DE102005014048B4 - Verfahren und Gerät zur nichtinvasiven Blutdruckbestimmung - Google Patents

Verfahren und Gerät zur nichtinvasiven Blutdruckbestimmung Download PDF

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Abstract

Verfahren zur nichtinvasiven Bestimmung des Blutdrucks (P) eines Patienten (2), bei dem
a) ein elektrisches Messsignal (EM) eines Herzstroms erfasst wird,
b) ein Pulsmesssignal (PM) einer Pulsdruckwelle, die sich ausgehend vom Herzen innerhalb der Blutgefäße ausbreitet, an einer Pulsmessstelle (15) erfasst wird,
c) aus dem elektrischen Messsignal (EM) und dem Pulsmesssignal (PM) eine Laufzeit (T) der Pulsdruckwelle zwischen dem Herzen und der Pulsmessstelle (15) ermittelt wird,
dadurch gekennzeichnet, dass
d) der Blutdruck (P) mittels eines Funktionszusammenhangs aus der Laufzeit (T) ermittelt wird, wobei der Funktionszusammenhang einen ersten, das aktive Elastizitätsverhalten der Blutgefäße beschreibenden Summanden und einen zweiten, das passive Elastizitätsverhalten der Blutgefäße beschreibenden Summanden umfasst, und dass
e) der erste Summand ein Produkt aus dem Kehrwert der Laufzeit (T) und einem Exponentialausdruck der Laufzeit (T) und der zweite Summand einen Potenzausdruck der Laufzeit (T) umfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein Gerät zur nichtinvasiven Bestimmung des Blutdrucks eines Patienten. Bei dem Verfahren wird ein elektrisches Messsignal eines Herzstroms und ein Pulsmesssignal einer Pulsdruckwelle, die sich ausgehend vom Herzen innerhalb der Blutgefäße ausbreitet, an einer Pulsmessstelle erfasst sowie aus dem elektrischen Messsignal und dem Pulsmesssignal eine Laufzeit der Pulsdruckwelle zwischen dem Herzen und der Pulsmessstelle ermittelt. Das Gerät umfasst einen EKG-Sensor zur Erfassung eines elektrischen Messsignals eines Herzstroms, einen Pulssensor zur Erfassung eines Pulsmesssignals einer Pulsdruckwelle, die sich ausgehend vom Herzen innerhalb der Blutgefäße bis zu einer Pulsmessstelle ausbreitet, an der der Pulssensor angeordnet ist, und eine Auswerteeinheit zur Ermittlung einer Laufzeit der Pulsdruckwelle zwischen dem Herzen und der Pulsmessstelle aus dem elektrischen Messsignal und dem Pulsmesssignal.
  • Bekannt ist ein derartiges Verfahren aus der gattungsbildenden WO 98/25516 A1 und ein derartiges Gerät aus der US 5,709,212 A . Bei dem bekannten Verfahren wird der Blutdruck als lineare Funktion der ermittelten Laufzeit der Pulsdruckwelle errechnet, bei dem bekannten Gerät dagegen als quadratische Funktion einer Pulsdruckwellengeschwindigkeit, also im Wesentlichen des Kehrwerts der ermittelten Laufzeit.
  • Auch in der DE 102 49 863 A1 werden ein solches Blutdruckmessverfahren und -gerät beschrieben, wobei allerdings keine Angabe über den verwendeten funktionalen Zusammenhang zwischen ermittelter Laufzeit der Pulsdruckwelle und dem Blutdruck gemacht wird.
  • Weiterhin werden mit der US 6,599,251 B2 und der DE 100 61 189 A1 Verfahren zur nichtinvasiven Blutdruckbestimmung offenbart, bei denen ein Laufzeitunterschied zwischen zwei an verschiedenen Pulsmessstellen erfassten Pulsdruckwellen ermittelt wird. Für die weitere Auswertung wird ein nichtlinearer Zusammenhang zwischen dem ermittelten Laufzeitunterschied und dem gesuchten Blutdruck verwendet. Genannt sind ein logarithmischer, ein potentieller und ein exponentieller Zusammenhang.
