DE102005002085B4 - Seitenairbageinrichtung - Google Patents

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Abstract

Seitenairbageinrichtung für ein Fahrzeug (410) mit einem Airbag (10), der im Unfallfall entfaltet wird und im entfalteten Zustand einen Seitenwandabschnitt (400') des Fahrzeugs (410) abdeckt, wobei – die Seitenairbageinrichtung Entfaltungssteuerungsmittel aufweist, die den Airbag (10) bei dessen Entfalten um ein im Bereich des Seitenwandabschnitts (400') befindliches Hindernis (430) herumlenken, und – die Entfaltungssteuerungsmittel dadurch gebildet sind, dass der entfaltete Airbag (10) in Fahrzeugquerrichtung gekrümmt ausgeformt ist, indem • der Gassackzuschnitt des Airbags (10) asymmetrisch ausgestaltet ist, und/oder • der Airbag (10) eine. dem Fahrzeuginsassen zugewandte und eine dem Fahrzeuginsassen abgewandte Materiallage aufweist und die beiden Materiallagen unterschiedliche Konturen aufweisen und/oder asymmetrisch verbunden sind.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Seitenairbageinrichtung für ein Fahrzeug mit einem Airbag, der im Unfallfall entfaltet wird und im entfalteten Zustand einen Seitenwandabschnitt des Fahrzeugs abdeckt.
  • Eine derartige Seitenairbageinrichtung ist beispielsweise aus der US-Patentschrift 6,695,340 B2 bekannt. Diese vorbekannte Seitenairbageinrichtung weist zum Schutz eines Fahrzeuginsassen einen Gasgenerator auf, der im Unfallfall einen Airbag der Seitenairbageinrichtung aufbläst. Der Airbag deckt im entfalteten Zustand einen Seitenwandabschnitt des Fahrzeugs ab, wodurch ein Aufschlagen des Fahrzeuginsassen, insbesondere des Kopfes des Fahrzeuginsassen, auf den Seitenwandabschnitt verhindert wird. Der Airbag weist neben seiner den Seitenwandabschnitt abdeckenden Hauptkammer bzw. Nutzkammer fingerähnliche Vorsprünge auf, die dazu dienen sollen, ein Wegbiegen der Hauptkammer von der Seitenwand zu verhindern.
  • Aus der DE 102 51 681 A1 ist eine Seitenairbageinrichtung bekannt, bei der sich eine Klappe beim Entfaltungsvorgang über störende Fahrzeugkonturen legt und so dem Gassack hilft, bei seiner Entfaltung die Fahrzeugkonturen schnell und sicher zu überwinden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Seitenairbageinrichtung anzugeben, die ein großes Maß an Sicherheit für den zu schützenden Fahrzeuginsassen bietet. Insbesondere soll bei der Seitenairbageinrichtung sichergestellt sein, dass sich der Airbag (= Gassack) stets zuverlässig entfaltet.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Airbag mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben.
  • Danach ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Seitenairbageinrichtung Entfaltungssteuerungsmittel aufweist, die den Airbag bei dessen Entfalten um ein im Bereich des Seitenwandabschnitts befindliches Hindernis herumlenken. Die Entfaltungssteuerungsmittel sind dadurch gebildet, dass der entfaltete Airbag in Fahrzeugquerrichtung gekrümmt ausgeformt ist, indem der Gassackzuschnitt des Airbags asymmetrisch ausgestaltet ist und/oder der Airbag eine dem Fahrzeuginsassen zugewandte und eine dem Fahrzeuginsassen abgewandte Materiallage aufweist und die beiden Materiallagen unterschiedliche Konturen aufweisen und/oder asymmetrisch verbunden sind.
  • Unter den Begriffen „Seitenwand” und „Seitenwandabschnitt” werden nachfolgend alle Arten von Seitenwandbereichen eines Fahrzeugs verstanden, sei es der Bereich einer Fahrzeugsäule, einer Seitenscheibe oder eines beliebigen anderen Bereichs.
  • Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Seitenairbageinrichtung ist darin zu sehen, dass stets ein vollständiges und zuverlässiges Entfalten des Airbags sichergestellt ist; denn der Airbag wird ein etwaiges Hindernis durch die erfindungsgemäßen Entfaltungssteuerungsmittel zuverlässig „umgehen”.
