DE102004031130A1 - Verfahren zur Überprüfung eines Gepäckstücks mittels eines Röntgenbeugungsverfahrens - Google Patents

Verfahren zur Überprüfung eines Gepäckstücks mittels eines Röntgenbeugungsverfahrens Download PDF

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Gabriel Dipl.-Phys. Dr. Zienert
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    • G01V5/22

Abstract

Die Erfindung befasst sich mit einem Verfahren zur Überprüfung eines Gepäckstücks 1, bei dem zuerst ein Röntgendurchleuchtungsbild des gesamten Gepäckstücks 1 erstellt wird, daran anschließend flächenförmige Verdachtsregionen 4, 5, 6 im Röntgendurchleuchtungsbild bestimmt werden und die Scanzeit während der anschließenden Erstellung eines Röntgenbeugungsbildes davon abhängt, ob der Röntgenstrahl sich gerade in einer flächenförmigen Verdachtsregion 4, 5, 6 befindet, wobei die Scanzeit außerhalb einer flächenförmigen Verdachtsregion 4, 5, 6 gegen null geht und innerhalb einer flächenförmigen Verdachtsregion 4, 5, 6 lange genug dauert, um ein aussagekräftiges Röntgenbeugungsbild zu erhalten.

Description

  • Die Erfindung befasst sich mit einem Verfahren zur Überprüfung eines Gepäckstücks mittels eines Röntgenbeugungsverfahrens.
  • Es sind Verfahren bekannt, Gepäckstücke auf gefährliche Inhaltsstoffe mittels Röntgenstrahlung zu überprüfen. Dazu wird das gesamte Gepäckstück mittels eines Scanners durchleuchtet und ein Röntgendurchleuchtungsbild generiert. Im Röntgendurchleuchtungsbild können dann Gegenstände erkannt werden, die eine verdächtige Form aufweisen. Ein solches Verfahren ist zwar mit einem hohen Durchsatz an Gepäckstücken verbunden, jedoch auch mit einer hohen Fehlerquote hinsichtlich des tatsächlichen Inhalts behaftet.
  • Um die Fehlerquote zu senken ist es bekannt, anstatt eines Röntgendurchleuchtungsbildes ein Röntgenbeugungsbild zu generieren. Da bei diesem Verfahren die Molekularstruktur des Kofferinhalts analysiert wird und Merkmale wie die Form und die Dichte ignoriert werden, können gefährliche Stoffe – wie beispielsweise Sprengstoffe – nicht aufgrund einer verharmlosenden Formgebung übersehen werden. Darüber hinaus lösen harmlose Stoffe in der Regel keine Falschalarme aus, selbst wenn sie eine ähnliche Form oder Dichte wie Sprengstoffe besitzen. Allerdings muss beim Röntgenbeugungsverfahren dieser Sicherheitsgewinn mit einem deutlich erhöhten Zeitaufwand erkauft werden. In den bekannten Systemen wird deswegen nur ein Durchsatz von 40 bis 60 Gepäckstücken pro Stunde erreicht.
  • Außerdem ist es bekannt, in einer einzigen Gepäckprüfanlage zuerst Röntgendurchleuchtungsbilder zu erzeugen und einzelne Punkte in Verdachtsregionen zu identifizieren. Diese Punkte werden dann daraufhin überprüft, ob dort verdächtige Stoffe oder Gegenstände vorliegen können. Für alle Punkte, an denen dies der Fall ist, wird dann in derselben Gepäckprüfanlage ein Röntgenbeugungsbild aufgenommen. Dieses Verfahren ist jedoch zeitaufwendig und führt darüber hinaus wegen der lediglich punktförmigen Untersuchung zu einer nicht unerheblichen Anzahl an Falschalarmen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es deswegen, ein Verfahren zur Überprüfung eines Gepäckstücks vorzustellen, das einerseits nur eine geringe Falschalarm-Quote aufweist, aber andererseits einen hohen Durchsatz an Gepäckstücken ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. In einer Gepäckprüfanlage wird zuerst ein Röntgendurchleuchtungsbild eines ganzen Gepäckstücks erstellt. Dies kann in einem sehr geringen Zeitraum erfolgen. Innerhalb des Röntgendurchleuchtungsbilds werden flächenförmige Verdachtsregionen bestimmt, wo gefährliche Stoffe vorhanden sein könnten. Daraufhin wird ein Röntgenbeugungsbild vom Gepäckstück erstellt. Da nicht mehr das gesamte Gepäckstück eindringlich mittels des Röntgenbeugungsverfahrens