DE10146210A1 - Verfahren zum Justieren eines medizintechnischen Gerätes und medizintechnisches Gerät - Google Patents

Verfahren zum Justieren eines medizintechnischen Gerätes und medizintechnisches Gerät

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Abstract

Die Erfindung betrifft Verfahren zum Justieren eines im Betrieb befindlichen medizintechnischen Gerätes (1) aufgrund einer Anordnung einer neuen Komponente (20) an das medizintechnische Gerät (1). Die Erfindung betrifft außerdem ein medizintechnisches Gerät (1), das derart ausgeführt ist, dass es bei einer Anordnung eine neuen Komponente (20) an das medizintechnische Gerät (1) automatisch die neue Komponente (20) identifiziert und aufgrund der Identifizierung notwendige Schritte für eine Justieren des medizintechnischen Gerätes (1) anzeigt. Das medizintechnische Gerät (1) kann aber auch erfindungsgemäß derart ausgeführt sein, dass es sich nach der Identifizierung der neu angeordneten Komponente (20) selbsttätig justiert.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Justieren eines im Betrieb befindlichen medizintechnischen Gerätes aufgrund einer Anordnung einer neuen Komponente an das medizintechnische Gerät. Die Erfindung betrifft außerdem ein medizintechnisches Gerät, das derart ausgeführt ist, dass es bei einer Anordnung einer neuen Komponente an das medizintechnische Gerät automatisch die neue Komponente identifiziert.
  • Wenn bei einem im Betrieb befindlichen medizintechnischen Gerät ein Ersatzteil oder eine zusätzliche Komponente eingebaut oder angeschlossen wird, muss ein Servicetechniker, der das Ersatzteil oder die zusätzliche Komponente einbaut bzw. anschließt, in der Regel das medizintechnische Gerät neu justieren. Der Begriff "justieren" wird im Zusammenhang dieser Patentanmeldung im weitesten Sinne verstanden. Unter Justieren wird u. a. das Einstellen des medizintechnischen Gerätes inklusive der neuen Komponente oder, wenn die neue Komponente beispielsweise ein Softwareupdate ist, ein Konfigurieren eines das medizintechnische Gerät umfassenden Rechners verstanden. Der Servicetechniker kann während des Justierens geeignete Handbücher, die eine Anleitung zum Justieren des medizintechnischen Gerätes umfassen, zu Rate ziehen.
  • Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen muss der Hersteller des medizintechnischen Gerätes bei dem Einbau des Ersatzteils bzw. der zusätzlichen Komponente einen Nachweis über das eingebaute Ersatzteil bzw. die eingebaute zusätzliche Komponente und über das entsprechende medizintechnische Gerät führen. Deshalb notiert der Servicetechniker nach Beendigung des Einbaus eine dem eingebauten Ersatzteil bzw. der eingebauten zusätzlichen Komponente zugeordnete Kennung, beispielsweise eine Materialnummer, eine Seriennummer oder eine Revisionsnummer des Ersatzteiles bzw. der zusätzlichen Komponente, und übermittelt diese an eine zentrale Verwaltungsabteilung des Herstellers. In der Verwaltungsabteilung werden diese Kennungen in eine geeignete Datenbank oder Karteikästen eingetragen.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist daher, ein Verfahren anzugeben und ein medizintechnisches Gerät derart auszuführen, dass eine Voraussetzung für ein leichteres Justieren des medizintechnischen Gerätes, an das eine neue Komponente angeordnet wird, gegeben ist.
  • Die erste Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch ein Verfahren zum Justieren eines im Betrieb befindlichen medizintechnischen Gerätes aufgrund einer Anordnung einer neuen Komponente an das medizintechnische Gerät, aufweisend folgende Verfahrensschritte:
    • a) automatisches Identifizieren der neuen Komponente durch das medizintechnische Gerät und
    • b) aufgrund der Identifizierung der neuen Komponente, Anzeigen von für das Justieren des medizintechnischen Gerätes notwendiger Schritte durch das medizintechnische Gerät.
