DE10145003A1 - Verfahren und Einrichtung zur Erwärmung von Bedruckstoff und/oder Toner - Google Patents

Verfahren und Einrichtung zur Erwärmung von Bedruckstoff und/oder Toner

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Fixierung von Toner auf einem Träger bzw. einem Bedruckstoff, insbesondere einem blattförmigen Bedruckstoff, vorzugsweise für eine digitale Druckmaschine, daß dadurch gekennzeichnet ist, daß der Toner aufweisende Bedruckstoff mit Mikrowellen aus wenigstens einem Mikrowellensender bestrahlt und für das Schmelzen des Toners erhitzt wird und daß ein Toner verwendet wird, der einen starken Abfall des elastischen Moduls G' von seinem festen zu seinem flüssigen Zustand beim Erhitzen zeigt. DOLLAR A Vorzugsweise beträgt das Verhältnis des Wertes des elastischen Moduls G' des erfindungsgemäßen Toners bei dem Referenztemperaturwert, errechnet aus der Anfangstemperatur beim Beginn des Glasübergangs des Toners plus 50 DEG C, zu dem Wert des elastischen Moduls G' bei der Anfangstemperatur selbst < 10·-5·. DOLLAR A Des weiteren betrifft die Erfindung eine Einrichtung zur Fixierung von Toner, vorzugsweise zur Durchführung des genannten Verfahrens, mit wenigstens einem Mikrowellen abgebenden Sender.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Fixierung von Toner auf einem Träger bzw. einem Bedruckstoff, insbesondere einem blattförmigen oder einem bandförmigen Bedruckstoff, vorzugsweise für eine digitale Druckmaschine.
Des weiteren betrifft die Erfindung eine Einrichtung zur Erwärmung von Bedruck­ stoff und/oder Toner, insbesondere zur Fixierung von Toner auf einem Träger bzw. einem Bedruckstoff, insbesondere einem blattförmigen oder einem bandförmigen Bedruckstoff, vorzugsweise für eine digitale Druckmaschine, vorzugsweise zur Durchführung des vorgenannten Verfahrens.
Beim digitalen, insbesondere elektrostatischen oder elektrophotografischen Dru­ cken wird ein latentes elektrostatisches Bild erzeugt, das mittels geladener Toner­ partikel entwickelt wird, die ihrerseits auf einen das Bild aufnehmenden Bedruck­ stoff, z. B. Papier, übertragen werden. Das auf den Bedruckstoff übertragene Bild wird dort durch Erhitzen und Erweichen des Toners und/oder Erhitzen des Be­ druckstoffes fixiert. Durch und während dieses Prozesses verbinden sich Toner­ partikel mit dem Bedruckstoff und ggf. auch miteinander.
Für das Fixieren des Toners auf dem Bedruckstoff ist die Nutzung von Mikrowellen prinzipiell bekannt. Da die Absorption von Mikrowellenenergie im Toner üblicher­ weise um mindestens eine Größenordnung kleiner ist als im Bedruckstoff, wird be­ vorzugt der Bedruckstoff durch die Mikrowellen aufgeheizt und der Bedruckstoff erhitzt seinerseits den auf ihm befindlichen Toner, und zwar bis auf eine Tempe­ ratur, bei der sich der Toner mit dem Bedruckstoff verbindet. Bekanntermaßen sind bei der Nutzung von Mikrowellen für die Fixierung des Toners charakteris­ tische Werte des verwendeten Bedruckstoffes, wie zum Beispiel Gewicht, Feuchte und Zusammensetzung, kritisch und zu berücksichtigen.
So ist beispielsweise aus der US-A-4 511 778 eine Bildfixierungseinrichtung be­ kannt, die ein Bild aus Toner unter Nutzung von Hochfrequenzwellen, insbeson­ dere Mikrowellen, auf einem Bedruckstoff, insbesondere einem Blatt Papier, fixiert. Ein Aspekt der bekannten Einrichtung ist dabei die Möglichkeit, die Mikrowellen in Abhängigkeit von der Größe des Bedruckstoffes abzugeben, um unter Berücksich­ tigung dieser Größe als charakteristischen Wert des Bedruckstoffes eine sachge­ rechte Aufschmelzung und Fixierung des Toners zu gewährleisten.
