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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine für eine Schiebestruktur geeignete
Stromzuführungsanordnung,
die auf eine Schiebetür
eines Kraftfahrzeugs angewandt wird und beim Öffnen/Schließen der
Schiebetür
die lose Länge
eines Kabelbaums aufnehmen kann, so dass stets Energie zum Beispiel
von einer Karosserie (Energiequelle) zur Schiebetür geleitet
werden kann.
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Die
Schiebetür
z.B. eines Kastenwagens ist mit funktionellen Bauteilen ausgestattet,
etwa verschiedenen elektrischen Geräten (zum Beispiel einem Fensterhebermotor,
einer Schalteinheit zum Betreiben eines Motors und einem Sensor
zum Verhindern einer Scherwirkung des Fensters) und einer Hilfseinrichtung.
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Um
diesen funktionellen Bauteilen einen Versorgungs- und Signalstrom
zuzuführen,
ist von einer Karosserie (Batterieseite) zu einer Schiebetür ein Kabelbaum
verlegt und mit allen in der Schiebetür angeordneten funktionellen
Bauteilen verbunden. Die Stromzuführung zu den jeweiligen funktionellen
Bauteilen muss ohne Rücksicht
darauf erfolgen, ob die Schiebetür
sich im geöffneten
oder geschlossenen Zustand befindet.
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Um
jedoch die Stromversorgung für
die ganze Zeit sicherzustellen, muss der schiebetürseitige Kabelbaum
dazu gebracht werden, sich zu Strecken oder zusammenzuziehen, um
den Öffnungs-/Schließungsweg
beim Öffnen/Schließen der
Schiebetür oder
Schiebeanordnung aufzufangen (Mechanismus zum Aufnehmen der losen
Kabelbaumlänge).
Zu diesem Zweck sind verschiedene Bauteile, wie zum Beispiel eine
Führungsschiene,
ein Gleitstück
und ein Armelement, erforderlich. Dies hat verschiedene Probleme
zur Folge, und zwar eine Zunahme der Anzahl von Bauteilen, eine
Komplizierung, hohe Kosten und eine Vergrößerung der Anordnung und eine
Zunahme des Gewichts der Schiebetür.
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Wenn
ein solcher Mechanismus zur Aufnahme der losen Kabellänge beim Öffnen oder
Schließen
der Schiebetür
nicht vorhanden ist, hängt
der Kabelbaum durch oder erschlafft, so dass er sich zwischen der
Schiebetür
und der Karosserie verfängt. Außerdem kann
er infolge von Schwingungen während
der Fahrt des Fahrzeugs flattern, so dass er durch Zusammenstoß mit anderen
Bauteilen beschädigt
werden kann.
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Selbst
wenn ein Mechanismus zur Aufnahme der losen Kabellänge verwendet
wird, kann auf den Kabelbaum eine übermäßige Zugspannung ausgeübt werden,
wenn die Schiebetür
um mehr als einen vorgegebenen Öffnungs-/Schließungsweg
geöffnet
oder geschlossen wird, und daher kann auf die Drähte des Kabelbaums eine unzulässige Belastung ausgeübt werden.
Wenn der Kabelbaum mit relativ langen Drähten hergestellt wird, kann
sich der Kabelbaum (elektrische Drähte) beim Öffnen oder Schließen der
Schiebetür
zwischen der Schiebetür
und der Karosserie verfangen. Wenn andererseits der Kabelbaum mit
relativ kurzen Drähten
hergestellt wird, kann beim Öffnen
oder Schließen
der Schiebetür eine übermäßige Zugspannung
auf die Drähte
ausgeübt
werden, und daher kann es ebenfalls zu einer unzulässigen Belastung
kommen.
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Aus
der
DE 198 39 258
A1 ist eine Stromzuführungsanordnung
für ein
Kraftfahrzeug mit Schiebetür
bekannt, bei der zwischen der Karosserie und der Schiebetür ein Kabelbaum
in einer fest an der Karosserie ausgebildeten kanalförmigen Führung aufgenommen
und vorzugsweise an drei Seiten in diesem geführt ist. Innerhalb des Kabelbaums,
in dessen Ummantelung oder als separates Bauteil entlang des gesamten
Kabelbaums ist ein Federmittel vorgesehen, mittels dessen der innerhalb
der kanalförmigen
Führung
um etwa 180° umgelenkte
Kabelbaum zumindest teilweise gegen die Führung gedrückt wird, so dass der Kabelbaum
innerhalb der kanalförmigen
Führung
von dieser gehalten ist und nicht aus der Führung austreten kann. Das Federmittel
drückt den
Kabelbaum permanent gegen die Führung.
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Aus
der JP 10181474 AA und der JP 10181478 AA ist jeweils ein Kabelbaum
bekannt, der zwischen einer Karosserie und einer relativ zu dieser mittels
Scharnier schwenkbar angebrachten Fahrzeugtür angeordnet ist. An der Karosserie
oder der schwenkbaren Fahrzeugtür
ist ein geschlossener Führungsrahmen
angeordnet, der im Wesentlichen einen dreieckigen Raum ausbildet,
innerhalb dem ein Überbrückungsabschnitt
(Vorratsabschnitt) des Kabelbaums aufgenommen ist, welcher Abschnitt
so bemessen ist, dass dieser einen vorbestimmten Öffnungsradius/-winkel
der Tür überbrücken kann.
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Aus
der
EP 0 855 312 A2 ist
ein Kabelbaum bekannt, der zwischen einer Karosserie und einer an dieser
mittels Scharnier schwenkbar angebrachten Fahrzeugtür angeordnet
ist. An der Karosserie oder der Fahrzeugtür ist ein Gehäuse angeordnet,
in dem ein elastisches Element aufgenommen ist. Der Kabelbaum erstreckt
sich durch das Gehäuse
und weist innerhalb desselben eine vollständige Umschlingung auf, wobei
innerhalb des Gehäuses
eine Spiralfeder oder eine Schraubenfeder befestigt ist, mittels
der der Kabelbaum in das Gehäuse
zurückgezogen
wird.
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Eine
Aufgabe der Erfindung besteht in der Angabe einer für eine Schiebestruktur
geeigneten Stromzuführungsanordnung
mit einem einfachen, kostengünstigen
und platzsparenden Aufbau, die die lose Länge eines Kabelbaums beim Öffnen oder Schließen der
Schiebestruktur sicher aufnehmen kann und verhindert, dass eine
unzulässige
Zugspannung auf den Kabelbaum ausgeübt wird, der Kabelbaum sich
zwischen der Schiebestruktur und der Karosserie verfängt und
der Kabelbaum aufgrund von Schwingungen an andere Bauteile stößt.
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Zur
Erreichung des vorstehend genannten Ziels schafft die Erfindung
eine Stromzuführungsanordnung
zwischen einer Körperstruktur
und einer dieser gegenüber
verschiebbaren Schiebestruktur, insbesondere zwischen der Karosserie
und der Schiebetür
eines Kraftfahrzeugs, mit einem Kabelbaum, der sich zwischen der
Körperstruktur
und die Schiebestruktur erstreckt und dessen eines Ende an der einen
der Strukturen festgelegt ist und dessen anderes Ende mit der anderen
der Strukturen verbunden ist, wobei der Kabelbaum zwischen der Körperstruktur und
der Schiebestruktur einen gekrümmten
Vorratsabschnitt aufweist, und mit einem länglichen elastischen Element
in Form einer Flachfeder, die ausgehend von dem festgelegten Ende
des Kabelbaums entlang des Kabelbaums in dessen Längsrichtung angeordnet
ist, so dass der Kabelbaum von dem elastischen Element abgestützt ist,
wobei das elastische Element mit seinem freien Ende im Scheitelbereich
des Vorratsabschnitts des Kabelbaums angeordnet und an diesem befestigt
ist.
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Bei
dieser Ausbildung wird der Kabelbaum durch das elastische Element
in gekrümmtem
Zustand gehalten, selbst wenn der Kabelbaum beim Schließen der
Schiebestruktur gezogen wird. In diesem Fall wird der gekrümmte Vorratsabschnitt
des Kabelbaums nicht strammgezogen, sondern gegen die Federkraft
des elastischen Elements gestreckt, so dass die Zugkraft aufgefangen
wird. Auf diese Weise erleidet der Kabelbaum keine unzulässige Belastung;
dadurch wird verhindert, dass der Kabelbaum beschädigt wird.
Da der Kabelbaum durch das elastische Element stets in Zugrichtung
gespannt ist, wird er nicht schlaff. Deshalb passiert es nicht,
dass der Kabelbaum durch Zusammenstoß mit anderen Bauteilen z.B.
infolge von Schwingungen beschädigt wird.
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Die
Zugkraft des Kabelbaums lässt
beim Öffnen
der Schiebestruktur nach. Jedoch drückt das elastische Element
gleichzeitig den Kabelbaum in die Zugrichtung, so dass die lose
Länge des
Kabelbaums aufgenommen wird. Dies verhindert, dass der Kabelbaum
sich zwischen der Schiebestruktur und der Körperstruktur verfängt. Ferner
sind die Bauelement- und Montagekosten niedrig, und eine Zunahme
des Gewichts der Schiebestruktur kann unterbunden werden, da die
lose Länge
des Kabelbaums durch eine einfache Konstruktion aufgenommen werden
kann, die nur das elastische Element verwendet.
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Das
elastische Element ist am Kabelbaum befestigt. Bei dieser Ausgestaltung
weicht oder rutscht der Kabelbaum nicht vom elastischen Element
ab, da der Kabelbaum und das elastische Element zusammengefasst
sind. Wenn der Kabelbaum auseinandergezogen und zusammengeschoben wird,
folgt das elastische Element zuverlässig dem Kabelbaum, um ihn
in eine Richtung zu drücken,
bei der die lose Länge
unterdrückt
wird. Mithin kann die lose Länge
des Kabelbaums sicher aufgefangen werden. Ein vorheriger Zusammenbau
des Kabelbaums mit dem elastischen Element kann den Einbau des Kabelbaums
in ein Kraftfahrzeug erleichtern.
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Das
elastische Element ist eine längliche
flache Feder. In diesem Fall sind die Material- und Herstellungskosten
des elastischen Elements niedrig, da es eine einfache Gestalt aufweist.
Die längliche
flache Feder [Blattfeder] kann entlang des Kabelbaums und an diesem
leicht befestigt werden. Außerdem wirkt
die Vorspannkraft gleichmäßig auf
den Kabelbaum, da das lange elastische Element über seine gesamte Länge in einem
flächigen
oder linienförmigen
Kontakt mit dem Kabelbaum steht. Deshalb kann der Biegevorgang beim
Ziehen des Kabelbaums und der Vorgang des Aufnehmens der losen Länge beim Berühren des
Kabelbaums sanft und zuverlässig
erfolgen. Dies verhindert, dass der Kabelbaum eine unzulässige Belastung
erleidet.
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Da
das elastische Element mit seinem freien Ende im Scheitelbereich
des gekrümmten
Vorratsabschnitts des Kabelbaums angeordnet ist, bewirkt das elastische
Element ein gleichmäßiges Biegen
um einen Drehpunkt an der festgelegten Stelle des Kabelbaums. Dies
ermöglicht
es, die lose Länge
des Kabelbaums sicher aufzunehmen. Da das Ende des elastischen Elements
im Scheitelbereich des gekrümmten
Vorratsabschnitts des Kabelbaums angeordnet ist, ist die einwandfrei
Bogenform des gekrümmten
Vorratsabschnitts des Kabelbaums beim Öffnen/Schließen der
Schiebestruktur sichergestellt. Dies verhindert, dass der Kabelbaum
unzulässig
gebogen wird, und verhindert, dass der Kabelbaum eine unzulässige Belastung
erleidet.
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Vorzugsweise
ist das elastische Element entlang einer gekrümmten Innenfläche des
Vorratsabschnitts des Kabelbaums angeordnet. Da in diesem Fall das
elastische Element nicht entlang der gekrümmten Außenfläche, sondern entlang der gekrümmten Innenfläche angeordnet
ist, wird beim Krümmen
des gekrümmten
Vorratsabschnitts des Kabelbaums eine Dehnung des elastischen Elements
verhindert, so dass der gekrümmte
Vorratsabschnitt in Richtung abnehmender oder zunehmender Durchmesser
des gekrümmten
Vorrartsabschnitts stetig gekrümmt
werden kann. Auf diese Weise kann die lose Länge des Kabelbaums gleichmäßig und
zuverlässig
aufgenommen werden.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform weist
das elastische Element einen ersten Federabschnitt auf, der entlang
einer gekrümmten
Außenfläche des
Vorratsabschnitts des Kabelbaums angeordnet ist, und ein zweiter
Federabschnitt entlang einer gekrümmten Innenfläche des
Vorratsabschnitts des Kabelbaums angeordnet ist, wobei der zweite
Federabschnitt über
das freie Ende des ersten Federabschnitts hinausragt und eine Federkonstante
hat, die kleiner als die Federkonstante des ersten Federabschnitts
ist.
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Bei
dieser Ausbildung wird der gekrümmte Vorratsabschnitt
des Kabelbaums durch den ersten, äußeren Federabschnitt nach oben
gezogen und durch den zweiten, inneren Federabschnitt nach oben
geschoben. Auf diese Weise kann die lose Länge des Kabelbaums beim Öffnen/Schließen der Schiebestruktur
sicher aufgefangen werden. Insbesondere kann mit kleiner Kraft der
Durchmesser des gekrümmten
Vorratsabschnitts des Kabelbaums gegen die Federkraft stark verkleinert
werden, da der am freien Ende befindliche zweite Federabschnitt eine
kleine Federkonstante hat. Dies verringert die zum Öffnen oder
Schließen
der Schiebestruktur erforderliche Kraft und verbessert dadurch die
Handhabbarkeit des Öffnens/Schließens. Da
ferner der Durchmesser des gekrümmten
Vorratsabschnitts des Kabelbaums im vollständig geöffneten Zustand der Schiebestruktur
verringert werden kann, kann der gekrümmte Vorratsabschnitt im vollständig geöffneten Zustand
der Schiebestruktur auf einen kleinen Durchmesser eingestellt werden.
