DE10160611A1 - Bildgebende medizinische Untersuchungseinrichtung - Google Patents

Bildgebende medizinische Untersuchungseinrichtung

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Abstract

Ein bildgebendes medizinisches Untersuchungsgerät (1) mit einer Röntgenstrahlenquelle (3), einem Empfängermittel (13) zum Empfang der einen Patienten (9) durchdringenden Röntgenstrahlen (7) und mit einer Bedieneinrichtung (17) weist eine Speichereinrichtung (31) auf, in welcher Bilder (B) in elektronisch auslesbarer Form abgespeichert oder abspeicherbar sind, wobei die Bilder (B) bei früheren Untersuchungen aufgenommene Röntgenbilder oder Röntgenbilder simulierende Bilder sind. Eine Auswahleinrichtung (33) liest in Abhängigkeit von einem gewünschten Untersuchungsbereich (12) des Patienten (9) eines der gespeicherten Bilder (B) aus und bringt es auf einer Anzeigeeinrichtung (21) vor Untersuchung des Untersuchungsbereichs (12) mit den Röntgenstrahlen (7) zur Anzeige. Daraus ergibt sich für das Bedienpersonal der Vorteil, dass - gegebenenfalls im Zusammenhang mit einer Steuerungsfunktionalität des Untersuchungsgeräts (1) - ein Eindruck von einem zu erwartenden Röntgenbild gewinnbar ist.

Description

  • Die Erfindung liegt auf dem Gebiet der bildgebenden medizinischen Untersuchungsgeräte, beispielsweise Röntgenaufnahmeplätze, Röntgendurchleuchtungsanlagen oder Computertomographie-Geräte.
  • Die Erfindung betrifft ein bildgebendes medizinisches Untersuchungsgerät mit einer Röntgenstrahlenquelle, einem Empfängermittel zum Empfang der einen Patienten durchdringenden Röntgenstrahlen und mit einer Bedieneinrichtung.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Bedienung eines bildgebenden medizinischen Untersuchungsgeräts für den Anwender, insbesondere für das medizintechnische Personal in einem Krankenhaus, zu vereinfachen.
  • Diese Aufgabe wird bezogen auf das eingangs genannte Untersuchungsgerät gemäß der Erfindung gelöst durch eine Speichereinrichtung, in welcher Bilder in elektronisch auslesbarer Form abgespeichert oder abspeicherbar sind, wobei die Bilder bei früheren Untersuchungen aufgenommene Röntgenbilder oder Röntgenbilder simulierende Bilder sind, durch eine Auswahleinrichtung, die in Abhängigkeit von einem gewünschten Untersuchungsbereich des Patienten eines der abgespeicherten Bilder auswählt und aus der Speichereinrichtung ausliest, und durch eine Anzeigeeinrichtung, auf der vor Untersuchung des Untersuchungsbereichs mit den Röntgenstrahlen das ausgelesene Bild anzeigbar ist.
  • Das Untersuchungsgerät bietet dem Bediener in vorteilhafter Weise eine Veranschaulichung oder eine Simulation des zu erwartenden Röntgenbildes. Die Bedienperson, die im Untersuchungsalltag häufig in schneller zeitlicher Reihenfolge Untersuchungen durchführen muss, erhält bei dem erfindungsgemäßen Untersuchungsgerät quasi als gedankliche Stütze eine Aussage darüber, was bei Untersuchung eines bestimmten Untersuchungsbereichs als Untersuchungsergebnis erwartet werden kann und wie dies im Röntgenbild sichtbar wird.
  • Die Auswahleinrichtung kann beispielsweise als funktionelle Gruppe oder als Modul in einem das Untersuchungsgerät steuernden Computer ausgebildet sein. Auch die Speichereinrichtung kann Bestandteil eines solchen Computers sein.
