DE10041473B4 - Vorrichtung zur Bestrahlung von Gewebe - Google Patents

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    • A61N5/1084Beam delivery systems for delivering multiple intersecting beams at the same time, e.g. gamma knives

Abstract

Vorrichtung (1) zur Bestrahlung von Gewebe, insbesondere von Tumoren mit mindestens einer Strahlenquelle (2) (Beschleuniger), deren Primärstrahl (6) auf mindestens einen Strahlerkopf (3) führt, wobei Strahlenquelle (2) sowie Strahlerkopf (3) in einem Gehäuse angeordnet sind und die vom Strahlerkopf (3) abgegebene Strahlung auf das Gewebe trifft, dadurch gekennzeichnet, daß
– eine Mehrzahl von Strahlerköpfen (3) in dem Gehäuse feststehend angeordnet ist, für welche eine gemeinsame Strahlenquelle (2) vorgesehen ist, deren Strahlung auf die Strahlerköpfe (3) aufteilbar ist wozu
– mindestens ein Strahlungsteiler (4) vorgesehen ist, welcher die Strahlung der Strahlenquelle (2) auf die einzelnen Strahlerköpfe (3) aufteilt sowie
– mindestens ein Umlenkelement (5) vorgesehen ist, welches die Strahlung der Strahlenquelle (2) und/oder mindestens eines Strahlerkopfes (3) umlenkt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Bestrahlung von Gewebe mit den weiteren Merkmalen des Oberbegriffes des Patentanspruchs 1.
  • Mit der Realisierung der intensitätsmodulierten Strahlentherapie werden neue Behandlungsverfahren möglich. Ein vielversprechendes Konzept ist die sog. Tomotherapie, die den umfassendsten Versuch zur Optimierung der perkutanen (durch die Haut hindurch wirkenden) Tumortherapie mit ionisierenden Strahlen darstellt. Eine tumorkonforme Bestrahlung erzielt man durch spezielle Vorrichtungen, insbesondere Kollimatoren, zur Intensitätsmodulation und zur Eingrenzung des Photonenstrahls auf das Zielvolumen.
  • Der Patient wird zur Bestrahlung auf einem Patiententisch in ein Therapiegerät eingefahren, in welchem durch Rotationen der Gantry eine Vielzahl von Einstrahlrichtungen eingestellt werden können. Die von einer Strahlenquelle erzeugte Strahlung wird auf einen oder mehrere Strahlerköpfe geführt. Wie beim klassischen Schnittbild-CT rotiert der Strahlerkopf um den Patienten und bestrahlt das zu behandelnde Gewebe Schicht für Schicht. Durch die gezielte Steuerung des Kollimators läßt sich die gewünschte Dosisverteilung im Patienten erzielen. Analog zum Spiral-CT kann der Patient auch relativ zum Strahlerkopf bewegt werden. Dabei beschreibt der Strahlerkopf eine Spiralbahn um den Patienten. Der Nachteil der bekannten Vorrichtungen besteht in dem hohen technologischen Aufwand bei der präzisen Rotation schwerer Massen sowie der problematischen Energie- und Informationsübertragung bei rotierenden Systemen. So entstehen z. B. Wartezeiten bis von einer Strahlrichtung auf die nächste umgestellt wird.
  • Eine Vorrichtung zur Bestrahlung von Gewebe mit mindestens einer Strahlenquelle mit den geschilderten Merkmalen ergibt sich aus US 5,321,271 .
  • Aus US 5,433,693 ist darüber hinaus eine Vorrichtung zur Bestrahlung von Gewebe bekannt, bei welcher die Strahlung einer Strahlenquelle auf mehrere feststehende Strahlerköpfe geführt ist, wobei die Strahlenquelle und sämtliche Strahlerköpfe in einem Gehäuse angeordnet sind.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Bestrahlung von Gewebe mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Patentanspruchs 1 derart auszubilden, daß die technische Zuverlässigkeit bei gleichzeitig einfachem Aufbau gesteigert wird und die bei der Strahlentherapie anfallenden Kosten reduziert werden.
  • Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Vorrichtung ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 bis 19.