Dies trägt
zu einer Verkleinerung der Stromzuführungsanordnung bei. Zum Beispiel
kann die Schutzvorrichtung zur Unterbringung der Stromzuführungsanordnung
kompakter gemacht werden. Dies erhöht die Freiheit zur Anordnung
oder zum Entwurf von Bauteilen für
die Schiebeanordnung, an der die Schutzvorrichtung montiert wird.
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Vorzugsweise
sind der erste Federabschnitt und der zweite Federabschnitt mittels
eines Verbindungsstegs miteinander verbunden. Bei einer solchen
Ausbildung kann das elastische Element leicht und kostengünstig hergestellt
werden. Ferner kann der Zusammenbau des Kabelbaums mit dem elastischen
Element erleichtert werden, da der Verbindungssteg dazu verwendet
kann, den Kabelbaum in Radialrichtung zu positionieren.
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Vorzugsweise
stehen ein freies Ende und ein Fußende des zweiten Federabschnitts
von dem Verbindungssteg in entgegengesetzten Richtungen ab und das
Fußende
des zweiten Federabschnitts liegt dem ersten Federabschnitt gegenüber. Da bei
dieser Ausgestaltung das freie Ende des zweiten Federabschnitts
und dessen Fußende
vor bzw. hinter dem Verbindungssteg angeordnet sind, kann der Kabelbaum
stabil gehalten werden. Da das Fußende des zweiten Federabschnitts
dem ersten Federabschnitt gegenüberliegt,
kann die Andruckkraft erhöht
werden, wodurch ermöglicht
ist, dass die lose Länge
sicher aufgenommen wird.
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Vorzugsweise
sind der erste Federabschnitt, der zweite Federabschnitt und der
Verbindungssteg streifenförmig
ausgebildet und der zweite Federabschnitt ist kürzer und schmaler als der erste
Federabschnitt. Bei einer solchen Ausbildung kann die Stromzuführungsanordnung
kompakt ausgebildet werden. Da bei einer solchen Ausgestaltung der
Kabelbaum zusätzlich
am freien Ende des elastischen Elements gehalten wird, kann mit
kleiner Kraft der Durchmesser des gekrümmten Vorratsabschnitts des
Kabelbaums erheblich verkleinert werden. Dies trägt dazu bei, die Stromzuführungsanordnung
kleiner zu dimensionieren.
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Vorzugsweise
liegt der Kabelbaum am Verbindungssteg an und ist zwischen dem ersten
Federabschnitt und dem zweiten Federabschnitt fest eingeklemmt.
Diese Ausbildung erleichtert den Vorgang des Befestigens des elastischen
Elements am Kabelbaum, verbessert die Ausführbarkeit des Zusammenbaus
und senkt die Herstellungskosten, da kein weiteres Befestigungsmittel
benötigt
wird.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das elastische Element an einem in Längsrichtung mittleren Abschnitt
gebogen, in welchem ein Knickbereich ausgebildet ist, und an der
gekrümmten
Außenfläche des
Vorratsabschnitts des Kabelbaums angeordnet, wobei das freie Ende
des elastischen Elements am Kabelbaum befestigt ist und das elastische
Element mit seinem Knickbereich nicht am Kabelbaum anliegt.
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Bei
einer solchen Ausgestaltung wird das elastische Element in der Weise
gekrümmt,
dass es sich in seinem mittleren Biegebereich biegt, wenn der Kabelbaum
so gezogen wird, dass beim Öffnen/Schließen der
Schiebestruktur der Durchmesser des gekrümmten Vorratsabschnitts des
Kabelbaums kleiner wird. Deshalb kann der Durchmesser des gekrümmten Vorratsabschnitts de
Kabelbaums verkleinert werden, so dass der Vorgang des Öffnens/Schließens der
Schiebestruktur gleichmäßig durchgeführt werden
kann, und der Durchmesser des gekrümmten Vorratsabschnitts kann
mit kleinerer Kraft (als bei Verwendung eines geraden elastischen Elements)
stark verringert werden. Auf diese Weise kann die Stromzuführungsanordnung
einschließlich der
Schutzvorrichtung kompakter dimensioniert werden.
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Insbesondere
ist das freie Ende des elastischen Elements am Kabelbaum befestigt
und der mittlere Bereich des elastischen Elements ist vom Kabelbaum
abgehoben, so dass zwischen dem elastischen Element und dem Kabelbaum
ein Spalt entsteht. Aus diesem Grund kann der Kabelbaum leicht zu
einem kleinen Krümmungsradius
gebogen werden, indem der Kabelbaum den Spalt füllt. Auf diese Weise kann der
Durchmesser des gekrümmten
Vorratsabschnitts des Kabelbaums mit kleiner Kraft verringert werden.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
besitzt das elastische Element einen flachen Federabschnitt, der
mit der gekrümmten
Innenfläche
des Vorratsabschnitts des Kabelbaums in Berührung steht, an welchen sich
ein Spiralabschnitt anschließt,
dessen Zentrum festgelegt ist.
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Bei
einer solchen Ausführung
drückt
der flache Federabschnitt den Vorratsabschnitt des Kabelbaums in
gekrümmter
Form nach oben, und der Spiralabschnitt sowie der flache Federabschnitt
verringern den Durchmesser des elastischen Elements selbst. Genauer
ausgedrückt
verringert die vereinte Wirkung des flachen Federabschnitts und
des Spiralabschnitts mit kleiner Kraft den Durchmesser des gekrümmten Vorratsabschnitts
des Kabelbaums, so dass die Schiebestruktur mit kleiner Kraft gleichmäßig geöffnet oder
geschlossen werden kann, und die Stromzuführungsanordnung einschließlich der
dem gekrümmten
Vorratsabschnitt des Kabelbaums zugeordneten Schutzvorrichtung kann
kleiner dimensioniert werden.
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Da
der flache Federabschnitt sich um den Spiralabschnitt wickelt und
dadurch zu einem Teil des Spiralabschnitts wird, kann insbesondere
der Durchmesser des elastischen Elements verringert werden, so dass
der Durchmesser des gekrümmten
Vorratsabschnitts des Kabelbaums verringert und die Stromzuführungsanordnung
miniaturisiert werden kann. Da der die gekrümmte Innenfläche des
Vorratsabschnitts des Kabelbaums berührende flache Federabschnitt
den gekrümmten
Vorratsabschnitt aufwärts drückt, ist
es nicht notwendig, das elastische Element am Kabelbaum zu befestigen.
Die Überflüssigkeit des
Befestigungsvorgangs senkt die Herstellungskosten.
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Vorzugsweise
weist das elastische Element an seinem freien Ende ein Kabelbaumtragelement auf.
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Wenn
bei dieser Ausgestaltung der Kabelbaum sich beim Öffnen/Schließen der
Schiebestruktur streckt bzw. zusammenzieht, kann aufgrund des Kabelbaumtragelements
eine Störung
zwischen dem Rand oder freien Ende des elastischen Elements einerseits
und dem Kabelbaum oder Wellrohr mit unebener Oberfläche andererseits
verhindert werden. Dies ermöglicht
es, dass der Kabelbaum sich stetig streckt oder zusammenzieht und
seine lose Länge aufgefangen
wird.
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Vorzugsweise
ist das Kabelbaumtragelement zumindest an seinem Ende dicker als
das elastische Element. Bei dieser Ausgestaltung kann eine Störung zwischen
dem Rand oder freien Ende des elastischen Elements einerseits und
dem Kabelbaum oder Wellrohr mit unebener Oberfläche andererseits sicherer verhindert
werden.
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Vorzugsweise
sind der gekrümmter
Vorratsabschnitt des Kabelbaums und das elastische Element in einer
Schutzvorrichtung untergebracht.
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Bei
dieser Ausführung
können
der gekrümmte
Vorratsabschnitt des Kabelbaums und das elastische Element vor äußerer Störung geschützt werden,
und der Kabelbaum ist entlang der gekrümmten Form der Schutzvorrichtung
gekrümmt,
so dass seine Anfangsform als gekrümmter Vorratsabschnitt festgelegt
ist. Dies ermöglicht
es, dass der Vorgang des Verkleinerns oder Vergrößerns des Durchmessers des
gekrümmten
Vorratsabschnitts gleichmäßig erfolgen
kann und die lose Länge
des Kabelbaums zuverlässig
aufgenommen werden kann.
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Vorzugsweise
ist das elastische Element mit seinem Fußteil an der Schutzvorrichtung
befestigt.
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Wenn
gemäß dieser
Ausführung
der Fußteil des
elastischen Elements an der Schutzvorrichtung befestigt ist, ist
das elastische Element einseitig eingespannt. Deshalb kann die Druckkraft
zum Heben des Kabelbaums sicher ausgeübt werden. Außerdem sind
die Schutzvorrichtung und das elastische Element baulich vereinigt
und bilden daher eine Stromzuführungseinheit.
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Vorzugsweise
weist der Fußteil
eine erste Ausnehmung auf, die Schutzvorrichtung weist einen dem
Fußteil
zugeordneten Einsteckabschnitt auf, und das elastische Element ist
mittels einer Befestigungsklammer, die mit der Ausnehmung zusammenwirkt,
an dem Einsteckabschnitt befestigt.
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Da
bei dieser Ausführung
das elastische Element sicher am Einsteckabschnitt befestigt ist,
wobei die Ausnehmung des elastischen Elements durch die Befestigungsklammer
festgelegt ist, kann ein Ausreißen
des elastischen Elements sicher verhindert werden, selbst wenn beim
Schließen/Öffnen der
Schiebestruktur eine hohe Zugkraft (in einer Richtung, die das elastische
Element herauszieht) über
den Kabelbaum auf das elastische Element wirkt. Auf diese Weise
kann das Hochdrücken
des Kabelbaums durch das elastische Element (zur Aufnahme der losen
Länge des
Kabelbaums) genau durchgeführt werden,
so dass verhindert werden kann, dass der Kabelbaum sich zwischen
der Schiebestruktur und der Körperstruktur
verfängt.
Da ferner das elastische Element durch die Befestigungsklammer sicher
an der Schutzvorrichtung befestigt ist, ist es nicht notwendig,
das elastische Element am Fuß des
Kabelbaums durch Wickelband oder Kabelbinder zu befestigen. Deshalb
braucht der im Querschnitt kreisförmige oder elliptische Kabelbaum
nicht mühsam
entlang des streifenförmigen
elastischen Elements befestigt zu werden; dadurch wird die Durchführbarkeit
des Zusammenbaus verbessert. Diese Wirkung kann durch eine Anordnung
weiter verbessert werden, bei der die Befestigungsklammer an der
Schutzvorrichtung durch Befestigungsmittel befestigt ist.
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Vorzugsweise
weist der Einsteckabschnitt eine zweite Ausnehmung auf, deren Form
der Form der ersten Ausnehmung ähnlich
ist. Deshalb kann die Befestigungsklammer gleichzeitig mit der ersten
Ausnehmung des elastischen Elements und der zweiten Ausnehmung des
Einsteckabschnitts in Eingriff gebracht werden. Dies erhöht die Befestigungskraft (Kraft,
die ein Herausreißen
verhindert) des elastischen Elements. Dadurch kann die oben genannte Wirkung
weiter gesteigert werden, und die Befestigungsanordnung wird vereinfacht
und ihre Herstellungskosten können
gesenkt werden.
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Vorzugsweise
besitzt die Befestigungsklammer eine elastische Kraft, die ausreicht,
den Einsteckabschnitt zusammenzuklemmen. In diesem Fall wird das
elastische Element in den Einsteckabschnitt gesteckt und der Einsteckabschnitt
wird von außen durch
die Befestigungsklammer zusammengeklemmt, so dass das elastische
Element an dem Einsteckabschnitt festgelegt werden kann. Dies macht es
unnötig,
die Befestigungsmittel zu verwenden. Dies trägt dazu bei, die Schiebestruktur
kleiner zu dimensionieren und den für sie vorgesehenen Platz einzusparen.
Dies vereinfacht auch den Montagevorgang und verbessert dadurch
die Durchführbarkeit.
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Die
vorstehend genannten und weitere Ziele und Merkmale der Erfindung
gehen aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit den beiliegenden
Zeichnungen genauer hervor.
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1 ist
eine perspektivische Ansicht einer ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform
einer Stromzuführungsanordnung
für eine
Schiebetür;
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2 ist
eine Vorderansicht eines Hauptteils der Stromzuführungsanordnung;
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3A ist
eine Draufsicht auf ein in dieser Anordnung verwendetes elastisches
Element, und 3B ist eine Seitenansicht dieses
Elements;
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4 ist
eine perspektivische Ansicht, die zeigt, wie die Krümmung des
Kabelbaums beim Öffnen
der Schiebeanordnung aufgefangen wird;
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5 ist
eine Vorderansicht des Hauptteils einer zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform der
Stromzuführungsanordnung
für eine
Schiebeanordnung;
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6 ist
eine perspektivische Ansicht, die zeigt, wie die Krümmung des
Kabelbaums beim Schließen
der Schiebeanordnung aufgefangen wird;
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7 ist
eine perspektivische Ansicht, die zeigt, wie der Kabelbaum beim Öffnen der
Schiebeanordnung gezogen wird;
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8 ist
eine perspektivische Ansicht eines bei der zweiten Ausführungsform
verwendeten elastischen Elements;
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9 ist
eine abgewickelte Ansicht des elastischen Elements;
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10A, 10B, 10C und 10D zeigen
eine Aufsicht, eine Vorderansicht, eine Seitenansicht und eine Untersicht
des elastischen Elements;
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11 ist
eine Vorderansicht des Hauptteils einer dritten erfindungsgemäßen Ausführungsform der
Stromzuführungsanordnung
für eine
Schiebeanordnung;
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12 ist
eine perspektivische Ansicht, die zeigt, wie die Krümmung des
Kabelbaums beim Schließen
der Schiebeanordnung aufgefangen wird;
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13 ist
eine perspektivische Ansicht, die zeigt, wie der Kabelbaum beim Öffnen der
Schiebeanordnung gezogen wird;
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14A und 14B sind
eine Vorderansicht bzw Aufsicht eines bei der dritten Ausführungsform
verwendeten elastischen Elements;
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15 ist
eine Vorderansicht des Hauptteils einer vierten erfindungsgemäßen Ausführungsform der
Stromzuführungsanordnung
für eine
Schiebeanordnung;
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16 ist
eine perspektivische Ansicht, die zeigt, wie die Krümmung des
Kabelbaums beim Schließen
der Schiebeanordnung aufgefangen wird;
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17 ist
eine perspektivische Ansicht, die zeigt, wie der Kabelbaum beim Öffnen der
Schiebeanordnung gezogen wird;
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18A und 18B sind
eine Vorderansicht bzw Aufsicht eines bei der vierten Ausführungsform
verwendeten elastischen Elements;
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19 ist
eine perspektivische Explosionsdarstellung einer fünften erfindungsgemäßen Ausführungsform
der Stromzuführungsanordnung
für eine
Schiebeanordnung;
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20 ist
eine perspektivische Ansicht des zusammengebauten Zustands;
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21 ist
eine perspektivische Explosionsdarstellung einer sechsten erfindungsgemäßen Ausführungsform
der Stromzuführungsanordnung
für eine
Schiebeanordnung;
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22 ist
eine Draufsicht auf eine bei der sechsten Ausführungsform verwendete Befestigungsklammer;
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23 ist
eine perspektivische Ansicht der sechsten Ausführungsform im zusammengebauten Zustand;
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24 ist
eine perspektivische Ansicht einer siebten erfindungsgemäßen Ausführungsform
der Stromzuführungsanordnung
für eine
Schiebeanordnung (wenn eine Schiebetür vollständig geschlossen ist);
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25 ist
eine perspektivische Ansicht der siebten Ausführungsform bei vollständig geöffneter Schiebetür. Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsbeispiele
Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen folgt nun eine Erläuterung
verschiedener Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung.