  • Unter einem Empfängermittel zum Empfang der Röntgenstrahlen wird im Zusammenhang mit der Erfindung beispielsweise auch ein röntgenfilmbasiertes Empfängermittel, beispielsweise angeordnet in einer Kassette, ein röhrenbasiertes Empfängermittel, insbesondere mit einem Bildverstärker, oder auch ein halbleiterbasiertes Empfängermittel, beispielsweise ein Festkörperdetektor auf Siliziumbasis, verstanden.
  • Vorzugsweise Ausgestaltungen betreffen insbesondere die Art und Weise, wie die Bedienperson der Auswahleinrichtung vermittelt, welches der gewünschte Untersuchungsbereich ist, so dass die Auswahleinrichtung dann automatisch ein Bild auswählen kann.
  • Nach einer ersten Auswahlvariante nimmt die Auswahleinrichtung die Auswahl in Abhängigkeit von einer an der Bedieneinrichtung vorgenommenen Eingabe vor.
  • Die Auswahleinrichtung nimmt die Auswahl insbesondere in Abhängigkeit von einem eingegebenen gewünschten Untersuchungsbereich, insbesondere in Abhängigkeit von einem gewünschten Organ, vor. Mit anderen Worten: Die Bedienperson bestimmt den Untersuchungsbereich durch eine Eingabe.
  • Beispielsweise wird zu Beginn einer neuen Untersuchung der Bedienperson auf einer Bedienoberfläche auf der Anzeigeeinrichtung ein Bild eines Menschen dargestellt, an welchem die Bedienperson den Untersuchungsbereich bestimmt. Das Bestimmen geschieht beispielsweise durch Bewegen eines Mauszeigers auf den Untersuchungsbereich mit nachfolgendem Anklicken. Alternativ geschieht das Bestimmen durch Berühren eines Touchscreens (Tastelemente vor Anzeigefläche).
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausgestaltung werden in Abhängigkeit von dem gewünschten Untersuchungsbereich auf der Anzeigeeinrichtung ein oder mehrere Positionsvorschläge für das Empfängermittel angezeigt, insbesondere bildlich. Dies geschieht insbesondere in Fällen, in welchen mehrere Strahlengänge durch den Untersuchungsbereich des Patienten medizinisch sinnvoll sind.
  • Vorzugsweise nimmt die Auswahleinrichtung die Auswahl eines Bildes in Abhängigkeit von einem über die Bedieneinrichtung ausgesuchten Positioniervorschlag vor. Damit ist insbesondere eine Verfeinerung der Bildauswahl möglich gegenüber einer Bildauswahl, die alleine in Abhängigkeit vom Untersuchungsbereich vorgenommen wird. Das Aussuchen eines der dargestellten Positioniervorschläge kann wie das Bestimmen des Untersuchungsbereichs geschehen, insbesondere unter Zuhilfenahme eines Mauszeigers oder eines Touchscreens.
  • Beispielsweise werden die verschiedenen Positioniervorschläge anhand eines dargestellten Ausschnitts des Patienten in einem Teil der Anzeigeeinrichtung und das zu dem jeweils ausgesuchten Positioniervorschlag gehörige Bild in einem anderen Teil der Anzeigeeinrichtung, insbesondere simultan, dargestellt. Die Bedienperson hat dann z. B. die Möglichkeit, durch sukzessives Anwählen der verschiedenen Positioniervorschläge nacheinander die unterschiedlichen Bilder zu betrachten und eine für die anstehende Untersuchung günstige Positionierung zu finden.
  • Insbesondere zu diesem Zweck kann die Anzeigeeinrichtung mehrere Bildschirme umfassen. Alternativ ist sie als Split- Screen ausgestaltet.
  • Nach einer zweiten Auswahlvariante nimmt die Auswahleinrichtung die Auswahl in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen Position des Empfängermittels und/oder in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen Position des Patienten vor. Beispielsweise bewegt die Bedienperson das Empfängermittel zum gewünschten Untersuchungsbereich und richtet es wie gewollt aus. Die Auswahleinrichtung berücksichtigt sowohl Ort als auch Ausrichtung des Empfängermittels und wählt - innerhalb gewisser vordefinierter Toleranzgrenzen - ein zu erwartendes Bild aus. Bei einer Positions- oder Richtungsänderung des Empfängermittels kann dabei jeweils automatisch das zugehörige zu erwartende Bild "mitgeführt" werden.
