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Die
vorliegende Erfindung betrifft umhüllte Teilchen, die in ihrem
Kern Imidoperoxocarbonsäure
enthalten und eine Umhüllung
aus Paraffinwachs aufweisen, sowie Verfahren zu ihrer Herstellung
und ihre Verwendung zur Herstellung flüssiger wasserhaltiger Wasch- und Reinigungsmittel.
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Bei
Wasch- und Reinigungsmitteln in flüssiger Form, insbesondere wenn
sie Wasser enthalten aber auch wenn sie wasserfrei sind, kann es
aufgrund von chemischer Inkompatibilität der einzelnen Inhaltsstoffe zu
negativen Wechselwirkungen dieser Inhaltsstoffe untereinander und
zur Abnahme ihrer Aktivität
und damit zur Abnahme der Waschleistung des Mittels insgesamt kommen,
auch wenn es nur relativ kurz gelagert wird. Diese Aktivitätsabnahme
betrifft prinzipiell alle Waschmittelinhaltsstoffe, welche im Waschprozeß chemische Reaktionen
ausführen,
um zum Waschergebnis beizutragen, insbesondere Bleichmittel und
Enzyme, obwohl auch tensidische oder sequestrierende Inhaltsstoffe,
die für
Lösungsvorgänge oder
Komplexierungsschritte verantwortlich sind, insbesondere in Gegenwart
der genannten chemisch reaktiven Inhaltsstoffe in flüssigen, insbesondere
wäßrigen Systemen
nicht unbegrenzt lagerstabil sind.
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Die
Phthalimidoperoxoalkansäuren,
wie zum Beispiel 6-Phthalimidoperoxohexansäure (PAP) sind hocheffiziente
Bleichmittel, sie sind jedoch in herkömmlichen Flüssigwaschmittelrezepturen chemisch
besonders instabil. Zumeist zersetzen sie sich in solchen in wenigen
Tagen vollständig.
Selbst wenn diese flüssigen Mittel
von möglichen
Reaktionspartnern der Peroxocarbonsäure, wie ungesättigten
Verbindungen, Aldehyden, Aminen, Chlorid etc., befreit werden, zersetzen
sie sich dennoch in Gegenwart der Tenside, auch wenn diese nicht
oxidativ angegriffen werden. Der Grund hierfür ist möglicherweise, daß die Phthalimidoperoxoalkansäuren zwar
als nur gering wasserlösliche
Feststoffe in dieser Form stabil sind, sich in Gegenwart von Tensiden jedoch
auflösen,
in gelöster
Form hoch reaktiv sind und sich sowohl über eine bimolekulare Reaktion
unter Abspaltung von Singulettsauerstoff als auch durch Hydrolyse
zu der Phthalimidoalkansäure
und H2O2 zersetzen. Letzteres
ist insbesondere bei niedrigen Waschtemperaturen und in den auftretenden
Konzentrationen jedoch praktisch nicht bleichaktiv, so daß als Ergebnis
die Bleichwirkung des Mittels bei Lagerung verlorengeht.
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Verschiedentlich
ist vorgeschlagen worden, das Problem der mangelnden Stabilität von Peroxocarbonsäuren durch
ein Coating zu lösen.
Beispielsweise ist im europäischen
Patent
EP 0 510 761
B1 ein gecoatetes Bleichmittelgranulat beschrieben worden,
welches als Umhüllungsmaterial
Paraffin mit einem Schmelzpunkt im Bereich von 40°C bis 50°C in Abmischung
mit bestimmten Additiven, ausgewählt
aus Ethylen/Vinylacetat-Copolymeren,
hydrierten Kolophonium-methylestern, Ethylacrylat/2-Ethylhexylacrylat-Copolymeren und deren
Mischungen, aufweist. Aus der europäischen Patentanmeldung
EP 0 436 971 A2 sind
umhüllte
Teilchen bekannt, die 45-65 Gew.-% eines festen bleichmittelhaltigen
Kerns und 35-55 Gew.-% einer Umhüllungsschicht
aufweisen, die Paraffinwachs mit einem Schmelzpunkt im Bereich von
40°C bis
50°C enthält. Imidoperoxocarbonsäuren sind
dort unter den Bleichmitteln nicht aufgeführt. Es zeigte sich nun jedoch,
daß das
Aufbringen von Coatingmaterialien keineswegs immer zu einer Erhöhung der
Stabilität
gerade von Imidoperoxocarbonsäuren
führt.
Oftmals tritt durch ein Coating, selbst mit chemisch inerten Materialien,
sogar eine Destabilisierung von PAP auf. Ein Coating, das bei der
Anwendung des Mittels, welches die gecoateten Teilchen enthalten,
löslich
sein soll ist, in der Regel in einem wasserhaltigen Produkt nicht
völlig
diffusionsdicht gegen Wasser. Ein solches Coating kann daher zwar
möglicherweise
die Auflösung
des PAP unterdrücken,
nicht aber dessen Hydrolyse zu H
2O
2.
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Zur
Lösung
des Problems ist verschiedentlich auch vorgeschlagen worden, nicht
alle für
ein gutes Wasch- beziehungsweise Reinigungsergebnis wünschenswerten
Inhaltsstoffe gleichzeitig in ein flüssiges Mittel einzuarbeiten,
sondern dem Anwender des Mittels mehrere Komponenten zur Verfügung zu
stellen, die er erst kurz vor dem oder während des Wasch- beziehungsweise
Reinigungsvorgangs zusammengeben soll und die jeweils nur miteinander
verträgliche
Inhaltsstoffe enthalten, welche erst unter den Anwendungsbedingungen
gemeinsam zum Einsatz kommen. Das gemeinsame Dosieren mehrerer Komponenten
wird im Vergleich zum Dosieren nur eines einzigen flüssigen Mittels
jedoch vom Anwender oft als zu aufwendig empfunden.
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Es
besteht folglich immer noch das Problem, ein lagerstabiles flüssiges Mittel
bereit zu stellen, das außerdem
möglichst
alle, auch miteinander unverträgliche,
für ein
gutes Wasch- beziehungsweise Reinigungsergebnis jedoch notwendige
Inhaltsstoffe enthält.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung, die hierzu einen Beitrag leisten will,
ist eine teilchenförmige Imidoperoxocarbonsäure, die
eine Umhüllung
aus Paraffin aufweist.
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Falls
die Imidoperoxocarbonsäure
bei Raumtemperatur nicht in fester Form vorliegt, kann sie in bekannter
Weise unter Einsatz inerter Trägermaterialien
in Teilchenform konfektioniert worden sein; vorzugsweise wird jedoch
eine bei Raumtemperatur feste Imidoperoxocarbonsäure eingesetzt. Es kommen beispielsweise
4-Phthalimidoperoxobutansäure,
5-Phthalimidoperoxopentansäure,
6-Phthalimidoperoxohexansäure, 7-Phthalimidoperoxoheptansäure, N,N'-terephthaloyl-di-6-aminoperoxohexansäure und
Mischungen aus diesen in Betracht. Zu den bevorzugten Persäuren gehören die
Phthalimidoperoxoalkansäuren,
insbesondere 6-Phthalimidoperoxohexansäure (PAP). Vorzugsweise besteht
der zu umhüllende
Kern aus der Imidoperoxocarbonsäure;
er ist in jedem Fall frei von Tensiden.
