Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Peritonealdialyse.
Weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Durchführung von
Peritonealdialysen.
Die
Peritonealdialyse, auch Bauchfelldialyse genannt, ist eine Variante
der künstlichen
Blutwäsche.
Bei gesunden Menschen filtern die Nieren Stoffe aus dem Blut, damit
sie mit dem Urin ausgeschieden werden können. Wenn die Nieren nicht
mehr in der Lage sind, die anfallenden Stoffwechselprodukte auszuscheiden,
muss das Blut künstlich
gereinigt werden.
Während bei
der künstlichen
Niere (Hämodialyse)
das Blut außerhalb
des Körpers
mit einem speziellen Filter gereinigt wird, benutzt man bei der Peritonealdialyse
das gut durchblutete Bauchfell des Patienten als körpereigene
Filtermembran. Das Bauchfell kleidet die gesamte Bauchhöhle aus.
Bei der Bauchfelldialyse lässt
man mehrmals am Tag eine Dialyselösung in die Bauchhöhle fließen, welche die
giftigen Stoffwechselprodukte aufnimmt.
Die
Peritonealdialyse führt
der Patient – im Gegensatz
zur Hämodialyse – alleine
zu Hause durch und kann den Zeitplan nach seinen Bedürfnissen
entsprechend flexibel gestalten. Bei der Peritonealdialyse sind
die Patienten bezüglich
der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
weniger eingeschränkt
als bei der Hämodialyse.
Jedoch besteht durch den permanent in der Bauchhöhle liegenden Katheter das
Risiko von Infektionen an der Austrittsstelle oder in der Bauchhöhle.
Bei
der Peritonealdialyse wird das Bauchfell als Blutfilter eingesetzt.
Das Bauchfell (Peritoneum) ist eine gut durchblutete, halbdurchlässige Membran, welche
die Bauchhöhle auskleidet
und viele Organe überzieht. Über einen
Katheter wird Dialyseflüssigkeit
in die Bauchhöhle
eingefüllt.
In dieser Dialyseflüssigkeit
ist eine andere Konzentration an Substanzen, als im Blut. Nach dem
Prinzip der Osmose werden diese Substanzen dem Blut entzogen und
gelangen in die Bauchhöhle.
Nach einigen Stunden wird die Dialyseflüssigkeit mit den Harnbestandteilen
wieder aus der Bauchhöhle
ausgelassen.
Bei
der Peritonealdialyse füllt
der Patient selbst 1,5 bis 3,0 l einer sterilen Dialyselösung über einen
Katheter in die Bauchhöhle,
die das Bauchfell (Peritoneum) damit umspült. Die Substanzen, die ausgeschieden
werden sollen, wandern vom Blut durch das Peritoneum in die Dialyselösung.
Eine
weitere Aufgabe der Dialyse besteht darin, dem Körper überschüssiges Wasser zu entziehen – der Fachmann
spricht von Ultrafiltration. Deshalb enthalten die meisten Dialyselösungen Glukose (Zucker).
Durch einen einfachen osmotischen Vorgang wandert bei der Peritonealdialyse
auch Wasser in die Dialyselösung
und kann so entfernt werden.
Nach
etwa vier bis fünf
Stunden ist die Dialyselösung,
das sogenannte Dialysat, mit Giftstoffen gesättigt. Es wird aus dem Bauchraum über den
Katheter abgelassen und durch frische Dialyselösung ersetzt.
Zur
Durchführung
der Peritonealdialyse gibt es verschiedene Möglichkeiten: Bei der kontinuierlichen
ambulanten Peritonealdialyse (CAPD) wechseln die Patienten selbst
etwa vier bis fünf
Mal am Tag Ihre Dialyselösung.
Bei der automatischen Peritonealdialyse (APD) übernimmt ein Dialysegerät (Cycler)
den automatischen Beutelwechsel über
Nacht – so
ist der Patient tagsüber
noch unabhängiger
und fühlt
sich kaum eingeschränkt.
Die
Peritonealdialyse entspricht weitgehend der natürlichen Arbeitsweise der Niere,
da sie den Körper
kontinuierlich und gleichmäßig entgiftet
und entwässert.
Der Patient muss daher generell mit weniger Nebenwirkungen rechnen.
