DE10163972A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Bestimmung eines Lichttransportparameters und eines Analyten in einer biologischen Matrix - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Bestimmung eines Lichttransportparameters und eines Analyten in einer biologischen MatrixInfo
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Abstract
Verfahren zur selektiven Bestimmung des Streuindex mu¶s¶ in einer streuenden biologischen Matrix, insbesondere zum Zwecke der nichtinvasiven Bestimmung der Konzentration von Glucose in der Haut, mit Hilfe von Detektionsmessungen, bei denen jeweils Licht als Primärlicht (9) in die biologische Matrix (5) eingestrahlt wird und ein Intensitätsmeßwert von an einem Detektionsort (33-40), der sich bei den Detektionsmessungen in unterschiedlichen Meßabständen (rho) von dem jeweiligen Einstrahlungsort (10) befindet, austretendem Sekundärlicht (12) gemessen wird. Um die Qualität und Selektivität der Bestimmung von mu¶s¶ zu verbessern, wird das Primärlicht mittels eines kontaktierenden Lichtleitelementes schräg unter einem Winkel zwischen 5 DEG und 85 DEG eingestrahlt, wobei bei mindestens zwei Detektionsmessungen der Meßabstand (rho) zwischen dem jeweiligen Einstrahlungsort (10) und dem jeweiligen Detektionsort (33-40) höchstens der fünffachen mittleren freien Weglänge des in der biologischen Matrix propagierenden Lichts entspricht.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur selektiven Bestimmung eines für die Lichtstreuung in einer biologischen Matrix charakteristischen Lichttransportparameters, insbesondere zur nichtinvasiven Bestimmung der Konzentration eines die Lichtstreuung in der biologischen Matrix beeinflussenden Analyten, insbesondere von Glucose in der biologischen Matrix. Auch eine hierfür geeignete Vorrichtung ist Gegenstand der Erfindung.
- Der Begriff "biologische Matrix" bezeichnet eine Körperflüssigkeit oder ein Gewebe eines lebenden Organismus. Biologische Matrices, auf die sich die Erfindung bezieht, sind optisch heterogen, d. h. sie enthalten eine Vielzahl von Streuzentren, an denen eingestrahltes Licht gestreut wird. Im Falle von biologischem Gewebe, insbesondere Hautgewebe, werden die Streuzentren von den Zellwänden und anderen in dem Gewebe enthaltenen festen Bestandteilen gebildet. Körperflüssigkeiten, insbesondere Blut, sind ebenfalls optisch heterogene biologische Matrices, weil sie Partikel enthalten, an denen Licht vielfach gestreut wird.
- Der Transport von Licht in einer biologischen Matrix wird im wesentlichen durch die Lichtstreuung an in der Matrix enthaltenen Streuzentren und durch die optische Absorption bestimmt. Physikalische Größen, die diese beiden Eigenschaften quantitativ beschreiben, werden als Lichttransportparameter (Streuparameter beziehungsweise Absorptionsparameter) bezeichnet. Unter einem Streuparameter in diesem Sinne ist in erster Linie der Streukoeffizient µs und unter einem Absorptionsparameter in erster Linie der optische Absorptionskoeffizient µa zu verstehen. Es ist allerdings im Rahmen der Erfindung nicht erforderlich, daß diese Parameter quantitativ in den gebräuchlichen Maßeinheiten bestimmt werden. Vielmehr ist es das Ziel der Erfindung, reproduzierbar und selektiv einen Parameter zu ermitteln, der die optische Streuung in der biologischen Probe unabhängig von deren optischer Absorption beschreibt. Nachfolgend wird ohne Beschränkung der Allgemeinheit auf den Streukoeffizienten µs als Beispiel für einen Streuparameter Bezug genommen.
- Die selektive Bestimmung des Streukoeffizienten ist in medizinischer Hinsicht generell von Interesse, weil aus der Wechselwirkung des Lichts mit Hautgewebe und anderen biologischen Matrizes diagnostisch interessante Informationen abgeleitet werden können. Beispielsweise ist es in der Dermatologie möglich, auf diesem Wege Hauteigenschaften zu charakterisieren.
- Von besonderer Bedeutung ist die Untersuchung des Streuverhaltens einer biologischen Matrix zum Zwecke der nichtinvasiven Bestimmung der Konzentration von die Lichtstreuung beeinflussenden Analyten, insbesondere Glucose. Der Zusammenhang zwischen der Glucosekonzentration und der Lichtstreuung in biologischen Matrices wird in der EP 0659055 B1 beschrieben. Wie darin (und in zahlreichen anderen Publikationen, die sich mit der Analyse von Glucose im menschlichen Körper befassen) erläutert wird, ist die Qualität der Therapie von Diabetikern entscheidend davon abhängig, daß der zeitliche Verlauf des Blutzuckerspiegels in ihrem Körper sehr häufig, nach Möglichkeit kontinuierlich, bestimmt wird. Dadurch können schwerwiegende Spätschäden des Diabetes Mellitus, wie Erblindung oder schwere Durchblutungsstörungen, die zur Amputation von Gliedmaßen führen können, vermieden werden. Die wünschenswerte kontinuierliche Beobachtung des Blutzuckerspiegels ist mit den konventionellen invasiven Methoden (bei denen ein Blutstropfen aus dem Körper des Patienten gewonnen und mit einem heutzutage in guter Qualität zu günstigen Kosten erhältlichen Analysesystem ausgewertet wird) nicht möglich. Es hat deshalb schon zahlreiche Versuche gegeben, die Konzentration der Glucose auf nichtinvasivem Wege zu bestimmen. Eine nähere Darlegung hierzu ist der genannten europäischen Patentschrift zu entnehmen.
- Bei dem in der EP 0659055 B1 beschriebenen Verfahren wird zur Bestimmung eines Glucosewertes eine Mehrzahl von "Detektionsmessungen" durchgeführt, bei denen jeweils Licht als Primärlicht an einem definierten Einstrahlungsort in die biologische Matrix eingestrahlt wird, das Licht in der biologischen Matrix entlang einem Lichtweg propagiert und ein Intensitätsmeßwert von an einem definierten Detektionsort austretendem Sekundärlicht gemessen wird. Aus der Abhängigkeit des Intensitätsmeßwertes von dem Meßabstand zwischen dem jeweiligen Einstrahlungsort und dem jeweiligen Detektionsort wird in einem Auswerteschritt mittels eines Auswertealgorithmus und einer Kalibration die Glucosekonzentration ermittelt.
- Die überraschende Erkenntnis, daß mit einem derartigen Meßverfahren der Verlauf der Glucosekonzentration in Hautgewebe oder einer anderen biologischen Matrix gemessen werden kann, wird in der EP 0659055 B1 damit erklärt, daß die mit der Änderung der Glucosekonzentration verbundene Änderung des Brechungsindex der in der Matrix enthaltenen Flüssigkeit (obwohl sehr klein) zu einer Änderung der Lichtstreuung führt, die zur Bestimmung der Glucosekonzentration verwendet werden kann, wenn man das Streuverhalten des Lichts unter Beachtung der in der europäischen Patentschrift gegebenen Hinweise untersucht. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sollen in dem Auswerteschritt die Einflüsse der Absorption und der Streuung durch Auswertung der Intensitätsverteilung des Sekundärlichts als Funktion des Abstandes des Detektionsortes von dem Einstrahlungsort getrennt werden.
