DE10117347A1 - Bauteil eines Leserbehandlungsgeräts sowie Laserbehandlungsgerät mit Beleuchtunssystem - Google Patents
Bauteil eines Leserbehandlungsgeräts sowie Laserbehandlungsgerät mit BeleuchtunssystemInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Bauteil eines Laserbehandlungsgeräts mit Beleuchtungssystem, insbesondere für den Einsatz im medizinischen Bereich, wobei das Laserbehandlungsgerät eine Laserlichtquelle zur Erzeugung eines Bearbeitungslaserstrahls und einer Beleuchtungslichtquelle zur Erzeugung eines sichtbaren Lichts zur Beleuchtung eines zu bearbeitenden Bereichs umfaßt und wobei das Bauteil ein oder mehrere erste optische Elemente umfaßt, über die der Bearbeitungslaserstrahl weitergeleitet wird, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eines der ersten optischen Elemente so als optisches Mehrfunktionselement ausgelegt ist, daß das sichtbare Licht zur Beleuchtung zumindest auch über dieses mindestens eine optische Mehrfunktionselement gelenkt wird. Die Erfindung betrifft ferner ein Laserbehandlungsgerät mit mindestens einem solchen Bauteil.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bauteil eines Laserbehandlungsgeräts mit Beleuch
tungssystem, insbesondere für den Einsatz im medizinischen Bereich, wobei das Laserbe
handlungsgerät eine Laserlichtquelle zur Erzeugung eines Bearbeitungslaserstrahls und eine
Beleuchtungslichtquelle zur Erzeugung eines sichtbaren Lichts zur Beleuchtung eines zu be
arbeitenden Bereiches umfaßt und wobei das Bauteil ein oder mehrere erste optische Ele
mente umfaßt, über das oder die der Bearbeitungslaserstrahl weitergeleitet wird. Die Erfindung
betrifft ferner ein Laserbehandlungsgerät mit Beleuchtungssystem insbesondere für den
Einsatz im medizinischen Bereich mit einer Laserlichtquelle und einer Beleuchtungslicht
quelle.
Insbesondere aus dem zahnmedizinischen Bereich sind unterschiedliche Behandlungsgeräte
bekannt, wobei sowohl Behandlungsgeräte mit mechanischen Behandlungselementen, wie
z. B. einem Bohrer, aber auch Behandlungsgeräte eingesetzt werden, die anstelle der mecha
nischen Bearbeitungselemente einen Laserstrahl verwenden.
Je nach Anwendungsgebiet ist es vorteilhaft oder erforderlich, den zu bearbeiteten Bereich zu
beleuchten, um dem Bediener der Geräte die geeigneten Lichtverhältnisse zu verschaffen.
Häufig ist es, insbesondere in schwer zugänglichen Bereichen, wie es insbesondere im zahn
medizinischen Bereich der Fall ist, schwierig, mit externen Beleuchtungsquellen den zu bear
beiteten Bereich auszuleuchten, da insbesondere das Behandlungs- bzw. Bearbeitungsgerät
bzw. der Bediener selbst den zu bearbeiteten Bereich abschattet.
Es sind daher aus dem Stand der Technik Geräte bekannt, an denen integral mit dem Be
handlungsgerät ausgebildete Beleuchtungsvorrichtungen vorgesehen sind.
Aus der DE 33 32 628 C2 ist beispielsweise ein zahnärztliches Handstück bekannt, das einen
Behandlungskopf aufweist, an dem ein mechanisches Behandlungswerkzeug angebracht ist.
Das Handstück weist ferner einen Lichtleiter auf, der durch das Handstück geführt ist und
seitlich in der Nähe des Behandlungswerkzeug aus dem Handstück herausgeführt ist, so daß
das Bearbeitungswerkzeug sowie der zu bearbeiteten Bereich mittels einer Beleuchtungslicht
quelle beleuchtet werden kann.
Aus der DE 33 28 604 A1 ist ferner ein Zahnsteinentfernungs-Handstück bekannt, das, ähn
lich wie bei dem in der DE 33 32 628 C2 offenbarten Gerät, in einem vorderen Bereich ein
Behandlungswerkzeug, hier ein Zahnsteinentfernungs-Werkzeug, aufweist, das in Schwingungen
versetzt wird. Auch bei der in dieser Druckschrift offenbarten Vorrichtung wird durch
das Handstück ein Lichtleiter geführt, der in der Nähe des Bearbeitungswerkzeuges mündet
und den zu bearbeiteten Bereich mittels einer Beleuchtungslichtquelle beleuchten soll.
Die bekannten Beleuchtungssysteme nach dem Stand der Technik haben den Nachteil, daß die
Zuführung des Lichtleiters relativ aufwendig und damit kostenintensiv ist, wobei die Licht
leiter zusätzlich relativ empfindlich sind, was im Laufe der Lebensdauer eines entsprechenden
Gerätes zu Verminderungen der zur Verfügung stehenden Beleuchtungslichtstärke führen
kann. Ferner muß bei einer Zerstörung des Lichtleiters häufig der gesamte Lichtleiter ausge
wechselt werden, was sehr kostenintensiv oder unter Umständen wirtschaftlich gar nicht mehr
möglich ist.
Ferner ist je nach Behandlungswerkzeug die Ausleuchtung des zu bearbeitenden Bereichs
nicht optimal, was insbesondere bei Bohrern der Fall ist, bei denen das Licht durch einen
seitlich angebrachten Lichtleiter zugeführt wird.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Bauteil eines Laserbehandlungsgeräts
mit einem Beleuchtungssystem sowie ein solches Laserbehandlungsgerät zur Verfügung zu
stellen, das die oben genannten Nachteile des Standes der Technik vermeidet und insbesonde
re auf einfache und kostengünstige Weise ein effektives Beleuchtungssystem zur Verfügung
stellt.
Diese Aufgabe wird durch ein Bauteil gemäß Anspruch 1 sowie ein Laserbehandlungsgerät
mit Beleuchtungssystem gemäß Anspruch 14 gelöst. Die Ansprüche 2 bis 13 und 15 bis 18
betreffen besonders vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Bauteils sowie
des erfindungsgemäßen Laserbehandlungsgeräts.
Erfindungsgemäß ist ein Bauteil eines Laserbehandlunsgeräts mit Beleuchtungssystem so
ausgelegt, daß zumindest eines der ersten optischen Elemente so als optischen Mehrfunktionselement
ausgelegt ist, daß das sichtbare Licht zur Beleuchtung zumindest auch über dieses
mindestens eine optische Mehrfunktionselement gelenkt wird.