Dies ist eine Vorgehensweise, die recht pauschal ist und nur eine unmittelbar of­ fensichtliche Größe des Bedruckstoffes berücksichtigt und vor der Fixierung für den Betrieb der Einrichtung vorgibt, etwa gemäß einer Überlegung, daß ein größe­ res zu erwärmendes Stück aufgrund seiner größeren Wärmekapazität insgesamt mehr Energie benötigt als ein kleineres zu erwärmendes Stück.
Durch diese pauschale Vorgabe bleiben aber weitere kritische Aspekte bei der Nutzung von Mikrowellen für die Fixierung von Toner unberücksichtigt. So ist zum Beispiel die zitierte Vorgehensweise nur beim Schwarz-Weiß-Druck mit Papierge­ wichten von einer geringen Variationsbreite verwendbar, während das eventuell unterschiedliche Verhalten unterschiedlich farbiger Toner und unterschiedlicher Papiergewichte mit eventuell auch noch unterschiedlichem Wassergehalt in dieser pauschalen, auf die Größe des Bedruckstoffes abgestimmten Weise nicht berück­ sichtigbar ist. Bei einem Farbdruck kann das Tonerbild beispielsweise vier ver­ schiedene Tonerschichten aufweisen. Dabei beträgt die maximale Dichte jeder Tonerschicht auf dem Bildträgersubstrat bzw. Bedruckstoff 100%, wobei sich eine maximale Gesamtdichte der Tonerschichten im Tonerbild von 400% ergibt. Übli­ cherweise liegt die Dichte eines einfarbigen Tonerbildes im Bereich von 0% bis 100% Dichte, eines farbigen Tonerbildes im Bereich von 0% bis 290%.
Zudem kann bei der Verwendung von blattförmigem Bedruckstoff das Problem auftreten, daß in dem mit Mikrowellen bestrahlten Bereich der Randbereich des Blattes energetisch anders bearbeitet wird als der mittlere Blattbereich, so daß es zu einem ungleichmäßig erstellten Druckprodukt kommen kann.
Hinzu kommt, daß bei dem Fixieren von herkömmlichem Toner nur unter Verwen­ dung von Mikrowellen unter Umständen nur eine unvollständige Verschmelzung des Toners, je nach dessen Lagendicke, erzielt wird oder es zu Aufheizungen mit Blasenbildung in Bereichen des Toners kommt. Auch die Anhaftung des Toners auf dem Bedruckstoff ist unter Umständen unzureichend, weil bspw. die Verbin­ dung mit dem Bedruckstoff durch die zu hohe Viskosität des geschmolzenen To­ ners nicht hinreichend erzeugt wird. Probleme können vor allem dann auftreten, wenn ein Bedruckstoff in zwei nacheinander ausgeführten Druckvorgängen beid­ seitig bedruckt wird.
Wegen dieser geschilderten möglichen Probleme wird herkömmlicherweise und üblicherweise nicht auf den Einsatz einer Mikrowellenbestrahlung beim Fixieren vertraut, sondern es wird der Toner in der Praxis ohne Mikrowellenbestrahlung er­ hitzt und mit einem geheizten Walzenpaar unter Druckbeaufschlagung mit dem Bedruckstoff verbunden.
Eine berührungslose Fixierung ist prinzipiell aber zur Schonung des Druckbildes wünschenswert. Weitere Vorteile der berührungslosen Fixierung sind die Vermei­ dung von adhesivem Verschleiß und die dadurch erhöhte Standzeit der verwen­ deten Einrichtung, sowie eine bessere Verläßlichkeit der Einrichtung.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine adäquate Fixierung von To­ ner auf einem Bedruckstoff oder deren Vorbereitung mittels Mikrowellennutzung, vorzugsweise auch für einen mehrfarbigen Druck auf blattförmigem Bedruckstoff und bevorzugt unter Abstimmung auf die herrschenden besonderen Verhältnisse, zu ermöglichen.
Diese Aufgabe wird in Verfahrenshinsicht erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Toner aufweisende Bedruckstoff mit Mikrowellen aus wenigstens einem Mikro­ wellensender bestrahlt und für das Schmelzen des Toners erhitzt wird und daß ein Toner verwendet wird, der einen scharfen Übergang von seinem festen zu sei­ nem flüssigen Zustand beim Erhitzen zeigt.
