DE10142564A1 - Stativ - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Stativ 100, das beispielsweise zur Aufnahme eines Operationsmikroskops 109 ausgelegt ist. Dieses Stativ hat eine um eine Drehachse 110 bewegliche Ständersäule 101 mit einem ersten Trägerarm 104 und einem zweiten Trägerarm 107, der bzgl. des ersten Trägerarmes 104 um eine erste Schwenkachse 111 und eine zweite Schwenkachse 112 bewegt werden kann. Zum Erzeugen einer Rückstellkraft für den zweiten Trägerarm 107 ist ein Seilzug 114 als Mittel zum Koppeln 114 vorgesehen, der den zweiten Trägerarm 107 mit Gegengewicht 113 als Mittel zum Erzeugen einer Rückstellkraft um die Achse 112 koppelt. Das Gegengewicht 113 ist im Bereich der Ständersäule 101 angeordnet, um eine Trägheitswirkung bei einer Bewegung des Stativs 100 um die Drehachse 110 zu minimieren. Zum Unterdrücken einer Rückkopplung einer Bewegung des zweiten Trägerarmes 107 um die Drehachse 111 zu dem Gegengewicht 113 ist in dem Seilzug ein Freilaufdrehgelenk 121 vorgesehen.
Description
Die Erfindung betrifft ein Stativ, insbesondere zur Aufnahme eines medizinischen Gerätes,
beispielsweise eines Operationsmikroskops, mit einem ersten Trägerarm und einem
zweiten Trägerarm, wobei der zweite Trägerarm bzgl. des ersten Trägerarms schwenk
beweglich an einer ersten Achse und einer zweiten Achse gelagert ist und Mittel zum
Koppeln vorgesehen sind, die den zweiten Trägerarm mit einem Mittel zum Erzeugen
einer Rückstellkraft um wenigstens eine der Achsen koppeln.
Ein derartiges Stativ ist aus der US 5,494,034 bekannt. Dort ist ein Bodenstativ be
schrieben, welches eine Ständersäule umfaßt, an der eine Trägervorrichtung mit einem
ersten und einem zweiten Trägerarm angeordnet ist. Der erste Trägerarm ist an der
Ständersäule drehbar gelagert. An einem Endbereich des ersten Trägerarmes ist der zweite
Trägerarm schwenkbeweglich befestigt und bzgl. zwei zu dem ersten Trägerarm ortho
gonalen Achsen bewegbar. Weiter offenbart die US 5,494,034 ein Deckenstativ mit einer
Ständersäule, die an einer Decke festgelegt ist. An dieser Ständersäule ist ein Ausgleichs
gewicht vorgesehen, das an einem Hebelarm aufgenommen ist und mit diesem um die
Ständersäule gedreht werden kann. Dieser Hebelarm ist über ein Zahnriemengetriebe mit
einer Trägerarmvorrichtung aus erstem und zweitem Trägerarm gekoppelt. Der erste
Trägerarm der Trägerarmvorrichtung ist an der Ständersäule schwenkbeweglich gelagert.
Der zweite Trägerarm ist wiederum am ersten Trägerarm schwenkbeweglich angeordnet.
An dem zweiten Trägerarm ist ein medizinisches Gerät aufgenommen. Die Gewichtskraft
des an dem zweiten Trägerarm aufgenommenen medizinischen Geräts wird mittels des
Ausgleichsgewichts weitgehend ausgeglichen.
In der EP 0 293 228 B1 ist ein Stativ für ein Operationsmikroskop beschrieben, bei dem
ein Gestängemechanismus zur Kopplung von Operationsmikroskop und Gegengewichten
vorgesehen ist. Mittels dieser Gegengewichte ist es möglich, das Stativ auszubalancieren
und somit das Operationsmikroskop nahezu frei von Gewichtskräften zu bewegen.
