DE102006017878A1 - Befestigungsclip - Google Patents

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Abstract

Bei einem Befestigungsclip (1) zum Befestigen eines Bauteils an einem mit einer Öffnung versehenen Trägerteil, umfassend einen Kopfabschnitt (2) zum Anbringen des Bauteils, einen in die Öffnung einsteckbaren Schaftabschnitt (3) und wenigstens zwei Sperrfinger (10, 11), die in einem Abstand von dem Kopfabschnitt (2) an entgegengesetzten Seiten des Schaftabschnitts (3) federnd gehalten sind, sich gespreizt in Richtung des Kopfabschnitts (2) erstrecken und an ihren freien Enden Sperrflächen (12, 13) haben, die nach dem Einsetzen des Befestigungsclips (1) in die Öffnung des Trägerteils an dessen Unterseite zur Anlage kommen, um dadurch den Befestigungsclip (1) in der Öffnung festzuhalten, ist vorgesehen, dass der Schaftabschnitt (3) an einer Seite, die sich quer zu den Seiten erstreckt, an denen die Sperrfinger (10, 11) angeordnet sind, eine an dem Innenrand der Öffnung im Trägerteil abstützbare Anlagefläche (14, 17) und auf der der Anlagefläche (14, 17) entgegengesetzten Seite eine federnd nachgiebige Rippe (19) oder Zunge aufweist, die nach dem Einsetzen des Befestigungsclips (1) in die Öffnung mit Vorspannung an dem Innenrand der Öffnung abstützbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Befestigungsclip zum Befestigen eines Bauteils an einem mit einer Öffnung versehenen Trägerteil, umfassend einen Kopfabschnitt zum Anbringen des Bauteils, einen in die Öffnung einsteckbaren Schaftabschnitt und wenigstens zwei Sperrfinger, die in einem Abstand von dem Kopfabschnitt an entgegengesetzten Seiten des Schaftabschnitts federnd gehalten sind und bezogen auf die Clipachse schräg nach außen und in Richtung des Kopfabschnitts erstrecken und die an ihren freien Enden Sperrflächen haben, die nach dem Einsetzen des Befestigungsclips in die Öffnung des Trägerteils an dessen Unterseite zur Anlage kommen, um dadurch den Befestigungsclip in der Öffnung festzuhalten.
  • Befestigungsclips der angegebenen Art werden vielfach in Kraftfahrzeugen verwendet, um relativ leichte Bauteile, wie Kabel, Rohre, Verkleidungselemente oder dergleichen einfach und schnell befestigen zu können. Solche Befestigungsclips werden meistens als Spritzgussteile aus Kunststoff hergestellt, wobei man aus Kostengründen einteilige Ausführungen anstrebt, die sich mit einfachen Formwerkzeugen formen lassen. Weiterhin besteht das Bestreben, die Clips so auszubilden, dass sie sich in Öffnungen unterschiedlicher Größe und auch in Trägerteilen unterschiedlicher Dicke zuverlässig befestigen lassen.
  • Ein Clip der angegebenen Art ist aus GB 23 16 707 A bekannt. Der Clip ist zum Einsetzen in eine längliche Öffnung bestimmt und weist einen plattenförmigen Kopfabschnitt und einen aus mehreren parallelen Pfosten, deren freie Enden miteinander verbunden sind, gebildeten Schaftabschnitt auf. Zwischen den Pfosten sind Sperrfinger angeordnet. Die freien Enden der Sperrfinger sind gekrümmt und haben sich in Richtung Clipmitte erstreckende Ansätze mit mehreren, auf ihrer Außenseite gebildeten Sperrflächen. Je nach Dicke des Trägerteils kommen andere Sperrflächen der Ansätze mit der Unterseite des Trägerteils in Eingriff. Auf diese Weise passt sich der Clip unterschiedlichen Materi aldicken des Trägerteils an. An der Unterseite des Kopfabschnitts weist der Clip federnde Laschen auf, die sich auf der Oberseite des Trägerteils abstützen und den Clip spielfrei mit dem Trägerteil verspannen. Der Schaftabschnitt des Clips hat eine geringere Breite als die Öffnung, so dass der Clip in Querrichtung nur mit Hilfe der Sperrfinger ausgerichtet werden kann. Wie die Ausrichtung und Abstützung des Clips in Längsrichtung der Öffnung erfolgen soll, ist nicht angegeben.
