DE10045303C2 - Kommunikationseinrichtung eines Kraftfahrzeuges und Verfahren zur Herstellung einer Rufumleitung - Google Patents
Kommunikationseinrichtung eines Kraftfahrzeuges und Verfahren zur Herstellung einer RufumleitungInfo
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Description
Die. Erfindung betrifft eine Kommunikationseinrichtung eines Kraftfahrzeuges
mit einer Eingabeeinheit und einer akustischen Ausgabeeinheit, die mit einer
Steuereinheit verbunden sind, sowie einen mit der Steuereinheit verbundenen
Mobilfunkmodul eines zellularen Mobilfunksystems. Weiterhin betrifft die Erfin
dung ein Kommunikationssystem mit einer in einem Fahrzeug integrierten
Kommunikationseinrichtung und einem externen Mobilfunk gerät eines zellula
ren Mobilfunksystems. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Her
stellung einer interaktiven Rufumleitung zwischen einem ersten und einem
zweiten Mobilfunkgerät eines zellularen Mobilfunksystems.
Als Kommunikationseinrichtung eines Kraftfahrzeuges kam in der Vergangen
heit vorwiegend das klassische Autotelefon zum Einsatz. Hierbei handelt es
sich um ein fest in das Fahrzeug eingebautes Mobilfunktelefon, das entweder
über einen Handapparat oder eine Freisprecheinrichtung bedient werden kann.
Es ist auch bereits bekannt ein solches Autotelefon in ein Audiogerät eines
Kraftfahrzeuges zu integrieren. Ein derartiges Gerät beinhaltet dann beispiels
weise ein klassisches Radiogerät, ein CD-Abspielgerät und das Autoradio, wo
bei das Gesamtgerät die Größe eines herkömmlichen Autoradios nicht über
steigt und in den in Fahrzeugen vorhandenen DIN-Schacht eingebaut werden
kann. Bei einer solchen Ausführungsform werden die Lautsprecher des Audio
gerätes für die Gesprächsausgabe mit verwendet. Durch ein zusätzlich in das
Gerät integriertes Mikrophon wird eine Freisprechfunktion realisiert. Nachteilig
bei einem solchen System ist, dass es nur innerhalb des Fahrzeuges benutzt
werden kann und der Fahrer über eine eigene Telefonnummer nur innerhalb
des Fahrzeuges erreichbar ist. Nachteilig sind zudem die vergleichsweise ho
hen Kosten für ein Telefon, dessen Nutzungsbereich auf das Auto beschränkt
ist.
Weiterhin sind sogenannte Telematik-Systeme bekannt, wie beispielsweise das
in auto, motor, sport 7/1999, S. 140-142 beschriebene ADAC-Telematik Servi
ce-Kit. Dieses beinhaltet eine Telematik-Steuereinheit mit einem Bedienteil und
einem GPS-Empfänger zur genauen Positionsbestimmung des Fahrzeuges
durch die Auswertung von Satellitennavigationssignalen. Die Telematik-
Steuereinheit wird mit einem separaten Mobilfunktelefon verbunden. Über die
Mobilfunkverbindung stehen dann Notfall- und Pannenhilfefunktionen zur Ver
fügung. Zudem können Verkehrsinformationen eingeholt werden. Die integ
rierte Freisprecheinrichtung gestattet dabei auch eine Benutzung während der
Fahrt.
Aus der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung 199 21 533.2 der
Anmelderin ist ein Kommunikationssystem eines Kraftfahrzeuges bekannt, das
aus einem Autoradio und einem Mobilfunktelefon besteht. Sowohl in das Auto
radio als auch in das Mobilfunktelefon ist eine Kurzstreckenfunkeinrichtung in
tegriert, über die automatisch eine Verbindung zwischen dem Autoradio und
dem Mobilfunktelefon herstellbar ist, wobei das Autoradio die Funktion einer
Freisprecheinrichtung für das Mobilfunktelefon übernimmt. Sowohl bei diesem
System als auch bei dem zuvor beschriebenen Telematik-System ist es von
Nachteil, dass fahrzeugspezifische Funktionen wie beispielsweise ein Notruf
oder die Anforderung von Pannenhilfe oder Verkehrsinformationen nur dann
möglich ist, wenn ein externes Mobilfunktelefon mit in das Fahrzeug gebracht
wird.
Aus der WO 98/59508 A1 ist ein Verfahren zur Anrufumleitung
zwischen einem Mobiltelefon und einem Festnetztelefon
bekannt.
Eine erste Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Kommunikationseinrich
tung eines Kraftfahrzeuges anzugeben, die auch zusammen mit einem oder
mehreren externen Mobilfunkgeräten genutzt werden kann, insbesondere als
Freisprecheinrichtung, und dabei insbesondere bei der Nutzung eines Fahr
zeuges durch verschiedene Nutzer eine nutzerspezifische Kostenabrechnung
erlaubt, gleichzeitig jedoch benutzerunabhängig gewisse mit dem Betrieb eines
Kraftfahrzeugs zusammenhängende Funktionen gestattet. Eine weitere Aufga
be der Erfindung besteht darin, ein Kommunikationssystem eines Kraftfahrzeu
ges anzugeben, das eine in ein Kraftfahrzeug integrierte Kommunikationsein
richtung sowie ein externes Mobilfunkgerät beinhaltet und die vorgenannte
Funktionalität aufweist. Eine dritte Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein
Verfahren zur Herstellung einer interaktiven Rufumleitung zwischen einem
ersten und einem zweiten Mobilfunkgerät eines zellularen Mobilfunksystems
anzugeben, das insbesondere zum Einsatz in dem vorgenannten Kommunika
tionssystem geeignet ist.
Die erstgenannte Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Kommunikations
einrichtung dadurch gelöst, dass die Kommunikationseinrichtung eine mit einer
Steuereinheit verbundene Kurzstreckenfunkeinrichtung aufweist, wobei die
Kurzstreckenfunkeinrichtung zum Datenaustausch über eine Kurzstreckenfunk
verbindung ausgelegt ist, die Kommunikationseinrichtung ein Vergleichsmodul
zum Vergleichen von über die Kurzstreckenfunkverbindung empfangenen Da
ten mit in einem Speicherelement abgespeicherten Daten aufweist und bei Ü
bereinstimmung von empfangenen und abgespeicherten Daten hinsichtlich
vorgegebener Merkmale automatisch eine Mobilfunkverbindung zur Übermitt
lung einer Statusmeldung innerhalb des Mobilfunksystems herstellbar ist.
Die zweite Aufgabe wird gelöst durch ein Kommunikationssystem mit einer in
einem Kraftfahrzeug integrierten Kommunikationseinrichtung mit einer Einga
beeinheit und einer akustischen Ausgabeeinheit, die mit einer Steuereinheit
verbunden sind, sowie einem mit der Steuereinheit verbundenen Mobilfunkmo
dul eines zellularen Mobilfunksystems und einer mit der Steuereinheit verbun
denen Kurzstreckenfunkeinrichtung, sowie einem externen Mobilfunkgerät ei
nes zellularen Mobilfunksystems mit einer zweiten Kurzstreckenfunkeinrich
tung, wobei die Kurzstreckenfunkeinrichtungen zum Datenaustausch über eine
Kurzstreckenfunkverbindung ausgelegt sind, die Kommunikationseinrichtung
ein Vergleichsmodul zum Vergleichen der über die Kurzstreckenfunkverbindung
von dem Mobilfunkgerät empfangenen Daten mit in einem Speicherelement der
Kommunikationseinrichtung abgespeicherten Daten aufweist und bei Überein
stimmung von empfangenen und abgespeicherten Daten hinsichtlich vorgege
bener Merkmale automatisch eine Mobilfunkverbindung zur Übermittlung einer
Statusmeldung innerhalb des Mobilfunksystems herstellbar ist. Die Statusmel
dung betrifft insbesondere eine Rufumleitung innerhalb des Mobilfunksystems.