  • Die erste Aufgabe der Erfindung wird auch gelöst durch ein Verfahren zum Justieren eines im Betrieb befindlichen medizintechnischen Gerätes aufgrund einer Anordnung einer neuen Komponente an das medizintechnische Gerät, aufweisend folgende Verfahrensschritte:
    • a) automatisches Identifizieren der neuen Komponente durch das medizintechnische Gerät und
    • b) aufgrund der Identifizierung der neuen Komponente, automatisches selbsttätiges Justieren des medizintechnischen Gerätes.
  • Es wird also an das im Betrieb befindliche, also bereits installierte und bestimmungsgemäß eingesetzte medizintechnische Gerät eine neue Komponente angeordnet. Die neue Komponente ersetzt z. B. gemäß Varianten der Erfindung eine Komponente des medizintechnischen Gerätes oder wird zusätzlich an das medizintechnische Gerät angeordnet. Bei der neuen Komponente handelt es sich somit insbesondere um ein Ersatzteil oder eine Aufrüstung des medizintechnischen Gerätes. Aufgrund der Anordnung der neuen Komponente an das medizintechnische Gerät, was z. B. ein Einbau oder ein Anschluss der neuen Komponente oder ein Einlesen einer neuen Software in einen das medizintechnische Gerät aufweisenden Rechner sein kann, muss das medizintechnische Gerät in der Regel neu justiert werden, damit es wieder bestimmungsgemäß funktioniert. Der Begriff "Justieren des medizintechnischen Gerätes" ist im Übrigen im weitesten Sinne zu verstehen. Er umfasst insbesondere nötige Einstellungen am medizintechnischen Gerät oder der neu angeordneten Komponente oder auch ein Konfigurieren des Rechners, so dass das medizintechnische Gerät mit der neu angeordneten Komponente wieder bestimmungsgemäß einsatzbereit ist.
  • Erfindungsgemäß identifiziert das medizintechnische Gerät automatisch die neu an das medizintechnische Gerät angeordnete Komponente. Anschließend zeigt das medizintechnische Gerät beispielsweise mit einem Monitor des medizintechnischen Gerätes einzelne, für das Justieren des medizintechnischen Gerätes nötige Schritte an, die dann beispielsweise von dem Servicetechniker, der die neue Komponente an das medizintechnische Gerät angeordnet hat, ausgeführt werden. Somit braucht der Servicetechniker kein Handbuch für das Justieren zu Rate ziehen. Ihm werden vielmehr alle notwendigen Schritte zum Justieren des medizintechnischen Gerätes angezeigt. Er wird also von dem medizintechnischen Gerät durch die einzelnen durchzuführenden Schritte des Justierens geführt.
  • Anstelle der angezeigten Schritte kann sich das medizintechnische Gerät auch selbsttätig justieren. Aufgrund der Identifizierung der neuen Komponente kann beispielsweise ein in einem Rechner des medizintechnischen Gerätes gespeichertes Rechnerprogramm automatisch aufgerufen werden, das daraufhin zum Justieren des medizintechnischen Gerätes notwendige Schritte selbsttätig ausführt. Diese Schritte können u. a. selbsttätig durchgeführte Messungen umfassen. Folglich muss der Servicetechniker lediglich die neue Komponente an das medizintechnische Gerät anordnen. Notwendige Maßnahmen zum Justieren des medizintechnischen Gerätes werden anschließend automatisch entweder selbsttätig durchgeführt oder es werden Schritte, die der Servicetechniker ausführen soll, angezeigt. Somit kann das medizintechnische Gerät aufgrund eines Einbaus einer zusätzlichen Komponente oder aufgrund eines Austausches einer Komponente schnell, zuverlässig und in einfacher Weise wieder in einen funktionsfähigen Zustand versetzt werden. Das Justieren wird folglich erleichtert, wodurch kostbare Arbeitszeit gespart werden kann.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die neue Komponente ein Bauelement, das einen zur Identifizierung der neuen Komponente geeigneten Datensatz umfasst, aufweist. Dieser Datensatz umfasst nach Varianten der Erfindung insbesondere eine Seriennummer, eine Revisionsnummer und/oder eine Materialnummer und/oder auch wenigstens eine wesentliche Kenngröße der neuen Komponente. Dieser Datensatz wird gemäß einer besonders bevorzugten Variante der Erfindung von einem Rechner des medizintechnischen Gerätes ausgelesen, so dass das medizintechnische Gerät die neue Komponente identifiziert. Ein für die Zwecke des erfindungsgemäßen Verfahrens geeignetes Bauelement ist z. B. in der US 5,994,770 beschrieben, deren Offenbarungsgehalt hiermit einbezogen wird. Das Bauelement der US 5,994,770 ist ein Bauelement zum Speichern von Daten zur Identifizierung von Produkten. Dieses Bauelement kann elektronisch ausgelesen werden.
