DE102004019584A1 - Verfahren zum Betreiben einer Telekommunikationsverbindung zwischen zwei Telekommunikationsgeräten - Google Patents

Verfahren zum Betreiben einer Telekommunikationsverbindung zwischen zwei Telekommunikationsgeräten Download PDF

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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Betreiben einer Kommunikationsverbindung zwischen zwei Telekommunikationsgeräten (10, 20), bei dem in einem Sprachkanal (B1, B2) Sprachinformationen und in einem vom Sprachkanal separaten Datenkanal (D) Datensignale übertragen werden. DOLLAR A Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Betreiben einer Telekommunikationsverbindung anzugeben, das besonders benutzerfreundlich und komfortabel ist. DOLLAR A Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass in dem Datenkanal (D) als Datensignale Anzeige-Steuerbefehle übertragen werden, die auf einem Bildschirm (70) des die Anzeige-Steuerbefehle empfangenden Telekommunikationsgeräts (20) eine Anzeige bewirken.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren mit den Merkmalen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Es ist bekannt, dass Telekommunikationsendgeräte Audiosignale nach dem CCITT G.711 Standard (CCITT: Consultative Committee for International Telegraphy and Telephony) digitalisieren und die in dieser Weise gebildeten Sprachinformationen im Falle einer ISDN-Verbindung in einem sogenannten B-Kanal übertragen. Parallel dazu übermitteln die Telekommunikationsendgeräte in einem separaten Datenkanal, kurz D-Kanal genannt, zusätzlich Datensignale mit Informationen, die der Verwaltung der Kommunikationsverbindung dienen.
  • Darüber hinaus ist es bekannt, dass Telekommunikationsgeräte untereinander Datenverbindungen eingehen können. Hierzu übermitteln die Telekommunikationsgeräte in dem Sprachkanal (B-Kanal) anstelle von digital kodierten Audiosignalen Digitalwerte, die eine Datenkodierung darstellen. Die im separaten Datenkanal (D-Kanal), übertragenen Informationen unterscheiden sich dabei grundsätzlich nicht vom „Telefoniefall", also dem Fall einer „normalen" Übermittlung von Audiosignalen.
  • Daneben gibt es in GSM-Netzen (GSM: Global System for Mobile Communications) das sogenannte GPRS-Verfahren (GPRS: General Packet Radio Service), bei dem Datenverbindungen auf vom Internet her bekannten Internetprotokollen „TCP/IP" basieren. Hierbei hat sich zur Darstellung von Bildschirminhalten bzw. Display-Inhalten die „Wireless Markup Language" (WML)-Sprache durchgesetzt, mit der mittels des bekannten „Wireless Application Protocol" (WAP)-Protokoll Bilddaten übermittelt werden. Für eine entsprechende Datenverbindung sind sogenannte WRP-fähige Telekommunikationsendgeräte notwendig; zur Herstellung einer Datenverbindung muss den beteiligten Telekommunikationsendgeräten stets die jeweilige IP-Adresse des Telekommunikationspartners bekannt sein.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Betreiben einer Telekommunikationsverbindung anzugeben, das besonders benutzerfreundlich und komfortabel ist.
  • Diese Aufgabe wird ausgehend von einem Verfahren der eingangs angegebenen Art erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in Unteransprüchen angegeben.
  • Danach ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass zwischen zwei Telekommunikationsgeräten in einem Sprachkanal (vorzugsweise B-Kanal) Sprachinformationen und in einem vom Sprachkanal separaten Datenkanal (vorzugsweise D-Kanal) Anzeige-Steuerbefehle übertragen werden, die auf einem Bildschirm des die jeweiligen Anzeige-Steuerbefehle empfangenden Telekommunikationsgeräts eine Bildschirmanzeige bewirken.
  • Ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, dass dieses einen besonders hohen Benutzungskomfort gewährleistet, weil zusätzlich zu Sprachinformationen auch Anzeige-Steuerbefehle übertragen werden können. Beispielsweise kann der Name des Anrufers übertragen werden.
  • Ein weiterer wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, dass der Sprachkanal von der zusätzlichen Datenübertragung nicht betroffen ist; damit wird gewährleistet, dass die Sprachinformationen in üblicher Weise ungestört – also mit der gesamten zur Verfügung stehenden Audio-Bandbeite – übertragen werden können.
