-
Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Initialisierung und/oder Personalisierung
eines tragbaren Datenträgers.
Weiterhin betrifft die Erfindung einen tragbaren Datenträger.
-
Tragbare
Datenträger
können
sehr vielfältig eingesetzt
werden, beispielsweise zur Abwicklung von Transaktionen des Zahlungsverkehrs,
als Ausweisdokumente bei Zugangskontrollen, als Berechtigungsnachweis
zur Nutzung eines Mobilfunksystems usw. Bevor ein tragbarer Datenträger bei
einer Anwendung eingesetzt werden kann, ist es in der Regel erforderlich,
im Rahmen einer Initialisierung und einer nachfolgenden Personalisierung
Daten in einen nichtflüchtigen
Speicher des tragbaren Datenträgers einzuschreiben.
Bei der Initialisierung werden beispielsweise Ergänzungen
eines Betriebssystems des tragbaren Datenträgers, das in einem Permanentspeicher
des tragbaren Datenträgers
gespeichert ist, in den nichtflüchtigen
Speicher eingeschrieben und Dateistrukturen angelegt. Weiterhin
wird die nachfolgende Personalisierung vorbereitet. Bei der Personalisierung
werden im nichtflüchtigen
Speicher zum Beispiel Anwendungen installiert und personenbezogene
Daten eingeschrieben. Die Grenzen zwischen Initialisierung und Personalisierung
sind nicht starr, so dass ein gewisser Spielraum besteht, Daten
im Rahmen der Initialisierung oder im Rahmen der Personalisierung
in den tragbaren Datenträger
einzuschreiben. Außerdem
besteht auch die Möglichkeit, bei
einem bereits eingesetzten tragbaren Datenträger eine Initialisierung und/oder
Personalisierung durchzuführen,
um das Betriebssystem oder die Anwendungsprogramme auf einen aktuellen
Stand zu bringen, personenbezogene Daten zu ändern oder zu ergänzen oder
neue Anwendungen zu installieren.
-
Manche
tragbaren Datenträger
verfügen über eine
manuelle Schalteinrichtung, durch deren Betätigung eine Datenübertragung
ermöglicht
wird. Derartige Schalteinrichtungen können insbesondere bei tragbaren
Datenträgern
vorgesehen sein, bei denen die Datenübertragung kontaktlos erfolgt
und dienen dem Schutz vor unberechtigten Zugriffen auf den tragbaren
Datenträger.
Wenn der Benutzer des tragbaren Datenträgers mit einer Datenübertragung
einverstanden ist, gibt er sie durch eine manuelle Betätigung der
Schalteinrichtung frei. Eine derartige Schalteinrichtung führt allerdings
zu Problemen bei der Initialisierung bzw. Personalisierung des tragbaren
Datenträgers,
da hierbei eine Datenverbindung zwischen einem externen Gerät und dem
tragbaren Datenträger
ausgebildet werden muss und der hoch automatisierter Initialisierungs-
bzw. Personalisierungsprozess allenfalls in Ausnahmefällen mit
einer manuellen Betätigung
der Schalteinrichtung vereinbar sein wird.
-
Der
Erfindung liegt demnach die Aufgabe zugrunde, die Initialisierung
und/oder Personalisierung eines tragbaren Datenträgers, der
eine Schalteinrichtung aufweist, mit einem vertretbaren Aufwand
auf effiziente Weise zu ermöglichen.
-
Diese
Aufgabe wird durch ein Verfahren mit der Merkmalskombination des
Anspruchs 1 und durch einen tragbaren Datenträger mit der Merkmalskombination
des Anspruchs 12 gelöst.
-
Das
erfindungsgemäße Verfahren
zur Initialisierung und/oder Personalisierung eines tragbaren Datenträgers, der
eine elektronische Schaltung, eine Datenübertragungseinrichtung und
eine Schalteinrichtung aufweist, zeichnet sich dadurch aus, dass vor
der Durchführung
der Initialisierung und/oder Personalisierung eine Überbrückung der
Schalteinrichtung ausgebildet wird und nach der Durchführung der
Initialisierung und/oder Personalisierung die Überbrückung wieder aufgehoben wird.