  • Nach einer besonders bevorzugten Weiterbildung des bildgebenden medizinischen Untersuchungsgeräts nach der Erfindung verändert die Auswahleinrichtung das ausgelesene Bild in Abhängigkeit von einer an der Bedieneinrichtung vorgenommenen Eingabe eines Geräteparameters, bevor das geänderte Bild auf der Anzeigeeinrichtung anzeigbar ist. Daraus ergibt sich der Vorteil, dass die integrierte Hilfefunktion des erfindungsgemäßen Untersuchungsgeräts besonders realitätsnah ausgebildet ist. Außerdem ergibt sich gegenüber einer Vorgehensweise, bei welcher für verschiedene Einstellungen eines Geräteparameters auch verschiedene Bilder abgespeichert wären, der Vorteil eines geringeren Speicherbedarfs. Die Bedienperson erhält durch die sich im Bild nachvollziehende Eingabe des Geräteparameters einen Eindruck davon, was sie bei tatsächlicher Ansteuerung des Untersuchungsgeräts mit diesem Geräteparameter im Untersuchungsergebnis bewirken würde.
  • Vorzugsweise ist der Geräteparameter eine Röhrenspannung der Röntgenstrahlenquelle, ein Röhrenstrom der Röntgenstrahlenquelle, eine Schaltzeit der Röntgenstrahlenquelle und/oder eine Strahlungsmenge der Röntgenstrahlenquelle.
  • Beispielsweise wird das ausgelesene Bild in seiner Helligkeit, seinem Kontrast und/oder nur in einem Teilbereich verändert. Die Veränderung geschieht insbesondere pixelweise, indem die jedem Pixel zugeordnete Intensität und/oder Farbe verändert wird. Beispielsweise wird mit einer Veränderung der Helligkeit des ausgelesenen Bildes eine Veränderung des Röhrenstroms simuliert. In den Strahlengang einbringbare Filter, z. B. Organfilter, wie z. B. ein Hilus-Filter, sind simulierbar, indem das ausgelesene Bild nur in einem Teilbereich verändert wird.
  • Das Untersuchungsgerät ist vorzugsweise derart ausgestaltet, dass die während der Simulation oder Vorschau vorgenommenen Einstellungen des Geräteparameters durch einen Bestätigungsbefehl von der Bedienperson für die tatsächliche Ansteuerung des Untersuchungsgeräts übernommen werden können, ohne die Geräteparameter erneut einzugeben oder definieren zu müssen.
  • Nach einer anderen bevorzugten Weiterbildung weist das Untersuchungsgerät einen Sensor zur Erfassung eines zweidimensionalen Abbildes und optional eines Höhenprofils, insbesondere eines dreidimensionalen Abbildes, des Patienten auf. Die Auswahleinrichtung ist dabei derart hergerichtet, dass unter Verwendung von Ausgangsdaten des Sensors die Länge ("Größe"), die Dicke und/oder das Geschlecht des Patienten beurteilbar ist, wobei in Abhängigkeit von dieser Beurteilung die Auswahleinrichtung die Auswahl eines der abgespeicherten Bilder vornimmt und/oder das ausgelesene Bild verändert, bevor es auf der Anzeigeeinrichtung anzeigbar ist.
  • Die vorgenannte dritte Auswahlvariante der Auswahleinrichtung ist insbesondere auch als zusätzliches Auswahlkriterium nach Auswahl eines gewünschten Untersuchungsbereichs möglich. Dadurch kann aus einer Vielzahl von in der Speichereinrichtung abgespeicherten Bildern ein besonders realitätsnahes Bild für den gewünschten Untersuchungsbereich ausgewählt werden.
  • Die Veränderung des ausgelesenen Bildes kann insbesondere, wie oben beschrieben, hinsichtlich seiner Helligkeit, seines Kontrasts oder/und nur in einem Teilbereich geschehen.
