DE10111393A1 - Verfahren zur Remote-Steuerungsprogrammierung - Google Patents
Verfahren zur Remote-SteuerungsprogrammierungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Remote-Steuerungsprogrammierung und eine Maschinensteuerung 2 zur Durchführung des Verfahrens. Um das Verfahren derart weiterzubilden, dass ein Bearbeitungsvorgang einer Steuerungsprogrammquelle vereinfacht und verkürzt wird, wobei aber automatisch eine Vermeidung von Versionskonflikten zwischen Steuerungsprogrammquelle und Kompilat in der Maschinensteuerung vermieden wird, wird vorgeschlagen, dass mittels eines Programmiergerätes 1 die in der Maschinensteuerung 2 abgelegte Programmquelle 3a bearbeitet und nach der Bearbeitung das Kompilat der bearbeiteten Programmquelle erzeugt und in der Maschinensteuerung gespeichert und dort für ein Steuerungsmodul bereitgestellt wird.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Remote-Steuerungsprogrammierung von
Maschinensteuerungen und eine PC-basierte Maschinensteuerung zur Durchführung
des Verfahrens.
Eine automatisierte Produktionsanlage verfügt meist über eine Vielzahl von Maschinen
mit entsprechenden Maschinensteuerungen, auf denen ein kompiliertes Steuerungs
programm abgelegt ist. Bei der Inbetriebnahme und bei Änderungen, z. B. Optimierun
gen von Produktionsabläufen, Fehlersuche und -behebung etc. müssen oft einzelne oder
alle Steuerungsprogramme, beispielsweise SPS-Steuerungsprogramme, erstellt bzw.
geändert werden.
Obgleich eine Bearbeitungsmöglichkeit einer Steuerungsprogrammquelle an der
jeweiligen Maschinensteuerung vorhanden ist, wird die Bearbeitung meist von einem
eigens hierfür vorgesehenen, separaten Programmiergerät aus vorgenommen. Dies kann
beispielsweise ein PC, insbesondere ein Notebook sein. Das hat den Vorteil, dass die
Bearbeitung/Erstellung der Steuerungsprogrammquelle zentral auf lediglich einem
Programmiergerät erfolgen kann. Dies kann auch an einem völlig anderen Ort als dem
Standort der betreffenden Maschine bzw. Maschinensteuerung erfolgen. Ein weiterer
Vorteil ist es, dass gleichzeitig eine Bedienung der Maschine über das Bedien- und
Visualisierungsmodul der Maschinensteuerung und eine Bearbeitung des Steuerungs
programms - insbesondere eine Zustandsanzeige von Steuerungssignalen beim
Debugging des Steuerungsprogramms - mit dem Programmiergerät erfolgen kann.
Hierzu ist es bekannt, eine Verbindung zwischen dem Programmiergerät und der
betreffenden Maschinensteuerung über eine serielle Direktschnittstelle zwischen diesen
Geräten herzustellen. Daraufhin erfolgt ein Upload der Steuerungsprogrammquelle aus
der Maschinensteuerung in das Programmiergerät. Die Bearbeitung erfolgt dann über
ein Programmiermodul in dem Programmiergerät. Daraufhin wird die bearbeitete/-
erstellte Steuerungsprogrammquelle kompiliert und es erfolgt ein Download des
Kompilats in die Maschinensteuerung. Daraufhin ist die Maschinensteuerung mit dem
bearbeiteten Kompilat versehen und der Benutzer kann das Programmiergerät von der
Maschinensteuerung trennen. Gleichzeitig ist an jeder Maschinensteuerung in der Regel
auch ein Programmiermodul enthalten, welches stets auch die betreffenden Kompiler
umfasst. Daher ist eine Bearbeitung des Steuerungsprogramms, dessen Kompilierung
und Laden in ein Steuerungsmodul der Maschinensteuerung auch direkt an der
Maschinensteuerung möglich. Dies geschieht meist dann, wenn die Anpassung/-
Modifizierung relativ geringfügig ist.