Auf diese erfindungsgemäße Weise kann zum Beispiel ein Trockentoner verwen­ det werden, der bei einer mittleren Temperatur von etwa 50°C bis 70°C noch recht hart ist, so daß er über konventionelle Verfahren zu einer gewünschten mittleren Tonergröße von z. B. 8-4 Mikrometer gemahlen werden kann und auch bei Ent­ wicklungstemperaturen noch nicht klebrig wird oder schmilzt, aber bei höherer Temperatur von z. B. etwa 90°C schon sehr dünnflüssig mit niedriger Viskosität ist, so daß er ggfs. unter Ausnutzung von Kapillaritäten sich auch ohne äußeren Druck und berührungslos auf und in dem Bedruckstoff absetzt und haftet und bei einem Erkalten dann sehr schnell wieder hart wird und fixiert ist, und zwar mit ei­ nem guten, dem Bedruckstoff angepaßten Oberflächenglanz, insbesondere man­ gels ausgebildeter Korngrenzen. Letzteres spielt gerade auch bei farbigem Toner für die Farbsättigung eine bedeutsame Rolle.
Dabei kann im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Toner das Verhältnis des Wertes des elastischen Moduls G' bei dem Referenztemperaturwert, errech­ net aus der Anfangstemperatur beim Beginn des Glasübergangs des Toners plus 50°C, zu dem Wert des elastischen Moduls bei der Anfangstemperatur selbst < 1 E-5, vorzugsweise sogar < 1 E-7 sein, wobei E für Exponent auf Basis 10 ste­ hen soll.
Die Anfangstemperatur des Beginns des Glasübergangs des Toners wird bevor­ zugt bestimmt als derjenige Temperaturwert, bei dem sich die Tangenten an den Funktionsverlauf des elastischen Moduls G' als Funktion der Temperatur vor und nach dem Glasübergang schneiden.
Bevorzugt soll der Übergang des Toners von seinem festen in seinen flüssigen Zustand in einem Temperaturintervall bzw. Temperaturfenster von etwa 30° bis 50°K Größe stattfinden. Dieser Bereich soll oberhalb von 60°C, vorzugsweise etwa zwischen 70°C bis 130°C, ganz bevorzugt zwischen 75°C und 125°C liegen.
Eine nächste Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens, für die auch selbständiger Schutz beansprucht wird, zeichnet sich zur Anpassung an beson­ dere Verhältnisse dadurch aus, daß wenigstens ein physikalischer Verfahrenspa­ rameter in Abhängigkeit von einem mit dem Energieeintrag in den Toner aufweisen­ den Bedruckstoff korrelierenden Parameter gesteuert und/oder geregelt wird.
Erfindungsgemäß ist also nicht eine einfache pauschale Vorgabe vorgesehen, sondern mit Vorteil eine auf die tatsächlichen, vorzugsweise gemessenen Verhält­ nisse abgestimmte Regelung.
Dabei kann der genannte Energieeintrag im wesentlichen einer vom Gesamtsys­ tem aus Bedruckstoff und Toner aufgenommenen Mikrowellenleistung entspre­ chen, so daß erfindungsgemäß, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend, die abgegebene Leistung mit der aufgenommenen Leistung verglichen und abge­ stimmt wird. Dies entspricht wiederum im wesentlichen einer Wirkungsgradkon­ trolle und/oder -einstellung. Dabei kommt insbesondere allgemein in Betracht, ei­ ne Regelung auf Seiten des Senders im weitesten Sinne, der auch als Mikro­ wellenquelle angesprochen werden kann, und/oder auf Seiten des empfangenden Toner-Bedruckstoff-Systems bzw. dessen Handhabung vorzunehmen.
Dazu schlägt die Erfindung im einzelnen bevorzugt vor, die Leistung des Mikro­ wellensenders zu regeln und/oder die Geschwindigkeit der Bewegung des Be­ druckstoffes zu regeln und/oder die Frequenz der Mikrowellen abzustimmen, letz­ tere Maßnahme vorzugsweise auch, um eine höhere Energieabsorption unmittel­ bar im Toner selbst zu erreichen, und dadurch einen präziseren Einfluß auf dessen Verschmelzung zu nehmen als mittelbar und problematischer über den Bedruck­ stoff.
