DE10037313C2 - Instrument zur Verbindung von Wänden innerer Organe zur Benutzung mit einem Endoskop - Google Patents

Instrument zur Verbindung von Wänden innerer Organe zur Benutzung mit einem Endoskop

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Abstract

Ein Instrument zum Verbinden von Wänden innerer Organe zur Benutzung mit einem Endoskop wird verwendet zum endoskopisch ausgeführten Verbinden von zwei im Abstand zueinander stehenden Wänden innerer Organe und zur endoskopischen Schaffung einer Fistel zwischen zwei Wänden der inneren Organe. Das Instrument weist zumindest ein erstes feststehendes Teil, ein zweites feststehendes Teil, ein erstes Zugelement, ein zweites Zugelement und einen Stopper auf. Die ersten und zweiten Zugelemente sind befestigt an dem ersten feststehenden Teil und dem zweiten feststehenden Teil bzw. dem Stopper. DOLLAR A Die zwei Wände der inneren Organe werden zwischen dem ersten und dem zweiten feststehenden Teil eingeklemmt. Der Stopper hält die beiden Wände der inneren Organe in diesem eingeklemmten Zustand. In diesem Zustand wird die Fistel durch ein Elektromesser geschaffen. Das Instrument verbleibt für eine gewisse Zeit, bis sich die Fistel ausreichend stabilisiert hat, und wird dann endoskopisch beseitigt.

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Instrument zum endoskopisch ausgeführten Verbinden von Wänden innerer Organe.
Herkömmlich wird bei Operationen in Verbindung mit einem Verschlußikterus, der auftritt, wenn ein Teil des Gallenweges eines Menschen z. B. durch eine Ver­ letzung verschlossen ist, eine perkutane transhepatische Gallenwegsdrainage (PTBD) eingesetzt.
In jüngster Zeit hat sich die Technologie der Endoskope derart weiterentwickelt, daß zur operativen Behandlung eines Verschlußikterus die endoskopisch retro­ grade biliäre Drainage (ERBD) und die endoskopisch nasale biliäre Drainage (ENBD) eingesetzt werden können.
Die ERBD ist ein Verfahren, bei dem ein Endoskop peroral in den Körper eines Patienten eingeführt und bei dem ein rohrförmiger Stent durch einen Kanal dieses Endoskopes in den Körper eingebracht wird. Das Stent-Rohr verbleibt im Körper, um den verschlossenen Gallenweg zu öffnen und den Abfluß der Galle zu er­ möglichen.
Herkömmliche Stents für das Körperinnere sind beispielsweise offenbart in den japanischen Patentveröffentlichungen Hei JP 6-7455 A Hei JP 6-292730 A Hei JP 10-174720 A.
Ein typischer Stent wird allerdings aus einem Kunststoff hergestellt, so daß Be­ standteile der Galle auf der Innenseite des Stent anhaften können und der freie Durchmesser des Stent sich mit zunehmender Zeit zu verkleinern beginnt. Es ist möglich, das die Bestandteile der Galle den Stent schließlich vollständig ver­ schließen. Dieses Problem ergibt sich auch bei Stents aus anderen Materialien.
Für den Fall, daß der Stent verschlossen ist, wird der alte Stent durch einen neuen ersetzt. Es wird dazu ein minimal invasives Verfahren angewandt, bei dem der Stent unter Benutzung eines Endoskopes entfernt und der ihn ersetzende neue Stent eingebracht wird.
Das bedeutet, daß ein endoskopisches Verfahren immer dann erforderlich ist, wenn die Bestandteile der Galle den Stent verschlossen haben. Dieses stellt eine Belastung für den Patienten dar.