  • Die Erfindung zeichnet sich zunächst dadurch aus, daß in dem Gehäuse der Vorrichtung eine Vielzahl von Strahlerköpfen feststehend angeordnet ist. Durch die ruhende Gantry bzw. die feststehenden Beschleunigerköpfe vermeidet man den hohen technologischen Aufwand, der zur präzisen Rotation des Systems notwendig ist. Außerdem wird das Problem von Energie- und Informationsübertragung bei rotierenden Systemen vermieden. Dadurch reduzieren sich die Geräteanschaffungs- und Betriebskosten beträchtlich und die technische Zuverlässigkeit steigt deutlich. Indem die Strahlerköpfe nicht mehr von einer Strahlrichtung auf die nächste umgestellt werden müssen, treten auch keine Wartezeiten mehr auf.
  • Weiterhin ist erfindungsgemäß für alle Strahlerköpfe eine gemeinsame Strahlenquelle vorgesehen, deren Strahlung auf die Strahlerköpfe aufteilbar ist. Ausgangspunkt ist demnach nur ein Primärstrahl. Diese Anordnung unterstützt den einfachen und kompakten Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • Außerdem ist mindestens ein Strahlungsteiler vorgesehen, welcher die Strahlung der Strahlungsquelle auf die einzelnen Strahlerköpfe aufteilt.
  • Zur Strahlführung ist in der Gantry mindestens ein Umlenkelement vorgesehen, welches die Strahlung der Strahlenquelle umlenkt und zu einem Strahlerkopf leitet. Die Umlenkelemente können auch derart angeordnet sein, daß sie die Strahlung mindestens eines Strahlerkopfes zur Bestrahlung des Zielvolumens umlenken.
  • In Weiterbildung der Erfindung kann jeder Strahlerkopf separat oder alle Strahlerköpfe gleichzeitig angesteuert werden.
  • Das jeweilige Umlenkelement kann z. B. eine Umlenkung der Strahlung um 90° bewirken. Eine mit drei Umlenkelementen durchführbare 270°- Umlenkung des Strahls ist insofern vorteilhaft, als die Strahlführung doppelt fokussierend wirkt und zwar hinsichtlich der Strahlrichtung und der Strahlenergie. Durch die dreimalige Umlenkung wird zum einen eine lokale Fokussierungsverbesserung erreicht und zum anderen eine Energieschärfung. Die Teilchen, die dann aus dem dritten Umlenkelement heraustreten, haben im wesentlichen alle die gleiche Energie.
  • Mit besonderem Vorteil kann der Primärstrahl und/oder die auf das Gewebe auftreffenden Strahlen auf mindestens zwei zueinander versetzten Ebenen liegen. Dadurch ergibt sich eine Vielzahl von Möglichkeiten hinsichtlich der Patientenlagerung sowie der Bestrahlungsrichtungen.
  • Wegen der Maße der einzelnen Strahlerköpfe kann es zu Beschränkungen der Anordnungsmöglichkeiten in einer Ebene kommen, so daß die Strahlerköpfe auf mindestens zwei zueinander versetzten Ebenen angeordnet sein können.
  • Die Strahlenquelle kann als Elektronenstrahlquelle dienen, wobei die Elektronen in der Kette Strahlenquelle, Strahlungsteiler, Umlenkelemente und Strahlerkopf beschleunigt, geführt und als Nutzstrahlung verwendbar sind. Die Elektronen können auch auf ein Bremstarget geleitet werden, so daß die Elektronenstrahlung in harte Röntgenstrahlung umgewandelt wird. Dabei kann sowohl ein zylindrisches als auch ein sphärisches Bremstarget eingesetzt werden.
  • Die Strahlenquelle kann jedoch auch eine Quelle für Protonen oder schwere Kerne sein, welche dann als Nutzstrahlung verwendbar sind. Die Strahlung aus Protonen oder schweren Kernen können ebenfalls in der Kette Strahlenquelle, Strahlungsteiler, Umlenkelement und Strahlerkopf beschleunigt und geführt werden.
  • Zur Aufweitung des Nutzstrahls kann der Primärstrahl mittels einer Abtastvorrichtung (Scanning-Verfahren) ausgelenkt werden. Im Falle von Elektronen können diese dann wieder auf ein Bremstarget geleitet werden, um eine harte Röntgenstrahlung zu erhalten.