Aus der WO 97/13997 ist ein Bodenstativ mit Gewichtsausgleich zur Aufnahme eines
Operationsmikroskops bekannt. Dieses Stativ hat eine Ständersäule, an der eine Träger
armvorrichtung mit einem ersten und einem zweiten Trägerarm aufgenommen ist. Dabei ist
der erste Trägerarm an der Ständersäule schwenkbeweglich befestigt. Der zweite Träger
arm ist wiederum am ersten Trägerarm drehbar gelagert. Das Operationsmikroskop ist in
einem Endbereich des zweiten Trägerarmes aufgenommen. Zum Ausgleich der am
Operationsmikroskop angreifenden Gewichtskraft sind am ersten und zweiten Trägerarm
jeweils Gegengewichte vorgesehen. Diese Gegengewichte balancieren den ersten und
zweiten Trägerarm nach dem Prinzip einer Balkenwaage aus.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Stativ bereitzustellen, das einerseits platzsparende Ab
messungen aufweist, andererseits jedoch ermöglicht, daß ein schweres, am Stativ auf
genommenes, medizinisches Gerät leicht in beliebige Richtungen bewegt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch ein Stativ mit den Merkmalen des Anspruchs 1 oder 3 gelöst.
Bei einem Stativ gemäß Anspruch 1 sind den Mitteln zum Koppeln Mittel zugeordnet, die
ein Rückkoppeln einer Bewegung des zweiten Arms um wenigstens eine der beiden
Achsen zu dem Mittel zum Erzeugen einer Rückstellkraft vermeiden. Auf diese Weise wird
ein Stativ geschaffen, bei dem ein Rückstellmoment für eine Achse zum Ausgleich einer
entsprechenden Stativbelastung keinerlei Auswirkungen auf die Bewegbarkeit des Stativs
um eine andere Achse hervorruft.
In Weiterbildung der Erfindung umfaßt das Mittel zum Erzeugen einer Rückstellkraft ein
Gewicht. Dieses Gewicht wirkt als Gegengewicht. Auf diese Weise kann unter Beibe
haltung einer einfachen Konstruktion durch Vergrößern oder Verkleinern des Gegenge
wichts eine Rückstellkraft für ein unterschiedliches Gewicht des von dem Stativ aufge
nommenen, medizinischen Geräts eingestellt werden.
Bei einem Stativ gemäß Anspruch 3 umfaßt das Mittel zum Erzeugen einer Rückstellkraft
ein im Bereich einer Ständersäule bewegtes Gewicht. Unter einem Gewicht, das im
Bereich einer Ständersäule bewegbar angeordnet ist, wird dabei ein Gewicht verstanden,
welches sich nahe bei bzw. in der Ständersäule befindet und dessen Position dort verändert
werden kann. Indem es auf oder unmittelbar bei einer Drehachse der Ständersäule
angeordnet ist, können Trägheitskräfte minimiert werden, die bei Drehung des Stativs um
die Drehachse der Ständersäule auftreten. Diese Trägheitskräfte haben ihre Ursache in dem
Gewicht und wirken der betreffenden Stativbewegung um die entsprechende Drehachse
mit einem Gegenmoment entgegen. Eine solche Anordnung des Gewichts gewährleistet
also eine leichte Drehbarkeit des Stativs um eine Achse der Ständersäule. Außerdem kann
so ein kippstabiles Stativ mit niedrigem Geräteschwerpunkt geschaffen werden.
In Weiterbildung der Erfindung sind die Mittel zum Koppeln als Seilzug ausgebildet. Auf
diese Weise können die Mittel zum Koppeln leicht an eine gewünschte Stativgeometrie
angepaßt werden.
In Weiterbildung der Erfindung sind die Mittel zum Koppeln als Gestängeanordnung aus
gebildet. Auf diese Weise wird ein Stativ geschaffen, das hohen mechanischen Belastungen
standhält.
In Weiterbildung der Erfindung gleichen die Mittel zum Erzeugen einer Rückstellkraft eine
an dem zweiten Arm angreifende Gewichtskraft aufgrund einer daran angeordneten Last
aus. Auf diese Weise ist es möglich, das Stativ vollständig auszubalancieren, so daß das am
Stativ aufgenommene, medizinische Gerät nahezu kraftlos bewegt werden kann.
In Weiterbildung der Erfindung wird bei dem Stativ über den Seilzug eine ausgleichende
Rückstellkraft übertragen, die an dem zweiten Arm in einem Abstand von einer Ständer
säule angreift, wobei der Seilzug in eine Parallelrichtung zur Ständersäule umgelenkt ist.
Auf diese Weise kann ein Gegengewicht im Bereich der Ständersäule angeordnet werden,
um so ein kippstabiles Stativ bereitzustellen, dessen Schwerpunkt im Bereich der Ständer
säule liegt.
