DE10045303C2 - Kommunikationseinrichtung eines Kraftfahrzeuges und Verfahren zur Herstellung einer Rufumleitung - Google Patents

Kommunikationseinrichtung eines Kraftfahrzeuges und Verfahren zur Herstellung einer Rufumleitung

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Description

Die. Erfindung betrifft eine Kommunikationseinrichtung eines Kraftfahrzeuges mit einer Eingabeeinheit und einer akustischen Ausgabeeinheit, die mit einer Steuereinheit verbunden sind, sowie einen mit der Steuereinheit verbundenen Mobilfunkmodul eines zellularen Mobilfunksystems. Weiterhin betrifft die Erfin­ dung ein Kommunikationssystem mit einer in einem Fahrzeug integrierten Kommunikationseinrichtung und einem externen Mobilfunk gerät eines zellula­ ren Mobilfunksystems. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Her­ stellung einer interaktiven Rufumleitung zwischen einem ersten und einem zweiten Mobilfunkgerät eines zellularen Mobilfunksystems.
Als Kommunikationseinrichtung eines Kraftfahrzeuges kam in der Vergangen­ heit vorwiegend das klassische Autotelefon zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um ein fest in das Fahrzeug eingebautes Mobilfunktelefon, das entweder über einen Handapparat oder eine Freisprecheinrichtung bedient werden kann. Es ist auch bereits bekannt ein solches Autotelefon in ein Audiogerät eines Kraftfahrzeuges zu integrieren. Ein derartiges Gerät beinhaltet dann beispiels­ weise ein klassisches Radiogerät, ein CD-Abspielgerät und das Autoradio, wo­ bei das Gesamtgerät die Größe eines herkömmlichen Autoradios nicht über­ steigt und in den in Fahrzeugen vorhandenen DIN-Schacht eingebaut werden kann. Bei einer solchen Ausführungsform werden die Lautsprecher des Audio­ gerätes für die Gesprächsausgabe mit verwendet. Durch ein zusätzlich in das Gerät integriertes Mikrophon wird eine Freisprechfunktion realisiert. Nachteilig bei einem solchen System ist, dass es nur innerhalb des Fahrzeuges benutzt werden kann und der Fahrer über eine eigene Telefonnummer nur innerhalb des Fahrzeuges erreichbar ist. Nachteilig sind zudem die vergleichsweise ho­ hen Kosten für ein Telefon, dessen Nutzungsbereich auf das Auto beschränkt ist.
Weiterhin sind sogenannte Telematik-Systeme bekannt, wie beispielsweise das in auto, motor, sport 7/1999, S. 140-142 beschriebene ADAC-Telematik Servi­ ce-Kit. Dieses beinhaltet eine Telematik-Steuereinheit mit einem Bedienteil und einem GPS-Empfänger zur genauen Positionsbestimmung des Fahrzeuges durch die Auswertung von Satellitennavigationssignalen. Die Telematik- Steuereinheit wird mit einem separaten Mobilfunktelefon verbunden. Über die Mobilfunkverbindung stehen dann Notfall- und Pannenhilfefunktionen zur Ver­ fügung. Zudem können Verkehrsinformationen eingeholt werden. Die integ­ rierte Freisprecheinrichtung gestattet dabei auch eine Benutzung während der Fahrt.
Aus der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung 199 21 533.2 der Anmelderin ist ein Kommunikationssystem eines Kraftfahrzeuges bekannt, das aus einem Autoradio und einem Mobilfunktelefon besteht. Sowohl in das Auto­ radio als auch in das Mobilfunktelefon ist eine Kurzstreckenfunkeinrichtung in­ tegriert, über die automatisch eine Verbindung zwischen dem Autoradio und dem Mobilfunktelefon herstellbar ist, wobei das Autoradio die Funktion einer Freisprecheinrichtung für das Mobilfunktelefon übernimmt. Sowohl bei diesem System als auch bei dem zuvor beschriebenen Telematik-System ist es von Nachteil, dass fahrzeugspezifische Funktionen wie beispielsweise ein Notruf oder die Anforderung von Pannenhilfe oder Verkehrsinformationen nur dann möglich ist, wenn ein externes Mobilfunktelefon mit in das Fahrzeug gebracht wird.
Aus der WO 98/59508 A1 ist ein Verfahren zur Anrufumleitung zwischen einem Mobiltelefon und einem Festnetztelefon bekannt.
Eine erste Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Kommunikationseinrich­ tung eines Kraftfahrzeuges anzugeben, die auch zusammen mit einem oder mehreren externen Mobilfunkgeräten genutzt werden kann, insbesondere als Freisprecheinrichtung, und dabei insbesondere bei der Nutzung eines Fahr­ zeuges durch verschiedene Nutzer eine nutzerspezifische Kostenabrechnung erlaubt, gleichzeitig jedoch benutzerunabhängig gewisse mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs zusammenhängende Funktionen gestattet. Eine weitere Aufga­ be der Erfindung besteht darin, ein Kommunikationssystem eines Kraftfahrzeu­ ges anzugeben, das eine in ein Kraftfahrzeug integrierte Kommunikationsein­ richtung sowie ein externes Mobilfunkgerät beinhaltet und die vorgenannte Funktionalität aufweist. Eine dritte Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren zur Herstellung einer interaktiven Rufumleitung zwischen einem ersten und einem zweiten Mobilfunkgerät eines zellularen Mobilfunksystems anzugeben, das insbesondere zum Einsatz in dem vorgenannten Kommunika­ tionssystem geeignet ist.
Die erstgenannte Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Kommunikations­ einrichtung dadurch gelöst, dass die Kommunikationseinrichtung eine mit einer Steuereinheit verbundene Kurzstreckenfunkeinrichtung aufweist, wobei die Kurzstreckenfunkeinrichtung zum Datenaustausch über eine Kurzstreckenfunk­ verbindung ausgelegt ist, die Kommunikationseinrichtung ein Vergleichsmodul zum Vergleichen von über die Kurzstreckenfunkverbindung empfangenen Da­ ten mit in einem Speicherelement abgespeicherten Daten aufweist und bei Ü­ bereinstimmung von empfangenen und abgespeicherten Daten hinsichtlich vorgegebener Merkmale automatisch eine Mobilfunkverbindung zur Übermitt­ lung einer Statusmeldung innerhalb des Mobilfunksystems herstellbar ist.
Die zweite Aufgabe wird gelöst durch ein Kommunikationssystem mit einer in einem Kraftfahrzeug integrierten Kommunikationseinrichtung mit einer Einga­ beeinheit und einer akustischen Ausgabeeinheit, die mit einer Steuereinheit verbunden sind, sowie einem mit der Steuereinheit verbundenen Mobilfunkmo­ dul eines zellularen Mobilfunksystems und einer mit der Steuereinheit verbun­ denen Kurzstreckenfunkeinrichtung, sowie einem externen Mobilfunkgerät ei­ nes zellularen Mobilfunksystems mit einer zweiten Kurzstreckenfunkeinrich­ tung, wobei die Kurzstreckenfunkeinrichtungen zum Datenaustausch über eine Kurzstreckenfunkverbindung ausgelegt sind, die Kommunikationseinrichtung ein Vergleichsmodul zum Vergleichen der über die Kurzstreckenfunkverbindung von dem Mobilfunkgerät empfangenen Daten mit in einem Speicherelement der Kommunikationseinrichtung abgespeicherten Daten aufweist und bei Überein­ stimmung von empfangenen und abgespeicherten Daten hinsichtlich vorgege­ bener Merkmale automatisch eine Mobilfunkverbindung zur Übermittlung einer Statusmeldung innerhalb des Mobilfunksystems herstellbar ist. Die Statusmel­ dung betrifft insbesondere eine Rufumleitung innerhalb des Mobilfunksystems.