- Auch in der wissenschaftlichen Literatur wird bereits seit längerem diskutiert, µa und µs aus der Abhängigkeit I(ρ) der Intensität I des Sekundärlichts von dem Meßabstand ρ (nachfolgend als "Intensitätsprofil" bezeichnet) zu bestimmen. Als theoretische Grundlagen dienen dabei die Diffusionstheorie sowie numerisch-statistische Verfahren (Monte Carlo-Rechnungen). Die Theorie bildet ein Modell zur Beschreibung des Lichtausbreitungsverhaltens in einer streuenden Matrix, durch das ein mathematischer Zusammenhang zwischen dem Intensitätsprofil I(ρ) und den in dem Modell verwendeten Modellparametern (vor allem den Lichttransportparametern µa und µs und der Intensität des eingestrahlten Primärlichts I0) hergestellt wird. Im Prinzip ist es möglich, die Lichttransportparameter dadurch zu bestimmen, daß man einen Fit durchführt, bei dem durch Variation der Modellparameter das theoretisch berechnete Intensitätsprofil optimal an experimentelle Ergebnisse angepaßt wird. Hierzu kann beispielsweise auf folgende Publikationen verwiesen werden:
- 1. T. J. Farrell et al.: "A diffusion theory model of spatially resolved, steady-state diffuse reflectance for the noninvasive determination of tissue optical properties in vivo", Med. Phys. 19, 879 bis 888 (1992)
- 2. R. C. Haskell et al.: "Boundary conditions for the diffusion equation in radiative transfer", J. Opt. Soc. Am A, 11, 2727 bis 2741 (1994).
- Obwohl darin über eine gute Übereinstimmung von Meßwerten und theoretischen Berechnungen berichtet wird, haben diese Verfahren keine praktische Bedeutung für die Bestimmung der Gluocosekonzentration in einer biologischen Matrix erlangt.
- In der Patentliteratur sind verschiedene Verfahren beschrieben, deren Ziel es ist, in einer biologischen Matrix µa und µs zu bestimmen, um daraus analytische Daten für medizinische Zwecke, insbesondere zur Bestimmung der Glucosekonzentration, zu gewinnen:
- 1. Gemäß der EP 0760091 B1 werden für jeweils mindestens zwei unterschiedliche Meßlichtwege jeweils mindestens zwei Frequenzdomänen-spektroskopische Messungen durchgeführt, bei denen jeweils die Phasenverschiebung des Sekundärlichts gegenüber dem Primärlicht sowie ein Intensitätsmeßwert (nämlich die DC-Intensität oder die AC-Intensität) bestimmt wird. Aus diesen mindestens vier Meßwerten wird ein Absorptionsparameter und/oder ein Streuparameter abgeleitet. Frequenzdomänen-Meßverfahren arbeiten mit im GHz-Bereich moduliertem Licht und bedingen dadurch einen großen meßtechnischen Aufwand.
- 2. In der EP 0774658 A2 ist ein Verfahren beschrieben, bei dem zur Analyse der Streueigenschaften einer biologischen Matrix die Reflexionseigenschaften an der Oberfläche der Matrix variiert werden. Beispielsweise kann die Kontaktfläche des für die Messung verwendeten Meßkopfes unterschiedliche Teilbereiche mit unterschiedlicher Reflektivität aufweisen. Auf diese Weise werden bei zwei Meßabständen die Reflexionseigenschaften mindestens zweifach variiert. In der Publikation wird dargelegt, daß diese mindestens vier Meßwerte verwendet werden können, um (entweder auf Basis der Diffusionstheorie oder empirisch-numerisch) Absorption und Streuung zu trennen. Auch dieses Verfahren ist jedoch relativ aufwendig. Außerdem ist es schwierig, die für die Analyse der Glucosekonzentration erforderliche Reproduzierbarkeit der Meßwerte zu erreichen.
- 3. In der nicht vorpublizierten deutschen Patentanmeldung 101 10 599.1 vom 6. März 2001 wird ein spezieller Auswertealgorithmus zur Ermittlung des Streukoeffizienten aus einer Mehrzahl von Detektionsmessungen beschrieben. Dabei wird aus der relativen zeitlichen Änderung des Intensitätsprofils ein Zeitableitungswert als Zwischenwert berechnet, um die Trennung der Einflüsse der Modellparameter (insbesondere des Absorptionskoeffizienten und des Streukoeffizienten) zu erleichtern und dadurch auf einfache Weise eine verbesserte Genauigkeit bei der Ermittlung des Streukoeffizienten zu erreichen.
- Auf Basis dieses Standes der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, in einer biologischen Matrix den Streukoeffizienten µs (oder einen anderen die Lichtstreuung beschreibenden Parameter) beziehungsweise die Konzentration eines die Lichtstreuung in der biologischen Matrix beeinflussenden Analyten selektiv mit einem Verfahren zu bestimmen, das sich durch einfache Handhabung, einen geringen apparativen Aufwand und hohe Genauigkeit auszeichnet.
- Diese Aufgabe wird gemäß einem ersten Hauptaspekt der Erfindung gelöst durch ein Verfahren zur selektiven Bestimmung eines für die Lichtstreuung in einer biologischen Matrix charakteristischen Lichttransportparameters beziehungsweise zur nichtinvasiven Bestimmung der Konzentration eines Analyten, der die Lichtstreuung in der biologischen Matrix beeinflußt, insbesondere von Glucose, in der biologischen Matrix, umfassend mindestens drei Detektionsmessungen, bei denen jeweils Licht als Primärlicht an einem Einstrahlungsort in die biologische Matrix eingestrahlt wird, das Licht in der biologischen Matrix entlang einem Lichtweg propagiert und ein Intensitätsmeßwert von Sekundärlicht, das an einem Detektionsort, der sich bei der Mehrzahl von Detektionsmessungen in unterschiedlichen Meßabständen von dem jeweiligen Einstrahlungsort befindet, austritt, gemessen wird, und einen Auswerteschritt, bei dem der für die Lichtstreuung in der biologischen Matrix charakteristische Lichttransportparameter mittels eines Auswertealgorithmus aus den Detektionsmessungen gemessenen Intensitätsmeßwerten abgeleitet wird, bei welchem das Primärlicht mittels eines die Oberfläche der biologischen Matrix an dem Einstrahlungsort kontaktierenden Lichtleitelementes eingestrahlt wird, das Primärlicht an dem Einstrahlungsort unter einem Einfallswinkel zu einem Lot auf die Oberfläche zwischen 5° und 85° schräg in die biologische Matrix eingestrahlt wird und bei mindestens zwei Detektionsmessungen der Meßabstand zwischen dem jeweiligen Einstrahlungsort und dem jeweiligen Detektionsort höchstens der fünffachen mittleren freien Weglänge des in der biologischen Matrix propagierenden Lichtes entspricht.
