DE10126607A1 - Portabler Applikator für pulsierende Signal-Therapie - Google Patents

Portabler Applikator für pulsierende Signal-Therapie

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    • A61NELECTROTHERAPY; MAGNETOTHERAPY; RADIATION THERAPY; ULTRASOUND THERAPY
    • A61N2/00Magnetotherapy
    • A61N2/02Magnetotherapy using magnetic fields produced by coils, including single turn loops or electromagnets

Abstract

Ein portabler Applikator (20) für die pulsierende Signaltherapie umfasst einen elastischen Trägerkörper (25), der flächig ausbreitbar ist; mindestens zwei Signalerzeugungseinheiten (11, 12), die in oder an dem elastischen Trägerkörper (25) bezüglich einer Symmetrieachse des Trägerkörpers (25) symmetrisch angeordnet sind; und eine Einrichtung zum Zuführen eines Steuersignals (17, 18) zu den Signalerzeugungseinheiten (11, 12).

Description

Gebiet der Erfindung
Die Erfindung betrifft einen portablen Applikator zum Einsatz zur pulsierenden Signal-Therapie zur Behandlung von Störungen des musculoskeletalen Systems oder anderer, durch gepulste Felder beeinflussbarer Zustände des Körpers, die der Behandlung bedürfen.
Dabei ist es wesentlich, dass die pulsierenden Felder auf die Stellen des Körpers in geeigneter Stärke und mit geeigneter Frequenz über eine bestimmte Zeitdauer aufgebracht werden, so dass bestimmte Gewebesysteme des Körpers angeregt werden, beispielsweise die im musculoskeletalen System, z. B. in Gelenkflüssigkeiten und Weichteilgewebe, enthaltenen Ionen.
Stand der Technik
Zu dieser Behandlung sind stationäre Geräte bekannt, die beispielsweise Applikatoren mit magnetischen Wicklungen umfassen, die magnetische Felder mit vorbestimmter Stärke und mit bestimmter Pulsfrequenz erzeugen. Diese Applikatoren sind sperrig und dazu gedacht, Behandlungen an einem bestimmten Aufstellungsort, etwa in einer Arztpraxis, zu ermöglichen. In diese Applikatoren, die meist mit Gestellen, wie beispielsweise Liegen verbunden sind, auf die sich der Patient setzen oder legen kann, werden die zu behandelnden Organe des Patienten geeignet platziert.
Ein solches System ist beispielsweise in der EP 0 528 964 beschrieben. Dieses System umfasst eine Ringspule, die zur Erzeugung eines magnetischen Felds im Inneren der Spule verwendet wird. Das magnetische Feld ist entsprechend dem zu behandelnden Körperorgan oder Gewebe gerichtet und weist eine Feldstärke von unter 20 Gauss auf. Gleichzeitig ist das magnetische Feld mit einer Frequenz von 1 bis 30 Hz (Pulsen/Sekunde) gepulst.
Das in dieser Druckschrift beschriebene Gerät ist insbesondere zur Behandlung des Knie- oder Ellebogengelenks geeignet, da der Patient das entsprechende Organ oder Körperteil in das Feld, das durch die magnetische Spule erzeugt wird, bringen muss, also sein Körperorgan durch die Spule führen muss. Da die Spule verhältnismäßig unhandlich und starr ist, ist das Gerät nicht für den Transport oder einen mobilen Einsatz geeignet.
Ein Gerät, das für den mobilen Einsatz geeignet ist, ist in der US 5,269,747 beschrieben. Dabei werden elektromagnetische Felder durch bereichsweise steife Signalgeber erzeugt, von denen zwei vorhanden sind und die anatomisch für ein spezielles Körperorgan geformt sind. Im Inneren dieser Signalgeber ist eine Batterieeinrichtung vorhanden, die ebenfalls anatomisch geformt ist. Die beiden Signalgeber sind einerseits über ein Kabel verbunden, das Steuerungssignale von einem Signalgeber an den anderen weitergibt. Zusätzlich ist ein Gürtel vorhanden, der justierbar ist und einen geschlossenen Ring bildet, der am Körper angebracht werden kann. An diesem Gürtel sind die Signalgeber befestigt. Das zu behandelnde Organ ist beispielsweise die Wirbelsäule. Die Signalgeber sind beispielhaft aus zwei parallelen Primärwindungen mit etwa sieben Wicklungen jeweils aufgebaut, einer Sekundärwindung mit etwa 35 Wicklungen und einer Fühlerwicklung mit mindestens einer Wicklung. Die Signalerzeuger sind dabei zumindest teilweise in Kontakt mit dem zu behandelnden Organ.