Dadurch wird ermöglicht, daß die ersten optischen Elemente, die sowieso erforderlich sind,
um den von der Laserlichtquelle erzeugten Bearbeitungslaserstrahl auf den zu bearbeitenden
Bereich zu lenken, zumindest teilweise ebenfalls dazu verwendet werden, sichtbares Licht der
Beleuchtungslichtquelle auf den zu behandelnden Bereich zu lenken. Zusätzliche optische
Elemente, die in der Regel sehr kostenintensiv sind, werden dadurch vermieden.
Darüber hinaus sind die ersten optischen Elemente zur Leitung bzw. Lenkung des Bearbei
tungslaserstrahls in der Regel sehr hochwertige optische Elemente, so daß auch ein sehr ef
fektives Weiterleiten des Beleuchtungslichtes ermöglicht wird. Solche hochwertigen Ele
mente werden in der Regel aus Kostengründen nicht für die Beleuchtung eingesetzt, so daß
mit der vorliegenden Erfindung gleichsam ein doppelter Effekt erzeugt wird, zum einen eine
Kostenreduktion, da optische Elemente eingespart werden, zum anderen eine qualitative Ver
besserung, da auch für das sichtbare Beleuchtungslicht sehr hochwertige optische Elemente
eingesetzt werden können.
Es soll an dieser Stelle angemerkt werden, daß die Wellenlänge des Bearbeitungslaserstrahls
sich in der Regel nicht im sichtbaren Bereich befindet. Aufgrund der unterschiedlichen geo
metrischen Ausgestaltung bzw. Fokussierung des Bearbeitungslaserstrahls im Vergleich zu
einem gewünschten Beleuchtungslicht eignet sich aber der Laserstrahl unabhängig von seiner
Wellenlänge grundsätzlich nicht zur Beleuchtung des zu bearbeitenden Bereiches, da der Be
arbeitungslaserstrahl in der Regel auf einen Bearbeitungspunkt fokussiert werden muß, wäh
rend das Beleuchtungslicht einen größeren Bereich um die zu bearbeitende Stelle möglichst
gleichmäßig ausleuchten soll.
Gleiches gilt für eventuell vorhandene sogenannte Pilotlaserstrahlen, die Licht im sichtbaren
Bereich emittieren und als "Zielvorrichtung" eingesetzt werden, um dem Bediener anzuzeigen,
an welcher Stelle der ggf. für den Benutzer unsichtbare Bearbeitungslaserstrahl auf das
zu bearbeitende Material wirkt oder wirken wird.
Unabhängig von der Fokussierung würde sich ein solcher Pilotlaserstrahl auch im Falle einer
optischen Aufweitung nicht als Beleuchtungslicht eignen, da es in einen solchen Falle durch
die hohe Kohärenzlänge zu destruktiven Interferenzerscheinungen an der Oberfläche des zu
bearbeitenden Material kommt, wodurch sogenannte "Speckles" entstehen, die als schwarze
bzw. dunkle Flecken im beleuchteten Feld auftreten und damit ein ungestörtes Erkennen von
Einzelheiten verhindern, was gerade durch die Beleuchtung vermieden werden soll. Das Auf
treten von "Speckles" kann dazu führen, daß das Erkennen von Einzelheiten häufig deutlich
schlechter ist als ohne den ggf. aufgeweiteten Pilotlaserstrahl. Gleiches gilt analog für eine
ggf. vorhandene Laserlichtquelle, die zu Diagnosezwecken, bspw. zur Anregung einer Fluo
reszenz eingesetzt wird.
Unter "optischen Elementen" im Sinne der Erfindung sind alle bekannten optischen Elemente
im weitesten Sinne zu verstehen, sowohl Elemente, die den Verlauf des Lichts bzw. eines
Laserstrahls beeinflussen, wie z. B. lenkende, fokussierende, aufweitende, reflektierende oder
das auf sie einfallende Licht sonstwie beeinflussende Elemente. Ferner umfaßt der Begriff
"optische Elemente" im Sinne der Erfindung auch Elemente, die den Verlauf des auf sie auf
treffenden Lichts oder eines Bearbeitungslaserstrahl im wesentlichen nicht beeinflussen, wie
z. B. Austritts- oder Abschlusscheiben, die für die Wellenlänge des entsprechenden Lichts im
wesentlichen vollständig transmittierend sind, wobei auch keine Aus- oder Ablenkung beim
Durchlauf eines solchen optischen Elementes auftritt (oder eine solche Ablenkung vernach
lässigbar ist). Optische Elemente können insbesondere Spiegel, Hohlleiter, Lichtleiter, wie
z. B. Glasfasern, Abdeck- oder Austrittsfenster sein.
Ferner soll darauf hingewiesen werden, daß ein optisches Element auch unterschiedliche Be
reiche mit unterschiedlichen Wirkungen in diesen Bereichen umfassen kann. Ein optisches
Element im Sinne der Erfindung kann z. B. ein Spiegel sein, der über einen weiten Bereich im
wesentlichen eben ausgebildet ist, der aber in einem Randbereich eine Krümmung aufweist.
Grundsätzlich ist es auch möglich, daß ein optisches Element zwischen den unterschiedlichen
Bereichen klare Grenzen aufweist, wie z. B. Kanten oder Beschichtungen, beispielsweise auch
nicht reflektierende Beschichtungen. Ferner ist es möglich, daß ein optisches Element im Sin
ne der Erfindung auch zweigeteilt sein kann, um die gewünschten Effekte zu erzeugen.
Als "Laserlichtquelle" im Sinne der Erfindung ist sowohl ein einfacher Laser wie z. B. ein
Diodenlaser, als auch eine komplexe Laservorrichtung zu verstehen, die ggf. auch aus mehre
ren einzelnen Lasern bestehen kann, beispielsweise neben dem das Bearbeitunglaserlicht er
zeugenden Laser einen zugehörigen Pumplaser umfaßt. Zu der Laserlichtquelle im Sinne der
Erfindung können auch sämtliche zugehörigen Geräte wie z. B. Frequenzkonverter etc. gehö
ren.
