DE10119387A1 - Verfahren und System zur Bestimmung eines Rauschuntergrundes in einem Herzschrittmachersystem - Google Patents
Verfahren und System zur Bestimmung eines Rauschuntergrundes in einem HerzschrittmachersystemInfo
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Abstract
Es wird ein Verfahren zur Bestimmung eines repräsentativen Rauschuntergrundes in einem Herzschrittmachersystem bereitgestellt, wovon ausgehend zukünftige Vorfälle gemessen werden. Eine Vorfallsamplitude wird bestimmt. Vielzählige Rauschhöhen werden aufgezeichnet, wenn jede der Vielzahl von Rauschhöhen kleiner als ein vorbestimmter Prozentsatz der Vorfallsamplitude ist. Der Rauschuntergrund wird als ein absoluter Maximalwert der Vielzahl aufgezeichneter Rauschhöhen bestimmt.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft Herzschrittmachersysteme und insbesondere
Herzschrittmachersysteme zur Erfassung von Niedrigamplituden-Rauschen und
Bestimmung eines repräsentativen Rauschuntergrundes in einem
Herzschrittmachersystem.
Implantierbare Herzschrittmacher müssen die abgetasteten Signalinformationen genau
verarbeiten, um zu bestimmen, wann tatsächlich ein unverfälschtes Herzsignal
abgetastet worden ist. Außerdem müssen implantierbare Herzschrittmacher das Signal
präzise identifizieren oder klassifizieren. Das Trennen der Herzsignale von den
Polarisierungseffekten und anderen Rauschartefakten ist schon immer ein wesentliches
Problem gewesen, und große Anstrengungen sind unternommen worden, um die
Aufnahmeschaltkreise zu diesem Zweck zu verbessern. Zusätzlich ist festzustellen, daß
es wichtig ist, ein abgetastetes Signal klassifizieren zu können, z. B. um zu bestimmen,
ob es ein QRS-, P-Zacken-, Fernfeld-R-Zacken-(FFRW)-Signal etc. ist. Viele frühere
Techniken sind für die Signalklassifizierung entwickelt worden, aber es bedarf immer
noch einer Verbesserung. Beispielsweise schafft eine frühere Technik ein variables
Zeitfenster und klassifiziert den Vorfall mittels einer Zeitpunktbestimmung eines
während des Fensters empfangenen Signals. Jedoch können vorzeitige Schläge,
estopische Signale, etc. solch eine Technik täuschen, und Rauschen kann das Signal,
welches innerhalb des Fensters abgetastet wird, noch überlagern. Andere bekannte
Techniken umfassen die Morphologie-Analyse, Vergleiche im Zeit- und
Frequenzbereich, etc. Obwohl viele dieser Techniken ziemlich gute Ergebnisse liefern,
können sie erheblich komplizierte Schaltstrukturen aufweisen und häufig eliminieren sie
nicht die Gefahr von Fehlern aufgrund der Erfassung von Rauschen oder anderen
Artefakten.
Das Aufkommen der digitalen Signalverarbeitung (DSP) hat ein Mittel bereitgestellt, das
sehr nützlich in der Umgebung einer implantierten medizinischen Vorrichtung, wie z. B.
einem implantierten Herzschrittmacher, sein kann. Bei der DSP-Technologie wird das
eingehende Abtastsignal in ein digitales Signal, beispielsweise ein 8-Bit-Signal, mit
einer vorbestimmten Abtastgeschwindigkeit umgewandelt. Aufeinanderfolgende digitale
Signale können mit hoher Zuverlässigkeit in einer Weise verarbeitet werden, die im
wesentlichen von der Hardware der DSP-Schalttechnik gesteuert wird. Vor kurzem
haben die Fortschritte in der DSP-Technologie dazu geführt, daß es die Möglichkeit
stromsparender Chips gibt, welche in einem implantierbaren Schrittmacher eingesetzt
werden können, um eine Fähigkeit zur Verarbeitung signifikanter Abtastsignale zu
schaffen.
Die Verwendung eines DSP-Chips für einen implantierbaren Herzschrittmacher schafft
eine verbesserte Verarbeitungskapazität für abgetastete Signale, um eine genauere
Klassifizierung eines abgetasteten Signals zu ermöglichen. Solch eine DSP-
Verarbeitung kann, zusammen mit einem Prozessor und einem geeigneten
Signalklassifizierungsalgorithmus, ein effektives Mittel liefern, um interkardiale Signale
korrekt abzutasten und zu klassifizieren. Zusätzlich zu dieser kombinierten Hardware-
und Softwarefähigkeit, muß ein optimaler Entscheidungsalgorithmus zur Verwendung
der durch DSP erzeugten Signalparameter bereitgestellt werden, um die abgetasteten
interkardialen Signale korrekt und zuverlässig zu klassifizieren.
Die in dem U.S.-Patent Nr. 6,029,087 von Wohlgemuth dargelegte Erfindung offenbart
eine DSP-Lösung zum Abtasten einer abgetasteten Vorfallsklassifizierung. Wohlgemuth
legt ein Verfahren dar, welches Schritte zur Digitalisierung eines Herzsignals unter
Verwendung einer Schwachstrom-Analog-Digital-Umwandlung umfaßt; zum digitalen
Filtern und Berechnen einer Steilheit; zur Bestimmung einer Richtung, wenn sowohl das
gefilterte Signal als auch die Steilheit über einem vorbestimmten Schwellenwert Liegen;
zum Finden eines örtlichen Minimal- und Maximalpunktes sowohl auf dem gefilterten
Signal als auch dem Steilsignal während eines Fensterzeitraumes, der dem
Abtastzeitraum nachfolgt; und zum Klassifizieren eines Vorfalls durch Zeiteinstellung
des Minimal- und Maximalpunktes während dieses Fensters.
Die in dem U.S.-Patent Nr. 5,755,738 von Kim u. a. dargelegte Erfindung offenbart eine
automatische Einstellvorrichtung für das Abtastniveau für die implantierbare Herz-
Rhythmussteuerung. Bei Kim wird ein Abtastschwellenwert auf einen Bruchteil einer
Durchschnitts-Spitzenamplitude zwei vorheriger Vorfälle eingestellt. Ein Vorfalls-
Schwellenwert wird dann auf einen kleineren Bruchteil des Abtastschwellenwertes
eingestellt. Wenn ein zusätzlicher Vorfall beide Schwellenwerte überschreitet, wird dann
ein Herzvorfall von dem Rauschen unterschieden.
In dem U.S.-Patent Nr. 5,564,430 von Jacobson u. a. wird ein Abtastschwellenwert auf
einen vorbestimmten Bruchteil eines gemessenen abgetasteten Signals eingestellt.
Wenn ein weiteres Signal während eines "refraktorischen Rauschintervalls" abgetastet
wird, wird das refraktorische Intervall neu begonnen und der Abtastschwellenwert wird
erhöht.
Schließlich ist in den U.S.-Patenten Nr. 5,103,819 und 4,880,004 von Baker u. a. eine
Erfindung dargelegt, welche eine marathonartige selbstabtastende automatische
Empfindlichkeitseinstellung beschreibt. Die Empfindlichkeitseinstellung verwendet eine
automatisierte Leistungssteuervorrichtung, um die Signalausschlagsbreite zwischen
einem minimalen und maximalen Schwellenwert zu steuern.
Wie oben erörtert, sind die wichtigsten Patente zum Stand der Technik:
Alle in der oben stehenden Tabelle 1 aufgelisteten Patente werden hiermit durch
Bezugnahme in ihrer jeweiligen Gesamtheit mit einbezogen. Wie die Fachleute leicht
beim Lesen der Zusammenfassung der Erfindung, der detaillierten Beschreibung der
bevorzugten Ausführungen und der unten dargelegten Ansprüche erkennen werden,
können viele der in den Patenten der Tabelle 1 aufgelisteten Vorrichtungen und
Verfahren vorteilhaft unter Verwendung der Lehren der vorliegenden Erfindung
modifiziert werden.
Die vorliegende Erfindung zielt daher darauf ab, ein Verfahren zur Bestimmung eines
Rauschuntergrundes in einem Herzschrittmachersystem bereitzustellen. Solch ein
System der vorliegenden Erfindung löst die Probleme, Nachteile und Begrenzungen des
oben beschriebenen Standes der Technik und liefert ein wirksameres und genaueres
Mittel, um einen Rauschuntergrund sowohl zu erfassen als auch zu bestimmen.
Die vorliegende Erfindung hat bestimmte Ziele. Dies bedeutet, daß verschiedene
Ausführungen der vorliegenden Erfindung Lösungen für ein oder mehrere Probleme
liefert, die im Stand der Technik bezüglich der Bestimmung eines Rauschuntergrundes
bestehen. Diese Probleme umfassen ohne Einschränkung: Empfang eines Signals
entsprechend einer Hintergrundrauschhöhe, Bestimmung, ob der Absolutwert der
empfangenen Hintergrundrauschhöhe größer als eine zuvor aufgezeichnete Version
von Hintergrundrauschen ist und Einstellung eines Rauschuntergrundes, wenn eine
geeignete Anzahl von zufriedenstellenden Messungen durchgeführt worden ist.
