DE102004026805A1 - Behälter zum Aufbewahren eines zu injizierenden Produkts sowie Injektionsvorrichtung - Google Patents

Behälter zum Aufbewahren eines zu injizierenden Produkts sowie Injektionsvorrichtung Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Behälter zum Aufbewahren eines zu injizierenden Produkts, insbesondere einer therapeutischen oder diagnostischen Flüssigkeit. Der Behälter umfasst einen Behälterkörper und einen Kolbenkörper, der gleitbeweglich in dem Behälterkörper angeordnet und zur Ausschüttung des Produkts zwischen einer hinteren Endstellung, die eine maximale Befüllung des Behälters festlegt, und einer vorderen Endstellung verschiebbar ist. Der Behälter zeichnet sich dadurch aus, dass ein Öffnungsverhältnis H/L des Behälterkörpers maximal etwa 1,25 und bevorzugter maximal etwa 1,0 beträgt, wobei H einer maximalen Höhe des Behälterkörpers entspricht und L einem maximalen Abstand zwischen Seitenwänden des Behälterkörpers entspricht. DOLLAR A Gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der Erfindung zeichnet sich der Behälter dadurch aus, dass der Behälterkörper ausgelegt ist, sodass bei einer Gleitreibung von 20 N zwischen dem Behälterkörper und dem Kolbenkörper ein Unterdruck, der zur Verschiebung des Kolbenkörpers notwendig ist, maximal etwa 0,2 bar beträgt. DOLLAR A Ferner betrifft die Erfindung eine Injektionsvorrichtung mit einem solchen Behälter sowie einem Verschiebemechanismus, der bevorzugt als Mikromembranpumpe ausgebildet ist, um durch Vorschieben des Kolbenkörpers eine Ausschüttung des Produkts zu bewerkstelligen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Behälter zum Aufbewahren eines zu injizierenden Produkts, insbesondere einer therapeutischen oder diagnostischen Flüssigkeit, sowie eine Injektionsvorrichtung mit einem solchen Behälter.
  • Genauer gesagt betrifft die vorliegende Erfindung einen Behälter, der einen Behälterkörper und einen Kolbenkörper umfasst, der gleitbeweglich in dem Behälterkörper angeordnet und zur Ausschüttung des Produkts zwischen einer hinteren Endstellung, die eine maximale Befüllung des Behälters festlegt, und einer vorderen Endstellung verschiebbar ist. Behälter der vorgenannten Art werden in medizinischen Injektionsvorrichtungen zur Aufbewahrung einer zu injizierenden therapeutischen oder diagnostischen Flüssigkeit verwendet. Durch Vorschieben des Kolbenkörpers hin zu einer Ausschüttöffnung des Behälters wird eine Ausschüttung der Flüssigkeit in eine Hohlnadel bewirkt. Die Ausschüttung kann durch kontrolliertes Verschieben des Kolbenkörpers dosiert werden.
  • Behälter der vorgenannten Art sind stets mit runder, schlanker Grundform ausgebildet. Eine kleine Grundfläche des Kolbenkörpers hat den Nachteil, dass vergleichsweise hohe Drücke aufgebracht werden müssen, um den Kolbenkörper zur Ausschüttung der Flüssigkeit vorzuschieben. Bei Behältern der vorgenannten Art wird die Dosierung der zu injizierenden Flüssigkeit mit Hilfe eines Dosiermechanismus bewerkstelligt, der unmittelbar auf den Kolbenkörper einwirkt, so dass die zu injizierende Dosis quasi in dem Behälterkörper selbst bereitgestellt wird. Dies erfordert einen vergleichsweise aufwendigen Dosier- und Verschiebemechanismus, um die Dosis bereitzustellen und einen kontrollierten Vorschub des Kolbenkörpers zu bewerkstelligen.
  • Injektionsvorrichtungen zur Selbstmedikamentierung durch den Patienten erfordern für eine optimale Transportabilität vergleichsweise geringe Außenabmessungen der Injektionsvorrichtung. Wünschenswert ist ferner ein Dosier- und Verschiebemechanismus zum dosierten Ausschütten der Flüssigkeit, der einen vergleichsweise geringen Energiebedarf hat.
  • DE 196 52 708 A1 offenbart einen Kunststoff-Spritzenkorpus für medizinische Zwecke der vorgenannten Art mit einer runden und schlanken Grundform. Ein Öffnungsverhältnis, das durch das Verhältnis einer maximalen Höhe des Behälterkörpers zu einem maximalen Abstand zwischen Seitenwänden des Behälterkörpers vorgegeben ist, ist deutlich größer als eins. Um den zum Vorschieben des Kolbenkörpers erforderlichen vergleichsweise hohen Druck bei geringer Kraftbeaufschlagung aufbringen zu können, ist die Grundfläche des Kolben vergleichsweise klein, was das Fassungsvermögen des Behälterkörpers limitiert und eine große Bauhöhe einer den Behälterkörper aufnehmenden Injektionsvorrichtung bedingt.
  • WO 00/02605 offenbart eine medizinische Injektionsvorrichtung zur Verabreichung von Insulin mit einem Behälter der vorgenannten Art. Ein ausreichendes Fassungsvermögen des Behälterkörpers bedingt eine vergleichsweise große Bauhöhe der Injektionsvorrichtung, was insbesondere für die Selbstbehandlung durch Patienten mit Hilfe von portablen Injektionsvorrichtungen nachteilig ist.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Behälter zum Aufbewahren eines zu injizierenden Produkts der vorgenannten Art dahingehend weiterzubilden, dass er zur Verwendung für verschiedenste Typen von Dosier- und Verschiebemechanismen geeignet ist. Ferner soll ein Behälter geschaffen werden, bei dem eine Produktausschüttung bei Anlegen eines vergleichsweise geringen Druckes an den Kolbenkörper bewerkstelligt werden kann. Ferner soll gemäß der vorliegenden Erfindung ein Behälter geschaffen werden, der sich, insbesondere zur Selbstmedikamentierung, noch sicherer und zuverlässiger austauschen lässt. Schließlich soll gemäß der vorliegenden Erfindung auch eine Injektionsvorrichtung mit einem erfindungsgemäßen Behälter bereitgestellt werden.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Behälter mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 1 oder 3 sowie durch eine Injektionsvorrichtung mit den Merkmalen nach Patentanspruch 15. Weitere vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der rückbezogenen Unteransprüche.
