DE10108565A1 - Medizinisches oder dentalmedizinisches Behandlungsinstrument mit einem Filterelement - Google Patents
Medizinisches oder dentalmedizinisches Behandlungsinstrument mit einem FilterelementInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61C—DENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
- A61C1/00—Dental machines for boring or cutting ; General features of dental machines or apparatus, e.g. hand-piece design
- A61C1/0061—Air and water supply systems; Valves specially adapted therefor
- A61C1/0076—Sterilising operating fluids or fluid supply elements such as supply lines, filters
Abstract
Die Erfindung betrifft ein medizinisches oder dentalmedizinisches Behandlungsinstrument (1) mit einer sich von seinem hinteren Ende zu seinem vorderen Endbereich erstreckenden Mediumleitung, insbesondere für Wasser oder Spray, in der ein austauschbares Filterelement (21) angeordnet ist. Um bei Gewährleistung einer kleinen Querschnittsgröße den Strömungswiderstand des Filterelements (21) zu verringern, weist das Filterelement (21) die Form einer Hülse auf und die Durchgangsrichtung des Mediums ist quer zur Hülsenwand (21a) gerichtet.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein medizinisches oder dentalmedizinisches
Behandlungsinstrument nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Für vorliegende Behandlungsinstrumente ist die Baugröße beschränkt, um auch beengte
Körperstellen behandeln zu können, wie es z. B. im Mundraum des menschlichen
Körpers der Fall ist. Infolge dessen sind auch im Behandlungsinstrument verlaufende
Medienleitungen mit einer möglichst geringen Querschnittsabmessung auszubilden. Dies
gilt auch für wenigstens eine sich im Behandlungsinstrument von hinten nach vorne
erstreckende Medienleitung. Deshalb neigt die Medienleitung eines vorliegenden
Behandlungsinstruments bei einer Verschmutzung zu einer Verstopfung. Dies gilt auch
dann, wenn in der Medienleitung eine Querschnittsverringerung, z. B. in Form einer
Düse, vorhanden ist. Um solche Verstopfungen zu vermeiden, ist bereits vorgeschlagen
worden, in den Medienkanal ein Filterelement demontierbar anzuordnen, das nach einer
bestimmten Betriebszeit ausgetauscht werden kann.
In der US 5 971 757 A ist ein scheibenförmiges Filterelement zwischen zwei axial
hintereinander angeordneten Teilen eines Behandlungsinstruments in einer
Medienleitung angeordnet.
US 5 556 279 A zeigt eine sogenannte Filterpatrone für ein vorliegendes
Behandlungsinstrument mit einem Filtergehäuse, das zwischen zwei
Medienleitungsabschnitten montierbar ist und in dem zwischen zwei scheibenförmigen
Filterelementen ein Desinfektionsmaterial angeordnet ist, wobei dieses Filterpaket vom
Medium axial durchströmt wird.
Aus der DE 39 06 063 C2 ist ein zahnärzltiches Handstück mit einer Filterpatrone in
einer Wasserleitung zu entnehmen, wobei das Handstück aus drei axial hintereinander
angeordneten Handstückabschnitten besteht und die Filterpatrone im mittleren
Handstückabschnitt angeordnet ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Behandlungsinstrument der eingangs
angegebenen Art so auszugestalten, daß eine kleine Querschnittsgröße des
Behandlungsinstruments und ein geringer Strömungswiderstand des Filterelements
gewährleistet sind.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung nach Anspruch 1 weist das Filterelement die
Form einer Hülse auf, wobei die Durchgangsrichtung des Medium durch das
Filterelement quer zur Hülsenwand gerichtet ist. Bei dieser Ausgestaltung steht eine
große Strömungsdurchgangsfläche für das Medium zur Verfügung, so daß der
Strömungswiderstand verhältnismäßig klein ist. Dabei ist durch die Hülsenform des
Filterelements eine kleine Querschnittsgröße gewährleistet, die sich auch in die
beengten Raumverhältnisse eines vorliegenden Behandlungsinstruments vorteilhaft
integrieren läßt.
Diese Vorteile gelten auch für eine Filterpatrone nach Anspruch 7 und für ein
Handstück für ein erfindungsgemäßes Behandlungsinstrument nach Anspruch 1.
Der Erfindung liegt im weiteren die Aufgabe zugrunde, bei einem nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 3 ausgebildeten Behandlungsinstrument die Anordnung und
Montierbarkeit bzw. Demontierbarkeit der Filterpatrone zu verbessern.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 3 gelöst.
Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 3 ist in einem vorderen Handstückteil und/oder in
einem darin von hinten wenigstens teilweise einsetzbaren Einsatzteil ein Freiraum
angeordnet, dessen seitliche Öffnung durch eine von hinten aufgesteckte
Verbindungshülse abgedeckt ist und bei zurückgeschobener Verbindungshülse offen ist,
wobei durch die Öffnung eine in die Medienleitung montierbare Filterpatrone in den
Freiraum einsetzbar und wieder entnehmbar ist. Diese Ausgestaltung ermöglicht eine
Anordnung der Filterpatrone, die zum einen innen vor Verunreinigungen und
Beschädigung geschützt angeordnet ist und zum anderen leicht zugänglich ist, z. B.
zwecks Reinigung oder Austausch.
Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Lösungen ermöglichen ein einfaches und
schnelles Anschließen bzw. Lösen der Filterpatrone an bzw. von zugehörigen
Medienleitungsabschnitten. Hierzu eignen sich vorzugsweise Steckverbindungen, die
durch ein axiales Verschieben der Filterpatrone und eines Einsatzteils
handhabungsfreundlich und schnell montierbar bzw. lösbar sind.
Diese Vorteile gelten auch für ein Handstück für ein erfindungsgemäßes
Behandlungsinstrument nach Anspruch 7.
In den Unteransprüchen sind Merkmale enthalten, die die Filterpatrone sowohl
hinsichtlich ihrer Bauweise als auch Filtereigenschaft und Stabilität verbessern und eine
einfache Bauweise kleiner Querschnittsgröße sowie eine kostengünstige Bauweise
ermöglichen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von vorteilhaften Ausgestaltungen eines
Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Behandlungsinstrument in der Seitenansicht;
Fig. 2 den hinteren Teil des Behandlungsinstruments in einer
Montagezwischenstellung eines Einsatzteiles teilweise geschnitten;
Fig. 3 den hinteren Teil des Behandlungsinstruments in einer
Montagezwischenstellung einer Filterpatrone;
Fig. 4 die Filterpatrone im aalen Schnitt in vergrößerter Darstellung;
Fig. 5 den die Filterpatrone aufnehmenden Bereich des Behandlungsinstruments in
abgewandelter Ausgestaltung;
Fig. 6 die Ausgestaltung nach Fig. 5 in einer Funktionsstellung des
Behandlungsinstruments gemäß Fig. 2;
Fig. 7 den die Filterpatrone aufnehmenden Bereich des Behandlungsinstruments in
weiter abgewandelter Ausgestaltung und in prinzipieller sowie vergrößerter
Demontage;
Fig. 8 den die Filterpatrone aufnehmenden Bereich des Behandlungsinstruments nach
Fig. 7 in der Montagestellung.
Das in Fig. 1 in seiner Gesamtheit mit 1 bezeichnete Behandlungsinstrument besteht aus
einem hinteren Instrumententeil, nämlich einem sogenannten Anschlußteil 2 und einem
vorderen Instrumententeil, nämlich einem sogenannten Handstück 3, die durch eine
Steckkupplung 4, insbesondere eine Steck/Dreh-Kupplung, lösbar miteinander
verbunden sind. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist am vorderen Ende des
Behandlungsinstruments 1 eine Haltevorrichtung 5 für ein Werkzeug 6 angeordnet,
wobei das Werkzeug 6 seitlich oder nach vorne abstehen kann. Das Handstück 3 kann
sich gerade oder seitlich gekrümmt oder winkelförmig erstrecken. Die Steck/Dreh-
Kupplung wird durch eine im Querschnitt runde Kupplungsausnehmung 7 und einen
darin mit geringem Bewegungsspiel einsteckbaren Kupplungszapfen 8 gebildet. Beim
vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Kupplungsausnehmung 7 am hinteren Ende
des Handstücks 3 angeordnet, und der im wesentlichen zylindrische Kupplungszapfen 8
erstreckt sich vom Anschlußteil 2 nach vorne. Im gekuppelten Zustand sind die
Kupplungsausnehmung 7 und der Kupplungszapfen 8 durch eine
Verrastungsvorrichtung 9 lösbar miteinander verrastet. Diese weist ein
Verrastungselement 9a auf, das in dem einen Kupplungsteil radial beweglich gelagert
und durch eine Federkraft in eine die Teilungsfuge durchsetzende Verrastungsstellung
vorgespannt ist, in der das Verrastungselement in eine Ringnut im anderen
Kupplungsteil einfaßt. Eine solche Verrastungsvorrichtung ist durch eine manuelle
Zugkraftausübung überdrückbar, wobei das Verrastungselement selbsttätig in seine
Freigabestellung verdrängt wird.