- Die Erprobung einer erfindungsgemäßen Meßanordnung mit der Kombination dieser Merkmale hat gezeigt, daß sie auf einfache Weise eine genaue selektive Ermittlung des Streukoeffizienten ermöglicht. Vor allem ergibt sich bei in vivo-Untersuchungen an der Hautoberfläche zur Bestimmung der Glucosekonzentration eine verbesserte Korrelation des Meßwertes mit konventionell (invasiv) bestimmten Analysewerten.
- Durch die schräge Einstrahlung wird eine geringe Eindringtiefe des Primärlichts in die biologische Matrix bei gleichzeitig ausreichend langem Lichtweg erreicht. Im Rahmen der Erfindung wurde festgestellt, daß die damit verbundene verbesserte Homogenität des untersuchten Gewebes zu einem genaueren Meßresultat beiträgt und außerdem eine verbesserte Korrelation der in der Haut nachgewiesenen Glucosekonzentration mit der im Blut gemessenen Glucosekonzentration festzustellen ist.
- Die schräge Einstrahlung von Licht ist ein für sich genommen bekanntes Konstruktionsmerkmal. Beispielsweise wird in dem US-Patent 5,630,423 ein Primärlichtstrahl unter einem Winkel zwischen 5 und 85° eingestrahlt, um aus der durch die schräge Einstrahlung verursachten Verschiebung des Schwerpunktes der Intensitätsverteilung des Sekundärlichts eine Information über die Streueigenschaften der Probe zu gewinnen. Aus der Verteilungskurve der Intensitätsverteilung (in Fig. 3 des US-Patentes mit M bezeichnet) wird eine Mittelwertkurve C abgeleitet, die gegenüber der 0-Position horizontal um einen Wert Δx verschoben ist. In dem US-Patent wird ein mathematischer Zusammenhang zwischen diesem Δx und µs angegeben, mittels dessen der reduzierte Streukoeffizient µs' berechnet wird. Die schräge Einstrahlung dient somit einem ganz anderen Zweck als bei der vorliegenden Erfindung.
- Die Erfindung unterscheidet sich von dem Verfahren des US-Patentes auch insofern, als dort das Primärlicht kontaktlos mit einer Freistrahlanordnung eingestrahlt und das Sekundärlicht (ebenfalls kontaktlos) mittels einer CCD-Kamera detektiert wird. Grundlage der Auswertung sind dabei Messungen mit Meßabständen bis zu mehr als 1,3 cm. Dies entspricht in Hautgewebe nahezu dem zwanzigfachen der mittleren freien Weglänge (ca. 0,7 mm). Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es hingegen notwendig, daß das Primärlicht mittels eines die Oberfläche der biologischen Matrix, beispielsweise also die Hautoberfläche, kontaktierenden Lichtleitelementes eingestrahlt wird. Auch die Detektion des Sekundärlichtes erfolgt vorzugsweise mittels eines die Matrix kontaktierenden Lichtleitelementes.
- Der Begriff "Lichtleitelement" umfaßt dabei unterschiedliche Konstruktionen, beispielsweise in Form von lichtleitenden Stäben oder Fasern. Auch ein transparenter Abschnitt ("Fenster") in einer Platte, die einen Meßkopf auf einer die Haut kontaktierenden Seite abschließt (Hautkontaktplatte), ist ein Lichtleitelement in diesem Sinne. Erforderlich ist jedenfalls, daß das Licht zumindest auf dem letzten Lichtwegabschnitt vor dem Eindringen in die Matrix in einem transparenten Festkörper transportiert wird, der in Kontakt mit der Oberfläche der biologischen Matrix steht.
- Die Funktion der vorliegenden Erfindung erfordert, daß mindestens zwei, bevorzugt mindestens drei und besonders bevorzugt mindestens vier der in dem Auswerteschritt zur Ermittlung des Streukoeffizienten verwendeten Detektionsmessungen mit Meßabständen durchgeführt werden, die höchstens der fünffachen mittleren freien Weglänge entsprechen. Besonders bevorzugt werden in dem Auswerteschritt ausschließlich Intensitätsmeßwerte verwendet, die aus Detektionsmessungen resultieren, bei denen der Meßabstand höchstens der zehnfachen mittleren freien Weglänge entspricht. Die genannten Grenzwerte des Meßabstandes betragen in Haut etwa 3,5 mm beziehungsweise 7 mm.
- Eine Weiterentwicklung des in dem US-Patent 5,630,423 beschriebenen Verfahrens ist beschrieben in
G. Marquez et al. "White light oblique incidence reflectometer for measuring absorption and reduced scattering spectra of tissue-like turbid media", OPTICS EXPRESS, 1997, 454-460. - Darin wird das Licht unter einem Winkel von 45° mittels Lichtleitfasern eingestrahlt und detektiert. Die Einstrahlung erfolgt simultan mit einer Wellenlänge- Bandbreite von 256 nm. Dadurch soll es unter Berücksichtigung weiterer Annahmen möglich sein, nicht nur µs, sondern auch µa aus Δx und der Strahlrichtung (Einstrahlungswinkel α) zu ermitteln.
- Die Ermittlung des Streukoeffizienten in dem Auswerteschritt basiert bei den genannten Publikationen auf der Diffusionstheorie. Bei der Erfindung wird hingegen vorzugsweise eine numerische Simulation verwendet, wobei die theoretische Abhängigkeit der Intensität I des Sekundärlichts von dem Meßabstand ρ und den Lichttransportparameters µa und µs mittels einer numerischen Simulation, beispielsweise eine Monte-Carlo-Rechnung, errechnet und ein Fit durchgeführt wird, bei dem die Lichttransportparameter so variiert werden, daß die numerische Simulation die experimentell bestimmten Werte der Intensität I in Abhängigkeit von dem Meßabstand ρ optimal beschreibt. Die Verwendung einer numerischen Simulation ermöglicht es, Meßsignale auszuwerten, die mit sehr kurzen Meßabständen von einer bis einigen wenigen mittleren freien Weglängen gewonnen werden, für die die Diffusionstheorie keine korrekten Voraussagen liefert.
- Aus den so gefundenen Meßwerten des Streukoeffizienten kann durch Kalibration eine entsprechende Information über die Konzentration eines die Lichtstreuung in der biologischen Matrix beeinflussenden Analyten abgeleitet werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, ohne explizite Berechnung eines die Lichtstreuung charakterisierenden Lichttransportparameters eine unmittelbare numerische Korrelation zwischen den gemessenen Intensitäten und der Analytkonzentration (mittels Kalibration) zu ermitteln.
