DE102006022297A1 - System, Verfahren und Vorrichtung für einen chirurgischen Patiententisch - Google Patents

System, Verfahren und Vorrichtung für einen chirurgischen Patiententisch Download PDF

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DE102006022297A1
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Paul David Castro Valley Calderon
Travis Roy Shorewood Monke
Yoram Goren
Amiel Grinberg
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General Electric Co
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Abstract

Ein Patiententisch (10) weist eine Wiege (16) zur verschieblichen Aufnahme einer einen Patienten (12) tragenden Platte, ein Wiegenträgerteil (282) zur verschieblichen Aufnahme der Wiege (16), eine Verriegelungseinrichtung (86, 88) zur Verhütung des Abgleitens der Platte (14) von der Wiege (16) und einen Anschlag (110, 112) auf, um das Abgleiten der Wiege (16) von dem Wiegenträgerteil (282) zu verhindern. Ein Verfahren zur Überführung eines Patienten (12) von einem zweiten Tisch (400) zu einem Bildgebungssystem (500) verwendet den Patiententisch (10) dazu, die Platte (14) von dem zweiten Tisch (400) zu dem Patiententisch (10) und zu dem Bildgebungssystem zu bewegen. Ein mit dem Tisch (10) verwendbares HF-Spulensystem (34) weist eine Spule (34), ein Spulenkabel (42, 44), eine Zwischenbox (46) zum Anschluss des Spulenkabels (42, 44) und ein Systemkabel (50) auf, das von der Zwischenbox (46) abgeht und an das Bildgebungssystem (500) angeschlossen ist.

Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Die Anmeldung betrifft einen Patiententisch zur Überführung eines Patienten von einem zweiten Tisch in ein Bildgebungssystem.
  • Heute können Patienten und Objekte unter Verwendung einer großen Vielfalt verschiedener Bildgebungstechnologien abgebildet werden. Solche Bildgebungstechnologien können MRI, Computertomographie („CT"), Röntgenbildgebung und dergleichen beinhalten. Jede Bildgebungstechnologie hat spezielle Vorteile und Nachteile bei der Abbildung bestimmter physiologischer oder physikalischer Merkmale. MRI-Bilder ergeben z.B. eine exzellenten Kontrast bei weichem Gewebe ohne irgendeine Einwirkung ionisierender Strahlung. MRI-Bilder gestatten auch eine dreidimensionale Bildakquisition.
  • MRI ist eine bildgebende Diagnosemodalität, die nicht auf ionisierender Strahlung beruht. Sie verwendet vielmehr starke (idealerweise) statische Magnetfelder, HF-Energiepulse und Magnetfeldgradientenimpulsfolgen (waveforms). Eine HF-Spule erzeugt die HF-Pulse. MRI ist eine nichtinvasive Vorgangsweise, die eine nukleare Magnetisierung und HF-Wellen zur Erzeugung innerer Bilder eines Subjekts benutzt. Für jeweilige „Schichten" (slices) eines Gebietes des gerade untersuchten Subjekts werden dreidimensionale diagnostische Bilddaten akquiriert. Diese Datenschichten liefern typischerweise Strukturdetails mit einer Auflösung von 1 mm oder besser. Ein MRI-System erfordert nicht nur eine Einrichtung zur Erzeugung eines intensiven gleichmäßigen Magnetfels, sondern auch eine ganze Folge zugeordneter Elektronik, um das MRI-System zu betreiben.
  • Bei der Situation in einem chirurgischen Operationssaal („OP") war die Überführung eines Patienten aus der Chirurgie in einen MR-Scanner während eines chirurgischen Eingriffs nur so möglich, dass der Patient physikalisch von dem OP-Tisch abgehoben wird, was für den Patienten eine extremes Risiko bedeutet. Eine solche Vorgangsweise kann eine übermäßige anatomische Bewegung und Störungen bei dem Patienten hervorrufen.
  • Kurze Beschreibung der Erfindung
  • Beispielhafte Ausführungsformen der Erfindung beinhalten einen Patiententisch mit einer Wiege zur linearen Aufnahme und Überführung einer einen Patienten tragenden Platte, mit einem Wiegenträgerelement zur verschieblichen Aufnahme der Wiege, mit einer Verriegelungseinrichtung in der Wiege zur Positionierung der Platte und des Patienten auf den Tisch und zur Verhinderung des Abgleitens der Platte von der Wiege und mit einem Anschlag in der Wiege zur Verhinderung des Abgleitens der Wiege von dem Wiegenträgerelement.
  • Weitere beispielhafte Ausführungsformen der Erfindung beinhalten ein Verfahren zur Überführung eines Patienten zu einem Bildgebungssystem, wobei das Verfahren umfasst: Ankuppeln eines ersten Endes eines Patiententisches an einen zweiten Tisch, Verschieben einer einen Patienten tragenden Platte von dem zweiten Tisch über eine Wiege des Patiententisches, wobei die Platte sich automatisch auf der Wiege verriegelt, wenn sie lagerichtig auf der Wiege liegt, Bewegen eines zweiten Endes des Patiententisches in Eingriff mit dem Bildgebungssystem, wobei die Wiege von einem Wiegenträgerelement des Patiententisches entriegelt wird, wenn der zweite Patiententisch mit dem Bildgebungssystem in Eingriff steht und sodann Bewegen der Wiege und der Platte in das Bildgebungssystem hinein.
  • Noch weitere beispielhaften Ausführungsformen der Erfindung umfassen ein Patientenbildgebungs- und Überführungssystem, wobei das System beinhaltet: Ein Bildgebungssystem, einen Patiententisch mit einer Wiegenträgerelement, ein mit dem Bildgebungssystem in Eingriff bringbares zweites Ende des Tisches, eine auf dem Wiegenträgerelement und in dem Bildgebungssystem verschieblich aufgenommene Wiege, wobei die Wiege zwischen dem Patiententisch und dem Bildgebungssystem bewegbar ist, wenn das zweite Ende des Tisches mit dem Bildgebungssystem in Eingriff steht, einen zweiten Tisch, wobei ein Ende des zweiten Tisches mit einem ersten Ende des Patiententisches in Eingriff bringbar ist und eine Patiententrageplatte, die zwischen dem zweiten Tisch und der Wiege verschiebbar ist, wenn der zweite Tisch mit dem ersten Ende des Patiententisches in Eingriff steht, wobei ein Patient von dem zweiten Tisch zu dem Bildgebungssystem überführbar ist, ohne dass der Patient von der Platte wegbewegt wird.
  • Weitere beispielhafte Ausführungsformen der Erfindung beinhalten einen HF-Spulensystem mit einer Spule, einem von der Spule abgehenden Spulenkabel, einer Zwischenbox zum Anschluss des Spulenkabels, wobei die Zwischenbox an einer Patientenaufnahme- oder trägerplatte anschließbar ist und ein Systemkabel, das von der Zwischenbox abgeht, wobei das Systemkabel an ein Bildgebungssystem anschließbar ist, wobei das HF-Spulensystem relativ zu einer Patientenaufnahme- oder -trägerplatte positioniert und mit einer Patientenaufnahme- oder -trägerplatte zu dem Bildgebungssystem hin und von diesem weg bewegbar ist und wobei das HF-Spulensystem an ein Bildgebungssystem unter Verwendung einer einzigen Verbindung zwischen dem Systemkabel und dem Bildgebungssystem anschließbar ist.
