückseite des Trägermaterials (28) umgedruckte Tonerbild
von einer dritten Fixiereinheit (18) fixiert ist, daß das von
der ersten Fixiereinheit (14) fixierte Tonerbild der
Vorderseite von der zweiten Fixiereinheit (50) fixiert ist,
und daß das von der dritten Fixiereinheit (18) fixierte
Tonerbild der Rückseite von einer vierten Fixiereinheit (52)
fixiert ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß das das Tonerbild der Rückseite umgedruckt und von der
dritten Fixiereinheit (18) fixiert ist, nachdem das Tonerbild
der Vorderseite umgedruckt und fixiert ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tonerbilder der Vorder- und der
Rückseite von der zweiten und der vierten Fixiereinheit (50,
52) gleichzeitig fixiert werden.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 14
bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und/oder die
dritte Fixiereinheit (14, 18) dem Tonerbild und dem
Trägermaterial (28) so viel Wärmeenergie zuführt, daß der
Toner des Tonerbildes schmilzt und sich mit der Oberfläche
des Trägermaterials (28) verbindet.
18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 14
bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite und/oder die
vierte Fixiereinheit (50, 52) dem Tonerbild und dem
Trägermaterial (28) so viel Wärmeenergie zuführt, daß der
Toner des Tonerbildes schmilzt und in das Trägermaterial (28)
eindringt.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 14
bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Wärmeübertragung von
der ersten, zweiten, dritten und/oder vierten Fixiereinheit
(14, 18, 50, 52) auf das Tonerbild ohne Krafteinwirkung auf
das Tonerbild und auf das Trägermaterial (28) erfolgt.
20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 14
bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite und/oder die
vierte Fixiereinheit (50, 52) in einem separaten Gehäuse (20,
74) untergebracht ist.
21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 14
bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß vor der zweiten und/oder
vierten Fixiereinheit (50, 52) eine Abkühlstrecke vorgesehen
ist.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Druck- und/oder
Kopiereinrichtung (10) eine Twin-Druckeinheit mit jeweils
einer internen Fixiereinheit (14, 18) zum Fixieren der
Vorder- und Rückseite sowie mindestens eine weitere separate
der Twin-Druckeinheit nachgeordnete Fixiereinheit (50, 52)
hat.
23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an einer Eingabe- und
Anzeigeeinheit (178) der Druck- und/oder Kopiereinrichtung
(10) die Eigenschaften des Trägermaterials (28) einstellbar
sind, insbesondere die Art und die Temperaturempfindlichkeit
des Trägermaterials (28).
24. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Druck- und/oder
Kopiereinrichtung (10) mindestens eine Steuer- und
Regeleinheit (176, 180) hat, die abhängig von der Art und der
Temperaturempfindlichkeit des Trägermaterials (28) die durch
die erste und/oder die zweite Fixiereinheit dem
Trägermaterial (28) zugeführte Wärmemenge regelt.
25. Verfahren zum Bedrucken eines Trägermaterials,
bei dem ein Tonerbild auf ein Trägermaterial (28) umgedruckt wird,
das umgedruckte Tonerbild in einer ersten Fixierstufe (14, 18) in einen ersten Fixierzustand auf dem Trägermaterial (28) fixiert wird,
das in der ersten Fixierstufe (14, 18) fixierte Bild in einer zweiten Fixierstufe (50, 52) in einen zweiten Fixierzustand fixiert wird und
bei dem die Fixierung in mindestens einer der Fixierstufen (14, 18, 50, 52) hinsichtlich ihrer Fixiereigenschaften steuerbar ausgestaltet ist.
bei dem ein Tonerbild auf ein Trägermaterial (28) umgedruckt wird,
das umgedruckte Tonerbild in einer ersten Fixierstufe (14, 18) in einen ersten Fixierzustand auf dem Trägermaterial (28) fixiert wird,
das in der ersten Fixierstufe (14, 18) fixierte Bild in einer zweiten Fixierstufe (50, 52) in einen zweiten Fixierzustand fixiert wird und
bei dem die Fixierung in mindestens einer der Fixierstufen (14, 18, 50, 52) hinsichtlich ihrer Fixiereigenschaften steuerbar ausgestaltet ist.
26. Fixiereinrichtung (50, 52) zum Fixieren von Tonerbildern
auf einem Trägermaterial (28) gemäß einem der Ansprüche 1 bis
25.
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