  • Nach einer weiteren Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass nach der Identifizierung der neuen Komponente das medizintechnische Gerät eine Nachricht an eine zentrale Datenverarbeitungsanlage übermittelt, wobei die Nachricht eine Angabe über das medizintechnische Gerät und die neue Komponente umfasst. Wie in der Einleitung bereits ausgeführt, sind Hersteller von medizintechnischen Geräten gesetzlich verpflichtet, einen Nachweis über eingebaute bzw. ausgelieferte Komponenten von medizintechnischen Geräten zu führen. Erfindungsgemäß generiert also das medizintechnische Gerät, nachdem es die neue Komponente identifiziert hat, die Nachricht und übermittelt sie an die zentrale Datenverarbeitungsanlage. Die zentrale Datenverarbeitungsanlage kann beispielsweise in einer Zentrale des Herstellers angeordnet sein. Aufgrund der an die zentrale Datenverarbeitungsanlage übermittelten Nachricht ist es dem Hersteller möglich, in einfacher Weise ausgelieferte und/oder eingebaute Komponenten von medizintechnischen Geräten zu erfassen und den gesetzlich geforderten Nachweis zu führen. Der Hersteller ist also in der Lage, in einfacher Weise Informationen über den Aufenthalt von von ihm gefertigte, gelieferte oder eingebaute Komponenten von medizintechnischen Geräten zu führen.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst die Nachricht eine Angabe über eine Seriennummer, eine Materialnummer und/oder eine Revisionsnummer der neuen Komponente.
  • Wenn nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung die Nachricht nach dem Justieren des medizintechnischen Gerätes generiert und an die zentrale Datenverarbeitungsanlage übermittelt wird und während des Justierens generierte Daten umfasst, kann der ordnungsgemäße Einbau der neuen Komponente in einfacher Weise überwacht und nachgewiesen werden.
  • Nach einer Variante der Erfindung wird die Nachricht über eine Datenfernübertragungseinrichtung, wie beispielsweise ein Telefonnetz oder das Internet, an die zentrale Datenverarbeitungsanlage übermittelt.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist das medizintechnische Gerät ein Magnetresonanzgerät, ein Computertomograph, ein Röntgengerät, ein Lithotripter, ein Ultraschallgerät, ein Isotopenscanner oder ein Gerät für die Strahlentherapie. Ein Isotopenscanner wird im Übrigen insbesondere in der Nuklearmedizin verwendet.
  • Die zweite Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch ein medizintechnisches Gerät, das derart ausgeführt ist, dass es bei einer Anordnung einer neuen Komponente an das medizintechnische Gerät automatisch die neue Komponente identifiziert und aufgrund der Identifizierung notwendige Schritte für ein Justieren des medizintechnischen Gerätes anzeigt.
  • Die zweite Aufgabe der Erfindung wird ebenfalls gelöst durch ein medizintechnisches Gerät, das derart ausgeführt ist, dass es bei einer Anordnung einer neuen Komponente an das medizintechnische Gerät automatisch die neue Komponente identifiziert und aufgrund der Identifizierung sich selbsttätig justiert.