  • Das Verständnis der vorgenannten und anderer Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung wird durch die nachfolgende Beschreibung in Zusammenschau mit der beigefügten Zeichnung erleichtert, in der gleiche Bezugszeichen gleiche Elemente bezeichnen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnung
  • Bezugnehmend auf die Zeichnung, in der gleiche Elemente in den verschiedenen Figuren gleich bezeichnet sind:
  • 1 zeigt eine perspektivische Seitenansicht eines Teils einer beispielhaften Ausführungsform eines Patiententisches, der eine Patientenaufnahme- oder -überführungsplatte, eine Wiege, ein HF-Spulensystem und einen Patienten trägt;
  • 2 veranschaulicht eine perspektivische Seitenan sicht des Teils des Patiententischs nach 1 ohne Patienten;
  • 3 zeigt eine perspektivische Seitenansicht einer beispielhaften Ausführungsform der Patientenaufnahmeplatte zur Verwendung bei dem Patiententisch nach 1;
  • 4 zeigt eine Querschnittsdarstellung der Patientenaufnahmeplatte nach 3 in einer stirnseitigen Ansicht;
  • 5 zeigt eine perspektivische Seitenansicht einer beispielhaften Ausführungsform der Wiege zur Verwendung bei den Patiententisch nach 1;
  • 6 zeigt eine Draufsicht auf die Wiege nach 5;
  • 7 zeigt eine Seitenansicht der Wiege nach 5;
  • 8 zeigt eine stirnseitige Ansicht eines ersten Endes der Wiege nach 5;
  • 9 zeigt eine Draufsicht der Wiege nach 5, bei abgenommener Wiegenabdeckung;
  • 10 zeigt eine perspektivische Seitenansicht der Wiege nach 5, bei abgenommener Wiegenabdeckung;
  • 11 zeigt eine perspektivische Seitenansicht eines beispielhaften Hakenfreigabemechanismus zur Verwendung bei dem Tisch nach 1;
  • 12 zeigt eine perspektivische Seitenansicht eines Teils einer beispielhaften Ausführungsform eines handbetätigten Verriegelungseinrichtungs-Lösemechanismus zur Verwendung bei dem Tisch nach 1;
  • 13 zeigt eine perspektivische Seitenansicht eines anderen Teils des handbetätigten Verriegelungseinrichtungs-Lösemechanismus nach 12;
  • 14 zeigt eine erste perspektivische Seitenansicht einer beispielhaften Ausführungsform einer zweiten Verriegelungseinrichtung zur Verwendung bei dem Tisch nach 1;
  • 15 zeigt eine zweite perspektivische Seitenansicht der zweiten Verriegelungseinrichtung nach 14;
  • 16 zeigt eine perspektivische Seitenansicht eines Teils einer beispielhaften Ausführungsform einer ersten Anschlageinrichtung für den Tisch nach 1;
  • 17 zeigt eine perspektivische Seitenansicht eines anderen Teils der ersten Anschlageinrichtung nach 16;
  • 18 zeigt eine perspektivische Seitenansicht eines Teils einer beispielhaften Ausführungsform einer zweiten Anschlageinrichtung für den Tisch nach 1;
  • 19 zeigt eine perspektivische Seitenansicht eines anderen Teils der zweiten Anschalteinrichtung der 18;
  • 20 zeigt eine perspektivische Seitenansicht des Patiententisches nach 1;
  • 21 zeigt eine stirnseitige Seitenansicht des Patiententisches nach 20;
  • 22 zeigt eine perspektivische Seitenansicht einer beispielhaften Ausführungsform einer an dem ersten Ende des Tisches nach 20 befestigten Andock- oder Ankuppelanordnung;
  • 23 veranschaulicht eine perspektivische Explosionsdarstellung eine beispielhaften Ausführungsform einer HF-Spule zur Verwendung bei dem Tisch nach 1;
  • 24 zeigt einer perspektivische Seitenansicht der zusammengebauten HF-Spule nach 23 und
  • 25 zeigt eine schematische Ansicht einer beispielhaften Ausführungsform eines Gesamtsystems zur Patientenüberführung und Bildgebung unter Verwendung des Tisches nach 1.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Die beispielhaften Ausführungsformen von Systemen, Verfahren und Vorrichtungen, wie sie hier beschrieben sind, erlauben eine sanfte und sichere Überführung eines Patienten und ergeben eine Bildgebungsmöglichkeit unter Verwendung von HF-Spulen.
  • Wie im Weiteren noch beschrieben werden wird, weisen die hier beschriebenen Systeme und Vorrichtungen eine kombinierte Verknüpfung mehrerer Modalitäten auf und können als zweiten Tisch eine gebräuchliche chirurgische OP-Tischeinrichtung verwenden, die als Vascular Interventional Workplace for Advanced Surgery („VIWAS") (Arbeitsplatz für vaskuläre Eingriffe bei moderner Chirurgie) bekannt ist und von der Maquet Company geliefert wird. Das gemeinsame Link für die ganze hier beschrieben Anlage ist eine chirurgische Arbeitsfläche, wie eine aus Faserverbundwerkstoff bestehende Überführungsplatte zur Positionierung/Aufnahme eines Patienten. Diese Überführungsplatte kann mit dem Patienten für chirurgische Eingriffe in einer OP-Situation benutzt werden. Es kann dann ein Tracksystem dazu verwendet werden, den Patienten in den oder aus dem OP und dem Bildgebungssystem, etwa dem MR-Scanner, zu bewegen. Zur Benutzung dieser Überführungsplatte als Plattform an der Schnittstelle zwischen beiden Vorrichtungen weisen die hier beschriebenen Ausführungsformen einen chirurgischen Patiententisch auf, der die Überführungsplatte auf einer speziellen Tischwiege aufnimmt, wobei der Patiententisch an ein Bildgebungssystem angekoppelt werden kann, etwa an einen GE Signa Scanner, der von der General Electric Company bezogen werden kann, ohne darauf beschränkt zu sein. Der chirurgische Patiententisch ist so aufgebaut, dass er mit einem zweiten Tisch, ohne darauf zu beschränkt zu sein, etwa dem Maquet VIWAS und auch dem Maquet-Patiententransporter (als Transmobil bekannt) verbunden oder unter Ausbildung einer Schnittstelle an diesen angeschlossen werden kann. Wie im Nachfolgenden noch beschrieben werden wird, sind Sicherheitsverriegelungen in der Wiege vorgesehen, um eine sichere, sanfte Patientenüberführung zu ermöglichen.
  • Als Teil der hier beschriebenen Ausführungsformen wird ein Bildgebungsverfahren zur Erleichterung der Verwendung einer Spule, etwa einer HF-Spule, bei chirurgischen Eingriffen geschaffen. Die HF-Spulenimplementierung erlaubt die Positionierung der Spule zwischen einer anatomischen Klemme, etwa einer Schädelklemme und der Anatomie des Patienten, etwa dem Kopf, um ein Signal-Rauschverhältnis (SNR) zu maximieren und die Positionierung eines Spulenanschlusses für den Benutzer zu erleichtern. Wenngleich die Spule bei der veranschaulichten Ausführungsform zur Verwendung am Kopf eines Patienten beschrieben wird, liegen auch andere Implementierungen im Rahmen dieses Verfahrens. SNR ist das Verhältnis der Größe des Nutzsignals zu jener des unerwünschten Rauschens, ausgedrückt als einfaches arithmetisches Verhältnis oder in Dezibel. Die Konfiguration des Spuleninterface erlaubt einen Anschluss der Spule an eine Zwischenanschlussstelle zur Erzielung einer maximalen Flexibilität bei Anwendungen und Eingriffen. Die Implementierung kann auf der linken oder rechten Seite des Patienten an die Überführungsplatte angeschlossen werden, und die Spule gestattet die Verwendung einer Posterior-Spule, einer Anterior-Spule oder die gemeinsame Benutzung beider Spulenarten. Diese Fähigkeit möglichst eine maximale Benutzer-/Applikationsflexibilität zur jeweiligen Anpassung an einen speziellen Eingriff.
  • Bezugnehmend nun auf 1 ist dort eine Gesamtansicht einer beispielhaften Ausführungsform des Tischsystems 10 veranschaulicht. Ein Patient 12 liegt auf der Überführungsplatte 14. Die Überführungsplatte 14 liegt auf einer Wiege 16 mit der sie in Eingriff steht. Die Überführungsplatte 14 und die Wiege 16 sind zur Bewegung in ein Bildgebungssystem, etwa eine MRI-Öffnung eines MRI-Systems, miteinander verbunden. Tisch 10 weist ein erstes Ende 18 und ein zweites Ende 20 auf, die einem ersten Ende 18 und einem zweiten Ende 20 der Überführungsplatte 14 und der Wiege 16 zugeordnet sind. Die Überführungsplatte 14 weist Seitenteile 40 auf, die sich im Wesentlichen von dem zweiten Ende 20 zu dem ersten Ende 18 erstrecken. Der Patient 12 liegt zwischen den Seitenteilen 40. Der Kopf des Patienten liegt nahe dem zweiten Ende 20, während die Füße des Patienten näher an dem ersten Ende 18 positioniert werden, wenngleich auch die entgegengesetzte Konfiguration, ebenfalls im Rahmen dieses Tisches, möglich ist. An dem ersten Ende 18 der Überführungsplatte 14 kann eine Monitorplatte 22 befestigt sein. Die Monitorplatte 22 kann einen (nicht dargestellten) Monitor aufnehmen, um Lebenszeichen des Patienten (z.B., ohne darauf beschränkt zu sein, EKG) darzustellen. Der Monitor kann auch für irgendeine andere, von dem Benutzer als notwendig erachtete Implementierung verwendet werden. Bei der dargestellten Ausführungsform weist die Monitorplatte 22 eine Befestigungsplatte 24 zur Befestigung an der Überführungsplatte 14 und zwei Arme 26 auf, die sich zu einem Monitoraufnahmeteil 28 hin erstrecken. Außerdem kann ein Handgriff 30 an dem Monitoraufnahmeteil 28 vorgesehen, um entweder den ganzen Patiententisch 10 zu bewegen oder die Lage der Monitorplatte 22 zu verstellen.
