DE10131272A1 - Wendevorrichtung - Google Patents

Wendevorrichtung

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Abstract

Eine Wendevorrichtung umfasst eine Wendestange zur Umlenkung einer Materialbahn, die einen mit Löchern versehenen Mantel, einen druckluftgespeisten Innenraum und einen Schließkörper aufweist, und ein Gestell, das die Wendestange mit einer Schwenkbewegungsfreiheit von 90 DEG trägt, wobei der Schließkörper in dem Innenraum zwischen zwei Stellungen bewegbar ist, in denen er jeweils eine Gruppe der Löcher verschlossen hält. Die Wendestange ist an einem ihrer Längsenden mit dem Gestell unverbunden. An ihrem anderen Längsende ist eine Druckluftzufuhrleitung durch ein die Wendestange mit dem Gestell verbindendes Gelenk geführt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Wendevorrichtung gemäß dem Oberbegriff der Ansprüche 1, 13 oder 14.
  • Um Materialbahnen, die aus zwei diametral entgegengesetzten Richtungen zugeführt werden, in einer einzigen nachgeordneten Maschine verarbeiten zu können, oder um Papierbahnen, die aus einer gleichen Richtung kommen, zwei verschiedenen Maschinen zur Weiterverarbeitung zuführen zu können, sind Wendestangenapparate entwickelt worden, bei denen die Wendestangen zwischen zwei Arbeitsstellungen bewegbar sind, die jeweils eine Umlenkung der Materialbahn um 90° in entgegengesetzte Richtungen bewirken.
  • Ein derartiger Wendestangenapparat ist aus DE 43 11 438 C2 bekannt. Er umfasst eine Mehrzahl von Wendestangen, die jeweils an ihren beiden Längsenden gelenkig mit Tragspindeln eines Gestells verbunden und entlang dieser Tragspindeln verschiebbar sind. Die Wendestangen können zwei Arbeitspositionen einnehmen, in denen sie sich jeweils unter einem Winkel von 45° zu den Tragspindeln erstrecken. Durch eine Schwenkbewegung von 90° in der durch die Achsen der Tragspindeln und der Wendestangen definierten Ebene sind die Wendestangen jeweils von einer ihrer zwei Arbeitspositionen in die andere überführbar. Diese Überführung verläuft über eine Zwischenposition, in der die Wendestangen jeweils senkrecht zu den Tragspindeln verlaufen. Um eine solche Überführung zu ermöglichen, müssen die Tragspindeln gekoppelt an die Bewegung der Wendestangen jeweils senkrecht zueinander bewegbar sein.
  • Es sind zwar auch Wendestangenapparate bekannt, bei denen die Wendestangen durch eine 180°-Drehung um eine zur von den Achsen der Tragspindeln und der Wendestangen definierten Ebene parallele Achse von einer Arbeitsstellung in die andere umschaltbar sind. Eine solche Wendestangenanordnung erfordert jedoch oberhalb oder unterhalb dieser Ebene ausreichend Platz, um die Umschaltbewegung durchführen zu können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Wendevorrichtung zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale der Ansprüche 1, 13 oder 14 gelöst.
  • Ein mit der Erfindung erzielbarer Vorteil besteht insbesondere darin, dass sich der mechanische Aufbau der Wendevorrichtung vereinfacht, da eine gelenkige Verbindung des zweiten Längsendes der Wendestange mit dem Gestell entfällt. Es ist daher weder eine zweite Tragspindel noch Mittel zum Steuern von deren Bewegung erforderlich. Die Durchführung der Druckluftzufuhrleitung durch das die Wendestange mit dem Gestell verbindende Gelenk erlaubt einen insbesondere in vertikaler Richtung äußerst kompakten Aufbau; darüber hinaus ist es möglich, auf eine verschleiß- oder verletzungsgefährdete flexible Rohrleitung zum Heranführen der Druckluft an die Wendestange zu verzichten.
  • Wenn die Wendestange zum Umlenken von Materialbahnen wechselnder Breite eingesetzt wird, ist es wünschenswert, die Ausdehnung des Oberflächenbereichs des Mantels der Wendestange, auf der Blasluft zum Bilden eines Luftkissens unter der umzulenkenden Materialbahn austritt, auf die Breite der Materialbahn begrenzen zu können. Zu diesem Zweck ist vorzugsweise wenigstens ein Kolben, der den druckluftgespeisten Innenraum axial begrenzt, in der Wendestange axial verschiebbar.