Das erfindungsgemäße Kommunikationssystem besteht somit aus zwei Kom­ ponenten, nämlich erstens der erfindungsgemäßen Kommunikationseinrichtung des Kraftfahrzeuges und zweitens einem externen Mobilfunkgerät, wobei es sich insbesondere um ein Mobilfunktelefon (Handy) handelt. Die Kommunikati­ onseinrichtung im Kraftfahrzeug enthält bereits ein Mobilfunkmodul eines zel­ lularen Mobilfunksystems sowie eine Eingabeeinheit und eine akustische Aus­ gabeeinheit. Durch diese Komponenten ist die Kommunikationseinrichtung be­ reits für Mobilfunkverbindungen ausgerüstet und damit insbesondere auch für die Aussendung eines Notrufes oder die Anforderung von Pannenhilfe oder Verkehrsinformationen geeignet. Die entsprechenden Komponenten sind an sich bekannt und entsprechen den in den eingangs genannten Systemen ein­ gesetzten Komponenten.
Darüber hinaus weist die Kommunikationseinrichtung eine Kurzstreckenfunk­ einrichtung auf, die mit der Steuereinheit der Kommunikationseinrichtung ver­ bunden ist. Über das Mobilfunkmodul des zellularen Mobilfunksystems ist somit eine Weitbereichs-Funkverbindung herstellbar während über die Kurzstre­ ckenfunkeinrichtung eine Funkverbindung zu einem externen Gerät über eine vergleichsweise geringe Entfernung von typischerweise weniger als 100 m, vorzugsweise weniger als 10 m, herstellbar ist. Das externe Mobilfunkgerät weist ebenfalls eine solche Kurzstreckenfunkeinrichtung auf.
Sobald das externe Mobilfunkgerät in den Funkbereich der Kurzstreckenfunk­ einrichtung der Kommunikationseinrichtung eintritt, können nunmehr automa­ tisch Daten zwischen dem externen Mobilfunkgerät und der Kommunikations­ einrichtung im Fahrzeug ausgetauscht werden. Die Kommunikationseinrichtung im Fahrzeug weist ferner ein Vergleichsmodul zum Vergleichen der über die Kurzstreckenfunkverbindung von dem Mobilfunkgerät empfangenen Daten mit in einem Speicherelement abgespeicherten Daten auf. Das Vergleichsmodul ist hierbei vorzugsweise als ein Computerprogramm ausgelegt, das in der Steuer­ einheit abläuft. Durch den vorgesehenen Vergleich kann geprüft werden, ob es sich bei dem externen Mobilfunkgerät um ein autorisiertes Gerät handelt. Wird bei dem Vergleich eine Übereinstimmung hinsichtlich vorgegebener Merkmale zwischen den empfangenen und den abgespeicherten Daten festgestellt, so wird automatisch eine Mobilfunkverbindung zur Übermittlung einer Statusmel­ dung innerhalb des Mobilfunksystems hergestellt.
Unter einer automatischen Herstellung einer Mobilfunkverbindung wird neben einer vollautomatischen Herstellung ohne Zutun des Benutzers insbesondere auch ein Verfahren verstanden, bei dem ein Benutzer der Herstellung dieser Mobilfunkverbindung erst zustimmen muss oder die Herstellung aktiviert, die Verbindung ansonsten aber automatisch hergestellt wird.
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Kommunikationseinrichtung bzw. des erfin­ dungsgemäßen Kommunikationssystems besteht daher zunächst darin, dass der Fahrer auch während der Fahrt im Fahrzeug unter der Telefonnummer sei­ nes tragbaren Mobilfunkgerätes erreichbar ist, er gleichzeitig jedoch die Funkti­ onalität der im Fahrzeug eingebauten Kommunikationseinrichtung, insbesonde­ re einer Freisprechfunktion, zur Verfügung hat. Insbesondere kann dabei auch vorgesehen sein, dass über die Kommunikationseinrichtung des Fahrzeuges und das dabei erforderliche Teilnehmeridentifizierungsmodul (SIM-Karte) im Fahrzeug lediglich fahrzeugbezogene Dienste zur Verfügung stehen, wie ins­ besondere Not- und Pannenruf oder Verkehrsinformationen. Fahrerbezogene Dienste, wie ein Internetzugang oder sonstige Telefongespräche (Unterschei­ dung über die gewählte Nummer) werden in diesem Fall dagegen über das Teilnehmeridentifizierungsmodul (SIM-Karte) des externen Mobilfunkgerätes ermöglicht, wobei der Fahrer hierfür jedoch gleichzeitig die Funktionalität der im Fahrzeug eingebauten Kommunikationseinrichtung nutzen kann. Es wird somit erreicht, dass auch für diese fahrerbezogenen Dienste die Komponenten der Kommunikationseinrichtung, wie insbesondere Freisprecheinrichtung, Eingabe­ einheit oder die Mobilfunkantenne zur Verbesserung der Übertragungsqualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit bei der Kommunikation innerhalb des zellularen Mobilfunksystems genutzt werden können.
Die Kommunikationseinrichtung kann insbesondere Bestandteil eines Audio­ systems, eines Multimediasystems, eines Telematik-Systems oder eines Navi­ gationssystems sein. Hierdurch können Komponenten dieser Systeme mitbe­ nutzt werden. Im Falle einer Kombination mit einem Audiosystem können ins­ besondere die Lautsprecher des Audiosystems als akustische Ausgabeeinheit benutzt werden. Bei Kombination mit einem Multimediasystem können eben­ falls dessen Lautsprecher als akustische Ausgabeeinheit sowie auch dessen Eingabeeinheit genutzt werden. Als Bestandteil eines Telematik-Systems ist die Kommunikationseinrichtung insbesondere mit einer GPS-Empfangseinrichtung verbunden. Solche Systeme sind an sich bekannt und eingangs beschrieben. Bei Verknüpfung der Kommunikationseinrichtung mit einem Navigationssystem können insbesondere Verkehrsinformationen, die über das Mobilfunknetz empfangen werden, bei der Routenberechnung berücksichtigt werden.
Bei dem zellularen Mobilfunksystem kann es sich insbesondere um ein System nach dem GMS- oder UMTS-Standard handeln. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Kommunikationseinrichtung flächendeckend betrieben werden kann und mit einer Vielzahl von externen Mobilfunkgeräten problemlos kombinierbar ist.