Es muss stets ein Download sowohl der Steuerungsprogrammquelle als auch des
Kompilats in die Maschinensteuerung erfolgen. Unterbleibt der Download der
Steuerungsprogrammquelle in die Maschinensteuerung, hat dies eine Inkonsistenz von
dort abgelegtem Kompilat und der Steuerungsprogrammquelle zur Folge. Wenn eine
(Nach-) Bearbeitung an der Maschinensteuerung erfolgt und die neu erzeugte
Steuerungsprogrammquelle kompiliert und in ein Steuerungsmodul der
Maschinensteuerung downgeloadet wird, ist damit unter Umständen das vorher
bearbeitete Kompilat verloren. Dies kann bei dem Stand der Technik stets geschehen.
Es ist nämlich ohne weiteres möglich, dass (beispielsweise versehentlich) der Download
der Steuerungsprogrammquelle in die Maschinensteuerung unterbleibt, was die
genannte Inkonsistenz zur Folge hätte. Das Kompilat ist dann neuer als die
Steuerungsprogrammquelle.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Bearbeitungsvorgang einer
Steuerungsprogrammquelle zu vereinfachen und zu verkürzen, wobei aber automatisch
ein unbeabsichtigter Verlust der bearbeiteten Steuerungsprogrammquelle vermieden
wird und immer das aktuelle Kompilat in der Maschinensteuerung zur Verfügung steht.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 1.
Die Erfindung bietet den Vorteil, dass automatisch und ohne weiteres immer die Daten
konsistenz zwischen dem Steuerungsprogramm und dem Kompilat auf der Maschinen
steuerung gewährleistet ist und dass immer die aktuelle, nämlich die mit dem
Programmiergerät bearbeitete Version, der Steuerungsprogrammquelle auf der
Maschinensteuerung vorhanden ist. Zudem bietet die Erfindung eine wesentliche
Vereinfachung und Verkürzung der Bearbeitung einer Steuerungsprogrammquelle.
Diese Vorteile werden dadurch erreicht, dass an dem Programmiergerät die in der
Maschinensteuerung abgelegte Programmquelle direkt bearbeitet und nach der
Bearbeitung das Kompilat der bearbeiteten Steuerungsprogrammquelle erzeugt und in
der Maschinensteuerung gespeichert und dort für ein Steuerungsmodul bereitgestellt
wird.
Das Programmiergerät kann beispielsweise ein handelsüblicher PC, insbesondere ein
Laptop sein, der/das zur Wartung oder Inbetriebnahme an die Maschinensteuerung
angeschlossen wird. Hierauf wird später noch näher eingegangen.
Wesentlich ist, dass auf dem Programmiergerät die Bearbeitung der Steuerungs
programmquelle erfolgt, ohne dass diese dort abgelegt sein muss. Vielmehr wird zur
Bearbeitung mittels des Programmiergeräts das Steuerungsprogramm bzw. die
Steuerungsprogrammquelle, die in der Maschinensteuerung gespeichert ist, direkt
verwendet. Dadurch wird die Programmquelle praktisch direkt an dem Ort, wo sie
abgelegt ist und wo sie kompiliert wird und somit an dem Ort, der tatsächlich für die
ordnungsgemäße Funktion und die Abarbeitung des Steuerungsprogramms maßgeblich
ist, bearbeitet. Dadurch werden automatisch Inkonsistenzen zwischen dem Kompilat
und der Steuerungsprogrammquelle in der Maschinensteuerung vermieden. Dabei
kommt es darauf an, dass in der Maschinensteuerung stets die neue, d. h. im oben
genannten Rahmen bearbeitete Steuerungsprogrammquelle vorliegt. Auch im Rahmen
des Betriebes der Maschine mit der Maschinensteuerung wird oftmals die Steuerungs
programmquelle (meist in kleinerem Umfang) geändert. Sie wird dann in der
Maschinensteuerung kompiliert. Durch die Erfindung ist allenfalls das Kompilat älter
als die im erfindungsgemäßen Rahmen bearbeitete Steuerungsprogrammquelle. Dieser
Inkonsistenz kann aber stets dadurch abgeholfen werden, dass einfach an der
Maschinensteuerung eine Kompilierung der abgelegten Steuerungsprogrammquelle
erfolgt.
Dadurch ist erstmals eine einfache, nämlich an einem eigens hierfür konfigurierten
Programmiergerät vorzunehmende Bearbeitung möglich, ohne dass die Gefahr eines
Datenverlustes bzw. die Gefahr von Inkonsistenzen - wie oben genannt - besteht.