  • Das zweite Ende 20 der Überführungsplatte 14 ist, wie dargestellt, mit einer Klemme oder Klammer 32 ausgerüstet, um den Kopf eines Patienten darin zu halten. Bei der dar gestellten Ausführungsform ist zwischen der Klemme 32 und dem Kopf des Patienten eine HF-Spule 34 angeordnet. Die Spule 34 kann auf dem Patienten in einer Vielzahl verschiedener Orientierungen und Positionen positioniert sein, wie dies durch den gerade vorgenommenen Eingriff oder von den Ärzten bestimmt ist. Die Spule kann an der Schädelklemme und/oder dem Patienten unter Verwendung von Vorgangsweisen, wie mittels Velcrostreifen, Klebeband oder anderen Verfahren zur ortsfesten Befestigung der Spule fixiert sein ohne darauf beschränkt zu sein. Die HF-Spule 34 weist eine Superior-Flexspule 36 und/oder eine Anterior-Flexspule 38 auf. Zu bemerken ist, dass wenngleich hier eine beispielhafte Anordnung der HF-Spule 34 dargestellt ist, die Spule 34 auch auf anderen Teilen der Anatomie des Patienten benutzt werden und deshalb auch unterschiedlich konstruierte Spulenabschnitte aufweisen kann. Ein Kabel 42 der Superior-Flexspule geht von der Superior-Flexspule 36 ab, während ein Kabel 44 der Anterior-Flexspule von der Anterior-Flexspule 38 abgeht. Die Kabel 42, 44 beinhalten alle zur ordnungsgemäßen Funktion der Spulen 36, 38 erforderlichen elektrischen und Signalübertragungsverbindungen. Die Kabel 42, 44 verlaufen zur einer Zwischenbox 46, an die sie angeschlossen sind. Die Kabel 42, 44 können auch von der Zwischenbox 46 zur Abnahme einer speziellen Spule 36 oder 38 von dem Tisch 10 gelöst werde. Die Zwischenbox 46 kann größenmäßig für den Anschluss von mehr oder weniger Spulenkabeln bemessen sein, wie dies jeweils gewünscht wird. Die Zwischenbox 46 ist an einem Seitenteil 40 der Überführungsplatte 14 mittels eines vorstehenden Zwischenboxarmes 48 befestigt. Von der Zwischenbox 46 geht ein Systemkabel 50 ab. Das Systemkabel 50 kann an ein MR-System Spuleninterface 502 angeschlossen werden, wie dies in 25 dargestellt ist. Das Systemkabel 50 ermöglicht es, dass der Tisch 10 einen „Einstecken und Weggehen" MRI-Schnellanschluss aufweist, weil es nämlich lediglich einen Kabelanschluss, nämlich das Kabel 50 gibt, der mit der MRI-Systemspule verbunden werden muss, wenn der Tisch 10 in die Eingriffsstellung mit dem MRI-System 500 geschoben wird.
  • 2 zeigt den gleichen Patiententisch wie in 1, jedoch ohne den Patienten 12. Ein Navigationsarm 52 gibt die Möglichkeit zur Befestigung eine chirurgischen Navigations-/Trackvorrichtung (etwa, jedoch ohne darauf beschränkt zu sein, einer DRF (optisch), eines EM-Transmitters, etc.) an der Schädelklemme 32 zur Benutzung bei chirurgischen Eingriffen. Ein Patientenerdungsband 54 ist Teil der Überführungsplatte 14 und wird zur Erdung des Patienten 12 an dem Operationstisch 10 benutzt, wie dies durch die hier zur Anwendung kommenden gesetzlichen Vorschriften für Operationstische im einzelnen bestimmt ist.
  • Die Überführungsplatte 14 ist für sich in den 3, 4 veranschaulicht. Das Patientenerdungsband 54 ist nahe den beiden Enden 18, 20 der Überführungsplatte 14 angeordnet. An der Überführungsplatte 14 sind nahe den Enden 18, 20 Befestigungsbereiche 56 zur Befestigung der Monitorplatte 22 und der Klemme 32 sowie der HF-Spule 34 vorgesehen. Zu bemerken ist, dass die Befestigung der Monitorplatte 22, der Klemme 32 und der HF-Spule 34 in den Befestigungsbereichen mit irgendwelchen bekannten Befestigungsvorrichtungen geschehen kann, die für die chirurgischen oder Bildgebungsvorgänge nicht störend sind. Wie genauer in 4 dargestellt, weist die Überführungsplatte 14 eine obere Oberfläche 58 zur Aufnahme eines Patienten und eine Bodenoberfläche 60 zur Auflage auf der Wiege 16 auf. Wenn die Überführungsplatte 14 auf die Wiege 16 des Tisches 10 aufgesetzt wird, gleiten anschließend an die Seitenteile 40 angeordnete und von dem ersten Ende 18 zu dem zweiten Ende sich erstreckende Rollenauflageteile 62 auf Rollen 72 (6), die auf der Liege 16 vorgesehen sind. Bei der dargestellten Ausführungsform weisen die Rollenauflageteile 62 eine gekrümmte, im Wesentlichen C-förmigen Wand auf, die sich von der Bodenoberfläche 60 zu der oberen Oberfläche 58 erstreckt, wenngleich die Rollenaufnahmeteile 62 zum Gleiten über die Rollen 72 auch andere Ausbildungen haben können.
  • Sich nun den 5 bis 9 zuwendend, ist dort die Wiege 16 ohne aufgesetzte Überführungsplatte 14 dargestellt. Die Wiege 16 weist eine obere Fläche 68 zur Aufnahme der Übertragungsplatte 14 und eine untere Fläche 70 zur Hineinbewegung in ein Bildgebungssystem 500 (25), etwa in eine MRI-Bohrung oder zum Aufsetzen auf ein Wiegenträgerelement 282 (21) des Patiententischs 10 auf. Die obere Seite 68 weist eine Abdeckung 66 auf, die verschiedene mechanische Elemente abdeckt, wie dies im weiteren noch beschrieben wird. Die Abdeckung 66 kann eine einteilige Abdeckung sein oder zwei oder mehrere Abschnittsstücke aufweisen, die gemeinsam die Abdeckung 66 bilden. Bei der dargestellten Ausführungsform weist die Abdeckung 66 drei Abschnitte auf. Ein erster Abdeckungsabschnitt 65 deckt einen an das erste Ende 18 anschließenden Bereich der Wiege 16 ab, ein zweiter Abdeckungsabschnitt 67 deckt ein Mittelbereich der Wiege 16 ab und ein dritter Abdeckungsabschnitt 69 bedeckt einen Bereich der Wiege 16, der einer dritten Öffnung 90 in der Abdeckung 66 zugeordnet ist, wie dies im Einzelnen noch erläutert werden wird. Andere Abdeckungsanordnungen liegen im Rahmen diese Ausführungsformen. Die Abdeckung 66 kann von der Wiege 16 zum Testen, Reparieren, Ersetzen oder Warten von inneren Elementen der Wiege 16 in irgendeiner anderen Weise abnehmbar sein. Durch die Verwendung getrennter Abdeckungsabschnitte können bedarfsgemäß einzelne Abschnitte, wie die Abdeckungsabschnitt 65, 67, 69, individuell abgenommen werden. Das erste Ende 18 der Wiege 16 weist einen Notlösehandgriff 64 für die Wiege auf. Im Notfall kann, wenn die Wiege 16, die Überführungsplatte 14 und ein Patient 12 in einem Bildgebungssystem 500, etwa in einer MRI-Bohrung sich befinden, der Notlösehandgriff 64 der Wiege von Hand angezogen werden, um die Wiege, die Überführungsplatte 14 und den Patienten schneller aus dem Bildgebungssystem 500 herauszuziehen als dies der Fall wäre, wenn der motorischen Transporteinrichtung des Bildgebungssystems 500 erlaubt wird, die Wiege 16 und die Überführungsplatte 14 aus dem Bildgebungssystem 500 herauszurollen. Die Wiege 16 und die Überführungsplatte 14 sind in das Bildgebungssystem 500 hinein und aus diesem heraus über Laufrollen 80 bewegbar, die auf einer Bodenfläche 70 der Wiege 16 angeordnet sind. Die Wiege 16 weist außerdem eine erste Seite 74 und eine zweite Seite 76 auf, die das erste Ende 18 mit dem zweiten Ende 20 verbinden. Auf jeder der Seiten 74, 76 der Wiege 16 ist eine Reihe von Überführungsplattenaufnahmerollen 72 vorgesehen, um die Überführungsplatte 14 auf der oberen Fläche 68 der Wiege 16 aufzunehmen. Die Rollenauflagebereiche 62 umgeben die Rollen 72 und gleiten längs der Rollen 72, wenn die Überführungsplatte 14 auf der Wiege 16 bewegt wird. Die Reihe von Rollen 72 endet an einer Stelle 78 auf jeder Seite 74, 76 vor Erreichen des Endes 20 der Wiege 16. Wenn die Überführungsplatte 14 auf der Wiege 16 völlig lagerichtig steht, entspricht die Stelle 78 einem Ort, an dem die Klemme 72 und die Spule 34 an der Überführungsplatte 14 befestigt sind.
