DE10154005A1 - Sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung - Google Patents

Sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung

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DE10154005A1
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Keith Z Doorenbos
Scott Howard Gaboury
Steven Yellin Schondorf
Thomas M Mcquade
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Abstract

Eine sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung für ein Kraftfahrzeug enthält wenigstens ein Steuerungsmodul (112) zur Aktivierung wenigstens eines sekundären Warnsignals. Die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung enthält auch einen Fahrer-Sicherheitsgurtfühler (116) zur Erzeugung eines Eingangssignals, das anzeigt, ob sich der Fahrersicherheitsgurt in einem angeschnallten oder einem nicht angeschnallten Zustand befindet. Die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung enthält wenigstens einen Fahrgast-Sicherheitsgurtfühler (164) zur Erzeugung eines Eingangssignals, das anzeigt, ob sich der wenigstens eine Fahrgastsicherheitsgurt in einem angeschnallten oder einem nicht angeschnallten Zustand befindet. Das wenigstens eine Steuerungsmodul (112) steht mit dem Fahrer-Sicherheitsgurtfühler (116) und dem wenigstens einen Fahrgast-Sicherheitsgurtfühler (164) zur Aktivierung des wenisgtens einen sekundären Warnsignals in Verbindung, um einen zugehörigen Insassen des Kraftfahrzeugs aufmerksam zu machen, wenn der Zustand des Fahrersicherheitsgurts und/oder des wenigstens einen Fahrgastsicherheitsgurtes sich in einem nicht angeschnallten Zustand befindet.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein Sicherheits­ gurt-Warneinrichtungen für Fahrzeuge, insbesondere sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtungen in Kraftfahrzeugen.
Motorfahrzeuge - etwa Automobile - sind häufig mit einer Si­ cherheitsgurt-Warneinrichtung versehen, um einen Fahrzeugin­ sassen darauf aufmerksam zu machen, dass der Sicherheitsgurt nicht angelegt ist. Wenn die Zündung des Fahrzeugs in eine "Fahrt"- oder "AN"-Stellung gebracht wird, wird üblicherwei­ se ein akustisches Signal und ein sichtbares Warnlicht für eine vorbestimmte Zeitdauer aktiviert, um den Insassen dar­ auf aufmerksam zu machen und daran zu erinnern, den Sicher­ heitsgurt anzulegen oder festzuschnallen.
Wenn der Sicherheitsgurt bereits angelegt ist, wird weder das akustische Signal noch das Lichtsignal aktiviert. Das akustische Signal ertönt üblicherweise nur für einige Sekun­ den und das sichtbare Warnlicht leuchtet üblicherweise für eine kurze Zeit auf oder bleibt für etwa zehn bis sechzig Sekunden erleuchtet. Nachdem diese relativ kurzen Warnzeiten verstrichen sind, schalten sich die Warnsignale ab und blei­ ben abgeschaltet, unabhängig davon, ob der Sicherheitsgurt angeschnallt oder abgeschnallt ist, bis die ursprüngliche "Fahrt"-Stellung der Zündung erneut aktiviert wird.
Ein Beispiel einer Benutzungsanzeigeeinrichtung für einen Sicherheitsgurt ist aus der US 5 483 221 A (Mutter et al.) bekannt. Gemäß diesem Patent werden die Sicherheitsgurte in einem Kraftfahrzeug überwacht, wobei abhängig von einem Gurt- oder Rückhaltemeßfühler eine Erinnerung ausgegeben wird, die anzeigt, ob der Sicherheitsgurt oder die Rückhal­ teeinrichtung in Eingriff ist oder nicht. Weiterhin zeigt ein Fahrzeugmeßfühler an, ob das Fahrzeug in Benutzung ist, und ein akustisches Melde- bzw. Ansagegerät erzeugt selektiv eine Erinnerung, wobei das akustische Meldegerät von einer elektronischen Steuerung gesteuert wird. Eine Erinnerung wird dann erzeugt, wenn - während das Fahrzeug in Benutzung ist - die Sitzrückhaltevorrichtung nicht mehr in Eingriff ist, nachdem diese zuvor in Eingriff war.
Weiterhin wurden sekundäre Warneinrichtungen für Sicher­ heitsgurte in Kraftfahrzeugen vorgeschlagen. Ein Beispiel eines derartigen Systems ist in der US-Patentanmeldung 09/488 352 beschrieben, die am 20. Januar 2000 eingereicht wurde und den Titel "Secundary Seat Belt Warning System" trägt. Die in dieser Anmeldung beschriebene sekundäre Si­ cherheitsgurt-Warneinrichtung enthält ein Steuerungsmodul zur Aktivierung wenigstens eines Ausgangswarnsignals als Antwort auf den Eingang einer Mehrzahl von vorbestimmten rückgekoppelten Steuerungseingangssignalen. Die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung enthält einen mit dem Steue­ rungsmodul verbundenen Zündschalter, um ein Eingangssignal des Steuerungsmoduls bereitzustellen, das den Zustand der Fahrzeugzündung als in einer "AUS"-Stellung beziehungsweise in einer "AN"-Stellung befindlich anzeigt.
Die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung enthält wei­ terhin einen mit dem Steuerungsmodul verbundenen Sicher­ heitsgurtfühler, um ein Eingangssignal für das Steuerungsmo­ dul bereitzustellen, das den Zustand des Sicherheitsgurts als im angeschnallten bzw. im nicht angeschnallten Zustand befindlich anzeigt. Die sekundäre Sicherheitsgurt-Warnein­ richtung enthält weiter einen mit dem Steuerungsmodul ver­ bundenen Fahrzeuggeschwindigkeitssensor, um ein Eingangs­ signal für das Steuerungsmodul bereitzustellen, das abhängig von dem Geschwindigkeitssensor das Erreichen einer vorbe­ stimmten Schwellengeschwindigkeit des Fahrzeugs mißt. Schließlich enthält die in dem vorstehenden Dokument be­ schriebene sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung eine mit dem Steuerungsmodul verbundene Sicherheitsgurtanzeige­ einrichtung zur Erzeugung eines Ausgangssignals dann, wenn das Steuerungsmodul ein Eingangssignal von dem Sicherheits­ gurtfühler im nicht angeschnallten Zustand und ein Eingangs­ signal vom Fahrzeuggeschwindigkeitssensor oberhalb der vor­ bestimmten Schwelle erhält. Dabei löst das Ausgangssignal eine akustische oder eine optische Anzeigevorrichtung oder beides aus, um den Fahrzeuginsassen auf den nicht ange­ schnallten Zustand des Sicherheitsgurts hinzuweisen.
Obwohl diese sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung die Insassen zusätzlich zu einer primären Warnung daran erin­ nert, die Sicherheitsgurte anzulegen, stellen diese sekundä­ ren Warnungen einen "einmal pro Fahrt" Vorgang dar, der ty­ pischerweise zum Beginn jeder Fahrt (Zündschlüsseldrehung) erfolgt. Diese Beschränkung ergibt sich aus der Unfähigkeit, zwischen einem Sicherheitsgurtbenutzer und einem Sicher­ heitsgurtnichtbenutzer zu unterscheiden. Ein anderer Nach­ teil besteht darin, dass die sekundäre Sicherheitsgurt- Warneinrichtung dem Insassen nicht erlaubt, seine Einstufung als Sicherheitsgurtbenutzer oder Nichtbenutzer zu ändern, ohne dass der Motor abgestellt wird. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass die sekundäre Sicherheitsgurt-Warnein­ richtung nur einmal pro Fahrtzyklus aktiviert wird.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht dementspre­ chend darin, eine sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung bereitzustellen, die die genannten Nachteile des Stands des Technik vermeidet. Insbesondere besteht eine Aufgabe der Er­ findung darin, eine sekundäre Sicherheitsgurt-Warnein­ richtung bereitzustellen, die einen Fahrzeuginsassen als Si­ cherheitsgurtbenutzer oder Nichtbenutzer identifiziert. Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung bereitzustel­ len, die eine Erkennung der Besetzung eines Sitzes mit einer Überwachung der Benutzung des Sicherheitsgurts durch den In­ sassen kombiniert, um Sicherheitsgurt-Erinnerungsmeldungen für besetzte Plätze zu ergänzen. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine sekundäre Sicherheitsgurt- Warneinrichtung mit wiederholbaren Warnungen bereitzustel­ len, um die Insassen während der Dauer der Fahrt wiederholt zu warnen. Es besteht daher im Stand der Technik ein Bedarf, eine sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung bereitzustel­ len, die diese Anforderungen erfüllt.