  • Erfinderseitig wurde festgestellt, dass besonders die Fahrzeugsäulenverkleidung ein erhebliches Hindernis beim Entfalten eines Seitenairbags darstellt. Insbesondere die Verkleidung der so genannten B-Säule erschwert und verzögert bei handelsüblichen Seitenairbageinrichtungen regelmäßig das Entfalten eines im Dachbereich und damit oberhalb der Fahrzeugsäulenverkleidung seitlich angebrachten Airbags. Um dieses Problem zu lösen, ist gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Seitenairbageinrichtung vorgesehen, dass die Entfaltungssteuerungsmittel derart ausgestaltet sind, dass sie den Airbag um eine Fahrzeugsäulenverkleidung als Hindernis herumlenken. Ist der Gassack also oberhalb der Fahrzeugsäulenverkleidung angebracht, so sind die Entfaltungssteuerungsmittel vorzugsweise derart ausgestaltet, dass sie den Airbag bei dessen nach unten gerichtetem Entfaltungsvorgang an der Fahrzeugsäulenverkleidung vorbeilenken.
  • Um sicherzustellen, dass der Airbag im Bereich außerhalb von Hindernissen richtig, also möglichst dicht an dem abzudeckenden Seitenwandabschnitt positioniert wird, sind die Entfaltungssteuerungsmittel bevorzugt derart ausgestaltet, dass sie den Airbag im Bereich außerhalb des Hindernisses in Richtung Seitenwandabschnitt drücken.
  • Im Hinblick auf eine möglichst optimale Positionierung des Airbags sind die Entfaltungssteuerungsmittel durch eine gekrümmte Formgestaltung des Airbags gebildet; konkret ist der entfaltete Airbag im Bereich von Hindernissen bevorzugt von diesen weggekrümmt und außerhalb von Hindernissen zum abzudeckenden Seitenwandabschnitt hingekrümmt. Der entfaltete Airbag ist demgemäß somit vorzugsweise in Fahrzeugquerrichtung – also in oder entgegen der Fahrzeugquerrichtung – gekrümmt und weist beispielsweise eine Art „S-Form” auf.
  • Die Krümmung des Airbags wird dadurch erreicht, dass der Gassackzuschnitt des Airbags asymmetrisch ausgestaltet ist. Ist der Airbag mit einer dem Fahrzeuginsassen zugewandten und einer dem Fahrzeuginsassen abgewandten Materiallage ausgestattet, so weisen diese beiden Materiallagen unterschiedliche Konturen auf und/oder sind asymmetrisch verbunden.
  • Um eine Asymmetrie und damit eine Verkrümmung des Airbags zu erreichen, sind darüber hinaus auch weitere Maßnahmen geeignet, von denen nachfolgend die besonders geeigneten beispielhaft erwähnt werden sollen: Beispielsweise ist es möglich, dass zumindest eine der beiden Materiallagen einseitig gerafft ist und/oder dass zumindest eine der beiden Materiallagen durch Einbringen, insbesondere Einnähen oder Einkleben, einer Materialfalte verkürzt ist. Alternativ oder auch zusätzlich kann z. B. in zumindest einer der beiden Materiallagen eine Umfaltung vorgenommen sein. Alternativ oder auch zusätzlich kann in zumindest einer der beiden Materiallagen zusätzliches Airbagmaterial eingesetzt. sein, beispielsweise „linsen”-förmiges, Airbagmaterial.
  • In einer Ausgestaltung weist der Airbag neben einer den Seitenwandabschnitt abdeckenden Nutzkammer zusätzlich mindestens eine Positionierkammer auf, die in Kombination mit den in Anspruch 1 genannten Maßnahmen – nämlich den erläuterten Krümmungen im Airbag – die Entfaltungssteuerungsmittel bilden. Beispielsweise verdreht oder verkippt die Positionierkammer die Nutzkammer. Im Bereich eines potentiellen Hindernisses wird die Positionierkammer vorzugsweise an der dem Fahrzeuginsassen abgewandten Seite des Airbags entfaltet; dadurch wird erreicht, dass die Positionierkammer die Nutzkammer in Richtung zum Fahrzeuginsassen drückt und damit vom Hindernis wegdrückt.