  • Ein Behälter zum Aufbewahren eines zu injizierenden Produkts gemäß der vorliegenden Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass der Behälterkörper ein vergleichsweise kleines Öffnungsverhältnis aufweist, wobei das Öffnungsverhältnis durch einen Quotienten H/L definiert ist, wobei H einer maximalen Höhe des Behälterkörpers entspricht und L einem maximalen Abstand zwischen Seitenwänden des Behälterkörpers entspricht. Somit zeichnet sich Behälterkörper gemäß der vorliegenden Erfindung durch eine vergleichsweise große Grundfläche aus. Vorteilhaft ist, dass aufgrund der großen Grundfläche nur vergleichsweise geringe Differenzdrücke zwischen dem Kolbenkörper und der Ausschüttöffnung des Behälterkörpers erforderlich sind, um eine Verschiebung des Kolbenkörpers zur Produktausschüttung zu bewirken.
  • Bevorzugt beträgt das vorgenannte Öffnungsverhältnis H/L des Behälterkörpers maximal etwa 1,25 und bevorzugter maximal etwa 1,0 beträgt. Das Öffnungsverhältnis kann auch deutlich kleiner als 1,0 sein. Vorteilhaft ist, dass, solange der Kolbenkörper noch nicht in den Behälterkörper eingeführt ist, eine vergleichsweise große Öffnung zur Verfügung steht, so dass die gesamte Innenoberfläche oder zumindest die Innenumfangsoberfläche von Seitenwänden des Behälterkörpers praktisch ungehindert beschichtet werden kann, beispielsweise durch Bedampfen, Sputtern, Plasma-Beschichtungsverfahren, Sol-Gel-Beschichten, Tauchbad-Beschichten oder dergleichen.
  • Somit kann gemäß der vorliegenden Erfindung eine Beschichtung auf die für die Haft- und/oder Gleitreibung zwischen Behälterkörper und Kolbenkörper relevanten Oberflächen aufgebracht werden, um die Haft- und/oder Gleitreibung zwischen diesen Elementen in geeigneter Weise zu verringern. Auf diese Weise lassen sich die zum Verschieben des Kolbenkörpers erforderlichen Mindest-Differenzdrücke noch weiter reduzieren.
  • Gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung, der auch gesondert unabhängig beanspruchbar ist, zeichnet sich ein Behälter gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch aus, dass bei einer Gleitreibung von 20N zwischen dem Behälterkörper und dem Kolbenkörper ein Unterdruck, der zur Verschiebung des Kolbenkörpers notwendig ist, maximal etwa 0,2 bar beträgt. Vorteilhaft ist, dass der Kolbenkörper zur Ausschüttung des Produkts mit einem vergleichsweise geringen Druck verschoben werden kann. Somit eignet sich der erfindungsgemäße Behälter auch zur Verwendung in Kombination mit Mikromembranpumpen, die sich durch relativ niedrige Drücke aber durch kleine Außenabmessungen und einen geringen Energieverbrauch auszeichnen.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform zeichnet sich ein Behälter gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch aus, dass bei einer Haftreibung von 40N zwischen dem Behälterkörper und dem Kolbenkörper ein Unterdruck, der zur Verschiebung des Kolbenkörpers notwendig ist, maximal etwa 0,4 bar beträgt. Vorteilhaft ist, dass der Kolbenkörper zur Ausschüttung des Produkts mit einem vergleichsweise geringen Druck verschoben werden kann. Somit eignet sich der erfindungsgemäße Behälter auch zur Verwendung in Kombination mit Mikromembranpumpen, die sich durch relativ niedrige Drücke aber durch kleine Außenabmessungen und einen geringen Energieverbrauch auszeichnen.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann die vorgenannte Beschichtung auch ausgelegt sein, um eine Permeation und/oder Adsorption von Gasen zu verringern und/oder um eine Reibungskraft zwischen dem Behälterkörper und dem Kolbenkörper zu vermindern. Bekanntermaßen können Gase, beispielsweise Sauerstoff oder Wasserdampf, die durch die Wände eines Behälters hindurch diffundieren, die Qualität, Haltbarkeit und Brauchbarkeit eines in dem Behälter aufbewahrten Produkts beeinträchtigen. Durch Aufbringen der vorgenannten Beschichtung auf den für die Diffusion von Gasen verantwortlichen Oberflächen des Behälters kann somit auch die Qualität, Haltbarkeit und Brauchbarkeit des aufbewahrten Produkts gewährleistet werden.
  • Wenngleich der Behälterkörper und/oder der Kolbenkörper grundsätzlich aus beliebigen geeigneten Materialien gefertigt sein kann, sind zumindest die beiden vorgenannten Elemente bevorzugt aus einem Kunststoff-Material, insbesondere aus COC, gefertigt. Vorteilhaft ist, dass insbesondere COC eine relativ geringe Gasdurchlässigkeit aufweist und gleichzeitig eine gute Biokompatibilität aufweist. COC ist darüber hinaus einer der wenigen Kunststoffe, die für Insulin eingesetzt werden können. Vorteilhaft ist ferner, dass die genannten Elemente mittels präziser und gleichzeitig kostengünstiger Herstellungsverfahren, wie beispielsweise Spritzgießen, hergestellt werden können. Die Elemente können mit einer solchen Präzision und unter so hygienischen Fertigungsbedingungen gefertigt werden, dass auch Zulassungen für medizinische Geräte, wie sie in einigen Ländern gefordert werden, ohne weiteres erlangt werden können.
  • Ganz besonders bevorzugt werden die für die Haft- und/oder Gleitreibung oder für die Diffusion von Gasen relevanten Oberflächen mit Hilfe eines Niedrigtemperatur-Plasmaverfahrens beschichtet.
  • Weil der Kolbenkörper erfindungsgemäß mittels vergleichsweise kleiner Differenzdrücke verschoben werden kann, kann erfindungsgemäß die Dosierung des auszuschüttenden Produkts auch außerhalb des Behälterkörpers bewerkstelligt werden, beispielsweise mittels einer externen Pumpe, insbesondere einer Mikromembranpumpe. So kann eine energiesparende Mikrodosierung bewerkstelligt werden, die sich insbesondere für portable Injektionsvorrichtungen und/oder für die Dauermedikamentierung von Patienten eignet. Die geringen Haft- und/oder Gleitreibungskräfte, die erfindungsgemäß realisiert werden können, eignen sich aufgrund des resultierenden geringen Energiebedarfs, der zum Verschieben des Kolbenkörpers erforderlich ist, insbesondere für eine Dauermedikamentierung.
  • Wenngleich die Grundfläche des Behälterkörpers grundsätzlich beliebig gestaltet sein kann, insbesondere auch kreisrund oder elliptisch, ist die Grundfläche eines erfindungsgemäßen Behälterkörpers ganz besonders bevorzugt polyedrisch gestaltet. Somit kann ein in einer Injektionsvorrichtung zur Aufnahme des Behälters vorgesehener Freiraum noch effizienter genutzt werden, so dass bei gleichen Außenabmessungen der Injektionsvorrichtung Behälter mit einem größeren Fassungsvermögen bereitgestellt werden können. Ganz besonders bevorzugt ist die Grundfläche des Behälterkörpers im Wesentlichen rechteckförmig.