Üblicherweise erfolgt erfindungsgemäß das Kompilieren der bearbeiteten Programm
quelle in dem Programmiergerät mit anschließendem Download sowohl von
Programmquelle und Kompilat in die Maschinensteuerung. Es ist stets gewährleistet,
dass diese auf dem "neuesten Stand" sind.
Die Erfindung bietet eine automatische und praktisch nicht zu überwindende Sicherung
der genannten Konsistenz auf sehr einfache Weise. Durch ein erfindungsgemäß
vorkonfiguriertes Programmiergerät und eine entsprechend vorkonfigurierte
Maschinensteuerung erfolgt das genannte Verfahren quasi automatisch. Die Bedienung
ist dabei gegenüber dem Stand der Technik nach außen hin praktisch unverändert,
d. h., dem Bediener muss nicht bewusst sein, dass die Steuerungsprogrammquelle
unmittelbar bzw. direkt in der Maschinensteuerung bearbeitet wird.
Mit der Erfindung kann auch eine Vernetzung des Programmiergerätes (z. B. ein PC)
mit mehreren Maschinensteuerungen gleichzeitig erfolgen. Eine solche Kommunika
tionsverbindung kann z. B. dazu genutzt werden, mehrere Programmquellen zu verglei
chen oder gleichzeitig zu bearbeiten/zu verändern. Wenn mehrere, im zugrunde
liegenden Maschinenverbund zusammengehörende/zusammenwirkende Maschinen
steuerungen vorhanden sind, kann die Bearbeitung der zugehörigen Programmquellen
sehr einfach aufeinander abgestimmt werden, ohne dass das Programmiergerät
sequentiell an die einzelnen Maschinensteuerungen angeschlossen und von diesen
getrennt werden muss.
Andererseits entfallen auch mehrere Arbeitsschritte; so muss die Steuerungsprogramm
quelle nicht nach der Bearbeitung in die Maschinensteuerung downgeloadet (herunter
geladen bzw. geladen) werden. Denn es ist automatisch die richtige Version der
Steuerungsprogrammquelle an der richtigen Stelle bearbeitet und gespeichert worden.
Bevorzugte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung sind in den Unteransprüchen
beschrieben.
Falls die Programmquelle für mehrere Maschinensteuerungen verwendet werden oder
an einem anderen Ort als dem Standort der Maschinensteuerung bearbeitet, geprüft oder
weitergegeben werden soll, muss sichergestellt werden, dass die Programmquelle
zusätzlich im Programmiergerät abgelegt ist und dass vor und/oder nach der Bear
beitung ein Abgleich auf Übereinstimmung der Programmquellen von Maschinen
steuerung und Programmiergerät erfolgt. Dieser Abgleich kann manuell, aber auch
automatisch erfolgen. Dadurch werden Übertragungsfehler während der Kommuni
kation weitgehend ausgeschlossen. Zumindest ist immer gewährleistet, dass der
Benutzer (der Kundendienst/Service bzw. der Inbetriebnehmer) immer diejenige
Version in seinem Programmiergerät hat, die auch auf der Maschinensteuerung läuft.
Dann kann der Benutzer - beispielsweise in einer Wartungszentrale oder ähnlichem -
die Arbeit und eventuell auftretende Probleme an der entsprechenden Maschinen
steuerung stets in genauer Übereinstimmung mit dem Steuerungsprogramm der
Maschinensteuerung nachvollziehen.
Ein gleichzeitiger, anderweitiger Zugriff während der Bearbeitung der Programmquelle
- die ja direkt in der Maschinensteuerung erfolgt - wird dadurch zuverlässig unter
bunden, dass während der Kommunikation und/oder während der Bearbeitung der
Programmquelle der Zugriff auf die Programmquelle der Maschinensteuerung
verhindert wird. Hierzu kann beispielsweise ein Flag der Maschinensteuerung gesetzt
sein, welches die Zugriffsmöglichkeit auf die Programmquelle der Maschinensteuerung
deaktiviert. Dies kann von Hand oder automatisch geschehen. Jedenfalls vermeidet das
gesetzte Flag eine gleichzeitige Bearbeitung und damit eine Zugriffsverletzung.