  • Die Abdeckung 66 der Wiege 16 weist eine erste und eine zweite Öffnung 82 bzw. 84 nahe bei dem ersten Ende 18 auf, die es einer ersten Verriegelungseinrichtung 86 (linke Verriegelungseinrichtung) und einer zweiten Verriegelungseinrichtung 88 (rechte Verriegelungseinrichtung) in der Wiege 16 ermöglichen in und außer Eingriff mit der Überführungsplatte 14 zu kommen. Die erste Verriegelungseinrichtung 86 und die zweite Verriegelungseinrichtung 88 greifen an der Überführungsplatte 14 an, um diese so lange lagerichtig auf der Wiege 16 festzuhalten bis sie gelöst werden.
  • Die Abdeckung 66 weist außerdem eine einen Zentrierarm 92 freigebende dritte Öffnung 90 und eine vierte Öffnung 94 auf, die einen ersten Handhebel 96 zum Lösen der Verriegelungseinrichtung durchtreten lässt, was beides im Weiteren noch beschrieben werden wird. Die Wiege 16 verfügt außerdem über eine Hakenaufnahmevertiefung 98, an der ein Haken oder ein anderer Greiferfortsatz von dem Bildgebungssystem 500 an der Wiege 16 angreifen und die Wiege 16 in das Bildgebungssystem 500 hineinziehen oder sie in diesem feststellen kann. Wie im Nachfolgenden noch beschrieben werden wird, wird durch Ziehen des Notlösehandgriffs 64 der Wiege der Haken des Bildgebungssystems 500 aus der Hakenaufnahmevertiefung 98 der Wiege 16 freigegeben, womit die Wiege 16 und damit die Überführungsplatte 14 und der Patient 12 aus dem Bildgebungssystem 500 herausbewegt werden können.
  • Die 9, 10 zeigen die Wiege 16 mit abgenommener Abdeckung 66, wobei alle Abdeckungsabschnitte 65, 67, 69 abgenommen sind, so dass die inneren Komponenten der Wiege 16 freigelegt sind. Rollengehäuse 100 sind von dem ersten Ende 18 bis zu dem zweiten Ende 20 voneinander beabstandet angeordnet und enthalten Laufrollen 80. Außerdem sind von dem ersten Ende bis zu dem zweiten Ende 20 voneinander beabstandete Tragschienen 102 vorgesehen. Die Tragschienen 102 verbinden die erste Seite 74 mit der zweiten Seite 76 und ergeben damit eine Tragkonstruktion für die Wiege 16. Die Tragschienen 102 weisen Öffnungen 104 und Nuten 106 auf, um den Durchtritt mechanischer Komponenten zu ermöglichen wo dies notwendig ist. Eine weitere Komponente in der Wiege 16, die bei abgenommener Abdeckung 66 freigelegt ist und die im Nachfolgenden noch im Einzelnen beschrieben wird, ist ein Notfreigabemechanismus 108, der ein dem Notlösehandgriff 64 der Wiege zugeordnetes, bewegliches Zugteil 118 aufweist, um den Haken oder das andere Greifelement des bildgebenden Systems 500 aus der Hakenaufnahmevertiefung 98 herauszuschieben. Außerdem sind ein erster Anschlag 110 (linker Anschlag) und ein zweiter Anschlag 112 (rechter Anschlag) dargestellt. Wenn beide Anschläge 110, 112 gelöst sind, kann die Wiege 16 in das Bildgebungssystem 500 hinein und aus diesem heraus bewegt werden. Wie im Nachfolgenden noch beschrieben wird, ist der Anschlag 110 gelöst, wenn das erste Ende 230 einer Blockbewegungsstange 228 durch eine niederprofilige Wagenanordnung vorgeschoben ist, wenn die niederprofilige Wagenanordnung in der vollständig vorgeschobenen Stellung steht und deren Haken sich mit der Aufnahmevertiefung 98 in Eingriff befindet. Ein Teil 114 dient als formschlüssiger Anschlag für die Überführungsplatte 14. Das bedeutet, dass, wenn die Überführungsplatte 14 auf die Wiege 16 gerollt wird, ein Teil der Vorderseite der Überführungsplatte 14 auf das Teil 114 auftrifft und sich nicht über dieses hinaus bewegen kann. Das Teil 114 ist demgemäß ein physikalischer Anschlag, der geringfügig nach oben vorragt, um an der Überführungsplatte 14 anzuschlagen. Auf diese Weise kann die Überführungs platte 14 nicht von dem zweiten Ende 20 der Wiege 16 weggerollt werden.
  • Bezugnehmend nun auf 11 ist dort eine Einzelheit eines beispielhaften Notlösemechanismus 108 für den Haken dargestellt. Der Hakennotlösemechanismus 108 beinhaltet den Notlösehandgriff 64 der Wiege. Der Handgriff 64 weist einen ortsfesten U-förmigen Teil 116 auf, der an dem ersten Ende 18 der Wiege 16 unter Verwendung von Schraubenbolzen 124 oder einer anderen geeigneten Befestigungseinrichtung befestigt ist. Der Handgriff 64 verfügt außerdem über ein bewegliches Zugteil 118, das durch O-Ringe 120 elastisch auf einen O-Ringträger 128 zu vorgespannt ist. Das bewegliche Zugteil 118 ist an Verbindungsstangen 122 befestigt, die mit einer Verbindungsschiene 126, diese mitnehmend verbunden sind. Die Verbindungsstangen 122 sind in dem ortsfesten O-Ringträger 128 verschieblich beweglich. Der O-Ringträger 128 ist ortsfest in der Wiege 16 fixiert und weist zwei O-Ringhalter 130 auf. Die Verbindungsschiene 126 verfügt ebenfalls über zwei O-Ringhalter 130, während die O-Ringe 120 jeweils zwischen einem Paar O-Ringhalter 130 gespannt sind, wobei ein O-Ringhalter jeweils an der Verbindungsschiene 126 bzw. dem O-Ringträger 128 angeordnet ist. Die bewegliche Verbindungsschiene 126 ist an einem ersten Ende 134 an einer beweglichen Verbindungsstange 132 befestigt, die in 11 teilweise veranschaulicht ist und die sich über den größten Teil der Länge der Wiege 16 erstreckt. Die Verbindungsstange 132 ist in Verbindungsstangenführungen 136 beweglich, die unter Verwendung von Schraubenbolzen 139 oder dergleichen in der Wiege 16 fixiert sind. Ein zweites Ende 138 der Verbindungsstange 132 ist an einen Schwenkhebel 140 angekoppelt. Der Schwenkhebel 140 weist ein an dem zweiten Ende 138 der Verbindungsstange 132 angekoppeltes erstes Ende 142 und ein zweites Ende 144 auf, das an einem verschieblichen nockenförmigen Hakenstößel 146 angekoppelt ist, der in einem Schlitz 148 in der Bodenfläche 70 der Wiege 16 verschieblich gelagert ist.
