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Der
vorliegende Erfindung betrifft einen Zerstäuber gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1 sowie einen Behälter
für einen
Zerstäuber
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 36.
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Ausgangspunkt
der vorliegenden Erfindung ist ein unter dem Handelsnamen "Respimat" von der Boehringer
Ingelheim KG angebotener Zerstäuber
in Form eines Inhalators, wie im Grundprinzip in der WO 91/14468
A1 und in konkreter Ausgestaltung in der WO 97/12687 A1 (6a, 6b) sowie
in 1 und 2 der anliegenden Zeichnung
dargestellt. Der Zerstäuber
weist als Reservoir für
ein zu zerstäubendes
Fluid einen einsetzbaren Behälter
mit dem Fluid und einen Druckerzeuger mit einer Antriebsfeder zur
Förderung
und Zerstäubung
des Fluids auf.
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Zur
Vervollständigung
der Offenbarung der vorliegenden Patentanmeldung wird vorsorglich
auf den kompletten Offenbarungsgehalt sowohl der WO 91/14468 A1
als auch der WO 97/12687 A1 verwiesen. Generell bezieht sich die
dortige Offenbarung bevorzugt auf einen Zerstäuber mit einem Federdruck von
5 bis 60 MPa, bevorzugt 10 bis 50 MPa auf das Fluid, mit Volumina
pro Hub von 10 bis 50 μl,
bevorzugt 10 bis 20 μl,
ganz bevorzugt etwa 15 μl
pro Hub, Teilchengrößen von
bis zu 20 μm,
bevorzugt 3 bis 10 μm.
Ferner bezieht sich die dortige Offenbarung bevorzugt auf einen
Zerstäuber
mit zylinderähnlicher
Form und einer Größe von etwa
9 cm bis etwa 15 cm in der Länge
und etwa 2 cm bis etwa 5 cm in der Breite sowie von einer Düsen-Strahlfächerung von
20° bis
160°, bevorzugt
von 80° bis
100°. Derartige
Werte gelten auch für
den Zerstäuber
nach der Lehre der Erfindung als besonders bevorzugte Werte.
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Durch
Drehen eines Betätigungsteils
in Form eines Gehäuseunterteils
des Zerstäubers
ist die Antriebsfeder spannbar und Fluid in eine Druckkammer des
Druckerzeugers saugbar. Nach manueller Betätigung eines Sperrelements
wird das Fluid in der Druckkammer von der Antriebsfeder unter Druck
gesetzt und zerstäubt,
also unter Bildung eines Aerosols ausgegeben. Beim Spannen einerseits
und der dann folgenden Zerstäubung
andererseits führt
der Behälter
jeweils eine Hubbewegung aus.
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Der
Zerstäuber
weist eine mechanische Überwachungseinrichtung
auf, die zur Zählung
von Betätigungen
des Zerstäubers
das Drehen des Betätigungsteils
erfaßt.
Der bekannte Zerstäuber
arbeitet ausschließlich
mechanisch, d. h. ohne Treibgas und ohne Elektrik.
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Bei
dem bekannten Zerstäuber
können
Behälter
mit unterschiedlichen Fluiden, also insbesondere unterschiedlichen
Arzneimitteln, eingesetzt werden. Dies kann zu einer Verwechslungsgefahr
bei der Benutzung führen,
da der Zerstäuber
beispielsweise auf das jeweilige Fluid eingestellt bzw. abgestimmt sein
kann und/oder da insbesondere versehentlich ein Behälter mit
einem falschen Fluid mit einer falschen Wirkstoffkonzentration oder
mit einer falschen Menge eingesetzt werden kann.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Zerstäuber und
einen Behälter
für einen
Zerstäuber
mit verbesserter Sicherheit gegen Verwechslung des Behälters bei
der Benutzung anzugeben.
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Die
obige Aufgabe wird durch einen Zerstäuber gemäß Anspruch 1 oder einen Behälter gemäß Anspruch
36 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Eine
grundlegende Idee der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine Kodierung
vorzusehen, so daß nur
ein bestimmter Behälter
oder mehrere bestimmte Behälter
mit einem dafür
vorgesehenen Zerstäuber
verwendbar, insbesondere in diesen einsetzbar ist bzw. sind. Der
Zerstäuber
weist hierzu ein erstes Kodiermittel auf. Dem Behälter ist
ein zweites Kodiermittel zugeordnet. Die Kodiermittel wirken derart zusammen,
daß der
Behälter
mit dem zugeordneten zweiten Kodiermittel nur dann in den Zerstäuber einsetzbar
oder mit diesem verwendbar ist, wenn die Kodiermittel zueinander
passen bzw. eine passende Kodierung bilden.
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Die
vorschlagsgemäße Lösung führt zu einer wesentlich
besseren Sicherheit gegen Verwechslung des Behälters, da ein versehentliches
Einsetzen eines fal schen Behälters,
insbesondere eines Behälters
mit einem falschen Fluid, beispielsweise einem falschen Arzneimittel,
mit einer falschen Wirkstoffkonzentration oder mit einer falschen
Menge, durch die Kodierung ausgeschlossen werden kann. Insbesondere
kann so verhindert werden, daß ein
für ein bestimmtes
Fluid eingestellter Zerstäuber
fälschlicherweise
für ein
anderes Fluid verwendet wird und beispielsweise zu einer überhöhten Dosierung
eines Fluids führen
kann.
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Vorzugsweise
arbeitet bzw. wirkt die Kodierung rein mechanisch. Dies gestattet
eine sehr einfache und damit kostengünstige Realisierung.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann die Kodierung jedoch auch elektrisch, induktiv, kapazitiv,
magnetisch und/oder optisch arbeiten bzw. wirken. Insbesondere kann
dann aufgrund der Kodierung des Behälters eine Überwachungseinrichtung erfassen,
welches Fluid, insbesondere Arzneimittel, eingesetzt worden ist.