- Gemäß einem zweiten Hauptaspekt der Erfindung, der vorzugsweise in Verbindung mit dem ersten Hauptaspekt verwendet wird, jedoch auch unabhängig von diesem vorteilhaft verwendet werden kann, wird in dem Auswerteschritt ein Auswertealgorithmus mit folgenden Teilschritten durchgeführt:
- a) Ermittlung der theoretischen Abhängigkeit der Intensität (I) des Sekundärlichts von dem Meßabstand (ρ) und der optischen Absorption (µa) mittels einer numerischen Simulation für einen typischen Wert (us,MC) der optischen Streuung,
- b) Speicherung des Ergebnisses der Simulation in Form einer Lookup-Tabelle, durch die vorgegebenen Werten des Meßabstands (ρ) und der optischen Absorption (µa) jeweils ein Intensitätswert (I(ρ, µa)) zugeordnet wird,
- c) Bestimmung des für die Lichtstreuung in der optischen
Matrix charakteristischen Parameters (µs) mittels
eines Fit-Verfahrens, bei dem für eine Vielzahl
unterschiedlicher Werte der den Lichttransport in der
biologischen Matrix charakterisierenden
Lichttransportparameter (µa, µs) die Abhängigkeit der Intensität (I)
von dem Meßabstand (ρ) berechnet und mit den bei den
Detektionsmessungen gemessenen Intensitätsmeßwerten
verglichen wird, um die Werte der
Lichttransportparameter (µa, µs) zu bestimmen, bei denen eine optimale
Übereinstimmung der rechnerisch bestimmten
Abhängigkeit der Intensität (I) von dem Meßabstand (ρ) mit
den entsprechenden Intensitätsmeßwerten erreicht
wird, wobei der Schritt c) folgende Teilschritte
umfaßt:
- 1. Berechnen eines Skalierungsfaktors (s) aus der Relation einer beliebigen optischen Streuung (µs), zu der in dem Schritt a) verwendeten typischen optischen Streuung (µs,MC),
- 2. Umformen der unabhängigen Variablen (ρ, µa) der in dem Schritt b) gespeicherten Lookup-Tabelle mittels des Skalierungsfaktors (s),
- 3. Berechnen der Abhängigkeit der Intensität (I) von der optischen Absorption (µa) und dem Meßabstand (ρ) bei dem gewählten Wert der optischen Streuung (µs) mittels der umgeformten Variablen auf Basis der in der Lookup-Tabelle abgespeicherten Werte.
- Durch Verwendung dieses Auswertealgorithmus wird es möglich, die Auswertung auf Basis numerischer Simulationsverfahren auch bei verhältnismäßig kleinen Analysegeräten einzusetzen, die nur mit relativ geringer Computerleistung ausgestattet sind. Dies gilt insbesondere für tragbare Analysegeräte, wie sie von Diabetikern zur regelmäßigen Bestimmung ihrer Glucosewerte verwendet werden. Dabei werden vorzugsweise die Schritte a) und b) des Auswertealgorithmus außerhalb des tragbaren Analysegerätes mittels eines leistungsfähigen Computersystems durchgeführt, während der Schritt c) mit den Teilschritten c1 bis c3 in dem tragbaren Analysegerät mit einer wesentlich geringeren Computerleistung durchgeführt werden kann.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Die darin beschriebenen Besonderheiten können einzeln oder in Kombination verwendet werden, um bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung zu schaffen. Es zeigen:
- Fig. 1 eine schematische Querschnittsdarstellung einer Vorrichtung für die optische Analyse einer biologischen Matrix,
- Fig. 2 eine schematische perspektivische Darstellung der für die Einstrahlung des Primärlichts und die Detektion des Sekundärlichts verwendeten Lichtleitelemente gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung,
- Fig. 3 eine schematische perspektivische Darstellung der für die Einstrahlung des Primärlichts und die Detektion des Sekundärlichts verwendeten Lichtleitelemente gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung,
- Fig. 4 eine schematische perspektivische Darstellung der für die Einstrahlung des Primärlichts und die Detektion des Sekundärlichts verwendeten Lichtleitelemente gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung.
- Fig. 5 eine Aufsicht auf die Unterseite eines Meßkopfes gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform.
- Die in Fig. 1 stark schematisiert dargestellte Vorrichtung zur selektiven Bestimmung von µs in einer biologischen Matrix besteht im wesentlichen aus einem Meßkopf 1 und einer Signalverarbeitungs- und Auswerteeinheit 2. Nachfolgend wird auf Hautgewebe als Beispiel für die biologische Matrix Bezug genommen.
- Der Meßkopf 1 liegt mit der Unterseite einer Hautkontaktplatte 3 auf einer Oberfläche 4 der Haut 5 auf, die eine Vielzahl von Streuzentren 6 enthält. Im Inneren des Meßkopfes 1 befinden sich Lichteinstrahlungsmittel 7 mit einer Leuchtdiode 8, die dazu dienen, Primärlicht (Pfeil 9) durch ein Einstrahlungsfenster 3a an einem Einstrahlungsort 10 in die biologische Matrix 5 einzustrahlen.
- Durch Pfeile 12 symbolisiertes Sekundärlicht, das an drei von Detektionsfenstern 3b der Hautkontaktplatte 3 definierten Detektionsorten 33, 34 und 35 austritt, wird von insgesamt mit 16 bezeichneten Detektionsmitteln detektiert. Die Detektionsmittel 16 schließen bei der dargestellten Ausführungsform Lichtleitfasern 17 ein, durch die das Sekundärlicht aller drei Detektionsorte einem gemeinsamen Fotoempfänger 18 (beispielsweise einer Fotodiode, insbesondere Avalanche-Fotodiode 18, zugeführt wird. Um die notwendige Trennung der Intensitätsmeßwerte der drei Detektionsorte zu ermöglichen, enthalten die Lichtleitfasern 17 nicht dargestellte optische Schalter.
- Die Lichtwege, längs der das in die biologische Matrix 5 eingestrahlte Licht zwischen dem Einstrahlungsort 11 und dem Detektionsort 12 bis 14 propagiert, sind in Fig. 1 symbolisch dargestellt und mit 20 bis 22 bezeichnet. Infolge der Streuung in der biologischen Matrix lassen sich selbstverständlich keine scharf begrenzten Lichtwege angeben. Es ist jedoch davon auszugehen, daß die meisten der als Sekundärlicht detektierten Photonen näherungsweise auf einem gekrümmten Lichtweg - ähnlich wie dargestellt - propagieren, wobei die mittlere Eindringtiefe mit der Größe des Meßabstandes ρ zwischen Einstrahlungsort 10 und Detektionsort 33 bis 35 zunimmt.
- Das Ausgangssignal des Fotoempfängers wird über ein Kabel 24 einer Signalverarbeitungselektronik 25 zugeführt. Dort wird es in üblicher Weise verstärkt, aufbereitet und digitalisiert, so daß an ihrem Ausgang in digitaler Form Intensitätsmeßwerte zur Verfügung stehen, die der Intensität des an den Detektionsorten 33 bis 35 austretenden Sekundärlichts entsprechen.
- Insoweit ist die dargestellte Vorrichtung konventionell und muß deshalb nicht näher erläutert werden. Sowohl die Einstrahlungsmittel als auch die Detektionsmittel können in Form von in die Hautkontaktplatte 3 integrierten Lichtsendern beziehungsweise lichtempfindlichen Elementen oder mit Hilfe von Lichtleitfasern realisiert sein, die das Licht von einem weiter entfernten Lichtsender zu der Hautkontaktplatte 3 hinführen beziehungsweise von dieser zu einem Lichtempfänger transportieren. Erforderlich ist bei jeder Ausführungsform der Erfindung, daß in Kontakt zu der Oberfläche 4 ein Lichtleitelement vorhanden ist. Es kann beispielsweise auch durch das transparente Gehäuse einer in die Hautkontaktplatte 3 integrierten Leuchtdiode gebildet werden.
