DE10126607A1 - Portabler Applikator für pulsierende Signal-Therapie - Google Patents
Portabler Applikator für pulsierende Signal-TherapieInfo
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- A61N2/02—Magnetotherapy using magnetic fields produced by coils, including single turn loops or electromagnets
Abstract
Ein portabler Applikator (20) für die pulsierende Signaltherapie umfasst einen elastischen Trägerkörper (25), der flächig ausbreitbar ist; mindestens zwei Signalerzeugungseinheiten (11, 12), die in oder an dem elastischen Trägerkörper (25) bezüglich einer Symmetrieachse des Trägerkörpers (25) symmetrisch angeordnet sind; und eine Einrichtung zum Zuführen eines Steuersignals (17, 18) zu den Signalerzeugungseinheiten (11, 12).
Description
Die Erfindung betrifft einen portablen Applikator zum Einsatz
zur pulsierenden Signal-Therapie zur Behandlung von Störungen
des musculoskeletalen Systems oder anderer, durch gepulste
Felder beeinflussbarer Zustände des Körpers, die der
Behandlung bedürfen.
Dabei ist es wesentlich, dass die pulsierenden Felder auf die
Stellen des Körpers in geeigneter Stärke und mit geeigneter
Frequenz über eine bestimmte Zeitdauer aufgebracht werden, so
dass bestimmte Gewebesysteme des Körpers angeregt werden,
beispielsweise die im musculoskeletalen System, z. B. in
Gelenkflüssigkeiten und Weichteilgewebe, enthaltenen Ionen.
Zu dieser Behandlung sind stationäre Geräte bekannt, die
beispielsweise Applikatoren mit magnetischen Wicklungen
umfassen, die magnetische Felder mit vorbestimmter Stärke und
mit bestimmter Pulsfrequenz erzeugen. Diese Applikatoren sind
sperrig und dazu gedacht, Behandlungen an einem bestimmten
Aufstellungsort, etwa in einer Arztpraxis, zu ermöglichen. In
diese Applikatoren, die meist mit Gestellen, wie
beispielsweise Liegen verbunden sind, auf die sich der
Patient setzen oder legen kann, werden die zu behandelnden
Organe des Patienten geeignet platziert.
Ein solches System ist beispielsweise in der EP 0 528 964
beschrieben. Dieses System umfasst eine Ringspule, die zur
Erzeugung eines magnetischen Felds im Inneren der Spule
verwendet wird. Das magnetische Feld ist entsprechend dem zu
behandelnden Körperorgan oder Gewebe gerichtet und weist eine
Feldstärke von unter 20 Gauss auf. Gleichzeitig ist das
magnetische Feld mit einer Frequenz von 1 bis 30 Hz
(Pulsen/Sekunde) gepulst.
Das in dieser Druckschrift beschriebene Gerät ist
insbesondere zur Behandlung des Knie- oder Ellebogengelenks
geeignet, da der Patient das entsprechende Organ oder
Körperteil in das Feld, das durch die magnetische Spule
erzeugt wird, bringen muss, also sein Körperorgan durch die
Spule führen muss. Da die Spule verhältnismäßig unhandlich
und starr ist, ist das Gerät nicht für den Transport oder
einen mobilen Einsatz geeignet.
Ein Gerät, das für den mobilen Einsatz geeignet ist, ist in
der US 5,269,747 beschrieben. Dabei werden elektromagnetische
Felder durch bereichsweise steife Signalgeber erzeugt, von
denen zwei vorhanden sind und die anatomisch für ein
spezielles Körperorgan geformt sind. Im Inneren dieser
Signalgeber ist eine Batterieeinrichtung vorhanden, die
ebenfalls anatomisch geformt ist. Die beiden Signalgeber sind
einerseits über ein Kabel verbunden, das Steuerungssignale
von einem Signalgeber an den anderen weitergibt. Zusätzlich
ist ein Gürtel vorhanden, der justierbar ist und einen
geschlossenen Ring bildet, der am Körper angebracht werden
kann. An diesem Gürtel sind die Signalgeber befestigt. Das zu
behandelnde Organ ist beispielsweise die Wirbelsäule. Die
Signalgeber sind beispielhaft aus zwei parallelen
Primärwindungen mit etwa sieben Wicklungen jeweils aufgebaut,
einer Sekundärwindung mit etwa 35 Wicklungen und einer
Fühlerwicklung mit mindestens einer Wicklung. Die
Signalerzeuger sind dabei zumindest teilweise in Kontakt mit
dem zu behandelnden Organ.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen
portablen Applikator für die pulsierende Signaltherapie zu
schaffen, der für den Patienten komfortabel ist und
gleichzeitig wirkungsvoll für verschiedene Organe und Gewebe
einsetzbar ist. Außerdem ist die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Vorrichtung für die pulsierende
Signaltherapie zu schaffen, die portabel und einfach für den
Patienten zu bedienen ist.