Als meßbare Parameter für die abhängige Regelung schlägt die Erfindung bevor­ zugt die Temperatur des Bedruckstoffes oder die vom Toner-Bedruckstoff-System reflektierte und also nicht absorbierte Mikrowellenenergie vor. Weitere meßbare Parameter können - ohne Begrenzung darauf - das Gewicht/ die Dicke oder der Wassergehalt des Bedruckstoffes oder Dichte und Glanz der Tonerschicht sein.
Prinzipiell können alle Frequenzen des Mikrowellenbereiches von 100 MHz bis 100 GHz verwendet werden. Üblicherweise werden die zur industriellen, wissenschaft­ lichen oder medizinischen Nutzung freigegebenen ISM-Frequenzen, vorzugsweise 2,45 GHz, genutzt. Eine Verwendung anderer Frequenzen in dem genannten wei­ ten Frequenzbereich kann aber mit Vorteil dazu führen, daß ein größerer Anteil der Strahlungsenergie als üblich vom Toner und nicht nur vom Bedruckstoff absorbiert wird.
Für eine Einrichtung der eingangs genannten Gattung, die sich in selbständiger Lösung der gestellten Aufgabe dadurch auszeichnet, daß zur Bestrahlung und Er­ hitzung des einen scharfen Übergang von seinem festen zu seinem flüssigen Zu­ stand bei seinem Erhitzen zeigenden Toners wenigstens ein Mikrowellen abge­ bender Sender vorgesehen ist, wird unabhängiger Schutz beansprucht.
Bevorzugt wird zudem ein oder mehrere Betriebsparameter regelbar vorgesehen.
Die sich erfindungsgemäß ergebenden Vorteile sind sinngemäß bereits im Zu­ sammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren geschildert worden, wobei der dortige Verfahrensparameter dem Betriebsparameter der Einrichtung ent­ spricht.
Eine Weiterentwicklung der erfindungsgemäßen Einrichtung, für die auch unab­ hängiger Schutz beansprucht wird, zeichnet sich aus durch wenigstens einen Mikro­ wellenleiter mit einem mäander- oder serpentinenförmigen Verlauf.
Die erfindungsgemäße Struktur des Mikrowellenleiters hat den Vorteil, daß zur Ap­ plikation der Mikrowellenenergie eine relativ große Mikrowellenleiterlänge als Wechselwirkungslänge mit dem Bedruckstoff für das fortlaufende Wellenfeld zur Verfügung gestellt wird. Dazu wird der Mikrowellenleiter vorzugsweise mehrfach hin und her quer zur Transportrichtung über den Transportweg für den Bedruck­ stoff geführt. Dadurch wird eine gleichmäßige und homogene Erwärmung des Be­ druckstoffes bei hohem Wirkungsgrad erreicht.
Die Mäanderform kann relativ kompakt dadurch bereitgestellt werden, daß die Mä­ anderteilabschnitte dicht aneinander gerückt werden. Zusätzlich kann die Mikro­ wellenleiterbreite für eine entsprechende Erhöhung der Feldstärke verkleinert wer­ den. Eine kompakte Bauform ist insbesondere bei einer Bedruckung des Bedruck­ stoffes im Schön- und Widerdruck und den dazu erforderlichen Fixierungen des jeweiligen Tonerbildes wünschenswert.
Abhängig von der eingespeisten Mikrowellenenergie sollte die Feldstärke maximal 3 kV/mm, vorzugsweise etwa 0,2 kV/mm bis etwa 1,0 kV/mm, betragen.
Mit jedem Durchlauf durch ein Mäanderteilstück nimmt die elektrische Feldstärke E aufgrund der Absorption durch den Bedruckstoff bzw. das Tonerbild ab. Da die Ab­ sorption nicht linear abhängig (~ E2) von der elektrischen Feldstärke ist, kann die abnehmende Feldstärke durch eine geeignete sukzessive Verringerung der Breite der aufeinanderfolgenden Mäanderteilstücke teilweise kompensiert werden. Eine Kompensation kann vorzugsweise zusätzlich oder statt dessen durch einen geeig­ neten konvergenten bzw. konischen Verlauf der Breite des Mikrowellenleiters er­ folgen. Ziel ist in jedem Falle eine weitgehend konstante elektrische Feldstärke über die Länge des Mikrowellenleiters und insbesondere auch innerhalb eines Mä­ anderteilstückes, was ebenfalls durch den genannten konvergenten Verlauf er­ reicht werden kann. Außerdem verringern diese Maßnahmen die Baugröße des Mäanders in Transport- bzw. Prozeßrichtung.
