DE10151566A1 - Halter für elektronische Zusatzgeräte an Zweirädern - Google Patents
Halter für elektronische Zusatzgeräte an ZweirädernInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B62—LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
- B62J—CYCLE SADDLES OR SEATS; AUXILIARY DEVICES OR ACCESSORIES SPECIALLY ADAPTED TO CYCLES AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. ARTICLE CARRIERS OR CYCLE PROTECTORS
- B62J11/00—Supporting arrangements specially adapted for fastening specific devices to cycles, e.g. supports for attaching maps
Abstract
Die Erfindung betrifft eine Halterung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern, die ein schnelles, einfaches Sichern bzw. Entsichern erlaubt. Durch die einfache Handhabung lässt sich ein elektronisches Zusatzgerät einfach und ohne hohen Kraftaufwand, auch einhändig, entnehmen und sich wieder schnell sichern. Weiterhin ist das gesamte elektronische Zusatzgerät vibrationsentkoppelt und eine mögliche Antenne wird in ihrer Position fixiert und gesichert. DOLLAR A Ein in bestimmten Bereichen formschlüssiger Halterungsabschnitt wird mit einer oder mehreren Handhabungen (3) und einer oder mehreren Einrastungen (10) versehen. Auch 2 oder mehrere Handhabungen (3) ohne Einrastung (10) können den sicheren Sitz in der formschlüssigen Halterung ermöglichen. Die Handhabung wird nur zur Sicherung oder zum Lösen verwendet und muss keine großen Kräfte aufnehmen. Um das elektronische Zusatzgerät gegen Vibrationen zu schützen, werden zwei Grundplatten (29), (30) durch Dämpfungselemente (13a), (13b) miteinander verschraubt und somit entkoppelt. Um eine mögliche Antenne zu schützen und in der vorgegebenen Position zu halten, wird ein U-förmiger Antennenhalter (18), der in seiner Position mittels verschiedener Bohrungen oder Langlöcher (23) drehbar ist, an der Halterung montiert. DOLLAR A Die Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern eignet sich aufgrund der hohen Stabilität, der geringen Betätigungskräfte, der Vibrationsentkopplung und der möglichen Stützung der ...
Description
- Die Erfindung betrifft einen Halter für elektronische Zusatzgeräte an Zweirädern womit sich das elektronische Zusatzgerät schnell und leicht in den Halter einsetzen oder lösen lässt.
- Halterungen für elektronische Zusatzgeräte an Zweirädern gibt es z. B. von der Firma Touratech AG im Katalog 2001 auf Seite 65, Artikel-Nummer 065-0032. Diese Halterung der Firma Touratech AG hat den Nachteil, dass die Sicherung für das elektronische Zusatzgerät einen Hebel mit kurzem Schenkel hat und das Sicherungselement im Rückbereich liegt. Durch die kraftschlüssige Konstruktion werden sehr hohe Kräfte auf den Hebel und auf das Gehäuse des Gerätes ausgeübt, dadurch ist es meist nötig mit 2 Händen und hohem Kraftaufwand auf das Sicherungselement das elektronische Gerät einzusetzen oder zu lösen und die Beschädigung des Gehäuses des elektronischen Gerätes ist nicht auszuschließen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, dass das elektronische Zusatzgerät einfach, schnell und mit geringem Kraftaufwand in die Halterung für Zweiräder eingesetzt oder gelöst werden kann.
- Dieses Problem wird mit den in Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen (gegebenenfalls wörtlich Zitierung der Merkmale) gelöst.
- Mit der Erfindung wird erreicht, dass ein elektronisches Zusatzgerät mit wenig Kraftaufwand in einem formschlüssig konstruierten Halter für Zweiräder, z. B. auch mit einer Hand, eingesetzt oder gelöst werden kann.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und dem folgenden Text.
- Das Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Fig. 1 bis 4 erläutert.
- Es zeigen:
- Fig. 1 Seitenansicht mit Sperrklinke und Fingerteil (Handhabung)
- Fig. 2 Seitenansicht mit Antenne und Antennenhalter
- Fig. 3 Rückansicht
- Fig. 4 Vorderansicht
- Ein bevorzugtes Beispiel für die erfindungsgemäße Halterung wird in Fig. 1 dargestellt. In diesem Ausführungsbeispiel ist der formangepasste Halterungskörper 1 zum Beispiel in Aluminiumblech gewählt, wobei der Halterungskörper (1) in die Halterungsabschnitte (9), (10), (11), (12a) und (12b) eingeteilt ist. Die Einleitung folgt der Form des zu sichernden elektronischen Gerätes. So greift der Abschnitt (10) entweder in eine Nut (7a) oder umschließt das Gerätegehäuse an der Gehäusekante (27). Der formangepasste Halterungsabschnitt (11) korrespondiert ebenso wie der formangepasste Halterungsabschnitt (9) und (12a) der in diesem Ausführungsbeispiel gewählten Form des Gerätes. Durch den formangepassten Halterungsabschnitt (9) ist es möglich das Federelement (4) mit sehr geringer Federkraft auszulegen.