  • Wenn im Betrieb die Wiege 16, die Überführungsplatte 14 und der Patient 12 schnell aus einem Bildgebungssystem 500 herausbewegt werden müssen, wird der Handgriff 64 ergriffen und das Zugteil 118 wird gegen das ortsfeste Teil 116 gedrückt, wodurch die Verbindungsstangen 122 und damit die Verbindungsschiene 126 und die Verbindungsstange 132 in einer zu dem ersten Ende 18 hin weisenden Richtung bewegt werden. Der Schwenkhebel 140 wird so verschwenkt, dass ein Langloch in dem zweiten Ende 144 eine Kopplung zwischen dem zweiten Ende 144 und dem verschieblichen nockenförmigen Hakenstößel 146 in der Weise ermöglicht, dass der verschiebliche nockenartige Hakenstößel 146 zu dem zweiten Ende 20 der Wiege 16 hin bewegt wird. Der verschiebliche nockenförmige Hakenstößel 146 wird in die Hakenaufnahmevertiefung 98 derart hineinbewegt, dass er den Haken des Bildgebungssystems 500 von der Wiege 16 wegschiebt und freigibt. Sobald der Haken freigekommen ist, kann der Handgriff 64 in einer von dem Bildgebungssystem 500 weg weisenden Richtung weiter gezogen werden, wodurch die Wiege 16 aus dem Bildgebungssystem 500 heraus bewegt wird. Wird der Handgriff 64 freigegeben, so ziehen die O-Ringe 120 die Verbindungsschiene 126 zu dem zweiten Ende 20 hin und damit die Verbindungsstangen 122 und das Zugteil 118 von dem feststehenden Teil 116 zurück. Über die Verbindungsstange 132 und den Schenkhebel 140 wird der Hakenstößel 146 in dem Schlitz 148 von dem zweiten Ende 20 weggezogen und für das nächstfolgende Mal der Notwendigkeit der Benutzung des Notlösehandgriffs 64 der Wiege zurückgesetzt.
  • Wenngleich die in 11 veranschaulichte Ausführungsform in ihrer Verwendung als Notlösemechanismus 108 beschrieben wurde, so versteht sich doch, dass der Notlösemechanismus 108 auch andere alternative Elemente zum Lösen des Hakens oder des anderen Greiferelements von dem Bildgebungssystem 500 und zum Herausbewegen der Wiege 16 aus dem Bildgebungssystem 500 aufweisen kann.
  • Die 12, 13 veranschaulichen jeweils eine Teildarstellung der ersten Verriegelungseinrichtung 86, die ein in 12 gezeigtes Verriegelungsteil 149 aufweist und den handbetätigten Lösehandgriff 96 der ersten Verriegelungseinrichtung, der in 13 dargestellt ist. Der Lösehandhebel 96 der ersten Verriegelungseinrichtung und das Verriegelungsteil 149 sind durch ein Seil 150 miteinander verbunden. Das Seil 150 kann ein Kabel, eine Schnur, eine Stange, etc. sein. Ein erstes Ende 152 des Seils 150 ist mit einer Federlasche 164 in dem Verriegelungsteil 149 verbunden, während ein zweites Ende 154 des Seils 150 an einem zweiten Ende 158 einer Schubstange 156 des handbetätigten Lösehandgriffs 96 der ersten Verriegelungseinrichtung befestigt ist.
  • Beim Aufbringen der Überführungsplatte 14 auf die Wiege 16 rollt sie unter Ausnutzung einer Rolle 163 der ersten Verriegelungseinrichtung 86 in einer Richtung von dem ersten Ende 18 zu dem zweiten Ende 20 hin, wie dies durch einen Pfeil X in 13 angedeutet ist. Eine erste Aussparung oder Nut in der unteren Fläche 60 der Überführungsplatte 14 gleitet dabei über eine Schrägfläche 160 der Federlasche 164 hin weg und drückt die Federlasche 164 nieder, wodurch diese nach so weit unten zu der unteren Fläche 70 der Wiege 16 hin gedrückt wird bis die Ausnehmung oder Nut über der Spitze 162 steht, was es der Federlasche 164 ermöglicht unter ihrer eigenen Vorspannung nach oben in die Vertiefung oder Nut zurückzukehren. Die Federlasche 164 weist, wie dargestellt, einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt auf, um die Federkraft zu liefern. Die Spitze 162 kann eine Rolle 163 erhalten, um der Überführungsplatte 14 ein leichtes Überrollen der Spitze 162 zu ermöglichen. Sobald die Spitze 162 in der Ausnehmung oder Nut der Überführungsplatte 14 liegt, ist die Überführungsplatte 14 an einer Rückbewegung in einer von dem zweiten Ende 20 zu dem ersten Ende 18 hin weisenden, durch einen Pfeil Y angegebenen Richtung gehindert und zwar wegen der auf der anderen Seite der Spitze 162 vorgesehenen ebenen Anschlagfläche 166.
  • 13 zeigt den handbetätigten Lösehandgriff 96 der ersten Verriegelungseinrichtung mit einem Handgriffteil 168, der wie dargestellt, mit ergonomisch gestalteten Fingerrillen versehen oder auch über einen Hebel oder eine andere Handgriffkonstruktion/-gestalt implementiert sein könnte. Der Handgriffteil 168 ist an einer Verbindungsstange 170 befestigt, die sich in einem Schlitz 172 eines ortsfesten Handgriffträgers 174 bewegt, welcher in der Wiege 16 befestigt ist. Wird der Handgriff 178 angezogen, so wird die Schubstange 156 in der X-Richtung gezogen. Die Schubstange 156 ist in einer Schubstangenführung 176 verschieblich. Eine Bewegung der Schubstange 156 in der X-Richtung zieht auch das Seil 150 in die X-Richtung. Das erste Ende 152 des Seils 150 ist an dem Ende 178 der Schrägfläche 160 befestigt. Demgemäß bewirkt das Ziehen des Seils 150 in der X-Richtung, dass das Ende 178 der Federlasche 164 nach unten gezogen wird, was der Überführungsplatte 14 eine Rückbewegung in der Y-Richtung und damit von der Wiege 16 weg gestattet.
  • Wenngleich eine spezielle mechanische Anordnung für die erste Verriegelungseinrichtung 86 beschrieben wurde, so ist doch darauf hinzuweisen, dass auch alternative Anordnungen für eine erste Verriegelungseinrichtung 86 konstruiert werden können, die ein System zur Verhinderung des Freikommens der Überführungsplatte 14 von der Wiege 16 und eine handbetätigter Löseeinrichtung zur Freigabe des Systems beinhalten.
  • Die 14, 15 zeigen wechselweise perspektivische Seitenansichten der zweiten Verriegelungseinrichtung 88. Die zweite Verriegelungseinrichtung 88 dient, wie die erste Verriegelungseinrichtung 86 dazu, die Überführungsplatte 14 auf der Wiege 16 ortsfest zu sichern, und weist eine Federlasche 180 auf, die ähnlich der Federlasche 164 ist. Wird die Überführungsplatte 14 in der X-Richtung über die Schrägfläche 182 der Federlasche 180 hinweg bewegt, so wird die Federlasche 180 niedergedrückt und so weit nach unten gepresst bis eine zweite Aussparung oder Nut in der unteren Oberfläche 60 der Überführungsplatte 14 über einer Spitze 184 steht, so dass die Federlasche 180 unter ihrer Eigenvorspannung sich nach oben zurück und in die zweite Aussparung oder Nut hinein bewegen kann. Die Spitze 184 kann eine Rolle 188 enthalten, um der Überführungsplatte 14 ein sanftes Überrollen der Spitze 184 zu ermöglichen. Die Federlasche 180 weist, wie dargestellt, eine im Wesentlichen U-förmige Querschnittsgestalt auf, um die Federkraft zu erzeugen. Sobald die Spitze 184 in der Aussparung oder Nut der Überführungsplatte 14 liegt, ist die Überführungsplatte 14 an einer Rückbewegung in der durch den Pfeil Y angegebenen, von dem zweiten Ende 20 zu dem ersten Ende 18 hin weisenden Richtung gehindert und zwar wegen der auf der anderen Seite der Spitze 184 vorgesehenen ebenen Anlagefläche 186.