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Der
Imidoperoxocarbonsäurekern
ist erfindungsgemäß mit Paraffinwachs
umhüllt.
Paraffinwachs stellt im allgemeinen ein komplexes Stoffgemisch ohne
scharfen Schmelzpunkt dar. Zur Charakterisierung bestimmt man üblicherweise
seinen Schmelzbereich durch Differential-Thermo-Analyse (DTA), wie
in "The Analyst" 87 (1962), 420,
beschrieben, und/oder seinen Erstarrungspunkt. Darunter versteht
man die Temperatur, bei der geschmolzenes Material durch langsames
Abkühlen
aus dem flüssigen
in den festen Zustand übergeht.
Vorzugsweise werden Wachse verwendet, die im Bereich von 20°C bis 70°C erstarren.
Dabei ist zu beachten, daß auch
bei Raumtemperatur fest erscheinende Paraffinwachsgemische unterschiedliche
Anteile an flüssigem Paraffin
enthalten können.
Besonders bevorzugte Paraffinwachsgemische weisen bei 40°C einen Flüssiganteil von
mindestens 50 Gew.-%, insbesondere von 55 Gew.-% bis 80 Gew.-%,
und bei 60°C
einen Flüssiganteil von
mindestens 90 Gew.-% auf. Außerdem
ist bevorzugt, wenn die Paraffine möglichst geringe flüchtige Anteile
enthalten. Bevorzugte Paraffinwachse enthalten weniger als 1 Gew.-%,
insbesondere weniger als 0,5 Gew.-% bei 110°C und Normaldruck verdampfbare
Anteile. Erfindungsgemäß besonders
brauchbare Paraffinwachse können
beispielsweise unter den Handelsbezeichnungen Lunaflex® der
Firma Fuller sowie Deawax® der DEA Mineralöl AG bezogen
werden. Zu den besonders bevorzugten Paraffinwachsen gehören solche,
die im Bereich von 40°C
bis 65°C,
insbesondere von über
50°C bis
60°C schmelzen.
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Paraffin
wird vorzugsweise in solchen Mengen auf die teilchenförmige Imidoperoxocarbonsäure aufgebracht,
dass die umhüllten
Imidoperoxocarbonsäureteilchen
zu 2 Gew.-% bis
30 Gew.-%, insbesondere 5 Gew.-% bis 25 Gew.-% und besonders bevorzugt
7,5 Gew.-% bis 20 Gew.-% aus dem Umhüllungsmaterial bestehen. Die
Durchmesser der umhüllten
Peroxocarbonsäureteilchen
liegen dabei vorzugsweise im Bereich von 100 μm bis 2000 μm, insbesondere 200 μm bis 1600 μm; man geht
daher von entsprechend feinteiligerem Imidoperoxocarbonsäurematerial
aus und überzieht
es mit dem Paraffin. Vorzugsweise geht man zur Herstellung erfindungsgemäß umhüllter Imidoperoxocarbonsäureteilchen
so vor, dass man eine Wirbelschicht der zu umhüllenden Imidoperoxocarbonsäureteilchen
mit einer Schmelze oder gegebenenfalls einer vorzugsweise wäßrigen Emulsion,
Dispersion oder Aufschlämmung
des Paraffins besprüht,
falls vorhanden dabei das Wasser durch Verdampfen entfernt und/oder
das geschmolzene Umhüllungsmaterial
durch Abkühlen
verfestigt und die umhüllten
Imidoperoxocarbonsäureteilchen
in im Prinzip üblicher
Weise aus der Wirbelschicht austrägt. Bei der erfindungsgemäßen Umhüllung mit
dem Paraffinwachs bevorzugt ist ein Schmelzcoating, bei dem das
Paraffin auf eine Temperatur, die 5°C bis 40°C über seinem Schmelzpunkt liegt,
erwärmt
wird und auf Teilchen aus Imidoperoxocarbonsäure aufgebracht wird, die eine
Temperatur unterhalb des Paraffin-Erstarrungspunktes aufweisen.
Vorzugsweise werden sie durch das dann eine entsprechend niedrige
Temperatur aufweisende Wirbelmittel gekühlt, so daß sich das Paraffinwachs auf
den Imidoperoxocarbonsäureteilchen
verfestigt. Auf die in
EP 0 510
761 vorgesehenen Additive in der Paraffinumhüllung wird
dabei verzichtet.
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Ein
erfindungsgemäß mit Paraffin
umhülltes
Imidoperoxocarbonsäureteilchen
wird vorzugsweise zur Herstellung flüssiger tensid- und wasserhaltiger
Wasch- oder Reinigungsmittel verwendet.
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Der
pH-Wert erfindungsgemäßer flüssiger Mittel
liegt vorzugsweise zwischen 2 und 6, insbesondere zwischen 3 und
5,5 und besonders bevorzugt zwischen 3,5 und 5. Wasser kann in erfindungsgemäßen Mitteln gewünschtenfalls
in Mengen bis zu 90 Gew.-%, insbesondere 20 Gew.-% bis 75 Gew.-%,
enthalten sein; gegebenenfalls können
diese Bereiche jedoch auch über-
oder unterschritten werden.
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Der
Gehalt an Imidoperoxocarbonsäure
beträgt
in den erfindungsgemäßen Mitteln
vorzugsweise 1 Gew.-% bis 25 Gew.-%, insbesondere 2 Gew.-% bis 20
Gew.-% und besonders bevorzugt 3 % bis 15 Gew.-%.
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Neben
Wasser, Tensid und den umhüllten
Imidoperoxocarbonsäureteilchen
kann ein erfindungsgemäßes flüssiges Wasch-
oder Reinigungsmittel alle in solchen Mitteln üblichen Inhaltsstoffe, wie
beispielsweise Lösungsmittel,
Builder, Enzyme und weitere Hilfststoffe wie soil repellants, Verdickungsmittel,
Farb- und Duftstoffe oder ähnliches
enthalten.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
enthält
es nichtionische Tenside und/oder organische Lösungsmittel sowie gegebenenfalls
anionische Tenside, kationische Tenside und/oder Amphotenside.
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Als
anionische Tenside werden bevorzugt Tenside vom Sulfonattyp, Alk(en)ylsulfate,
alkoxylierte Alk(en)ylsulfate, Estersulfonate und/oder Seifen eingesetzt.
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Als
Tenside vom Sulfonat-Typ kommen vorzugsweise C9-C13-Alkylbenzolsulfonate, Olefinsulfonate,
d. h. Gemische aus Alken- und Hydroxyalkansulfonaten sowie Disulfonaten,
wie man sie beispielsweise aus C12-C18-Monoolefinen mit end- oder innenständiger Doppelbindung
durch Sulfonieren mit gasförmigem
Schwefeltrioxid und anschließende
alkalische oder saure Hydrolyse der Sulfonierungsprodukte erhält, in Betracht.
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Als
Alk(en)ylsulfate werden die Alkali- und insbesondere die Natriumsalze
der Schwefelsäurehalbester der
C10-C18-Fettalkohole
beispielsweise aus Kokosfettalkohol, Talgfettalkohol, Lauryl-, Myristyl-,
Cetyl- oder Stearylalkohol oder der C8-C20-Oxoalkohole
und diejenigen Halbester sekundärer
Alkohole dieser Kettenlänge bevorzugt.