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Ausführungsbeispiel 1
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Die 1 bis 5 zeigen
die erste Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Stromzuführungsanordnung
für eine
Schiebeanordnung.
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Bei
dieser Ausführungsform
ist ein Ende eines Kabelbaums 3 an einer Wand 2 in
einer Schiebetür 1 (Schiebeanordnung)
befestigt. Ein elastisches Element 4 erstreckt sich in
Längsrichtung
des Kabelbaums 3 von der festgelegten Seite des Kabelbaums 3 aus,
so dass der Kabelbaum 3 in seinen nach oben gekrümmten Zustand
gedrückt
und dort gehalten wird. Das andere Ende des Kabelbaums 3 ist
von der Schiebetür 1 zur
Karosserie 5 hinübergeführt, wo
es mittels eines Steckers 7 und einer Buchse 8 mit
dem auf der Seite der Karosserie 5 befindlichen Kabelbaum 6 verbunden
ist.
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In 1 befindet
sich die Schiebetür 1 im
geschlossenen Zustand, in dem der Kabelbaum 3 auseinandergezogen
ist. Das elastische Element 4 liegt an der gekrümmten Innenfläche 14d des
Kabelbaums 3 an (2) und ist
daher in einem Bogen entsprechend der Zugkraft des Kabelbaums stark
gekrümmt.
In Verbindung mit der rückstellenden
Kraft des Kabelbaums 3 wird dieser in Pfeilrichtung x nach außen (oben)
gedrückt.
Das elastische Element 4 krümmt sich unter der Zugkraft
des Kabelbaums 3.
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Bei
dieser Ausführungsform
besteht der Kabelbaum 3 aus einer Mehrzahl von elektrischen
Drähten 9,
einem aus Kunstharz hergestellten Wellrohr 10, das die
zu einem Bündel
zusammengefassten elektrischen Drähte schützend umhüllt, und zwei Steckverbindern 7 und 11,
die an den beiden Enden der Mehrzahl von Drähten 9 angeordnet
sind. Das Wellrohr 10 besitzt eine erhöhte Biegsamkeit aufgrund von
abwechselnd aufeinanderfolgenden (nicht dargestellten) Vorsprüngen und
Vertiefungen, die in Schnittansicht die Gestalt einer Rechteckkurve
besitzen. Das Wellrohr hat zum Beispiel einen (nicht dargestellten)
schlitzförmigen
Ausschnitt zum Einführen der
Drähte
in Längsrichtung.
Das Wellrohr 10 ist über den
Kabelbaum 3 zwischen dessen beiden Enden aufgeschoben.
Der Steckverbinder 11 besteht aus (nicht dargestellten)
Kontaktstücken,
die mit den jeweiligen Drähten
(zum Beispiel durch Klemmung) verbunden sind, und einem Steckverbindergehäuse 11 aus
Kunstharz zur Unterbringung der verschiedenen Kontaktstücke.
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Anstatt
mit Hilfe des Wellrohrs 10 kann die Mehrzahl von elektrischen
Drähten
durch einen (nicht dargestellten) zylindrischen Vinylschlauch, ein Vinylband,
ein Wickelband oder dergleichen zu einem Bündel zusammengefasst sein.
Andererseits kann der Kabelbaum 3 aus einem einzigen Kabel
bestehen. In diesem Fall ist ein Hüllmaterial nach Art des Wellrohrs
nicht notwendig.
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Der
Kabelbaum 3 ist an der Wand 2 durch ein Befestigungsmittel 13 in
der Nähe
des Vorderendes der Schiebetür 1 befestigt.
Das Befestigungsmittel 13 kann jedes beliebige Mittel sein,
das einen im wesentlichen vertikal herabhängenden Abschnitt 15 festhält, der
sich am Vorderende des gekrümmten Abschnitts 14 des
Kabelbaums 3 befindet (2). Zum
Beispiel kann das Befestigungsmittel eine Klemmeinrichtung, ein
Band oder ein Paar von einander gegenüberstehenden Clips sein. Das
Befestigungsmittel 13 ist an der Wand 2 der Schiebetür 1 befestigt
und hält
seinerseits den Kabelbaum 3.
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Ein
Ende des Kabelbaums 3 kann fest zwischen der (nicht dargestellten)
bogenförmigen
Innenwand eines halbkreisförmigen
konkaven Raums, der zur Unterbringung des gekrümmten Abschnitts 14 des
Kabelbaums 3 ausgebildet ist, und dem oben genannten Befestigungsmittel
eingeklemmt sein. Anstelle des konkaven Raums kann eine (nicht dargestellte)
Schutzvorrichtung verwendet werden.
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Bei
dieser Ausführungsform
ist ein Ende des Wellrohrs 10 am Ort des Befestigungsmittels 13 abgeschnitten.
Jedoch kann das Wellrohr bis zu dem am Ende des Kabelbaums 3 angeordneten
Steckverbinder 11 erstreckt werden. Das vom Befestigungsmittel 13 ausgehende
Vorderende des Kabelbaums 3 ist vertikal angeordnet. Der
Steckverbinder 11 am Ende des Kabelbaums 3 ist
mit dem (nicht dargestellten) Bauteil in der Schiebetür 1 unmittelbar
oder mittelbar über
einen Leitungsdraht und einen Steckverbinder (nicht dargestellt)
verbunden.
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Wie
aus 2 ersichtlich, ist der Kabelbaum 3 halbkreisförmig nach
oben gekrümmt.
Der Ausdruck "nach
oben gekrümmt" bedeutet, dass der Krümmungsmittelpunkt
unterhalb des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 gelegen
ist. Die Form des gekrümmten
Kabelbaumabschnitts 14 braucht kein vollständiger Bogen
mit gleichen Durchmessern zu sein, sondern kann zu irgendeiner Kurve
gebogen sein.
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An
der vorderen Hälfte 14a des
gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 befindet
sich ein elastisches Element 4. Das elastische Element 4 ist
an der Außenfläche des
Wellrohrs 10 mittels einer Mehrzahl von Befestigungselementen 16 befestigt.
Das Befestigungselement 16 kann ein Kabelbinder, eine Klemme
oder ein Vinylklebeband sein. Der Kabelbinder kann ein existierender
Kabelbinder zum Zusammenbinden eines Bündels von elektrischen Drähten des Kabelbaums 3 sein.
Die Klemme kann ein ringförmiges
Element beispielsweise aus Metall oder Kunstharz sein. Die Klemme
dient dazu, das elastische Element an das Wellrohr 10 zu
klemmen.
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Das
Befestigungselement 16 kann Vorsprünge aufweisen, die in die (nicht
dargestellten) Vertiefungen des Wellrohrs 10 eingreifen,
damit ein Durchrutschen des Befestigungselements verhindert werden
kann. Die aus den Vorsprüngen
und Vertiefungen bestehende Befestigungsanordnung kann auch auf
das oben genannte Befestigungsmittel 13 (1) für den Kabelbaum 3 angewandt
werden. Das Befestigungselement 16 kann einstückig mit
dem elastischen Element 4 ausgebildet werden.
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Das
elastische Element 4 dient dazu, den Kabelbaum 3 entlang
der Oberfläche
der Wand 2 der Schiebetür 1 in
gekrümmter
Form zu heben. Wie aus 2 ersichtlich, steht ein Ende 4a des
elastischen Elements 4 vertikal an einer Seite des Kabelbaums 3, während das
andere Ende 4b des elastischen Elements 4 den
Scheitel oder Gipfel 14b des Kabelbaums 3 erreicht
und sich von dort geringfügig
zur anderen Seite des Kabelbaums 3 erstreckt. Auf diese Weise
ist der Kabelbaum 3 in einer glatten knickfreien Kurve
gebogen.
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Das
elastische Element 4 steht über seine ganze Länge in flächiger (im
wesentlichen punktförmiger)
Berührung
mit dem Kabelbaum 3 und drückt den gekrümmten Abschnitt
des Kabelbaums 3 gleichmäßig nach außen. Somit ist der gekrümmte Kabelbaumabschnitt 14 zu
einer sanften Kurve gekrümmt,
so dass er sich stetig strecken und zusammenziehen kann. Die auf
den Kabelbaum 3 wirkende Zugkraft wird gleichmäßig verteilt,
so dass auf den gekrümmten
Kabelbaumabschnitt keine unzulässige Belastung
ausgeübt
wird.
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Das
elastische Element 4 kann kürzer als das in 2 gezeigte
elastische Element ausgeführt werden,
so dass das zweite Ende 4b des elastischen Elements 4 sich
unterhalb des Scheitelpunkts des gekrümmten Abschnitts 14 befindet.
Dies ermöglicht es,
den Kabelbaum 3 elastisch zu heben, da der Kabelbaum 3 selbst
eine gewisse Elastizität
(Rückstellkraft)
aufweist.
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Das
elastische Element 4 kann eine längliche Blattfeder sein, die
dadurch hergestellt wird, dass ein Blech oder Kunststoff zur Feder
ausgebildet wird. Das elastische Element 4 besitzt Biegsamkeit
und Elastizität
in Richtung einer Streifendicke. Die Dicke T und Breite W des elastischen
Elements 4 werden bezüglich
des Durchmessers und der Länge,
d.h. der erforderlichen Rückstellkraft,
geeignet gewählt.
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Falls
die erforderliche Rückstellkraft
klein ist, kann ein (nicht dargestelltes) stabförmiges elastisches Element
verwendet werden. Der Querschnitt des in 3B gezeigten
elastischen Elements 4 kann in eine Winkelform gebogen
werden, um seine Elastizität
zu erhöhen.
Die Gestalt des elastischen Elements 4 sollte nicht auf
diese Formen beschränkt werden.
Alternativ kann der Kabelbaum 3 durch das Innere einer
(nicht dargestellten) Schraubenfeder geführt werden, die als elastisches
Element dient.
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In 1 befindet
sich die Schiebetür 1 im
geschlossenen oder im wesentlichen geschlossenen Zustand. Der Kabelbaum 3 ist
vom Bereich des Vorderendes 12 der Schiebetür 1 bis
zum mittleren Bereich des Kabelbaums 3 gekrümmt. Der
Kabelbaum 14 ist mit der Karosserie 5 über einen
geraden Abschnitt 18 verbunden, der sich an seinen gekrümmten Abschnitt
anschließt.
Der (den geraden Kabelbaumabschnitt 18 umfassende) Verbindungsabschnitt
von der Schiebetür 1 zur
Karosserie 5 verläuft in
schräger
Richtung von der Wand 2 der Schiebetür 1.
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Die
vordere Hälfte 14a des
gekrümmten
Kabelbaumabschnitts 14 wird durch das elastische Element 4 gehalten.
Der Kabelbaum 3 am ersten Ende des elastischen Elements 4 ist
an der Schiebetür 1 befestigt.
Deshalb kann zumindest die vordere Hälfte 14a des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 entlang
der Oberfläche
der Wand 2 der Schiebetür 1 gebogen
werden. Die hintere Hälfte 14c des
gekrümmten
Kabelbaumabschnitts 14 ist vom elastischen Element 4 losgelöst, so dass
sie von der Wand weg gebogen werden kann.
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Eine
Seite des gekrümmten
Kabelbaumabschnitts 14 ist nicht an der Wand 2 befestigt, sondern
der gekrümmte
Kabelbaumabschnitt 14 ist in der Weise ausgebildet, dass
er in einer von der Wand 2 wegführenden Richtung um einen Drehpunkt des
Befestigungselements an der unteren Seite schwenkbar ist, so dass
die vordere Hälfte
des gekrümmten
Kabelbaumabschnitts 14 ebenfalls von der Wand 2 weggebogen
wird.
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Das
erste Ende 4a des elastischen Elements 4 kann
auch an der Schiebetür 1 befestigt
werden. In diesem Fall dient das Ende 4a des elastischen
Elements 4 als Befestigungselement zum Befestigen des Kabelbaums 3.
Ebenso ist der Kabelbaum 3 an dem elastischen Element 4 durch
das Befestigungselement 16 befestigt. Anstatt durch das
Befestigungselement 16 kann der Kabelbaum 3 durch
ein (nicht dargestelltes) Halteelement gehalten sein. Es kann auch
nur der Scheitelpunkt 14b des gekrümmten Abschnitts 14 des
Kabelbaums 3 oder nur der untere Teil der vorderen Hälfte 14a des
gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 an
dem oberen Ende des elastischen Elements 4 befestigt oder
gehalten werden, so dass der übrige
Abschnitt des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 vom
elastischen Element 4 losgelöst ist.
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In 1 bezeichnet
die Bezugsziffer 20 einen Gleitabschnitt, der den unteren
Teil der Schiebetür 1 gleitfähig mit
der Führungsschiene
der Karosserie 5 in Eingriff bringt. Die Bezugsziffer 21 bezeichnet eine
Schwelle der Karosserie 5. Am hinteren Ende der Schwelle 21 ist
der Kabelbaum 3 über
die Steckverbinder 7 und 8 mit dem karosserieseitigen
Kabelbaum 6 verbunden.