Für den Verbindungsaufbau zwischen der Kommunikationseinrichtung und dem externen Mobilfunkgerät ist eine Reichweite der Kurzstreckenfunkverbindung von nicht mehr als 10 m ausreichend. Durch eine an die Verhältnisse im Fahr­ zeug angepasste Reichweite der Kurzstreckenfunkverbindung wird erreicht, dass die Kommunikationseinrichtung nicht ständig mit nicht autorisierten Mo­ bilfunkgeräten außerhalb des Fahrzeuges, beispielsweise von Fußgängern o­ der anderen Autofahrern konfrontiert wird. Als besonders vorteilhaft wird eine Kurzstreckenfunkeinrichtung angesehen, die nach dem sogenannten Blue­ tooth-Standard arbeitet. Eine entsprechende Kurzstreckenfunkeinrichtung ist bereits in der eingangs genannten deutschen Patentanmeldung 199 21 533.2 der Patentanmelderin beschrieben.
Bei dem erfindungsgemäßen Kommunikationssystem ist insbesondere vorge­ sehen, dass innerhalb des zellularen Mobilfunksystems eine Berechtigung zur Rufumleitung vom externen Mobilfunkgerät auf die Kommunikationseinrichtung im Fahrzeug hinterlegt ist. Eine solche Hinterlegung ist nur einmalig erforderlich und gestattet danach die automatische Aktivierung der Rufumleitung.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass über das Teilnehmeridentifizierungsmodul (SIM-Karte) der Kommunikationseinrich­ tung im Fahrzeug ausschließlich auf den Betrieb des Kraftfahrzeuges bezoge­ nen Dienste des zellularen Mobilfunksystems aktivierbar sind. Hierdurch wird eine leichte Ent- und Verkopplung von personenbezogenen und fahrzeugbezo­ genen Diensten und Funktionen für Telematik-, Telekommunikations- und Te­ lemetriedienste erreicht. Dies ist besonders vorteilhaft bei Fahrzeugen, die von verschiedenen Fahrer benutzt werden, wie dies insbesondere bei Mietwagen, Firmenwagen oder dergleichen häufig der Fall ist.
Weiterhin ist insbesondere vorgesehen, dass auch bei aktivierter Rufumleitung von dem Mobilfunkgerät auf die Kommunikationseinrichtung des Fahrzeugs eine Gesprächsführung über das Mobilfunkgerät möglich ist. Die Mobilfunkver­ bindung innerhalb des Mobilfunknetzes erfolgt dabei über die Komponenten der Kommunikationseinrichtung im Fahrzeug, wobei ein Gesprächstransfer von der Kommunikationseinrichtung des Fahrzeugs über die Kurzstreckenfunkverbin­ dung zu dem Mobilfunkgerät erfolgt. Hierdurch ist es beispielsweise möglich, dass das Telefongespräch auch von einem Mitfahrer im Fond des Fahrzeuges geführt wird, der zu der Freisprecheinrichtung der Kommunikationseinrichtung keinen Zugang hat.
Vorzugsweise wird die Rufumleitung automatisch deaktiviert, wenn das Mobil­ telefon den Reichweitebereich der Kurzstreckenfunkverbindung verläßt. Hier­ durch wird sichergestellt, dass der Fahrer auch bei Verlassen des Fahrzeuges wieder über sein Mobilfunkgerät erreichbar ist, ohne dass hierfür spezielle Be­ dienschritte erforderlich sind.
Das Kommunikationssystem kann insbesondere auch zum Zusammenspiel mit mehr als einem externen Mobilfunkgerät ausgelegt sein. Dies hat den Vorteil, dass auch bei mehreren Mitfahrern im Fahrzeug eine verbesserte Funktionali­ tät, beispielsweise durch Nutzung der Antenne der Kommunikationseinrichtung erzielt wird, während gleichzeitig jeder der Mitfahrer ein Gespräch von seinem Mobilfunkgerät aus führen kann und auch die Abrechnung der Gesprächskos­ ten über die Teilnehmeridentifizierung des jeweiligen Mobilfunkgeräts erfolgt.
Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung einer interaktiven Rufumlei­ tung ist nicht ausschließlich auf die Kombination zwischen einer Kommunikati­ onseinrichtung eines Fahrzeuges und einem externen Mobilfunkgerät be­ schränkt, sondern generell bei zwei oder mehr Mobilfunkgeräten anwendbar. Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung einer interaktiven Rufumlei­ tung zwischen einem ersten und einem zweiten Mobilfunkgerät eines zellularen Mobilfunksystems, die jeweils eine Kurzstreckenfunkeinrichtung aufweisen, ist daher gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte:
  • - Datenaustausch zwischen dem ersten und zweiten Mobilfunkgerät bei Ein­ tritt des zweiten Mobilfunkgeräts in den Reichweitebereich der Kurzstre­ ckenfunkeinrichtung des ersten Mobilfunkgeräts,
  • - Identifizierung und Autorisierung des zweiten Mobilfunkgeräts anhand der über die Kurzstreckenfunkverbindung ausgetauschten Daten,
  • - Herstellen einer Rufumleitung vom zweiten Mobilfunkgerät auf das erste Mobilfunkgerät innerhalb eines Mobilfunksystems der Mobilfunkgeräte. Ins­ besondere wird bei einem solchen Verfahren auch geprüft, ob eine Berech­ tigung für eine Rufumleitung vom zweiten Mobilfunkgerät auf das erste Mo­ bilfunkgerät innerhalb des zellularen Mobilfunksystems registriert ist.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass bei aktivierter Rufumleitung vom zweiten Mobilfunkgerät zum ersten Mobilfunkgerät Telefongespräche oder ein Daten­ transfer innerhalb des zellularen Mobilfunksystems über das erste Mobilfunkge­ rät durchführbar sind, wobei die Gebührenabrechnung der Mobilfunkverbindung über das Teilnehmeridentifizierungsmodul des zweiten Mobilfunkgeräts erfolgt. Hierdurch kann beispielsweise wieder eine höhere Funktionalität bzw. einfache­ re Bedienbarkeit des ersten Mobilfunkgerätes genutzt werden, während die Geprächsabrechnung jedoch über das zweite Mobilfunkgerät erfolgt, wodurch eine Entkopplung von Gesprächsgebühren möglich ist.
In einer besonderen Ausführungsform des Verfahrens ist vorgesehen, dass das erste Mobilfunkgerät eine Serverfunktion übernimmt und eine Rufumleitung zwischen mehr als 2 Mobilfunkgeräten möglich ist. Hierbei ist die Rufumleitung von mehreren Mobilfunkgeräten stets auf das erste Mobilfunkgerät mit der Ser­ verfunktion möglich. Hierdurch kann die Funktionalität einer Telefonanlage her­ gestellt werden, wobei ausgehende Gespräche stets über das erste Mobilfunk­ gerät in das Mobilfunknetz gesendet werden, die Kostenabrechnung jedoch personenbezogen den verschiedenen Mobilfunkgeräten zugeordnet werden kann.
Insbesondere ist vorgesehen, dass eine Gesprächsübernahme/-annahme zwi­ schen den Mobilfunkgeräten durchführbar ist. Hierdurch wird erreicht dass ein Telefongespräch an einem beliebigen Mobilfunkgerät, die an diesem Verfahren beteiligt sind, durchführbar ist. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Kommunikationseinrichtung und die wesent­ lichen Komponenten eines erfindungsgemäßen Kommunikationssys­ tems
Fig. 2 einen ersten Verfahrensablauf zur erstmaligen Registrierung und gleichzeitigen Aktivierung einer Rufumleitung im Mobilfunknetz
Fig. 3 einen Verfahrensablauf zur Rufumleitung eines eingehenden Telefon­ gesprächs
Fig. 4 einen Verfahrensablauf zur Rufumleitung eines zweites Mobilfunk­ geräts
Fig. 5 einen Verfahrensablauf zur Rufumleitung eines ausgehenden Telefongesprächs.