Dadurch wird die Einheitlichkeit und Konsistenz der Bearbeitung gewahrt. Dies ist
insbesondere im Hinblick auf große Produktionshallen vorteilhaft, wo der Benutzer mit
seinem Programmiergerät beispielsweise zentral positioniert ist und über beispielsweise
ein Netzwerk auf auch weiter entfernte und für ihn nicht sichtbare Maschinen
steuerungen zugreifen kann.
Für die erfindungsgemäße Bearbeitung kann eine direkte physikalische Kommunika
tionsverbindung zwischen Programmiergerät und Maschinensteuerung vorgesehen sein.
Dann wird das Programmiergerät in eine entsprechende Schnittstelle der Maschinen
steuerung eingesteckt und/oder umgekehrt und über die Schnittstelle die erforderlichen
Daten übertragen. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren erfolgt ja die Bearbeitung der
in der Maschinensteuerung abgelegten Version der Programmquelle unter Zuhilfe
nahme des Programmiergerätes. Die Datenübertragung ist somit auf eine längere Zeit
dauer angelegt, nämlich in der Regel auf die Zeitdauer des Bearbeitungsvorganges. Für
diese ganze Zeitdauer muss die Verbindung bestehen. Hierfür ist die vorgeschlagene
direkte physikalische Kommunikationsverbindung besonders geeignet, da sie einerseits
eine wenig fehleranfällige Verbindung ist und andererseits auch ein eventuell vorhan
denes Netzwerk, in das mehrere Maschinensteuerungen eingebunden sein können, nicht
beansprucht.
Eine standardisierte Kommunikationsverbindung, für die meist die entsprechende
Hardware bereits vorhanden ist bzw. leicht beschafft werden kann, ist die Kommuni
kation über eine direkte Ethernetschnittstelle zwischen Programmiergerät und
Maschinensteuerung. Wenn beispielsweise ein Hallennetzwerk von Maschinen
steuerungen vorliegt, kann das Programmiergerät einfach an eine beispielsweise
vorhandene Ethernetschnittstelle des Netzwerks angeschlossen werde. Es kann aber
auch an einer Maschinensteuerung eine zusätzliche Ethernetschnittstelle vorgesehen
sein. Hierauf wird später noch näher eingegangen. Die Übertragung mittels des
Ethernet-Protokolls ist in der Regel schnell und zuverlässig, so dass das erfindungs
gemäße Verfahren mit der vorgeschlagenen Ausgestaltung ein geringes Maß an
Fehleranfälligkeit aufweist.
Alternativ hierzu kann - wenn die Kommunikation über ein vorhandenes Kommunika
tionsnetzwerk von Maschinensteuerungen erfolgt - das Programmiergerät in dieses
vorhandene Kommunikationsnetzwerk mit einer korrespondierenden Schnittstelle
eingebunden werden und über das Kommunikationsnetzwerk selektiv auf eine einzelne
Maschinensteuerung zugreifen. Das Kommunikationsnetzwerk kann beispielsweise ein
vorhandenes Ethernet sein. Hierfür kommt aber auch das Internet in Frage. Allein der
selektive und wahlfreie Zugriff des Programmiergerätes auf eine einzelne Maschinen
steuerung über ein Netzwerk von u. a. Maschinensteuerungen ist im Stand der Technik
nicht vorbekannt. Es wird daher ausdrücklich auch ein solches Verfahren beansprucht,
welches im übrigen wie im Stand der Technik funktioniert, d. h. mit Download und
anschließendem Upload. Dies hat den Vorteil, dass die Bearbeitung zentral erfolgen
kann. Dadurch werden weite Wege erspart und die Bearbeitung gestaltet sich wesentlich
einfacher.
Bei einem Netzwerk von Maschinensteuerungen wird die zu bearbeitende Maschinen
steuerung im Programmiergerät ausgewählt. Dabei mögliche Verwechslungen werden
ausgeschlossen, indem die Kommunikation und/oder die Bearbeitung an der
Maschinensteuerung angezeigt wird. Dies kann beispielsweise über eine angezeigte
Programmiersperre an der Maschinensteuerung geschehen, die durch eine Bestätigungs
eingabe aufgehoben wird. Alternativ können Verwechslungen beim Herstellen der
Verbindung dadurch ausgeschlossen werden, dass die Maschinensteuerung eine
zusätzliche Einzelanschluss-Netzwerkschnittstelle aufweist, die an eine korrespondier
ende Schnittstelle des Programmiergerätes anzuschließen ist, wodurch die
Kommunikation mit dem Programmiergerät erfolgt.