  • Eine Anordnung einer neuen Komponente, die gemäß Ausführungsformen der Erfindung eine Komponente des medizintechnischen Gerätes ersetzt oder zusätzlich an das medizintechnische Gerät angeordnet wird, ist z. B. ein Einbau oder ein Anschluss der neuen Komponente. Eine Anordnung kann aber auch ein Kopieren eines Softwareupdates auf einen das medizintechnische Gerät umfassenden Rechner sein. Nach dem Anordnen der neuen Komponente erkennt das erfindungsgemäße medizintechnische Gerät automatisch die neue Komponente und zeigt daraufhin z. B. auf einem Sichtgerät des medizintechnischen Gerätes notwendige Schritte zum Justieren des medizintechnischen Gerätes an. Die Schritte zum Justieren können dann von dem Servicetechniker ausgeführt werden. Alternativ kann sich auch das medizintechnische Gerät, nachdem es die neue Komponente identifizierte, selbsttätig justieren. Unter Justieren wird in diesem Zusammenhang insbesondere eine durch die Anordnung der neuen Komponente erforderliche Neueinstellung des medizintechnischen Gerätes mit der neu angeordneten Komponente verstanden. Handelt es sich um das Softwareupdate, ist das Justieren des medizintechnischen Gerätes insbesondere eine eventuell notwendig gewordene Neukonfigurierung des Rechners des medizintechnischen Gerätes.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen. So ist es gemäß einer Ausführungsform der Erfindung u. a. vorgesehen, dass die neue Komponente ein Bauelement, das einen zur Identifizierung der neuen Komponente geeigneten Datensatz umfasst, aufweist. In diesem Bauelement, wie es beispielsweise in der US 5,994,770 beschrieben ist, kann nach einer Ausführungsform der Erfindung eine Seriennummer, eine Revisionsnummer und/oder eine Materialnummer der neuen Komponente gespeichert sein. Der Datensatz des Bauelementes kann aber auch gemäß einer weiteren Variante der Erfindung eine Angabe über wenigstens eine wesentliche Kenngröße der neuen Komponente umfassen.
  • Folglich ist es möglich, dass das medizintechnische Gerät die neue Komponente identifiziert, indem es, wie es insbesondere nach einer Variante der Erfindung vorgesehen ist, mit einem Rechner des medizintechnischen Gerätes den Datensatz des Bauelementes der neuen Komponente ausliest.
  • Wie bereits in der Einleitung beschrieben, sind Hersteller von medizintechnischen Geräten verpflichtet, einen Nachweis über eingebaute Ersatzteile bzw. neue Komponenten zu führen. Bei einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist deswegen vorgesehen, dass das medizintechnische Gerät nach der Identifizierung der neuen Komponente eine Nachricht generiert und an eine zentrale Datenverarbeitungsanlage übermittelt, wobei die Nachricht eine Angabe über das medizintechnische Gerät und die neue Komponente umfasst. In der zentralen Datenverarbeitungsanlage kann aufgrund der Nachricht beispielsweise in einer Datenbank in einfacher Weise gespeichert werden, wo und in welchem medizintechnischen Gerät die neue Komponente, wie beispielsweise das Ersatzteil oder die neu angeordnete Komponente, eingebaut ist. Ein manuelles Erfassen des neu angeordneten Bauteils entfällt somit, wodurch eine zuverlässige Erfassung der neu angeordneten Komponente wesentlich erleichtert wird.
  • Die Nachricht kann insbesondere nach einer Variante der Erfindung eine Angabe über eine Seriennummer, eine Materialnummer und/oder eine Revisionsnummer der neuen Komponente umfassen.
  • Wenn gemäß einer besonders bevorzugten Variante der Erfindung während des Justierens dem Justieren zugeordnete Daten generiert und diese Daten nach einem Beenden des Justierens zumindest als Teil der Nachricht an die zentrale Datenverarbeitungsanlage übermittelt werden, kann in der zentralen Datenverarbeitungsanlage zusätzlich ein Nachweis über die korrekte Anordnung der neuen Komponente geführt werden. Außerdem kann in einfacher Weise zentral überwacht werden, ob das medizintechnische Gerät einwandfrei justiert wurde.
  • Gemäß einer weiteren Variante der Erfindung wird die Nachricht über eine Datenfernübertragungseinrichtung an die zentrale Datenverarbeitungsanlage übermittelt. Eine Datenfernübertragungseinrichtung ist beispielsweise das Internet, ein ISDN-Netz (Integrated Services Digital Network) oder ein geeignetes Telefonnetz.