  • In Bereichen außerhalb von Hindernissen können außerdem zusätzliche Positionierkammern so an der dem Fahrzeuginsassen zugewandten Seite des Airbags entfaltet werden, dass diese die Nutzkammer in Richtung des abzudeckenden Seitenwandabschnitts drücken. Eine solche Anordnung zusätzlicher Positionierkammern ist in Bereichen außerhalb von Hindernissen zu empfehlen, um zu erreichen, dass der Airbag in Richtung des abzudeckenden Seitenwandabschnitts gedrückt wird und nicht absteht.
  • Besonders einfach und damit vorteilhaft lassen sich die Positionierkammer und die Nutzkammer herstellen, wenn das Airbagmaterial der Positionierkammer und das Airbagmaterial der Nutzkammer auf unterschiedlichen Seiten einer durch Befestigungspunkte des Airbags gebildeten, gedachten Linie liegen.
  • Bevorzugt bildet die Positionierkammer außerdem einen zusätzlichen Schutzbereich, durch den der Kopf des Fahrzeuginsassen vor einem Auftreffen auf dem Dachrahmen des Fahrzeugs geschützt wird. Die Positionierkammer weist in diesem Falle eine „Doppelfunktion” auf, nämlich die Funktion des Positionierens bzw. Herumlenkens des Airbags um Hindernisse und darüber hinaus eine unmittelbare Schutzfunktion durch ein Abdecken eines Dachrahmenbereichs des Fahrzeugs.
  • Der Airbag kann in der Seitenairbageinrichtung beispielsweise derart untergebracht sein, dass die Materiallagen der Positionierkammer zusammen mit den Materiallagen der Nutzkammer eingefaltet werden; alternativ ist auch ein separates Falten der beiden Kammern möglich. Bezüglich des Faltens des Airbags wird es als vorteilhaft angesehen, wenn die Materiallagen der Nutzkammer durch Rollen zusammengefaltet und/oder zik-zak-gefaltet werden.
  • Die Materiallagen der Positionierkammer(n) können um die zusammengefalteten Materiallagen der Nutzkammer beispielsweise auch ganz oder teilweise herumgewickelt werden.
  • Im Übrigen können die Entfaltungssteuerungsmittel auch ein oder mehrere Steuerbänder umfassen, die das Entfalten des Airbags steuern. Vorzugsweise ist die Länge eines solchen Steuerbandes kleiner als der Abstand der Befestigungspunkte des Steuerbands am Gassack in dessen entfaltetem Zustand. Die Steuerbänder können beispielsweise mit dem Gassack zusammen eingefaltet werden; alternativ können die Steuerbänder auch um den zusammengefalteten Gassack herumgelegt werden.
  • Vorzugsweise reißen die Steuerbänder bei Überschreiten einer vordefinierten Belastung vom Gassack ab; ein solches Abreißen kann beispielsweise vorgesehen sein, nachdem der Airbag beim Entfalten an dem zu „umschiffenden” Hindernis durch das jeweilige Steuerband vorbeigeführt wurde und die Steuerbänder für die weitere Funktion des Airbags ohne Belang sind oder nachteilig wären.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen erläutert; dabei zeigen
  • 1, 1A ein Beispiel einer Seitenairbageinrichtung nach dem Stand der Technik mit einem symmetrischen Airbag,
  • 2, 2A ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Seitenairbageinrichtung mit einem asymmetrischen Airbag durch gerafftes Überschussgewebe,
  • 3, 3A, 3B ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Seitenairbageinrichtung mit einem asymmetrischen Airbag durch eingesetztes Zusatzgewebe,
  • 44E ein Beispiel einer Seitenairbageinrichtung mit zwei Positionierkammern, dabei zeigen
  • 4 eine Draufsicht auf die Gewebelagen des Airbags vor dem Zusammenlegen des Airbags,
  • 4A die Seitenairbageinrichtung im Schnitt AA gemäß 4,
  • 4B die Seitenairbageinrichtung im Schnitt BB gemäß 4,
  • 4C die Seitenairbageinrichtung im Schnitt AA gemäß 4 in ihrem im Fahrzeug eingebauten Zustand,
  • 4D die Seitenairbageinrichtung im Schnitt AA gemäß 4 im teilweise entfalteten Zustand und
  • 4E die Seitenairbageinrichtung im Schnitt BB gemäß 5 im teilweise entfalteten Zustand, sowie
  • 55C ein Beispiel einer Seitenairbageinrichtung mit einem Positionierband.
  • In den Figuren werden für identische oder vergleichbare Komponenten stets dieselben Bezugszeichen verwendet.