-
Die
Erfindung hat den Vorteil, dass die Initialisierung und/oder Personalisierung
eines tragbaren Datenträgers,
der eine Schalteinrichtung aufweist, mit einem ähnlich hohen Automatisierungsgrad
wie im Falle eines tragbaren Datenträgers ohne Schalteinrichtung
abgewickelt werden kann. Dadurch wird die Verbreitung von tragbaren
Datenträgern
mit Schalteinrichtung erheblich erleichtert.
-
Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass mit der Schalteinrichtung eine Datenübertragung
freischaltbar ist, die über
die Datenübertragungseinrichtung kontaktlos
abgewickelt wird. Dies hat den Vorteil, dass der Benutzer des tragbaren
Datenträgers
die Kontrolle über
die kontaktlose Datenübertragung ausüben kann.
Die Datenübertragungseinrichtung kann
auch dadurch freigeschaltet werden, dass durch die Schalteinrichtung
eine Spannungsquelle mit der elektronischen Schaltung verbunden
wird.
-
Die Überbrückung der
Schalteinrichtung kann als ein Bestandteil des tragbaren Datenträgers ausgebildet
werden. Dies ermöglicht
es, den Initialisierungs- bzw. Personalisierungsprozess im Kern
auf die für
sich bekannte Weise mit bekannten und somit ohnehin vorhandenen
Maschinen durchzuführen, wobei
der tragbare Datenträger
vor und nach dem Initialisierungs- bzw. Personalisierungsprozess erfindungsgemäß zu modifizieren
ist. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Überbrückung der Schalteinrichtung
bei der Herstellung des tragbaren Datenträgers ausgebildet wird, da dies
nur einen geringen Zusatzaufwand erfordert.
-
Die
Schalteinrichtung wird vorzugsweise mittels eines fest angeschlossenen
elektrischen Verbindungselements überbrückt. Dies erfordert wenig Aufwand
und stellt eine zuverlässige Überbrückung sicher.
Zum Aufheben der Überbrückung kann
das elektrische Verbindungselement (wenigstens partiell entfernt
oder zerstört
werden. Dies lässt
sich auf vielfältige
Weise realisieren und erfordert ebenfalls nur einen geringen Aufwand.
Beispielsweise wird im Bereich des elektrischen Verbindungselements
ein Teil des tragbaren Datenträgers
entfernt. Dies hat den zusätzlichen
Vorteil, dass leicht erkennbar ist, ob die Überbrückung der Schalteinrichtung
noch besteht. Bei einer Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird das elektrische Verbindungselement durch mechanische Einwirkung
wenigstens partiell entfernt oder zerstört. Insbesondere kann das elektrische Verbindungselement
beim Ausbilden einer Kavität
für die
Schalteinrichtung wenigstens partiell entfernt werden, so dass für die Entfernung
kein Zusatzaufwand erforderlich ist. Bei einer weiteren Variante
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird das elektrische Verbindungselement durch Energiezufuhr wenigstens
partiell entfernt oder zerstört.
Dabei besteht insbesondere die Möglichkeit,
dass die Energie einer Empfangseinrichtung zugeführt wird, die als ein Bestandteil
des elektrischen Verbindungselements ausgebildet ist. Eine weitere
Alternative sieht vor, dass das der Überbrückung dienende elektrische
Verbindungselement im Hochprägebereich
der Karte verläuft.
Bei der Hochprägung,
die nach der elektrischen Personalisierung stattfindet, wird die Überbrückung an
wenigstens einer Stelle unterbrochen.
-
Der
erfindungsgemäße tragbare
Datenträger weist
eine elektronische Schaltung zum Speichern und/oder Verarbeiten
von Daten, eine Datenübertragungseinrichtung
und eine Schalteinrichtung auf. Die Besonderheit des erfindungsgemäßen tragbaren
Datenträgers
besteht darin, dass der Schalteinrichtung ein elektrisches Verbindungselement
parallel geschaltet ist, das die Schalteinrichtung überbrückt oder
das partiell entfernt oder zerstört
ist, so dass eine durch das elektrische Verbindungselement ursprünglich ausgebildete Überbrückung der
Schalteinrichtung aufgehoben ist.