Diese Aufgabe wird durch einen Applikator mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 und einer Vorrichtung mit den Merkmalen des
Anspruchs 15 gelöst.
Dabei liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
Signalerzeugungseinheiten so innerhalb eines elastischen
Trägerkörpers anzubringen, dass einerseits ein flexibler
Einsatz für verschiedene Körperorgane gewährleistet bleibt,
was durch die symmetrische Anbringung der
Signalerzeugungseinheiten in oder an dem Trägerkörper
gewährleistet wird.
Zusätzlich ist die Anordnung bevorzugterweise nicht
geschlossen, etwa in Ringform, gestaltet, sondern liegt U-
förmig bei der Behandlung um oder auf dem Organ des
Patienten. Der Trägerkörper hat eine Hauptebene, bezüglich
derer er flächig ausbreitbar ist. Die Symmetrieebene
bezüglich derer die Signalerzeugungseinheiten symmetrisch
angeordnet sind, liegt in dieser Hauptebene und ist
bevorzugterweise auch eine Symmetrieebene des Trägerkörpers.
Die Aufgabe wird ferner dadurch gelöst, dass die
Signalerzeugungseinheiten in oder an dem elastischen
Trägerkörper befestigt sind und der Trägerkörper flächig
ausbreitbar ist. Dies ermöglicht es, dass der Patient direkt
in Kontakt mit ausschließlich dem Trägerkörper kommt und
nicht den meist starren und steifen
Signalerzeugungseinheiten, was aufgrund der Elastizität des
Trägerkörpers für den Patienten angenehm ist und keine
unbequeme Empfindung hervorruft. Durch die Elastizität des
Trägerkörpers wird zusätzlich vermieden, dass starre oder
anderweitig als störend empfunden Teile in Kontakt mit dem
Patienten kommen, vielmehr passt sich der Trägerkörper der
Anatomie des zu behandelnden Körperorgans an.
Durch die symmetrische Anordnung der
Signalerzeugungseinheiten ist es möglich, den Abstand
zwischen den Signalerzeugungseinheiten zu variieren, wenn der
Applikator auf einem Körperorgan aufgebracht wird, so dass
der Applikator für verschiedene Körperorgane gleichermaßen
geeignet ist, wobei innerhalb des zu behandelnden
Körperorgans die gleichen pulsierenden Signale für
verschiedene Körperorgane erzeugt werden können oder aber die
pulsierenden Signale an das jeweilige Organ hinsichtlich
beispielsweise ihrer Stärke angepasst werden können.
Vorteilhafte Ausführungsformen sind durch die übrigen
Ansprüche gekennzeichnet.
So sind nach einer vorteilhaften Ausführungsform die
Signalerzeugungseinheiten als Ringspulen gestaltet. Diese
Ringspulen können einen Luft- oder einen Ferritkern haben.
Die Verwendung von Ringspulen als Signalerzeugungseinheiten
ermöglicht die Anordnung dieser Ringspule als
Helmholtzspulenpaar. Dazu werden sie in Reihe angeordnet und
geschaltet. Dadurch ist es möglich, den elastischen
Trägerkörper entsprechend um das zu behandelnde Gelenk zu
positionieren, wobei die darin eingebetteten oder daran
angebrachten Signalerzeugungseinheiten in der Form von
Ringspulen so positioniert werden, dass die vorzugsweise
identischen Spulen parallel und zueinander koaxial angeordnet
sind. Werden die Ringspulen ferner so im Trägerkörper oder am
Trägerkörper angeordnet, dass der Abstand der Ringspulen
zueinander ein- bis zweimal der Radius einer Ringspule ist,
können die Ringspulen als Signalerzeugungseinheiten um das zu
behandelnde Organ so gelegt werden, dass sie zueinander einen
Abstand gleich dem Radius einer Spule haben. Dadurch wirken
sie als Helmholtzspulenpaar und erzeugen ein näherungsweise
gleichmäßiges magnetisches Feld im Raum zwischen den Spulen,
das der Behandlung des Körperorgans dient.