Um sicherzustellen, dass die Bearbeitung lediglich durch autorisierte und vorbe
stimmte Personen erfolgen kann, wird vorgeschlagen, dass die Bearbeitung des
Steuerungsprogramms durch eine auf der Maschinensteuerung aktivierte Zugangs
sicherung lediglich vorbestimmten Benutzern ermöglicht wird. Eine solche Zugangs
sicherung bzw. der daraus resultierende, erlaubte Zugang und/oder verweigerte Zugang
soll für das Programmiergerät gleichermaßen wirksam sein.
Des weiteren wird vorgeschlagen, dass an der Maschinensteuerung ein ansprechbarer
Remote-Bereitschaftsschalter vorgesehen ist, der über die Zugangssicherung verriegelt
wird. Hierdurch wird eine weitere Sicherung gegen unautorisierten Zugriff geschaffen.
Vorzugsweise ist die direkte Bedienung der Maschinensteuerung während der Kommu
nikation und/oder während der Bearbeitung der Programmquelle mit dem Programmier
gerät deaktiviert. Damit werden zuverlässig Datenzugriffskonflikte ausgeschlossen.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann mit einer Maschinensteuerung durchgeführt
werden, ohne dass diese bei einem vorhandenen Kommunikationsnetzwerk von
Maschinensteuerungen von diesem getrennt werden muss.
Die Erfindung wird anhand eines in der Figur dargestellten Ausführungsbeispiels näher
erläutert. Die Figur zeigt eine schematische Darstellung einer Maschinensteuerung und
eines Programmiergerätes zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, wobei
die Maschinensteuerung nach Anspruch 13 ausgebildet ist.
Die Figur zeigt eine Maschinensteuerung 2, die - beispielsweise mit weiteren
Maschinensteuerungen 2 gemeinsam - in ein Kommunikationsnetzwerk 10 eingebunden
ist. Die Maschinensteuerung ist über die linke der beiden gezeigten Netzwerkadapter 13
in das Kommunikationsnetzwerk 10 (Hallennetzwerk) eingebunden. Hierzu ist eine
Kommunikationsnetzwerkschnittstelle 11 an der Maschinensteuerung 2 vorhanden, über
die der entsprechende Anschluss erfolgt. Die Maschinensteuerung verfügt über ein
Speichermittel 16, welches mit einem Programmiermodul 5a der Maschinensteuerung 2
kommunizieren kann. Hierdurch werden die Daten zwischen dem Programmiermodul
5a und dem Speichermittel 16 der Maschinensteuerung 2 ausgetauscht. Des weiteren ist
ein Bedien- und Visualisierungsmodul 7 vorgesehen, welches einerseits die direkte
Bedienung der zugeordneten Maschine erlaubt und andererseits die Eingabe von
Änderungen eines vorhandenen Steuerungsprogramms einer Programmquelle.
Gleichzeitig wird die Änderung in dem lediglich schematisch dargestellten Monitor des
Bedien- und Visualisierungsmoduls 7 angezeigt. Hier können auch Maschinenzustände
visualisiert werden.
Die Maschinensteuerung 2 kommuniziert temporär - insbesondere bei Service, Wartung
oder Inbetriebnahme - mit einem Programmiergerät 1. Die Kommunikation kann über
das Kommunikationsnetzwerk 10 erfolgen. Dann sind Programmiergerät 1 und
Maschinensteuerung 2 an das Kommunikationsnetzwerk 10 angeschlossen über die
gezeigten Kommunikationsschnittstellen 11 bzw. 12. Die Verbindung ist dann nicht
direkt, sondern erfolgt über beispielsweise einen Header des Netzwerkprotokolls, der
von dem entsprechenden Gerät gesendet wird und die betreffende Maschinensteuerung
2 adressiert.
Gestrichelt gezeigt ist die alternative Variante, dass das Programmiergerät 1 über eine
direkte, physikalische Kommunikationsverbindung 8 mit der Maschinensteuerung 2
kommuniziert. Die Verbindung wird dann über die Kommunikationsschnittstellen - im
gezeigten Fall direkte Ethernetschnittstellen 9,12 - hergestellt. Es können auch beide
Kommunikationsmöglichkeiten gleichzeitig verwendet werden. Dann kann an der direkt
angeschlossenen Maschinensteuerung 2 und gleichzeitig an anderen Maschinen
steuerungen 2 des Kommunikationsnetzwerks 10 - beispielsweise synchron - die
Programmquelle bearbeitet werden.