  • Außerdem ist aus der EP 0 467 853 B1 zu entnehmen, dass der Blutdruck mittels eines Funktionszusammenhang zwischen der Pulswellengeschwindigkeit und dem Elastizitätsmodul der Blutgefäßwand bestimmt werden kann.
  • Insgesamt eignen sich diese bekannten Blutdruckmessverfahren und -geräte zwar teilweise besser als herkömmliche, beispielsweise nach dem Riva-Rocci-Prinzip arbeitende Verfahren und Geräte. Ein Aufpumpen einer Armmanschette ist nicht erforderlich, so dass eine damit einhergehende unerwünschte Beeinflussung des Kreislaufs und des zu messenden Blutdrucks vermieden wird. Außerdem wird der Patient weniger gestört. Dennoch liefern die genannten bekannten Blutdruckmessverfahren und -geräte bisweilen zu ungenaue Blutdruckwerte.
  • Eine Aufgabe der Erfindung besteht nun darin, ein Verfahren der eingangs bezeichneten Art anzugeben, das eine genauere Blutdruckermittlung ermöglicht.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Verfahren entsprechend den Merkmalen des Patentanspruchs 1 angegeben. Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass der Blutdruck mittels eines Funktionszu sammenhangs aus der Laufzeit ermittelt wird, wobei der Funktionszusammenhang einen ersten, das aktive Elastizitätsverhalten der Blutgefäße beschreibenden Summand und einen zweiten, das passive Elastizitätsverhalten der Blutgefäße beschreibenden Summand umfasst, und dass der erste Summand ein Produkt aus dem Kehrwert der Laufzeit und einem Exponentialausdruck der Laufzeit und der zweite Summand einen Potenzausdruck der Laufzeit umfasst.
  • Erfindungsgemäß werden im Funktionszusammenhang, der bei der Blutdruckermittlung zugrunde gelegt wird, mindestens zwei unterschiedliche Anteile berücksichtigt. Der erste aktive Anteil spiegelt das aktive oder auch kontraktile Elastizitätsverhalten der Blutgefäße wieder. Dieses Verhalten ist durch die Aktion der Myofilamente und durch die Ansteuerung mittels nervaler und humoraler Komponenten bedingt. Der zweite passive Anteil steht dagegen für das passive insbesondere durch das Bindegewebe bedingte Elastizitätsverhalten der Blutgefäße. Insbesondere gehen beide Anteile additiv in den Funktionszusammenhang ein und beschreiben jeweils einen nichtlinearen Zusammenhang zwischen der ermittelten Laufzeit der Pulsdruckwelle und dem Blutdruck. Vorzugsweise umfasst der erste aktive Anteil ein Produkt aus dem Kehrwert der Laufzeit und einem Exponentialausdruck der Laufzeit. Der zweite passive Anteil enthält dagegen bevorzugt einen Potenzausdruck der Laufzeit.
  • Insgesamt beschreibt der erfindungsgemäße Funktionszusammenhang die tatsächlichen physiologischen Verhältnisse, die die Ausbreitung der Pulsdruckwelle in den Blutgefäßen beherrschen, deutlich besser als die bei den bekannten Verfahren verwendeten Ansätze. Dies liegt an der gezielten und insbesondere gesonderten Berücksichtigung sowohl des kontraktilen als auch des passiven Elastizitätsverhaltens der Blutgefäße. Dadurch werden mit dem erfindungsgemäßen Verfahren deutlich genauere Resultate bei der Blutdruckerfassung erzielt als beim Stand der Technik.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens ergeben sich aus den von Anspruch 1 abhängigen Ansprüchen.
