DE10118203B4 - Stromzuführungsanordnung - Google Patents

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Kenichi Susono Doshita
Tooru Susono Aoki
Mitsunori Susono Tsunoda
Mitsunobu Susono Kato
Hiroshi Susono Watanabe
Ryoichi Nagoya Fukumoto
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Yazaki Corp
Aisin Corp
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Aisin Seiki Co Ltd
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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G11/00Arrangements of electric cables or lines between relatively-movable parts
    • H02G11/006Arrangements of electric cables or lines between relatively-movable parts using extensible carrier for the cable, e.g. self-coiling spring
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R16/00Electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for; Arrangement of elements of electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for
    • B60R16/02Electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for; Arrangement of elements of electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for electric constitutive elements
    • B60R16/0207Wire harnesses
    • B60R16/0215Protecting, fastening and routing means therefor

Abstract

Stromzuführungsanordnung zwischen einer Körperstruktur (5) und einer dieser gegenüber verschiebbaren Schiebestruktur (1), insbesondere zwischen der Karosserie und der Schiebetür eines Kraftfahrzeugs, mit
einem Kabelbaum (3), der sich zwischen der Körperstruktur (5) und der Schiebestruktur (1) erstreckt und dessen eines Ende an der einen der Strukturen festgelegt ist und dessen anderes Ende mit der anderen der Strukturen verbunden ist, wobei der Kabelbaum (3) zwischen der Körperstruktur (5) und der Schiebestruktur (1) einen gekrümmten Vorratsabschnitt aufweist, und mit
einem länglichen elastischen Element (4) in Form einer Flachfeder, die ausgehend von dem festgelegten Ende des Kabelbaums (3) entlang des Kabelbaums (3) in dessen Längsrichtung angeordnet ist, so dass der Kabelbaum (3) von dem elastischen Element (4) abgestützt wird, wobei das elastische Element (4) mit seinem freien Ende im Scheitelbereich des Vorratsabschnitts des Kabelbaums (3) angeordnet und an diesem befestigt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine für eine Schiebestruktur geeignete Stromzuführungsanordnung, die auf eine Schiebetür eines Kraftfahrzeugs angewandt wird und beim Öffnen/Schließen der Schiebetür die lose Länge eines Kabelbaums aufnehmen kann, so dass stets Energie zum Beispiel von einer Karosserie (Energiequelle) zur Schiebetür geleitet werden kann.
  • Die Schiebetür z.B. eines Kastenwagens ist mit funktionellen Bauteilen ausgestattet, etwa verschiedenen elektrischen Geräten (zum Beispiel einem Fensterhebermotor, einer Schalteinheit zum Betreiben eines Motors und einem Sensor zum Verhindern einer Scherwirkung des Fensters) und einer Hilfseinrichtung.
  • Um diesen funktionellen Bauteilen einen Versorgungs- und Signalstrom zuzuführen, ist von einer Karosserie (Batterieseite) zu einer Schiebetür ein Kabelbaum verlegt und mit allen in der Schiebetür angeordneten funktionellen Bauteilen verbunden. Die Stromzuführung zu den jeweiligen funktionellen Bauteilen muss ohne Rücksicht darauf erfolgen, ob die Schiebetür sich im geöffneten oder geschlossenen Zustand befindet.
  • Um jedoch die Stromversorgung für die ganze Zeit sicherzustellen, muss der schiebetürseitige Kabelbaum dazu gebracht werden, sich zu Strecken oder zusammenzuziehen, um den Öffnungs-/Schließungsweg beim Öffnen/Schließen der Schiebetür oder Schiebeanordnung aufzufangen (Mechanismus zum Aufnehmen der losen Kabelbaumlänge). Zu diesem Zweck sind verschiedene Bauteile, wie zum Beispiel eine Führungsschiene, ein Gleitstück und ein Armelement, erforderlich. Dies hat verschiedene Probleme zur Folge, und zwar eine Zunahme der Anzahl von Bauteilen, eine Komplizierung, hohe Kosten und eine Vergrößerung der Anordnung und eine Zunahme des Gewichts der Schiebetür.
  • Wenn ein solcher Mechanismus zur Aufnahme der losen Kabellänge beim Öffnen oder Schließen der Schiebetür nicht vorhanden ist, hängt der Kabelbaum durch oder erschlafft, so dass er sich zwischen der Schiebetür und der Karosserie verfängt. Außerdem kann er infolge von Schwingungen während der Fahrt des Fahrzeugs flattern, so dass er durch Zusammenstoß mit anderen Bauteilen beschädigt werden kann.
  • Selbst wenn ein Mechanismus zur Aufnahme der losen Kabellänge verwendet wird, kann auf den Kabelbaum eine übermäßige Zugspannung ausgeübt werden, wenn die Schiebetür um mehr als einen vorgegebenen Öffnungs-/Schließungsweg geöffnet oder geschlossen wird, und daher kann auf die Drähte des Kabelbaums eine unzulässige Belastung ausgeübt werden. Wenn der Kabelbaum mit relativ langen Drähten hergestellt wird, kann sich der Kabelbaum (elektrische Drähte) beim Öffnen oder Schließen der Schiebetür zwischen der Schiebetür und der Karosserie verfangen. Wenn andererseits der Kabelbaum mit relativ kurzen Drähten hergestellt wird, kann beim Öffnen oder Schließen der Schiebetür eine übermäßige Zugspannung auf die Drähte ausgeübt werden, und daher kann es ebenfalls zu einer unzulässigen Belastung kommen.
  • Aus der DE 198 39 258 A1 ist eine Stromzuführungsanordnung für ein Kraftfahrzeug mit Schiebetür bekannt, bei der zwischen der Karosserie und der Schiebetür ein Kabelbaum in einer fest an der Karosserie ausgebildeten kanalförmigen Führung aufgenommen und vorzugsweise an drei Seiten in diesem geführt ist. Innerhalb des Kabelbaums, in dessen Ummantelung oder als separates Bauteil entlang des gesamten Kabelbaums ist ein Federmittel vorgesehen, mittels dessen der innerhalb der kanalförmigen Führung um etwa 180° umgelenkte Kabelbaum zumindest teilweise gegen die Führung gedrückt wird, so dass der Kabelbaum innerhalb der kanalförmigen Führung von dieser gehalten ist und nicht aus der Führung austreten kann. Das Federmittel drückt den Kabelbaum permanent gegen die Führung.
  • Aus der JP 10181474 AA und der JP 10181478 AA ist jeweils ein Kabelbaum bekannt, der zwischen einer Karosserie und einer relativ zu dieser mittels Scharnier schwenkbar angebrachten Fahrzeugtür angeordnet ist. An der Karosserie oder der schwenkbaren Fahrzeugtür ist ein geschlossener Führungsrahmen angeordnet, der im Wesentlichen einen dreieckigen Raum ausbildet, innerhalb dem ein Überbrückungsabschnitt (Vorratsabschnitt) des Kabelbaums aufgenommen ist, welcher Abschnitt so bemessen ist, dass dieser einen vorbestimmten Öffnungsradius/-winkel der Tür überbrücken kann.
  • Aus der EP 0 855 312 A2 ist ein Kabelbaum bekannt, der zwischen einer Karosserie und einer an dieser mittels Scharnier schwenkbar angebrachten Fahrzeugtür angeordnet ist. An der Karosserie oder der Fahrzeugtür ist ein Gehäuse angeordnet, in dem ein elastisches Element aufgenommen ist. Der Kabelbaum erstreckt sich durch das Gehäuse und weist innerhalb desselben eine vollständige Umschlingung auf, wobei innerhalb des Gehäuses eine Spiralfeder oder eine Schraubenfeder befestigt ist, mittels der der Kabelbaum in das Gehäuse zurückgezogen wird.
  • Eine Aufgabe der Erfindung besteht in der Angabe einer für eine Schiebestruktur geeigneten Stromzuführungsanordnung mit einem einfachen, kostengünstigen und platzsparenden Aufbau, die die lose Länge eines Kabelbaums beim Öffnen oder Schließen der Schiebestruktur sicher aufnehmen kann und verhindert, dass eine unzulässige Zugspannung auf den Kabelbaum ausgeübt wird, der Kabelbaum sich zwischen der Schiebestruktur und der Karosserie verfängt und der Kabelbaum aufgrund von Schwingungen an andere Bauteile stößt.
  • Zur Erreichung des vorstehend genannten Ziels schafft die Erfindung eine Stromzuführungsanordnung zwischen einer Körperstruktur und einer dieser gegenüber verschiebbaren Schiebestruktur, insbesondere zwischen der Karosserie und der Schiebetür eines Kraftfahrzeugs, mit einem Kabelbaum, der sich zwischen der Körperstruktur und die Schiebestruktur erstreckt und dessen eines Ende an der einen der Strukturen festgelegt ist und dessen anderes Ende mit der anderen der Strukturen verbunden ist, wobei der Kabelbaum zwischen der Körperstruktur und der Schiebestruktur einen gekrümmten Vorratsabschnitt aufweist, und mit einem länglichen elastischen Element in Form einer Flachfeder, die ausgehend von dem festgelegten Ende des Kabelbaums entlang des Kabelbaums in dessen Längsrichtung angeordnet ist, so dass der Kabelbaum von dem elastischen Element abgestützt ist, wobei das elastische Element mit seinem freien Ende im Scheitelbereich des Vorratsabschnitts des Kabelbaums angeordnet und an diesem befestigt ist.
  • Bei dieser Ausbildung wird der Kabelbaum durch das elastische Element in gekrümmtem Zustand gehalten, selbst wenn der Kabelbaum beim Schließen der Schiebestruktur gezogen wird. In diesem Fall wird der gekrümmte Vorratsabschnitt des Kabelbaums nicht strammgezogen, sondern gegen die Federkraft des elastischen Elements gestreckt, so dass die Zugkraft aufgefangen wird. Auf diese Weise erleidet der Kabelbaum keine unzulässige Belastung; dadurch wird verhindert, dass der Kabelbaum beschädigt wird. Da der Kabelbaum durch das elastische Element stets in Zugrichtung gespannt ist, wird er nicht schlaff. Deshalb passiert es nicht, dass der Kabelbaum durch Zusammenstoß mit anderen Bauteilen z.B. infolge von Schwingungen beschädigt wird.
  • Die Zugkraft des Kabelbaums lässt beim Öffnen der Schiebestruktur nach. Jedoch drückt das elastische Element gleichzeitig den Kabelbaum in die Zugrichtung, so dass die lose Länge des Kabelbaums aufgenommen wird. Dies verhindert, dass der Kabelbaum sich zwischen der Schiebestruktur und der Körperstruktur verfängt. Ferner sind die Bauelement- und Montagekosten niedrig, und eine Zunahme des Gewichts der Schiebestruktur kann unterbunden werden, da die lose Länge des Kabelbaums durch eine einfache Konstruktion aufgenommen werden kann, die nur das elastische Element verwendet.
  • Das elastische Element ist am Kabelbaum befestigt. Bei dieser Ausgestaltung weicht oder rutscht der Kabelbaum nicht vom elastischen Element ab, da der Kabelbaum und das elastische Element zusammengefasst sind. Wenn der Kabelbaum auseinandergezogen und zusammengeschoben wird, folgt das elastische Element zuverlässig dem Kabelbaum, um ihn in eine Richtung zu drücken, bei der die lose Länge unterdrückt wird. Mithin kann die lose Länge des Kabelbaums sicher aufgefangen werden. Ein vorheriger Zusammenbau des Kabelbaums mit dem elastischen Element kann den Einbau des Kabelbaums in ein Kraftfahrzeug erleichtern.
  • Das elastische Element ist eine längliche flache Feder. In diesem Fall sind die Material- und Herstellungskosten des elastischen Elements niedrig, da es eine einfache Gestalt aufweist. Die längliche flache Feder [Blattfeder] kann entlang des Kabelbaums und an diesem leicht befestigt werden. Außerdem wirkt die Vorspannkraft gleichmäßig auf den Kabelbaum, da das lange elastische Element über seine gesamte Länge in einem flächigen oder linienförmigen Kontakt mit dem Kabelbaum steht. Deshalb kann der Biegevorgang beim Ziehen des Kabelbaums und der Vorgang des Aufnehmens der losen Länge beim Berühren des Kabelbaums sanft und zuverlässig erfolgen. Dies verhindert, dass der Kabelbaum eine unzulässige Belastung erleidet.
  • Da das elastische Element mit seinem freien Ende im Scheitelbereich des gekrümmten Vorratsabschnitts des Kabelbaums angeordnet ist, bewirkt das elastische Element ein gleichmäßiges Biegen um einen Drehpunkt an der festgelegten Stelle des Kabelbaums. Dies ermöglicht es, die lose Länge des Kabelbaums sicher aufzunehmen. Da das Ende des elastischen Elements im Scheitelbereich des gekrümmten Vorratsabschnitts des Kabelbaums angeordnet ist, ist die einwandfrei Bogenform des gekrümmten Vorratsabschnitts des Kabelbaums beim Öffnen/Schließen der Schiebestruktur sichergestellt. Dies verhindert, dass der Kabelbaum unzulässig gebogen wird, und verhindert, dass der Kabelbaum eine unzulässige Belastung erleidet.
  • Vorzugsweise ist das elastische Element entlang einer gekrümmten Innenfläche des Vorratsabschnitts des Kabelbaums angeordnet. Da in diesem Fall das elastische Element nicht entlang der gekrümmten Außenfläche, sondern entlang der gekrümmten Innenfläche angeordnet ist, wird beim Krümmen des gekrümmten Vorratsabschnitts des Kabelbaums eine Dehnung des elastischen Elements verhindert, so dass der gekrümmte Vorratsabschnitt in Richtung abnehmender oder zunehmender Durchmesser des gekrümmten Vorrartsabschnitts stetig gekrümmt werden kann. Auf diese Weise kann die lose Länge des Kabelbaums gleichmäßig und zuverlässig aufgenommen werden.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist das elastische Element einen ersten Federabschnitt auf, der entlang einer gekrümmten Außenfläche des Vorratsabschnitts des Kabelbaums angeordnet ist, und ein zweiter Federabschnitt entlang einer gekrümmten Innenfläche des Vorratsabschnitts des Kabelbaums angeordnet ist, wobei der zweite Federabschnitt über das freie Ende des ersten Federabschnitts hinausragt und eine Federkonstante hat, die kleiner als die Federkonstante des ersten Federabschnitts ist.