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Weiterhin
bevorzugt sind Alk(en)ylsulfate der genannten Kettenlänge, welche
einen synthetischen, auf petrochemischer Basis hergestellten geradkettigen
Alkylrest enthalten. Aus waschtechnischem Interesse sind C12-C16-Alkylsulfate
und C12-C15-Alkylsulfate
sowie C14-C15-Alkylsulfate
und C14-C16-Alkylsulfate
insbesondere bevorzugt. Auch 2,3-Alkylsulfate, welche beispielsweise
als Handelsprodukte der Shell Oil Company unter dem Namen DAN® erhalten
werden können,
sind geeignete Aniontenside.
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Auch
die Schwefelsäuremonoester
der mit 1 bis 6 Mol Ethylenoxid ethoxylierten geradkettigen oder verzweigten
C7-C21-Alkohole,
wie 2-methylverzweigte C9-C11-Alkohole mit im Durchschnitt
3,5 Mol Ethylenoxid (EO) oder C12-C18-Fettalkohole mit 1 bis 4 EO, sind geeignet.
Sie werden in Waschmitteln aufgrund ihres hohen Schaumverhaltens üblicherweise
nur in relativ geringen Mengen, beispielsweise in Mengen von 0 bis
5 Gew.-% eingesetzt.
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Geeignet
sind auch die Ester von α-Sulfofettsäuren (Estersulfonate),
z.B. die α-sulfonierten
Methylester der hydrierten Kokos-, Palmkern- oder Talgfettsäuren.
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Als
weitere anionische Tenside kommen insbesondere Seifen in Betracht.
Geeignet sind insbesondere gesättigte
Fettsäureseifen,
wie die Salze der Laurinsäure,
Myristinsäure,
Palmitinsäure,
Stearinsäure,
hydrierten Erucasäure
und Behensäure
sowie insbesondere aus natürlichen
Fettsäuren,
z. B. Kokos-, Palmkern- oder Talgfettsäuren, abgeleitete Seifengemische.
Insbesondere sind solche Seifengemische bevorzugt, die zu 50 bis
100 Gew.-% aus gesättigten
C12-C14-Fettsäureseifen
und zu 0 bis 50 Gew.-% aus Ölsäureseife
zusammengesetzt sind.
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Eine
weitere Klasse von Aniontensiden ist die durch Umsetzung von Fettalkoholethoxylaten
mit Natriumchloracetat in Gegenwart basischer Katalysatoren zugängliche
Klasse der Ethercarbonsäuren.
Sie haben die allgemeine Formel: RO-(CH2-CH2-O)p-CH2-COOH
mit R = C1-C18 und
p = 0,1 bis 20. Ethercarbonsäuren sind
wasser-härteunempfindlich
und weisen ausgezeichnete Tensideigenschaften auf.
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Kationaktive
Tenside enthalten den die Oberflächenaktivität bedingenden
hochmolekularen hydrophoben Rest bei Dissoziation in wässriger
Lösung
im Kation.
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Wichtigste
Vertreter der Kationtenside sind die quartären Ammoniumverbindungen der
allgemeinen Formel: (R1R2R3R4N+)X–.
Dabei steht R1 für C1-C8-Alk(en)yl, R2 bis
R4 unabhängig
voneinander für CnH2n+1-p-x(Y1(CO)R5)p-(Y2H)x, wobei n für ganze
Zahlen ohne 0 steht und p und x für ganze Zahlen oder 0 stehen.
Y1 und Y2 stehen
unabhängig
voneinander für
O, N oder NH. R5 bezeichnet eine C3-C23-Alk(en)ylkette.
X ist ein Gegenion, das bevorzugt aus der Gruppe der Alkylsulfate
und Alkylcarbonate ausgewählt
ist. Besonders bevorzugt sind Kationtenside, bei denen die Stickstoff-Gruppe
mit zwei langen Acyl- und zwei kurzen Alk(en)yl-Resten substituiert
ist.
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Amphotere
oder ampholytische Tenside weisen mehrere funktionelle Gruppen auf,
die in wäßriger Lösung ionisieren
können
und dabei – je
nach Bedingungen des Mediums – den
Verbindungen anionischen oder kationischen Charakter verleihen.
In der Nähe
des isoelektrischen Punktes bilden die Amphotenside innere Salze,
wodurch sie in Wasser schwer- oder unlöslich werden können. Amphotenside
werden in Ampholyte und Betaine unterteilt, wobei letztere in Lösung als
Zwitterionen vorliegen. Ampholyte sind amphotere Elektrolyte, d.
h. Verbindungen, die sowohl saure als auch basische hydrophile Gruppen
besitzen und sich also je nach Bedingung sauer oder basisch verhalten.
Als Betaine bezeichnet man Verbindungen mit der Atomgruppierung R3N+-CH2-COO–,
die typische Eigenschaften von Zwitterionen zeigen.
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Als
nichtionische Tenside werden vorzugsweise alkoxylierte und/oder
propoxylierte, insbesondere primäre
Alkohole mit vorzugsweise 8 bis 18 C-Atomen und durchschnittlich
1 bis 12 Mol Ethylenoxid (EO) und/oder 1 bis 10 Mol Propylenoxid
(PO) pro Mol Alkohol eingesetzt. Besonders bevorzugt sind C8-C16-Alkoholalkoxylate,
vorteilhafterweise ethoxylierte und/oder propoxylierte C10-C15-Alkoholalkoxylate,
insbesondere C12-C14-Alkoholalkoxylate,
mit einem Ethoxylierungsgrad zwischen 2 und 10, vorzugsweise zwischen
3 und 8, und/oder einem Propoxylierungsgrad zwischen 1 und 6, vorzugsweise
zwischen 1,5 und 5. Die angegebenen Ethoxylierungs- und Propoxylierungsgrade
stellen statistische Mittelwerte dar, die für ein spezielles Produkt eine
ganze oder eine gebrochene Zahl sein können. Bevorzugte Alkoholethoxylate
und -propoxylate weisen eine eingeengte Homologenverteilung auf
(narrow range ethoxylates/propoxylates, NRE/NRP). Zusätzlich zu diesen
nichtionischen Tensiden können
auch Fettalkohole mit mehr als 12 EO eingesetzt werden. Beispiele hierfür sind (Talg-)
Fettalkohole mit 14 EO, 16 EO, 20 EO, 25 EO, 30 EO oder 40 EO.
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Außerdem können als
weitere nichtionische Tenside auch Alkylglycoside der allgemeinen
Formel RO(G)x, z. B. als Compounds, besonders
mit anionischen Tensiden, eingesetzt werden, in der R einen primären geradkettigen
oder methylverzweigten, insbesondere in 2-Stellung methylverzweigten
aliphatischen Rest mit 8 bis 22, vorzugsweise 12 bis 18 C-Atomen
bedeutet und G das Symbol ist, das für eine Glycoseeinheit mit 5
oder 6 C-Atomen, vorzugsweise für
Glucose, steht. Der Oligomerisierungsgrad x, der die Verteilung
von Monoglycosiden und Oligoglycosiden angibt, ist eine beliebige
Zahl zwischen 1 und 10; vorzugsweise liegt x bei 1,1 bis 1,4.