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In
dem in 1 dargestellten geschlossenen Zustand der Schiebetür 1 wird
der Kabelbaum 3 durch das elastische Element 4 gehalten
und in eine gekrümmte
Lage gezogen. Deshalb wirkt keine übermäßige Zugspannung auf den Kabelbaum,
und auf keinen der elektrischen Drähte 9 des Kabelbaums 3 wird
eine unzulässige
Belastung ausgeübt.
Dies gilt auch für
den Fall, dass bei der Herstellung des Kabelbaums die elektrischen
Drähte 9 kürzer als
ihr Sollwert geworden sind und die Schiebeweg der Schiebetür 1 größer als
ein vorgegebener Wert ist. Da der Kabelbaum 3 sich stets
in einer vorschriftsmäßigen Lage
befindet, stößt er ferner
mit dem (nicht dargestellten) am Fahrzeug angebrachten Bauteil nicht
zusammen, auch wenn während
der Fahrt des Fahrzeugs Schwingungen auftreten. Somit kann der Kabelbaum 3 vor
Beschädigung
bewahrt werden.
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Die
Federkraft des elastischen Elements 4 kann auf einen kleineren
Wert als im Fall der 1 eingestellt werden, und die
Länge des
Kabelbaums 3 kann kürzer
gewählt
werden. In diesem Fall ist nach vollständigem Schließen der
Schiebetür 1 (der
Kabelbaum ist langgezogen worden) das elastische Element 4 weiter
nach unten gekrümmt
und daher etwas flacher gebogen als im Zustand gemäß 1.
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Wenn
die Schiebetür 1 nach
hinten geschoben wird, um sie aus ihrem in 1 gezeigten
geschlossenen Zustand zu öffnen,
wird der Kabelbaum 3 in Axialrichtung zusammengeschoben,
so dass er durch die Rückstellkraft
des sich aufrichtenden elastischen Elements 4 in die Vertikale
gebracht wird. Somit wird die nicht benötigte lose Länge des
Kabelbaums aufgenommen oder beseitigt, so dass der Kabelbaum 3 sich
nicht zwischen der Schiebetür 1 und der
Karosserie 5 verfängt.
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Während die
Schiebetür 1 sich
nach hinten bewegt, bewegt sich die Mittellage (Mittellinie in Vertikalrichtung)
des gekrümmten
Kabelbaumabschnitts 14 zusammen mit der Schiebetür 1.
Die Position des Befestigungsmittels 13 für den Kabelbaum 3 und
die Position des ersten Endes 4a des elastischen Elements 4 bleiben
unverändert.
Der gekrümmte
Abschnitt 14 des Kabelbaums 3 nähert sich
dem hinteren Ende 21a der Schwelle 21 der Karosserie 5. Dementsprechend
wird der in 1 gezeigte gerade Verbindungsabschnitt 18 des
Kabelbaums 3 als Teil (hintere Hälfte 14c) des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 aufgenommen.
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Gemäß 4 erreicht
das elastische Element 4 keine vollständig aufrechte Vertikalstellung, sondern
bleibt geringfügig
nach hinten gebogen. In diesem Fall hängt das Ausmaß der Biegung
von der Federkraft des elastischen Elements 4 ab. Wenn
ein elastisches Element 4 mit relativ kleiner Federkraft verwendet
wird, biegt sich der Kabelbaum 3 stark. Jedoch muss auch
in diesem Fall die Federkraft des elastischen Elements 4 dazu
ausreichen, die nicht benötigte
lose Länge
des Kabelbaums aufzunehmen. Größe (Länge) und
Federkraft des elastischen Elements 4 können so gewählt werden, dass das elastische
Element 4 im ganz geöffneten
Zustand der Schiebetür
vollständig
aufrecht steht.
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In
diesem Fall krümmt
sich das obere Ende 4b des elastischen Elements 4 am
Scheitelpunkt 14c des gekrümmten Abschnitts 14 des
Kabelbaums 3 in der Weise, dass der Kabelbaum 3 in
einer sanften Kurve gebogen ist. Dies verhindert, dass der Kabelbaum 3 geknickt
wird; somit wirkt beim Zusammenschieben des Kabelbaums 3 (beim Öffnen der
Schiebetür 1)
keine unzulässige
Belastung auf den Kabelbaum 3. Da das elastische Element 4 entlang
der Innenfläche 14d (2)
des gekrümmten
Abschnitts 14 des Kabelbaums 3 verläuft, erfolgt
die Biegung des elastischen Elements 4 sanft, so dass das
Zusammenschieben und Auseinanderziehen des gekrümmten Abschnitts 14 des
Kabelbaums 3 sanft und zuverlässig geschehen.
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Wenn
der Kabelbaum 3 in einem (nicht dargestellten) halbkreisförmigen Raum
der Wand 2 der Schiebetür 1 untergebracht
ist, erfolgen das Auseinanderziehen (1) und das
Zusammenschieben (4) des Kabelbaums 3 innerhalb
des konkaven Raums. Wenn der Krümmungsradius
des konkaven Raums relativ klein ist, wird im zusammengeschobenen
(oder gebogenen) Zustand des Kabelbaums gemäß 4 die entlang
des elastischen Elements 4 angeordnete vordere Hälfte 14a des
gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 in
Kontakt mit der vorderen Hälfte
der (nicht dargestellten) Innenwand des konkaven Raums gehalten.
In diesem Fall stimmt der Krümmungsradius
des gekrümmten
Kabelbaumabschnitts 14 im wesentlichen mit dem Krümmungsradius
der Innenwand überein,
so dass ein weiteres Zusammenschieben des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 14 gestoppt
wird. Somit ist für
die Kurvenform des Kabelbaums 3 ein glatterer Verlauf festgelegt.
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Wenn
die Schiebetür 1 aus
ihrem vollständig geöffneten
Zustand in ihre Schließrichtung,
d.h. nach vorn, geschoben wird, wird der Kabelbaum 3 allmählich auseinandergezogen.
Somit wird das elastische Element 4 um den Drehpunkt, den
das unten angeordnete Befestigungselement bildet, nach hinten gezogen,
so dass das elastische Element 4 stark gekrümmt und
verformt wird, wie in 1 gezeigt. Infolge dessen wird
der Kabelbaum 3 durch das elastische Element 4 in
einer gekrümmten
Form gehalten.
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Wenn
die Schiebetür 1 geöffnet wird,
wird der Kabelbaum 3 durch das elastische Element 4 nach
vorn gezogen und aufwärts
gedrückt.
Somit wird die nicht benötigte
lose Länge
des Kabelbaums 3 unterdrückt, so dass der Kabelbaum 3 davor
bewahrt wird, sich zwischen der Schiebetür 1 und der Karosserie 5 zu
verfangen. Selbst wenn die Länge des
Verfahrwegs zum Öffnen/Schließen der
Schiebetür 1 in
einem gegebenen Zeitpunkt aus irgendeinem Grund größer als
ein Sollwert des Öffnungs-/Schließungsverfahrwegs
ist, wird das am Kabelbaum 3 befestigte elastische Element 4 nach
hinten gebogen, so dass eine Variation der Größe aufgefangen wird. Infolge
dessen wird eine auf die elektrischen Drähte wirkende übermäßige Zugspannung
so weit verringert, dass auf die elektrischen Drähte 9 keine unzulässige Belastung
ausgeübt
wird.
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Bei
dieser Ausführungsform
war an der Seite der Schiebetür 1 das
elastische Element 4 angeordnet und der gekrümmte Abschnitt 14 des
Kabelbaums 3 ausgebildet. Jedoch kann umgekehrt an der Seite
der Karosserie 5 das elastische Element 4 angeordnet
und der gekrümmte
Abschnitt 14 des Kabelbaums 3 ausgebildet werden.
In diesem Fall ist der Kabelbaum 3 in Längsrichtung um 180° gedreht
angeordnet.
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Im
geschlossenen Zustand der Schiebetür 1 kann das elastische
Element 4 sich bei großer
Länge geradlinig
horizontal parallel zur Ebene der Wand 2 der Schiebetür 1 erstrecken
(in 1 ist das elastische Element 4 senkrecht
zur Ebene der Wand 2), so dass das erste Ende 4a und
das andere Ende des elastischen Elements 4 sich an vorderer
bzw hinterer Position befinden. In diesem Fall ist bei geöffneter Schiebetür 1 das
elastische Element 4 nach hinten gebogen, so dass der Kabelbaum 3 sich
in gekrümmtem
Zustand zur Karosserie 5 hinübererstreckt. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung
lässt sich
auch auf andere Schiebeanordnungen als die Schiebetür 1 anwenden,
und die andere Anordnung kann die Karosserie 5 sein. Wenn
das elastische Element 4 nicht am Kabelbaum 3 festgelegt
ist, sondern von diesem verschieblich getragen wird, ist es ferner
möglich, dass
das elastische Element 4 nicht an der Unterseite des gekrümmten Abschnitts
des Kabelbaums 3, sondern an dessen Oberseite angeordnet
wird.
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Ausführungsbeispiel 2
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Die 5 bis 7 zeigen
eine zweite Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Stromzuführungsanordnung
für eine
Schiebeanordnung.
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Die
durchgezogene Linie in 5 und die Gesamtheit der 6 veranschaulichen
den Zustand während
des Schließens
der eine Schiebeanordnung verkörpernden
Schiebetür.
Die strichpunktierte Linie in 5 und die
Gesamtheit der 7 veranschaulichen den vollständig geöffneten
Zustand der Schiebetür.
Die 8 bis 10 zeigen ein
bei dieser Ausführungsform
verwendetes elastisches Element.
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In 5 bezeichnet
die Bezugsziffer 22 einen Kabelbaum; 23 ein elastisches
Element; und 24 eine Schutzvorrichtung aus Kunstharz. Der
Kabelbaum 22 ist in seinem gekrümmten Zustand in der Schutzvorrichtung 24 untergebracht.
Das erste Ende des Kabelbaums 22 ist am ersten Ende der
Schutzvorrichtung 24 angebracht. Das elastische Element 23 ist
entlang des gekrümmten
Abschnitts 25 des Kabelbaums 22 in Längsrichtung
angeordnet.
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Wie
in 8 gezeigt, umfasst das elastische Element 23 einen
langen und relativ breiten ersten Blattfederabschnitt 26 (erste
Feder), einen blechförmigen
Verbindungssteg 27, der senkrecht zur Seite des Endes des
ersten Blattfederabschnitts 26 einstückig mit diesem ausgebildet
ist, und einen zweiten Blattfederabschnitt 28 (zweite Feder),
die sich über den
Verbindungssteg 27 parallel an den ersten Blattfederabschnitt 26 anschließt und kurz
und relativ schmal ist.
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Der
zweite Blattfederabschnitt 28 ist – von seinem in Längsrichtung
mittleren Bereich aus gesehen – an
einer Seite mit dem Verbindungssteg 27 so verbunden, dass
der vordere Abschnitt 28a länger als der stammseitige Abschnitt 28b ist.
Der vordere Abschnitt 28a ragt vom ersten Blattfederabschnitt 26 nach
vorn, und der stammseitige Abschnitt 28b liegt der ersten
Blattfeder 26 parallel gegenüber.
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Der
Verbindungssteg 27 umfasst einen aufrechten Hauptteil 27a,
der senkrecht zum ersten Blattfederabschnitt 26 angeordnet
ist, und einen horizontalen, kurzen Hilfsabschnitt 27b,
der senkrecht zum Hauptteil 27a steht und innerhalb derselben Ebene
in den zweiten Blattfederabschnitt 28 übergeht. Der erste Blattfederabschnitt 26 hat
eine Breite, die gleich ist der Breite S des Streifens, der bei
der Ausführungsform
nach 3 als elastisches Element 4 dient.
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Das
elastische Element nach der vorliegenden Ausführungsform gemäß den 8 und 10A bis 10D kann
leicht folgendermaßen hergestellt
werden. Ein Federstahlblech wird ausgestanzt, zum Beispiel unter
Verwendung einer Presse und eines Stempels, um eine abgewickelte
Gestalt herzustellen. Die abgewickelte Gestalt wird gebogen. In 9 bezeichnet
die Bezugsziffer 26 einen ersten Blattfederabschnitt; 27 einen
Verbindungssteg; und 28 einen zweiten Blattfederabschnitt.
Diese Abschnitte haben jeweils dieselbe Materialstärke. Der zweite
Blattfederabschnitt 28 hat eine kleinere Federkonstante (Federkraft)
als der erste Federabschnitt, da ersterer schmaler als letzterer
ist.
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Im übrigen kann
ein einstückiges
Blech in der Weise verwendet werden, dass der erste Blattfederabschnitt
und der zweite Blattfederabschnitt verschiedene Dicken, d.h. Federkonstanten,
aufweisen. In diesem Fall können
die beiden Federelemente gleich breit sein.
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10A ist eine Draufsicht auf das elastische Element 23, 10B eine Vorderansicht, 10C eine
Untersicht, und 10D eine Seitenansicht des Elements.
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Wie
in den 10A und 10C gezeigt, liegen
die (nicht dargestellte) Mittellinie des langen und breiten ersten
Blattfederabschnitts 26 und die (nicht dargestellte) Mittellinie
des kurzen und schmalen zweiten Blattfederabschnitts 28 in
einer vertikalen Ebene übereinander.
Die beiden Blattfederabschnitte 26 und 28 werden
in Kontakt mit der vorderen bzw hinteren Oberfläche des Abschnitts maximalen Durchmessers
des Kabelbaums 22 gehalten (5). Eine
solche Ausgestaltung kann in der Weise verwirklicht werden, dass
der schmale zweite Blattfederabschnitt 28 über den
kurzen Hilfsabschnitt 27b des Verbindungsstegs 27 in
einer vom Hauptteil 27a wegführenden Richtung vorsteht.
Die Breite des zweiten Blattfederabschnitts 28 ist geringfügig größer als
die Hälfte
des ersten Blattfederabschnitts 26.
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Wie
in 10D gezeigt, bilden der Verbindungssteg 27 und
die beiden Blattfederabschnitte 26, 28 im Querschnitt
ein C-Profil. In 10B ist die Höhe
des vertikalen Hauptteils 27a des Verbindungsstegs 27,
d.h. der Abstand zwischen dem ersten Blattfederabschnitt 26 und
dem zweiten Blattfederabschnitt 28 ungefähr gleich
dem oder etwas kleiner als der Außendurchmesser des Kabelbaums
(5).