  • Da das freie Ende der Wendestange nicht zum Anschließen der Druckluftzufuhrleitung benötigt wird, kann an diesem freien Ende vorteilhaft ein Stellelement zum Einstellen der Position des wenigstens einen Kolbens aus der Wendestange herausgeführt sein. Dieses Stellelement kann z. B. die Form eines Rändelrades oder einer Kurbel zum Drehen einer Gewindestange haben, die sich in Längsrichtung durch die Wendestange erstreckt und deren Gewinde mit einer Gewindebohrung des Kolbens kämmt.
  • Der Schließkörper, der zum selektiven Schließen jeweils einer Gruppe von Löchern des Mantels der Wendestange dient, ist vorzugsweise als Hohlzylinder ausgebildet, wobei der wenigstens eine Kolben innerhalb des Hohlzylinders verschiebbar ist. Diese Anordnung ermöglicht es, den Schließkörper und den wenigstens einen Kolben unabhängig voneinander zu bewegen.
  • Wenn der wenigstens eine Kolben an dem mit dem Gelenk verbundenen Längsende der Wendestange angeordnet ist, so ist es notwendig, die Druckluft, mit der der Innenraum der Wendestange gespeist wird, durch diesen Kolben hindurch zuzuführen. Zu diesem Zweck ist im Innern der Wendestange ein Abschnitt der Druckluftzufuhrleitung als Rohrabschnitt ausgebildet, der den Kolben durchquert.
  • Das Gestell weist zwei Anschläge zum Festlegen der Endpositionen der Schwenkbewegungsfreiheit auf, die vorzugsweise justierbar sind.
  • Ferner ist zweckmäßigerweise wenigstens eine Fixiereinrichtung zum Fixieren der Wendestange in jeweils einer Endposition der Schwenkbewegungsfreiheit vorgesehen. Diese Fixiereinrichtung umfasst zweckmäßigerweise einen mit dem Gestell verbundenen Riegel zum Eingreifen an einem Vorsprung der Wendestange. Einer einfachen Ausgestaltung zufolge ist der Riegel um eine zur Längsachse der Wendestange senkrechte Achse schwenkbar.
  • Der Schließkörper, der zum selektiven Verschließen jeweils einer Gruppe von Löchern des Mantels vorgesehen ist, ist vorzugsweise um die Längsachse der Wendestange zwischen seinen zwei Stellungen drehbar. Dieses Merkmal erlaubt im Vergleich zu der aus DE 43 11 438 C2 bekannten axialen Verschiebbarkeit des Schließkörpers einen vergrößerten Hub der Bewegung des Schließkörpers, so dass die Anforderungen an die Positionsgenauigkeit der Löcher im Mantel und im Schließkörper relativ niedrig sein können.
  • Um ein schnelles Umschalten der Wendevorrichtung zwischen den zwei Arbeitspositionen der Wendestange zu ermöglichen, kann ein Linearstellglied, insbesondere ein Pneumatikzylinder, zum Antreiben der Schwenkbewegung vorgesehen werden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • Fig. 1 eine teilweise geschnittene Draufsicht auf den Basisbereich der Wendestange, der mit dem Gestell gelenkig verbunden ist;
  • Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie A-A aus Fig. 1;
  • Fig. 3 eine Draufsicht auf den freien Endbereich der Wendestange;
  • Fig. 4 einen Schnitt entlang der Line B-B aus Fig. 1;
  • Fig. 5 eine Draufsicht auf eine Wendestange gemäß einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung;
  • Fig. 6 eine Draufsicht auf eine Fixiereinrichtung gemäß einer dritten Ausgestaltung der Erfindung.
  • Fig. 1 zeigt in einer Draufsicht und teilweise geschnitten einen Teil des Gestells der Wendevorrichtung sowie einen Endbereich der daran montierten Wendestange 01, der hier als Basisbereich bezeichnet werden soll. Das Gestell umfasst zwei in einem nicht dargestellten Rahmen fest und parallel gelagerte Tragspindeln 21 und eine zwischen diesen drehbar gelagerte Gewindespindel 22. Ein Gleitkörper 23, z. B. ein Gleitstein 23 ist von den Tragspindeln 21 getragen und mit Hilfe einer geteilten Mutter 24, die mit der Gewindespindel 22 in Eingriff ist, durch Drehen der Gewindespindel 22 in deren Längsrichtung verschiebbar.