Im Vergleich zu bekannten Techniken zur Stimulierung der Kontraktion eines Atriums
und/oder Ventrikels eines Säugetierherzens bieten verschiedene Ausführungen der
vorliegenden Erfindung einen oder mehrere der nachfolgenden Vorteile: Empfang eines
Signals entsprechend einer Hintergrundrauschhöhe, Bestimmung, ob der Absolutwert
der empfangenen Hintergrundrauschhöhe größer als eine zuvor aufgezeichnete Version
von Hintergrundrauschen ist und Einstellung eines Rauschuntergrundes, wenn eine
geeignete Anzahl von zufriedenstellenden Messungen durchgeführt worden ist.
Einige der Ausführungen der vorliegenden Erfindung umfassen eine oder mehrere der
nachfolgenden Eigenschaften: eine implantierbare medizinische Vorrichtung, welche
einen Prozessor, einen operativ mit dem Prozessor verbundenen Regler und
wenigstens eine operativ an den Regler angeschlossene Abtastleitung umfaßt, wobei
ein Rauschuntergrund von dem Prozessor als ein absoluter Maximalwert einer Vielzahl
von aufgezeichneten Rauschhöhen bestimmt wird, welche von dem Prozessor durch
die wenigstens eine Abtastleitung empfangen werden, wobei jede der Vielzahl der
aufgezeichneten Rauschhöhen unterhalb eines Prozentsatzes liegt.
In Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung wird außerdem ein Verfahren zur
Bestimmung eines repräsentativen Rauschuntergrundes in einem
Herzschrittmachersystem bereitgestellt, von welchem aus zukünftige Vorfälle gemessen
werden. Eine Vorfallsamplitude wird bestimmt. Zahlreiche Rauschhöhen werden
aufgezeichnet, wenn jede der Vielzahl der Rauschhöhen kleiner als ein vorbestimmter
Prozentsatz der Vorfallsamplitude ist. Der Rauschuntergrund wird als ein absoluter
Maximalwert der Vielzahl von aufgezeichneten Rauschhöhen bestimmt.
Daher ermöglicht der Algorithmus der vorliegenden Erfindung der implantierbaren
medizinischen Vorrichtung, einen Rauschuntergrund zu erfassen und zu bestimmen,
indem das Hintergrundrauschen eines Säugetierherzens gemessen und der absolute
Wert dieses Hintergrundrauschens als ein repräsentativer Rauschuntergrund bestimmt
wird. Auf diese Weise ist es möglich, abgetastete Vorfälle in einem Säugetierherzen
genauer zu erfassen, ohne durch Spiegel-Hintergrundrauschen gestört zu werden.
Die oben genannten und weitere Gegenstände, Vorteile und Eigenschaften der
vorliegenden Erfindung werden leichter aus der nachfolgenden detaillierten
Beschreibung ihrer bevorzugten Ausführungen hervorgehen, wenn sie in Verbindung
mit den Zeichnungen betrachtet werden, in denen gleiche Bezugszahlen identische
Strukturen durch alle Ansichten hindurch bezeichnen, und in welchen:
Abb. 1 eine schematische Ansicht einer implantierbaren medizinischen Vorrichtung
gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
Abb. 2 eine andere Ansicht der implantierbaren medizinischen Vorrichtung aus Abb. 1
gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
Abb. 3 ein Blockdiagramm zeigt, welches die Komponenten der implantierbaren
medizinischen Vorrichtung aus Abb. 1 gemäß der vorliegenden Erfindung illustriert;
Abb. 4 eine andere Ausführung der implantierbaren medizinischen Vorrichtung aus Abb.
1 gemäß der vorliegenden Erfindung illustriert;
Abb. 5 ein Blockdiagramm der Ausführung aus Abb. 4 gemäß der vorliegenden
Erfindung illustriert;
Abb. 6 ein Fließbild eines Verfahrens zur Bestimmung eines repräsentativen
Rauschuntergrundes gemäß der vorliegenden Erfindung illustriert; und
Abb. 7 eine graphische Darstellung des Verfahrens aus Abb. 6 illustriert.
Abb. 1 ist eine vereinfachte schematische Ansicht einer Ausführung einer
implantierbaren medizinischen Vorrichtung ("IMD") 10 der vorliegenden Erfindung. Die
in Abb. 1 gezeigte IMD 10 ist ein Schrittmacher mit wenigstens einer
Schrittmacher- und Abtastleitung 16 und 18, die an der hermetisch abgedichteten
Kapsel 14 befestigt und nahe des Herzens 8 eines Menschen oder Säugetiers
implantiert sind. Die Schrittmacher- und Abtastleitungen 16 und 18 tasten elektrische
Signale ab, die zur Depolarisation und Erregungsrückbildung des Herzens 8 beitragen,
und liefern ferner Schrittmacherimpulse, um die Depolarisation des Herzgewebes in der
Nähe ihrer entfernt liegenden Enden zu bewirken. Die Leitungen 16 und 18 können
einpolige oder zweipolige Elektroden darauf angeordnet aufweisen, wie es in der
Technik gut bekannt ist. Beispiele für IMD 10 umfassen implantierbare
Herzschrittmacher, die in dem U.S.-Patent Nr. 5,158,078 von Bennett u. a., dem U.S.-
Patent Nr. 5,312,453 von Shelton u. a., oder dem U.S.-Patent Nr. 5,144,949 von Olson
dargelegt sind, welche hiermit unter Bezugnahme jeweils in ihrer Gesamtheit hierin
eingefügt werden.
Abb. 2 zeigt das Anschlußmodul 12 und die hermetisch abgeschlossene Kapsel
14 der IMD 10, die innerhalb oder nahe des Herzens 8 eines Menschen oder
Säugetiers angeordnet ist. Atrio- und Ventrikelschrittmacherleitungen 16 und 18
erstrecken sich von dem Anschlußverteilermodul 12 zu jeweils dem rechten Vorhof und
der rechten Herzkammer des Herzens 8. Vorhofelektroden 20 und 21, die an dem
entfernt liegenden Ende der Vorhofschrittmacherleitung 16 angeordnet sind, sind in
dem rechten Vorhofangeordnet. Ventrikelelektroden 28 und 29 an dem entfernt
liegenden Ende der Ventrikelschrittmacherleitung 18 sind in dem rechten Ventrikel
angeordnet.
Abb. 3 zeigt ein Blockdiagramm, welches die Hauptbestandteile der IMD 10 in
Übereinstimmung mit einer Ausführung der vorliegenden Erfindung illustriert, wobei die
IMD 10 ein Schrittmacher mit einer auf einem Mikroprozessor basierenden Struktur ist.
IMD 10 ist so dargestellt, daß sie einen Aktivitätssensor oder einen
Beschleunigungsmesser 11 umfaßt, der vorzugsweise ein piezokeramischer
Beschleunigungsmesser ist, welcher mit einem innerhalb der Kapsel 14 angeordneten
Hybridschaltkreis verbunden ist. Der Aktivitätssensor 11 liefert typischerweise (obwohl
nicht unbedingt) eine Sensorausgabe, welche abhängig von einem gemessenen
Parameter bezüglich der Stoffwechselanforderungen eines Patienten variiert. Aus
Gründen der Übersichtlichkeit ist die IMD 10 in Abb. 3 nur mit der daran
angeschlossenen Leitung 18 gezeigt; ähnliche Schaltkreise und Anschlüsse, die nicht
ausdrücklich in Abb. 3 gezeigt sind, gelten für Leitung 16.
IMD 10 in Abb. 3 ist am bevorzugtesten mittels einer externen Programmiereinheit
(nicht in den Abbildungen gezeigt) programmierbar. Einer solcher Programmierer ist der
im Handel erhältliche Medtronic/Viatron-Programmierer Modell 9790, der auf einem
Prozessor basiert und eine Reihe von codierten Signalen an die IMD 10 liefert, und
zwar typischerweise durch einen Programmierkopf, der mit Radiofrequenz (RF) codierte
Signale an die IMD 10 überträgt oder telemetrisch übermittelt. Solch ein
Telemetriesystem ist in dem U.S.-Patent Nr. 5,312,453 von Wyborny u. a. beschrieben,
das hiermit durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit mit einbezogen wird. Die
Programmiermethodenlehre, die in dem Patent Nr. 5,312,453 von Wyborny u. a.
dargelegt ist, wird hier nur zu illustrativen Zwecken identifiziert. Aus einer Anzahl von
geeigneten Programmier- und Telemetriemethodenlehren, die in der Technik bekannt
sind, kann irgendeine verwendet werden, solange die gewünschten Informationen an
und von dem Schrittmacher übermittelt werden.
Wie in Abb. 3 gezeigt, ist Leitung 18 durch den Eingabekondensator 52 an den
Knoten 50 in der IMD 10 angeschlossen. Der Aktivitätssensor oder
Beschleunigungsmesser 11 ist am bevorzugtesten an einen Hybridschaltkreis
angeschlossen, der innerhalb der hermetisch abgeschlossenen Kapsel 14 der IMD 10
angeordnet ist. Das von dem Aktivitätssensor 11 gelieferte Ausgabesignal ist an den
Eingabe/Ausgabe-Schaltkreis 54 angeschlossen. Der Eingabe/Ausgabe-Schaltkreis 54
umfaßt analoge Schaltungen zur Schnittstellenbildung mit dem Herzen 8, dem
Aktivitätssensor 11, der Antenne 56 und Schaltungen zum Aussenden von
Stimulationsimpulsen an das Herz 8. Die Herzgeschwindigkeit 8 wird von Software
implementierten Algorithmen gesteuert, die in dem Mikrocomputerschaltkreis 58
gespeichert sind.