Darstellung der Erfindung
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen portablen Applikator für die pulsierende Signaltherapie zu schaffen, der für den Patienten komfortabel ist und gleichzeitig wirkungsvoll für verschiedene Organe und Gewebe einsetzbar ist. Außerdem ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung für die pulsierende Signaltherapie zu schaffen, die portabel und einfach für den Patienten zu bedienen ist.
Diese Aufgabe wird durch einen Applikator mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 15 gelöst.
Dabei liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, Signalerzeugungseinheiten so innerhalb eines elastischen Trägerkörpers anzubringen, dass einerseits ein flexibler Einsatz für verschiedene Körperorgane gewährleistet bleibt, was durch die symmetrische Anbringung der Signalerzeugungseinheiten in oder an dem Trägerkörper gewährleistet wird.
Zusätzlich ist die Anordnung bevorzugterweise nicht geschlossen, etwa in Ringform, gestaltet, sondern liegt U- förmig bei der Behandlung um oder auf dem Organ des Patienten. Der Trägerkörper hat eine Hauptebene, bezüglich derer er flächig ausbreitbar ist. Die Symmetrieebene bezüglich derer die Signalerzeugungseinheiten symmetrisch angeordnet sind, liegt in dieser Hauptebene und ist bevorzugterweise auch eine Symmetrieebene des Trägerkörpers.
Die Aufgabe wird ferner dadurch gelöst, dass die Signalerzeugungseinheiten in oder an dem elastischen Trägerkörper befestigt sind und der Trägerkörper flächig ausbreitbar ist. Dies ermöglicht es, dass der Patient direkt in Kontakt mit ausschließlich dem Trägerkörper kommt und nicht den meist starren und steifen Signalerzeugungseinheiten, was aufgrund der Elastizität des Trägerkörpers für den Patienten angenehm ist und keine unbequeme Empfindung hervorruft. Durch die Elastizität des Trägerkörpers wird zusätzlich vermieden, dass starre oder anderweitig als störend empfunden Teile in Kontakt mit dem Patienten kommen, vielmehr passt sich der Trägerkörper der Anatomie des zu behandelnden Körperorgans an.
Durch die symmetrische Anordnung der Signalerzeugungseinheiten ist es möglich, den Abstand zwischen den Signalerzeugungseinheiten zu variieren, wenn der Applikator auf einem Körperorgan aufgebracht wird, so dass der Applikator für verschiedene Körperorgane gleichermaßen geeignet ist, wobei innerhalb des zu behandelnden Körperorgans die gleichen pulsierenden Signale für verschiedene Körperorgane erzeugt werden können oder aber die pulsierenden Signale an das jeweilige Organ hinsichtlich beispielsweise ihrer Stärke angepasst werden können.
Vorteilhafte Ausführungsformen sind durch die übrigen Ansprüche gekennzeichnet.