Während
der Dialyse ist der Patient mobil und unabhängig und kann seiner gewohnten
Tätigkeit
und seinem Beruf nachgehen. Bei den Verfahren zur kontinuierlichen
ambulanten Peritonealdialyse bzw. CAPD werden im Allgemeinen zwei
Behälter
benötigt,
um das Verfahren durchzuführen.
Ein erster Behälter
(Ablauf- oder Drainagebeutel) ist gemeinsam mit einem Schlauchstück vorgesehen,
welches über
einen Katheter an das Peritoneum eines Patienten anschließbar ist,
um das Peritoneum zu entleeren. Ein zweiter Behälter (Lösungs- oder Dialysatbeutel)
enthält
ein Dialysat für
die Zuführung
zu dem Peritoneum eines Patienten. Nachdem die Flüssigkeit
aus dem Peritoneum in den Ablaufbeutel abgelaufen ist, wird der Lösungsbeutel
an den Patienten angeschlossen. Das Dialysat wird durch den Schlauch
aus dem Lösungsbeutel an
das Peritoneum des Patienten abgegeben. Darüber hinaus gibt es auch so
genannte Singlebeutel-Systeme, die nur einem Lösungsbeutel und einen Verbindungsschlauch
mit Patientenanschluss aufweisen. In diesem Fall wird nach erfolgter
Dialyse die Lösung
aus dem Peritoneum in den alten, zuvor entleerten Dialysatbeutel
zurückgeführt. Dieses
erfordert jedoch, das die Peritonealvorrichtung nach Entleerung
in das Peritoneum für
die gesamte Dauer der Dialyse am Patienten verbleibt. Singlebeutel
kommen auch für
die APD in Frage, wobei das Dialysegerät die verbrauchten Dialysatlösungen entsorgt.
Nachteilig
an den bekannten Vorrichtungen zur Durchführung der Peritonealdialyse
ist der kostenintensiv herzustellende Verbindungsschlauch, der den
Drainage- und Dialysatbehälter
sowie den an das Peritoneum angebundenen Katheter des Patienten
verbindet. Nachteilig an diesem Verbindungsschlauch ist auch, dass
Schläuche
der in Rede stehenden Art zum Kinking neigen. Unter dem Begriff „Kinking" wird dabei verstanden,
wenn der Verbindungsschlauch leicht geknickt und damit geschlossen
werden kann, so dass ein Durchfluss durch den Schlauch nicht mehr
möglich
ist. Dieses Problem ergibt sich häufig bei Schläuchen mit
großem
Durchmesser und niedrigen Wandstärken.
Es
besteht daher Bedarf für
eine verbesserte Vorrichtung zur Peritonealdialyse, welche die Nachteile
bekannter Systeme und Verfahren zur Verabreichung von Dialysaten überwindet
und die bekannten Verfahren und Systeme vereinfacht.
Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es demgemäß, die bekannten Vorrichtungen
zur Peritonealdialyse weiterzuentwickeln, so dass Vorrichtungen
erhalten werden, deren Verbindung zwischen den jeweiligen Behältern sowie
dem Peritoneum des Patienten vorzugsweise kostengünstig herzustellen sind
und welche vorzugsweise nicht zu einem Kinking neigen. Gleichzeitig
sollte die Vorrichtung vorzugsweise eine leichte Handhabung für den Patienten
ermöglichen,
so dass die Gefahren einer Infektion des Peritoneums des Patienten
minimiert werden.
Die
Lösung
dieser Aufgabe geht aus von einer Vorrichtung zur Peritonealdialyse
(1), umfassend
- (a) einen Dialysatbeutel
(3);
- (b) gegebenenfalls einen Drainagebeutel (4) und
- (c) einen Verbindungs-Folienschlauch mit Patientenanschluss.
Die
Vorrichtung (1) ist dann dadurch gekennzeichnet, dass der
Verbindungs-Folienschlauch
(2) erste (5), zweite (6) und gegebenenfalls
dritte (7) Verbindungen aufweist, wobei die erste Verbindung
(5) zwischen dem Verbindungs-Folienschlauch (2)
und dem Dialysatbeutel (3) vorgesehen ist, das Peritoneum
eines Patienten über
die zweite Verbindung (6) an den Verbindungs-Folienschlauch
(2) angebunden werden kann und die gegebenenfalls vorhandene dritte
Verbindung (7) zwischen dem gegebenenfalls vorhandenen
Drainagebeutel (4) und dem Verbindungs-Folienschlauch (3)
vorgesehen ist.
Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
kann dabei für
die kontinuierliche ambulante Peritonealdialyse (CAPD) oder die
automatische Peritonealdialyse (APD) verwendet werden.
Erfindungsgemäß ist somit
vorgesehen, dass bei bekannten Peritonealvorrichtungen die dort verwendeten
Schlauchverbindungen durch Verbindungs-Folienschläuche ersetzt
werden. Folienschläuche
sind im Vergleich zu den bekannten Schlauchverbindungen kostengünstiger
herzustellen, so dass die resultierende Vorrichtung zur Peritonealdialyse
in sämtlichen
Kliniken, insbesondere in armen Ländern, für den Einsatzfall ohne größere Investitionskosten
auf Lager gehalten werden kann. Darüber hinaus neigen Folienschläuche nicht
zum Kinking, was eine einfachere und sichere Handhabung der Vorrichtung
gewährleistet.
Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung wird unter dem Begriff „Schlauchfolie", insbesondere hinsichtlich
einer Abgrenzung gegenüber
dem Begriff eines „Schlauches", verstanden, dass
eine Schlauchfolie – im
Gegensatz zum Schlauch – keine
Rückstellkräfte aufweist.
Demgegenüber
weist ein Schlauch eine Rückstellkraft
auf, welche nach einem Zusammendrücken des Schlauches dafür sorgt,
dass der Schlauch wieder auf den im Wesentlichen ursprünglichen
Durchmesser zurückkehrt.
Darüber
hinaus ist die Wandstärke
eines Folienschlauches geringer als bei einem Schlauch. Im Rahmen
der vorliegenden Erfindung weist der erfindungsgemäß zu verwendende
Folienschlauch eine Wandstärke
von vorzugsweise 50 bis 300 μm,
besonders bevorzugt 150 bis 250 μm,
insbesondere 180 bis 220 μm,
auf.
Die
vorliegende Erfindung betrifft somit eine Vorrichtung (1),
umfassend ein Sinlge- oder Doppelbeutelsystem zum Gebrauch bei der
Durchführung der
Peritonealdialyse, welche mindestens die folgenden Bestandteile
aufweist:
- (a) einen Lösungsbeutel (Dialysatbeutel)
(3);
- (b) gegebenenfalls einen Abfallbeutel (Drainagebeutel) (4)
und
- (c) einen Verbindungs-Folienschlauch mit Patientenanschluss,
wobei
der Verbindungs-Folienschlauch (2) den Dialysatbeutel (3) über die
Verbindung (5) des Folienschlauches (2) und gegebenenfalls
den Drainagebeutel (4) über
die gegebenenfalls vorhandene Verbindung (7) des Folienschlauches
(2) miteinander verbindet und eine Verbindung (6)
für einen
Anschluss des Peritoneums des Patienten umfasst.
In
einer ersten bevorzugten Ausführungsform
ist der Verbindungs-Folienschlauch durch Peelnähte und/oder Ventile in Kammern
unterteilt.
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
sind je nach gewünschtem
Verfahrensschritt der Peritonealdialyse die Verbindungen (5),
(6) und/oder (7) verschließbar. Zum Verschließen eignen
sich dabei beispielsweise trennbare Peelnähte, Ventile oder Klammern.
Die Funktionen Auslauf, Einlauf und Flash werden daher vorzugsweise über trennbare Peelnähte, Ventile
oder Klammern gesteuert.
Zu
Beginn eines typischen Zyklus der kontinuierlichen ambulanten Peritonealdialyse
wird die in der Peritonealhöhle
befindliche Lösung
aus der Peritonealhöhle
entfernt. Falls die erfindungsgemäße Vorrichtung einen Drainagebeutel
(4) umfasst, so wird die Lösung in der Peritonealhöhle über den
Katheder und den daran angeschlossenen Verbindungs-Folienschlauch (2)
in den vorhandenen Drainagebeutel (4) überführt. Zu diesem Zweck ist die Verbindung
(5) zwischen dem Dialysatbeutel (3) und dem Folienschlauch
(2) vorzugsweise geschlossen. Nach der Drainage wird dann
eine Verbindung zwischen dem Dialysatbeutel (3) und der
Peritonealhöhle
des Patienten über
den Verbindungs-Folienschlauch
ermöglicht,
während
gleichzeitig die Verbindung zwischen Peritonealhöhle und dem Drainagebeutel
(4) unterbunden wird.