  • Es ist weiterhin aus DE 81 13 637 U1 ein Clip mit einem Grundkörper und einem Flanschteil bekannt, wobei der Grundkörper zylindrisch ausgebildet ist und auf seiner Außenseite zylindrische Führungen hat, die zur Führung des Grundkörpers in einer Bohrung eines Trägerteils dienen. Der Grundkörper besitzt in zwei zu seiner Steckachse und zueinander senkrechten Richtungen Durchbrüche, in denen jeweils einander gegenüberliegende Federzungenpaare vorgesehen sind, die gegen die Unterseite des Flanschteils gerichtet sind und mit ihren gespreizten Enden den in die Bohrung eingesetzten Clip am Trägerteil festhalten. Zum Ausgleich unterschiedlicher Dicken des Trägerteils sind mehrere Federzungenpaare unterschiedlicher Länge vorgesehen. Bei diesem bekannten Clip müssen die zylindrischen Führungen in ihrem Durchmesser vergleichsweise genau an den Durchmesser der Bohrung angepasst sein, damit ein sicherer Sitz in der Bohrung des Trägerteils gegeben ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Befestigungsclip der eingangs genannten Art dergestalt weiterzubilden, dass er sowohl in passgenaue als auch in weniger passgenaue Öffnungen eines Trägerteils einsetzbar ist und dass auch in weniger passgenauen Öffnungen ein fester und spielfreier Sitz des Befestigungsclips gewährleistet ist. Der Befestigungsclip soll außerdem einfach und kostengünstig herstellbar sein.
  • Die Aufgabe wird bei einem Befestigungsclip der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Schaftabschnitt an einer Seite, die sich quer zu den Seiten erstreckt, an denen die Sperrfinger angeordnet sind, eine an dem Innenrand der Öffnung im Trägerteil abstützbare Anlagefläche und auf der der Anlagefläche entgegengesetzten Seite eine federnd nachgiebige Rippe oder Zunge aufweist, die nach dem Einsetzen des Befestigungsclips in die Öffnung mit Vorspannung an dem Innenrand der Öffnung abstützbar ist.
  • Durch die erfindungsgemäße Gestaltung wird der Befestigungsclip in der Öffnung des Trägerteils nicht nur durch die Sperrfinger, die in die Öffnung eingreifen und an der Unterseite des Trägerteils anliegen, sondern zusätzlich quer zur Wirkungsrichtung der Sperrfinger durch eine Anlagefläche am Schaftabschnitt und eine federnde Rippe oder Zunge an dem Trägerteil abgestützt. Hierbei sorgt die Anlagefläche für eine definierte Ausrichtung des Befestigungsclips in der Öffnung und die federnd nachgiebige Rippe oder Zunge bewirkt eine Verspannung des Befestigungsclips in der Öffnung, selbst wenn die Öffnung ein gewisses Übermaß hat. Hierdurch können die Anforderungen an die Fertigungsgenauigkeit bei der Herstellung der Öffnung im Trägerteil geringer sein und größere Fertigungstoleranzen zugelassen werden, ohne dass dadurch der Sitz des Befestigungsclips beeinträchtigt wird. Die Öffnung kann außerdem von vornherein ein gewisses Übermaß haben, so dass sich der Befestigungsclip leichter montieren lässt. Weiterhin kann der Befestigungsclip bei geeigneter Auslegung für mehrere Öffnungsgrößen, beispielsweise Langloch- oder Bohrungsgrößen, verwendbar sein.
  • Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung hat der Schaftabschnitt zwei, im Wesentlichen parallele Schenkel, die durch den Kopfabschnitt einerseits und wenigstens einen Verbindungssteg andererseits miteinander verbunden sind, wobei zwischen den Schenkeln ein Freiraum vorhanden ist, in dem die federnd nachgiebige Rippe oder Zunge angeordnet ist. Diese Gestaltung des Befestigungsclip hat den Vorteil, dass zu seiner Herstellung als Spritzgussteil aus Kunststoff ein einfaches, zweiteiliges Werkzeug verwendet werden kann. Der Befestigungsclip kann daher sehr kostengünstig hergestellt werden.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Befestigungsclip kann vorsehen, dass die federnd nachgiebige Rippe oder Zunge an eine Längsseite eines Schenkels des Schaftabschnitts angeformt ist und sich in Richtung des anderen Schenkels erstreckt, wobei die Rippe oder Zunge eine dem anderen Schenkel benachbarte freie Längskante hat, die auf der Außenseite und in einem Abstand von der seitlichen Begrenzungsebene des Schaftabschnitts liegt. Je nach Größe der Öffnung, in die der Schaftabschnitt eingesetzt wird, wird die federnd nachgiebige Rippe oder Zunge durch den Rand der Öffnung in Richtung der seitlichen Begrenzungsebene elastisch verformt, wobei der Verformungswiderstand eine Spannkraft hervorruft, die die freie Längskante der Rippe oder Zunge und deren Reaktionskraft die auf der entgegensetzten Seite befindliche Anlagefläche an den Rand der Öffnung andrücken.