  • Bei dieser Ausbildung wird der gekrümmte Vorratsabschnitt des Kabelbaums durch den ersten, äußeren Federabschnitt nach oben gezogen und durch den zweiten, inneren Federabschnitt nach oben geschoben. Auf diese Weise kann die lose Länge des Kabelbaums beim Öffnen/Schließen der Schiebestruktur sicher aufgefangen werden. Insbesondere kann mit kleiner Kraft der Durchmesser des gekrümmten Vorratsabschnitts des Kabelbaums gegen die Federkraft stark verkleinert werden, da der am freien Ende befindliche zweite Federabschnitt eine kleine Federkonstante hat. Dies verringert die zum Öffnen oder Schließen der Schiebestruktur erforderliche Kraft und verbessert dadurch die Handhabbarkeit des Öffnens/Schließens. Da ferner der Durchmesser des gekrümmten Vorratsabschnitts des Kabelbaums im vollständig geöffneten Zustand der Schiebestruktur verringert werden kann, kann der gekrümmte Vorratsabschnitt im vollständig geöffneten Zustand der Schiebestruktur auf einen kleinen Durchmesser eingestellt werden. Dies trägt zu einer Verkleinerung der Stromzuführungsanordnung bei. Zum Beispiel kann die Schutzvorrichtung zur Unterbringung der Stromzuführungsanordnung kompakter gemacht werden. Dies erhöht die Freiheit zur Anordnung oder zum Entwurf von Bauteilen für die Schiebeanordnung, an der die Schutzvorrichtung montiert wird.
  • Vorzugsweise sind der erste Federabschnitt und der zweite Federabschnitt mittels eines Verbindungsstegs miteinander verbunden. Bei einer solchen Ausbildung kann das elastische Element leicht und kostengünstig hergestellt werden. Ferner kann der Zusammenbau des Kabelbaums mit dem elastischen Element erleichtert werden, da der Verbindungssteg dazu verwendet kann, den Kabelbaum in Radialrichtung zu positionieren.
  • Vorzugsweise stehen ein freies Ende und ein Fußende des zweiten Federabschnitts von dem Verbindungssteg in entgegengesetzten Richtungen ab und das Fußende des zweiten Federabschnitts liegt dem ersten Federabschnitt gegenüber. Da bei dieser Ausgestaltung das freie Ende des zweiten Federabschnitts und dessen Fußende vor bzw. hinter dem Verbindungssteg angeordnet sind, kann der Kabelbaum stabil gehalten werden. Da das Fußende des zweiten Federabschnitts dem ersten Federabschnitt gegenüberliegt, kann die Andruckkraft erhöht werden, wodurch ermöglicht ist, dass die lose Länge sicher aufgenommen wird.
  • Vorzugsweise sind der erste Federabschnitt, der zweite Federabschnitt und der Verbindungssteg streifenförmig ausgebildet und der zweite Federabschnitt ist kürzer und schmaler als der erste Federabschnitt. Bei einer solchen Ausbildung kann die Stromzuführungsanordnung kompakt ausgebildet werden. Da bei einer solchen Ausgestaltung der Kabelbaum zusätzlich am freien Ende des elastischen Elements gehalten wird, kann mit kleiner Kraft der Durchmesser des gekrümmten Vorratsabschnitts des Kabelbaums erheblich verkleinert werden. Dies trägt dazu bei, die Stromzuführungsanordnung kleiner zu dimensionieren.
  • Vorzugsweise liegt der Kabelbaum am Verbindungssteg an und ist zwischen dem ersten Federabschnitt und dem zweiten Federabschnitt fest eingeklemmt. Diese Ausbildung erleichtert den Vorgang des Befestigens des elastischen Elements am Kabelbaum, verbessert die Ausführbarkeit des Zusammenbaus und senkt die Herstellungskosten, da kein weiteres Befestigungsmittel benötigt wird.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das elastische Element an einem in Längsrichtung mittleren Abschnitt gebogen, in welchem ein Knickbereich ausgebildet ist, und an der gekrümmten Außenfläche des Vorratsabschnitts des Kabelbaums angeordnet, wobei das freie Ende des elastischen Elements am Kabelbaum befestigt ist und das elastische Element mit seinem Knickbereich nicht am Kabelbaum anliegt.
  • Bei einer solchen Ausgestaltung wird das elastische Element in der Weise gekrümmt, dass es sich in seinem mittleren Biegebereich biegt, wenn der Kabelbaum so gezogen wird, dass beim Öffnen/Schließen der Schiebestruktur der Durchmesser des gekrümmten Vorratsabschnitts des Kabelbaums kleiner wird. Deshalb kann der Durchmesser des gekrümmten Vorratsabschnitts de Kabelbaums verkleinert werden, so dass der Vorgang des Öffnens/Schließens der Schiebestruktur gleichmäßig durchgeführt werden kann, und der Durchmesser des gekrümmten Vorratsabschnitts kann mit kleinerer Kraft (als bei Verwendung eines geraden elastischen Elements) stark verringert werden. Auf diese Weise kann die Stromzuführungsanordnung einschließlich der Schutzvorrichtung kompakter dimensioniert werden.
  • Insbesondere ist das freie Ende des elastischen Elements am Kabelbaum befestigt und der mittlere Bereich des elastischen Elements ist vom Kabelbaum abgehoben, so dass zwischen dem elastischen Element und dem Kabelbaum ein Spalt entsteht. Aus diesem Grund kann der Kabelbaum leicht zu einem kleinen Krümmungsradius gebogen werden, indem der Kabelbaum den Spalt füllt. Auf diese Weise kann der Durchmesser des gekrümmten Vorratsabschnitts des Kabelbaums mit kleiner Kraft verringert werden.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform besitzt das elastische Element einen flachen Federabschnitt, der mit der gekrümmten Innenfläche des Vorratsabschnitts des Kabelbaums in Berührung steht, an welchen sich ein Spiralabschnitt anschließt, dessen Zentrum festgelegt ist.
  • Bei einer solchen Ausführung drückt der flache Federabschnitt den Vorratsabschnitt des Kabelbaums in gekrümmter Form nach oben, und der Spiralabschnitt sowie der flache Federabschnitt verringern den Durchmesser des elastischen Elements selbst. Genauer ausgedrückt verringert die vereinte Wirkung des flachen Federabschnitts und des Spiralabschnitts mit kleiner Kraft den Durchmesser des gekrümmten Vorratsabschnitts des Kabelbaums, so dass die Schiebestruktur mit kleiner Kraft gleichmäßig geöffnet oder geschlossen werden kann, und die Stromzuführungsanordnung einschließlich der dem gekrümmten Vorratsabschnitt des Kabelbaums zugeordneten Schutzvorrichtung kann kleiner dimensioniert werden.
  • Da der flache Federabschnitt sich um den Spiralabschnitt wickelt und dadurch zu einem Teil des Spiralabschnitts wird, kann insbesondere der Durchmesser des elastischen Elements verringert werden, so dass der Durchmesser des gekrümmten Vorratsabschnitts des Kabelbaums verringert und die Stromzuführungsanordnung miniaturisiert werden kann. Da der die gekrümmte Innenfläche des Vorratsabschnitts des Kabelbaums berührende flache Federabschnitt den gekrümmten Vorratsabschnitt aufwärts drückt, ist es nicht notwendig, das elastische Element am Kabelbaum zu befestigen. Die Überflüssigkeit des Befestigungsvorgangs senkt die Herstellungskosten.
  • Vorzugsweise weist das elastische Element an seinem freien Ende ein Kabelbaumtragelement auf.
  • Wenn bei dieser Ausgestaltung der Kabelbaum sich beim Öffnen/Schließen der Schiebestruktur streckt bzw. zusammenzieht, kann aufgrund des Kabelbaumtragelements eine Störung zwischen dem Rand oder freien Ende des elastischen Elements einerseits und dem Kabelbaum oder Wellrohr mit unebener Oberfläche andererseits verhindert werden. Dies ermöglicht es, dass der Kabelbaum sich stetig streckt oder zusammenzieht und seine lose Länge aufgefangen wird.
  • Vorzugsweise ist das Kabelbaumtragelement zumindest an seinem Ende dicker als das elastische Element. Bei dieser Ausgestaltung kann eine Störung zwischen dem Rand oder freien Ende des elastischen Elements einerseits und dem Kabelbaum oder Wellrohr mit unebener Oberfläche andererseits sicherer verhindert werden.
  • Vorzugsweise sind der gekrümmter Vorratsabschnitt des Kabelbaums und das elastische Element in einer Schutzvorrichtung untergebracht.
  • Bei dieser Ausführung können der gekrümmte Vorratsabschnitt des Kabelbaums und das elastische Element vor äußerer Störung geschützt werden, und der Kabelbaum ist entlang der gekrümmten Form der Schutzvorrichtung gekrümmt, so dass seine Anfangsform als gekrümmter Vorratsabschnitt festgelegt ist. Dies ermöglicht es, dass der Vorgang des Verkleinerns oder Vergrößerns des Durchmessers des gekrümmten Vorratsabschnitts gleichmäßig erfolgen kann und die lose Länge des Kabelbaums zuverlässig aufgenommen werden kann.
  • Vorzugsweise ist das elastische Element mit seinem Fußteil an der Schutzvorrichtung befestigt.
  • Wenn gemäß dieser Ausführung der Fußteil des elastischen Elements an der Schutzvorrichtung befestigt ist, ist das elastische Element einseitig eingespannt. Deshalb kann die Druckkraft zum Heben des Kabelbaums sicher ausgeübt werden. Außerdem sind die Schutzvorrichtung und das elastische Element baulich vereinigt und bilden daher eine Stromzuführungseinheit.
  • Vorzugsweise weist der Fußteil eine erste Ausnehmung auf, die Schutzvorrichtung weist einen dem Fußteil zugeordneten Einsteckabschnitt auf, und das elastische Element ist mittels einer Befestigungsklammer, die mit der Ausnehmung zusammenwirkt, an dem Einsteckabschnitt befestigt.
  • Da bei dieser Ausführung das elastische Element sicher am Einsteckabschnitt befestigt ist, wobei die Ausnehmung des elastischen Elements durch die Befestigungsklammer festgelegt ist, kann ein Ausreißen des elastischen Elements sicher verhindert werden, selbst wenn beim Schließen/Öffnen der Schiebestruktur eine hohe Zugkraft (in einer Richtung, die das elastische Element herauszieht) über den Kabelbaum auf das elastische Element wirkt. Auf diese Weise kann das Hochdrücken des Kabelbaums durch das elastische Element (zur Aufnahme der losen Länge des Kabelbaums) genau durchgeführt werden, so dass verhindert werden kann, dass der Kabelbaum sich zwischen der Schiebestruktur und der Körperstruktur verfängt. Da ferner das elastische Element durch die Befestigungsklammer sicher an der Schutzvorrichtung befestigt ist, ist es nicht notwendig, das elastische Element am Fuß des Kabelbaums durch Wickelband oder Kabelbinder zu befestigen. Deshalb braucht der im Querschnitt kreisförmige oder elliptische Kabelbaum nicht mühsam entlang des streifenförmigen elastischen Elements befestigt zu werden; dadurch wird die Durchführbarkeit des Zusammenbaus verbessert. Diese Wirkung kann durch eine Anordnung weiter verbessert werden, bei der die Befestigungsklammer an der Schutzvorrichtung durch Befestigungsmittel befestigt ist.
  • Vorzugsweise weist der Einsteckabschnitt eine zweite Ausnehmung auf, deren Form der Form der ersten Ausnehmung ähnlich ist. Deshalb kann die Befestigungsklammer gleichzeitig mit der ersten Ausnehmung des elastischen Elements und der zweiten Ausnehmung des Einsteckabschnitts in Eingriff gebracht werden. Dies erhöht die Befestigungskraft (Kraft, die ein Herausreißen verhindert) des elastischen Elements. Dadurch kann die oben genannte Wirkung weiter gesteigert werden, und die Befestigungsanordnung wird vereinfacht und ihre Herstellungskosten können gesenkt werden.
  • Vorzugsweise besitzt die Befestigungsklammer eine elastische Kraft, die ausreicht, den Einsteckabschnitt zusammenzuklemmen. In diesem Fall wird das elastische Element in den Einsteckabschnitt gesteckt und der Einsteckabschnitt wird von außen durch die Befestigungsklammer zusammengeklemmt, so dass das elastische Element an dem Einsteckabschnitt festgelegt werden kann. Dies macht es unnötig, die Befestigungsmittel zu verwenden. Dies trägt dazu bei, die Schiebestruktur kleiner zu dimensionieren und den für sie vorgesehenen Platz einzusparen. Dies vereinfacht auch den Montagevorgang und verbessert dadurch die Durchführbarkeit.
  • Die vorstehend genannten und weitere Ziele und Merkmale der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen genauer hervor.
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform einer Stromzuführungsanordnung für eine Schiebetür;
  • 2 ist eine Vorderansicht eines Hauptteils der Stromzuführungsanordnung;
  • 3A ist eine Draufsicht auf ein in dieser Anordnung verwendetes elastisches Element, und 3B ist eine Seitenansicht dieses Elements;
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht, die zeigt, wie die Krümmung des Kabelbaums beim Öffnen der Schiebeanordnung aufgefangen wird;
  • 5 ist eine Vorderansicht des Hauptteils einer zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform der Stromzuführungsanordnung für eine Schiebeanordnung;
  • 6 ist eine perspektivische Ansicht, die zeigt, wie die Krümmung des Kabelbaums beim Schließen der Schiebeanordnung aufgefangen wird;
  • 7 ist eine perspektivische Ansicht, die zeigt, wie der Kabelbaum beim Öffnen der Schiebeanordnung gezogen wird;
  • 8 ist eine perspektivische Ansicht eines bei der zweiten Ausführungsform verwendeten elastischen Elements;
  • 9 ist eine abgewickelte Ansicht des elastischen Elements;
  • 10A, 10B, 10C und 10D zeigen eine Aufsicht, eine Vorderansicht, eine Seitenansicht und eine Untersicht des elastischen Elements;
  • 11 ist eine Vorderansicht des Hauptteils einer dritten erfindungsgemäßen Ausführungsform der Stromzuführungsanordnung für eine Schiebeanordnung;
  • 12 ist eine perspektivische Ansicht, die zeigt, wie die Krümmung des Kabelbaums beim Schließen der Schiebeanordnung aufgefangen wird;
  • 13 ist eine perspektivische Ansicht, die zeigt, wie der Kabelbaum beim Öffnen der Schiebeanordnung gezogen wird;
  • 14A und 14B sind eine Vorderansicht bzw Aufsicht eines bei der dritten Ausführungsform verwendeten elastischen Elements;
  • 15 ist eine Vorderansicht des Hauptteils einer vierten erfindungsgemäßen Ausführungsform der Stromzuführungsanordnung für eine Schiebeanordnung;
  • 16 ist eine perspektivische Ansicht, die zeigt, wie die Krümmung des Kabelbaums beim Schließen der Schiebeanordnung aufgefangen wird;
  • 17 ist eine perspektivische Ansicht, die zeigt, wie der Kabelbaum beim Öffnen der Schiebeanordnung gezogen wird;
  • 18A und 18B sind eine Vorderansicht bzw Aufsicht eines bei der vierten Ausführungsform verwendeten elastischen Elements;
  • 19 ist eine perspektivische Explosionsdarstellung einer fünften erfindungsgemäßen Ausführungsform der Stromzuführungsanordnung für eine Schiebeanordnung;
  • 20 ist eine perspektivische Ansicht des zusammengebauten Zustands;
  • 21 ist eine perspektivische Explosionsdarstellung einer sechsten erfindungsgemäßen Ausführungsform der Stromzuführungsanordnung für eine Schiebeanordnung;
  • 22 ist eine Draufsicht auf eine bei der sechsten Ausführungsform verwendete Befestigungsklammer;
  • 23 ist eine perspektivische Ansicht der sechsten Ausführungsform im zusammengebauten Zustand;
  • 24 ist eine perspektivische Ansicht einer siebten erfindungsgemäßen Ausführungsform der Stromzuführungsanordnung für eine Schiebeanordnung (wenn eine Schiebetür vollständig geschlossen ist);
  • 25 ist eine perspektivische Ansicht der siebten Ausführungsform bei vollständig geöffneter Schiebetür. Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen folgt nun eine Erläuterung verschiedener Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung.