  • Nach einer weiteren Variante der Erfindung handelt es sich bei dem medizintechnischen Gerät um ein Magnetresonanzgerät, einen Computertomographen, ein Röntgengerät, einen Lithotripter, ein Ultraschallgerät, ein Isotopenscanner oder ein Gerät für die Strahlentherapie. Ist beispielsweise das erfindungsgemäße medizintechnische Gerät ein Magnetresonanzgerät und ein Kunde kauft als Option eine zusätzliche Headspule für das Magnetresonanzgerät, wird die Headspule dem Kunden geliefert und anschließend von dem Servicetechniker in das Magnetresonanzgerät eingebaut. Nach dem Einbau der Headspule erkennt das Magnetresonanzgerät automatisch die Seriennummer, die Revisionsnummer und die Materialnummer der Headspule und erfasst diese. Anschließend leitet das Magnetresonanzgerät automatisch entsprechende elektrische Justagen ein und erstellt dabei beispielsweise Kalibriertabellen. Im Zuge dieser elektrischen Justage können einzelne, von dem Servicetechniker durchzuführende Schritte auf dem Sichtgerät des Magnetresonanzgerätes angezeigt werden. Die elektrische Justage kann aber auch selbsttätig von dem Magnetresonanzgerät durchgeführt werden. Innerhalb kürzester Zeit kann der Kunde die neue Headspule benutzen. Außerdem werden die von dem Magnetresonanzgerät elektronisch erfassten Daten an die Hauptzentrale des Herstellers des Magnetresonanzgerätes fernübertragen. In der Hauptzentrale befindet sich die zentrale Datenverarbeitungsanlage, in der in einfacher Weise die elektronisch erfassten Daten in einer speziellen Datenbank gespeichert werden. Mit den in der Datenbank gespeicherten Daten ist somit in einfacher Weise ein Nachweis über die gelieferte und eingebaute Option, d. h. die eben genannte Headspule, möglich.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist exemplarisch in den schematischen Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
  • Fig. 1 einen Computertomographen,
  • Fig. 2 eine Röntgenröhre und
  • Fig. 3 ein Flussdiagramm.
  • Die Fig. 1 zeigt exemplarisch und schematisch eine Seitenansicht eines Computertomographen 1 mit einer ringförmig ausgebildeten Gantry 2, welche an einem ortsfesten Gehäuse 3 des Computertomographen 1 um eine rechtwinklig zur Papierachse der Fig. 1 ausgerichtete Drehachse 4 in Richtung des Pfeils a drehbar gelagert ist. Das Gehäuse 3 des Computertomographen 1 ist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels nicht näher dargestellt.
  • An der Gantry 2 sind mehrere Komponenten angeordnet, die im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels eine Röntgenstrahlenquelle 5, einen ein der Röntgenstrahlenquelle 5 gegenüberliegenden Strahlungsdetektor 6 und eine nicht näher dargestellte Kühleinrichtung 7 zur Abfuhr von Wärme, die von einer Röntgenröhre der Röntgenstrahlenguelle 5 im Betrieb des Computertomographen 1 erzeugt wird, umfassen. Im Betrieb des Computertomographen I rotiert die Gantry 2 um die Drehachse 4, wobei ein von der Röntgenstrahlenguelle 5 ausgehendes fächerförmiges Röntgenstrahlenbündel 8 ein Messfeld 9 unter verschiedenen Projektionswinkeln durchdringt und auf den Strahlungsdetektor 6 auftrifft. Aus den dabei auftretenden Ausgangssignalen des Strahlungsdetektors 6 bildet ein Datenerfassungsgerät 10 Messwerte, die einem Steuerrechner 11 des Computertomographen 1 zugeführt werden. Der Steuerrechner 11 berechnet daraus ein Bild von einem sich in dem Messfeld 9 befindlichen und in der Fig. 1 nicht dargestellten Patienten. Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist das Datenerfassungsgerät 10 mit einer elektrischen Leitung 12, die in nicht dargestellter Weise beispielsweise ein Schleifringsystem oder eine drahtlose Übertragungsstrecke enthält, mit dem Steuerrechner 11 verbunden. Auch die elektrischen Anschlüsse der Röntgenstrahlenguelle 5 und des Strahlungsdetektors 6 sind in an sich bekannter, nicht dargestellter Weise über Schleifringe bewerkstelligt. Das von dem Steuerrechner 11 berechnete Bild kann anschließend mit einem Monitor 18, der mit einer elektrischen Leitung 19 mit dem Steuerrechner 11 verbunden ist, betrachtet werden.
  • Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist die Röntgenröhre der Röntgenstrahlenquelle 5 defekt. Sie wurde deshalb von einem Servicetechniker 14 durch eine in der Fig. 2 dargestellte Röntgenröhre 20 ersetzt. Die Röntgenröhre 20 umfasst im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ein elektronisches Bauelement 21, das an die Röntgenröhre 20 montiert ist. In dem Bauelement 21 ist ein Datensatz gespeichert, der im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels die Serien-, Material- und Revisionsnummern der Röntgenröhre 20 umfasst. Eine zum Betrieb des Bauelementes 21 erforderliche elektrische Spannung erfolgt über eine elektrische Leitung 13, die in nicht dargestellter Weise ein Schleifringsystem umfasst und mit der das Bauelement 21 nach einem Einbau der Röntgenröhre 20 in den Computertomographen 1 mit dem Steuerrechner 11 des Computertomographen verbunden ist. Eine Ausführungsform des Bauelementes 21 ist im Übrigen in der US 56,994,770, deren Offenbarungsgehalt hiermit einbezogen wird, beschrieben (Schritt A des in der Fig. 3 dargestellten Flussdiagramms).
  • Im Falle des vorliegende Ausführungsbeispiels erfolgt auch eine Datenübertragung von dem Bauelement 21 über die elektrische Leitung 13 zu dem Steuerrechner 11, so dass nach dem Anschluss der Röntgenröhre 20 ein in dem Steuerrechner 11 gespeichertes Rechnerprogramm den in dem Bauelement 21 gespeicherten Datensatz automatisch ausliest. Aufgrund des Auslesens des Datensatzes identifiziert das in dem Steuerrechner 11 gespeicherte Rechnerprogramm automatisch die neu angeschlossene Röntgenröhre 20 (Schritt B des in der Fig. 3 dargestellten Flussdiagramms).
  • Aufgrund der Identifizierung der neu angeschlossenen Röntgenröhre 20 an den Computertomographen 1 beginnt das in dem Steuerrechner 11 gespeicherte Rechnerprogramm automatisch den Computertomographen 1 mit der neu angeschlossenen Röntgenröhre 20 neu einzustellen. Während der automatischen Einstellung ist es u. a. erforderlich, dass der Servicetechniker 14 einzelne Schritte zur Durchführung der Einstellungen ausführt. Das in dem Steuerrechner 11 gespeicherte Rechnerprogramm ist daher derart ausgeführt, dass es diese notwendigen Schritte dem Servicetechniker 14 auf dem Monitor 18 anzeigt. Ein Beispiel eines solchen Schrittes ist eine Auslösung einer Röntgenstrahlung der Röntgenröhre 20 zu Testzwecken (Schritt C des in der Fig. 3 dargestellten Flussdiagramms).
  • Während der Einstellung des Computertomographen 1 generiert das in dem Steuerrechner 11 gespeicherte Rechnerprogramm einen weiteren Datensatz, mit dessen Hilfe überprüft werden kann, ob der Computertomograph 1 ordnungsgemäß eingestellt wurde, so dass er wieder bestimmungsgemäß eingesetzt werden kann. Der weitere Datensatz umfasst ebenfalls eine Angabe über die Seriennummer, die Materialnummer und die Revisionsnummer der Röntgenröhre 20 und eine Angabe zur Identifizierung des Computertomographen 1. Dieser Datensatz wird im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels in einer Datenbank 11a des Steuerrechners 11 gespeichert.
  • Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist der Steuerrechner 11 des Computertomographen 1 außerdem an ein öffentliches Telefonnetz 15 angeschlossen, so dass er Daten an eine ebenfalls an das öffentliche Telefonnetz 15 angeschlossene Datenverarbeitungsanlage 17 übertragen kann. Die Datenverarbeitungsanlage 17 befindet sich im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels in einem Geschäftsraum 16 des Herstellers des Computertomographen 1.