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Gemäß einem
weiteren, auch unabhängig realisierbaren
Aspekt der vorliegenden Erfindung weist der Behälter ein Kodiermittel zur eindeutigen Identifizierung
des Behälters,
des Fluids, der Konzentration eines Wirkstoffs im Fluid und/oder
der Fluidmenge auf. Dies ermöglicht
eine Identifizierung des tatsächlich
mit dem Zerstäuber
zum Einsatz kommenden Fluids bzw. Arzneimittels, so daß wiederum die
Sicherheit bei der Benutzung wesentlich verbessert werden kann.
Dies gilt insbesondere, wenn der Zerstäuber oder beispielsweise eine Überwachungseinrichtung
des Zerstäubers
das verwendete Fluid mittels des Kodiermittels identifiziert und
beispielsweise die Identifizierung speichert, anzeigt oder in sonstiger
Weise verarbeitet.
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Weitere
Vorteile, Merkmale, Eigenschaften und Aspekte der vorliegenden Erfindung
ergeben sich aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
anhand der Zeichnung. Es zeigt:
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1 einen
schematischen Schnitt eines bekannten Zerstäubers im ungespannten Zustand;
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2 einen
schematischen, um 90° gegenüber 1 gedrehten
Schnitt des bekannten Zerstäubers
im gespannten Zustand;
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3 eine
schematische Schnittdarstellung eines vorschlagsgemäßen Zerstäubers und
Behälters
gemäß einer
ersten Ausführungsform;
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4 eine
Ansicht des Zerstäubers
gemäß 3 von
unten;
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5 eine
Draufsicht des Behälters
gemäß 3;
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6 eine
schematische Schnittdarstellung eines vorschlagsgemäßen Zerstäubers und
Behälters
gemäß einer
zweiten Ausführungsform;
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7 eine
Schnittansicht gemäß Linie VII-VII
von 6 bei eingesetztem Behälter;
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8 eine
schematische Schnittdarstellung eines vorschlagsgemäßen Zerstäubers und
Behälters
gemäß einer
dritten Ausführungsform;
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9 eine
Schnittansicht gemäß Linie
IX-IX von 8 bei eingesetztem Behälter;
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10 eine
schematische Schnittdarstellung eines vorschlagsgemäßen Zerstäubers und
Behälters
gemäß einer
vierten Ausführungsform;
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11 eine
Schnittansicht gemäß Linie XI-XI
von 10 bei eingesetztem Behälter;
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12 eine
schematische Schnittdarstellung eines vorschlagsgemäßen Zerstäubers und
Behälters
gemäß einer
fünften
Ausführungsform;
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13 eine
Schnittansicht gemäß Linie
XIII-XIII von 12 bei eingesetztem Behälter;
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14 eine
schematische Schnittdarstellung eines vorschlagsgemäßen Zerstäubers und
Behälters
gemäß einer
sechsten Ausführungsform;
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15 eine
Schnittansicht gemäß Linie XV-XV
von 14 bei eingesetztem Behälter;
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16 eine
schematische Schnittdarstellung eines vorschlagsgemäßen Zerstäubers und
Behälters
gemäß einer
siebten Ausführungsform;
und
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17 eine
Schnittansicht gemäß Linie XVII-XVII
von 16 bei eingesetztem Behälter.
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In
den Figuren werden für
gleiche oder ähnliche
Teile dieselben Bezugszeichen verwendet, wobei entsprechende oder
vergleichbare Eigenschaften und Vorteile erreicht werden, auch wenn
eine wiederholte Beschreibung weggelassen ist.
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1 und 2 zeigen
einen bekannten Zerstäuber 1 zur
Zerstäubung
eines Fluids 2, insbesondere eines hochwirksamen Arzneimittels
oder dgl., in einer schematischen Darstellung im ungespannten Zustand
(1) und gespannten Zustand (2). Der
Zerstäuber 1 ist
insbesondere als tragbarer Inhalator ausgebildet und arbeitet vorzugsweise
ohne Treibgas.
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Bei
Zerstäubung
des Fluids 2, vorzugsweise einer Flüssigkeit, insbesondere eines
Arzneimittels, wird ein Aerosol gebildet, das von einem nicht dargestellten
Benutzer eingeatmet bzw. inhaliert werden kann. Üblicherweise erfolgt das Inhalieren
wenigstens einmal täglich,
insbesondere mehrmals täglich, vorzugsweise
in vorbestimmten Zeitabständen.
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Der
Zerstäuber 1 weist
einen einsetzbaren und vorzugsweise wechselbaren Behälter 3 mit
dem Fluid 2 auf, der ein Reservoir für das zu zerstäubende Fluid 2 bildet.
Vorzugsweise enthält
der Behälter 3 eine
ausreichende Menge an Fluid 2 für eine mehrfache Anwendung,
insbesondere für
eine vorbestimmte Applikationszeit, wie einen Monat, oder für mindestens
50, vorzugsweise mindestens 100, Dosierungen bzw. Zerstäubungen.
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Der
Behälter 3 ist
im wesentlichen zylindrisch bzw. kartuschenartig ausgebildet und
von unten, nach Öffnen
des Zerstäubers 1,
in diesen einsetzbar und ggf. wechselbar. Er ist vorzugsweise starr
ausgebildet, insbesondere wobei das Fluid 2 in einem Beutel 4 im
Behälter 3 aufgenommen
ist.
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Der
Zerstäuber 1 weist
einen Druckerzeuger 5 zur Förderung und Zerstäubung des
Fluids 2, insbesondere jeweils in einer vorbestimmten,
ggf. einstellbaren Dosiermenge, auf. Der Druckerzeuger 5 weist
eine Halterung 6 für
den Behälter 3,
eine zugeordnete, nur teilweise dargestellte Antriebsfeder 7 mit einem
zur Entsperrung manuell betätigbaren
Sperrelement 8, ein Förderrohr 9 mit
einem Rückschlagventil 10,
eine Druckkammer 11 und eine Austragsdüse 12 im Bereich eines
Mundstücks 13 auf.