Das Anschlußteil 2 ist mit einer flexiblen Versorgungsleitung verbunden, die mit einem
nicht dargestellten Steuergerät verbunden ist. Das Handstück 3 ist vorzugsweise auf
dem Kupplungszapfen 8 frei drehbar gelagert, wodurch die Handhabbarkeit verbessert
wird. Durch die Steck/Dreh-Kupplung erstreckt sich wenigstens eine Medienleitung 11
für ein Behandlungsmedium, z. B. Wasser, Druckluft oder ein Wasser/Luft-Gemisch
(Spray). Die Medienleitung 11 erstreckt sich axial oder Z-förmig durch eine radiale
(nicht dargestellt) oder hohlzylindrische Teilungsfuge zwischen der
Kupplungsausnehmung 7 und dem Kupplungszapfen 8, wobei die Medienleitung 11 die
Teilungsfuge im Bereich einer Ringnut im Kupplungszapfen 8 oder in der
Kupplungsausnehmung 7 durchsetzt, so daß in jeder Drehstellung der Mediendurchgang
gewährleistet ist. Beiderseits vom Durchgang ist die Teilungsfuge durch einen Dichtring
abgedichtet, der in einer Ringnut in der Wandung der Kupplungsausnehmung 7 oder in
der Mantelfläche des Kupplungszapfens 8 angeordnet sein kann. Hierdurch ist eine freie
Drehbarkeit um 360° und mehr gewährleistet. Die Medienleitung 11 erstreckt sich vom
hinteren Ende des Behandlungsinstruments zu dessen vorderem Endbereich, wobei sie
teilweise als Kanal im Instrumentenkörper oder als Schlauch- bzw. Rohrleitung
verlaufen kann. Die Medienleitung 11 mündet im vorderen Endbereich des
Behandlungsinstruments 1 aus diesem aus, wobei diese Mündungsöffnung 13 auf die
Behandlungsstelle bzw. auf die Spitze des Werkzeugs 6 gerichtet ist.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der hintere Endbereich des
Handstückkörpers dreiteilig ausgebildet, nämlich mit einem verjüngten und in der
Längsrichtung gabelförmig geschlitzten Tragzapfen 16, der einteilig vom vorderen
Handstückteil 3a nach hinten ragt, einem von hinten teilweise in den axialen Schlitz 17
des Tragzapfens 16 einsteckbaren Einsatzteil 3b und einer Verbindungshülse 3c, die von
hinten aufsteckbar ist, in der montierten Stellung das Einsatzteil 3b umgibt, mit ihrem
vorderen Endbereich eine stufenförmige Verjüngung 18 im hinteren Endbereich des
Handstückteils 3a ausfüllt und mit einem Innengewindeabschnitt 3d in ihrem mittleren
Bereich mit Außengewindeabschnitten 3e an den hinteren Gabelenden des Einsatzteils
3b verschraubt ist. Das Einsatzteil 3b ist von besonderer und an die mit ihm
verbundenen Teile angepaßter Bauform. Es ist mit einem vorderen verjüngten Steg 17b
in den Schlitz 17a verschiebbar. Im vorliegenden Zusammenhang ist wesentlich, daß
das Einsatzteil 3b bei abgenommener Verbindungshülse 3c zwischen einer vorderen
Endstellung gemäß Fig. 1 und einer hinteren Montagezwischenstellung gemäß Fig. 2
und 3 axial verschiebbar und durch im einzelnen nicht dargestellte Anschläge begrenzt
ist. Die Verschiebelänge ist mit a bezeichnet. Außerdem ist die Kupplungsausnehmung
7 im Einsatzteil 3b angeordnet.