  • Bei einer solchen rechteckförmigen Grundfläche kann eine Abschrägung vorgesehen sein, die zwei an die Abschrägung angrenzende Seitenwände des Behälterkörpers verkürzt. Die Abschrägung kann geeignet detektiert werden, beispielsweise durch eine optoelektronische oder mechanische Abtastung, so dass Form und Lage des Behälterkörpers in sämtlichen Phasen, insbesondere bei der Herstellung, Aufbewahrung, beim Einsetzen in eine Injektionsvorrichtung oder bei der Entsorgung desselben, stets in einfacher Weise festgestellt werden kann. Anstelle einer solchen Abschrägung kann selbstverständlich auch eine andere geeignete Markierung an dem Behälterkörper vorgesehen sein, beispielsweise eine Kerbe, eine optisch auslesbare Markierung, ein optischer Reflektor, ein Mikrowellenreflektor oder dergleichen.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Behälter im Wesentlichen zweiteilig ausgebildet und umfasst neben dem Behälterkörper mit dem darin aufgenommenen Kolbenkörper einen Deckel zum Abdecken des Behälterkörpers. Vorteilhaft ist, dass durch den Deckel ein unbeabsichtigtes Verschieben des Stopfens vermieden und eine Beschädigung des Behälterkörpers oder des Kolbenkörpers oder der in dem Behälterkörper aufbewahrten Flüssigkeit zuverlässig ausgeschlossen werden kann.
  • Durch diesen Aufbau ist außerdem eine einfache Handhabung des Behälters für Patienten möglich, beispielsweise zum Austauschen des Behälters in einer Injektionsvorrichtung zur Selbstmedikamentation. Denn der Behälter kann in der Art einer Kassette oder eines Films behandelt werden, ohne dass für die Funktionsfähigkeit des Behälters wesentliche Elemente von außen her zugänglich sind oder das in dem Behälter aufbewahrte Produkt verunreinigt oder verfälscht werden kann. Zum Einbau des Behälters in eine Injektionsvorrichtung in geeigneter Orientierung und Ausrichtung kann die vorgenannte Abschrägung oder Markierung verwendet werden.
  • Bevorzugt sind Deckel und Behälterkörper über jeweils miteinander zusammen wirkende Rastmittel miteinander verbindbar. Als Rastmittel kommen beispielsweise geeignete Sperr-, Verhakungs- oder Schnappmittel in Betracht. Ganz besonders bevorzugt sind die Rastmittel als Vorsprünge auf dem Behälterkörper oder auf dem Deckel und als korrespondierend dazu ausgebildete Öffnungen oder Aussparungen an entsprechenden Positionen auf dem Deckel oder dem Behälterkörper ausgebildet. Die so erzielte feste mechanische Verbindung zwischen Behälterkörper und Deckel kann grundsätzlich lösbar sein, bevorzugt wird jedoch eine im Wesentlichen unlösbare Verbindung, so dass Patienten nicht unbeabsichtigt für die Funktionsfähigkeit des Behälters wichtige Elemente beschädigen können oder das in dem Behälter aufbewahrte Produkt verfälschen oder beeinträchtigen können.
  • Bevorzugt sind die vorgenannten Rastmittel jeweils im Wesentlichen mittig auf Seitenwänden des Behälterkörpers bzw. des Deckels angeordnet sind, so dass die Kraftflüsse noch symmetrischer sind. Besonders bevorzugt sind die Rastmittel jeweils im Wesentlichen in der Mitte einer entsprechenden Seitenwand des Behälterkörpers bzw. des Deckels ausgebildet, ganz besonders bevorzugt in einer im Wesentlichen punktsymmetrischen Anordnung auf der entsprechenden Seitenwand. Selbstverständlich können auch mehrere Rastmittel auf einer Seitenwand des Behälterkörpers bzw. des Deckels ausgebildet sein, wobei zweckmäßig eine symmetrische Anordnung derselben bevorzugt wird.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist der Deckel eine Mehrzahl von Aussparungen auf, wobei die Aussparungen an vorbestimmten Positionen ausgebildet sind, bevorzugt in punktsymmetrischer Anordnung, um eine Konzentration des in dem Behälter aufbewahrten Produkts zu kodieren. Die Aussparungen sind zweckmäßig auf der Außenoberfläche des Deckels ausgebildet, so dass sie optoelektronisch oder mechanisch von der Außenseite des Behälters her abgetastet werden können. Selbstverständlich können die Aussparungen auch als Durchbrüche ausgebildet sein, beispielsweise als Durchgangsbohrungen.
  • Selbstverständlich kann auch die Form der Aussparungen selbst zur Kodierung verwendet werden, beispielsweise kann zumindest eine Aussparung rechteckförmig und/oder zumindest eine Aussparung kreisförmig ausgebildet sein. Das vorgenannte Punktemuster und/oder die Ausgestaltung der Aussparungen kann auch in geeigneter Weise zur Kodierung weiterer wichtiger Parameter des Behälters, von Behälterelementen und/oder des aufbewahrten Produkts verwendet werden, beispielsweise zur Kodierung des Typs der Injektionsvorrichtung, für die der Behälter verwendbar ist, des Typs des aufbewahrten Produkts, des Verwendungszwecks des aufbewahrten Produkts, des Haltbarkeitsdatums des Behälters und/oder des aufbewahrten Produkts usw.
  • Durch die vorgenannten, im Deckel vorgesehenen Durchgangsbohrungen kann auch eine Kraft von einem mechanischen Verschiebemechanismus, beispielsweise von einem Federantrieb, mittels die Durchgangsbohrungen durchgreifenden Stiften auf den Kolbenkörper zur Ausschüttung des Produkts ausgeübt werden, ohne dass der Deckel von dem Behälterkörper abgenommen werden muss.
  • Zum Ausschütten des Produkts umfasst der Behälter bevorzugt einen rohrförmigen Auslass, der bevorzugt nahe dem Boden des Behälterkörpers ausgebildet ist, so dass das Produkt in der vorderen Endstellung des Kolbenkörpers im Wesentlichen vollständig ausgeschüttet ist. Der rohrförmige Auslass ist bevorzugt von einer Durchstechmembran abgeschlossen ist, so dass das aufbewahrte Produkt hygienisch aufbewahrt werden kann und in einfacher Weise nach Durchstechen mit einer Hohlnadel oder dergleichen zu einer nachgeordneten Injektionsnadel oder einem nachgeordneten Produktausschütt- und Produktdosiermechanismus geleitet werden kann.
  • Bevorzugt sind an einem Außenumfang des rohrförmigen Auslasses Rastmittel vorgesehen sind, um einen Verschluss zum Verschließen einer Auslassöffnung des rohrförmigen Auslasses kraftbeaufschlagt aufzunehmen. Nach Befüllen des Behälterkörpers kann der Verschluss in einfacher aufgesetzt und verrastet, beispielsweise aufgeschnappt, werden. Die vorgenannte Durchstechmembran kann in dem Verschluss vorgesehen sein.