  • Eine Wendestange 01 ist an einem Längsende über ein Gelenk 26 mit dem Gleitstein 23 um eine vertikale, zur Ebene der Fig. 1 senkrechte Achse mit einer Bewegungsfreiheit von 90° zwischen zwei Arbeitspositionen schwenkbar verbunden. Die Fig. 1 zeigt die Wendestange 01 in einer "rechten" Arbeitsposition, die zweite, "linke" Arbeitsposition ist durch einen strichpunktierten Umriss angedeutet. Wie insbesondere in dem Schnitt entlang der Linie B-B der Fig. 4 zu erkennen ist, umfasst das Gelenk 26 einen mit dem Längsende der Wendestange 01 fest verbundenen flachzylindrischen Körper 27, der entlang der Schwenkachse in beide Richtungen durch zylindrische Fortsätze 28 mit einem kleineren Durchmesser als dem des Körpers 27 verlängert ist. Diese Fortsätze 28 sind in einer Bohrung des Gleitsteins 23 drehbar gehalten.
  • Eine Bohrung 29 erstreckt sich in der Ebene der Fig. 1 mittig durch den flachzylindrischen Körper 27. Sie verbindet eine in dem Gleitstein 23 gebildete Kammer 31 mit einem Rohrabschnitt 06, der sich entlang der Längsachse der Wendestange 01 bis etwa in deren Mitte erstreckt.
  • Der Gleitstein 23 ist ferner mit einem Anschlussstutzen 32 zum Verbinden mit Druckluftleitung versehen, so dass über den Anschlussstutzen 32, die Kammer 31, die Bohrung 29 und den Rohrabschnitt 06 das Innere der Wendestange 01 mit Druckluft beaufschlagbar ist.
  • Die Wendestange 01 hat einen zylindrischen Mantel 02, der auf seinem gesamten Umfang und abgesehen von kurzen Stücken an den Längsenden auf seiner gesamten axialen Länge mit gleichmäßig verteilten Löchern 08 versehen ist. Ein Schließkörper 03 in Form eines Hohlzylinders 03 liegt an der Innenwand des Mantels 02 an und ist um die Längsachse der Wendestange 01 drehbar. Wie insbesondere in dem in Fig. 2 dargestellten Schnitt entlang der Line A-A aus Fig. 1 zu sehen ist, ist der Schließkörper 03 jeweils auf eine Hälfte seines Umfangs mit Löchern 04 versehen, die andere Hälfte seines Umfangs ist geschlossen. Die Löcher 04 des Schließkörpers 03 fluchten mit einer ersten Gruppe der Löcher 08 des Mantels 02, die an einer von den Tragspindeln 21 abgewandten Seite des Mantels 02 (in Fig. 2 der nach unten links orientierten Hälfte) liegt. Wenn die Wendestange 01 mit Druckluft beaufschlagt wird, so tritt diese aus dieser ersten Gruppe von Löchern 08 aus und bildet so ein Luftkissen, auf dem ein um 90° umzulenkende Materialbahn, die die Wendestange 01 auf einer Hälfte ihres Umfangs umschlingt, praktisch reibungsfrei geführt werden kann. Die restlichen Löcher 08 des Mantels 02, die auf einem nicht von der Materialbahn umschlungenen Bereich von dessen Umfang (der nach oben rechts orientierten Hälfte in Fig. 2) liegen, sind durch den Schließkörper 03 von der Druckluftzufuhr abgeschnitten.
  • Beim Verstellen der Wendestange 01 von einer Arbeitsposition in die andere führt der Schließkörper 03 vorzugsweise eine Drehung um 180° aus, so dass die Gruppe von Löchern 04; 08, die in einer Arbeitsstellung der Wendestange 01 offen sind, in der anderen Arbeitsstellung der geschlossenen Hälfte des Umfangs des Schließkörpers 03 gegenüber liegt, während die Löcher 08 der anderen Gruppe dann mit den Löchern 04 des Schließkörpers 03 fluchtet. Eine solche Kopplung der Drehung des Schließkörpers 03 an die Verstellung der Wendestange 01 kann z. B. mit Hilfe eines (nicht dargestellten) ortsfesten Zahnkranzes am Gelenk 26 erfolgen, der mit einer Außenzahnung des Schließkörpers 03 kämmt.