Wird für die Ringspulen ein Radius von 2 bis 20 cm gewählt,
insbesondere etwa 3,5 bis 4 cm, so ist dieser für die meisten
Körperorgane geeignet, insbesondere auch für die
normalerweise auftretenden Körpergrößen.
Vorteilhafterweise hat der Trägerkörper eine nierenförmige
oder eine knochenförmige Gestalt im Querschnitt, also im
Schnitt parallel zur Hauptebene des Trägerkörpers. Dies
ermöglicht wiederum die bequeme Anpassung des Trägerkörpers,
wenn er mit den Signalerzeugungseinheiten um ein Körperorgan
gelegt wird. Insbesondere beim Anbringen um ein Schulterorgan
oder ähnliches wird dadurch auch eine bequeme Positionierung
des Applikators am Patienten gewährleistet.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist der Trägerkörper
zumindest in seiner äußersten Schicht mit Stoff oder mit
Neopren gestaltet oder überzogen. Dies unterstützt eine
angenehme Empfindung beim Patienten, wenn der Trägerkörper um
das zu behandelnde Körperorgan des Patienten platziert wird.
Außerdem sind Stoff und Neopren verhältnismäßig leichte
Werkstoffe, so dass der Patient keine unnötige Gewichtslast
des Applikators abstützen muss, wenn der Applikator während
der verhältnismäßig langen Behandlungsdauer von bis zu und
über einer Stunde auf das zu behandelnde Körperorgan gelegt
wird.
Die Signalerzeugungseinheiten können bevorzugterweise
zusätzlich in einen Schutzkörper eingebettet sein. Dies
ermöglicht, dass die Signalerzeugungseinheiten gegen Schläge
und/oder Beschädigung robust innerhalb des elastischen
Trägerkörpers oder an diesem an einer bei der Behandlung dem
Körperorgan abgewandten Seite untergebracht sind. Da der
Applikator als portabler Applikator gestaltet sein soll, der
vom Benutzer ohne Probleme transportiert werden können soll
und an verschiedenen Orten zum Einsatz kommen soll, etwa im
Rahmen einer Behandlung, während der Patient Büroarbeit
erledigt oder vor dem Fernseher sitzt, ist dies vorteilhaft,
da dadurch der Schutzkörper die eigentlichen
Signalerzeugungseinheiten vor Beschädigung durch Stöße und
ähnlichem schützt.
Ein bevorzugter Schutzkörper ist beispielsweise eine
Kunstharzummantelung, die ggf. weich ist, in die die
Signalerzeugungseinheiten eingebettet werden. Eine solche
Kunstharzummantelung kann als kompakter Körper mit glatten
Außenoberflächen gestaltet werden, so dass von den
Signalerzeugungseinheiten keine Vorsprünge, scharfe oder
spitze Kanten oder ähnliches spürbar sind, die bei der
Anwendung des Applikators stören könnten. Zusätzlich sind die
Signalerzeugungseinheiten einfach und kostengünstig in solche
Kunstharzummantelungen als Schutzkörper einzubetten. Ein
anderer Schutzkörper, beispielsweise Kunststoffgehäuse oder
ähnliches sind prinzipiell selbstverständlich ebenfalls
möglich.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die
Signalerzeugungseinheiten, ggf. eingebettet in einen
Schutzkörper, in dem elastischen Trägerkörper vollständig
eingebettet. Dadurch kommt der Benutzer nicht in direkten
Kontakt mit den Signalerzeugungseinheiten bzw. den
Schutzkörpern der Signalerzeugungseinheiten, was wiederum
unangenehme Empfindungen hervorrufen könnte.
Vorzugsweise erzeugen die Signalerzeugungseinheiten ein
pulsierendes magnetisches Feld mit einer Feldstärke von unter
20 Gauss zwischen den Signalerzeugungseinheiten, also im zu
behandelnden Bereich. Solche magnetischen Felder haben sich
als besonders wirkungsvoll zur Behandlung von Erkrankungen
des musculoskeletalen Systems erwiesen.