  • In der 1 erkennt man einen Airbag (Gassack) 10 nach dem Stand der Technik. Der Airbag 10 umfasst zwei Materiallagen 20 und 30 aus Gewebe, also Gewebelagen. Die beiden Materiallagen 20 und 30 weisen jeweils dieselbe Kontur auf und sind unter anderem durch Nähte 40 und 50 symmetrisch vernäht. Es bildet sich somit ein Airbag, der im entfalteten Zustand in Fahrzeug-Y-Richtung ungekrümmt ist und somit bezüglich seiner Querschnittsebene symmetrisch ausgebildet ist.
  • Da der Airbag 10 in Fahrzeugquerrichtung (Fahrzeug-Y-Richtung) ungekrümmt ist, kann es bei der Entfaltungsbewegung des Airbags nach unten – also in Fahrzeug-Z-Richtung – dazu kommen, dass der Airbag 10 gegen ein vertikales Hindernis stößt. Ist der Airbag 10 beispielsweise oberhalb einer Säulenverkleidung des Fahrzeugs, beispielsweise oberhalb der Verkleidung der B-Säule, angeordnet, so kann der Airbag 10 beim Entfalten gegen diese Säulenverkleidung stoßen, wodurch das Entfalten des Airbags 10 behindert, zumindest verzögert wird.
  • Die Materiallagen 20 und 30 des Airbags 10 sind im unaufgeblasenen Zustand nochmals in der 1A gezeigt.
  • In der 2 ist ein erstes Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Seitenairbageinrichtung dargestellt. Man erkennt, dass die beiden Materiallagen 20 und 30 durch die beiden Nähte 40 und 50 asymmetrisch miteinander vernäht sind; konkret ist ein Abschnitt 20' der Materiallage 20 größer als der diesem Abschnitt 20' gegenüber liegende Abschnitt 30' der Materiallage 30. Aufgrund dieses Größenunterschiedes der beiden Materiallagen kommt es zu einer Krümmung des Airbags 10 beim Entfalten. Diese Krümmung ist in der 2 mit dem Bezugszeichen 60 angedeutet; dadurch, dass der Abschnitt 30' kleiner als der Abschnitt 20' bemessen ist, wird der Airbag 10 in der 2 also nach rechts gekrümmt. Würde sich in der 2 auf der linken Seite ein Hindernis befinden, das beispielhaft nur durch das Bezugszeichen 70 angedeutet ist, so würde der Airbag 10 beim Entfalten dieses Hindernis 70 „umgehen”; das Entfalten des Airbags 10 würde somit durch das Hindernis 70 nicht behindert werden.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß der 2 werden durch die Ausgestaltung der Materiallagen 20 und 30 bzw. durch deren Verarbeitung – hier Schaffen eines Überschussgewebes auf einer Materiallagenseite durch einseitiges Raffen einer Materiallage – Entfaltungssteuerungsmittel gebildet, die eine Airbagkrümmung hervorrufen.
  • Die beiden Materiallagen 20 und 30 sind im nicht aufgeblasenen Zustand des Airbags 10 zum besseren Verständnis nochmals in der 2A gezeigt. Man erkennt insbesondere den „gerafften” Materialbereich 20' der Materiallage 20.
  • In der 3 ist ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt. Man sieht, dass die Materiallage 20 unterbrochen ist und ein zusätzliches Gewebestück 100 eingenäht ist. Diese Gewebestück 100 führt zu einer Vergrößerung des Abschnitts 20' der Materiallage 20 und damit zu einer Asymmetrie, die der durch einseitiges Raffen bewirkten Asymmetrie gemäß den 2 und 2A von der Wirkung her vergleichbar ist. Konkret wird ebenfalls eine Wölbung bzw. Krümmung des Gassacks 10 hervorgerufen, die mit einem Pfeil mit dem Bezugszeichen 60 visualisiert ist. Die 3A zeigt die Materiallagen im gasleeren Zustand.
  • Die 3B zeigt den Airbag 10 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel im aufgeblasenen Zustand in einer dreidimensionalen Darstellung. Man erkennt, dass durch die Asymmetrie und die damit einhergehende Krümmung des Airbags erreicht wird, dass der Airbag abschnittsweise einen größeren Abstand von der abzudeckenden Fahrzeugseitenwand aufweist als an seinen übrigen Abschnitten.