In Weiterbildung der Erfindung ist eine Umlenkung zum Führen des Seilzugs in der Nähe
einer Ständersäule vorgesehen. Auf diese Weise ist es möglich, in der Ständersäule ein
Ausgleichsgewicht zu führen.
In Weiterbildung der Erfindung ist beim Stativ der erste Trägerarm um eine zur Ständer
säule im wesentlichen parallele Drehachse drehbar. Auf diese Weise wird ein Stativ mit
großem Arbeitsbereich bereitgestellt.
In Weiterbildung der Erfindung sind die Mittel zum Koppeln wenigstens einmal unter
brochen und die Mittel zum Unterdrücken einer Rückkopplung einer Bewegung als Dreh
entkopplung ausgebildet. Auf diese Weise wird eine leichte Bewegbarkeit des Stativs ge
währleistet. Insbesondere bei Verwendung eines Seilzuges als Mittel zum Koppeln oder
einer Gestängeanordnung wird ein Verdrillen oder Verwinden von Seilzug bzw. Gestänge
vermieden.
In Weiterbildung der Erfindung sind die Mittel zum Unterdrücken einer Rückkopplung
einer Bewegung des zweiten Arms als ein eine Drehbewegung des zweiten Arms ent
koppelndes Freilaufdrehgelenk ausgebildet. Auf diese Weise ist es möglich, das Verdrillen
eines Seilzugs als Mittel zum Koppeln zu unterbinden.
In Weiterbildung der Erfindung ist die erste Achse im wesentlichen orthogonal zur zweiten
Achse. Unter einer im wesentlichen orthogonalen Orientierung von erster und zweiter
Achse wird eine Orientierung dieser Achsen verstanden, bei der diese innerhalb eines
Toleranzintervalls um ± 20° senkrecht aufeinander stehen. Auf diese Weise wird ein
Trägerarmsystem mit zwei Bewegungsfreiheitsgraden bereitgestellt, deren Gang von einem
Benutzer des Stativs leicht erfaßt werden kann.
In Weiterbildung der Erfindung sind die erste und die zweite Achse in Abstand vonein
ander angeordnet. Auf diese Weise wird eine mechanisch einfache Bauform der Stativge
lenke ermöglicht.
In Weiterbildung der Erfindung liegt das Freilaufdrehgelenk auf einer der Achsen. Auf
diese Weise kann als Freilaufdrehgelenk ein Wirbelblock verwendet werden, der die nahe
zu vollständige Unterdrückung einer Rückkopplung bewirkt.
In Weiterbildung der Erfindung ist der Seilzug wenigstens abschnittsweise über Rollen
entlang einer der Achsen geführt. Auf diese Weise wird eine besonders reibungsarme
Seilführung geschaffen.
In Weiterbildung der Erfindung sind die Mittel zum Rückkoppeln als Gestänge ausge
bildet, das eine entlang einer der Achsen verschiebbare Übertragungsstange umfaßt. Auf
diese Weise ist es möglich, eine von einem Gegengewicht hervorgerufene Hebelwirkung
als Rückstellkraft für ein am Stativ angeordnetes, medizinisches Gerät auszunutzen.
In Weiterbildung der Erfindung umfaßt das Stativ als Mittel zum Erzeugen einer Rück
stellkraft einen Hebelarm, der an einem der Trägerarme angeordnet ist und ein Gegenge
wicht trägt, wobei die Mittel zum Koppeln eine Schwenkbewegung des Hebelarms an eine
Schwenkbewegung des zweiten Trägerarms koppeln. Auf diese Weise ist es möglich, ein
mit sich ändernder Stellung des medizinischen Geräts variierendes Lastmoment durch ein
an das Lastmoment angepaßtes Gegenmoment auszugleichen.
In Weiterbildung der Erfindung ist das Stativ als Bodenstativ ausgebildet. Auf diese Weise
wird ein leicht transportables Stativ bereitgestellt.
Wird das Stativ mit dieser Bauform als Deckenstativ ausgebildet, so wird ein besonders
platzsparender Stativaufbau geschaffen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und
werden nachfolgend beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform eines Stativs;
Fig. 2 den Aufbau eines Freilaufdrehgelenks in einem Stativ aus Fig. I, und
Fig. 3 eine zweite Ausführungsform eines Stativs.