Vorteilhafterweise werden die Signalerzeugungseinheiten mit
einem Steuersignal in Form einer gepulsten DC-Spannung mit
einer Rate von 1 bis 30 Pulsen, weiter vorzugsweise von 1 bis
12 Pulsen, pro Sekunde gespeist, wobei das Steuersignal eine
Quasi-Rechteckpulsform mit einer abrupt ansteigenden und
abrupt abfallenden Spannung hat. Dadurch können im
Behandlungsbereich, also dem Bereich, der zwischen den
Signalerzeugungseinheiten liegt, wenn der Applikator auf
einem zu behandelnden Körperorgan aufgebracht ist, Felder
erzeugt werden, die besonders geeignet zur Behandlung von
außergewöhnlichen Zuständen des musculoskeletalen Systems
sind. Diese Steuersignale werden über die Einrichtung zum
Zuführen der Steuersignale den Signalerzeugungseinheiten
zugeführt.
Die Vorrichtung für die pulsierende Signaltherapie umfasst
neben dem Applikator nach einem der Ansprüche 1 bis 14 ein
Steuergerät, mit dem der Benutzer einfach den Applikator ein-
und ausschalten kann und ggf. zwischen verschiedenen
Frequenzen des gepulsten Signals oder verschiedenen
Feldstärken wählen kann. Zusätzlich kann nach einer
bevorzugten Ausführungsform ein externes Netzteil vorgesehen
werden, das mit dem Steuergerät verbunden ist und die
erforderliche Elektrizität dem Steuergerät zuführt. Nach
bevorzugten Ausführungsformen sind das Netzteil vom
Steuergerät und/oder das Steuergerät vom Applikator lösbar,
wodurch gewährleistet wird, dass die Vorrichtung für die
pulsierende Signaltherapie einfach transportiert werden kann,
beispielsweise indem der Applikator, das Steuergerät und das
Netzteil jeweils in getrennten Fächern einer Transporttasche
untergebracht werden.
Nachfolgend wird die Erfindung rein beispielhaft anhand der
beigefügten Figuren beschrieben, in denen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht einer Vorrichtung für die
pulsierende Signaltherapie zeigt, wobei der Applikator
teilweise aufgeschnitten ist;
Fig. 2 eine Querschnittansicht des Applikators zeigt;
Fig. 3 eine zweite Ausführungsform des Applikators zeigt; und
Fig. 4 eine Querschnittsansicht durch den Applikator entlang
der Linie y-y aus Fig. 3 ist, wenn der Applikator in
Behandlungsposition ist.
Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung für die pulsierende
Signaltherapie in einer ersten Ausführungsform. Die
Vorrichtung ist allgemein mit Referenzziffer 10 bezeichnet.
Die Vorrichtung umfasst einen Applikator 20, ein Steuergerät
30 sowie ein Netzteil 40, wobei das Steuergerät 30 mit dem
Applikator 20 einerseits und andererseits mit dem Netzteil 40
verbunden ist. Das Netzteil 40 dient zum Anschluss an ein
gewöhnliches elektrisches Stromnetz und kann ggf.
entsprechend den unterschiedlichen Stromstärken und
Spannungen in unterschiedlichen Ländern angepasst sein.
Auf dem Steuergerät 30 sind verschiedene Einrichtungen
vorgesehen, um einerseits den Applikator ein- und
auszuschalten und andererseits die gewünschte
Behandlungsstärke und ggf. die Behandlungsfrequenz abhängig
von der Art der Signalerzeugungseinheiten, einzustellen. Im
vorliegenden Fall ist eine Einrichtung 31 zum Einstellen der
Feldstärke sowie eine Einrichtung 32 zum Einstellen einer
Frequenz, mit der das Feld gepulst ist, vorgesehen. Das
Steuergerät 30, das Netzteil 40 sowie der Applikator 10 sind
jeweils lösbar miteinander verbunden, beispielsweise durch
eine einfache Steckverbindung in der Form eines herkömmlichen
Steckers.