Das erfindungsgemäße Kommunikationssystem besteht somit aus zwei Kom
ponenten, nämlich erstens der erfindungsgemäßen Kommunikationseinrichtung
des Kraftfahrzeuges und zweitens einem externen Mobilfunkgerät, wobei es
sich insbesondere um ein Mobilfunktelefon (Handy) handelt. Die Kommunikati
onseinrichtung im Kraftfahrzeug enthält bereits ein Mobilfunkmodul eines zel
lularen Mobilfunksystems sowie eine Eingabeeinheit und eine akustische Aus
gabeeinheit. Durch diese Komponenten ist die Kommunikationseinrichtung be
reits für Mobilfunkverbindungen ausgerüstet und damit insbesondere auch für
die Aussendung eines Notrufes oder die Anforderung von Pannenhilfe oder
Verkehrsinformationen geeignet. Die entsprechenden Komponenten sind an
sich bekannt und entsprechen den in den eingangs genannten Systemen ein
gesetzten Komponenten.
Darüber hinaus weist die Kommunikationseinrichtung eine Kurzstreckenfunk
einrichtung auf, die mit der Steuereinheit der Kommunikationseinrichtung ver
bunden ist. Über das Mobilfunkmodul des zellularen Mobilfunksystems ist somit
eine Weitbereichs-Funkverbindung herstellbar während über die Kurzstre
ckenfunkeinrichtung eine Funkverbindung zu einem externen Gerät über eine
vergleichsweise geringe Entfernung von typischerweise weniger als 100 m,
vorzugsweise weniger als 10 m, herstellbar ist. Das externe Mobilfunkgerät
weist ebenfalls eine solche Kurzstreckenfunkeinrichtung auf.
Sobald das externe Mobilfunkgerät in den Funkbereich der Kurzstreckenfunk
einrichtung der Kommunikationseinrichtung eintritt, können nunmehr automa
tisch Daten zwischen dem externen Mobilfunkgerät und der Kommunikations
einrichtung im Fahrzeug ausgetauscht werden. Die Kommunikationseinrichtung
im Fahrzeug weist ferner ein Vergleichsmodul zum Vergleichen der über die
Kurzstreckenfunkverbindung von dem Mobilfunkgerät empfangenen Daten mit
in einem Speicherelement abgespeicherten Daten auf. Das Vergleichsmodul ist
hierbei vorzugsweise als ein Computerprogramm ausgelegt, das in der Steuer
einheit abläuft. Durch den vorgesehenen Vergleich kann geprüft werden, ob es
sich bei dem externen Mobilfunkgerät um ein autorisiertes Gerät handelt. Wird
bei dem Vergleich eine Übereinstimmung hinsichtlich vorgegebener Merkmale
zwischen den empfangenen und den abgespeicherten Daten festgestellt, so
wird automatisch eine Mobilfunkverbindung zur Übermittlung einer Statusmel
dung innerhalb des Mobilfunksystems hergestellt.
Unter einer automatischen Herstellung einer Mobilfunkverbindung wird neben
einer vollautomatischen Herstellung ohne Zutun des Benutzers insbesondere
auch ein Verfahren verstanden, bei dem ein Benutzer der Herstellung dieser
Mobilfunkverbindung erst zustimmen muss oder die Herstellung aktiviert, die
Verbindung ansonsten aber automatisch hergestellt wird.
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Kommunikationseinrichtung bzw. des erfin
dungsgemäßen Kommunikationssystems besteht daher zunächst darin, dass
der Fahrer auch während der Fahrt im Fahrzeug unter der Telefonnummer sei
nes tragbaren Mobilfunkgerätes erreichbar ist, er gleichzeitig jedoch die Funkti
onalität der im Fahrzeug eingebauten Kommunikationseinrichtung, insbesonde
re einer Freisprechfunktion, zur Verfügung hat. Insbesondere kann dabei auch
vorgesehen sein, dass über die Kommunikationseinrichtung des Fahrzeuges
und das dabei erforderliche Teilnehmeridentifizierungsmodul (SIM-Karte) im
Fahrzeug lediglich fahrzeugbezogene Dienste zur Verfügung stehen, wie ins
besondere Not- und Pannenruf oder Verkehrsinformationen. Fahrerbezogene
Dienste, wie ein Internetzugang oder sonstige Telefongespräche (Unterschei
dung über die gewählte Nummer) werden in diesem Fall dagegen über das
Teilnehmeridentifizierungsmodul (SIM-Karte) des externen Mobilfunkgerätes
ermöglicht, wobei der Fahrer hierfür jedoch gleichzeitig die Funktionalität der im
Fahrzeug eingebauten Kommunikationseinrichtung nutzen kann. Es wird somit
erreicht, dass auch für diese fahrerbezogenen Dienste die Komponenten der
Kommunikationseinrichtung, wie insbesondere Freisprecheinrichtung, Eingabe
einheit oder die Mobilfunkantenne zur Verbesserung der Übertragungsqualität,
Sicherheit und Zuverlässigkeit bei der Kommunikation innerhalb des zellularen
Mobilfunksystems genutzt werden können.
Die Kommunikationseinrichtung kann insbesondere Bestandteil eines Audio
systems, eines Multimediasystems, eines Telematik-Systems oder eines Navi
gationssystems sein. Hierdurch können Komponenten dieser Systeme mitbe
nutzt werden. Im Falle einer Kombination mit einem Audiosystem können ins
besondere die Lautsprecher des Audiosystems als akustische Ausgabeeinheit
benutzt werden. Bei Kombination mit einem Multimediasystem können eben
falls dessen Lautsprecher als akustische Ausgabeeinheit sowie auch dessen
Eingabeeinheit genutzt werden. Als Bestandteil eines Telematik-Systems ist die
Kommunikationseinrichtung insbesondere mit einer GPS-Empfangseinrichtung
verbunden. Solche Systeme sind an sich bekannt und eingangs beschrieben.
Bei Verknüpfung der Kommunikationseinrichtung mit einem Navigationssystem
können insbesondere Verkehrsinformationen, die über das Mobilfunknetz
empfangen werden, bei der Routenberechnung berücksichtigt werden.
Bei dem zellularen Mobilfunksystem kann es sich insbesondere um ein System
nach dem GMS- oder UMTS-Standard handeln. Hierdurch ist sichergestellt,
dass die Kommunikationseinrichtung flächendeckend betrieben werden kann
und mit einer Vielzahl von externen Mobilfunkgeräten problemlos kombinierbar
ist.