untersucht werden muss, sondern lediglich kleine vorab bestimmte flächenförmige Verdachtsregionen, wird die benötigte Scanzeit bedeutend verringert. Denn die Scanzeit wird außerhalb der flächenförmigen Verdachtsregionen praktisch auf null reduziert und der Röntgenstrahl ist nur aufgrund der Fahrtzeiten über diese Bereiche dort zu finden. Die damit eingesparte Zeit steht – falls gewünscht – als zusätzliche Scanzeit in den flächenförmigen Verdachtsregionen zur Verfügung, so dass dort aussagekräftige Röntgenbeugungsbilder erstellt worden können. Gleichzeitig wird durch die Verwendung des Röntgenbeugungsverfahrens eine überaus zuverlässige Detektion von gefährlichen Stoffen bzw. das Vorliegen keines gefährlichen Stoffes in einer flächenförmigen Verdachtsregion erzielt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass ein hoher Durchsatz an Gepäckstücken bei hervorragender niedriger Falschalarm-Quote gegeben ist. Im Folgenden wird zur Vereinfachung anstatt von flächenförmigen Verdachtsregionen nur noch von Verdachtsregionen gesprochen.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Verdachtsregionen einer geometrischen Optimierung unterzogen werden, wobei die jeweilige Scanzeit von der Geometrie der Verdachtsregion, der Fahrtzeit des Beugungsstrahls in der Verdachtsregion und der Strahlengeometrie des Beugungsstrahls abhängt. Durch eine solche geometrische Optimierung kann der Scanvorgang des sich anschließenden Röntgenbeugungsverfahrens optimiert werden, da der Röntgenstrahl optimal über die einzelnen Verdachtsregionen geführt werden kann.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass eng beieinander liegende oder sich überdeckende Verdachtsregionen miteinander zu einem Untersuchungsgebiet verschmolzen werden. Dadurch wird die geometrische Optimierung noch verbessert, da die Strahlführung beim Röntgenbeugungsverfahren noch weiter optimiert werden kann.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass eine Verdachtsregion in mehrere Untersuchungsbereiche zerlegt wird. In dem einen oder anderen Fall ist es vorteilhafter, wenn man eine einzige Verdachtsregion in mehrere Untersuchungsbereiche zerlegt, damit eine optimierte Führung des Röntgenstrahls während des Scanvorgangs erfolgen kann. Dies gilt, obwohl in der Regel eine – oben genannte – Verschmelzung von Verdachtsregionen zu einem einzigen Untersuchungsbereich zu kürzeren Scanzeiten führt.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass mindestens eine Verdachtsregion in ihrer Größe optimiert wird. Insbesondere bei der Verschmelzung mehrerer Verdachtsregionen zu einem einzigen Untersuchungsbereich kann es vorteilhaft sein, die Größe einer Verdachtsregion zu ändern – sogar zu vergrößern -, damit eine Geometrie des Scanbereichs vorliegt, die einfacher abgefahren werden kann.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass mindestens eine Verdachtsregion einer inhaltsbasierten Optimierung unterzogen wird, bei der eine Bestimmung des zu erwartenden Röntgenflusses bestimmt wird. Verdachtsregionen oder Teilen davon, bei denen höhere Röntgenflüsse nötig sind, um ein aussagekräftiges Röntgenbeugungsbild zu erhalten, werden mit einer längeren Scanzeit veranschlagt als Bereiche, wo weniger Röntgenfluss nötig ist. Diese unterschiedlichen Scanzeiten fließen dann in die Optimierung des Scanvorgangs mit ein. Vorteilhaft ist es dabei auch, Verdachtsregionen, die überhaupt nicht von Röntgenstrahlung durchdrungen werden können, von dem zu scannenden Bereich auszunehmen und von diesen keine Röntgenbeugungsbilder zu erstellen. Dadurch wird unnötige Zeit bei der Erstellung eines Röntgendurchleuchtungsbildes eingespart, da in diesen undurchdringbaren Bereichen sowieso kein Röntgendurchleuchtungsbild erzeugt werden kann.