  • Ausführungsbeispiel 1
  • Die 1 bis 5 zeigen die erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Stromzuführungsanordnung für eine Schiebeanordnung.
  • Bei dieser Ausführungsform ist ein Ende eines Kabelbaums 3 an einer Wand 2 in einer Schiebetür 1 (Schiebeanordnung) befestigt. Ein elastisches Element 4 erstreckt sich in Längsrichtung des Kabelbaums 3 von der festgelegten Seite des Kabelbaums 3 aus, so dass der Kabelbaum 3 in seinen nach oben gekrümmten Zustand gedrückt und dort gehalten wird. Das andere Ende des Kabelbaums 3 ist von der Schiebetür 1 zur Karosserie 5 hinübergeführt, wo es mittels eines Steckers 7 und einer Buchse 8 mit dem auf der Seite der Karosserie 5 befindlichen Kabelbaum 6 verbunden ist.
  • In 1 befindet sich die Schiebetür 1 im geschlossenen Zustand, in dem der Kabelbaum 3 auseinandergezogen ist. Das elastische Element 4 liegt an der gekrümmten Innenfläche 14d des Kabelbaums 3 an (2) und ist daher in einem Bogen entsprechend der Zugkraft des Kabelbaums stark gekrümmt. In Verbindung mit der rückstellenden Kraft des Kabelbaums 3 wird dieser in Pfeilrichtung x nach außen (oben) gedrückt. Das elastische Element 4 krümmt sich unter der Zugkraft des Kabelbaums 3.
  • Bei dieser Ausführungsform besteht der Kabelbaum 3 aus einer Mehrzahl von elektrischen Drähten 9, einem aus Kunstharz hergestellten Wellrohr 10, das die zu einem Bündel zusammengefassten elektrischen Drähte schützend umhüllt, und zwei Steckverbindern 7 und 11, die an den beiden Enden der Mehrzahl von Drähten 9 angeordnet sind. Das Wellrohr 10 besitzt eine erhöhte Biegsamkeit aufgrund von abwechselnd aufeinanderfolgenden (nicht dargestellten) Vorsprüngen und Vertiefungen, die in Schnittansicht die Gestalt einer Rechteckkurve besitzen. Das Wellrohr hat zum Beispiel einen (nicht dargestellten) schlitzförmigen Ausschnitt zum Einführen der Drähte in Längsrichtung. Das Wellrohr 10 ist über den Kabelbaum 3 zwischen dessen beiden Enden aufgeschoben. Der Steckverbinder 11 besteht aus (nicht dargestellten) Kontaktstücken, die mit den jeweiligen Drähten (zum Beispiel durch Klemmung) verbunden sind, und einem Steckverbindergehäuse 11 aus Kunstharz zur Unterbringung der verschiedenen Kontaktstücke.
  • Anstatt mit Hilfe des Wellrohrs 10 kann die Mehrzahl von elektrischen Drähten durch einen (nicht dargestellten) zylindrischen Vinylschlauch, ein Vinylband, ein Wickelband oder dergleichen zu einem Bündel zusammengefasst sein. Andererseits kann der Kabelbaum 3 aus einem einzigen Kabel bestehen. In diesem Fall ist ein Hüllmaterial nach Art des Wellrohrs nicht notwendig.
  • Der Kabelbaum 3 ist an der Wand 2 durch ein Befestigungsmittel 13 in der Nähe des Vorderendes der Schiebetür 1 befestigt. Das Befestigungsmittel 13 kann jedes beliebige Mittel sein, das einen im wesentlichen vertikal herabhängenden Abschnitt 15 festhält, der sich am Vorderende des gekrümmten Abschnitts 14 des Kabelbaums 3 befindet (2). Zum Beispiel kann das Befestigungsmittel eine Klemmeinrichtung, ein Band oder ein Paar von einander gegenüberstehenden Clips sein. Das Befestigungsmittel 13 ist an der Wand 2 der Schiebetür 1 befestigt und hält seinerseits den Kabelbaum 3.
  • Ein Ende des Kabelbaums 3 kann fest zwischen der (nicht dargestellten) bogenförmigen Innenwand eines halbkreisförmigen konkaven Raums, der zur Unterbringung des gekrümmten Abschnitts 14 des Kabelbaums 3 ausgebildet ist, und dem oben genannten Befestigungsmittel eingeklemmt sein. Anstelle des konkaven Raums kann eine (nicht dargestellte) Schutzvorrichtung verwendet werden.
  • Bei dieser Ausführungsform ist ein Ende des Wellrohrs 10 am Ort des Befestigungsmittels 13 abgeschnitten. Jedoch kann das Wellrohr bis zu dem am Ende des Kabelbaums 3 angeordneten Steckverbinder 11 erstreckt werden. Das vom Befestigungsmittel 13 ausgehende Vorderende des Kabelbaums 3 ist vertikal angeordnet. Der Steckverbinder 11 am Ende des Kabelbaums 3 ist mit dem (nicht dargestellten) Bauteil in der Schiebetür 1 unmittelbar oder mittelbar über einen Leitungsdraht und einen Steckverbinder (nicht dargestellt) verbunden.
  • Wie aus 2 ersichtlich, ist der Kabelbaum 3 halbkreisförmig nach oben gekrümmt. Der Ausdruck "nach oben gekrümmt" bedeutet, dass der Krümmungsmittelpunkt unterhalb des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 gelegen ist. Die Form des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 braucht kein vollständiger Bogen mit gleichen Durchmessern zu sein, sondern kann zu irgendeiner Kurve gebogen sein.
  • An der vorderen Hälfte 14a des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 befindet sich ein elastisches Element 4. Das elastische Element 4 ist an der Außenfläche des Wellrohrs 10 mittels einer Mehrzahl von Befestigungselementen 16 befestigt. Das Befestigungselement 16 kann ein Kabelbinder, eine Klemme oder ein Vinylklebeband sein. Der Kabelbinder kann ein existierender Kabelbinder zum Zusammenbinden eines Bündels von elektrischen Drähten des Kabelbaums 3 sein. Die Klemme kann ein ringförmiges Element beispielsweise aus Metall oder Kunstharz sein. Die Klemme dient dazu, das elastische Element an das Wellrohr 10 zu klemmen.
  • Das Befestigungselement 16 kann Vorsprünge aufweisen, die in die (nicht dargestellten) Vertiefungen des Wellrohrs 10 eingreifen, damit ein Durchrutschen des Befestigungselements verhindert werden kann. Die aus den Vorsprüngen und Vertiefungen bestehende Befestigungsanordnung kann auch auf das oben genannte Befestigungsmittel 13 (1) für den Kabelbaum 3 angewandt werden. Das Befestigungselement 16 kann einstückig mit dem elastischen Element 4 ausgebildet werden.
  • Das elastische Element 4 dient dazu, den Kabelbaum 3 entlang der Oberfläche der Wand 2 der Schiebetür 1 in gekrümmter Form zu heben. Wie aus 2 ersichtlich, steht ein Ende 4a des elastischen Elements 4 vertikal an einer Seite des Kabelbaums 3, während das andere Ende 4b des elastischen Elements 4 den Scheitel oder Gipfel 14b des Kabelbaums 3 erreicht und sich von dort geringfügig zur anderen Seite des Kabelbaums 3 erstreckt. Auf diese Weise ist der Kabelbaum 3 in einer glatten knickfreien Kurve gebogen.
  • Das elastische Element 4 steht über seine ganze Länge in flächiger (im wesentlichen punktförmiger) Berührung mit dem Kabelbaum 3 und drückt den gekrümmten Abschnitt des Kabelbaums 3 gleichmäßig nach außen. Somit ist der gekrümmte Kabelbaumabschnitt 14 zu einer sanften Kurve gekrümmt, so dass er sich stetig strecken und zusammenziehen kann. Die auf den Kabelbaum 3 wirkende Zugkraft wird gleichmäßig verteilt, so dass auf den gekrümmten Kabelbaumabschnitt keine unzulässige Belastung ausgeübt wird.
  • Das elastische Element 4 kann kürzer als das in 2 gezeigte elastische Element ausgeführt werden, so dass das zweite Ende 4b des elastischen Elements 4 sich unterhalb des Scheitelpunkts des gekrümmten Abschnitts 14 befindet. Dies ermöglicht es, den Kabelbaum 3 elastisch zu heben, da der Kabelbaum 3 selbst eine gewisse Elastizität (Rückstellkraft) aufweist.
  • Das elastische Element 4 kann eine längliche Blattfeder sein, die dadurch hergestellt wird, dass ein Blech oder Kunststoff zur Feder ausgebildet wird. Das elastische Element 4 besitzt Biegsamkeit und Elastizität in Richtung einer Streifendicke. Die Dicke T und Breite W des elastischen Elements 4 werden bezüglich des Durchmessers und der Länge, d.h. der erforderlichen Rückstellkraft, geeignet gewählt.
  • Falls die erforderliche Rückstellkraft klein ist, kann ein (nicht dargestelltes) stabförmiges elastisches Element verwendet werden. Der Querschnitt des in 3B gezeigten elastischen Elements 4 kann in eine Winkelform gebogen werden, um seine Elastizität zu erhöhen. Die Gestalt des elastischen Elements 4 sollte nicht auf diese Formen beschränkt werden. Alternativ kann der Kabelbaum 3 durch das Innere einer (nicht dargestellten) Schraubenfeder geführt werden, die als elastisches Element dient.
  • In 1 befindet sich die Schiebetür 1 im geschlossenen oder im wesentlichen geschlossenen Zustand. Der Kabelbaum 3 ist vom Bereich des Vorderendes 12 der Schiebetür 1 bis zum mittleren Bereich des Kabelbaums 3 gekrümmt. Der Kabelbaum 14 ist mit der Karosserie 5 über einen geraden Abschnitt 18 verbunden, der sich an seinen gekrümmten Abschnitt anschließt. Der (den geraden Kabelbaumabschnitt 18 umfassende) Verbindungsabschnitt von der Schiebetür 1 zur Karosserie 5 verläuft in schräger Richtung von der Wand 2 der Schiebetür 1.
  • Die vordere Hälfte 14a des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 wird durch das elastische Element 4 gehalten. Der Kabelbaum 3 am ersten Ende des elastischen Elements 4 ist an der Schiebetür 1 befestigt. Deshalb kann zumindest die vordere Hälfte 14a des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 entlang der Oberfläche der Wand 2 der Schiebetür 1 gebogen werden. Die hintere Hälfte 14c des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 ist vom elastischen Element 4 losgelöst, so dass sie von der Wand weg gebogen werden kann.
  • Eine Seite des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 ist nicht an der Wand 2 befestigt, sondern der gekrümmte Kabelbaumabschnitt 14 ist in der Weise ausgebildet, dass er in einer von der Wand 2 wegführenden Richtung um einen Drehpunkt des Befestigungselements an der unteren Seite schwenkbar ist, so dass die vordere Hälfte des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 ebenfalls von der Wand 2 weggebogen wird.
  • Das erste Ende 4a des elastischen Elements 4 kann auch an der Schiebetür 1 befestigt werden. In diesem Fall dient das Ende 4a des elastischen Elements 4 als Befestigungselement zum Befestigen des Kabelbaums 3. Ebenso ist der Kabelbaum 3 an dem elastischen Element 4 durch das Befestigungselement 16 befestigt. Anstatt durch das Befestigungselement 16 kann der Kabelbaum 3 durch ein (nicht dargestelltes) Halteelement gehalten sein. Es kann auch nur der Scheitelpunkt 14b des gekrümmten Abschnitts 14 des Kabelbaums 3 oder nur der untere Teil der vorderen Hälfte 14a des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 an dem oberen Ende des elastischen Elements 4 befestigt oder gehalten werden, so dass der übrige Abschnitt des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 vom elastischen Element 4 losgelöst ist.
  • In 1 bezeichnet die Bezugsziffer 20 einen Gleitabschnitt, der den unteren Teil der Schiebetür 1 gleitfähig mit der Führungsschiene der Karosserie 5 in Eingriff bringt. Die Bezugsziffer 21 bezeichnet eine Schwelle der Karosserie 5. Am hinteren Ende der Schwelle 21 ist der Kabelbaum 3 über die Steckverbinder 7 und 8 mit dem karosserieseitigen Kabelbaum 6 verbunden.
  • In dem in 1 dargestellten geschlossenen Zustand der Schiebetür 1 wird der Kabelbaum 3 durch das elastische Element 4 gehalten und in eine gekrümmte Lage gezogen. Deshalb wirkt keine übermäßige Zugspannung auf den Kabelbaum, und auf keinen der elektrischen Drähte 9 des Kabelbaums 3 wird eine unzulässige Belastung ausgeübt. Dies gilt auch für den Fall, dass bei der Herstellung des Kabelbaums die elektrischen Drähte 9 kürzer als ihr Sollwert geworden sind und die Schiebeweg der Schiebetür 1 größer als ein vorgegebener Wert ist. Da der Kabelbaum 3 sich stets in einer vorschriftsmäßigen Lage befindet, stößt er ferner mit dem (nicht dargestellten) am Fahrzeug angebrachten Bauteil nicht zusammen, auch wenn während der Fahrt des Fahrzeugs Schwingungen auftreten. Somit kann der Kabelbaum 3 vor Beschädigung bewahrt werden.