  • Eine andere besonders bevorzugte Ausbildung sieht vor, dass das ausgelesene Bild auf der Anzeigeeinrichtung in für das Bedienpersonal wahrnehmbarem Zusammenhang, insbesondere simultan, mit Symbolen anzeigbar ist, über die mögliche Geräteeinstellungen auswählbar oder steuerbar sind. Daraus ergibt sich der Vorteil, dass die durch die abgespeicherten Bilder gegebene Hilfefunktion in für eine Bedienperson angenehmer Weise in die Steuerungsfunktionen des Untersuchungsgeräts eingebettet sind.
  • Wahrnehmbar ist der Zusammenhang des angezeigten Bildes mit den Steuerfunktionen insbesondere, falls das Bild unmittelbar vor oder nach einer Bedienoberfläche oder simultan mit einer Bedienoberfläche, insbesondere in eine solche eingebettet, angezeigt wird. Auf der Bedienoberfläche sind die Geräteeinstellungen - beispielsweise per Mauszeiger - anwählbar.
  • Ein Ausführungsbeispiel eines Untersuchungsgeräts nach der Erfindung wird nachfolgend anhand der Fig. 1 und 2 näher erläutert. Es zeigen:
  • Fig. 1 ein Untersuchungsgerät nach der Erfindung in einer schematischen Gesamtdarstellung und
  • Fig. 2 eine beispielhafte Bildfolge auf einer Anzeigeeinrichtung des Untersuchungsgeräts der Fig. 1.
  • Fig. 1 zeigt ein als konventionelles Röntgengerät ausgebildetes medizinisches Untersuchungsgerät 1 mit einer Röntgenröhre oder Röntgenstrahlenquelle 3, von deren Fokus 5ausgehend ein Strahlenbündel 7 einen auf einer Lagerungseinrichtung 11 liegenden Patienten 9 durchstrahlt. Durchstrahlt wird insbesondere ein Untersuchungsbereich 12, der durch Auswahl der Position des Patienten 9, der Röntgenstrahlenquelle 3 und der Position eines Empfängermittels 13 bestimmt ist. Zur richtigen Einblendung des Untersuchungsbereichs 12 ist der Röntgenstrahlenquelle 3 eine Filter- und Blendeneinrichtung 15 zugeordnet. Das Empfängermittel 13 ist im dargestellten Beispiel eine Röntgenkassette mit einem Röntgenfilm und einer Verstärkerfolie.
  • Zur Bedienung des Untersuchungsgeräts 1 ist eine Bedieneinrichtung 17 vorhanden, die auf einen Computer 19 wirkt, der über die dargestellten Leitungen 22, 23 die Röntgenstrahlenquelle 3 und die Filter- und Blendeneinrichtung 15 sowie über nicht explizit dargestellte Leitungen ebenfalls nicht explizit dargestellte Antriebsmittel für das Empfängermittel 13 und die Lagerungseinrichtung 11 steuert.
  • Außerdem steht der Computer 19 mit einer Anzeigeeinrichtung 21 in Verbindung, die aus zwei Bildschirmen zusammengesetzt ist. Bei einem elektronisch auslesbaren Empfängermittel 13 könnte ein tatsächlich gewonnenes Röntgenbild auf der Anzeigeeinrichtung 21 dargestellt werden. Die Anzeigeeinrichtung 21 dient (außerdem) der Darstellung von Bedienoberflächen, über die, beispielsweise gesteuert durch ein Touchscreen oder durch einen Mauszeiger, Geräteeinstellungen vornehmbar sind.