  • Anhand der 4 bis 4E wird nun ein Beispiel einer Seitenairbageinrichtung erläutert, das für sich genommen kein Ausführungsbeispiel der Erfindung darstellt, jedoch mit erfindungsgemäßen Ausführungsbeispielen kombinierbar ist.
  • In der 4 sieht man die beiden Materiallagen 20 und 30 des Airbags 10 in der Draufsicht. Durch Befestigungspunkte 150, beispielsweise Befestigungslöcher, des Airbags 10 wird eine fiktive bzw. gedachte Befestigungslinie 160 gebildet, entlang derer der Airbag 10 beispielsweise im Bereich eines seitlichen Dachholmes des Fahrzeugs angebracht wird. Außerdem erkennt man in der 4 Verbindungsbereiche 170, in denen die beiden Materiallagen 20 und 30 miteinander verbunden sind. Die Verbindungsbereiche 170 können beispielsweise durch Nähte oder Klebeverbindungen gebildet sein; im Falle von Nahtverbindungen sind diese vorzugsweise abgedichtet, zum Beispiel mit auf den beiden Materiallagen 20 und 30 aufgebrachten Silikonspuren.
  • Die beiden Materiallagen 20 und 30 weisen jeweils drei Gassackabschnitte auf, die in der 4 mit den Bezugszeichen 200, 210 und 210' bezeichnet sind. Die Gassackabschnitte 200 der beiden Materiallagen 20 und 30 befinden sich unterhalb der Befestigungslinie 160 und bilden eine Nutzkammer 220 des Airbags 10. Die Nutzkammer 220 entfaltet sich im Falle eines Unfalls an der Seitenwand des Fahrzeugs und bildet einen den Fahrzeuginsassen schützenden Abschnitt des Airbags 10.
  • Die beiden Gassackabschnitte 210 und 210' der beiden Materiallagen 20 und 30 bilden Entfaltungssteuerungsmittel; konkret bilden die beiden Gassackabschnitte 210 und 210', die jeweils oberhalb der Befestigungslinie 160 angeordnet sind, zwei Positionierkammern 230 und 230' des Airbags 10. Die Funktionsweise der beiden Positionierkammern wird im Zusammenhang mit den 4A bis 4E erläutert.
  • Die 4A und 4B zeigen beispielhaft, wie die Materiallagen 20 und 30 des Airbags 10 zusammengelegt werden können; 4A zeigt dabei den Airbag 10 im Querschnitt entlang der Schnittlinie AA gemäß der 4 und die 4B den Airbag 10 im Querschnitt entlang der Schnittlinie BB gemäß der 4. Man erkennt, dass die Gassackabschnitte 200 der beiden Materiallagen 20 und 30 zusammengerollt sind; alternativ könnten die beiden Gassackabschnitte 200 auch zik-zak-gefaltet oder gerollt und zik-zak-gefaltet sein.
  • Die Gassackabschnitte 210 und 210' der beiden Materiallagen 20 und 30 sind bei dem Ausführungsbeispiel gemäß der 4 nicht mit den Gassackabschnitten 200 zusammengerollt, sondern um die aus den Gassackabschnitten 200 gebildeten Materialrolle 250 herumgelegt. Selbstverständlich könnten die Gassackabschnitte 210 und 210' auch auf andere Weise zusammengelegt werden, beispielsweise könnten sie in die Materialrolle 250 mit eingelegt oder eingerollt werden; wichtig ist jedoch, dass sich der Airbag 10 schnellstmöglich entfalten kann, um einen optimalen Schutz für den Fahrzeuginsassen sicherzustellen.
  • In den beiden 4A und 4B sieht man außerdem, dass die beiden Gassackabschnitte 210 und 210 unterschiedlich um die Materialrolle 250 herumgelegt sind. So ist der Gassackabschnitt 210 entgegen dem Uhrzeigersinn (Pfeilrichtung 300) und der Gassackabschnitt 210' entlang des Uhrzeigersinns (Pfeilrichtung 300') um die Materialrolle 250 herumgelegt. Der Vorteil dieser unterschiedlichen Behandlung der beiden Gassackabschnitte 210 und 210' wird nachfolgend im Zusammenhang mit den 4C bis 4E erläutert.