Für den Verbindungsaufbau zwischen der Kommunikationseinrichtung und dem
externen Mobilfunkgerät ist eine Reichweite der Kurzstreckenfunkverbindung
von nicht mehr als 10 m ausreichend. Durch eine an die Verhältnisse im Fahr
zeug angepasste Reichweite der Kurzstreckenfunkverbindung wird erreicht,
dass die Kommunikationseinrichtung nicht ständig mit nicht autorisierten Mo
bilfunkgeräten außerhalb des Fahrzeuges, beispielsweise von Fußgängern o
der anderen Autofahrern konfrontiert wird. Als besonders vorteilhaft wird eine
Kurzstreckenfunkeinrichtung angesehen, die nach dem sogenannten Blue
tooth-Standard arbeitet. Eine entsprechende Kurzstreckenfunkeinrichtung ist
bereits in der eingangs genannten deutschen Patentanmeldung 199 21 533.2
der Patentanmelderin beschrieben.
Bei dem erfindungsgemäßen Kommunikationssystem ist insbesondere vorge
sehen, dass innerhalb des zellularen Mobilfunksystems eine Berechtigung zur
Rufumleitung vom externen Mobilfunkgerät auf die Kommunikationseinrichtung
im Fahrzeug hinterlegt ist. Eine solche Hinterlegung ist nur einmalig erforderlich
und gestattet danach die automatische Aktivierung der Rufumleitung.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass über
das Teilnehmeridentifizierungsmodul (SIM-Karte) der Kommunikationseinrich
tung im Fahrzeug ausschließlich auf den Betrieb des Kraftfahrzeuges bezoge
nen Dienste des zellularen Mobilfunksystems aktivierbar sind. Hierdurch wird
eine leichte Ent- und Verkopplung von personenbezogenen und fahrzeugbezo
genen Diensten und Funktionen für Telematik-, Telekommunikations- und Te
lemetriedienste erreicht. Dies ist besonders vorteilhaft bei Fahrzeugen, die von
verschiedenen Fahrer benutzt werden, wie dies insbesondere bei Mietwagen,
Firmenwagen oder dergleichen häufig der Fall ist.
Weiterhin ist insbesondere vorgesehen, dass auch bei aktivierter Rufumleitung
von dem Mobilfunkgerät auf die Kommunikationseinrichtung des Fahrzeugs
eine Gesprächsführung über das Mobilfunkgerät möglich ist. Die Mobilfunkver
bindung innerhalb des Mobilfunknetzes erfolgt dabei über die Komponenten der
Kommunikationseinrichtung im Fahrzeug, wobei ein Gesprächstransfer von der
Kommunikationseinrichtung des Fahrzeugs über die Kurzstreckenfunkverbin
dung zu dem Mobilfunkgerät erfolgt. Hierdurch ist es beispielsweise möglich,
dass das Telefongespräch auch von einem Mitfahrer im Fond des Fahrzeuges
geführt wird, der zu der Freisprecheinrichtung der Kommunikationseinrichtung
keinen Zugang hat.
Vorzugsweise wird die Rufumleitung automatisch deaktiviert, wenn das Mobil
telefon den Reichweitebereich der Kurzstreckenfunkverbindung verläßt. Hier
durch wird sichergestellt, dass der Fahrer auch bei Verlassen des Fahrzeuges
wieder über sein Mobilfunkgerät erreichbar ist, ohne dass hierfür spezielle Be
dienschritte erforderlich sind.
Das Kommunikationssystem kann insbesondere auch zum Zusammenspiel mit
mehr als einem externen Mobilfunkgerät ausgelegt sein. Dies hat den Vorteil,
dass auch bei mehreren Mitfahrern im Fahrzeug eine verbesserte Funktionali
tät, beispielsweise durch Nutzung der Antenne der Kommunikationseinrichtung
erzielt wird, während gleichzeitig jeder der Mitfahrer ein Gespräch von seinem
Mobilfunkgerät aus führen kann und auch die Abrechnung der Gesprächskos
ten über die Teilnehmeridentifizierung des jeweiligen Mobilfunkgeräts erfolgt.
Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung einer interaktiven Rufumlei
tung ist nicht ausschließlich auf die Kombination zwischen einer Kommunikati
onseinrichtung eines Fahrzeuges und einem externen Mobilfunkgerät be
schränkt, sondern generell bei zwei oder mehr Mobilfunkgeräten anwendbar.
Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung einer interaktiven Rufumlei
tung zwischen einem ersten und einem zweiten Mobilfunkgerät eines zellularen
Mobilfunksystems, die jeweils eine Kurzstreckenfunkeinrichtung aufweisen, ist
daher gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte:
- - Datenaustausch zwischen dem ersten und zweiten Mobilfunkgerät bei Ein tritt des zweiten Mobilfunkgeräts in den Reichweitebereich der Kurzstre ckenfunkeinrichtung des ersten Mobilfunkgeräts,
- - Identifizierung und Autorisierung des zweiten Mobilfunkgeräts anhand der über die Kurzstreckenfunkverbindung ausgetauschten Daten,
- - Herstellen einer Rufumleitung vom zweiten Mobilfunkgerät auf das erste Mobilfunkgerät innerhalb eines Mobilfunksystems der Mobilfunkgeräte. Ins besondere wird bei einem solchen Verfahren auch geprüft, ob eine Berech tigung für eine Rufumleitung vom zweiten Mobilfunkgerät auf das erste Mo bilfunkgerät innerhalb des zellularen Mobilfunksystems registriert ist.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass bei aktivierter Rufumleitung vom zweiten
Mobilfunkgerät zum ersten Mobilfunkgerät Telefongespräche oder ein Daten
transfer innerhalb des zellularen Mobilfunksystems über das erste Mobilfunkge
rät durchführbar sind, wobei die Gebührenabrechnung der Mobilfunkverbindung
über das Teilnehmeridentifizierungsmodul des zweiten Mobilfunkgeräts erfolgt.
Hierdurch kann beispielsweise wieder eine höhere Funktionalität bzw. einfache
re Bedienbarkeit des ersten Mobilfunkgerätes genutzt werden, während die
Geprächsabrechnung jedoch über das zweite Mobilfunkgerät erfolgt, wodurch
eine Entkopplung von Gesprächsgebühren möglich ist.
In einer besonderen Ausführungsform des Verfahrens ist vorgesehen, dass das
erste Mobilfunkgerät eine Serverfunktion übernimmt und eine Rufumleitung
zwischen mehr als 2 Mobilfunkgeräten möglich ist. Hierbei ist die Rufumleitung
von mehreren Mobilfunkgeräten stets auf das erste Mobilfunkgerät mit der Ser
verfunktion möglich. Hierdurch kann die Funktionalität einer Telefonanlage her
gestellt werden, wobei ausgehende Gespräche stets über das erste Mobilfunk
gerät in das Mobilfunknetz gesendet werden, die Kostenabrechnung jedoch
personenbezogen den verschiedenen Mobilfunkgeräten zugeordnet werden
kann.