- Im folgenden wird die Handhabung in 2 Teile (Sperrklinke (3) und Betätigungsteil (6)) zur besseren Beschreibung untergliedert, diese Handhabung kann aus einem oder mehreren Teilen bestehen.
- Zur Sicherung des elektronischen Zusatzgerätes kann eine Sperrklinke (3) in eine Nut (7b) oder über die Gehäusekante (28) einrasten. Diese Betätigung kann über Betätigungsteil (6) z. B. durch drücken mit einem Finger ausgelöst werden. Durch diese erfindungsgemäße Ausführungsgestaltung von Hebelverhältnissen der Sperrklinke (3) und Betätigungshebel (6) muss wenig Betätigungskraft aufgewendet werden. Durch die frei wählbare Länge des Betätigungsteils 6 ist eine einfache, wenig kraftaufwendige (auch z. B. einhändige) und gut zugängliche Verriegelung bzw. Einrastung des elektronischen Zusatzgerätes an der Halterung für Zweiräder möglich.
- In diesem Ausführungsbeispiel kann der formangepasste Halterungsabschnitt (9) eine Bohrung (26) haben. Durch diese Bohrung (26) kann das elektronische Gerät (2), wenn ein Gewindeeinsatz 8 irgendwo vorhanden ist, zusätzlich durch ein Verbindungselement (22) (z. B. Schraube oder Rändelschraube) gesichert werden.
- Bei einem anderen bevorzugten Abbildungsbeispiel, hier nicht abgebildet, kann die Sperrklinke (3) in die Nut (7a) oder um die Gehäusekante (27) einrasten, wobei der Abschnitt 9 weiter in die Nut 7b oder um die Gehäusekante (28) geführt wird. Die formangepassten Halterungsabschnitte (3), (10) oder (9) können an einer oder mehreren Stellen eingreifen oder umschließen.
- In einem weiteren nicht dargestellten Beispiel kann der Bereich (10) zusätzlich zum oberen Bereich mit Sperrklinke (3), Federelement (4) und Betätigungsteil (6) ähnlich ausgebildet sein.
- Wie in Figur (1), (2) und (3) dargestellt, wird ein Vibrationsschutz bzw. Schlagschutz für das elektronische Zusatzgerät (2) durch die Bodenplatte oben (29), die Dämpfungselemente (13a) und (13b) und die Bodenplatte unten (30) realisiert. Erst an der Bodenplatte unten (30) werden z. B. wie in Figur (1) dargestellt eine oder mehrere Halteschellen (14), z. B. zur Befestigung an einem Lenker, mit den Verbindungselementen (15a) und (15b) (z. B. Schrauben, Scheiben und Muttern) dargestellt. Weiterhin kann die Bodenplatte unten (30) mit in Figur (2) ersichtlichen Kugelaufnahmen (16) ausgestattet werden. Damit ist die Ausrichtung des elektronischen Zusatzgerätes (2) bzw. des Halters in nahezu jede Position möglich. Außerdem ist es möglich die Bodenplatte unten (30) direkt mit Verbindungselementen an das Zweirad zu montieren.
- Im formangepassten Halterungsabschnitt (12a) wird in diesem Beispiel ein bevorzugter Weise aus Kunststoff gefertigtes U-förmiger Antennenhalter (18) mit Verbindungselementen (20) (z. B. Schrauben, Muttern) angebracht. Der Antennenhalter (18) schützt z. B. bei einem Satellitennavigationsgerät die Antenne (17) gegen Verdrehung, die z. B. durch Vibrationen oder Schläge ausgelöst werden. Zusätzlich hat der Antennenhalter (18) einen Sicherungsgummi (19) um die Position der Antenne zu stabilisieren. Bei diesem Beispiel wird der Sicherungsgummi (19) nur durch Aussparungen gefädelt und an den Zapfen eingehängt.