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Wie
aus 10B ersichtlich, verlaufen der erste
Blattfederabschnitt 26 und der zweite Blattfederabschnitt 28 in
zwei verschiedenen Ebenen parallel zueinander. Der vordere Abschnitt 28a des
zweiten Blattfederabschnitts ragt weit über das Ende des ersten Blattfederabschnitts 26,
d.h. den Verbindungssteg 27, hinaus, wohingegen der stammseitige
Abschnitt 28b des zweiten Blattfederabschnitts 28 nach hinten wenig über den
Verbindungssteg 27 hinausragt. Wie aus 5 ersichtlich,
ist der erste Blattfederabschnitt 26 entlang der äußeren Fläche 25a (gekrümmten Außenfläche) des
gekrümmten
Abschnitts 25 des Kabelbaums 22, d.h. an der Seite
des größeren Krümmungsradius,
angeordnet, während
der zweite Blattfederabschnitt 28 entlang der inneren Fläche 25b (gekrümmte Innenfläche) des
gekrümmten
Abschnitts 25, d.h. an der Seite des kleineren Krümmungsradius,
angeordnet ist. Der gekrümmte Kabelbaumabschnitt 25 liegt
zwischen der ersten Blattfeder 26 und der zweiten Blattfeder 28,
so dass das elastische Element 23 sicher am Kabelbaum 22 befestigt
ist. Auf diese Weise wird ein Befestigungsmittel in der Art eines
Wickelbands oder Kabelbinders nicht benötigt, da der gekrümmte Abschnitt 25 des Kabelbaums 22 zwischen
den beiden Blattfederabschnitten 26 und 28 eingeklemmt
ist. Darüber
hinaus kann der Befestigungsvorgang leicht und kostengünstig erfolgen.
Der Kabelbaum kann in beliebiger Ausgestaltung verwirklicht werden,
bei der sein Außenumfang
mit einem Kunststoffwellrohr oder einem Gewebeschlauch bedeckt ist
oder mit einem Vinylband umwickelt ist.
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Der
Verbindungssteg 27 dient auch als Anlage zum Positionieren
des Kabelbaums 22, die den Außenumfang des gekrümmten Abschnitts 25 des Kabelbaums 22 in
Kontakt mit der Innenfläche
des Verbindungsstegs 27 bringt, so dass der gekrümmte Kabelbaumabschnitt 25 und
das elastische Element 23 genau positioniert sind. Auf
diese Weise lässt
sich der Kabelbaum 22 leicht mit dem elastischen Element 23 zusammenbauen
und umgekehrt, da der Kabelbaum 22 in Kontakt mit der Innenfläche des
Verbindungsstegs 27 gehalten wird.
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Der
Stammabschnitt des elastischen Elements 23, d.h. der erste
Blattfederabschnitt 26, wird am Einführungsabschnitt (Befestigungsabschnitt)
der aus Kunstharz gefertigten Schutzvorrichtung 24 befestigt.
Nahe der Unterseite des Vorderendes der Schutzvorrichtung 24 ist
der Einführungsabschnitt 29 als
Schlitz zwischen der Innenfläche
des aufrechten Abschnitts 30a der Umfangswand 30 und
einer hierzu parallelen Innenplatte 31 ausgebildet. Das
elastische Element 23 kann in den Einführungsabschnitt 29 einfach
mit einem Handgriff eingeführt
werden, so dass die Montage des elastischen Elements 23 erleichtert
wird.
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Wie
in 5 mittels durchgezogener Linien angezeigt, erreicht
im geschlossenen Zustand der (nicht dargestellten) Schiebetür das Ende
des ersten, oberen Blattfederabschnitts 26 den Bereich
des höchsten
Punkts des gekrümmten
Abschnitts 25 des Kabelbaums 22, während der
zweite, untere Blattfederabschnitt 28 sich im Bereich des
höchsten
Punkts des gekrümmten
Abschnitts 25 sowie davor und dahinter erstreckt. Der erste
Blattfederabschnitt 26 entlang der Außenfläche 25a des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 25 ist
in einem größeren Radius
gekrümmt.
Der zweite Blattfederabschnitt 28 folgt der Innenfläche 25b des
gekrümmten
Kabelbaumabschnitts 25.
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Der
lange vordere Abschnitt 28a und der kurze stammseitige
Abschnitt 28b des zweiten Blattfederabschnitts 28 bezüglich einer
Grenze des Verbindungsstegs 27 werden mit dem gekrümmten Abschnitt 25 des
Kabelbaums 22 in Kontakt gehalten. Der stammseitige Abschnitt 28b liegt
dem ersten Blattfederabschnitt 26 gegenüber, um den gekrümmten Abschnitt 25 stabil
zu halten. Bei Abwesenheit des stammseitigen Abschnitts 28b steht
vom Verbindungssteg 27 nur der vordere Abschnitt 28a ab.
Dies vermindert die Kraft zum Halten des gekrümmten Abschnitts 25,
d.h. die Federkraft. Da der erste Blattfederabschnitt 26 und
der stammseitige Abschnitt 28b des zweiten Blattfederabschnitts 28 einander
oben und unten gegenüberliegen,
wird die Kraft zum Hochdrücken
des Kabelbaums 22 gesteigert, ohne die Länge des
elastischen Elements 23 zu vergrößern, so dass die lose Länge des
Kabelbaums 22 wirksam aufgenommen werden kann.
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Der
gekrümmte
Abschnitt 25 des Kabelbaums 22 wird gegen sein
Eigengewicht nach oben gedrückt
durch die addierte Federkraft des ersten Blattfederabschnitts 26 und
des zweiten Blattfederabschnitts 28. Der erste Blattfederabschnitt 26 zieht die
vordere Hälfte 25c des
gekrümmten
Abschnitts 25 nach oben, während der zweite Blattfederabschnitt 28 den
Scheitelpunkt des gekrümmten
Abschnitts 25 und dessen Umgebungsbereich (einschließlich der
hinteren Hälfte
des gekrümmten
Abschnitts 25) nach oben drückt. Die nach oben ziehende
Kraft des ersten Blattfederabschnitts 26 wird durch den
Verbindungssteg 27 an einen den Verbindungssteg 27 schneidenden
Halteabschnitt 28c (8) des zweiten
Blattfederabschnitts 28 übertragen, so dass der Bereich
des gekrümmten
Abschnitts 25 am Halteabschnitt 28c nach oben
gezogen wird. Darüber
hinaus drückt
der zweite Blattfederabschnitt 28 die hintere Hälfte 25d des
gekrümmten
Kabelbaumabschnitts 25 nach oben.
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Der
sich an die hintere Hälfte 25d des
gekrümmten
Abschnitts 25 des Kabelbaums 22 anschließende Abschnitt 32 verläuft, wie
in 5 gezeigt, zum Beispiel beim Schließen der
Schiebetür
im wesentlichen vertikal nach unten. Wenn die Schiebetür vollständig geschlossen
worden ist, wird der Kabelbaumabschnitt 32 entlang des
hinteren Schürzenabschnitts
der Schutzvorrichtung 24 nach hinten gezogen.
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Die
Schutzvorrichtung 24 umfasst eine vertikale Platte 34,
die mit der Innenwand der Schiebetür in Berührung steht, eine Umfangswand 30,
die entlang des gekrümmten
oberen Rands der vertikalen Platte 34 angeordnet ist, und
eine (nicht dargestellte) Abdeckung, die der Platte 34 als
Deckel gegenüberliegt.
Die Schutzvorrichtung 24 beherbergt den gekrümmten Abschnitt 25 des
Kabelbaums 22, so dass er vor äußeren Störeinflüssen geschützt ist. Der untere, der Umfangswand 30 gegenüberliegende
Bereich der Schutzvorrichtung 24 mündet in eine untere Öffnung 35.
Der die hintere Hälfte
umfassende Abschnitt des Kabelbaums 22 ist herausgeführt und
so angeordnet, dass er sich zur Karosserie erstreckt.
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Innerhalb
des J-förmig
gebogenen Bereichs 36 am Vorderende des gekrümmten Abschnitts
der Umfangswand 30 ist eine Innenwand 37 ausgebildet, die
im wesentlichen dieselbe Form besitzt. Ein vorderer Auslass 38 für den Kabelbaum 22 ist
zwischen dem gebogenen Bereich 36 und der Innenwand 37 angeordnet.
Der Einführungsabschnitt 29 ist
entlang des gebogenen Bereichs 36 ausgebildet. Das obere Ende
des Einführungsabschnitts 29 und
das obere Ende der Innenwand 37 sind bündig zueinander. Der gebogene
Bereich 36 und die Innenwand stellen einen kabelbaumhaltenden
Abschnitt dar.
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Da
der gekrümmte
Abschnitt 25 des Kabelbaums einseitig durch das Vorderende
der Schutzvorrichtung 24 gehalten wird, kann der Kabelbaumabschnitt
in der Nähe
des kabelbaumhaltenden Abschnitts durch den ersten Blattfederabschnitt 26 großer Federkonstante
ausreichend gehalten werden, während
der Kabelbaumabschnitt, der vom kabelbaumhaltenden Abschnitt weiter
entfernt liegt, durch den zweiten Blattfederabschnitt 28 gehalten wird.
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Wie
in den 5 und 7 durch strichpunktierte Linien
angedeutet, wird, wenn die Schiebetür geöffnet worden ist, der hintere
Kabelbaumabschnitt 32 nach vorn gezogen, so dass der Krümmungsradius
des gekrümmten
Abschnitts 25 verringert wird. Somit wird das elastische
Element 23 stark gebogen und bildet einen kleinen Durchmesser. Das
elastische Element 23 wird über eine Länge gebogen, die einen Halbkreis übersteigt,
so dass das Ende des zweiten Blattfederabschnitts 28 mit
der Innenwand 37 des elastischen Elements 23 in
Kontakt gebracht wird.
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Da
in diesem Fall die Federkonstante der zweiten Blattfeder kleiner
ist als die Federkonstante des ersten Blattfederabschnitts 26,
ist der zweite Blattfederabschnitt 28 in der Lage, sich
zusammen mit dem Kabelbaumabschnitt in größerem Abstand vom kabelbaumhaltenden
Abschnitt bereits bei kleiner Krafteinwirkung zu krümmen. Somit
kann der Durchmesser des gekrümmten
Abschnitts 25 des Kabelbaums 22 erheblich und
sanft verringert werden. Dementsprechend kann die Schiebetür mit geringer
Kraft gleichmäßig geöffnet werden.
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Da
der Durchmesser des gekrümmten
Abschnitts 25 erheblich verringert wird, kann der anfängliche
Durchmesser des Kabelbaums 22 beim Schließen der
Schiebetür,
wie in 5 mittels durchgezogener Linien angezeigt, auf
einen kleinen Wert eingestellt werden, so dass die Schutzvorrichtung 24 kleiner
dimensioniert werden kann. Eine Verkleinerung der Schutzvorrichtung 24 verringert
den zur Montage in einer Schiebetür erforderlichen Raum und erhöht die Freiheit
zur Anordnung weiterer funktioneller Bauteile.
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Wenn
die Schiebetür
aus ihrem geschlossenen Zustand, der in 5 durch
eine strichpunktierte Linie angedeutet ist, zum Schließen nach
vorn geschoben wird (die Schutzvorrichtung 24 bewegt sich zusammen
mit der Schiebetür
nach vorn), nimmt der Durchmesser des gekrümmten Abschnitts 25 des Kabelbaums 22 allmählich zu.
Gleichzeitig drückt
das elastische Element 23 den gekrümmten Kabelbaumabschnitt 25 nach
oben, so dass die lose Länge des
gekrümmten
Abschnitts 25 aufgefangen wird. Da der zweite Blattfederabschnitt 28 sich
nach hinten weit über
den Scheitel des gekrümmten
Abschnitts 25 hinaus erstreckt, drückt in diesem Fall die elastische
Kraft des zweiten Blattfederabschnitts 28 den gekrümmten Abschnitt 25 rasch,
zuverlässig
und gleichmäßig nach
oben. Auch wenn der gekrümmte Abschnitt
einen großen
Krümmungsdurchmesser aufweist,
wie in durchgezogener Linie eingezeichnet, kann somit der gekrümmte Abschnitt
durch den zweiten Blattfederabschnitt 28 ohne Durchhängen sicher gehalten
werden.
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Ausführungsbeispiel 3
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Die 11 bis 13 zeigen
eine dritte Ausführungsform
der Stromzuführungsanordnung
für eine
Schiebeanordnung.
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Der
mit durchgezogener Linie eingetragene Teil der 11 sowie
die 12 zeigen den Zustand, in dem die eine Schiebeanordnung
darstellende Schiebetür
geschlossen ist. Der strichpunktiert eingetragene Teil der 11 sowie
die 13 zeigen den Zustand, in dem die Schiebetür vollständig geöffnet ist.
Die 14A und 14B zeigen
elastische Elemente, die bei dieser Ausführungsform verwendet werden.
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Das
Charakteristische der Stromzuführungsanordnung
nach dieser Ausführungsform
besteht darin, dass als elastisches Element 41 zum Aufnehmen der
losen Länge
des Kabelbaums 22 in der Schutzvorrichtung 24 eine
geknickte Blattfeder verwendet wird und entlang der gekrümmten Außenfläche 25a des
Kabelbaums 22 angeordnet wird. Im übrigen bezieht sich die Knickform
auf die Gestalt des elastischen Elements in dessen Vorderansicht.
In seiner Rückansicht
ist die Knickform umgedreht.
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Wie
aus der durchgezogenen Linie in 11 und
aus 12 ersichtlich, ist ein Ende des elastisches Elements 41 im
unteren Bereich des Vorderendes der Schutzvorrichtung 24 in
geknicktem Zustand befestigt, während
sein anderes Ende am Scheitel des gekrümmten Abschnitts 25 des
Kabelbaums 22 angebracht ist. Wie bei der vorherigen Ausführungsform
ist das eine Ende des elastischen Elements 41 am Einführungsabschnitt 29 befestigt,
wohingegen das andere Ende des elastischen Elements am Kabelbaum 22 durch
Befestigungsmittel wie Wickelband oder Kabelbinder befestigt ist.