  • Die Federkraft des elastischen Elements 4 kann auf einen kleineren Wert als im Fall der 1 eingestellt werden, und die Länge des Kabelbaums 3 kann kürzer gewählt werden. In diesem Fall ist nach vollständigem Schließen der Schiebetür 1 (der Kabelbaum ist langgezogen worden) das elastische Element 4 weiter nach unten gekrümmt und daher etwas flacher gebogen als im Zustand gemäß 1.
  • Wenn die Schiebetür 1 nach hinten geschoben wird, um sie aus ihrem in 1 gezeigten geschlossenen Zustand zu öffnen, wird der Kabelbaum 3 in Axialrichtung zusammengeschoben, so dass er durch die Rückstellkraft des sich aufrichtenden elastischen Elements 4 in die Vertikale gebracht wird. Somit wird die nicht benötigte lose Länge des Kabelbaums aufgenommen oder beseitigt, so dass der Kabelbaum 3 sich nicht zwischen der Schiebetür 1 und der Karosserie 5 verfängt.
  • Während die Schiebetür 1 sich nach hinten bewegt, bewegt sich die Mittellage (Mittellinie in Vertikalrichtung) des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 zusammen mit der Schiebetür 1. Die Position des Befestigungsmittels 13 für den Kabelbaum 3 und die Position des ersten Endes 4a des elastischen Elements 4 bleiben unverändert. Der gekrümmte Abschnitt 14 des Kabelbaums 3 nähert sich dem hinteren Ende 21a der Schwelle 21 der Karosserie 5. Dementsprechend wird der in 1 gezeigte gerade Verbindungsabschnitt 18 des Kabelbaums 3 als Teil (hintere Hälfte 14c) des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 aufgenommen.
  • Gemäß 4 erreicht das elastische Element 4 keine vollständig aufrechte Vertikalstellung, sondern bleibt geringfügig nach hinten gebogen. In diesem Fall hängt das Ausmaß der Biegung von der Federkraft des elastischen Elements 4 ab. Wenn ein elastisches Element 4 mit relativ kleiner Federkraft verwendet wird, biegt sich der Kabelbaum 3 stark. Jedoch muss auch in diesem Fall die Federkraft des elastischen Elements 4 dazu ausreichen, die nicht benötigte lose Länge des Kabelbaums aufzunehmen. Größe (Länge) und Federkraft des elastischen Elements 4 können so gewählt werden, dass das elastische Element 4 im ganz geöffneten Zustand der Schiebetür vollständig aufrecht steht.
  • In diesem Fall krümmt sich das obere Ende 4b des elastischen Elements 4 am Scheitelpunkt 14c des gekrümmten Abschnitts 14 des Kabelbaums 3 in der Weise, dass der Kabelbaum 3 in einer sanften Kurve gebogen ist. Dies verhindert, dass der Kabelbaum 3 geknickt wird; somit wirkt beim Zusammenschieben des Kabelbaums 3 (beim Öffnen der Schiebetür 1) keine unzulässige Belastung auf den Kabelbaum 3. Da das elastische Element 4 entlang der Innenfläche 14d (2) des gekrümmten Abschnitts 14 des Kabelbaums 3 verläuft, erfolgt die Biegung des elastischen Elements 4 sanft, so dass das Zusammenschieben und Auseinanderziehen des gekrümmten Abschnitts 14 des Kabelbaums 3 sanft und zuverlässig geschehen.
  • Wenn der Kabelbaum 3 in einem (nicht dargestellten) halbkreisförmigen Raum der Wand 2 der Schiebetür 1 untergebracht ist, erfolgen das Auseinanderziehen (1) und das Zusammenschieben (4) des Kabelbaums 3 innerhalb des konkaven Raums. Wenn der Krümmungsradius des konkaven Raums relativ klein ist, wird im zusammengeschobenen (oder gebogenen) Zustand des Kabelbaums gemäß 4 die entlang des elastischen Elements 4 angeordnete vordere Hälfte 14a des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 in Kontakt mit der vorderen Hälfte der (nicht dargestellten) Innenwand des konkaven Raums gehalten. In diesem Fall stimmt der Krümmungsradius des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 im wesentlichen mit dem Krümmungsradius der Innenwand überein, so dass ein weiteres Zusammenschieben des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 gestoppt wird. Somit ist für die Kurvenform des Kabelbaums 3 ein glatterer Verlauf festgelegt.
  • Wenn die Schiebetür 1 aus ihrem vollständig geöffneten Zustand in ihre Schließrichtung, d.h. nach vorn, geschoben wird, wird der Kabelbaum 3 allmählich auseinandergezogen. Somit wird das elastische Element 4 um den Drehpunkt, den das unten angeordnete Befestigungselement bildet, nach hinten gezogen, so dass das elastische Element 4 stark gekrümmt und verformt wird, wie in 1 gezeigt. Infolge dessen wird der Kabelbaum 3 durch das elastische Element 4 in einer gekrümmten Form gehalten.
  • Wenn die Schiebetür 1 geöffnet wird, wird der Kabelbaum 3 durch das elastische Element 4 nach vorn gezogen und aufwärts gedrückt. Somit wird die nicht benötigte lose Länge des Kabelbaums 3 unterdrückt, so dass der Kabelbaum 3 davor bewahrt wird, sich zwischen der Schiebetür 1 und der Karosserie 5 zu verfangen. Selbst wenn die Länge des Verfahrwegs zum Öffnen/Schließen der Schiebetür 1 in einem gegebenen Zeitpunkt aus irgendeinem Grund größer als ein Sollwert des Öffnungs-/Schließungsverfahrwegs ist, wird das am Kabelbaum 3 befestigte elastische Element 4 nach hinten gebogen, so dass eine Variation der Größe aufgefangen wird. Infolge dessen wird eine auf die elektrischen Drähte wirkende übermäßige Zugspannung so weit verringert, dass auf die elektrischen Drähte 9 keine unzulässige Belastung ausgeübt wird.
  • Bei dieser Ausführungsform war an der Seite der Schiebetür 1 das elastische Element 4 angeordnet und der gekrümmte Abschnitt 14 des Kabelbaums 3 ausgebildet. Jedoch kann umgekehrt an der Seite der Karosserie 5 das elastische Element 4 angeordnet und der gekrümmte Abschnitt 14 des Kabelbaums 3 ausgebildet werden. In diesem Fall ist der Kabelbaum 3 in Längsrichtung um 180° gedreht angeordnet.
  • Im geschlossenen Zustand der Schiebetür 1 kann das elastische Element 4 sich bei großer Länge geradlinig horizontal parallel zur Ebene der Wand 2 der Schiebetür 1 erstrecken (in 1 ist das elastische Element 4 senkrecht zur Ebene der Wand 2), so dass das erste Ende 4a und das andere Ende des elastischen Elements 4 sich an vorderer bzw hinterer Position befinden. In diesem Fall ist bei geöffneter Schiebetür 1 das elastische Element 4 nach hinten gebogen, so dass der Kabelbaum 3 sich in gekrümmtem Zustand zur Karosserie 5 hinübererstreckt. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung lässt sich auch auf andere Schiebeanordnungen als die Schiebetür 1 anwenden, und die andere Anordnung kann die Karosserie 5 sein. Wenn das elastische Element 4 nicht am Kabelbaum 3 festgelegt ist, sondern von diesem verschieblich getragen wird, ist es ferner möglich, dass das elastische Element 4 nicht an der Unterseite des gekrümmten Abschnitts des Kabelbaums 3, sondern an dessen Oberseite angeordnet wird.
  • Ausführungsbeispiel 2
  • Die 5 bis 7 zeigen eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Stromzuführungsanordnung für eine Schiebeanordnung.
  • Die durchgezogene Linie in 5 und die Gesamtheit der 6 veranschaulichen den Zustand während des Schließens der eine Schiebeanordnung verkörpernden Schiebetür. Die strichpunktierte Linie in 5 und die Gesamtheit der 7 veranschaulichen den vollständig geöffneten Zustand der Schiebetür. Die 8 bis 10 zeigen ein bei dieser Ausführungsform verwendetes elastisches Element.
  • In 5 bezeichnet die Bezugsziffer 22 einen Kabelbaum; 23 ein elastisches Element; und 24 eine Schutzvorrichtung aus Kunstharz. Der Kabelbaum 22 ist in seinem gekrümmten Zustand in der Schutzvorrichtung 24 untergebracht. Das erste Ende des Kabelbaums 22 ist am ersten Ende der Schutzvorrichtung 24 angebracht. Das elastische Element 23 ist entlang des gekrümmten Abschnitts 25 des Kabelbaums 22 in Längsrichtung angeordnet.
  • Wie in 8 gezeigt, umfasst das elastische Element 23 einen langen und relativ breiten ersten Blattfederabschnitt 26 (erste Feder), einen blechförmigen Verbindungssteg 27, der senkrecht zur Seite des Endes des ersten Blattfederabschnitts 26 einstückig mit diesem ausgebildet ist, und einen zweiten Blattfederabschnitt 28 (zweite Feder), die sich über den Verbindungssteg 27 parallel an den ersten Blattfederabschnitt 26 anschließt und kurz und relativ schmal ist.
  • Der zweite Blattfederabschnitt 28 ist – von seinem in Längsrichtung mittleren Bereich aus gesehen – an einer Seite mit dem Verbindungssteg 27 so verbunden, dass der vordere Abschnitt 28a länger als der stammseitige Abschnitt 28b ist. Der vordere Abschnitt 28a ragt vom ersten Blattfederabschnitt 26 nach vorn, und der stammseitige Abschnitt 28b liegt der ersten Blattfeder 26 parallel gegenüber.
  • Der Verbindungssteg 27 umfasst einen aufrechten Hauptteil 27a, der senkrecht zum ersten Blattfederabschnitt 26 angeordnet ist, und einen horizontalen, kurzen Hilfsabschnitt 27b, der senkrecht zum Hauptteil 27a steht und innerhalb derselben Ebene in den zweiten Blattfederabschnitt 28 übergeht. Der erste Blattfederabschnitt 26 hat eine Breite, die gleich ist der Breite S des Streifens, der bei der Ausführungsform nach 3 als elastisches Element 4 dient.
  • Das elastische Element nach der vorliegenden Ausführungsform gemäß den 8 und 10A bis 10D kann leicht folgendermaßen hergestellt werden. Ein Federstahlblech wird ausgestanzt, zum Beispiel unter Verwendung einer Presse und eines Stempels, um eine abgewickelte Gestalt herzustellen. Die abgewickelte Gestalt wird gebogen. In 9 bezeichnet die Bezugsziffer 26 einen ersten Blattfederabschnitt; 27 einen Verbindungssteg; und 28 einen zweiten Blattfederabschnitt. Diese Abschnitte haben jeweils dieselbe Materialstärke. Der zweite Blattfederabschnitt 28 hat eine kleinere Federkonstante (Federkraft) als der erste Federabschnitt, da ersterer schmaler als letzterer ist.
  • Im übrigen kann ein einstückiges Blech in der Weise verwendet werden, dass der erste Blattfederabschnitt und der zweite Blattfederabschnitt verschiedene Dicken, d.h. Federkonstanten, aufweisen. In diesem Fall können die beiden Federelemente gleich breit sein.
  • 10A ist eine Draufsicht auf das elastische Element 23, 10B eine Vorderansicht, 10C eine Untersicht, und 10D eine Seitenansicht des Elements.
  • Wie in den 10A und 10C gezeigt, liegen die (nicht dargestellte) Mittellinie des langen und breiten ersten Blattfederabschnitts 26 und die (nicht dargestellte) Mittellinie des kurzen und schmalen zweiten Blattfederabschnitts 28 in einer vertikalen Ebene übereinander. Die beiden Blattfederabschnitte 26 und 28 werden in Kontakt mit der vorderen bzw hinteren Oberfläche des Abschnitts maximalen Durchmessers des Kabelbaums 22 gehalten (5). Eine solche Ausgestaltung kann in der Weise verwirklicht werden, dass der schmale zweite Blattfederabschnitt 28 über den kurzen Hilfsabschnitt 27b des Verbindungsstegs 27 in einer vom Hauptteil 27a wegführenden Richtung vorsteht. Die Breite des zweiten Blattfederabschnitts 28 ist geringfügig größer als die Hälfte des ersten Blattfederabschnitts 26.
  • Wie in 10D gezeigt, bilden der Verbindungssteg 27 und die beiden Blattfederabschnitte 26, 28 im Querschnitt ein C-Profil. In 10B ist die Höhe des vertikalen Hauptteils 27a des Verbindungsstegs 27, d.h. der Abstand zwischen dem ersten Blattfederabschnitt 26 und dem zweiten Blattfederabschnitt 28 ungefähr gleich dem oder etwas kleiner als der Außendurchmesser des Kabelbaums (5).
  • Wie aus 10B ersichtlich, verlaufen der erste Blattfederabschnitt 26 und der zweite Blattfederabschnitt 28 in zwei verschiedenen Ebenen parallel zueinander. Der vordere Abschnitt 28a des zweiten Blattfederabschnitts ragt weit über das Ende des ersten Blattfederabschnitts 26, d.h. den Verbindungssteg 27, hinaus, wohingegen der stammseitige Abschnitt 28b des zweiten Blattfederabschnitts 28 nach hinten wenig über den Verbindungssteg 27 hinausragt. Wie aus 5 ersichtlich, ist der erste Blattfederabschnitt 26 entlang der äußeren Fläche 25a (gekrümmten Außenfläche) des gekrümmten Abschnitts 25 des Kabelbaums 22, d.h. an der Seite des größeren Krümmungsradius, angeordnet, während der zweite Blattfederabschnitt 28 entlang der inneren Fläche 25b (gekrümmte Innenfläche) des gekrümmten Abschnitts 25, d.h. an der Seite des kleineren Krümmungsradius, angeordnet ist. Der gekrümmte Kabelbaumabschnitt 25 liegt zwischen der ersten Blattfeder 26 und der zweiten Blattfeder 28, so dass das elastische Element 23 sicher am Kabelbaum 22 befestigt ist. Auf diese Weise wird ein Befestigungsmittel in der Art eines Wickelbands oder Kabelbinders nicht benötigt, da der gekrümmte Abschnitt 25 des Kabelbaums 22 zwischen den beiden Blattfederabschnitten 26 und 28 eingeklemmt ist. Darüber hinaus kann der Befestigungsvorgang leicht und kostengünstig erfolgen. Der Kabelbaum kann in beliebiger Ausgestaltung verwirklicht werden, bei der sein Außenumfang mit einem Kunststoffwellrohr oder einem Gewebeschlauch bedeckt ist oder mit einem Vinylband umwickelt ist.