Insbesondere ist vorgesehen, dass eine Gesprächsübernahme/-annahme zwi
schen den Mobilfunkgeräten durchführbar ist. Hierdurch wird erreicht dass ein
Telefongespräch an einem beliebigen Mobilfunkgerät, die an diesem Verfahren
beteiligt sind, durchführbar ist. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und der
Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Kommunikationseinrichtung und die wesent
lichen Komponenten eines erfindungsgemäßen Kommunikationssys
tems
Fig. 2 einen ersten Verfahrensablauf zur erstmaligen Registrierung und
gleichzeitigen Aktivierung einer Rufumleitung im Mobilfunknetz
Fig. 3 einen Verfahrensablauf zur Rufumleitung eines eingehenden Telefon
gesprächs
Fig. 4 einen Verfahrensablauf zur Rufumleitung eines zweites Mobilfunk
geräts
Fig. 5 einen Verfahrensablauf zur Rufumleitung eines ausgehenden
Telefongesprächs.
In Fig. 1 ist beispielhaft ein erfindungsgemäßes Kommunikationssystem dar
gestellt. Das Kommunikationssystem enthält eine Kommunikationseinrichtung
101, die in einem Fahrzeug angeordnet ist. Zentraler Bestandteil der Kommuni
kationseinrichtung 101 ist die Steuereinheit 102. Mit der Steuereinheit 102 ist
eine Eingabeeinheit 103 verbunden. Mit der Steuereinheit 102 ist weiterhin eine
akustische Ausgabeeinheit verbunden, die einen NF-Controller und Verstärker
104 sowie die mit dem NF-Controller 104 verbundenen Lautsprecher 105, 106
beinhaltet. Mit dem NF-Controller 104 ist weiterhin ein Mikrophon 107 verbun
den. Die Kommunikationseinrichtung 101 enthält weiterhin ein Mobilfunkmodul
108. Das Mobilfunkmodul 108 enthält die notwendigen Komponenten zur Her
stellung einer Funkverbindung innerhalb eines zellularen Mobilfunknetzes, bei
spielsweise nach dem GMS- oder dem UTMS-Standard. Bestandteil des Mo
bilfunkmoduls ist hierbei insbesondere eine Sende-/Empfangseinrichtung. Das
Mobilfunkmodul 108 ist mit einer Antenne 109 verbunden, die in der Regel au
ßen am Fahrzeug angebracht ist, um eine qualitativ hochwertige Mobilfunkver
bindung herstellen zu können. Bestandteil des Mobilfunkmoduls 108 ist weiter
hin ein Teilnehmeridentifizierungsmodul 110, das in bekannter Weise her
kömmliche Mobilfunkgeräte als SIM-Karte ausgebildet ist. Mit den beschriebe
nen Komponenten ist die Kommunikationseinrichtung für einen Mobilfunkver
kehr innerhalb eines zellularen Mobilfunknetzes ausgelegt. Insbesondere ist
dabei durch das Mikrophon 107 und die Lautsprecher 105, 106 eine Frei
sprecheinrichtung realisiert.
Die Kommunikationseinrichtung 101 enthält nun zusätzlich einen an sich be
kannten Transceiver 111, der als Kurzstreckenfunkeinrichtung, insbesondere
nach dem Bluetooth-Standard, ausgelegt ist. Der Transceiver 111 ist mit einer
geeigneten Sende-/Empfangsantenne 112 verbunden. Weiterhin ist der Trans
ceiver 111 mit der Steuereinrichtung 102 verbunden, so dass zwischen diesen
beiden Komponenten ein Datenaustausch erfolgen kann. Über eine Verbindung
zwischen dem Transceiver 111 und dem NF-Controller 104 können Audiosig
nale mit dem NF-Controller 104 ausgetauscht werden.
Optional kann die Kommunikationseinrichtung 102 über eine Schnittstelle mit
einem GPS-Empfangsmodul 114 verbunden sein. In diesem Falle ist die exakte
Fahrzeugposition bestimmbar, so dass diese bei einem ausgehenden Notruf
oder einer Pannenhilfeanforderung über das Mobilfunknetz mitübermittelt wer
den kann. Die Kommunikationseinrichtung 101 weist dann die Funktionalität
eines sogenannten Telematikendgerätes auf.
Weiterhin kann die Kommunikationseinrichtung 101 über eine Schnittstelle mit
einem an sich bekannten Fahrzeugnavigationssystem 115 verbunden sein. Ü
ber die Kommunikationseinrichtung 101 können daher insbesondere verkehrs
bezogene Daten an das Navigationssystem weitergeleitet werden, die über die
Mobilfunkverbindung empfangen wurden. Somit lässt sich eine sogenannte
dynamische Zielführung realisieren.
Weiterhin kann die Kommunikationseinrichtung 101 mit einem Audiosystem
116 des Kraftfahrzeuges verbunden sein. In diesem Falle können die Lautspre
cher 105, 106 insbesondere auch Bestandteil dieses Audiosystems sein.
In einer weiteren Ausgestaltung kann die Kommunikationseinrichtung 101 mit
einem Fahrzeugmultimediasystem 117 verbunden sein, so dass beispielsweise
über die Kommunikationseinrichtung 101 ein Internetzugang im Fahrzeug reali
sierbar ist.
Bestandteil des erfindungsgemäßen Kommunikationssystems ist mindestens
ein zusätzliches Mobilfunkgerät 118, 119. Diese Mobilfunkgeräte weisen in be
kannter Weise ein Mobilfunkmodul, eine Benutzerschnittstelle und eine Anten
ne auf und sind daher unabhängig von dem Kommunikationssystem 101 nutz
bar. Bei den Mobilfunkgeräten 118, 119 handelt es sich insofern insbesondere
um handelsübliche Handys. Wie bei diesen Geräten üblich, weisen die Mobil
funkgeräte 118, 119 jeweils eine SIM-Karte auf, über die eine Identifizierung
innerhalb des Mobilfunknetzes möglich ist.
Die Mobilfunkgeräte 118, 119 weisen nun zusätzlich eine Kurzstreckenfunkein
richtung auf, die im wesentlichen der Kurzstreckenfunkeinrichtung innerhalb der
Kommunikationseinrichtung 101 entspricht. Entsprechende Kurzstreckenfunk
einrichtungen sind auch bereits in der deutschen Patentanmeldung 199 21 533.2
im Zusammenhang mit Kommunikationssystemen für Kraftfahrzeuge be
schrieben. Über die Kurzstreckenfunkeinrichtungen der Kommunikationsein
richtung 101 und der Mobilfunkgeräte 118, 119 ist nunmehr ein Datenaus
tausch möglich. Hierbei werden die über die Antenne 113 und den Transceiver
111 von den Mobilfunkgeräten 118, 119 empfangenen Daten an die Steuerein
heit 102 weitergeleitet. Durch ein entsprechendes Programm werden in der
Steuereinheit 102 die empfangenen Mobilfunkdaten mit Daten verglichen, die in
der Speichereinrichtung 112 abgespeichert sind. Der Vergleich erfolgt hierbei
hinsichtlich vorgegebener Merkmale, die insbesondere eine Gerätekennung der
Mobilfunkgeräte 118, 119 betreffen. Fällt dieser Vergleich positiv aus, d. h. das
Mobilfunkgerät 118, 119 ist ein autorisiertes Gerät, so erfolgt automatisch eine
Mobilfunkverbindung von der Kommunikationseinrichtung 101 in das zellulare
Mobilfunksystem. Im Rahmen dieser Mobilfunkverbindung wird eine Statusmel
dung an einen Server des Mobilfunksystems übermittelt, der insbesondere eine
Rufumleitung von dem Mobilfunkgerät 118, 119 zu der Kommunikationsein
richtung 101 aktiviert. Hierdurch ist es möglich, dass an die Mobilfunkgeräte
118, 119 gerichtete Telefongespräche über eine Mobilfunkverbindung innerhalb
des zellularen Mobilfunknetzes an die Kommunikationseinrichtung 101 über
mittelt werden, während die Abrechnung evtl. anfallender Gesprächsgebühren
jedoch über die SIM-Karte des Mobilfunkgeräts 118, 119 erfolgt.
