Kurze Beschreibung
der Erfindung
Beispielhafte
Ausführungsformen
der Erfindung beinhalten einen Patiententisch mit einer Wiege zur
linearen Aufnahme und Überführung einer
einen Patienten tragenden Platte, mit einem Wiegenträgerelement
zur verschieblichen Aufnahme der Wiege, mit einer Verriegelungseinrichtung
in der Wiege zur Positionierung der Platte und des Patienten auf
den Tisch und zur Verhinderung des Abgleitens der Platte von der
Wiege und mit einem Anschlag in der Wiege zur Verhinderung des Abgleitens
der Wiege von dem Wiegenträgerelement.
Weitere
beispielhafte Ausführungsformen der
Erfindung beinhalten ein Verfahren zur Überführung eines Patienten zu einem
Bildgebungssystem, wobei das Verfahren umfasst: Ankuppeln eines
ersten Endes eines Patiententisches an einen zweiten Tisch, Verschieben
einer einen Patienten tragenden Platte von dem zweiten Tisch über eine
Wiege des Patiententisches, wobei die Platte sich automatisch auf
der Wiege verriegelt, wenn sie lagerichtig auf der Wiege liegt,
Bewegen eines zweiten Endes des Patiententisches in Eingriff mit
dem Bildgebungssystem, wobei die Wiege von einem Wiegenträgerelement des
Patiententisches entriegelt wird, wenn der zweite Patiententisch
mit dem Bildgebungssystem in Eingriff steht und sodann Bewegen der
Wiege und der Platte in das Bildgebungssystem hinein.
Noch
weitere beispielhaften Ausführungsformen
der Erfindung umfassen ein Patientenbildgebungs- und Überführungssystem,
wobei das System beinhaltet: Ein Bildgebungssystem, einen Patiententisch
mit einer Wiegenträgerelement,
ein mit dem Bildgebungssystem in Eingriff bringbares zweites Ende
des Tisches, eine auf dem Wiegenträgerelement und in dem Bildgebungssystem
verschieblich aufgenommene Wiege, wobei die Wiege zwischen dem Patiententisch
und dem Bildgebungssystem bewegbar ist, wenn das zweite Ende des
Tisches mit dem Bildgebungssystem in Eingriff steht, einen zweiten
Tisch, wobei ein Ende des zweiten Tisches mit einem ersten Ende
des Patiententisches in Eingriff bringbar ist und eine Patiententrageplatte,
die zwischen dem zweiten Tisch und der Wiege verschiebbar ist, wenn
der zweite Tisch mit dem ersten Ende des Patiententisches in Eingriff
steht, wobei ein Patient von dem zweiten Tisch zu dem Bildgebungssystem überführbar ist,
ohne dass der Patient von der Platte wegbewegt wird.
Weitere
beispielhafte Ausführungsformen der
Erfindung beinhalten einen HF-Spulensystem mit einer Spule, einem
von der Spule abgehenden Spulenkabel, einer Zwischenbox zum Anschluss
des Spulenkabels, wobei die Zwischenbox an einer Patientenaufnahme-
oder trägerplatte
anschließbar
ist und ein Systemkabel, das von der Zwischenbox abgeht, wobei das
Systemkabel an ein Bildgebungssystem anschließbar ist, wobei das HF-Spulensystem relativ
zu einer Patientenaufnahme- oder -trägerplatte positioniert und
mit einer Patientenaufnahme- oder -trägerplatte zu dem Bildgebungssystem
hin und von diesem weg bewegbar ist und wobei das HF-Spulensystem
an ein Bildgebungssystem unter Verwendung einer einzigen Verbindung
zwischen dem Systemkabel und dem Bildgebungssystem anschließbar ist.
Das
Verständnis
der vorgenannten und anderer Aufgaben, Merkmale und Vorteile der
vorliegenden Erfindung wird durch die nachfolgende Beschreibung
in Zusammenschau mit der beigefügten Zeichnung
erleichtert, in der gleiche Bezugszeichen gleiche Elemente bezeichnen.
Kurze Beschreibung
der Zeichnung
Bezugnehmend
auf die Zeichnung, in der gleiche Elemente in den verschiedenen
Figuren gleich bezeichnet sind:
1 zeigt
eine perspektivische Seitenansicht eines Teils einer beispielhaften
Ausführungsform
eines Patiententisches, der eine Patientenaufnahme- oder -überführungsplatte,
eine Wiege, ein HF-Spulensystem
und einen Patienten trägt;
2 veranschaulicht
eine perspektivische Seitenan sicht des Teils des Patiententischs
nach 1 ohne Patienten;
3 zeigt
eine perspektivische Seitenansicht einer beispielhaften Ausführungsform
der Patientenaufnahmeplatte zur Verwendung bei dem Patiententisch
nach 1;
4 zeigt
eine Querschnittsdarstellung der Patientenaufnahmeplatte nach 3 in
einer stirnseitigen Ansicht;
5 zeigt
eine perspektivische Seitenansicht einer beispielhaften Ausführungsform
der Wiege zur Verwendung bei den Patiententisch nach 1;
6 zeigt
eine Draufsicht auf die Wiege nach 5;
7 zeigt
eine Seitenansicht der Wiege nach 5;
8 zeigt
eine stirnseitige Ansicht eines ersten Endes der Wiege nach 5;
9 zeigt
eine Draufsicht der Wiege nach 5, bei abgenommener
Wiegenabdeckung;
10 zeigt
eine perspektivische Seitenansicht der Wiege nach 5,
bei abgenommener Wiegenabdeckung;
11 zeigt
eine perspektivische Seitenansicht eines beispielhaften Hakenfreigabemechanismus
zur Verwendung bei dem Tisch nach 1;
12 zeigt
eine perspektivische Seitenansicht eines Teils einer beispielhaften
Ausführungsform
eines handbetätigten
Verriegelungseinrichtungs-Lösemechanismus
zur Verwendung bei dem Tisch nach 1;
13 zeigt
eine perspektivische Seitenansicht eines anderen Teils des handbetätigten Verriegelungseinrichtungs-Lösemechanismus
nach 12;
14 zeigt
eine erste perspektivische Seitenansicht einer beispielhaften Ausführungsform
einer zweiten Verriegelungseinrichtung zur Verwendung bei dem Tisch
nach 1;
15 zeigt
eine zweite perspektivische Seitenansicht der zweiten Verriegelungseinrichtung nach 14;
16 zeigt
eine perspektivische Seitenansicht eines Teils einer beispielhaften
Ausführungsform
einer ersten Anschlageinrichtung für den Tisch nach 1;
17 zeigt
eine perspektivische Seitenansicht eines anderen Teils der ersten
Anschlageinrichtung nach 16;
18 zeigt
eine perspektivische Seitenansicht eines Teils einer beispielhaften
Ausführungsform
einer zweiten Anschlageinrichtung für den Tisch nach 1;
19 zeigt
eine perspektivische Seitenansicht eines anderen Teils der zweiten
Anschalteinrichtung der 18;
20 zeigt
eine perspektivische Seitenansicht des Patiententisches nach 1;
21 zeigt
eine stirnseitige Seitenansicht des Patiententisches nach 20;
22 zeigt
eine perspektivische Seitenansicht einer beispielhaften Ausführungsform
einer an dem ersten Ende des Tisches nach 20 befestigten
Andock- oder Ankuppelanordnung;
23 veranschaulicht
eine perspektivische Explosionsdarstellung eine beispielhaften Ausführungsform
einer HF-Spule zur Verwendung bei dem Tisch nach 1;
24 zeigt
einer perspektivische Seitenansicht der zusammengebauten HF-Spule
nach 23 und
25 zeigt
eine schematische Ansicht einer beispielhaften Ausführungsform
eines Gesamtsystems zur Patientenüberführung und Bildgebung unter
Verwendung des Tisches nach 1.
Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
Die
beispielhaften Ausführungsformen
von Systemen, Verfahren und Vorrichtungen, wie sie hier beschrieben
sind, erlauben eine sanfte und sichere Überführung eines Patienten und ergeben
eine Bildgebungsmöglichkeit
unter Verwendung von HF-Spulen.