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Bis
auf die beiden Enden sind die anderen Teile des elastischen Elements 41 vom
Außenumfang
des Kabelbaums 22 nach außen abgehoben, so dass zwischen
dem Kabelbaum 22 und dem elastischen Element 41 ein
großer
sichelförmiger
Spalt 43 gebildet ist. Der Biegeabschnitt 44 des
elastischen Elements 41 hat einen kleineren Krümmungsradius als
der ihm gegenüberstehende
gekrümmte
Abschnitt 25 des Kabelbaums 22. Der Aufbau der Schutzvorrichtung 24,
bei der gleiche Bezugsziffern gleiche Elemente wie beim vorherigen
Ausführungsbeispiel
bezeichnen, wird hier nicht im einzelnen erläutert. Bei geschlossener Schiebetür steht
der Biegeabschnitt 44 in dem in Längsrichtung mittleren Bereich
des elastischen Elements 41 in Kontakt mit der Innenfläche des
gekrümmten
Bereichs der Umfangswand 30 der Schutzvorrichtung 24.
Deshalb wird der gekrümmte
Abschnitt 25 des Kabelbaums 22 in einem Zustand
gehalten, der genau in Form eines auf dem Kopf stehenden Buchstaben "U" gekrümmt ist, und eine gegenseitige
Störung
zwischen dem gekrümmten
Abschnitt 25 und der Innenfläche der Schutzvorrichtung 24 ist
zuverlässig
verhindert.
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Da
das elastische Element 41 in seinem in Längsrichtung
mittleren Abschnitt geknickt ist und sein Biegeabschnitt nicht am
Kabelbaum 22 befestigt ist, kann der Vorgang der Krümmung des
Kabelbaums 22, insbesondere der Vorgang der Verringerung
des Durchmessers des gekrümmten
Abschnitts 25, wie strichpunktiert eingezeichnet, gleichmäßig mit
geringer Kraft erfolgen. Außerdem
kann der gekrümmte
Abschnitt zu einem sehr kleinen Durchmesser gekrümmt werden.
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Genauer
ausgeführt
kann sich das elastische Element 41, wie es in den 14A und 14B gezeigt
ist, vom mittleren Biegeabschnitt 44 ausgehend entsprechend
der Knickform biegen, da das gürtelförmige elastische
Element 41 in seinem Anfangszustand entsprechend der Knickform
plastisch verformt ist. Da das elastische Element 41 nur mit
seinen beiden Enden am Kabelbaum befestigt ist und mit seinem mittleren
Abschnitt vom Kabelbaum abgehoben ist, ist ferner die Gleitreibung
zwischen dem Kabelbaum 22 und dem elastischen Element 41 während des
Krümmens
gleich Null. Dies ermöglicht es,
dass der Kabelbaum sanft mit geringer Kraft gekrümmt wird.
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Wie
aus den 14A und 14B ersichtlich,
ist das elastische Element 41 in einer dünnen und
gleichmäßigen Materialstärke ausgebildet
und an einer Stelle geknickt, die aus dem in Längsrichtung mittleren Bereich
geringfügig
näher an
eines der Enden versetzt ist. Ein Abschnitt 45, der von
der Grenze der Knickstelle 44 bis zu seinem Ende etwas kürzer ist,
wird am Scheitelbereich des gekrümmten Abschnitts 25 des
Kabelbaums 22 befestigt. Ein etwas längerer Abschnitt 46,
der das andere Ende des elastischen Elements 41 umfasst,
wird am Einführungsabschnitt 29 der
Schutzvorrichtung 24 befestigt. Wie in 11 mit
durchgezogener Linie eingezeichnet, steht der lange vordere Halbabschnitt 46 des
elastischen Elements 41 im wesentlichen vertikal aufrecht,
während
der kurze hintere Halbabschnitt 45 leicht schräg gegenüber der
Horizontalen nach oben verläuft,
um den Kabelbaum 22 zu halten.
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Wenn
die Schiebetür
zum Öffnen
nach hinten geschoben wird, biegt sich der leicht schräg nach oben
verlaufende hintere Halbabschnitt 45 nach unten um einen
Drehpunkt an der Knickstelle 44. Anschließend oder
im wesentlichen gleichzeitig biegt sich der aufrechte vordere Halbabschnitt 46 nach
hinten, so dass der Durchmesser des elastischen Elements 41 und
des Kabelbaums 22 verringert wird. Auf diese Weise krümmt sich
der Kabelbaum 22 zu einer halbkreisförmigen Gestalt im Bereich der
Länge des
elastischen Elements 41. Die Knickstelle des elastischen
Elements 41 schwenkt um ungefähr 90°. Der vordere Halbabschnitt 46 und
der hintere Halbabschnitt 45 des elastischen Elements 41 krümmen sich
bogenförmig
entlang des Kabelbaums 22. Im vollständig geöffneten Zustand der Schiebetür, wie er
durch eine strichpunktierte Linie angezeigt ist, ist die Knickstelle 44 des
elastischen Elements 41 geringfügig vom Kabelbaum 22 nach
außen
abgehoben. Somit entsteht zwischen der Knickstelle 44 und dem
Kabelbaum 22 ein kleiner sichelförmiger Spalt 43'.
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Infolge
dessen ist bei dem in 11 gezeigten Aufbau das elastische
Element 41 mit einem Ende an der Schutzvorrichtung 24 befestigt,
so dass der Kabelbaum 22 von der Schutzvorrichtung 24 gehalten
wird, und mit dem anderen Ende am Kabelbaum 22 befestigt,
so dass in dem mit durchgezogener Linie eingetragenen geschlossenen
Zustand der Schiebetür
ein großer
sichelförmiger
Spalt zwischen dem elastischen Element und dem Kabelbaum 22 gebildet
wird. Bei einem solchen Aufbau kann der Kabelbaum 22, wie
strichpunktiert angedeutet, beim Öffnen der Schiebetür mit geringer
Kraft zu abnehmenden Durchmesserwerten gekrümmt werden. Der Vorgang der
Verringerung des Durchmessers des Kabelbaums 22 kann sanft
mit kleiner Kraft erfolgen, bis das elastische Element 41 mit
dem Kabelbaum 22 soweit in Kontakt gebracht worden ist,
dass kein Spalt mehr verbleibt (dazu kommt es aber in der Praxis
nicht).
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Wenn
das elastische Element 41 gemäß der durchgezogen gezeichneten
Situation in Kontakt mit dem Kabelbaum 22 gehalten wird,
erfordert der Vorgang der Durchmesserverringerung des Kabelbaums 22 große Kraft,
da das elastische Element 41 in einem Zustand zwangsgebogen
wird, in dem das elastische Element 41 gestreckt ist und
eine weitere starke Durchmesserverringerung nicht erlaubt. Andererseits
kann gemäß dieser
Ausführungsform
der gekrümmte
Abschnitt 25 des Kabelbaums 22 mit kleiner Kraft
zu einem kleinen Durchmesser zurückgeführt werden.
Dies trägt
dazu bei, dass die Kraft zum Schieben der Schiebetür und die
Größe der Schutzvorrichtung 24 verringert
werden können.
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Wie
beim vorangehenden Ausführungsbeispiel
umfasst die Schutzvorrichtung 24 eine Grundplatte 34,
eine Umfangswand 30 und eine (nicht dargestellte) Abdeckung.
An der Seite des Vorderendes der Umfangswand 30 sind der
Einführungsabschnitt (Befestigungsabschnitt) 29 für das elastische
Element 41 und der kabelbaumhaltende Abschnitt 36, 37 ausgebildet.
Der aus der vorderen Öffnung 47 der Schutzvorrichtung 24 austretende
Kabelbaumabschnitt 38 ist mit Hilfe eines Steckverbinders mit
den in der Schiebetür
angeordneten Funktionsbaueinheiten verbunden, während der aus der unteren Öffnung 35 austretende
Kabelbaumabschnitt 32 sich zur Karosserieseite (Stromversorgungsseite)
erstreckt und mit dem (nicht dargestellten) karosserieseitigen Kabelbaum
verbunden ist. Beim Öffnen
und Schließen
der Schiebetür
bewegt sich der Kabelbaumabschnitt 32 in der unteren Öffnung 35 vor
und zurück.
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Gleichzeitig
verkleinert bzw vergrößert sich der
Durchmesser des gekrümmten
Abschnitts 25 des Kabelbaums 22.
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Da
das in Form einer spitzen Klammer geknickte elastische Element 41 an
der Außenfläche 25a des
gekrümmten
Abschnitts 25 angeordnet ist und nur mit den beiden Enden
befestigt ist und im Mittelbereich freiliegt, kann auf diese Weise
der Kabelbaum 22 mit kleiner Kraft zu verringertem Durchmesser
gekrümmt
werden. Wenn zum Beispiel ein (nicht dargestelltes) elastisches
Element an der Innenfläche 25b des
gekrümmten
Abschnitts des Kabelbaums 22 angeordnet ist, wird das elastische
Element 41 in seinem Mittelbereich frei gemacht und kann
mit einer Knickstelle oder einem Biegeabschnitt versehen werden,
um einer Störung
des Kabelbaums vorzubeugen. Das elastische Element 41 kann
aus Kunstharz in der Weise hergestellt werden, dass es einstückig mit
der Schutzvorrichtung 24 ausgebildet ist. Das elastische
Element 41, das metallisch ist, kann an der Schutzvorrichtung 24 angegossen
sein.
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Ausführungsbeispiel 4
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Die 15 bis 17 zeigen
eine vierte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Stromzuführungsanordnung
für eine
Schiebeanordnung.
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Die 15 und 16 zeigen
den Zustand, in dem die eine Schiebeanordnung darstellende Schiebetür geschlossen
ist. Der strichpunktierte Teil der 17 zeigt
den vollständig
geöffneten
Zustand der Schiebetür.
Die 18A und 18B zeigen elastische
Elemente, die bei der vorliegenden Ausführungsform eingesetzt werden.
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Wie
in den 15 bis 17 gezeigt,
besteht das Charakteristikum der Stromzuführungsanordnung nach dieser
Ausführungsform
darin, dass entlang der Innenfläche 25b des
gekrümmten
Abschnitts 25 des Kabelbaums 22 in einer aus Kunstharz
hergestellten Schutzvorrichtung 51 ein spiralförmiges elastisches
Element 52 angeordnet ist.
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Wie
aus den 18A und 18B ersichtlich,
besteht das elastische Element 52 aus einem geradlinigen
Blattfedersegment 53 in einem freien Zustand (Anfangszustand)
und einem sich daran anschließenden
Spiralsegment 54. Das Blattfedersegment 53 hat
eine Länge,
die ausreicht, die Umgebung des Scheitels des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 25 entlang
dessen vorderer Hälfte 25c zu
erreichen, wenn das elastische Element 52 in der Schutzvorrichtung 51 eingesetzt
ist, wie in 15 gezeigt. Das Spiralsegment 54 ist
(von vorne gesehen) im Uhrzeigersinn mit allmählich abnehmendem Durchmesser gewickelt,
wobei die Anzahl der Windungen ungefähr zwei beträgt. Das
Spiralsegment 54 ist an der unteren Seite oder linken Seite
gegen das Blattfedersegment 53 angeordnet. Das Spiralsegment 54 und
das Blattfedersegment 53 gehen in Tangentialrichtung glatt
ineinander über.
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Wie
in 15 gezeigt, wird das Spiralsegment 54 des
elastischen Elements 52 in seinem Zentrum (oder Stamm)
durch eine Achse 55 der Schutzvorrichtung 51 gehalten.
In diesem Zustand wird das bogenförmig gekrümmte Blattfedersegment 53 mit der
Innenfläche 25b des
gekrümmten
Abschnitts 25 des Kabelbaums 22 in Kontakt gebracht,
so dass der Kabelbaum 22 in einer aufrechten Richtung elastisch gedrückt wird.
Der Kabelbaum 22 wird durch das Blattfedersegment in einem
Zustand gehalten, in dem er in einer halbkreisförmigen Gestalt gekrümmt ist.
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Die
Achse 55 ragt zum Beispiel horizontal aus der vertikalen
Grundplatte 34 der Schutzvorrichtung 51. Die Achse 55 ist
in Eingriff mit der Innenseite eines halbkreisförmigen Teils 54a im
Zentrum des Spiralsegments 54, so dass das Zentrum des
Spiralsegments 54 positioniert ist. Alternativ kann das
Zentrum des Spiralsegments 54 dadurch festgelegt werden,
dass die Achse eine bogenförmige
Nut aufweist, in die der halbkreisförmige Teil 54a eingreifen
kann. Bei dieser Ausführungsform
ist der Einführungsabschnitt 29 der
im vorherigen Ausführungsbeispiel
beschriebenen Schutzvorrichtung 24 (11) nicht
erforderlich, und somit wird der Aufbau seitens der Umfangswand 30 der
Schutzvorrichtung 51 vereinfacht. Der übrige Aufbau der Schutzvorrichtung 51,
bei dem gleiche Bezugsziffern gleiche Elemente wie beim vorherigen
Ausführungsbeispiel
bezeichnen, wird hier nicht näher
erläutert.
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Der äußerste Abschnitt 54b des
Spiralsegments 54 wird in Tangentialrichtung mit sanftem Übergang
in Kontakt mit dem unteren Abschnitt des vorderen Halbabschnitts 25c des gekrümmten Abschnitts 25 des
Kabelbaums 22 gebracht. Das Blattfedersegment 53 ist
entlang der Innenfläche 25b des gekrümmten Kabelbaumabschnitts 25 gekrümmt und erstreckt
sich nach oben. Das Ende 53a des Blattfedersegments 53 reicht
bis in die Umgebung des Scheitels des gekrümmten Abschnitts 25.
Der Teil 54c am Übergang
vom Spiralsegment 54 zum Blattfedersegment 53 des
elastischen Elements 52 befindet sich in näherungsweisem
Kontakt mit der Innenwand 37 der Schutzvorrichtung 51.
Somit wird der Kabelbaum 22 entlang der Innenwand 37 hochgehoben,
und das elastische Element 52 steht in Tangentialrichtung
in Kontakt mit dem Kabelbaum 22.