  • Zum Befüllen mit dem aufzubewahrenden Produkt wird der Behälterkörper bevorzugt so orientiert, dass die Durchstechmembran oben ist und der aufrecht stehende Behälterkörper in der Art von herkömmlichen Ampullen blasenfrei abgefüllt werden kann.
  • Damit das Produkt im Wesentlichen vollständig ausgeschüttet werden kann, kann in einem Boden des Behälterkörpers eine trogförmige Aussparung vorgesehen sein, die in einen Einlass des rohrförmigen Auslasses übergeht. In der vorderen Endstellung des Kolbenkörpers, in der die vordere Stirnfläche des Kolbenkörpers bevorzugt großflächig an dem Boden des Behälterkörpers anliegt, können so auch kleinste noch in dem Behälterkörper verbleibende Reste zu der Ausschüttöffnung des Auslasses weitergeleitet werden.
  • Gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung wird eine Injektionsvorrichtung zur dosierten Verabreichung eines zu injizierenden Produkts, insbesondere einer therapeutischen oder diagnostischen Flüssigkeit geschaffen. Die Injektionsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung zeichnet sich durch einen Behälter, der in der vorstehend beschriebenen Weise ausgebildet ist, und durch einen Verschiebemechanismus aus, der ausgelegt ist, um durch Verschieben des Kolbenkörpers in dem Behälterkörper eine Ausschüttung des Produkts zu bewerkstelligen.
  • Während bei Ampullen, wie sie üblicherweise zur Injektion von therapeutischen oder diagnostischen Flüssigkeiten verwendet werden, ein Unterdruck von beispielsweise etwa 1 bar nicht ausreicht, um den Ampullenstopfen nur aufgrund des vorherrschenden Unterdrucks zur Ausschüttung von Flüssigkeit zu verschieben, kann durch die erfindungsgemäß relativ große Querschnittsfläche des Kolbenkörpers zum Verschieben desselben stark reduziert werden. Dies ermöglicht eine energiesparende Ausschüttung des in dem Behälterkörper aufbewahrten Produkts.
  • Weil der Kolbenkörper erfidungsgemäß bei geringen Differenzdrücken verschoben werden kann, können insbesondere auch Mikrodosiervorrichtungen, die nur relativ geringe Differenzdrücke erzeugen können, verwendet werden. Ganz besonders bevorzugt wird zum Verschieben des Kolbenkörpers erfindungsgemäß eine Mikromembranpumpe verwendet.
  • Durch den geringen, zur Verschiebung des Kolbenkörpers notwendigen Unterdruck im Behälterkörper wird der Druck auf der Auslassseite des Behälterkörpers stets ausreichend groß sein, um Druckverluste in nachgeordneten Abschnitten der Injektionsvorrichtung, insbesondere in Schläuchen und Hohlnadeln, zu kompensieren.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist die Injektionsvorrichtung so ausgebildet, dass der Kolbenkörper in seiner Vorschubrichtung permanent mit einer Kraft beaufschlagt ist, beispielsweise von einer Druck- oder Zugfeder oder von einem unter einem Überdruck stehenden und den Kolbenkörper mit Kraft beaufschlagenden Druckluftpolster. Somit lässt sich ein noch energiesparenderer Betrieb gewährleisten.
  • Nachfolgend wird die Erfindung in beispielhafter Weise und unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben werden, woraus sich weitere Merkmale, Vorteile und zu lösende Aufgaben gemäß der vorliegenden Erfindung ergeben werden. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Behälterkörpers gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine Seitenansicht des Behälterkörpers gemäß der 1;
  • 3 eine schematische Draufsicht im Teilschnitt auf den Behälterkörper gemäß der 2 entlang der Linie III-III;
  • 4 eine perspektivische Ansicht eines Kolbenkörpers zur Aufnahme in dem Behälterkörper gemäß der 1;
  • 5 eine perspektivische Ansicht des Behälterkörpers gemäß der 1 mit darin aufgenommenem Kolbenkörper gemäß der 4;
  • 6 eine perspektivische Ansicht eines Deckels des Behälterkörpers gemäß der 1;
  • 7 eine perspektivische Ansicht eines Behälters gemäß der vorliegenden Erfindung mit dem Behälterkörper gemäß der 1 und dem Deckel gemäß der 5;
  • 8 einen Querschnitt durch den Behälter gemäß der 7;
  • 9 eine perspektivische Ansicht eines modifizierten Behälterkörpers gemäß der 1;
  • 10 eine perspektivische Ansicht eines Behälterkörpers gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung; und
  • 11 eine schematische Darstellung der bei dem Behälter gemäß der vorliegenden Erfindung zur Verschiebung des Kolbenkörpers aufzubringenden Drücke.
  • In den Figuren bezeichnen identische Bezugszeichen identische oder im Wesentlichen gleich wirkende Elemente oder Funktionsgruppen.
  • Die 1 zeigt in einer perspektivischen Ansicht einen Behälterkörper gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Der Behälterkörper 2 weist eine im Wesentlichen rechteckförmige Grundfläche auf, wobei die Innenhöhe des Behälterkörpers 2 wesentlich kleiner ist als ein maximaler Abstand zwischen den Seitenwänden des Behälterkörpers 2. Somit ist das Öffnungsverhältnis des Behälterkörpers 2, das definiert ist durch das Verhältnis der maximalen Innenhöhe des Behälterkörpers 2 zu einem maximalen Abstand zwischen Seitenwänden des Behälterkörpers 2, deutlich kleiner als eins.
  • Die Seitenwände sind gestuft aufgebildet und umfassen jeweils einen dickwandigen Abschnitt 6 und einen dünnwandigen Abschnitt 7. Die Wandstärkendifferenz zwischen dem dickwandigen Abschnitt 6 und dem dünnwandigen Abschnitt 7 ist auf die Wandstärke eines auf den Behälterkörper 2 aufzusetzenden Deckels (6) so abgestimmt, dass die Außenoberflächen des so gebildeten Behälters (7) im Wesentlichen bündig abschließen.
  • Die Seitenwände des Behälterkörpers 2 weisen abgerundete Eckabschnitte 8 auf, so dass eine Abdichtung der Innenseite des Behälterkörpers 2 mit Hilfe eines stopfenartig ausgebildeten Kolbenkörpers (4) in einfacher Weise bewerkstelligt werden kann. Wie in der 1 dargestellt, sind die Kanten der Seitenwände am Boden des Behälterskörpers 2 abgeschrägt, wobei der Schrägungswinkel zwischen etwa 5 bis etwa 25 Grad beträgt.