Im
Neuzustand des Systems, d.h. vor der Verwendung zur Peritonealdialyse,
können
sowohl die Beutel (3) und (4), falls vorhanden,
als auch der Verbindungs-Folienschlauch (2) mit dem Dialysat
gefüllt
sein.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind der Dialysatbeutel (3), gegebenenfalls
der Drainagebeutel (4) und der Verbindungs-Folienschlauch
(2) der Vorrichtung (1) integral miteinander verbunden.
Der
Dialysatbeutel (3) der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist für die Aufnahme
des Dialysats bestimmt. Bei der Dialysatflüssigkeit kann es sich beispielsweise
um eine Glucoselösung
für die
Peritonealdialyse handelt.
Üblicherweise
hat der Dialysatbeutel ein Volumen von 500 bis 5000 ml, vorzugsweise
1000 bis 3000 ml, insbesondere 1250 bis 2750 ml. Insbesondere für die Verwendung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
bei (Klein-)Kindern können
die verwendeten Dialysatbeutel auch kleiner ausgeprägt sein. Ferner
kann der Dialysatbeutel (3) in mehrere, d.h. in mindestens
zwei Kammern unterteilt sein, wobei zwischen den jeweiligen Kammern
Ventile und/oder Peelnähte
vorgesehen sind, die ein Mischen der Kompartimente vor der Anwendung
für Lösungen ermöglichen,
die gemischt nicht haltbar sind.
Der
Dialysatbeutel (3) wird während der Peritonealdialyse
an einem Stativ derart aufgehängt, dass
die Dialysatflüssigkeit
unter der Einwirkung des hydrostatischen Drucks in Richtung auf
die durch die Aufhängung
des Dialysatbeutels bedingte oben liegende Verbindung (5)
des Folienschlauches abfließen
kann. Daher ist an dem Dialysatbeutel (3) vorzugsweise
mindestens eine Aufhängeöffnung vorgesehen,
die dazu dient, mit einem Stativ in Eingriff zu gelangen, so dass
die Anordnung des Dialysatbeutels (3) für die Verabreichung des Dialysats
richtig orientiert ist. Der Dialysatbeutel (3) selbst kann
weiterhin zusätzlich
mindestens einen Stutzen aufweisen, über den Wirkstoffe und/oder
Medikamente dem Dialysatbeutel (3) und damit der Dialysatflüssigkeit
zugesetzt werden können.
An
der oben liegenden Verbindung (5) des Verbidnungs-Folienschlauches
(2) ist somit der Dialysatbeutel (3) mit der Dialysatlösung angebunden. Der
Verbindungs-Folienschlauch (2) ist mit dem Dialysatbeutel
(3) vorzugsweise unter Einhaltung der Sterilitätsbedingungen
verbunden, da bei der Peritonealdialyse die dem Peritoneum zugeführte Dialysatlösung in
unsterilem Zustand ansonsten zu einer Peritonitis führen kann.
Der
Verbund zwischen dem Dialysatbeutel (3) und dem Verbindungs-Folienschlauch
(2) kann erfindungsgemäß dabei
auf jede geeignete Weise erfolgen:
Beispielhaft ist hierfür das Verschweißen des
Verbindungs-Folienschlauches (1) mit dem Dialysatbeutel (3)
genannt, wobei die Außenseite
des Verbindungs-Folienschlauches mit der Innenseite des Dialysatbeutels
oder aber die Innenseite des Verbindungs- Folienschlauchs mit dem Beutel verschweißt ist.
Der Verbindungs-Folienschlauch kann dabei über Peelnähte oder Ventile abgetrennt
sein.
Alternativ
kann der Dialysatbeutel (3) auch über ein Portelement mit dem
Folienschlauch verbunden werden. In diesem Fall kann das Portelement mit
dem Beutel und dem Verbindungs-Folienschlauch als Zwischenglied
verschweißt
sein.