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass eine zeitoptimierte Scanbahn für die Erstellung des Röntgenbeugungsbildes anhand der aus der geometrischen Optimierung und der inhaltsbasierten Optimierung erhaltenen Daten berechnet wird. Durch die Kombination der aus den beiden genannten Optimierungen erhaltenen Daten kann die Scanbahn so gewählt werden, dass sämtliche Verdachtsregionen optimal durchleuchtet werden und gleichzeitig die Scanzeit möglichst gering gehalten wird.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass zur Bestimmung der Verdachtsregionen das Röntgendurchleuchtungsbild einer vorgeschalteten Gepäckprüfanlage mit darin angegebenen Verdachtsregionen verwendet wird und die Bestimmung der Verdachtsregionen mittels eines Vergleichs eines zusätzlichen Röntgendurchleuchtungsbildes, das in der Gepäckprüfanlage aufgenommen wird, mit dem Röntgendurchleuchtungsbild erfolgt. Dadurch ist es möglich, ein von einem vorher in einer anderen Gepäckprüfanlage aufgenommenes Durchleuchtungsbild heranzuziehen und somit die aus dieser ersten Gepäckprüfungsanlage gewonnenen Daten für die zweite Gepäckprüfungsanlage zu verwenden, wodurch eine Zeitersparnis eintritt, da in der zweiten Gepäckprüfungsanlage nicht noch einmal das gesamte in der ersten Gepäckprüfungsanlage durchgeführte Verfahren wiederholt werden muss.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass zur Steuerung des Beugungsscans dreidimensional aufgelöste Dichteinformationen einer vorgeschalteten Gepäckprüfanlage mit CT-Technik verwendet werden. Dadurch wird eine noch größere Sicherheit hinsichtlich der Vermeidung von Falschalarmen erreicht, da die gefährlichen Stoffe noch besser identifiziert werden können.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Röntgendurchleuchtungsbild von einem Linescanner, einem Kegelmantelstrahl oder einem Fächerstrahl erzeugt wird. Damit wird in besonders einfacher Art und Weise und in bewährter Manier schnell ein Röntgendurchleuchtungsbild erzeugt, so dass auf jahrzehntelange Erfahrungen zurückgegriffen werden kann und die jeweiligen Verdachtsregionen sehr gut bestimmt werden können. Vorteilhafterweise handelt es sich bei dem Röntgendurchleuchtungsbild um ein monoenergetisches oder Doppelenergie-Durchleuchtungsbild.
  • Mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens sowie den ausgeführten Weiterbildungen dieses Verfahrens ist eine Identifikation gefährlicher Stoffe in einem Gepäckstück sehr zuverlässig und dennoch schnell möglich.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung werden weiter anhand der Zeichnung erläutert. Im Einzelnen zeigen:
  • 1 ein Ablaufdiagramm eines Teils des erfindungsgemäßen Verfahrens,
  • 2 eine schematische Darstellung eines geometrischen Optimierungsprozesses und
  • 3 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Verfahrens mit optionaler Vorschaltung einer weiteren Gepäckprüfanlage.
  • In 1 ist ein prinzipielles Verfahren eines bildgesteuerten Röntgenbeugungsscans dargestellt. Hierfür weist eine Gepäckprüfanlage 2 (siehe 3) neben einem Röntgenbeugungsscanner einen Prescanner oder Linescanner auf, der vom zu untersuchenden Gepäckstück 1 ein Durchleuchtungsbild erzeugt. In diesem Durchleuchtungsbild erfolgt eine Bestimmung 8 der Verdachtsregionen.
  • Daran schließt sich eine geometrische Optimierung 9 an. Hierfür wird die Strahlengeometrie des Beugungsstrahles berücksichtigt. Zusätzlich werden auch die Fahrt- und die Scanzeiten für die Erstellung des noch aufzunehmenden Röntgenbeugungsbildes bestimmt. Das Ziel besteht darin, möglichst effizient die festgestellten Verdachtsregionen 4, 5, 6 (siehe 2) zu untersuchen, ohne dabei Zeiteinbußen in Kauf nehmen zu müssen für Zeiten, in denen der Röntgenstrahl sich außerhalb der Verdachtsregionen 4, 5, 6 befindet. Dieser Schritt wird in 1 als Analyse 10 des Durchleuchtungsbilds bezeichnet.