  • In der 4C sieht man den Airbag 10 im „eingebauten” Zustand im Querschnitt entlang der Schnittlinie AA (von hinten gesehen). Man erkennt einen Abschnitt 400' einer Fahrzeugseitenwand 400 eines nur teilweise dargestellten Fahrzeugs 410 sowie eine Fahrzeugsäule 420 des Fahrzeugs 410; bei der Fahrzeugsäule 420 kann es sich beispielsweise um eine B-Säule des Fahrzeugs 410 handeln. Die Fahrzeugsäule 420 ist beispielsweise aus optischen Gründen mit einer Säulenverkleidung 430 verkleidet, die sich bis zu einer oberen Stelle 440 der Seitenwand erstreckt.
  • Oberhalb dieser oberen Stelle 440 ist der Airbag 10 innerhalb einer Seitenairbageinrichtung des Fahrzeugs 410 montiert. Man erkennt die Materialrolle 250 sowie den Gassackabschnitt 210 der Positionierkammer 230. Außerdem ist ein Gasrohr 450 erkennbar, durch das Gas eines nicht gezeigten Gasgenerators in den Airbag 10 eingeblasen wird.
  • In der 4D ist gezeigt wie der Airbag 10 entfaltet wird – also nach Eintritt einer Unfall- oder Gefahrensituation. Man erkennt, wie die Gassackabschnitte 210 der beiden Materiallagen 20 und 30 um die Säulenverkleidung 430 der Fahrzeugsäule 420 herumgeführt werden, und zwar von der Positionierkammer 230, die im wesentlichen vor der Nutzkammer 220 – zumindest schneller als die Nutzkammer 220 – aufgeblasen wird und die die Gassackabschnitte 210 von der Säulenverkleidung 430 wegdrückt. Aufgrund dieses Wegdrückens wird verhindert, dass die Gassackabschnitte 210 auf der Oberseite 460 der Säulenverkleidung 430 aufstoßen können und dadurch ein Entfalten der Nutzkammer 220 behindert und/oder verzögert wird. Um das Wegdrücken der Nutzkammer 220 zu ermöglichen, wird die Positionierkammer 230 zwischen der Seitenwand 400 und der Nutzkammer 220 entfaltet; die Positionierkammer 230 befindet sich also auf der dem Fahrzeuginsassen abgewandten Seite des Airbags 10.
  • Um nun zu verhindern, dass durch die Positionierkammer 230 der Airbag 10 von der Seitenwand 400 zu weit weggedrückt wird und ein wirksamer Schutz des Fahrzeuginsassen reduziert oder verhindert wird, ist die Positionierkammer 230' im Bereich außerhalb der B-Säule vorgesehen (vgl. 4E); diese Positionierkammer 230' ist – wie bereits erläutert – relativ zur Nutzkammer 220 anders herum als die Positionierkammer 230 angeordnet. Die Positionierkammer 230' entfaltet sich somit auf der dem Fahrzeuginsassen zugewandten Seite des Airbags 10 bzw. auf der der Seitenwand 400 abgewandten Seite des Airbags 10. Die Positionierkammer 230' drückt nach ihrem Entfalten die Materiallagen 20 und 30 der Nutzkammer 220 in Richtung Seitenwand 400 und bewirkt dadurch, dass der Airbag 10 an die Seitenwand 400 gedrückt wird; dies zeigt die 4E im Detail.
  • Ein Andrücken des Airbags 10 an die Seitenwand 400 sollte vorzugsweise in allen Bereichen außerhalb von Hindernissen wie der Säulenverkleidung 430 vorgesehen werden, um einen besonders wirksamen Schutz des Fahrzeuginsassen zu erreichen. Insbesondere im Bereich von Seitenscheiben der Seitenwand ist ein Andrücken des Airbags 10 wichtig.
  • Zum Positionieren des Airbags 10 sind bei dem Ausführungsbeispiel gemäß der 4 die beiden Positionierkissen 230 und 230' vorgesehen. Alternativ oder zusätzlich können am Airbag 10 auch Steuerbänder – sozusagen – Positionierbänder vorgesehen werden, mit denen das erläuterte Herumführen der Nutzkammer 220 um Hindernisse wie der Säulenverkleidung 430 bewirkt wird. Die Steuerbänder können so angebracht sein, dass sie nach Überschreiten einer vorgegebenen Maximalkraft abreißen; die Maximalkraft kann beispielsweise so bemessen sein, dass es zu einem Abreißen kommt, nachdem die Nutzkammer 220 am Hindernis, beispielsweise an der B-Säulenverkleidung, vorbeigeführt worden ist.