  • Eine erste Gewindespindel 07 erstreckt sich von dem in Fig. 3 gezeigten freien Ende der Wendestange 01 her in deren Innerem bis in unmittelbare Nähe des in Fig. 1 gezeigten, mit dem Gelenk 26 verbundenen Endes. Die erste Gewindespindel 07 ist abseits der Längsachse angeordnet und erstreckt sich außerhalb des Rohrabschnitts 06 parallel zu diesem. Ihr Gewinde ist in Eingriff mit einem Innengewinde eines ersten Kolbens 09, der so durch Drehen der ersten Gewindespindel 07 in axialer Richtung der Wendestange 01 verschiebbar ist. Zum Drehen der Gewindespindel 07 ist an ihrem am freien Ende der Wendestange 01 aus dieser herausgeführten Ende ein Stellelement 10, z. B. eine Mutter 10 drehfest angebracht, die z. B. mit Hilfe eines aufgesteckten Schlüssels drehbar ist. Die Seitenflächen des ersten Kolbens 09 liegen dicht an der Innenfläche des hohlzylindrischen Schließkörpers 03 an.
  • Ein entsprechender zweiter Kolben 11, der mit Hilfe einer zweiten, ebenfalls eine Mutter 10 tragenden Gewindespindel 12 axial verschiebbar ist, ist, wie Fig. 3 zeigt, am freien Ende der Wendestange 01 angeordnet. Die zwei Kolben 09; 11 bilden jeweils in axialer Richtung eine Begrenzung des über den Rohrabschnitt 06 mit Druckluft beaufschlagbaren Innenraums 13 der Wendestange 01.
  • Die dem Innenraum 13 zugewandten Ränder der Kolben 09; 11 folgen jeweils dem Verlauf einer Kante 14 einer um die Wendestange 01 herumgeschlungenen Materialbahn, d. h. sie haben im wesentlichen den Verlauf von zwei sich jeweils um den halben Kolbenumfang erstreckenden schraubenlinienförmigen Abschnitten von jeweils entgegengesetzter Händigkeit.
  • Der Gleitstein 23 trägt zwei unter einem Winkel von 90° zueinander abstehende Arme 16, an deren Ende jeweils ein Anschlag 17 montiert ist, der eine in Fig. 2 gezeigte, der Wendestange 01 zugewandte konkave Seite 18 aufweist. Die beiden Anschläge 17 begrenzen die Schwenkbewegungsfreiheit der Wendestange 01 in dem Gelenk 26 auf exakt 90°. Für eine Feineinstellung der Einstellpositionen bzw. der Schwenkbewegungsfreiheit kann ein Justiermechanismus zum Verstellen der Position des Anschlags 17 parallel zur Richtung der Linie A-A vorgesehen werden.
  • Die Wendestange 01 trägt an zwei gegenüberliegenden Seiten Vorsprünge 33, die jeweils eine dem Mantel 02 der Wendestange 01 zugewandte Schrägfläche 34 aufweisen. Eine in jedem Arm 16 drehbar gelagerte Welle 36 trägt an einem von der Wendestange 01 abgewandten Ende einen Vierkantfortsatz 37, auf den ein entsprechender Schlüssel zum Schwenken der Welle 36 aufsteckbar ist. An ihrem gegenüberliegenden, der Wendestange 01 zugewandten Ende trägt die Welle 36 einen Riegel 38, der an dem linken Arm 16 des Gleitsteins 23 und am rechten Arm 16 jeweils in um 90° gegeneinander verschwenkten Positionen gezeigt ist. Der Riegel 38 des rechten Arms 16 greift hinter die Schrägfläche 34 des Vorsprungs 33 ein und hält so die Wendestange 01 gegen den rechten Anschlag 17 gepresst. Der Riegel 38 weist seinerseits eine Schrägfläche auf, die in dem verriegelten Zustand gegen die Schrägfläche 34 des Vorsprungs 33 drückt. Durch den schrägen Verlauf dieser Schrägflächen 34 wird erreicht, dass wenn durch Schwenken des Riegels 38 aus der am Riegel 38 des linken Arms 16 gezeigten vertikalen Stellung in die horizontale Stellung die Wendestange 01 an dem Anschlag 17 festgelegt wird, der Riegel 38 bereits hinter den Vorsprung 33 eingreifen kann, bevor die Wendestange 01 unmittelbar am Anschlag 17 anliegt, und dass die Verriegelung spielfrei ist.