  • In einer zweiten Phase erfolgt eine inhaltsbasierte Optimierung 11. Dies bedeutet, dass die Bereiche in den Verdachtsregionen bestimmt werden, die eine höhere Quantenausbeute benötigen, also eine längere Zeit der Röntgenstrahlung ausgesetzt werden müssen, damit ein Röntgenbeugungsbild eine hinreichend gute spektrale Qualität aufweist. Darüber hinaus erfolgt unter Umständen eine Ausblendung von Regionen, von denen man weiß, dass eine Durchleuchtung nicht möglich ist. Da dadurch jedoch überhaupt nichts über die Inhaltsstoffe in dieser Region ausgesagt wird, muss dies vorab vom Nutzer gewünscht werden. Ergeben sich durch die inhaltsbasierte Optimierung 11 andere Scanwege als aufgrund der geometrischen Optimierung 9, erfolgt eine Wiederholung 12 der geometrischen Optimierung, um die Scanzeiten noch einmal zu reduzieren.
  • Nachdem die Optimierungsvorgänge durchgeführt wurden, erfolgt der Beugungsscan 13. Sollte es danach noch weiteren Untersuchungsbedarf geben, erfolgt eine Wiederholung 14 des Optimierungsalgorithmus.
  • Durch das vorbeschriebene Verfahren wird die Röntgenbeugungsanalyse zeitlich mit Hilfe der gewonnenen Bildinformationen optimiert.
  • In 2 ist dargestellt, wie eine solche zeitliche Optimierung aufgrund der Änderungen der Bereiche, in denen eine substantielle Röntgenbeugung durchgeführt wird, mittels Änderungen des zu scannenden Volumens, nämlich der Verdachtsregionen 4, 5, 6, 4', 5', erfolgt. Die Optimierung wird dadurch erreicht, dass zunächst die Scanbahn, also die räumliche Abfolge der Analyse, optimiert wird. Hierfür werden die zweite Verdachtsregion 5 und die dritte Verdachtsregion 6, die eng beieinander liegen, zu einer einzigen zweiten optimierten Verdachtsregion 5' verschmolzen. Außer bei eng beieinander liegenden Verdachtsregionen kann dies ebenso gut für sich überdeckende Bereiche durchgeführt werden.
  • Genauso gut ist es jedoch möglich, dass eine andere Verdachtsregion (nicht dargestellt) in mehrere optimierte Verdachtsregionen aufgeteilt wird, wenn sich eine Analyse der beiden aufgeteilten Bereiche als zeitlich sinnvoller erweist.
  • Ein weiterer Fall der geometrischen Optimierung 9 ist bezüglich der ersten Verdachtsregion 4 dargestellt. Diese erste Verdachtsregion 4 wird im Rahmen der geometrischen Optimierung 9 in ihrer Größe reduziert.
  • Innerhalb der zwei optimierten Verdachtsregionen 4', 5' werden unterschiedliche Scangeschwindigkeiten definiert. Beispielsweise wird die erste optimierte Verdachtsregion 4', in der sich ein Radio befindet, länger analysiert als die zweite optimierte Verdachtsregion 5'.
  • Da nicht das gesamte Gepäckstück 1 ausführlich gescannt werden muss, sondern nur sehr kleine, vorher festgelegte optimierte Verdachtsregionen 4', 5', ist die benötigte Scanzeit bedeutend geringer. Dies gilt sogar dann noch, wenn die optimierten Verdachtsregionen 4', 5' mit einer geringeren Scangeschwindigkeit durchfahren werden, als dies beim bislang praktizierten gleichmäßigen Scannen des gesamten Gepäckstücks 1 der Fall war. Selbst dann ist der Zeitgewinn enorm, da es sich nur um kleine Volumina handelt, die substantiell gescannt werden müssen; über die außerhalb der Verdachtsregionen liegenden Bereiche fährt der Röntgenstrahl so schnell wie möglich hinweg.
  • In 3 ist das erfindungsgemäße Verfahren zusammenfassend dargestellt. Es wird zuerst das Verfahren erläutert, ohne auf die optionale Verwendung einer vorgeschalteten Gepäckprüfanlage 3 einzugehen.
  • Das in der Gepäckprüfanlage 2 aufgenommene Durchleuchtungsbild des Gepäckstücks 1 wird einer Vorverarbeitung 7 unterzogen. Es schließt sich die Bestimmung 8 der Verdachtsregionen an. Im Anschluss daran wird der Optimierungsalgorithmus durchgeführt, der anhand 1 schon beschrieben wurde. Es erfolgt eine geometrische Optimierung 9 sowie eine inhaltsbasierte Optimierung 11, zwischen denen eine Analyse 10 des Durchleuchtungsbildes vorgenommen wird. Im Anschluss daran erfolgt der Röntgenbeugungsscan 13 entlang des optimierten Fahrtwegs über das gesamte Gepäckstück 1 jeweils mit den ermittelten Geschwindigkeiten, je nachdem, ob der Röntgenstrahl über eine Verdachtsregion streicht oder sich außerhalb einer solchen befindet. Sind aufgrund der Analyse weitere Scans notwendig, z.B. weil ein Sprengstoffverdacht noch nicht richtig aufgelöst werden konnte, wird eine Wiederholung 14 des Optimierungsalgorithmus aufgerufen.