Diese Aufgabe wird durch eine sekundäre Sicherheitsgurt- Warneinrichtung gemäß Patentanspruch 1, ein Verfahren zur Erzeugung eines Sicherheitsgurtindikatorsignals gemäß Pa­ tentanspruch 8, ein Verfahren zur Klassifikation eines Fahr­ zeuginsassen nach Patentanspruch 13 sowie ein Verfahren zum Wiederholen sekundärer Warnsignale nach Patentanspruch 18 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen der Warneinrichtung und der Verfahren ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Demgemäß enthält die vorliegende Erfindung eine sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung für ein Kraftfahrzeug, mit wenigstens einem Steuerungsmodul zur Aktivierung wenigstens eines sekundären Warnsignals. Die sekundäre Sicherheitsgurt- Warneinrichtung enthält weiterhin einen Fahrer-Sicherheits­ gurtfühler zur Erzeugung eines Eingangssignals, das anzeigt, ob sich der Fahrersicherheitsgurt in einem angeschnallten oder einem nicht angeschnallten Zustand befindet. Die sekun­ däre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung enthält wenigstens ei­ nen Fahrgast-Sicherheitsgurtfühler (der Begriff Fahrgast wird nachstehend primär für den Beifahrer verwendet, kann jedoch auch weiter Passagiere betreffen) zur Erzeugung eines Eingangssignals, das anzeigt, ob sich der wenigstens eine Fahrgastsicherheitsgurt in einem angeschnallten oder einem nicht angeschnallten Zustand befindet. Das wenigstens eine Steuerungsmodul steht mit dem Fahrer-Sicherheitsgurtfühler und dem wenigstens einen Fahrgast-Sicherheitsgurtfühler zur Aktivierung des wenigstens einen sekundären Warnsignals in Verbindung, um einen zugehörigen Kraftfahrzeuginsassen auf­ merksam zu machen, wenn der Zustand von wenigstens einem Gurt der Gruppe aus dem Fahrersicherheitsgurt und dem wenig­ stens einen Fahrgastsicherheitsgurt sich in nicht ange­ schnalltem Zustand befindet.
Mit der vorliegenden Erfindung wird eine sekundäre Sicher­ heitsgurt-warneinrichtung für ein Kraftfahrzeug bereitge­ stellt. Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht dar­ in, dass die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung den Benutzungsstatus des Sicherheitsgurts für einen Fahrzeugin­ sassen überwacht, um dynamisch zu bestimmen, ob der Insasse ein Sicherheitsgurtbenutzer oder ein Sicherheitsgurtnichtbe­ nutzer ist. Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass mit der Erfindung ein Verfahren zur Überwachung des Sicherheitsgurts eines Fahrzeuginsassen, zur Einordnung der Insassen als Sicherheitsgurtbenutzer oder Nichtbenutzer und zur Änderung der Einordnung jederzeit wäh­ rend eines Fahrtzyklus bereitgestellt wird, so dass den Si­ cherheitgurt-"Benutzern" jederzeit während der Fahrt sekun­ däre Warnsignale bereitgestellt werden können, während den Sicherheitsgurt-"Nichtbenutzern" keine sekundäre Warnsignale bereitgestellt werden. Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass die sekundäre Sicherheitsgurt- Warneinrichtung immer dann sekundäre Warnsignale bereit­ stellt, wenn ein Insassensicherheitsgurt nicht angeschnallt ist, unabhängig davon, wann innerhalb des Fahrtzyklus der Insasse nicht angeschnallt ist. Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass die sekundäre Si­ cherheitsgurt-Warneinrichtung eine kombinierte Fahrer- und Fahrgasterinnerungsmöglichkeit aufweist, die den Fahrer und den Insassen des vorderen Fahrgastsitzes in subtiler Weise daran erinnert, die Sicherheitsgurte anzulegen, falls diese vergessen haben, sich am Anfang der Fahrt anzuschnallen. Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die se­ kundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung eine wiederholbare sekundäre Warnmöglichkeit enthält, die den Fahrer und den Insassen des vorderen Fahrgastsitzes in subtiler Weise daran erinnert, ihre Sicherheitsgurte anzuschnallen, falls diese vergessen haben sollten, sich zu irgendeinem Zeitpunkt wäh­ rend einer ausgedehnten Reise oder Fahrt anzuschnallen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen bei­ spielhaft näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer sekundären Si­ cherheitsgurt-Warneinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 ein Flußdiagramm des Betriebsablaufs einer primären Sicherheitsgurt-Warneinrichtung und der sekundären Sicherheitsgurt-Warneinrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine schematische Darstellung einer anderen erfin­ dungsgemäßen Ausführungsform einer sekundären Si­ cherheitsgurt-Warneinrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 4 ein Blockdiagramm eines erfindungsgemäßen Verfahrens zum Bereitstellen wiederholbarer Warnsignale für die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung gemäß Fig. 3;
Fig. 5 ein Blockdiagramm eines anderen erfindungsgemäßen Verfahrens zur Klassifizierung eines Fahrers als Si­ cherheitsgurtbenutzer oder -nichtbenutzer für die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung gemäß Fig. 3; und
Fig. 6 ein Blockdiagramm eines weiteren erfindungsgemäßen Verfahrens zur Klassifizierung eines Fahrgasts als Sicherheitsgurtbenutzer oder -nichtbenutzer für die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung gemäß Fig. 3.
In Fig. 1 ist ein Ausführungsbeispiel einer sekundären Si­ cherheitsgurt-Warneinrichtung 10 entsprechend der vorliegen­ den Erfindung gezeigt, die einen Insassen eines Kraftfahr­ zeuges (nicht gezeigt) aufmerksam machen soll, wenn ein Si­ cherheitsgurt nicht angeschnallt ist. Die sekundäre Sicher­ heitsgurt-Warneinrichtung 10 enthält ein Steuerungsmodul 12 zum Aktivieren akustischer und optischer Signale als Antwort auf den Eingang einer Mehrzahl von vorbestimmten rückgekop­ pelten Steuerungseingangssignalen. Die sekundäre Sicher­ heitsgurt-Warneinrichtung 10 enthält weiterhin eine Mehrzahl von Eingangseinheiten zum Erzeugen der Eingangssignale. Die Eingangseinheiten umfassen einen Lichtschalter 14 (headlamp switch), der ein Eingangssignal zur Programmierung des Steuerungsmoduls 12 als in einem eingeschalteten oder einem ausgeschaltetem Zustand befindlich bereitstellt, wie aus­ führlicher weiter unten beschrieben wird. Die Eingangsein­ heiten umfassen weiterhin einen Sicherheitsgurtfühler 16, der für das Steuerungsmodul 12 ein Eingangssignal bereit­ stellt, das anzeigt, ob der Sicherheitsgurt (nicht gezeigt) sich in einem angeschnallten oder einem nicht angeschnalltem Zustand befindet. Wie im Stand der Technik allgemein be­ kannt, weist jeder Sicherheitsgurt des Kraftfahrzeuges ein aufnehmendes Element oder eine Schnalle (nicht gezeigt) zur Aufnahme eines einführenden Elements oder einer Einschnap­ platte (nicht gezeigt), eine Einschnapplatte (nicht gezeigt) sowie einen Verschlußmechanismus (nicht gezeigt) auf, um den Sicherheitsgurt zu arretieren bzw. freizugeben. Die Ein­ gangseinheiten umfassen weiterhin einen Zündschalter 18, der dem Steuerungsmodul 12 ein Eingangssignal bereitstellt, das anzeigt, wenn eine Fahrzeugzündanlage (nicht gezeigt) von einer "AUS"-Stellung in eine "AN"-Stellung überwechselt, d. h., das einen Motorbetrieb des Fahrzeugs anzeigt. Die "AN"-Stellung bedeutet typischerweise, wie allgemein be­ kannt, dass sich die Zündung 18 entweder im Startzustand oder im Betriebszustand des Motors befindet. Zusätzlich um­ fassen die Eingangseinheiten einen Fahrzeuggeschwindigkeits­ sensor 20, der für das Steuerungsmodul 12 ein Eingangssignal bereitstellt, das die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs an­ zeigt, die typischerweise in Meilen pro Stunde bzw. in Stun­ denkilometern gemessen wird.
Die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 10 enthält weiterhin ein Ausgabegerät wie eine Sicherheitsgurtindika­ toreinrichtung 22. Die Sicherheitsgurtindikatoreinrich­ tung 22 ist gemäß der vorliegenden Erfindung in das Steue­ rungsmodul 12 integriert und aktiviert ein akustisches Aus­ gabegerät 24, wie etwa einen Lautsprecher, und ein optisches Ausgabegerät 26, wie etwa ein Sicherheitsgurtwarnlicht. Die Sicherheitsgurtindikatoreinrichtung 22 kann auch in ein Ar­ maturenbrett 28 des Kraftfahrzeugs integriert sein. Das aku­ stische Ausgabegerät 24 ist in die Sicherheitsgurtindika­ toreinrichtung 22 integriert und das Steuerungsmodul 12 und das optische Ausgabegerät 26 sind innerhalb des - ansonsten in herkömmlicher Weise ausgebildeten - Armaturenbretts 28 des Kraftfahrzeugs angeordnet.