Es ist deshalb die Aufgabe der Erfindung, ein Instrument zur endoskopischen Verbindung von Wänden innerer Organe zu schaffen, mit dem unter anderem der beschriebene Gallenwegsverschluß unter Vermeidung der beschriebenen Nach­ teile des Standes der Technik beseitigt werden kann.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Das erfindungsgemäße Instrument ermöglicht das Befestigen zweier Wände inne­ rer Organe aneinander. Die damit erreichte stabile Anlage der Wände aneinander und die stabile Relativlage zueinander kann z. B. zur Schaffung einer Fistel durch die Wände ausgenutzt werden, die dann die benachbarten Hohlräume hinter den Wänden verbindet, und zwar dauerhaft und stabil ohne Störung z. B. durch Be­ wegung der Wände relativ zueinander. Wird z. B. das Duodenum und der Ductus Hepaticus jenseits eines Verschlusses auf diese Weise mittels einer Fistel ver­ bunden, so ergibt sich eine Lösung des oben angesprochenen Problems.
Das Instrument ist dabei zur Anwendung mit einem Endoskop gedacht, wodurch der operative Eingriff zur Ausbildung der Fistel mit dem Instrument minimal in­ vasiv ausführbar ist. Weiterhin erlaubt das erfindungsgemäße Instrument das Ent­ fernen sämtlicher Bestandteile des Instrumentes nach Stabilisierung der Fistel.
Das Instrument kann beispielsweise zum Ausbilden einer Fistel zwischen dem Duodenum und dem Ductus Hepaticus dienen, es kann aber auch zum Verbinden beliebiger anderer Organe verwendet werden. Wenn das mit dem erfindungsge­ mäßen Instrument ermöglichte Verbinden zweier Wände zur Schaffung einer Fi­ stel zwischen zwei Organen ausgenutzt wird, so ergibt sich als Vorteil, daß die Fistel unabhängig von der Art der verbundenen Organe lange hält, ohne durch Anlagerungen zuzusetzen, da sie aus den verbundenen Wänden und somit aus körpereigenem Gewebe geformt wird.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Nachfolgend sollen weitere Eigenschaften und Einzelheiten der Erfindung an­ hand der beigefügten Figuren beschrieben werden. Die Figuren stellen Ausfüh­ rungsbeispiele der Erfindung dar, und dienen zusammen mit der vorstehenden allgemeinen Beschreibung und der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele zur Erläuterung der Prinzipien der Erfindung. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Instrumentes gemäß einer ersten Ausführungsform,
Fig. 2 eine Schnittansicht einer Einführvorrichtung zum Einbringen des Instrumentes gemäß Fig. 1 in das Körperinnere,
Fig. 3 eine Schnittansicht des distalen Bereiches des Einführabschnittes der Einführvorrichtung der Fig. 2 mit dem Instrument gemäß Fig. 1,
Fig. 4 eine Seitenansicht des Instrumentes der Fig. 1 im Zustand gemäß Fig. 4,
Fig. 5-17 in Schnittansicht aufeinanderfolgende Schritte eines Verfahrens, bei dem das Instrument der Fig. 1 mit der Vorrichtung der Fig. 3 in das Körperinnere eingebracht, zum Verbinden von Wänden innerer Organe im Körperinneren zurückgelassen sowie wieder entfernt wird,
Fig. 18 in Ansicht gemäß Fig. 1 das erfindungsgemäße Instrument in einer zweiten Ausführungsform.
Bezugnehmend auf die Figuren soll nachfolgend ein erstes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung beschrieben werden.
Fig. 1 zeigt den Aufbau eines Instrumentes zur Benutzung mit einem Endoskop beim Verbinden von Wänden innerer Organe gemäß einer ersten Ausführungs­ form der Erfindung. Zur Erläuterung dieses Ausführungsbeispieles soll das Ver­ binden einer Wand eines Duodenums und einer Wand eines Ductus Hepaticus beschrieben werden. Durch Benutzung dieses Instrumentes zum Verbinden von Wänden innerer Organe ist z. B. ein Verfahren zur endoskopischen Schaffung einer Fistel ermöglicht, die das Duodenum und den Ductus Hepaticus verbindet.
In Fig. 1 umfaßt das Instrument 1 ein erstes zylindrisches feststehendes Teil 2, ein zweites zylindrisches feststehendes Teil 3, eine Betätigungsstange 4, die ein erstes Zugelement bildet, eine Betätigungsstange 5, die ein zweites Zugelement bildet, und einen Stopper 6.