Verschiedene Verfahren für unterschiedlich auftretende Situationen für ein
Kommunikationssystem mit einem Telematikgerät (TG) als Kommunikationsein
richtung im Fahrzeug und einem oder mehreren Mobiltelefonen als Mobilfunk
geräte werden nachfolgend anhand der Fig. 2-5 beschrieben.
Fig. 2 zeigt einen Verfahrensablauf zur erstmaligen Registrierung und Aktivie
rung einer Gesprächsumleitung, d. h. ein Beispiel für einen Verfahrensablauf,
der dann eintritt, wenn ein Mobiltelefon 118, 119 erstmals in den Kurzstre
ckenfunkbereich einer Kommunikationseinrichtung 101 eintritt. Wie auch bei
den nachfolgenden Verfahrensbeispielen sind die einzelnen Verfahrensschritte,
die innerhalb des Mobiltelefons, über die Kurzstreckenkommunikation, das Mo
bilfunknetz und innerhalb der Kommunikationseinrichtung im Fahrzeug ablau
fen, in verschiedenen Spalten dargestellt.
In der Ausgangssituation gemäß Fig. 2 ist in Schritt 201 das Mobiltelefon ein
geschaltet und die Kommunikationseinrichtung, bei der es sich um ein Telema
tikendgerät TG handelt, befindet sich in einem Registrierungsmodus (Schritt
202). Der Registrierungsmodus ist beispielsweise in einem Menü einstellbar
und erlaubt die erstmalige Registrierung neuer Kommunikationseinrichtungen.
In Schritt 203 befindet sich das Mobiltelefon nun im Kurzstreckenkommunikati
onsbereich des Telematikgerätes TG. Bei der Kurzstreckenkommunikationsein
richtung handelt es sich um eine solche, die nach dem sogenannten und an
sich gekannten Bluetooth-Verfahren arbeitet. In Verfahrensschritt 204 wird eine
gegenseitige Identifizierung des Telematikgerätes und des Mobiltelefons
durchgeführt. Nach Abschluss von Schritt 204 wird im vorliegenden Fall festge
stellt, dass das Mobiltelefon sich erstmals im Kurzstreckenkommunikationsbe
reich des Telematikgerätes TG befindet. In Schritt 205 und 206 erfolgt sowohl
am Mobiltelefon als auch am Telematikgerät eine entsprechende Statusanzei
ge. Bei der Statusanzeige kann es sich insbesondere um ein Icon handeln, das
auf den jeweiligen Displays des Mobiltelefons und des Telematikgerätes ange
zeigt wird und dem Benutzer symbolisiert, dass sich ein neues Gerät im Kurz
streckenfunkbereich befindet.
Der Benutzer kann nun das neu identifizierte Mobiltelefon für die Verwendung
in einem Kommunikationssystem zusammen mit dem Telematikgerät autorisie
ren und eine Rufumleitung im Mobilfunksystem registrieren und aktivieren las
sen. Dies kann im Schritt 207 sowohl am Mobiltelefon als auch im Schritt 208
am Telematikgerät erfolgen. Hierzu ist beispielsweise eine entsprechende
Taste am Mobiltelefon bzw. am Telematikgerät zu aktivieren, wonach dann
automatisch in Schritt 209 eine Mobilfunkverbindung in das Mobilfunknetz her
gestellt wird und eine entsprechende Rufumleitungsmitteilung an den Netz
betreiber übermittelt wird. Alternativ kann die Rufumleitung in den Verfahrens
schritten 210, 211 entweder am Mobiltelefon oder am Telematikgerät jedoch
auch abgelehnt werden. Die Ablehnung kann beispielsweise auch durch Betä
tigen einer entsprechenden Taste erfolgen. In einer alternativen Ausführungs
form kann die Ablehnung jedoch auch zeitgesteuert erfolgen, sodass nach Ab
lauf einer vorgegebenen Zeitspanne, nachdem das Mobiltelefon in den Kurz
streckenkommunikationsbereich des Telematikgerätes eingetreten ist, ohne
dass eine Rufumleitung aktiviert wurde, diese als abgelehnt gilt. In einer abge
wandelten Verfahrensweise, bei der eine Rufumleitung im Mobilfunknetz bereits
aktiviert war, kann in den Verfahrensschritten 210 bzw. 211 eine solche Ruf
umleitung auch deaktiviert werden, wobei die entsprechende Mitteilung im
Verfahrensschritt 212 über das Mobilfunknetz an einen Server des Mobilfunk
betreibers übermittelt wird. Anschließend an die Verfahrensschritte 209, 212
kann sich erneut ein Identifizierungs- und Autorisierungsschritt 204 anschlie
ßen, sodass eine Rufumleitung jederzeit aktivierbar bzw. deaktivierbar ist. Dies
kann insbesondere auch im Standby-Modus des Telematikgeräts möglich sein.
Fig. 3 zeigt einen Verfahrensablauf bei einem eingehenden Telefongespräch
am Mobiltelefon. Die Verfahrensschritte 301-306 sind hierbei mit den Verfah
rensschritten 201-206 weitgehend identisch. Es wir davon ausgegangen, dass
die Rufumleitung im Mobilfunknetz für das Mobiltelefon aktiviert ist. Dies ist
durch die mit "1" gekennzeichnete Verbindungsstelle bezeichnet, die mit der
entsprechenden Verbindungsstelle gemäß Fig. 2 identisch ist. In Schritt 308
geht nun im Mobilfunknetz ein Telefonanruf für das Mobiltelefon ein.
In Schritt 309 erfolgt innerhalb des Mobilfunknetzes eine Rufumleitung zum
Telematikgerät. Der eingehende Anruf wird nun im Verfahrensschritt 310 im
Telematikgerät empfangen, woraufhin in Schritt 311 eine Anrufanzeige im Te
lematikgerät erfolgt. Das Telematikgerät übermittelt nun über die Kurzstrecken
kommunikationsschnittstelle ein Signal an das Mobiltelefon, das auf den einge
henden Anruf hinweist. Hierzu wird in Verfahrensschritt 312 eine Synchronisati
on innerhalb der Kurzstreckenkommunikation durchgeführt, um anschließend in
Verfahrensschritt 313 auch auf einem Display des Mobiltelefons einen Hinweis
auf den eingehenden Anruf anzeigen zu können. Anschließend kann das Ge
spräch im Verfahrensschritt 314 am Mobiltelefon oder im Verfahrensschritt 315
am Telematikgerät übernommen werden.