  • Ein dritter wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, dass zur Übertragung der Anzeige-Steuerbefehle keine IP-Adressen bekannt sein müssen, da nämlich die Übertragung der Anzeige-Steuerbefehle in dem separaten Datenkanal erfolgt, nachdem der Verbindungsaufbau in üblicher Weise erfolgt ist.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann beispielsweise bei einer Kommunikationsverbindung eingesetzt werden, bei dem eines der beiden beteiligten Telekommunikationsgeräte durch einen Anrufbeantworter bzw. durch ein eine Anrufbeantworterfunktion wahrnehmendes Telekommunikationsgerät gebildet ist; die Anrufbeantworterfunktion kann beispielsweise auch netzbetreiberseitig bereitgestellt sein („Mailbox"). Das als Anrufbeantworter arbeitende Telekommunikationsgerät kann somit zusätzlich zu den Sprachinformationen noch weitere Informationen als Display-Daten an den Anrufer übermitteln: Beispielsweise können der Name des Inhabers des Anrufbeantworters bzw. der „Mailbox", die jeweilige Uhrzeit, das Datum sowie im Falle eines Aufsprechens von Audiosignalen auf den Anrufbeantworter bzw. auf die „Mailbox" die jeweils zur Verfügung stehende Restaufnahmezeit angezeigt werden. Der Anrufer weiß damit, dass er mit dem richtigen Anrufbeantworter bzw. mit der richtigen Mailbox verbunden ist und wie viel Zeit ihm jeweils noch verbleibt, um seine Sprachnachricht auf den Anrufbeantworter bzw. die Mailbox auf zusprechen.
  • In entsprechender Weise kann auch das Abfragen des Anrufbeantworters bzw. der Mailbox durchgeführt werden: Ruft der Inhaber der Mailbox seine Mailbox zwecks Abfrage eingegangener Audionachrichten ab, so wird ihm auf dem Bildschirm des zur Abfrage verwendeten Telekommunikationsendgerätes zusätzlich zu den abgespeicherten Audioinformationen beispielsweise das Datum, die Uhrzeit und der Name des Anrufers auf dem Bildschirm angezeigt.
  • Bevorzugt werden die Anzeige-Steuerbefehle in dem separaten Datenkanal in einer bildschirmorientierten Ansteuersprache übertragen. Beispielsweise kann als Ansteuersprache die WML-Sprache (WML: „Wireless Markup Language") oder die HTML-Sprache (HTML: Hyper-Text Markup Language) verwendet werden.
  • Der WML-Standard stellt eine Untermenge des HTML-Standards dar.
  • Der WML-Standard bietet den Vorteil, dass dieser bezüglich der zur Definition von Bildschirminhalten erforderlichen Datenmenge sehr sparsam ist; mit dem WML-Standard können daher auch Telekommunikationsendgeräte betrieben werden, die in ihrer Datenkapazität eingeschränkt sind. Bei Telekommunikationsendgeräten mit großen Datenkapazitäten, insbesondere großen Speicherkapazitäten, ist die HTML-Bildschirmsprache empfehlenswert.
  • Besonders einfach und damit vorteilhaft lassen sich die Anzeige-Steuerbefehle im Datenkanal (z. B. D-Kanal) als User-to-User-Nachrichten übertragen, vorzugsweise nach der ETSI-Vorschrift ETS 300 102-1 Chapter 4.5.29 mit einem Protokoll-Diskriminator „0 = user specific".
  • Darüber hinaus wird es als vorteilhaft angesehen, wenn im separaten Datenkanal zusätzlich zu den Anzeige-Steuerbefehlen URL-Informationen (URL: Uniform Resource Locator) übertragen werden. URL-Informationen dienen dazu, bei einem Bildschirmaufbau nach dem Internetstandard die benutzerseitig jeweils nächste ausgewählte Bildschirmseite bzw. den jeweils nächsten gewünschten Display-Inhalt beim „Partnergerät" anzufordern.
  • URL-Informationen können sowohl in der WML-Sprache als auch in der HTML-Sprache mit dem Tag „<a>" markiert werden. Auch die Anweisungen für das Hervorrufen automatischer Reaktionen beim Gesprächspartner sind bei der WML-Sprache und der HTML-Sprache weitgehend identisch, beispielsweise weisen die hierzu geeigneten Anweisungen „on-enter-forward" und „on-timer" große Übereinstimmungen auf.