  • Bei einer Variante wird bei der Blutdruckermittlung ein zusätzlicher Kalibrierungsanteil im Funktionszusammenhang berücksichtigt. Der Kalibrie rungsanteil wird insbesondere mittels einer herkömmlichen, insbesondere einer oszillometrischen oder einer nach dem Riva-Rocci-Prinzip durchgeführten Kalibrierungsdruckmessung unter Zuhilfenahme einer aufpumpbaren Manschette ermittelt. Günstig ist, dass eine einzige Kalibrierungsdruckmessung ausreicht. Der Patient muss also nicht wie bei anderen Verfahren zusätzlich in einen zweiten Blutdruckzustand (z. B. Belastungszustand) versetzt werden. Dies ist manchmal nicht ohne Gefährdung des Patienten möglich. Darüber hinaus kann die Kalibrierungsdruckmessung zu einem beliebigen Zeitpunkt, also vor, während oder auch nach der eigentlichen Blutdruckbestimmung, erfolgen. Deren Resultate können auch noch nachträglich mit den Daten aus der Kalibrierungsdruckmessung korrigiert werden. Die Kalibrierungsmessung kann automatisch oder manuell erfolgen.
  • Vorzugsweise wird das Kalibrierungsblutdrucksignal gleichzeitig mit einem elektrischen Messsignal des Herzstroms und einem Pulsmesssignal der Pulsdruckwelle aufgenommen, wodurch die Genauigkeit der Kalibrierung und damit auch die des später ermittelten Blutdrucks steigt. Aus dem elektrischen Messsignal und dem Pulsmesssignal wird mittels des ersten und des zweiten Teils des Funktionszusammenhangs ein unkalibrierter Blutdruckwert ermittelt, der zusammen mit dem gemessenen Kalibrierungsdrucksignal in den Kalibrierungsanteil des Funktionszusammenhangs eingeht.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung wird die Körpergröße des Patienten bei der Blutdruckermittlung berücksichtigt wird. Dadurch steigt die Genauigkeit des Verfahrens. Die von der Pulsdruckwelle zurückgelegte Wegstrecke lässt sich so auf einfache Weise und mit guter Genauigkeit bestimmen. Alternativ oder ergänzend kann auch das Gewicht des Patienten einfließen.
  • Weiterhin ist es bevorzugt, das elektrische Messsignal und das Pulsmesssignal praktisch am gleichen Ort, also insbesondere unmittelbar benachbart zueinander, zu erfassen. Beispielsweise können der dazu verwendete EKG-Sensor und der Pulssensor in einem gemeinsamen Erfassungsmodul untergebracht sein. Ein derartiges Erfassungsmodul ist insbesondere zur Anbringung an einer Gliedmaße, einem Finger, einer Zehe oder einem Ohr des Patienten bestimmt. Am Patienten sind dann weniger Einzelsensoren anzubringen. Dies ist angenehmer für ihn. Außerdem beugt eine derartig nahe beieinander liegende Erfassung des elektrischen Messsignals und des Pulsmesssignals Messfehlern vor.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Gerät der eingangs bezeichneten Art anzugeben, das eine genauere Blutdruckermittlung ermöglicht.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Gerät entsprechend den Merkmalen des Patentanspruchs 6 angegeben. Das erfindungsgemäße Gerät ist dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit ausgelegt ist zur Ermittlung des Blutdrucks aus der Laufzeit mittels eines Funktionszusammenhangs, der einen ersten, das aktive Elastizitätsverhalten der Blutgefäße beschreibenden Summand und einen zweiten, das passive Elastizitätsverhalten der Blutgefäße beschreibenden Summand umfasst, und dass der erste Summand ein Produkt aus dem Kehrwert der Laufzeit und einem Exponentialausdruck der Laufzeit und der zweite Summand einen Potenzausdruck der Laufzeit umfasst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Geräts ergeben sich aus den von Anspruch 6 abhängigen Ansprüchen. Das erfindungsgemäße Gerät und seine Ausgestaltungen bieten im Wesentlichen die gleichen Vor teile, die bereits im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren und dessen Varianten beschrieben worden sind.
  • Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung. Es zeigt:
  • 1 ein Ausführungsbeispiel eines Blutdruckmessgeräts zur nichtinvasiven Bestimmung des Blutdrucks eines Patienten in Blockschaltbilddarstellung,
  • 2 ein Ausführungsbeispiel eines im Blutdruckmessgerät gemäß 1 eingesetzten gemeinsamen Erfassungsmoduls zur Erfassung eines elektrischen Messsignals des Herzstroms und eines Pulsmesssignals einer Pulsdruckwelle,
  • 3 im Rahmen des Blutdruckmessgeräts gemäß 1 erfasste oder abgeleitete Signalverläufe, und
  • 4 einen bei der Auswertung im Blutdruckmessgerät gemäß 1 zugrunde gelegten nichtlinearen Funktionszusammenhang zwischen einer ermittelten Laufzeit einer Pulsdruckwelle und dem gesuchten Blutdruck.
  • Einander entsprechende Teile sind in den 1 bis 4 mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • In 1 ist ein Ausführungsbeispiel eines Blutdruckmessgeräts 1 zur nichtinvasiven Bestimmung des Blutdrucks P eines Patienten 2 gezeigt. Es ent hält einen EKG-Sensor 3 mit mindestens zwei Aufnahmeelektroden, einen Pulssensor 4 in Form eines Pulsoximeters sowie einen optionalen Körperlagesensor 5 in Form eines Dreilageschalters, die an eine Auswerteeinheit 6 angeschlossen sind. Die Auswerteeinheit 6 umfasst mehrere Komponenten. Neben einer Berechnungseinheit 7 sind für jeden der angeschlossenen Sensoren spezifische Untereinheiten vorgesehen, also eine EKG-Teileinheit 8, eine Pulsoximeter-Teileinheit 9 sowie eine Körperlage-Teileinheit 10. Diese Komponenten der Auswerteeinheit 6 müssen nicht unbedingt physikalisch getrennt ausgebildet sein. Sie können auch als Unterprogramme einer auf einem Signal- oder Mikroprozessor in der Auswerteeinheit 6 ablaufenden Software realisiert sein. Weiterhin umfasst die Auswerteeinheit 6 Eingabemittel 11.
  • An die Auswerteeinheit 6 kann zumindest temporar eine Kalibrierungseinheit 12 mit einem herkömmlichen Blutdrucksensor 13 angeschlossen werden. Der Blutdrucksensor 13 ist im Ausführungsbeispiel als Riva-Rocci-Blutdrucksensor mit einer aufpumpbaren Armmanschette 14 ausgebildet. Bei einem anderen nicht gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Kalibrierungseinheit 12 ein Bestandteil der Auswerteeinheit 6. Möglich ist ein weiteres Ausführungsbeispiel, bei dem ein Kalibrierungsblutdruckwert Pcal über die Eingabemittel 11 in die Auswerteeinheit 6 eingegeben wird.
  • Im Ausführungsbeispiel gemäß 1 ist der EKG-Sensor 3 am Brustkorb des Patienten 2 in unmittelbarer Nähe zum Herzen angeordnet. Der Pulssensor 4 ist an einer Pulsmessstelle 15, im Ausführungsbeispiel an einem Finger des Patienten 2, angebracht. Eine andere Pulsmessstelle 15 wie z. B. an einem Ohr, einer Zehe oder einer Gliedmaße ist ebenso möglich. Außerdem kann der Pulssensor 4 anstatt als Pulsoximeter auch als Drucksensor oder als Ultraschallsensor ausgebildet sein.
  • In 2 ist ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel eines gemeinsamen Erfassungsmoduls 16 gezeigt. In einem als aufschiebbare Fingerkappe ausgeführten Gehäuse 17 sind ein EKG-Sensor 18 und ein Pulssensor 19 untergebracht. Dadurch ist der Platzbedarf besonders gering. Der Pulssensor 19 ist ein Pulsoximeter.