Unter "Beleuchtungslichtquelle" im Sinne der Erfindung ist eine Lichtquelle zu verstehen, die
nicht ausschließlich im wesentlichen monochromatisches Licht, wie z. B. ein Laserlicht, aus
sendet. Eine solche Beleuchtungslichtquelle kann aus einer oder mehreren im Prinzip beliebi
gen Lichtquellen bestehen, es ist jedoch auch möglich, daß als Beleuchtungslichtquelle im
Sinne der Erfindung lediglich eine Vorrichtung zu verstehen ist, die Licht aus einer anderen,
ggf. nicht zum Laserbehandlungsgerät gehörenden Quelle in das Laserbehandlunggerät ein
leitet bzw. einkoppelt. Dies umfaßt z. B. auch eine Spiegelvorrichtung, die Tageslicht oder
Fremdlicht zur Beleuchtung nutzt, welches ebenfalls den gewünschten Anforderungen ent
spricht. Es ist bevorzugt, daß die Beleuchtungslichtquelle bevorzugt weißes Licht emittiert,
bevorzugt zumindest aus wenigstens zwei, insbesondere wenigstens drei zentralen Wellenlän
gen zusammengesetzt ist, deren Kohärenzlänge passend gewählt ist, um ins besondere die
oben erwähnten "Speckles" zu vermeiden, die eine effektive Beleuchtung nicht ermöglichen.
Insbesondere ist ein Beleuchtungslicht gewünscht, daß eine sehr breitbandige Frequenz- bzw.
Wellenlängenverteilung aufweist. Bevorzugt werden insbesondere Beleuchtungslichtquellen
eingesetzt, die den Anforderungen der DIN-Normen für Arbeitsplatzbeleuchtungen entspre
chen, insbesondere den DIN-Normen 5035 (insbesondere Teil 1) und 6169 (insbesondere Teil
1 und 2), deren vollständiger Inhalt durch direkte Bezugnahme in diese Anmeldung aufge
nommen ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das erfindungsgemäße Bauteil so ausgebildet, daß
der in ihm geführte Bearbeitungslaserstrahl im wesentlichen frei geführt ist. Unter freier Füh
rung des Laserstrahls ist eine weitgehende Führung in einem im wesentlichen freien Innen
raum des Bauteiles zu verstehen, der mit Luft bzw. einem Gas gefüllt sein kann und ggf. auch
einen Unterdruck bzw. ein Vakuum aufweisen kann. Die Führung des Laserstrahls in diesem
freien Innenraum des Bauteils wird mittels der oben genannten ersten optischen Elemente,
insbesondere mittels Spiegeln und Linsen sowie Fenstern gelenkt und ausgerichtet bzw. fo
kussiert etc.
Bei einer solchen Ausführungsform stehen extrem viele Freiheitsgrade zur Verfügung, sowohl
des Bearbeitungslaserstrahls als auch zur zusätzlichen Führung des sichtbaren Lichts zur Be
leuchtung, das ebenfalls in dem Innenraum des Bauteils unter Nutzung insbesondere mög
lichst vieler erster optischer Elemente geführt werden kann.
Bevorzugt umfaßt das Bauteil auch ein erstes optisches Element, das im wesentlichen als für
das Laserbehandlungslicht transmittierend ausgebildetes Austrittsfenster ausgebildet ist und
das den Verlauf des Bearbeitungslaserstrahls im wesentlichen nicht beeinflußt. Ein solches
Austrittsfenster wird in der Regel zum Abschluß des bearbeitungsseitigen Endes des Bauteils,
insbesondere des Handstücks, vorgesehen, um den Innenraum nach außen abzuschirmen.
Wird das Beleuchtungslicht ebenfalls durch dieses Austrittsfenster geführt, so wird insbeson
dere eine sehr effektive Beleuchtung realisiert, da das sichtbare Licht zur Beleuchtung im
wesentlichen aus der gleichen Richtung und parallel sowie bevorzugt im gleichen Raumbe
reich wie der Behandlungslaserstrahl abgestrahlt wird, so daß auch bei sehr schwer zugängli
chen Bereichen, insbesondere im zahnmedizinischen Bereich, als Beispiel seien hier insbe
sondere Wurzelbehandlungen genannt, eine Abschattung vermieden wird.
Neben der beschriebenen Ausführungsform, bei der das Austrittsfenster des Bauteils als opti
sches Merhfunktionselement ausgebildet ist, ist selbstverständlich auch eine Ausführungs
form denkbar, bei der zusätzlich zu dem Austrittsfenster auch ein Eintrittsfenster eines sol
chen Bauteils als optisches Mehrfunktionselement zur Weiterleitung oder Lenkung sowohl
des Behandlunglaserstrahls als auch des sichtbaren Lichts zur Beleuchtung ausgebildet sein
kann.
Besonders bevorzugt ist es jedoch, daß insbesondere solche erste optische Elemente als opti
sche Mehrfunktionselemente ausgebildet sind, die nicht lediglich einen bestimmten Raumbe
reich abschirmen und den Bearbeitungslaserstrahl und/oder das sichtbare Licht zur Beleuch
tung im wesentlichen nicht beeinflussen, sondern die als den Bearbeitungslaserstrahl und/oder
das sichtbare Licht zur Beleuchtung beeinflussende Elemente ausgebildet sind. Dazu zählen
insbesondere Linsen, die durch sie hindurchfallendes Licht fokussieren, aufweiten oder
sonstwie beeinflussen, oder Spiegelelemente, die den Laserstrahl in die gewünschte Richtung
insbesondere im Innenbereich des Bauteiles bei einem frei geführten Laserstrahl lenken, wo
bei solche Spiegel ebenfalls fokussierende oder aufweitende Funktionen aufweisen können.
Dadurch wird insbesondere ermöglicht, daß das sichtbare Licht zur Beleuchtung einen Weg
durch das Bauteil nehmen kann, der zumindest in weiten Bereichen ähnlich verläuft wie der
vorbestimmte Weg des Bearbeitungslaserstrahls. Zusätzliche Elemente zur Lenkung oder Be
einflussung des sichtbaren Lichtes sind nicht erforderlich.
Je mehr der ersten optischen Elemente für den Bearbeitungslaserstrahl als optische Mehr
funktionselemente ausgebildet sind, desto weniger zusätzliche optische Elemente sind erfor
derlich, die lediglich für das sichtbare Licht zur Beleuchtung vorgesehen sind.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bauteils umfaßt
dieses ein optisches Element zum Einkoppeln des Beleuchtungslichts in das Bauteil. Ein sol
ches optisches Element ist dann erforderlich, wenn die Beleuchtunglichtquelle nicht in dem
besagten Bauteil vorgesehen ist, es sich bei dem Bauteil daher um ein Mittelstück oder um ein
bearbeitungsseitiges Endstück, insbesondere das Handstück handelt, wobei die Beleuchtungs
lichtquelle in Elementen oder Bauteilen vorgesehen ist, die weiter von dem bearbeitungsseiti
gen Ende der Vorrichtung entfernt sind. Dies ist insbesondere deshalb vorteilhaft, weil gerade
die bearbeitungsseitigen Endstücke, insbesondere das Handstück, zumindest bei medizini
schen Bereichen häufig sterilisiert werden müssen, wobei es günstig ist, empfindliche oder
schwierig zu sterilisierende Elemente in einen Bereich zu legen, der nicht so regelmäßig ste
rilisiert werden muß.