  • Eine Seitenwand 10 des Behälterkörpers 2 ist abgeschrägt ausgebildet, so dass die angrenzenden Seitenwände des Behälterkörpers 2 verkürzt werden. Wie in der 1 gezeigt, ist auf jeder der Seitenwände, punktsymmetrisch zu den dünnwandigen Abschnitten 7, zumindest eine als Rastmittel dienende im Wesentlichen rechteckförmige Rastnase 11 ausgebildet, die auf der Oberseite jeweils abgeschrägt ist. Die Rastnase 11 wirkt mit korrespondierend dazu ausgebildeten, als Rastmittel dienenden Öffnungen 28 des Deckels 4 (6) zusammen, so dass der Deckel 4 in einfacher Weise aufgeschnappt werden kann. Der so aufgeschnappte Deckel kann nicht wieder abgenommen werden. Gemäß einer modifizierten Ausführungsform (nicht dargestellt) können die Rastnasen 11 auch nachgiebig, beispielsweise federelastisch, ausgebildet sein, so dass durch Eindrücken der Rastnasen 11 hin zu den Seitenwänden des Behälterkörpers 2 der aufgeschnappte Deckel 4 auch wieder abgenommen werden kann.
  • An der Unterseite der an die Abschrägung 10 angrenzenden Seitenwand des Behälterkörpers 2 ist ein rohrförmiger Auslass 12 ausgebildet, der an seinem vorderen Ende eine Ausschüttöffnung zum Ausschütten des in dem Behälterkörper 2 aufbewahrten Produkts aufweist. Der rohrförmige Auslass 12 steht geringfügig über die zugehörige Seitenwand des Behälterkörpers 2 vor, so dass eine Verbindungskupplung oder ein Schlauch zur Verbindung mit einer Hohlnadel oder einer nachgeordneten Saugpumpe aufgeschoben werden kann.
  • Zur sicheren Verbindung mit dem Schlauch oder der Verbindungskupplung dienen im Wesentlichen rechteckförmige, als Rastmittel dienende Rastnasen 13, die am Außenumfang des rohrförmigen Auslasses 12 vorgesehen sind. Die Rastnasen 13 sind einseitig oder beidseitig abgeschrägt, so dass die nicht dargestellte Verbindungskupplung oder der Schlauch in einfacher Weise übergeschoben und verliersicher gehalten werden kann.
  • Die 2 zeigt eine Seitenansicht des Behälterkörpers gemäß der 1. Wie in der 2 dargestellt, schließt der rohrförmigen Auslass 12 im Wesentlichen bündig mit der Unterseite des Behälterkörpers 2 bzw. einem oberen Rand des dickwandigen Abschnittes 6 ab. Wie der 2 entnommen werden kann, sind die Höhen des dickwandigen Abschnittes 6 und des dünnwandigen Abschnittes 7 im Wesentlichen identisch. Die Abschrägung am unteren Rand des dickwandigen Abschnittes 6 entspricht in etwa der halben Höhe des dickwandigen Abschnittes 6.
  • Die 3 zeigt eine schematische Draufsicht im Teilschnitt auf den Behälterkörper 2 gemäß der 2 entlang der Linie III-III. Am rechten Rand des Behälterkörpers 2 ist der rohrförmige Auslass 12 mit einer mittigen, als Durchgangsbohrung ausgebildeten Ausschüttöffnung 14 ausgebildet, die über eine Vertiefung 15, die im Boden des Behälterkörpers 2 ausgebildet ist, in den Innenraum des Behälterkörpers 2 überführt. Wie in der 3 gezeigt, ist der Boden des Behälterkörpers 2 nach allen Seiten von Abschrägungen 9 umgeben, so dass eine Abdichtung des Innenraums des Behälterkörpers mit einem stopfenartig ausgebildeten Kolbenkörper (4) in einfacher Weise bewerkstelligt werden kann.
  • Die 4 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Kolbenkörpers 3 zur Aufnahme in dem Behälterkörper 2 gemäß der 1. Die Außenkontur des stopfenartigen Kolbenkörpers 3 ist an die Innenkontur des Behälterkörpers 2 angepasst und ist im Wesentlichen rechteckförmig ausgebildet, mit einer Abschrägung 18, die zwei angrenzende Längsseiten des Kolbenkörpers 3 verkürzt. Der Kolbenkörper 3 weist abschrägte Eckabschnitte 19 auf. Die Wandstärke der Seitenwände des Kolbenkörpers 3 ist so gewählt, um eine ausreichende Eigensteifigkeit und Dichtwirkung des Kolbenkörpers 3 zu gewährleisten.
  • Wie in der 4 dargestellt, sind an der Außenumfangsoberfläche des Kolbenkörpers 3 zwei umlaufende, als Dichtmittel wirkende Dichtlippen 20 ausgebildet, die aus einem vergleichsweise weichen Kunststoff- oder Gummimaterial ausgebildet sind, um eine Abdichtung des Innenraums des Behälterkörpers 2 zu bewerkstelligen. Die Dichtlippen 20 können an die Außenumfangsoberfläche des Kolbenkörpers 3 angespritzt sein. Die Dichtlippen 20 können auch als rechteckförmiger Kunststoff- oder Gummikörper mit kreisförmigem, elliptischem oder rechteckförmigem Profil ausgebildet sein, der in einer auf der Außenumfangsoberfläche des Kolbenkörpers 3 ausgebildeten Umfangsaussparung aufgenommen ist. Alternativ können die Dichtmittel 20 auch auf der Innenumfangsoberfläche des Behälterkörpers 2 angespritzt oder in der vorgenannten Art ausgebildet sein und kann die Außenumfangsoberfläche des Kolbenkörpers 3 im Wesentlichen glattwandig ausgebildet sein. Gemäß der 4 ist der Kolbenkörper 3 im Wesentlichen wannenförmig. Selbstverständlich kann der Kolbenkörper 3 auch als ebener Plattenkörper ausgebildet sein. Gemäß der 4 sind zwei vertikal übereinander liegende Dichtlippen 20 ausgebildet. Jegliche durch den Dichtungsspalt zwischen der unteren Dichtlippe 20 und der Innenumfangsoberfläche des Behälterkörpers 2 hindurch tretende Flüssigkeit kann somit in dem Spalt zwischen der unteren und der oberen Dichtlippe 20 zurückgehalten werden. Selbstverständlich können alternativ auch eine, drei oder mehr Dichtlippen 20 vorgesehen werden.
  • Die 5 zeigt eine perspektivische Ansicht des Behälterkörpers 2 gemäß der 1 mit darin aufgenommenem Kolbenkörper gemäß der 4. Auf das vordere Ende des rohrförmigen Auslasses 12 ist ein Verschluss 5 aufgeschnappt, der eine Durchstechmembran 33 zum Verschließen der Ausschüttöffnung des rohrförmigen Auslasses 12 aufweist. Nach Durchstechen der Durchstechmembran 33 mittels einer Hohlnadel oder dergleichen kann Produkt aus dem Behälterkörper 2 durch Vorschieben des Kolbenkörpers 3 hin zu dem Boden des Behälterkörpers 2 ausgeschüttet werden.