-
Die
Schalteinrichtung ist vorzugsweise an die Datenübertragungseinrichtung angeschlossen. Insbesondere
ist vorgesehen, dass die Verwendbarkeit der Datenübertragungseinrichtung
für eine
Datenübertragung
vom Betätigungszustand
der Schalteinrichtung abhängt,
wenn die durch das elektrische Verbindungselement ursprünglich ausgebildete Überbrückung der
Schalteinrichtung aufgehoben ist.
-
Der
erfindungsgemäße tragbare
Datenträger ist
vorzugsweise als eine Chipkarte ausgebildet.
-
Die
Erfindung wird nachstehend anhand der in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiele erläutert, bei
denen der tragbare Datenträger
jeweils als eine Chipkarte ausgebildet ist. Die Erfindung ist allerdings
nicht auf Chipkarten beschränkt,
sondern bezieht sich gleichermaßen
auch auf andere tragbare Datenträger.
Dabei ist als ein tragbarer Datenträger im Sinn der Erfindung ein
Rechnersystem anzusehen, bei dem die Ressourcen, d.h. Speicherressourcen
und/oder Rechenkapazität
(Rechenleistung) begrenzt sind, z.B. eine Chipkarte (Smart Card,
Mikroprozessor-Chipkarte) oder ein Token oder ein Chipmodul zum
Einbau in eine Chipkarte oder in ein Token. Der tragbare Datenträger hat
einen Körper,
in dem eine CPU (ein Mikroprozessor) angeordnet ist, und der jede
beliebige standardisierte oder nicht standardisierte Gestalt haben
kann, beispielsweise die Gestalt einer flachen Chipkarte ohne Norm
oder nach einer Norm wie z.B. ISO 7810 (z.B. ID-1, ID-00, ID-000) oder
die eines volumigen Tokens. Der tragbare Datenträger kann weiter eine oder mehrere
beliebige Schnittstellen für
eine kontaktlose und/oder kontaktbehaftete Kommunikation mit einem
Lesegerät
oder Datenverarbeitungssystem (z.B. Personal Computer, Workstation,
Server) haben.
-
Es
zeigen:
-
1 ein
erstes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäß ausgebildeten
Chipkarte in einer schematischen Aufsicht,
-
2 ein
zweites Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Chipkarte
in einer 1 entsprechenden Darstellung,
-
3 ein
drittes Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Chipkarte
in einer schematischen Schnittdarstellung,
-
4 das
dritte Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Chipkarte
in einer 3 entsprechenden Darstellung
nach dem Durchtrennen des elektrischen Verbindungselements und
-
5 ein
Ausführungsbeispiel
für eine
Betätigungsvorrichtung
zum automatisierten Betätigen des
Tasters der Chipkarte in einer schematischen Seitenansicht.
-
1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäß ausgebildeten
Chipkarte 1 in einer schematischen Aufsicht. In 1 sind
auch Komponenten dargestellt, die im Inneren der Chipkarte 1 angeordnet
sind. Soweit nichts anderes erwähnt
ist, gelten die im Folgenden für
das erste Ausführungsbeispiel
der Chipkarte 1 gemachten Erläuterungen auch für die weiteren
Ausführungsbeispiele.
-
Die
Chipkarte 1 weist einen Kartenkörper 2 auf, der bzgl.
seiner Abmessungen beispielsweise gemäß der Norm ISO/IEC 7810 ausgebildet
ist und in den ein Mikrocontroller 3 eingebettet ist. Der
Kartenkörper 2 besteht
vorzugsweise aus Kunststoff und kann zum Beispiel durch Lamination
mehrerer Kunststofffolien hergestellt sein. An den Mikrocontroller 3 ist
eine Antenne 4 angeschlossen, die im dargestellten Ausführungsbeispiel
als eine Spule mit einer Windung ausgebildet ist. Die Spule kann
beispielsweise als eine Drahtspule ausgebildet sein oder mittels
Leiterbahnen realisiert sein, die in Spulenform zum Beispiel drucktechnisch
auf eine oder mehrere der Kunststofffolien des Kartenkörpers 2 aufgebracht sind.
Ebenso können
die Leiterbahnen auch durch Ätzen
oder auf sonstige Weise hergestellt sein. Die freien Enden der Spule
sind mit dem Mikrocontroller 3 verbunden. Alternativ zum
dargestellten Ausführungsbeispiel
kann die Antenne 4 auch als eine Spule mit mehreren Windungen
ausgebildet oder in sonstiger Weise realisiert sein.