Der Mikrocomputerschaltkreis 58 umfaßt vorzugsweise eine bordinterne Schaltung 60
und eine bordexterne Schaltung 62. Der Schaltkreis 58 kann einem
Mikrocomputerschaltkreis entsprechen, der in dem U.S.-Patent Nr. 5,312,453 von
Shelton u. a. dargelegt ist, welches hiermit durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit mit
eingefügt wird. Die bordinterne Schaltung 60 umfaßt vorzugsweise den Mikroprozessor
64, die Systemtaktgeberschaltung 66 und den bordinternen RAM 68 und ROM 70. Die
bordexterne Schaltung 62 umfaßt vorzugsweise eine RAM/ROM-Einheit. Die
bordinterne Schaltung 60 und die bordexterne Schaltung 62 sind jeweils durch den
Datenübertragungsbus 72 mit einer digitalen Regler/Zeitgeber-Schaltung 74 verbunden.
Der Mikrocomputerschaltkreis 58 kann eine gewöhnliche integrierte
Schaltkreisvorrichtung sein, die mit Standard-RAM/ROM-Komponenten aufgerüstet
worden ist.
In Abb. 3 gezeigte elektrische Komponenten werden von einer geeigneten
implanierbaren Batteriestromquelle 76 in Übereinstimmung mit der in der Technik
üblichen Praxis mit Strom versorgt. Aus Klarheitsgründen ist die Verbindung der
Batteriestromquelle mit den verschiedenen Komponenten der IMD 10 in den
Abbildungen nicht gezeigt. Die Antenne 56 ist an den Eingabe/Ausgabeschaltkreis 54
angeschlossen, um eine Uplink/Downlink-Telemetrie durch einen RF-Transmitter und
eine Telemetrieempfängereinheit 78 zu ermöglichen. Beispielhaft kann die
Telemetrieeinheit 78 derjenigen entsprechen, die in dem U.S.-Patent Nr. 4,566,063 von
Thompson u. a. dargelegt ist, welches hiermit durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit
mit eingefügt wird, oder derjenigen, die in dem oben erwähnten Patent Nr. 5,312,453
von Wyborny u. a. dargelegt ist. Allgemein wird bevorzugt, daß das bestimmte,
ausgewählte Programmier- und Telemetrieschema die Eingabe und Speicherung von
Reaktionsparametern auf die Herzgeschwindigkeit ermöglicht. Die speziellen
Ausführungen der Antenne 56, des Eingabe/Ausgabeschaltkreises 54 und der
Telemetrieeinheit 78, die hier dargestellt sind, sind nur zu illustrativen Zwecken gezeigt,
und sind nicht dazu bestimmt, den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu begrenzen.
Unter weiterer Bezugnahme auf Abb. 3, erzeugt die VREF- und
Vorspannungsschaltung 82 bevorzugt stabile Spannungsreferenz- und
Vorspannungsströme für analoge Schaltungen, die in dem Eingabe/Ausgabeschaltkreis
54 enthalten sind. Die Analog/Digital-Umwandler- (ADC) und Multiplexereinheit 84
digitalisiert analoge Signale und Spannungen, um interkardiale Signale mit "Realzeit"-
Telemetrie und Austauschfunktionen bei Batterieleerzustand (EOL) bereitzustellen.
Betriebsbefehle zum Steuern der Zeiteinstellung der IMD 10 sind über den Datenbus 72
mit der digitalen Regler/Zeitgeber-Schaltung 74 verbunden, wobei digitale Zeitgeber
und Zählwerke das Gesamtausstiegsintervall der IMD 10 sowie verschiedene
refraktorische, Überlagerungs- und andere Zeitgeberfenster erstellen, um den Betrieb
der innerhalb des Eingabe/Ausgabeschaltkreises 54 angeordneten
Peripheriekomponenten zu steuern.
Die digitale Regler/Zeitgeber-Schaltung 74 ist vorzugsweise mit dem Abtastschaltkreis
verbunden, welcher den Abtastverstärker 88, die Spitzenabtast- und
Schwellenwertmeßeinheit 90 und den Komparator/Schwellenwertdetektor 92 umfaßt.
Die Schaltung 74 ist ferner vorzugsweise an den Elektrogramm(EGM)-Verstärker 94
angeschlossen, um verstärkte und verarbeitete Signale zu empfangen, die von Leitung
18 abgetastet werden. Der Abtastverstärker 88 verstärkt abgetastete elektrische
Herzsignale und liefert ein verstärktes Signal an den Spitzenabtast- und
Schwellenwertmeßschaltkreis 90, der wiederum eine Anzeige für abgetastete
Spitzenspannungen und gemessene Schwellenspannungen des Abtastverstärkers auf
der Bündelleiter-Signalleitung 67 an die digitale Regler/Zeitgeberschaltung 74 überträgt.
Ein verstärktes Signal des Abtastverstärkers wird dann an den
Komparator/Schwellenwertdetektor 92 übermittelt. Beispielhaft kann der
Abtastverstärker 88 demjenigen entsprechen, der in dem U.S.-Patent Nr. 4,379,459 von
Stein dargelegt ist, welches hiermit durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit mit
eingefügt wird.
Das von dem EGM-Verstärker 94 ausgesandte Elektrogramm-Signal wird eingesetzt,
wenn die IMD 10 von einem externen Programmierer abgefragt wird, um eine
Darstellung eines analogen Herzelektrogramms zu übertragen. Siehe beispielsweise
U.S.-Patent 4,556,063 von Thompson u. a., welches hiermit durch Bezugnahme in
seiner Gesamtheit mit eingefügt wird. Der Ausgabe-Impulsgenerator 96 liefert
Schrittmacherstimulationen an das Patientenherz 8 durch den Koppelkondensator 98 in
Reaktion auf ein Schrittmacher-Triggersignal, das von der digitalen Regler/Zeitgeber-
Schaltung 74 jedesmal ausgesandt wird, wenn das Ausstiegsintervall ausläuft, ein
extern übertragener Schrittmacherbefehl empfangen wird, oder in Reaktion auf andere
gespeicherte Befehle, wie es in der Schrittmachertechnik gut bekannt ist. Beispielhaft
kann der Ausgabeverstärker 96 allgemein einem Ausgabeverstärker entsprechen, der
in dem U.S.-Patent Nr. 4,476,868 von Thompson dargelegt ist, welches hiermit durch
Bezugnahme in seiner Gesamtheit mit eingefügt wird.
Die speziellen Ausführungen des Eingabeverstärkers 88, des Ausgabeverstärkers 96
und des EGM-Verstärkers 94, die hier dargelegt werden, sind nur zu illustrativen
Zwecken gegeben und sind nicht dazu beabsichtigt, den Rahmen der Erfindung zu
begrenzen. Spezielle Ausführungen solcher Schaltkreise sind für die Durchführung
einiger Ausführungen der vorliegenden Erfindung einsetzbar, solange sie Vorrichtungen
bereitstellen zur Erzeugung eines Stimulationsimpulses, und solange sie in der Lage
sind, Signale zu liefern, die indikativ für die natürlichen oder stimulierten Kontraktionen
des Herzens 8 sind.
In einigen bevorzugten Ausführungen der vorliegenden Erfindung kann die IMD 10 in
verschiedenen nicht auf die Geschwindigkeit reagierenden Modi, einschließlich, aber
nicht begrenzt auf DDD-, DDI-, VVI-, VOO und VVT-Modi arbeiten. In anderen
bevorzugten Ausführungen der vorliegenden Erfindung kann die IMD 10 in
verschiedenen auf die Geschwindigkeit reagierenden Modi, einschließlich, aber nicht
beschränkt auf DDDR-, DDIR-, VVIR-, VOOR- und VVTR-Modi arbeiten. Einige
Ausführungen der vorliegenden Erfindung sind in der Lage sowohl in nicht auf die
Geschwindigkeit reagierenden Modi als auch in auf die Geschwindigkeit reagierenden
Modi zu arbeiten. Außerdem kann die IMD 10 in verschiedenen Ausführungen der
vorliegenden Erfindung programmierbar derart konfiguriert sein, daß sie so arbeitet, daß
sie die Geschwindigkeit, mit welcher sie Stimulationsimpulse an das Herz 8 sendet, nur
in Reaktion auf eine oder mehrere ausgewählte Sensorausgaben, die erzeugt werden,
variiert. Zahlreiche, hier nicht ausdrücklich erwähnte Schrittmachereigenschaften und
-funktionen können in die IMD 10 eingebaut werden, ohne den Rahmen der
vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf den Rahmen eines Schrittmachers mit einem
einzigen Sensor oder zwei Sensoren begrenzt, und sie ist nicht darauf beschränkt, daß
die IMD nur Aktivitäts- oder Drucksensoren aufweist. Die vorliegende Erfindung ist in
ihrem Rahmen auch nicht auf Einkammer-Schrittmacher, Einkammerleitungen für
Schrittmacher oder Einsensor- oder Zweisensorleitungen für Schrittmacher beschränkt.