  • Optional kann auch auf die Daten einer vorgeschalteten Gepäckprüfanlage 3 zurückgegriffen werden. Normalerweise ist einem Röntgenbeugungsgerät eine Vorstufe vorgeschaltet, da das Scannen von Gepäckstücken in einer solchen vorgeschalteten Gepäckprüfanlage 3 bedeutend schneller mittels Röntgendurchleuchtungsbildern erfolgen kann. Wird ein Gepäckstück 1 dort als verdächtig eingestuft, so wird es zum weiteren Überprüfen an die Gepäckprüfanlage 2 weitergegeben, in der dann ein Röntgenbeugungsverfahren durchgeführt wird, um genauere Aufschlüsse über den Inhalt des Gepäckstücks 1 zu erhalten. Regelmäßig werden in der vorgeschalteten Gepäckprüfanlage 3 schon die Verdachtsregionen 4, 5, 6 ermittelt. Diese Informationen können an die Gepäckprüfanlage 2 weitergegeben werden, so dass mittels des dort erstellten Durchleuchtungsbildes eine einfachere und schnellere Bestimmung 8 der Lage der Verdachtsregionen 4, 5, 6 in dieser Gepäckprüfanlage 2 erfolgen kann. Dies ist nicht trivial, da sich die Lage des Gepäckstücks 1 zwischen der vorgeschalteten Gepäckprüfanlage 3 und der Gepäckprüfanlage 2 regelmäßig geändert hat und andere Abbildungsgeometrien für die Durchleuchtungsbilder vorliegen. Mittels spezieller Verfahren, die jedoch nicht Gegenstand der vorliegenden Anmeldung sind, ist es jedoch möglich, die Verdachtsregionen 4, 5, 6, die in der vorgeschalteten Gepäckprüfanlage 3 bestimmt wurden, zuverlässig im Durchleuchtungsbild der Gepäckprüfanlage 2 zu lokalisieren. Daran schließt sich. dann der oben beschriebene Optimierungsalgorithmus und die Durchführung des Beugungsscans 13 an.
  • Die Steuerung des Röntgenbeugungsscans 13 kann dabei sowohl mittels einer Analyse eines monoenergetischen als auch eines Doppelenergie-Durchleuchtungsbildes erfolgen. Dies gilt auch, wenn anstatt eines mehrere monoenergetische oder Doppelenergie-Durchleuchtungsbilder zur Steuerung herangezogen werden. Die Steuerung des Röntgenbeugungsscans 13 kann des weiteren unter Verwendung von dreidimensional aufgelösten Dichteinformationen eines Vorstufengeräts mit Computed Tomography-Technik (CT-Technik) erreicht werden.
  • Zusammenfassend kann gesagt werden, dass mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens eine deutliche Reduzierung der Scanzeit bei der Durchführung eines Röntgenbeugungsscans 13 zu erzielen ist, was in einer bedeutend höheren Durchsatzrate an Gepäckstücken 1 durch die Gepäckprüfanlage 2 resultiert, und gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit von Falschalarmen deutlich reduziert werden kann.
  • 1
    Gepäckstück
    2
    Gepäckprüfanlage
    3
    Vorgeschaltete Gepäckprüfanlage
    4
    Erste Verdachtsregion
    4'
    Erste optimierte Verdachtsregion
    5
    Zweite Verdachtsregion
    5'
    Zweite optimierte Verdachtsregion
    6
    Dritte Verdachtsregion
    7, 7a
    Vorverarbeitung
    8
    Bestimmung der Verdachtsregionen
    9
    Geometrische Optimierung
    10
    Analyse des Durchleuchtungsbildes
    11
    Inhaltsbasierte Optimierung
    12
    Wiederholung der Optimierung
    13
    Röntgenbeugungsscan
    14
    Wiederholung des Optimierungsalgorithmus

Claims (14)

  1. Verfahren zur Überprüfung eines Gepäckstücks (1), bei dem zuerst ein Röntgendurchleuchtungsbild des gesamten Gepäckstücks (1) erstellt wird, daran anschließend flächenförmige Verdachtsregionen (4, 5, 6) im Röntgendurchleuchtungsbild bestimmt werden und die Scanzeit während der anschließenden Erstellung eines Röntgenbeugungsbildes davon abhängt, ob der Röntgenstrahl sich gerade in einer flächenförmige Verdachtsregion (4, 5, 6) befindet, wobei die Scanzeit außerhalb einer flächenförmigen Verdachtsregion (4, 5, 6) gegen null geht und innerhalb einer flächenförmigen Verdachtsregion (4, 5, 6) lange genug dauert, um ein aussagekräftiges Röntgenbeugungsbild zu erhalten.