  • Soll ein höherer Verformungswiderstand erreicht werden, so kann nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung vorgesehen sein, dass die federnd nachgiebige Rippe zwei gegenüberliegende Längsseiten der Schenkel miteinander verbindet und einen mittleren Bereich hat, der sich auf der Außenseite und in einem Abstand von der seitlichen Begrenzungsebene des Schaftabschnitts befindet. Vorzugsweise ist der mittlere Bereich durch eine konvexe Wölbung der federnd nachgiebigen Rippe gebildet. Alternativ hierzu ist es aber auch möglich, die federnd nachgiebige Rippe mit einem nach außen vorspringenden, rippenförmigen Ansatz zu versehen.
  • Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung kann darin bestehen, dass eine federnd nachgiebige Zunge an einen Verbindungssteg angeformt ist, die sich in Richtung des Kopfabschnitts erstreckt und ein dem Kopfabschnitt benachbartes freies Ende hat, das auf der Außenseite und in einem Abstand von der seitlichen Begrenzungsebene des Schaftabschnitts angeordnet ist. Bei dieser Ausgestaltung ergibt sich eine relativ große Länge der federnd nachgiebigen Zunge, so dass große Maßabweichungen bei vergleichsweise niedrigen Verformungskräften ausgeglichen werden können.
  • Abweichend hiervon kann auch vorgesehen sein, dass die federnd nachgiebige Rippe mit einem Ende an einen Verbindungssteg und mit dem anderen Ende an den Kopfabschnitt angeformt ist und einen mittleren Bereich hat, der auf der Außenseite und in einem Abstand von der Begrenzungsebene des Schaftabschnitts angeordnet ist. Diese Gestaltung ermöglich einen höheren Verformungswiderstand bei jedoch etwas geringerem Toleranzausgleich. Auch hier kann der mittlere vorstehende Bereich durch einen konvexe Wölbung der Zunge gebildet sein.
  • Zum Anbringen eines Bauteils an den Kopfabschnitt kann dieser mit unterschiedlichen Halteelementen, beispielsweise einem hakenförmigen oder T-förmigen Halteelement versehen sein. Weiterhin können an dem Kopfabschnitt Federlaschen angeordnet sein, die eine nachgiebige Abstützung für das Trägerteil bilden und bewirken, dass das Trägerteil nach dem Einsetzen des Befestigungsclips zwischen den an der Oberseite anliegenden Federlaschen und den an der Unterseite anliegenden Sperrfingern festklemmbar ist.
  • Weiterhin kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass die Sperrfinger in an sich bekannter Weise mehrere stufenartig übereinander angeordnete Sperrflächen haben, so dass der Befestigungsclip im Trägerteil unterschiedlicher Dicke oder auch in Trägerteilanordnungen aus zwei oder mehreren übereinander liegenden Trägerteilen eingesetzt werden kann.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert, das in der Zeichnung dargestellt ist. Es zeigen
  • 1 eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines Befestigungsclips nach der Erfindung,
  • 2 eine Stirnansicht des Befestigungsclips gemäß 1,
  • 3 eine Schnittansicht des Befestigungsclips gemäß 1,
  • 4 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform eines Befestigungsclips nach der Erfindung,
  • 5 eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform eines Befestigungsclips nach der Erfindung und
  • 6 eine perspektivische Ansicht einer vierten Ausführungsform eines Befestigungsclips nach der Erfindung.