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Eine
weitere Klasse bevorzugt eingesetzter nichtionischer Tenside, die
entweder als alleiniges nichtionisches Tensid oder in Kombination
mit anderen nichtionischen Tensiden, insbesondere zusammen mit alkoxylierten
Fettalkoholen und/oder Alkylglycosiden, eingesetzt werden, sind
alkoxylierte, vorzugsweise ethoxylierte oder ethoxylierte und propoxylierte
Fettsäurealkylester,
vorzugsweise mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen in der Alkylkette, insbesondere
Fettsäuremethylester,
wie sie beispielsweise in der japanischen Patentanmeldung JP-A-58/217
598 beschrieben sind oder die vorzugsweise nach dem in der internationalen
Patentanmeldung WO-A-90/13533 beschriebenen Verfahren hergestellt
werden. Besonders bevorzugt sind C12-C18-Fettsäuremethylester
mit durchschnittlich 3 bis 15 EO, insbesondere mit durchschnittlich
5 bis 12 EO.
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Auch
nichtionische Tenside vom Typ der Aminoxide, beispielsweise N-Kokosalkyl-N,N-dimethylaminoxid
und N-Talgalkyl-N,N-dihydroxyethylaminoxid, und der Fettsäurealkanolamide
können
geeignet sein. Die Menge dieser nichtionischen Tenside beträgt vorzugsweise
nicht mehr als die der ethoxylierten Fettalkohole, insbesondere
nicht mehr als die Hälfte
davon.
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Als
weitere Tenside kommen sogenannte Gemini-Tenside in Betracht. Hierunter
werden im allgemeinen solche Verbindungen verstanden, die zwei hydrophile
Gruppen und zwei hydrophobe Gruppen pro Molekül besitzen. Diese Gruppen sind
in der Regel durch einen sogenannten „Spacer" voneinander getrennt. Dieser Spacer
ist in der Regel eine Kohlenstoffkette, die lang genug sein sollte,
daß die
hydrophilen Gruppen einen ausreichenden Abstand haben, damit sie
unabhängig
voneinander agieren können.
Derartige Tenside zeichnen sich im allgemeinen durch eine ungewöhnlich geringe
kritische Micellkonzentration und die Fähigkeit, die Oberflächenspannung
des Wassers stark zu reduzieren, aus. In Ausnahmefällen werden
jedoch unter dem Ausdruck Gemini-Tenside nicht nur dimere, sondern
auch trimere Tenside verstanden.
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Geeignete
Gemini-Tenside sind beispielsweise sulfatierte Hydroxymischether
gemäß der deutschen Patentanmeldung
DE-A-43 21 022 oder Dimeralkohol- bis- und Trimeralkoholtris-sulfate
und -ethersulfate gemäß der internationalen
Patentanmeldung WO-A-96/23768. Endgruppenverschlossene dimere und
trimere Mischether gemäß der deutschen
Patentanmeldung DE-A-195 13 391 zeichnen sich insbesondere durch
ihre Bi- und Multifunktionalität
aus. So besitzen die genannten endgruppenverschlossenen Tenside
gute Netzeigenschaften und sind dabei schaumarm, so daß sie sich
insbesondere für
den Einsatz in maschinellen Wasch- oder Reinigungsverfahren eignen.
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Eingesetzt
werden können
aber auch Gemini-Polyhydroxyfettsäureamide oder Poly-Polyhydroxyfettsäureamide,
wie sie in den internationalen Patentanmeldungen WO-A-95/19953, WO-A-95/19954
und WO95-A-/19955 beschrieben werden.
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Die
Menge an in den erfindungsgemäßen Mitteln
enthaltenen Tensiden beträgt
vorzugsweise 0,1 Gew.-% bis 50 Gew.-%, insbesondere 10 Gew.-% bis
40 Gew.-%, und besonders bevorzugt 20 Gew.-% bis 70 Gew.-%. Bevorzugt
werden nur Mischungen aus anionischen und nichtionischen Tensiden
eingesetzt.
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Als
organische Lösungsmittel
können
vorzugsweise Polydiole, Ether, Alkohole, Ketone, Amide und/oder
Ester, in Mengen von 0 bis 90 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 70 Gew.-%,
insbesondere 0,1 bis 60 Gew.-%, jeweils bezogen auf die vorhandene
Wassermenge, eingesetzt werden. Bevorzugt sind niedermolekulare
polare Substanzen, wie beispielsweise Methanol, Ethanol, Propylencarbonat,
Aceton, Acetonylaceton, Diacetonalkohol, Ethylacetat, 2-Propanol,
Ethylenglykol, Propylenglykol, Glycerin, Diethylenglykol, Dipropylenglycolmonomethylether
und Dimethylformamid bzw. deren Mischungen.
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Als
Enzyme kommen insbesondere solche aus der Klasse der Hydrolasen,
wie der Proteasen, Esterasen, Lipasen bzw. lipolytisch wirkenden
Enzyme, Amylasen, Cellulasen bzw. andere Glycosylhydrolasen und Gemische
der genannten Enzyme in Frage. Alle diese Hydrolasen tragen in der
Wäsche
zur Entfernung von Verfleckungen, wie protein-, fett- oder stärkehaltigen
Verfleckungen, und Vergrauungen bei. Cellulasen und andere Glycosylhydrolasen
können
durch das Entfernen von Pilling und Mikrofibrillen zur Farberhaltung
und zur Erhöhung
der Weichheit des Textils beitragen. Zur Bleiche beziehungsweise
zur Hemmung der Farbübertragung
können
auch Oxidoreduktasen eingesetzt werden.
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Besonders
gut geeignet sind aus Bakterienstämmen oder Pilzen, wie Bacillus
subtilis, Bacillus licheniformis, Streptomyces griseus und Humicola
insolens gewonnene enzymatische Wirkstoffe. Vorzugsweise werden
Proteasen vom Subtilisin-Typ und insbesondere Proteasen, die aus
Bacillus lentus gewonnen werden, eingesetzt. Dabei sind Enzymmischungen,
beispielsweise aus Protease und Amylase oder Protease und Lipase
bzw. lipolytisch wirkenden Enzymen oder Protease und Cellulase oder
aus Cellulase und Lipase bzw. lipolytisch wirkenden Enzymen oder
aus Protease, Amylase und Lipase bzw. lipolytisch wirkenden Enzymen oder
Protease, Lipase bzw. lipolytisch wirkenden Enzymen und Cellulase,
insbesondere jedoch protease- und/oder lipasehaltige Mischungen
bzw. Mischungen mit lipolytisch wirkenden Enzymen von besonderem
Interesse. Beispiele für
derartige lipolytisch wirkende Enzyme sind die bekannten Cutinasen.
Auch Peroxidasen oder Oxidasen haben sich in einigen Fällen als
geeignet erwiesen. Zu den geeigneten Amylasen zählen insbesondere α-Amylasen,
Iso-Amylasen, Pullulanasen und Pektinasen. Als Cellulasen werden
vorzugsweise Cellobiohydrolasen, Endoglucanasen und β-Glucosidasen,
die auch Cellobiasen genannt werden, bzw. Mischungen aus diesen
eingesetzt. Da sich die verschiedenen Cellulase-Typen durch ihre
CMCase- und Avicelase-Aktivitäten unterscheiden,
können
durch gezielte Mischungen der Cellulasen die gewünschten Aktivitäten eingestellt
werden.