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Es
ist nicht notwendig, das elastische Element 52 am Kabelbaum 22 zu
befestigen. Da der gekrümmte
Abschnitt 25 des Kabelbaums 22 in der mit der
(nicht dargestellten) Abdeckung gedeckelten Schutzvorrichtung 51 bis
zu einem gewissen Grad ohne lose Länge in Horizontalrichtung verläuft, weicht
der gekrümmte
Abschnitt 25 nicht vom elastischen Element 52 ab,
selbst wenn das elastische Element 52 nicht am gekrümmten Abschnitt 25 befestigt
ist. Da es nicht notwendig ist, das elastische Element 52 am
Kabelbaum 22 zu befestigen, wird der Vorgang der Montage
des Kabelbaums 22 erleichtert. Außerdem wird das Blattfedersegment 53 in gleitfähigen Kontakt
mit der Innenfläche 25b des
gekrümmten
Abschnitts 25 des Kabelbaums 22 gebracht, so dass
der Durchmesser des gekrümmten Abschnitts 25 mit
kleiner Kraft verkleinert oder vergrößert werden kann.
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Wie
aus 17 ersichtlich, wird beim Öffnen der Schiebetür das Blattfedersegment 53 zu
einem kleineren Durchmesser gekrümmt
und wird dadurch zu einem Teil des Spiralsegments 54 (spiralförmig). Auf
diese Weise verkleinert sich das elastische Element 52 zum
reduzierten Durchmesser, wie wenn eine Feder gewickelt wird. Gleichzeitig
verkleinert sich der Durchmesser des gekrümmten Abschnitts des Kabelbaums 22.
Dadurch ist es möglich,
die lose Länge
des Kabelbaums 22 effizient aufzunehmen und die Größe der Schutzvorrichtung 51 zu
verringern.
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Genauer
ausgeführt
kann der gekrümmte Abschnitt 25 des
Kabelbaums 22 im geöffneten
Zustand der Schiebetür
einen sehr kleinen Durchmesser haben, so dass die lose Länge des Kabelbaums 22 genau
aufgenommen werden kann, selbst wenn die Schutzvorrichtung 51 eine
geringe Größe hat,
so dass der gekrümmte
Abschnitt 25 des Kabelbaums 22 bei geschlossener
Schiebetür,
wie in 16 gezeigt, einen kleinen Durchmesser
hat.
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Das
in 17 dargestellte Spiralsegment 54 hat
einen kleineren Durchmesser als das in 16 gezeigte
Spiralsegment 54. Da sich das elastische Element 52 wie
beim Aufziehen einer Feder zusammenzieht, speichert es zunehmend
mehr elastische Kraft (Rückstellkraft).
Da die Schiebetür
zum Schließen
nach vorn geschoben wird, erhält
der gekrümmte Abschnitt 25 des
Kabelbaums 22 in diesem Zustand, wie in 16 gezeigt,
aufgrund der Rückstellkraft des
elastischen Elements 52 zuverlässig einen größeren eigenen
Durchmesser. Auf diese Weise wird die lose Länge des Kabelbaums 22 genau
aufgefangen, indem der Kabelbaum 22 bogenförmig angehoben
wird.
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Die
Kraft, die erforderlich ist, damit das elastische Element 52 aus
dem in 16 gezeigten Zustand seinen
eigenen Durchmesser wie beim Aufziehen einer Feder verkleinert,
ist kleiner als die Kraft, die erforderlich ist, um eine Blattfeder
zu einem eigenen Durchmesser zu krümmen. Deshalb kann der Vorgang
des Öffnens
der Schiebetür
mit kleiner Kraft erfolgen. Genauer ausgedrückt ist die zum Krümmen des
elastischen Elements erforderliche Kraft vernachlässigbar
klein im Vergleich zu der Kraft, die zum Öffnen der Schiebetür erforderlich
ist, so dass sie die Handhabbarkeit der Schiebetür nicht beeinträchtigt.
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Wenn
zum Schließen
der Schiebetür
diese aus ihrem in 17 dargestellten geöffneten
Zustand nach vorn geschoben wird (die Schutzvorrichtung 51 bewegt
zusammen mit der Schiebetür
nach vorn), entspannt sich das uhrfederartige elastische Element 52,
so dass die zum Betätigen
der Schiebetür
erforderliche Kraft tendenziell kleiner wird.
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Ausführungsbeispiel 5
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Die 19 bis 20 zeigen
eine fünfte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Stromzuführungsanordnung
für eine
Schiebeanordnung. Das Charakteristikum des Aufbaus gemäß dieser Ausführungsform
besteht darin, dass der Fuß eines elastischen Elements 60,
das eine Blattfeder ist, mittels einer Befestigungsklammer 62 an
einer aus Kunstharz gefertigten Schutzvorrichtung 61 befestigt ist
und das freie Ende des elastischen Elements 60 mit einem
Kabelbaumtragelement 63 aus Kunstharz ausgestattet ist.
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Die
Schutzvorrichtung 61 nach 19 ist
der in 5 gezeigten ähnlich.
Ein Einsteckabschnitt 65 für das elastische Element 60 steht
einstückig
von einer vertikalen Grundplatte 64 der Schutzvorrichtung 61 ab.
Der Einsteckabschnitt 65 erstreckt sich aufrecht in einem
Winkel von 90° gegenüber der
Grundplatte 64 in Richtung auf eine Abdeckung oder Karosserie.
Der Einsteckabschnitt 65 weist in der Mitte in Axialrichtung
eine vertikale schlitzförmige
Einstecknut 66 auf. Die vordere und die hintere blechartige Wand 67,
die die Einstecknut 66 begrenzen, sind an einem Boden 68 und
an der Grundplatte 64 miteinander verbunden. Somit ist
die Einstecknut 66 in zwei Richtungen verschlossen, nämlich an
der unteren, durch den Boden 68 gebildeten Seite und einer
seitlichen, durch die Grundplatte 64 gebildeten Seite, und
offen an der oberen Seite und der anderen seitlichen Seite.
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An
der anderen seitlichen Seite (Abdeckungsseite oder Karosserieseite)
sind die vordere und die hintere Wand so geschnitten, dass sie eine rechteckige
Ausnehmung 69 bilden. Die Ausnehmung 69 ist im
Hochformat ausgebildet. Das obere Ende 69a und das untere
Ende 69b liegen sich einander parallel und horizontal gegenüber. Das
obere Ende 69a bildet eine obere Stufe, die einen Teil
eines oberen Vorsprungs 70 darstellt, und eine untere Stufe,
die einen Teil eines unteren Vorsprungs 71 darstellt. Die
Tiefe der Ausnehmung 69 ist kleiner als die halbe Breite
der Wände 67.
Zu beiden Seiten der Einstecknut 66 steht ein Paar von
kurzen zylindrischen Zapfen 72 (Befestigungsmitteln) einstückig von
der Grundplatte 64 ab. Der Zapfen 72 besteht aus
Kunstharz. Im übrigen
sind die Begriffe "vorn" und "hinten" in Bezug auf das
Fahrzeug definiert.
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Das
elastische Element 60 hat an einer Seite seines Fußes (nämlich der
Seite, die der Abdeckung und der Karosserie zugewandt ist) eine
rechteckige Ausnehmung 73 von derselben Form und Größe wie die
Ausnehmung des Einsteckabschnitts 65.
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Der
obere Rand 73a und der untere Rand 73b der Ausnehmung 73 liegen
einander horizontal parallel gegenüber. Der seitliche Rand 73c erstreckt sich
lang vertikal. Der obere Rand 73a bildet die obere Stufe
und schließt
sich an einen vertikalen aufrechten Abschnitt des elastischen Elements 60 an. Der
untere Rand 73b stellt einen Teil eines unteren Vorsprungs 75 dar.
die Tiefe der Ausnehmung 73 ist kleiner als die Hälfte der
seitlichen Breite des elastischen Elements 60. Die seitliche
Breite des elastischen Elements 60 ist gleich der Tiefe
der Einstecknut 66. Die Breite der Einstecknut 66 ist
größer als die
Dicke des elastischen Elements 60.
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Die
Befestigungsklammer 62 wird durch Stanzen und Biegen einer
Metallplatte hergestellt. Genauer gesagt wird ein vorspringender
Teil (Befestigungsteil) 77 im mittleren Bereich einer Grundplatte 76 tiefgezogen.
Zu beiden Seiten des Vorsprungs 77 ist an der Grundplatte 76 ein
Paar von Bohrungen (Befestigungsmitteln) 78 angeordnet,
die jeweils einen geringfügig
größeren Durchmesser
als die Zapfen 72 aufweisen.
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Der
Vorsprung 77 hat einen C-förmigen Querschnitt, der aus
einer vorderen Wand und einer hinteren Wand 79 besteht,
die einander vertikal und parallel gegenüberstehen, und eine mittlere
vertikale Wand 80, die die Wände 79 in der Weise
verbindet, dass zwischen ihnen eine im Querschnitt rechteckige Nut 81 gebildet
ist. Der obere Rand und der untere Rand der mittleren Wand 80 verlaufen
zueinander parallel horizontal und schließen sich an den jeweiligen
oberen bzw unteren Rand der vorderen und der hinteren Wand 79 an.
Die Nut 81 ist in drei Richtungen offen, nämlich nach
oben, nach unten und zur Seite der Grundplatte 64 der Schutzvorrichtung 61 hin.
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Die
vertikale Länge
des Vorsprungs 77 ist geringfügig kleiner als die Länge der
Ausnehmung 73 des elastischen Elements 60 und
die Länge
der Ausnehmung 69 des Einsteckabschnitts 65. Die
Tiefe der Nut 81 ist gleich groß wie oder geringfügig größer als die
seitliche Breite eines schmalen Streifens 82, der der Ausnehmung 73 des
elastischen Elements 60 benachbart ist, und die seitliche
Breite eines schmalen Streifens 83 des Einsteckabschnitts 65.
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Wie
aus 20 ersichtlich, wird das elastische Element 60 von
der Seite und von oben in die Einstecknut 66 des Einsteckabschnitts 65 gesteckt, so
dass der Vorsprung 77 der Befestigungsklammer 62 in
die Ausnehmungen 69 und 73 passt (19). Wenn
die Zapfen 72 in den Bohrungen 78 (19) stecken,
werden die Zapfen 72 zum Beispiel durch Wärmepressung
breitgedrückt,
so dass die Befestigungsklammer 62 an der Schutzvorrichtung 61 befestigt
wird. Genauer ausgedrückt
wird der obere Rand 80a des Vorsprungs 77 in Kontakt
mit dem oberen Rand 73a der Ausnehmung 73 des
elastischen Elements 60 gebracht (19), während der
untere Rand 80b des Vorsprungs 77 in Kontakt mit
dem unteren Rand 73b der Ausnehmung 73 gebracht
wird. Auf diese Weise wird das elastische Element 60 sicher
am Einsteckabschnitt 65 befestigt und kann davon nicht
entfernt werden.
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Wenn
ein Kabelbaum (nachstehend mit 84' bezeichnet) mit einem Wellrohr 84 (das
bei der vorliegenden Ausführungsform
einen elliptischen Querschnitt besitzt) an dem elastischen Element 60 zum Beispiel
durch ein Wickelband oder einen Kabelbinder befestigt ist, wird
bei heftigem Öffnen
oder Schließen
der Schiebetür
stark am Kabelbaum 84' gezogen,
so dass auf das elastische Element 60 Kraft in einer herausziehenden
Richtung ausgeübt
wird. In einem solchen Fall wird der untere Vorsprung 75 am Fuß des elastischen
Elements 60, d.h. die untere Stufe 73b, in Kontakt
mit dem unteren Rand 80b des Vorsprungs 77 der
Befestigungsklammer 62 gebracht, so dass ein Ausreißen des
elastischen Elements 60 zuverlässig verhindert werden kann.
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Die
Innenfläche
des Vorsprungs 77 wird in Kontakt mit dem seitlichen Rand 73c des
elastischen Elements 60 (19) gebracht,
so dass die Lage des elastischen Elements 60 genau festgelegt
ist. Auf diese Weise können
eine Loslösung
des elastischen Elements 60 vom Kabelbaum 84' in seitlicher
Richtung und ein Spiel des elastischen Elements 60 in seitlicher
Richtung verhindert werden. Dies verhindert, dass während der
Fahrzeugfahrt fremdartige Geräusche
oder Abschabungen entstehen. Da das elastische Element 60 an
der Schutzvorrichtung 61 sicher befestigt ist, braucht
der Fuß des
elastischen Elements 60 nicht mühsam zB durch Bandwickeln am Kabelbaum 84' befestigt zu
werden; dadurch sinkt die Anzahl der für die Montage erforderlichen Mannstunden.
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Anstelle
des Kunstharzzapfens 72 kann eine (nicht dargestellte)
Schraube in die Bohrung 78 der Befestigungsklammer 62 gesteckt
und durch eine (nicht dargestellte) Mutter festgezogen werden. Alternativ
kann anstelle des Zapfens 72 eine (nicht dargestellte)
Bohrung ausgebildet werden. In diesem Fall wird eine durch die Bohrung 78 der
Befestigungsklammer 62 gesteckte Schraube (nicht dargestellt)
in eine Bohrung seitens der Schutzvorrichtung eingeführt und
mit Hilfe einer Mutter festgezogen. Ferner kann die aus Kunstharz
gefertigte Befestigungsklammer 62 mit (nicht dargestellten)
Vorsprüngen
versehen werden. In diesem Fall wird der Vorsprung durch eine (nicht
dargestellte) Bohrung seitens der Schutzvorrichtung gesteckt und
zur Befestigung an der Rückseite
der Grundplatte 64 zB durch thermisches Pressen breitgequetscht.
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Die
oben genannten Vorteile können
unabhängig
davon erzielt werden, ob das Kabelbaumtragelement 63 am
Ende des elastischen Elements 60 vorhanden ist oder nicht.
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Das
am Ende des elastischen Elements 60 befestigte Kabelbaumtragelement 63 ist
aus Kunstharz rechteckförmig
hergestellt. Das Kabelbaumtragelement 63 besitzt eine flache
obere Seite 85 zum Tragen des Kabelbaums 84, zwei
Seitenflächen 86, eine
vordere und eine hintere Fläche 87,
die zur flachen Oberseite 85 senkrecht stehen, und eine
zu den beiden Seitenflächen
senkrechte Unterseite. Die Oberseite 85 erstreckt sich
in Längsrichtung
des Kabelbaums 84 und des elastischen Elements 60.