  • Der Verbindungssteg 27 dient auch als Anlage zum Positionieren des Kabelbaums 22, die den Außenumfang des gekrümmten Abschnitts 25 des Kabelbaums 22 in Kontakt mit der Innenfläche des Verbindungsstegs 27 bringt, so dass der gekrümmte Kabelbaumabschnitt 25 und das elastische Element 23 genau positioniert sind. Auf diese Weise lässt sich der Kabelbaum 22 leicht mit dem elastischen Element 23 zusammenbauen und umgekehrt, da der Kabelbaum 22 in Kontakt mit der Innenfläche des Verbindungsstegs 27 gehalten wird.
  • Der Stammabschnitt des elastischen Elements 23, d.h. der erste Blattfederabschnitt 26, wird am Einführungsabschnitt (Befestigungsabschnitt) der aus Kunstharz gefertigten Schutzvorrichtung 24 befestigt. Nahe der Unterseite des Vorderendes der Schutzvorrichtung 24 ist der Einführungsabschnitt 29 als Schlitz zwischen der Innenfläche des aufrechten Abschnitts 30a der Umfangswand 30 und einer hierzu parallelen Innenplatte 31 ausgebildet. Das elastische Element 23 kann in den Einführungsabschnitt 29 einfach mit einem Handgriff eingeführt werden, so dass die Montage des elastischen Elements 23 erleichtert wird.
  • Wie in 5 mittels durchgezogener Linien angezeigt, erreicht im geschlossenen Zustand der (nicht dargestellten) Schiebetür das Ende des ersten, oberen Blattfederabschnitts 26 den Bereich des höchsten Punkts des gekrümmten Abschnitts 25 des Kabelbaums 22, während der zweite, untere Blattfederabschnitt 28 sich im Bereich des höchsten Punkts des gekrümmten Abschnitts 25 sowie davor und dahinter erstreckt. Der erste Blattfederabschnitt 26 entlang der Außenfläche 25a des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 25 ist in einem größeren Radius gekrümmt. Der zweite Blattfederabschnitt 28 folgt der Innenfläche 25b des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 25.
  • Der lange vordere Abschnitt 28a und der kurze stammseitige Abschnitt 28b des zweiten Blattfederabschnitts 28 bezüglich einer Grenze des Verbindungsstegs 27 werden mit dem gekrümmten Abschnitt 25 des Kabelbaums 22 in Kontakt gehalten. Der stammseitige Abschnitt 28b liegt dem ersten Blattfederabschnitt 26 gegenüber, um den gekrümmten Abschnitt 25 stabil zu halten. Bei Abwesenheit des stammseitigen Abschnitts 28b steht vom Verbindungssteg 27 nur der vordere Abschnitt 28a ab. Dies vermindert die Kraft zum Halten des gekrümmten Abschnitts 25, d.h. die Federkraft. Da der erste Blattfederabschnitt 26 und der stammseitige Abschnitt 28b des zweiten Blattfederabschnitts 28 einander oben und unten gegenüberliegen, wird die Kraft zum Hochdrücken des Kabelbaums 22 gesteigert, ohne die Länge des elastischen Elements 23 zu vergrößern, so dass die lose Länge des Kabelbaums 22 wirksam aufgenommen werden kann.
  • Der gekrümmte Abschnitt 25 des Kabelbaums 22 wird gegen sein Eigengewicht nach oben gedrückt durch die addierte Federkraft des ersten Blattfederabschnitts 26 und des zweiten Blattfederabschnitts 28. Der erste Blattfederabschnitt 26 zieht die vordere Hälfte 25c des gekrümmten Abschnitts 25 nach oben, während der zweite Blattfederabschnitt 28 den Scheitelpunkt des gekrümmten Abschnitts 25 und dessen Umgebungsbereich (einschließlich der hinteren Hälfte des gekrümmten Abschnitts 25) nach oben drückt. Die nach oben ziehende Kraft des ersten Blattfederabschnitts 26 wird durch den Verbindungssteg 27 an einen den Verbindungssteg 27 schneidenden Halteabschnitt 28c (8) des zweiten Blattfederabschnitts 28 übertragen, so dass der Bereich des gekrümmten Abschnitts 25 am Halteabschnitt 28c nach oben gezogen wird. Darüber hinaus drückt der zweite Blattfederabschnitt 28 die hintere Hälfte 25d des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 25 nach oben.
  • Der sich an die hintere Hälfte 25d des gekrümmten Abschnitts 25 des Kabelbaums 22 anschließende Abschnitt 32 verläuft, wie in 5 gezeigt, zum Beispiel beim Schließen der Schiebetür im wesentlichen vertikal nach unten. Wenn die Schiebetür vollständig geschlossen worden ist, wird der Kabelbaumabschnitt 32 entlang des hinteren Schürzenabschnitts der Schutzvorrichtung 24 nach hinten gezogen.
  • Die Schutzvorrichtung 24 umfasst eine vertikale Platte 34, die mit der Innenwand der Schiebetür in Berührung steht, eine Umfangswand 30, die entlang des gekrümmten oberen Rands der vertikalen Platte 34 angeordnet ist, und eine (nicht dargestellte) Abdeckung, die der Platte 34 als Deckel gegenüberliegt. Die Schutzvorrichtung 24 beherbergt den gekrümmten Abschnitt 25 des Kabelbaums 22, so dass er vor äußeren Störeinflüssen geschützt ist. Der untere, der Umfangswand 30 gegenüberliegende Bereich der Schutzvorrichtung 24 mündet in eine untere Öffnung 35. Der die hintere Hälfte umfassende Abschnitt des Kabelbaums 22 ist herausgeführt und so angeordnet, dass er sich zur Karosserie erstreckt.
  • Innerhalb des J-förmig gebogenen Bereichs 36 am Vorderende des gekrümmten Abschnitts der Umfangswand 30 ist eine Innenwand 37 ausgebildet, die im wesentlichen dieselbe Form besitzt. Ein vorderer Auslass 38 für den Kabelbaum 22 ist zwischen dem gebogenen Bereich 36 und der Innenwand 37 angeordnet. Der Einführungsabschnitt 29 ist entlang des gebogenen Bereichs 36 ausgebildet. Das obere Ende des Einführungsabschnitts 29 und das obere Ende der Innenwand 37 sind bündig zueinander. Der gebogene Bereich 36 und die Innenwand stellen einen kabelbaumhaltenden Abschnitt dar.
  • Da der gekrümmte Abschnitt 25 des Kabelbaums einseitig durch das Vorderende der Schutzvorrichtung 24 gehalten wird, kann der Kabelbaumabschnitt in der Nähe des kabelbaumhaltenden Abschnitts durch den ersten Blattfederabschnitt 26 großer Federkonstante ausreichend gehalten werden, während der Kabelbaumabschnitt, der vom kabelbaumhaltenden Abschnitt weiter entfernt liegt, durch den zweiten Blattfederabschnitt 28 gehalten wird.
  • Wie in den 5 und 7 durch strichpunktierte Linien angedeutet, wird, wenn die Schiebetür geöffnet worden ist, der hintere Kabelbaumabschnitt 32 nach vorn gezogen, so dass der Krümmungsradius des gekrümmten Abschnitts 25 verringert wird. Somit wird das elastische Element 23 stark gebogen und bildet einen kleinen Durchmesser. Das elastische Element 23 wird über eine Länge gebogen, die einen Halbkreis übersteigt, so dass das Ende des zweiten Blattfederabschnitts 28 mit der Innenwand 37 des elastischen Elements 23 in Kontakt gebracht wird.
  • Da in diesem Fall die Federkonstante der zweiten Blattfeder kleiner ist als die Federkonstante des ersten Blattfederabschnitts 26, ist der zweite Blattfederabschnitt 28 in der Lage, sich zusammen mit dem Kabelbaumabschnitt in größerem Abstand vom kabelbaumhaltenden Abschnitt bereits bei kleiner Krafteinwirkung zu krümmen. Somit kann der Durchmesser des gekrümmten Abschnitts 25 des Kabelbaums 22 erheblich und sanft verringert werden. Dementsprechend kann die Schiebetür mit geringer Kraft gleichmäßig geöffnet werden.
  • Da der Durchmesser des gekrümmten Abschnitts 25 erheblich verringert wird, kann der anfängliche Durchmesser des Kabelbaums 22 beim Schließen der Schiebetür, wie in 5 mittels durchgezogener Linien angezeigt, auf einen kleinen Wert eingestellt werden, so dass die Schutzvorrichtung 24 kleiner dimensioniert werden kann. Eine Verkleinerung der Schutzvorrichtung 24 verringert den zur Montage in einer Schiebetür erforderlichen Raum und erhöht die Freiheit zur Anordnung weiterer funktioneller Bauteile.
  • Wenn die Schiebetür aus ihrem geschlossenen Zustand, der in 5 durch eine strichpunktierte Linie angedeutet ist, zum Schließen nach vorn geschoben wird (die Schutzvorrichtung 24 bewegt sich zusammen mit der Schiebetür nach vorn), nimmt der Durchmesser des gekrümmten Abschnitts 25 des Kabelbaums 22 allmählich zu. Gleichzeitig drückt das elastische Element 23 den gekrümmten Kabelbaumabschnitt 25 nach oben, so dass die lose Länge des gekrümmten Abschnitts 25 aufgefangen wird. Da der zweite Blattfederabschnitt 28 sich nach hinten weit über den Scheitel des gekrümmten Abschnitts 25 hinaus erstreckt, drückt in diesem Fall die elastische Kraft des zweiten Blattfederabschnitts 28 den gekrümmten Abschnitt 25 rasch, zuverlässig und gleichmäßig nach oben. Auch wenn der gekrümmte Abschnitt einen großen Krümmungsdurchmesser aufweist, wie in durchgezogener Linie eingezeichnet, kann somit der gekrümmte Abschnitt durch den zweiten Blattfederabschnitt 28 ohne Durchhängen sicher gehalten werden.
  • Ausführungsbeispiel 3
  • Die 11 bis 13 zeigen eine dritte Ausführungsform der Stromzuführungsanordnung für eine Schiebeanordnung.
  • Der mit durchgezogener Linie eingetragene Teil der 11 sowie die 12 zeigen den Zustand, in dem die eine Schiebeanordnung darstellende Schiebetür geschlossen ist. Der strichpunktiert eingetragene Teil der 11 sowie die 13 zeigen den Zustand, in dem die Schiebetür vollständig geöffnet ist. Die 14A und 14B zeigen elastische Elemente, die bei dieser Ausführungsform verwendet werden.
  • Das Charakteristische der Stromzuführungsanordnung nach dieser Ausführungsform besteht darin, dass als elastisches Element 41 zum Aufnehmen der losen Länge des Kabelbaums 22 in der Schutzvorrichtung 24 eine geknickte Blattfeder verwendet wird und entlang der gekrümmten Außenfläche 25a des Kabelbaums 22 angeordnet wird. Im übrigen bezieht sich die Knickform auf die Gestalt des elastischen Elements in dessen Vorderansicht. In seiner Rückansicht ist die Knickform umgedreht.
  • Wie aus der durchgezogenen Linie in 11 und aus 12 ersichtlich, ist ein Ende des elastisches Elements 41 im unteren Bereich des Vorderendes der Schutzvorrichtung 24 in geknicktem Zustand befestigt, während sein anderes Ende am Scheitel des gekrümmten Abschnitts 25 des Kabelbaums 22 angebracht ist. Wie bei der vorherigen Ausführungsform ist das eine Ende des elastischen Elements 41 am Einführungsabschnitt 29 befestigt, wohingegen das andere Ende des elastischen Elements am Kabelbaum 22 durch Befestigungsmittel wie Wickelband oder Kabelbinder befestigt ist.
  • Bis auf die beiden Enden sind die anderen Teile des elastischen Elements 41 vom Außenumfang des Kabelbaums 22 nach außen abgehoben, so dass zwischen dem Kabelbaum 22 und dem elastischen Element 41 ein großer sichelförmiger Spalt 43 gebildet ist. Der Biegeabschnitt 44 des elastischen Elements 41 hat einen kleineren Krümmungsradius als der ihm gegenüberstehende gekrümmte Abschnitt 25 des Kabelbaums 22. Der Aufbau der Schutzvorrichtung 24, bei der gleiche Bezugsziffern gleiche Elemente wie beim vorherigen Ausführungsbeispiel bezeichnen, wird hier nicht im einzelnen erläutert. Bei geschlossener Schiebetür steht der Biegeabschnitt 44 in dem in Längsrichtung mittleren Bereich des elastischen Elements 41 in Kontakt mit der Innenfläche des gekrümmten Bereichs der Umfangswand 30 der Schutzvorrichtung 24. Deshalb wird der gekrümmte Abschnitt 25 des Kabelbaums 22 in einem Zustand gehalten, der genau in Form eines auf dem Kopf stehenden Buchstaben "U" gekrümmt ist, und eine gegenseitige Störung zwischen dem gekrümmten Abschnitt 25 und der Innenfläche der Schutzvorrichtung 24 ist zuverlässig verhindert.
  • Da das elastische Element 41 in seinem in Längsrichtung mittleren Abschnitt geknickt ist und sein Biegeabschnitt nicht am Kabelbaum 22 befestigt ist, kann der Vorgang der Krümmung des Kabelbaums 22, insbesondere der Vorgang der Verringerung des Durchmessers des gekrümmten Abschnitts 25, wie strichpunktiert eingezeichnet, gleichmäßig mit geringer Kraft erfolgen. Außerdem kann der gekrümmte Abschnitt zu einem sehr kleinen Durchmesser gekrümmt werden.
  • Genauer ausgeführt kann sich das elastische Element 41, wie es in den 14A und 14B gezeigt ist, vom mittleren Biegeabschnitt 44 ausgehend entsprechend der Knickform biegen, da das gürtelförmige elastische Element 41 in seinem Anfangszustand entsprechend der Knickform plastisch verformt ist. Da das elastische Element 41 nur mit seinen beiden Enden am Kabelbaum befestigt ist und mit seinem mittleren Abschnitt vom Kabelbaum abgehoben ist, ist ferner die Gleitreibung zwischen dem Kabelbaum 22 und dem elastischen Element 41 während des Krümmens gleich Null. Dies ermöglicht es, dass der Kabelbaum sanft mit geringer Kraft gekrümmt wird.