So sind nach einer vorteilhaften Ausführungsform die Signalerzeugungseinheiten als Ringspulen gestaltet. Diese Ringspulen können einen Luft- oder einen Ferritkern haben. Die Verwendung von Ringspulen als Signalerzeugungseinheiten ermöglicht die Anordnung dieser Ringspule als Helmholtzspulenpaar. Dazu werden sie in Reihe angeordnet und geschaltet. Dadurch ist es möglich, den elastischen Trägerkörper entsprechend um das zu behandelnde Gelenk zu positionieren, wobei die darin eingebetteten oder daran angebrachten Signalerzeugungseinheiten in der Form von Ringspulen so positioniert werden, dass die vorzugsweise identischen Spulen parallel und zueinander koaxial angeordnet sind. Werden die Ringspulen ferner so im Trägerkörper oder am Trägerkörper angeordnet, dass der Abstand der Ringspulen zueinander ein- bis zweimal der Radius einer Ringspule ist, können die Ringspulen als Signalerzeugungseinheiten um das zu behandelnde Organ so gelegt werden, dass sie zueinander einen Abstand gleich dem Radius einer Spule haben. Dadurch wirken sie als Helmholtzspulenpaar und erzeugen ein näherungsweise gleichmäßiges magnetisches Feld im Raum zwischen den Spulen, das der Behandlung des Körperorgans dient.
Wird für die Ringspulen ein Radius von 2 bis 20 cm gewählt, insbesondere etwa 3,5 bis 4 cm, so ist dieser für die meisten Körperorgane geeignet, insbesondere auch für die normalerweise auftretenden Körpergrößen.
Vorteilhafterweise hat der Trägerkörper eine nierenförmige oder eine knochenförmige Gestalt im Querschnitt, also im Schnitt parallel zur Hauptebene des Trägerkörpers. Dies ermöglicht wiederum die bequeme Anpassung des Trägerkörpers, wenn er mit den Signalerzeugungseinheiten um ein Körperorgan gelegt wird. Insbesondere beim Anbringen um ein Schulterorgan oder ähnliches wird dadurch auch eine bequeme Positionierung des Applikators am Patienten gewährleistet.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist der Trägerkörper zumindest in seiner äußersten Schicht mit Stoff oder mit Neopren gestaltet oder überzogen. Dies unterstützt eine angenehme Empfindung beim Patienten, wenn der Trägerkörper um das zu behandelnde Körperorgan des Patienten platziert wird. Außerdem sind Stoff und Neopren verhältnismäßig leichte Werkstoffe, so dass der Patient keine unnötige Gewichtslast des Applikators abstützen muss, wenn der Applikator während der verhältnismäßig langen Behandlungsdauer von bis zu und über einer Stunde auf das zu behandelnde Körperorgan gelegt wird.
Die Signalerzeugungseinheiten können bevorzugterweise zusätzlich in einen Schutzkörper eingebettet sein. Dies ermöglicht, dass die Signalerzeugungseinheiten gegen Schläge und/oder Beschädigung robust innerhalb des elastischen Trägerkörpers oder an diesem an einer bei der Behandlung dem Körperorgan abgewandten Seite untergebracht sind. Da der Applikator als portabler Applikator gestaltet sein soll, der vom Benutzer ohne Probleme transportiert werden können soll und an verschiedenen Orten zum Einsatz kommen soll, etwa im Rahmen einer Behandlung, während der Patient Büroarbeit erledigt oder vor dem Fernseher sitzt, ist dies vorteilhaft, da dadurch der Schutzkörper die eigentlichen Signalerzeugungseinheiten vor Beschädigung durch Stöße und ähnlichem schützt.
Ein bevorzugter Schutzkörper ist beispielsweise eine Kunstharzummantelung, die ggf. weich ist, in die die Signalerzeugungseinheiten eingebettet werden. Eine solche Kunstharzummantelung kann als kompakter Körper mit glatten Außenoberflächen gestaltet werden, so dass von den Signalerzeugungseinheiten keine Vorsprünge, scharfe oder spitze Kanten oder ähnliches spürbar sind, die bei der Anwendung des Applikators stören könnten. Zusätzlich sind die Signalerzeugungseinheiten einfach und kostengünstig in solche Kunstharzummantelungen als Schutzkörper einzubetten. Ein anderer Schutzkörper, beispielsweise Kunststoffgehäuse oder ähnliches sind prinzipiell selbstverständlich ebenfalls möglich.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die Signalerzeugungseinheiten, ggf. eingebettet in einen Schutzkörper, in dem elastischen Trägerkörper vollständig eingebettet. Dadurch kommt der Benutzer nicht in direkten Kontakt mit den Signalerzeugungseinheiten bzw. den Schutzkörpern der Signalerzeugungseinheiten, was wiederum unangenehme Empfindungen hervorrufen könnte.