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Der
Anteil der Enzyme beziehungsweise Enzymmischungen kann beispielsweise
etwa 0,1 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis etwa 3 Gew.-% betragen.
Sie werden in erfindungsgemäßen Mitteln
vorzugsweise in Teilchenform konfektioniert eingesetzt.
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Als
weitere Waschmittelbestandteile können Builder, Cobuilder, Soil
repellents, alkalische Salze sowie Schauminhibitoren, Komplexbildner,
Enzymstabilisatoren, Vergrauungsinhibitoren, optische Aufheller
und UV-Absorber enthalten sein.
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Als
Builder kann beispielsweise feinkristalliner, synthetischer und
gebundenes Wasser enthaltender Zeolith eingesetzt werden, vorzugsweise
Zeolith A und/oder P. Als Zeolith P wird beispielsweise Zeolith
MAP® (Handelsprodukt
der Firma Crosfield) besonders bevorzugt. Geeignet sind jedoch auch
Zeolith X sowie Mischungen aus A, X und/oder P. Von besonderem Interesse
ist auch ein cokristallisiertes Natrium/Kalium-Aluminiumsilicat
aus Zeolith A und Zeolith X, welches als VEGOBOND AX® (Handelsprodukt
der Firma Condea) im Handel erhältlich
ist. Der Zeolith kann vorzugsweise als sprühgetrocknetes Pulver zum Einsatz
kommen. Für
den Fall, daß der
Zeolith als Suspension eingesetzt wird, kann diese geringe Zusätze an nichtionischen Tensiden
als Stabilisatoren enthalten, beispielsweise 1 bis 3 Gew.-%, bezogen
auf Zeolith, an ethoxylierten C12-C18-Fettalkoholen
mit 2 bis 5 Ethylenoxidgruppen, C12-C14-Fettalkoholen mit 4 bis 5 Ethylenoxidgruppen oder
ethoxylierten Isotridecanolen. Geeignete Zeolithe weisen eine mittlere
Teilchengröße von weniger
als 10 μm
(Volumenverteilung; Meßmethode:
Counter Counter) auf und enthalten vorzugsweise 18 bis 22 Gew.-%, insbesondere
20 bis 22 Gew.-%
an gebundenem Wasser. Daneben können
auch Phosphate als Buildersubstanzen eingesetzt werden.
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Geeignete
Substitute bzw. Teilsubstitute für
Phosphate und Zeolithe sind kristalline, schichtförmige Natriumsilicate
der allgemeinen Formel NaMSixO2x+1·y H2O, wobei M Natrium oder Wasserstoff bedeutet,
x eine Zahl von 1,9 bis 4 und y eine Zahl von 0 bis 20 ist und bevorzugte
Werte für
x 2, 3 oder 4 sind. Derartige kristalline Schichtsilicate werden
beispielsweise in der europäischen
Patentanmeldung EP-A-0 164 514 beschrieben. Bevorzugte kristalline
Schichtsilicate der angegebenen Formel sind solche, in denen M für Natrium steht
und x die Werte 2 oder 3 annimmt. Insbesondere sind sowohl β- als auch δ-Natriumdisilicate
Na2Si2O5·y H2O bevorzugt, wobei β-Natriumdisilicat beispielsweise
nach dem Verfahren erhalten werden kann, das in der internationalen
Patentanmeldung WO-A-91/08171 beschrieben ist.
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Zu
den bevorzugten Buildersubstanzen gehören auch amorphe Natriumsilikate
mit einem Modul Na2O:SiO2 von
1:2 bis 1:3,3, vorzugsweise von 1:2 bis 1:2,8 und insbesondere von
1:2 bis 1:2,6, welche löseverzögert sind
und Sekundärwascheigenschaften
aufweisen. Die Löseverzögerung gegenüber herkömmlichen
amorphen Natriumsilicaten kann dabei auf verschiedene Weise, beispielsweise
durch Oberflächenbehandlung,
Compoundierung, Kompaktierung/Verdichtung oder durch Übertrocknung
hervorgerufen worden sein. Im Rahmen dieser Erfindung wird unter
dem Begriff „amorph" auch „röntgenamorph" verstanden. Dies heißt, daß die Silikate
bei Röntgenbeugungsexperimenten
keine scharfen Röntgenreflexe
liefern, wie sie für kristalline
Substanzen typisch sind, sondern allenfalls ein oder mehrere Maxima
der gestreuten Röntgenstrahlung,
die eine Breite von mehreren Gradeinheiten des Beugungswinkels aufweisen.
Es kann jedoch sehr wohl sogar zu besonders guten Buildereigenschaften
führen,
wenn die Silikatpartikel bei Elektronenbeugungsexperimenten verwaschene
oder sogar scharfe Beugungsmaxima liefern. Dies ist so zu interpretieren,
daß die
Produkte mikrokristalline Bereiche der Größe 10 bis einige Hundert nm
aufweisen, wobei Werte bis max. 50 nm und insbesondere bis max.
20 nm bevorzugt sind. Derartige sogenannte röntgenamorphe Silikate, welche ebenfalls
eine Löseverzögerung gegenüber den
herkömmlichen
Wassergläsern
aufweisen, werden beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung
DE-A-44 00 024 beschrieben. Insbesondere bevorzugt sind verdichtete/kompaktierte
amorphe Silikate, compoundierte amorphe Silikate und übertrocknete
röntgenamorphe
Silikate.
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Auch
ein Einsatz der allgemein bekannten Phosphate als Buildersubstanzen
ist möglich,
sofern ein derartiger Einsatz nicht aus ökologischen Gründen vermieden
werden sollte. Geeignet sind insbesondere die Natriumsalze der Orthophosphate,
der Pyrophosphate und insbesondere der Tripolyphosphate. Ihr Gehalt
beträgt
im allgemeinen nicht mehr als 25 Gew.-%, vorzugsweise nicht mehr
als 20 Gew.-%, jeweils bezogen auf das fertige Mittel. In einigen
Fällen
hat es sich gezeigt, daß insbesondere
Tripolyphosphate schon in geringen Mengen bis maximal 10 Gew.-%,
bezogen auf das fertige Mittel, in Kombination mit anderen Buildersubstanzen
zu einer synergistischen Verbesserung des Sekundärwaschvermögens führen. Bevorzugte Mengen an Phosphaten
liegen unter 10 Gew.-%, besonders bevorzugt bei 0 Gew.-%.
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Als
Cobuilder brauchbare organische Gerüstsubstanzen sind beispielsweise
die in Form ihrer Natriumsalze einsetzbaren Polycarbonsäuren, wobei
unter Polycarbonsäuren
solche Carbonsäuren
verstanden werden, die mehr als eine Säurefunktion tragen. Beispielsweise
sind dies Citronensäure,
Adipinsäure,
Bernsteinsäure,
Glutarsäure, Äpfelsäure, Weinsäure, Maleinsäure, Fumarsäure, Zuckersäuren, Aminocarbonsäuren, Nitrilotriessigsäure (NTA)
und deren Abkömmlinge
sowie Mischungen aus diesen. Bevorzugte Salze sind die Salze der
Polycarbonsäuren
wie Citronensäure,
Adipinsäure,
Bernsteinsäure,
Glutarsäure,
Weinsäure,
Zuckersäuren
und Mischungen aus diesen.