In dem Programmiergerät 1 ist ein Programmiermodul 5b vorhanden, das über ein
Eingabe- und Visualisierungsmodul 19 mit dem Benutzer in Interaktion steht. Ein ent
sprechendes Programmiermodul 5a ist ebenfalls in der Maschinensteuerung 2 vor
gesehen. Die Programmquelle 3a ist in der Maschinensteuerung 2 abgelegt. Gleichzeitig
kann sie auch (3b) in dem Programmiergerät 1 abgelegt sein, um beispielsweise die
Programmquelle für andere Maschinensteuerungen zu verwenden oder an einem
anderen Ort zu testen bzw. zur Verfügung zu stellen.
Über die Kommunikationsverbindung zwischen Programmiergerät 1 und Maschinen
steuerung 2 erfolgt die Bearbeitung der Programmquelle direkt in der Maschinen
steuerung 2, d. h. es wird mittels des Programmiergerätes 1 die Programmquelle in der
Maschinensteuerung 2 verändert bzw. bearbeitet. Das Programmiergerät 1 ist quasi eine
Remote-I/O-Peripherie der Maschinensteuerung 2, wobei jedoch noch ein
Programmiermodul 5b auf dem Programmiergerät 1 vorhanden sein muss.
Das Programmiermodul 5b des Programmiergerätes 1 kommuniziert - ebenfalls
bidirektional - mit einem Speichermittel 17 des Programmiergeräts 1. In diesem kann
auch die Programmquelle zusätzlich abgelegt sein.
Die gezeigten Daten sind lediglich symbolisch durch Zylinderabschnitte des jeweiligen
Speichermittels 16, 17, 18 dargestellt und vorliegend mit den sich dahinter verbergen
den Daten, d. h. Programmquellen und Kompilat identifiziert. Das erfindungsgemäße
Verfahren funktioniert folgendermaßen:
Das Programmiergerät 1 wird über die direkte Kommunikationsverbindung 8 (Schnitt stellen 9, 12) bzw. über das Kommunikationsnetzwerk 10 (Schnittstellen 11, 12) in eine kommunizierende Verbindung mit dem Programmiergerät 2 gebracht. Dies kann beispielsweise durch Adressierung über das Kommunikationsnetzwerk 10 erfolgen. Wenn die Kommunikationsverbindung hergestellt ist, wird optional entweder die Programmquelle 3a aus der Maschinensteuerung 2 in das Programmiergerät 1 upgeloadet (sofern anfänglich überhaupt eine Programmquelle 3a vorhanden ist) oder die Programmquelle 3b anfänglich mit der Programmquelle 3a in der Maschinen steuerung 2 abgeglichen. Daraufhin erfolgt über die Kommunikationsverbindung die Bearbeitung in dem Programmiermodul 5b des Programmiergerätes 1, und zwar unter Bearbeitung/Änderung der Programmquelle 3a in der Maschinensteuerung 2. Das Programmiermodul 5b greift also über die Kommunikationsschnittstelle auf die Programmquelle 3a in dem Programmiermodul 5a der Maschinensteuerung 2 bei der Bearbeitung zu. Es erfolgen bedarfsweise die erforderlichen Schreib-/Lesezugriffe auf die Programmquelle 3a in einem Speichermittel 16,18 oder im Arbeitsspeicher (nicht gezeigt) der Maschinensteuerung 2. Dabei wird die Bearbeitung in dem Bedien- und Visualisierungsmodul 7 der Maschinensteuerung 2 durch die Kommunikations-/ Bearbeitungsanzeige 15 angezeigt. Es kann auch vorgesehen sein, dass vor Beginn der Bearbeitung ein Remote-Bereitschaftsschalter 14 an der Maschinensteuerung betätigt werden muss, um Verwechslungen von unterschiedlichen Maschinensteuerungen auszuschließen.