Vorzugsweise erzeugen die Signalerzeugungseinheiten ein pulsierendes magnetisches Feld mit einer Feldstärke von unter 20 Gauss zwischen den Signalerzeugungseinheiten, also im zu behandelnden Bereich. Solche magnetischen Felder haben sich als besonders wirkungsvoll zur Behandlung von Erkrankungen des musculoskeletalen Systems erwiesen.
Vorteilhafterweise werden die Signalerzeugungseinheiten mit einem Steuersignal in Form einer gepulsten DC-Spannung mit einer Rate von 1 bis 30 Pulsen, weiter vorzugsweise von 1 bis 12 Pulsen, pro Sekunde gespeist, wobei das Steuersignal eine Quasi-Rechteckpulsform mit einer abrupt ansteigenden und abrupt abfallenden Spannung hat. Dadurch können im Behandlungsbereich, also dem Bereich, der zwischen den Signalerzeugungseinheiten liegt, wenn der Applikator auf einem zu behandelnden Körperorgan aufgebracht ist, Felder erzeugt werden, die besonders geeignet zur Behandlung von außergewöhnlichen Zuständen des musculoskeletalen Systems sind. Diese Steuersignale werden über die Einrichtung zum Zuführen der Steuersignale den Signalerzeugungseinheiten zugeführt.
Die Vorrichtung für die pulsierende Signaltherapie umfasst neben dem Applikator nach einem der Ansprüche 1 bis 14 ein Steuergerät, mit dem der Benutzer einfach den Applikator ein- und ausschalten kann und ggf. zwischen verschiedenen Frequenzen des gepulsten Signals oder verschiedenen Feldstärken wählen kann. Zusätzlich kann nach einer bevorzugten Ausführungsform ein externes Netzteil vorgesehen werden, das mit dem Steuergerät verbunden ist und die erforderliche Elektrizität dem Steuergerät zuführt. Nach bevorzugten Ausführungsformen sind das Netzteil vom Steuergerät und/oder das Steuergerät vom Applikator lösbar, wodurch gewährleistet wird, dass die Vorrichtung für die pulsierende Signaltherapie einfach transportiert werden kann, beispielsweise indem der Applikator, das Steuergerät und das Netzteil jeweils in getrennten Fächern einer Transporttasche untergebracht werden.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Nachfolgend wird die Erfindung rein beispielhaft anhand der beigefügten Figuren beschrieben, in denen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht einer Vorrichtung für die pulsierende Signaltherapie zeigt, wobei der Applikator teilweise aufgeschnitten ist;
Fig. 2 eine Querschnittansicht des Applikators zeigt;
Fig. 3 eine zweite Ausführungsform des Applikators zeigt; und
Fig. 4 eine Querschnittsansicht durch den Applikator entlang der Linie y-y aus Fig. 3 ist, wenn der Applikator in Behandlungsposition ist.
Wege zur Ausführung der Erfindung
Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung für die pulsierende Signaltherapie in einer ersten Ausführungsform. Die Vorrichtung ist allgemein mit Referenzziffer 10 bezeichnet. Die Vorrichtung umfasst einen Applikator 20, ein Steuergerät 30 sowie ein Netzteil 40, wobei das Steuergerät 30 mit dem Applikator 20 einerseits und andererseits mit dem Netzteil 40 verbunden ist. Das Netzteil 40 dient zum Anschluss an ein gewöhnliches elektrisches Stromnetz und kann ggf. entsprechend den unterschiedlichen Stromstärken und Spannungen in unterschiedlichen Ländern angepasst sein.