Die Fig. 1 zeigt ein als Deckenstativ ausgebildetes Stativ 100, welches mittels einer
Ständersäule 101 mit Drehgelenk 102 an einer Decke 103, beispielsweise in einem
Operationssaal aufgehängt ist. In Alternative zur Ausführung des Stativs 100 als Decken
stativ ist es auch möglich, unter Beibehaltung des wesentlichen Konstruktionsprinzips,
dieses als Bodenstativ auszubilden. In diesem Fall wird beispielsweise die Ständersäule
101 mit Drehgelenk 102 auf einen geeigneten Stativfuß montiert.
Die Ständersäule 101 ist mit einem als Tragarm wirkenden, ersten Trägerarm 104 ver
bunden, an dem in einem Endbereich über einen Hubarmträger 105 mit Drehgelenk 106 ein
zweiter Trägerarm 107 aufgenommen ist. Dieser zweite Trägerarm 107 wirkt als Hubarm.
Er hat in einem Endbereich ein Gelenk 108, an dem ein Operationsmikroskop 109 als me
dizinisches Gerät gelagert ist.
Der Trägerarm 104 kann aufgrund des Drehgelenks 102 an der Ständersäule 101 um eine
zur Ständersäule parallele Drehachse 110 geschwenkt werden. Das Drehgelenk 106 im
Hubarmträger 105 gewährleistet, daß der zweite Trägerarm 107 um eine Drehachse 111
schwenkbar ist. Die Drehachse 111 verläuft dabei im wesentlichen parallel zur Ständer
säule 101 und liegt beim anhand von Fig. 1 erläuterten Ausführungsbeispiel in der
Zeichenebene. Unter einem im wesentlichen parallelen Verlauf von Drehachse 111 und
Ständersäule 101 wird dabei auch ein Verlauf verstanden, der beispielsweise bedingt durch
Fertigungstoleranzen von einem strengen, parallelen Verlauf abweicht.
Am Hubarmträger 105 ist der zweite Trägerarm 107 in Abstand vom ersten Trägerarm 104
an einer Schwenkachse 112 schwenkbeweglich gelagert. Diese Schwenkachse verläuft
einerseits orthogonal zur Drehachse 111 des Hubarmträgers 105 und ist in der Figur
senkrecht zur Zeichenebene orientiert. Diese Aufhängung des Hubarmträgers 105 er
möglicht es beispielsweise, den Trägerarm 107 aus einer Schwenkposition A in eine
mittels gestrichelten Linien angedeutete Schwenkposition A' zu bewegen.
Um eine an dem Operationsmikroskop 109 angreifende Gewichtskraft auszugleichen, die
an der Schwenkachse 112 einen Moment hervorruft, welches bestrebt ist, das Operations
mikroskop 109 abzusenken, ist bei dem Stativ 100 ein Gegengewicht 113 vorgsehen.
Dieses Gegengewicht 113 dient als Mittel zum Erzeugen einer Rückstellkraft. Das Gegen
gewicht 113 ist im Bereich der Ständersäule 101 angeordnet. Damit wird eine Trägheits
wirkung des Gegengewichts 113 bei einer Bewegung der Ständersäule 101 mit den
Trägerarmen 104 und 107 um die Drehachse 110 minimiert, bei der das Gegengewicht ein
unerwünschtes Gegenmoment hervorruft und somit die Bewegung um die Drehachse 110
erschweren würde. Ferner liegt so der Gesamtschwerpunkt des Stativs bei
aufgenommenem Operationsmikroskop im Bereich der Ständersäule 101 in der Nähe der
Drehachse 110, und es werden beim Drehgelenk 102 solche Lagerkräfte minimiert, die
senkrecht zu dessen Drehachse 110 orientiert sind.