Bevorzugt ist dieses Element zum Einkoppeln des Beleuchtungslichtes so ausgebildet, daß
auch der Bearbeitungs- bzw. Behandlungsstrahl über das gleiche optische Element eingekop
pelt werden kann, so daß es sich auch bei diesem Element um ein optisches Mehrfunktion
selement im Sinne dieser Erfindung handelt.
Für das Anordnen der Laserlichtquelle in dem Laserbehandlungsgerät gilt in noch viel stärke
rem Maße das oben gesagte, da es sich bei der Laserlichtquelle in der Regel um komplexe und
auch anfällige Vorrichtungen handelt, so daß diese bevorzugt in "hinteren" Bauteilen, also
entfernt von dem bearbeitungsseitigen Ende, angeordnet sind.
Bei einer anderen Ausführungsform ist es jedoch auch möglich, daß das Bauteil selbst die
Beleuchtungslichtquelle und/oder die Laserlichtquelle umfaßt. Dies kann insbesondere im
Falle von Vorrichtungen der Fall sein, wo beispielsweise als Laserlichtquelle ein einfacher
Diodenlaser eingesetzt werden kann. Es ist jedoch auch möglich, daß es sich bei einem sol
chen Bauteil um ein Bauteil handelt, das relativ weit von dem bearbeitungsseitigen Ende des
Laserbehandlungsgeräts entfernt ist, so daß das Vorsehen der Beleuchtungslichtquelle
und/oder der Laserlichtquelle in diesem Bauteil unproblematisch ist.
Die Vorteile der vorliegenden Erfindung werden insbesondere dann sehr gravierend, wenn es
sich bei dem Bauteil um ein Handstück, also um das bearbeitungsseitige Endstück eines La
serbehandlungsgerätes handelt, da insbesondere in diesem Bereich auf jeden Fall sowohl der
Bearbeitungslaserstrahl als auch das Beleuchtungslicht zur Verfügung stehen müssen. Insbe
sondere ist ein solches Handstück so ausgebildet, daß vor allem die bearbeitungsseitigen opti
schen Elemente als optische Mehrfunktionselemente ausgebildet sind, so daß insbesondere in
diesen Endbereich kurz vor dem zu behandelnden Bereich diese optischen Mehrfunktions
elemente genutzt werden, was insbesondere auch zu einer sehr effektiven gleichgerichteten
Beleuchtung führt. Unter "gleichgerichteter Beleuchtung" ist hier zu verstehen, daß sowohl
der Bearbeitungslaserstrahl als auch das sichtbare Licht zur Beleuchtung im wesentlichen aus
der gleichen Richtung und zumindest teilweise überlappend auf den zu behandelnden Bereich
eingestrahlt wird, wodurch Abschattungen weitestgehend oder sogar vollständig vermieden
werden.
Bevorzugt ist vorgesehen, daß zumindest das letzte der ersten optischen Elemente in Richtung
des Verlaufs des Bearbeitungslaserstrahls als Mehrfunktionselement ausgebildet ist. Dieses
letzte optische Element ist in der Regel das oben beschriebene Austrittsfenster.
Bei einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform ist zumindest das letzte der er
sten optischen Elemente, das den Verlauf des Behandlungslaserstrahls noch beeinflußt, als
optisches Mehrfunktionselement ausgebildet. Hierdurch wird insbesondere sichergestellt, daß
dieses letzte, den Bearbeitungslaserstrahl lenkende oder beeinflussende optische Element,
beispielsweise einen Spiegel oder eine Linse, gleichzeitig auch für die Beleuchtung genutzt
wird, wodurch der oben beschriebene Effekt der gleichgerichteten Abstrahlung und der effek
tiven und abschattungsfreien Beleuchtung sichergestellt wird.
Die Erfindung betrifft ferner ein Laserbehandlungsgerät mit Beleuchtungssystem insbesonde
re für den Einsatz im medizinischen Bereich mit einer Laserlichtquelle und einer Beleuch
tungslichtquelle, wobei das Beleuchtungssystem und mindestens ein optisches Element für
den Bearbeitungslaserstrahl als optisches Mehrfunktionselement und so ausgelegt sind, daß
das sichtbare, bevorzugt weiße Licht zur Beleuchtung auch über dieses mindestens eine opti
sche Mehrfunktionselement gelenkt wird.
Die Vorteile eines solchen Laserbehandlungsgeräts mit Beleuchtungssystem entsprechen de
nen, die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Bauteil erläutert worden sind, wobei
das Laserbehandlungsgerät bevorzugt ein Bauteil umfaßt, wie es oben beschrieben worden ist.
Als Beleuchtungslichtquelle kann auch eine "weiße Leuchtdiode" vorgesehen sein, die Licht
unterschiedlicher Wellenlängen kombiniert (insbesondere Kombination einer roten, einer grü
nen und einer blauen LED), so daß die gewünschte gleichmäßige weiße Beleuchtung sicher
gestellt wird. Insbesondere werden durch eine solche "weiße Leuchtdiode" die oben beschrie
benen "Speckles" vermieden, die bei einem monochromatischen Laserlicht auftreten, wie z. B.
bei den oben erläuterten Pilotstrahlen. Ferner können prinzipiell standardübliche Beleuch
tunglichtquellen, wie z. B. Glühlampen oder Glimmlampen eingesetzt werden.
Diese und weitere Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der
nachfolgenden schematischen Zeichnungen noch erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Laserbehandlungsgeräts mit
einer ersten Ausführungen zweier erfindungsgemäßer Bauteile eines Laserbehand
lungsgeräts;
Fig. 2 eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Laserbehandlungsgeräts;
Fig. 3 eine dritte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Laserbehandlungsgeräts; und
Fig. 4 eine vierte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Laserbehandlungsgeräts.
Fig. 1 zeigt schematisch eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Laserbe
handlungsgeräts 10 mit einem Bauteil 20 und einem Bauteil 30 des Laserbehandlungsgeräts
10. Bei dem Bauteil 20 handelt es sich um das Handstück, das Bauteil 30 ist in seinen Ab
grenzungen nicht genauer spezifiziert und kann direkt an das Handstück 20 angebracht werden
oder aber auch beabstandet von diesem sein, wobei zwischen den Bauteilen 20 und 30
weitere in Fig. 1 nicht gezeigte Bauteile vorhanden sein können.