Auf dem Steuergerät 30 sind verschiedene Einrichtungen vorgesehen, um einerseits den Applikator ein- und auszuschalten und andererseits die gewünschte Behandlungsstärke und ggf. die Behandlungsfrequenz abhängig von der Art der Signalerzeugungseinheiten, einzustellen. Im vorliegenden Fall ist eine Einrichtung 31 zum Einstellen der Feldstärke sowie eine Einrichtung 32 zum Einstellen einer Frequenz, mit der das Feld gepulst ist, vorgesehen. Das Steuergerät 30, das Netzteil 40 sowie der Applikator 10 sind jeweils lösbar miteinander verbunden, beispielsweise durch eine einfache Steckverbindung in der Form eines herkömmlichen Steckers.
Das Netzteil 40 und das Steuergerät 30 weisen jeweils Abmessungen auf, die etwa im Bereich von 10 × 15 × 10 cm liegen, so dass sie jeweils einfach transportiert werden können. Der Applikator 20 ist in der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform nierenförmig. Diese Form ist insbesondere dann günstig, wenn mit dem Applikator ggf. auch das Schultergelenk behandelt werden soll, da dann in der Ausbuchtung der Nierenform der Hals des Patienten bequem Platz findet.
In alternativen Ausführungsformen ist der Applikator in der Hauptfläche, also beispielsweise der Draufsicht, knochenförmig gestaltet, wie es in Fig. 3 dargestellt ist. Dabei ist die Tiefe der Ausbuchtung davon abhängig, ob beispielsweise das Schultergelenk auch mit dem Applikator behandelt werden soll oder nur das Knie- oder Ellbogengelenk, bzw. welche anderen Organe behandelt werden sollen. Möglicherweise sind auch die Ausbuchtungen auf beiden Seiten mit unterschiedlichen Tiefen und Radien gestaltet, so dass je nach Drehrichtung des Applikators bei der Anwendung jeweils eine bequeme Position gefunden werden kann, so dass der Patient keinerlei unangenehmes Empfinden durch den Umriss des Trägerkörpers während der Behandlung spürt.
Selbstverständlich ist es auch möglich, den Applikator oval oder rechteckig zu gestalten, wobei diese Formen nicht bevorzugt werden, da dann der Applikator einerseits weniger flexibel beim Einsatz und andererseits bei der Behandlung bestimmter Körperorgane unbequemer für den Patienten wird.
In der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform verläuft eine Signalverbindung zwischen den beiden schematisch dargestellten Signalerzeugungseinheiten 11, 12, die in Schutzkörper 13, 14 jeweils eingebettet sind. Die Schutzkörper 13, 14 sind in der dargestellten Ausführungsform wiederum als verhältnismäßig dicke Kreisscheiben gestaltet, was vorteilhaft ist, da sie wenig spürbare Kanten aufweisen. Ihre Dicke wird jedoch bevorzugterweise auf das Mindestmaß beschränkt, das zum Einbetten der Signalerzeugungseinheiten erforderlich ist, um den Applikator nicht unnötig voluminös werden zu lassen. Andere Alternativen für die Form des Schutzkörpers sind beispielsweise linsenförmige Gestalten, wodurch die Anzahl des spürbaren Kanten weiter verringert wird, aber auch polygonförmige Gestalten oder ähnliches.
Die Signalerzeugungseinheiten 11, 12 sind in dem jeweiligen Schutzkörper 13, 14 bezüglich ihrer positionalen Lage fest angebracht, so dass sie sich während des Benutzens oder des Transports in ihrer Position bezüglich des Schutzkörpers 13, 14 nicht verändern. In gleicher Weise sind die Schutzkörper 13, 14 in dem Trägerkörper 25 jeweils so eingesetzt, dass sie sich ebenfalls in ihrer Lage nicht verändern. Dies ist beispielsweise dadurch möglich, dass im Trägerkörper 25 Aussparungen oder Taschen vorgesehen sind, die der Gestalt der Schutzkörper 13, 14 entsprechen, so dass diese sich nicht oder nur unwesentlich verschieben können.