  • Die zweite Verriegelungseinrichtung 88, weist keinen handbetätigten Lösehandgriff auf, wie dies bei der ersten Verriegelungseinrichtung 86 der Fall ist. Stattdessen wird die zweite Verriegelungseinrichtung 88 gelöst, wenn der Tisch 10 an einen zweiten komplementären Tisch, wie den in 25 dargestellten Tisch 400, angekuppelt wird. Der zweite Tisch 400, der ebenso zur Aufnahme der Überführungsplatte 14 ausgebildet ist, weist entweder eine Fläche oder einen Vorsprung auf, der mit einem Einschubknopf 190 in Eingriff bringbar ist. Der Einschubknopf 190 kann entweder von dem ersten Ende 18 der Wiege 16 vorragen oder alternativ kann das erste Ende 18 der Wiege 16 eine Öffnung zur Aufnahme eines Vorsprungs von dem zweiten Tisch 400 aufweisen. In jedem Fall ist der Einschubknopf 190, wenn der Tisch 10 an den zweiten Tisch 400 oder einen anderen kompatiblen Tisch angekoppelt ist, in der X-Richtung vorgeschoben, wodurch ihrerseits eine erste bewegliche Plattform 192 und die daran befestigten Schubstangen 194 verschoben sind. Die Schubstangen 194 sind durch die Stangenführung 196 durchschiebbar, die in der Wiege 16 fixiert ist. Ein erstes Ende 198 jeder der Schubstangen 194 ist an der ersten beweglichen Plattform 192 befestigt. Ein zweites Ende 200 jeder der Schubstangen 194 ist an einer zweiten beweglichen Plattform 202 befestigt. Die Schubstangen 194 sind außerdem durch Öffnungen 204 durchschiebbar, welche in Fortsätzen 206 vorgesehen sind, die von einem zweiten Ende 208 der Federlasche 180, das dem ersten Ende 210 der Federlasche 180 gegenüberliegt, vorragen. Das zweite Ende 208 ist in der Wiege 16 durch einen Federlaschenträger 212 über Be festigungseinrichtungen 214, wie Schrauben, Bolzen, Nieten, etc. ohne darauf beschränkt zu sein, ortsfest gehalten.
  • Ein Seil 216, ohne darauf beschränkt zu sein, etwa ein Kabel, eine Schnur, eine Stange, etc. ist an einem ersten Ende 218 an der zweiten beweglichen Plattform 202 und an einem zweiten Ende 220 an dem Ende 210 der Federlasche 180 befestigt. Wird der Einschubknopf 190 durch einen an dem Tisch anstoßenden komplementären Tisch in der X-Richtung verschoben, so bewegt die bewegliche Plattform 192 die Schubstangen 194 und damit die zweite bewegliche Plattforn 202 in der X-Richtung. Eine Bewegung der zweiten beweglichen Plattform 202 in der X-Richtung bewirkt, dass das Seil 216 in der X-Richtung gezogen wird, mit der Folge, dass das Ende 210 nach unten zu der Bodenfläche 70 der Wiege 16 hin gezogen wird, womit die Spitze 184 aus der zweiten Aussparung oder Nut herausgezogen und es der Überführungsplatte 14 ermöglicht wird, sich in der Y-Richtung zurück und von der Wiege 16 weg zu bewegen.
  • Wenngleich eine spezielle mechanische Ausbildung für die zweite Verriegelungseinrichtung 88 beschrieben wurde, so ist doch darauf hinzuweisen, dass auch alternative Ausführungen der zweiten Verriegelungseinrichtung 88 konstruiert werden können, die ein System beinhaltet, das verhindert, dass die Überführungsplatte 14 von der Wiege 16 freikommt, bevor der Tisch 10 mit einem komplementären Tisch in Eingriff kommt.
  • Die erste und die zweite Verriegelungseinrichtung 86 bzw. 88 können als vertikale Verriegelungen bezeichnet werden, weil sie in dem Sinne wirken, dass sie ein Freikommen der Überführungsplatte 14 von der Wiege 16 bis zur Freigabe verhindern und sie dadurch wirksam werden, dass sie ein Verriegelungsteil (z.B. die Spitzen 162, 184 der Federlaschen 164 bzw. 180) vertikal, d.h. auf die obere Fläche 68 und die Bodenfläche 70 der Wiege 16 zu und von dieser weg bewegen.
  • Die 16, 17 veranschaulichen vergrößerte Teildarstellungen des ersten Anschlags 110. Wenn der erste Anschlag 110 gelöst ist kann die Wiege sich nur dann in das Bildgebungssystem 500 hinein und aus diesem heraus bewegen, wenn die Überführungsplatte 14 vollständig auf der Wiege 16 aufliegt und dadurch den zweiten Anschlag 112 aktiviert. Der erste Anschlag 110 kann durch die niederprofilige Wagenanordnung („LPCA") auf der Vorderseite des Bildgebungssystems 500 aktiviert werden, wobei das Bildgebungssystem 500 ein MRI-System sein kann. Die Wiege 16 weist eine mechanische Verrieglung/-stange in dem ersten Anschlag 110 auf, die niedergedrückt ist, wenn der Tisch 10 mit dem Bildgebungssystem 500 verbunden ist. Dies dient wirkungsvoll als Möglichkeit mit dem Tisch 10 zu „kommunizieren" so dass der Tisch 10 „weiß", dass er mit dem Bildgebungssystem 500 verbunden ist.
  • Der erste Anschlag 110 ist, wie aus 16 zu entnehmen, nahe der Seite 74 der Wiege 16 angeordnet. Der erste Anschlag 110 weist einen verschieblichen Block 220 auf, der bezüglich eines feststehenden Blockträgers 222 beweglich ist, welcher über Schrauben oder andere Befestigungsvorrichtungen, die durch Öffnungen 224 in dem ortsfesten Blockträger 222 eingefügt sind, bezüglich der Wiege 16 fixiert ist. Der verschiebliche Block 221 kann durch einen O-Ring 226 in eine nach außen vorspringende Stellung, wie sie in 16 dargestellt ist, elastisch vorgespannt sein. In dieser nach außen vorspringenden Stellung ragt der Block 221 in eine erste Nut in dem Wiegenaufnahmeteil-/Wiegenaufnahmeelement 282 (21) des Tisches 10.
  • Wird der Tisch 10 in seine jeweilige Stellung bei dem Bildgebungssystem 500 bewegt so wird die Blockbewegungsstange 228, wie in 17 dargestellt, in der angegebenen Y-Richtung bewegt. Die Blockbewegungsstange 228 weist ein erstes Ende 230 auf, das von dem zweiten Ende 20 der Wiege 16 aus nach außen vorragt. Ein Abschnitt 232 größeren Durchmessers ist anschließend an das erste Ende 230 vorgesehen, um zu verhindern, dass die Stange 228 zu weit von dem zweiten Ende 20 aus vorragt. Die Blockbewegungsstange 228 ist in einer Blockbewegungsstangenführung 242 verschieblich. Das zweite Ende 234 der Blockbewegungsstange 228 ist an einem Verbindungsstück 236 befestigt, wodurch das zweite Ende 234 der Blockbewegungsstange 228 an einen Seilzughebel 238 angekoppelt ist, der mit dem Verbindungsstück 236 über eine Anschlussvorrichtung 240 verbunden ist. Der Seilzughebel 238 ist an einem Ende 244 an einem ersten Ende 248 eines in 17 teilweise dargestellten Seils 246 befestigt. Wie in 16 veranschaulicht, ist ein zweites Ende 250 des Seils 246 mit dem verschieblichen Block 221 verbunden.
  • Wenn somit die Blockbewegungsstange 228 in der Y-Richtung bewegt wird, wird das Seil 246 zwischen einem anschließend an den Seilzughebel 238 vorgesehenen Seilhalter 252 und einem anschließend an den Blockträger 222 vorgesehenen Seilträger 254 in der X-Richtung gezogen. Wird das Seil 246 gezogen, so zieht das zweite Ende 250 des Seils 246 den verschieblichen Block 221 in einer Richtung von der ersten Seite 74 zu der zweiten Seite 76 der Wiege 16 hin und in den Blockträger 222 hinein, womit der Block 221 als Bewegungshindernis aus dem Wiegenaufnahmeteil des Tisches 10 heraus bewegt wird. Wenn der Tisch 10 mit dem Bildgebungssystem 500 nicht in Eingriff steht, bewegt sich der O-Ring 226 aus seinem vorgespannten Zustand zurück und bewegt den Block, wie in 16 dargestellt, nach außen, wobei er das Seil 246 in der Y-Richtung zieht, mit der Folge, dass die Blockbewegungsstange 228 in der X-Richtung geschoben und das erste Ende 230 der Blockbewegungsstange 228 von dem zweiten Ende 220 zurückgezogen wird.