Es soll an dieser Stelle angemerkt werden, daß Fig. 1 die Bauteile 20 und 30 lediglich sche
matisch darstellt und daß in einem Betriebszustand sämtliche Bauteile 20, 30 und ggf. weitere
Bauteile miteinander verbunden sind.
Die Laserlichtquelle 110 emittiert einen Bearbeitungslaserstrahl 112, der über ein System
erster optischer Elemente durch das Bauteil 30 und das Handstück 20 auf einen zu bearbei
tenden Bereich 50 gelenkt wird. Dabei durchläuft der Bearbeitungslaserstrahl 112 eine fokus
sierende Linse 142, wird von einem Spiegelelement 140 in einem Winkel von etwa 90° re
flektiert, durchläuft dann eine Linse 146 und wird dann von zwei weiteren Spiegel 148 und
150 in Richtung auf das Handstück 20 gerichtet. Die Spiegel 148 und 150 sind beweglich und
bilden eine Scannervorrichtung, so daß der Bearbeitungslaserstrahl so gelenkt werden kann,
daß er auf der bearbeitenden Oberfläche ein vorgegebenes Muster in einer vorgegebenen Zeit
abtastet. Grundsätzlich ist es auch möglich, anstelle der zwei beweglichen Spiegel 148 und
150, die jeweils lediglich um eine Achse schwenkbar sind, wobei die Schwenkachsen im we
sentlichen senkrecht zueinander angeordnet sind, einen fest montierten Spiegel und nur einen
um zwei Achsen beweglichen Spiegel vorzusehen.
Der vom Spiegel 150 reflektierte Bearbeitungslaserstrahl 112 wird über eine Linse 152, die
bereits zum Handstück 20 gehört, in einen Innenraum 24 des Handstücks 20, in dem der Be
arbeitungslaserstrahl 112 frei geführt wird, gelenkt. Grundsätzlich ist es auch möglich, daß die
Linse 152 nicht zu dem Handstück 20 gehört, sondern Teil einer Kupplung bzw. eines vor
dem Handstück angeordneten Elementes ist.
Da das Handstück 20 zur besseren ergonomischen Handhabung in Richtung auf sein bearbei
tungsseitiges Ende gebogen ausgebildet ist, sind im Innenraum 24 des Handstücks 20 zwei
weitere Spiegel 154 und 156 vorgesehen, die den Bearbeitungslaserstrahl 112 auf einen Spiegel
158, der sich im Kopfteil 22 des Bauteils 20 befindet, lenkt. Der Spiegel 158 ist das letzte
lichtlenkende optische Element, das den Bearbeitungslaserstrahl 112 durch ein Lichtaustritts
fenster 172 auf den zu bearbeitenden Bereich 50 lenkt.
Das Lichtaustrittsfenster 172 ist auch ein optisches Element im Sinne der Erfindung, wobei
dieses optische Element jedoch im wesentlichen keinen Einfluß auf den Verlauf des Bearbei
tungslaserstrahls 112 hat.
Die in Fig. 1 gezeigte Ausführungsform des Laserbehandlungsgeräts 10 umfaßt ferner eine
Beleuchtungslichtquelle 120, die in dieser Ausführungsform durch eine weiße Leuchtdiode
gebildet ist.
Das von der Beleuchtungslichtquelle 120 emittierte sichtbare Licht 122 zur Beleuchtung
durchläuft den für die Wellenlängen des sichtbaren Lichts 122 durchlässigen Spiegel 144 und
wird dadurch in den Bearbeitungslaserstrahl 112 eingekoppelt.
Das sichtbare Licht 122 durchläuft danach das Bauteil 30 und das Bauteil 20 in analoger Wei
se zu dem Bearbeitungslaserstrahl 112.
Die oben erläuterten ersten optischen Elemente 146, 148, 150, 152, 154, 156, 158 und 172
sind daher als optische Mehrfunktionselemente ausgebildet, die neben dem Bearbeitungsla
serstrahl 112 auch das sichtbare Licht 122 zur Beleuchtung weiterleiten.
Es soll an dieser Stelle angemerkt werden, daß sich der Bearbeitungslaserstrahl 112 und das
sichtbare Licht 122 aufgrund der unterschiedlichen Wellenlängen nicht gegenseitig beeinflus
sen. Die optischen Mehrfunktionselemente 146, 148, 150, 152, 154, 156, 158 und 172 sind
dabei so ausgelegt, daß sie sowohl Licht der Wellenlänge des Bearbeitungslaserstrahls 112 als
auch Licht der Wellenlängen des sichtbaren Lichts 220 vergleichbar beeinflussen, d. h. die
Spiegel 148, 150, 154, 156, 158 sind reflektierend für beide Wellenlängen bzw. Wellenlängenbereiche,
während die Linsen 146, 152 und das Lichtaustrittsfenster 172 transmittierend
für beide Wellenlängen bzw. Wellenlängenbereiche ausgebildet sind.
Als Laserlichtquelle 110 können unterschiedlichste Laser eingesetzt werden, insbesondere
auch gepulste Laser, die bevorzugt ein Licht einer Wellenlänge zwischen 900 nm und 1100 nm,
bevorzugt 1030 nm oder 1064 nm abstrahlen. Die Laserlichtquelle 110 ist aber in keiner
Weise weder auf eine bestimmte Wellenlänge noch auf ein bestimmtes Lasersystem einge
schränkt. Das gewünschte Lasersystem und die gewünschte Wellenlänge des von der Laser
lichtquelle 110 abgestrahlten Bearbeitungslaserstrahls hängt entscheidend von den ge
wünschten Einsatzzweck ab. Es soll an dieser Stelle nochmals angemerkt werden, daß unter
der Laserlichtquelle 110, die in Fig. 1 lediglich schematisch dargestellt ist, auch ein komple
xes System mit mehreren Lasern, beispielsweise einschließlich Pumplasern, zu verstehen ist.
Die Laserlichtquelle 110 kann ferner Frequenzkonverter oder unterschiedliche weitere opti
sche Elemente umfassen.
Fig. 2 zeigt eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Laserbehandlungsgeräts
10, wobei gleiche oder ähnliche Elemente mit identischen Bezugszeichen versehen sind.
Der Aufbau der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform des Laserbehandlungsgeräts 10 ent
spricht im wesentlichen dem im Fig. 1 im Detail erläuterten Aufbau, so daß diesbezüglich
auf die detaillierte Beschreibung zur Fig. 1 verwiesen wird.