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Beim
axialen Spannen der Antriebsfeder 7 wird die Halterung 6 mit
dem Behälter 3 und
dem Förderrohr 9 bei
den Darstellungen nach unten bewegt und Fluid 2 aus dem
Behälter 3 in
die Druckkammer 11 des Druckerzeugers 5 über das
Rückschlagventil 10 gesaugt.
Da die Austragsdüse 12 einen
sehr geringen Strömungsquerschnitt
hat und insbesondere als Kapillare ausgebildet ist, ergibt sich
eine so starke Drosselwirkung, daß auch ohne Rückschlagventil
an dieser Stelle ein Einsaugen von Luft sicher ausgeschlossen ist.
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Beim
anschließenden
Entspannen nach Betätigung
des Sperrelements 8 wird das Fluid 2 in der Druckkammer 11 von
der das Förderrohr 9 wieder nach
oben bewegenden Antriebsfeder 7 – also durch Federkraft – unter
Druck gesetzt und über
die Austragsdüse 12 ausgegeben,
wobei es zerstäubt
wird, insbesondere in Partikel im μm- oder nm-Bereich, vorzugsweise
lungengängige
Partikel mit etwa 5 μm, die
eine Wolke bzw. einen Strahl eines Aerosols 14 bilden,
wie in 1 angedeutet. Die Förderung und Zerstäubung des
Fluids 2 erfolgen vorzugsweise also rein mechanisch, insbesondere
ohne Treibgas und ohne Elektrik.
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Ein
nicht dargestellter Benutzer kann das Aerosol 14 inhalieren,
wobei Zuluft über
mindestens eine Zuluftöffnung 15 in
das Mundstück 13 saugbar ist.
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Der
Zerstäuber 1 weist
ein Gehäuseoberteil 16 und
ein demgegenüber
drehbares Innenteil 17 auf, an dem ein insbesondere manuell
betätigbares Gehäuseteil 18 vorzugsweise
mittels eines Halteelementes 19 lösbar befestigt, insbe sondere
aufgesteckt, ist. Zum Einsetzen und/oder Auswechseln des Behälters 3 ist
das Gehäuseteil 18 vom
Zerstäuber 1 lösbar.
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Durch
manuelles Drehen des Gehäuseteils 18 ist
das Innenteil 17 relativ zum Gehäuseoberteil 16 drehbar,
wodurch die Antriebsfeder 7 über ein nicht dargestelltes,
auf die Halterung 6 wirkendes Getriebe in axialer Richtung
spannbar ist. Beim Spannen wird der Behälter 3 axial nach
unten bewegt, bis der Behälter 3 eine
in 2 angedeutete Endlage im gespannten Zustand annimmt.
Während des
Zerstäubungsvorgangs
wird der Behälter 3 von der
Antriebsfeder 7 wieder in seine Ausgangslage zurückbewegt.
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Das
Gehäuseteil 18 bildet
vorzugsweise ein kappenartiges Gehäuseunterteil und um- bzw. übergreift
einen unteren freien Endbereich des Behälters 3. Beim Spannen
der Antriebsfeder 7 bewegt sich der Behälter 3 mit seinem
Endbereich (weiter) in das Gehäuseteil 18 bzw.
zu dessen stirnseitigem Ende hin, wobei eine axial wirkende, im
Gehäuseteil 18 angeordnete
Feder 20 am Behälterboden 21 zur
Anlage kommt und mit einem Anstechelement 22 den Behälter 3 bzw.
eine bodenseitige Versiegelung bei der erstmaligen Anlage zur Belüftung ansticht.
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Der
Zerstäuber 1 weist
eine Uberwachungseinrichtung 23 auf, die Betätigungen
des Zerstäubers 1 zählt, vorzugsweise
indem sie ein Drehen des Innenteils 17 zum Gehäuseoberteil 16 erfaßt. Die Überwachungseinrichtung 23 arbeitet
beim Darstellungsbeispiel rein mechanisch.
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Nachfolgend
werden der Aufbau und die Funktionsweise eines vorschlagsgemäßen Zerstäubers 1 und
eines vorschlagsgemäßen Behälters 3 näher erläutert, wobei
auf die 3 bis 17 bezug genommen
wird, jedoch nur wesentliche Unterschiede gegenüber dem Zerstäuber 1 gemäß 1 und 2 herausgestellt
werden. Die Ausführungen
zu 1 und 2 gelten also entsprechend bzw.
ergänzend.
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3 zeigt
in schematischer, ausschnittsweiser Schnittansicht eine erste Ausführungsform des
vorschlagsgemäßen Zerstäubers 1 und
Behälters 3.
Der Zerstäuber 1 weist
ein erstes Kodiermittel 24 auf, und dem Behälter 3 ist
ein zweites Kodiermittel 25 zugeordnet.
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Die
Kodiermittel 24, 25 wirken derart zusammen, daß der Behälter 3 mit
dem zweiten Kodiermittel 25 nur dann in den Zerstäuber 1 einsetzbar
oder mit diesem verwendbar ist, wenn die Kodiermittel 24, 25 eine
zueinander passende Kodierung aufweisen. Bei nicht passender Kodierung
wird zumindest das vollständige
Einsetzen des Behälters 3,
insbesondere das Herstellen eines Kontakts des Fluids 2 mit dem
Druckerzeuger 5 bzw. Förderrohr 9,
verhindert.
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Vorzugsweise
arbeiten bzw. wirken die Kodiermittel 24, 25 ausschließlich mechanisch.
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Alternativ
oder zusätzlich
können
die Kodiermittel 24, 25 auch elektrisch, induktiv,
kapazitiv, magnetisch und/oder optisch – also insbesondere berührungslos – zusammenwirken
bzw. arbeiten.