Somit können verschiedene Ausführungen der vorliegenden Erfindung in Verbindung
mit beispielsweise mehr als zwei Leitungen oder mit Mehrkammer-Schrittmachern
durchgeführt werden. Wenigstens einige Ausführungen der vorliegenden Erfindung
können genauso gut im Zusammenhang mit Ein-, Zwei-, Drei- oder Vierkammer-
Schrittmachern oder anderen Arten von IMDs eingesetzt werden. Siehe beispielsweise
U.S.-Patent Nr. 5,800,465 von Thompson u. a., welches hiermit durch Bezugnahme in
seiner Gesamtheit mit eingefügt wird, wie es der Fall bei allen hier genannten U.S.-
Patenten ist.
IMD 10 kann auch ein Schrittmacher-Kardioverter-Defibrillator ("PCD") entsprechend
irgendeinem der zahlreichen im Handel erhältlichen, implantierbaren PCDs sein.
Verschiedene Ausführungen der vorliegenden Erfindung können in Verbindung mit
PCDs eingesetzt werden, wie sie in U.S.-Patent Nr. 5,545,186 von Olson u. a., U.S.-
Patent Nr. 5,354,316 von Keimel, U.S.-Patent-Nr. 5,314,430 von Bardy, U.S.-Patent Nr.
5,131,388 von Pless und U.S.-Patent Nr. 4,821,723 von Baker u. a. dargelegt sind,
welche alle hiermit durch Bezugnahme in ihrer jeweiligen Gesamtheit mit eingefügt
werden.
Die Abb. 4 und 5 illustrieren eine Ausführung der IMD 10 und einen
entsprechenden Satz Leitungen der vorliegenden Erfindung, wobei IMD 10 ein PCD ist.
In Abb. 4 weist die Ventrikelleitung die Form der Leitungen auf, die in den U.S.-
Patenten Nr. 5,099,838 und 5,314,430 von Bardy dargelegt sind, und umfaßt einen
langgestreckten isolierenden Leitungskörper 1, welcher drei konzentrisch aufgewickelte
Leiter trägt, die durch röhrenförmige Isolierhüllen voneinander getrennt sind.
Angrenzend an das entfernt liegende Ende der Leitung 1 sind die Ringelektrode 2, die
ausziehbare Spiralelektrode 3, welche einziehbar in den isolierenden Elektrodenkopf 4
angebracht ist, und die langgestreckte Spulenelektrode 5 angeordnet. Jede der
Elektroden ist an einen der aufgewickelten Leiter innerhalb des Leitungskörpers 1
angeschlossen. Die Elektroden 2 und 3 werden zum Herzschrittmachen und zum
Abtasten der Ventrikeldepolarisationen eingesetzt. An dem naheliegenden Ende der
Leitung ist das sich in Zweige aufteilende Verbindungsstück 6 angeordnet, welches drei
elektrische Anschlüsse trägt, welche jeweils an einen der aufgewickelten Leiter
angeschlossen sind. Die Defibrillationselektrode 5 kann aus Platin, Platinlegierung oder
anderen bekannten Materialien hergestellt sein, welche für implantierbare
Defibrillationselektroden verwendet werden können, und sie kann eine Länge von
ungefähr 5 cm aufweisen.
Die in Abb. 4 gezeigte Atrio/SVC-Leitung umfaßt einen langgestreckten
isolierenden Leitungskörper 7, welcher drei konzentrisch aufgewickelte Leiter trägt, die
durch röhrenförmige Isolierhüllen voneinander getrennt sind, entsprechend der Struktur
der Ventrikelleitung. Angrenzend an das J-förmige entfernt liegende Ende der Leitung 7
sind die Ringelektrode 9 und die ausziehbare Spiralelektrode 13, welche einziehbar in
einen isolierenden Elektrodenkopf 15 angebracht ist, angeordnet. Jede der Elektroden
ist an einen der aufgewickelten Leiter innerhalb des Leitungskörpers 7 angeschlossen.
Die Elektroden 13 und 9 werden zum Vorhofschrittmachen und zum Abtasten der Atrio-
Depolarisationen eingesetzt. Die langgestreckte Spulenelektrode 19 ist nahe der
Elektrode 9 vorgesehen und an den dritten Leiter in dem Leitungskörper 7
angeschlossen. Die Elektrode 19 weist vorzugsweise eine Länge von 10 cm oder länger
auf und ist so konfiguriert, daß sie sich von dem SVC zu der Tricuspidklappe erstreckt.
In einer Ausführung der vorliegenden Erfindung sind ungefähr 5 cm der rechten
Vorhof/SVC-Elektrode in dem rechten Vorhofangeordnet, wobei die restlichen 5 cm in
dem SVC angeordnet sind. An dem naheliegenden Ende der Leitung ist das sich in
Zweige aufteilende Verbindungsstück 17 angeordnet, welches drei elektrische
Anschlüsse trägt, welche jeweils an einen der aufgewickelten Leiter angeschlossen
sind.
Die in Abb. 4 gezeigte Koronarsinusleitung weist die Form einer
Koronarsinusleitung auf, die in dem oben erwähnten Patent Nr. 5,099,838 von Bardy
dargelegt ist, und umfaßt den langgestreckten isolierenden Leitungskörper 41, der
einen aufgewickelten Leiter trägt, welcher an eine langgestreckte aufgewickelte
Defibrillationselektrode 21 angeschlossen ist. Die Elektrode 21, welche mit gestrichelter
Linie in Abb. 4 illustriert ist, ist innerhalb des Koronarsinus und der Hauptvene des
Herzens angeordnet. An dem naheliegenden Ende der Leitung ist der Anschlußstecker
23 angeordnet, der ein elektrisches Anschlußstück trägt, welches an den
aufgewickelten Leiter angeschlossen ist. Die Koronarsinus-/Hauptvenen-Elektrode 21
kann eine Länge von ungefähr 5 cm aufweisen.
Der implantierbare PCD 10 ist in Abb. 4 in Verbindung mit Leitungen 1, 7 und 41
und Leitungsanschlußanordnungen 23, 17 und 6, welche in einen Anschlußblock 12
eingesteckt sind, gezeigt. Wahlweise kann die Isolierung des nach außen gelegenen
Bereiches des Gehäuses 14 des PCD 10 hergestellt werden, indem eine
Kunststoffbeschichtung, wie aus Parylen oder Silikongummi, benutzt wird, wie sie in
einigen einpoligen Herzschrittmachern eingesetzt wird. Der nach außen gelegene
Bereich kann jedoch auch nicht-isoliert belassen werden, oder eine andere Trennung
zwischen isolierten und nicht-isolierten Bereichen kann eingesetzt werden. Der nicht
isolierte Bereich des Gehäuses 14 dient als subkutane Defibrillationselektrode, um
entweder die Vorhöfe oder die Herzkammern zu defibrillieren. Andere
Leitungskonfigurationen als die in Abb. 4 gezeigten können in Verbindung mit der
vorliegenden Erfindung benutzt werden, wie diejenigen, die in U.S.-Patent Nr.
5,690,686 von Min u. a. gezeigt sind, welches hiermit durch Bezugnahme in seiner
Gesamtheit mit eingefügt wird.
Abb. 5 ist eine Funktionsprinzipskizze einer Ausführung eines implantierbaren
PCD 10 der vorliegenden Erfindung. Die Skizze sollte als beispielhaft für die Art von
Vorrichtung angesehen werden, in welcher verschiedene Ausführungen der
vorliegenden Erfindung eingesetzt werden können, und nicht als begrenzend, da klär
ist, daß die Erfindung in einer großen Vielfalt von Vorrichtungen eingesetzt werden
kann, einschließlich Kardiovertern und Defibrillatoren, welche keine Anti-Tachykardia-
Schrittmachertherapien liefern.
PCD 10 ist mit einem Elektrodensystem versehen. Wenn die Elektrodenkonfiguration
der Abb. 4 verwendet wird, ist die Entsprechung der illustrierten Elektroden wie
folgt. Elektrode 25 in Abb. 5 umfaßt den nicht-isolierten Bereich des Gehäuses
des PCD 10. Die Elektroden 25, 15, 21 und 5 sind an den Hochspannungs-
Ausgabeschaltkreis 27 angeschlossen, der Hochspannungsschalter umfaßt, welche
über den Steuerbus 31 von einer CV/defib-Verknüpfungssteuerung 29 gesteuert werden.
Innerhalb des Schaltkreises 27 angeordnete Schalter bestimmen, welche Elektroden
eingesetzt werden, und weiche Elektroden an die positiven und negativen Ausgänge
der Kondensatorbatterie (welche die Kondensatoren 33 und 35 umfaßt) während des
Aussendens von Defibrillationsimpulsen angeschlossen werden.
Die Elektroden 2 und 3 sind auf oder in dem Ventrikel angeordnet und an den R-
Zacken-Verstärker 37 angeschlossen, der vorzugsweise die Form eines automatischen
leistungsgesteuerten Verstärkers aufweist, der einen einstellbaren Abtastschwellenwert
abhängig von der gemessenen R-Zackenstärke liefert. Ein Signal wird immer dann auf
der R-Ausgangsleitung 39 erzeugt, wenn das zwischen den Elektroden 2 und 3
abgetastete Signal den vorliegenden Abtastschwellenwert überschreitet.