Beim erfindungsgemäßen Behandlungsinstrument 1 ist in der Medienleitung 11 ein
Filterelement 21 zum Filtern von Verunreinigungen im Behandlungsmedium
angeordnet. Das Filterelement 21 ist austauschbar angeordnet, vorzugsweise in einer
Filterpatrone 22, deren Enden durch Steckverbindungen 23, 24 mit den zugehörigen
Medienleitungsabschnitten verbindbar sind. Das Filterelement 21 ist vorzugsweise im
sich im Handstück 3 erstreckenden Abschnitt der Medienleitung 11 angeordnet, nämlich
stromab der Steck/Dreh-Kupplung. Das Filterelement 11 kann jedoch auch im sich im
Anschlußteil 2 erstreckenden Medienleitungsabschnitt angeordnet sein. Die Anordnung
stromab der Steck/Dreh-Kupplung ist deshalb von Vorteil, weil ein durch das An- und
Abkuppeln oder Drehen entstehender Abrieb an den Kupplungs- und
Dichtungselementen vom Filterelement 21 aus dem Medium ausgefiltert werden kann.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel bildet der Schlitz 17 und/oder eine
Ausnehmung 23 im Einsatzteil 3b einen, gegebenenfalls gemeinsamen offenen Freiraum
23a, dessen Länge L1 in der ausgeschobenen Montagezwischenstellung mit einem
Bewegungsspiel größer bemessen ist, als die Länge L2 der Filterpatrone 22 und dessen
seitliche Öffnung durch die aufgeschobene Verbindungshülse 3c abgedeckt bzw.
geschlossenn ist und in deren zurückgezogener Stellung offen und von außen zugänglich
ist. Die beiden axialen Enden der Filterpatrone 22 sind jeweils durch eine
Steckverbindung 24, 25 hinten mit dem Einsatzteil 3b und vorne mit dem vorderen
Handstückteil 3a bzw. einem Anbauteil desselben lösbar verbindbar. Die Summe der
Steckverbindungslängen L3, L4 ist gleich oder kleiner bemessen als die
Verschiebelänge L5 des Einsatzteils 3b. Hierdurch ist es möglich, die Filterpatrone 22
in der Montagezwischenstellung des Einsatzteils 3b radial einwärts in die Nische 23
einzusetzen und durch eine nach hinten oder nach vorne gerichtete Bewegung in der
einen oder in der anderen Steckverbindung 24, 25 mit dem Handstückteil 3a oder mit
dem Einsatzteil 3b zu verbinden (Fig. 2). Beim Verschieben des Einsatzteils 3b in seine
Endstellung gemäß Fig. 1 wird dann auch die jeweils andere Steckverbindung
selbsttätig und dicht verschlossen.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel besteht die Filterpatrone 22 aus einem
rohrförmigen Patronengehäuse 26 mit einer Stirnwand 27 an seinem hinteren Ende, von
der ein zylindrischer Steckzapfen 28 nach hinten absteht, dem im Einsatzteil 3b eine
passende Steckausnehmung 29 zugeordnet ist. Durch ein Zusammenschieben dieser
Steckverbindungsteile läßt sich die hintere Steckverbindung 24 schließen, wobei sie
durch einen Dichtring 31 in einer Ringnut abgedichtet ist, die vorzugsweise im
Steckzapfen 28 angeordnet ist. In einem der Steckverbindungslänge L4 entsprechenden
Abstand b vom hinteren Ende des Patronengehäuses 26 ist darin das Filterelement 21 in
Form einer Hülse koaxial so angeordnet und fixiert, daß das Medium die vorzugsweise
hohlzylindrische Hülsenwand 21a radial, d. h. von innen nach außen oder von außen
nach innen, durchströmt. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Hülsenwand
21a an einem Ende, hier am hinteren Ende, durch eine Stirnwand 21b zu einem
topfförmigen Körper geschlossen, die einen Abstand von der Stirnwand 27 aufweist.
Das andere, hier vordere Ende der Hülsenwand 21a ist an einem scheibenförmigen
Filterträger 21c befestigt, der die Form eines Ringflansches aufweisen kann, dessen
Umfangsform und Größe an die Innenquerschnittsform und -größe des
Patronengehäuses 26 angepaßt und darin eingesetzt und axial fixiert ist, z. B. durch
Kleben oder Preßsitz. Zur Begrenzung des Filterträgers 21c gegen eine Verschiebung
im Patronengehäuse 26 nach hinten, kann eine Schulterfläche 21d vorgesehen sein, an
der der Filterträger 21c anliegt. Die Innenquerschnittsgröße des Patronengehäuses 26
kann in dem Filterträger 21c vorgeordneten Endabschnitt durch eine Erweiterung 21e
vergrößert sein, so daß beim Montieren der Filterträger 21c im Bereich der Erweiterung
21e leicht einschiebbar ist.