  • Fig. 5 zeigt eine Draufsicht auf eine Wendevorrichtung gemäß einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung. Die hier vollständig gezeigte Wendestange 01, der Gleitstein 23 sowie die ihn tragenden Tragspindel 21 und Gewindespindel 22 sind die gleichen wie oben mit Bezug auf Fig. 1 bis 4 beschrieben. Der Gleitstein 23 trägt auch jeweils einen linken und einen rechten Anschlag 17 zum Begrenzen der Schwenkbewegungsfreiheit der Wendestange 01. An einem zweiten Arm 39 ist das Gehäuse eines Linearstellglied 41, z. B. doppelt wirkenden Pneumatikzylinders 41 aufgehängt. Die Aufhängung greift an denjenigen Ende des Zylinders 41 an, an dem auch eine Kolbenstange 42 aus dem Gehäuse austritt. Die Kolbenstange 42 ist wiederum gelenkig mit der Wendestange 01 verbunden. Durch Ein- und Ausfahren der Kolbenstange 42 ist die Wendestange 01 zwischen ihren Arbeitspositionen an einem der zwei Anschläge 17 verstellbar; durch Arretieren der Kolbenstange 42 kann sie in jeweils einer dieser Arbeitsstellungen unbeweglich gehalten werden.
  • Diese Ausgestaltung ermöglicht ein ferngesteuertes Umschalten der Wendestange 01 zwischen ihren zwei Arbeitspositionen, ohne dass ein direkter Zugang einer Bedienungsperson zu der Wendestange erforderlich ist.
  • Fig. 6 zeigt einen Ausschnitt einer Wendevorrichtung gemäß einer dritten Ausgestaltung der Erfindung. Wiederum sind die Wendestange 01, deren Vorsprünge 33, das Gelenk 26 und der Gleitstein 23 die gleichen wie mit Bezug auf Fig. 1 bis 4 beschrieben. Es ist lediglich ein Arm 16 in der Fig. 6 dargestellt, ein symmetrisch dazu angeordneter zweiter Arm ist vorhanden. Der Arm 16 trägt zusätzlich zum Anschlag 17 ein Linearstellglied 43, das elektromagnetisch betrieben sein kann oder bei dem es sich wie im Falle der Fig. 5 um einen Pneumatikzylinder 41 handeln kann. Das Linearstellglied 43 trägt parallel zur Längsachse der Wendestange 01 verschiebbar einen Riegel 38. Der Riegel 38 weist zwei Schrägflächen 44; 46 auf, von denen die eine Schrägfläche 44 parallel zur Schrägfläche 34 des Vorsprungs 33 ausgerichtet ist und die andere Schrägfläche 46 sich nahezu senkrecht zur Bewegungsrichtung des Riegels 38 erstreckt. So trifft, wenn die Wendestange 01 in die in der Fig. 6 dargestellte Anschlagposition bewegt wird, der Vorsprung 33 zunächst auf die Schrägfläche 44 und gleitet an dieser entlang, wobei der Riegel 38 entgegen einer von dem Linearstellglied 43 ausgeübten Kraft zurückgedrängt wird. Wenn der Vorsprung 33 die Schrägfläche 44 passiert hat, springt der Riegel 38 wieder vor, und die Schrägflächen 34; 46 kommen in Kontakt miteinander, wodurch die Wendestange 01 in der dargestellten Anschlagposition arretiert wird. Um die Wendestange 01 in die jeweils andere Position zu schwenken, wird das Linearstellglied 43 angesteuert, so dass es den Riegel 38 zurückzieht und die Wendestange 01 freigibt. Bezugszeichenliste 01 Wendestange
    02 Mantel
    03 Schließkörper, Hohlzylinder
    04 Loch
    05 -
    06 Rohrabschnitt
    07 Gewindespindel, erste
    08 Loch
    09 Kolben, erster
    10 Stellelement, Mutter
    11 Kolben, zweiter
    12 Gewindespindel, zweite
    13 Innenraum
    14 Kante
    15 -
    16 Arm
    17 Anschlag
    18 Seite, konkave
    19 -
    20 -
    21 Tragspindel
    22 Gewindespindel, dritte
    23 Gleitkörper, Gleitstein
    24 Mutter, geteilte
    25 -
    26 Gelenk
    27 Körper, flachzylindrischer
    28 Fortsatz
    29 Bohrung
    30 -
    31 Kammer
    32 Anschlussstutzen
    33 Vorsprung
    34 Schrägfläche
    35 -
    36 Welle
    37 Vierkantfortsatz
    38 Riegel
    39 Arm
    40 -
    41 Linearstellglied, Pneumatikzylinder
    42 Kolbenstange
    43 Linearstellglied
    44 Schrägfläche
    45 -
    46 Schrägfläche

Claims (16)

1. Wendevorrichtung mit einer Wendestange (01) zur Umlenkung einer Materialbahn, die einen mit Löchern (08) versehenen Mantel (02), einen druckluftgespeisten Innenraum (13) und einen Schließkörper (03) aufweist, und einem die Wendestange (01) schwenkbar tragendes Gestell, wobei der Schließkörper (03) in dem Innenraum (13) zwischen zwei Stellungen bewegbar ist, in der er jeweils eine Gruppe der Löcher (08) verschlossen hält, dadurch gekennzeichnet, dass die Wendestange (01) an einem ihrer Längsenden mit dem Gestell unverbunden ist, dass eine Druckluftzufuhrleitung (32, 31, 29, 06) durch ein die Wendestange (01) mit dem Gestell verbindendes Gelenk (26) geführt ist.
2. Wendevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckluftzufuhrleitung konzentrisch zur Schwenkachse der Wendestange (01) angeordnet ist.
3. Wendevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Kolben (09; 11), der den druckluftgespeisten Innenraum (13) axial begrenzt, in der Wendestange (01) axial verschiebbar ist.
4. Wendevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Stellelement (10) zum Einstellen der Position des wenigstens einen Kolbens (09; 11) an dem unverbundenen Ende aus der Wendestange (01) herausgeführt ist.
5. Wendevorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schließkörper (03) ein Hohlzylinder (03) ist, und dass der wenigstens eine Kolben (09; 11) innerhalb des Hohlzylinders (03) angeordnet ist.
6. Wendevorrichtung nach Anspruch 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Kolben (09) dem mit dem Gelenk (26) verbundenen Längsende der Wendestange (01) zugeordnet ist, und dass ein Rohrabschnitt (06) der Druckluftzufuhrleitung den Kolben (09) durchquert.
7. Wendevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gestell zwei Anschläge (17) zum Festlegen der Endpositionen der Schwenkbewegungsfreiheit der Wendestange (01) aufweist.
8. Wendevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch, dass wenigstens eine Fixiereinrichtung (33, 34, 36, 38; 33, 34, 38, 43) zum Fixieren der Wendestange (01) in jeweils einer Endposition der Schwenkbewegungsfreiheit.
9. Wendevorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass jede Fixiereinrichtung (33, 34, 36, 38; 33, 34, 38, 43) einen mit dem Gestell verbundenen Riegel (38) zum Eingreifen an einem Vorsprung (33) der Wendestange (01) umfasst.
10. Wendevorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (38) der Spanneinrichtung (33, 34, 36, 38) um eine zur Längsachse der Wendestange (01) senkrechte Achse schwenkbar ist.
11. Wendevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schließkörper (03) um die Längsachse der Wendestange (01) zwischen den zwei Stellungen drehbar ist.
12. Wendevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Linearstellglied (41), insbesondere ein Pneumatikzylinder (41), zum Schwenken der Wendestange (01) mit dem Gestell und der Wendestange (01) verbunden ist.
13. Wendevorrichtung mit einer Wendestange (01) zur Umlenkung einer Materialbahn, die einen mit Löchern (08) versehenen Mantel (02), einen druckluftgespeisten Innenraum (13) und einen Schließkörper (03) aufweist, und einem die Wendestange (01) schwenkbar tragendes Gestell, dadurch gekennzeichnet, dass die Wendestange (01) an einem ihrer Längsenden mit dem Gestell unverbunden ist, dass ein Linearstellglied (41), insbesondere ein Pneumatikzylinder (41), zum Schwenken der Wendestange (01) mit dem Gestell und der Wendestange (01) verbunden ist.
14. Wendevorrichtung mit einer Wendestange (01) zur Umlenkung einer Materialbahn, die einen mit Löchern (08) versehenen Mantel (02), einen druckluftgespeisten Innenraum (13) und einen Schließkörper (03) aufweist, und einem die Wendestange (01) schwenkbar tragendes Gestell, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Fixiereinrichtung (33, 34, 36, 38; 33, 34, 38, 43) zum Fixieren der Wendestange (01) in jeweils einer Endposition angeordnet ist.
15. Wendevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schließkörper (03) in dem Innenraum (13) zwischen zwei Stellungen bewegbar ist, in der er jeweils eine Gruppe der Löcher (08) verschlossen hält.
16. Wendevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wendestange (01) an einem ihrer Längsenden mit dem Gestell unverbunden ist.
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