  • Ein Beispiel eines Airbags 10 mit Positionierbändern (bzw. Steuerbändern oder Spannbändern) zeigen die 5 bis 5C, wobei der Airbag der 5 bis 5C für sich genommen kein Ausführungsbeispiel der Erfindung darstellt, jedoch mit erfindungsgemäßen Ausführungsbeispielen kombinierbar ist.
  • In der 5 sieht man den Airbag 10 in einer dreidimensionalen Darstellung im Schnitt schräg von der Seite. Zwei der Positionierbänder sind jeweils mit dem Bezugszeichen 500 bezeichnet. Die 5A zeigt den Airbag 10 im Querschnitt vor dem Aufblasen: Man erkennt das Spannband 500 sowie die Materialrolle 250 bestehend aus den Materiallagen des Airbags 10. Das Spannband 500 ist an zwei Befestigungspunkten 510 und 520 am Airbag 10 befestigt.
  • In der 5B ist erkennbar, wie das Positionierband 500 das Entfalten des Airbags 10 steuert bzw. beeinflusst. Diese Beeinflussung tritt auf, da der Abstand zwischen den beiden Befestigungspunkten 510 und 520 größer als die Länge des Spannbandes 500 ist; das Spannband wird also vollkommen gestrafft und hält die beiden Befestigungspunkte 510 und 520 „zusammen”. Durch dieses Zusammenhalten wird das Entfalten des Airbags 10 derart beeinflusst, dass der Airbag 10 beispielsweise um Hindernisse des Fahrzeugs (z. B. B-Säulenverkleidung) herumgelenkt wird.
  • Nachdem der Airbag 10 an dem störenden Hindernis vorbeigelenkt wurde, ist das Positionierband 500 zum Weg- oder Umlenken des Airbags 10 nicht mehr erforderlich; das Positionierband 500 kann daher derart ausgestaltet oder am Airbag 10 angebracht sein, dass es von einer oder beiden Befestigungsstellen 510 bzw. 520 abreißt oder zwischen den beiden Befestigungsstellen – beispielsweise in seinem Mittenbereich – durchreißt. Dies zeigt beispielhaft die 5C.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Airbag
    20
    Materiallage
    20'
    Abschnitt der Materiallage
    30
    Materiallage
    30'
    Abschnitt der Materiallage
    40, 50
    Nähte
    60
    Krümmung
    70
    Hindernis
    100
    Zusätzliches Gewebestück
    150
    Befestigungspunkte
    160
    Befestigungslinie
    170
    Verbindungsbereiche
    200, 210, 210'
    Gassackabschnitte
    220
    Nutzkammer
    230, 230'
    Positionierkammern
    250
    Materialrolle
    300, 300'
    Pfeilrichtungen
    400
    Fahrzeugseltenwand
    410
    Fahrzeug
    420
    Fahrzeugsäule
    430
    Säulenverkleidung
    440
    Obere Stelle
    460
    Oberseite der Säulenverkleidung
    500
    Positionierband
    510
    Befestigungsstelle
    520
    Befestigungsstelle

Claims (24)

  1. Seitenairbageinrichtung für ein Fahrzeug (410) mit einem Airbag (10), der im Unfallfall entfaltet wird und im entfalteten Zustand einen Seitenwandabschnitt (400') des Fahrzeugs (410) abdeckt, wobei – die Seitenairbageinrichtung Entfaltungssteuerungsmittel aufweist, die den Airbag (10) bei dessen Entfalten um ein im Bereich des Seitenwandabschnitts (400') befindliches Hindernis (430) herumlenken, und – die Entfaltungssteuerungsmittel dadurch gebildet sind, dass der entfaltete Airbag (10) in Fahrzeugquerrichtung gekrümmt ausgeformt ist, indem • der Gassackzuschnitt des Airbags (10) asymmetrisch ausgestaltet ist, und/oder • der Airbag (10) eine. dem Fahrzeuginsassen zugewandte und eine dem Fahrzeuginsassen abgewandte Materiallage aufweist und die beiden Materiallagen unterschiedliche Konturen aufweisen und/oder asymmetrisch verbunden sind.