Das Netzteil 40 und das Steuergerät 30 weisen jeweils
Abmessungen auf, die etwa im Bereich von 10 × 15 × 10 cm liegen,
so dass sie jeweils einfach transportiert werden können. Der
Applikator 20 ist in der in Fig. 1 dargestellten
Ausführungsform nierenförmig. Diese Form ist insbesondere
dann günstig, wenn mit dem Applikator ggf. auch das
Schultergelenk behandelt werden soll, da dann in der
Ausbuchtung der Nierenform der Hals des Patienten bequem
Platz findet.
In alternativen Ausführungsformen ist der Applikator in der
Hauptfläche, also beispielsweise der Draufsicht,
knochenförmig gestaltet, wie es in Fig. 3 dargestellt ist.
Dabei ist die Tiefe der Ausbuchtung davon abhängig, ob
beispielsweise das Schultergelenk auch mit dem Applikator
behandelt werden soll oder nur das Knie- oder Ellbogengelenk,
bzw. welche anderen Organe behandelt werden sollen.
Möglicherweise sind auch die Ausbuchtungen auf beiden Seiten
mit unterschiedlichen Tiefen und Radien gestaltet, so dass je
nach Drehrichtung des Applikators bei der Anwendung jeweils
eine bequeme Position gefunden werden kann, so dass der
Patient keinerlei unangenehmes Empfinden durch den Umriss des
Trägerkörpers während der Behandlung spürt.
Selbstverständlich ist es auch möglich, den Applikator oval
oder rechteckig zu gestalten, wobei diese Formen nicht
bevorzugt werden, da dann der Applikator einerseits weniger
flexibel beim Einsatz und andererseits bei der Behandlung
bestimmter Körperorgane unbequemer für den Patienten wird.
In der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform verläuft eine
Signalverbindung zwischen den beiden schematisch
dargestellten Signalerzeugungseinheiten 11, 12, die in
Schutzkörper 13, 14 jeweils eingebettet sind. Die
Schutzkörper 13, 14 sind in der dargestellten Ausführungsform
wiederum als verhältnismäßig dicke Kreisscheiben gestaltet,
was vorteilhaft ist, da sie wenig spürbare Kanten aufweisen.
Ihre Dicke wird jedoch bevorzugterweise auf das Mindestmaß
beschränkt, das zum Einbetten der Signalerzeugungseinheiten
erforderlich ist, um den Applikator nicht unnötig voluminös
werden zu lassen. Andere Alternativen für die Form des
Schutzkörpers sind beispielsweise linsenförmige Gestalten,
wodurch die Anzahl des spürbaren Kanten weiter verringert
wird, aber auch polygonförmige Gestalten oder ähnliches.
Die Signalerzeugungseinheiten 11, 12 sind in dem jeweiligen
Schutzkörper 13, 14 bezüglich ihrer positionalen Lage fest
angebracht, so dass sie sich während des Benutzens oder des
Transports in ihrer Position bezüglich des Schutzkörpers 13,
14 nicht verändern. In gleicher Weise sind die Schutzkörper
13, 14 in dem Trägerkörper 25 jeweils so eingesetzt, dass sie
sich ebenfalls in ihrer Lage nicht verändern. Dies ist
beispielsweise dadurch möglich, dass im Trägerkörper 25
Aussparungen oder Taschen vorgesehen sind, die der Gestalt
der Schutzkörper 13, 14 entsprechen, so dass diese sich nicht
oder nur unwesentlich verschieben können.
Der Trägerkörper 25 umfasst eine oder mehrere Schichten eines
elastischen Materials, beispielsweise Neopren oder Stoff,
wobei der Trägerkörper auch einen mehrschichtigen Aufbau
haben kann. Beispielsweise ist es auch möglich, eine oder
mehrere der Schichten als Schaumstoffschichten zu gestalten.
Der Trägerkörper sollte dabei möglichst weich bleiben und in
gewisser Weise elastisch, so dass er um verschiedene
Körperorgane gelegt werden kann und sich entsprechend der
Form Körperorgane anpasst. Zusätzlich ist im Bereich der
Signalerzeugungseinheiten und der Schutzkörper der
Signalerzeugungseinheiten 13, 14 eine Polsterung ratsam, die
beispielsweise durch die Neoprenschicht gebildet sein kann,
damit der Benutzer den Schutzkörper für die
Signalerzeugungseinheiten und die Signalerzeugungseinheiten
nicht spürt und möglicherweise als unangenehm empfindet.