  • Im Folgenden wird die Funktionsweise des Blutdruckmessgeräts 1 auch unter Bezugnahme auf die in den 3 und 4 wiedergegebenen Diagramme näher erläutert.
  • Die EKG-Teileinheit 8 erzeugt aus den von dem EKG-Sensor 3 erfassten Signalen ein elektrisches Messsignal EM (siehe oberes Diagramm von 3) eines Herzstroms, das zur Weiterverarbeitung in die Berechnungseinheit 7 eingespeist wird. Der Pulssensor 4 erfasst eine an der Pulsmessstelle 15 vorbeilaufende Pulsdruckwelle, die sich ausgehend vom Herzen des Patienten 2 innerhalb der Blutgefäße ausbreitet. Dementsprechend stellt die Pulsoximeter-Teileinheit 9 in Verbindung mit dem Pulssensor 4 der Berechnungseinheit 7 ein Pulsmesssignal PM (siehe mittleres Diagramm von 3) zur Verfügung. Die Körperlage-Teileinheit 10 liefert in Verbindung mit dem Körperlagesensor 5 ein Körperlagesignal KM an die Berechnungseinheit 7.
  • In der Auswerteeinheit 6, insbesondere in der Berechnungseinheit 7, wird aus dem elektrischen Messsignal EM und dem Pulsmesssignal PM eine Laufzeit T der Pulsdruckwelle zwischen dem Herzen des Patienten 2 und der Pulsmessstelle 15 ermittelt. Bei Bedarf kann das Pulsmesssignal PM vor dieser Weiterverarbeitung zunächst noch einer Signalaufbereitung un terzogen werden. So kann es insbesondere mittels eines Approximationsverfahrens geglättet oder gefittet werden.
  • Als Laufzeit T wird die Zeitdifferenz zwischen dem Zeitpunkt der sogenannten R-Zacke im elektrischen Messsignal EM und dem Zeitpunkt der maximalen Steigung im Pulsmesssignal PM verwendet. Zur leichteren Ermittlung des zuletzt genannten Zeitpunkts wird die zeitliche Ableitung des Pulsmesssignals PM gebildet (siehe unteres Diagramm von 3). Die gesuchte Laufzeit T lässt sich dann einfach durch einen zeitlichen Vergleich der Maximalwerte im Messsignal EM und in der zeitlichen Ableitung des Pulsmesssignals PM bestimmen. In 3 sind für zwei aufeinanderfolgende Herzschlagzyklen die so bestimmten jeweiligen Laufzeiten T eingetragen.
  • Aus dieser Laufzeit T wird in der Berechnungseinheit 7 mittels des Funktionszusammenhangs:
    Figure 00110001
    ein momentaner systolischer Blutdruck P in [mmHg] errechnet, wobei mit D eine ungefähre Wegstrecke in [cm], die die Pulsdruckwelle zwischen dem Herzen (linker Ventrikel) und der Pulsmessstelle 15 zurücklegt, mit T die Laufzeit der Pulsdruckwelle in [ms], mit C1, C2, C3, C4 jeweils ein vorgegebener oder wählbarer Parameter, mit P0 ein ermittelter unkalibrierter Blutdruckwert in [mmHg], mit Pcal ein Kalibrierungsblutdruckwert in [mmHg] und mit v eine Pulsdruckwellengeschwindigkeit in [cm/ms] bezeichnet ist.