Schließlich werden das Steuerungsmodul 12 und jedes der Ein­ gangs- und Ausgabegeräte 14 bis 26 von einer Batterie/Si­ cherungseinrichtung 30 des Fahrzeugs mit Strom versorgt. Weiterhin ist die sekundäre Sicherheitsgurt- Warneinrichtung 10 bei dem Bezugszeichen 32 mit dem Rahmen des Fahrzeugs (nicht gezeigt) verbunden und damit auf Masse gelegt. Die Eingangs- und Ausgabegeräte 14 bis 26 sind mit dem Steuerungsmodul 12 und der Batterie/Sicherungsein­ richtung 30 über elektrische Verbindungen 34 verbunden.
Im Betrieb stellt die sekundäre Sicherheitsgurt-Warnein­ richtung 10 eine ergänzende Warneinrichtung dar, die eine primäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 35 ergänzt, wie in Fig. 2 dargestellt. Gemäß Fig. 2 wird in der primären Si­ cherheitsgurt-Warneinrichtung 35 ein Eingangssignal an das Steuerungsmodul 12 übertragen, wenn der Zündschalter 18 in die "AN"-Stellung gebracht wird. Auch von dem Sicherheits­ gurtfühler 16 wird ein Eingangssignal an das Steuerungsmo­ dul 12 übertragen. Wenn der Sicherheitsgurtfühler 16 ein Si­ gnal überträgt, das einen angeschnallten Sicherheitsgurt an­ zeigt, bleibt die Sicherheitsgurtindikatoreinrichtung 22 in­ aktiv, d. h., keines der akustischen oder optischen Ausgabe­ geräte wird ausgelöst. Wenn der Sicherheitsgurtfühler 16 ein Signal überträgt, das einen nicht angeschnallten Sicher­ heitsgurt anzeigt, aktiviert das Steuerungsmodul 12 das aku­ stische Ausgabegerät 24 der Sicherheitsgurtindikatoreinrich­ tung 22 und löst für etwa sechs Sekunden ein akustisches Si­ gnal aus. Zugleich aktiviert das Steuerungsmodul 12 das op­ tische Ausgabegerät 26 der Sicherheitsgurtindikatoreinrich­ tung 22, wobei das Sicherheitsgurtwarnlicht für etwa sechzig Sekunden angeschaltet wird. Die primäre Sicherheitsgurt- Warneinrichtung 35 wird nach einer vorbestimmten Zeitspanne deaktiviert, unabhängig davon, ob der sitzende Insasse den Sicherheitsgurt anlegt oder nicht.
Sobald die primäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 35 deak­ tiviert ist oder ihren Betrieb abgeschlossen hat, wird die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 10 aktiviert, wenn der Sicherheitsgurt von dem Sicherheitsgurtfühler 16 immer noch nicht als im angeschnallten Zustand befindlich erfasst wird. Zuerst erfasst der Sicherheitsgurtfühler 16, ob sich der Sicherheitsgurt im angeschnallten oder im nicht ange­ schnallten Zustand befindet. Gibt der Sicherheitsgurtfühler ein Signal aus, das einen angeschnallten Sicherheitsgurt an­ zeigt, bleibt die Sicherheitsgurtindikatoreinrichtung 22 in­ aktiv, und die akustischen und optischen Ausgabegeräte 24 und 26 bleiben ebenfalls inaktiv. Wenn das Steuerungsmo­ dul 12 jedoch ein Signal von dem Sicherheitsgurtfühler er­ hält, das einen nicht angeschnallten Sicherheitsgurt an­ zeigt, erfasst das Steuerungsmodul 12, ob ein Eingangssignal von dem Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 20 des Kraftfahrzeugs vorliegt. Wenn das Steuerungsmodul 12 kein Eingangssignal von dem Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 20 erhält, d. h., wenn das Kraftfahrzeug nicht mit einem Fahrzeuggeschwindigkeits­ sensor ausgestattet ist, wird die sekundäre Sicherheitsgurt- Warneinrichtung 10 aktiviert und die Sicherheitsgurtindika­ toreinrichtung 22 im Steuerungsmodul 12 wird betätigt. Zum einen gibt das akustische Ausgabegerät 24 ein periodisches akustisches Signal mit 240 Wiederholungen/Minute bei einer Frequenz von 740 Hz aus. Zum anderen zeigt das optische Aus­ gabegerät 26 das Sicherheitsgurtwarnlicht in dem Armaturen­ brett 28 an. Das Sicherheitsgurtwarnlicht leuchtet ebenfalls periodisch auf, gleichzeitig mit dem akustischen Signal mit 240 Wiederholungen/Minute. Alternativ kann das Sicherheits­ gurtwarnlicht während des akustischen Signals kontinuierlich leuchten.
Wenn dagegen die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrich­ tung 10 und das Kraftfahrzeug einen Geschwindigkeitssen­ sor 20 enthalten, erhält das Steuerungsmodul 12 ein Ein­ gangssignal von dem Geschwindigkeitssensor 20, um zu bestim­ men, ob die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 10 ak­ tiviert werden soll. Wenn das Steuerungsmodul 12 ein Ein­ gangssignal von dem Geschwindigkeitssensor 20 erhält, das eine Fahrzeuggeschwindigkeitsschwelle von 4,8 km/h (3 Meilen pro Stunde) übersteigt, wird die sekundäre Sicherheitsgurt- Warneinrichtung 10 aktiviert und die Sicherheitsgurtindika­ toreinrichtung 22 wird betätigt. Wieder überträgt das aku­ stische Ausgabegerät 24 ein periodisches akustisches Signal mit 240 Wiederholungen/Minute bei einer Frequenz von 740 Hz und das optische Ausgabegerät 26 zeigt das Sicherheitsgurt­ warnlicht im Armaturenbrett 28 an.
Die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 10 wird nur dann deaktiviert, wenn eine von drei Bedingungen erfüllt ist. Erstens wird die sekundäre Sicherheitsgurt-Warnein­ richtung 10 deaktiviert, wenn das Steuerungsmodul 12 ein Si­ gnal von dem Zündschalter 18 erhält, das anzeigt, dass die Zündung in die "AUS"-Stellung gebracht wurde. Zweitens wird die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 10 deakti­ viert, wenn das Steuerungsmodul 12 ein Signal von dem Si­ cherheitsgurtfühler 16 erhält, das anzeigt, dass der Sitzin­ sasse seinen Sicherheitsgurt angeschnallt hat. Drittens wird die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 10 deakti­ viert, nachdem fünf Minuten seit einer anfänglichen Aktivie­ rung verstrichen sind.
Wenn der Sitzinsasse seinen Sicherheitsgurt anschnallt, be­ vor die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 10 akti­ viert wird, bleibt die sekundäre Sicherheitsgurt-Warnein­ richtung 10 inaktiv, bis die korrekten Bedingungen erfüllt sind und, wie vorstehend beschrieben, die vorbestimmten Si­ gnale von dem Steuerungsmodul 12 bei der nächsten Zündschal­ tung von der "AUS"-Stellung in die "AN"-Stellung erhalten werden. Darüber hinaus gibt die sekundäre Sicherheitsgurt- Warneinrichtung 10, wenn der Sitzinsasse seinen Sicherheits­ gurt anschnallt und dann abschnallt, nach dem Abschnallen des Sicherheitsgurts bis zum nächsten Zündzyklus kein Warn­ signal.
Unter Bezugnahme auf Fig. 2 wird nachfolgend ein Verfahren zur Erzeugung eines Sicherheitsgurtindikatorsignals, das ei­ nen nicht angeschnallten Zustand eines Fahrzeugsicherheits­ gurts (nicht dargestellt) anzeigt, durch die primäre Sicher­ heitsgurt-Warneinrichtung 35 und die sekundäre Sicherheits­ gurt-Warneinrichtung 10 beschrieben. Das Verfahren beginnt bei Raute 36 damit, dass der Zündschalter 18 den Zustand der Fahrzeugzündung als in einer "AUS"-Stellung oder einer "AN"- Stellung befindlich erfasst. Der Zündschalter 18 kann auch derart ausgebildet sein, dass ebenso eine "zusätzliche" Stellung oder "Start"-Stellung erfasst werden kann. Wenn der Zündschalter 18 eine "AUS"-Stellung der Fahrzeugzündung er­ fasst, schreitet das Verfahren zu Block 38 voran. In Block 38 wird die primäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 35 abge­ schaltet und weder das akustische Ausgabegerät 24 noch das optische Ausgabegerät 26 werden aktiviert.