Zusätzlich läßt sich durch den konvergenten Verlauf der Abfall der Absorption in­ nerhalb eines Mäanderteilstückes teilweise kompensieren. Dazu wird die konver­ gente Geometrie so ausgelegt, daß am Anfang eines Mäanderteilstückes eine ge­ ringere elektrische Feldstärke vorherrscht als am Ende des Mäanderteilstückes. Da die Absorption nicht linear abhängig (~ E2) von der elektrischen Feldstärke E und linear abhängig von der jeweiligen Breite des Mikrowellenleiters ist, läßt sich ein geeignetes Verhältnis von Mikrowellenleiterbreite und elektrischer Feldstärke mit weitgehend konstanter Absorption über die Länge des Mäanderteilstückes fin­ den.
Die Transportrichtung des Bedruckstoffes kann in beide Richtungen senkrecht zur Erstreckung der Mäanderteilstücke erfolgen, jedoch muß beim Einlaufen und Auslaufen des Bedruckstoffes die Mikrowellenleistung in geeigneter Weise be­ rücksichtigt und geregelt werden.
Die Anzahl der Mäanderteilstücke ist abhängig von der notwendigen absorbierten Leistung bzw. von der Temperatur des Bedruckstoffes und der Homogenität sei­ ner Erwärmung bzw. Trocknung.
Die erfindungsgemäße Einrichtung ist nicht nur selbst als Fixiereinrichtung bzw. Fuser geeignet, sondern sie könnte auch als Vorwärmeinrichtung für eine nachfol­ gende Fixiereinrichtung mit Vorteil verwendet werden. Sie wäre auch als Konditio­ niereinrichtung zum Konditionieren von Bedruckstoff, insbesondere von Papier, geeignet. Eine Veränderung des Bedruckstoffes kann durch Wärmebeaufschla­ gung dann bereits vor Beginn des Druckprozesses erfolgen.
Die erfindungsgemäße Einrichtung ist bevorzugt für eine digitale Mehrfarben­ druckmaschine vorgesehen, so daß auch für eine derart ausgerüstete Druckma­ schine Schutz im Rahmen der Erfindung beansprucht wird.
Beispielhafte Erläuterungen der Erfindung erfolgen nachfolgend im Zusammen­ hang mit 5 Abbildungen, aus denen sich weitere erfinderische Maßnahmen erge­ ben, ohne daß die Erfindung auf die erläuterten Beispiele oder Abbildungen be­ schränkt ist.
Es zeigen:
Abb. 1 den Funktionalverlauf des elastischen Moduls G' eines Toners als Funkti­ on der Temperatur zur Definition der Anfangstemperatur des Glasübergangs des Toners,
Abb. 2 die gemessenen Funktionalverläufe gemäß Abb. 1 eines erfindungsgemä­ ßen Toners und zweier Toner nach dem Stand der Technik zum Vergleich,
Abb. 3 eine schematische Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Mikrowellen­ leiter,
Abb. 4 eine Seitenansicht des Mikrowellenleiters gemäß Abb. 3 und
Abb. 5 einen zweiten mäanderförmigen Mikrowellenleiter in der Draufsicht mit ei­ ner besonders kompakten Bauform.
Das G'-Verhältnis ist das Verhältnis des elastischen Moduls G' bei der Anfangs­ temperatur des Glasüberganges plus 50°C zu G' bei der Anfangstemperatur des Glasübergangs. Die Anfangstemperatur des Glasübergangs wird gemäß Abb. 1 aus dem Schnittpunkt der Tangenten an G' vor und nach dem Glasübergang be­ stimmt und liegt im dargestellten Beispiel bei knapp 70°C.