- Die unterschiedlichen Meßabstände können durch unterschiedliche Kombinationen von Einstrahlungs- und Detektionsorten realisiert sein. Insbesondere können die in Fig. 1 dargestellten drei Meßabstände ρ1, ρ2 und ρ3 im Prinzip auch dadurch realisiert sein, daß an drei unterschiedlichen Einstrahlungsorten eingestrahlt und an einem Detektionsort gemessen wird.
- Weitere Einzelheiten zur Konstruktion des Meßkopfes, zur Durchführung der Detektionsmessungen und zur Messung der Intensitätsmeßwerte für unterschiedliche Meßabstände können dem publizierten Stand der Technik entnommen werden. Dabei kann insbesondere auf die EP 0659055 B1 verwiesen werden, in der unterschiedliche Anordnungen und Konstruktionen der Lichteinstrahlungsmittel und der Detektionsmittel beschrieben sind. Der Inhalt dieser Druckschrift wird durch Bezugnahme zum Inhalt der vorliegenden Anmeldung gemacht.
- Der Meßkopf 1 und die Signalverarbeitungselektronik 25 sind jedenfalls so ausgebildet, daß von der Signalverarbeitungselektronik 25 Intensitätsmeßwerte für die bei dem jeweiligen Meßkopf möglichen Meßabstände (im dargestellten Fall die Meßabstände ρ1, ρ2 und ρ3) bestimmt und in digitaler Form an die Auswerteelektronik 26 weitergeleitet werden. Die Auswertelektronik 26 enthält - wie bei digitalen Geräten üblich - einen Mikrocomputer, der die weiter unten beschriebenen Berechnungen durchführt.
- Fig. 2 verdeutlicht die geometrische Anordnung der Lichtleitelemente gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. Das Primärlicht 9 wird mittels eines Einstrahlungslichtleitelementes 29, dessen optische Achse unter einem Winkel α zu einem Lot 31 auf die Oberfläche 4, der im dargestellten Fall etwa 40° beträgt (allgemein jedoch zwischen 5 und 85° liegen kann), in die Haut 5 eingestrahlt. Das Lichtleitelement 29 kann aus einer und mehreren Lichtleitfasern bestehen. Seine auf der Oberfläche 4 der Haut 5 aufliegende Stirnfläche 32 ist derartig schräg geschliffen, daß sie bei dem gegebenen Neigungswinkel α flach auf der Oberfläche 4 aufliegt.
- Das Sekundärlicht 12 wird bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform mit Hilfe von acht Detektionslichtleitelementen 30 detektiert, die die Hautoberfläche 4 an acht Detektionsorten 33 bis 40 kontaktieren. Die Detektionsorte 33 bis 40 befinden sich in Meßabständen ρ (dargestellt ist der Meßabstand des Detektionsortes 36) von dem Einstrahlungsort 10. Die Lichtleitelemente 29 sind senkrecht zu der Oberfläche 4 (also parallel zu dem Lot 31) orientiert, so daß sie Sekundärlicht erfassen, das in Richtung des Lots 31 aus der Oberfläche 4 austritt.
- Die in Fig. 3 dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich von Fig. 2 hinsichtlich der Detektionsrichtung β, unter der die Detektionslichtleitelemente 30 das an den Detektionsorten 33 bis 40 aus der Oberfläche 4 austretende Sekundärlicht erfaßt. Sie verläuft schräg zu der Oberfläche 4, wobei der Winkel β zwischen der Detektionsrichtung (optische Achse 43 der Detektionslichtleitelemente 29) und dem Lot 31 verschieden von Null ist und bevorzugt zwischen 5° und 85° liegt. Der Winkel β ist vorzugsweise so orientiert, daß die Detektionsrichtung 43 auf den Einstrahlungsort 10 zugerichtet ist, d. h. die Winkel α und β befinden sich auf verschiedenen Seiten des Lots 31. Die Stirnflächen 44 der Detektionslichtleiter 30 sind ebenso wie die Stirnfläche 32 des Einstrahlungslichtleitelementes 29 schräg poliert, so daß sie flach auf der Oberfläche 4 der Haut 5 aufliegen.
- Mit einer solchen Anordnung wird das effektive Meßvolumen des Detektors, also das Volumen, durch das das von dem Detektor erfaßte Licht mit hoher Wahrscheinlichkeit propagiert ist, gegenüber einer senkrechten Detektion nach oben, zur Hautoberfläche hin, verschoben. Dies kann sinnvoll sein, um sensitiver in bestimmten Schichten der Haut zu messen.
- Um bei flachen Einstrahlungswinkeln (Winkel α größer als etwa 30°) ein genauer definiertes Strahlprofil am Einstrahlungsort 10 zu erhalten, kann es zweckmäßig sein, das Primärlicht 9 mittels einer GRID-Linse 46 zu fokussieren, die bei der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform in das Einstrahlungslichtleitelement 29 integriert ist.
- Die Zuführung des Primärlichts 9 und die Weiterleitung des Sekundärlichts 12 kann ebenso wie die Lichtleitelemente 29 und 30 auf ganz unterschiedliche Wiese realisiert sein. Wichtig im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist nur, daß mindestens der Einstrahlungswinkel α, bevorzugt auch der Detektionswinkel β in einem Winkelbereich zwischen 5° und 85° zu einem Lot 31 auf die Oberfläche 4 verläuft, die Lichtleitelemente 29, 30 die Oberfläche 4 kontaktieren und die Meßabstände ρ im Vergleich zu den bisher bekannten Verfahren sehr klein sind, wobei sie vorzugsweise innerhalb der weiter oben genannten Grenzen liegen.
- Fig. 5 zeigt die Unterseite einer Hautkontaktplatte 3 eines Meßkopfes, bei welchem gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform das Sekundärlicht an mehreren, jeweils eine Mehrzahl von Detektionsorten 49 umfassenden Detektionsfeldern 50, 51 und 52 detektiert wird. Dabei ist die Detektionsrichtung bei der Mehrzahl der Detektionsorte eines Detektionsfeldes einheitlich, jedoch bei der Mehrzahl der Detektionsfelder 50, 51, 52 unterschiedlich. Im dargestellten Fall sind die Detektionsmittel der Detektionsfelder 50, 51 und 52 jeweils aus verschiedenen Richtungen auf einen Einstrahlungsort 10 gerichtet. Eine Mehrzahl von in verschiedenen Richtungen zu einem gemeinsamen Einstrahlungsort 10 hin ausgerichteten Detektionsfelder kann dazu beitragen, die Photonenstatistik zu erhöhen und durch Redundanz ein stabileres Meßergebnis zu bewirken. Dadurch werden Fehler durch Inhomogenitäten der Hautoberfläche (beispielsweise Haarwurzeln oder Schweißdrüsen) ausgeschlossen.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung können die Lichtleitelemente 29, 30 in eine auf der Haut aufliegende Faserplatte integriert sein. Die Verwendung einer Faserplatte zur Messung eines Lichttransportparameters ist in dem US-Patent 5,893,364 beschrieben. Um eine schräge Einstrahlung des Lichts in die Haut zu erreichen, kann die Faserplatte schräg durchbohrt und ein Einstrahlungslichtleitelement in die schräge Bohrung eingesetzt werden. Alternativ kann auch ein Umlenkprisma in den Strahlengang eingesetzt werden, um das Licht in der gewünschten Richtung abzulenken. Die Detektion an einer Mehrzahl von Detektionsorten kann durch die Fasern der Faserplatte erfolgen, wie in dem genannten US-Patent beschrieben. Eine schräge Detektionsrichtung läßt sich realisieren, indem die optische Faserplatte unter einem gewünschten Winkel zur Richtung ihrer Lichtleitfasern schräg geschnitten wird.
