DE10053264A1 - Verfahren zum Einschreiben von Daten auf/in Datenträger mittels Laserstrahlung und damit hergestellte Datenträger - Google Patents

Verfahren zum Einschreiben von Daten auf/in Datenträger mittels Laserstrahlung und damit hergestellte Datenträger

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Einschreiben von Daten, insbesondere Personalisierungsdaten, auf und/oder in einen Datenträger mittels elektromagnetischer Strahlung, wobei bei dem Verfahren ein beliebiger Datenträger bereitgestellt wird, auf und/oder in welchem mindestens ein Farbmittel mindestens lokal vorgesehen wird, und dieses Farbmittel mittels der elektromagnetischen Strahlung von mindestens einem Längenwellenbereich bestrahlt wird, so daß sich im Bereich der Bestrahlung eine Änderung der Farbe des Farbmittels durch Bleichen ergibt, wobei diese Farbänderung maschinell und/oder durch ein menschliches Auge feststellbar ist. Hierdurch ergibt sich eine erhöhte Fälschungs- und Manipulationssicherheit für den Datenträger.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Einschreiben von Daten, insbesondere Personalisierungsdaten, auf und/oder in einen Datenträger mittels Laserstrahlung und betrifft weiterhin mittels dieses Verfahrens hergestellte Datenträger, insbesondere Kunststoffkarten.
Stand der Technik ist die Einbringung von Markierungen wie z. B. Bildern in die Oberfläche von Kunststoffkarten in der Form von Graustufenbildern, basierend auf einem Karbonisierungsprozeß, der durch LASER-Strahlen einer bestimmten Wellenlänge (in der Regel 1064 nm) ausgelöst wird.
Nach dem Stand der Technik ist es also möglich, schwarze Markierungen mit Laserbeschriftungssystemen zu erzeugen. Dies findet Anwendung in der Laser- Personalisierung, die als wirtschaftliches Verfahren mit hoher Qualität in vielen Bereichen eingesetzt wird und häufig auch ein Sicherheitsmerkmal darstellt.
Ausgehend vom oben genannten Stand der Technik soll ein Verfahren entwickelt werden, mit dem ein Einschreiben von Daten in/auf einen beliebigen Datenträger mittels elektromagnetischer Strahlung, insbesondere mittels Laser einfach, kostengünstig und zuverlässig erfolgt, und somit eine erhöhte Fälschungssicherheit erzielt wird. Außerdem soll ein entsprechender Datenträger vorgeschlagen werden.
Zur Lösung dieser gestellten Aufgabe dient die technische Lehre der unabhängigen Ansprüche.
Wesentliches Merkmal hierbei ist, daß ein beliebiger Datenträger bereit gestellt wird, auf und/oder in welchem mindestens ein Farbmittel mindestens lokal vorgesehen wird, und dieses Farbmittel mittels einer elektromagnetischen Strahlungsquelle von mindestens einem Längenwellenbereich bestrahlt wird, so daß sich im Bereich der Bestrahlung eine Änderung der Farbe des Farbmittels durch Bleichen ergibt, wobei diese Farbänderung maschinell und/oder durch ein menschliches Auge feststellbar ist.
Insbesondere wird dieses Verfahren zur Herstellung von personalisierten Kunststoffkarten als Datenträger eingesetzt, welche Kunststoffkarten eine Farbmittelformulierung enthalten, welche Farbmittelformulierung eine farbige Lasermarkierung der Karte durch wellenlängenselektives Ausbleichen ermöglicht.
Vorteil hierbei ist, daß nun erstmals ein Einschreiben von Daten in/auf einen Datenträger in Form einer farbige Laserbeschriftung bzw. Dekoration möglich ist, wobei die zu erzielende Markierung (Daten) ohne eine Zerstörung des Materials des Datenträgers, insbesondere dessen Oberfläche erfolgt und somit gegenüber einer späteren Manipulation sicher ist. Diese farbige Markierung kann wie bereits erwähnt insbesondere zur Personalisierung von Kunststoffkarten genutzt werden.