Wie
im Weiteren noch beschrieben werden wird, weisen die hier beschriebenen
Systeme und Vorrichtungen eine kombinierte Verknüpfung mehrerer Modalitäten auf
und können
als zweiten Tisch eine gebräuchliche
chirurgische OP-Tischeinrichtung verwenden, die als Vascular Interventional
Workplace for Advanced Surgery („VIWAS") (Arbeitsplatz für vaskuläre Eingriffe bei moderner Chirurgie)
bekannt ist und von der Maquet Company geliefert wird. Das gemeinsame
Link für
die ganze hier beschrieben Anlage ist eine chirurgische Arbeitsfläche, wie
eine aus Faserverbundwerkstoff bestehende Überführungsplatte zur Positionierung/Aufnahme
eines Patienten. Diese Überführungsplatte
kann mit dem Patienten für
chirurgische Eingriffe in einer OP-Situation benutzt werden. Es
kann dann ein Tracksystem dazu verwendet werden, den Patienten in
den oder aus dem OP und dem Bildgebungssystem, etwa dem MR-Scanner,
zu bewegen. Zur Benutzung dieser Überführungsplatte als Plattform
an der Schnittstelle zwischen beiden Vorrichtungen weisen die hier
beschriebenen Ausführungsformen
einen chirurgischen Patiententisch auf, der die Überführungsplatte auf einer speziellen
Tischwiege aufnimmt, wobei der Patiententisch an ein Bildgebungssystem
angekoppelt werden kann, etwa an einen GE Signa Scanner, der von
der General Electric Company bezogen werden kann, ohne darauf beschränkt zu sein.
Der chirurgische Patiententisch ist so aufgebaut, dass er mit einem
zweiten Tisch, ohne darauf zu beschränkt zu sein, etwa dem Maquet
VIWAS und auch dem Maquet-Patiententransporter (als Transmobil bekannt) verbunden
oder unter Ausbildung einer Schnittstelle an diesen angeschlossen
werden kann. Wie im Nachfolgenden noch beschrieben werden wird,
sind Sicherheitsverriegelungen in der Wiege vorgesehen, um eine
sichere, sanfte Patientenüberführung zu
ermöglichen.
Als
Teil der hier beschriebenen Ausführungsformen
wird ein Bildgebungsverfahren zur Erleichterung der Verwendung einer
Spule, etwa einer HF-Spule, bei chirurgischen Eingriffen geschaffen. Die
HF-Spulenimplementierung erlaubt die Positionierung der Spule zwischen
einer anatomischen Klemme, etwa einer Schädelklemme und der Anatomie
des Patienten, etwa dem Kopf, um ein Signal-Rauschverhältnis (SNR)
zu maximieren und die Positionierung eines Spulenanschlusses für den Benutzer
zu erleichtern. Wenngleich die Spule bei der veranschaulichten Ausführungsform
zur Verwendung am Kopf eines Patienten beschrieben wird, liegen auch
andere Implementierungen im Rahmen dieses Verfahrens. SNR ist das
Verhältnis
der Größe des Nutzsignals
zu jener des unerwünschten
Rauschens, ausgedrückt
als einfaches arithmetisches Verhältnis oder in Dezibel. Die
Konfiguration des Spuleninterface erlaubt einen Anschluss der Spule
an eine Zwischenanschlussstelle zur Erzielung einer maximalen Flexibilität bei Anwendungen
und Eingriffen. Die Implementierung kann auf der linken oder rechten
Seite des Patienten an die Überführungsplatte
angeschlossen werden, und die Spule gestattet die Verwendung einer
Posterior-Spule, einer Anterior-Spule oder die gemeinsame Benutzung
beider Spulenarten. Diese Fähigkeit
möglichst
eine maximale Benutzer-/Applikationsflexibilität zur jeweiligen
Anpassung an einen speziellen Eingriff.
Bezugnehmend
nun auf 1 ist dort eine Gesamtansicht
einer beispielhaften Ausführungsform
des Tischsystems 10 veranschaulicht. Ein Patient 12 liegt
auf der Überführungsplatte 14.
Die Überführungsplatte 14 liegt
auf einer Wiege 16 mit der sie in Eingriff steht. Die Überführungsplatte 14 und
die Wiege 16 sind zur Bewegung in ein Bildgebungssystem,
etwa eine MRI-Öffnung
eines MRI-Systems, miteinander verbunden. Tisch 10 weist
ein erstes Ende 18 und ein zweites Ende 20 auf,
die einem ersten Ende 18 und einem zweiten Ende 20 der Überführungsplatte 14 und
der Wiege 16 zugeordnet sind. Die Überführungsplatte 14 weist
Seitenteile 40 auf, die sich im Wesentlichen von dem zweiten
Ende 20 zu dem ersten Ende 18 erstrecken. Der
Patient 12 liegt zwischen den Seitenteilen 40.
Der Kopf des Patienten liegt nahe dem zweiten Ende 20,
während
die Füße des Patienten
näher an
dem ersten Ende 18 positioniert werden, wenngleich auch
die entgegengesetzte Konfiguration, ebenfalls im Rahmen dieses Tisches,
möglich
ist. An dem ersten Ende 18 der Überführungsplatte 14 kann
eine Monitorplatte 22 befestigt sein. Die Monitorplatte 22 kann
einen (nicht dargestellten) Monitor aufnehmen, um Lebenszeichen
des Patienten (z.B., ohne darauf beschränkt zu sein, EKG) darzustellen.
Der Monitor kann auch für
irgendeine andere, von dem Benutzer als notwendig erachtete Implementierung
verwendet werden. Bei der dargestellten Ausführungsform weist die Monitorplatte 22 eine
Befestigungsplatte 24 zur Befestigung an der Überführungsplatte 14 und
zwei Arme 26 auf, die sich zu einem Monitoraufnahmeteil 28 hin
erstrecken. Außerdem
kann ein Handgriff 30 an dem Monitoraufnahmeteil 28 vorgesehen,
um entweder den ganzen Patiententisch 10 zu bewegen oder
die Lage der Monitorplatte 22 zu verstellen.
Das
zweite Ende 20 der Überführungsplatte 14 ist,
wie dargestellt, mit einer Klemme oder Klammer 32 ausgerüstet, um
den Kopf eines Patienten darin zu halten. Bei der dar gestellten
Ausführungsform ist
zwischen der Klemme 32 und dem Kopf des Patienten eine
HF-Spule 34 angeordnet. Die Spule 34 kann auf
dem Patienten in einer Vielzahl verschiedener Orientierungen und
Positionen positioniert sein, wie dies durch den gerade vorgenommenen
Eingriff oder von den Ärzten
bestimmt ist. Die Spule kann an der Schädelklemme und/oder dem Patienten
unter Verwendung von Vorgangsweisen, wie mittels Velcrostreifen,
Klebeband oder anderen Verfahren zur ortsfesten Befestigung der
Spule fixiert sein ohne darauf beschränkt zu sein. Die HF-Spule 34 weist eine
Superior-Flexspule 36 und/oder eine Anterior-Flexspule 38 auf.
Zu bemerken ist, dass wenngleich hier eine beispielhafte Anordnung
der HF-Spule 34 dargestellt ist, die Spule 34 auch
auf anderen Teilen der Anatomie des Patienten benutzt werden und
deshalb auch unterschiedlich konstruierte Spulenabschnitte aufweisen
kann. Ein Kabel 42 der Superior-Flexspule geht von der
Superior-Flexspule 36 ab, während ein Kabel 44 der
Anterior-Flexspule von der Anterior-Flexspule 38 abgeht.
Die Kabel 42, 44 beinhalten alle zur ordnungsgemäßen Funktion
der Spulen 36, 38 erforderlichen elektrischen
und Signalübertragungsverbindungen.
Die Kabel 42, 44 verlaufen zur einer Zwischenbox 46,
an die sie angeschlossen sind. Die Kabel 42, 44 können auch
von der Zwischenbox 46 zur Abnahme einer speziellen Spule 36 oder 38 von
dem Tisch 10 gelöst
werde. Die Zwischenbox 46 kann größenmäßig für den Anschluss von mehr oder
weniger Spulenkabeln bemessen sein, wie dies jeweils gewünscht wird.