Der Bearbeitungslaserstrahl 112, der von der Laserlichtquelle 110 emittiert wird, durchläuft
das Laserbehandlungsgerät 10 wie in der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform. Lediglich die
Beleuchtungslichtquelle 120 ist hier nicht hinter dem Spiegel 144 angeordnet, sondern, in
Richtung des Verlaufs des Bearbeitungslaserstrahls 112 gesehen, näher am Handstück 20 an
geordnet.
Die Beleuchtungslichtquelle 120 (hier eine standardübliche Glühlampe) ist (in Abstrahlrich
tung gesehen) parallel zu dem Bearbeitungslaserstrahl 112 angeordnet, wobei das sichtbare
Licht 122 zur Beleuchtung von der Beleuchtungslichtquelle 120 eine Linse 174 und eine
weitere Linse 176 durchläuft und dann von zwei Spiegel 162 und 164 in die Linse 152 des
Handstücks 20 eingekoppelt wird. Die Linsen 174 und 176 bringen bei dieser Ausführungs
form das Beleuchtungslicht auf die passende Divergenz und regeln damit den gewünschten
Durchmesser, um den Arbeitsbereich wunschgemäß auszuleuchten.
Im Gegensatz zu der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform ist daher die Linse 152 das erste
optische Mehrfunktionselement, das sowohl zur Lenkung bzw. Beeinflussung des Bearbei
tungslaserstrahls 112 als auch zur Lenkung des sichtbaren Lichts 122 verwendet wird.
Die Spiegel 162, 164, 154, 156 und 158 sind dabei so ausgebildet, daß, obwohl das sichtbare
Licht 122 im wesentlichen parallel zu dem Bearbeitungslaserstrahl 112 über die Linse 152 in
das Handstück 20 eingekoppelt wird, der Bearbeitungslaserstrahl 112 und das sichtbare Licht
122 gleichgerichtet von dem Spiegel 158 auf den zu bearbeitenden Bereich 50 gelenkt wer
den.
Wie auch in Fig. 1 gezeigt, ist der Bearbeitungslaserstrahl 112 sehr stark fokussiert, während
das sichtbare Licht 122 einen beleuchteten Bereich 52 ausleuchtet, der im wesentlichen kreis
förmig ausgebildet ist, wobei sich der Mittelpunkt des Kreises im wesentlichen mit dem zu
bearbeitenden Bereich 50 deckt. Die Größe des beleuchteten Bereichs 52 kann je nach An
wendungsbereich beliebig ausgewählt werden, im Bereich der Zahnmedizin wird dieser Be
reich 52 einen Durchmesser von circa 5-10 mm, bevorzugt 6 mm aufweisen.
Die in Fig. 2 gezeigte Ausführungsform des Laserbehandlungsgeräts 10 hat zusätzlich zu der
in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform den Vorteil, daß neben der Bearbeitung und der Be
handlung auch eine Diagnose bzw. Analyse des zu bearbeitenden Bereiches bzw. eine Analy
se bei der Bearbeitung stattfinden kann.
Insbesondere im zahnmedizinischen Bereich ist es möglich, das bei der Abtragung von
Zahnmaterial entstehende Plasma spektroskopisch zu untersuchen, ohne eine zusätzliche La
serlichtquelle vorzusehen.
Bei der hier gezeigte Ausführungsform wird das durch das Plasma erzeugte Spektroskopie
licht 130 von dem zu bearbeitenden Bereich in rückwärtiger Richtung über die optischen
Elemente 172, 158, 156, 154, 152, 150, 148, 146 auf den Spiegel 144 geworfen. Der Spiegel
144 ist dabei so ausgelegt, daß er für das breitbandige Spektrum des Spektroskopielichts im
wesentlichen durchlässig ist, so daß das Spektroskopielicht 130 durch den Spiegel 144 auf
eine Linse 160 geworfen wird, die das Spektroskopielicht 130 fokussiert und über einen
Lichtleiter 132 einem Spektrometer 134 zuleitet.
Im Spektrometer 134 wird das Spektroskopielicht 130 ausgewertet, wobei hierzu selbstver
ständlich an dem Spektrometer Auswerteeinheiten, beispielsweise Computer etc.., angeschlos
sen werden können.
Für ein Handstück, das eine solche Spektroskopie ermöglicht, wird auf die parallele Anmel
dung (anwaltliches Aktenzeichen W30043(M)) verwiesen, deren Inhalt durch Inbezugnahme
vollständig in diese Anmeldung aufgenommen wird.
Ein weiterer Vorteil bei der in der Fig. 2 gezeigten Ausführungsform ist, daß das Beleuch
tungslicht nicht über die als Scanner ausgebildeten Spiegel 148, 150 geleitet wird, so daß das
Beleuchtungslicht durch diese nicht beeinflußt wird. So wird ein evtl. auftretendes Flackern
des Beleuchtungslichtes vermieden. Gleiches gilt für die in den Fig. 3 und 4 gezeigten
Ausführungsformen.
Fig. 3 zeigt eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Laserbehandlungsge
räts 10. Auch hier sind gleiche oder ähnliche Elemente mit identischen Bezugszeichen verse
hen.
Der von der Laserlichtquelle 110 emittierte Bearbeitungslaserstrahl 112 durchläuft das Laser
behandlungsgerät 10 auf analoge Weise, wie sie in Zusammenhang mit Fig. 1 beschrieben
worden ist.
Im Gegensatz zu den in den Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsformen ist bei der in Fig.
3 gezeigten Ausführungsform des Laserbehandlungsgeräts 10 die Beleuchtungslichtquelle
120 in dem Handstück 20 selbst angeordnet, wobei das emittierte sichtbare Licht 122 eine
Linse 166 durchläuft, bevor es auf den Spiegel 158 geworfen wird, der das sichtbare Licht
122 so reflektiert, daß es den Bereich 52 ausleuchtet. Bei dieser Ausführungsform sind ledig
lich der Spiegel 158, also das letzte lichtlenkende bzw. lichtbeeinflussende optische Element,
und das Lichtaustrittsfenster 172 als optische Mehrfunktionselemente ausgebildet, die sowohl
den Bearbeitungslaserstrahl 112 als auch das sichtbare Licht 120 zur Beleuchtung weiterlei
ten. Bei dieser besonders vorteilhaften Ausführungsform werden daher lediglich die letzten
bearbeitungsseitigen Elemente 158, 172 als optische Mehrfunktionselemente ausgebildet.