Die Elektroden 9 und 13 sind auf oder in dem Vorhofangeordnet und an den P-Zacken-
Verstärker 43 angeschlossen, der auch vorzugsweise die Form eines automatischen
leistungsgesteuerten Verstärkers aufweist, der einen einstellbaren Abtastschwellenwert
abhängig von der gemessenen P-Zackenstärke liefert. Ein Signal wird immer dann auf
der P-Ausgangsleitung 45 erzeugt, wenn das zwischen den Elektroden 9 und 13
abgetastete Signal den vorliegenden Abtastschwellenwert überschreitet. Die allgemeine
Funktionsweise der R-Zacken- und P-Zackenverstärker 37 und 43 kann derjenigen
entsprechen, die in dem U.S.-Patent Nr. 5,117,824 von Keimel u. a., veröffentlicht am 2.
Juni 1992 unter dem Titel "An Apparatus for Monitoring Electrical Physiologic Signals"
("Vorrichtung zur Überwachung elektrischer physiologischer Signale"), dargelegt ist,
welches hiermit durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit mit eingefügt wird.
Die Schaltmatrix 47 wird eingesetzt, um auszuwählen, welche der verfügbaren
Elektroden an den Breitbandverstärker 49 (0,5-200 Hz) zur Verwendung in der digitalen
Signalanalyse angeschlossen werden. Die Auswahl der Elektroden wird von dem
Mikroprozessor 51 über den Daten/Adress-Bus 53 gesteuert, wobei diese Auswahl
nach Wunsch verändert werden kann. Signale von den Elektroden, die für den
Anschluß an den Breitbandverstärker 49 ausgewählt wurden, werden an den
Multiplexer 55 übertragen und danach von dem A/D-Umwandler 57 in digitale Signale
mit mehreren Bits zur Speicherung in dem Arbeitsspeicher 59 unter Steuerung der
Direktzugriffsspeicherschaltung 61 umgewandelt. Der Mikroprozessor 51 kann
Techniken zur digitalen Signalanalyse einsetzen, um die in dem Arbeitsspeicher 59
gespeicherten digitalen Signale zu erkennen und den Herzrhythmus des Patienten zu
klassifizieren, wobei irgendein der zahlreichen Signalverarbeitungsverfahren, die in der
Technik bekannt sind, eingesetzt wird.
Der Rest des Schaltkreises ist für die Durchführung des Herzschrittmachens, und die
Kardioversions- und Defibrillationstherapien bestimmt, und er kann zu Zwecken der
vorliegenden Erfindung einem den Fachleuten bekannten Schaltkreis entsprechen. Die
folgende beispielhafte Vorrichtung ist zur Durchführung von Schrittmacher-,
Kardioversions- und Defibrillationsfunktionen dargelegt. Der
Schrittmacherzeitgeber/Steuer-Schaltkreis 63 umfaßt vorzugsweise programmierbare
digitale Zählwerke, welche die Basiszeitintervalle steuern, die mit den in der Technik gut
bekannten DDD-, DVI-, VDD-, AAI- DDI- und anderen Modi des Ein- und
Zweikammerschrittmachens verbunden sind. Der Schaltkreis 63 steuert vorzugsweise
auch die Ausstiegsintervalle, die mit Anti-Tachyarhythmie-Schrittmachen sowohl im
Atrium als auch im Ventrikel verbunden sind, wobei irgendwelche in der Technik
bekannte Anti- Tachyarhythmie-Schrittmachertherapien eingesetzt werden.
Durch den Schrittmacherschaltkreis 63 definierte Intervalle umfassen Atrio- und
Ventrikelschrittmacher-Ausstiegsintervalle, die refraktorischen Zeiträume, während
derer abgetastete P-Zacken und R-Zacken unwirksam sind, um ein Zeitgeben der
Ausstiegsintervalle wieder zu beginnen, und die Impulsbreiten der
Schrittmacherimpulse. Die Dauer dieser Intervalle wird von dem Mikroprozessor 51 in
Reaktion auf in dem Speicher 59 gespeicherte Daten bestimmt und über den Adreßbus
53 an den Schrittmacherschaltkreis 63 übermittelt. Der Schrittmacherschaltkreis 63
bestimmt auch die Breite der Herzschrittmacherimpulse unter Steuerung des .
Prozessors 51.
Während des Schrittmachens werden die Ausstiegsintervallzählwerke innerhalb des
Schrittmacher-Zeitgeber/Steuer-Schaltkreises 63 auf Null gestellt, wenn R-Zacken und
P-Zacken abgetastet werden, wie von Signalen auf den Leitungen 39 und 45 angezeigt,
und in Übereinstimmung mit dem ausgewählten Schrittmachermodus bei der zeitlosen
Trigger-Erzeugung von Schrittmacherimpulsen durch die Schrittmacherausgabe-
Schalkreise 65 und 67, welche an die Elektroden 9, 13, 2 und 3 angeschlossen sind.
Die Ausstiegsintervallzählwerke werden auch auf Null gestellt bei der Erzeugung von
Schrittmacherimpulsen und steuern dadurch das Basiszeitgeben der
Herzschrittmacherfunktionen, einschließlich des Anti-Tachyarrythmen-Schrittmachens.
Die von Ausstiegsintervallzeitgebern definierten Längen der Intervalle werden von dem
Prozessor 51 über den Daten/Adreßbus 53 bestimmt. Der Wert der in den
Ausstiegsintervallzählwerken vorhandenen Zählung, wenn sie durch abgetastete R-
Zacken und P-Zacken auf Null zurückgestellt werden, kann dazu verwendet werden, die
Längen der R-R-Intervalle, P-P-Intervalle, P-R-Intervalle und R-P-Intervalle zu messen,
wobei die Messungen in Speicher 59 gespeichert und dazu verwendet werden, das
Auftreten von Tachyarrhytmen zu erfassen.
Der Mikroprozessor 51 arbeitet vorzugsweise als eine durch Unterbrechungen
angetriebene Vorrichtung, und er reagiert auf Unterbrechungen von dem Schrittmacher-
Zeitgeber/Steuer-Schaltkreis 63 entsprechend dem Auftreten abgetasteter P-Zacken
und R-Zacken und entsprechend der Erzeugung von Herzschrittmacherimpulsen. Diese
Unterbrechungen werden über den Daten/Adreßbus 53 übermittelt. Irgendwelche
erforderlichen, von dem Prozessor 51 durchzuführenden mathematischen
Berechnungen und irgendwelche Aktualisierungen der Werte oder Intervalle, die von
dem Schrittmacher-Zeitgeber/Steuer-Schaltkreis 63 gesteuert werden, finden nach
solchen Unterbrechungen statt.
Das Erfassen von Atrio- oder Ventrikel-Tachyarhythmien, wie es in der vorliegenden
Erfindung eingesetzt wird, kann den in der Technik bekannten Tachyarhythmie-
Erfassungsalgorithmen entsprechen. Beispielsweise kann das Vorliegen einer Atrio-
oder Ventrikel-Tachyarhythmie bestätigt werden durch Erfassung einer fortlaufenden
Reihe kurzer R-R- oder P-P-Intervalle mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit, die
indikativ für Tachyarhythmien ist, oder einer ununterbrochenen Reihe kurzer R-R- oder
P-P-Intervälle. Das plötzliche Auftreten der erfaßten hohen Geschwindigkeiten, die
Stabilität der hohen Geschwindigkeiten und eine Anzahl weiterer in der Technik
bekannter Faktoren können auch zu diesem Zeitpunkt gemessen werden. Geeignete
Erfassungsmethoden für Ventrikel-Tachyarhythmien, die solche Faktoren messen, sind
in dem U.S.-Patent Nr. 4,726,380 von Vollmann, dem U.S.-Patent Nr. 4,880,005 von
Pless u. a. und dem U.S.-Patent Nr. 4,830,006 von Haluska u. a. beschrieben, die alle
hiermit durch Bezugnahme in ihrer jeweiligen Gesamtheit mit einbezogen werden. Eine
zusätzliche Gruppe von Methoden zur Erkennung von Tachykardie ist in dem Artikel
"Onset and Stability for Ventricular Tachyarrhythmia Detection in an Implantable Pacer-
Cardioverter-Defibrillator" von Olson u. a., veröffentlicht in Computers in Cardiology, 7.
Oktober 1986, IEEE Computer Society Press, Seiten 167-170 dargelegt, welcher
hiermit auch durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit mit einbezogen wird.
Erfassungsmethoden für Atrio-Fibrillationen sind in der veröffentlichten PCT-
Anmeldungs-Seriennr. US 92/02829, Veröffentlichungs-Nr. WO 92/18198, von Adams
u. a. und in dem Artikel "Automatic Tachycardia Recognition" von Arzbaecher u. a.,
veröffentlicht in PACE, Mai-Juni 1984, Seiten 541-547, dargelegt, welche beide hiermit
durch Bezugnahme in ihrer jeweiligen Gesamtheit mit einbezogen werden.
In dem Fall, wo eine Vorhof- oder Kammer-Tachyarhythmie erfaßt wird und ein
Schrittmacherprogramm gegen Tachyarhythmie gewünscht wird, werden geeignete
Zeitgeberintervalle zur Steuerung der Erzeugung von Anti-Tachyarhythmie-
Schrittmachertherapien von dem Prozessor 51 in den Schrittmacher-Zeitgeber- und
Steuerschaltkreis 63 geladen, um den Betrieb der darin angeordneten Zählwerke für
das Ausstiegsintervall zu steuern und die refraktorischen Zeiträume zu definieren,
während derer die Erfassung der R-Zacken und P-Zacken unwirksam für den Neustart
der Ausstiegsintervall-Zählwerke ist.