In Fig. 2 ist beispielsweise dargestellt, dass im Bereich
der Signalerzeugungseinheiten 11, 12 und der Schutzkörper für
die Signalerzeugungseinheit 13, 14 die Ummantelungsschicht 25
des Trägerkörpers verdickt gestaltet ist, so dass der
Trägerkörper in diesem Bereich eine Polsterung für die
Schutzkörper bildet und weich bleibt.
In jedem Fall muss der Trägerkörper 25 so gestaltet sein,
dass er die für die in den Signalerzeugungseinheiten 11, 12
erzeugten Signale bzw. pulsierenden Felder durchlässig ist.
Anders als bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform,
ist es jedoch auch möglich, den Trägerkörper 25 in allen
Bereichen mit einer gleichmäßigen Dicke zu gestalten.
Allerdings ist eine Verjüngung im Bereich, in dem keine
Signalerzeugungseinheiten 11, 12 liegen, vorteilhaft, da
dadurch die Elastizität und Anpassungsfähigkeit des
Trägerkörpers 25 an das zu behandelnde Körperorgan
erleichtert wird. Gleichzeitig wird Gewicht gespart.
Die Signalerzeugungseinheiten 11, 12 sind beispielsweise in
der Form von Helmholtzspulen gestaltet. Dabei können die
Ringspulen 11, 12 einen Luft- oder Ferritkern haben.
Die Schutzkörper 13, 14 sind beispielsweise in der Form einer
Kunstharzummantelung gestaltet. Hinsichtlich der Abmessungen
ist anzumerken, dass die Ringspulen 11, 12 im Falle von
Helmholtzspulen beispielsweise einen Radius von 5 bis 20 cm
haben, der sich als günstig für die Behandlung der
verschiedenen Körperorgane erwiesen hat. Die beiden Spulen
11, 12 sind dabei jeweils identisch gestaltet und symmetrisch
bezüglich einer Symmetrieachse X-X des Trägerkörpers (siehe
Fig. 3) angeordnet. Dadurch kann der Applikator 20 gut um ein
Körperorgan (Gewebe oder Gelenk) positioniert werden, so dass
die Spulen 11, 12 parallel zueinander und koaxial
ausgerichtet sind, wobei vorteilhafterweise der Abstand
zwischen beiden Spulen und damit auch der Abstand jeder Spule
zur Symmetrieachse X so bemessen wird, dass der Abstand
beider Spulen zueinander, wenn sie parallel zueinander
ausgerichtet und koaxial sind sowie um ein Körperorgan gelegt
sind, in etwa dem Radius einer einzelnen Spule entspricht. In
diesem Fall wirken die Spulen als Helmholtzspulenpaar und
erzeugen ein näherungsweise gleichmäßiges Magnetfeld im Raum
zwischen den Spulen, das je nach Eingangssignal, das durch
das Steuergerät 30 aufgebracht wird, als pulsierendes Feld
wirkt, wobei vorteilhafterweise die Feldstärke unter 20 Gauss
und die Pulsfrequenz im Bereich von 1 bis 30 Pulsen/Sekunde
liegt.
Für eine einfache Schaltkreissteuerung sind die beiden
Signalerzeugungseinheiten 11, 12, wie in der in Fig. 1 und 2
dargestellten Ausführungsform z. B. die Spulen, durch eine
entsprechende elektrische Verbindung 16 miteinander
verbunden. Zum Steuergerätanschluss ist an einer der Spulen
11 ein Anschlusskabel 17 vorgesehen, das in einem Stecker 18
endet. In diesen Stecker kann ein entsprechender passender
Stecker des Steuergeräts 30 eingesetzt werden.
Weiterhin ist für den Applikator 20 darauf zu achten, dass
für den Trägerkörper 25 hinsichtlich des Gewichts ein
leichtes Material gewählt wird, so dass der Patient keine
unnötige Last trägt.