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Auch
die Säuren
an sich können
eingesetzt werden. Die Säuren
besitzen neben ihrer Builderwirkung typischerweise auch die Eigenschaft
einer Säuerungskomponente
und dienen somit auch zur Einstellung eines niedrigeren und milderen
pH-Werts von Wasch- oder
Reinigungsmitteln. Insbesondere sind hierbei Citronensäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Adipinsäure, Gluconsäure und
beliebige Mischungen aus diesen zu nennen. Weitere einsetzbare Säuerungsmittel
sind bekannte pH-Regulatoren wie Natriumhydrogencarbonat und Natriumhydrogensulfat.
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Als
Builder sind weiter polymere Polycarboxylate geeignet, dies sind
beispielsweise die Alkalimetallsalze der Polyacrylsäure oder
der Polymethacrylsäure,
beispielsweise solche mit einer relativen Molekülmasse von 500 bis 70 000 g/mol.
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Bei
den für
polymere Polycarboxylate angegebenen Molmassen handelt es sich im
Sinne dieser Schrift um gewichtsmittlere Molmassen Mw der
jeweiligen Säureform,
die grundsätzlich
mittels Gelpermeationschromatographie (GPC) bestimmt wurden, wobei
ein UV-Detektor eingesetzt wurde. Die Messung erfolgte dabei gegen
einen externen Polyacrylsäure-Standard,
der aufgrund seiner strukturellen Verwandtschaft mit den untersuchten
Polymeren realistische Molgewichtswerte liefert. Diese Angaben weichen
deutlich von den Molgewichtsangaben ab, bei denen Polystyrolsulfonsäuren als
Standard eingesetzt werden. Die gegen Polystyrolsulfonsäuren gemessenen
Molmassen sind in der Regel deutlich höher als die in dieser Schrift
angegebenen Molmassen.
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Geeignete
Polymere sind insbesondere Polyacrylate, die bevorzugt eine Molekülmasse von
2 000 bis 20 000 g/mol aufweisen. Aufgrund ihrer überlegenen
Löslichkeit
können
aus dieser Gruppe wiederum die kurzkettigen Polyacrylate, die Molmassen
von 2 000 bis 10 000 g/mol, und besonders bevorzugt von 3 000 bis
5 000 g/mol, aufweisen, bevorzugt sein.
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Geeignete
Polymere können
auch Substanzen umfassen, die teilweise oder vollständig aus
Einheiten aus Vinylalkohol oder dessen Derivaten bestehen.
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Geeignet
sind weiterhin copolymere Polycarboxylate, insbesondere solche der
Acrylsäure
mit Methacrylsäure
und der Acrylsäure
oder Methacrylsäure
mit Maleinsäure.
Als besonders geeignet haben sich Copolymere der Acrylsäure mit
Maleinsäure
erwiesen, die 50 bis 90 Gew.-% Acrylsäure und 50 bis 10 Gew.-% Maleinsäure enthalten.
Ihre relative Molekülmasse,
bezogen auf freie Säuren,
beträgt
im allgemeinen 2 000 bis 70 000 g/mol, vorzugsweise 20 000 bis 50
000 g/mol und insbesondere 30 000 bis 40 000 g/mol. Die (co-)polymeren
Polycarboxylate können
entweder als wäßrige Lösung oder
vorzugsweise als Pulver eingesetzt werden.
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Zur
Verbessung der Wasserlöslichkeit
können
die Polymere auch Allylsulfonsäuren,
wie beispielsweise Allyloxybenzolsulfonsäure und Methallylsulfonsäure, als
Monomer enthalten.
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Insbesondere
bevorzugt sind auch biologisch abbaubare Polymere aus mehr als zwei
verschiedenen Monomereinheiten, beispielsweise solche, die gemäß der DE-A-43
00 772 als Monomere Salze der Acrylsäure und der Maleinsäure sowie
Vinylalkohol bzw. Vinylalkohol-Derivate oder gemäß der DE-C-42 21 381 als Monomere
Salze der Acrylsäure
und der 2-Alkylallylsulfonsäure
sowie Zuckerderivate enthalten.
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Weitere
bevorzugte Copolymere sind solche, die in den deutschen Patentanmeldungen
DE-A-43 03 320 und
DE-A-44 17 734 beschrieben werden und als Monomere vorzugsweise
Acrolein und Acrylsäure/Acrylsäuresalze
bzw. Acrolein und Vinylacetat aufweisen.
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Weitere
geeignete Buildersubstanzen sind Polyacetale, welche durch Umsetzung
von Dialdehyden mit Polyolcarbonsäuren, welche 5 bis 7 C-Atome
und mindestens 3 Hydroxylgruppen aufweisen, beispielsweise wie in
der europäischen
Patentanmeldung EP-A-0 280 223 beschrieben, erhalten werden können. Bevorzugte Polyacetale
werden aus Dialdehyden wie Glyoxal, Glutaraldehyd, Terephthalaldehyd
sowie deren Gemischen und aus Polyolcarbonsäuren wie Gluconsäure und/oder
Glucoheptonsäure
erhalten.
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Weitere
geeignete organische Buildersubstanzen sind Dextrine, beispielsweise
Oligomere bzw. Polymere von Kohlenhydraten, die durch partielle
Hydrolyse von Stärken
erhalten werden können.
Die Hydrolyse kann nach üblichen,
beispielsweise säure-
oder enzymkatalysierten Verfahren durchgeführt werden. Vorzugsweise handelt
es sich um Hydrolyseprodukte mit mittleren Molmassen im Bereich
von 400 bis 500 000 g/mol. Dabei ist ein Polysaccharid mit einem
Dextrose-Äquivalent
(DE) im Bereich von 0,5 bis 40, insbesondere von 2 bis 30 bevorzugt,
wobei DE ein gebräuchliches
Maß für die reduzierende
Wirkung eines Polysaccharids im Vergleich zu Dextrose, welche ein
DE von 100 besitzt, ist. Brauchbar sind sowohl Maltodextrine mit
einem DE zwischen 3 und 20 und Trockenglucosesirupe mit einem DE
zwischen 20 und 37 als auch sogenannte Gelbdextrine und Weißdextrine
mit höheren
Molmassen im Bereich von 2 000 bis 30 000 g/mol. Ein bevorzugtes Dextrin
ist in der britischen Patentanmeldung 94 19 091 beschrieben.
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Bei
den oxidierten Derivaten derartiger Dextrine handelt es sich um
deren Umsetzungsprodukte mit Oxidationsmitteln, welche in der Lage
sind, mindestens eine Alkoholfunktion des Saccharidrings zur Carbonsäurefunktion
zu oxidieren. Derartige oxidierte Dextrine und Verfahren ihrer Herstellung
sind beispielsweise aus den europäischen Patentanmeldungen EP-A-0
232 202, EP-A-0 427 349, EP-A-0 472 042 und EP-A-0 542 496 sowie
den internationalen Patentanmeldungen WO-A-92/18542, WO-A-93/08251,
WO-A-93/16110, WO-A-94/28030, WO-A-95/07303, WO-A-95/12619 und WO-A-95/20608
bekannt. Ebenfalls geeignet ist ein oxidiertes Oligosaccharid gemäß der deutschen
Patentanmeldung DE-A-196 00 018. Ein an C6 des
Saccharidrings oxidiertes Produkt kann besonders vorteilhaft sein.