  2. Verfahren zur Überprüfung eines Gepäckstücks (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die flächenförmigen Verdachtsregionen (4, 5, 6) einer geometrischen Optimierung (9) unterzogen werden, wobei die jeweilige Scanzeit von der Geometrie der flächenförmigen Verdachtsregion (4, 5, 6), der Fahrtzeit des Beugungsstrahls in der flächenförmigen Verdachtsregion (4, 5, 6) und der Strahlengeometrie des Beugungsstrahls abhängt.
  3. Verfahren zur Überprüfung eines Gepäckstücks (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass eng beieinander liegende oder sich überdeckende flächenförmige Verdachtsregionen (5, 6) miteinander zu einem Untersuchungsbereich (5') verschmolzen werden.
  4. Verfahren zur Überprüfung eines Gepäckstücks (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine flächenförmige Verdachtsregion in mehrere Untersuchungsbereiche zerlegt wird.
  5. Verfahren zur Überprüfung eines Gepäckstücks (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine flächenförmige Verdachtsregion (4) in ihrer Größe optimiert wird.
  6. Verfahren zur Überprüfung eines Gepäckstücks (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine flächenförmige Verdachtsregion (4, 5, 6) einer inhaltsbasierten Optimierung (11) unterzogen wird, bei der eine Bestimmung des zu erwartenden Röntgenflusses bestimmt wird.
  7. Verfahren zur Überprüfung eines Gepäckstücks (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Scanzeit für jede flächenförmige Verdachtsregion (4, 5, 6) in Abhängigkeit von dem zu erwartenden Röntgenfluss festgelegt wird.
  8. Verfahren zur Überprüfung eines Gepäckstücks (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass von den nicht durchdringbaren flächenförmigen Verdachtsregionen kein Röntgenbeugungsbild erstellt wird.
  9. Verfahren zur Überprüfung eines Gepäckstücks (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine zeitoptimierte Scanbahn für die Erstellung des Röntgenbeugungsbildes anhand der aus der geometrischen Optimierung (9) und der inhaltsbasierten Optimierung (11) erhalten Daten berechnet wird.
  10. Verfahren zur Überprüfung eines Gepäckstücks (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bestimmung der flächenförmigen Verdachtsregionen (4, 5, 6) das Röntgendurchleuchtungsbild einer vorgeschalteten Gepäckprüfanlage (3) mit darin angegebenen flächenförmigen Verdachtsregionen (4, 5, 6) verwendet wird und die Bestimmung der flächenförmigen Verdachtsregionen (4, 5, 6,) mittels eines Vergleichs eines zusätzlichen Röntgendurchleuchtungsbildes, das in der Gepäckprüfanlage (2) aufgenommen wird, mit dem Röntgendurchleuchtungsbild erfolgt.
  11. Verfahren zur Überprüfung eines Gepäckstücks (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass aus dem Röntgendurchleuchtungsbild Informationen zu extrahierbaren Objekten, wie deren geschätztes Volumen, für die Prüfentscheidung herangezogen werden.
  12. Verfahren zur Überprüfung eines Gepäckstücks (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass zur Steuerung des Beugungsscans (13) dreidimensional aufgelöste Dichteinformationen einer vorgeschalteten Gepäckprüfanlage (3) mit CT-Technik verwendet werden.
  13. Verfahren zur Überprüfung eines Gepäckstücks (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Röntgendurchleuchtungsbild von einem Linescanner, einem Kegelmantelstrahl oder einem Fächerstrahl erzeugt wird.
  14. Verfahren zur Überprüfung eines Gepäckstücks (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Röntgendurchleuchtungsbild mindestens ein monoenergetisches oder Doppelenergie-Durchleuchtungsbild ist.
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