  • Nachdem der Computertomograph 1 eingestellt ist, überträgt der Steuerrechner 11 automatisch den während des Einstellens des Computertomographen 1 generierten weiteren Datensatz an die Datenverarbeitungsanlage 17. Die Datenverarbeitungsanlage 17 umfasst ferner eine Datenbank 17a, in der dieser weitere Datensatz abgespeichert wird. Da der weitere Datensatz zur Identifizierung der Röntgenröhre 20 und zur Identifizierung des Computertomographen 1 geeignete Informationen umfasst, kann er für den gesetzlich geforderten Nachweis des Verbleibs der eingebauten Röntgenröhren 20 verwendet werden (Schritt D des in der Fig. 3 dargestellten Flussdiagramms).
  • Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels wurde der Einbau eines Ersatzteiles in Form der Röntgenröhre 20 in den Computertomographen 1 beschrieben. Andere Komponenten des Computertomographen 1, wie z. B. die Gantry 2, der Strahlungsdetektor 6, die Kühleinrichtung 7, das Datenerfassungsgerät 10, der Steuerrechner 11 usw. können ebenfalls durch ein geeignetes Ersatzteil ersetzt werden.
  • Es ist aber auch möglich, dass an den Computertomographen 1 eine zusätzliche Komponente, beispielsweise ein Laserlichtvisier, angeschlossen wird. Auch kann eine neue Komponente ein Softwareupdate und die Einstellung des Computertomographen 1 eine wegen des Softwareupdates nötige Neukonfigurierung des Steuerrechners 11 sein.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann auch für ein anderes medizintechnisches Gerät, wie z. B. für ein Magnetresonanzgerät, einen Lithotripter, ein Ultraschallgerät, ein Röntgengerät, einen Isotopenscanner oder ein Gerät für die Strahlentherapie verwendet werden. Ein erfindungsgemäßes medizintechnisches Gerät muss auch nicht notwendigerweise ein Computertomograph sein.
  • Das beschriebene Ausführungsbeispiel ist im Übrigen nur von exemplarischer Natur.

Claims (26)

1. Verfahren zum Justieren eines im Betrieb befindlichen medizintechnischen Gerätes (1) aufgrund einer Anordnung einer neuen Komponente (20) an das medizintechnische Gerät (1), aufweisend folgende Verfahrenschritte:
a) automatisches Identifizieren der neuen Komponente (20) durch das medizintechnische Gerät (1) und
b) aufgrund der Identifizierung der neuen Komponente (20), Anzeigen von für das Justieren des medizintechnischen Gerätes (1) notwendiger Schritte durch das medizintechnische Gerät (1).
2. Verfahren zum Justieren eines im Betrieb befindlichen medizintechnischen Gerätes (1) aufgrund einer Anordnung einer neuen Komponente (20) an das medizintechnische Gerät (1), aufweisend folgende Verfahrenschritte:
a) automatisches Identifizieren der neuen Komponente (20) durch das medizintechnische Gerät (1) und
b) aufgrund der Identifizierung der neuen Komponente (20) automatisches selbsttätiges Justieren des medizintechnischen Gerätes (1).
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die neue Komponente (20) eine Komponente des medizintechnischen Gerätes (1) ersetzt.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die neue Komponente eine zusätzlich an das medizintechnische Gerät (1) anzuordnende Komponente ist.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem die neue Komponente (20) ein Bauelement (21), das einen zur Identifizierung der neuen Komponente (20) geeigneten Datensatz umfasst, aufweist.
6. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem der Datensatz eine Angabe über eine Seriennummer, eine Revisionsnummer und/oder eine Materialnummer der neuen Komponente (20) umfasst.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, bei dem der Datensatz eine Angabe über wenigstens eine wesentliche Kenngröße der neuen Komponente (20) umfasst.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 7, bei dem das medizintechnische Gerät (1) die neue Komponente (20) identifiziert, indem es mit einem Rechner (11) des medizintechnischen Gerätes (1) den Datensatz des Bauelements (21) der neuen Komponente (20) ausliest.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei dem nach der Identifizierung der neuen Komponente (20) das medizintechnische Gerät (1) eine Nachricht generiert und an eine zentrale Datenverarbeitungsanlage (17) übermittelt, wobei die Nachricht eine Angabe über das medizintechnische Gerät (1) und die neue Komponente (20) umfasst.
10. Verfahren nach Anspruch 9, bei dem die Nachricht eine Angabe über eine Seriennummer, eine Materialnummer und/oder eine Revisionsnummer der neuen Komponente (20) umfasst.