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Das
erste Kodiermittel 24 ist insbesondere nachträglich und/oder
unlösbar
am Zerstäuber 1 kraft-
und/oder formschlüssig
angebracht. Beispielsweise kann das erste Kodiermittel 24 an
den Zerstäuber 1 angeclipst,
angeklemmt, angeklebt, angespritzt, angeschraubt und/oder angeformt
sein und/oder in diesen eingebaut sein.
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Beim
Darstellungsbeispiel ist das erste Kodiermittel 24 an einem
Haltering 26 des Zerstäubers 1 angebracht
bzw. gebildet. Der Haltering 26 dient einer Widerlagerung
der in 3 nicht dargestellten Antriebsfeder 7 am
Innenteil 17 des Zerstäubers 1.
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Der
Haltering 26 begrenzt bzw. definiert eine Einfuhröffnung 27 für den Behälter 3.
Die Einführöffnung 27 ist
am freien Ende des Innenteils 17 gebildet. Durch die Einführöffnung 27 ist
der Behälter 3 in
den Zerstäuber 1 einfihrbar,
so daß er
mit der Halterung 6 des Druckerzeugers 5 in Eingriff
bringbar und auch an den Druckerzeuger 5 durch Einführen des
Förderrohrs 9 in
den Behälter 3 fluidisch
anschließbar
ist.
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Bei
der ersten Ausführungsform
ist das zweite Kodiermittel 25 am Behälter 3 vorzugsweise
unlösbar
kraft- und/oder formschlüssig
angebracht. Beispiels weise ist das zweite Kodiermittel 25 an
den Behälter 3 angeclipst,
angeklemmt, angeklebt, angespritzt, angeschraubt und/oder angeformt
und/oder in diesen eingebaut.
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Beim
Darstellungsbeispiel ist das zweite Kodiermittel 25 an
einem Kopf 28 des Behälters 3 angeordnet,
vorzugsweise wobei das zweite Kodiermittel 25 in eine zum
Kopf 28 benachbarte Einziehung bzw. vorzugsweise umlaufende
Ringnut 29 des Behälters 3 zur
Befestigung am Behälter 3 eingreift.
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Das
zweite Kodiermittel 25 ist also vorzugsweise formschlüssig am
Behälter 3 und
insbesondere unlösbar
befestigt.
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Beim
Darstellungsbeispiel ist der Behälter 3 durch
eine Linearbewegung in Einsetzrichtung E in den Zerstäuber 1 – durch
die Einführöffnung 27 – einsetzbar.
Bei passender Kodierung der Kodiermittel 24, 25 sind
diese bei der ersten Ausführungsform beim
Einsetzen des Behälters 3 aneinander
vorbeibewegbar.
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Die
bei der ersten Ausführungsform
rein mechanisch arbeitenden bzw. wirkenden Kodiermittel 24, 25 weisen
vorzugsweise Vorsprünge 30 und/oder Ausnehmungen 31,
wie in den Ansichten des Zerstäubers 1 von
unten und des Behälters 3 von
oben gemäß 4 bzw. 5 zusätzlich dargestellt,
auf, deren Kombination, Anzahl, Form, Größe, Länge, Breite, Tiefe, Kontur
und Anordnung – insbesondere ihre
Umfangslage – eine
Kodierung bilden, die vorzugsweise eindeutig ist. Nur bei passender
Kodierung ist der Behälter 3 mit
dem zweiten Kodiermittel 25 mit dem ersten Kodiermittel 24 am
Zerstäuber 1 in Eingriff
bringbar und dementsprechend nur dann in den Zerstäuber 1 einsetzbar
bzw. mit diesem verwendbar.
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Bei
der ersten Ausführungsform
weist das erste Kodiermittel 24 zwei vorzugsweise nasenartige, nach
innen – also
in die Einführöffnung 27 – vorspringende
Vorsprünge 30 auf,
wie am besten 4 zu entnehmen ist. Die Vorsprünge 30 springen
also quer zur Einsetzrichtung E des Behälters 3 vor.
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Die
Vorsprünge 30 können bedarfsweise auch
gewindeartig oder stegartig ausgebildet sein oder eine sonstige
geeignete Form aufweisen.
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Bei
der ersten Ausführungsform
weist das zweite Kodiermittel 25 vorzugsweise zwei Ausnehmungen 31 auf,
die quer zur Einsetzrichtung E des Behälters 3 ausgenommen
und vorzugsweise nutartig, insbesondere über die gesamte axiale Erstreckung
des zweiten Kodiermittels 25 ausgebildet sind.
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Beim
Darstellungsbeispiel sind die Vorsprünge 30 und die Ausnehmungen 31 derart – insbesondere
hinsichtlich ihrer Kombination, Anzahl, Form, Größe und Anordnung – angepaßt, daß der Behälter 3 mit
dem zweiten Kodiermittel 25 in den Haltering 26 mit
dem ersten Kodiermittel 24 und an diesem vorbei in den
Zerstäuber 1 einführbar ist.
Die Kodiermittel 24, 25 weisen also zueinander
passende Kodierungen auf. Insbesondere arbeiten die Kodiermittel 24, 25 nach
dem "Schlüssel-Schloß-Prinzip".
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Vorzugsweise
erfolgt die Kodierung bei der ersten Ausführungsform durch entsprechende
Anordnung der Vorsprünge 30 und
Ausnehmungen 31 am Umfang, also durch entsprechende Winkelanordnung.
Dies kann auch einfach als Winkelkodierung bezeichnet werden.
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Zusätzlich oder
alternativ kann auch eine Kodierung über die Anzahl und/oder Form
bzw. Größe der Vorsprünge 30 und
Ausnehmungen 31 erfolgen.