  • Unter Umständen kann es vorkommen, dass die im separaten Datenkanal zu übertragenden Anzeige-Steuerbefehle einen größeren Umfang aufweisen, als in dem Datenkanal in einem einzigen Datenblock übertragen werden können. Beispielsweise besteht netzseitig durch die ETSI-Vorschrift ETS 300 239 eine Beschränkung der Größe einer User-to-User-Nachricht auf 32 Byte. Sowohl URL-Informationen als auch Anzeige-Steuerbefehle nach dem WML- bzw. HTML-Standard können diese 32 Byte-Größe überschreiten; um dennoch eine Übertragung der Anzeige-Steuerbefehle zu ermöglichen, werden die Anzeige-Steuerbefehle und/oder die URL-Informationen in mehrere Nachrichtenpakete aufgeteilt und diese in separaten User-to-User-Nachrichten einzeln übertragen.
  • Besonders einfach und damit vorteilhaft können der Anfang eines durch mehrere User-to-User-Nachrichten definierten Bildschirminhalts und das Ende des Bildschirminhalts erkannt werden, wenn entsprechende Start- und Endsequenzen übertragen werden. Bei einer Übertragung einer Display-Seite nach dem WML-Standard – also einer „WML-Seite" – kann der Seitenanfang durch das Tag „<wml>" oder das Tag „<?xml" in der ersten User-to-User-Nachricht und durch das Tag „</wm1>" in der letzten User-to-User-Nachricht identifiziert werden. Bei einer Übertragung von Display-Inhalten mit der HTML-Sprache wird der Beginn einer HTML-Anzeigeseite entweder mit dem Tag „<html>" oder mit dem Tag „<?xml" definiert. Das Ende der HTML-Seite bzw. die Vollständigkeit der HTML-Seite wird mit dem Tag „</html>" angezeigt.
  • Im Übrigen wird es als vorteilhaft angesehen, wenn bei der Durchführung des Verfahrens zunächst die Eigenschaften der beteiligten Telekommunikationsgeräte ermittelt werden. Beispielsweise kann eines der beteiligten Telekommunikationsgeräte eine automatische Reaktion des Partner-Telekommunikationsgerätes auslösen, indem es die Steuerbefehle „on-enter-forward" oder „on-timer" überträgt; handelt es sich bei dem Empfänger dieser Anweisung um ein Telekommunikationsgerät mit einem Bildschirm, so wird dieses als unmittelbare Antwort eine definierte URL-Anforderung zurücksenden, so dass das sendende Telekommunikationsgerät erkennt, dass die von ihm übermittelten Display-Inhalte am Partner-Telekommunikationsgerät dargestellt werden können.
  • Das beschriebene Verfahren eignet sich im Übrigen nicht nur für typische „Voicemail"-Applikationen, sondern für alle Anwendungen, bei denen zu unveränderten Audiosignalen Zusatzinformationen im Display des Partner-Telekommunikationsgerätes angezeigt werden sollen: Beispielsweise kann eine Anzeige von Musik-Titeln oder Musik-Interpreten bei Wartemusik („music on hold") im Falle einer Warteschleife erfolgen.
  • Die Erfindung bezieht sich außerdem auf Telekommunikationsgeräte. Diesbezüglich liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, Telekommunikationsgeräte anzugeben, mit denen eine besonders benutzerfreundliche und komfortable Telekommunikationsverbindung betrieben werden kann.
  • Erfindungsgemäß sind Telekommunikationsgeräte mit den Merkmalen gemäß den Ansprüchen 12 und/oder 13 vorgesehen. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Telekommunikationsgeräte sind in Unteransprüchen angegeben.
  • Bezüglich der Vorteile der erfindungsgemäßen Telekommunikationsgeräte wird auf die obigen Ausführungen im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren verwiesen.
  • Zur Erläuterung der Erfindung zeigt eine Figur ein Ausführungsbeispiel einer Anordnung, anhand derer ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens erläutert wird.
  • In der 1 erkennt man zwei Telekommunikationsendgeräte 10 und 20, die über ein öffentliches Telekommunikationsnetz 30 miteinander in Verbindung stehen.