  • Besonders günstig ist ein Parametersatz, bei dem C1 den Wert 700 mmHg·ms/cm, C2 den Wert (–1) ms/cm, C3 den Wert 766000 mmHg·(ms/cm)9 und C4 den Wert 9 annimmt. Der Funktionszusammenhang nach Gleichung (1) erhält dann die spezielle Form:
    Figure 00120001
  • Die Werte der Parameter C1, C2, C3 und C4 sind anhand einer numerischen Optimierung, wie z. B. der Methode der kleinsten Fehlerquadrate, aus einer Testreihe ermittelt worden, bei der die Blutdruckwerte verschiedener Patienten bei verschiedenen definierten Belastungszuständen und in aufrechter Körperposition mit einem herkömmlichen Riva-Rocci-Blutdruckmessgerät erfasst wurden. Alternativ können die Werte für die Parameter C1, C2, C3 und C4 auch an der Auswerteinheit 6 vor der Blutdruckmessung über die Eingabemittel 11 eingegeben werden.
  • Die ungefähre Wegstrecke D zwischen dem Herzen und der Pulsmessstelle 15 kann entweder gemessen, abgeschätzt oder aus der über die Eingabemittel 11 eingegebenen Körpergröße H des Patienten gemäß: D = K·H (3)ermittelt werden, wobei K einen für die jeweilige Pulsmessstelle 15 spezifischen Korrelationskoeffizienten bezeichnet. Er nimmt beispielsweise bei einer Pulsmessstelle 15 am Finger eines Erwachsenen einen Wert von etwa 0,5 und bei einer Pulsmessstelle 15 an der Zehe eines Kindes einen Wert von etwa 0,7 an. Grundsätzlich sind neben Gleichung (3) auch andere Be rechnungsvorschriften für die ungefähre Wegstrecke D möglich. So kann ergänzend oder alternativ zur Körpergröße H auch das Körpergewicht einfließen.
  • Der erste Summand in Gleichung (1) oder (2) beschreibt das aktive oder auch kontraktile Elastizitätsverhalten der Blutgefäße, der zweite Summand das passive durch das Bindegewebe bedingte Elastizitätsverhalten der Blutgefäße. Das kontraktile Elastizitätsverhalten ist durch die Aktion der Myofilamente und durch die Ansteuerung mittels nervaler und humoraler Komponenten bedingt. Beide Elastizitäten beeinflussen die Ausbreitung der Pulsdruckwelle innerhalb der Blutgefäße und damit auch die letztlich resultierende Laufzeit T. Beide Einflüsse weichen zum Teil erheblich voneinander ab. Dies wird beim Blutdruckmessgerät 1 durch die verschiedenen algebraischen Ausdrücke in den ersten beiden Summanden der Gleichungen (1) und (2) entsprechend berücksichtigt.
  • Der dritte Summand in Gleichung (1) oder (2) dient der patientenspezifischen Anpassung. Dieser Kalibrierungsanteil wird mittels einer Kalibrierungsmessung ermittelt, bei der die Kalibrierungseinheit 12 den Kalibrierungsblutdruckwert Pcal erfasst und an die Auswerteeinheit 6 weiterleitet. Gleichzeitig mit der Kalibrierungsmessung am herkömmlichen Blutdrucksensor 13 erfolgen Messungen am EKG-Sensor 3 und am Pulssensor 4, aus denen in der Auswerteeinheit 6 die zugehörige Laufzeit T der Pulsdruckwelle und mittels der ersten beiden Summanden der Gleichung (1) oder (2) der unkalibrierte Blutdruckwert P0 ermittelt wird. Eine einzige Kalibrierungsmessung reicht also zur patientenspezifischen Anpassung aus (= Ein-Punkt-Kalibrierung). Zur Kontrolle oder Nachjustierung können natürlich weitere Kalibrierungsmessungen erfolgen.