Wenn der Zündschalter 18 und das Steuerungsmodul 12 eine "AN"-Stellung der Fahrzeugzündung erfassen, wird das Verfah­ ren mit Block 40 fortgesetzt. In Block 40 wird die primäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 35 aktiviert. Wenn der Si­ cherheitsgurtfühler 16 und das Steuerungsmodul 12 den Zu­ stand des Fahrzeugsicherheitsgurts als nicht angeschnallt erfassen, werden das akustische Ausgabegerät 24 und das op­ tische Ausgabegerät 26 aktiviert, wie vorstehend beschrie­ ben. Wiederum erzeugt in der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung das akustische Ausgabegerät 24 einen Klang für etwa sechs Sekunden und das optische Ausgabege­ rät 26 erzeugt gleichzeitig ein konstantes Sicherheitsgurt­ warnlicht für etwa sechzig Sekunden.
Sobald der Betrieb der primären Sicherheitsgurt-Warnein­ richtung 35 abgeschlossen ist, schreitet das Verfahren von Block 40 zu Raute 42 fort, um festzustellen, ob der Sicher­ heitsgurt jemals angeschnallt war. Ausgehend von Raute 42 schreitet das Verfahren zu Block 38 fort, wenn der Sicher­ heitsgurt schon angeschnallt war, und sowohl die primäre Si­ cherheitsgurt-Warneinrichtung 10 als auch die sekundäre Si­ cherheitsgurt-Warneinrichtung 10 werden abgeschaltet und we­ der das akustische Ausgabegerät 24 noch das optische Ausga­ begerät 26 werden aktiviert. Hat der Sicherheitsgurtfüh­ ler 16 den Sicherheitsgurt nicht im angeschnallten Zustand erfasst, schreitet das Verfahren zu Raute 44 fort.
In Raute 44 bestimmt die sekundäre Sicherheitsgurt-Warnein­ richtung 10 und das Steuerungsmodul 12, ob in der sekundären Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 10 ein Fahrzeuggeschwindig­ keitssensor 20 vorhanden ist. Mit anderen Worten kann die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 10 mit oder ohne Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 20 arbeiten. Wenn das Steue­ rungsmodul 12 die Anwesenheit eines Fahrzeuggeschwindig­ keitssensors 20 nicht erfasst, wird das Verfahren mit Block 46 fortgesetzt, um automatisch die sekundäre Sicher­ heitsgurt-Warneinrichtung 10 zu aktivieren, wie nachstehend genauer beschrieben wird. Wenn jedoch das Steuerungsmodul 12 das Vorhandensein eines Fahrzeuggeschwindigkeitssensors 20 erfasst, schreitet das Verfahren zu Raute 48 fort. In Rau­ te 48 erfassen der Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 20 und das Steuerungsmodul 12, ob die Geschwindigkeit des Kraftfahr­ zeugs die vorbestimmte Schwellengeschwindigkeit von 4,8 km/h überschritten hat. Wenn die Geschwindigkeit des Kraftfahr­ zeugs geringer als 4,8 km/h ist, schreitet das Verfahren zu Raute 42 fort, um erneut das Verfahren zur Erfassung, ob der Sicherheitsgurt in angeschnalltem oder nicht angeschnalltem Zustand ist, zu beginnen. Wenn dagegen die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs größer oder gleich 4,8 km/h (drei Meilen pro Stunde) ist, wird das Verfahren mit Block 46 fortge­ setzt.
In Block 46 wird die Sicherheitsgurtindikatoreinrichtung 22 aktiviert, um ein akustisches Signal des akustischen Ausga­ begeräts 24 und ein sichtbares Signal des optischen Ausgabe­ geräts 26 zu erzeugen. In Block 46 gibt das akustische Aus­ gabegerät 24 einen periodischen Klang mit 240 Wiederholun­ gen/Minute bei einer Frequenz von 740 Hz aus. Weiterhin zeigt das optische Ausgabegerät 26 das Sicherheitsgurtwarn­ licht an. Wie zuvor erörtert, kann das Sicherheitsgurtwarn­ licht entweder konstant oder periodisch synchron mit dem akustischen Klang mit 240 Wiederholungen/Minute aufleuchten.
Zuletzt schreitet das Verfahren von Block 46 zu Raute 50 fort, um festzustellen, ob eine der drei Bedingungen zum De­ aktivieren der sekundären Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 10 erfüllt worden ist, wie bereits vorstehend beschrieben. Wenn keine der Bedingungen zum Deaktivieren erfüllt worden ist, kehrt das Verfahren zu Block 46 zurück, um die Sicherheits­ gurtindikatoreinrichtung 22 zu aktivieren. Wenn eine der Be­ dingungen zum Deaktivieren erfüllt ist, wird das Verfahren mit Block 38 fortgesetzt, und die sekundäre Sicherheitsgurt- Warneinrichtung 10 wird abgeschaltet.
Die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 10 kann auch durch einen Programmiervorgang des Fahrers angeschaltet und abgeschaltet werden. Das Verfahren nutzt den Lichtschal­ ter 14 und den Sicherheitsgurtfühler 16 wie folgt, um die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 10 zwischen einem angeschalteten und einem abgeschalteten Zustand hin- und her zu schalten: Die Umschaltung wird begonnen, indem der Zünd­ schalter 18 in die "AUS"-Stellung und der Sicherheitsgurt des Fahrers in den nicht angeschnallten Zustand gebracht wird. Dann wird der Zündschalter 18 in die "FAHREN"-Stellung gebracht. Die primäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 35 wird dann das optische Ausgabegerät 26 einschalten. Nachdem sich das optische Ausgabegerät 26 nach etwa einer Minute ausgeschaltet hat, wird der Sicherheitsgurt des Fahrers drei mal an und abgeschnallt, wobei er sich zum Schluß im nicht angeschnallten Zustand befindet. Dann wird der Lichtschal­ ter 14 ein- und anschließend ausgeschaltet. Dann wird der Sicherheitsgurt des Fahrers erneut drei mal an- und abge­ schnallt, wobei er sich zum Schluß im nicht angeschnallten Zustand befindet. Die beiden Zyklen des Anschnallens und Ab­ schnallens des Sicherheitsgurts müssen innerhalb von sechzig Sekunden nach Abschluß der primären Sicherheitsgurt-Warnung erfolgen, sonst muß der Fahrer die Programmierung von vorne beginnen. Nachdem der letzte nicht angeschnallte Zustand er­ reicht ist, wird das optische Ausgabegerät 26 für etwa drei Sekunden aktiviert. Nachdem sich das optische Ausgabege­ rät 26 abschaltet, wird der Sicherheitsgurt des Fahrers ein­ mal an- und abgeschnallt. Nunmehr wird die sekundäre Sicher­ heitsgurt-Warneinrichtung 10 angeschaltet, wenn sie gegen­ wärtig abgeschaltet ist, oder sie wird abgeschaltet, wenn sie gegenwärtig angeschaltet ist. Wird der Sicherheitsgurt nicht innerhalb von zehn Sekunden, nachdem sich das optische Ausgabegerät 26 abschaltet, angeschnallt und abgeschnallt, endet die Programmierung und der Zustand bleibt unverändert.
Eine Bestätigung, dass die sekundäre Sicherheitsgurt-Warn­ einrichtung 10 angeschaltet wurde, wird dem Fahrzeuglenker dadurch gegeben, dass das optische Ausgabegerät 26 drei Se­ kunden lang viermal pro Sekunde aufleuchtet, gefolgt von drei Sekunden, in denen das optische Ausgabegerät 26 aus ist, gefolgt von einem erneuten Aufleuchten des optischen Ausgabegeräts 26 viermal pro Sekunde, drei Sekunden lang. Eine Bestätigung, dass die sekundäre Sicherheitsgurt-Warn­ einrichtung 10 abgeschaltet wurde, wird dem Fahrzeuglenker dadurch gegeben, dass das optische Ausgabegerät 26 lediglich drei Sekunden lang viermal pro Sekunde aufleuchtet. Die Pro­ grammierung der sekundären Sicherheitsgurt-Warneinrich­ tung 10 wird nach vollständiger Ausführung der Bestätigung automatisch verlassen. Es versteht sich, dass jede der vor­ bestimmten Periodendauern des akustischen und des optischen Ausgabegeräts 24 und 26 variieren kann, wie auch die Schwel­ lengeschwindigkeit, die für den Fahrzeuggeschwindigkeitssen­ sor gesetzt wird, ohne den Bereich der Erfindung zu verlas­ sen.