Aufgrund der Anordnung der Beleuchtungslichtquelle 120 im Bereich des bearbeitungsseiti
gen Endes des Handstücks 20 sind auch bei dieser Ausführungsform nahezu keine zusätzli
chen optischen Elemente ausschließlich für das sichtbare Licht 122 erforderlich. Lediglich die
Linse 166 ist ein zweites optisches Element, das ausschließlich für das sichtbare Licht 122
vorgesehen ist.
Auch bei dieser Ausführungsform ist die in Zusammenhang mit Fig. 2 erläuterte Spektro
skopie möglich, in diesem Zusammenhang wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die
Beschreibung zu Fig. 2 verwiesen.
Eine noch weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Laserbehandlungsgeräts 10 ist in
Fig. 4 dargestellt, wobei dieser Ausführungsform der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform
am ähnlichsten ist.
Auch bei der in Fig. 4 gezeigten Ausführungsform ist die Beleuchtungslichtquelle 120 (hier
ebenfalls eine Glühbirne) in dem Handstück 20 untergebracht, wobei das sichtbare Licht 122
zur Beleuchtung zumindest anfänglich nicht frei geführt ist, sondern über einen Lichtleiter
168 in die Nähe des Kopfteils 22 gelenkt wird.
Der Lichtleiter 168 besteht bei dieser Ausführungsform aus einem Faserpaket, das kurz vor
dem Kopfteil 22 in einem im wesentlichen ringkreisförmigen Faserbündelende 170 endet, in
dessen Innenraum der Bearbeitungslaserstrahl 112 verläuft. Grundsätzlich ist es natürlich
auch möglich, ein kreisförmiges Faserbündel vorzusehen, wobei im wesentlichen die gesamte
Kreisfläche mit Faserenden ausgefüllt ist. In diesem Fall endet dieses kreisförmige Faserbün
del parallel zum Bearbeitungslaserstrahl.
Von dem Faserbündelende 170 wird das sichtbare Licht 122 zur Beleuchtung über den als
optisches Mehrfunktionselement ausgebildeten Spiegel 158 auf den zu beleuchtenden Bereich
52 gelenkt, wobei das Austrittsfenster 172 durchlaufen wird.
Auch bei dieser Ausführungsform sind zumindest der Spiegel 158 sowie das Lichtaustritts
fenster 172 als optisches Mehrfunktionselement ausgebildet, so daß insbesondere eine Be
leuchtung erzielt wird, die mit dem Verlauf des Bearbeitungslaserstrahls 112 gleichgerichtet
ist, so daß eine abschattungsfreie Beleuchtung des zu bearbeitenden Bereichs 50 sichergestellt
wird. Ferner ist der empfindliche Lichtleiter 168 und das empfindliche Faserbündelende 170
vollständig im Innenraum 24 des Handstücks 20 angeordnet, so daß diese gegen äußere Ein
flüsse und damit gegen Beschädigung geschützt werden.
Dem Fachmann steht es frei, weitere mögliche Ausführungsformen, insbesondere Kombina
tionen aus den in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsformen, zu verwirklichen,
ohne vom Gegenstand der Erfindung abzuweichen. Je nach Anwendungsgebiet wird der
Fachmann das Laserbehandlungsgerät sowie die einzelnen Bauteile entsprechend den Anfor
derungen gestalten.
Insbesondere die in Fig. 1 gezeigte Ausführungsform hat den Vorteil, daß in dem Bauteil 20,
dem Handstück, keine stromführenden Teile und vor allem keine übermäßigen empfindlichen
oder teuren optischen Komponenten vorhanden sind, so daß zum einen eine hohe Arbeitssi
cherheit gewährleistet ist, zum anderen das Handstück 20 bei den häufig erforderlichen Steri
lisationen im Falle eines Einsatzes im medizinischen Bereich nicht übermäßig beansprucht
wird.
Die in Fig. 2 gezeigte Ausführungsform hat gegenüber der in Fig. 1 gezeigten Ausfüh
rungsform insbesondere den Vorteil, daß eine Spektroskopie zur Überwachung der Bearbei
tung bzw. Behandlung durchgeführt werden kann. Auch dieser Ausführungsform weist keine
stromführenden Teile in dem bearbeitungsseitigen Endelement, dem Handstück 20 auf.
Die in Fig. 4 gezeigte Ausführungsform hat insbesondere den Vorteil, daß auch mehrere
Lichtquellen ringförmig um die Achse des Bearbeitungslaserstrahls 112 angeordnet werden
können, wobei das Licht der mehreren Lichtquellen in einzelnen Lichtleitern oder in einzel
nen Lichtfasern des Lichtleiters 168 geführt werden kann. Eine solche ringfömige Anordnung
mehrerer Beleuchtungselemente ist grundsätzlich auch in allen anderen gezeigten Ausfüh
rungsformen einsetzbar.
Selbstverständlich ist anstelle der in allen Figuren gezeigten ergonomischen, gebogenen Aus
führungsform des Handstückes auch ein gerades Handstück einsetzbar. Insbesondere ist es
auch möglich, den Bearbeitungslaserstrahl sowie das sichtbare Licht zur Beleuchtung in
Achsrichtung des bearbeitungsseitigen Elementes abzustrahlen, also nicht, wie in den Ausfüh
rungsformen gezeigt, in einem 90° Winkel, obwohl eine solche Ausgestaltung insbesondere
für zahnmedizinische Behandlungen vorteilhaft ist. Selbstverständlich sind auch anderen
Winkelanordnungen denkbar, diese variieren je nach Einsatz- und Anwendungsgebiet.
Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, daß es grundsätzlich auch möglich ist,
das Laserbehandlungsgerät zusätzlich mit einem Pilotlaser auszustatten, der, wie oben erläutert,
als "Zielvorrichtung" eingesetzt werden kann. Grundsätzlich ist es auch möglich, eine
weitere monochromatische Lichtquelle (Diagnoselaserstrahl) im Laserbehandlungsgerät vor
zusehen, wenn beispielsweise eine Analyse des zu behandelnden Materials mittels Fluores
zenz gewünscht ist. Das monochromatische Licht zur Erzeugung der Fluoreszenz kann eben
falls, falls gewünscht, über die optischen Elemente und auch über die Mehrfunktionselemente
gemäß dieser Erfindung geführt und gelenkt werden. Auch eine Kombination eines Lasers als
Pilotlasers und als Diagnoselaser ist denkbar, da eine Fluoreszenz auch mit einem Laserstrahl,
der im sichtbaren Wellenlängenbereich emittiert, angeregt werden kann.
Die in der vorliegenden Beschreibung, den Ansprüchen und den Zeichnungen offenbarten
Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Realisierung der
Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung sein.