Unter
einem Portelement wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung beispielsweise
ein Sattelelement verstanden. Entsprechende Sattelelemente sind
in der WO 90/06262 beschrieben, deren diesbezügliche Offenbarung unter Bezugnahme
in die vorliegende Erfindung eingeschlossen ist.
Damit
die Dialysatflüssigkeit
nicht unmittelbar nach dem Anschluss der Vorrichtung an den Patienten
in dessen Peritoneum fließt,
kann die Verbindung (5) zwischen Drainagebeutel (3)
und Folienschlauch (2) zunächst verschlossen sein. Hierfür eignet
sich neben den bereits genannten Verschlussarten auch eine Aufreißversiegelung,
wie eine Peelnaht.
Der
Verbindungs-Folienschlauch (2) besitzt eine zweite Verbindung
(6) zum Peritoneum eines Patienten. Diese zweite Verbindung
(6) wird vorzugsweise mit einem Katheder verbunden, der
wiederum in das Peritoneum des Patienten führt. Bei dem Katheter handelt
es sich im Allgemeinen um einen Dauerkatheter. Die Verbindung (6)
des erfindungsgemäß vorgesehenen
Folienschlauches (2) für
den Katheder ist vorzugsweise als ein Y-Teil oder ein Sattel ausgebildet,
der auf den Folienschlauch aufgebracht ist. Der Sattel kann dabei
beispielsweise wie in der WO 90/06262 beschrieben ausgebildet sein,
wobei die diesbezügliche
Offenbarung der WO 90/06262 durch Bezugnahme in die vorliegende
Erfindung eingeschlossen ist.
Das
auf dem Verbindungs-Folienschlauch zum Anschluss an den Katheter
angebrachte Y-Teil bzw.
der auf dem Verbindungs-Folienschlauch zum Anschluss an den Katheter
angebrachte Sattel sollte vorzugsweise folgende Strömungssequenzen
ermöglichen:
- (1) Die Drainagelösung sollte aus der Bauchhöhle des
Patienten in den gegebenenfalls vorhandenen leeren Drainagebeutel
auf dem Boden fließen können.
- (2) Die Dialysatflüssigkeit
sollte durch den Folienschlauch, gegebenenfalls den Sattel bzw.
gegebenenfalls das Y-Teil in den gegebenenfalls vorhandenen Drainagebeutel
hindurchgespült
werden, um die Leitung zu reinigen.
- (3) Die Dialysatflüssigkeit
sollte in die Bauchhöhle des
Patienten eingeführt
werden.
Der
Sattel bzw. das Y-Teil sollte darüber hinaus vorzugsweise dafür sorgen,
dass keine Flüssigkeit
in unnötiger
Weise verloren geht, nachdem die Vorrichtung vom Patienten getrennt
wurde.
Der
Verbindungs-Folienschlauch (2) besitzt darüber hinaus
gegebenenfalls eine dritte Verbindung (7), die an einen
Drainagebeutel (4) angebunden sein kann.
Üblicherweise
hat dieser Drainagebeutel (4) ein gleiches oder größeres Volumen
als der Dialysatbehälter,
da insbesondere bei der Verwendung von Glucose-haltigen Dialysatlösungen Wasser
bei der Peritonealdialyse aus dem Körper in das Dialysat und damit
anschließend
in den Drainagebeutel (4) überführt wird.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Volumen des Drainagebeutels (4) 1,5fach größer als
das Volumen des Dialysatbeutels (3)
Der
Verbindungs-Folienschlauch (2) ist mit dem Drainagebeutel
(4) vorzugsweise unter Einhaltung der Sterilitätsbedingungen
verbunden.
Der
Verbund zwischen dem Drainagebeutel (4) und dem Verbindungs-Folienschlauch
(2) kann erfindungsgemäß dabei
auf jede geeignete Weise erfolgen:
Beispielhaft ist hierfür das Verschweißen des
Folienschlauches (1) mit dem Drainagebeutel (4)
genannt, wobei – je
nach verwendetem Material des Drainagebeutels (4) und des
Folienschlauches (2) – der
Verbindungs-Folienschlauch (2) entweder mit seiner Außenseite
oder seiner Innenseite des Drainagebeutels (4) verschweißt ist.
Zur Trennung zum Lösungszweig ist
vorzugsweise eine Peelnaht, ein Ventil oder eine Klemme vorgesehen.