Die vordere Steckverbindung 25 wird durch den vorderen Endbereich des Innenraums
des Patronengehäuses 26, hier durch die Erweiterung 21e, und einen passenden
Steckzapfen 33 am Handstückteil 3a gebildet. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel
ist der Steckzapfen 33 an einer oder an beiden den Schlitz 17 begrenzenden Gabeln des
Handstückteils 3a befestigt, vorzugsweise einteilig angeformt. Im axial
zusammengeschobenen Zustand des Steckzapfens 33 und der Steckausnehmung 34 ist
die vordere Steckverbindung 25 geschlossen und durch einen Dichtring 35,
vorzugsweise einen O-Ring, in einer Ringnut abgedichtet, die vorzugsweise in der
Mantelfläche des Steckzapfens 33 angeordnet ist.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das Filterelement 21 mit seiner Hülsenwand
21a einteilig am Filterträger 21c angeformt. Es ist jedoch auch eine zweiteilige
Ausgestaltung möglich.
Wenigstens die Hülsenwand 21a besteht aus einem für das Medium durchlässigen, z. B.
porösem, Filtermaterial. Zusätzlich oder anstelle dieser Durchlässigkeit können in der
Hülsenwand 21a kleine Durchgangslöcher 36 angeordnet sein, von denen mehrere,
z. B. fünf Stück, in der Längsrichtung hintereinander angeordnet sind und vorzugsweise
auch mehrere auf den Umfang verteilt angeordnet sind. Hierdurch erhält das
Filterelement 21 die Bauweise und Funktion eines Siebes, das ein grobes Filterelement
bildet und deshalb aus Vereinfachungsgründen durch den Begriff Filterelement definiert
wird. Das heißt, das Filterelement 21 kann aus einem für das Medium durchlässigen
oder undurchlässigen Material jeweils mit oder ohne eingearbeitete Durchgangslöcher
36 bestehen.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel bestehen das Patronengehäuse 26 und das
einstückig mit dem Filterträger 21c ausgebildete Filterelement 21 aus Kunststoff.
Im Funktionsbetrieb strömt das Medium nach einem Öffnen eines z. B. dem Steuergerät
zugeordneten Ventils in der Mediumleitung 11 durch die Versorgungsleitung zum
Behandlungsinstrument 1, in dem es durch einen Kanal 37 in die Steckausnehmung 29
und durch einen Kanal 38 im Steckzapfen 33 in den die Hülsenwand 21a und die
Stirnwand 21b umgebenden äußeren Hohlraum 30a des Patronengehäuses 26 gelangt,
von dem es radial nach innen durch die Hülsenwand 21a in einen inneren Hohlraum
30b strömt und dann durch Kanäle 32, 39 im Filterträger 21c und im vorderen
Steckzapfen 33 nach vorne weiterströmt. Der Kanal 39 kann mit einem weiterführenden
Schlauch 41 im Hohlraum 3f des als Griffhülse ausgebildeten Handstückteils 3a dadurch
verbunden sein, daß der Schlauch 41 in den Kanal 39 eingesetzt und dicht verbunden
ist, z. B. durch Kleben. Aufgrund der Hülsenform des Filterelements 21 läßt sich ein
verhältnismäßg großer Durchströmungsbereich des Filterelements 21 verwirklichen, so
daß sich ein verhältnismäßig geringer Strömungswiderstand für das Medium ergibt und
der Druckverlust am Filterelement 21 gering ist. Diese Bauform ist vorteilhaft, weil bei
einem Behandlungsinstrument 1 bzw. Handstück 3 in der Längsrichtung hinreichend
Raum zur Verfügung steht, jedoch nicht in der Querrichtung. Da das Filterelement 21
in der Querrichtung klein ausgebildet werden kann, läßt sich auch eine kleine
Querabmessung für das Behandlungsinstrument 1 bzw. das Handstück 3 verwirklichen.