- Nachfolgend wird der gemäß dem zweiten Hauptaspekt der Erfindung verwendete Auswertealgorithmus näher erläutert.
- Bei Abwesenheit von optischer Absorption läßt sich für die Streuung folgende Skalierungsrelation angeben:
- Dabei wird von einer isotropen Matrix ausgegangen, so daß das Intensitätsprofil nur von dem Abstand vom Einstrahlungsort, nicht von dem Azemutwinkel φ abhängt. µs,MC ist ein fester Wert des Streukoeffizienten, von dem die Skalierung ausgeht.
- Die Gleichung (1) besagt, daß das Intensitätsprofil I(ρ) bei Abwesenheit von Absorption mit der mittleren freien Weglänge 1/µs skaliert. Auch die Weglänge, die die Photonen in einer absorptionsfreien streuenden Matrix zurücklegen, skaliert mit dem gleichen Faktor.
- Für die optische Absorption gilt, daß die Absorptionswahrscheinlichkeit der Photonen gemäß dem Gesetz von Lambert-Beer nur von dem Absorptionskoeffizienten und der Länge des von dem Photon in der Matrix zurückgelegten Weges abhängt. Das absorptionsbedingte Intensitätsprofil ist deshalb eine expotentiell fallende Funktion, wobei allerdings berücksichtigt werden muß, daß die Koeffizienten dieser Funktion von µs und ρ abhängen. Zur Beschreibung des Intensitätsprofils in Abhängigkeit von der Absorption läßt sich folgende Gleichung verwenden:
- In den Schritten a und b des Auswertealgorithmus wird auf Basis einer numerischen Simulation eine Lookup-Tabelle berechnet. Speziell ist eine Monte-Carlo-Simulation geeignet. Es handelt sich dabei um eine Standard- Simulationsmethode, die insbesondere in der biomedizinischen Optik verwendet wird. Sie wird beispielsweise in der Publikation
S. A. Prahl et al. "A Monte Carlo Model of light propagation in tissue", SPIE Institute Series, IS 5; 102-111, 1989
beschrieben. Bei einer derartigen Monte-Carlo-Simulation werden die Wege einer großen Anzahl von Photonen (typischerweise etwa 107) simuliert, indem für jedes Photon auf Basis der seine Ausbreitung in einer streuenden und absorbierenden Matrix beschreibenden Gesetze ein zufälliger Pfad durch die Matrix bestimmt wird. Dabei wird insbesondere ermittelt, wo das Photon die Matrix verläßt und wie lange sein Weg durch die Matrix war. Hieraus resultiert für einen bestimmten Satz der Lichttransportparameter und eine bestimmte Geometrie der Matrix ein Intensitätsprofil I(ρ) des an der Oberfläche austretenden Lichts. - Als Grundlage der Monte-Carlo-Simulation wird von einem typischen Wert des Streukoeffizienten µs,MC und als bekannt vorausgesetzten Werten für den mittleren Brechungsindex n, den Anisotropiefaktor g und den Einstrahlungswinkel α ausgegangen. Zur Berechnung der numerischen Verteilung I(ρ, µs, µa) wird die Oberfläche der Matrix in Teilbereiche aufgeteilt. Als Ergebnis der Simulationsrechnung erhält man eine zweidimensionale Tabelle von I-Werten in Abhängigkeit von ρ1 und µa,k.
- Für die verschiedenen Werte der Absorption sind keine separaten Simulationen notwendig. Vielmehr kann die Absorptionswahrscheinlich für jedes Photon auf Basis von dessen Pfadlänge für verschiedene Werte von µa ausgerechnet und durch ein entsprechendes "Gewicht" des Photons ausgedrückt werden. Zur Datenreduktion und um schnellere Berechnungen zu ermöglichen, wird für jeden Teilbereich der Oberfläche ein nichtlinearer Least-Squares-Fit ausgeführt, wobei aus den errechneten Werten bei verschiedenen Absorptionen die Parameter a und b der Gleichung (2) ermittelt werden.
- Auf diese Weise erhält man für jeden in der Rechnung verwendeten Meßabstand ρi Werte der Intensität I(ρi) und der Koeffizienten der Gleichung (2) a(ρi) und b(ρi), die in Form einer Lookup-Tabelle abgespeichert werden. Diese Lookup-Tabelle wird in dem Schritt c des Algorithmus (mit Detailschritten c1 bis c3) beispielsweise folgendermaßen verwendet:
- Für jeden Wert von µs, für den ein Intensitätsprofil benötigt wird, wird ein Skalierungsfaktor s berechnet gemäß
s = µs,MC/µs.
- Die Werte von ρi werden mit diesem Faktor skaliert:
ρi' = ρi.s.
- Die Skalierung von ρ führt zu einer veränderten Fläche der in der Simulation verwendeten Teilbereiche der Matrixoberfläche. Entsprechend müssen die Intensitätswerte angepaßt werden: I0'(ρi') = I0(ρi)/s2.
- Die Abschwächung durch die Absorption wird dadurch berücksichtigt, daß µa skaliert wird gemäß µa' = µa.s. Die resultierenden Werte µa und ρi werden in die Gleichung (2) eingesetzt, um ein theoretisches Intensitätsprofil I(ρi, µs, µa) zu berechnen. Sofern die dabei verwendeten Werte von ρi nicht mit den Meßabständen übereinstimmen, wird eine Interpolation durchgeführt.
- Diese Berechnungen werden für eine Vielzahl von Werten der Parameter µs, µa und ρ durchgeführt und mit den gemessenen Werten verglichen. Die optimalen Werte der Parameter werden mittels eines nichtlinearen Least-Square-Fit ermittelt.
Claims (13)
1. Verfahren zur selektiven Bestimmung eines für die
Lichtstreuung in einer biologischen Matrix
charakteristischen Lichttransportparameters, umfassend
mindestens drei Detektionsmessungen, bei denen jeweils Licht als Primärlicht (9) an einem Einstrahlungsort (10) in die biologische Matrix (5) eingestrahlt wird, das Licht in der biologischen Matrix (5) entlang einem Lichtweg (20-22) propagiert und ein Intensitätsmeßwert von an einem Detektionsort (33-40), der sich bei den Detektionsmessungen in unterschiedlichen Meßabständen (ρ) von dem jeweiligen Einstrahlungsort befindet, austretendem Sekundärlicht (12) gemessen wird, und
einen Auswerteschritt, bei dem der für die Lichtstreuung in der biologischen Matrix (5) charakteristische Lichttransportparameter mittels eines Auswertealgorithmus aus den bei den Detektionsmessungen gemessenen Intensitätsmeßwerten abgeleitet wird,
bei welchem
das Primärlicht mittels eines die Oberfläche (4) der biologischen Matrix (5) an dem Einstrahlungsort (10) kontaktierenden Lichtleitelementes (29) eingestrahlt wird,
das Primärlicht an dem Einstrahlungsort (10) unter einem Einfallswinkel (α) zu einem Lot (31) auf die Oberfläche (4) zwischen 5° und 85° schräg in die biologische Matrix (5) eingestrahlt wird und
bei mindestens zwei Detektionsmessungen der Meßabstand (ρ) zwischen dem jeweiligen Einstrahlungsort (10) und dem jeweiligen Detektionsort (33-40) höchstens der fünffachen mittleren freien Weglänge des in der biologischen Matrix propagierenden Lichtes entspricht.