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Bedarfsweise
kann das erste Kodiermittel 24 sowohl mindestens einen
Vorsprung 30 als auch eine Ausnehmung 31 aufweisen
und das zweite Kodiermittel 25 dazu komplementär ausgebildet
sein.
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Alternativ
oder zusätzlich
zu der bei der ersten Ausführungsform
vorgesehenen Linearbewegung, mit der die Kodiermittel 24, 25 bei
passender Kodierung miteinander in Eingriff bringbar sind, kann auch
eine Schraub- bzw. Drehbewegung vorgesehen, insbesondere überlagert
sein.
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Die
Vorsprünge 30 und/oder
Ausnehmungen 31 können
sehr unterschiedliche Formen aufweisen. Entsprechend kann das erste
und/oder zweite Kodiermittel 24, 25 insbesondere
ringförmig,
hülsenförmig, klammerartig,
nockenartig, stegartig, nutartig und/oder hakenartig ausgebildet
sein.
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An
Stelle des bei der ersten Ausführungsform
vorgesehenen aneinander Vorbeibewegens der Kodiermittel 24, 25 bei
passender Kodierung beim Einsetzen des Behälters 3 können die
Kodiermittel 24, 25 – je nach Ausbildung und Anordnung – auch bei
eingesetztem Behälter 3 in
Eingriff bleiben.
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Beim
Darstellungsbeispiel ist der Behälter 3 vorzugsweise
rotationssymmetrisch ausgebildet. Das zweite Kodiermittel 25 ist
dementsprechend vorzugsweise nicht rotationssymmetrisch ausgebildet. Entsprechendes
gilt dann für
das erste Kodiermittel 24, um die passende Kodierung zu
ermöglichen.
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Das
erste und/oder zweite Kodiermittel 24, 25 kann
bedarfsweise als separates Teil ausgebildet – wie im Fall des zweiten Kodiermittels 25 am
Behälter 3 – oder von
einem bestehenden Teil gebildet – wie im Fall des ersten Kodiermittels 24 vom
Haltering 26 – sein.
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Das
zweite Kodiermittel 25 des Behälters 3 stellt vorzugsweise
eine eindeutige Identifizierung des Behälters 3, des Fluids 2,
der Konzentration eines Wirkstoffs und/oder einer Fluidmenge im
Behälter 3 dar.
Dies erhöht
wesentlich die Sicherheit bei der Benutzung, insbesondere wenn gleichartige
oder sogar identische Behälter 3 für verschiedene
Fluide 2, insbesondere verschiedene Arzneimittel, für verschiedene
Konzentrationen, beispielsweise eines Wirkstoffs, und/oder für verschiedene
Fluidmengen eingesetzt werden. Beispielsweise können die Behälter 3 mit
Beuteln 4 unterschiedlicher Füllmengen versehen sein. Nachfolgend
wird nur auf die Identifizierung des Arzneimittels bzw. Fluids 2 näher eingegangen.
Entsprechendes gilt aber auch hinsichtlich der Identifizierung des
Behälters 3,
der Wirkstoffkonzentration und/oder der Fluidmenge.
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In
einer einfachsten Ausführungsvariante kann
die Identifizierung des Fluids 2 dadurch erfolgen, daß das Kodiermittel 25 für den Benutzer
sichtbar das Fluid 2 identifiziert, beispielsweise durch
Farbe, Schrift, sonstige Zeichen oder dgl.
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Vorzugsweise
ist der Zerstäuber 1,
insbesondere dessen Überwachungseinrichtung 23,
derart ausgebildet, daß eine
vorzugsweise selbsttätige
Erfassung der Identifikation des Fluids 2 mittels des zweiten
Kodiermittels 25 erfolgen kann. Insbesondere ist die Identifikation
(beispielsweise ein Name oder son stige Bezeichnung des Fluids 2 bzw.
Arzneimittels) speicherbar, anzeigbar oder in sonstiger Weise verarbeitbar.
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Die
Identifizierung des Fluids 2 durch das zweite Kodiermittel 25 kann
wahlweise durch die passende Kodierung zum ersten Kodiermittel 24,
ein sonstiges Erfassen der Kodierung des zweiten Kodiermittels 25 und/oder
unabhängig
davon durch ein weiteres, geeignetes Identifikationsmittel des Kodiermittels 25 erfolgen.
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Die
schematische, ausschnittsweise Schnittdarstellung gemäß 6 zeigt
eine zweite Ausführungsform
des vorschlagsgemäßen Zerstäubers 1 und
Behälters 3.
Nachfolgend werden für
die zweite Ausführungsform
und die weiteren Ausführungsformen
lediglich wesentliche Unterschiede gegenüber der ersten vorschlagsgemäßen Ausführungsform
herausgestellt, wobei sich ansonsten die entsprechenden Eigenschaften
und Vorteile ergeben.
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Bei
der zweiten Ausführungsform
ist am Innenteil 17 bzw. an der Einführöffnung 27 ein Einsteckteil 32 mit
dem ersten Kodiermittel 24 angeordnet. Das Einsteckteil 32 kann
den Haltering 26 bilden oder zusätzlich zu diesem oder einer
sonstigen Widerlagerung für
die in 6 nicht gezeigte Antriebsfeder 7 vorgesehen
sein.
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Vorzugsweise
ist das Einsteckteil 32 erst nachträglich am Zerstäuber 1 anbringbar,
um eine bedarfgerechte Konfigurierung bzw. Kodierung des Zerstäubers 1 zu
ermöglichen.
Insbesondere kann die Anbringung des Einsteckteils 32 bedarfsweise beim
Endhersteller oder beispielsweise erst bei einem Apotheker oder
von einem Arzt erfolgen.
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Das
Einsteckteil 32 ist vorzugsweise rastend oder in sonstiger
Weise am Zerstäuber 1,
insbesondere am Innenteil 17, anbringbar. Nach der Abringung
ist das Einsteckteil 32 vorzugsweise nicht mehr lösbar.