In Fig. 1 ist beispielhaft ein erfindungsgemäßes Kommunikationssystem dar­ gestellt. Das Kommunikationssystem enthält eine Kommunikationseinrichtung 101, die in einem Fahrzeug angeordnet ist. Zentraler Bestandteil der Kommuni­ kationseinrichtung 101 ist die Steuereinheit 102. Mit der Steuereinheit 102 ist eine Eingabeeinheit 103 verbunden. Mit der Steuereinheit 102 ist weiterhin eine akustische Ausgabeeinheit verbunden, die einen NF-Controller und Verstärker 104 sowie die mit dem NF-Controller 104 verbundenen Lautsprecher 105, 106 beinhaltet. Mit dem NF-Controller 104 ist weiterhin ein Mikrophon 107 verbun­ den. Die Kommunikationseinrichtung 101 enthält weiterhin ein Mobilfunkmodul 108. Das Mobilfunkmodul 108 enthält die notwendigen Komponenten zur Her­ stellung einer Funkverbindung innerhalb eines zellularen Mobilfunknetzes, bei­ spielsweise nach dem GMS- oder dem UTMS-Standard. Bestandteil des Mo­ bilfunkmoduls ist hierbei insbesondere eine Sende-/Empfangseinrichtung. Das Mobilfunkmodul 108 ist mit einer Antenne 109 verbunden, die in der Regel au­ ßen am Fahrzeug angebracht ist, um eine qualitativ hochwertige Mobilfunkver­ bindung herstellen zu können. Bestandteil des Mobilfunkmoduls 108 ist weiter­ hin ein Teilnehmeridentifizierungsmodul 110, das in bekannter Weise her­ kömmliche Mobilfunkgeräte als SIM-Karte ausgebildet ist. Mit den beschriebe­ nen Komponenten ist die Kommunikationseinrichtung für einen Mobilfunkver­ kehr innerhalb eines zellularen Mobilfunknetzes ausgelegt. Insbesondere ist dabei durch das Mikrophon 107 und die Lautsprecher 105, 106 eine Frei­ sprecheinrichtung realisiert.
Die Kommunikationseinrichtung 101 enthält nun zusätzlich einen an sich be­ kannten Transceiver 111, der als Kurzstreckenfunkeinrichtung, insbesondere nach dem Bluetooth-Standard, ausgelegt ist. Der Transceiver 111 ist mit einer geeigneten Sende-/Empfangsantenne 112 verbunden. Weiterhin ist der Trans­ ceiver 111 mit der Steuereinrichtung 102 verbunden, so dass zwischen diesen beiden Komponenten ein Datenaustausch erfolgen kann. Über eine Verbindung zwischen dem Transceiver 111 und dem NF-Controller 104 können Audiosig­ nale mit dem NF-Controller 104 ausgetauscht werden.
Optional kann die Kommunikationseinrichtung 102 über eine Schnittstelle mit einem GPS-Empfangsmodul 114 verbunden sein. In diesem Falle ist die exakte Fahrzeugposition bestimmbar, so dass diese bei einem ausgehenden Notruf oder einer Pannenhilfeanforderung über das Mobilfunknetz mitübermittelt wer­ den kann. Die Kommunikationseinrichtung 101 weist dann die Funktionalität eines sogenannten Telematikendgerätes auf.
Weiterhin kann die Kommunikationseinrichtung 101 über eine Schnittstelle mit einem an sich bekannten Fahrzeugnavigationssystem 115 verbunden sein. Ü­ ber die Kommunikationseinrichtung 101 können daher insbesondere verkehrs­ bezogene Daten an das Navigationssystem weitergeleitet werden, die über die Mobilfunkverbindung empfangen wurden. Somit lässt sich eine sogenannte dynamische Zielführung realisieren.
Weiterhin kann die Kommunikationseinrichtung 101 mit einem Audiosystem 116 des Kraftfahrzeuges verbunden sein. In diesem Falle können die Lautspre­ cher 105, 106 insbesondere auch Bestandteil dieses Audiosystems sein.
In einer weiteren Ausgestaltung kann die Kommunikationseinrichtung 101 mit einem Fahrzeugmultimediasystem 117 verbunden sein, so dass beispielsweise über die Kommunikationseinrichtung 101 ein Internetzugang im Fahrzeug reali­ sierbar ist.
Bestandteil des erfindungsgemäßen Kommunikationssystems ist mindestens ein zusätzliches Mobilfunkgerät 118, 119. Diese Mobilfunkgeräte weisen in be­ kannter Weise ein Mobilfunkmodul, eine Benutzerschnittstelle und eine Anten­ ne auf und sind daher unabhängig von dem Kommunikationssystem 101 nutz­ bar. Bei den Mobilfunkgeräten 118, 119 handelt es sich insofern insbesondere um handelsübliche Handys. Wie bei diesen Geräten üblich, weisen die Mobil­ funkgeräte 118, 119 jeweils eine SIM-Karte auf, über die eine Identifizierung innerhalb des Mobilfunknetzes möglich ist.
Die Mobilfunkgeräte 118, 119 weisen nun zusätzlich eine Kurzstreckenfunkein­ richtung auf, die im wesentlichen der Kurzstreckenfunkeinrichtung innerhalb der Kommunikationseinrichtung 101 entspricht. Entsprechende Kurzstreckenfunk­ einrichtungen sind auch bereits in der deutschen Patentanmeldung 199 21 533.2 im Zusammenhang mit Kommunikationssystemen für Kraftfahrzeuge be­ schrieben. Über die Kurzstreckenfunkeinrichtungen der Kommunikationsein­ richtung 101 und der Mobilfunkgeräte 118, 119 ist nunmehr ein Datenaus­ tausch möglich. Hierbei werden die über die Antenne 113 und den Transceiver 111 von den Mobilfunkgeräten 118, 119 empfangenen Daten an die Steuerein­ heit 102 weitergeleitet. Durch ein entsprechendes Programm werden in der Steuereinheit 102 die empfangenen Mobilfunkdaten mit Daten verglichen, die in der Speichereinrichtung 112 abgespeichert sind. Der Vergleich erfolgt hierbei hinsichtlich vorgegebener Merkmale, die insbesondere eine Gerätekennung der Mobilfunkgeräte 118, 119 betreffen. Fällt dieser Vergleich positiv aus, d. h. das Mobilfunkgerät 118, 119 ist ein autorisiertes Gerät, so erfolgt automatisch eine Mobilfunkverbindung von der Kommunikationseinrichtung 101 in das zellulare Mobilfunksystem. Im Rahmen dieser Mobilfunkverbindung wird eine Statusmel­ dung an einen Server des Mobilfunksystems übermittelt, der insbesondere eine Rufumleitung von dem Mobilfunkgerät 118, 119 zu der Kommunikationsein­ richtung 101 aktiviert. Hierdurch ist es möglich, dass an die Mobilfunkgeräte 118, 119 gerichtete Telefongespräche über eine Mobilfunkverbindung innerhalb des zellularen Mobilfunknetzes an die Kommunikationseinrichtung 101 über­ mittelt werden, während die Abrechnung evtl. anfallender Gesprächsgebühren jedoch über die SIM-Karte des Mobilfunkgeräts 118, 119 erfolgt.