Die feststehenden Teile 2 und 3 sind beispielsweise als zylindrische isolierende Körper ausgebildet, die aus einem Kunststoff oder einer Keramik hergestellt sind. Weiterhin sind das feststehende Teil 2, das feststehende Teil 3 und der Stopper 6 mit einem Röntgenstrahlenkontrastmittel versehen.
Die Durchmesser des feststehenden Teils 2, des feststehenden Teils 3 und des Stoppers 6 betragen in diesem Ausführungsbeispiel etwa 2 Millimeter. Diese Durchmesser sind wie weiter unten beschrieben (siehe Fig. 2) kleiner als ein in­ nerer Durchmesser einer äußeren Röhre 12. Die Länge jedes dieser feststehenden Teile 2 und 3 beträgt in diesem Ausführungsbeispiel etwa 15 Millimeter.
Die Betätigungsstangen 4 und 5 sind aus einem flexiblen Kunststoff hergestellte Zugelemente. Ein Endbereich der Betätigungsstange 4 ist in der Nähe der Mitte der Längsachse des feststehenden Teiles 3 an diesem befestigt, und der andere Endbereich der Betätigungsstange 4 ist frei. Die Betätigungsstange 4 verläuft durch ein Durchgangsloch 2a, das in der Näher der Mitte der Längserstreckung des feststehenden Teiles 2 ausgebildet ist, und durch ein Durchgangsloch 6a, das in dem Stopper 6 ausgebildet ist. Der freie Endbereich der Betätigungsstange 4 hat eine Schlaufe 7, um das Halten durch einen Haken 19 zu ermöglichen, wie weiter unten beschrieben werden wird (siehe Fig. 3). Eine gebogene Form wäre z. B. ebenfalls eine geeignete Form des freien Endbereiches, wenn diese von ei­ nem Haken 19 oder etwas Vergleichbarem zu halten ist.
Ein Endbereich der Betätigungsstange 5 ist an einem Endbereich des feststehen­ den Teiles 3 befestigt, der andere Endbereich der Betätigungsstange 5 ist frei. Die Betätigungsstange 5 läuft durch ein Durchgangsloch 2b, das in Längsrichtung des feststehenden Teils 2 in diesem ausgebildet ist. Der freie Endbereich der Betäti­ gungsstange 5 weist eine Schlaufe 8 auf, die der Schlaufe 7 ähnelt.
Der Stopper 6 ist ein rohrförmiges Element, das aus einem elastischem Material wie z. B. Silikongummi hergestellt ist. Der innere Durchmesser des Stoppers 6 ist kleiner als der äußere Durchmesser der Betätigungsstange 4. Ein äußerer Durch­ messer des Stoppers 6 ist größer als ein Durchmesser des Durchgangsloches 2a. Der äußere Durchmesser des Stoppers 6 ist auch größer als ein innerer Durch­ messer eines inneren Rohres 13, wie weiter unten beschrieben werden wird (siehe Fig. 2).
Zusätzlich ist die Länge jeder der Betätigungsstangen 4 und 5 zwischen den fest­ stehenden Teilen 2 und 3 in etwa gleich der Länge zwischen der Wand des Duo­ denums und der Wand des Ductus Hepaticus. Weiterhin hat die Betätigungsstan­ ge 4 eine so ausreichende Länge, daß der feststehende Teil 2 seine Position än­ dern kann, wenn das feststehende Teil 2 aus dem äußeren Rohr 12 (siehe Fig. 2) in einer Abfolge eines Einführungsverfahrens herausgedrückt wird, wie es weiter unten beschrieben wird (siehe Fig. 9 und 10).
Fig. 2 zeigt eine Einführvorrichtung 9, mit der das Instrument 1 in das Körperin­ nere eines Patienten eingebracht und plaziert werden kann.
Die Einführvorrichtung 9 in Fig. 2 weist einen Einführabschnitt 10 und einen Handhabungsteil 11 auf.