  • Wie aus den 14A und 14B ersichtlich, ist das elastische Element 41 in einer dünnen und gleichmäßigen Materialstärke ausgebildet und an einer Stelle geknickt, die aus dem in Längsrichtung mittleren Bereich geringfügig näher an eines der Enden versetzt ist. Ein Abschnitt 45, der von der Grenze der Knickstelle 44 bis zu seinem Ende etwas kürzer ist, wird am Scheitelbereich des gekrümmten Abschnitts 25 des Kabelbaums 22 befestigt. Ein etwas längerer Abschnitt 46, der das andere Ende des elastischen Elements 41 umfasst, wird am Einführungsabschnitt 29 der Schutzvorrichtung 24 befestigt. Wie in 11 mit durchgezogener Linie eingezeichnet, steht der lange vordere Halbabschnitt 46 des elastischen Elements 41 im wesentlichen vertikal aufrecht, während der kurze hintere Halbabschnitt 45 leicht schräg gegenüber der Horizontalen nach oben verläuft, um den Kabelbaum 22 zu halten.
  • Wenn die Schiebetür zum Öffnen nach hinten geschoben wird, biegt sich der leicht schräg nach oben verlaufende hintere Halbabschnitt 45 nach unten um einen Drehpunkt an der Knickstelle 44. Anschließend oder im wesentlichen gleichzeitig biegt sich der aufrechte vordere Halbabschnitt 46 nach hinten, so dass der Durchmesser des elastischen Elements 41 und des Kabelbaums 22 verringert wird. Auf diese Weise krümmt sich der Kabelbaum 22 zu einer halbkreisförmigen Gestalt im Bereich der Länge des elastischen Elements 41. Die Knickstelle des elastischen Elements 41 schwenkt um ungefähr 90°. Der vordere Halbabschnitt 46 und der hintere Halbabschnitt 45 des elastischen Elements 41 krümmen sich bogenförmig entlang des Kabelbaums 22. Im vollständig geöffneten Zustand der Schiebetür, wie er durch eine strichpunktierte Linie angezeigt ist, ist die Knickstelle 44 des elastischen Elements 41 geringfügig vom Kabelbaum 22 nach außen abgehoben. Somit entsteht zwischen der Knickstelle 44 und dem Kabelbaum 22 ein kleiner sichelförmiger Spalt 43'.
  • Infolge dessen ist bei dem in 11 gezeigten Aufbau das elastische Element 41 mit einem Ende an der Schutzvorrichtung 24 befestigt, so dass der Kabelbaum 22 von der Schutzvorrichtung 24 gehalten wird, und mit dem anderen Ende am Kabelbaum 22 befestigt, so dass in dem mit durchgezogener Linie eingetragenen geschlossenen Zustand der Schiebetür ein großer sichelförmiger Spalt zwischen dem elastischen Element und dem Kabelbaum 22 gebildet wird. Bei einem solchen Aufbau kann der Kabelbaum 22, wie strichpunktiert angedeutet, beim Öffnen der Schiebetür mit geringer Kraft zu abnehmenden Durchmesserwerten gekrümmt werden. Der Vorgang der Verringerung des Durchmessers des Kabelbaums 22 kann sanft mit kleiner Kraft erfolgen, bis das elastische Element 41 mit dem Kabelbaum 22 soweit in Kontakt gebracht worden ist, dass kein Spalt mehr verbleibt (dazu kommt es aber in der Praxis nicht).
  • Wenn das elastische Element 41 gemäß der durchgezogen gezeichneten Situation in Kontakt mit dem Kabelbaum 22 gehalten wird, erfordert der Vorgang der Durchmesserverringerung des Kabelbaums 22 große Kraft, da das elastische Element 41 in einem Zustand zwangsgebogen wird, in dem das elastische Element 41 gestreckt ist und eine weitere starke Durchmesserverringerung nicht erlaubt. Andererseits kann gemäß dieser Ausführungsform der gekrümmte Abschnitt 25 des Kabelbaums 22 mit kleiner Kraft zu einem kleinen Durchmesser zurückgeführt werden. Dies trägt dazu bei, dass die Kraft zum Schieben der Schiebetür und die Größe der Schutzvorrichtung 24 verringert werden können.
  • Wie beim vorangehenden Ausführungsbeispiel umfasst die Schutzvorrichtung 24 eine Grundplatte 34, eine Umfangswand 30 und eine (nicht dargestellte) Abdeckung. An der Seite des Vorderendes der Umfangswand 30 sind der Einführungsabschnitt (Befestigungsabschnitt) 29 für das elastische Element 41 und der kabelbaumhaltende Abschnitt 36, 37 ausgebildet. Der aus der vorderen Öffnung 47 der Schutzvorrichtung 24 austretende Kabelbaumabschnitt 38 ist mit Hilfe eines Steckverbinders mit den in der Schiebetür angeordneten Funktionsbaueinheiten verbunden, während der aus der unteren Öffnung 35 austretende Kabelbaumabschnitt 32 sich zur Karosserieseite (Stromversorgungsseite) erstreckt und mit dem (nicht dargestellten) karosserieseitigen Kabelbaum verbunden ist. Beim Öffnen und Schließen der Schiebetür bewegt sich der Kabelbaumabschnitt 32 in der unteren Öffnung 35 vor und zurück.
  • Gleichzeitig verkleinert bzw vergrößert sich der Durchmesser des gekrümmten Abschnitts 25 des Kabelbaums 22.
  • Da das in Form einer spitzen Klammer geknickte elastische Element 41 an der Außenfläche 25a des gekrümmten Abschnitts 25 angeordnet ist und nur mit den beiden Enden befestigt ist und im Mittelbereich freiliegt, kann auf diese Weise der Kabelbaum 22 mit kleiner Kraft zu verringertem Durchmesser gekrümmt werden. Wenn zum Beispiel ein (nicht dargestelltes) elastisches Element an der Innenfläche 25b des gekrümmten Abschnitts des Kabelbaums 22 angeordnet ist, wird das elastische Element 41 in seinem Mittelbereich frei gemacht und kann mit einer Knickstelle oder einem Biegeabschnitt versehen werden, um einer Störung des Kabelbaums vorzubeugen. Das elastische Element 41 kann aus Kunstharz in der Weise hergestellt werden, dass es einstückig mit der Schutzvorrichtung 24 ausgebildet ist. Das elastische Element 41, das metallisch ist, kann an der Schutzvorrichtung 24 angegossen sein.
  • Ausführungsbeispiel 4
  • Die 15 bis 17 zeigen eine vierte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Stromzuführungsanordnung für eine Schiebeanordnung.
  • Die 15 und 16 zeigen den Zustand, in dem die eine Schiebeanordnung darstellende Schiebetür geschlossen ist. Der strichpunktierte Teil der 17 zeigt den vollständig geöffneten Zustand der Schiebetür. Die 18A und 18B zeigen elastische Elemente, die bei der vorliegenden Ausführungsform eingesetzt werden.
  • Wie in den 15 bis 17 gezeigt, besteht das Charakteristikum der Stromzuführungsanordnung nach dieser Ausführungsform darin, dass entlang der Innenfläche 25b des gekrümmten Abschnitts 25 des Kabelbaums 22 in einer aus Kunstharz hergestellten Schutzvorrichtung 51 ein spiralförmiges elastisches Element 52 angeordnet ist.
  • Wie aus den 18A und 18B ersichtlich, besteht das elastische Element 52 aus einem geradlinigen Blattfedersegment 53 in einem freien Zustand (Anfangszustand) und einem sich daran anschließenden Spiralsegment 54. Das Blattfedersegment 53 hat eine Länge, die ausreicht, die Umgebung des Scheitels des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 25 entlang dessen vorderer Hälfte 25c zu erreichen, wenn das elastische Element 52 in der Schutzvorrichtung 51 eingesetzt ist, wie in 15 gezeigt. Das Spiralsegment 54 ist (von vorne gesehen) im Uhrzeigersinn mit allmählich abnehmendem Durchmesser gewickelt, wobei die Anzahl der Windungen ungefähr zwei beträgt. Das Spiralsegment 54 ist an der unteren Seite oder linken Seite gegen das Blattfedersegment 53 angeordnet. Das Spiralsegment 54 und das Blattfedersegment 53 gehen in Tangentialrichtung glatt ineinander über.
  • Wie in 15 gezeigt, wird das Spiralsegment 54 des elastischen Elements 52 in seinem Zentrum (oder Stamm) durch eine Achse 55 der Schutzvorrichtung 51 gehalten. In diesem Zustand wird das bogenförmig gekrümmte Blattfedersegment 53 mit der Innenfläche 25b des gekrümmten Abschnitts 25 des Kabelbaums 22 in Kontakt gebracht, so dass der Kabelbaum 22 in einer aufrechten Richtung elastisch gedrückt wird. Der Kabelbaum 22 wird durch das Blattfedersegment in einem Zustand gehalten, in dem er in einer halbkreisförmigen Gestalt gekrümmt ist.
  • Die Achse 55 ragt zum Beispiel horizontal aus der vertikalen Grundplatte 34 der Schutzvorrichtung 51. Die Achse 55 ist in Eingriff mit der Innenseite eines halbkreisförmigen Teils 54a im Zentrum des Spiralsegments 54, so dass das Zentrum des Spiralsegments 54 positioniert ist. Alternativ kann das Zentrum des Spiralsegments 54 dadurch festgelegt werden, dass die Achse eine bogenförmige Nut aufweist, in die der halbkreisförmige Teil 54a eingreifen kann. Bei dieser Ausführungsform ist der Einführungsabschnitt 29 der im vorherigen Ausführungsbeispiel beschriebenen Schutzvorrichtung 24 (11) nicht erforderlich, und somit wird der Aufbau seitens der Umfangswand 30 der Schutzvorrichtung 51 vereinfacht. Der übrige Aufbau der Schutzvorrichtung 51, bei dem gleiche Bezugsziffern gleiche Elemente wie beim vorherigen Ausführungsbeispiel bezeichnen, wird hier nicht näher erläutert.
  • Der äußerste Abschnitt 54b des Spiralsegments 54 wird in Tangentialrichtung mit sanftem Übergang in Kontakt mit dem unteren Abschnitt des vorderen Halbabschnitts 25c des gekrümmten Abschnitts 25 des Kabelbaums 22 gebracht. Das Blattfedersegment 53 ist entlang der Innenfläche 25b des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 25 gekrümmt und erstreckt sich nach oben. Das Ende 53a des Blattfedersegments 53 reicht bis in die Umgebung des Scheitels des gekrümmten Abschnitts 25. Der Teil 54c am Übergang vom Spiralsegment 54 zum Blattfedersegment 53 des elastischen Elements 52 befindet sich in näherungsweisem Kontakt mit der Innenwand 37 der Schutzvorrichtung 51. Somit wird der Kabelbaum 22 entlang der Innenwand 37 hochgehoben, und das elastische Element 52 steht in Tangentialrichtung in Kontakt mit dem Kabelbaum 22.
  • Es ist nicht notwendig, das elastische Element 52 am Kabelbaum 22 zu befestigen. Da der gekrümmte Abschnitt 25 des Kabelbaums 22 in der mit der (nicht dargestellten) Abdeckung gedeckelten Schutzvorrichtung 51 bis zu einem gewissen Grad ohne lose Länge in Horizontalrichtung verläuft, weicht der gekrümmte Abschnitt 25 nicht vom elastischen Element 52 ab, selbst wenn das elastische Element 52 nicht am gekrümmten Abschnitt 25 befestigt ist. Da es nicht notwendig ist, das elastische Element 52 am Kabelbaum 22 zu befestigen, wird der Vorgang der Montage des Kabelbaums 22 erleichtert. Außerdem wird das Blattfedersegment 53 in gleitfähigen Kontakt mit der Innenfläche 25b des gekrümmten Abschnitts 25 des Kabelbaums 22 gebracht, so dass der Durchmesser des gekrümmten Abschnitts 25 mit kleiner Kraft verkleinert oder vergrößert werden kann.
  • Wie aus 17 ersichtlich, wird beim Öffnen der Schiebetür das Blattfedersegment 53 zu einem kleineren Durchmesser gekrümmt und wird dadurch zu einem Teil des Spiralsegments 54 (spiralförmig). Auf diese Weise verkleinert sich das elastische Element 52 zum reduzierten Durchmesser, wie wenn eine Feder gewickelt wird. Gleichzeitig verkleinert sich der Durchmesser des gekrümmten Abschnitts des Kabelbaums 22. Dadurch ist es möglich, die lose Länge des Kabelbaums 22 effizient aufzunehmen und die Größe der Schutzvorrichtung 51 zu verringern.
  • Genauer ausgeführt kann der gekrümmte Abschnitt 25 des Kabelbaums 22 im geöffneten Zustand der Schiebetür einen sehr kleinen Durchmesser haben, so dass die lose Länge des Kabelbaums 22 genau aufgenommen werden kann, selbst wenn die Schutzvorrichtung 51 eine geringe Größe hat, so dass der gekrümmte Abschnitt 25 des Kabelbaums 22 bei geschlossener Schiebetür, wie in 16 gezeigt, einen kleinen Durchmesser hat.
  • Das in 17 dargestellte Spiralsegment 54 hat einen kleineren Durchmesser als das in 16 gezeigte Spiralsegment 54. Da sich das elastische Element 52 wie beim Aufziehen einer Feder zusammenzieht, speichert es zunehmend mehr elastische Kraft (Rückstellkraft). Da die Schiebetür zum Schließen nach vorn geschoben wird, erhält der gekrümmte Abschnitt 25 des Kabelbaums 22 in diesem Zustand, wie in 16 gezeigt, aufgrund der Rückstellkraft des elastischen Elements 52 zuverlässig einen größeren eigenen Durchmesser. Auf diese Weise wird die lose Länge des Kabelbaums 22 genau aufgefangen, indem der Kabelbaum 22 bogenförmig angehoben wird.
  • Die Kraft, die erforderlich ist, damit das elastische Element 52 aus dem in 16 gezeigten Zustand seinen eigenen Durchmesser wie beim Aufziehen einer Feder verkleinert, ist kleiner als die Kraft, die erforderlich ist, um eine Blattfeder zu einem eigenen Durchmesser zu krümmen. Deshalb kann der Vorgang des Öffnens der Schiebetür mit kleiner Kraft erfolgen. Genauer ausgedrückt ist die zum Krümmen des elastischen Elements erforderliche Kraft vernachlässigbar klein im Vergleich zu der Kraft, die zum Öffnen der Schiebetür erforderlich ist, so dass sie die Handhabbarkeit der Schiebetür nicht beeinträchtigt.
  • Wenn zum Schließen der Schiebetür diese aus ihrem in 17 dargestellten geöffneten Zustand nach vorn geschoben wird (die Schutzvorrichtung 51 bewegt zusammen mit der Schiebetür nach vorn), entspannt sich das uhrfederartige elastische Element 52, so dass die zum Betätigen der Schiebetür erforderliche Kraft tendenziell kleiner wird.