Das Programmiergerät 1 wird über die direkte Kommunikationsverbindung 8 (Schnitt stellen 9, 12) bzw. über das Kommunikationsnetzwerk 10 (Schnittstellen 11, 12) in eine kommunizierende Verbindung mit dem Programmiergerät 2 gebracht. Dies kann beispielsweise durch Adressierung über das Kommunikationsnetzwerk 10 erfolgen. Wenn die Kommunikationsverbindung hergestellt ist, wird optional entweder die Programmquelle 3a aus der Maschinensteuerung 2 in das Programmiergerät 1 upgeloadet (sofern anfänglich überhaupt eine Programmquelle 3a vorhanden ist) oder die Programmquelle 3b anfänglich mit der Programmquelle 3a in der Maschinen steuerung 2 abgeglichen. Daraufhin erfolgt über die Kommunikationsverbindung die Bearbeitung in dem Programmiermodul 5b des Programmiergerätes 1, und zwar unter Bearbeitung/Änderung der Programmquelle 3a in der Maschinensteuerung 2. Das Programmiermodul 5b greift also über die Kommunikationsschnittstelle auf die Programmquelle 3a in dem Programmiermodul 5a der Maschinensteuerung 2 bei der Bearbeitung zu. Es erfolgen bedarfsweise die erforderlichen Schreib-/Lesezugriffe auf die Programmquelle 3a in einem Speichermittel 16,18 oder im Arbeitsspeicher (nicht gezeigt) der Maschinensteuerung 2. Dabei wird die Bearbeitung in dem Bedien- und Visualisierungsmodul 7 der Maschinensteuerung 2 durch die Kommunikations-/ Bearbeitungsanzeige 15 angezeigt. Es kann auch vorgesehen sein, dass vor Beginn der Bearbeitung ein Remote-Bereitschaftsschalter 14 an der Maschinensteuerung betätigt werden muss, um Verwechslungen von unterschiedlichen Maschinensteuerungen auszuschließen.
Nach erfolgter Erstellung/Bearbeitung/Änderung der Programmquelle 3a in der
Maschinensteuerung 2 kann - ebenfalls optional - ein weiterer Upload der
Programmquelle 3a in das Programmiergerät 1 und/oder ein Abgleich der
Programmquellen 3a, 3b erfolgen. Daraufhin wird das Programmiergerät 1 von der
Maschinensteuerung 2 abgekoppelt oder - falls die Kommunikation über das
Kommunikationsnetzwerk 10 vorgesehen ist - die Kommunikationsverbindung
zwischen dem Programmiergerät 1 und der Maschinensteuerung 2 unterbrochen
und/oder das Programmiergerät 1 von der Maschinensteuerung 2 beispielsweise
abgemeldet. Daraufhin kann dann das Programmiergerät 1 selektiv und wahlfrei auf
eine andere Maschinensteuerung 2 zugreifen.
Das Kompilat der bearbeiteten Programmquelle wird entweder in dem Programmier
modul 5b, welches auch einen Compiler umfasst, erzeugt und dann downgeloadet oder
in der Maschinensteuerung 2 aus der bearbeiteten Steuerungsprogrammquelle erzeugt
und in ein Steuerungsmodul 6 geladen und dort in einem hierfür vorgesehenen
Speichermittel 18 des Steuerungsmoduls 6 abgelegt. Das Steuerungsmodul 6 kann ein
Softwaremodul der Maschinensteuerung 2 sein. Es kann aber auch eine eigene
Steuerungshardware vorgesehen sein, die das Steuerungsmodul 6 bildet. Das Kompilat
muss in jedem Fall in dem Steuerungsmodul 6, z. B. im Speichermittel 18 des
Steuerungsmoduls 6, abgelegt sein. Es kann aber insbesondere auch in dem Speicher
mittel 16 der Maschinensteuerung 2 abgelegt sein. Die Speichermittel 16, 18 können ein
physikalischer Speicher (Festplatte, RAM bzw. Arbeitsspeicher) der Maschinen
steuerung 2 sein.