-
Die
Antenne 4 ist durch einen manuell betätigbaren Taster 5 unterbrochen.
Parallel zum Taster 5 ist ein elektrisches Verbindungselement 6 geschaltet, das
den Taster 5 überbrückt und
dadurch einen Zustand herstellt, der einer nicht unterbrochenen
Antenne 4 ohne Taster 5 entspricht. Das elektrische
Verbindungselement 6 kann beispielsweise als ein Draht oder
als eine Leiterbahn ausgebildet sein.
-
Weiterhin
sind in 1 eine Stanzlinie 7,
die auch eine andere als die in der Figur dargestellte Form aufweisen
kann, und eine Lochung 8 eingezeichnet, die alternativ
zueinander vorgesehen sind und jeweils im Bereich des elektrischen
Verbindungselements 6 angeordnet sind. Die Stanzlinie 7 und
die Lochung 8 sind jeweils gestrichelt dargestellt, da
eine Stanzung entlang der Stanzlinie 7 bzw. eine Ausbildung
der Lochung 8 jeweils erst im Laufe des erfindungsgemäßen Verfahrens
ausgeführt
werden und bei der in 1 dargestellten Chipkarte 1 noch
nicht erfolgt sind.
-
Bei
einer Verwendung der Chipkarte 1 durch einen Benutzer wird
eine Datenübertragung
zwischen dem Mikrocontroller 3 und einem nicht figürlich dargestellten
externen Gerät,
das als ein für
sich bekanntes Lesegerät
ausgebildet sein kann, durchgeführt.
Die Datenübertragung
erfolgt kontaktlos mit Hilfe der an den Mikrocontroller 3 angeschlossenen
Antenne 4. Zum Zeitpunkt der Verwendung der Chipkarte 1 durch
den Benutzer, d. h. zu einem späteren
Zeitpunkt als in 1 dargestellt, ist das elektrische
Verbindungselement 6 durch eine Stanzung entlang der Stanzlinie 7 oder
durch die Lochung 8 durchtrennt. Dies bedeutet, dass es
vom Betätigungszustand
des Tasters 5 abhängt,
ob die Antenne 4 für
die kontaktlose Datenübertragung
nutzbar ist oder nicht. Vorzugsweise ist die Antenne 4 im
unbetätigten
Zustand des Tasters 5 unterbrochen, so dass eine kontaktlose Datenübertragung
mit Hilfe der Antenne 4 nicht möglich ist. Im betätigten Zustand
des Tasters 5 ist die Unterbrechung der Antenne 4 aufgehoben
und es kann mit Hilfe der Antenne 4 eine kontaktlose Datenübertragung
durchgeführt
werden. Auf diese Weise hat der Benutzer der Chipkarte 1 die
Möglichkeit
die Datenübertragung
freizugeben, indem er den Taster 5 betätigt oder die Datenübertragung
zu unterbinden, indem er eine Betätigung des Tasters 5 unterlässt.
-
Vor
der erstmaligen Verwendung der Chipkarte 1 durch den Benutzer
werden im Rahmen eines Initialisierungsprozesses und/oder eines
Personalisierungsprozesses Daten in den Mikrocontroller 3 der
Chipkarte 1 eingeschrieben. In der Regel wird zunächst eine
Initialisierung und danach eine Personalisierung der Chipkarte 1 durchgeführt. Bei
der Initialisierung werden insbesondere Ergänzungen des Betriebssystems
im Mikrocontroller 3 installiert und Datenstrukturen angelegt.
Bei der Personalisierung werden beispielsweise Anwendungsprogramme
implementiert und personenbezogene Daten in den Mikrocontroller 3 eingeschrieben.
Da im Rahmen der Erfindung für
die Initialisierung und die Personalisierung die gleichen Maßnahmen
getroffen werden, wird die Erfindung im Folgenden lediglich unter
Bezugnahme auf die Personalisierung näher beschrieben. Für die Initialisierung
oder die kombinierte Durchführung
der Initialisierung und der Personalisierung gilt jeweils entsprechendes;
d.h. die Erfindung eignet sich gleichermaßen für die Initialisierung und die
Personalisierung oder einer Kombination aus beidem.