Unter Bezugnahme auf Fig. 3 wird ein anderes Ausführungs­ beispiel einer sekundären Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 10 gemäß der vorliegenden Erfindung beschrieben. Gleichartige Teile der sekundären Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 10 sind mit denselben Bezugszeichen bezeichnet, jedoch um einhundert (100) erhöht. In diesem Ausführungsbeispiel enthält die se­ kundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 110 einen Fahrer- Sicherheitsgurtfühler 116 und ein Rückhaltemittelsteuermodul (RCM) 160, das elektrisch über Verbindungen 134 mit dem Fah­ rer-Sicherheitsgurtfühler 116 verbunden ist, um den Zustand des Sicherheitsgurts des Fahrers als angeschnallt (B) oder nicht angeschnallt (U) zu detektieren, wobei die beiden Zu­ stände einem hohen Strom beziehungsweise einem niedrigen Strom entsprechen. Die sekundäre Sicherheitsgurt-Warnein­ richtung 110 enthält weiterhin ein allgemeines elektroni­ sches Modul (generic electronic module, GEM) 112, das elek­ trisch mit dem Rückhaltemittelsteuermodul 160 über eine Ein­ zeldrahtverbindung 162 verbunden ist. Das allgemeine elek­ tronische Modul 112 liefert die sekundären Warnsignale für den Fahrer durch eine Überwachung der Fahrzeuggeschwindig­ keit über einen Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 120, eine Überwachung des Zündzustands über einen Zündschalter 118 und eine Überwachung des Zustands des Fahrersicherheitsgurts über den Fahrer-Sicherheitsgurtfühler 116. Das allgemeine elektronische Modul 112 steuert eine Sicherheitsgurtleuchte oder ein optisches Ausgabegerät 126 und einen Sicherheits­ gurtklang oder ein akustisches Ausgabegerät 124 an, mit de­ nen die sekundären Warnsignale an den Insassen vermittelt werden. Wie ohne weiteres ersichtlich, ist der Zündzustand über den Zündschalter 118 eine Eingangsgröße des allgemeinen elektronischen Moduls 112. Weiterhin enthält das allgemeine elektronische Modul 112 die Logik für das Bereitstellen der primären (FMVSS) Warnsignale und der sekundären Warnsignale. Es sollte beachtet werden, dass das allgemeine elektronische Modul 112 auch weggelassen werden kann, wobei dann das Rück­ haltemittelsteuermodul 160 die Logik enthalten und mit dem Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 120 und den Ausgabegerä­ ten 124 und 126 über einen Übertragungsbus des Fahrzeugs in Verbindung stehen würde.
Die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 110 kann einen Fahrgast-Sicherheitsgurtfühler 164 enthalten, der elektrisch über Verbindungen 134 mit dem Rückhaltemittelsteuermodul 160 verbunden ist, um den Zustand des Sicherheitsgurt des vorde­ ren Fahrgasts als angeschnallt (B) oder nicht angeschnallt (U) zu detektieren. Die sekundäre Sicherheitsgurt-Warnein­ richtung 110 kann weiterhin eine Insassen-Klassifizierungs­ einrichtung 166 enthalten, die elektrisch über Verbindun­ gen 134 mit dem Rückhaltemittelsteuermodul 160 verbunden ist. Die Insassen-Klassifizierungseinrichtung 166 enthält einen Fahrgastsitz-Besetzungsfühler 168, zum Beispiel einen Gewichtsensor, um festzustellen, ob der Vordersitz besetzt ist und die Größenklasse des Insassen (d. h. klein oder groß) festzustellen, beispielsweise auf Grundlage des Gewichts des Insassen. Das Rückhaltemittelsteuermodul 160 überwacht so­ wohl die Insassen-Klassifizierungseinrichtung 166 als auch die Sicherheitsgurtfühler 116 und 164, um ein logisch kombi­ niertes Sicherheitsgurtwarnsignal (an/aus) für das allgemei­ ne elektronische Modul 112 zu erzeugen, um beide Insassen daran zu erinnern, sich anzuschnallen. Das allgemeine elek­ tronische Modul 112 erhält das Signal, entweder das optische Ausgabegerät 126 oder das akustische Ausgabegerät 124 oder beide zu aktivieren, um den Insassen sekundäre Warnsignale zu vermitteln. Selbstverständlich werden Erinnerungen oder sekundäre Warnsignale für Fahrgastinsassen nur dann gelie­ fert, wenn ein Fahrgastinsasse tatsächlich auf dem vorderen Fahrgastsitz anwesend ist, nach Maßgabe des Ausgangssignals des Fahrgastsitz-Besetzungsfühlers 168. Außerdem liefert die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 110 nur dann se­ kundäre Warnsignale, wenn die primären Warnsignale abge­ schlossen sind. Die Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 110 er­ innert den Fahrer und/oder den Fahrgast weiterhin ständig wiederholt daran, dass der Sicherheitsgurt nicht ange­ schnallt ist, indem ein periodisches Ertönen eines Klangs und ein Aufleuchten der Sicherheitsgurtwarnleuchte in dem Instrumentenfeld veranlasst wird, sobald die Fahrzeugge­ schwindigkeit die vorbestimmte Geschwindigkeit von 4,8 km/h überschritten hat. Weiterhin kann die sekundäre Sicherheits­ gurt-Warneinrichtung 110 ein Prüfgerät (nicht gezeigt) ent­ halten, das mit dem Rückhaltemittelsteuermodul 160 über eine Diagnoseverbindung 170 in Verbindung steht, um eine Diagnose der sekundären Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 110 zu erlau­ ben.
Die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 110 kann im Rahmen der Erfindung ein Programmierverfahren für den Fahr­ zeuglenker enthalten, um für Insassen, die keine sekundären Warnsignale wünschen, die sekundären Warnsignale für den Fahrer oder Fahrgast abschalten zu können. Das Verfahren nutzt die Sicherheitsgurtfühler 116 und 164, um die sekundä­ re Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 110 zwischen einem ange­ schalteten und einem abgeschalteten Zustand hin- und herzu­ schalten. Das Verfahren schaltet die sekundären Warnsignale entsprechend der nachfolgenden Schritte an oder ab. Zuerst enthält das Verfahren den Schritt des Überwachens über den Zündschalter 118, ob die Zündung ausgeschaltet ist, und über die Fühler 116 und 164, ob die Fahrer- und Fahrgastsicher­ heitsgurte abgeschnallt sind. Das Verfahren enthält den Schritt der Bestimmung, dass der Zündschalter 118 von der "AUS"-Stellung in die "FAHREN"-Stellung gebracht wurde. Das Verfahren enthält ferner den Schritt des Wartens, bis sich das optische Ausgabegerät 126 abschaltet, was eine vorbe­ stimmte Zeit wie etwa eine Minute dauert. Das Verfahren ent­ hält den Schritt des Anschnallens und nachfolgenden Ab­ schnallens des Sicherheitsgurts des Fahrers oder Fahrgasts mit einer vorbestimmten Anzahl von Wiederholungen, zum Bei­ spiel neun, wobei sich der Gurt zum Schluß im nicht ange­ schnallten Zustand befindet, und wobei die Aktionen inner­ halb eines vorbestimmten Zeitintervalls, wie etwa sechzig Sekunden, stattfinden müssen. Gemäß dem Verfahren leuchtet dann eine Airbagwarnleuchte (nicht gezeigt) für eine vorbe­ stimmte Zeitdauer (z. B. drei Sekunden) auf. Nachdem die Air­ bagwarnleuchte abgeschaltet hat, wird das Verfahren mit dem Schritt des erneuten Anschnallens und nachfolgenden Ab­ schnallens des Sicherheitsgurts. fortgesetzt, was die sekun­ dären Warnsignale anschaltet, wenn diese gegenwärtig abge­ schaltet sind, und die sekundären Warnsignale abschaltet, wenn diese gegenwärtig angeschaltet sind.
Das Verfahren enthält den Schritt der Bestätigung des An­ schaltens der sekundären Warnsignale durch Aufleuchten der Airbagwarnleuchte mit einer vorbestimmten Anzahl von Wieder­ holungen, wie etwa viermal pro Sekunde, für eine vorbestimm­ te Zeitdauer, wie etwa drei Sekunden, gefolgt von einer vor­ bestimmten Zeitdauer, wie etwa drei Sekunden, während der die Airbagwarnleuchte ausgeschaltet ist, weiter gefolgt von einem Aufleuchten der Airbagwarnleuchte mit einer vorbe­ stimmten Anzahl von Wiederholungen, wie etwa viermal pro Se­ kunde, für eine vorbestimmte Zeitdauer, wie etwa drei Sekun­ den.