Das Gegengewicht 113 ist über einen Seilzug 114 als Mittel zum Koppeln mit einer Um
lenkrolle 115 verbunden, über die ein Moment auf die Schwenkachse 112 aufgebracht
wird, das die Gewichtskraft des Operationsmikroskops 109 ausgleicht. Dieser Seilzug 114
koppelt somit das Gegengewicht 113 mit einer Bewegung des zweiten Trägerarms 107 um
die Schwenkachse 112. Der Seilzug 114 wird von der Umlenkrolle 115 entlang der Dreh
achse 111 des Drehgelenks 106 in dem Hubarmträger 105 geführt. Mittels einer Umlenk
rolle 116 wird es zum ersten Trägerarm 104 hin umgelenkt und auf eine Umlenkrolle 117
gelegt, an der das von dem Gegengewicht 113 hervorgerufene Gegenmoment angreift. Bei
dem in der Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Umlenkrollen 116 und 117 auf
Drehachsen 118, 119 gelagert, die jeweils zum ersten Trägerarm 104 und zur Zeichenebene
senkrecht orientiert sind. Das Gegengewicht 113 greift an der Umlenkrolle 117 mit einem
Hebelarm 120 an. Bei Bewegung des zweiten Trägerarmes 107 mit einem an ihm aufge
nommenen Operationsmikroskop 109 aus einer ersten Schwenkposition A in die zweite mit
gestrichelten Linien angedeutete Schwenkposition A' wird das an dem Hebelarm 120 auf
genommene Gegengewicht 113 aus der Stellung B in die Stellung B' bewegt, die in ent
sprechender Weise mit gestrichelten Linien angedeutet ist. In den jeweiligen Stellungen
des Gegengewichts 113 sind die resultierenden Hebelarme unterschiedlich und an die
momentane Stellung des zweiten Trägerarmes 108 angepaßt. Dies gewährleistet, daß trotz
eines sich ändernden Lastmoments, das an der Schwenkachse 112 angreift, wenn der
zweite Trägerarm 107 aus der Position A in die Position A' bewegt wird, mittels des
Gegengewichts 113 eine gerade benötigte Ausgleichskraft erzeugt wird.
Im Bereich des Hubarmträgers 105 ist im Seilzug 114 auf der Drehachse 111 ein Freilauf
drehgelenk 121 vorgesehen. Dieses Freilaufdrehgelenk 121 bewirkt, daß sich bei einer
Bewegung des zweiten Trägerarmes 107 um die Drehachse 111 das Seil des Seilzuges 114
nicht verdrillt. Außerdem unterteilt das Freilaufdrehgelenk 121 den Seilzug 114 in einen
dem zweiten Trägerarm 107 zugeordneten Abschnitt 122 und einen Abschnitt 123, der zum
Gegengewicht 113 weist. Diese betreffenden Abschnitte 122 und 123 des Seilzugs 114
sind somit zueinander frei drehbar, so daß eine Drehbewegung des zweiten Trägerarmes
107 um die Drehachse 111 von einer Bewegung des Gegengewichts 113 völlig entkoppelt
ist. Insbesondere führt eine Drehbewegung des zweiten Trägerarmes 107 um die Drehachse
111 nicht zu einer Rückkopplung dieser Drehbewegung in den Seilzugabschnitt 123, an
dem das Gegengewicht 113 angeordnet ist. Außerdem wird bei dieser Anordnung des
Gegengewichts 113 die Trägheit des Gegengewichts 113 bei einer Drehung des zweiten
Trägerarmes 107 um die Drehachse 111 des Drehgelenks 106 am Hubarmträger minimiert.
Eine mögliche Ausführungsform für das Freilaufdrehgelenk 120 aus Fig. 1 ist in der
Fig. 2 gezeigt. Dieses Freilaufdrehgelenk ist als kugelgelagertes Drehgelenk ausgebildet.
Der zum Gegengewicht 113 aus Fig. 1 weisende Abschnitt des Seilzuges 201 ist mit einer
Kugelträgerplatte 202 verbunden. Der zum Hubarm 107 aus Fig. 1 weisende Abschnitt
des Seilzuges 205 ist wiederum an einem Kugellagergehäuse 203 festgelegt. Zwischen der
Kugelträgerplatte 202 und dem Kugellagergehäuse 203 sind Kugeln 204 angeordnet.
Dieser Aufbau ermöglicht, daß sich bei einer Drehung des zweiten Trägerarmes 107 aus
Fig. 1 um die Drehachse 111 aus Fig. 1 das Kugellagergehäuse 203 zusammen mit dem
zum zweiten Trägerarm weisenden Abschnitt des Seilzuges 205 frei drehen kann, ohne den
zum Gegengewicht 113 weisenden Abschnitt des Seilzuges 201 nennenswert zu verdrillen.
Anstatt das Freilaufdrehgelenk, wie anhand der Fig. 2 erläutert, als kugelgelagertes Dreh
gelenk auszubilden, ist es auch möglich, dieses als Wirbelblock oder in einer anderen be
kannten Weise auszuführen.