Verschiedene Verfahren für unterschiedlich auftretende Situationen für ein Kommunikationssystem mit einem Telematikgerät (TG) als Kommunikationsein­ richtung im Fahrzeug und einem oder mehreren Mobiltelefonen als Mobilfunk­ geräte werden nachfolgend anhand der Fig. 2-5 beschrieben.
Fig. 2 zeigt einen Verfahrensablauf zur erstmaligen Registrierung und Aktivie­ rung einer Gesprächsumleitung, d. h. ein Beispiel für einen Verfahrensablauf, der dann eintritt, wenn ein Mobiltelefon 118, 119 erstmals in den Kurzstre­ ckenfunkbereich einer Kommunikationseinrichtung 101 eintritt. Wie auch bei den nachfolgenden Verfahrensbeispielen sind die einzelnen Verfahrensschritte, die innerhalb des Mobiltelefons, über die Kurzstreckenkommunikation, das Mo­ bilfunknetz und innerhalb der Kommunikationseinrichtung im Fahrzeug ablau­ fen, in verschiedenen Spalten dargestellt.
In der Ausgangssituation gemäß Fig. 2 ist in Schritt 201 das Mobiltelefon ein­ geschaltet und die Kommunikationseinrichtung, bei der es sich um ein Telema­ tikendgerät TG handelt, befindet sich in einem Registrierungsmodus (Schritt 202). Der Registrierungsmodus ist beispielsweise in einem Menü einstellbar und erlaubt die erstmalige Registrierung neuer Kommunikationseinrichtungen. In Schritt 203 befindet sich das Mobiltelefon nun im Kurzstreckenkommunikati­ onsbereich des Telematikgerätes TG. Bei der Kurzstreckenkommunikationsein­ richtung handelt es sich um eine solche, die nach dem sogenannten und an sich gekannten Bluetooth-Verfahren arbeitet. In Verfahrensschritt 204 wird eine gegenseitige Identifizierung des Telematikgerätes und des Mobiltelefons durchgeführt. Nach Abschluss von Schritt 204 wird im vorliegenden Fall festge­ stellt, dass das Mobiltelefon sich erstmals im Kurzstreckenkommunikationsbe­ reich des Telematikgerätes TG befindet. In Schritt 205 und 206 erfolgt sowohl am Mobiltelefon als auch am Telematikgerät eine entsprechende Statusanzei­ ge. Bei der Statusanzeige kann es sich insbesondere um ein Icon handeln, das auf den jeweiligen Displays des Mobiltelefons und des Telematikgerätes ange­ zeigt wird und dem Benutzer symbolisiert, dass sich ein neues Gerät im Kurz­ streckenfunkbereich befindet.
Der Benutzer kann nun das neu identifizierte Mobiltelefon für die Verwendung in einem Kommunikationssystem zusammen mit dem Telematikgerät autorisie­ ren und eine Rufumleitung im Mobilfunksystem registrieren und aktivieren las­ sen. Dies kann im Schritt 207 sowohl am Mobiltelefon als auch im Schritt 208 am Telematikgerät erfolgen. Hierzu ist beispielsweise eine entsprechende Taste am Mobiltelefon bzw. am Telematikgerät zu aktivieren, wonach dann automatisch in Schritt 209 eine Mobilfunkverbindung in das Mobilfunknetz her­ gestellt wird und eine entsprechende Rufumleitungsmitteilung an den Netz­ betreiber übermittelt wird. Alternativ kann die Rufumleitung in den Verfahrens­ schritten 210, 211 entweder am Mobiltelefon oder am Telematikgerät jedoch auch abgelehnt werden. Die Ablehnung kann beispielsweise auch durch Betä­ tigen einer entsprechenden Taste erfolgen. In einer alternativen Ausführungs­ form kann die Ablehnung jedoch auch zeitgesteuert erfolgen, sodass nach Ab­ lauf einer vorgegebenen Zeitspanne, nachdem das Mobiltelefon in den Kurz­ streckenkommunikationsbereich des Telematikgerätes eingetreten ist, ohne dass eine Rufumleitung aktiviert wurde, diese als abgelehnt gilt. In einer abge­ wandelten Verfahrensweise, bei der eine Rufumleitung im Mobilfunknetz bereits aktiviert war, kann in den Verfahrensschritten 210 bzw. 211 eine solche Ruf­ umleitung auch deaktiviert werden, wobei die entsprechende Mitteilung im Verfahrensschritt 212 über das Mobilfunknetz an einen Server des Mobilfunk­ betreibers übermittelt wird. Anschließend an die Verfahrensschritte 209, 212 kann sich erneut ein Identifizierungs- und Autorisierungsschritt 204 anschlie­ ßen, sodass eine Rufumleitung jederzeit aktivierbar bzw. deaktivierbar ist. Dies kann insbesondere auch im Standby-Modus des Telematikgeräts möglich sein.
Fig. 3 zeigt einen Verfahrensablauf bei einem eingehenden Telefongespräch am Mobiltelefon. Die Verfahrensschritte 301-306 sind hierbei mit den Verfah­ rensschritten 201-206 weitgehend identisch. Es wir davon ausgegangen, dass die Rufumleitung im Mobilfunknetz für das Mobiltelefon aktiviert ist. Dies ist durch die mit "1" gekennzeichnete Verbindungsstelle bezeichnet, die mit der entsprechenden Verbindungsstelle gemäß Fig. 2 identisch ist. In Schritt 308 geht nun im Mobilfunknetz ein Telefonanruf für das Mobiltelefon ein.
In Schritt 309 erfolgt innerhalb des Mobilfunknetzes eine Rufumleitung zum Telematikgerät. Der eingehende Anruf wird nun im Verfahrensschritt 310 im Telematikgerät empfangen, woraufhin in Schritt 311 eine Anrufanzeige im Te­ lematikgerät erfolgt. Das Telematikgerät übermittelt nun über die Kurzstrecken­ kommunikationsschnittstelle ein Signal an das Mobiltelefon, das auf den einge­ henden Anruf hinweist. Hierzu wird in Verfahrensschritt 312 eine Synchronisati­ on innerhalb der Kurzstreckenkommunikation durchgeführt, um anschließend in Verfahrensschritt 313 auch auf einem Display des Mobiltelefons einen Hinweis auf den eingehenden Anruf anzeigen zu können. Anschließend kann das Ge­ spräch im Verfahrensschritt 314 am Mobiltelefon oder im Verfahrensschritt 315 am Telematikgerät übernommen werden.