Die Erfindung nutzt also ein Lasersystem, das bei mindestens einer, bevorzugt aber bei mehreren Wellenlängen im sichtbaren oder unsichtbaren Spektrum arbeitet, für die Ausbildung farbiger Markierungen durch selektives Bleichen einer Farbmittelformulierung.
Zu den verschiedenen Wechselwirkungen zwischen Laserlicht und Materie gehört das Bleichen von farbaktiven Substanzen. Hierbei besteht erfindungsgemäss die Möglichkeit mit Hilfe eines Laserstrahls diese farbaktiven Substanzen zu zerstören, so daß die Körperfarbe eines zum Beispiel Pigmente enthaltenden Substrates von farbig nach weiß wechselt.
Dieser Vorgang wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung angewendet.
Grundvoraussetzung für diesen Prozess ist, daß die farbaktive Substanz das Laserlicht absorbiert und eine chemische Reaktion eingeht, bei der sie ihre Farbeigenschaften verändert. Im einfachsten Fall erfolgt ein chemischer Abbau der farbaktiven Substanz. Zudem sollte das Laserlicht keine Nebenreaktionen anregen, die zu einer Verfärbung des Substrats führen, und damit kein Bleichen nach weiß bewirken.
Die verwendete Farbmittelformulierung zeigt aufgrund des selektiven Bleichens einen Farbumschlag, wobei dieser Farbumschlag je nach Art und Zahl der unterschiedlichen Farbmittel einer Aufhellung und oder einer Änderung des Farbtons und der Farbsättigung entspricht.
Diese Farbmittelformulierung besteht unter anderem aus einem, oder mehreren verschiedenartigen Pigment(en) oder einer Pigmentmischung verschiedenartiger Pigmente, einem oder mehreren verschiedenartigen Farbstoff(en) oder einer Farbstoffmischung.
Nach der Definition für Farbmittel (DIN 55943-11-1993: Farbmittel, Begriffe) sind Pigmente unlösliche Farbmittel im Gegensatz zu löslichen Farbmitteln, die allgemein als Farbstoffe bezeichnet werden.
Wenn mehrere Farbmittel vorgesehen sind, dann sind diese in ihrer Zusammensetzung so gewählt, daß einzelne Farbmittel durch Laserlicht wellenlängenselektiv geblichen werden können. Die Selektivität ist hierbei dadurch gegeben, daß bei einer gewählten Laserwellenlänge hauptsächlich nur eine Spezies an Farbmittel Laserlicht absorbiert und dadurch geblichen wird. Vorzugsweise stimmt der Bereich der Laserwellenlängen mit dem Bereich um das Absorptionsmaximum des Farbmittels herum etwa überein. Bevorzugt wird also, wenn die verwendete Farbmittelformulierung in dem Absorptionsverhalten der einzelnen Farbmittel auf die Wellenlängen des verwendeten Laserlichts abgestimmt ist, vorzugsweise also die Wellenlänge des verwendeten Laserlichts dem Absorptionsmaximum entspricht.
Im Falle der Verwendung eines einzelnen Farbmittels kann durch das Bleichen eine helle bzw. weiße Markierung erhalten werden.
Werden Farbmischungen eingesetzt, wird durch das selektive Bleichen eines oder auch mehrerer Farbmittel eine Verschiebung des Farbtons der Farbmittelmischung nach den Gesetzmäßigkeiten der "Subtraktiven Farbmischung" erzielt, die vorzugsweise von nicht bunt (Graustufen oder schwarz) zu farbig und schließlich - im Falle des Bleichens aller auf/in dem Datenträger vorgesehenen Farbmittel - wieder zu nicht bunt (weiß) reicht. Dabei kann der Bleichungsgrad einzelner Farbmittel durch die Intensität des Laserlichts moduliert werden. Die Anzahl der erreichbaren Farben wird dabei bestimmt durch die Zusammenstellung der Farbmittelauswahl und der daraus folgenden Anpassung der Absorptionsspektren.
Die Anzahl der Farbmittel, die die Formulierung umfaßt, ist für das Prinzip des selektiven Bleichens unerheblich. Mit zunehmender Anzahl an Farbmitteln können mehr Einzelfarben erreicht werden. Hierdurch sind aber auch komplexere Lasersysteme und Spezialfarbmittel erforderlich, was zu erhöhten Herstellungskosten des mit Daten versehenen Datenträgers führt.