  • Ausführungsbeispiel 5
  • Die 19 bis 20 zeigen eine fünfte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Stromzuführungsanordnung für eine Schiebeanordnung. Das Charakteristikum des Aufbaus gemäß dieser Ausführungsform besteht darin, dass der Fuß eines elastischen Elements 60, das eine Blattfeder ist, mittels einer Befestigungsklammer 62 an einer aus Kunstharz gefertigten Schutzvorrichtung 61 befestigt ist und das freie Ende des elastischen Elements 60 mit einem Kabelbaumtragelement 63 aus Kunstharz ausgestattet ist.
  • Die Schutzvorrichtung 61 nach 19 ist der in 5 gezeigten ähnlich. Ein Einsteckabschnitt 65 für das elastische Element 60 steht einstückig von einer vertikalen Grundplatte 64 der Schutzvorrichtung 61 ab. Der Einsteckabschnitt 65 erstreckt sich aufrecht in einem Winkel von 90° gegenüber der Grundplatte 64 in Richtung auf eine Abdeckung oder Karosserie. Der Einsteckabschnitt 65 weist in der Mitte in Axialrichtung eine vertikale schlitzförmige Einstecknut 66 auf. Die vordere und die hintere blechartige Wand 67, die die Einstecknut 66 begrenzen, sind an einem Boden 68 und an der Grundplatte 64 miteinander verbunden. Somit ist die Einstecknut 66 in zwei Richtungen verschlossen, nämlich an der unteren, durch den Boden 68 gebildeten Seite und einer seitlichen, durch die Grundplatte 64 gebildeten Seite, und offen an der oberen Seite und der anderen seitlichen Seite.
  • An der anderen seitlichen Seite (Abdeckungsseite oder Karosserieseite) sind die vordere und die hintere Wand so geschnitten, dass sie eine rechteckige Ausnehmung 69 bilden. Die Ausnehmung 69 ist im Hochformat ausgebildet. Das obere Ende 69a und das untere Ende 69b liegen sich einander parallel und horizontal gegenüber. Das obere Ende 69a bildet eine obere Stufe, die einen Teil eines oberen Vorsprungs 70 darstellt, und eine untere Stufe, die einen Teil eines unteren Vorsprungs 71 darstellt. Die Tiefe der Ausnehmung 69 ist kleiner als die halbe Breite der Wände 67. Zu beiden Seiten der Einstecknut 66 steht ein Paar von kurzen zylindrischen Zapfen 72 (Befestigungsmitteln) einstückig von der Grundplatte 64 ab. Der Zapfen 72 besteht aus Kunstharz. Im übrigen sind die Begriffe "vorn" und "hinten" in Bezug auf das Fahrzeug definiert.
  • Das elastische Element 60 hat an einer Seite seines Fußes (nämlich der Seite, die der Abdeckung und der Karosserie zugewandt ist) eine rechteckige Ausnehmung 73 von derselben Form und Größe wie die Ausnehmung des Einsteckabschnitts 65.
  • Der obere Rand 73a und der untere Rand 73b der Ausnehmung 73 liegen einander horizontal parallel gegenüber. Der seitliche Rand 73c erstreckt sich lang vertikal. Der obere Rand 73a bildet die obere Stufe und schließt sich an einen vertikalen aufrechten Abschnitt des elastischen Elements 60 an. Der untere Rand 73b stellt einen Teil eines unteren Vorsprungs 75 dar. die Tiefe der Ausnehmung 73 ist kleiner als die Hälfte der seitlichen Breite des elastischen Elements 60. Die seitliche Breite des elastischen Elements 60 ist gleich der Tiefe der Einstecknut 66. Die Breite der Einstecknut 66 ist größer als die Dicke des elastischen Elements 60.
  • Die Befestigungsklammer 62 wird durch Stanzen und Biegen einer Metallplatte hergestellt. Genauer gesagt wird ein vorspringender Teil (Befestigungsteil) 77 im mittleren Bereich einer Grundplatte 76 tiefgezogen. Zu beiden Seiten des Vorsprungs 77 ist an der Grundplatte 76 ein Paar von Bohrungen (Befestigungsmitteln) 78 angeordnet, die jeweils einen geringfügig größeren Durchmesser als die Zapfen 72 aufweisen.
  • Der Vorsprung 77 hat einen C-förmigen Querschnitt, der aus einer vorderen Wand und einer hinteren Wand 79 besteht, die einander vertikal und parallel gegenüberstehen, und eine mittlere vertikale Wand 80, die die Wände 79 in der Weise verbindet, dass zwischen ihnen eine im Querschnitt rechteckige Nut 81 gebildet ist. Der obere Rand und der untere Rand der mittleren Wand 80 verlaufen zueinander parallel horizontal und schließen sich an den jeweiligen oberen bzw unteren Rand der vorderen und der hinteren Wand 79 an. Die Nut 81 ist in drei Richtungen offen, nämlich nach oben, nach unten und zur Seite der Grundplatte 64 der Schutzvorrichtung 61 hin.
  • Die vertikale Länge des Vorsprungs 77 ist geringfügig kleiner als die Länge der Ausnehmung 73 des elastischen Elements 60 und die Länge der Ausnehmung 69 des Einsteckabschnitts 65. Die Tiefe der Nut 81 ist gleich groß wie oder geringfügig größer als die seitliche Breite eines schmalen Streifens 82, der der Ausnehmung 73 des elastischen Elements 60 benachbart ist, und die seitliche Breite eines schmalen Streifens 83 des Einsteckabschnitts 65.
  • Wie aus 20 ersichtlich, wird das elastische Element 60 von der Seite und von oben in die Einstecknut 66 des Einsteckabschnitts 65 gesteckt, so dass der Vorsprung 77 der Befestigungsklammer 62 in die Ausnehmungen 69 und 73 passt (19). Wenn die Zapfen 72 in den Bohrungen 78 (19) stecken, werden die Zapfen 72 zum Beispiel durch Wärmepressung breitgedrückt, so dass die Befestigungsklammer 62 an der Schutzvorrichtung 61 befestigt wird. Genauer ausgedrückt wird der obere Rand 80a des Vorsprungs 77 in Kontakt mit dem oberen Rand 73a der Ausnehmung 73 des elastischen Elements 60 gebracht (19), während der untere Rand 80b des Vorsprungs 77 in Kontakt mit dem unteren Rand 73b der Ausnehmung 73 gebracht wird. Auf diese Weise wird das elastische Element 60 sicher am Einsteckabschnitt 65 befestigt und kann davon nicht entfernt werden.
  • Wenn ein Kabelbaum (nachstehend mit 84' bezeichnet) mit einem Wellrohr 84 (das bei der vorliegenden Ausführungsform einen elliptischen Querschnitt besitzt) an dem elastischen Element 60 zum Beispiel durch ein Wickelband oder einen Kabelbinder befestigt ist, wird bei heftigem Öffnen oder Schließen der Schiebetür stark am Kabelbaum 84' gezogen, so dass auf das elastische Element 60 Kraft in einer herausziehenden Richtung ausgeübt wird. In einem solchen Fall wird der untere Vorsprung 75 am Fuß des elastischen Elements 60, d.h. die untere Stufe 73b, in Kontakt mit dem unteren Rand 80b des Vorsprungs 77 der Befestigungsklammer 62 gebracht, so dass ein Ausreißen des elastischen Elements 60 zuverlässig verhindert werden kann.
  • Die Innenfläche des Vorsprungs 77 wird in Kontakt mit dem seitlichen Rand 73c des elastischen Elements 60 (19) gebracht, so dass die Lage des elastischen Elements 60 genau festgelegt ist. Auf diese Weise können eine Loslösung des elastischen Elements 60 vom Kabelbaum 84' in seitlicher Richtung und ein Spiel des elastischen Elements 60 in seitlicher Richtung verhindert werden. Dies verhindert, dass während der Fahrzeugfahrt fremdartige Geräusche oder Abschabungen entstehen. Da das elastische Element 60 an der Schutzvorrichtung 61 sicher befestigt ist, braucht der Fuß des elastischen Elements 60 nicht mühsam zB durch Bandwickeln am Kabelbaum 84' befestigt zu werden; dadurch sinkt die Anzahl der für die Montage erforderlichen Mannstunden.
  • Anstelle des Kunstharzzapfens 72 kann eine (nicht dargestellte) Schraube in die Bohrung 78 der Befestigungsklammer 62 gesteckt und durch eine (nicht dargestellte) Mutter festgezogen werden. Alternativ kann anstelle des Zapfens 72 eine (nicht dargestellte) Bohrung ausgebildet werden. In diesem Fall wird eine durch die Bohrung 78 der Befestigungsklammer 62 gesteckte Schraube (nicht dargestellt) in eine Bohrung seitens der Schutzvorrichtung eingeführt und mit Hilfe einer Mutter festgezogen. Ferner kann die aus Kunstharz gefertigte Befestigungsklammer 62 mit (nicht dargestellten) Vorsprüngen versehen werden. In diesem Fall wird der Vorsprung durch eine (nicht dargestellte) Bohrung seitens der Schutzvorrichtung gesteckt und zur Befestigung an der Rückseite der Grundplatte 64 zB durch thermisches Pressen breitgequetscht.
  • Die oben genannten Vorteile können unabhängig davon erzielt werden, ob das Kabelbaumtragelement 63 am Ende des elastischen Elements 60 vorhanden ist oder nicht.
  • Das am Ende des elastischen Elements 60 befestigte Kabelbaumtragelement 63 ist aus Kunstharz rechteckförmig hergestellt. Das Kabelbaumtragelement 63 besitzt eine flache obere Seite 85 zum Tragen des Kabelbaums 84, zwei Seitenflächen 86, eine vordere und eine hintere Fläche 87, die zur flachen Oberseite 85 senkrecht stehen, und eine zu den beiden Seitenflächen senkrechte Unterseite. Die Oberseite 85 erstreckt sich in Längsrichtung des Kabelbaums 84 und des elastischen Elements 60. Die Breite der Oberseite 85 ist geringfügig größer als die Breite des elastischen Elements 60. Die Breite der vorderen/hinteren Fläche 87 und der beiden Seitenflächen 86 ist erheblich größer als die Dicke des elastischen Elements 60 in der Höhenrichtung. Eine von der Oberseite 85 des Kabelbaumtragelements 63 und dem elastischen Element 60 gebildete Stufe t soll im Hinblick auf guten Kontakt zwischen dem Kabelbaum 84 und dem elastischen Element 60 niedrig sein.
  • In Längsrichtung hat das Kabelbaumtragelement 63 eine schlitzförmige Einstecköffnung 88, in die das Ende zB des elastischen Elements 60 gesteckt werden kann. In der Einstecköffnung 88 ist eine (nicht dargestellte) Rastnase ausgebildet, und im elastischen Element 60 ist eine Rastausnehmung ausgebildet. Die Rastnase und Rastausnehmung greifen ineinander ein, so dass das Kabelbaumtragelement festgelegt ist. Umgekehrt kann das elastische Element 60 die Rastnase tragen und das Kabelbaumtragelement 63 kann die Rastausnehmung aufweisen.
  • Das Ende des elastischen Elements 60 kann am Kabelbaumtragelement 63 durch Spritzgießen angegossen werden. Das Ende des elastischen Elements 60 kann zurückgefaltet werden, um das Kabelbaumtragelement 63 zu ersetzen.
  • Wie in 20 gezeigt, ist der Kabelbaum 84', der einen kreisförmigen oder elliptischen Querschnitt aufweist, fest an der Oberseite 85 des Kabelbaumtragelements 63 angeordnet. Die beiden Seiten des Kabelbaums 84' werden in im wesentlichen gleitfähigem Kontakt mit der Grundplatte 64 der Schutzvorrichtung 61 bzw der (nicht dargestellten) Abdeckung gehalten. Dies macht es überflüssig, den Kabelbaum 84' und das elastische Element 60 (einschließlich des Kabelbaumtragelements 63) durch Bandwickelung aneinander zu befestigen. Es bedarf keiner Erwähnung, dass der Kabelbaum 84' sich in der Längsrichtung erstreckt. Somit streckt sich der Kabelbaum beim Schließen der Schiebetür und zieht sich beim Öffnen der Schiebetür zusammen, während er an der Oberfläche des Kabelbaumtragelements sanft entlanggleitet.
  • Da das Kabelbaumtragelement 63, das dicker als das elastische Element 60 ist, am Ende des elastischen Elements 60 befestigt ist, kommt es zu keinem Kontakt zwischen dem Kabelbaum 84' und der Kante des elastischen Elements 60. Dies verhindert eine Abschabung und Beschädigung des Kabelbaums 84' sowie das Auftreten seltsamer Geräusche. Insbesondere kann verhindert werden, dass bei Verwendung des Wellrohrs 84 mit seinen abwechselnd angeordneten konkaven Nuten und konvexen Stegen das Ende des elastischen Elements 60 sich in der Unebenheit des Wellrohrs 84 verfängt und dadurch der Kabelbaum 84' geknickt wird. Mithin ist es ermöglicht, dass der Kabelbaum 84' sich gleichmäßig streckt oder zusammenzieht und seine lose Länge aufgenommen wird. Ferner verhindert dies eine Beschädigung oder Verformung des Kabelbaums oder das Auftreten fremdartiger Geräusche. Wenn der Kabelbaum 84' am elastischen Element 60 durch Umwickeln mit Band oder Festziehen von Kabelbindern befestigt wird, dient die Stufe 89 des Kabelbaumtragelements 63, die an der Unterseite des elastischen Elements 60 vorsteht, als Anschlagfläche, so dass ein Abrutschen oder Verrutschen des Bands bzw Kabelbinders verhindert werden kann.
  • Ausführungsbeispiel 6
  • Die 21 bis 23 zeigen eine sechste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Stromzuführungsanordnung für eine Schiebetür.
  • Die Anordnung nach dieser Ausführungsform bezweckt eine Verbesserung der Anordnung zum Befestigen des elastischen Elements nach der fünften Ausführungsform, nämlich einen Einsteckabschnitt 103 und eine Befestigungsklammer 104 seitens der Schutzvorrichtung 102, die dazu verwendet werden, den Fuß des elastischen Elements 101 in der Weise zu befestigen, dass Platz für die Schutzvorrichtung eingespart wird und der Befestigungsvorgang erleichtert wird.
  • Wie aus 21 ersichtlich, stehen eine vordere und eine hintere vertikale Wand zueinander benachbart aus der Grundplatte 105 der Schutzvorrichtung 102 vor. Eine schlitzförmige Einstecknut 107 ist zwischen den beiden Wänden 106 in der Weise gebildet, dass die Nut vertikal zwischen den beiden Wänden verläuft. Die Einstecknut 107 ist so tief eingeschnitten, dass sie den in Richtung der Plattendicke mittleren Bereich der Grundplatte 105 erreicht.