Das Verfahren enthält weiterhin den Schritt der Bestätigung des Abschaltens der sekundären Warnsignale durch ein Auf­ leuchten der Airbagwarnleuchte mit einer vorbestimmten An­ zahl von Wiederholungen, wie etwa viermal pro Sekunde, für eine vorbestimmte Zeitdauer, wie etwa drei Sekunden. Selbst­ verständlich wird das Programmierverfahren der sekundären Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 110 nach vollständiger Aus­ führung der Bestätigung automatisch verlassen. Es sollte be­ achtet werden, dass das Programmierverfahren der sekundären Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 110 ohne Änderung des gegen­ wärtigen Zustands automatisch verlassen wird, wenn der letz­ te Schritt des Anschnallens und Abschnallens nicht innerhalb einer vorbestimmten Zeitdauer, wie etwa zehn Sekunden, er­ folgt. Es versteht sich weiter, dass durch die Ausführung der obigen Schritte bei Benutzung nur des Fahrergurts die sekundären Warnsignale für den Fahrer unbegrenzt angeschal­ tet bzw. abgeschaltet werden, und dass die Ausführung der obigen Schritte bei Benutzung nur des Fahrgastgurts die se­ kundären Warnsignale für den Fahrgast unbegrenzt angeschal­ tet bzw. abgeschaltet werden. Es versteht sich darüber hin­ aus, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt nur eine "Seite" (Fahrer oder Fahrgast) angeschaltet bzw. abgeschaltet werden kann, und dass während der Programmierung der Fahrgastseite jede Aktivität an dem Fahrergurt zu einem Abbruch oder einer Beendigung der Programmierungssequenz führt. Es versteht sich ebenso, dass die Rückmeldung über die Programmierung auch auf dem optischen Ausgabegerät 126 gegeben werden kann.
Gemäß Fig. 4 enthält die sekundäre Sicherheitsgurt-Warnein­ richtung 110 eine wiederholbare sekundäre Warnmöglichkeit, die an den Insassen über die Dauer der Fahrt sekundäre Warn­ signale ausgibt, auch nachdem die gesetzlich vorgeschriebene Standardwarnzeit für Sicherheitsgurte (FMVSS) bereits abge­ laufen ist. In der Figur wird ein erfindungsgemäßes Verfah­ ren zum Wiederholen sekundärer Warnsignale für die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 110 gezeigt. Das Verfahren beginnt mit ausgeschalteter oder inaktiver Anforderung von sekundären Warnsignalen und schreitet zu Block 200 fort. In Block 200 enthält das Verfahren den Schritt der Bereitstel­ lung der primären (FMVSS) Warnsignale für eine vorbestimmte Zeitdauer, wie etwa sechzig Sekunden. Beispielsweise erhält hierzu das allgemeine elektronische Modul 112 bei Aktivie­ rung der Zündung über den Fühler 116 ein Signal, wonach der Sicherheitsgurt des Fahrers nicht angeschnallt ist, und schickt ein Signal an die Ausgabegeräte 124 und 126, um die primären Warnsignale anzuzeigen, bis die FMVSS-Zeitdauer nach Maßgabe eines ersten Zeitgebers (nicht gezeigt) abge­ laufen ist. Sobald der erste Zeitgeber abgelaufen ist, wer­ den die sekundären Warnsignale aktiviert und das Verfahren startet einen zweiten Zeitgeber (nicht gezeigt) für eine vorbestimmte Zeitdauer, wie etwa fünfundzwanzig Sekunden. Das Verfahren wird mit Block 202 fortgesetzt, in dem die se­ kundären Warnsignale angeschaltet werden. Ausgehend von Block 202 fährt das Verfahren mit Block 204 fort, in dem die sekundären Warnsignale angeschaltet bzw. geliefert werden, wenn der zweite Zeitgeber abgelaufen ist, die Fahrzeugge­ schwindigkeit größer als eine vorbestimmte Geschwindigkeit, wie etwa 4,8 km/h (drei Meilen pro Stunde) ist, und der Si­ cherheitsgurtwarnzustand "AN" ist. Es sollte beachtet wer­ den, dass der Begriff "Sicherheitsgurtwarnzustand" als eine logische Kombination von Fahrer- und Fahrgast-Sicherheits­ gurtzustand definiert ist. Von Block 202 zu Block 204 wird entsprechend dem Verfahren ein dritter Zeitgeber (nicht ge­ zeigt) für eine vorbestimmte Zeitdauer gestartet, wie etwa sechs Sekunden, ein vierter Zeitgeber (nicht gezeigt) für eine vorbestimmte Zeitdauer, wie etwa fünf Minuten, gestar­ tet und die Anforderung von sekundären Warnsignalen auf AN geschaltet.
Das Verfahren kann von Block 202 zu Block 206 voranschreiten und die sekundären Warnsignale erneut anschalten, wenn der zweite Zeitgeber abgelaufen ist, und entweder der Sicher­ heitsgurtwarnzustand "AUS" ist oder der Sicherheitsgurtwarn­ zustand "AN" ist und die Fahrzeuggeschwindigkeit unterhalb einer vorbestimmten Geschwindigkeit (wie etwa 4,8 km/h) liegt.
Von Block 204 aus kann das Verfahren mit dem zuvor beschrie­ benen Block 206 fortgesetzt werden, wenn der Sicherheits­ gurtwarnzustand "AUS" ist. Das Verfahren setzt die Anforde­ rung von sekundären Warnsignalen auf AUS. Von Block 204 kann das Verfahren auch mit Block 208 fortgesetzt und die sekun­ dären Warnsignale abgeschaltet werden, wenn der zweite Zeit­ geber abgelaufen ist. Das Verfahren setzt die Anforderung von sekundären Warnsignalen auf AUS und startet den zweiten Zeitgeber für eine vorbestimmte Zeitdauer, wie etwa dreißig Sekunden. Das Verfahren kann von Block 204 auch zu einem Zeitablauf gemäß Block 210 voranschreiten, wenn der vierte Zeitgeber abgelaufen ist. Das Verfahren setzt die Anforde­ rung von sekundären Warnsignalen auf AUS. Von Block 210 ge­ langt das Verfahren zum bereits beschriebenen Block 206, wenn der Sicherheitsgurtwarnzustand "AUS" ist.
Im Block 208 kann das Verfahren zu dem bereits beschriebenen Block 204 voranschreiten, wenn der zweite Zeitgeber abgelau­ fen ist. Das Verfahren setzt die Anforderung von sekundären Warnsignalen auf AN und startet den dritten Zeitgeber für eine vorbestimmte Zeitdauer, wie etwa sechs Sekunden. Das Verfahren kann von Block 208 auch zu dem bereits beschriebe­ nen Block 206 fortschreiten, wenn der Sicherheitsgurtwarnzu­ stand "AUS" ist. Das Verfahren setzt die Anforderung von se­ kundären Warnsignalen auf AUS.
Das Verfahren kann weiter von Block 208 zu dem bereits be­ schriebenen Block 210 voranschreiten, wenn der vierte Zeit­ geber abgelaufen ist. Das Verfahren setzt die Anforderung von sekundären Warnsignalen auf AUS.
Im Block 206 kann das Verfahren zu Block 212 fortschreiten und warten, bis der Sicherheitsgurtwarnzustand "AN" ist und die Fahrzeuggeschwindigkeit größer als eine vorbestimmte Ge­ schwindigkeit, wie z. B. 4,8 km/h, ist. Das Verfahren setzt einen Verzögerungszeitgeber auf eine vorbestimmte Zeit, wie etwa Null. Von Block 212 kann das Verfahren zu dem bereits beschriebenen Block 204 voranschreiten, wenn der Verzöge­ rungszeitgeber abgelaufen ist, die Fahrzeuggeschwindigkeit größer als eine vorbestimmte Geschwindigkeit (wie etwa 4,8 km/h) ist und der Sicherheitsgurtwarnzustand "AN" ist. Das Verfahren startet den dritten Zeitgeber und den vierten Zeitgeber und schaltet die Anforderung von sekundären Warn­ signalen auf AN. Von Block 212 kann das Verfahren auch zu Block 206 verzweigen, wenn der Sicherheitsgurtwarnzustand "AUS" ist oder die Fahrzeuggeschwindigkeit geringer als eine vorbestimmte Geschwindigkeit (wie etwa 4,8 km/h) ist. Gemäß dem Verfahren wird der Verzögerungszeitgeber angehalten. Es versteht sich, dass wenn der Zündstatus "AUS" ist, oder die Zündung in einer Zusatzstellung ist, das Verfahren die An­ forderung von sekundären Warnsignalen auf AUS setzt und zum Beginn springt.