Als Farbmittel sind die verschiedenen Stoffklassen möglich, die auch in der Lack-, Druckfarbenindustrie oder Kunststoffeinfärbung Verwendung finden. So zum Beispiel Azzo-, Chinacridon-, Phtalocyanin-, Triarylcarbonium- oder Metallkomplexfarbstoffe und andere.
Im folgenden wird der an sich beliebige Datenträger nur noch als mehrschichtige Kunststoffkarte in Scheckkartenformat beschrieben, dies soll aber die Erfindung dahingehend nicht einschränken, da prinzipiell beliebige Formen und Materialien des erfindungsgemäßen Datenträgers vorgesehen sein können.
Ebenso werden alle möglichen Einbindungen und Einbauorte der Farbmittel in einem Datenträger beansprucht. Die Farbmittel können daher als Druckfarbe auf eine bestimmte oder auch mehrere Lagen des Datenträgers aufgedruckt oder in anderen Weise aufgebracht sein. Die Farbmittel können aber auch in das Kunststoff-Polymer einer oder mehreren Schichten des Datenträgers eingebunden sein. Die Farbmittel können auch in den Kleber, den Lack oder als Additiv in das Kunststoffmaterial eingebunden sein.
Zur Implementierung der Farbmittelformulierung in die Karte sind unterschiedliche Wege möglich.
  • 1. Die Farbmittelformulierung wird in die Polymere Matrix des Kartenmaterials eingearbeitet. Die so erhaltenden eingefärbten Polymere werden dann
    • a) entweder zu Folien verarbeitet, welche zum Beispiel als Deckfolien oder als Kernfolien in den Schichtaufbau laminierter Karten integriert werden.
    • b) Oder die Farbmittelformulierung enthaltenden Polymere werden im Spritzgußverfahren verarbeitet. Dabei kann der gesamte Kartenkörper oder mit Hilfe der Mehrkomponenten-Spritzgußtechnik ein Teil des Kartenkörpers aus dem die Farbmittelformulierung enthaltenden Polymeren spritzgegossen werden.
  • 2. Die Farbmittelformulierung wird in ein Beschichtungssystem eingearbeitet. Dieses Beschichtungssystem kann sowohl ein Lack oder auch ein die Farbmittelformulierung enthaltender Haftvermittler oder ein Klebstoffsystem sein. Mit diesem Beschichtungssystem können die Kartenflächen beschichtet werden, indem
    • a) im Falle laminierter Karten eine Beschichtung bestimmter Folien über bekannte Verfahren wie Sieb-, Flexo-, Offsett-, Tampondruck oder Walzenauftrag und/oder Beschichtung durch ein Sprühverfahren erfolgt und diese Beschichtung durch die Integration der beschichteten Folien den Schichtaufbau der Karte platziert wird oder
    • b) analog a) eine Beschichtung spritzgegossener Karten erfolgt.
  • 3. Weiterhin kann die Farbmittelformulierung voll- aber auch teilflächig implementiert werden über die Verwendung von:
    • a) Prägefolie, also beschichteter Folie, welche ihre Beschichtung über einen Prägeprozeß auf die Karte oder auf einzelne Folien der zu laminierenden Karten überträgt,
    • b) "Label", also einem vorgefertigten flächigen Etikett, welches in den zu laminierenden Folienverbund eingelegt und einlaminiert wird,
    • c) "In-Mold-Film-Decoration", welche die Beschichtung der Oberfläche im Spritzgußwerkzeug ermöglicht.
Generell besteht die Möglichkeit, die Oberfläche der Karte zu beschichten oder die, die Farbmittelformulierung enthaltende, Schicht durch eine Schutzschicht (Schutzlack oder "Overlay-Folie") abzudecken.
Die Farbmittelformulierung wird also bevorzugt in die polymere Matrix des Kartenmaterials eingearbeitet und die so erhaltenden eingefärbten Polymere entweder zu Folien verarbeitet, welche als Deckfolien oder als Kernfolien in den Schichtaufbau laminierter Karten integriert werden, oder die so erhaltenden eingefärbten Polymere im Spritzgußverfahren zu Karten verarbeitet. Dabei kann der gesamte Kartenkörper oder mit Hilfe der Mehrkomponenten-Spritzgußtechnik ein Teil des Kartenkörpers aus dem die Farbmittelformulierung enthaltenden Polymeren spritzgegossen werden.