  • Wie aus 22 ersichtlich, ist die Befestigungsklammer 104 aus einer elastischen Metallplatte gefertigt, die zu einer im Querschnitt C-förmigen Gestalt gebogen ist. Die Befestigungsklammer 104 hat eine Mittelwand 108 mit einem Schlitz 109, der sich vom oberen Rand bis zu einem in Vertikalrichtung mittleren Bereich erstreckt, und zwei Seitenwände 110, die im freien Zustand schräg nach innen verlaufen, so dass jedenfalls die innere Breite L zwischen den Enden der beiden Wände 110 kleiner ist als die seitliche Breite des Einsteckabschnitts 103 seitens der Schutzvorrichtung, d.h. die äußere Breite des Wandpaars 106, um in seitlicher Richtung eine elastische Kraft zu haben. Auf diese Weise besitzt die Befestigungsklammer 104 eine Federkraft, die in der Lage ist, den Einsteckabschnitt 103 der Schutzvorrichtung 102 zu fassen. Die Stirnseiten der beiden Wände sind in einer rechteckigen Form nach außen zurückgeschlagen, so dass die Befestigungsklammer 104 mit Hilfe der inneren gekrümmten Flächen 111 an den Einsteckabschnitt 103 gesteckt werden kann.
  • Das elastische Element 101 weist an beiden Seiten seines Fußes Ausnehmungen 112 auf. Das elastische Element 101 kann umgedreht werden. Die Länge der Ausnehmung in Vertikalrichtung ist etwas größer als der Abstand vom unteren Rand der Mittelwand 108 der Befestigungsklammer 104 zum Boden 109a des Schlitzes 109. An der Oberseite der Ausnehmung 112 ist eine Kontaktstufe 113 ausgebildet, während an ihrer Unterseite ein Vorsprung 114 ausgebildet ist. Die Ausnehmung 112 braucht nur an einer Seite ausgebildet zu sein.
  • Ein am Ende des elastischen Elements 101 befestigtes Kabelbaumtragelement 115 weist eine gekrümmte konkave Nut 116 auf, in der der Kabelbaum 84 (als äußeres Wellrohr elliptischen Querschnitts dargestellt) stabil platziert wird.
  • Der Fuß des elastischen Elements 101 wird von der mit einem Pfeil angezeigten Seite in den Einsteckabschnitt 103 der Schutzvorrichtung 102 gesteckt. Als nächstes wird die Befestigungsklammer 104 auf die Außenseite des Einsteckabschnitts 103 geschoben, wie durch den Pfeil angezeigt. Durch einen derart einfachen Vorgang wird der Fuß des elastischen Elements 101 an der Schutzvorrichtung 102 befestigt, wie aus 23 ersichtlich.
  • Eine Seite des elastischen Elements 101 tritt in den Schlitz 109 des Einsteckabschnitts 103 ein. Die Stufe 113 am oberen Rand der Ausnehmung 112 (21) des elastischen Elements 101 wird in Kontakt mit dem Boden 109a des Schlitzes 109 gebracht, während der untere Vorsprung 114 mit dem unteren Rand der Wand 108 in Kontakt gebracht wird. In diesem Zustand fassen die an beiden Seiten der Befestigungsklammer 104 befindlichen Wände 110 mit nach innen gerichteter Kraft fest den Einsteckabschnitt 103 der Schutzvorrichtung 102. Die Rückseite der Wand 108 wird mit der Vorderseite des Einsteckabschnitts 103 in Kontakt gebracht. Zusätzlich oder alternativ wird die Endfläche 117 der Befestigungsklammer 104 in Kontakt mit der Grundplatte 105 gebracht. Auf diese Weise ist das elastische Element 101 Richtung seiner Länge und Breite sicher festgelegt. Der Kabelbaum wird auf der gekrümmten Fläche der konkaven Nut 116 des Kabelbaumtragelements 115 stabil gehalten.
  • Im Gegensatz zur Ausführungsform nach 19 werden bei der vorliegenden Ausführungsform die Befestigungszapfen 72 und der Grundplattenteil, der die den Zapfen 72 zugeordneten Bohrungen 78 aufweist, nicht benötigt, so dass die Baugröße verringert und Platz eingespart werden kann. Ferner kann die Handhabbarkeit verbessert werden, da die Befestigungsklammer mit einem Handgriff befestigt wird. Darüber hinaus sind die Wände 106 des schutzvorrichtungsseitigen Einsteckabschnitts 103 biegsam, so dass die Wände 106 das elastische Element 101 in Richtung der Plattendicke mit Hilfe der Klemmkraft der Befestigungsklammer 104 einklemmen.
  • Die Konstruktion zur Befestigung des elastischen Elements unter Verwendung der Befestigungsklammer 62, 104 und des Einsteckabschnitts 65, 103 gemäß der fünften und sechsten Ausführungsform lässt sich nicht nur auf das elastische Element 60, 101 in den 19, 21, sondern auch auf das elastische Element 23 in 5 und das elastische Element 41 in 11 anwenden. Ferner kann das Kabelbaumtragelement 63, 115 auch auf das elastische Element 23 in 5 und das elastische Element 52 in 15 angewandt werden.
  • Ausführungsbeispiel 7
  • Die 24 bis 25 zeigen eine siebte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Stromzuführungsanordnung für eine Schiebetür.
  • Der Aufbau gemäß dieser Ausführungsform besteht darin, dass anstelle der in 1 gezeigten Ausführungsform eine aus Kunstharz gefertigte Schutzvorrichtung 91 nicht seitens der Schiebetür 1, sondern seitens der Karosserie 5 angeordnet ist. Bei dieser Konstruktion wird die lose Länge des von der Schiebetür (einer Schiebeanordnung) 1 zur Karosserie (einem Körper) 5 geleiteten Kabelbaums durch ein elastisches Element 4 aufgenommen, das sich in der Schutzvorrichtung 91 seitens der Karosserie 5 befindet.
  • Bei dieser Ausführungsform ist die Schutzvorrichtung 91 horizontal unter der Schwelle 21 der Karosserie 5 angeordnet. Das hintere Ende der Schutzvorrichtung 91 erstreckt sich zur Seite der Schiebetür 1, und das Vorderende 94 der Schutzvorrichtung 91 verjüngt sich allmählich und bildet dadurch im Querschnitt eine seitlich konkave Form. Die Schutzvorrichtung 91 hat einen ersten Kabelauslass 95 an ihrer hinteren Innenseite und einen zweiten Kabelauslass 96, der zur Seite der Schiebetür 1 hin weit und geradlinig geöffnet ist. Die Schutzvorrichtung 91 ist an der Karosserie 5 durch einen Ansatz 97 befestigt.
  • Das elastische Element 4 erstreckt sich in Längsrichtung vom hinteren Ende (dem ersten Kabelauslass 95) der Schutzvorrichtung 111 zu deren Mittelbereich. Der Kabelbaum 92 ist entlang des elastischen Elements 4 angeordnet. Der Fuß des elastischen Elements 4 ist an der Schutzvorrichtung 91 durch ein Befestigungsstück 118 befestigt. Das elastische Element 4 sollte nicht auf eine Blattfeder beschränkt werden, sondern kann ein beliebiges (nicht dargestelltes) elastisches Organ verschiedenster Form sein, siehe zB die elastischen Elemente 23 (5), 41 (11) und 52 (15). Die Kabelbaumtragelemente 63 und 115 (19 und 21) können ebenfalls verwendet werden. Das Material, die Form und Platzierung der Schutzvorrichtung 91 können nach Bedarf geändert werden.
  • Im vollständig geschlossenen Zustand der Schiebetür 1, wie in 24 dargestellt, ist der Kabelbaum 92 entlang des gekrümmten Abschnitts 94 der (durch 94 repräsentierten) Schutzvorrichtung 91 nach vorn gezogen, und das elastische Element 4 drückt den Kabelbaum 92 in Richtung der Fahrgastzelle der Karosserie 5. Der Kabelbaum 92 tritt von der Seite der Karosserie 5 aus der Schutzvorrichtung 91 aus und ist über Steckverbinder 7, 8 mit dem schiebetürseitigen Kabelbaum 99 verbunden. Der türseitige Kabelbaum 99 ist an (nicht dargestellte) Funktionseinheiten angeschlossen, die in der Schiebetür 1 angeordnet sind.
  • Im vollständig geöffneten Zustand der Schiebetür 1, wie in 25 dargestellt, wird der Kabelbaum 92 zusammen mit der Schiebetür 1 nach hinten gezogen, so dass er stark nach hinten gekrümmt wird und dabei eine lose Länge entsteht. Jedoch wird der Kabelbaum durch die Rückstellkraft des elastischen Elements, das zusammen mit dem Kabelbaum gekrümmt worden ist, auch zur Fahrgastzelle der Karosserie gedrückt. Auf diese Weise wird die lose Länge des Kabelbaums 92 aufgefangen, so dass verhindert werden kann, dass der Kabelbaum 92 sich zwischen der Schiebetür 1 und der Karosserie 5 verfängt.

Claims (17)

  1. Stromzuführungsanordnung zwischen einer Körperstruktur (5) und einer dieser gegenüber verschiebbaren Schiebestruktur (1), insbesondere zwischen der Karosserie und der Schiebetür eines Kraftfahrzeugs, mit einem Kabelbaum (3), der sich zwischen der Körperstruktur (5) und der Schiebestruktur (1) erstreckt und dessen eines Ende an der einen der Strukturen festgelegt ist und dessen anderes Ende mit der anderen der Strukturen verbunden ist, wobei der Kabelbaum (3) zwischen der Körperstruktur (5) und der Schiebestruktur (1) einen gekrümmten Vorratsabschnitt aufweist, und mit einem länglichen elastischen Element (4) in Form einer Flachfeder, die ausgehend von dem festgelegten Ende des Kabelbaums (3) entlang des Kabelbaums (3) in dessen Längsrichtung angeordnet ist, so dass der Kabelbaum (3) von dem elastischen Element (4) abgestützt wird, wobei das elastische Element (4) mit seinem freien Ende im Scheitelbereich des Vorratsabschnitts des Kabelbaums (3) angeordnet und an diesem befestigt ist.
  2. Stromzuführungsanordnung nach Anspruch 1, wobei das elastische Element (4) entlang der gekrümmten Innenfläche des Vorratsabschnitts des Kabelbaums (3) angeordnet ist.
  3. Stromzuführungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, wobei das elastische Element (23) einen ersten Federabschnitt (26) aufweist, der entlang der gekrümmten Außenfläche des Vorratsabschnitts des Kabelbaums (22) angeordnet ist, und ein zweiter Federabschnitt (28) entlang der gekrümmten Innenfläche des Vorratsabschnitts des Kabelbaums (22) angeordnet ist, wobei der zweite Federabschnitt (28) über das freie Ende des ersten Federabschnitts (26) hinausragt und eine Federkonstante hat, die kleiner als die Federkonstante des ersten Federabschnitts (26) ist.
  4. Stromzuführungsanordnung nach Anspruch 3, wobei der erste Federabschnitt (26) und der zweite Federabschnitt (28) mittels eines Verbindungsstegs (27) miteinander verbunden sind.
  5. Stromzuführungsanordnung nach Anspruch 3 oder 4, wobei ein freies Ende (28a) und ein Fußende (28b) des zweiten Federabschnitts (28) von dem Verbindungssteg (27) in entgegengesetzten Richtungen abstehen und das Fußende des zweiten Federabschnitts (28) dem ersten Federabschnitt (26) gegenüberliegt.
  6. Stromzuführungsanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, wobei der erste Federabschnitt (26), der zweite Federabschnitt (28) und der Verbindungssteg (27) streifenförmig ausgebildet sind und der zweite Federabschnitt (28) kürzer und schmaler als der erste Federabschnitt (26) ist.
  7. Stromzuführungsanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, wobei der Kabelbaum (22) am Verbindungssteg (27) anliegt und zwischen dem ersten Federabschnitt (26) und dem zweiten Federabschnitt (28) fest eingeklemmt ist.
  8. Stromzuführungsanordnung nach Anspruch 1, wobei das elastische Element (44) in einem in Längsrichtung mittleren Abschnitt (44) gebogen ist, in welchem ein Knickbereich ausgebildet ist, und an der gekrümmten Außenfläche des Vorratsabschnitts des Kabelbaums (22) angeordnet ist, wobei das freie Ende des elastischen Elements (41) am Kabelbaum (22) befestigt ist und das elastische Element (44) mit seinem Knickbereich nicht am Kabelbaum (22) anliegt.
  9. Stromzuführungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, wobei das elastische Element (52) einen flachen Federabschnitt (53) aufweist, der mit der gekrümmten Innenfläche des Vorratsabschnitts des Kabelbaums (22) in Berührung steht, an welchen sich ein Spiralabschnitt (54) anschließt, dessen Zentrum festgelegt ist.
  10. Stromzuführungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei das elastische Element (60, 101) an seinem freien Ende ein Kabelbaumtragelement (63, 115) aufweist.
  11. Stromzuführungsanordnung nach Anspruch 10, wobei das Kabelbaumtragelement (63) zumindest an seinem Ende dicker als das elastische Element (60) ist.
  12. Stromzuführungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, wobei der gekrümmte Vorratsabschnitt des Kabelbaums (22) und das elastische Element (60) in einer Schutzvorrichtung (24, 61) untergebracht sind.
  13. Stromzuführungsanordnung nach Anspruch 12, wobei das elastische Element (60) mit seinem Fußteil an der Schutzvorrichtung (61) befestigt ist.
  14. Stromzuführungsanordnung nach Anspruch 13, wobei der Fußteil eine erste Ausnehmung (73) aufweist, die Schutzvorrichtung (61) einen dem Fußteil zugeordneten Einsteckabschnitt (65) aufweist, und das elastische Element (60) mittels einer Befestigungsklammer (62), die mit der Ausnehmung (73) zusammenwirkt, an dem Einsteckabschnitt (65) befestigt ist.
  15. Stromzuführungsanordnung nach Anspruch 14, wobei die Befestigungsklammer (62) an der Schutzvorrichtung (61) durch Befestigungsmittel befestigt ist.
  16. Stromzuführungsanordnung nach Anspruch 14 oder 15, wobei der Einsteckabschnitt (65) eine zweite Ausnehmung aufweist, deren Form der Form der ersten Ausnehmung ähnlich ist.
  17. Stromzuführungsanordnung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, wobei die Befestigungsklammer (62) eine elastische Kraft besitzt, die ausreicht, den Einsteckabschnitt (65) zusammenzuklemmen.
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