1
Programmiergerät
2
Maschinensteuerung
3
a Programmquelle in der Maschinensteuerung
3
b Programmquelle in dem Programmiergerät
4
Kompilat
5
a Programmiermodul in der Maschinensteuerung
5
b Programmiermodul im Programmiergerät
6
Steuerungsmodul
7
Bedien- und Visualisierungsmodul
8
direkte Kommunikationsverbindung
9
direkte Ethernetschnittstelle
10
Kommunikationsnetzwerk
11
Kommunikationsnetzwerkschnittstelle
12
Kommunikationsnetzwerkschnittstelle des Programmiergerätes
13
Netzwerkadapter
14
Remote-Bereitschafisschalter
15
Kommunikations-/Bearbeitungsanzeige
16
Speichermittel der Maschinensteuerung
17
Speichermittel des Programmiergeräts
18
Speichermittel des Steuerungsmoduls
19
Eingabe- und Visualisierungsmodul
Claims (13)
1. Verfahren zur Remote-Steuerungsprogrammierung, wobei ein
Programmiergerät (1) temporär, insbesondere bei Wartung oder Inbetriebnahme,
mit einer Maschinensteuerung (2) kommuniziert und auf dem Programmier
gerät (1) eine Bearbeitung eines Steuerungsprogramms erfolgt, dessen
Programmquelle (3a) und dessen Kompilat (4) in der Maschinensteuerung (2)
abgelegt sind, und in dem Programmiergerät (1) ein Programmiermodul (5b)
vorhanden ist, mittels dessen an dem Programmiergerät (1) die in der
Maschinensteuerung (2) abgelegte Programmquelle (3a) bearbeitet und nach der
Bearbeitung das Kompilat (4) der bearbeiteten Programmquelle (3a) erzeugt und
in der Maschinensteuerung (2) gespeichert und dort für ein Steuerungsmodul (6)
bereitgestellt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Programm
quelle (3a) zusätzlich im Programmiergerät (1) abgelegt ist und dass vor
und/oder nach der Bearbeitung ein Abgleich auf Übereinstimmung der
Programmquellen (3a, 3b) von Maschinensteuerung (2) und Programmier
gerät (1) erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass während der
Kommunikation und/oder während der Bearbeitung der Programmquelle (3a)
der Zugriff auf die Programmquelle (3a) der Maschinensteuerung (2) verhindert
wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass während der
Kommunikation und/oder während der Bearbeitung der Programmquelle (3a) ein
Flag der Maschinensteuerung (2) gesetzt ist, welches die Zugriffsmöglichkeit auf
die Programmquelle (3a) der Maschinensteuerung (2) deaktiviert.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass
eine direkte physikalische Kommunikationsverbindung (8) zwischen
Programmiergerät (1) und Maschinensteuerung (2) verwendet wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunika
tion über eine direkte Ethernet-Schnittstelle (9) zwischen Programmiergerät (1)
und Maschinensteuerung (2) erfolgt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass
die Kommunikation über ein vorhandenes Kommunikationsnetzwerk (10) von
Maschinensteuerungen (2) erfolgt, in welches das Programmiergerät (1) einge
bunden wird, wobei das Programmiergerät (1) über das Kommunikationsnetz
werk (10) selektiv auf eine einzelne Maschinensteuerung (2) zugreift.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass
die Kommunikation und/oder die Bearbeitung an der Maschinensteuerung (2)
z. B. über eine Kommunikations-/Bearbeitungsanzeige (15) des Bedien- und
Visualisierungsmoduls (7) angezeigt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Programmier
sperre an der Maschinensteuerung (2) vorhanden ist, die durch eine
Bestätigungseingabe aufgehoben wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass
die Bearbeitung des Steuerungsprogramms durch eine auf der Maschinen
steuerung (2) aktivierte Zugangssicherung lediglich vorbestimmten Benutzern
ermöglicht wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein auf der
Maschinensteuerung (2) ermöglichter Zugang und/oder verweigerter Zugang für
das Programmiergerät (1) gleichermaßen wirksam ist.
12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass an der
Maschinensteuerung (2) ein ansprechbarer Remote-Bereitschaftsschalter (14)
vorgesehen ist, der über die Zugangssicherung verriegelt wird.
13. Maschinensteuerung, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach
Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass diese über eine Kommunikations
netzwerk-Schnittstelle (11) in ein Kommunikationsnetzwerk (10) von
Maschinensteuerungen (2) eingebunden ist und eine zusätzliche
Einzelanschluss-Netzwerkschnittstelle (9) aufweist, die an eine
korrespondierende Schnittstelle (12) des Programmiergerätes (1) anzuschließen
ist, wodurch die Kommunikation mit dem Programmiergerät (1) erfolgt.
Priority Applications (4)
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---|---|---|---|
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