Alternativ
kann der Drainagebeutel (4) auch über ein Portelement, wie beispielsweise
ein Sattel, mit dem Folienschlauch verbunden werden. In diesem Fall
kann das Portelement mit dem Beutel und dem Verbindungs-Folienschlauch
als Zwischenglied verschweißt
sein.
Bei
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind der Behälter für die Dialysatflüssigkeit (3)
und der Drainagebeutel (4) aus biegsamen Kunststoffmaterialen
hergestellt. Dabei handelt es sich bevorzugt um coextrudierte Mehrschichtfolien
aus Kunststoffen, die auf Polyolefinen basieren.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind die für die erfindungsgemäße Vorrichtung
verwendeten Behälter
(3) und (4), falls vorhanden, frei von PVC.
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind die für die erfindungsgemäße Vorrichtung
verwendeten Behälter
(3) und (4), falls vorhanden, frei von Weichmachern.
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind die für die erfindungsgemäße Vorrichtung
verwendeten Behälter
(3) und (4), falls vorhanden, frei von PVC und
Weichmachern.
Der
zur Verbindung der Behälter
und dem Katheder zum Peritoneum des Patienten verwendete Verbindungs-Folienschlauch
weist vorzugsweise mehrere Schichten auf. Die Herstellung des Mehrschichtfolienschlauches
kann auf dem Fachmann an sich bekannte Art und Weise erfolgen. Geeignet
hierfür
ist beispielsweise das in der zeitgleich eingereichten Patentanmeldung
DE ... mit dem Titel „Verfahren zum
Kaschieren eines partikelarmen Folienschlauches" beschriebene Verfahren der PolyCine
GmbH, Deutschland.
Geeignete
Mehrschichtfolien weisen vorzugsweise bis zu 7 Folienschichten auf.
Besonders bevorzugt sind Mehrschichtfolien mit 2 bis 5 Schichten,
insbesondere 3 Schichten.
Für die jeweiligen
Schichten geeignete Materialien sind beispielsweise Mischungen aus
modifiziertem Polypropylen. Dabei kann das Polypropylen in Mischung
mit synthetischen Kautschuken, beispielsweise SEBS-(Styrol/Ethylen-Butylen/Styrol), SEPS-(Styrol/Ethylen-Propylen/Styrol)
und SIS-Kautschuken (Styrol/Isopren/Styrol), vorliegen. Auch Copolymere
aus Polyethylen und Polypropylen sind bevorzugt.
Durch
die Wahl geeigneter Mischungen der vorgenannten Kunststoffe in den
jeweiligen Schichten können
Folienmaterialien mit unterschiedlichen Eigenschaften erhalten werden.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist der Verbindungs-Folienschlauch aus mindestens zwei Schichten
ausgebildet, wobei die Schmelztemperatur der Innen- und Außenschicht
je nach Verwendung des Verbindungs-Folienschlauches eingestellt
wird.
Bei
dem Material der Außenschicht
handelt es sich dann vorzugsweise um ein Material, dass als Hauptbestandteil
ein Homopolymer aus Polypropylen umfasst, dessen Schmelzpunkt vorzugsweise
ungefähr
bei 161 °C
beträgt.
Wenn
eine dreischichtige Folienschlauch-Struktur vorliegt, so fungiert
als Mittelschicht vorzugsweise ein Polypropylen-Copolymer. Alternativ
kann die Mittelschicht auch ein Radom-heterophasiges Copolymer aus
Polypropylen umfassen, dass dem Folieschlauch zur Erhöhung der Schlagzähmodifizierung
zugesetzt wird. Die Mittelschicht weist vorzugsweise einen Schmelzpunkt
von 124 bis 135 °C
auf.
Die
Innenschicht des erfindungsgemäßen Verbindungs-Folienschlauches
ist vorzugsweise wie die Mittelschicht ausgebildet, wobei der Innenschicht insgesamt
weniger Schlagzähmodifizierer
zugesetzt wird, so dass sich besser Schweißeigenschaften des resultierenden
Folienschlauches ergeben. Vorzugsweise ist die Innenschicht aus
einem Material aufgebaut, dass als Hauptbestandteil ein Polypropylen-Polymer
umfasst, dessen Schmelzpunkt größer als
135 C ist.