  • In dem Diagramm von 4 ist der erste Summand von Gleichung (2) gestrichelt, der zweite Summand von Gleichung (2) strichpunktiert und die Summe aus beiden mit durchgezogener Linie eingetragen. Aufgetragen ist der Blutdruck P über der Pulsdruckwellengeschwindigkeit v. Der unterschiedliche Einfluss des aktiven und des passiven Anteils wird deutlich. Während der aktive Anteil (= erster Summand) bei niedrigen Pulsdruckwellengeschwindigkeiten v und Blutdrücken P dominiert, überwiegt der passive Anteil (= zweiter Summand) bei hohen Pulsdruckwellengeschwindigkeiten v und Blutdrücken P. Im für die Vielzahl der Anwendungsfälle maßgeblichen mittleren Bereich gehen dagegen beide Anteile ein. Die bekannten Verfahren und Geräte zur Blutdruckmessung werden gerade diesem Einfluss beider Anteile bei weitem nicht in vergleichbarer Weise gerecht. Der dritte Summand von Gleichung (2) bewirkt einen Offset, also eine bezogen auf die v-Achse parallele Verschiebung der Summenkurve (= durchgezogene Linie). Dies ist in 4 durch den Doppelpfeil angedeutet.
  • Die so ermittelten Werte für den Blutdruck P werden je nach der mittels des Körperlagesensors 5 erfassten Körperlage korrigiert. Unterschieden wird insbesondere zwischen der aufrechten Körperposition, der Rückenlage, der Bauchlage und der Lage auf der rechten oder linken Körperseite. Dadurch wird der bei diesen Körperpositionen jeweils unterschiedliche hydrostatische Druck kompensiert. Insgesamt ist der Einfluss des mit der Körperlage variierenden hydrostatischen Drucks aber bei dem Blutdruckmessgerät 1 nicht so groß wie bei der herkömmlichen Blutdruckmessung nach dem Riva-Rocci-Prinzip. Dadurch ergibt sich eine leichtere Handhabbarkeit und eine geringere Anfälligkeit für Handhabungsfehler. Außerdem ist es insbesondere bei geringeren Anforderungen an die Messgenauigkeit möglich, auf die Erfassung und Einbeziehung der Körperlage zu verzichten.
  • Die vorstehenden Ausführungen beziehen sich auf die Erfassung eines Messwertes für den systolischen Blutdruck. Der diastolische Blutdruck lässt sich aber grundsätzlich nach dem gleichen Prinzip erfassen.
  • Der mit dem Blutdruckmessgerät 1 ermittelte Blutdruck P weist einen hohen Korrelationskoeffizienten von mindestens 0,82 verglichen mit Werten, die mittels eines herkömmlichen Riva-Rocci-Blutdruckmessgeräts aufgenommen werden. Das Blutdruckmessgerät 1 eignet sich darüber hinaus sehr gut zur Durchführung einer Langzeit-Blutdruckmessung, die beispielsweise über einen Zeitraum von 24 Stunden erfolgt. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Blutdruck P praktisch kontinuierlich, also von Herzschlag zu Herzschlag erfasst werden kann. Dies ist bei herkömmlichen Riva-Rocci-Blutdruckmessgeräten nicht möglich.

Claims (10)

  1. Verfahren zur nichtinvasiven Bestimmung des Blutdrucks (P) eines Patienten (2), bei dem a) ein elektrisches Messsignal (EM) eines Herzstroms erfasst wird, b) ein Pulsmesssignal (PM) einer Pulsdruckwelle, die sich ausgehend vom Herzen innerhalb der Blutgefäße ausbreitet, an einer Pulsmessstelle (15) erfasst wird, c) aus dem elektrischen Messsignal (EM) und dem Pulsmesssignal (PM) eine Laufzeit (T) der Pulsdruckwelle zwischen dem Herzen und der Pulsmessstelle (15) ermittelt wird, dadurch gekennzeichnet, dass d) der Blutdruck (P) mittels eines Funktionszusammenhangs aus der Laufzeit (T) ermittelt wird, wobei der Funktionszusammenhang einen ersten, das aktive Elastizitätsverhalten der Blutgefäße beschreibenden Summanden und einen zweiten, das passive Elastizitätsverhalten der Blutgefäße beschreibenden Summanden umfasst, und dass e) der erste Summand ein Produkt aus dem Kehrwert der Laufzeit (T) und einem Exponentialausdruck der Laufzeit (T) und der zweite Summand einen Potenzausdruck der Laufzeit (T) umfasst.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Blutdruckermittlung ein zusätzlicher Kalibrierungsanteil im Funktionszusammenhang berücksichtigt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Blutdruckermittlung die Körpergröße des Patienten (2) berücksichtigt wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das elektrische Messsignal (EM) und das Pulsmesssignal (PM) praktisch am gleichen Ort erfasst werden.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass für den bei der Blutdruckermittlung zugrunde gelegten Funktionszusammenhang eine Gleichung gemäß:
    Figure 00190001
    verwendet wird, wobei mit P der zu ermittelnde Blutdruck in [mmHg], mit D eine ungefähre Wegstrecke in [cm], die die Pulsdruckwelle zwischen dem Herzen und der Pulsmessstelle (15) zurücklegt, mit T die Laufzeit der Pulsdruckwelle in [ms], mit C1, C2, C3, C4 jeweils ein vorgegebener oder wählbarer Parameter, mit P0 ein ermittelter unkalibrierter Blutdruckwert in [mmHg] und mit Pcal ein Kalibrierungsblutdruckwert in [mmHg] bezeichnet ist.