Die Zwischenbox 46 ist an einem Seitenteil 40 der Überführungsplatte 14 mittels
eines vorstehenden Zwischenboxarmes 48 befestigt. Von der
Zwischenbox 46 geht ein Systemkabel 50 ab. Das
Systemkabel 50 kann an ein MR-System Spuleninterface 502 angeschlossen werden,
wie dies in 25 dargestellt ist. Das Systemkabel 50 ermöglicht es,
dass der Tisch 10 einen „Einstecken und Weggehen" MRI-Schnellanschluss aufweist,
weil es nämlich
lediglich einen Kabelanschluss, nämlich das Kabel 50 gibt,
der mit der MRI-Systemspule
verbunden werden muss, wenn der Tisch 10 in die Eingriffsstellung
mit dem MRI-System 500 geschoben wird.
2 zeigt
den gleichen Patiententisch wie in 1, jedoch
ohne den Patienten 12. Ein Navigationsarm 52 gibt
die Möglichkeit
zur Befestigung eine chirurgischen Navigations-/Trackvorrichtung
(etwa, jedoch ohne darauf beschränkt
zu sein, einer DRF (optisch), eines EM-Transmitters, etc.) an der
Schädelklemme 32 zur
Benutzung bei chirurgischen Eingriffen. Ein Patientenerdungsband 54 ist
Teil der Überführungsplatte 14 und
wird zur Erdung des Patienten 12 an dem Operationstisch 10 benutzt,
wie dies durch die hier zur Anwendung kommenden gesetzlichen Vorschriften
für Operationstische
im einzelnen bestimmt ist.
Die Überführungsplatte 14 ist
für sich
in den 3, 4 veranschaulicht. Das Patientenerdungsband 54 ist
nahe den beiden Enden 18, 20 der Überführungsplatte 14 angeordnet.
An der Überführungsplatte 14 sind
nahe den Enden 18, 20 Befestigungsbereiche 56 zur
Befestigung der Monitorplatte 22 und der Klemme 32 sowie
der HF-Spule 34 vorgesehen. Zu bemerken ist, dass die Befestigung
der Monitorplatte 22, der Klemme 32 und der HF-Spule 34 in
den Befestigungsbereichen mit irgendwelchen bekannten Befestigungsvorrichtungen
geschehen kann, die für
die chirurgischen oder Bildgebungsvorgänge nicht störend sind.
Wie genauer in 4 dargestellt, weist die Überführungsplatte 14 eine
obere Oberfläche 58 zur
Aufnahme eines Patienten und eine Bodenoberfläche 60 zur Auflage
auf der Wiege 16 auf. Wenn die Überführungsplatte 14 auf
die Wiege 16 des Tisches 10 aufgesetzt wird, gleiten
anschließend
an die Seitenteile 40 angeordnete und von dem ersten Ende 18 zu
dem zweiten Ende sich erstreckende Rollenauflageteile 62 auf
Rollen 72 (6), die auf der Liege 16 vorgesehen
sind. Bei der dargestellten Ausführungsform
weisen die Rollenauflageteile 62 eine gekrümmte, im
Wesentlichen C-förmigen Wand
auf, die sich von der Bodenoberfläche 60 zu der oberen
Oberfläche 58 erstreckt,
wenngleich die Rollenaufnahmeteile 62 zum Gleiten über die
Rollen 72 auch andere Ausbildungen haben können.
Sich
nun den 5 bis 9 zuwendend,
ist dort die Wiege 16 ohne aufgesetzte Überführungsplatte 14 dargestellt.
Die Wiege 16 weist eine obere Fläche 68 zur Aufnahme
der Übertragungsplatte 14 und
eine untere Fläche 70 zur
Hineinbewegung in ein Bildgebungssystem 500 (25),
etwa in eine MRI-Bohrung oder zum Aufsetzen auf ein Wiegenträgerelement 282 (21)
des Patiententischs 10 auf. Die obere Seite 68 weist
eine Abdeckung 66 auf, die verschiedene mechanische Elemente
abdeckt, wie dies im weiteren noch beschrieben wird. Die Abdeckung 66 kann
eine einteilige Abdeckung sein oder zwei oder mehrere Abschnittsstücke aufweisen,
die gemeinsam die Abdeckung 66 bilden. Bei der dargestellten
Ausführungsform
weist die Abdeckung 66 drei Abschnitte auf. Ein erster
Abdeckungsabschnitt 65 deckt einen an das erste Ende 18 anschließenden Bereich
der Wiege 16 ab, ein zweiter Abdeckungsabschnitt 67 deckt
ein Mittelbereich der Wiege 16 ab und ein dritter Abdeckungsabschnitt 69 bedeckt
einen Bereich der Wiege 16, der einer dritten Öffnung 90 in
der Abdeckung 66 zugeordnet ist, wie dies im Einzelnen
noch erläutert
werden wird. Andere Abdeckungsanordnungen liegen im Rahmen diese
Ausführungsformen.
Die Abdeckung 66 kann von der Wiege 16 zum Testen,
Reparieren, Ersetzen oder Warten von inneren Elementen der Wiege 16 in
irgendeiner anderen Weise abnehmbar sein. Durch die Verwendung getrennter
Abdeckungsabschnitte können
bedarfsgemäß einzelne
Abschnitte, wie die Abdeckungsabschnitt 65, 67, 69,
individuell abgenommen werden. Das erste Ende 18 der Wiege 16 weist
einen Notlösehandgriff 64 für die Wiege
auf. Im Notfall kann, wenn die Wiege 16, die Überführungsplatte 14 und
ein Patient 12 in einem Bildgebungssystem 500,
etwa in einer MRI-Bohrung sich befinden, der Notlösehandgriff 64 der
Wiege von Hand angezogen werden, um die Wiege, die Überführungsplatte 14 und
den Patienten schneller aus dem Bildgebungssystem 500 herauszuziehen
als dies der Fall wäre,
wenn der motorischen Transporteinrichtung des Bildgebungssystems 500 erlaubt
wird, die Wiege 16 und die Überführungsplatte 14 aus
dem Bildgebungssystem 500 herauszurollen. Die Wiege 16 und die Überführungsplatte 14 sind
in das Bildgebungssystem 500 hinein und aus diesem heraus über Laufrollen 80 bewegbar,
die auf einer Bodenfläche 70 der Wiege 16 angeordnet
sind. Die Wiege 16 weist außerdem eine erste Seite 74 und
eine zweite Seite 76 auf, die das erste Ende 18 mit
dem zweiten Ende 20 verbinden. Auf jeder der Seiten 74, 76 der
Wiege 16 ist eine Reihe von Überführungsplattenaufnahmerollen 72 vorgesehen,
um die Überführungsplatte 14 auf der
oberen Fläche 68 der
Wiege 16 aufzunehmen. Die Rollenauflagebereiche 62 umgeben
die Rollen 72 und gleiten längs der Rollen 72,
wenn die Überführungsplatte 14 auf
der Wiege 16 bewegt wird. Die Reihe von Rollen 72 endet
an einer Stelle 78 auf jeder Seite 74, 76 vor
Erreichen des Endes 20 der Wiege 16. Wenn die Überführungsplatte 14 auf
der Wiege 16 völlig
lagerichtig steht, entspricht die Stelle 78 einem Ort,
an dem die Klemme 72 und die Spule 34 an der Überführungsplatte 14 befestigt
sind.
Die
Abdeckung 66 der Wiege 16 weist eine erste und
eine zweite Öffnung 82 bzw. 84 nahe
bei dem ersten Ende 18 auf, die es einer ersten Verriegelungseinrichtung 86 (linke
Verriegelungseinrichtung) und einer zweiten Verriegelungseinrichtung 88 (rechte
Verriegelungseinrichtung) in der Wiege 16 ermöglichen
in und außer
Eingriff mit der Überführungsplatte 14 zu
kommen. Die erste Verriegelungseinrichtung 86 und die zweite
Verriegelungseinrichtung 88 greifen an der Überführungsplatte 14 an,
um diese so lange lagerichtig auf der Wiege 16 festzuhalten
bis sie gelöst
werden.
Die
Abdeckung 66 weist außerdem
eine einen Zentrierarm 92 freigebende dritte Öffnung 90 und eine
vierte Öffnung 94 auf,
die einen ersten Handhebel 96 zum Lösen der Verriegelungseinrichtung durchtreten
lässt,
was beides im Weiteren noch beschrieben werden wird. Die Wiege 16 verfügt außerdem über eine
Hakenaufnahmevertiefung 98, an der ein Haken oder ein anderer
Greiferfortsatz von dem Bildgebungssystem 500 an der Wiege 16 angreifen und
die Wiege 16 in das Bildgebungssystem 500 hineinziehen
oder sie in diesem feststellen kann. Wie im Nachfolgenden noch beschrieben
werden wird, wird durch Ziehen des Notlösehandgriffs 64 der
Wiege der Haken des Bildgebungssystems 500 aus der Hakenaufnahmevertiefung 98 der
Wiege 16 freigegeben, womit die Wiege 16 und damit
die Überführungsplatte 14 und
der Patient 12 aus dem Bildgebungssystem 500 herausbewegt
werden können.