Nach einer bestimmten Funktionszeit ist es zur Vermeidung einer Verstopfung des
Filterelements 21 vorteilhaft, dieses auszutauschen. Hierzu werden die
Verbindungshülse 3c durch Lösen des Gewindeeingriffs abgeschraubt, das Einsatzteil
3b in seine hintere Montagezwischenstellung (Fig. 2) verschoben und die Filterpatrone
22 entnommen sowie eine neue Filterpatrone 22 eingesetzt, das Einsatzteil 3b in seine
Endstellung (Fig. 1) verschoben und die Verbindungshülse 3c aufgeschraubt.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das Behandlungsinstrument 1 eine
sogenannte Turbine mit einem angedeuteten Turbinenantrieb T im vorderen Endbereich,
der durch Druckluft angetrieben wird, die ihm durch eine weitere Mediumleitung 42
zugeführt wird, die die Steck/Dreh-Kupplung ebenfalls Z-förmig im vorbeschriebenen
Sinne durchsetzt und im Verbindungsbereich zwischen dem Einsatzteil 3b und dem
Handstückteil 3a eine Steckverbindung 43 aufweist mit einer Steckausnehmung 44, hier
im Einsatzteil 3b, und einem Steckzpafen 45, hier z. B. am Handstückteil 3a, der beim
Verschieben des Einsatzteils 3b in seine Endstellung in die Steckausnehmung 44
einschiebbar und durch einen Dichtring 45 abgedichtet ist. Diese Steckverbindung 43 ist
vorzugsweise so ausgebildet, daß sie auch in der Montagezwischenstellung nicht gelöst,
sondern verbunden bleibt, wobei der Steckzapfen 45 wenigstens teilweise in der
Steckausnehmung 44 sitzt (Fig. 2). Der vom Steckzapfen 45 nach vorne weiterführende
Medienleitungsabschnitt kann ebenfalls durch einen Schlauch 46 gebildet sein. Wenn
die vorbeschriebenen vorderen Mediumleitungsabschnitte aus hinreichend stabilem
Rohr, z. B. Metallrohr, bestehen, können die Steckzapfen 33, 45 freie, also nicht mit
dem Handstückteil 3a verbundene Teile sein, die aufgrund ihrer Verbindung mit den
Rohrleitungen hinreichend stabil gehalten sind.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 5, bei dem gleiche oder vergleichbare Teile mit
gleichen Bezugszeichen versehen sind, unterscheidet sich von den vorbeschriebenen
Ausführungsbeispielen dadurch, daß die Filterpatrone 22 in ihrer Montagestellung unter
einer Federspannung steht, die sie radial nach außen vorspannt, so daß dann, wenn das
Handstückteil 3a und das Einsatzteil 3b axial auseinandergezogen werden und die
Filterpatrone 22 an einer oder an beiden Steckverbindungen 24, 25 vom Handstückteil
3a und/oder vom Einsatzteil 3b getrennt wird, die Filterpatrone 22 durch die Federkraft
radial nach außen verlagert wird, und zwar in eine Position, in der sie
handhabungsfreundlich ergriffen und entfernt oder aus der zweiten Steckverbindung
gelöst werden kann. Hierzu ist eine Feder 51, insbesondere eine Druckfeder,
vorgesehen, die beim seitlich einwärts nach innen gerichteten Einsetzen der
Filterpatrone 22 gespannt wird und die Filterpatrone 22 nach dem vorbeschriebenen
Lösen an wenigstens einem Ende seitlich nach außen kippt oder bei beidendiger Lösung
auslagert. Die Feder 51 kann mittig oder in einem Endbereich der Filterpatrone 22
wirksam sein, so daß sie unter der Federspannung parallel nach außen verlagert wird
oder nach außen gekippt wird. Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 ist eine
Druckfeder 51 in Form einer Wendelfeder vorgesehen, die in einer Federausnehmung
52 im Einsatzteil 3b eingesetzt ist und mit ihrem freien Ende im vorderem Endbereich
der Filterpatrone 22 angreift und es permanent radial nach außen beaufschlagt. Die
Federkraft ist so groß, daß sie die Filterpatrone 22 nach außen zu verschieben vermag,
jedoch keine Beschädigungen an der Filterpatrone 22 hervorzurufen vermag. Beim
Auseinanderziehen des Handstückteils 3a und des Einsatzteils 3b kann die Feder 51 in
dem mittlerem Bereich des Filterpatrone 22 gelangen. Beim Ausführungsbeispiel nach
Fig. 5 und 6 gelangt die Feder 51 durch das axiale Auseinanderziehen der
Handstückteile in den hinteren Bereich des Filterpatrone 22, wobei diese aus der
Stecknahmeverbindung 24 gelöst und um die nicht gelöste Stecknahmeverbindung 25
nach außen gekippt wird. In dieser Stellung kann die Filterpatrone 22
handhabungsfreundlich auch aus der Stecknahmeverbindung 25 herausgezogen werden
und nach einer Behandlung bzw. Reinigung oder einem Austausch in der
Stecknahmeverbindung 25 wieder verbunden werden. Danach kann die Filterpatrone 22
manuell in ihre Montageposition eingeschwenkt werden, wobei die Feder 51 gespannt
wird, und es können die Handstückteile axial zusammengeschoben werden, wobei die
Steckverbindung 24 geschlossen wird und die Montage der Filterpatrone 22 fertig
gestellt wird.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 7 und 8, bei dem gleiche oder vergleichbare Teile
ebenfalls mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, unterscheidet sich von den
vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen in zweierlei Hinsicht.