  • Dem Computer 19 ist eine Speichereinrichtung 31 zugeordnet, in welcher digitalisierte Röntgenbilder B von früheren Untersuchungen abgelegt sind. Die Speichereinrichtung 31 enthält ein Archiv von Röntgenbildern B für unterschiedliche Untersuchungsbereiche 12, für unterschiedliche Positionen des Empfängermittels 13, für unterschiedliche Größen und für unterschiedliche Geschlechter des Patienten 9. Beispielsweise sind folgende Bilder B abgelegt:


  • Durch Laden einer entsprechenden Software in den Computer 19 sind dort als funktionelle Gruppen neben einer die Gerätesteuerung oder -einstellung bewirkenden Steuereinrichtung 34 eine Auswahleinrichtung 33 gebildet, die in Abhängigkeit von einem gewünschten Untersuchungsbereich 12 des Patienten 9 eines der abgespeicherten Bilder B aus der Speichereinrichtung 31 ausliest.
  • Die Auswahl ist nach unterschiedlichen Varianten möglich:
  • 1. Auswahl A1 in Abhängigkeit von einem an der Bedieneinrichtung 17 eingegebenen gewünschten Untersuchungsbereich 12
  • Diese Auswahlmöglichkeit A1 ist in Fig. 2 näher dargestellt. Zu Beginn einer Untersuchung wird dem Bedienpersonal auf der Anzeigeeinrichtung 21 zunächst ein Bild eines Menschen dargestellt, auf welchem er durch Bewegung eines in die Anzeigeeinrichtung 21 eingeblendeten Zeigers 51 den gewünschten Untersuchungsbereich 12 bestimmt. Nach Festlegung des Untersuchungsbereichs erscheint für die Bedienperson die im mittleren Bereich der Fig. 2 dargestellte graphische Sicht eines vergrößerten Ausschnitts des Menschen, wobei gleichzeitig verschiedene Positioniervorschläge P1, P2, P3 für das Empfängermittel 13 eingeblendet sind. Die Bedienperson kann einen dieser Positioniervorschläge P1, P2, P3 mittels des Zeigers 51 aussuchen und erhält dann die im unteren Teil der Fig. 2 dargestellte Sicht. Die Bewegung des Zeigers 51 geschieht beispielsweise mittels einer der Bedieneinrichtung 17 zugeordneten Computermaus. Alternativ geschieht die Auswahl des Untersuchungsbereichs 12 oder einer der Positioniervorschläge P1, P2, P3 mit Hilfe einer Touchscreen, wobei in diesem Fall physisch der Anzeigeeinrichtung 21 zugeordnete Teile funktionell als Bestandteil der Bedieneinrichtung 17 aufzufassen sind.
  • In der im unteren Teil der Fig. 2 dargestellten Sicht ist rechts das aus der Speichereinrichtung 31 ausgelesene, für den ausgewählten Untersuchungsbereich 12 und den ausgewählten Positioniervorschlag P1, P2, P3 zu erwartende Bild B dargestellt. Links daneben sind in einem Kommentarbereich K Hilfestellungen für das Bedienpersonal angeschrieben, beispielsweise betreffend den Strahlenschutz, anzuwendende Lagerungshilfen oder die Lagerung des Patienten als solche. Darunter sind Einstellknöpfe E1, E2 für die Röhrenspannung U (in kV) bzw. den Röhrenstrom I (in mA) dargestellt. Durch Verschieben entsprechender Schieber an den Einstellknöpfen E1, E2 kann als Vorschau oder Simulation die Auswirkung derartiger Veränderungen auf das Bild B getestet werden. Das Bild B wird von der Auswahleinrichtung 33 hierzu hinsichtlich seiner Helligkeit und/oder seines Kontrasts verändert und als geändertes Bild B' angezeigt. Zusätzlich können Einstellknöpfe für Blenden- oder Filterfunktionen der Filter- und Blendeneinrichtung 15 vorhanden sein, wobei eine entsprechende Filter- oder Blendenwirkung beispielsweise durch Veränderung eines Teilbereichs des Bilds B simuliert wird. Auch ein Einstellknopf für eine Strahlungsmenge (in mAs) kann vorhanden sein.
  • Wenn die Bedienperson die Geräteparameter ausreichend getestet hat, können diese durch Drücken einer Bestätigungstaste T an der Bedieneinrichtung 17 als tatsächliche Geräteeinstellungen für die nachfolgende Untersuchung des Patienten 9 übernommen werden.