Wird das Gespräch im Schritt 314 am Mobiltelefon übernommen, so wird an
schließend im Schritt 316 das Gespräch über das Mobiltelefon geführt. Wird
dagegen das Gespräch im Schritt 315 am Telematikgerät übernommen so wird
in Schritt 317 anschließend das Telefongespräch über die Freisprecheinrich
tung des Telematikgerätes geführt. Unabhängig davon über welches der Ge
räte das Gespräch geführt wird, erfolgt in Schritt 318 über die Kurzstrecken
kommunikationsschnittstelle wiederum eine Synchronisation zwischen dem
Mobiltelefon und dem Telematikgerät. Hierdurch ist es möglich, das Gespräch
jederzeit auch an dem gerade für das Gespräch nicht genutzten Gerät zu über
nehmen. Wird beispielsweise das Telefongespräch über das Telematikgerät
geführt, so kann das Gespräch im Schritt 319 am Mobiltelefon durch Drücken
einer entsprechenden Taste übernommen werden oder in Schritt 320 beendet
werden. Desgleichen kann bei Gesprächsführung über das Mobiltelefon in
Schritt 316 in Schritt 321 das Gespräch auch am Telematikgerät übernommen
werden oder im Schritt 322 am Telematikgerät beendet werden. Wird das Ge
spräch in Schritt 319 am Mobiltelefon übernommen, so kann es anschließend in
Schritt 316 am Mobiltelefon geführt werden, während entsprechend bei einer
Übernahme des Gesprächs in Schritt 321 am Telematikgerät die Gesprächs
führung in Schritt 317 erfolgt. Dies wird durch die Verbindungsstellen C bzw. D
symbolisiert.
Bei den beschriebenen Verfahren geht somit das Gespräch stets über eine
Mobilfunkverbindung zum Telematikgerät ein, wodurch insbesondere eine am
Fahrzeug angebrachte Antenne des Telematikgerätes genutzt werden kann.
Das Gespräch selbst kann auch am Mobiltelefon geführt werden. In letzterem
Falle erfolgt die Gesprächsweitergabe über die Kurzstreckenkommunikations
einrichtung.
In Fig. 4 ist als weiteres Ausführungsbeispiel ein Verfahrensablauf dargestellt,
bei dem zwei Mobiltelefone über eine Rufumleitung mit dem Telematikgerät
verbunden sind. Über das erste Mobilfunkgerät wird bereits ein Telefonge
spräch geführt, während gleichzeitig für das zweite Mobilfunkgerät ein Telefon
anruf am Telematikgerät eingeht. Hinsichtlich des ersten Telefongesprächs
schließt das Verfahren innerhalb des Mobilfunknetzes in der mit 2 bezeichneten
Verbindungsstelle an das in Fig. 3 bezeichnete Verfahren an. Für das zweite
Mobiltelefon ist eine Rufumleitung im Netz ebenfalls aktiviert, sodass hinsicht
lich des Mobilfunknetzes hier ein Anschluss an der mit 1 bezeichneten Verbin
dungsstelle an das Verfahren gemäß Fig. 2 erfolgt.
Die Verfahrensschritte 401-406 entsprechen den Verfahrensschritten 301-306
mit dem Unterschied, dass sie sich nunmehr auf das zweite Mobiltelefon bezie
hen. Ausgehend von der geschilderten Eingangssituation geht nun in Schritt
408 ein Anruf für das zweite Mobiltelefon im Mobilfunknetz ein. Analog zu dem
bereits im Zusammenhang mit Fig. 3 beschrieben Verfahren wird dieser Anruf
aufgrund der Rufumleitung am Telematikgerät empfangen (Schritt 410), in
Schritt 411 wird dieser Anruf am Telematikgerät angezeigt. Analog zu Schritt
312 erfolgt in Schritt 412 eine Synchronisation und nachfolgend eine Anzeige
des eingehenden Telefonanrufs, nunmehr jedoch am zweiten Mobiltelefon
(Schritt 413).
Anschließend an die Synchronisation der Kurzstreckenkommunikation in Schritt
412 können nun unterschiedliche Funktionen am Telematikgerät vorgenommen
werden. Da über das Telematikgerät bereits ein Telefongespräch geführt wird,
gibt es hierzu unterschiedliche Möglichkeiten, die nachfolgend beschrieben
werden. Beispielsweise kann in Schritt 414 das Telefongespräch an das zweite
Mobiltelefon weitergeleitet werden, dies hat im Schritt 415 eine automatische
Deaktivierung der Rufumleitung für das zweite Mobiltelefon innerhalb des Mo
bilfunknetzes zur Folge. Anschließend kann in Schritt 416 der zweite Anruf di
rekt über das Mobilfunknetz am zweiten Mobiltelefon empfangen werden und
es läuft ein normales Mobiltelefongespräch ab.
Alternativ zur Weiterleitung des zweiten Gesprächs an das Mobiltelefon in
Schritt 414 ist es jedoch auch in Schritt 415 möglich das zweite Telefonge
spräch zu übernehmen, zu makeln (Schritt 416), das zweite Gespräch abzuleh
nen (Schritt 417) oder eine Gesprächskonferenz mit beiden Telefongesprächen
zu aktivieren (Schritt 418). In diesen Fällen wird das zweite Gepräch über das
Telematikgerät geführt (Schritt 419), anschließend erfolgt in Schritt 420 wieder
um eine Synchronisation über die Kurzstreckenfunkverbindung zwischen dem
Mobiltelefon 2 und dem Telematikgerät. Nachfolgend kann das Gespräch in
Schritt 421 am Mobiltelefon 2 übernommen werden oder in Schritt 422 am Mo
biltelefon 2 beendet werden. Wird das Gespräch in Schritt 421 am Mobiltelefon
2 übernommen, so wird anschließend in Schritt 423 das Gespräch über das
zweite Mobiltelefon geführt. Hierbei erfolgt wiederum eine Synchronisation zwi
schen Mobiltelefon und Telematikgerät in Schritt 420.
Wird das Gespräch über das zweite Mobiltelefon geführt, so kann schließlich
wieder in Schritt 424 das Gespräch am Telematikgerät übernommen werden
und anschließend in Schritt 419 über das Telematikgerät geführt werden. Dies
ist durch die Verbindungsstelle D angedeutet. Alternativ kann das Gespräch in
Schritt 425 über das Telematikgerät beendet werden.
Die oben beschriebenen Funktionen sind im wesentlichen in Form eines Pro
grammes in dem Telematikgerät abgespeichert und lauffähig. Bei den be
schriebenen Verfahren der Rufumleitungen werden alle evtl. anfallenden Ge
sprächskosten für das Gespräch für das zweite Mobiltelefon auch dessen SIM-
Karte zugeordnet, unabhängig davon, ob das Gespräch über das zweite Mo
biltelefon oder das Telematikgerät geführt wird.
In Fig. 5 ist ein Verfahrensablauf dargestellt, der nunmehr für ein ausgehen
des Telefongespräch gilt. Wie durch die mit 1 bezeichnete Verbindungsstelle,
die an Fig. 1 anknüpft, ersichtlich ist, ist die Rufumleitung für das Mobiltelefon
im Mobilfunknetz aktiviert. Die Verfahrensschritte 501-506 entsprechen wieder
um den Verfahrensschritten 301-306 bzw. 401-406. Nach einer Identifizierung
und Autorisierung des Mobiltelefons und des Telematikgerätes in Schritt 504
kann in Schritt 507 bzw. 508 ein Anruf am Mobiltelefon bzw. am Telematikgerät
gewählt werden. Nach Wählen des Anrufes erfolgt in Schritt 509 wiederum eine
Synchronisation der Kurzstreckenkommunikation zwischen dem Mobiltelefon
und dem Telematikgerät. Anschließend wird in Schritt 510 der Anruf am Tele
matikgerät abgesendet worauf innerhalb des Mobilfunknetzes in Schritt 521 ein
ausgehender Telefonanruf erfolgt, der an der Gegenstelle angenommen wer
den kann.