Der Einführabschnitt 10 besteht aus einem äußeren Rohr 12, das als Führungse­ lement wirkt, aus einem inneren Rohr 13, das als Bewegungselement für den Stopper 6 wirkt, und aus einen Zugdraht 14, der ein Halteelement bildet.
Der Handhabungsteil 11 besteht aus dem Körper 15 einer Handhabe, einem Gleitteil 16, einen am Körper 15 ausgebildeten Handgriff 17, und einem am Gleitteil 16 ausgebildeten Handgriff 18.
Das äußere Rohr 12 ist eine flexible Röhre und sie weist in einem proximalen Bereich eine Fassung 20 auf. Der äußere Durchmesser des äußeren Rohres 12 ist so dimensioniert, daß das Einführen des Endoskopes in einen Kanal ermöglicht ist.
Das innere Rohr 13 ist eine flexible Röhre. Das innere Rohr 13 ist beweglich eingeführt in das äußere Rohr 12. Ein proximaler Bereich des inneren Rohres 13 ist an dem Körper 15 befestigt.
Der Zugdraht 14 ist eine flexible Röhre. Der Zugdraht 14 ist beweglich einge­ führt in das innere Rohr 13. Der Zugdraht 14 weist einen Haken 19 an seinem distalen Bereich auf; ein proximaler Bereich des Zugdrahtes 14 ist an dem Gleit­ teil 16 befestigt.
Das Gleitteil 16 ist in dem Körper 15 angeordnet. Das Gleitteil 16 ist in dem Körper 15 eingebaut und es kann relativ zu dem Körper 15 vorwärts und rück­ wärts bewegt werden. Der Handgriff 17 ist an einem proximalen Bereich des Körpers 15 befestigt. Der Handgriff 18 ist an einem proximalen Bereich des Gleitteiles 16 befestigt.
Fig. 3 zeigt einen Zustand, in dem das Instrument 1 zum Verbinden von Wänden innerer Organe in den Einführabschnitt 10 der Einführvorrichtung 9 geladen ist.
Wie in Fig. 3 gezeigt, ist das Instrument 1 in einem Zustand im Inneren des End­ bereiches des äußeren Rohres 12 geladen, bei dem der Handgriff 17 nach rechts in Fig. 2 zurückgezogen ist, so daß die Spitze des inneren Rohres 13 in den End­ bereich des äußeren Rohres 12 zurückgezogen ist. Die Schlaufe 7 hängt an dem Haken 19, der an der Spitze des Zugdrahtes 14 befestigt ist, welcher wiederum innerhalb des inneren Rohres 13 angeordnet ist. Das Instrument 1 ist innerhalb des Endbereiches des äußeren Rohes 12 angeordnet in Fig. 4 gezeigt.
Jede der Betätigungsstangen 4 und 5 hat einen spiralförmigen Teil, um ihnen ei­ nen Längenspielraum zu geben.
Es folgt eine Beschreibung der Funktionsweise dieses Ausführungsbeispieles.
Das Endoskop (nicht gezeigt) wird peroral in den Körper eingeführt, bis der End­ bereich des Endoskopes bis in das Duodenum geführt ist. Der Endbereich des Endoskopes wird an einen Punkt positioniert, an dem der Abstand zwischen dem Duodenum und dem Ductus Hepaticus ein Minimum aufweist. Dies erfolgt unter Beobachtung mit einem diagnostischen Ultraschallgerät, einem Röntgenapparat oder dergleichen.
Für den Fall, daß ein Ultraschallendoskop verwendet wird, ist es vergleichsweise einfach, den Endbereich des Endoskopes an einen vorherbestimmten Punkt zu positionieren, weil ein Ultraschallquerschnittsbild mit dem Ultraschallendoskop zu erhalten ist. Wie oben erwähnt, wird dem feststehenden Teil 2, dem festste­ henden Teil 3 und dem Stopper 6 ein Röntgenkontrastmittel zugefügt, so daß die Position des Endbereiches des Endoskopes deutlich bestimmbar ist.