mindestens drei Detektionsmessungen, bei denen jeweils Licht als Primärlicht (9) an einem Einstrahlungsort (10) in die biologische Matrix (5) eingestrahlt wird, das Licht in der biologischen Matrix (5) entlang einem Lichtweg (20-22) propagiert und ein Intensitätsmeßwert von an einem Detektionsort (33-40), der sich bei den Detektionsmessungen in unterschiedlichen Meßabständen (ρ) von dem jeweiligen Einstrahlungsort befindet, austretendem Sekundärlicht (12) gemessen wird, und
einen Auswerteschritt, bei dem der für die Lichtstreuung in der biologischen Matrix (5) charakteristische Lichttransportparameter mittels eines Auswertealgorithmus aus den bei den Detektionsmessungen gemessenen Intensitätsmeßwerten abgeleitet wird,
bei welchem
das Primärlicht mittels eines die Oberfläche (4) der biologischen Matrix (5) an dem Einstrahlungsort (10) kontaktierenden Lichtleitelementes (29) eingestrahlt wird,
das Primärlicht an dem Einstrahlungsort (10) unter einem Einfallswinkel (α) zu einem Lot (31) auf die Oberfläche (4) zwischen 5° und 85° schräg in die biologische Matrix (5) eingestrahlt wird und
bei mindestens zwei Detektionsmessungen der Meßabstand (ρ) zwischen dem jeweiligen Einstrahlungsort (10) und dem jeweiligen Detektionsort (33-40) höchstens der fünffachen mittleren freien Weglänge des in der biologischen Matrix propagierenden Lichtes entspricht.
2. Verfahren zur Bestimmung eines Analyten, der die
Lichtstreuung in einer biologischen Matrix
beeinflußt, insbesondere von Glucose, umfassend
mindestens drei Detektionsmessungen, bei denen jeweils Licht als Primärlicht (9) an einem Einstrahlungsort (10) in die biologische Matrix (5) eingestrahlt wird, das Licht in der biologischen Matrix (5) entlang einem Lichtweg (20-22) propagiert und ein Intensitätsmeßwert von an einem Detektionsort (33-40), der sich bei den Detektionsmessungen in unterschiedlichen Meßabständen (ρ) von dem jeweiligen Einstrahlungsort befindet, austretendem Sekundärlicht (12) gemessen wird, und
einen Auswerteschritt, bei dem eine Information über die Konzentration des Analyten in der biologischen Matrix mittels eines Auswertealgorithmus aus den bei den Detektionsmessungen gemessenen Intensitätsmeßwerten abgeleitet wird,
bei welchem
das Primärlicht mittels eines die Oberfläche (4) der biologischen Matrix (5) an dem Einstrahlungsort (10) kontaktierenden Lichtleitelementes (29) eingestrahlt wird,
das Primärlicht an dem Einstrahlungsort (10) unter einem Einfallswinkel (α) zu einem Lot (31) auf die Oberfläche (4) zwischen 5° und 85° schräg in die biologische Matrix (5) eingestrahlt wird und
bei mindestens zwei Detektionsmessungen der Meßabstand (ρ) zwischen dem jeweiligen Einstrahlungsort (10) und dem jeweiligen Detektionsort (33-40) höchstens der fünffachen mittleren freien Weglänge des in der biologischen Matrix propagierenden Lichtes entspricht.
mindestens drei Detektionsmessungen, bei denen jeweils Licht als Primärlicht (9) an einem Einstrahlungsort (10) in die biologische Matrix (5) eingestrahlt wird, das Licht in der biologischen Matrix (5) entlang einem Lichtweg (20-22) propagiert und ein Intensitätsmeßwert von an einem Detektionsort (33-40), der sich bei den Detektionsmessungen in unterschiedlichen Meßabständen (ρ) von dem jeweiligen Einstrahlungsort befindet, austretendem Sekundärlicht (12) gemessen wird, und
einen Auswerteschritt, bei dem eine Information über die Konzentration des Analyten in der biologischen Matrix mittels eines Auswertealgorithmus aus den bei den Detektionsmessungen gemessenen Intensitätsmeßwerten abgeleitet wird,
bei welchem
das Primärlicht mittels eines die Oberfläche (4) der biologischen Matrix (5) an dem Einstrahlungsort (10) kontaktierenden Lichtleitelementes (29) eingestrahlt wird,
das Primärlicht an dem Einstrahlungsort (10) unter einem Einfallswinkel (α) zu einem Lot (31) auf die Oberfläche (4) zwischen 5° und 85° schräg in die biologische Matrix (5) eingestrahlt wird und
bei mindestens zwei Detektionsmessungen der Meßabstand (ρ) zwischen dem jeweiligen Einstrahlungsort (10) und dem jeweiligen Detektionsort (33-40) höchstens der fünffachen mittleren freien Weglänge des in der biologischen Matrix propagierenden Lichtes entspricht.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei welchem bei
mindestens drei Detektionsmessungen der Meßabstand
(ρ) zwischen dem jeweiligen Einstrahlungsort (10) und
dem jeweiligen Detektionsort (33-40) höchstens der
fünffachen mittleren freien Weglänge des in der
biologischen Matrix propagierenden Lichts entspricht.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei welchem bei
mindestens vier Detektionsmessungen der Meßabstand
(ρ) zwischen dem jeweiligen Einstrahlungsort (10) und
dem jeweiligen Detektionsort (33-40) höchstens der
fünffachen mittleren freien Weglänge des in der
biologischen Matrix propagierenden Lichts entspricht.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
bei welchem in dem Auswerteschritt ausschließlich
Intensitätsmeßwerte verwendet werden, die aus
Detektionsmessungen resultieren, bei denen der Meßabstand
(ρ) zwischen dem jeweiligen Einstrahlungsort (10) und
dem jeweiligen Detektionsort (33-40) höchstens der
zehnfachen mittleren freien Weglänge des in der
biologischen Matrix (5) propagierenden Lichts
entspricht.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
bei welchem das Sekundärlicht (12) mittels eines die
biologische Matrix an dem Detektionsort
kontaktierenden Lichtleitelementes (30) detektiert wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
bei welchem das Sekundärlicht (12) an dem
Detektionsort (33-40) mit einer Detektionsrichtung (43)
detektiert wird, die schräg zu der Oberfläche verläuft mit
einem Winkel (β) zwischen 5° und 85°, bezogen auf ein
Lot auf die Oberfläche.