  • Die beiden Telekommunikationsendgeräte 10 und 20 sind mit dem Telekommunikationsnetz 30 jeweils beispielsweise über eine UPO-, eine UKO- oder eine S0-Schnittstelle 40 und 50 verbunden. Über diese Schnittstellen 40 und 50 werden zwei Sprachkanäle B1 und B2 – nachfolgend B-Kanäle genannt- und ein von den beiden Sprachkanälen B1 und B2 separater Datenkanal – nachfolgend kurz D-Kanal genannt – übertragen.
  • Nach dem Verbindungsaufbau werden über einen der beiden B-Kanäle, beispielsweise über den B-Kanal B1, Sprachinformationen bzw. „Audiosignale" übertragen. Über den D-Kanal werden in an sich bekannter Weise die für den Verbindungsaufbau und das Aufrechterhalten der Verbindung erforderlichen „Verwaltungsdaten" übertragen.
  • Zusätzlich werden im D-Kanal Anzeige-Steuerbefehle übertragen, die auf einem Bildschirm 60 bzw. 70 des die jeweiligen Anzeige-Steuerbefehle empfangenden Telekommunikationsgeräts 10 bzw. 20 eine Anzeige bewirken. Die Rnzeige-Steuerbefehle werden als User-to-User-Nachrichten gemäß ETSI-Vorschrift ETS 300 102/1 Kapitel 4.5.29 mit einem Protokoll- Diskriminator „0 = user specific" übertragen. Die Anzeige-Steuerbefehle werden vorzugsweise in einer bildschirmorientierten Ansteuersprache übertragen, beispielsweise im WML- oder im HTML-Standard.
  • Nachfolgend wird beispielhaft davon ausgegangen, dass es sich bei dem Telekommunikationsgerät 10 um einen Anrufbeantworter und bei dem Telekommunikationsgerät 20 um ein Telekommunikationsendgerät 20 handelt, das den Anrufbeantworter 10 anruft.
  • Der Anrufbeantworter 10 sendet nach dem Verbindungsaufbau an das Telekommunikationsgerät 20 zunächst den Befehl „ontoforward" oder „ontimer", der eine automatische Reaktion des Telekommunikationsendgerätes 20 auslöst.
  • Das Telekommunikationsendgerät 20 ist hierzu derart ausgestaltet, dass es nach dem Empfang des Befehls „ontoforward" oder „ontimer" eine Rückmeldung an den Anrufbeantworter 10 sendet, aus der hervorgeht, dass es eine Anzeigeeinrichtung bzw. einen Bildschirm – nämlich den Bildschirm 70 – zum Anzeigen von Display-Inhalten aufweist. Die Rückmeldung kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass das Telekommunikationsendgerät 20 eine vorgegebene, beispielsweise mit dem Befehl des Telekommunikationsendgerätes 10 mitgesandte URL-Information zurücksendet.
  • Nach Erhalt der Rückmeldung des Telekommunikationsendgerätes 20 wird der Anrufbeantworter 10 den mit der URL-Information angeforderten Display-Inhalt an das Telekommunikationsendgerät 20 übersenden. Beispielsweise kann der Anrufbeantworter 10 den Namen des Inhabers des Anrufbeantworters, die jeweilige Uhrzeit, das Datum sowie im Falle eines Aufsprechens von Audiosignalen auf den Anrufbeantworter 10 die jeweils zur Verfügung stehende Restaufnahmezeit anzeigen.
  • Falls die Anzeige-Steuerbefehle zu umfangreich sind, als dass sie in einer einzigen User-to-User-Nachricht übertragen werden könnten, so werden die Anzeige-Steuerbefehle in Nachrichtenblöcke unterteilt und die Nachrichtenblöcke werden separat als User-to-User-Nachrichten übertragen.
  • 10
    Anrufbeantworter
    20
    Telekommunikationsendgerät
    30
    Telekommunikationsnetz
    40, 50
    Schnittstelle
    60, 70
    Bildschirm

Claims (23)

  1. Verfahren zum Betreiben einer Kommunikationsverbindung zwischen zwei Telekommunikationsgeräten (10, 20), bei dem in einem Sprachkanal (B1, B2) Sprachinformationen und in einem vom Sprachkanal separaten Datenkanal (D) Datensignale übertragen werden, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Datenkanal (D) als Datensignale Anzeige-Steuerbefehle übertragen werden, die auf einem Bildschirm (70) des die Anzeige-Steuerbefehle empfangenden Telekommunikationsgeräts (20) eine Anzeige bewirken.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eines der Telekommunikationsgeräte (10) ein Anrufbeantworter ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Anrufbeantworter durch eine netzbetreiberseitig bereitgestellte Mailbox-Funktion gebildet ist.