Wird das Gespräch im Schritt 314 am Mobiltelefon übernommen, so wird an­ schließend im Schritt 316 das Gespräch über das Mobiltelefon geführt. Wird dagegen das Gespräch im Schritt 315 am Telematikgerät übernommen so wird in Schritt 317 anschließend das Telefongespräch über die Freisprecheinrich­ tung des Telematikgerätes geführt. Unabhängig davon über welches der Ge­ räte das Gespräch geführt wird, erfolgt in Schritt 318 über die Kurzstrecken­ kommunikationsschnittstelle wiederum eine Synchronisation zwischen dem Mobiltelefon und dem Telematikgerät. Hierdurch ist es möglich, das Gespräch jederzeit auch an dem gerade für das Gespräch nicht genutzten Gerät zu über­ nehmen. Wird beispielsweise das Telefongespräch über das Telematikgerät geführt, so kann das Gespräch im Schritt 319 am Mobiltelefon durch Drücken einer entsprechenden Taste übernommen werden oder in Schritt 320 beendet werden. Desgleichen kann bei Gesprächsführung über das Mobiltelefon in Schritt 316 in Schritt 321 das Gespräch auch am Telematikgerät übernommen werden oder im Schritt 322 am Telematikgerät beendet werden. Wird das Ge­ spräch in Schritt 319 am Mobiltelefon übernommen, so kann es anschließend in Schritt 316 am Mobiltelefon geführt werden, während entsprechend bei einer Übernahme des Gesprächs in Schritt 321 am Telematikgerät die Gesprächs­ führung in Schritt 317 erfolgt. Dies wird durch die Verbindungsstellen C bzw. D symbolisiert.
Bei den beschriebenen Verfahren geht somit das Gespräch stets über eine Mobilfunkverbindung zum Telematikgerät ein, wodurch insbesondere eine am Fahrzeug angebrachte Antenne des Telematikgerätes genutzt werden kann. Das Gespräch selbst kann auch am Mobiltelefon geführt werden. In letzterem Falle erfolgt die Gesprächsweitergabe über die Kurzstreckenkommunikations­ einrichtung.
In Fig. 4 ist als weiteres Ausführungsbeispiel ein Verfahrensablauf dargestellt, bei dem zwei Mobiltelefone über eine Rufumleitung mit dem Telematikgerät verbunden sind. Über das erste Mobilfunkgerät wird bereits ein Telefonge­ spräch geführt, während gleichzeitig für das zweite Mobilfunkgerät ein Telefon­ anruf am Telematikgerät eingeht. Hinsichtlich des ersten Telefongesprächs schließt das Verfahren innerhalb des Mobilfunknetzes in der mit 2 bezeichneten Verbindungsstelle an das in Fig. 3 bezeichnete Verfahren an. Für das zweite Mobiltelefon ist eine Rufumleitung im Netz ebenfalls aktiviert, sodass hinsicht­ lich des Mobilfunknetzes hier ein Anschluss an der mit 1 bezeichneten Verbin­ dungsstelle an das Verfahren gemäß Fig. 2 erfolgt.
Die Verfahrensschritte 401-406 entsprechen den Verfahrensschritten 301-306 mit dem Unterschied, dass sie sich nunmehr auf das zweite Mobiltelefon bezie­ hen. Ausgehend von der geschilderten Eingangssituation geht nun in Schritt 408 ein Anruf für das zweite Mobiltelefon im Mobilfunknetz ein. Analog zu dem bereits im Zusammenhang mit Fig. 3 beschrieben Verfahren wird dieser Anruf aufgrund der Rufumleitung am Telematikgerät empfangen (Schritt 410), in Schritt 411 wird dieser Anruf am Telematikgerät angezeigt. Analog zu Schritt 312 erfolgt in Schritt 412 eine Synchronisation und nachfolgend eine Anzeige des eingehenden Telefonanrufs, nunmehr jedoch am zweiten Mobiltelefon (Schritt 413).
Anschließend an die Synchronisation der Kurzstreckenkommunikation in Schritt 412 können nun unterschiedliche Funktionen am Telematikgerät vorgenommen werden. Da über das Telematikgerät bereits ein Telefongespräch geführt wird, gibt es hierzu unterschiedliche Möglichkeiten, die nachfolgend beschrieben werden. Beispielsweise kann in Schritt 414 das Telefongespräch an das zweite Mobiltelefon weitergeleitet werden, dies hat im Schritt 415 eine automatische Deaktivierung der Rufumleitung für das zweite Mobiltelefon innerhalb des Mo­ bilfunknetzes zur Folge. Anschließend kann in Schritt 416 der zweite Anruf di­ rekt über das Mobilfunknetz am zweiten Mobiltelefon empfangen werden und es läuft ein normales Mobiltelefongespräch ab.
Alternativ zur Weiterleitung des zweiten Gesprächs an das Mobiltelefon in Schritt 414 ist es jedoch auch in Schritt 415 möglich das zweite Telefonge­ spräch zu übernehmen, zu makeln (Schritt 416), das zweite Gespräch abzuleh­ nen (Schritt 417) oder eine Gesprächskonferenz mit beiden Telefongesprächen zu aktivieren (Schritt 418). In diesen Fällen wird das zweite Gepräch über das Telematikgerät geführt (Schritt 419), anschließend erfolgt in Schritt 420 wieder­ um eine Synchronisation über die Kurzstreckenfunkverbindung zwischen dem Mobiltelefon 2 und dem Telematikgerät. Nachfolgend kann das Gespräch in Schritt 421 am Mobiltelefon 2 übernommen werden oder in Schritt 422 am Mo­ biltelefon 2 beendet werden. Wird das Gespräch in Schritt 421 am Mobiltelefon 2 übernommen, so wird anschließend in Schritt 423 das Gespräch über das zweite Mobiltelefon geführt. Hierbei erfolgt wiederum eine Synchronisation zwi­ schen Mobiltelefon und Telematikgerät in Schritt 420.
Wird das Gespräch über das zweite Mobiltelefon geführt, so kann schließlich wieder in Schritt 424 das Gespräch am Telematikgerät übernommen werden und anschließend in Schritt 419 über das Telematikgerät geführt werden. Dies ist durch die Verbindungsstelle D angedeutet. Alternativ kann das Gespräch in Schritt 425 über das Telematikgerät beendet werden.
Die oben beschriebenen Funktionen sind im wesentlichen in Form eines Pro­ grammes in dem Telematikgerät abgespeichert und lauffähig. Bei den be­ schriebenen Verfahren der Rufumleitungen werden alle evtl. anfallenden Ge­ sprächskosten für das Gespräch für das zweite Mobiltelefon auch dessen SIM- Karte zugeordnet, unabhängig davon, ob das Gespräch über das zweite Mo­ biltelefon oder das Telematikgerät geführt wird.
In Fig. 5 ist ein Verfahrensablauf dargestellt, der nunmehr für ein ausgehen­ des Telefongespräch gilt. Wie durch die mit 1 bezeichnete Verbindungsstelle, die an Fig. 1 anknüpft, ersichtlich ist, ist die Rufumleitung für das Mobiltelefon im Mobilfunknetz aktiviert. Die Verfahrensschritte 501-506 entsprechen wieder­ um den Verfahrensschritten 301-306 bzw. 401-406. Nach einer Identifizierung und Autorisierung des Mobiltelefons und des Telematikgerätes in Schritt 504 kann in Schritt 507 bzw. 508 ein Anruf am Mobiltelefon bzw. am Telematikgerät gewählt werden. Nach Wählen des Anrufes erfolgt in Schritt 509 wiederum eine Synchronisation der Kurzstreckenkommunikation zwischen dem Mobiltelefon und dem Telematikgerät. Anschließend wird in Schritt 510 der Anruf am Tele­ matikgerät abgesendet worauf innerhalb des Mobilfunknetzes in Schritt 521 ein ausgehender Telefonanruf erfolgt, der an der Gegenstelle angenommen wer­ den kann.