Eine Punktiernadel oder ein Elektromesser wird durch den Kanal des Endoskopes in den Körper eingeführt, um von dem Duodenum 22 zu dem Ductus Hepaticus 1 zu punktieren. Ein von einer Punktiernadel oder einem Elektromesser punk­ tiertes Loch ist in Fig. 5 mit der Nummer 23 gekennzeichnet.
Das Loch 23 ist ein vorübergehend benötigtes Loch, um das Instrument 1 in den Körper einzuführen, und um die Wand des Duodenums und die Wand des Ductus Hepaticus zu verbinden.
Als nächstes wird in dem Zustand laut Fig. 3, dem Zustand, in dem das Instru­ ment 1 in den Einführabschnitt 10 der Einführvorrichtung 9 eingebaut ist, der Einführabschnitt 10 in den Kanal des Endoskopes (nicht gezeigt) eingeführt. In diesem Moment ist der Handhabungsteil 11 außerhalb des Kanals des Endosko­ pes angeordnet.
Es folgt bezugnehmend auf die Fig. 5 bis 17 eine Erläuterung einer Abfolge von Schritten eines Verfahrens, die Wand des Duodenums und die Wand des Ductus Hepaticus unter Benutzung des Instrumentes 1 und der Einfüluvorrich­ tung 9 zu verbinden. Die Abfolge von Schritten beinhaltet den Verbleib des In­ strumentes 1 innerhalb des Körpers, das Entfernen der Stiche von der Wunde und die Verfahren zur endgültigen Ausbildung einer Fistel zur Verbindung des Duo­ denums und des Ductus Hepaticus.
Der Einführabschnitt 10 der Einführvorrichtung 9 wird durch Handhabung des Handhabungsbereiches 11 und der Fassung 20 (siehe Fig. 2) des äußeren Rohres 12 in den Kanal des Endoskopes (nicht gezeigt) eingeführt. Danach wird wie in Fig. 5 gezeigt die Spitze des äußeren Rohres 12 in das Loch 23 eingeführt. Schließlich ist eine gewisse Länge des äußeren Rohres 12 in den Ductus Hepa­ ticus 21 eingeführt.
Der Körper 15 (siehe Fig. 2) ist soweit vorgeschoben, daß das innere Rohr 13 innerhalb des äußeren Rohres 12 wie in Fig. 6 gezeigt bewegt ist. Dann wird der feststehende Teil 3, der an der Spitze des inneren Rohres 13 angeordnet ist, vom inneren Rohr 13 aus dem äußeren Rohr 12 herausgedrückt.
Wie oben erwähnt, besitzen die Betätigungsstangen 4 und 5 zwischen dem fest­ stehenden Teil 2 und dem feststehenden Teil 3 aufgrund eines spiralförmigen Teiles einen Spielraum bezüglich der Länge, um die Position des feststehenden Teiles 3 zu verändern. Dadurch kann die Position des feststehenden Teiles 3 ver­ ändert werden, nachdem der feststehende Teil 3 wie in Fig. 7 gezeigt aus dem äußeren Rohr 12 herausgedrückt worden ist.
Danach werden das äußere Rohr 12 und das Handhabungsteil 11 zurückgezogen, so daß die Spitze das Einführabschnittes 10 wie in Fig. 8 gezeigt von der Wand des Duodenums 22 zurückgezogen ist.
Der Körper 15 wird derart bewegt, daß das innere Rohr 13 in ein Position bewegt wird, in der die Spitze des Einführabschnittes 10 von der Wand des Duodenums 22 weggezogen ist. Dann wird der feststehende Teil 2 des Instrumentes 1 zum Verbinden von Wänden innerer Organe aus dem äußeren Rohr 12 durch das inne­ re Rohr 13 wie in Fig. 9 gezeigt herausgedrückt.
Als nächstes wird die Handhabe 18 in proximaler Richtung herausgezogen, um das Zugdraht 14 in das innere Rohr 13 hineinzuziehen, und um die Betätigungs­ stange 4 in die Position der Fig. 10 zu ziehen.