  2. Seitenairbageinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Entfaltungssteuerungsmittel derart ausgestaltet sind, dass sie den Airbag (10) um eine Fahrzeugsäulenverkleidung (430) als Hindernis herumlenken.
  3. Seitenairbageinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Airbag (10) oberhalb der Fahrzeugsäulenverkleidung (430) angebracht ist und die Entfaltungssteuerungsmittel derart ausgestaltet sind, dass sie den Airbag (10) beim Entfalten in Richtung nach unten an der Fahrzeugsäulenverkleidung (430) vorbei lenken.
  4. Seitenairbageinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Entfaltungssteuerungsmittel derart ausgestaltet sind, dass sie den Airbag (10) im Bereich außerhalb des Hindernisses (430) in Richtung Seitenwandabschnitt (400') drücken.
  5. Seitenairbageinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der entfaltete Airbag (10) im Bereich des Hindernisses (430) von diesem weggekrümmt ist und außerhalb des Hindernisses zum abzudeckenden Seitenwandabschnitt (400') hingekrümmt ist.
  6. Seitenairbageinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der beiden Materiallagen (20) einseitig gerafft ist.
  7. Seitenairbageinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der beiden Materiallagen (20) durch Einbringen, insbesondere Einnähen oder Einkleben, einer Materialfalte verkürzt ist.
  8. Seitenairbageinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in zumindest einer der beiden Materiallagen (20) eine Umfaltung vorgenommen ist.
  9. Seitenairbageinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest in einer der beiden Materiallagen (20) zusätzliches Airbagmaterial (20') eingesetzt ist.
  10. Seitenairbageinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das zusätzliche Airbagmaterial linsenförmig ist.
  11. Seitenairbageinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Airbag (10) als weitere Entfaltungssteuerungsmittel zumindest eine den Seitenwandabschnitt (400') abdeckende Nutzkammer (220) und zumindest eine Positionierkammer (230) aufweist.
  12. Seitenairbageinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierkammer (230) die Nutzkammer (220) verdreht oder verkippt.
  13. Seitenairbageinrichtung nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierkammer (230) an der dem Fahrzeuginsassen abgewandten Seite des Airbags (10) entfaltet wird und dass die Positionierkammer (230) die Nutzkammer (220) in Richtung des Fahrzeuginsassen drückt.
  14. Seitenairbageinrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine weitere Positionierkammer (230') an der dem Fahrzeuginsassen zuwandten Seite des Airbags (10) entfaltet wird und dass die weitere Positionierkammer (230') die Nutzkammer (220) in Richtung des abzudeckenden Seitenwandabschnitts (400') drückt.
  15. Seitenairbageinrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Airbagmaterial der Positionierkammer (230) und das Airbagmaterial der Nutzkammer (220) auf unterschiedlichen Seiten einer durch Befestigungspunkte (150) des Airbags (10) gebildeten, gedachten Linie (160) liegen.
  16. Seitenairbageinrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierkammer (230) einen zusätzlichen Schutzbereich bildet, durch den der Kopf des Fahrzeuginsassen vor dem Dachrahmen des Fahrzeugs geschützt wird.
  17. Seitenairbageinrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Materiallagen der Nutzkammer (220) durch Rollen zusammengefaltet und/oder zik-zakgefaltet sind.
  18. Seitenairbageinrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Airbag in der Seitenairbageinrichtung derart untergebracht ist, dass die Materiallagen der Positionierkammer zusammen mit den Materiallagen der Nutzkammer eingefaltet sind.
  19. Seitenairbageinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Airbag in der Seitenairbageinrichtung derart untergebracht ist, dass die Materiallagen der Positionierkammer (230) um die zusammengefalteten Materiallagen der Nutzkammer (220) ganz oder teilweise herumgewickelt sind.
  20. Seitenairbageinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Entfaltungssteuerungsmittel zumindest ein Steuerband umfassen, das das Entfalten des Airbags steuert.
  21. Seitenairbageinrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Steuerbandes kleiner ist als der Abstand der Befestigungspunkte des Steuerbands am Airbag.
  22. Seitenairbageinrichtung nach einem der Ansprüche 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerband mit dem Airbag zusammen eingefaltet ist.
  23. Seitenairbageinrichtung nach einem der Ansprüche 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerband um den zusammengefalteten Airbag herumgelegt ist.
  24. Seitenairbageinrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerband bei Überschreiten einer vordefinierten Belastung vom Airbag abreißt.
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