  • Zur Begrenzung des Querschnitts eines Strahls energiereicher Teilchen kann mindestens ein Strahlerkopf mit einem Multilamellenkollimator (MLK) versehen sein. Zur Realisierung einer intensitätsmodulierten Strahlenbehandlung können diese Mulitlamellenkollimatoren ansteuerbar sein.
  • Zweckmäßigerweise kann die Apertur des Nutzstrahls in wenigstens einer Richtung auf eine kleine Dimension (z. B. mm bis wenige cm) in Zentrumsebene einschränkbar sein. Diese Einschränkung der Apertur des Nutzstrahls ist entweder in transversaler Richtung (quer zur Patientenlängsachse) und/oder in longitudinaler Richtung (parallel zur Patientenlängsachse) möglich.
  • Vorteilhafterweise ist ein Patientenlagerungstisch vorgesehen, dessen Bewegung einer Bestrahlungsplanung entsprechend ansteuerbar ist. Auf diesem Wege läßt sich wegen der festen Anordnung der Strahlerköpfe eine Relativbewegung herbeiführen, so daß sich die benötigten Dosisverteilungen erzeugen lassen.
  • Der Patientenlagerungstisch kann dabei mittels einer digitalen Ansteuerung dem Ergebnis der Bestrahlungsplanung entsprechend kontinuierlich oder schrittweise bewegt werden.
  • Gegenüber mindestens eines Strahlerkopfes in Strahlrichtung auf der Austrittseite des Patienten kann ein Strahlungsdetektor, insbesondere ein Flächenstrahlungsdetektor angeordnet sein, der sowohl die bestrahlte Kontur des Feldes als auch die momentane Dosisleistung sowie die integral applizierte Dosis zweidimensional meßtechnisch erfaßt.
  • In der Vorrichtung kann ein Mikroprozessor integriert sein, der zur Ansteuerung und/oder Regelung von dynamischen Komponenten dient. Über den Mikroprozessor können demnach die Funktionen von Strahlenquelle, Strahlungsteiler, Strahlungsführung, Abtastvorrichtung, Multilamellenkollimator, lineare Tischbewegungen sowie Tischdrehbewegungen angesteuert bzw. geregelt werden. Mit besonderem Vorteil kann der Mikroprozessor die Ergebnisse eines Strahlenplanungsprogrammes umsetzen und die dynamischen Komponenten entsprechend ansteuern.
  • Zusammenfassend ist festzustellen, daß wegen der einfacheren Realisierbarkeit und der größeren technischen Zuverlässigkeit der vorliegenden Erfindung sich eine kostengünstige Alternative zu bereits bestehenden und in der Entwicklung befindlichen Technologien ergibt.
  • Die vorliegende Erfindung ist anhand von vorteilhaften Ausführungsbeispielen in den Zeichnungsfiguren näher erläutert. Diese zeigen:
  • 1 ein Strahlführungsprinzip gemäß der vorliegenden Erfindung sowie
  • 2 eine räumliche Darstellung des Strahlführungsprinzips.
  • Die Bezugsziffer 1 bezeichnet die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Bestrahlung von Gewebe in ihrer Gesamtheit. Die Vorrichtung dient insbesondere der Tumorbestrahlung eines auf dem Patientenlagerungstisch 8 liegenden Patienten 10. Die Vorrichtung 1 weist eine Strahlenquelle 2 auf, deren Primärstrahl 6 nach mehreren Umlenkungen auf einen Strahlerkopf 3 führt. Strahlenquelle 2 sowie Strahlerkopf 3 sind in einem Gehäuse (in den Zeichnungsfiguren nicht dargestellt) angeordnet, wobei die vom Strahlerkopf 3 abgegebene Strahlung auf das Gewebe des Patienten 10 trifft. Erfindungsgemäß ist eine Vielzahl von Strahlerköpfen 3 in dem Gehäuse feststehend angeordnet ( siehe 2). Dies hat gegenüber Vorrichtungen mit bewegten Strahlführungssystemen die Vorteile, daß sich die Geräteanschaffungs- und Betriebskosten erheblich reduzieren und die technische Zuverlässigkeit deutlich steigt.