Die Farbmittelformulierung kann auch in Form einer Beschichtung auf die Oberfläche der Karte oder im Falle laminierter Karten auf eine der zu laminierenden Folien aufgetragen werden. Dieses Beschichtungssystem ist entweder ein Lack oder ein die Farbmittelformulierung enthaltender Haftvermittler. Mit diesem Beschichtungssystem können die Karten oder die Folien ganzflächig oder auch teilflächig beschichtet werden über bekannte Verfahren wie Sieb-, Flexo-, Offsett-, Tief-, Tampondruck und Walzenauftrag.
Bevorzugt ist, wenn die Farbmittelformulierung voll- aber auch teilflächig implementiert wird, insbesondere über die Verwendung von:
  • a) Prägefolie, also beschichteter Folie, welche ihre Beschichtung über einen Prägeprozeß auf die Karte oder auf einzelne Folien der zu laminierenden Karten überträgt,
  • b) "Label", also einem vorgefertigten flächigen Etikett, welches in den zu laminierenden Folienverbund eingelegt wird und einlaminiert wird,
  • c) "In-Mold-Decoration", welche die Beschichtung der Oberfläche im Spritzgußwerkzeug ermöglicht.
Die Erfindung ist die Voraussetzung für eine teilflächige oder auch ganzflächige farbige Markierung einer Kunststoffkarte mit dem Laser. Sie ermöglicht somit eine farbige Laser-Personalisierung von Karten.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von mehreren Zeichnungen, die die Ausführungswege darstellen, näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
Fig. 1: zeigt den erfindungsgemäßen Datenträger in einer ersten Ausführungsform mit Kernfolie als Trägermaterial;
Fig. 2: zeigt den erfindungsgemäßen Datenträger in einer zweiten Ausführungsform mit Spritzgußkörper als Trägermaterial;
Fig. 3: zeigt für ein System mit zwei Grundfarben in/auf dem erfindungsgemäßen Datenträger das Wellenlängenspektrum der Farbmittel und der zugehörigen Laserstrahlungen.
Fig. 1 zeigt den erfindungsgemäßen Datenträger 1 in einer ersten Ausführungsform mit zwei übereinander laminierten Kernfolien 5 als Trägermaterial.
Auf der oberen Kernfolie 5 ist eine erste Druckschicht 3 aufgebracht, auf welcher wiederum eine erste transparente Deckfolie 4 mit Farbmittel liegt. Diese erste transparente Deckfolie 4 mit Farbmittel ist mit einer zweiten Druckschicht 3 beschichtet, welche mit einer zweiten transparenten Deckfolie 4 mit Farbmittel bedeckt ist, auf welcher wiederum eine Prägefolie 2 aufgebracht ist. Die Prägefolie 2 ist auf ihrer der zweiten Deckfolie 4 zugewandten Seite mit Farbmittel versehen, welche Farbmittel dann durch den Prägeprozeß der Prägefolie 2 auf die Oberfläche der zweiten Deckfolie aufgeprägt werden.
Auf der unteren Kernfolie 5 ist ebenfalls eine Deckfolie 4 mit Farbmittel aufgebracht, auf welcher ein Etikett 7 lokal aufgelegt ist, welches Etikett 7 mittels einer vollflächigen Beschichtung 8 gesichert ist. Hierbei schließt die Beschichtung 8 das Etikett vollkommen ein. Auch in der Beschichtung 8 selbst können Farbmittel vorhanden sein. Auf der Beschichtung 8 ist in Fig. 1 eine weitere Deckfolie 4 mit Farbmittel aufgebracht.
Mit der Ausführungsform gemäß der Fig. 1 kann z. B. eine Personalisierung eines Ausweises in mehreren Schichten quasi dreidimensional erfolgen, was zu einer erhöhten Manipulations- und Fälschungssicherheit führt.