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Auch
Oxydisuccinate und andere Derivate von Disuccinaten, vorzugsweise
Ethylendiamindisuccinat, sind weitere geeignete Cobuilder. Dabei
wird Ethylendiamin-N,N'-disuccinat (EDDS),
dessen Synthese beispielsweise in
US
3,158,615 beschrieben wird, bevorzugt in Form seiner Natrium-
oder Magnesiumsalze verwendet. Weiterhin bevorzugt sind in diesem
Zusammenhang auch Glycerindisuccinate und Glycerintrisuccinate,
wie sie beispielsweise in den US-amerikanischen Patentschriften
US 4,524,009 ,
US 4,639,325 , in der europäischen Patentanmeldung
EP-A-0 150 930 und der japanischen Patentanmeldung JP-A-93/339 896
beschrieben werden. Geeignete Einsatzmengen liegen in zeolithhaltigen
und/oder silicathaltigen Formulierungen bei 3 bis 15 Gew.-%.
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Weitere
brauchbare organische Cobuilder sind beispielsweise acetylierte
Hydroxycarbonsäuren
bzw. deren Salze, welche gegebenenfalls auch in Lactonform vorliegen
können
und welche mindestens 4 Kohlenstoffatome und mindestens eine Hydroxygruppe
sowie maximal zwei Säuregruppen
enthalten. Derartige Cobuilder werden beispielsweise in der internationalen
Patentanmeldung WO 95/20029 beschrieben.
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Zusätzlich können die
Mittel auch Komponenten enthalten, welche die Öl- und Fettauswaschbarkeit aus
Textilien positiv beeinflussen, sogenannte Soil repellents. Dieser
Effekt wird besonders deutlich, wenn ein Textil verschmutzt wird,
das bereits vorher mehrfach mit einem erfindungsgemäßen Waschmittel,
das diese öl- und
fettlösende
Komponente enthält,
gewaschen wurde. Zu den bevorzugten öl- und fettlösenden Komponenten
zählen
beispielsweise nichtionische Celluloseether wie Methylcellulose
und Methylhydroxypropylcellulose mit einem Anteil an Methoxylgruppen
von 15 bis 30 Gew.-%
und an Hydroxypropoxylgruppen von 1 bis 15 Gew.-%, jeweils bezogen
auf den nichtionischen Celluloseether, sowie die aus dem Stand der
Technik bekannten Polymere der Phthalsäure und/oder der Terephthalsäure bzw.
von deren Derivaten, insbesondere Polymere aus Ethylenterephthalaten
und/oder Polyethylenglycolterephthalaten oder anionisch und/oder
nichtionisch modifizierten Derivaten von diesen. Besonders bevorzugt
von diesen sind die sulfonierten Derivate der Phthalsäure- und
der Terephthalsäure-Polymere.
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Beim
Einsatz in maschinellen Waschverfahren kann es von Vorteil sein,
den Mitteln übliche
Schauminhibitoren zuzusetzen. Als Schauminhibitoren eignen sich
beispielsweise Seifen natürlicher
oder synthetischer Herkunft, die einen hohen Anteil an C18-C24-Fettsäuren aufweisen.
Geeignete nichttensidartige Schauminhibitoren sind beispielsweise
Organopolysiloxane und deren Gemische mit mikrofeiner, gegebenenfalls
silanierter Kieselsäure
sowie Paraffine, Wachse, Mikrokristallinwachse und deren Gemische
mit silanierter Kieselsäure oder
Bistearylethylendiamid. Mit Vorteilen werden auch Gemische aus verschiedenen
Schauminhibitoren verwendet, z.B. solche aus Siliconen, Paraffinen
oder Wachsen.
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Als
Komplexbildner bzw. als Stabilisatoren insbesondere für Enzyme,
die empfindlich gegen Schwermetallionen sind, kommen die Salze von
Polyphosphonsäuren
in Betracht. Hier werden vorzugsweise die Natriumsalze von beispielsweise
1-Hydroxyethan-1,1-diphosphonat,
aber auch Diethylentriaminpentamethylenphosphonat oder Ethylendiamintetramethylenphosphonat
in Mengen von 0,1 Gew.-% bis 5 Gew.-% des Mittels verwendet. Bevorzugt
sind stickstoffreie Komplexbildner.
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Vergrauungsinhibitoren
haben die Aufgabe, den von der Faser abgelösten Schmutz in der Flotte
suspendiert zu halten und so das Wiederaufziehen des Schmutzes zu
verhindern. Hierzu sind wasserlösliche
Kolloide meist organischer Natur geeignet, beispielsweise die wasserlöslichen
Salze (co-)polymerer Carbonsäuren,
Leim, Gelatine, Salze von Ethercarbonsäuren oder Ethersulfonsäuren der
Stärke
oder der Cellulose oder Salze von sauren Schwefelsäureestern
der Cellulose oder der Stärke.
Auch wasserlösliche,
saure Gruppen enthaltende Polyamide sind für diesen Zweck geeignet. Weiterhin
lassen sich lösliche
Stärkepräparate und
andere als die obengenannten Stärkeprodukte
verwenden, z. B. abgebaute Stärke,
Aldehydstärken
usw. Auch Polyvinylpyrrolidon ist brauchbar. Bevorzugt werden jedoch
Celluloseether, wie Carboxymethylcellulose (Na-Salz), Methylcellulose,
Hydroxyalkylcellulose und Mischether, wie Methylhydroxyethylcellulose,
Methylhydroxypropylcellulose, Methylcarboxymethylcellulose und deren
Gemische, sowie Polyvinylpyrrolidon beispielsweise in Mengen von
0,1 bis 5 Gew.-%, bezogen auf die Mittel, eingesetzt.
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Die
Mittel können
optische Aufheller wie z. B. Derivate der Diaminostilbendisulfonsäure bzw.
deren Alkalimetallsalze enthalten. Geeignet sind z. B. Salze der
4,4'-Bis(2-anilino-4-morpholino-1,3,5-triazinyl-6-amino)stilben-2,2'-disulfonsäure oder
gleichartig aufgebaute Verbindungen, die anstelle der Morpholino-Gruppe eine
Diethanolaminogruppe, eine Methylaminogruppe, eine Anilinogruppe
oder eine 2-Methoxyethylaminogruppe tragen. Weiterhin können Aufheller
vom Typ der substituierten Diphenylstyryle anwesend sein, z.B. die Alkalisalze
des 4,4'-Bis(2-sulfostyryl)-diphenyls,
4,4'-Bis(4-chlor-3-sulfostyryl)- diphenyls, oder 4-(4-Chlorstyryl)-4'-(2-sulfostyryl)-diphenyls.
Auch Gemische der vorgenannten Aufheller können verwendet werden.
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Daneben
können
auch UV-Absorber eingesetzt werden. Dies sind Verbindungen mit ausgeprägtem Absorptionsvermögen für Ultraviolettstrahlung,
die als Lichtschutzmittel (UV-Stabilisatoren) sowohl zur Verbesserung
der Lichtbeständigkeit
von Farbstoffen und Pigmenten sowie von Textilfasern beitragen und
auch die Haut des Trägers
von Textilprodukten vor durch das Textil dringender UV-Einstrahlung
schützen.