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Bei
der zweiten Ausführungsform
weist das erste Kodiermittel 24 eine im Radialschnitt eckige bzw.
nutartige Ausnehmung 31 und einen im Radialschnitt gerundeten
bzw. nasenartigen Vorsprung 30 auf, wie der Schnittdarstellung
bei eingesetztem Behälter 3 gemäß 7 zu
entnehmen ist.
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Bei
der zweiten Ausführungsform
ist das zweite Kodiermittel 25 vorzugsweise hülsenartig
ausgebildet und an einem insbesondere zylindrischen Mantel 33 des
Behälters 3 angebracht.
Insbesondere umgibt das zweite Kodiermittel 25 den Mantel 33 zumindest
im wesentlichen vollständig
peripher und/oder über
die gesamte axiale Länge,
wie in 6 angedeutet.
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Bei
der zweiten Ausführungsform
greift das zweite Kodiermittel 25 in die radiale Einziehung
bzw. Ringnut 29 im Bereich des Kopfs 28 des Behälters 3 zur
axialen Festlegung ein. Weiter erstreckt sich das zweite Kodiermittel 25 in
diesem Fall bis über
den Behälterboden 21 hinaus
und umfaßt
bzw. umgreift hierbei einen radial verbreiterten Endbereich bzw.
Bodenrand 34 des Behälters 3.
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Insbesondere
erstreckt sich das zweite Kodiermittel 25 über den
Behälterboden 21 hinaus
und weist im Bereich diesen Endes eine Ringschulter 35 oder
dgl. auf, die radial nach außen
vorsteht und einen Einführanschlag
beim Einführen
des Behälters 3 in
den Zerstäuber 1 im
eingesetzten Zustand und/oder eine mögliche Handhabe für einen
Benutzer zum Entfernen bzw. Herausnehmen des Behälters 3 aus den Zerstäuber 1 bildet.
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Bei
der zweiten Ausführungsform
weist das zweite Kodiermittel 25 eine nutartige bzw. rillenartige Ausnehmung 31 auf,
die sich vorzugsweise zumindest im wesentlichen über die gesamte axiale Länge des
zweiten Kodiermittels 25 und insbesondere des Behälters 3 erstreckt.
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Weiter
weist das zweite Kodiermittel 25 einen vorzugsweise stegartigen
Vorsprung 30 auf, der ebenfalls in Axialrichtung auf der
Mantelfläche
des zweiten Kodiermittels 25 verläuft. Im Gegensatz zur Ausnehmung 31 erstreckt
sich der Vorsprung 30 beim Darstellungsbeispiel nicht über die
gesamte axiale Länge
des zweiten Kodiermittels 25, sondern nur über einen
gewissen Teil.
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Im
Gegensatz zur ersten Ausführungsform bleiben
bei der zweiten Ausführungsform
das erste und zweite Kodiermittel 24, 25 – zumindest
der in 6 und 7 rechte Vorsprung 30 und
die rechte Ausnehmung 31 – auch bei voll ständig eingesetztem Behälter 3 in
Eingriff, insbesondere längsverschiebbar
und drehgesichert.
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Wie
bei der ersten Ausführungsform
sind auch bei der zweiten Ausführungsform
die Kodiermittel 24, 25 axial ineinander schiebbar.
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Bei
der zweiten Ausführungsform
kann zusätzlich
oder alternativ zu der bei der ersten Ausführungsform angesprochenen Winkelkodierung
auch eine Längenkodierung
vorgesehen sein. Beispielsweise kann die axiale Lage oder Länge des
Vorsprungs 30 des zweiten Kodiermittels 25 und
die axiale Länge
der dazu korrespondierenden Ausnehmung 31 des ersten Kodiermittels 24 je
nach gewünschter
Kodierung variieren, insbesondere so daß bei nicht passender Kodierung
der Behälter 3 mit dem
zweiten Kodiermittel 25 zumindest nicht vollständig in
den Zerstäuber 1 bzw.
die Einführöffnung 27 bzw.
das erste Kodiermittel 24 einführbar oder einsetzbar, insbesondere
einschiebbar ist.
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Es
ist anzumerken, daß der
Behälter 3 und/oder
das zweite Kodiermittel 25 auch bei vollständig eingesetztem
Behälter 3 mit
dem freien Ende noch aus dem Zerstäuber 1, insbesondere
dem Innenteil 17 bzw. der Einführöffnung 27, vorragen
kann bzw. können,
und zwar beim Darstellungsbeispiel in das in den 3 bis 11 nicht
dargestellte, lösbare
Gehäuse(unter)teil 18 des
Zerstäubers 1.
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Bei
einer dritten, in 8 und 9 dargestellten
Ausführungsform
ist das zweite Kodiermittel 25 am Behälter 3 im Gegensatz
zur zweiten Ausführungsform
in einem Mantelbereich durchbrochen bzw. unterbrochen. Diese Aussparung
bzw. Durchbrechung gestattet beispielsweise die Anbringung einer
Beschriftung, insbesondere eines Etiketts oder dgl., unmittelbar
auf dem Mantel 33 des Behälters 3, so daß das zweite
Kodiermittel 25 unabhängig
von dieser Beschriftung am Behälter 3 anbringbar
ist und diese Beschriftung sichtbar bleibt.
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Die
dritte Ausführungsform
weist im Gegensatz zur zweiten Ausführungsform eine etwas andere Konfiguration
und Anordnung der Vorsprünge 30 und Ausnehmungen 31 der
Kodiermittel 24, 25 auf, wie der Schnittdarstellung
bei eingesetztem Behälter 3 gemäß 9 zu
entnehmen ist. Die Klammern geben jeweils an, welchem Kodiermittel 24 oder 25 die Vorsprünge 30 und
Ausnehmungen 31 zuzuordnen sind.