Alternativ kann ein Schaltkreis zur Steuerung des Zeitgebens und der Erzeugung von
Schrittmacherimpulsen gegen Tachykardie eingesetzt werden, wie in dem U.S.-Patent
Nr. 4,577,633 von Berkovitis u. a. vom 25. März 1986, dem U.S.-Patent Nr. 4,880,005
von Pless u. a. vom 14. November 1989, dem U.S.-Patent Nr. 4,726,380 von Vollmann
u. a. vom 23. Februar 1988 und dem U.S.-Patent Nr. 4,587,970 von Holley u. a. vom 13.
Mai 1986 beschrieben, welche alle hiermit durch Bezugnahme in ihrer jeweiligen
Gesamtheit mit eingefügt werden.
In dem Fall, wo die Erzeugung eines Kardioversions- oder Defibrillationsimpulses
erforderlich ist, kann der Prozessor 51 ein Ausstiegsintervall-Zählwerk einsetzen, um
das Zeitgeben solcher Kardioversions- und Delibrillationsimpulse sowie zugehörige
refraktorische Zeiträume zu steuern. In Reaktion auf die Erfassung von Vorhof- oder
Kammerflimmern oder -tachyarhythmie, welche einen Kardioversionsimpuls erfordert,
aktiviert der Prozessor 51 den Kardioversions-/Defibrillations-Steuerschaltkreis 29,
welcher das Laden der Hochspannungskondensatoren 33 und 35 über die
Ladeschaltung 69 unter der Steuerung der Steuerleitung 71 für das
Hochspannungsladen initiiert. Die Spannung auf den Hochspannungskondensatoren
wird über die VCAP-Leitung 73 überwacht, welche durch den Multiplexer 55 läuft, und in
Reaktion auf das Erreichen eines von dem Prozessor 51 eingestellten vorbestimmten
Wertes wird ein logisches Signal auf der "Cap-Full"(CF)-Leitung 77 erzeugt, um das
Aufladen zu beenden. Danach wird das Zeitgeben für das Aussenden des
Defibrillations- oder Kardioversionsimpulses durch den Schrittmacher-Zeitgeber/Steuer-
Schaltkreis 63 gesteuert. Nach dem Aussenden der Fibrillations- oder Tachykardie-
Therapie führt der Prozessor 51 die Vorrichtung auf den q-Herzschrittmachermodus
zurück und wartet auf die nächste nachfolgende Unterbrechung aufgrund des
Schrittmachens oder des Auftretens einer abgetasteten Atrio- oder
Ventrikeldepolarisation.
Mehrere Ausführungen geeigneter Systeme für das Aussenden und die
Synchronisierung von Ventrikel-Kardioversions- und -defibrillationsimpulsen und zur
Steuerung der mit ihnen verbundenen Zeitgeberfunktionen sind in dem U.S.-Patent Nr.
5,188,105 von Keimel, dem U.S.-Patent Nr. 5,269,298 von Adams u. a. und dem U.S.-
Patent Nr. 4,316,472 von Mirowski u. a. dargelegt, welche alle hiermit durch
Bezugnahme in ihrer jeweiligen Gesamtheit mit eingefügt werden. Irgendein bekannter
Steuerschaltkreis für Kardioversions- oder Defibrillationsimpulse kann jedoch in
Verbindung mit verschiedenen Ausführungen der vorliegenden Erfindung verwendet
werden. Beispielsweise kann auch ein Schaltkreis zur Steuerung des Zeitgebens und
der Erzeugung von Kardioversions- und Defibrillationsimpulsen eingesetzt werden, wie
derjenige, der in dem U.S.-Patent Nr. 4,384,585 von Zipes, dem U.S.-Patent Nr.
4,949,719 von Pless u. a., oder dem U.S.-Patent Nr. 4,375,817 von Engle u. a. dargelegt
ist, welche alle hiermit durch Bezugnahme in ihrer jeweiligen Gesamtheit mit eingefügt
werden.
Unter weiterer Bezugnahme auf Abb. 5 wird das Aussenden von Kardioversions-
oder Defibrillationsimpulsen von der Ausgabeschaltung 27 unter der Steuerung des
Steuerschaltkreises 29 über den Steuerbus 31 durchgeführt. Die Ausgabeschaltung 27
bestimmt, ob ein einphasiger oder zweiphasiger Impuls ausgesandt wird, sie bestimmt
die Polarität der Elektroden und welche Elektroden bei dem Aussenden des Impulses
mitwirken. Die Ausgabeschaltung 27 umfaßt auch Hochspannungsschalter, die steuern,
ob Elektroden während des Aussendens miteinander verbunden werden. Alternativ
können Elektroden, welche dafür bestimmt sind, während des Impulses miteinander
verbunden zu sein, einfach dauerhaft miteinander entweder außen oder innen von dem
Vorrichtungsgehäuse miteinander verbunden sein, und die Polarität kann einfach vorab
festgelegt werden, wie bei üblichen implantierbaren Defibrillatoren. Ein Beispiel für
einen Ausgabeschaltkreis zum Aussenden zweiphasiger Impulsmuster an
Mehrelektrodensysteme ist in dem oben erwähnten Patent von Mehra und in dem U. S. -
Patent Nr. 4,727,877 zu finden, welches hiermit durch Bezugnahme in seiner
Gesamtheit mit eingefügt wird.
Ein Beispiel für einen Schaltkreis, der verwendet werden kann, um das Aussenden
einphasiger Impulse zu steuern, ist in dem U.S.-Patent Nr. 5,163,427 von Keimel
dargelegt, welches hiermit auch durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit mit eingefügt
wird. Ein Ausgabesteuerschaltkreis, der ähnlich demjenigen ist, der in dem U.S.-Patent
Nr. 4,953,551 von Mehra u. a. oder dem U.S.-Patent Nr. 4,800,883 von Winstrom
dargelegt ist, welche beide hiermit durch Bezugnahme in ihrer Gesamtheit mit eingefügt
werden, kann auch in Verbindung mit verschiedenen Ausführungen der vorliegenden
Erfindung benutzt werden, um zweiphasige Impulse zu liefern.
Alternativ kann IMD 10 ein implantierbarer Nervenstimulator oder Muskelstimulator sein,
wie derjenige, der in dem U.S.-Patent Nr. 5,199,428 von Obel u. a., dem U.S.-Patent Nr.
5,207,218 von Carpentier u. a. oder dem U.S.-Patent Nr. 5,330,507 von Schwartz
dargelegt ist, oder eine implantierbare Überwachungsvorrichtung, wie diejenige, die in
dem U.S.-Patent Nr. 5,331,966 von Bennet u. a. dargelegt ist, welche alle hiermit durch
Bezugnahme in ihrer jeweiligen Gesamtheit mit eingefügt werden. Die vorliegende
Erfindung kann eine breite Anwendung für irgendeine Form einer implantierbaren
elektrischen Vorrichtung zur Verwendung in Verbindung mit elektrischen Leitungen
finden.
Die Ausgabeschaltung 27 umfaßt auch Hochspannungsschalter, die steuern, ob
Elektroden während des Aussendens des Impulses miteinander verbunden werden.
Alternativ können Elektroden, welche dafür bestimmt sind, während des Impulses
miteinander verbunden zu sein, einfach dauerhaft miteinander entweder außen oder
innen von dem Vorrichtungsgehäuse miteinander verbunden sein, und die Polarität
kann einfach vorab festgelegt werden, wie bei üblichen implantierbaren Defibrillatoren.
Ein Beispiel für einen Ausgabeschaltkreis zum Aussenden zweiphasiger Impulsmuster
an Mehrelektrodensysteme ist in dem oben erwähnten Patent von Mehra und in dem
U.S.-Patent Nr. 4,727,877 zu finden, welches hiermit durch Bezugnahme in seiner
Gesamtheit mit eingefügt wird.
Ein Beispiel für einen Schaltkreis, der verwendet werden kann, um das Aussenden
einphasiger Impulse zu steuern, ist in dem U.S.-Patent Nr. 5,163,427 von Keimel
dargelegt, welches hiermit auch durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit mit eingefügt
wird. Ein Ausgabesteuerschaltkreis, der ähnlich demjenigen ist, der in dem U.S.-Patent
Nr. 4,953,551 von Mehra u. a. oder dem U.S.-Patent Nr. 4,800,883 von Winstrom
dargelegt ist, welche beide hiermit durch Bezugnahme in ihrer Gesamtheit mit eingefügt
werden, kann auch in Verbindung mit verschiedenen Ausführungen der vorliegenden
Erfindung benutzt werden, um zweiphasige Impulse zu liefern.
Alternativ kann IMD 10 ein implantierbarer Nervenstimulator oder Muskelstimulator sein,
wie derjenige, der in dem U.S.-Patent Nr. 5,199,428 von Obel u. a., dem U.S.-Patent Nr.
5,207,218 von Carpentier u. a. oder dem U.S.-Patent Nr. 5,330,507 von Schwartz
dargelegt ist, oder eine implantierbare Überwachungsvorrichtung, wie diejenige, die in
dem U.S.-Patent Nr. 5,331,966 von Bennet u. a. dargelegt ist, welche alle hiermit durch
Bezugnahme in ihrer jeweiligen Gesamtheit mit eingefügt werden. Die vorliegende
Erfindung kann eine breite Anwendung für irgendeine Form einer implantierbaren
elektrischen Vorrichtung zur Verwendung in Verbindung mit elektrischen Leitungen
finden.