  • Bei dem in den 1 bis 3 dargestellten Befestigungsclip 1 handelt es sich um ein einstückiges Kunststoffteil, das im Spritzgießverfahren mittels eines zweiteiligen Formwerkzeugs herstellbar ist. Der Befestigungsclip 1 hat einen Kopfabschnitt 2 und einen Schaftabschnitt 3, der aus zwei zu einer mittigen Clipachse im Wesentlichen parallelen Schenkeln 4, 5 und zwischen diesen angeordneten Verbindungsstegen 6, 7 gebildet ist. Zwischen den Schenkeln 4, 5 befinden sich durchgehende Öffnungen 8, 9, die durch den Verbindungssteg 6 voneinander getrennt sind. In Höhe des Verbindungsstegs 7 sind an den voneinander abgekehrten Schmalseiten des Schaftabschnitts 3 Sperrfinger 10, 11 angeordnet, die sich, bezogen auf die Clipachse, schräg nach außen und in Richtung des Kopfabschnitts erstrecken. Die Befestigungsenden der Sperrfinger 10, 11 sind elastisch verformbar, so dass die Sperrfinger 10, 11 mit ihren freien Enden bis zur Anlage an die Schenkel 4, 5 bewegt werden können. An ihren freien Enden weisen die Sperrfinger 10, 11 jeweils vier Sperrflächen 12, 13, die stufenartig ansteigend von außen nach innen aufeinanderfolgen.
  • Mit ihren der Breitseite des Schaftabschnitts 3 zugekehrten Seiten bilden die Schenkel 4, 5 Anlageflächen 14, 15, 16, 17, die zur Führung und Abstützung des Schaftabschnitts 3 in der Öffnung eines Trägerteils dienen. Die Anlageflächen 14, 16 sind breiter als die Anlageflächen 15, 17 und weisen jeweils einen Bereich konvexer Krümmung auf, dessen Krümmungsachse in der Mittelebene des Befestigungsclips und parallel zur Clipachse verläuft. Die Form der Anlageflächen 14, 16 ist an die Kontur einer als Langloch ausgebildeten und gestrichelt dargestellte Öffnung 18 eines Trägerteils angepasst, für welche der Befestigungsclip 1 in erster Linie bestimmt ist.
  • Zwischen den Schenkeln 4, 5 befindet sich angrenzend an die Anlageflächen 15, 16 eine federnd nachgiebige Rippe 19, die an den Schenkel 5 und mit ihrem unteren Ende an den Verbindungssteg 6 angeformt ist. Die Rippe 19 hat die Form einer ebenen Platte, die sich im Wesentlichen parallel zur Clipachse erstreckt und in einem Winkel zu der von den Anlageflächen 15, 16 bestimmten Begrenzungsebene E derart schräg nach außen gerichtet ist, dass ihre freie Längskante 20 sich in einem Abstand von der Begrenzungsebene befindet. Das untere Ende des plattenförmigen Abschnitts der Rippe 19 ist durch einen nach innen gekrümmten Übergangsabschnitt 21 an den Verbindungssteg 6 angeschlossen.
  • Der Kopfabschnitt 2 weist einen ebenen, plattenförmigen Mittelteil 22 auf, der auf seiner dem Schaftabschnitt 3 entgegengesetzten Seite ein hakenförmiges Halteelement 23 trägt, das zum Einhängen eines Kabelbandes dient. An den stirnseitigen Enden des Mittelteils 22 sind Federlaschen 24 angeordnet, die sich in einem Winkel von etwa 35° schräg nach außen und in Richtung des Schaftabschnitts 3 erstrecken. Die freien Enden der Federlaschen 24 sind zur Vermeidung scharfer Kanten wulstartig verdickt.
  • Zur Montage wird der Befestigungsclip 1 mit dem Schaftabschnitt 2 in eine Öffnung eines Trägerteils eingeführt. Länge und Breite der Öffnung müssen hierbei mindestens so groß bemessen sein, dass die Schenkel 4, 5 auch bei ungenauer Ausrichtung, d.h. bei einer gewissen Neigung der Clipachse zur Mittelachse der Öffnung klemmfrei in die Öffnung eindringen können. Um dies zu gewährleisten, hat die Öffnung im Vergleich zum Schaftabschnitt in Länge und Breite ein geringes Übermaß, das als Mindestmaß zu berücksichtigen ist. Bedingt durch zugelassene Maßabweichungen bei der Herstellung der Öffnung und der Herstellung des Schaftabschnitts kann dieses Übermaß auch deutlich größer ausfallen. Maßunterschiede in der Länge werden durch die Nachgiebigkeit der Sperrfinger 10, 11 und Maßunterschiede in der Breite durch die Rippe 19 ausgeglichen.