Zu diesem Zeitpunkt ist ein Endbereich des Stoppers 6 in Anlage an einem End­ bereich des inneren Rohres 13, wie in Fig. 11 gezeigt. Weiterhin wird der Zug­ draht 14 derart in das innere Rohr 13 gezogen, daß die Wände sowohl des Duo­ denums 22 als auch des Ductus Hepaticus 21 mittels der feststehenden Teile 2 und 3 wie in Fig. 12 gezeigt zusammengezogen und in Anlage gehalten werden.
Als nächstes werden die Fassung 20, das äußere Rohr 12, der Körper 15 und das innere Rohr 13 derart zurückgezogen, daß das Gleitteil 16 und der Zugdraht 14 sich relativ zueinander bewegen. Demzufolge bewegt sich der Haken 19 aus dem Endbereich des inneren Rohres 13 und des äußeren Rohres 12 und die Wirkver­ bindung zwischen dem Haken 19 und der Schlaufe 7 wird wie in Fig. 13 gezeigt gelöst. Dann wird das Instrument 1 in dem Zustand im Körper belassen, in dem das Instrument 1 die Wände des Duodenums 22 und des Ductus Hepaticus 21 mittels der Reibungskräfte zwischen dem Stopper 6 und der Betätigungsstange 4 zusammenhält, wie in Fig. 14 dargestellt.
Das gleiche Verfahren wie oben erwähnt kann ausgeführt werden, wo auch im­ mer es benötigt wird.
Als nächstes wird ein Elektromesser durch den Kanal des Endoskopes (nicht ge­ zeigt) eingeführt, um eine Fistel 24 in der Nähe des Punktes auszuformen, an dem die beiden Wände zusammengehalten werden, um das Duodenum 22 und den Ductus Hepaticus 21 zu verbinden (siehe Fig. 14).
In diesem Ausführungsbeispiel sind alle Teile des Instrumentes zum Verbinden von Wänden innerer Organe aus isolierendem Material hergestellt. Es sind also keine stromführenden Teile vorhanden, wenn ein Elektromesser benutzt wird.
Nach dem obigen Verfahren werden die Elemente, die die beiden Wände zu­ sammenhalten, für ausreichende Zeit zurückgelassen, damit sich die Fistel 24 ausreichend stabilisieren kann.
Nachdem sich die Fistel 24 ausreichend stabilisiert hat, wird das Instrument 1 nicht länger benötigt. Dann wird das folgende Verfahren angewendet, um das Instrument 1 zu entfernen.
Eine Zange (nicht gezeigt) mit Schneiden wird durch den Kanal des Endoskopes (nicht gezeigt) eingeführt, um die Betätigungsstange 4 zwischen dem Stopper 6 und dem feststehenden Teil 2, wie in Fig. 15 mit "Schnitt" gezeigt, durchzu­ schneiden. Die Bergung des Stoppers 6 und des Betätigungsseiles 4 wird mittels einer Zange mit einem Haltebereich (nicht gezeigt) ausgeführt.
Als nächstes wird die Schlaufe 8 zurückgezogen. Die Wirkverbindung zwischen dem feststehenden Teil 2 und der Betätigungsstange 4 wird gelöst und die Betäti­ gungsstange 5 wird in distaler Richtung zurückgezogen. Im Ergebnis wechselt das feststehende Teil 3 seine Richtung so, daß eine Längsrichtung des feststehen­ den Teiles 3 im Wesentlichen senkrecht zur Wand des Ductus Hepaticus 21 steht, wie in Fig. 16 gezeigt. Dementsprechend können alle Teile des Instruments 1 ent­ fernt werden, da es einfach für des feststehende Teil 3 geworden ist, durch das Loch 23 zu gelangen.
Entsprechend dem oben beschriebenen ersten Ausführungsbeispiel ist es möglich, Wände zu verbinden, die in Abstand zueinander stehen, z. B. die Wände des Duodenums 22 und des Ductus Hepaticus 21, und dieses kann endoskopisch un­ ter Benutzung des Instruments 1 zum Verbinden von Wänden innerer Organe, wie in Fig. 1 gezeigt, und der Einführvorrichtung 9, wie in Fig. 2 gezeigt, erfol­ gen. Dementsprechend ist es einfach, eine Fistel zwischen dem Duodenum und dem Ductus Hepaticus zu schaffen. Weiterhin verbleibt nach der Schaffung der Fistel nichts innerhalb des Körpers, da alle Teile des Instrumentes rückstandslos beseitigt werden können.