Anschließend an Schritt 510 erfolgt parallel zu Schritt 521 wiederum eine Syn
chronisation der Kurzstreckenfunkverbindung in Schritt 511. Hierauf erfolgt eine
entsprechende Statusanzeige 512 bzw. 513 am Mobiltelefon bzw. am Telema
tikgerät.
Wurde der Anruf am Mobiltelefon gewählt, so wird in Schritt 514 das Telefon
gespräch über das Mobiltelefon geführt. Wurde der Anruf über das Telematik
gerät gewählt, so wird in Schritt 515 das Telefongespräch über die Freisprech
einrichtung des Telematikgerätes geführt. In beiden Fällen erfolgt in Schritt 516
eine Synchronisation über die Kurzstreckenfunkverbindung. Wird das Telefon
gespräch in Schritt 515 über das Telematikgerät geführt, so kann in Schritt 517
das Telefongespräch auch am Mobiltelefon übernommen und anschließend in
Schritt 514 weitergeführt werden. Dies ist durch die Verbindungsstelle C ge
kennzeichnet. Das Gespräch kann am Mobiltelefon dann auch in Schritt 518
beendet werden. Wird das Gepräch dagegen über das Mobiltelefon geführt, so
kann in Schritt 519 das Gespräch am Telematikgerät übernommen werden und
anschließend in Schritt 515 geführt werden. Dies ist durch die Verbindungs
stelle D symbolisiert. Das Gespräch kann in diesem Falle in Schritt 520 am Te
lematikgerät beendet werden.
Auch bei einem ausgehenden Telefongespräch wird somit bei eingeschalteter
Rufumleitung die Mobilfunkverbindung über das Telematikgerät aufgebaut, wo
bei jedoch eine Kostenzuordnung des Telefongesprächs zu der SIM-Karte des
Mobiltelefons aufgrund der aktivierten Rufumleitung erfolgt. Die eigentliche Ge
sprächsführung kann sowohl am Mobiltelefon als auch am Telematikgerät er
folgen. Die Umschaltung der Gesprächsführung erfolgt dabei wie auch in den
vorhergehenden Beispielen stets über die Kurzstreckenfunkverbindung zwi
schen dem Mobiltelefon und dem Telematikgerät, während gegenüber dem
Mobilfunknetz stets eine Mobilfunkverbindung vom Telematikgerät her aufge
baut wird.
Bei Betrieb von zwei Mobiltelefonen mittels Rufumleitung an einem Telematik
gerät können weitere Situationen auftreten, die nachfolgend kurz erläutert sind.
In allen Fällen wird davon ausgegangen, dass eine Rufumleitung von beiden
Mobiltelefonen zum Telematikgerät aktiviert ist.
Das nächste Beispiel betrifft hierzu eine Situation, bei der mit dem ersten Mo
biltelefon ein Telefongespräch geführt wird und ein ausgehendes Telefonge
spräch am zweiten Mobiltelefon erfolgen soll. Das erste Telefongespräch kann
dabei über das Telematikgerät oder das erste Mobiltelefon geführt sein. Das
zweite Telefongespräch wird nun mit dem zweiten Mobiltelefon gewählt. Da
eine Mobilfunkverbindung von dem Telematikgerät zum Mobilfunknetz jedoch
bereits aufgebaut ist, kann das zweite Mobilfunkgespräch nur direkt vom zwei
ten Mobilfunkgerät aus geführt werden. Hierzu wird die Rufumleitung automa
tisch deaktiviert. Die Gesprächskosten werden den jeweiligen Mobilfunktelefo
nen zugeordnet.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel wird davon ausgegangen, dass ein Te
lefongespräch bei eingeschalteter Rufumleitung geführt wird, während gleich
zeitig Telematikdaten übertragen werden. Das Telefongespräch kann über das
Telematikgerät oder über das Mobiltelefon geführt werden, während gleichzeitig
Telematikdaten, wie beispielsweise Diagnose- oder Verkehrsdaten übertragen
werden. Ein paralleler Gesprächs- und Datenverkehr ist somit möglich. Die Ab
rechnung der Telematikkosten erfolgt dabei über die SIM-Karte des Telematik
gerät während die Gesprächsabrechnung über die SIM-Karte des Mobiltelefons
erfolgt.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren bzw. dem erfindungsgemäßen Kom
munikationssystem ist eine komfortable Kommunikation innerhalb eines Kraft
fahrzeuges unter Ausnutzung einer im Kraftfahrzeug integrierten Freisprechein
richtung möglich, wobei gleichzeitig die Kosten für verschiedene Dienste dem
Fahrzeug bzw. einem benutzerspezifischen Endgerät zugeordnet werden kön
nen. Dies wird insbesondere durch eine automatische Rufumleitung innerhalb
des zellularen Mobilfunksystems und eine Kurzstreckenkommunikation zwi
schen den Endgeräten realisiert. Hierzu ist eine Vielzahl von konkreten Ausfüh
rungsformen neben den beschriebenen Ausführungsformen möglich.
Claims (35)
1. Kommunikationseinrichtung eines Kraftfahrzeuges mit einer Eingabeeinheit
(103) und einer akustischen Ausgabeeinheit (104-106), die mit einer Steu
ereinheit (102) verbunden sind, sowie einem mit der Steuereinheit (102)
verbundenen Mobilfunkmodul (108) eines zellularen Mobilfunksystems, da
durch gekennzeichnet, dass die Kommunikationseinrichtung (101) eine mit
der Steuereinheit (102) verbundene Kurzstreckenfunkeinrichtung aufweist,
wobei die Kurzstreckenfunkeinrichtung zum Datenaustausch über eine
Kurzstreckenfunkverbindung ausgelegt ist, die Kommunikationseinrichtung
(101) ein Vergleichsmodul zum Vergleichen von über die Kurzstreckenfunk
verbindung empfangenen Daten mit in einem Speicherelement (112) abge
speicherten Daten aufweist, und bei Übereinstimmung von empfangenen
und abgespeicherten Daten hinsichtlich vorgegebener Merkmale automa
tisch eine Mobilfunkverbindung zur Übermittlung einer Statusmeldung in
nerhalb des Mobilfunksystems herstellbar ist.
2. Kommunikationseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Statusmeldung eine Rufumleitung innerhalb des Mobilfunksystems
betrifft.
3. Kommunikationseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationseinrichtung (101) eine
Freisprecheinrichtung enthält.
4. Kommunikationseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationseinrichtung (101) Be
standteil eines Audiosystems, eines Multimediasystems, eines Telematik
systems oder eines Navigationssystems ist.
5. Kommunikationseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem zellularen Mobilfunksystem
um ein System nach dem GMS- der UMTS-Standard handelt.
6. Kommunikationseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Reichweite der Kurzstreckenfunkverbin
dung nicht mehr als 100 m, vorzugsweise nicht mehr als 10 m, beträgt.
7. Kommunikationseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Kurzstreckenfunkeinrichtung nach dem
Bluetooth-Standard arbeitet.