  • Wenngleich eine spezielle mechanische Ausbildung des ersten Anschlags 110 beschrieben wurde, so ist doch darauf hinzuweisen, dass auch alternative Ausführungen des ersten Anschlags 110 konstruiert werden können, die ein System beinhalten, das ein Freikommen der Wiege 16 von dem Wiegenaufnahmeteil 282 des Tisches 10 so lange verhindern, bis der Tisch 10 mit dem Bildgebungssystem 500 oder einem anderen komplimentären System in Eingriff gekommen ist.
  • Die 18, 19 veranschaulichen vergrößerte Teilansichten des zweiten Anschlags 112. Der zweite Anschlag 112 ist, wie aus 18 zu entnehmen, anschließend an die zweite Seite 76 der Wiege 16 angeordnet. Der zweite Anschlag 112 weist einen verschieblichen Block 258 auf, der bezüglich eines ortsfesten Blockträgers 260 beweglich ist, welcher über Schrauben oder andere Befestigungsvorrichtungen 262 bezüglich der Wiege 16 fixiert ist. Der verschiebliche Block 258 kann, wie in 18 veranschaulicht, in eine nach außen vorragende Stellung elastisch vorgespannt sein. In dieser nach außen zu vorragenden Stellung, ragt der Block 258 in eine zweite Nut in dem Wiegenaufnahmeteil des Tisches 10, wie dies im Einzelnen noch beschrieben werden wird.
  • Wenn die Überführungsplatte 14 über den Zentrierarm 92, der durch die Öffnung 90 in der Abdeckung 66 freiliegt, in ihre Betriebstellung bewegt wird, drückt die untere Fläche 60 der Überführungsplatte das erste Ende 264 nach unten zu der unteren Fläche 70 der Wiege 16 hin. Das zweite Ende 266 des Znetrierarms 92 ist an einem Seil 268 befestigt. Wenn der Ausrichtarm 92 über den Znetrierarmträger 270 gehebelt wird, bewegt sich das zweite Ende 266 nach oben zu der oberen Fläche 68 der Wiege 16 hin. Bei der Aufwärtsbewegung des zweiten Endes 266 wird das Seil 268 in der X-Richtung gezogen, wodurch ein Gestänge 272 und ein Seil 274 in der X-Richtung gezogen werden. Ein Blockzugende 276 des Seils 274 zieht den verschieblichen Block 258 in dem Blockträger 260 mit, wenn das Seil 274 um eine Seilabstützung 278 herumgezogen wird. Damit wird der Block 258 als Bewegungshindernis aus dem Wiegenaufnahmeteil 282 des Tisches 10 entfernt. Liegt die Überführungsplatte 14 nicht lagerichtig auf der wiege 16, so ist der Znetrierarm 92 in einen Zustand vorgespannt, in dem das Ende 264 aus der Öffnung 90 vorragt, während der Block 258 von dem Blockträger 260 nach außen vorragt, um mit der zweiten Nut des Wiegenaufnahmeteils oder -elementes 282 des Tisches 10 in Eingriff zu kommen.
  • Wenngleich eine spezielle mechanische Ausführung für den zweiten Anschlag 112 beschrieben wurde, so ist doch darauf hinzuweisen, dass auch alternative Ausführungen des zweiten Anschlags 112 konstruiert werden können, die ein System beinhalten, um zu verhindern, dass die Wiege 16 von dem Wiegenaufnahmeteil 282 des Tisches 10 freikommt, bevor die Überführungsplatte 14 auf der Wiege 16 vollständig lagerichtig steht.
  • Der erste und der zweite Anschalg 110 bzw. 112 können auch als horizontale Verriegelungen verstanden werden, weil sie ein Freikommen der Wiege 16 von dem Tisch 10 bis zur Freigabe verhindern und sie dadurch wirksam werden, dass die verschieblichen Blöcke 221, 258 horizontal, d.h. auf die erste Seite 74 und die zweite Seite 76 der Wiege 16 hin und von dieser weg und im Wesentlichen parallel zu der oberen und der unteren Oberfläche 68 bzw. 70 der Wiege 16 bewegt werden.
  • Die 20 bis 21 zeigen den restlichen Teil des Tisches 10, einschließlich eines Haupttragteils 280, des Wiegenaufnahmeteils 282 und einer Ankopplungseinrichtung 284 zum Andocken an einem komplimentären zweiten Tisch 400. Die Ankopplungseinrichtung 294 ist an dem ersten Ende 18 des Tisches 10 angeordnet. Der Tisch 10 weist außerdem Schwenkräder 286 auf, um den Tisch 10 lagerichtig zu dem komplimentären Tisch 400, einem Bildgebungssystem 500 oder einem anderen Tisch oder Bildgebungssystem bewegen zu können.
  • 21 veranschaulicht außerdem eine Wiege 16, die in den Wiegeaufnahmeteil 282 des Tisches 10 eingesetzt ist. Der erste und der zweite Anschlag 110, 112 sind so dargestellt, dass ihr verschieblicher Block 221 bzw. 258 in die jeweilige Nut 288 bzw. 290 in dem Wiegenaufnahmeteil 282 eingreift.
  • Die an dem ersten Ende 18 des Tisches 10 angeordnete Ankopplungseinrichtung 284 ist für sich in der 22 dargestellt. Die Ankopplungseinrichtung 284 wird dazu verwendet, den Patiententisch an den handbetätigten Tisch 400, wie etwa einen Transmobile-Tisch 400 anzudocken und weist zwei voneinander beabstandete Tischanschlussteile 292 auf, die die Seiten des Tisches 10 flankieren. Die Ankopplungseinrichtung 284 ist so konstruiert, dass sie von einem anzuschließenden Tisch 400 horizontal vorragende Stifte 402 aufnehmen kann. Jedes Tischanschlussteil 292 weist einen angeschrägten Stiftaufnahmekanal 294 auf. Der von jeder Seite des mit dem Tisch 10 zusammenwirkenden Tisches 400 vorragende Stift 402 wird leicht in dem breitesten Teil des Kanals 294 aufgenommen und dann von den schrägen Wänden des Kanals 294 so weit geleitet, bis jeder Stift 402 in einem Zentrum einer beweglichen Stiftverriegelungseinrichtung 296 sitzt. Sobald die Stifte 402 lagerichtig in den Stiftverriegelungseinrichtungen 296 aufgenommen sind, können Stiftverriegelungsknöpfe 298 verdreht werden, um damit die C-förmige Verriegelungseinrichtung 296 so weit zu verdrehen, dass die Öffnung der C-förmigen Verriegelungseinrichtung 296 nicht mehr zu dem Kanal 294 hin weist. Damit können die Stifte 402 und deshalb auch der Tisch 400 nicht mehr von der Ankopplungseinrichtung 294 entfernt werden bis der Stiftverriegelungsknopf 298 so weit verdreht wird, dass die Öffnung der C-förmigen Verriegelungseinrichtung 296 wieder auf den Kanal 294 ausgerichtet zurückgedreht ist.
  • Dieses System eröffnet die Möglichkeit von 1,5T und/oder 3,0T MRI-Scans während chirurgischer Eingriffe. Während eines chirurgischen Eingriffs ist eine sanfte Patientenüberführung von einem Tisch 400, etwa einem VIWAS-Tischsystem zu jedem beliebigem Zeitpunkt möglich. Der chirurgische Programmablauf ist vollständig ausgerüstet und kann von dem Bildgebungsprogrammablauf vollständig unabhängig bleiben, während der Bildgebungsprogrammablauf seinerseits unabhängig bleibt, um auch klinische Scans regulärer Patienten vornehmen zu können. Wenngleich die veranschaulichte Ausführungsformen für Neurochirurgie ausgelegt sind, sind auch andere chirurgische Eingriffe möglich. Der Patiententisch 10 hat die Fähigkeit vielfältiger Anschlussmöglichkeiten und kann an seiner Trennstelle auch mit anderen Einrichtungen, wie etwa dem Alpha Maquet 1150 Operationstisch und dem Maquet Transmobile, beide von Maquet, ohne darauf beschränkt zu sein, zusammenarbeiten.