  • Zum Befüllen des Behälterkörpers 2 wird der Kolbenkörper 3 in die in der 5 dargestellte hintere Endstellung gebracht, die eine maximale Befüllung des Behälterkörpers 2 festlegt. Zweckmäßig wird der Behälterkörper 2 zum Befüllen aufrecht orientiert, so dass der rohrförmige Auslass 12 nach oben von den Seitenwänden des Behälterkörpers 2 vorsteht und der Behälterkörper 2 auf der dem rohrförmigen Auslass 12 gegenüberliegenden Seitenwand ruht. Zur Orientierung des Behälterkörpers 2 kann die Abschrägung 10 von einer optoelektronischen oder mechanischen Sensorvorrichtung abgetastet werden.
  • In dieser Orientierung kann in den Zwischenraum zwischen der Unterseite des Kolbenkörpers 3 und dem Boden des Behälterkörpers 2 über die Ausschüttöffnung 14 des rohrförmigen Auslasses 12 Flüssigkeit eingefüllt werden. Zu diesem Zweck kann die Flüssigkeit über eine Hohlnadel, deren Außendurchmesser kleiner ist als der Innendurchmesser der Ausschüttöffnung 14 des rohförmigen Auslasses 12, eingefüllt werden. Anschließend wird die Ausschüttöffnung 14 durch Aufschnappen des Verschlusses 5 mit der Durchstechmembran 33 verschlossen.
  • Die 6 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Deckels 4 für den Behälterkörper 2 gemäß der 1. Die Grundform des Deckels 4 ist im Wesentlichen rechteckförmig und ist identisch zu der des Behälterkörpers 2 gemäß der 1. Der Deckel 4 umfasst eine Oberseite 24 und im Wesentlichen senkrecht von der Oberseite 24 abragende Seitenwände 25. Der Übergangsbereich zwischen den Seitenwänden 25 und der Oberseite 24 ist abgeschrägt ausgebildet. Eine der Seitenwände 25 bildet eine Abschrägung 26 aus, so dass die angrenzenden Seitenwände 25 verkürzt sind. Wie in der 6 gezeigt, ist auf den Seitenwänden 25 und der Abschrägung 26 jeweils zumindest eine als Rastmittel dienende Aussparung 28 ausgebildet, die mit den korrespondierend dazu ausgebildeten Rastnasen 11 (1) auf den Seitenwänden des Behälterkörpers 2 zusammenwirken, so dass der Deckel 4 auf den Behälterkörper 2 aufgeschnappt und dort verliersicher gehalten werden kann. Wie in der 6 ersichtlich, sind die Aussparungen 28 im Wesentlichen punktsymmetrisch auf den geradlinig abragenden Seitenwänden 25 und der Abschrägung 26 ausgebildet.
  • Auf der Oberseite 24 des Deckels 4 sind eine Mehrzahl als Durchgangsbohrungen ausgebildete Aussparungen 30, 31a-c und 32 ausgebildet. Die Durchgangsbohrung 30 ist zentrisch auf der Oberseite 24 ausgebildet. Die Durchgangsbohrungen 31a-c sind in punktsymmetrischer Anordnung in den jeweiligen Ecken des Deckels 4 ausgebildet. Die der Abschrägung 26 am nächsten liegende Durchgangsbohrung 32 ist näher zu der zentrischen Durchgangsbohrung 30 angeordnet als die diametral dazu gegenüber liegende Durchgangsbohrung 31b. Insgesamt bilden die als Durchgangsbohrungen ausgebildeten Aussparungen ein Punktemuster aus, das optoelektronisch oder mechanisch abgetastet werden kann und für eine Codierung verwendet werden kann. Gemäß der vorliegenden Erfindung wird mit Hilfe des Punktemusters die Konzentration der in dem Behälter aufbewahrten Flüssigkeit codiert. Selbstverständlich können durch das Punktemuster auch andere Parameter und Eigenschaften der aufbewahrten Flüssigkeit, des Behälters, des Behälterkörpers und/oder des Kolbenkörpers codiert werden, beispielsweise die Art der aufbewahrten Flüssigkeit, der Hersteller, der Typ der zu verwendenden Injektionsvorrichtung, der Inhalt des Behälters und dergleichen.
  • Die 7 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Behälters 1 gemäß der vorliegenden Erfindung mit dem Behälterkörper 2 gemäß der 1 und dem Deckel 4 gemäß der 5. Gemäß der 7 ist der Deckel 4 in der in der 5 dargestellten hinteren Endstellung des Kolbenkörpers 3 auf den Behälterkörper 2 aufgeschnappt, so dass die Rastnasen 11 in die korrespondierend zu diesen ausgebildeten Rastöffnungen in den Seitenwänden und in der Abschrägung 26 des Deckels 4 eingreifen. In dieser Konfiguration wird der Behälter 1 gelagert und ausgeliefert. In dieser Konfiguration ist der Kolbenkörper 3 von der Außenseite des Behälters 1 her praktisch nicht zugänglich, so dass eine unbeabsichtigte Produktausschüttung vermieden werden kann. Ferner werden wichtige Eigenschaften des aufbewahrten Produkts, des Behälters und dergleichen durch die durch das Punktemuster auf der Oberseite 24 des Deckels 4 vorgegebene Codierung, die von der Außenseite des Behälters 1 her abgetastet werden kann, in eindeutiger Weise angezeigt. Ferner kann eine Einbauposition des Behälters 1 durch die Abschrägung 10 in eindeutiger Weise angegeben werden. Somit kann der Behälter zuverlässig und sicher ausgetauscht werden.
  • Die 8 zeigt einen Querschnitt durch den Behälter gemäß der 7. Wie in der 8 dargestellt, steht in der hinteren Endstellung des Kolbenkörpers 3 die Oberseite des Behälterkörpers 2 geringfügig über die Seitenwände des Kolbenkörpers 3 vor, so dass auch beim Befüllen des Behälterkörpers 2 eine stets konstante maximale Füllmenge vorgegeben werden kann. Der maximale Abstand zwischen den Innenumfangsoberflächen der Seitenwände des Behälterkörpers 2 beträgt L. Die maximale Innenhöhe des Behälterkörpers 2 beträgt H, wobei die abgeschrägten Kanten am Boden des Behälterkörpers 2 eine Höhe h aufweisen. Wie der 8 unmittelbar entnommen werden kann, ist ein Öffnungsverhältnis des Behälters 1, das durch das Verhältnis H/L definiert ist, sehr viel kleiner als eins. Aufwändige Untersuchungen der Erfinder haben ergeben, dass ab einem Öffnungsverhältnis von etwa 1,25 eine Beschichtung auf den Innenumfangsoberflächen des Behälterkörpers 2 ohne weitere möglich ist. Bevorzugt werden gemäß der vorliegenden Erfindung Öffnungsverhältnisse von kleiner oder gleich 1,0 verwendet, noch bevorzugter ist das Öffnungsverhältnis sehr viel kleiner als eins.