-
Vor
der Personalisierung wird die Chipkarte 1 in der in 1 dargestellten
Weise ausgebildet, wobei weder die Stanzung entlang der Stanzlinie 7 noch die
Lochung 8 ausgeführt
wird. Dies bedeutet, dass das bei der Herstellung der Chipkarte 1 ausgebildete elektrische
Verbindungselement 6 den Taster 5 überbrückt und
somit außer
Funktion setzt. Die Antenne 4 steht unabhängig vom
Betätigungszustand
des Tasters 5 für
eine kontaktlose Datenübertragung
zwischen einem externen Gerät
und dem Mikrocontroller 3 zur Verfügung, solange das elektrische
Verbindungselement 6 intakt ist. Folglich kann die Personalisierung
der derart vorbereiteten Chipkarte 1 in an sich bekannter
Weise durchgeführt
werden, indem die Personalisierungsdaten von einer Personalisierungseinrichtung
kontaktlos an die Antenne 4 der Chipkarte 1 und
damit an den Mikrocontroller 3 übertragen werden.
-
Wenn
die Personalisierung inklusive gegebenenfalls erforderlicher Prüfmaßnahmen
oder sonstige Maßnahmen,
die eine Datenverbindung zum Mikrocontroller 3 erfordern,
abgeschlossen ist, wird eine Stanzung entlang der Stanzlinie 7 durchgeführt und
dadurch eine Ecke der Chipkarte 1 ent fernt. Da die Stanzlinie 7 das
elektrische Verbindungselement 6 quert, wird das elektrische
Verbindungselement 6 durch den Stanzvorgang dauerhaft durchtrennt.
Dies bedeutet, dass die bis zu diesem Zeitpunkt durch das elektrische
Verbindungselement 6 ausgebildete Überbrückung des Tasters 5 aufgehoben
wird und es ab sofort vom Betätigungszustand
des Tasters 5 abhängt,
ob eine kontaktlose Datenübertragung
zwischen einem externen Gerät
und dem Mikrocontroller 3 möglich ist.
-
Anstelle
der Stanzung entlang der Stanzlinie 7 kann das elektrische
Verbindungselement 6 auch durch Ausbilden der Lochung 8 durchtrennt
werden. Die Lochung 8 kann beispielsweise durch eine Stanzoperation
ausgebildet werden. Ebenso ist es auch möglich, die Lochung 8 durch
Bestrahlung mit einem Laserstrahl auszubilden. In einer Abwandlung
wird die Bestrahlung mit dem Laserstrahl so ausgeführt, dass
das elektrische Verbindungselement 6 im bestrahlten Bereich
schmilzt oder verdampft und somit durchtrennt wird, ohne dass dabei
die Lochung 8 im Kartenkörper 2 ausgebildet
wird.
-
Anstelle
der Lochung 8 kann die Durchtrennung des Verbindungselements 6 auch
durch einen Fräsvorgang
erzeugt werden, so dass in der Karte lediglich eine Aussparung entsteht.
-
2 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Chipkarte 1 in
einer 1 entsprechenden Darstellung. Dieses Ausführungsbeispiel
entspricht in weiten Zügen
dem ersten Ausführungsbeispiel.
Insbesondere ist analog zum ersten Ausführungsbeispiel das elektrische
Verbindungselement 6 vorgesehen, das den Taster 5 überbrückt. Die
Besonderheit des zweiten Ausführungsbeispiels
der Chipkarte 1 besteht darin, dass das elektrische Verbindungselement 6 eine
kleine Zusatzantenne 9 aufweist, die beim ersten Ausführungsbeispiel
nicht vorgesehen ist. Die Zusatzantenne 9 ist so ausgelegt,
dass sie in einem Hochfrequenzfeld soviel Energie absorbiert, dass
das Material der Zusatzantenne 9 schmilzt oder verdampft. Dies
hat eine Unterbrechung der Zusatzantenne 9 und somit auch
des elektrischen Verbindungselements 6 zur Folge. Beim
zweiten Ausführungsbeispiel
der Chipkarte 1 kann die Überbrückung des Tasters 5 somit
dadurch aufgehoben werden, dass die Zusatzantenne 9 einem
geeigneten Hochfrequenzfeld ausgesetzt wird und dadurch das elektrische
Verbindungselement 6 im Bereich der Zusatzantenne 9 durchtrennt
wird. Wie beim ersten Ausführungsbeispiel
wird das elektrische Verbindungselement 6 nach der Durchführung der
Personalisierung durchtrennt, so dass die Chipkarte 1 danach
durch einen Benutzer in der beschriebenen Weise verwendet werden
kann.