In Fig. 4 ist schematisch dargestellt, wie der Applikator 20
um ein Körpergelenk positioniert wird, was beispielhaft
anhand eines Kniegelenks dargestellt wird. Es ist deutlich zu
erkennen, dass die Signalerzeugungseinheiten 11, 12 während
der Behandlung im Wesentlichen parallel zueinander
ausgerichtet sind, wobei die Symmetrielinie X-X des
Applikators 20 nunmehr senkrecht zur Zeichenebene verläuft.
Durch die Elastizität und die entsprechende Formgebung des
Trägerkörpers 25 des Applikators 20 lässt sich der Applikator
um verschiedene Körperorgane gut platzieren. Dadurch ist eine
bequeme Behandlung verschiedener Körperorgane mit dem
gleichen Applikator möglich. Außerdem ist der Applikator
aufgrund seiner Elastizität gut zusammenzulegen und damit
einfach zu transportieren, insbesondere wenn das dazugehörige
Steuergerät und ggf. Netzteil vom Applikator 20 abnehmbar
gestaltet sind.
Der wesentliche Aspekt der vorliegenden Erfindung liegt
darin, dass ein wirkungsvoller Applikator für die pulsierende
Signaltherapie geschaffen wird, der für den mobilen Einsatz
geeignet ist.
Claims (18)
1. Portabler Applikator (20) für pulsierende Signal-
Therapie, umfassend:
einen elastischen Trägerkörper (25), der flächig ausbreitbar ist;
mindestens zwei Signalerzeugungseinheiten (11, 12), die in oder an dem elastischen Trägerkörper (25) bezüglich einer Symmetrieachse des Trägerkörpers symmetrisch angeordnet sind;
eine Einrichtung zum Zuführen eines Steuersignals (17, 18) zu den Signalerzeugungseinheiten (11, 12).
einen elastischen Trägerkörper (25), der flächig ausbreitbar ist;
mindestens zwei Signalerzeugungseinheiten (11, 12), die in oder an dem elastischen Trägerkörper (25) bezüglich einer Symmetrieachse des Trägerkörpers symmetrisch angeordnet sind;
eine Einrichtung zum Zuführen eines Steuersignals (17, 18) zu den Signalerzeugungseinheiten (11, 12).
2. Applikator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Signalerzeugungseinheiten (11, 12) Ringspulen
sind.
3. Applikator nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Ringspulen einen Ferritkern haben.
4. Applikator nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Ringspulen in Reihe angeordnet
sind und ein Helmholtzspulenpaar bilden.
5. Applikator nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass der Abstand der Ringspulen in oder
auf dem Trägerkörper ein- bis zweimal der Radius einer
Ringspule ist.
6. Applikator nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass die Ringspulen einen Radius von 5
bis 20 cm haben.
7. Applikator nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerkörper (25) eine
nierenförmige Gestalt hat.
8. Applikator nach einem der Ansprüche 1 bisß, dadurch
gekennzeichnet, dass der Trägerkörper (25) eine
knochenförmige Gestalt hat.
9. Applikator nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerkörper (25)
Stoff und/oder Neopren umfasst.
10. Applikator nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Signalerzeugungseinheiten (11, 12) in einen
Schutzkörper (13, 14) eingebettet sind.
11. Applikator nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
dass der Schutzkörper (13, 14) eine
Kunstharzummantelung ist.
12. Applikator nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Signalerzeugungseinheiten (11, 12) in dem elastischen
Trägerkörper (25) eingebettet sind.
13. Applikator nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Signalerzeugungseinheiten (11, 12) ein pulsierendes
magnetisches Feld mit einer Feldstärke von unter 20
Gauss erzeugen.
14. Applikator nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Steuersignal eine
gepulste DC-Spannung mit einer Rate von 1 bis 30 Pulsen
pro Sekunde, vorzugsweise 1 bis 12 Pulsen pro Sekunde,
und einer Rechteckspulsform mit einer abrupt
ansteigenden und abrupt abfallenden Spannung ist.
15. Vorrichtung (10) für die pulsierende Signal-Therapie,
umfassend einen Applikator (20) nach einem der
Ansprüche 1 bis 14 und ein Steuergerät (30), das
Signale an den Applikator zuführt.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15 weiter umfassend ein
externes Netzteil (40), das mit dem Steuergerät (30)
verbunden ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
dass das Netzteil (40) von dem Steuergerät (30) lösbar
ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, dass das Steuergerät (30) von dem
Applikator (20) lösbar ist.
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