Der Trägerkörper 25 umfasst eine oder mehrere Schichten eines elastischen Materials, beispielsweise Neopren oder Stoff, wobei der Trägerkörper auch einen mehrschichtigen Aufbau haben kann. Beispielsweise ist es auch möglich, eine oder mehrere der Schichten als Schaumstoffschichten zu gestalten. Der Trägerkörper sollte dabei möglichst weich bleiben und in gewisser Weise elastisch, so dass er um verschiedene Körperorgane gelegt werden kann und sich entsprechend der Form Körperorgane anpasst. Zusätzlich ist im Bereich der Signalerzeugungseinheiten und der Schutzkörper der Signalerzeugungseinheiten 13, 14 eine Polsterung ratsam, die beispielsweise durch die Neoprenschicht gebildet sein kann, damit der Benutzer den Schutzkörper für die Signalerzeugungseinheiten und die Signalerzeugungseinheiten nicht spürt und möglicherweise als unangenehm empfindet.
In Fig. 2 ist beispielsweise dargestellt, dass im Bereich der Signalerzeugungseinheiten 11, 12 und der Schutzkörper für die Signalerzeugungseinheit 13, 14 die Ummantelungsschicht 25 des Trägerkörpers verdickt gestaltet ist, so dass der Trägerkörper in diesem Bereich eine Polsterung für die Schutzkörper bildet und weich bleibt.
In jedem Fall muss der Trägerkörper 25 so gestaltet sein, dass er die für die in den Signalerzeugungseinheiten 11, 12 erzeugten Signale bzw. pulsierenden Felder durchlässig ist.
Anders als bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform, ist es jedoch auch möglich, den Trägerkörper 25 in allen Bereichen mit einer gleichmäßigen Dicke zu gestalten. Allerdings ist eine Verjüngung im Bereich, in dem keine Signalerzeugungseinheiten 11, 12 liegen, vorteilhaft, da dadurch die Elastizität und Anpassungsfähigkeit des Trägerkörpers 25 an das zu behandelnde Körperorgan erleichtert wird. Gleichzeitig wird Gewicht gespart.
Die Signalerzeugungseinheiten 11, 12 sind beispielsweise in der Form von Helmholtzspulen gestaltet. Dabei können die Ringspulen 11, 12 einen Luft- oder Ferritkern haben.
Die Schutzkörper 13, 14 sind beispielsweise in der Form einer Kunstharzummantelung gestaltet. Hinsichtlich der Abmessungen ist anzumerken, dass die Ringspulen 11, 12 im Falle von Helmholtzspulen beispielsweise einen Radius von 5 bis 20 cm haben, der sich als günstig für die Behandlung der verschiedenen Körperorgane erwiesen hat. Die beiden Spulen 11, 12 sind dabei jeweils identisch gestaltet und symmetrisch bezüglich einer Symmetrieachse X-X des Trägerkörpers (siehe Fig. 3) angeordnet. Dadurch kann der Applikator 20 gut um ein Körperorgan (Gewebe oder Gelenk) positioniert werden, so dass die Spulen 11, 12 parallel zueinander und koaxial ausgerichtet sind, wobei vorteilhafterweise der Abstand zwischen beiden Spulen und damit auch der Abstand jeder Spule zur Symmetrieachse X so bemessen wird, dass der Abstand beider Spulen zueinander, wenn sie parallel zueinander ausgerichtet und koaxial sind sowie um ein Körperorgan gelegt sind, in etwa dem Radius einer einzelnen Spule entspricht. In diesem Fall wirken die Spulen als Helmholtzspulenpaar und erzeugen ein näherungsweise gleichmäßiges Magnetfeld im Raum zwischen den Spulen, das je nach Eingangssignal, das durch das Steuergerät 30 aufgebracht wird, als pulsierendes Feld wirkt, wobei vorteilhafterweise die Feldstärke unter 20 Gauss und die Pulsfrequenz im Bereich von 1 bis 30 Pulsen/Sekunde liegt.
Für eine einfache Schaltkreissteuerung sind die beiden Signalerzeugungseinheiten 11, 12, wie in der in Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsform z. B. die Spulen, durch eine entsprechende elektrische Verbindung 16 miteinander verbunden. Zum Steuergerätanschluss ist an einer der Spulen 11 ein Anschlusskabel 17 vorgesehen, das in einem Stecker 18 endet. In diesen Stecker kann ein entsprechender passender Stecker des Steuergeräts 30 eingesetzt werden.