Die 9, 10 zeigen
die Wiege 16 mit abgenommener Abdeckung 66, wobei
alle Abdeckungsabschnitte 65, 67, 69 abgenommen
sind, so dass die inneren Komponenten der Wiege 16 freigelegt
sind. Rollengehäuse 100 sind
von dem ersten Ende 18 bis zu dem zweiten Ende 20 voneinander beabstandet angeordnet
und enthalten Laufrollen 80. Außerdem sind von dem ersten
Ende bis zu dem zweiten Ende 20 voneinander beabstandete
Tragschienen 102 vorgesehen. Die Tragschienen 102 verbinden
die erste Seite 74 mit der zweiten Seite 76 und
ergeben damit eine Tragkonstruktion für die Wiege 16. Die
Tragschienen 102 weisen Öffnungen 104 und Nuten 106 auf,
um den Durchtritt mechanischer Komponenten zu ermöglichen
wo dies notwendig ist. Eine weitere Komponente in der Wiege 16,
die bei abgenommener Abdeckung 66 freigelegt ist und die im
Nachfolgenden noch im Einzelnen beschrieben wird, ist ein Notfreigabemechanismus 108,
der ein dem Notlösehandgriff 64 der
Wiege zugeordnetes, bewegliches Zugteil 118 aufweist, um
den Haken oder das andere Greifelement des bildgebenden Systems 500 aus
der Hakenaufnahmevertiefung 98 herauszuschieben. Außerdem sind
ein erster Anschlag 110 (linker Anschlag) und ein zweiter
Anschlag 112 (rechter Anschlag) dargestellt. Wenn beide
Anschläge 110, 112 gelöst sind,
kann die Wiege 16 in das Bildgebungssystem 500 hinein
und aus diesem heraus bewegt werden. Wie im Nachfolgenden noch beschrieben
wird, ist der Anschlag 110 gelöst, wenn das erste Ende 230 einer
Blockbewegungsstange 228 durch eine niederprofilige Wagenanordnung
vorgeschoben ist, wenn die niederprofilige Wagenanordnung in der
vollständig
vorgeschobenen Stellung steht und deren Haken sich mit der Aufnahmevertiefung 98 in
Eingriff befindet. Ein Teil 114 dient als formschlüssiger Anschlag
für die Überführungsplatte 14.
Das bedeutet, dass, wenn die Überführungsplatte 14 auf
die Wiege 16 gerollt wird, ein Teil der Vorderseite der Überführungsplatte 14 auf
das Teil 114 auftrifft und sich nicht über dieses hinaus bewegen kann.
Das Teil 114 ist demgemäß ein physikalischer
Anschlag, der geringfügig
nach oben vorragt, um an der Überführungsplatte 14 anzuschlagen.
Auf diese Weise kann die Überführungs platte 14 nicht von
dem zweiten Ende 20 der Wiege 16 weggerollt werden.
Bezugnehmend
nun auf 11 ist dort eine Einzelheit
eines beispielhaften Notlösemechanismus 108 für den Haken
dargestellt. Der Hakennotlösemechanismus 108 beinhaltet
den Notlösehandgriff 64 der
Wiege. Der Handgriff 64 weist einen ortsfesten U-förmigen Teil 116 auf,
der an dem ersten Ende 18 der Wiege 16 unter Verwendung
von Schraubenbolzen 124 oder einer anderen geeigneten Befestigungseinrichtung
befestigt ist. Der Handgriff 64 verfügt außerdem über ein bewegliches Zugteil 118,
das durch O-Ringe 120 elastisch auf einen O-Ringträger 128 zu
vorgespannt ist. Das bewegliche Zugteil 118 ist an Verbindungsstangen 122 befestigt,
die mit einer Verbindungsschiene 126, diese mitnehmend
verbunden sind. Die Verbindungsstangen 122 sind in dem
ortsfesten O-Ringträger 128 verschieblich
beweglich. Der O-Ringträger 128 ist
ortsfest in der Wiege 16 fixiert und weist zwei O-Ringhalter 130 auf.
Die Verbindungsschiene 126 verfügt ebenfalls über zwei O-Ringhalter 130,
während
die O-Ringe 120 jeweils zwischen einem Paar O-Ringhalter 130 gespannt sind,
wobei ein O-Ringhalter jeweils an der Verbindungsschiene 126 bzw.
dem O-Ringträger 128 angeordnet
ist. Die bewegliche Verbindungsschiene 126 ist an einem
ersten Ende 134 an einer beweglichen Verbindungsstange 132 befestigt,
die in 11 teilweise veranschaulicht
ist und die sich über
den größten Teil
der Länge
der Wiege 16 erstreckt. Die Verbindungsstange 132 ist
in Verbindungsstangenführungen 136 beweglich,
die unter Verwendung von Schraubenbolzen 139 oder dergleichen
in der Wiege 16 fixiert sind. Ein zweites Ende 138 der
Verbindungsstange 132 ist an einen Schwenkhebel 140 angekoppelt.
Der Schwenkhebel 140 weist ein an dem zweiten Ende 138 der
Verbindungsstange 132 angekoppeltes erstes Ende 142 und
ein zweites Ende 144 auf, das an einem verschieblichen
nockenförmigen Hakenstößel 146 angekoppelt
ist, der in einem Schlitz 148 in der Bodenfläche 70 der
Wiege 16 verschieblich gelagert ist.
Wenn
im Betrieb die Wiege 16, die Überführungsplatte 14 und
der Patient 12 schnell aus einem Bildgebungssystem 500 herausbewegt
werden müssen,
wird der Handgriff 64 ergriffen und das Zugteil 118 wird
gegen das ortsfeste Teil 116 gedrückt, wodurch die Verbindungsstangen 122 und
damit die Verbindungsschiene 126 und die Verbindungsstange 132 in
einer zu dem ersten Ende 18 hin weisenden Richtung bewegt
werden. Der Schwenkhebel 140 wird so verschwenkt, dass
ein Langloch in dem zweiten Ende 144 eine Kopplung zwischen
dem zweiten Ende 144 und dem verschieblichen nockenförmigen Hakenstößel 146 in
der Weise ermöglicht,
dass der verschiebliche nockenartige Hakenstößel 146 zu dem zweiten
Ende 20 der Wiege 16 hin bewegt wird. Der verschiebliche
nockenförmige
Hakenstößel 146 wird
in die Hakenaufnahmevertiefung 98 derart hineinbewegt,
dass er den Haken des Bildgebungssystems 500 von der Wiege 16 wegschiebt
und freigibt. Sobald der Haken freigekommen ist, kann der Handgriff 64 in
einer von dem Bildgebungssystem 500 weg weisenden Richtung
weiter gezogen werden, wodurch die Wiege 16 aus dem Bildgebungssystem 500 heraus
bewegt wird. Wird der Handgriff 64 freigegeben, so ziehen
die O-Ringe 120 die Verbindungsschiene 126 zu
dem zweiten Ende 20 hin und damit die Verbindungsstangen 122 und
das Zugteil 118 von dem feststehenden Teil 116 zurück. Über die
Verbindungsstange 132 und den Schenkhebel 140 wird
der Hakenstößel 146 in
dem Schlitz 148 von dem zweiten Ende 20 weggezogen
und für
das nächstfolgende Mal
der Notwendigkeit der Benutzung des Notlösehandgriffs 64 der
Wiege zurückgesetzt.
Wenngleich
die in 11 veranschaulichte Ausführungsform
in ihrer Verwendung als Notlösemechanismus 108 beschrieben
wurde, so versteht sich doch, dass der Notlösemechanismus 108 auch andere
alternative Elemente zum Lösen
des Hakens oder des anderen Greiferelements von dem Bildgebungssystem 500 und
zum Herausbewegen der Wiege 16 aus dem Bildgebungssystem 500 aufweisen kann.