Anschließend an Schritt 510 erfolgt parallel zu Schritt 521 wiederum eine Syn­ chronisation der Kurzstreckenfunkverbindung in Schritt 511. Hierauf erfolgt eine entsprechende Statusanzeige 512 bzw. 513 am Mobiltelefon bzw. am Telema­ tikgerät.
Wurde der Anruf am Mobiltelefon gewählt, so wird in Schritt 514 das Telefon­ gespräch über das Mobiltelefon geführt. Wurde der Anruf über das Telematik­ gerät gewählt, so wird in Schritt 515 das Telefongespräch über die Freisprech­ einrichtung des Telematikgerätes geführt. In beiden Fällen erfolgt in Schritt 516 eine Synchronisation über die Kurzstreckenfunkverbindung. Wird das Telefon­ gespräch in Schritt 515 über das Telematikgerät geführt, so kann in Schritt 517 das Telefongespräch auch am Mobiltelefon übernommen und anschließend in Schritt 514 weitergeführt werden. Dies ist durch die Verbindungsstelle C ge­ kennzeichnet. Das Gespräch kann am Mobiltelefon dann auch in Schritt 518 beendet werden. Wird das Gepräch dagegen über das Mobiltelefon geführt, so kann in Schritt 519 das Gespräch am Telematikgerät übernommen werden und anschließend in Schritt 515 geführt werden. Dies ist durch die Verbindungs­ stelle D symbolisiert. Das Gespräch kann in diesem Falle in Schritt 520 am Te­ lematikgerät beendet werden.
Auch bei einem ausgehenden Telefongespräch wird somit bei eingeschalteter Rufumleitung die Mobilfunkverbindung über das Telematikgerät aufgebaut, wo­ bei jedoch eine Kostenzuordnung des Telefongesprächs zu der SIM-Karte des Mobiltelefons aufgrund der aktivierten Rufumleitung erfolgt. Die eigentliche Ge­ sprächsführung kann sowohl am Mobiltelefon als auch am Telematikgerät er­ folgen. Die Umschaltung der Gesprächsführung erfolgt dabei wie auch in den vorhergehenden Beispielen stets über die Kurzstreckenfunkverbindung zwi­ schen dem Mobiltelefon und dem Telematikgerät, während gegenüber dem Mobilfunknetz stets eine Mobilfunkverbindung vom Telematikgerät her aufge­ baut wird.
Bei Betrieb von zwei Mobiltelefonen mittels Rufumleitung an einem Telematik­ gerät können weitere Situationen auftreten, die nachfolgend kurz erläutert sind. In allen Fällen wird davon ausgegangen, dass eine Rufumleitung von beiden Mobiltelefonen zum Telematikgerät aktiviert ist.
Das nächste Beispiel betrifft hierzu eine Situation, bei der mit dem ersten Mo­ biltelefon ein Telefongespräch geführt wird und ein ausgehendes Telefonge­ spräch am zweiten Mobiltelefon erfolgen soll. Das erste Telefongespräch kann dabei über das Telematikgerät oder das erste Mobiltelefon geführt sein. Das zweite Telefongespräch wird nun mit dem zweiten Mobiltelefon gewählt. Da eine Mobilfunkverbindung von dem Telematikgerät zum Mobilfunknetz jedoch bereits aufgebaut ist, kann das zweite Mobilfunkgespräch nur direkt vom zwei­ ten Mobilfunkgerät aus geführt werden. Hierzu wird die Rufumleitung automa­ tisch deaktiviert. Die Gesprächskosten werden den jeweiligen Mobilfunktelefo­ nen zugeordnet.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel wird davon ausgegangen, dass ein Te­ lefongespräch bei eingeschalteter Rufumleitung geführt wird, während gleich­ zeitig Telematikdaten übertragen werden. Das Telefongespräch kann über das Telematikgerät oder über das Mobiltelefon geführt werden, während gleichzeitig Telematikdaten, wie beispielsweise Diagnose- oder Verkehrsdaten übertragen werden. Ein paralleler Gesprächs- und Datenverkehr ist somit möglich. Die Ab­ rechnung der Telematikkosten erfolgt dabei über die SIM-Karte des Telematik­ gerät während die Gesprächsabrechnung über die SIM-Karte des Mobiltelefons erfolgt.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren bzw. dem erfindungsgemäßen Kom­ munikationssystem ist eine komfortable Kommunikation innerhalb eines Kraft­ fahrzeuges unter Ausnutzung einer im Kraftfahrzeug integrierten Freisprechein­ richtung möglich, wobei gleichzeitig die Kosten für verschiedene Dienste dem Fahrzeug bzw. einem benutzerspezifischen Endgerät zugeordnet werden kön­ nen. Dies wird insbesondere durch eine automatische Rufumleitung innerhalb des zellularen Mobilfunksystems und eine Kurzstreckenkommunikation zwi­ schen den Endgeräten realisiert. Hierzu ist eine Vielzahl von konkreten Ausfüh­ rungsformen neben den beschriebenen Ausführungsformen möglich.

Claims (35)

1. Kommunikationseinrichtung eines Kraftfahrzeuges mit einer Eingabeeinheit (103) und einer akustischen Ausgabeeinheit (104-106), die mit einer Steu­ ereinheit (102) verbunden sind, sowie einem mit der Steuereinheit (102) verbundenen Mobilfunkmodul (108) eines zellularen Mobilfunksystems, da­ durch gekennzeichnet, dass die Kommunikationseinrichtung (101) eine mit der Steuereinheit (102) verbundene Kurzstreckenfunkeinrichtung aufweist, wobei die Kurzstreckenfunkeinrichtung zum Datenaustausch über eine Kurzstreckenfunkverbindung ausgelegt ist, die Kommunikationseinrichtung (101) ein Vergleichsmodul zum Vergleichen von über die Kurzstreckenfunk­ verbindung empfangenen Daten mit in einem Speicherelement (112) abge­ speicherten Daten aufweist, und bei Übereinstimmung von empfangenen und abgespeicherten Daten hinsichtlich vorgegebener Merkmale automa­ tisch eine Mobilfunkverbindung zur Übermittlung einer Statusmeldung in­ nerhalb des Mobilfunksystems herstellbar ist.
2. Kommunikationseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Statusmeldung eine Rufumleitung innerhalb des Mobilfunksystems betrifft.
3. Kommunikationseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationseinrichtung (101) eine Freisprecheinrichtung enthält.
4. Kommunikationseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationseinrichtung (101) Be­ standteil eines Audiosystems, eines Multimediasystems, eines Telematik­ systems oder eines Navigationssystems ist.
5. Kommunikationseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem zellularen Mobilfunksystem um ein System nach dem GMS- der UMTS-Standard handelt.
6. Kommunikationseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reichweite der Kurzstreckenfunkverbin­ dung nicht mehr als 100 m, vorzugsweise nicht mehr als 10 m, beträgt.
7. Kommunikationseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kurzstreckenfunkeinrichtung nach dem Bluetooth-Standard arbeitet.