Fig. 18 zeigt den Aufbau eines Instrumentes zum Verbinden von Wänden innerer Organe zur Benutzung mit einem Endoskop gemäß einem zweiten Ausführungs­ beispiel der vorliegenden Erfindung.
In dem zweiten in Fig. 18 gezeigten Ausführungsbeispiel sind eine Vielzahl von netzartigen Vertiefungen, ein feines ungleichmäßiges Muster 25, auf einer Ober­ fläche des feststehenden Teiles 3, das oben in Verbindung mit der ersten Ausfüh­ rungsform beschrieben worden war, ausgebildet, wobei das Muster durch ein Markierungsverfahren unter Benutzung eines Lasers erzeugt wurde. Diese Vertie­ fungen verstärken Ultraschallechos, z. B. Ultraschallreflektion von dem festste­ henden Teil 3, eines Ultraschalldiagnoseapparates, der zur Lokalisierung des Teiles 3 eingesetzt wird. Jede beliebige Art von Vertiefung einschließlich Bildern und/oder Mustern kann zur Verstärkung der Ultraschallechos eines Ultraschall­ diagnoseapparates verwendet werden.
Die Funktionsweise des zweiten Ausführungsbeispieles ist die gleiche wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel. In dem zweiten Ausführungsbeispiel kann das feststehende Teil 3 in Position gebracht werden, während es auf einem Monitor als Ultraschallbild dargestellt wird. In diesem Fall ergibt sich ein Vorteil in der Kontrolle des Instrumentes 1 innerhalb des Körpers unter der Führung des Ultra­ schallbildes. Im Übrigen hat das zweite Ausführungsbeispiel die gleichen Vor­ teile wie das erste Ausführungsbeispiel.
Bei dem Instrument zum Verbinden von Wänden innerer Organe, wie in Fig. 1 gezeigt, kann ein Endbereich der Betätigungsstange 5, das als zweites Zugele­ ment dient, mit einem Endbereich der Längserstreckung des feststehenden Teiles 3 verbunden sein, das das zweite zylindrische Element bildet. In diesem Fall hat der andere Endbereich der Betätigungsstange 5 eine Schlaufe 8 und durchquert das Durchgangsloch 2b, das in Längsrichtung des feststehenden Teiles 2 in die­ sem ausgebildet ist, das das erste zylindrische Element bildet. Bei der vorliegen­ den Erfindung ist es weiterhin möglich, die nachfolgenden Modifikationen an der Betätigungsstange 5 vorzunehmen. Ein Endbereich der Betätigungsstange 5 ist an einem Endbereich der Längserstreckung des feststehenden Teiles 3 befestigt. Der andere Endbereich der Betätigungsstange 5 ist dann an einem Endbereich der Längserstreckung des feststehenden Teiles 2 gekoppelt. Diese Modifikation er­ laubt, daß jedes der feststehenden Teile 2 und 3 nicht unbedingt ein zylindrisches Element sein muß, sondern auch ein Stab, eine Stange oder dergleichen sein kann. Das bedeutet, daß die zylindrische Form des feststehenden Teiles nicht wichtig ist, sondern die Wirkungsweise, wie in Verbindung mit dem ersten und dem zweiten Ausführungsbeispiel beschrieben.
Unter Verwendung des Instruments 1 kann eine stabile Fistel geschaffen werden, um eine Verbindung zwischen zwei inneren Organen herzustellen, z. B. zwischen dem Duodenum und dem Ductus Hepaticus. Es ist dann unwahrscheinlich, daß die Verbindung durch die Bestandteile der Galle verschlossen wird, weil die ge­ schaffene Fistel Teil des lebenden Körpers ist. Dementsprechend wird die Belä­ stigung der Patienten vermieden, da die Notwendigkeit entfällt, einen Stent aus­ zutauschen, wenn ihn die Bestandteile der Galle verschlossen haben.