Die 12, 13 veranschaulichen
jeweils eine Teildarstellung der ersten Verriegelungseinrichtung 86,
die ein in 12 gezeigtes Verriegelungsteil 149 aufweist
und den handbetätigten
Lösehandgriff 96 der
ersten Verriegelungseinrichtung, der in 13 dargestellt
ist. Der Lösehandhebel 96 der
ersten Verriegelungseinrichtung und das Verriegelungsteil 149 sind
durch ein Seil 150 miteinander verbunden. Das Seil 150 kann
ein Kabel, eine Schnur, eine Stange, etc. sein. Ein erstes Ende 152 des
Seils 150 ist mit einer Federlasche 164 in dem Verriegelungsteil 149 verbunden,
während
ein zweites Ende 154 des Seils 150 an einem zweiten
Ende 158 einer Schubstange 156 des handbetätigten Lösehandgriffs 96 der
ersten Verriegelungseinrichtung befestigt ist.
Beim
Aufbringen der Überführungsplatte 14 auf
die Wiege 16 rollt sie unter Ausnutzung einer Rolle 163 der
ersten Verriegelungseinrichtung 86 in einer Richtung von
dem ersten Ende 18 zu dem zweiten Ende 20 hin,
wie dies durch einen Pfeil X in 13 angedeutet
ist. Eine erste Aussparung oder Nut in der unteren Fläche 60 der Überführungsplatte 14 gleitet
dabei über
eine Schrägfläche 160 der
Federlasche 164 hin weg und drückt die Federlasche 164 nieder,
wodurch diese nach so weit unten zu der unteren Fläche 70 der
Wiege 16 hin gedrückt
wird bis die Ausnehmung oder Nut über der Spitze 162 steht, was
es der Federlasche 164 ermöglicht unter ihrer eigenen
Vorspannung nach oben in die Vertiefung oder Nut zurückzukehren.
Die Federlasche 164 weist, wie dargestellt, einen im Wesentlichen
U-förmigen
Querschnitt auf, um die Federkraft zu liefern. Die Spitze 162 kann
eine Rolle 163 erhalten, um der Überführungsplatte 14 ein
leichtes Überrollen
der Spitze 162 zu ermöglichen.
Sobald die Spitze 162 in der Ausnehmung oder Nut der Überführungsplatte 14 liegt, ist
die Überführungsplatte 14 an
einer Rückbewegung
in einer von dem zweiten Ende 20 zu dem ersten Ende 18 hin
weisenden, durch einen Pfeil Y angegebenen Richtung gehindert und
zwar wegen der auf der anderen Seite der Spitze 162 vorgesehenen ebenen
Anschlagfläche 166.
13 zeigt
den handbetätigten
Lösehandgriff 96 der
ersten Verriegelungseinrichtung mit einem Handgriffteil 168,
der wie dargestellt, mit ergonomisch gestalteten Fingerrillen versehen
oder auch über
einen Hebel oder eine andere Handgriffkonstruktion/-gestalt implementiert
sein könnte.
Der Handgriffteil 168 ist an einer Verbindungsstange 170 befestigt,
die sich in einem Schlitz 172 eines ortsfesten Handgriffträgers 174 bewegt,
welcher in der Wiege 16 befestigt ist. Wird der Handgriff 178 angezogen,
so wird die Schubstange 156 in der X-Richtung gezogen.
Die Schubstange 156 ist in einer Schubstangenführung 176 verschieblich.
Eine Bewegung der Schubstange 156 in der X-Richtung zieht auch das
Seil 150 in die X-Richtung. Das erste Ende 152 des
Seils 150 ist an dem Ende 178 der Schrägfläche 160 befestigt.
Demgemäß bewirkt
das Ziehen des Seils 150 in der X-Richtung, dass das Ende 178 der Federlasche 164 nach
unten gezogen wird, was der Überführungsplatte 14 eine
Rückbewegung
in der Y-Richtung und damit von der Wiege 16 weg gestattet.
Wenngleich
eine spezielle mechanische Anordnung für die erste Verriegelungseinrichtung 86 beschrieben
wurde, so ist doch darauf hinzuweisen, dass auch alternative Anordnungen
für eine
erste Verriegelungseinrichtung 86 konstruiert werden können, die
ein System zur Verhinderung des Freikommens der Überführungsplatte 14 von
der Wiege 16 und eine handbetätigter Löseeinrichtung zur Freigabe
des Systems beinhalten.
Die 14, 15 zeigen
wechselweise perspektivische Seitenansichten der zweiten Verriegelungseinrichtung 88.
Die zweite Verriegelungseinrichtung 88 dient, wie die erste
Verriegelungseinrichtung 86 dazu, die Überführungsplatte 14 auf
der Wiege 16 ortsfest zu sichern, und weist eine Federlasche 180 auf,
die ähnlich
der Federlasche 164 ist. Wird die Überführungsplatte 14 in
der X-Richtung über
die Schrägfläche 182 der
Federlasche 180 hinweg bewegt, so wird die Federlasche 180 niedergedrückt und
so weit nach unten gepresst bis eine zweite Aussparung oder Nut
in der unteren Oberfläche 60 der Überführungsplatte 14 über einer
Spitze 184 steht, so dass die Federlasche 180 unter
ihrer Eigenvorspannung sich nach oben zurück und in die zweite Aussparung
oder Nut hinein bewegen kann. Die Spitze 184 kann eine
Rolle 188 enthalten, um der Überführungsplatte 14 ein
sanftes Überrollen
der Spitze 184 zu ermöglichen.
Die Federlasche 180 weist, wie dargestellt, eine im Wesentlichen
U-förmige
Querschnittsgestalt auf, um die Federkraft zu erzeugen. Sobald die
Spitze 184 in der Aussparung oder Nut der Überführungsplatte 14 liegt,
ist die Überführungsplatte 14 an
einer Rückbewegung
in der durch den Pfeil Y angegebenen, von dem zweiten Ende 20 zu dem
ersten Ende 18 hin weisenden Richtung gehindert und zwar
wegen der auf der anderen Seite der Spitze 184 vorgesehenen
ebenen Anlagefläche 186.
Die
zweite Verriegelungseinrichtung 88, weist keinen handbetätigten Lösehandgriff
auf, wie dies bei der ersten Verriegelungseinrichtung 86 der Fall
ist. Stattdessen wird die zweite Verriegelungseinrichtung 88 gelöst, wenn
der Tisch 10 an einen zweiten komplementären Tisch,
wie den in 25 dargestellten Tisch 400,
angekuppelt wird. Der zweite Tisch 400, der ebenso zur
Aufnahme der Überführungsplatte 14 ausgebildet
ist, weist entweder eine Fläche
oder einen Vorsprung auf, der mit einem Einschubknopf 190 in
Eingriff bringbar ist. Der Einschubknopf 190 kann entweder
von dem ersten Ende 18 der Wiege 16 vorragen oder
alternativ kann das erste Ende 18 der Wiege 16 eine Öffnung zur
Aufnahme eines Vorsprungs von dem zweiten Tisch 400 aufweisen.
In jedem Fall ist der Einschubknopf 190, wenn der Tisch 10 an
den zweiten Tisch 400 oder einen anderen kompatiblen Tisch
angekoppelt ist, in der X-Richtung vorgeschoben, wodurch ihrerseits
eine erste bewegliche Plattform 192 und die daran befestigten
Schubstangen 194 verschoben sind. Die Schubstangen 194 sind
durch die Stangenführung 196 durchschiebbar,
die in der Wiege 16 fixiert ist. Ein erstes Ende 198 jeder
der Schubstangen 194 ist an der ersten beweglichen Plattform 192 befestigt.
Ein zweites Ende 200 jeder der Schubstangen 194 ist
an einer zweiten beweglichen Plattform 202 befestigt. Die
Schubstangen 194 sind außerdem durch Öffnungen 204 durchschiebbar,
welche in Fortsätzen 206 vorgesehen
sind, die von einem zweiten Ende 208 der Federlasche 180,
das dem ersten Ende 210 der Federlasche 180 gegenüberliegt,
vorragen. Das zweite Ende 208 ist in der Wiege 16 durch
einen Federlaschenträger 212 über Be festigungseinrichtungen 214,
wie Schrauben, Bolzen, Nieten, etc. ohne darauf beschränkt zu sein,
ortsfest gehalten.