8. Verfahren nach Anspruch 7, bei welchem die
Detektionsrichtung (43) auf den Einstrahlungsort (10) zu
orientiert ist.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
bei welchem das Sekundärlicht an mehreren, jeweils
eine Mehrzahl von Detektionsorten (49) umfassenden
Detektionsfeldern (50, 51, 52) auf der Oberfläche der
biologischen Matrix (5) detektiert wird, wobei die
Detektionsrichtung bei der Mehrzahl der
Detektionsorte (49) eines Detektionsfeldes (50, 51, 52)
einheitlich, jedoch bei der Mehrzahl der Detektionsfelder
unterschiedlich ist.
10. Verfahren zur selektiven Bestimmung eines für die
Lichtstreuung in einer biologischen Matrix (5)
charakteristischen Lichttransportparameters,
insbesondere zum Zwecke der nichtinvasiven Bestimmung der
Konzentration von Glucose in der biologischen Matrix,
umfassend
mindestens zwei Detektionsmessungen, bei denen jeweils Licht als Primärlicht (9) an einem Einstrahlungsort (10) in die biologische Matrix (5) eingestrahlt wird, das Licht in der biologischen Matrix (5) entlang einem Lichtweg (20-22) propagiert und ein Intensitätsmeßwert von an einem Detektionsort (33-40), der sich bei den Detektionsmessungen in unterschiedlichen Meßabständen (ρ) von dem jeweiligen Einstrahlungsort befindet, austretendem Sekundärlicht (12) gemessen wird, und
einen Auswerteschritt, bei dem der für die Lichtstreuung in der biologischen Matrix (5) charakteristische Lichttransportparameter mittels eines Auswertealgorithmus aus den bei den Detektionsmessungen gemessenen Intensitätsmeßwerten abgeleitet wird,
insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
bei welchem der Auswertealgorithmus folgende Teilschritte einschließt:
mindestens zwei Detektionsmessungen, bei denen jeweils Licht als Primärlicht (9) an einem Einstrahlungsort (10) in die biologische Matrix (5) eingestrahlt wird, das Licht in der biologischen Matrix (5) entlang einem Lichtweg (20-22) propagiert und ein Intensitätsmeßwert von an einem Detektionsort (33-40), der sich bei den Detektionsmessungen in unterschiedlichen Meßabständen (ρ) von dem jeweiligen Einstrahlungsort befindet, austretendem Sekundärlicht (12) gemessen wird, und
einen Auswerteschritt, bei dem der für die Lichtstreuung in der biologischen Matrix (5) charakteristische Lichttransportparameter mittels eines Auswertealgorithmus aus den bei den Detektionsmessungen gemessenen Intensitätsmeßwerten abgeleitet wird,
insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
bei welchem der Auswertealgorithmus folgende Teilschritte einschließt:
a) Ermittlung der theoretischen Abhängigkeit der
Intensität (I) des Sekundärlichts von dem Meßabstand
(ρ) und der optischen Absorption (µa) mittels
einer numerischen Simulation für einen typischen
Wert (µs,MC) der optischen Streuung,
b) Speicherung des Ergebnisses der Simulation in Form
einer Lookup-Tabelle, durch die vorgegebenen
Werten des Meßabstands (ρ) und der optischen
Absorption (µa) jeweils ein Intensitätswert (I(ρ, µa))
zugeordnet wird,
c) Bestimmung des für die Lichtstreuung in der
optischen Matrix charakteristischen Parameters (µs)
mittels eines Fit-Verfahrens, bei dem für eine
Vielzahl unterschiedlicher Werte der den
Lichttransport in der biologischen Matrix
charakterisierenden Lichttransportparameter (µa, µs) die
Abhängigkeit der Intensität (I) von dem Meßabstand
(ρ) berechnet und mit den bei den
Detektionsmessungen gemessenen Intensitätsmeßwerten verglichen
wird, um die Werte der Lichttransportparameter
(µa, µs) zu bestimmen, bei denen eine optimale
Übereinstimmung der rechnerisch bestimmten
Abhängigkeit der Intensität (I) von dem Meßabstand (ρ) mit
den entsprechenden Intensitätsmeßwerten erreicht
wird, wobei der Schritt c) folgende Teilschritte
umfaßt:
d) Berechnen eines Skalierungsfaktors (s) aus der
Relation einer beliebigen optischen Streuung
(µs), zu der in dem Schritt a) verwendeten
typischen optischen Streuung (µs,MC),
e) Umformen der unabhängigen Variablen (ρ, µa) der in
dem Schritt b) gespeicherten Lookup-Tabelle
mittels des Skalierungsfaktors (s),
f) Berechnen der Abhängigkeit der Intensität (I) von
der optischen Absorption (µa) und dem Meßabstand
(ρ) bei dem gewählten Wert der optischen Streuung
(µs) mittels der umgeformten Variablen auf Basis
der in der Lookup-Tabelle abgespeicherten Werte.
11. Verfahren nach Anspruch 10, bei welchem die
Detektionsmessungen mittels eines tragbaren Analysegeräts
durchgeführt werden, das ein Computersystem zur
Durchführung eines Teils des Auswertealgorithmus
einschließt, wobei die Schritte a) und b) außerhalb des
tragbaren Analysegeräts mittels eines anderen
Computersystems durchgeführt werden.
12. Meßkopf für eine Vorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
enthaltend Lichteinstrahlungsmittel (7) zum
Einstrahlen des Primärlichts an jeweils einem
Einstrahlungsort und Detektionsmittel (16) zur Detektion des
Sekundärlichts an jeweils einem Detektionsort, bei
welchem
die Lichteinstrahlungsmittel (7) ein die Oberfläche der biologischen Matrix (5) an dem jeweiligen Einstrahlungsort (10) kontaktierendes Lichtleitelement (29) einschließen und so ausgebildet sind, daß das Primärlicht an dem Einstrahlungsort (10) unter einem Einfallswinkel (α) zu einem Lot (31) auf die Oberfläche (4) zwischen 5° und 85° schräg in die biologische Matrix (5) eingestrahlt wird und
ein Einstrahlungsort und zwei Detektionsorte oder zwei Einstrahlungsorte und ein Detektionsort so angeordnet sind, daß ihr Meßabstand (ρ) höchstens der fünffachen mittleren freien Weglänge des in der biologischen Matrix propagierenden Lichts entspricht.
die Lichteinstrahlungsmittel (7) ein die Oberfläche der biologischen Matrix (5) an dem jeweiligen Einstrahlungsort (10) kontaktierendes Lichtleitelement (29) einschließen und so ausgebildet sind, daß das Primärlicht an dem Einstrahlungsort (10) unter einem Einfallswinkel (α) zu einem Lot (31) auf die Oberfläche (4) zwischen 5° und 85° schräg in die biologische Matrix (5) eingestrahlt wird und
ein Einstrahlungsort und zwei Detektionsorte oder zwei Einstrahlungsorte und ein Detektionsort so angeordnet sind, daß ihr Meßabstand (ρ) höchstens der fünffachen mittleren freien Weglänge des in der biologischen Matrix propagierenden Lichts entspricht.
13. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahren nach einem
der Ansprüche 10 oder 11, insbesondere mit einem
Meßkopf nach Anspruch 12, welche eine
Signalverarbeitungs- und Auswerteeinheit einschließt, die
programmtechnisch zur Durchführung des Schrittes c)
ausgebildet ist.
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