Die Fig. 3 zeigt als weitere Ausführungsform der Erfindung ein Stativ 300, dessen grund
sätzlicher Aufbau demjenigen des Stativs 100 aus Fig. 1 entspricht. Wie das Stativ 100
aus Fig. 1 ist das Stativ 300 als Deckenstativ ausgebildet und mittels einer Ständersäule
301 mit Drehgelenk 302 an einer Decke 303, beispielsweise in einem Operationssaal,
aufgehängt. Unter Beibehaltung des grundsätzlichen Aufbaus ist es jedoch auch möglich,
das Stativ 300 als Bodenstativ auszuführen, bei dem die Ständersäule 301 mit dem Dreh
gelenk 302 auf einen Stativfuß montiert ist.
An der Ständersäule 301 ist ein als Tragarm wirkender erster Trägerarm 304 befestigt.
Diesem ersten Trägerarm 304 ist ein Hubarmträger 305 mit Drehgelenk 306 zugeordnet, an
dem ein zweiter Trägerarm 307 aufgenommen ist. Dieser zweite Trägerarm 307 wirkt als
Hubarm. Er ist am Hubarmträger 305 mit einem Gelenk 308 aufgenommen und hält mit
einer Gelenkverbindung 310 ein Operationsmikroskop 309 als medizinisches Gerät.
Entsprechend dem Stativ 100 aus Fig. 1 kann der erste Trägerarm 304 mittels Drehgelenk
302 an der Ständersäule 301 um eine zur Ständersäule parallele Drehachse 311 geschwenkt
werden. Der zweite Trägerarm 307 ist mit dem Drehgelenk 306 im Hubarmträger 305 um
die Drehachse 312 bewegbar, die im wesentlichen parallel zur Ständersäule 301 verläuft
und beim Ausführungsbeispiel der Fig. 3 ebenfalls in der Zeichenebene liegt. Der zweite
Trägerarm 307 ist am Hubarmträger 305 mit dem Gelenk 308 an einer Schwenkachse 313
gelagert, die orthogonal zur Drehachse 312 des Hubarmträgers 305 orientiert ist und im
gezeigten Ausführungsbeispiel senkrecht zur Zeichenebene verläuft. Diese Anordnung der
Schwenkachse 313 ermöglicht es, beispielsweise den Trägerarm 307 beim Stativ 300 aus
einer Schwenkposition A in eine mit gestrichelten Linien angedeutete Schwenkposition B
zu bewegen.
Um eine durch die am Operationsmikroskop 309 angreifende Gewichtskraft auszugleichen,
die an der Schwenkachse 313 ein entsprechendes Lastmoment hervorruft, ist beim Stativ
300 ein Gegengewicht 314 vorgesehen, das als Mittel zum Erzeugen einer Rückstellkraft
dient. Dieses Gegengewicht 314 ist im Bereich der Ständersäule 301 angeordnet. Somit
liegt auch der Massenschwerpunkt des Gesamtsystems in der Nähe der Drehachse 311 von
Drehgelenk 302 der Ständersäule 301, und die Trägheitswirkung des Gegengewichts 314
wird minimiert.
Das Gegengewicht 314 ist über eine Gestängeanordnung als Mittel zum Koppeln mit dem
zweiten Tragarm 307 verbunden. Diese Gestängeanordnung umfaßt einen das Gegenge
wicht 314 tragenden Hebelarm 315, der an einer senkrecht zur Ständersäule 301 und zum
ersten Tragarm 304 orientierten Drehachse 316 gelagert ist. Dieser Hebelarm 315 umfaßt
ein Kugelgelenk 317, welches an der bzgl. der Drehachse 316 zum Gegengewicht 314
gegenüberliegenden Seite befindet. An diesem Kugelgelenk 317 ist eine Übertragungs
stange 318 angeschlossen, die entlang der Drehachse 312 des Drehgelenks 306 in dem
Hubarmträger 305 geführt ist. Diese Übertragungsstange 318 ist mit einem Kugelgelenk
319 an dem zweiten Trägerarm 307 befestigt. Somit ist eine Bewegung des Operations
mikroskopes 309 aus einer Schwenkposition A in eine Schwenkposition Stellung A' mit
einer entsprechenden Bewegung des Gegengewichtes 314 aus einer Stellung B in ein mit
gestrichelten Linien angedeutete Stellung B' gekoppelt. Einem Moment an der Drehachse
313 des zweiten Trägerarms 307, das eine Gewichtskraft hervorruft, die am Operations
mikroskop 309 angreift, wird somit durch ein mittels des Gegengewichts 314 erzeugtes
Moment entgegengewirkt.