  • Die Grundfläche des Behälterkörpers 2 und die Eigenschaften der Innenumfangsoberflächen des Behälterkörpers 2 werden gemäß der vorliegenden Erfindung so gewählt, dass bei einer Gleitreibung von 20N (ISO-Standard) zwischen dem Behälterkörper 2 und dem Kolbenkörper 3 ein Unterdruck, der zur Verschiebung des Kolbenkörpers 3 notwendig ist, maximal etwa 0,2 bar beträgt.
  • Ferner werden die Grundfläche des Behälterkörpers 2 und die Eigenschaften der Innenumfangsoberflächen des Behälterkörpers 2 gemäß der vorliegenden Erfindung so gewählt, dass bei einer Haftreibung von 40N (ISO-Standard) zwischen dem Behälterkörper 2 und dem Kolbenkörper 3 ein Unterdruck, der zur Verschiebung des Kolbenkörpers 3 notwendig ist, maximal etwa 0,4 bar beträgt.
  • Die 9 zeigt eine perspektivische Ansicht eines modifizierten Behälterkörpers gemäß der 1. Gemäß der 9 ist die Abschrägung 10 nicht angrenzend zu der den rohrförmigen Auslass 12 aufweisenden Seitenwand der Behälterkörpers 2 ausgebildet. Die Abschrägung 10 kann optoelektronisch oder mechanisch abgetastet werden, um die Orientierung des Behälterkörpers 2 anzuzeigen.
  • Die 10 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Behälterkörpers gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Gemäß der 10 ist im Boden des Behälterkörpers 2 eine trogförmige Aussparung bzw. Längsrille 35 ausgebildet, die in die als Durchgangsbohrung ausgebildete Ausschüttöffnung der rohrförmigen Auslasses 12 übergeht. Wenn der Kolbenkörper (nicht dargestellt) in seiner vorderen Endstellung praktisch vollständig an dem Boden des Behälterkörpers 2 anliegt, werden auch geringste in dem Behälterkörper 2 verbleibende Restmengen des aufbewahrten Produkts zuverlässig zur Ausschüttöffnung weitergeleitet.
  • Die 11 zeigt in einer schematischen, halblogarithmischen Darstellung die bei dem Behälter gemäß der vorliegenden Erfindung zur Verschiebung des Kolbenkörpers aufzubringenden Drücke sowie weitere relevante Eigenschaften des Behälters. Gemäß der in der Legende der 11 von oben nach unten vorgegebenen Reihenfolge bezeichnen
    • – die mit Rauten bezeichneten Datenwerte die Gesamtgrundfläche des erfindungsgemäßen Behälters unter Zugrundelegung eines quadratischen Querschnittes des Behälters;
    • – die mit dunklen Quadraten bezeichneten Datenwerte den zur Ausschüttung von insgesamt 1,5 ml erforderlichen maximalen Hub des Kolbenkörpers;
    • – die mit hellen Dreiecken bezeichneten Datenwerte den zur Ausschüttung von insgesamt 3,0 ml erforderlichen maximalen Hub des Kolbenkörpers;
    • – die mit x bezeichneten Datenwerte den zur Verschiebung des Kolbenkörpers unter Zugrundelegung einer Gleitreibung von 20N zwischen dem Kolbenkörper und dem Behälterkörper erforderlichen Unterdruck;
    • – die mit einem Stern bezeichneten Datenwerte den zur Verschiebung des Kolbenkörpers unter Zugrundelegung einer Haftreibung von 40N zwischen dem Kolbenkörper und dem Behälterkörper erforderlichen Unterdruck;
    • – die mit dunklen Kreisen bezeichneten Datenwerte die zur Erzielung eines konstanten Fassungsvermögens des Behälterkörpers erforderliche Gesamthöhe H des Behälterkörpers; und
    • – die mit dem Plus-Zeichen bezeichneten Datenwerte das jeweilige Öffnungsverhältnis a = H/L, wobei gemäß der schematischen Ansicht rechts unten in der 11 H einer maximalen Höhe des Behälterkörpers entspricht und L einem maximalen Abstand zwischen Seitenwänden des Behälterkörpers entspricht.
  • Der vorgenannte Behälterkörper und seine wichtigsten Elemente, insbesondere der Kolbenkörper und die Dichtmittel, sind bevorzugt durch Spritzgießen aus einem Kunststoffmaterial gefertigt. Als besonders zweckmäßig hat sich dabei COC als Material erwiesen, der einer der wenigen Kunststoffe ist, der zur Aufbewahrung von Insulin geeignet ist.
  • Der Behälter kann in einer vorgegebenen Orientierung in eine Injektionsvorrichtung eingesetzt werden, ohne dass der Deckel abgenommen werden muss. Zur Vorgabe der Orientierung kann die Abschrägung des Behälters oder eine auf dem Gehäuse des Behälters vorgesehene optische oder mechanische Markierung verwendet werden.
  • Zum Vorschieben des Kolbenkörpers wird bevorzugt eine Mikromembranpumpe verwendet, wie sie beispielsweise in DE 4 402 119 A1 oder DE 197 37 173 A1 offenbart wird, deren Inhalte hiermit ausdrücklich im Wege der Bezugnahme mit in dieser Anmeldung beinhaltet seien, insbesondere was den Aufbau und die Funktionsweise der Mikromembranpumpe anbelangt.
  • Bekanntermaßen können mit Mikromembranpumpen der vorgenannten Art in besonders energiesparender Weise relativ niedrige Differenzdrücke im Bereich bis etwa 1,5 bar erzeugt werden. Mikromembranpumpen der vorgenannten Art zeichnen sich ferner durch einen vergleichsweise geringen Platzbedarf aus, so dass sich in Kombination mit dem erfindungsgemäßen Behälter, der ebenfalls eine vergleichsweise kleine Grundfläche erfordert, relativ kleine Injektionsvorrichtungen realisieren lassen, die in einfacher Weise transportiert oder vom Patienten mitgeführt werden können und die einen niedrigen Energiebedarf aufweisen. Bevorzugt wird eine solche Injektionsvorrichtung zur Dauerverabreichung von Mikrodosen von Insulin zur Selbstmedikamentierung von Diabetespatienten eingesetzt.