Eine weitere Eigenschaft der IMD 10 besteht darin, einen Rauschuntergrund zu
bestimmen. Ein Rauschuntergrund ist eine Höhe entsprechend dem absoluten Wert der
größeren einer maximalen oder minimalen Amplitude von Hintergrundrauschen. Diese
Amplituden werden vorzugsweise von den Abtastleitungen 7 erfaßt, welche in dem
Säugetierherzen implantiert sind, wie oben beschrieben, und an den Prozessor 64
übertragen. Wenn einmal ein Rauschuntergrund bestimmt ist, stellt der Wert des
Rauschuntergrundes die untere Grenze für die weitere Vorfallserfassung durch die iMD
10 dar. Der Zeitraum, in dem der Rauschuntergrund bestimmt wird, ist vorzugsweise so
programmiert, daß er periodisch wiederkehrt. Beispielsweise kann der
Rauschuntergrund während eines Zeitraumes bestimmt werden, in dem der Patient
schläft, oder während eines anderen Zeitraumes, wenn sich das bio-elektrische
Rauschniveau auf einer niedrigen Höhe befindet. Der Rauschuntergrund stellt einen
Wert dar, welcher gemäß den sich ändernden Hintergrundrauschhöhen eingestellt
werden kann. Wenn jedoch die Hintergrundrauschhöhe dauerhaft auf einem minimalen
Wert gehalten werden kann, kann dem Rauschuntergrund ein fester Wert zugeordnet
werden.
Die Abb. 6 und 7 illustrieren ein Verfahren zur Bestimmung eines
Rauschuntergrundes für einen Vorhof oder Ventrikel in einem
Herzschrittmachersystem, von dem ausgehend zukünftige Atrio- oder Ventrikelvorfälle
gemessen werden können, in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung. In
Block 100 der Abb. 6 bestimmt der Prozessor 64 der IMD 10 eine normale
Vorfallsamplitude. Vorzugsweise entspricht die normale Vorfallsamplitude der positiven
und negativen Amplitude eines überwachten Vorfalls, wie beispielsweise, eines
Schlages des Säugetierherzens 8. Für die graphische Darstellung ist auf Abb. 7
Bezug zu nehmen.
In einem vorbestimmten Zeitraum nach dem Auftreten des Vorfalls (als t in Abb. 7
gezeigt), initiiert der Prozessor 64 ein Analysenfenster für eine digitale
Signalverarbeitung (DSP), von dem ausgehend Hintergrundrauschen gemessen wird.
Das Analysenfenster bleibt für einen vorbestimmten Zeitraum bestehen. Während
dieses Zeitraumes werden Signale, die von der Leitung 7 ausgesandt werden,
analysiert. Nachdem der vorbestimmte Zeitraum abgelaufen ist, schließt sich das
Analysenfenster.
Es ist vorzuziehen, daß der Start des Analysenfensters so nah wie möglich an der
Geschwindigkeitssequenz der IMD 10 bleibt, um die erwartete Rauschbeteiligung des
DC/DC-Umwandlers mit einzubeziehen.
Außerdem werden die Zeiträume, welche der Länge des Analysenfensters entsprechen,
einschließlich des Beginns des Analysenfensters und des Endes des Analysenfensters,
von der IMD 10 vorab eingestellt. Zusätzlich können diese Zeiträume einstellbar sein.
Beispielsweise wird vorgeschlagen, das Sammeln der Rauschdaten 200 Millisekunden
nach dem Beenden des Herzzyklus zu beginnen, um zu vermeiden, daß FFRWs als
Rauschen im Vorhof gemessen werden.
Dahingegen kann es günstig sein, FFRWs in das Analysenfenster mit einzubeziehen,
wenn FFRWS nicht mit anderen Mitteln von P-Zacken unterschieden werden können.
In Block 200 bestimmt der Prozessor 64 einen Prozentsatz der Vorfallsamplitude.
Vorzugsweise entspricht dieser Prozentsatz einem Bruchteil der Vorfallsamplitude und
kann vorzugsweise z. B. 10-50% der Vorfallsamplitude darstellen. Irgendein
vorbestimmter Prozentsatz kann bestimmt werden. Siehe beispielsweise
Bezugszeichen A in Abb. 7. Der Zweck der Bestimmung des Prozentsatzes liegt
darin, daß der Prozessor 64 irgendwelches abgetastetes Rauschen oberhalb des
Prozentsatzes ignorieren kann, wenn er versucht, den Rauschuntergrund zu
bestimmen. Zusätzlich liefert der Prozentsatz der Vorfallsamplitude einen Startpunkt für
die Bestimmung des Rauschuntergrundes. Dies bedeutet, daß der Prozessor 64 als
Folge des Prozentsatzes der Vorfallsamplitude den Rauschuntergrund derart
bestimmen kann, daß er unterhalb des Prozentsatzes der Vorfallsamplitude liegt,
wodurch die Höhe, von welcher aus der Prozessor 64 zukünftige Vorfälle mißt,
herabgesetzt wird. IN Block 200 initiiert der Prozessor 64 auch ein erstes Zählwerk, n,
und ein zweites Zählwerk, s. Der Zweck der beiden Zählwerke besteht darin,
sicherzustellen, daß der Prozessor 64 eine geeignete Anzahl von
Rauschhöhenmessungen (das n-Zählwerk) sowie eine geeignete Anzahl von
zulässigen (oder zufriedenstellenden) Rauschhöhenmessungen (das s-Zählwerk)
aufzeichnet.
Nach Erhöhung des ersten Zählwerks, was den Beginn einer Rauschhöhenmessung
(Block 300) anzeigt, bestimmt der Prozessor 64 in Block 400, ob die erste Zählung n
größer oder kleiner als die Anzahl der erforderlichen Messungen, m, ist. Vorzugsweise
wird die erforderliche Anzahl der durchzuführenden Messungen von der IMD 10 vorab
bestimmt, und sie kann einstellbar sein. Beispielsweise kann es erforderlich sein, daß
die IMD 10 insgesamt 50 Messungen überprüft, bevor der Rauschuntergrund bestimmt
wird.
Wenn die erste Zählung geringer als die erforderliche Anzahl von Messungen ist, wartet
der Prozessor 64 in Block 500, bis er ein Signal von der Abtastleitung 7 empfängt.
Vorzugsweise entspricht das von der Abtastleitung abgetastete Signal einem R- oder
einem T-Abtastsignal. Wie oben in Einzelheiten ausgeführt, entspricht ein R- oder T-
Abtastsignal einem Vorfalls, welcher beispielsweise ein Herzschlag sein kann. Nach
Empfang des Signals von der Abtastleitung 7 wartet der Prozessor 64 in Block 600 eine
vorbestimmte Anzahl von Millisekunden. Siehe beispielsweise das Bezugszeichen t in
Abb. 7. Die vorbestimmte Anzahl von Millisekunden, t, kann gemäß den oben
beschriebenen Verfahren bestimmt werden, und entspricht der Zeit zwischen dem
Auftreten des Vorfalls und der bevorzugten Öffnung des Analysenfensters.
Nachdem diese Zeit abgelaufen ist, öffnet der Prozessor 64 dann ein DSP-Start/Stopp-
Analysenfenster (Block 700). Dieses Fenster ist graphisch in Abb. 7 gezeigt.
Zusätzlich mißt der Prozessor 64 in Block 700 die maximalen und minimalen
Amplitudenwerte des Hintergrundrauschens, wie es von der Abtastleitung 7 empfangen
wird. Die maximalen und minimalen Amplitudenwerte des Hintergrundrauschens
entsprechen vorzugsweise jeweils der maximalen positiven Amplitude und der
maximalen negativen Amplitude. Wie unten gezeigt wird, werden Berechnungen,
welche diese Zahlen beinhalten, als Absolutwerte ausgedrückt, wodurch so das
positive/negative Vorzeichen der Amplituden entfernt wird. In dem in Abb. 7
gezeigten Beispiel entspricht die absolute Amplitude, der maximalen negativen
Amplitude. Alternativ kann die absolute Amplitude der maximalen positiven Amplitude
entsprechen.
In Block 800 bestimmt der Prozessor 64, ob die absolute Amplitude einer gemessenen
Rauschhöhe größer als der Prozentsatz der Vorfallsamplitude ist. Dies dient dazu
sicherzustellen, daß die gemessene Rauschhöhe unterhalb des Prozentsatzes der
Vorfallsamplitude, A, liegt, und um zu bestimmen, ob die gemessene Rauschhöhe
aufgezeichnet wird. Wenn die absolute Amplitude der gemessenen Rauschhöhe
tatsächlich größer als der Prozentsatz der Vorfallsamplitude ist, dann ignoriert der
Prozessor 64 die gemessene Rauschhöhe und kehrt zu Block 300 zurück, um die
nächste, von der Abtastleitung 7 empfangene Rauschhöhe zu analysieren.