  • Wie in 2 dargestellt, ist für alle Strahlerköpfe 3 eine gemeinsame Strahlenquelle 2 vorgesehen, deren Strahlung auf die Strahlerköpfe 3 aufgeteilt wird. Es besteht jedoch auch die in den Zeichnungsfiguren nicht dargestellte Möglichkeit, daß jeder Strahlerkopf 3 mit je einer Strahlenquelle 2 ausgestattet ist.
  • Ist nur eine Strahlenquelle 2 vorgesehen, so dient mindestens ein Strahlungsteiler 4 der Aufteilung der Strahlung der Strahlungsquelle 2 auf die einzelnen Strahlerköpfe 3 bzw. die dazwischen angeordneten Umlenkelemente 5. Bei der Aufteilung der Strahlung kann jeder Strahlerkopf 3 separat angesteuert werden oder auch alle Strahlerköpfe 3 gleichzeitig. Die Umlenkelemente 5 dienen der Umlenkung der Strahlung der Strahlenquelle 2 und der Strahlungsführung zu dem jeweiligen Strahlerkopf 3.
  • Wie in den Zeichnungsfiguren dargestellt ist, bewirkt jedes Umlenkelement eine Umlenkung der Strahlung um 90°. Die gesamte Umlenkung des Strahls von 270° durch eine dreimalige Umlenkung ist insofern vorteilhaft, als sie doppelt fokussierend wirkt und zwar hinsichtlich der Strahlrichtung und der Strahlenergie.
  • Der Primärstrahl 6 und die auf das Gewebe auftreffenden Strahlen 7 liegen in versetzten Ebenen zueinander, womit hinsichtlich der Patientenlagerung und Bestrahlungsrichtungen eine Vielzahl von Möglichkeiten besteht. Ebenso sind die Strahlerköpfe 3 auf versetzten Ebenen zueinander angeordnet, so daß aufgrund der Maße der Strahlerköpfe 3 keine räumlichen Anordnungsprobleme entstehen.
  • Die Strahlenquelle 2 stellt eine Elektronenstrahlenquelle dar. Die Elektronen werden in der Kette Strahlenquelle 2, Strahlungsteiler 4, Umlenkelemente 5 sowie Strahlerkopf 3 beschleunigt, geführt und schließlich als Nutzstrahlung verwendet. Mittels eines an den Strahlerkopf 3 angeordneten Bremstargets (zylindrisch oder sphärisch) kann die Elektronenstrahlung in harte Röntgenstrahlung umgewandelt werden. Die Strahlenquelle 2 kann jedoch auch als Quelle für Protonen oder schwere Kerne dienen, welche als Nutzstrahlung verwendbar sind. Zur Aufweitung des Nutzstrahls kann der Primärstrahl 6, also die primär beschleunigten geladenen Teilchen, mittels einer Abtastvorrichtung 11 ausgelenkt werden.
  • Mindestens einer der Strahlerköpfe 3 ist mit einem Multilamellenkollimator 12 versehen, welcher zur Begrenzung des Querschnitts des Nutzstrahls dient. Zur intensitätsmodulierten Strahlenbehandlung sind die Multilamellenkollimatoren 12 ansteuerbar.
  • Die Apertur der Nutzstrahlung, also die geladenen Teilchen oder auch die Bremsstrahlung, ist in wenigstens einer Richtung auf eine kleine Dimension im Millimeter- bis Zentimeter-Bereich in Zentrumsebene einschränkbar. Diese Einschränkung kann entweder in transversaler Richtung – quer zur Patientenlängsachse – und/oder in longitudinaler – parallel zur Patientenlängsachse – erfolgen.
  • Die Bewegung des Patientenlagerungstisches 8 ist entsprechend einer Bestrahlungsplanung ansteuerbar, damit das zu behandelnde Gewebevolumen vollkommen erfaßt wird. Dazu ist der Patientenlagerungstisch 8 um wenigstens eine Drehachse und/oder in seiner Längsachse bewegbar. Die Bewegung kann dabei kontinuierlich oder schrittweise erfolgen.
  • Gegenüber mindestens eines Strahlerkopfes 3 ist in Strahlrichtung auf der Austrittsseite des Patienten 10 ein Strahlungsdetektor 9, insbesondere ein Flächenstrahlungsdetektor, angeordnet, mit welchem sowohl die bestrahlte Kontur des Feldes als auch die momentane Dosisleistung sowie die integral applizierte Dosis zweidimensional meßtechnisch erfaßt werden kann (siehe 1).