Fig. 2 zeigt den erfindungsgemäßen Datenträger 1 in einer zweiten Ausführungsform mit Spritzgußkörper 6 als Trägermaterial. Der Spritzgußkörper 6 selbst kann ausschließlich oder zusätzlich zu anderen Teilen des Datenträgers 1 Farbmittel enthalten.
In diesem Beispiel besteht der tragende Spritzgußkörper 6 aus zwei Teilen, nämlich einem ersten oberen und einem zweiten unteren Spritzgußkörper 6, welche über ihre jeweiligen Oberflächen miteinander verbunden sind. Diese Verbindung kann mittels Klebeschicht, Laminierung oder im Spritzgußverfahren selbst erzeugt werden. Um einen günstigeren Zusammenhalt der beiden übereinanderliegenden Spritzgußkörper 6 zu erhalten, sind diese über Anschrägungen 9 mindestens teilweise auch in ihrer Querrichtung miteinander verbunden. Die Anschrägung 9 verläuft also schräg zur Längsachse des Datenträgers 1, so daß die beiden Spritzgußkörper 6 im Randbereich in Dickenrichtung harmonisch ineinander übergehen. Im Randbereich des Datenträgers sind bevorzugt die beiden Spritzgußkörper 6 etwa gleich dick, was zu einem günstigen Zusammenhalt führt.
Auf dem oberen Spritzgußkörper 6 ist eine obere Druckschicht 3 aufgetragen, auf welcher sich lokal eine Prägefolie 2 befindet. Diese Prägefolie 2 besitzt die Eigenschaften wie bereits in Fig. 1 beschrieben.
Auf die Oberfläche des unteren Spritzgußkörpers 6 ist eine untere Druckschicht 3 aufgetragen, auf welcher ein Etikett 7 lokal aufgelegt ist, welches mittels einer vollflächigen Beschichtung 8 dort gesichert ist.
In den Fig. 1 und 2 können also Farbmittel in Form von löslichen Farbstoffen und/oder unlöslichen Farbpigmenten in sämtlichen Teilen des Datenträgers 1 vorgesehen sein, insbesondere jedoch in den Folien 2, 4, 5, 6 und dem Spritzgußkörper 6.
Die Ausführungsformen der Fig. 1 und 2 sind selbstverständlich nur beispielhaft und sollen die Erfindung nicht darauf beschränken. In anderen Ausführungsformen sind andere Schichtaufbauten des Datenträgers 1 vorgesehen. Wichtig hierbei ist nur das Vorhandensein von insbesondere mittels Laserstrahlung bleichbaren Farbmitteln in mindestens einem lokalen Bereich des Datenträgers zum fälschungssicheren Einschreiben von (Personalisierungs-)Daten.
Fig. 3 gibt ein Beispiel für ein System mit zwei Grundfarben aus Pigmenten wieder. Neben den möglichen Absorptionskurven 10, 11 der Farbmittel sind hier die vorzüglichen Bereiche 12, 13 für die Wellenlänge der Laser angegeben. Es ist also die Absorption 15 zweier verschiedenartiger Farbmittel über dem Verlauf der Wellenlänge 14 in nm angegeben.
Es ist hierbei gut erkennbar, daß das Maximum 16 der Absorption 15 für das erste Pigment (Spektrum 10) in den ersten Wellenlängenbereich 12 des Lasers fällt und das Maximum 17 der Absorption 15 für das zweite Pigment (Spektrum 11) in den zweiten Wellenlängenbereich 13 des Lasers.