  • 2. Auswahl A2, A3 in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen Position des Empfängermittels 13 und/oder von der jeweils aktuellen Position des Patienten 9
  • In dieser Variante sind der Auswahleinrichtung 33 beispielsweise die Ausgangssignale eines ersten Positionssensors 53 für das Empfängermittel 13 und/oder das Ausgangssignal eines zweiten Positionssensors 57 für die Lagerungseinrichtung 11 zugeführt.
  • Beispielsweise bewegt die Bedienperson das Empfängermittel 13 zum gewünschten Untersuchungsbereich 12, wobei von der Steuereinrichtung 34 die Röntgenstrahlenquelle 3 automatisch nachgeführt werden kann. Die Auswahleinrichtung 33 wählt dann automatisch ein in diesem Untersuchungsbereich 12 zu erwartendes Röntgenbild B aus und bringt es auf der Anzeigeeinrichtung 21 für das Bedienpersonal sichtbar zur Anzeige.
  • Bei der Bildauswahl kann bei entsprechender Ausgestaltung des ersten Positionssensors 53 auch die gemessene Ausrichtung des Empfängermittels 13 herangezogen werden, z. B. um hinsichtlich der 2. Spalte in obiger Tabelle zu selektieren. Der erste Positionssensor 53 ermittelt dann neben Ortskoordinaten (x, y, z) auch Neigungsdaten.
  • Eine weitere Verfeinerung der Bildauswahl entsprechend der Spalten 3 und 4 in obiger Tabelle kann durch entsprechende Eingaben des Personals über die Bedieneinrichtung 17 vorgenommen werden. Alternativ hierzu ist die nachfolgend beschriebene automatisierte Vorgehensweise möglich:
  • 3. Auswahl A4 in Abhängigkeit von Ausgangsdaten D eines Sensors 61
  • Das Untersuchungsgerät 1 weist einen als 3D-Chip ausgebildeten Sensor 61 auf, mit welchem der Patient 9 und das Empfängermittel 13 erfassbar sind. Ausgangsdaten D des Sensors 61 sind der Auswahleinrichtung 33 zugeführt, in welcher, beispielsweise durch einen Mustererkennungsalgorithmus, die Größe L des Patienten 9, sein Geschlecht und seine Dicke berechnet werden. Die Auswahleinrichtung 33 wählt das bei der von dem Sensor 61 erfassten räumlichen Anordnung bei dieser Positionierung zu erwartende Röntgenbild B aus, wobei zusätzlich die Länge L, die Dicke und das Geschlecht des Patienten 9 berücksichtigt werden. Das entsprechende Bild B wird auf der Anzeigeeinrichtung 21 dargestellt.
  • Ein besonderer Vorteil der Erfindung liegt darin, dass das nach einer der verschiedenen Möglichkeiten ausgelesene Bild B auf der Anzeigeeinrichtung 21 in für das Bedienpersonal wahrnehmbarem Zusammenhang mit einer Steuerfunktionalität der Steuereinrichtung 34 darstellbar ist. Wie in Fig. 1 dargestellt, kann zum Beispiel auf dem rechten Bildschirm der Anzeigeeinrichtung 21 eine graphische Bedienoberfläche mit Symbolen S angezeigt sein, über die mögliche Geräteeinstellungen auswählbar oder steuerbar sind. Simultan hierzu ist für das Bedienpersonal im linken Bildschirm das zu erwartende Bild B, B' sichtbar. Beispielsweise ist die Darstellung der Bilder B, B' in ein Organprogramm eingebettet.