Das Kugelgelenk 317 umfaßt eine Gelenkkugel mit einer Hülse, die den Hebelarm 315 frei
verschiebbar aufnimmt. In entsprechender Weise ist das Kugelgelenk 319 am zweiten
Trägerarm 307 ausgebildet. Die Übertragungsstange 318 ist entlang der Drehachse 312
zwischen den Rollen 320 und 321 verschiebbar geführt und umfaßt ein Freilaufdrehgelenk
322. Das Freilaufdrehgelenk 322 kann in entsprechender Weise zum Freilaufdrehgelenk
121 aus Fig. 1 ausgebildet sein. Es unterteilt die Übertragungsstange 318 in einen Ab
schnitt 323, der dem zweiten Trägerarm 307 zugeordnet ist und einen Abschnitt 324, der
zum Gegengewicht 314 weist.
Das Freilaufdrehgelenk 322 bewirkt, daß die betreffenden Abschnitte 323 und 324 der
Übertragungsstange 318 frei zueinander drehbar sind. Somit ist eine Drehbewegung des
zweiten Trägerarmes 307 um die Drehachse 312 des Hubarmträgers 305 mit dem Dreh
gelenk 306 von einer Bewegung des Gegengewichtes 314 entkoppelt. Insbesondere wird
somit eine Rückkopplung dieser Drehbewegung in die Gestängeanordnung zum Gegenge
wicht 314 unterdrückt.
Claims (19)
1. Stativ, insbesondere zur Aufnahme eines medizinischen Geräts, beispielsweise eines
Operationsmikroskops, mit
einem ersten Trägerarm und
einem zweiten Trägerarm, wobei
der zweite Trägerarm bzgl. des ersten Trägerarms schwenkbeweglich an einer ersten Achse und einer zweiten Achse gelagert ist und
Mittel zum Koppeln vorgesehen sind, die den zweiten Trägerarm mit einem Mittel zum Erzeugen einer Rückstellkraft um wenigstens eine der Achsen koppeln,
dadurch gekennzeichnet, daß den Mitteln zum Koppeln (114, 315-319) Mittel zum Unterdrücken einer Rückkopplung einer Bewegung des zweiten Trägerarms (107, 307) um wenigstens eine der beiden Achsen (111, 313) zu dem Mittel zum Erzeugen einer Rückstellkraft (113, 314) zugeordnet sind.
einem ersten Trägerarm und
einem zweiten Trägerarm, wobei
der zweite Trägerarm bzgl. des ersten Trägerarms schwenkbeweglich an einer ersten Achse und einer zweiten Achse gelagert ist und
Mittel zum Koppeln vorgesehen sind, die den zweiten Trägerarm mit einem Mittel zum Erzeugen einer Rückstellkraft um wenigstens eine der Achsen koppeln,
dadurch gekennzeichnet, daß den Mitteln zum Koppeln (114, 315-319) Mittel zum Unterdrücken einer Rückkopplung einer Bewegung des zweiten Trägerarms (107, 307) um wenigstens eine der beiden Achsen (111, 313) zu dem Mittel zum Erzeugen einer Rückstellkraft (113, 314) zugeordnet sind.
2. Stativ gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel zum Erzeugen einer
Rückstellkraft ein Gewicht (113, 314) umfaßt.
3. Stativ, insbesondere zur Aufnahme eines medizinischen Geräts, beispielsweise eines
Operationsmikroskops, mit
einem ersten Trägerarm und
einem zweiten Trägerarm, wobei
der zweite Trägerarm bzgl. des ersten Trägerarms schwenkbeweglich an einer ersten Achse und einer zweiten Achse gelagert ist und
Mittel zum Koppeln vorgesehen sind, die den zweiten Trägerarm mit einem Mittel zum Erzeugen einer Rückstellkraft um wenigstens eine der Achsen koppeln, insbesondere gemäß einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel zum Erzeugen einer Rückstellkraft ein im Bereich einer Ständersäule (101, 301) bewegtes Gewicht (113, 314) umfaßt.
einem ersten Trägerarm und
einem zweiten Trägerarm, wobei
der zweite Trägerarm bzgl. des ersten Trägerarms schwenkbeweglich an einer ersten Achse und einer zweiten Achse gelagert ist und
Mittel zum Koppeln vorgesehen sind, die den zweiten Trägerarm mit einem Mittel zum Erzeugen einer Rückstellkraft um wenigstens eine der Achsen koppeln, insbesondere gemäß einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel zum Erzeugen einer Rückstellkraft ein im Bereich einer Ständersäule (101, 301) bewegtes Gewicht (113, 314) umfaßt.