  • Ferner ist in der Vorrichtung 1 ein Mikroprozessor vorgesehen, der jedoch in den Zeichnungsfiguren nicht näher dargestellt ist. Über den Mikroprozessor erfolgt die Ansteuerung und Regelung von sämtlichen dynamischen Komponenten, wie Strahlungsquelle 2, Strahlungsteiler 4, Umlenkelemente 5 usw. Der Mikroprozessor dient außerdem dazu, die Ergebnisse eines Bestrahlungsplanungsprogramms umzusetzen.
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Strahlenquelle
    3
    Strahlerkopf
    4
    Strahlungsteiler
    5
    Umlenkelement
    6
    Primärstrahl
    7
    auf das Gewebe auftreffende Strahlen
    8
    Patientenlagerungstisch
    9
    Strahlungsdetektor
    10
    Patient
    11
    Abtastvorrichtung
    12
    Multilamellenkollimator

Claims (20)

  1. Vorrichtung (1) zur Bestrahlung von Gewebe, insbesondere von Tumoren mit mindestens einer Strahlenquelle (2) (Beschleuniger), deren Primärstrahl (6) auf mindestens einen Strahlerkopf (3) führt, wobei Strahlenquelle (2) sowie Strahlerkopf (3) in einem Gehäuse angeordnet sind und die vom Strahlerkopf (3) abgegebene Strahlung auf das Gewebe trifft, dadurch gekennzeichnet, daß – eine Mehrzahl von Strahlerköpfen (3) in dem Gehäuse feststehend angeordnet ist, für welche eine gemeinsame Strahlenquelle (2) vorgesehen ist, deren Strahlung auf die Strahlerköpfe (3) aufteilbar ist wozu – mindestens ein Strahlungsteiler (4) vorgesehen ist, welcher die Strahlung der Strahlenquelle (2) auf die einzelnen Strahlerköpfe (3) aufteilt sowie – mindestens ein Umlenkelement (5) vorgesehen ist, welches die Strahlung der Strahlenquelle (2) und/oder mindestens eines Strahlerkopfes (3) umlenkt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Strahlerkopf (3) separat ansteuerbar ist.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
  4. alle Strahlerköpfe (3) gleichzeitig ansteuerbar sind.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Umlenkelement (5) eine Umlenkung der Strahlung um 90° bewirkt.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Primärstrahl (6) und/oder die auf das Gewebe auftreffenden Strahlen (7) auf mindestens zwei versetzten Ebenen liegen.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Strahlerköpfe (3) auf mindestens zwei versetzten Ebenen angeordnet sind.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Strahlenquelle (2) als Elektronenstrahlenquelle dient und die Elektronen beschleunigt, geführt und als Nutzstrahlung verwendbar sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektronen mittels eines Bremstargets in harte Röntgenstrahlung umwandelbar sind.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Strahlenquelle (2) als Quelle für Protonen oder schwere Kerne dient, welche als Nutzstrahlung verwendbar sind.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Primärstrahl (6) mittels einer Abtastvorrichtung (11) auslenkbar ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Strahlerkopf (3) mit einem Multilamellerilcollimator (MLK) (12) versehen ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Multilamellenkollimatoren (12) zur Realisierung einer intensitätsmodulierten Strahlenbehandlung ansteuerbar sind.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Apertur der Nutzstrahlung in wenigstens einer Richtung auf eine bestimmte Dimension in Zentrumsebene einschränkbar ist.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Patientenlagerungstisch (8) vorgesehen ist, dessen Bewegung einer Bestrahlungsplanung entsprechend ansteuerbar ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Patientenlagerungstisch (8) um wenigstens eine Drehachse und/ oder in seiner Längsachse bewegbar ist.
  17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß gegenüber mindestens eines Strahlerkopfes (3) in Strahlrichtung auf der Austrittsseite des Patienten ein Strahlungsdetektor (9), insbesondere ein Flächenstrahlungsdetektor angeordnet ist.
  18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Mikroprozessor vorgesehen ist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß über den Mikroprozessor die Ansteuerung und/oder -regelung von dynamischen Komponenten erfolgt.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Mikroprozessor die Ergebnisse eines Bestrahlungsplanungsprogramm umsetzt.
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