Ein
Seil 216, ohne darauf beschränkt zu sein, etwa ein Kabel,
eine Schnur, eine Stange, etc. ist an einem ersten Ende 218 an
der zweiten beweglichen Plattform 202 und an einem zweiten
Ende 220 an dem Ende 210 der Federlasche 180 befestigt.
Wird der Einschubknopf 190 durch einen an dem Tisch anstoßenden komplementären Tisch
in der X-Richtung verschoben, so bewegt die bewegliche Plattform 192 die
Schubstangen 194 und damit die zweite bewegliche Plattforn 202 in
der X-Richtung. Eine Bewegung der zweiten beweglichen Plattform 202 in
der X-Richtung bewirkt, dass das Seil 216 in der X-Richtung
gezogen wird, mit der Folge, dass das Ende 210 nach unten
zu der Bodenfläche 70 der
Wiege 16 hin gezogen wird, womit die Spitze 184 aus
der zweiten Aussparung oder Nut herausgezogen und es der Überführungsplatte 14 ermöglicht wird,
sich in der Y-Richtung zurück
und von der Wiege 16 weg zu bewegen.
Wenngleich
eine spezielle mechanische Ausbildung für die zweite Verriegelungseinrichtung 88 beschrieben
wurde, so ist doch darauf hinzuweisen, dass auch alternative Ausführungen
der zweiten Verriegelungseinrichtung 88 konstruiert werden
können,
die ein System beinhaltet, das verhindert, dass die Überführungsplatte 14 von
der Wiege 16 freikommt, bevor der Tisch 10 mit
einem komplementären
Tisch in Eingriff kommt.
Die
erste und die zweite Verriegelungseinrichtung 86 bzw. 88 können als
vertikale Verriegelungen bezeichnet werden, weil sie in dem Sinne
wirken, dass sie ein Freikommen der Überführungsplatte 14 von
der Wiege 16 bis zur Freigabe verhindern und sie dadurch
wirksam werden, dass sie ein Verriegelungsteil (z.B. die Spitzen 162, 184 der
Federlaschen 164 bzw. 180) vertikal, d.h. auf
die obere Fläche 68 und
die Bodenfläche 70 der
Wiege 16 zu und von dieser weg bewegen.
Die 16, 17 veranschaulichen
vergrößerte Teildarstellungen
des ersten Anschlags 110. Wenn der erste Anschlag 110 gelöst ist kann
die Wiege sich nur dann in das Bildgebungssystem 500 hinein
und aus diesem heraus bewegen, wenn die Überführungsplatte 14 vollständig auf
der Wiege 16 aufliegt und dadurch den zweiten Anschlag 112 aktiviert. Der
erste Anschlag 110 kann durch die niederprofilige Wagenanordnung
(„LPCA") auf der Vorderseite des
Bildgebungssystems 500 aktiviert werden, wobei das Bildgebungssystem 500 ein
MRI-System sein kann. Die Wiege 16 weist eine mechanische
Verrieglung/-stange in dem ersten Anschlag 110 auf, die
niedergedrückt
ist, wenn der Tisch 10 mit dem Bildgebungssystem 500 verbunden
ist. Dies dient wirkungsvoll als Möglichkeit mit dem Tisch 10 zu „kommunizieren" so dass der Tisch 10 „weiß", dass er mit dem
Bildgebungssystem 500 verbunden ist.
Der
erste Anschlag 110 ist, wie aus 16 zu
entnehmen, nahe der Seite 74 der Wiege 16 angeordnet.
Der erste Anschlag 110 weist einen verschieblichen Block 220 auf,
der bezüglich
eines feststehenden Blockträgers 222 beweglich
ist, welcher über
Schrauben oder andere Befestigungsvorrichtungen, die durch Öffnungen 224 in
dem ortsfesten Blockträger 222 eingefügt sind,
bezüglich
der Wiege 16 fixiert ist. Der verschiebliche Block 221 kann
durch einen O-Ring 226 in eine nach außen vorspringende Stellung,
wie sie in 16 dargestellt ist, elastisch vorgespannt sein.
In dieser nach außen
vorspringenden Stellung ragt der Block 221 in eine erste
Nut in dem Wiegenaufnahmeteil-/Wiegenaufnahmeelement 282 (21)
des Tisches 10.
Wird
der Tisch 10 in seine jeweilige Stellung bei dem Bildgebungssystem 500 bewegt
so wird die Blockbewegungsstange 228, wie in 17 dargestellt,
in der angegebenen Y-Richtung bewegt. Die Blockbewegungsstange 228 weist
ein erstes Ende 230 auf, das von dem zweiten Ende 20 der
Wiege 16 aus nach außen
vorragt. Ein Abschnitt 232 größeren Durchmessers ist anschließend an
das erste Ende 230 vorgesehen, um zu verhindern, dass die
Stange 228 zu weit von dem zweiten Ende 20 aus
vorragt. Die Blockbewegungsstange 228 ist in einer Blockbewegungsstangenführung 242 verschieblich.
Das zweite Ende 234 der Blockbewegungsstange 228 ist an
einem Verbindungsstück 236 befestigt,
wodurch das zweite Ende 234 der Blockbewegungsstange 228 an
einen Seilzughebel 238 angekoppelt ist, der mit dem Verbindungsstück 236 über eine
Anschlussvorrichtung 240 verbunden ist. Der Seilzughebel 238 ist
an einem Ende 244 an einem ersten Ende 248 eines
in 17 teilweise dargestellten Seils 246 befestigt.
Wie in 16 veranschaulicht, ist ein
zweites Ende 250 des Seils 246 mit dem verschieblichen Block 221 verbunden.
Wenn
somit die Blockbewegungsstange 228 in der Y-Richtung bewegt wird,
wird das Seil 246 zwischen einem anschließend an
den Seilzughebel 238 vorgesehenen Seilhalter 252 und
einem anschließend
an den Blockträger 222 vorgesehenen
Seilträger 254 in
der X-Richtung gezogen. Wird das Seil 246 gezogen, so zieht
das zweite Ende 250 des Seils 246 den verschieblichen
Block 221 in einer Richtung von der ersten Seite 74 zu
der zweiten Seite 76 der Wiege 16 hin und in den
Blockträger 222 hinein,
womit der Block 221 als Bewegungshindernis aus dem Wiegenaufnahmeteil
des Tisches 10 heraus bewegt wird. Wenn der Tisch 10 mit
dem Bildgebungssystem 500 nicht in Eingriff steht, bewegt
sich der O-Ring 226 aus seinem vorgespannten Zustand zurück und bewegt
den Block, wie in 16 dargestellt, nach außen, wobei
er das Seil 246 in der Y-Richtung zieht, mit der Folge,
dass die Blockbewegungsstange 228 in der X-Richtung geschoben
und das erste Ende 230 der Blockbewegungsstange 228 von
dem zweiten Ende 220 zurückgezogen wird.
Wenngleich
eine spezielle mechanische Ausbildung des ersten Anschlags 110 beschrieben wurde,
so ist doch darauf hinzuweisen, dass auch alternative Ausführungen
des ersten Anschlags 110 konstruiert werden können, die
ein System beinhalten, das ein Freikommen der Wiege 16 von
dem Wiegenaufnahmeteil 282 des Tisches 10 so lange
verhindern, bis der Tisch 10 mit dem Bildgebungssystem 500 oder
einem anderen komplimentären
System in Eingriff gekommen ist.
Die 18, 19 veranschaulichen
vergrößerte Teilansichten
des zweiten Anschlags 112. Der zweite Anschlag 112 ist,
wie aus 18 zu entnehmen, anschließend an
die zweite Seite 76 der Wiege 16 angeordnet. Der
zweite Anschlag 112 weist einen verschieblichen Block 258 auf,
der bezüglich eines
ortsfesten Blockträgers 260 beweglich
ist, welcher über
Schrauben oder andere Befestigungsvorrichtungen 262 bezüglich der
Wiege 16 fixiert ist. Der verschiebliche Block 258 kann,
wie in 18 veranschaulicht, in eine
nach außen
vorragende Stellung elastisch vorgespannt sein. In dieser nach außen zu vorragenden
Stellung, ragt der Block 258 in eine zweite Nut in dem
Wiegenaufnahmeteil des Tisches 10, wie dies im Einzelnen
noch beschrieben werden wird.