Bezugszeichenliste
1
Instrument
2
erstes feststehendes Teil
2
a Durchgangsloch
2
b Durchgangsloch
3
zweites feststehendes Teil
4
Betätigungsstange, erstes Zugelement
5
Betätigungsstange, zweites Zugelement
6
Stopper
7
Schlaufe
8
Schlaufe
9
Einführvorrichtung
10
Einführabschnitt
11
Handhabungsteil
12
äußeres Rohr
13
inneres Rohr
14
Zugdraht
15
Körper
16
Gleitteil
17
Handgriff
18
Handgriff
19
Haken
20
Fassung
21
Ductus Hepaticus
22
Duodenum
23
Loch
24
Fistel
25
Vertiefungen/Muster

Claims (7)

1. Instrument (1) zum Verbinden von Wänden innerer Organe (21, 22) beste­ hend aus einem ersten feststehenden Teil (2), einem zweiten feststehenden Teil (3), einem ersten Zugelement (4) mit einem freien Endbereich, einem zweiten Zugelement (5), einem Stopper (6), der derart zwischen dem frei­ en Endbereich des ersten Zugelementes (4) und dem ersten feststehenden Teil (2) angeordnet ist, daß der Stopper (6) entlang des ersten Zugelemen­ tes (4) bewegbar und an einer bestimmten Position auf dem ersten Zuge­ lement (4) haltbar ist, wobei der freie Endbereich des ersten Zugelementes (4) durch ein Durchgangsloch (2a) verläuft, das im Wesentlichen in der Mitte der Längserstreckung des ersten feststehenden Teiles (2) quer zu dessen Längsachse ausgebildet ist, wobei weiterhin ein anderer Endbe­ reich des ersten Zugelementes (4) im Wesentlichen in der Mitte der Längserstreckung des zweiten feststehenden Teiles (3) befestigt ist, wobei weiterhin ein Endbereich des zweiten Zugelementes (5) an einem Endbe­ reich der Längserstreckung des zweiten feststehenden Teiles (3) befestigt ist, und wobei ein anderer Endbereich des zweiten Zugelementes (5) an einen Endbereich der Längserstreckung des ersten feststehenden Teiles (2) gekoppelt ist.
2. Instrument (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Zugelement (4) an seinem freien Endbereich eine Schlaufe (7) aufweist, das zweite Zugelement (5) durch ein Durchgangsloch (2b) verläuft, das in Längsrichtung in dem ersten feststehenden Teil (2) ausgebildet ist, und daß das zweite Zugelement (5) an seinem freien Endbereich eine Schlaufe (8) aufweist.
3. Instrument (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein inne­ rer Durchmesser des Stoppers (6) kleiner als ein äußerer Durchmesser des ersten Zugelementes (4) ist, daß der Stopper (6) aus einem elastischen Material zylindrisch geformt hergestellt ist, und daß der Stopper (6) nicht durch das Durchgangsloch (2a) im ersten feststehenden Teil (2) passend ausgebildet ist.
4. Instrument (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest auf dem zweiten feststehenden Teil (3) ein feines ungleichmäßiges Muster (25) zur Verstärkung von Ultraschallreflektion ausgebildet ist.
5. Instrument (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß alle Kom­ ponenten (2, 3, 4, 5, 6) des Instrumentes (1) aus isolierendem Material hergestellt sind.
6. Instrument (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es weiter­ hin ein Führungselement (9), einen im Inneren des Führungselementes (9) angeordneten Betätiger (14, 16, 18) und einen Haken (19) zum Halten des freien Endbereichs des ersten Zugelementes (4) aufweist, wobei das erste feststehende Teil (2), das zweite feststehende Teil (2), der Stopper (6) und der Haken (19) im Inneren des Führungselementes (9) angeordnet sind.
7. Instrument (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und/oder das zweite feststehenden Teil (2, 3) ein zylindrischer Körper ist.
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