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Insbesondere
weist das zweite Kodiermittel 25 – bei der Darstellung gemäß 8 und 9 auf der
rechten Seite – eine
zumindest im wesentlichen durchgehende Axialnut als Ausnehmung 31 und
einen nasenförmigen
Vorsprung 30 in dieser Axialnut an einer bestimmten Axiallage
auf. Das erste Kodiermittel 24 ist dementsprechend mit
einer dazu korrespondierenden Ausnehmung 31 in einem Vorsprung 30 versehen.
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Bei
der dritten Ausführungsform
ist insbesondere sowohl eine Winkelkodierung als auch eine Längenkodierung
im genannten Sinne vorgesehen.
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Bei
einer in 10 und 11 dargestellten, vierten
Ausführungsform
ist das zweite Kodiermittel 25 vorzugsweise im wesentlichen
ringförmig
ausgebildet und/oder am freien Ende des Behälters 3 bzw. im Bereich
des Behälterbodens 21 angeordnet.
Vorzugsweise umgreift das zweite Kodiermittel 25 wiederum
den insbesondere verbreiterten Endbereich bzw. Bodenrand 34 des
Behälters 3 und
ist dadurch zumindest in axialer Richtung formschlüssig am
Behälter 3 befestigt.
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Die
Schnittdarstellung bei eingesetztem Behälter 3 gemäß 11 veranschaulicht
die bei der vierten Ausführungsform
vorgesehene Konfiguration und Anordnung der Vorsprünge 30 und
Ausnehmungen 31.
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Bei
der ersten bis vierten Ausführungsform sind
die Vorsprünge 30 und
Ausnehmungen 31 des ersten Kodiermittels 24 vorzugsweise
jeweils an einer radialen Innenfläche angeordnet bzw. radial
innenwirkend ausgebildet und bei dem zweiten Kodiermittel 25 dann
dementsprechend an einer radialen Außenfläche bzw. radial nach außen wirkend.
Dies ist jedoch nicht unbedingt erforderlich. Insbesondere kann
der Wirkungsmechanismus bzw. die Kodierung auch umgekehrt sein und/oder
in axialer Richtung bzw. stirnseitig wirken.
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12 und 13 zeigen
eine fünfte
Ausführungsform
des vorschlagsgemäßen Zerstäubers 1 und
Behälters 3.
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Bei
der fünften
Ausführungsform
ist das erste Kodiermittel 24 wiederum als Einsteckteil 32 ausgebildet
oder daran angeordnet, wobei das Einsteckteil 32 vorzugsweise
rastend und/oder unlösbar
am Innenteil 17 anbringbar ist.
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Das
erste Kodiermittel 24 weist einen radial nach außen ragenden,
insbesondere das Innenteil 17 radial nach außen überragenden
Vorsprung 30 auf.
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Der
Behälter 3 ist
vorzugsweise unlösbar
mit dem Gehäuseteil 18 verbunden,
insbesondere mittels eines Verbindungselements 36, das
den verbreiterten Endbereich bzw. Bodenrand 34 des Behälters 3 formschlüssig umgreift.
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Bei
der fünften
Ausführungsform
ist im Gegensatz zur ersten bis vierten Ausführungsform das zweite Kodiermittel 25 vorzugsweise
an einem mit dem Zerstäuber 1 verbindbaren
Gehäuseteil,
hier dem Gehäuse(unter)teil 18 des
Zerstäubers 1 angeordnet
oder davon gebildet.
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Insbesondere
weist das zweite Kodiermittel 25 bei der fünften Ausführungsform
eine radial nach innen geöffnete
Ausnehmung 31 auf, die axial verläuft und vorzugsweise auf der
Innenseite der Außenwandung
des Gehäuseteils 18 gebildet
ist.
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Bei
passender Kodierung der Kodiermittel 24, 25 kann
beim Zusammenbau des Zerstäubers 1 – also beim
Aufsetzen des Gehäuseunterteils 18 mit dem
Behälter 3 – der Vorsprung 30 des
ersten Kodiermittels 24 in die Ausnehmung 31 des
zweiten Kodiermittels 25 eingreifen bzw. eingeschoben werden, wie
in 13 bei eingesetztem Behälter 3 bzw. montiertem
Gehäuseteil 18 angedeutet.
Bei nicht passender Kodierung ist hingegen das Anbringen des Gehäuseteils 18 am
Zerstäuber 1 – insbesondere
das Aufschieben auf das Innenteil 17 – blockiert.
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Statt
der bevorzugten unlösbaren
Verbindung des Gehäuse(unter)teils 18 mit
dem Behälter 3 kann
auch zwischen diesen eine Kodierung im genannten Sinne vorgesehen
sein, so daß der
Behälter 3 nur
bei passender Kodierung in das Gehäuse(unter)teil 18 einsetzbar
ist.
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14 und 15 zeigen
eine sechste Ausführungsform
des vorschlagsgemäßen Zerstäubers 1 und
Behälters 3,
wobei 14 das Gehäuseteil 18 nicht zeigt
und 15 den eingesetzten bzw. zusammengebauten Zustand
zeigt.
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Im
Gegensatz zur fünften
Ausführungsform ist
das Gehäuseteil 18 bajonettartig – insbesondere also
mit einer kombinierten und/oder überlagerten
Linear- und Drehbewegung – am Zerstäuber 1 bzw. dessen
Innenteil 17 anbringbar bzw. befestigbar. Hierzu weist
das erste Kodiermittel 24 vorzugsweise eine am Zerstäuber 1 bzw.
dessen Innenteil 17 anbringbare bzw. angebrachte Verbindungshülse 37 auf.
Das zweite Kodiermittel 25 weist armartige, am freien Ende
vorzugsweise hakenartige Vorsprünge 30 auf,
die die genannte bajonettartige Anbringung des Gehäuseteils 18 am
Zerstäuber 1 bei
passender Kodierung durch Eingriff in die entsprechend gestalteten
Ausnehmungen 31 gestatten.