Wenn
die Überführungsplatte 14 über den Zentrierarm 92,
der durch die Öffnung 90 in
der Abdeckung 66 freiliegt, in ihre Betriebstellung bewegt wird,
drückt
die untere Fläche 60 der Überführungsplatte
das erste Ende 264 nach unten zu der unteren Fläche 70 der
Wiege 16 hin. Das zweite Ende 266 des Znetrierarms 92 ist
an einem Seil 268 befestigt. Wenn der Ausrichtarm 92 über den
Znetrierarmträger 270 gehebelt
wird, bewegt sich das zweite Ende 266 nach oben zu der
oberen Fläche 68 der
Wiege 16 hin. Bei der Aufwärtsbewegung des zweiten Endes 266 wird
das Seil 268 in der X-Richtung gezogen, wodurch ein Gestänge 272 und
ein Seil 274 in der X-Richtung gezogen werden. Ein Blockzugende 276 des
Seils 274 zieht den verschieblichen Block 258 in dem
Blockträger 260 mit,
wenn das Seil 274 um eine Seilabstützung 278 herumgezogen
wird. Damit wird der Block 258 als Bewegungshindernis aus
dem Wiegenaufnahmeteil 282 des Tisches 10 entfernt.
Liegt die Überführungsplatte 14 nicht
lagerichtig auf der wiege 16, so ist der Znetrierarm 92 in
einen Zustand vorgespannt, in dem das Ende 264 aus der Öffnung 90 vorragt,
während
der Block 258 von dem Blockträger 260 nach außen vorragt,
um mit der zweiten Nut des Wiegenaufnahmeteils oder -elementes 282 des Tisches 10 in
Eingriff zu kommen.
Wenngleich
eine spezielle mechanische Ausführung
für den
zweiten Anschlag 112 beschrieben wurde, so ist doch darauf
hinzuweisen, dass auch alternative Ausführungen des zweiten Anschlags 112 konstruiert
werden können,
die ein System beinhalten, um zu verhindern, dass die Wiege 16 von
dem Wiegenaufnahmeteil 282 des Tisches 10 freikommt,
bevor die Überführungsplatte 14 auf
der Wiege 16 vollständig lagerichtig
steht.
Der
erste und der zweite Anschalg 110 bzw. 112 können auch
als horizontale Verriegelungen verstanden werden, weil sie ein Freikommen
der Wiege 16 von dem Tisch 10 bis zur Freigabe
verhindern und sie dadurch wirksam werden, dass die verschieblichen
Blöcke 221, 258 horizontal,
d.h. auf die erste Seite 74 und die zweite Seite 76 der
Wiege 16 hin und von dieser weg und im Wesentlichen parallel
zu der oberen und der unteren Oberfläche 68 bzw. 70 der
Wiege 16 bewegt werden.
Die 20 bis 21 zeigen
den restlichen Teil des Tisches 10, einschließlich eines
Haupttragteils 280, des Wiegenaufnahmeteils 282 und
einer Ankopplungseinrichtung 284 zum Andocken an einem
komplimentären
zweiten Tisch 400. Die Ankopplungseinrichtung 294 ist
an dem ersten Ende 18 des Tisches 10 angeordnet.
Der Tisch 10 weist außerdem Schwenkräder 286 auf,
um den Tisch 10 lagerichtig zu dem komplimentären Tisch 400,
einem Bildgebungssystem 500 oder einem anderen Tisch oder Bildgebungssystem
bewegen zu können.
21 veranschaulicht
außerdem
eine Wiege 16, die in den Wiegeaufnahmeteil 282 des
Tisches 10 eingesetzt ist. Der erste und der zweite Anschlag 110, 112 sind
so dargestellt, dass ihr verschieblicher Block 221 bzw. 258 in
die jeweilige Nut 288 bzw. 290 in dem Wiegenaufnahmeteil 282 eingreift.
Die
an dem ersten Ende 18 des Tisches 10 angeordnete
Ankopplungseinrichtung 284 ist für sich in der 22 dargestellt.
Die Ankopplungseinrichtung 284 wird dazu verwendet, den
Patiententisch an den handbetätigten
Tisch 400, wie etwa einen Transmobile-Tisch 400 anzudocken
und weist zwei voneinander beabstandete Tischanschlussteile 292 auf,
die die Seiten des Tisches 10 flankieren. Die Ankopplungseinrichtung 284 ist
so konstruiert, dass sie von einem anzuschließenden Tisch 400 horizontal
vorragende Stifte 402 aufnehmen kann. Jedes Tischanschlussteil 292 weist
einen angeschrägten
Stiftaufnahmekanal 294 auf. Der von jeder Seite des mit dem
Tisch 10 zusammenwirkenden Tisches 400 vorragende
Stift 402 wird leicht in dem breitesten Teil des Kanals 294 aufgenommen
und dann von den schrägen
Wänden
des Kanals 294 so weit geleitet, bis jeder Stift 402 in
einem Zentrum einer beweglichen Stiftverriegelungseinrichtung 296 sitzt.
Sobald die Stifte 402 lagerichtig in den Stiftverriegelungseinrichtungen 296 aufgenommen
sind, können
Stiftverriegelungsknöpfe 298 verdreht
werden, um damit die C-förmige
Verriegelungseinrichtung 296 so weit zu verdrehen, dass
die Öffnung
der C-förmigen
Verriegelungseinrichtung 296 nicht mehr zu dem Kanal 294 hin
weist. Damit können
die Stifte 402 und deshalb auch der Tisch 400 nicht
mehr von der Ankopplungseinrichtung 294 entfernt werden
bis der Stiftverriegelungsknopf 298 so weit verdreht wird,
dass die Öffnung
der C-förmigen
Verriegelungseinrichtung 296 wieder auf den Kanal 294 ausgerichtet
zurückgedreht
ist.
Dieses
System eröffnet
die Möglichkeit
von 1,5T und/oder 3,0T MRI-Scans während chirurgischer Eingriffe.
Während
eines chirurgischen Eingriffs ist eine sanfte Patientenüberführung von
einem Tisch 400, etwa einem VIWAS-Tischsystem zu jedem beliebigem Zeitpunkt
möglich.
Der chirurgische Programmablauf ist vollständig ausgerüstet und kann von dem Bildgebungsprogrammablauf
vollständig unabhängig bleiben,
während
der Bildgebungsprogrammablauf seinerseits unabhängig bleibt, um auch klinische
Scans regulärer
Patienten vornehmen zu können.
Wenngleich die veranschaulichte Ausführungsformen für Neurochirurgie
ausgelegt sind, sind auch andere chirurgische Eingriffe möglich. Der
Patiententisch 10 hat die Fähigkeit vielfältiger Anschlussmöglichkeiten
und kann an seiner Trennstelle auch mit anderen Einrichtungen, wie
etwa dem Alpha Maquet 1150 Operationstisch und dem Maquet Transmobile,
beide von Maquet, ohne darauf beschränkt zu sein, zusammenarbeiten.
Die
Verwendung der bei dieser Konfiguration speziell zugeordneten HF-Spule 34 ermöglicht maximales
SNR (oder hilft dieses zu ermöglichen)
und eine verbesserte Bildqualität,
während
gleichzeitig eine maximale Flexibilität bei der klinischen Anwendung
gegeben ist, um sich vielfältigen
Patientenpositionierungen und -eingriffen anzupassen. Die HF-Spule 34 ist
in den 23, 24 dargestellt. Die
HF-Spule 34 weist
eine gebogene Leiterplatte („PCB" = Printed Circuit
Board) 300 auf, die auf einem Träger 302 mittels Nieten 304 oder
anderer geeigneter Befestigungselemente befestigt ist. Der Träger 302 ist
an einer Eingabe-PCB 306 befestigt, die HF-Traps 308 trägt. Die
Eingabe-PCB 306 ist durch eine Schutzhaube 310 geschützt. Die
Schutzhaube 310 weist ein Fenster 312 auf, durch
das ein erstes Ende 314 eines Spulenkabels 316 verläuft. Das
Spulenkabel 316 kann entweder das Spulenkabel 42 oder 44 oder
ein anderes Spulenkabel für
eine für
einen unterschiedlichen anatomischen Teil ausgelegte Spule sein.
Ein zweites Ende 320 des Spulenkabels 316 weist
ein Spulenanschlusselement 318 zum einfachen Anschluss
an die Zwischenbox 46 auf.