Claims (13)

1. Bildgebendes medizinisches Untersuchungsgerät (1) mit einer Röntgenstrahlenquelle (3), einem Empfängermittel (13) zum Empfang der einen Patienten (9) durchdringenden Röntgenstrahlen (7) und mit einer Bedieneinrichtung (17), gekennzeichnet durch
eine Speichereinrichtung (31), in welcher Bilder (B) in elektronisch auslesbarer Form abgespeichert oder abspeicherbar sind, wobei die Bilder (B) bei früheren Untersuchungen aufgenommene Röntgenbilder oder Röntgenbilder simulierende Bilder sind,
eine Auswahleinrichtung (33), die in Abhängigkeit von einem gewünschten Untersuchungsbereich (12) des Patienten (9) eines der abgespeicherten Bilder (B) auswählt und aus der Speichereinrichtung (31) ausliest, und
eine Anzeigeeinrichtung (21), auf der vor Untersuchung des Untersuchungsbereichs (12) mit den Röntgenstrahlen (7) das ausgelesene Bild (B) anzeigbar ist.
2. Untersuchungsgerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswahleinrichtung (33) die Auswahl (A1) in Abhängigkeit von einer an der Bedieneinrichtung (17) vorgenommenen Eingabe vornimmt.
3. Untersuchungsgerät (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswahleinrichtung (33) die Auswahl (A1) in Abhängigkeit von einem eingegebenen gewünschten Untersuchungsbereich (12), insbesondere einem Organ, vornimmt.
4. Untersuchungsgerät (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass in Abhängigkeit von dem gewünschten Untersuchungsbereich (12) auf der Anzeigeeinrichtung (21) einer oder mehrere Positioniervorschläge (P1, P2, P3) für das Empfängermittel (13) angezeigt, insbesondere bildlich angezeigt, werden.
5. Untersuchungsgerät (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswahleinrichtung (31) die Auswahl (A1) in Abhängigkeit von einem über die Bedieneinrichtung (17) ausgesuchten Positioniervorschlag (P3) vornimmt.
6. Untersuchungsgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswahleinrichtung (33) die Auswahl (A2, A3) in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen Position des Empfängermittels (13) und/oder von der jeweils aktuellen Position des Patienten (9) vornimmt.
7. Untersuchungsgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswahleinrichtung (33) das ausgelesene Bild (B) in Abhängigkeit von einer an der Bedieneinrichtung (17) vorgenommenen Eingabe eines Geräteparameters verändert bevor das geänderte Bild (B') auf der Anzeigeeinrichtung (21) anzeigbar ist.
8. Untersuchungsgerät (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Geräteparameter eine Röhrenspannung (U) der Röntgenstrahlenquelle (3), ein Röhrenstrom (I) der Röntgenstrahlenquelle (3), eine Schaltzeit der Röntgenstrahlenquelle (3) und/oder eine Strahlungsmenge der Röntgenstrahlenquelle (3) ist.
9. Untersuchungsgerät (1) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das ausgelesene Bild (B) in seiner Helligkeit verändert wird.
10. Untersuchungsgerät (1) nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das ausgelesene Bild (B) in seinem Kontrast verändert wird.
11. Untersuchungsgerät (1) nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das ausgelesene Bild (B) nur in einem Teilbereich verändert wird.
12. Untersuchungsgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch einen Sensor (61) zur Erfassung eines zweidimensionalen Abbildes und optional eines Höhenprofils des Patienten (9), wobei die Auswahleinrichtung (33) derart hergerichtet ist, dass unter Verwendung von Ausgangsdaten (D) des Sensors (61) die Länge (L), die Dicke und/oder das Geschlecht des Patienten (9) beurteilbar ist, und wobei in Abhängigkeit von dieser Beurteilung die Auswahleinrichtung (33) die Auswahl (A4) eines der abgespeicherten Bilder (B) vornimmt und/ oder das ausgelesene Bild (B) verändert bevor es auf der Anzeigeeinrichtung (21) anzeigbar ist.
13. Untersuchungsgerät (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das ausgelesene Bild (B) auf der Anzeigeeinrichtung (21) in für das Bedienpersonal wahrnehmbarem Zusammenhang, insbesondere simultan, mit Symbolen (S) anzeigbar ist, über die mögliche Geräteeinstellungen auswählbar oder steuerbar sind.
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