- In einem weiteren Bereich des formangepassten Halterungsabschnitts (12a) und (12b) werden Öffnungen oder/und Aussparungen angebracht, damit der Anschluss eines möglichen Strom- oder/und Datenkabels (21) möglich wird. Bevorzugter Weise im Halterungsabschnitt (12b) können mittels Aussparungen oder Bohrungen (24a) und (24b) und einem Befestigungselement (25) (z. B. Kabelbinder) das mögliche Strom- oder und Datenkabel befestigt werden.
- Die Bohrungen (31a)-(31b) dienen zu einer möglichen Kabeldurchführung bzw. Kabelsicherung.
- Der U-förmige Antennenhalter (18) ist mit Bohrungen oder bevorzugter Weise Langlöchern (23) versehen, damit die Antenne (17) in verschiedenen Drehstellungen gehalten bzw. gesichert werden kann.
- Natürlich können die Einrastelemente oder Umschließungselemente auch an den Stirnseiten oder wechselseitig an dem elektronischen Zusatzgerät eingreifen oder umgreifen.
- Die Eingreifung, Umgreifung oder Einrastung muss aber nicht wie in Fig. 1 dargestellt durch eine Sperrklinke (3) mit Federelement (4), die sich um einen Knickpunkt/Achse dreht realisiert werden, es kann genauso gut ein anderes Element wie z. B. Schraube, Druckknopf, Drehknopf, Schieber, Klappe oder dergleichen sein.
Claims (22)
1. Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern,
dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung formangepasst das einzusetzende
elektronische Zusatzgerät umschließt und durch eine Handhabung das
Einsetzen und Herausnehmen, sowie Sicherung, des elektronischen
Zusatzgerätes ermöglicht.
2. Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern nach
Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabe im oberen Bereich sich
befindet.
3. Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern nach .
Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabe im unteren Bereich
sich befindet.
4. Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern nach
Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabe sowohl im unteren wie
auch oberen Bereich ist.
5. Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern nach
Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabe an einer oder beiden
Stirnseiten ist.
6. Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern nach
den Ansprüchen 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabe in eine Nut
eingreift.
7. Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern nach
den Ansprüchen 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabe eine oder
mehrere Gerätekanten umschließt.
8. Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern nach
den Ansprüchen 1 bis 7 dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabe über ein
Federblech mit Knickpunkt/Achse das elektronische Zusatzgerät sichert.
9. Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern nach
den Ansprüchen 1 bis 8 dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsteil (6)
der Handhabe über das Gerätegehäuse hinaus steht.
10. Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern nach
den Ansprüchen 1 bis 8 dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabe ein
Druckknopf ist.
11. Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern nach
den Ansprüchen 1 bis 8 dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabe ein
Schieber ist.
12. Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern nach
den Ansprüchen 1 bis 8 dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabe eine
Klappe ist.
13. Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern nach
Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die formangepasste Halterund durch
Dämpfungselemente zum Zweirad vibrationsentkoppelt ist.
14. Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern nach
Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (30) Bohrungen hat,
um die direkte Montage am Zweirad, um die Befestigung mit Halteschelfen und
um die Befestigung einer Kugel zu ermöglichen.
15. Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern nach
Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass an die Rückwand (12a) ein U-
förmiger Antennenhalter angebracht ist.
16. Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern nach
den Ansprüchen 1, 15 dadurch gekennzeichnet, dass der U-förmige
Antennenhalter in der Position verstellbar ist.
17. Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern nach
den Ansprüchen 1, 15 dadurch gekennzeichnet, dass der Antennenhalter aus
Kunststoff ist.
18. Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern nach
den Ansprüchen 15 bis 17 dadurch gekennzeichnet, dass der Sicherungsgummi
(16) die Antennenposition sichert.
19. Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern nach
Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass an der Rückwand (12a)
Aussparungen einen Anschluss von Storm- und/oder Datenleitungen
ermöglichen.
20. Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern nach
Anspruch 1 und 19 dadurch gekennzeichnet, dass Bohrungen oder
Aussparungen vorhanden sind um Strom- und/oder Datenleitung(en) befestigt
werden können.
21. Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern nach
Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die formschlüssige Halterung im
Bereich 11 seitlich verlängert wurde um die Abdeckung bzw. Deckel eines
möglichen Datenchip-Einschubs zu sichern.
22. Halterung zur Befestigung von elektronischen Zusatzgeräten an Zweirädern nach
den Ansprüchen 1 bis 12 dadurch gekennzeichnet, dass in einen über das Gerät
greifender Bügel oder Formteil eine zusätzliche Sicherung integriert sein kann.
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