Weiterhin ist für den Applikator 20 darauf zu achten, dass für den Trägerkörper 25 hinsichtlich des Gewichts ein leichtes Material gewählt wird, so dass der Patient keine unnötige Last trägt.
In Fig. 4 ist schematisch dargestellt, wie der Applikator 20 um ein Körpergelenk positioniert wird, was beispielhaft anhand eines Kniegelenks dargestellt wird. Es ist deutlich zu erkennen, dass die Signalerzeugungseinheiten 11, 12 während der Behandlung im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sind, wobei die Symmetrielinie X-X des Applikators 20 nunmehr senkrecht zur Zeichenebene verläuft.
Durch die Elastizität und die entsprechende Formgebung des Trägerkörpers 25 des Applikators 20 lässt sich der Applikator um verschiedene Körperorgane gut platzieren. Dadurch ist eine bequeme Behandlung verschiedener Körperorgane mit dem gleichen Applikator möglich. Außerdem ist der Applikator aufgrund seiner Elastizität gut zusammenzulegen und damit einfach zu transportieren, insbesondere wenn das dazugehörige Steuergerät und ggf. Netzteil vom Applikator 20 abnehmbar gestaltet sind.
Der wesentliche Aspekt der vorliegenden Erfindung liegt darin, dass ein wirkungsvoller Applikator für die pulsierende Signaltherapie geschaffen wird, der für den mobilen Einsatz geeignet ist.

Claims (18)

1. Portabler Applikator (20) für pulsierende Signal- Therapie, umfassend:
einen elastischen Trägerkörper (25), der flächig ausbreitbar ist;
mindestens zwei Signalerzeugungseinheiten (11, 12), die in oder an dem elastischen Trägerkörper (25) bezüglich einer Symmetrieachse des Trägerkörpers symmetrisch angeordnet sind;
eine Einrichtung zum Zuführen eines Steuersignals (17, 18) zu den Signalerzeugungseinheiten (11, 12).
2. Applikator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalerzeugungseinheiten (11, 12) Ringspulen sind.
3. Applikator nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ringspulen einen Ferritkern haben.
4. Applikator nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ringspulen in Reihe angeordnet sind und ein Helmholtzspulenpaar bilden.
5. Applikator nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der Ringspulen in oder auf dem Trägerkörper ein- bis zweimal der Radius einer Ringspule ist.
6. Applikator nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ringspulen einen Radius von 5 bis 20 cm haben.
7. Applikator nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerkörper (25) eine nierenförmige Gestalt hat.
8. Applikator nach einem der Ansprüche 1 bisß, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerkörper (25) eine knochenförmige Gestalt hat.
9. Applikator nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerkörper (25) Stoff und/oder Neopren umfasst.
10. Applikator nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalerzeugungseinheiten (11, 12) in einen Schutzkörper (13, 14) eingebettet sind.
11. Applikator nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzkörper (13, 14) eine Kunstharzummantelung ist.
12. Applikator nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalerzeugungseinheiten (11, 12) in dem elastischen Trägerkörper (25) eingebettet sind.
13. Applikator nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalerzeugungseinheiten (11, 12) ein pulsierendes magnetisches Feld mit einer Feldstärke von unter 20 Gauss erzeugen.
14. Applikator nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuersignal eine gepulste DC-Spannung mit einer Rate von 1 bis 30 Pulsen pro Sekunde, vorzugsweise 1 bis 12 Pulsen pro Sekunde, und einer Rechteckspulsform mit einer abrupt ansteigenden und abrupt abfallenden Spannung ist.
15. Vorrichtung (10) für die pulsierende Signal-Therapie, umfassend einen Applikator (20) nach einem der Ansprüche 1 bis 14 und ein Steuergerät (30), das Signale an den Applikator zuführt.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15 weiter umfassend ein externes Netzteil (40), das mit dem Steuergerät (30) verbunden ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Netzteil (40) von dem Steuergerät (30) lösbar ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (30) von dem Applikator (20) lösbar ist.
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