Wenn die absolute Amplitude der gemessenen Rauschhöhe geringer als oder gleich
dem Prozentsatz der Vorfallsamplitude ist (was bedeutet, daß die gemessene absolute
Amplitude bei der Bestimmung der Rauschhöhe berücksichtigt wird), vergleicht der
Prozessor 64 dann in Block 900 die absolute Amplitude mit einem vorher gespeicherten
Maximalwert und stellt den Maximalwert auf den größeren der beiden verglichenen
Werte ein. Der Zweck dieses Schrittes liegt darin, eine kontinuierlich laufende
Aufzeichnung des Maximalwertes beizubehalten. Somit wird nur dann, wenn die
absolute Amplitude größer als der zuvor gespeicherte Maximalwert ist, die absolute
Amplitude für den zuvor gespeicherten Maximalwert eingesetzt. Bei der Neueinstellung
(oder dem Beibehalten) des Maximalwertes erhöht der Prozessor 64 in Block 1000 das
zweite Zählwerk, s, was anzeigt, daß eine zufriedenstellende Messung durchgeführt
worden ist.
Wenn Block 400 anzeigt, daß die Anzahl der Rauschhöhenmessungen größer als oder
gleich der erforderlichen Anzahl von Rauschhöhenmessungen ist, bestimmt der
Prozessor 64 dann, ob die erste Zählung (welche die Anzahl der zufriedenstellenden
Messungen anzeigt) größer als eine vorbestimmte Anzahl erforderlicher gültiger
Messungen, d, ist (Block 1100). Die vorbestimmte Anzahl erforderlicher gültiger
Messungen wird vorzugsweise von der IMD 10 vorab bestimmt, und kann eingestellt
werden. Wenn die erste Zählung kleiner oder gleich einer vorbestimmten Anzahl von
gültigen Messungen ist, kehrt die IMD 10 zu Block 300 zurück und setzt die
Durchführung von Messungen fort, bis die erforderliche Anzahl gültiger Messungen
erreicht ist.
Wenn die erste Zählung größer als eine vorbestimmte Anzahl gültiger Messungen ist,
stellt der Prozessor 64 den Rauschuntergrund auf den Maximalwert, der oben in Block
900 erhalten wurde, ein (Block 1200). Es sollte festgehalten werden, daß der
Rauschuntergrund zusätzlich einen Sicherheitsfaktor umfassen kann, der einer
vorbestimmten Höhe oberhalb des in Block 1200 festgelegten Rauschuntergrundes
entspricht. Der Sicherheitsfaktor wirkt als ein Puffer zwischen dem Rauschuntergrund
und einem zukünftigen aufgezeichneten Vorfall, wodurch sichergestellt wird, daß das
zukünftige Hintergrundrauschen nicht fälschlicherweise als ein Vorfall klassifiziert wird.
Die vorausgehenden speziellen Ausführungen illustrieren die Umsetzung der Erfindung.
Es ist klar, daß andere Ausführungen, die den Fachleuten bekannt sind, oder die hier
dargelegt sind, eingesetzt werden können, ohne die Erfindung oder den Rahmen der
anhängenden Ansprüche zu verlassen. Beispielsweise ist die vorliegende Erfindung
nicht auf die Bestimmung eines repräsentativen Rauschuntergrundes in einem
Herzschrittmachersystem begrenzt. Die vorliegende Erfindung ist auch nicht auf
Bestimmungsalgorithmen per se begrenzt, sondern kann auch als ein Mittel zur
Messung anderer Anzeigen in einem Herzsystem eingesetzt werden. Die vorliegende
Erfindung umfaßt ferner in ihrem Rahmen Verfahren zur Herstellung und Verwendung
des oben beschriebenen Verfahrens und Systems zur Bestimmung eines
repräsentativen Rauschuntergrundes in einem Herzschrittmachersystem.
In den Ansprüchen sind Vorrichtungs-plus-Funktions-Klauseln dafür bestimmt, die hier
beschriebenen Strukturen derart abzudecken, daß sie die genannte Funktion ausführen
und nicht nur eine strukturelle Äquivalenz aufweisen, sondern auch äquivalente
Strukturen sind. Obwohl ein Nagel und eine Schraube keine strukturelle Äquivalenz
derart aufweisen, daß ein Nagel eine zylindrische Fläche einsetzt, um hölzerne Teile
miteinander zu verbinden, wohingegen eine Schraube eine spiralförmig ausgebildete
Fläche einsetzt, sind ein Nagel und eine Schraube in dem Bereich des Befestigens
hölzerner Teile äquivalente Strukturen.
Alle Druckschriften, Patentanmeldungen und Patente, auf die hier Bezug genommen
wird, werden hier in ihrer jeweiligen Gesamtheit durch Bezugnahme mit eingefügt.
Claims (18)
1. Verfahren zur Bestimmung eines repräsentativen Rauschuntergrundes in einem
Herzschrittmachersystem, wovon ausgehend zukünftige Vorfälle gemessen werden,
mit folgenden Schritten:
Bestimmen einer Vorfallsamplitude;
Aufzeichnen einer Vielzahl von Rauschhöhen, wenn jede der Vielzahl von Rauschhöhen geringer als ein vorbestimmter Prozentsatz der Vorfallsamplitude ist; und
Bestimmen des Rauschuntergrundes als ein absoluter Maximalwert der Vielzahl von aufgezeichneten Rauschhöhen.
Bestimmen einer Vorfallsamplitude;
Aufzeichnen einer Vielzahl von Rauschhöhen, wenn jede der Vielzahl von Rauschhöhen geringer als ein vorbestimmter Prozentsatz der Vorfallsamplitude ist; und
Bestimmen des Rauschuntergrundes als ein absoluter Maximalwert der Vielzahl von aufgezeichneten Rauschhöhen.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es ferner ein
Bestimmen des Rauschuntergrundes als eine Funktion des absoluten
Maximalwertes der Vielzahl aufgezeichneter Rauschhöhen und eines
Sicherheitsfaktors umfaßt.
3. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es ferner ein Beginnen
der Aufzeichnung der Vielzahl von Rauschhöhen zu einem ersten vorbestimmten
Zeitpunkt nach dem Auftreten eines Vorfalls umfaßt.
4. Verfahren gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß es ferner ein Beenden
der Aufzeichnung der Vielzahl von Rauschhöhen zu einem zweiten vorbestimmten
Zeitpunkt nach dem Auftreten eines Vorfalls umfaßt.
5. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es ferner ein
periodisches Bestimmen des Rauschuntergrundes umfaßt.
6. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Prozentsatz
zwischen 10 und 50 Prozent liegt.
7. Verfahren gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorfall ein Schlag
eines Säugetierherzens ist.
8. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die absolute
Rauschhöhe den größten Absolutwert jeder der Vielzahl der Rauschhöhen aufweist.
9. Verfahren gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherheitsfaktor
ein vorbestimmter Wert oberhalb des Rauschuntergrundes ist.
10. Implantierbare medizinische Vorrichtung mit:
einem Prozessor;
einem Regler, der zum Betrieb an den Prozessor angeschlossen ist; und
wenigstens einer Abtastleitung, die zum Betrieb an den Regler angeschlossen ist;
wobei ein Rauschuntergrund von dem Prozessor als ein absoluter Maximalwert einer Vielzahl von aufgezeichneten Rauschhöhen bestimmt wird, die von dem Prozessor über die wenigstens eine Abtastleitung empfangen werden, wobei jede der Vielzahl aufgezeichneter Rauschhöhen unterhalb eines Prozentsatzes einer Vorfallsamplitude liegt.
einem Prozessor;
einem Regler, der zum Betrieb an den Prozessor angeschlossen ist; und
wenigstens einer Abtastleitung, die zum Betrieb an den Regler angeschlossen ist;
wobei ein Rauschuntergrund von dem Prozessor als ein absoluter Maximalwert einer Vielzahl von aufgezeichneten Rauschhöhen bestimmt wird, die von dem Prozessor über die wenigstens eine Abtastleitung empfangen werden, wobei jede der Vielzahl aufgezeichneter Rauschhöhen unterhalb eines Prozentsatzes einer Vorfallsamplitude liegt.
11. Implantierbare medizinische Vorrichtung gemäß Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rauschuntergrund ferner die Summe des absoluten
Maximalwertes und eines Sicherheitsfaktors umfaßt.
12. Implantierbare medizinische Vorrichtung gemäß Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Prozessor ferner mit der Aufzeichnung der Vielzahl von
Rauschhöhen zu einem ersten vorbestimmten Zeitpunkt nach dem Auftreten eines
Vorfalls beginnt.
13. Implantierbare medizinische Vorrichtung gemäß Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Prozessor ferner die Aufzeichnung der Vielzahl von
Rauschhöhen zu einem zweiten vorbestimmten Zeitpunkt nach dem Auftreten eines
Vorfalls beendet.
14. Implantierbare medizinische Vorrichtung gemäß Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Prozessor ferner den Rauschuntergrund periodisch
bestimmt.
15. Implantierbare medizinische Vorrichtung gemäß Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Prozentsatz zwischen 10 und 50 Prozent liegt.
16. Implantierbare medizinische Vorrichtung gemäß Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der Vorfall ein Schlag eines Säugetierherzens ist.
17. Implantierbare medizinische Vorrichtung gemäß Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die absolute Rauschhöhe den größten Absolutwert jeder der
Vielzahl der Rauschhöhen aufweist.
18. Implantierbare medizinische Vorrichtung gemäß Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Sicherheitsfaktor ein vorbestimmter Wert entsprechend
einer Höhe oberhalb des Rauschuntergrundes ist.
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