8. Kommunikationssystem mit einer in einem Kraftfahrzeug integrierten Kom
munikationseinrichtung (101) mit einer Eingabeeinheit (103) und einer akus
tischen Ausgabeeinheit (104-106), die mit einer Steuereinheit (102) verbun
den sind, sowie einem mit der Steuereinheit (102) verbundenen Mobilfunk
modul (108) eines zellularen Mobilfunksystems und einer mit der Steuerein
heit (102) verbundenen Kurzstreckenfunkeinrichtung, sowie einem externen
Mobilfunkgerät (118; 119) eines zellularen Mobilfunksystems mit einer
zweiten Kurzstreckenfunkeinrichtung, wobei die Kurzstreckenfunkeinrich
tungen zum Datenaustausch über eine Kurzstreckenfunkverbindung aus
gelegt sind, die Kommunikationseinrichtung (101) ein Vergleichsmodul zum
Vergleichen der über die Kurzstreckenfunkverbindung von dem Mobilfunk
gerät (118; 119) empfangenen Daten mit in einem Speicherelement (112)
der Kommunikationseinrichtung (101) abgespeicherten Daten aufweist, und
bei Übereinstimmung von empfangenen und abgespeicherten Daten hin
sichtlich vorgegebener Merkmale automatisch eine Mobilfunkverbindung zur
Übermittlung einer Statusmeldung innerhalb des Mobilfunksystems herstell
bar ist.
9. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die Statusmeldung eine Rufumleitung vom Mo
bilfunkgerät (118; 119) auf die Kommunikationseinrichtung (101) betrifft.
10. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass im zellularen Mobilfunksystem eine Berechti
gung zur Rufumleitung des Mobilfunkgeräts (118; 119) auf die Kommunika
tionseinrichtung hinterlegt ist.
11. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die Kommunikationseinrichtung (101) eine
Freisprechfunktion aufweist.
12. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass es sich bei dem zellularen Mobilfunksystem um
ein System nach dem GMS- der UMTS-Standard handelt.
13. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die Reichweite der Kurzstreckenfunkverbin
dung nicht mehr als 100 m, vorzugsweise nicht mehr als 10 m, beträgt.
14. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die Kurzstreckenfunkeinrichtung nach dem
Bluetooth-Standard arbeitet.
15. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass es sich bei den vorgegebenen Merkmalen um
eine Gerätekennung des Mobilfunkgeräts (118; 119) handelt.
16. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die Kommunikationseinrichtung (101) eine
Chip-Karte als ein Teilnehmer-Identifizierungsmodul (110) für das zellulare
Mobilfunksystem enthält.
17. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass das Mobilfunkgerät (118; 119) eine Chip-Karte
als ein Teilnehmer-Identifizierungsmodul für das zellulare Mobilfunksystem
enthält.
18. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass über das Teilnehmer-Identifizierungsmodul
(110) der Kommunikationseinrichtung (101) ausschließlich auf den Betrieb
des Kraftfahrzeugs bezogene Dienste des zellularen Mobilfunksystems akti
vierbar sind.
19. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass bei aktivierter Rufumleitung für das Mobilfunk
gerät (118; 119) Telefongespräche oder ein Datentransfer über die Kom
munikationseinrichtung (101) durchführbar sind, die über das Teilnehmer-
Identifizierungsmodul des Mobilfunkgeräts abgerechnet werden.
20. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass auch bei aktivierter Rufumleitung von dem Mo
bilfunkgerät (118; 119) auf die Kommunikationseinrichtung (101) eine Ge
sprächsführung über das Mobilfunkgerät (118; 119) möglich ist, wobei ein
Gesprächstransfer über die Kurzstreckenfunkverbindung erfolgt.
21. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass die Rufumleitung automatisch deaktiviert wird,
wenn das Mobilfunkgerät (118; 119) den Reichweitebereich der Kurzstre
ckenfunkverbindung verlässt.
22. Kommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, dass es mehr als ein Mobilfunkgerät beinhaltet.
23. Verfahren zur Herstellung einer interaktiven Rufumleitung zwischen einem
ersten und einem zweiten Mobilfunkgerät eines zellularen Mobilfunksys
tems, die jeweils eine Kurzstreckenfunkeinrichtung aufweisen, durch die
Verfahrensschritte:
- - Datenaustausch zwischen dem ersten und dem zweiten Mobilfunkgerät bei Eintritt des zweiten Mobilfunkgeräts in den Reichweitebereich der Kurzstre ckenfunkeinrichtung des ersten Mobilfunkgeräts,
- - Identifizierung und Autorisierung des zweiten Mobilfunkgeräts anhand der über die Kurzstreckenfunkverbindung ausgetauschten Daten,
- - Herstellen einer Rufumleitung vom zweiten Mobilfunkgerät auf das erste Mobilfunkgerät innerhalb eines Mobilfunksystems der Mobilfunkgeräte.
24. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, dass geprüft wird, ob eine Berechtigung für eine Rufumleitung
vom zweiten Mobilfunkgerät auf das erste Mobilfunkgerät innerhalb des
zellularen Mobilfunksystems registriert ist.
25. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, dass innerhalb des zellularen Mobilfunksystems einmalig eine Be
rechtigung für eine Rufumleitung vom zweiten Mobilfunkgerät auf das erste
Mobilfunkgerät hinterlegt wird.
26. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, dass es sich bei dem zellularen Mobilfunksystem um ein System
nach dem GMS- oder UMTS-Standard handelt.
27. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Kurzstreckenfunkeinrichtungen nach dem Bluetooth-
Standard arbeiten.
28. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Mobilfunkgeräte ein Teilnehmer-Identifizierungsmodul
enthalten.
29. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, dass bei aktivierter Rufumleitung vom zweiten Mobilfunkgerät zum
ersten Mobilfunkgerät Telefongespräche oder ein Datentransfer innerhalb
des zellularen Mobilfunksystems über das erste Mobilfunkgerät durchführ
bar sind, wobei die Gebührenabrechnung der Mobilfunkverbindung über das
Teilnehmeridentifizierungs-Modul des zweiten Mobilfunkgeräts erfolgt.
30. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, dass auch bei aktivierter Rufumleitung vom zweiten Mobilfunkge
rät auf das erste Mobilfunkgerät eine Gesprächsführung innerhalb des zel
lularen Mobilfunksystems möglich ist, wobei die Mobilfunkverbindung von
dem ersten Mobilfunkgerät hergestellt wird und ein Gesprächstransfer zwi
schen dem ersten und dem zweiten Mobilfunkgerät über die Kurzstrecken
funkverbindung erfolgt.
31. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Rufumleitung automatisch deaktiviert wird, wenn eine
Kurzstreckenfunkverbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Mobil
funkgerät nicht mehr herstellbar ist.
32. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, dass das erste Mobilfunkgerät eine Serverfunktion übernimmt und
eine Rufumleitung zwischen mehr als zwei Mobilfunkgeräten ermöglicht ist.
33. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, dass eine Gesprächsübergabe/-nahme zwischen den Mobilfunk
geräten durchführbar ist.
34. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, dass das erste Mobilfunkgerät Bestandteil eines Telematikgeräts
eines Kraftfahrzeuges.
35. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, dass das erste Mobilfunkgerät eine Freisprechfunktion beinhaltet.
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