Die Breite der Oberseite 85 ist geringfügig größer als die Breite des elastischen
Elements 60. Die Breite der vorderen/hinteren Fläche 87 und
der beiden Seitenflächen 86 ist
erheblich größer als
die Dicke des elastischen Elements 60 in der Höhenrichtung.
Eine von der Oberseite 85 des Kabelbaumtragelements 63 und
dem elastischen Element 60 gebildete Stufe t soll im Hinblick
auf guten Kontakt zwischen dem Kabelbaum 84 und dem elastischen
Element 60 niedrig sein.
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In
Längsrichtung
hat das Kabelbaumtragelement 63 eine schlitzförmige Einstecköffnung 88,
in die das Ende zB des elastischen Elements 60 gesteckt
werden kann. In der Einstecköffnung 88 ist eine
(nicht dargestellte) Rastnase ausgebildet, und im elastischen Element 60 ist
eine Rastausnehmung ausgebildet. Die Rastnase und Rastausnehmung greifen
ineinander ein, so dass das Kabelbaumtragelement festgelegt ist.
Umgekehrt kann das elastische Element 60 die Rastnase tragen
und das Kabelbaumtragelement 63 kann die Rastausnehmung
aufweisen.
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Das
Ende des elastischen Elements 60 kann am Kabelbaumtragelement 63 durch
Spritzgießen angegossen
werden. Das Ende des elastischen Elements 60 kann zurückgefaltet
werden, um das Kabelbaumtragelement 63 zu ersetzen.
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Wie
in 20 gezeigt, ist der Kabelbaum 84', der einen
kreisförmigen
oder elliptischen Querschnitt aufweist, fest an der Oberseite 85 des
Kabelbaumtragelements 63 angeordnet. Die beiden Seiten des
Kabelbaums 84' werden
in im wesentlichen gleitfähigem
Kontakt mit der Grundplatte 64 der Schutzvorrichtung 61 bzw
der (nicht dargestellten) Abdeckung gehalten. Dies macht es überflüssig, den
Kabelbaum 84' und
das elastische Element 60 (einschließlich des Kabelbaumtragelements 63)
durch Bandwickelung aneinander zu befestigen. Es bedarf keiner Erwähnung, dass
der Kabelbaum 84' sich
in der Längsrichtung
erstreckt. Somit streckt sich der Kabelbaum beim Schließen der
Schiebetür
und zieht sich beim Öffnen
der Schiebetür
zusammen, während
er an der Oberfläche
des Kabelbaumtragelements sanft entlanggleitet.
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Da
das Kabelbaumtragelement 63, das dicker als das elastische
Element 60 ist, am Ende des elastischen Elements 60 befestigt
ist, kommt es zu keinem Kontakt zwischen dem Kabelbaum 84' und der Kante
des elastischen Elements 60. Dies verhindert eine Abschabung
und Beschädigung
des Kabelbaums 84' sowie
das Auftreten seltsamer Geräusche.
Insbesondere kann verhindert werden, dass bei Verwendung des Wellrohrs 84 mit
seinen abwechselnd angeordneten konkaven Nuten und konvexen Stegen
das Ende des elastischen Elements 60 sich in der Unebenheit
des Wellrohrs 84 verfängt
und dadurch der Kabelbaum 84' geknickt
wird. Mithin ist es ermöglicht,
dass der Kabelbaum 84' sich
gleichmäßig streckt
oder zusammenzieht und seine lose Länge aufgenommen wird. Ferner
verhindert dies eine Beschädigung
oder Verformung des Kabelbaums oder das Auftreten fremdartiger Geräusche. Wenn
der Kabelbaum 84' am
elastischen Element 60 durch Umwickeln mit Band oder Festziehen
von Kabelbindern befestigt wird, dient die Stufe 89 des
Kabelbaumtragelements 63, die an der Unterseite des elastischen
Elements 60 vorsteht, als Anschlagfläche, so dass ein Abrutschen
oder Verrutschen des Bands bzw Kabelbinders verhindert werden kann.
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Ausführungsbeispiel 6
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Die 21 bis 23 zeigen
eine sechste Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Stromzuführungsanordnung
für eine
Schiebetür.
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Die
Anordnung nach dieser Ausführungsform
bezweckt eine Verbesserung der Anordnung zum Befestigen des elastischen
Elements nach der fünften
Ausführungsform,
nämlich
einen Einsteckabschnitt 103 und eine Befestigungsklammer 104 seitens
der Schutzvorrichtung 102, die dazu verwendet werden, den
Fuß des
elastischen Elements 101 in der Weise zu befestigen, dass
Platz für
die Schutzvorrichtung eingespart wird und der Befestigungsvorgang
erleichtert wird.
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Wie
aus 21 ersichtlich, stehen eine vordere und eine hintere
vertikale Wand zueinander benachbart aus der Grundplatte 105 der
Schutzvorrichtung 102 vor. Eine schlitzförmige Einstecknut 107 ist zwischen
den beiden Wänden 106 in
der Weise gebildet, dass die Nut vertikal zwischen den beiden Wänden verläuft. Die
Einstecknut 107 ist so tief eingeschnitten, dass sie den
in Richtung der Plattendicke mittleren Bereich der Grundplatte 105 erreicht.
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Wie
aus 22 ersichtlich, ist die Befestigungsklammer 104 aus
einer elastischen Metallplatte gefertigt, die zu einer im Querschnitt
C-förmigen
Gestalt gebogen ist. Die Befestigungsklammer 104 hat eine
Mittelwand 108 mit einem Schlitz 109, der sich vom
oberen Rand bis zu einem in Vertikalrichtung mittleren Bereich erstreckt,
und zwei Seitenwände 110,
die im freien Zustand schräg
nach innen verlaufen, so dass jedenfalls die innere Breite L zwischen den
Enden der beiden Wände 110 kleiner
ist als die seitliche Breite des Einsteckabschnitts 103 seitens der
Schutzvorrichtung, d.h. die äußere Breite
des Wandpaars 106, um in seitlicher Richtung eine elastische
Kraft zu haben. Auf diese Weise besitzt die Befestigungsklammer 104 eine
Federkraft, die in der Lage ist, den Einsteckabschnitt 103 der
Schutzvorrichtung 102 zu fassen. Die Stirnseiten der beiden Wände sind
in einer rechteckigen Form nach außen zurückgeschlagen, so dass die Befestigungsklammer 104 mit
Hilfe der inneren gekrümmten
Flächen 111 an
den Einsteckabschnitt 103 gesteckt werden kann.
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Das
elastische Element 101 weist an beiden Seiten seines Fußes Ausnehmungen 112 auf.
Das elastische Element 101 kann umgedreht werden. Die Länge der
Ausnehmung in Vertikalrichtung ist etwas größer als der Abstand vom unteren
Rand der Mittelwand 108 der Befestigungsklammer 104 zum
Boden 109a des Schlitzes 109. An der Oberseite
der Ausnehmung 112 ist eine Kontaktstufe 113 ausgebildet, während an
ihrer Unterseite ein Vorsprung 114 ausgebildet ist. Die
Ausnehmung 112 braucht nur an einer Seite ausgebildet zu
sein.
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Ein
am Ende des elastischen Elements 101 befestigtes Kabelbaumtragelement 115 weist
eine gekrümmte
konkave Nut 116 auf, in der der Kabelbaum 84 (als äußeres Wellrohr
elliptischen Querschnitts dargestellt) stabil platziert wird.
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Der
Fuß des
elastischen Elements 101 wird von der mit einem Pfeil angezeigten
Seite in den Einsteckabschnitt 103 der Schutzvorrichtung 102 gesteckt.
Als nächstes
wird die Befestigungsklammer 104 auf die Außenseite
des Einsteckabschnitts 103 geschoben, wie durch den Pfeil
angezeigt. Durch einen derart einfachen Vorgang wird der Fuß des elastischen
Elements 101 an der Schutzvorrichtung 102 befestigt,
wie aus 23 ersichtlich.
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Eine
Seite des elastischen Elements 101 tritt in den Schlitz 109 des
Einsteckabschnitts 103 ein. Die Stufe 113 am oberen
Rand der Ausnehmung 112 (21) des
elastischen Elements 101 wird in Kontakt mit dem Boden 109a des
Schlitzes 109 gebracht, während der untere Vorsprung 114 mit
dem unteren Rand der Wand 108 in Kontakt gebracht wird.
In diesem Zustand fassen die an beiden Seiten der Befestigungsklammer 104 befindlichen
Wände 110 mit nach
innen gerichteter Kraft fest den Einsteckabschnitt 103 der
Schutzvorrichtung 102. Die Rückseite der Wand 108 wird
mit der Vorderseite des Einsteckabschnitts 103 in Kontakt
gebracht. Zusätzlich oder
alternativ wird die Endfläche 117 der
Befestigungsklammer 104 in Kontakt mit der Grundplatte 105 gebracht.
Auf diese Weise ist das elastische Element 101 Richtung
seiner Länge
und Breite sicher festgelegt. Der Kabelbaum wird auf der gekrümmten Fläche der
konkaven Nut 116 des Kabelbaumtragelements 115 stabil
gehalten.
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Im
Gegensatz zur Ausführungsform
nach 19 werden bei der vorliegenden Ausführungsform
die Befestigungszapfen 72 und der Grundplattenteil, der
die den Zapfen 72 zugeordneten Bohrungen 78 aufweist,
nicht benötigt,
so dass die Baugröße verringert
und Platz eingespart werden kann. Ferner kann die Handhabbarkeit
verbessert werden, da die Befestigungsklammer mit einem Handgriff
befestigt wird. Darüber
hinaus sind die Wände 106 des
schutzvorrichtungsseitigen Einsteckabschnitts 103 biegsam,
so dass die Wände 106 das
elastische Element 101 in Richtung der Plattendicke mit
Hilfe der Klemmkraft der Befestigungsklammer 104 einklemmen.
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Die
Konstruktion zur Befestigung des elastischen Elements unter Verwendung
der Befestigungsklammer 62, 104 und des Einsteckabschnitts 65, 103 gemäß der fünften und
sechsten Ausführungsform
lässt sich
nicht nur auf das elastische Element 60, 101 in
den 19, 21, sondern auch auf das elastische
Element 23 in 5 und das elastische Element 41 in 11 anwenden.
Ferner kann das Kabelbaumtragelement 63, 115 auch
auf das elastische Element 23 in 5 und das
elastische Element 52 in 15 angewandt
werden.
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Ausführungsbeispiel 7
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Die 24 bis 25 zeigen
eine siebte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Stromzuführungsanordnung
für eine
Schiebetür.
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Der
Aufbau gemäß dieser
Ausführungsform besteht
darin, dass anstelle der in 1 gezeigten Ausführungsform
eine aus Kunstharz gefertigte Schutzvorrichtung 91 nicht
seitens der Schiebetür 1, sondern
seitens der Karosserie 5 angeordnet ist. Bei dieser Konstruktion
wird die lose Länge
des von der Schiebetür
(einer Schiebeanordnung) 1 zur Karosserie (einem Körper) 5 geleiteten
Kabelbaums durch ein elastisches Element 4 aufgenommen,
das sich in der Schutzvorrichtung 91 seitens der Karosserie 5 befindet.
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Bei
dieser Ausführungsform
ist die Schutzvorrichtung 91 horizontal unter der Schwelle 21 der Karosserie 5 angeordnet.
Das hintere Ende der Schutzvorrichtung 91 erstreckt sich
zur Seite der Schiebetür 1,
und das Vorderende 94 der Schutzvorrichtung 91 verjüngt sich
allmählich
und bildet dadurch im Querschnitt eine seitlich konkave Form. Die Schutzvorrichtung 91 hat
einen ersten Kabelauslass 95 an ihrer hinteren Innenseite
und einen zweiten Kabelauslass 96, der zur Seite der Schiebetür 1 hin
weit und geradlinig geöffnet
ist. Die Schutzvorrichtung 91 ist an der Karosserie 5 durch
einen Ansatz 97 befestigt.
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Das
elastische Element 4 erstreckt sich in Längsrichtung
vom hinteren Ende (dem ersten Kabelauslass 95) der Schutzvorrichtung 111 zu
deren Mittelbereich. Der Kabelbaum 92 ist entlang des elastischen
Elements 4 angeordnet. Der Fuß des elastischen Elements 4 ist
an der Schutzvorrichtung 91 durch ein Befestigungsstück 118 befestigt.
Das elastische Element 4 sollte nicht auf eine Blattfeder
beschränkt
werden, sondern kann ein beliebiges (nicht dargestelltes) elastisches
Organ verschiedenster Form sein, siehe zB die elastischen Elemente 23 (5), 41 (11)
und 52 (15). Die Kabelbaumtragelemente 63 und 115 (19 und 21) können ebenfalls
verwendet werden. Das Material, die Form und Platzierung der Schutzvorrichtung 91 können nach
Bedarf geändert
werden.
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Im
vollständig
geschlossenen Zustand der Schiebetür 1, wie in 24 dargestellt,
ist der Kabelbaum 92 entlang des gekrümmten Abschnitts 94 der (durch 94 repräsentierten)
Schutzvorrichtung 91 nach vorn gezogen, und das elastische
Element 4 drückt
den Kabelbaum 92 in Richtung der Fahrgastzelle der Karosserie 5.
Der Kabelbaum 92 tritt von der Seite der Karosserie 5 aus
der Schutzvorrichtung 91 aus und ist über Steckverbinder 7, 8 mit
dem schiebetürseitigen
Kabelbaum 99 verbunden. Der türseitige Kabelbaum 99 ist
an (nicht dargestellte) Funktionseinheiten angeschlossen, die in
der Schiebetür 1 angeordnet
sind.
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Im
vollständig
geöffneten
Zustand der Schiebetür 1,
wie in 25 dargestellt, wird der Kabelbaum 92 zusammen
mit der Schiebetür 1 nach
hinten gezogen, so dass er stark nach hinten gekrümmt wird und
dabei eine lose Länge
entsteht. Jedoch wird der Kabelbaum durch die Rückstellkraft des elastischen Elements,
das zusammen mit dem Kabelbaum gekrümmt worden ist, auch zur Fahrgastzelle
der Karosserie gedrückt.
Auf diese Weise wird die lose Länge
des Kabelbaums 92 aufgefangen, so dass verhindert werden
kann, dass der Kabelbaum 92 sich zwischen der Schiebetür 1 und
der Karosserie 5 verfängt.