Wegen
der MR-Kompatibilität
kann der Operationstisch aus Materialien hergestellt sein, die strahlungsdurchlässig sind.
Bei einer Ausführungsform
implementiert der Tisch ein Faserverbundmaterial, dass MR- und röntgenstrahldurchlässig ist
und das im Zusammenhang mit einem kompatiblen Operationstisch und
Patiententransporter verwendet werden kann.
Wie
allgemein in 25 dargestellt, gehört zu dem
MRI kompatiblen Operationstisch 10 mit Wiege 16 und
mit der Ankopplungseinrichtung 284 die chirurgische Wiege 16 zur
Aufnahme der Überführungsplatte 14 auf
und verfügt
er über
spezielle innere Sicherungsverriegelungen und die physikalischen Materialien
für Bildgebungstransparenz,
um eine ordnungsgemäße MR-Scannerfunktion
in einem Bildgebungssystem 500 zu ermöglichen. Die an dem ersten Ende 18 des
Operationstischs 10 integrierte Ankopplungseinrichtung 284 gestattet
ein ordnungsgemäßes Andocken
an einen komplimentären
Tisch 400, etwa an das Maquet Transmobile und an VIWAS.
Die Wiege 16 weist spezielle Verriegelungen auf, die die Überführungsplatte 14 und
den Patienten 12 lediglich dann freigeben, wenn eine ordnungsgemäße Ankopplung
an die komplementären
Anlagenteile gegeben ist. Der komplementäre Tisch 400 enthält ähnliche
Verriegelungsstiftfreigabeeinrichtungen, d.h. er erfordert eine
Verriegelung des Mechanismus vor der Patientenüberführung oder -übergabe.
Wenngleich 25 den
Tisch 400 getrennt von dem Tisch 10 und den Tisch 10 getrennt
von dem Bildgebungssystem 500 veranschaulicht, so ist doch zu
bemerken, dass der Tisch 400 und der Tisch 10 bewegliche
Körper
sind, die relativ zueinander und zu dem Bildgebungssystem 500 bewegt
werden können.
Der Tisch 400 ist z.B. zu dem Tisch 10 hin bewegbar
und an dieses lösbar
ankoppelbar, um die Überführungsplatte 14 von
dem Tisch 400 auf den Tisch 10 bewegen zu können. In ähnlicher
Weise ist der Tisch 10 zu dem Bildgebungssystem 500 hin
bewegbar und an diesem lösbar
anschließbar,
um die Wiege 16 von dem Tisch 10 in das Bildgebungssystem 50 einbringen
zu können.
In dem Fußboden 390 können Schienen
zur Führung
der Räder
des zweiten Tisches 400 vorgesehen sein, wodurch der zweite Tisch 400 auf
schnelle Weise in die Eingriffsstellung mit dem Patiententisch 10 geführt wird.
Wie
oben beschrieben, ist bei mit dem Tisch 10 gekuppeltem
Tisch 400 jeweils ein Stift 402 von dem Tisch 400 in
den Kanal und die Stiftverriegelungseinrichtung 294, 296 der
Ankopplungseinrichtung 284 eingefügt. Außerdem steht, wenn der Tisch 400 vollständig an
den Tisch 10 angekuppeklt ist, der Einschubknopf 190 der
zweiten Verriegelungseinrichtung 88 mit dem Ende des Tisches 400 (oder
einem von diesem vorragenden Vorsprung) in Eignriff, um die Verriegelungseinrichtung 88 freizugeben
und damit der Überführungsplatte 14 die
Bewegung von dem Tisch 10 zurück auf den Tisch 400 zu
ermöglichen.
Wenn der Tisch 10 in Eingriff mit dem Bildgebungssystem 500 steht,
ist das erste Ende 230 der Blockbewegungsstange 228 des
ersten Anschlags 110 nach innen zu in die Wiege 16 eingedrückt, wodurch
ein Block aus dem Raum zwischen der Wiege 16 und dem Wiegenaufnahmeteil 282 herausgeschoben
ist. Gleichzeitig ist ein zweiter Anschlag 112 nach innen
zu in die Wiege 16 eingedrückt, wenn die Überführungsplatte 14 vollständig lagerichtig
auf der Wiege 16 aufliegt, wodurch der Wiege 16 die
Bewegung in das Bildgebungssystem 500 hinein ermöglicht wird.
Wenn der Tisch 10 bezüglich
des Bildgebungssystems 500 lagerichtig positioniert ist,
kann das Systemkabel 50, wie in 1 dargestellt,
von der HF-Spule 34 an das Interface 502 des Bildgebungssystems
angeschlossen werden. Es versteht sich, dass das Interface 502 irgendwo
bezüglich
des Bildgebungs systems positioniert sein kann und dass es nicht
auf den veranschaulichten Ort beschränkt ist.
Die
Wiege 16 ist ein spezieller Adapter, der die volle funktionelle
Benutzung des MRI-Scanners oder eines anderen Bildgebungssystems
erlaubt und Patienten sanft und sicher überführt. Der Wiegenrahmen ist ein
spezielles flach begrenztes Gebilde, das dazu ausgelegt und getestet
ist, das Vierfache des maximalen Patientengewichts aufzunehmen.
Die Rollenabschnitte 72 sind strukturell und bilden eine Verriegelung
mit der Wiege 16; sie zu lösen ist eine Frage von Minuten.
Die Ankopplungseinrichtung 284 gestattet eine sichere Übergabe
der Überführungsplatte 14 auf
den komplimentären
Patiententransporter 400. In der Wiege 16 sind
Sicherheitsverriegelungen vorgesehen, um einen sicheren sanften
Patiententransfer zu ermöglichen.
Die
speziell zugeordnete HF-Spule 34 gestattet eine Anordnung
der Vorrichtung nahe der Anatomie und kann zwischen der Schädelklemme 32 und der
abzubildenden Anatomie platziert werden. Die Möglichkeit die Spule 34 mit
dieser Platzierung/an diesem Ort zu benutzen, ermöglicht maximales
SNR bei der diagnostischen Bildgebung. Die Spuleninterfacekonfiguration
gibt die Möglichkeit,
die Spule 34 an eine Zwischenanschlussstelle, z.B. die
Zwischenbox 46, anzuschließen, was maximale Flexibilität bei Anwendungen
und Eingriffen ergibt. Die Anschlussimplementierung kann an der Überführurgsplatte 14 auf
der linken oder rechten Seite des Patienten befestigt sein, und
die Spule 34 ermöglicht
die Verwendung einer Posterior-Spule 36, einer Anterior-Spule 38 oder
beider gemeinsam verwendeten Spulen. Diese Möglichkeit ergibt eine erhöhte Benutzer-/Applikationsflexibilität zur Anpassung
an einen speziellen Eingriff und erleichtert die Verwendung bei
Eingriff-/Arbeitsablauf und eine Bewegung des Patienten in ein MR-
oder aus diesem heraus und eine Verbindung mit dem MR-System während chirurgischer Eingriffe.
Wenngleich
die Erfindung unter Bezugnahme auf beispielhafte Ausführungsformen
beschrieben wurde, so ist doch darauf hinzuweisen, dass zahlreiche
Veränderungen
und Abwandlungen vorgenommen und Äquivalente anstelle von deren
Elementen verwendet werden können,
ohne aus dem Rahmen der Erfindung herauszutreten. Viele Abwandlungen
können
vorgenommen werden, um eine spezielle Situation oder ein spezielles
Material an die Lehre der Erfindung anzupassen, ohne deren wesentlichen
Inhalt zu verlassen. Die Erfindung ist deshalb nicht auf eine als
gegenwärtig
bestgeeignete Ausführungsform
zur Ausführung
der Erfindung beschränkt,
sondern die Erfindung umfasst alle Ausführungsformen, die im Schutzbereich
der beigefügten Patentansprüche liegen.
Außerdem
bedeutet die Verwendung der Ausdrücke erster, zweiter, etc.,
keine Reihenfolge oder Wertigkeit, sondern die Ausdrücke erster,
zweiter, etc., sind lediglich dazu verwendet eine Element von einem
anderen zu unterscheiden. Darüberhinaus
bedeutet die Verwendung der Ausdrücke ein, eine, eines, etc.,
keine mengenmäßige Beschränkung, sondern
nur das Vorhandensein wenigstens eines der in Bezug genommenen Teile.