Gemäß den Fig. 5 und 6 unterscheidet die sekundäre Si­ cherheitsgurt-Warneinrichtung 110 zwischen einem Benutzer, der nicht beabsichtigt hat, seinen Sicherheitsgurt während der momentanen Fahrt zu benutzen und einem Benutzer, der sich ursprünglich angeschnallt hat und beabsichtigt hat, seinen Sicherheitsgurt während der momentanen Fahrt zu be­ nutzen, aber sich später abgeschnallt hat und vergessen hat, seinen Sicherheitsgurt wieder anzuschnallen. Für letzteren Benutzertypus werden neue Erinnerungen oder sekundäre Warn­ signale erzeugt. Es versteht sich, dass der Sicherheitsgurt­ zustand, die Fahrzeuggeschwindigkeit und die Zeit genutzt werden, um zu bestimmen, wann die zusätzlichen Erinnerungen oder sekundären Warnsignale bereitgestellt werden sollen.
In Fig. 5 wird ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Klassi­ fikation oder Klassifikation eines Fahrerinsassen als einem Fahrersicherheitsgurtbenutzer bzw. Nichtbenutzer erläutert.
Das Verfahren geht zunächst von einem Fahrerstatus als Gurt­ benutzer aus und schreitet zu Block 300 fort, um die Sicher­ heitsgurt-Warneinrichtung 110 zu initialisieren. Wenn zum Beispiel die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 110 den Fahrersicherheitsgurtzustand als angeschnallt erkennt, startet in Block 300 das Verfahren einen Zeitgeber zur Fah­ rer Klassifikation und geht zu Block 302 über, um den Fahrer einzuschätzen. Beispielsweise überprüft die sekundäre Si­ cherheitsgurt-Warneinrichtung 110 den Zeitgeber zur Fahrer­ klassifikation, um festzustellen, ob mehr als eine vorbe­ stimmte Zeitdauer, wie etwa mindestens zwanzig Sekunden ab­ gelaufen ist und ob der Zustand des Fahrersicherheitsgurts angeschnallt oder abgeschnallt ist. Das Verfahren legt dann den Fahrerstatus als Gurtbenutzer oder Nichtbenutzer fest. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Fahrer, der nie sei­ nen Sicherheitsgurt anschnallt, als Gurtbenutzer klassifi­ ziert wird, wenn nicht die sekundäre Sicherheitsgurt- Warneinrichtung 110 auf Dauer abgeschaltet ist.
In Block 302 wird gemäß dem Verfahren, wenn festgestellt wird, dass der Fahrerklassifikationszeitgeber abgelaufen ist und der Fahrersicherheitsgurt im angeschnallten Zustand ist, der Fahrerstatus als (Gurt-)Benutzer festgelegt, und an­ schließend zu Block 304 übergegangen. Die sekundäre Sicher­ heitsgurt-Warneinrichtung 110 vergibt den Status eines Gurt­ benutzers an einen Fahrzeuginsassen, der seinen Sicherheits­ gurt anschnallt und für eine vorbestimmte Zeit angeschnallt bleibt. Die sekundären Warnsignale für den Fahrer bleiben während des Fahrtzyklus hindurch angeschaltet, welcher vom Zeitpunkt des Einschaltens der Zündung bis zum Zeitpunkt des Ausschaltens der Zündung reicht. Sekundäre Warnsignale wer­ den ausgegeben, wann immer sich ein Benutzer abschnallt, wenn anderen Bedingungen, wie vorstehend beschrieben, er­ füllt sind.
Im Block 302 wird gemäß dem Verfahren dann, wenn feststellt wird, dass der Fahrersicherheitsgurt im nicht angeschnallten Zustand ist, der Fahrerstatus als Nichtbenutzer festge­ stellt, und mit Block 306 fortgefahren. Im Block 306 schätzt oder teilt das Verfahren den Fahrer als Nichtbenutzer ein.
Zusätzlich kann das Verfahren von Block 306 zu Block 302 oder Block 304 zurückkehren. Wenn zum Beispiel der Fahrer den Sicherheitsgurt anschnallt und die sekundäre Sicher­ heitsgurt-Warneinrichtung 110 für den Fahrer angeschaltet ist, startet das Verfahren den Fahrerklassifikationszeitge­ ber und geht von Block 306 zu Block 302 über, um den Fahrer erneut einzuschätzen. Wenn die sekundäre Sicherheitsgurt- Warneinrichtung 110 für den Fahrer angeschaltet ist, legt das Verfahren den Fahrerstatus als Gurtbenutzer fest und geht zu Block 304 über, in dem der Fahrer als Gurtbenutzer klassifiziert bzw. eingeteilt wird.
In Block 304 startet das Verfahren, wenn der Fahrer den Si­ cherheitsgurt anschnallt, den Fahrerklassifikationszeitgeber und geht von Block 304 zu Block 302 über, um den Fahrer er­ neut einzuschätzen. Es sollte beachtet werden, dass das Ver­ fahren den Fahrerstatus als Nichtbenutzer festlegt, wenn die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 110 für den Fahrer abgeschaltet ist. Die sekundäre Sicherheitsgurt-Warnein­ richtung 110 kann den Status eines Insassen dynamisch durch kontinuierliches Überwachen der Sicherheitsgurtschnalle und Anwendung der Klassifizierungsregeln jederzeit während einer Fahrt ändern.
In Fig. 6 wird ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Klassi­ fizieren oder Einschätzten eines Fahrgastinsassen als Fahr­ gastsicherheitsgurtbenutzer bzw. -nichtbenutzer gezeigt. Das Verfahren geht von einem Fahrgaststatus als Benutzer aus und schreitet zu Block 400 fort, um die Sicherheitsgurt-Warnein­ richtung 110 zu initialisieren. In Block 400 startet das Verfahren, wenn zum Beispiel die sekundäre Sicherheitsgurt­ warneinrichtung 110 den Fahrgastsicherheitsgurt als ange­ schnallt erkennt, einen Zeitgeber zur Fahrgastklassifikation und geht zu Block 402 über, um den Fahrgast einzuschätzen. Beispielsweise überprüft die sekundäre Sicherheitsgurt­ warneinrichtung 110 den Zeitgeber zur Fahrgastklassifikation um festzustellen, ob mehr als eine vorbestimmte Zeitdauer, wie etwa mindestens zwanzig Sekunden abgelaufen ist, und ob der Zustand des Fahrgastsicherheitsgurts angeschnallt oder abgeschnallt ist. Es sollte beachtet werden, dass ein Fahr­ gast, der nie seinen Sicherheitsgurt anschnallt, als Benut­ zer festgelegt wird, wenn nicht die sekundäre Sicherheits­ gurt-Warneinrichtung 110 auf Dauer abgeschaltet ist.
Im Block 402 legt das Verfahren, wenn es feststellt, dass der Fahrgastklassifikationszeitgeber abgelaufen ist und der Fahrgastsicherheitsgurt im angeschnallten Zustand ist, den Fahrgaststatus als Benutzer fest und fährt mit Block 404 fort. In Block 404 schätzt oder teilt das Verfahren den Fahrgast als Benutzer ein. Wenn zum Beispiel die Insassen- Klassifizierungseinrichtung 166 feststellt, dass der Fahr­ gastinsasse nicht anwesend ist, teilt das Verfahren den Fahrgast als Nichtbenutzer ein. Weiterhin vergibt die sekun­ däre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 110 den Status eines Benutzers an einen Fahrgastinsassen, der seinen Sicherheits­ gurt anschnallt und für eine vorbestimmte Zeit angeschnallt bleicht. Die sekundären Warnsignale für den Fahrgast bleiben während des Fahrtzykluses hindurch angeschaltet. Weiterhin werden sekundäre Warnsignale ausgegeben, wann immer sich der Fahrgast abschnallt, wenn die anderen Bedingungen, wie vor­ stehend beschrieben, erfüllt sind.
Im Block 402 wird gemäß dem Verfahren, wenn feststellt wird, dass der Fahrgastsicherheitsgurt im nicht angeschnallten Zu­ stand ist, der Fahrgaststatus als Nichtbenutzer festgelegt, und zu Block 406 übergegangen. In Block 406 schätzt oder teilt das Verfahren den Fahrgast als Nichtbenutzer ein.
Zusätzlich kann das Verfahren von Block 406 zurück zu Block 402 springen. Wenn zum Beispiel der Fahrgastsicher­ heitsgurt im anschnallten Zustand ist und die sekundäre Si­ cherheitsgurt-Warneinrichtung 110 für den Fahrgast ange­ schaltet ist und der Fahrgast nach Maßgabe der Insassen- Klassifizierungseinrichtung 166 anwesend ist, startet das Verfahren den Fahrgastklassifikationszeitgeber und geht von Block 406 zu Block 402 über, um den Fahrgast erneut einzu­ schätzen.