4. Stativ gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel
zum Koppeln als Seilzug (114) ausgebildet sind.
5. Stativ gemäß einer der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum
Koppeln als Gestängeanordnung (315-319) ausgebildet sind.
6. Stativ gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel
zum Erzeugen einer Rückstellkraft eine an dem zweiten Arm (107, 307) angreifende
Gewichtskraft aufgrund einer daran angeordneten Last, (109, 309) ausgleichen.
7. Stativ gemäß Anspruch 4 oder gemäß Anspruch 6, soweit Anspruch 6 auf Anspruch 4
zurückbezogen ist, dadurch gekennzeichnet, daß über den Seilzug (114) eine aus
gleichende Rückstellkraft übertragen wird, die an dem zweiten Arm (107) in einem
Abstand von einer Ständersäule (101) angreift, wobei der Seilzug (114) in eine
Parallelrichtung zur Ständersäule (101) umgelenkt ist.
8. Stativ gemäß einem der Ansprüche 4 oder 7 oder gemäß Anspruch 6, soweit Anspruch
6 auf Anspruch 4 zurückbezogen ist, dadurch gekennzeichnet, daß eine Umlenkung
(116) zum Führen des Seilzugs (114) in der Nähe einer Ständersäule (101) vorgesehen
ist.
9. Stativ gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der erste
Trägerarm (104, 304) um eine zur Ständersäule (101, 301) im wesentlichen parallele
Drehachse (110, 311) drehbar ist.
10. Stativ gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel
zum Koppeln (114, 312) wenigstens einmal unterbrochen sind und die Mittel zum
Unterdrücken einer Rückkopplung einer Bewegung als Drehentkopplung (121, 322)
ausgebildet sind.
11. Stativ gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel
zum Unterdrücken einer Rückkopplung einer Bewegung des zweiten Trägerarms (107,
307) als ein eine Drehbewegung des zweiten Trägerarms (107, 307) entkoppelndes
Freilaufdrehgelenk (121, 322) ausgebildet sind.
12. Stativ gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die erste
Achse (112, 313) im wesentlichen orthogonal zur zweiten Achse (111; 312) ist.
13. Stativ gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die erste
Achse (111, 312) und die zweite Achse (112, 308) in Abstand voneinander angeordnet
sind.
14. Stativ gemäß Anspruch 11 oder gemäß einem der Ansprüche 12 oder 13, soweit die
Ansprüche 12 oder 13 auf Anspruch 11 zurückbezogen sind, dadurch gekennzeichnet,
daß das Freilaufdrehgelenk (121, 322) auf einer der Achsen (111, 312) liegt.
15. Stativ gemäß Anspruch 4 oder gemäß einem der Ansprüche 6 bis 14, soweit diese auf
Anspruch 4 zurückbezogen sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Seilzug (114)
wenigstens abschnittsweise über Rollen (115, 116) entlang einer der Achsen (111)
geführt ist.
16. Stativ gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestänge eine entlang einer
der Achsen verschiebbare Übertragungsstange (318) umfaßt.
17. Stativ gemäß einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel
zum Erzeugen einer Rückstellkraft einen Hebelarm (120, 315) umfaßt, der an einem
der Trägerarme (104, 304) angeordnet ist und ein Gegengewicht (113, 314) trägt, wobei
die Mittel zum Koppeln (114, 315-319) eine Schwenkbewegung des Hebelarmes
(120, 315) an eine Schwenkbewegung des zweiten Trägerarmes (107, 307) koppeln.
18. Stativ gemäß einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Stativ als
Bodenstativ ausgebildet ist.
19. Stativ gemäß einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Stativ als
Deckenstativ (100, 300) ausgebildet ist.
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