-
3 zeigt
ein drittes Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Chipkarte 1 in
einer schematischen Schnittdarstellung. Wie in den 1 und 2 ist
die Chipkarte 1 auch in 3 in der
für die Personalisierung
vorgesehenen Ausbildung dargestellt.
-
Beim
dritten Ausführungsbeispiel
der Chipkarte 1 besteht der Kartenkörper 2 beispielsweise aus
zwei Deckfolien 10 und einer dazwischen angeordneten Innenfolie 11,
die durch Lamination dauerhaft miteinander verbunden sind. Auf die
Innenfolie 11 ist die Antenne 4 aufgebracht. Weiterhin
sind auf die Innenfolie 11 zwei Kontaktflächen 12 aufgebracht,
die Bestandteile des zu einem späteren
Zeitpunkt fertig gestellten Tasters 5 darstellen und mit den
freien Enden der unterbrochenen Antenne 4 verbunden sind.
Auch beim dritten Ausführungsbeispiel der
Chipkarte 1 ist das elektrische Verbindungselement 6 vorgesehen
und verbindet die beiden Kontaktflächen 12 miteinander,
so dass die Antenne 4 betriebsbereit ist.
-
Das
elektrische Verbindungselement 6 besteht aus einer Brücke 13,
die auf der zu den Kontaktflächen 12 rückwärtigen Seite
der Innenfolie 11 aufgebracht ist und aus zwei Durchkontaktierungen 14, die
sich durch die Innenfolie 11 hindurch erstrecken und die
beiden Kontaktflächen 12 mit
der Brücke 13 verbinden.
Somit ist die in 3 dargestellte Chipkarte 1 trotz
des noch nicht fertig gestellten Tasters 5 so ausgebildet,
dass die Personalisierung durchgeführt werden kann.
-
Nach
Abschluss der Personalisierung und gegebenenfalls erforderlicher
Zusatzoperationen wird das elektrische Verbindungselement 6 analog
zu den ersten beiden Ausführungsbeispielen
der Chipkarte 1 durchtrennt, damit der Taster 5 bei
der nachfolgenden Verwendung der Chipkarte 1 nutzbar ist. Allerdings
wird die Durchtrennung des elektrischen Verbindungselements 6 auf
andersartige Weise durchgeführt
und mit der Fertigstellung des Tasters 5 kombiniert. Dies
wird anhand von 4 erläutert.
-
4 zeigt
das dritte Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Chipkarte 1 in
einer 3 entsprechenden Darstellung nach dem Durchtrennen des
elektrischen Verbindungselements 6. Das elektrische Verbindungselement 6 wird
beim Ausbilden einer Kavität 15 durchtrennt,
die sich im Bereich des elektrischen Verbindungselements 6 durch
eine der Deckfolien 10 und die Innenfolie 11 hindurch
bis zu der weiteren Deckfolie 10 erstreckt. Beim Ausbilden der
Kavität 15,
beispielsweise mittels eines Fräsvorgangs,
werden die Brücke 13 und
die Durchkontaktierungen 14 teilweise oder, wie in 4 dargestellt, vollständig entfernt
und dabei die Kontaktflächen 12 des
Tasters 5 freigelegt. Anschließend wird ein nicht figürlich dargestellter
Einsatz zur Ausbildung des Tasters 5 in die Kavität 15 implantiert
und dadurch der Taster 5 fertig gestellt. Nunmehr kann
die Chipkarte 1 in der bereits beschriebe nen Weise vom
Benutzer verwendet werden und dabei die kontaktlose Datenübertragung
mittels des Tasters 5 freigeschaltet werden.