Weiter kann das Verfahren von Block 406 zu Block 404 zurück­ kehren. Wenn zum Beispiel die sekundäre Sicherheitsgurt- Warneinrichtung 110 für den Fahrgast angeschaltet ist und der Fahrgast nach Maßgabe der Insassen-Klassifizierungsein­ richtung 166 anwesend ist, geht das Verfahren von Block 406 zu Block 404 und schätzt oder teilt den Fahrgast als Benut­ zer ein.
Die sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung 110 kann den Status eines Fahrgastinsassen dynamisch durch kontinuierli­ ches Überwachen der Sicherheitsgurtschnalle und das Anwenden der Klassifizierungsregeln jederzeit während einer Fahrt än­ dern.

Claims (20)

1. Sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung für ein Kraftfahrzeug, umfassend:
wenigstens ein Steuerungsmodul (12, 112) zur Akti­ vierung wenigstens einen sekundären Warnsignals;
einen Fahrer-Sicherheitsgurtfühler (16, 116) zur Erzeugung eines Eingangssignals, das anzeigt, ob sich der Fahrersicherheitsgurt in einem ange­ schnallten oder einem nicht angeschnallten Zustand befindet;
wenigstens einen Fahrgast-Sicherheitsgurtfühler (16, 164) zur Erzeugung eines Eingangssignals, das anzeigt, ob sich der wenigstens eine Fahrgastsi­ cherheitsgurt in einem angeschnallten oder einem nicht angeschnallten Zustand befindet,
wobei das wenigstens eine Steuerungsmodul (12, 112) mit dem Fahrer-Sicherheitsgurtfühler (16, 116) und dem wenigstens einen Fahrgast-Sicher­ heitsgurtfühler (16, 164) zur Aktivierung des we­ nigstens einen sekundären Warnsignals in Verbin­ dung steht, um einen zugehörigen Fahrzeuginsassen aufmerksam zu machen, wenn der Zustand des Fahrer­ sicherheitsgurts und/oder wenigstens eines Fahr­ gastsicherheitsgurts sich im nicht angeschnallten Zustand befindet.
2. Sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung nach An­ spruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass diese ein aku­ stisches Ausgabegerät (24, 124) aufweist, das mit dem wenigstens einen Steuerungsmodul (12, 112) in Verbin­ dung steht, um das wenigstens eine sekundäre Warnsignal auszugeben.
3. Sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung nach An­ spruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das akustische Ausgabegerät (24, 124) einen Lautsprecher umfasst.
4. Sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass diese ein visuelles Ausgabegerät (26, 126) aufweist, das mit dem wenigstens einen Steuerungsmodul (12, 112) in Verbindung steht, um das wenigstens eine sekundäre Warnsignal darzustellen.
5. Sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung nach An­ spruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das visuelle Ausgabegerät (26; 126) ein Sicherheitsgurtwarnlicht aufweist.
6. Sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine Insassen-Klassifizierungseinrichtung (166) aufweist, die mit dem wenigstens einen Steuerungsmo­ dul (12, 112) in Verbindung steht, um festzustellen, ob ein Insasse auf einem Fahrgastsitz des Kraftfahrzeugs anwesend ist.
7. Sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung nach An­ spruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Insassen- Klassifizierungseinrichtung (166) einen Sitzbesetzungs­ fühler (168) aufweist, der dem Fahrgastsitz zugeordnet ist und mit dem wenigstens einen Steuerungsmodul (12, 112) in Verbindung steht, um zu bestimmen, ob der Fahr­ gastsitz durch einen Fahrzeuginsassen besetzt ist.
8. Verfahren zur Erzeugung eines Sicherheitsgurtindikator­ signals, das einen nicht angeschnallten Zustand wenig­ stens eines Fahrzeugsicherheitsgurts anzeigt, mit den Verfahrensschritten:
  • 1. Erfassen des Zustandes einer Fahrzeugzündung als in einer "AUS"-Stellung oder einer "AN"-Stellung befindlich;
  • 2. Erfassen der Geschwindigkeit des Fahrzeugs;
  • 3. Erfassen des Zustands wenigstens eines Fahrzeugsi­ cherheitsgurts als in einem angeschnallten oder einem nicht angeschnallten Zustand befindlich; und
  • 4. Erzeugen eines Ausgangssignals und Auslösen eines Sicherheitsgurt-Ausgabegeräts, wenn erfasst wird, dass die Zündung eingeschaltet ist, der Sicher­ heitsgurt nicht angeschnallt ist und die Fahrzeug­ geschwindigkeit oberhalb einer vorbestimmten Schwelle liegt.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Erfassungsschritt das Erfassen eines Zustands eines Fahrersicherheitsgurts als in einem angeschnallten oder einem nicht angeschnallten Zustand befindlich umfasst.
10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeich­ net, dass der Erfassungsschritt das Erfassen eines Zu­ stands eines Fahrgastsicherheitsgurts als in einem an­ geschnallten oder einem nicht angeschnallten Zustand befindlich umfasst.
11. Verfahren nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch einen Schritt der Erfassung, ob ein Fahrgastinsasse auf einem Fahrgastsitz des Kraftfahrzeugs anwesend ist.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt der Erzeugung eines Ausgangssignals und des Auslösens eines Sicherheitsgurt-Ausgabegeräts beinhaltet, dass ein Ausgangssignal erzeugt wird und ein Sicherheitsgurt-Ausgabegerät ausgelöst wird, wenn erfasst wird, dass die Zündung eingeschaltet ist, der Fahrgastsicherheitsgurt nicht angeschnallt ist, ein Fahrgast auf dem Fahrgastsitz anwesend ist und die Fahrzeuggeschwindigkeit oberhalb einer vorbestimmten Schwelle liegt.
13. Verfahren zur Klassifikation eines Insassen als Benut­ zer oder Nichtbenutzer eines Fahrzeugsicherheitsgurts, mit den Schritten:
  • 1. Initialisieren des Insassenstatus als Benutzer des Fahrzeugsicherheitsgurts;
  • 2. Einschätzen des Insassen durch Erfassen des Zu­ stands des Fahrzeugsicherheitsgurts als in einem angeschnallten oder nicht angeschnallten Zustand befindlich und des Status des Insassen;
  • 3. Klassifikation des Insassen als Benutzer, wenn der Sicherheitsgurt für eine vorbestimmte Zeit in an­ geschnalltem Zustand ist;
  • 4. Klassifikation des Insassen als Nichtbenutzer, wenn der Sicherheitsgurt innerhalb der vorbestimm­ ten Zeit in angeschnalltem Zustand und dann in nicht angeschnalltem Zustand ist.
14. Verfahren nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch den Schritt des Startens eines Klassifikationszeitgebers und der Erfassung eines Zustands des Klassifikations­ zeitgebers.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt der Klassifizierung des Insassen als Gurtbenutzer die Feststellung umfasst, dass der Klas­ sifikationszeitgeber abgelaufen ist, und dass der Si­ cherheitsgurt in angeschnalltem Zustand ist.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt der Statusinitialisie­ rung des Insassen als Benutzer eines Fahrzeugsicher­ heitsgurts die Statusinitialisierung des Insassen als Benutzer eines Fahrzeug-Fahrersicherheitsgurtes auf­ weist.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Schritt der Statusinitialisie­ rung des Insassen als Benutzer eines Fahrzeugsicher­ heitsgurts die Statusinitialisierung des Insassen als Benutzer eines Fahrzeug-Fahrgastsicherheitsgurtes auf­ weist.
18. Verfahren zur Wiederholung sekundärer Warnsignale für eine sekundäre Sicherheitsgurt-Warneinrichtung eines Kraftfahrzeugs, mit den Verfahrensschritten:
  • - Warten, bis eine primäre Warnzeit abläuft;
  • - Ermöglichen von sekundären Warnsignalen nach Ab­ lauf der primären Warnzeit;
  • - Aktivieren der sekundären Warnsignale für eine se­ kundäre Warnzeit, wenn die sekundären Warnsignale ermöglicht sind;
  • - Abstellen der sekundären Warnsignale nach Ablauf der sekundären Warnzeit; und
  • - erneutes Ermöglichen der sekundären Warnsignale, nachdem die sekundären Warnsignale abgestellt wur­ den.
19. Verfahren nach Anspruch 18, gekennzeichnet durch den Schritt des Wartens mit der Reaktivierung der sekundä­ ren Warnsignale, wenn die sekundären Warnsignale erneut ermöglicht worden sind.
20. Verfahren nach Anspruch 19, gekennzeichnet durch den Schritt der Aktivierung der sekundären Warnsignale für eine sekundäre Warnzeit, wenn der Zeitgeber abgelaufen ist, und sekundäre Warnsignale angefordert sind.
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