  • Bei der Montage des Befestigungsclips 1 gelangen zunächst die Sperrfinger 10, 11 mit ihren gerundeten Außenseiten in Kontakt mit dem Rand der Öffnung 18 im Trägerteil und werden durch diesen nach innen in Richtung auf die Schenkel 4, 5 zusammengedrückt. Mit weiterem Eindringen des Schaftabschnitts 3 in die Öffnung kommt dann auch die Längskante 20 der Rippe 19 zunächst im Übergangsabschnitt 21 und dann darüber in Eingriff mit dem Öffnungsrand und wird durch diesen zur Öffnungsmitte hin verdrängt. Hierdurch legen sich die Anlageflächen 14, 17 der Schenkel 4, 5 an den gegenüberliegenden Öffnungsrand an, so dass im weiteren Verlauf des Einsteckvorgangs die Rippe 19 nach innen in die Öffnung 8 zwischen den Schenkeln 4, 5 elastisch verformt wird, wobei sich der Schaftabschnitt 3 über die Anlageflächen 14, 17 an dem Rand der Öffnung 18 abstützt. Bei weiterem Eindringen des Schaftabschnitts 3 in die Öffnung 18 gelangen die Federlaschen 24 in Kontakt mit der Oberseite des Trägerteils und je nach Dicke des Trägerteils überspringen zwei oder mehrere die Sperrflächen 12, 13 trennende Stufen den Rand der Öffnung. Der Befestigungsclip 1 wird schließlich gegen den Verformungswiderstand der Federlaschen 24 fest an das Trägerteil angedrückt. Nach dem Loslassen wird er unter der Wirkung der Federlaschen 24 wieder so weit entgegen der Einsteckrichtung zurückbewegt, bis die der Unterseite des Trägerteils am nächsten liegenden Sperrflächen 12, 13 mit dieser in Eingriff gelangen und den Befestigungsclip 1 festhalten.
  • In der montierten Lage ist der Befestigungsclip 1 in der Öffnung des Trägerteils in Längsrichtung durch die Sperrfinger 10, 11 und in Querrichtung durch die Anlageflächen 14, 17 und die Rippe 19 sicher abgestützt und in Richtung der Öffnungsachse durch die Sperrfinger 10, 11 und die Federlaschen 24 an dem Trägerteil festgeklemmt. Der Befestigungsclip 1 ist hierdurch in allen Raumrichtungen federnd mit dem Trägerteil verspannt und dadurch spielfrei und schwingungssicher gehalten.
  • Die 4 bis 6 zeigen Ausführungsbeispiele von Befestigungsclips die bis auf die Gestaltung einer der Rippe 19 entsprechenden Rippe oder Zunge mit dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel übereinstimmen. Für die übereinstimmenden Teile werden daher im Folgenden gleiche Bezugsziffern verwendet.
  • Bei dem in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel ist eine Rippe 32 vorgesehen, die nicht nur mit dem Schenkel 5, sondern auch mit dem Schenkel 4 des Schaftabschnitts 3 verbunden ist. Weiterhin ist die Rippe 32 derart gekrümmt, dass ihre Außenseite eine nach außen vorspringende konvexe Krümmung hat, deren Krümmungsachse in einer die Clipachse enthaltenden Ebene liegt. Im unteren, dem Verbindungssteg 6 benachbarten Bereich der Rippe 32 ist die Krümmung schwächer oder die Rippe 32 ist so weit in den Bereich zwischen den Schenkeln 4, 5 zurückgesetzt, dass das Einsetzen des Befestigungsclips 31 nicht durch den unteren Rand 33 der Rippe 32 behindert wird. Nach oben in Richtung auf den Kopfabschnitt 2 nimmt die Krümmung zu, so dass der mittlere Bereich der Rippe 32 dort weiter nach außen vorsteht, um einen größeren Verformungsbereich zu bilden. Die Rippe 32 erhält durch die Verbindung mit beiden Schenkeln 4, 5 eine größere Steifigkeit. Dies kann entweder zur Erzielung höherer Klemmkräfte in der Öffnung eines Trägerteils oder zur Verringerung der Wanddicke der Rippe 32 genutzt werden.
  • 5 zeigt eine alternative Ausführungsform eines Befestigungsclips 41, bei dem eine nach außen gewölbte, federnde Rippe 42 zwischen dem Verbindungssteg 6 und dem Kopfabschnitt 2 angeordnet ist. Aufgrund ihrer größeren Länge und ihrer geringen Breite ermöglicht die Rippe 32 einen relativ großen Verfor mungsweg bei niedrigen Verformungskräften. Außerdem ergibt sich ein günstiger Übergang im Bereich des mit dem Verbindungssteg 6 verbundenen Endes der Rippe 32.