  4. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige-Steuerbefehle in dem Datenkanal in einer bildschirmorientierten Ansteuersprache übertragen werden.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass als Ansteuersprache die WML-Sprache verwendet wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass als Ansteuersprache die HTML-Sprache verwendet wird.
  7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige-Steuerbefehle als User- to-User-Nachrichten gemäß ETSI-Vorschrift ETS 300 102/1 Kapitel 4.5.29 mit Protokoll-Diskriminator „0 = user specific" übertragen werden.
  8. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige-Steuerbefehle in Nachrichtenblöcke unterteilt werden und die Nachrichtenblöcke separat übertragen werden.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Nachrichtenblöcke in separaten User-to-User-Nachrichten übertragen werden.
  10. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zu Beginn der Verbindung zwischen den beiden Telekommunikationsgeräten (10, 20) ein Befehl übertragen wird, der eine automatische Reaktion des jeweils anderen Telekommunikationsgerätes auslöst.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass als der die automatische Reaktion auslösende Befehl eine WML-Seite oder eine HTML-Anzeigeseite übermittelt wird, die die automatische Reaktion des jeweils anderen Telekommunikationsgerätes auslöst.
  12. Telekommunikationsgerät (10), das nach einem Verbindungsaufbau mit einem anderen Telekommunikationsgerät (20) in einem Sprachkanal (B1, B2) Sprachinformationen und in einem vom Sprachkanal separaten Datenkanal (D) Datensignale überträgt, dadurch gekennzeichnet, dass es in dem Datenkanal (D) als Datensignale Anzeige-Steuerbefehle überträgt, die auf einem Bildschirm des anderen Telekommunikationsgeräts (20) eine Anzeige bewirken.
  13. Telekommunikationsgerät (20), das nach einem Verbindungsaufbau mit einem anderen Telekommunikationsgerät (10) in einem Sprachkanal (B1, B2) Sprachinformationen und in einem vom Sprachkanal separaten Datenkanal (D) Datensignale überträgt, dadurch gekennzeichnet, dass es in dem Datenkanal (D) übertragene Anzeige-Steuerbefehle empfängt und den durch die Anzeige-Steuerbefehle definierten Bildschirminhalt auf seinem Bildschirm (70) anzeigt.
  14. Telekommunikationsgerät nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Telekommunikationsgerät ein Anrufbeantworter (10) ist.
  15. Telekommunikationsgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Anrufbeantworter (10) durch eine netzbetreiberseitig bereitgestellte Mailbox-Funktion gebildet ist.
  16. Telekommunikationsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige-Steuerbefehle in dem Datenkanal (D) in einer bildschirmorientierten Ansteuersprache übertragen werden.
  17. Telekommunikationsgerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass als Ansteuersprache die WML-Sprache verwendet wird.
  18. Telekommunikationsgerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass als Ansteuersprache die HTML-Sprache verwendet wird.
  19. Telekommunikationsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass es die Anzeige-Steuerbefehle als User-to-User-Nachrichten gemäß ETSI-Vorschrift ETS 300 102/1 Kapitel 4.5.29 mit Protokoll-Diskriminator „0 = user specific" überträgt oder empfängt.
  20. Telekommunikationsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass es die Anzeige-Steuerbefehle in Nachrichtenblöcke unterteilt und die Nachrichtenblöcke separat überträgt.
  21. Telekommunikationsgerät Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Nachrichtenblöcke separaten User-to-User-Nachrichten zugeordnet werden.
  22. Telekommunikationsgerät nach einem der vorangehenden Ansprüche 12 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Telekommunikationsgerät (10) zu Beginn der Verbindung zwischen den beiden Telekommunikationsgeräten (10, 20) einen Befehl überträgt, der eine automatische Reaktion des jeweils anderen Telekommunikationsgerätes (20) auslöst.
  23. Telekommunikationsgerät nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass es als den die automatische Reaktion auslösenden Befehl eine WML-Seite oder eine HTML-Anzeigeseite übermittelt.
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