  6. Gerät zur nichtinvasiven Bestimmung des Blutdrucks (P) eines Patienten (2) umfassend a) einen EKG-Sensor (3; 18) zur Erfassung eines elektrischen Messsignals (EM) eines Herzstroms, b) einen Pulssensor (4; 19) zur Erfassung eines Pulsmesssignals (PM) einer Pulsdruckwelle, die sich ausgehend vom Herzen innerhalb der Blutgefäße bis zu einer Pulsmessstelle (15) ausbreitet, an der der Pulssensor (4; 19) angeordnet ist, c) eine Auswerteeinheit (6) zur Ermittlung einer Laufzeit (T) der Pulsdruckwelle zwischen dem Herzen und der Pulsmessstelle (15) aus dem elektrischen Messsignal (EM) und dem Pulsmesssignal (PM), dadurch gekennzeichnet, dass d) die Auswerteeinheit (6) ausgelegt ist zur Ermittlung des Blutdrucks (P) aus der Laufzeit (T) mittels eines Funktionszusammenhangs, der einen ersten, das aktive Elastizitätsverhalten der Blutgefäße beschreibenden Summanden und einen zweiten, das passive Elastizitätsverhalten der Blutgefäße beschreibenden Summanden umfasst, und dass e) der erste Summand ein Produkt aus dem Kehrwert der Laufzeit (T) und einem Exponentialausdruck der Laufzeit (T) und der zweite Summand einen Potenzausdruck der Laufzeit (T) umfasst.
  7. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (6) ausgelegt ist zur Berücksichtigung eines aus einer Kalibrierungsmessung gewonnenen zusätzlichen Kalibrierungsanteils bei der Blutdruckermittlung mittels des Funktionszusammenhangs.
  8. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel (11) zur Eingabe oder Erfassung der Körpergröße (H) des Patienten (2) vorgesehen sind.
  9. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der EKG-Sensor (18) und der Pulssensor (19) in einem gemeinsamen Erfassungsmodul (16) untergebracht sind.
  10. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass in der Auswerteeinheit (6) für den Funktionszusammenhang zur Blutdruckermittlung eine Gleichung gemäß:
    Figure 00210001
    hinterlegt ist, wobei mit P der zu ermittelnde Blutdruck in [mmHg], mit D eine ungefähre Wegstrecke in [cm], die die Pulsdruckwelle zwischen dem Herzen und der Pulsmessstelle (15) zurücklegt, mit T die Laufzeit der Pulsdruckwelle in [ms], mit C1, C2, C3, C4 jeweils ein vorgegebener oder wählbarer Parameter, mit P0 ein ermittelter unkalibrierter Blutdruckwert in [mmHg] und mit Pcal ein Kalibrierungsblutdruckwert in [mmHg] bezeichnet ist.
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