8. Kommunikationssystem mit einer in einem Kraftfahrzeug integrierten Kom­ munikationseinrichtung (101) mit einer Eingabeeinheit (103) und einer akus­ tischen Ausgabeeinheit (104-106), die mit einer Steuereinheit (102) verbun­ den sind, sowie einem mit der Steuereinheit (102) verbundenen Mobilfunk­ modul (108) eines zellularen Mobilfunksystems und einer mit der Steuerein­ heit (102) verbundenen Kurzstreckenfunkeinrichtung, sowie einem externen Mobilfunkgerät (118; 119) eines zellularen Mobilfunksystems mit einer zweiten Kurzstreckenfunkeinrichtung, wobei die Kurzstreckenfunkeinrich­ tungen zum Datenaustausch über eine Kurzstreckenfunkverbindung aus­ gelegt sind, die Kommunikationseinrichtung (101) ein Vergleichsmodul zum Vergleichen der über die Kurzstreckenfunkverbindung von dem Mobilfunk­ gerät (118; 119) empfangenen Daten mit in einem Speicherelement (112) der Kommunikationseinrichtung (101) abgespeicherten Daten aufweist, und bei Übereinstimmung von empfangenen und abgespeicherten Daten hin­ sichtlich vorgegebener Merkmale automatisch eine Mobilfunkverbindung zur Übermittlung einer Statusmeldung innerhalb des Mobilfunksystems herstell­ bar ist.
9. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass die Statusmeldung eine Rufumleitung vom Mo­ bilfunkgerät (118; 119) auf die Kommunikationseinrichtung (101) betrifft.
10. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass im zellularen Mobilfunksystem eine Berechti­ gung zur Rufumleitung des Mobilfunkgeräts (118; 119) auf die Kommunika­ tionseinrichtung hinterlegt ist.
11. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass die Kommunikationseinrichtung (101) eine Freisprechfunktion aufweist.
12. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass es sich bei dem zellularen Mobilfunksystem um ein System nach dem GMS- der UMTS-Standard handelt.
13. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass die Reichweite der Kurzstreckenfunkverbin­ dung nicht mehr als 100 m, vorzugsweise nicht mehr als 10 m, beträgt.
14. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass die Kurzstreckenfunkeinrichtung nach dem Bluetooth-Standard arbeitet.
15. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass es sich bei den vorgegebenen Merkmalen um eine Gerätekennung des Mobilfunkgeräts (118; 119) handelt.
16. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass die Kommunikationseinrichtung (101) eine Chip-Karte als ein Teilnehmer-Identifizierungsmodul (110) für das zellulare Mobilfunksystem enthält.
17. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass das Mobilfunkgerät (118; 119) eine Chip-Karte als ein Teilnehmer-Identifizierungsmodul für das zellulare Mobilfunksystem enthält.
18. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass über das Teilnehmer-Identifizierungsmodul (110) der Kommunikationseinrichtung (101) ausschließlich auf den Betrieb des Kraftfahrzeugs bezogene Dienste des zellularen Mobilfunksystems akti­ vierbar sind.
19. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass bei aktivierter Rufumleitung für das Mobilfunk­ gerät (118; 119) Telefongespräche oder ein Datentransfer über die Kom­ munikationseinrichtung (101) durchführbar sind, die über das Teilnehmer- Identifizierungsmodul des Mobilfunkgeräts abgerechnet werden.
20. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass auch bei aktivierter Rufumleitung von dem Mo­ bilfunkgerät (118; 119) auf die Kommunikationseinrichtung (101) eine Ge­ sprächsführung über das Mobilfunkgerät (118; 119) möglich ist, wobei ein Gesprächstransfer über die Kurzstreckenfunkverbindung erfolgt.
21. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass die Rufumleitung automatisch deaktiviert wird, wenn das Mobilfunkgerät (118; 119) den Reichweitebereich der Kurzstre­ ckenfunkverbindung verlässt.
22. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, dass es mehr als ein Mobilfunkgerät beinhaltet.
23. Verfahren zur Herstellung einer interaktiven Rufumleitung zwischen einem ersten und einem zweiten Mobilfunkgerät eines zellularen Mobilfunksys­ tems, die jeweils eine Kurzstreckenfunkeinrichtung aufweisen, durch die Verfahrensschritte:
  • - Datenaustausch zwischen dem ersten und dem zweiten Mobilfunkgerät bei Eintritt des zweiten Mobilfunkgeräts in den Reichweitebereich der Kurzstre­ ckenfunkeinrichtung des ersten Mobilfunkgeräts,
  • - Identifizierung und Autorisierung des zweiten Mobilfunkgeräts anhand der über die Kurzstreckenfunkverbindung ausgetauschten Daten,
  • - Herstellen einer Rufumleitung vom zweiten Mobilfunkgerät auf das erste Mobilfunkgerät innerhalb eines Mobilfunksystems der Mobilfunkgeräte.
24. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, dass geprüft wird, ob eine Berechtigung für eine Rufumleitung vom zweiten Mobilfunkgerät auf das erste Mobilfunkgerät innerhalb des zellularen Mobilfunksystems registriert ist.
25. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, dass innerhalb des zellularen Mobilfunksystems einmalig eine Be­ rechtigung für eine Rufumleitung vom zweiten Mobilfunkgerät auf das erste Mobilfunkgerät hinterlegt wird.
26. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, dass es sich bei dem zellularen Mobilfunksystem um ein System nach dem GMS- oder UMTS-Standard handelt.
27. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Kurzstreckenfunkeinrichtungen nach dem Bluetooth- Standard arbeiten.
28. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Mobilfunkgeräte ein Teilnehmer-Identifizierungsmodul enthalten.
29. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, dass bei aktivierter Rufumleitung vom zweiten Mobilfunkgerät zum ersten Mobilfunkgerät Telefongespräche oder ein Datentransfer innerhalb des zellularen Mobilfunksystems über das erste Mobilfunkgerät durchführ­ bar sind, wobei die Gebührenabrechnung der Mobilfunkverbindung über das Teilnehmeridentifizierungs-Modul des zweiten Mobilfunkgeräts erfolgt.
30. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, dass auch bei aktivierter Rufumleitung vom zweiten Mobilfunkge­ rät auf das erste Mobilfunkgerät eine Gesprächsführung innerhalb des zel­ lularen Mobilfunksystems möglich ist, wobei die Mobilfunkverbindung von dem ersten Mobilfunkgerät hergestellt wird und ein Gesprächstransfer zwi­ schen dem ersten und dem zweiten Mobilfunkgerät über die Kurzstrecken­ funkverbindung erfolgt.
31. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Rufumleitung automatisch deaktiviert wird, wenn eine Kurzstreckenfunkverbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Mobil­ funkgerät nicht mehr herstellbar ist.
32. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das erste Mobilfunkgerät eine Serverfunktion übernimmt und eine Rufumleitung zwischen mehr als zwei Mobilfunkgeräten ermöglicht ist.
33. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, dass eine Gesprächsübergabe/-nahme zwischen den Mobilfunk­ geräten durchführbar ist.
34. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das erste Mobilfunkgerät Bestandteil eines Telematikgeräts eines Kraftfahrzeuges.
35. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das erste Mobilfunkgerät eine Freisprechfunktion beinhaltet.
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