11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, bei dem die Nachricht nach dem Justieren des medizintechnischen Gerätes (1) generiert und an die zentrale Datenverarbeitungsanlage (17) übermittelt wird und während des Justierens generierte Daten umfasst.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 11, bei dem die Nachricht über eine Datenfernübertragungseinrichtung (15) an die zentrale Datenverarbeitungsanlage (17) übermittelt wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, bei dem das medizintechnische Gerät ein Magnetresonanzgerät, ein Computertomograph (1), ein Röntgengerät, ein Lithotripter, ein Ultraschallgerät, ein Isotopenscanner oder ein Gerät für die Strahlentherapie ist.
14. Medizintechnisches Gerät, das derart ausgeführt ist, dass es bei einer Anordnung einer neuen Komponente (20) an das medizintechnische Gerät (1) automatisch die neue Komponente (20) identifiziert und aufgrund der Identifizierung notwendige Schritte für ein Justieren des medizintechnischen Gerätes (1) anzeigt.
15. Medizintechnisches Gerät, das derart ausgeführt ist, dass es bei einer Anordnung einer neuen Komponente (20) an das medizintechnische Gerät (1) automatisch die neue Komponente (20) identifiziert und aufgrund der Identifizierung sich selbsttätig justiert.
16. Medizintechnisches Gerät nach Anspruch 14 oder 15, bei dem die neue Komponente (20) eine Komponente des medizintechnischen Gerätes (1) ersetzt.
17. Medizintechnisches Gerät nach Anspruch 14 oder 15, bei dem die neue Komponente (20) eine zusätzlich an das medizintechnische Gerät (1) anzuordnende Komponente ist.
18. Medizintechnisches Gerät nach einem der Ansprüche 14 bis 17, bei dem die neue Komponente (20) ein Bauelement (21), das einen zur Identifizierung der neuen Komponente (20) geeigneten Datensatz umfasst, aufweist.
19. Medizintechnisches Gerät nach Anspruch 18, bei dem der Datensatz eine Angabe über eine Seriennummer, eine Revisionsnummer und/oder eine Materialnummer der neuen Komponente (20) umfasst.
20. Medizintechnisches Gerät nach Anspruch 18 oder 19, bei dem der Datensatz eine Angabe über wenigstens eine wesentliche Kenngröße der neuen Komponente (20) umfasst.
21. Medizintechnisches Gerät nach einem der Ansprüche 18 bis 20, bei dem das medizintechnische Gerät (1) die neue Komponente (20) identifiziert, indem es mit einem Rechner (11) des medizintechnischen Gerätes (1) den Datensatz des Bauelements (21) der neuen Komponente (20) ausliest.
22. Medizintechnisches Gerät nach einem der Ansprüche 14 bis 21, bei dem das medizintechnische Gerät (1) derart ausgeführt ist, dass es nach der Identifizierung der neuen Komponente (20) eine Nachricht generiert und an eine zentrale Datenverarbeitungsanlage (17) übermittelt, wobei die Nachricht eine Angabe über das medizintechnische Gerät (1) und die neue Komponente (20) umfasst.
23. Medizintechnisches Gerät nach Anspruch 22, bei dem die Nachricht eine Angabe über eine Seriennummer, eine Materialnummer und/oder eine Revisionsnummer der neuen Komponente (20) umfasst.
24. Medizintechnisches Gerät nach Anspruch 22 oder 23, das derart ausgeführt ist, dass es während des Justierens dem Justieren zugeordnete Daten generiert und diese Daten nach einem Beenden des Justierens zumindest als Teil der Nachricht an die zentrale Datenverarbeitungsanlage (17) übermittelt.
25. Medizintechnisches Gerät nach einem der Ansprüche 22 bis 24, bei dem die Nachricht über eine Datenfernübertragungseinrichtung (15) an die zentrale Datenverarbeitungsanlage (17) übermittelt wird.
26. Medizintechnisches Gerät nach einem der Ansprüche 14 bis 25, das ein Magnetresonanzgerät, ein Computertomograph (1), ein Röntgengerät, ein Lithotripter, ein Ultraschallgerät, ein Isotopenscanner oder ein Gerät für die Strahlentherapie ist.
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