  • 6 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Befestigungsclips 51 mit einer federnden Zunge 52, die an dem Verbindungssteg 6 des Schaftabschnitts 3 angeformt ist. Die Zunge 52 ist in einem Winkel schräg nach außen gestellt, so dass ihr freies Ende 53 deutlich nach außen vorsteht. Auch diese Gestaltung ermöglicht einen großen Verformungsweg bei vergleichsweise kleiner Verformungskraft.

Claims (11)

  1. Befestigungsclip zum Befestigen eines Bauteils an einem mit einer Öffnung versehenen Trägerteil, umfassend einen Kopfabschnitt zum Anbringen des Bauteils, einen in die Öffnung einsteckbaren Schaftabschnitt und wenigstens zwei Sperrfinger, die in einem Abstand von dem Kopfabschnitt an entgegengesetzten Seiten des Schaftabschnitts federnd gehalten sind bezogen auf die Clipachse schräg nach außen und in Richtung des Kopfabschnitts erstrecken und die an ihren freien Enden Sperrflächen haben, die nach dem Einsetzen des Befestigungsclips in die Öffnung des Trägerteils an dessen Unterseite zur Anlage kommen, um dadurch den Befestigungsclip in der Öffnung festzuhalten, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaftabschnitt (3) an einer Seite, die sich quer zu den Seiten erstreckt, an denen die Sperrfinger (10, 11) angeordnet sind, eine an dem Innenrand der Öffnung im Trägerteil abstützbare Anlagefläche (14, 17) und auf der der Anlagefläche (14, 17) entgegengesetzten Seite eine federnd nachgiebige Rippe (19) oder Zunge aufweist, die nach dem Einsetzen des Befestigungsclips in die Öffnung mit Vorspannung an dem Innenrand der Öffnung abstützbar ist.
  2. Befestigungsclip nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaftabschnitt (3) zwei, im Wesentlichen parallele Schenkel (4, 5) aufweist, die durch den Kopfabschnitt (2) einerseits und wenigstens einen Verbindungssteg (6 bzw. 7) andererseits miteinander verbunden sind, wobei zwischen den Schenkeln (4, 5) ein Freiraum vorhanden ist, in dem die federnd nachgiebige Rippe (19) oder Zunge (52) angeordnet ist.
  3. Befestigungsclip nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die federnd nachgiebige Rippe (19) oder Zunge an einer Längsseite eines Schenkels (5) des Schaftabschnitts (3) angeformt ist und sich in Richtung des anderen Schenkels (4) erstreckt, wobei die Rippe (19) oder Zunge eine dem anderen Schenkel benachbarte freie Längskante (20) hat, die auf der Außenseite und in einem Abstand von der seitlichen Begrenzungsebene (E) des Schaftabschnitts (3) liegt.
  4. Befestigungsclip nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die federnd nachgiebige Rippe (32) zwei gegenüberliegende Längsseiten der Schenkel (4, 5) miteinander verbindet und einen mittleren Bereich hat, der sich auf der Außenseite und in einem Abstand von der seitlichen Begrenzungsebene (E) des Schaftabschnitts (3) befindet.
  5. Befestigungsclip nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die federnd nachgiebige Rippe (42) mit einem Ende an einen Verbindungssteg (6) und mit dem anderen Ende an den Kopfabschnitt (2) angeformt ist und einen mittleren Bereich hat, der auf der Außenseite und in einem Abstand von der Begrenzungsebene (E) des Schaftabschnitts (3) angeordnet ist.
  6. Befestigungsclip nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der mittlere Bereich durch eine konvexe Wölbung der federnd nachgiebigen Rippe (32, 42) gebildet ist.
  7. Befestigungsclip nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die federnd nachgiebige Rippe mit einem nach außen vorspringenden, rippenförmigen Ansatz zu versehen ist.
  8. Befestigungsclip nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine federnd nachgiebige Zunge (52) an einen Verbindungssteg (6) angeformt ist, die sich in Richtung des Kopfabschnitts (2) erstreckt und ein dem Kopfabschnitt (2) benachbartes freies Ende hat, das auf der Außenseite und in einem Abstand von der seitlichen Begrenzungsebene (E) des Schaftabschnitts (3) angeordnet ist.
  9. Befestigungsclip nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopfabschnitt (2) mit einem hakenförmigen oder T-förmigen Halteelement (23) versehen ist.
  10. Befestigungsclip nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Kopfabschnitt (2) Federlaschen (24) angeordnet sind, die eine nachgiebige Abstützung für das Trägerteil bilden.
  11. Befestigungsclip nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrfinger (10, 11) mehrere stufenartig übereinander angeordnete Sperrflächen (12, 13) haben.
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