Zum einen steht die Filterpatrone 22 unter der Spannung einer an ihr zumindest in der
beidendigen Freigabestellung mittig angreifenden Feder 51. Da die Filterpatrone 22 an
beiden Enden von den Steckverbindungen 24, 25 gelöst ist, kann sie durch die Feder 51
nach außen parallel verschoben werden und zwar sowohl beim Verschieben nach außen
bei der Demontage als auch beim Verschieben nach innen bei der Montage. Wie bereits
vorbeschrieben, kann auch hier das Lösen und Verbinden der Steckverbindungen 24, 25
durch das axiale Auseinanderziehen und Zusammenschieben der Handstückteile, hier
des Handstückteils 3a und des Einsatzteils 3b, erfolgen.
Zum andern unterscheidet sich die Filterpatrone 22 dadurch von den vorbeschriebenen
Ausführungsbeispielen, dass sie an beiden Enden im Sinne der Steckverbindung 25
ausgebildet ist. Das Gehäuse der Filterpatrone bzw. das Patronengehäuse 26 kann bei
dieser Ausgestaltung aus einer Hülse bestehen, die auch an ihrem der Steckverbindung
24 zugewandtem Ende eine Steckausnehmung 34 aufweist, in die ein Steckzapfen 33
dicht einsteckbar ist, der mit einem Rohr- oder Schlauchleitungsabschnitt verbunden
und dem Einsatzteil 3b zugeordnet ist, wie es bereits für den Steckzapfen 33 der
Steckverbindung 25 beschrieben worden ist. Die Einstecktiefe für den Steckzapfen 33
kann auch an diesem hinteren Ende des Filter- bzw. Patronengehäuses 26 durch eine
Schulterfläche 21d begrenzt sein.
Das erfindungsgemäße Filterelement 21 eignet sich gleich gut auch für medizinische
oder dentalmedizinische Behandlungsinstrumente 1 anderer Bauweise und Funktion,
z. B. für ein Spritz- oder Blashandstück oder für eine Sonde mit einer Medien-,
insbesondere Wasser- oder Spray-Zuführungsleitung.
Claims (13)
1. Medizinisches oder dentalmedizinisches Behandlungsinstrument (1) mit einer sich
von seinem hinteren Ende zu seinem vorderen Endbereich erstreckenden Medienleitung,
insbesondere für Wasser oder Spray, in der ein austauschbares Filterelement (21)
angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Filterelement (21) die Form einer Filterhülse aufweist und die
Durchgangsrichtung des Mediums quer zur Hülsenwand (21a) gerichtet ist.
2. Behandlungsinstrument nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Filterelement (21) in einer Filterpatrone (22) angeordnet ist, die mit
zugehörigen Abschnitten der Medienleitung (11) lösbar verbunden ist.
3. Medizinisches oder dentalmedizinisches Behandlungsinstrument (1) mit
einer sich von seinem hinteren Ende zu seinem vorderen Endbereich erstreckenden
Medienleitung (11), insbesondere für Wasser oder Spray, in der ein austauschbares
Filterelement (21) angeordnet ist,
und einem hinteren Anschlußteil (2) und einem vorderen Handstück (3), die durch eine Steckkupplung (4) lösbar miteinander verbunden sind,
die zwischen dem Anschlußteil (2) und einem Einsatzteil (3b) im Handstück (3) ausgebildet ist, das durch eine von hinten aufsteckbare und nach hinten abnehmbare Verbindungshülse (3c) mit dem Handstück (3) verbindbar ist und bei nach hinten zurückgeschobener Verbindungshülse (3c) zwischen einer hinteren Montagezwischenstellung und einer vorderen Endstellung axial verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß im vorderen Handstückteil (3a) und/oder im Einsatzteil (3b) ein Freiraum (23a) angeordnet ist, dessen seitliche Öffnung (23b) durch die aufgesteckte Verbindungshülse (3c) abgedeckt ist und bei zurückgeschobener Verbindungshülse (3c) offen ist,
und daß durch die Öffnung (23b) eine in die Medienleitung (11) montierbare Filterpatrone (22) in den Freiraum (23a) einsetzbar und wieder entnehmbar ist.