Im allgemeinen handelt es sich bei den durch strahlungslose Desaktivierung
wirksamen Verbindungen um Derivate des Benzophenons, dessen Substituenten
wie Hydroxy- und/oder
Alkoxy-Gruppen sich meist in 2- und/oder 4-Stellung befinden. Des
weiteren sind auch substituierte Benzotriazole geeignet, ferner
in 3-Stellung phenylsubstituierte Acrylate (Zimtsäurederivate),
gegebenenfalls mit Cyanogruppen in 2-Stellung, Salicylate, organische
Nickel-Komplexe sowie Naturstoffe wie Umbelliferon und die körpereigene
Urocansäure.
In einer bevorzugten Ausführungsform
absorbieren die UV-Absorber UV-A und UV-B-Strahlung sowie gegebenenfalls UV-C-Strahlung
und strahlen mit Wellenlängen
blauen Lichts zurück,
so daß sie
zusätzlich
die Wirkung eines optischen Aufhellers haben. Bevorzugte UV-Absorber
sind auch die in den europäischen
Patentanmeldungen EP-A-0 374 751, EP-A-0 659 877, EP-A-0 682 145,
EP-A-0 728 749 und EP-A-0 825 188 offenbarten UV-Absorber wie Triazinderivate,
z. B. Hydroxyaryl-1,3,5-triazin,
sulfoniertes 1,3,5-Triazin, o-Hydroxyphenylbenzotriazol und 2-Aryl-2H-benzotriazol sowie
Bis(anilinotriazinylamino)stilbendisulfonsäure und deren Derivate. Als UV-Absorber
können
auch ultraviolette Strahlung absorbierende Pigmente wie Titandioxid
eingesetzt werden.
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Die
Mittel können
gewünschtenfalls
Verdickungsmittel und Anti-Absetzmittel sowie Viskositätsregulatoren
wie Polyacrylate, Polycarbonsäuren,
Polysaccharide und deren Derivate, Polyurethane, Polyvinylpyrrolidone,
Rizinusölderivate,
Polyaminderivate wie quaternisierte und/oder ethoxylierte Hexamethylendiamine
sowie beliebige Mischungen hiervon, enthalten. Auch Elektrolyte
können
zur Viskositätserhöhung erfindungsgemäßer flüssiger Mittel
verwendet werden, wobei der Einsatz von Magnesiumsulfat besonders
bevorzugt ist. Magnesiumsulfat kann in erfindungsgemäßen Mitteln
gewünschtenfalls
in Mengen bis zu 30 Gew.-% vorhanden sein. Bevorzugt sind Mengen
im Bereich von 3 Gew.-% bis 20 Gew.-%, insbesondere im Bereich von
6 Gew.-% bis 10 Gew. %, wobei auch Mischungen von Magnesiumsulfat
mit Natrium- und/oder Kaliumsulfat eingesetzt werden können. Bevorzugte
Mittel weisen bei Messungen mit einem Brookfield-Viskosimeter bei einer Temperatur von
20°C und
einer Scherrate von 20 min–1 eine Viskosität zwischen
100 und 10 000 mPa·s
auf.
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Die
Mittel können
weitere typische Wasch- und Reinigungsmittelbestandteile wie Parfüme und/oder Farbstoffe
enthalten, wobei solche Farbstoffe bevorzugt sind, die keine oder
vernachlässigbar
geringe färbende
Wirkung auf die zu waschenden Textilien haben. Bevorzugte Mengenbereiche
der Gesamtheit der eingesetzten Farbstoffe liegen unter 1 Gew.-%,
vorzugsweise unter 0,1 Gew.-%, bezogen auf das Mittel. Die Mittel können gegebenenfalls
auch Weißpigmente
wie z. B. TiO2 enthalten.
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Bevorzugte
Mittel weisen Dichten von 0,5 bis 2,0 g/cm3,
insbesondere 0,7 bis 1,5 g/cm3, auf. Die
Dichtedifferenz zwischen den umhüllten
Imidoperoxocarbonsäureteilchen
und der flüssigen
Phase des Mittels beträgt
vorzugsweise nicht mehr als 10 % der Dichte einer der beiden und
ist insbesondere so gering, daß die umhüllten Imidoperoxocarbonsäureteilchen
und vorzugsweise auch gegebenenfalls sonstige in den Mitteln enthaltene
Feststoffpartikel in der Flüssigphase
schweben.
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Beispiele
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Beispiel 1: Herstellung
eines erfindungsgemäß beschichteten
PAP-Granulats (E)
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Als
Kern wurde kommerziell verfügbares
6-Phthalimidoperoxohexansäure-Granulat „EURECO®-Granulat" von Solvay Solexis/Bussi/Italien
eingesetzt. Dieses wurde zunächst
auf Teilchengrößten von
0,6 bis 1,2 mm abgesiebt. Ein Teil diente als Vergleichsbeispiel
(V) und ein zweiter Teil wurde in einer Labor-Wirbelschichtanlage
Aeromatic Fileder, die als Wurstercoater mit beheizbarer Bottom-Einsprühdüse ausgerüstet war, mit
einem Coating aus Paraffin, Schmelzpunkt 57°C bis 60°C (Merck) mit einer Menge von
20 Gew.-% bezogen auf das Kernmaterial beschichtet.
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Beispiel 2: Herstellung
eines erfindungsgemäßen Flüssigwaschmittels
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Es
wurde ein erfindungsgemäßes flüssiges Vollwaschmittel
(mit Granulat E aus Beispiel 1) sowie eine Vergleichsrezeptur (mit
Granulat V) der folgenden Zusammensetzungen (jeweils Gewichtsprozent)
hergestellt:
16,5 % Na-Alkylbenzolsulfonat (Cognis)
10
% 7 fach ethoxylierter Fettalkohol (Dehydol® LT
7, Cognis)
1 % Komplexbildner (Sequion® 10
H 60, Polygon Chemie)
3 % Trinatriumcitrat
8 % Natriumsulfat
3
% Granulat E bzw. Granulat V
0,25 % Xanthan Gum TGCS (Jungbunzlauer
Xanthan Ges.m.b.h.)
1 % Parfüm
0,1 % Silicon-Entschäumer (Wacker
Chemie)
ad 100%: Wasser
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Die
Herstellung erfolgte, indem das Wasser in einem Rührbehälter vorgelegt
wurde und dazu das Xanthan zugegeben wurde. Nach dem Quellen des
Xanthans (30 min) wurde das Sulfat zugegeben. Danach erfolgte die
Zugabe der Tenside und der weiteren Rohstoffe unter Rühren. Der
pH-Wert wurde mit konzentrierter NaOH auf 5,0 ± 0,2 eingestellt.
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Beispiel 3: Beurteilung
der Lagerstabilität
des Bleichmittelgranulats
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Die
Lagerstabilität
des Bleichmittelgranulats wurde bestimmt, indem Proben der Waschmittel
aus Beispiel 2 bei einer Lagertemperatur von konstant 35°C eingelagert
wurden. Der Ausgangsgehalt an PAP und die Gehalte nach 1, 2, 4 und
8 Wochen wurden mit Hilfe einer iodometrischen Titration bei einer
Temperatur von 0°C
bestimmt. Die erhaltenen Werte sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt,
dabei sind die PAP-Gehalte
in % bezogen auf den Ausgangswert angegeben.
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Man
erkennt, daß die
erfindungsgemäß gecoateten
Granulate E eine wesentlich bessere Lagerstabilität aufweisen
als die unbeschichteten Granulate V.