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Die
Ausnehmungen 31 des ersten Kodiermittels 24 – insbesondere
an der Verbindungshülse 37 – sind bei
der sechsten Ausführungsform
vorzugsweise im wesentlichen schlitzartig ausgebildet und vorzugsweise
derart hinterschnitten, daß im
montierten Zustand ein axiales Abziehen des Gehäuseteils 18 durch
Formschluß mit
den armartigen Vorsprüngen 30 des
zweiten Kodiermittels 25 nicht möglich ist.
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Beim
Darstellungsbeispiel greifen die Vorsprünge 30 des zweiten
Kodiermittels 25 derart in die Ausnehmungen 31,
vorzugsweise im Bereich der Innenseite der Verbindungshülse 37,
ein, so daß die Verbindungshülse 37 bei
der Anbringung des Gehäuseteils 18 am
Zerstäuber 1 in
den Zwischenraum bzw. Ringraum zwischen den Vorsprüngen 30 des zweiten
Kodiermittels 25 und der Innenwandung des vorzugsweise
zumindest im wesentlichen zylindrischen Abschnitts des Gehäuseteils 18 eingreift
bzw. eingeschoben wird.
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16 und 17 zeigen
eine siebte Ausführungsform
des vorschlagsgemäßen Zerstäubers 1 und
Behälters 3.
Die siebte Ausführungsform ähnelt der
sechsten Ausführungsform.
Zur Anbringung des Gehäuseteils 18 ist
hier insbesondere eine schraubenartige Bewegung des Gehäuseteils 18 mit
dem Behälter 3 relativ
zum Zerstäuber 1,
insbesondere dessen Innenteil 17, vorgesehen.
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Der
Zerstäuber 1 bzw.
das Innenteil 17 weist das erste Kodiermittel 24,
und zwar schlitzartige, vorzugsweise im wesentlichen schräg und gebogen
in bzw. an dem Innenteil 17 verlaufende Ausnehmungen 31 auf.
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Das
zweite, am Gehäuseteil 18 oder
unmittelbar am Behälter 3 angeordnete
Kodiermittel 25 weist bei der siebten Ausführungsform
vorzugsweise knopfartige, an die Ausnehmungen 31 des ersten
Kodiermittels 24 angepaßte Vorsprünge 30 auf, so daß bei passender
Kodierung der Kodiermittel 24, 25 das Gehäuseteil 18 zusammen
mit dem Behälter 3 mit
einer schraubenartigen Bewegung am Zerstäuber 1 anbringbar
ist, wie in 17 ohne Gehäuseteil 18 dargestellt.
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An
Stelle oder zusätzlich
zu einer knopfartigen Ausbildung an der Mantelfläche 33 können die Vorsprünge 30 auch
angepaßt – fingerartig
oder -armartig ausgeführt
sein, wenn die Ausnehmungen 31 entsprechend verlaufen,
und damit in die Ausnehmungen 31 bei passender Kodierung
eingreifen.
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Ein
besonderer Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß das erste
und/oder zweite Kodiermittel 24, 25 nachträglich anbringbar
ist bzw. sind, so daß beispielsweise
der Zerstäuber 1 und/oder
der Behälter 3 im
Herstellprozeß möglichst spät kodiert
wird bzw. werden und daß die
Kodierung frei gewählt
und damit endgültig
festgelegt wird. Alternativ oder zusätzlich ist die Kodierung zunächst einstellbar
und dann endgültig
festlegbar.
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Gemäß einer
nicht dargestellten Variante können
die Kodiermittel 24, 25 derart ausgebildet sein,
daß erst
mit dem erstmaligen Einsetzen des Behälters 3 in den Zerstäuber 1 zumindest
die Kodierung des ersten Kodiermittels 24 zwangsweise festgelegt
wird, beispielsweise durch irreversible Verformung oder Abbrechen
von Eingriffselementen oder dgl.
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Bedarfsweise
können
die Kodiermittel 24, 25 jeweils Vorsprünge 30,
Ausnehmungen 31 oder dgl. aufweisen, die in unterschiedlichen
Ebenen und/oder axialen Lagen in Einführrichtung angeordnet sind.
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Die
voranstehend beschriebenen Ausführungsformen – insbesondere
einzelne Elemente und Aspekte der Ausführungsformen – können je
nach Bedarf mit einander kombiniert und/oder kinematisch umgekehrt
werden. Insbesondere können
die Anzahl und Anordnung der Vorsprünge 30 und Ausnehmungen 31 bedarfsgerecht
variiert und an die jeweiligen Gegebenheiten angepaßt werden.
-
- 1
- Zerstäuber
- 2
- Fluid
- 3
- Behälter
- 4
- Beutel
- 5
- Druckerzeuger
- 6
- Halterung
- 7
- Antriebsfeder
- 8
- Sperrelement
- 9
- Förderrohr
- 10
- Rückschlagventil
- 11
- Druckkammer
- 12
- Austragsdüse
- 13
- Mundstück
- 14
- Aerosol
- 15
- Zuluftöffnung
- 16
- Gehäuseoberteil
- 17
- Innenteil
- 18
- Gehäuseteil
(Unterteil)
- 19
- Halteelement
- 20
- Feder
(im Gehäuseunterteil)
- 21
- Behälterboden
- 22
- Anstechelement
- 23
- Überwachungseinrichtung
- 24
- erstes
Kodiermittel
- 25
- zweites
Kodiermittel
- 26
- Haltering
- 27
- Einführöffnung (Zerstäuber)
- 28
- Kopf
(Behälter)
- 29
- Einziehung
- 30
- Vorsprünge
- 31
- Ausnehmungen
- 32
- Einsteckteil
- 33
- Mantel
(Behälter)
- 34
- Endbereich
- 35
- Ringschulter
- 36
- Verbindungselement
- 37
- Verbindungshülse