In Abb. 2 ist der gemessene Funktionalverlauf von G' gemäß Abb. 1 für drei bei­ spielhafte Toner dargestellt. Die Funktionalwerte von G' wurden durch eine rheo­ logische Messung mit einem Bolin-Rheometer, ausgerüstet mit parallelen Platten von 40 mm Durchmesser bestimmt. Es wurde eine kontinuierliche Temperaturän­ derung bei einer Frequenz von 1 rad/s entsprechend 0,16 Hz zwischen 50°C und 200°C durchgeführt. Die Spannung (strain) der Messung wurde so gewählt, daß die Probe keine Schubverdünnung zeigt (Newton'sches Verhalten).
Nur der erfindungsgemäße Toner zeigt einen scharfen Übergang von festem zu flüssigem Zustand mit einem End-G'-Wert von etwa 1.00 E-02. Daraus resultiert ein G'-Verhältnis von 5.0 E-08.
Abb. 3 zeigt schematisch in der Draufsicht einen mäander- bzw. serpentinenförmig verlaufenden Mikrowellenleiter 1, der mit seinem einen Ende an ein System 2 zur Erzeugung von Mikrowellen und mit seinem anderen Ende an einem System 3 zum Abschluß des Mikrowellenleiters angeschlossen ist und durch den in Richtung der Pfeile 4 Mikrowellen fortschreiten. Die Mäanderform weist zueinander parallele Mäanderteilstücke 11 bis 15 auf, die sich quer zu einer Transportrichtung 5 für ei­ nen Bedruckstoff erstrecken. In der Abb. 3 weisen die Mäanderteilstücke jeweils dieselbe Breite auf. Von aufeinanderfolgenden Mäanderteilstücken 11 bis 15 kann in Transportrichtung 5 jedoch jeweils das nachfolgende Mäanderteilstück gegen­ über dem vorhergehenden eine geringere Breite aufweisen und/oder es kann sich jedes Mäanderteilstück in seinem Verlauf konvergent bzw. konisch verschmälern, um etwa eine konstante elektrische Feldstärke über die ganze Länge des Mikro­ wellenleiters 1 und/oder der Mäanderteilstücke trotz Mikrowellenabsorption durch den nicht näher dargestellten Bedruckstoff zu gewährleisten.
Abb. 4 zeigt eine Seitenansicht der Anordnung gemäß Abb. 3. Gleiche Bauele­ mente sind, wie auch in der nachfolgenden Abb. 5, mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet wie in Abb. 3.
In der Abb. 4 ist ein Durchtrittsschlitz 6 für den Bedruckstoff im Mikrowellenleiter 1 erkennbar.
Abb. 5 zeigt einen Mikrowellenleiter 1 entsprechend dem Mikrowellenleiter 1 in Abb. 3, jedoch in einer besonders kompakten Bauform mit unmittelbar aneinander gerückten Mäanderteilstücken 11 bis 15.

Claims (22)

1. Verfahren zur Fixierung von Toner auf einem Träger bzw. einem Bedruckstoff, insbesondere einem blattförmigen Bedruckstoff, vorzugsweise für eine digitale Druckmaschine, dadurch gekennzeichnet, daß der Toner aufweisende Bedruckstoff mit Mikrowellen aus wenigstens ei­ nem Mikrowellensender bestrahlt und für das Schmelzen des Toners erhitzt wird und daß ein Toner verwendet wird, der einen starken Abfall des elasti­ schen Moduls G' von seinem festen zu seinem flüssigen Zustand beim Erhit­ zen zeigt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis des Wertes des elastischen Moduls G' bei dem Referenztemperaturwert, er­ rechnet aus der Anfangstemperatur beim Beginn des Glasübergangs des To­ ners plus 50°C, zu dem Wert des elastischen Moduls bei der Anfangstempe­ ratur < 10-5, bevorzugt < 10-7 beträgt.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Übergang des Toners von seinem festen in seinen flüssigen Zustand in einem Temperaturintervall von etwa 50°C oder kleiner stattfindet.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich das genannte Temperaturintervall des Zustandswechsels des Toners oberhalb 60°C, bevor­ zugt im Bereich von etwa 75°C bis etwa 125°C erstreckt.