10
Laserbehandlungsgerät
20
Bauteil eines Laserbehandlungsgeräts (Handstück)
22
Kopf (Bauteil)
24
Innenraum (Bauteil)
30
Bauteil eines Laserbehandlungsgeräts
50
zu bearbeitender Bereich
52
beleuchteter Bereich
110
Laserlichtquelle
112
Bearbeitungslaserstrahl
120
Beleuchtungslichtquelle
122
sichtbares Licht (Beleuchtung)
130
Spektroskopielicht
132
Lichtleiter
134
Spektrometer
142
Linse
144
Spiegel
146
Linse
148
Spiegel
150
Spiegel
152
Linse
154
Spiegel
156
Spiegel
158
Spiegel
160
Linse
162
Spiegel
164
Spiegel
166
Linse
168
Lichtleiter
170
Faserbündelende
172
Lichtaustrittsfenster
174
Linse
176
Linse
Claims (18)
1. Bauteil eines Laserbehandlungsgeräts mit Beleuchtungssystem, insbesondere für den
Einsatz im medizinischen Bereich, wobei das Laserbehandlungsgerät (10) eine Laser
lichtquelle (110) zur Erzeugung eines Bearbeitungslaserstrahls (112) und eine Be
leuchtungslichtquelle (120) zur Erzeugung eines sichtbaren Lichts (122) zur Beleuch
tung eines zu bearbeitenden Bereichs (50) umfaßt und wobei das Bauteil (20, 30) ein
oder mehrere erste optische Elemente (142, 144, 146, 148, 150, 152, 154, 156, 158,
172) umfaßt, über die der Bearbeitungslaserstrahl (112) weitergeleitet wird,
dadurch gekennzeichnet, daß das Bauteil (20) und zumindest eines der ersten opti
schen Elemente (142, 144, 146, 148, 150, 152, 154, 156, 158, 172) als optisches Mehr
funktionselement und so (144, 146, 148, 150, 152, 154, 156, 158, 172) ausgebildet
sind, daß das sichtbare Licht (122) zur Beleuchtung zumindest auch über dieses min
destens eine optische Mehrfunktionselement (144, 146, 148, 150, 152, 154, 156, 158,
172) gelenkt wird.
2. Bauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bauteil (20) so ausgelegt
ist, daß der Bearbeitungslaserstrahl (112) in ihm im wesentlichen frei geführt ist.
3. Bauteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß es ein erstes optisches
Element umfaßt, daß im wesentlichen als für das Laserbehandlunglicht transmittieren
des Lichtaustrittsfenster (172) ausgebildet ist, das den Verlauf des Bearbeitungslaser
strahls (112) im wesentlichen nicht beeinflußt.
4. Bauteil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest das Lichtaustritts
fenster (172) als optisches Mehrfunktionselement ausgebildet ist.
5. Bauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es
mindestens ein erstes optisches Element (142, 144, 146, 148, 150, 152, 154, 156, 158)
umfaßt, das den Verlauf des Bearbeitungslaserstrahls (112) beeinflußt.
6. Bauteil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eins der den Bear
beitungslaserstrahl beeinflussenden ersten optischen Elemente (142, 144, 146, 148,
150, 152, 154, 156, 158) als optisches Mehrfunktionselement (144, 146, 148, 150, 152,
154, 156, 158) ausgebildet ist.
7. Bauteil nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eines der den
Bearbeitungslaserstrahl beeinflussenden ersten optischen Elemente (142, 144, 146,
148, 150, 152, 154, 156, 158) ein Spiegelelement (144, 148, 150, 154, 156, 158) ist.
8. Bauteil nach Anspruch 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eines der den
Bearbeitungslaserstrahl beeinflussenden ersten optischen Elemente (142, 144, 146,
148, 150, 152, 154, 156, 158) eine Fokussierlinse (142, 152) ist.
9. Bauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß alle
ersten optischen Elemente als optische Mehrfunktionselemente ausgebildet sind.
10. Bauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Bauteil (20) ein optisches Element (152) zum Einkoppeln des Beleuchtungslicht (122)
in das Bauteil (20) umfaßt.
11. Bauteil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das optische Element (152)
zum Einkoppeln des Beleuchtungslicht (122) in das Bauteil (20) so ausgebildet ist, daß
auch der Behandlungslaserstrahl (112) über dieses Element (152) in das Bauteil (20)
einkoppelbar ist.
12. Bauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Bauteil (20) selbst die Beleuchtungslichtquelle (120) und/oder die Laserlichtquelle
umfaßt.
13. Bauteil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Bauteil ein bearbeitungsendseitiges Handstück (20) ist, das so ausgebildet ist, daß das
sichtbare Licht (122) zur Beleuchtung im wesentlichen gleichgerichtet mit dem Bear
beitungslaserstrahl (112) aus dem Handstück (20) austritt.
14. Laserbehandlungsgerät mit Beleuchtungssystem, insbesondere für den Einsatz im me
dizinischen Bereich, mit einer Laserlichtquelle (110) zur Erzeugung eines Bearbei
tungslaserstahls (112), der über mindestens ein erstes optisches Element (142, 144,
146, 148, 150, 152, 154, 156, 158, 172) für den Bearbeitungslaserstrahl (112) auf ei
nen zu bearbeitenden Bereich (50) gelenkt wird, und mit einer Beleuchtungslichtquelle
(120) zur Erzeugung eines sichtbaren Lichts (122) zur Beleuchtung des zu bearbeiten
den Bereichs (50), das auf den zu bearbeitenden Bereich (50) gelenkt wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Beleuchtungssystem und zumindest eins des mindestens einen ersten optischen
Elements (144, 146, 148, 150, 152, 154, 156, 158, 172) als optisches Mehrfunktion
selement (144, 146, 148, 150, 152, 154, 156, 158, 172) und so ausgelegt sind, daß das
sichtbare Licht (122) zur Beleuchtung auch über dieses mindestens eine optisches
Mehrfunktionselement (144, 146, 148, 150, 152, 154, 156, 158, 172) gelenkt wird.
15. Laserbehandlungsgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß es mindestens
ein Bauteil (20, 30) nach einem der Ansprüche 1 bis 13 umfaßt.
16. Laserbehandlungsgerät nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß als
Beleuchtungslichtquelle (120) eine weiße Leuchtdiode oder eine Glühlampe vorgese
hen ist.
17. Laserbehandlungsgerät nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß es ferner ein Spektrometer (134) umfaßt.
18. Laserbehandlungsgerät nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß es ferner eine weitere Laserlichtquelle als Anregungslichtquelle für eine Fluores
zenz des zu behandelnden Materials umfaßt.
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