und einem hinteren Anschlußteil (2) und einem vorderen Handstück (3), die durch eine Steckkupplung (4) lösbar miteinander verbunden sind,
die zwischen dem Anschlußteil (2) und einem Einsatzteil (3b) im Handstück (3) ausgebildet ist, das durch eine von hinten aufsteckbare und nach hinten abnehmbare Verbindungshülse (3c) mit dem Handstück (3) verbindbar ist und bei nach hinten zurückgeschobener Verbindungshülse (3c) zwischen einer hinteren Montagezwischenstellung und einer vorderen Endstellung axial verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß im vorderen Handstückteil (3a) und/oder im Einsatzteil (3b) ein Freiraum (23a) angeordnet ist, dessen seitliche Öffnung (23b) durch die aufgesteckte Verbindungshülse (3c) abgedeckt ist und bei zurückgeschobener Verbindungshülse (3c) offen ist,
und daß durch die Öffnung (23b) eine in die Medienleitung (11) montierbare Filterpatrone (22) in den Freiraum (23a) einsetzbar und wieder entnehmbar ist.
4. Behandlungsinstrument nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Filterpatrone (22) ein Filterelement (21) in der Form einer Filterhülse aufweist
und die Durchgangsrichtung des Mediums quer zur Hülsenwand (21a) gerichtet ist.
5. Behandlungsinstrument nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Filterpatrone (22) durch Steckverbindungen (24, 25) mit den zugehörigen
Abschnitten der Medienleitung (11) verbunden ist.
6. Behandlungsinstrument nach Anspruch 5.
dadurch gekennzeichnet,
daß die Medienleitung (11) sich durch das Einsatzteil (3b) erstreckt und die
stromaufseitige Steckverbindung (24) zwischen der Filterpatrone (22) und dem
Einsatzteil (3b) angeordnet ist.
7. Filterpatrone (22) für ein Behandlungsinstrument (1) nach einem der vorherigen
Ansprüche,
die ein rohrförmiges Patronengehäuse (26) aufweist, in dem ein Filterelement (21)
angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Filterelement (21) die Form einer Filterhülse aufweist und die
Durchgangsrichtung des Mediums quer zur Hülsenwand (21a) gerichtet ist.
8. Behandlungsinstrument oder Filterpatrone nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Filterpatrone (22) ein Filterpatronengehäuse (26) aufweist, an dessen Enden
Steckverbindungsteile, z. B. ein Steckzapfen (23) mit einem Durchgangskanal (38) und
eine Steckausnehmung (34), angeordnet sind.
9. Behandlungsinstrument oder Filterpatrone nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Steckzapfen (28) in seiner Querschnittsgröße kleiner ist als das Patronengehäuse
(26) und durch eine Gehäusestirnwand (27) mit der Umfangswand des
Patronengehäuses (26) verbunden ist
10. Behandlungsinstrument oder Filterpatrone nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Steckausnehmung (34) durch eine Umfangswand des Patronengehäuses (26)
gebildet ist.
11. Behandlungsinstrument oder Filterpatrone nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Filterhülse in der Längsrichtung der Filterpatrone (22) von einem Filterträger
(21c) absteht, der einen mit dem Innenraum (30b) der Filterhülse verbundenen
Durchgangskanal (32) aufweist und mit der Umfangswand (26) der Filterpatrone (22)
verbunden oder darin eingesetzt ist, wobei das dem Filterträger (21c) abgewandte Ende
der Filterhülse durch eine Stirnwand (21b) geschlossen ist.
12. Behandlungsinstrument oder Filterpatrone nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Filterhülse (21a) mehrere Durchgangslöcher (36) in mehreren axial
hintereinander angeordneten Querebenen aufweist und vorzugsweise jeweils mehrere
Durchgangslöcher (36) auf dem Umfang verteilt angeordnet sind.
13. Behandlungsinstrument nach einem der Ansprüche 2 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Filterpatrone (22) unter einer seitlichen nach außen gerichteten Federspannung
steht, die die Filterpatrone (22) bei ihrer Demontage, insbesondere beim
Auseinanderziehen der Instrumententeile oder Handstückteile (3a, 3b), nach außen
verlagert oder kippt.
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