5. Verfahren zur Fixierung eines Toner, insbesondere nach einem der vorherge­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein physikalischer Verfahrensparameter in Abhängigkeit von einem mit dem Energieeintrag in den Toner aufweisenden Bedruckstoff korre­ lierenden Parameter gesteuert und/oder geregelt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Leistung des Mikrowellensenders in Abhängigkeit vom Energieeintrag geregelt wird, in der Weise, daß bei zu niedrigem Energieeintrag die Leistung erhöht und bei zu ho­ hem Energieeintrag die Leistung verringert wird, um im Mittel einen im wesent­ lichen konstanten, sachgerechten Energieeintrag zu erhalten.
7. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Geschwindig­ keit der Bewegung des Bedruckstoffes durch einen mit den Mikrowellen be­ strahlten Bereich in Abhängigkeit vom Energieeintrag geregelt wird, in der Wei­ se, daß bei zu niedrigem Energieeintrag der Bedruckstoff mit einer geringeren Geschwindigkeit fixiert wird und bei zu hohem Energieeintrag der Bedruckstoff mit einer höheren Geschwindigkeit fixiert wird.
8. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Mikrowellen­ sender in Abhängigkeit vom Energieeintrag getunt bzw. bezüglich der Frequenz der von ihm ausgesandten Mikrowellen abgestimmt wird.
9. Verfahren nach Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß als mit dem Energieeintrag korrelierender Parameter die Temperatur des Bedruck­ stoffes genommen wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß als mit dem Energieeintrag korrelierender Parameter der Wirkungsgrad des Energieeintrags genommen wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß in einem Mikrowellenfrequenzbereich von 100 MHz bis 100 GHz außerhalb der freigegebenen ISM-Frequenzen eine Frequenz ausgewählt wird, bei der der Anteil der Absorption der Mikrowellenenergie durch den Toner ge­ messen an der Gesamtabsorption zugunsten einer höheren Absorption des Toners gewählt ist.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß ein farbiger Toner verwendet wird.
13. Einrichtung zur Erwärmung von Bedruckstoff und/oder Toner, insbesondere zur Fixierung von Toner auf einem Träger bzw. einem Bedruckstoff, insbesondere einem blattförmigen Bedruckstoff, vorzugsweise für eine digitale Druckmaschi­ ne, vorzugsweise zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorherge­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bestrahlung und Erhitzung des einen starken Abfall des elastischen Moduls G' von seinem festen zu seinem flüssigen Zustand bei seinem Erhitzen zeigenden Toners wenigstens ein Mikrowellen abgebender Sender vorgesehen ist.
14. Einrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein die Bestrahlung beeinflussender physikalischer Betriebsparameter in Abhän­ gigkeit von einem mit dem Energieeintrag in die Toner-Bedruckstoff-Anordnung korrelierenden Parameter regelbar ist.
15. Einrichtung zur Erwärmung von Bedruckstoff und/oder Toner, vorzugsweise nach Anspruch 13 oder 14, gekennzeichnet durch einen Mikrowellenleiter mit einem mäander- oder serpentinenförmigen Verlauf.
16. Einrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Mikrowel­ lenleiter Mäanderwindungen bzw. -teilstücke aufweist, die sich im wesentlichen quer zu einer Transportrichtung des Bedruckstoffes hin- und hererstrecken.
17. Einrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Mäander­ teilstücke kompakt aneinander angrenzend angeordnet sind.
18. Einrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Mikrowellenleiter für die Bereitstellung einer elektrischen Feldstärke von maximal etwa 3 kV/mm, vorzugsweise von etwa 0,2 kV/mm bis etwa 1,0 kV/mm, vorgesehen ist.
19. Einrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß aufeinanderfolgende Mäanderteilstücke eine unterschiedliche Breite auf­ weisen.
20. Einrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das jeweils nachfolgende Mäanderteilstück gegenüber dem vorhergehenden eine geringe­ re Breite aufweist.
21. Einrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß sich wenigstens ein Mäanderteilstück in seinem Verlauf verschmälert.
22. Einrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß sie für eine Mehrfarbendruckmaschine vorgesehen ist oder Bestandteil ei­ ner solchen Mehrfarbendruckmaschine ist, die nach einem elektrofotographi­ schen Druckverfahren arbeitet.
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