  • 1
    Behälter
    2
    Behälterkörper
    3
    Kolbenkörper
    4
    Deckel
    5
    Verschluss
    6
    dickwandiger Abschnitt
    7
    dünnwandiger Abschnitt
    8
    Eckabschnitt
    9
    untere Kante des Behälterkörpers
    10
    Abschrägung
    11
    Rastmittel
    12
    rohrförmiger Auslass
    13
    Rastmittel
    14
    Auslassöffnung
    15
    Vertiefung
    16
    Boden des Behälterkörpers
    17
    Längsseite des Kolbenkörpers
    18
    Abschrägung des Kolbenkörpers
    19
    Eckabschnitt
    20
    Dichtmittel
    21
    Boden des Kolbenkörpers
    22
    obere Abschrägung des Rastmittels
    23
    Spalt zwischen Behälterkörper und Kolbenkörper
    24
    Oberseite des Deckels
    25
    Seitenwand des Deckels
    26
    Abschrägung des Deckels
    27
    Eckabschnitt des Deckels
    28
    Rastmittel
    29
    Kante des Deckels
    30
    zentrale Aussparung
    31a-c
    weitere Aussparungen
    32
    Aussparung
    33
    Durchstechmembran
    34
    Rastmittel des Verschlusses 5
    35
    trogförmige Vertiefung
    H
    Innenhöhe des Behälterkörpers
    L
    maximaler Abstand zwischen Seitenwänden des Behälterkörpers

Claims (17)

  1. Behälter zum Aufbewahren eines zu injizierenden Produkts, insbesondere einer therapeutischen oder diagnostischen Flüssigkeit, umfassend einen Behälterkörper (2) und einen Kolbenkörper (3), der gleitbeweglich in dem Behälterkörper (2) angeordnet und zur Ausschüttung des Produkts zwischen einer hinteren Endstellung, die eine maximale Befüllung des Behälters (1) festlegt, und einer vorderen Endstellung verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Öffnungsverhältnis H/L des Behälterkörpers (2) maximal etwa 1,25 und bevorzugter maximal etwa 1,0 beträgt, wobei H einer maximalen Höhe des Behälterkörpers (2) entspricht und L einem maximalen Abstand zwischen Seitenwänden des Behälterkörpers entspricht.
  2. Behälter nach Anspruch 1, bei dem der Behälterkörper (2) ausgelegt ist, sodass bei einer Gleitreibung von 20N zwischen dem Behälterkörper (2) und dem Kolbenkörper (3) ein Unterdruck, der zur Verschiebung des Kolbenkörpers notwendig ist, maximal etwa 0,2 bar beträgt, und/oder bei dem der Behälterkörper (2) ausgelegt ist, sodass bei einer Haftreibung von 40N zwischen dem Behälterkörper (2) und dem Kolbenkörper (3) ein Unterdruck, der zur Verschiebung des Kolbenkörpers (3) notwendig ist, maximal etwa 0,4 bar beträgt.
  3. Behälter zum Aufbewahren eines zu injizierenden Produkts, insbesondere einer therapeutischen oder diagnostischen Flüssigkeit, umfassend einen Behälterkörper (2) und einen Kolbenkörper (3), der gleitbeweglich in dem Behälterkörper (2) angeordnet und zur Ausschüttung des Produkts zwischen einer hinteren Endstellung, die eine maximale Befüllung des Behälters (1) festlegt, und einer vorderen Endstellung verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälterkörper (2) ausgelegt ist, sodass bei einer Gleitreibung von 20N zwischen dem Behälterkörper (2) und dem Kolbenkörper (3) ein Unterdruck, der zur Verschiebung des Kolbenkörpers notwendig ist, maximal etwa 0,2 bar beträgt.
  4. Behälter nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Haftreibung von 40N zwischen dem Behälterkörper (2) und dem Kolbenkörper (3) ein Unterdruck, der zur Verschiebung des Kolbenkörpers (3) notwendig ist, maximal etwa 0,4 bar beträgt.
  5. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei zumindest der Behälterkörper (2) aus einem Kunststoff, insbesondere aus COC, gefertigt ist, wobei eine Innenoberfläche des Behälterkörpers oder des Behälterkörpers und des Kolbenkörpers mit einer Beschichtung versehen ist, um eine Permeation und/oder Adsorbtion von Gasen zu verringern und/oder um eine Reibungskraft zwischen dem Behälterkörper (2) und dem Kolbenkörper (3) zu vermindern.
  6. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem eine Grundfläche des Behälterkörpers rechteckförmig ist.
  7. Behälter nach dem vorhergehenden Anspruch, bei welchem eine Abschrägung (10) vorgesehen ist, die zwei Seitenwände des Behälterkörpers (2) verkürzt.
  8. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, weiterhin umfassend einen Deckel (4) zum Abdecken des Behälterkörpers, wobei der Deckel über jeweils miteinander zusammen wirkende Rastmittel (11, 28) mit dem Behälterkörper verbindbar ist.
  9. Behälter nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die Rastmittel (11, 28) jeweils im Wesentlichen mittig auf Seitenwänden des Behälterkörpers (2) bzw. des Deckels (4) angeordnet sind.
  10. Behälter nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, wobei der Deckel (4) eine Anzahl von Aussparungen (30, 31) aufweist, wobei die Aussparungen an vorbestimmten Positionen ausgebildet sind, bevorzugt in punktsymmetrischer Anordnung, um eine Konzentration des in dem Behälter aufbewahrten Produkts zu kodieren.
  11. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, weiterhin umfassend einen rohrförmigen Auslass (12) zum Ausschütten des Produkts.
  12. Behälter nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei der rohrförmige Auslass von einer Durchstechmembran (33) abgeschlossen ist.
  13. Behälter nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, wobei an einem Außenumfang des rohrförmigen Auslasses (12) Rastmittel (13) vorgesehen sind, um einen Verschluss (5) zum Verschließen einer Auslassöffnung (14) des rohrförmigen Auslasses kraftbeaufschlagt aufzunehmen.
  14. Behälter nach einem der Ansprüche 11 bis 13, bei welchem in einem Boden des Behälterkörpers (2) eine trogförmige Aussparung (35) vorgesehen ist, die in einen Einlass des rohrförmigen Auslasses (12) übergeht.
  15. Injektionsvorrichtung zur dosierten Verabreichung eines zu injizierenden Produkts, insbesondere einer therapeutischen oder diagnostischen Flüssigkeit, gekennzeichnet durch einen Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche und einen Verschiebemechanismus, der ausgelegt ist, um durch Verschieben des Kolbenkörpers (3) in dem Behälterkörper (2) eine Ausschüttung des Produkts zu bewerkstelligen.
  16. Injektionsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei der Verschiebemechanismus eine Mikromembranpumpe umfasst.
  17. Injektionsvorrichtung nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, wobei der Kolbenkörper (3) in seiner Vorschubrichtung permanent mit einer Kraft beaufschlagt ist.
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