-
Den
vorstehend beschriebenen drei Ausführungsbeispielen ist gemeinsam,
dass der Taster 5, der beim dritten Ausführungsbeispiel
noch nicht fertig gestellt ist, jeweils mittels des elektrischen
Verbindungselements 6 überbrückt wird
und dadurch die Antenne 4 unabhängig vom Betätigungszustand
des Tasters 5 betriebsbereit gemacht wird. Dies bedeutet, dass
vor der Personalisierung jeweils das elektrische Verbindungselement 6 auszubilden
und nach der Personalisierung zu durchtrennen ist. Dabei erfolgt die
Ausbildung des elektrischen Verbindungselements 6 vorzugsweise
bei der Herstellung der Chipkarte 1. Alternativ dazu ist
es auch möglich,
eine Chipkarte 1, die kein elektrisches Verbindungselement 6 aufweist,
der Personalisierung zuzuführen. Um
auch in diesem Fall einen automatisierten Ablauf der Personalisierung
zu ermöglichen,
ist im Rahmen der Erfindung eine automatische Betätigung des
Tasters 5 während
der Personalisierung vorgesehen. Dies wird anhand von 5 näher erläutert.
-
5 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
für eine Betätigungsvorrichtung 16 zum
automatisierten Betätigen
des Tasters 5 der Chipkarte 1 in einer schematischen
Seitenansicht. Die Betätigungsvorrichtung 16 weist
ein Gehäuse 17 auf,
das über
einen Öffnung 18 zum
Einführen
der Chipkarte 1 verfügt.
An der Innenseite des Gehäuses 17 ist
ein Betätigungselement 19 in
einer Position angeordnet, die der Position des Tasters 5 im
vollständig
in das Gehäuse 17 eingeführten Zustand
der Chipkarte 1 entspricht. Das Betätigungselement 19 ist
als ein Vorsprung ausgebildet, der am Taster 5 der eingeführten Chipkarte 1 anliegt
und diesen betätigt.
Dabei kann das Betätigungselement 19 wahlweise
starr oder elastisch nachgiebig ausgebildet sein.
-
Zur
Durchführung
der Personalisierung wird die Chipkarte 1 durch einen geeigneten
Transportmechanismus in die Betätigungsvorrichtung 16 eingeführt. Bis
zu diesem Zeitpunkt ist der Taster 5 nicht betätigt und
somit keine kontaktlose Datenübertragung über die
Antenne 4 der Chipkarte 1 möglich. Durch das Einführen der
Chipkarte 1 in die Betätigungsvorrichtung 16 wird
die Chipkarte 1 in eine Position gebracht, in der das Betätigungselement 19 gegen
den Taster 5 drückt
und diesen dadurch betätigt. Auf
diese Weise wird die Antenne 4 in Betriebsbereitschaft
versetzt und somit eine kontaktlose Datenübertragung ermöglicht.
In dieser Position verbleibt die Chipkarte 1 bis zum Abschluss
der Personalisierung. Danach wird die Chipkarte 1 aus der
Betätigungsvorrichtung 16 entnommen,
so dass das Betätigungselement 19 nicht
mehr gegen den Taster 5 gepresst wird und die Betätigung des
Tasters 5 somit aufgehoben wird. Nach der Entnahme aus
der Betätigungsvorrichtung 16 kann
die Chipkarte 1 in der beschriebenen Weise vom Benutzer
verwendet werden. Im Gegensatz zu den ersten drei Ausführungsbeispielen der
Chipkarte 1 ist hierzu eine Durchtrennung eines elektrischen
Verbindungselements 6 nicht erforderlich, da die in 5 dargestellte
Betätigungsvorrichtung 16 bei
Chipkarten 1 eingesetzt wird, bei denen das elektrische
Verbindungselement 6 zur Überbrückung des Tasters 5 nicht
vorgesehen ist.
-
Dies
bedeutet auch, dass bei der Chipkarte 1 gemäß 5 der
Taster 5 bereits vor der Personalisierung einsatzbereit
ist. Ob die Chipkarte 1 vor der Personalisierung tatsächlich von
einem Benutzer verwendet werden kann, hängt davon ab, ob hierfür die im
Rahmen der Personalisierung eingeschriebenen Daten benötigt werden.
Die Betätigungsvorrichtung 16 eignet
sich somit insbesondere auch zur Durchführung einer ergänzenden
Personalisierung von Chipkarten 1, bei denen zu einem vorhergehenden
Zeitpunkt bereits eine Erstpersonalisierung durchgeführt wurde.