Zeichnungslegende
1
Datenträger
2
Prägefolie
3
Druckschicht
4
Deckfolie
5
Kernfolie
6
Spritzgußkörper
7
Etikett
8
Beschichtung
9
Anschrägung
10
erstes Absorptionsspektrum
11
zweites Absorptionsspektrum
12
erster Längenwellenbereich
13
zweiter Längenwellenbereich
14
Wellenlänge/nm
15
Absorption
16
Maximum von
10
17
Maximum von
11

Claims (22)

1. Verfahren zum Einschreiben von Daten, insbesondere Personalisierungsdaten, auf und/oder in einen Datenträger (1) mittels elektromagnetischer Strahlung, dadurch gekennzeichnet, daß ein beliebiger Datenträger (1) bereit gestellt wird, auf und/oder in welchem mindestens ein Farbmittel mindestens lokal vorgesehen wird, und dieses Farbmittel mittels der elektromagnetischen Strahlung von mindestens einem Längenwellenbereich bestrahlt wird, so daß sich im Bereich der Bestrahlung eine Änderung der Farbe des Farbmittels durch Bleichen ergibt, wobei diese Farbänderung maschinell und/oder durch ein menschliches Auge feststellbar ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elektromagnetische Strahlung mittels eines Lasers eingebracht wird.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die elektromagnetisch Strahlungsquelle mindestens in der Intensität und/oder in der abgestrahlten Wellenlänge der Strahlung modulierbar ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Farbmittel ein in der Trägersubstanz des Datenträgers (1) löslicher Farbstoff und/oder nichtlösliche Farbpigmente eingesetzt werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Farbmittelformulierung verwendet wird, die mehrere unterschiedliche Farbmittel enthält.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die verwendete Farbmittelformulierung in dem Absorptionsverhalten der einzelnen Farbmittel auf die Wellenlängen der verwendeten elektromagnetischen Strahlung abgestimmt ist.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Bereich der Wellenlänge der verwendeten elektromagnetischen Strahlung etwa im Bereich des Absorptionsmaximums mindestens eines Farbmittels liegt.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Farbumschlag, je nach Art und Zahl der unterschiedlichen Farbmittel, einer Aufhellung und/oder einer Änderung des Farbtons und/oder der Farbsättigung entspricht.
9. Datenträger (1), welcher nach dem Verfahren einer der vorhergehenden Ansprüche mit Daten versehen wurde, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger (1) aus Kunststoff besteht.
10. Datenträger (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbmittelformulierung ganz oder teilweise in die polymere Matrix des Materials des Datenträgers (1) eingearbeitet ist.
11. Datenträger (1) nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger (1) etwa die Ausmaße von herkömmlichen Kreditkarten oder Ausweiskarten oder Reisepässe besitzt.
12. Datenträger (1) nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger (1) mehrschichtig aufgebaut ist.
13. Datenträger (1) nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger (1) mindestens eine Folie (4; 5) enthält, welche als Deckfolien (4) oder als Kernfolien (5) in den Schichtaufbau des laminierten Datenträgers (1) integriert ist.
14. Datenträger (1) nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger (1) mindestens einen Spritzgußkörper (6) enthält, welcher im Spritzgußverfahren oder im Mehrkomponenten-Spritzgußverfahren hergestellt ist.
15. Datenträger (1) nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbmittelformulierung in/an den Folien (4; 5) des Datenträgers (1) vorgesehen ist.
16. Datenträger (1) nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbmittelformulierung in/an dem Spritzgußkörper (6) des Datenträgers (1) vorgesehen ist.
17. Datenträger (1) nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbmittelformulierung in Form einer Beschichtung (8) auf die Oberfläche mindestens einer der laminierten Folien (4, 5) bzw. des mindestens einen Spritzgußkörpers (6) des Datenträgers (1) aufgetragen ist.
18. Datenträger (1) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (8) mindestens einen Lack und/oder Haftvermittler und/oder Klebstoffsystem enthält.
19. Datenträger (1) nach einem der Ansprüche 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung (8) ganzflächig oder teilflächig vorgesehen ist und über Siebdruck und/oder Flexodruck und/oder Offsettdruck und/oder Tiefdruck und/oder Tampondruck und/oder Walzenauftrag-Verfahren und/oder Sprühverfahren aufgebracht ist.
20. Datenträger (1) nach einem der Ansprüche 14 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbmittelformulierung auf einer Prägefolie (2) vorgesehen ist und über einen Prägeprozeß auf die Oberfläche mindestens einer der laminierten Folien (4, 5) bzw. des mindestens einen Spritzgußkörpers (6) des Datenträgers (1) aufgebracht ist.
21. Datenträger (1) nach einem der Ansprüche 9 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbmittelformulierung in einem Etikett (7) vorliegt.
22. Datenträger (1) nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (7) innerhalb der Schichten (4-6, 8) eingebracht ist.
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