  • Die Verwendung der bei dieser Konfiguration speziell zugeordneten HF-Spule 34 ermöglicht maximales SNR (oder hilft dieses zu ermöglichen) und eine verbesserte Bildqualität, während gleichzeitig eine maximale Flexibilität bei der klinischen Anwendung gegeben ist, um sich vielfältigen Patientenpositionierungen und -eingriffen anzupassen. Die HF-Spule 34 ist in den 23, 24 dargestellt. Die HF-Spule 34 weist eine gebogene Leiterplatte („PCB" = Printed Circuit Board) 300 auf, die auf einem Träger 302 mittels Nieten 304 oder anderer geeigneter Befestigungselemente befestigt ist. Der Träger 302 ist an einer Eingabe-PCB 306 befestigt, die HF-Traps 308 trägt. Die Eingabe-PCB 306 ist durch eine Schutzhaube 310 geschützt. Die Schutzhaube 310 weist ein Fenster 312 auf, durch das ein erstes Ende 314 eines Spulenkabels 316 verläuft. Das Spulenkabel 316 kann entweder das Spulenkabel 42 oder 44 oder ein anderes Spulenkabel für eine für einen unterschiedlichen anatomischen Teil ausgelegte Spule sein. Ein zweites Ende 320 des Spulenkabels 316 weist ein Spulenanschlusselement 318 zum einfachen Anschluss an die Zwischenbox 46 auf.
  • Wegen der MR-Kompatibilität kann der Operationstisch aus Materialien hergestellt sein, die strahlungsdurchlässig sind. Bei einer Ausführungsform implementiert der Tisch ein Faserverbundmaterial, dass MR- und röntgenstrahldurchlässig ist und das im Zusammenhang mit einem kompatiblen Operationstisch und Patiententransporter verwendet werden kann.
  • Wie allgemein in 25 dargestellt, gehört zu dem MRI kompatiblen Operationstisch 10 mit Wiege 16 und mit der Ankopplungseinrichtung 284 die chirurgische Wiege 16 zur Aufnahme der Überführungsplatte 14 auf und verfügt er über spezielle innere Sicherungsverriegelungen und die physikalischen Materialien für Bildgebungstransparenz, um eine ordnungsgemäße MR-Scannerfunktion in einem Bildgebungssystem 500 zu ermöglichen. Die an dem ersten Ende 18 des Operationstischs 10 integrierte Ankopplungseinrichtung 284 gestattet ein ordnungsgemäßes Andocken an einen komplimentären Tisch 400, etwa an das Maquet Transmobile und an VIWAS. Die Wiege 16 weist spezielle Verriegelungen auf, die die Überführungsplatte 14 und den Patienten 12 lediglich dann freigeben, wenn eine ordnungsgemäße Ankopplung an die komplementären Anlagenteile gegeben ist. Der komplementäre Tisch 400 enthält ähnliche Verriegelungsstiftfreigabeeinrichtungen, d.h. er erfordert eine Verriegelung des Mechanismus vor der Patientenüberführung oder -übergabe.
  • Wenngleich 25 den Tisch 400 getrennt von dem Tisch 10 und den Tisch 10 getrennt von dem Bildgebungssystem 500 veranschaulicht, so ist doch zu bemerken, dass der Tisch 400 und der Tisch 10 bewegliche Körper sind, die relativ zueinander und zu dem Bildgebungssystem 500 bewegt werden können. Der Tisch 400 ist z.B. zu dem Tisch 10 hin bewegbar und an dieses lösbar ankoppelbar, um die Überführungsplatte 14 von dem Tisch 400 auf den Tisch 10 bewegen zu können. In ähnlicher Weise ist der Tisch 10 zu dem Bildgebungssystem 500 hin bewegbar und an diesem lösbar anschließbar, um die Wiege 16 von dem Tisch 10 in das Bildgebungssystem 50 einbringen zu können. In dem Fußboden 390 können Schienen zur Führung der Räder des zweiten Tisches 400 vorgesehen sein, wodurch der zweite Tisch 400 auf schnelle Weise in die Eingriffsstellung mit dem Patiententisch 10 geführt wird.
  • Wie oben beschrieben, ist bei mit dem Tisch 10 gekuppeltem Tisch 400 jeweils ein Stift 402 von dem Tisch 400 in den Kanal und die Stiftverriegelungseinrichtung 294, 296 der Ankopplungseinrichtung 284 eingefügt. Außerdem steht, wenn der Tisch 400 vollständig an den Tisch 10 angekuppeklt ist, der Einschubknopf 190 der zweiten Verriegelungseinrichtung 88 mit dem Ende des Tisches 400 (oder einem von diesem vorragenden Vorsprung) in Eignriff, um die Verriegelungseinrichtung 88 freizugeben und damit der Überführungsplatte 14 die Bewegung von dem Tisch 10 zurück auf den Tisch 400 zu ermöglichen. Wenn der Tisch 10 in Eingriff mit dem Bildgebungssystem 500 steht, ist das erste Ende 230 der Blockbewegungsstange 228 des ersten Anschlags 110 nach innen zu in die Wiege 16 eingedrückt, wodurch ein Block aus dem Raum zwischen der Wiege 16 und dem Wiegenaufnahmeteil 282 herausgeschoben ist. Gleichzeitig ist ein zweiter Anschlag 112 nach innen zu in die Wiege 16 eingedrückt, wenn die Überführungsplatte 14 vollständig lagerichtig auf der Wiege 16 aufliegt, wodurch der Wiege 16 die Bewegung in das Bildgebungssystem 500 hinein ermöglicht wird. Wenn der Tisch 10 bezüglich des Bildgebungssystems 500 lagerichtig positioniert ist, kann das Systemkabel 50, wie in 1 dargestellt, von der HF-Spule 34 an das Interface 502 des Bildgebungssystems angeschlossen werden. Es versteht sich, dass das Interface 502 irgendwo bezüglich des Bildgebungs systems positioniert sein kann und dass es nicht auf den veranschaulichten Ort beschränkt ist.
  • Die Wiege 16 ist ein spezieller Adapter, der die volle funktionelle Benutzung des MRI-Scanners oder eines anderen Bildgebungssystems erlaubt und Patienten sanft und sicher überführt. Der Wiegenrahmen ist ein spezielles flach begrenztes Gebilde, das dazu ausgelegt und getestet ist, das Vierfache des maximalen Patientengewichts aufzunehmen. Die Rollenabschnitte 72 sind strukturell und bilden eine Verriegelung mit der Wiege 16; sie zu lösen ist eine Frage von Minuten. Die Ankopplungseinrichtung 284 gestattet eine sichere Übergabe der Überführungsplatte 14 auf den komplimentären Patiententransporter 400. In der Wiege 16 sind Sicherheitsverriegelungen vorgesehen, um einen sicheren sanften Patiententransfer zu ermöglichen.
  • Die speziell zugeordnete HF-Spule 34 gestattet eine Anordnung der Vorrichtung nahe der Anatomie und kann zwischen der Schädelklemme 32 und der abzubildenden Anatomie platziert werden. Die Möglichkeit die Spule 34 mit dieser Platzierung/an diesem Ort zu benutzen, ermöglicht maximales SNR bei der diagnostischen Bildgebung. Die Spuleninterfacekonfiguration gibt die Möglichkeit, die Spule 34 an eine Zwischenanschlussstelle, z.B. die Zwischenbox 46, anzuschließen, was maximale Flexibilität bei Anwendungen und Eingriffen ergibt. Die Anschlussimplementierung kann an der Überführurgsplatte 14 auf der linken oder rechten Seite des Patienten befestigt sein, und die Spule 34 ermöglicht die Verwendung einer Posterior-Spule 36, einer Anterior-Spule 38 oder beider gemeinsam verwendeten Spulen. Diese Möglichkeit ergibt eine erhöhte Benutzer-/Applikationsflexibilität zur Anpassung an einen speziellen Eingriff und erleichtert die Verwendung bei Eingriff-/Arbeitsablauf und eine Bewegung des Patienten in ein MR- oder aus diesem heraus und eine Verbindung mit dem MR-System während chirurgischer Eingriffe.
  • Wenngleich die Erfindung unter Bezugnahme auf beispielhafte Ausführungsformen beschrieben wurde, so ist doch darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Veränderungen und Abwandlungen vorgenommen und Äquivalente anstelle von deren Elementen verwendet werden können, ohne aus dem Rahmen der Erfindung herauszutreten. Viele Abwandlungen können vorgenommen werden, um eine spezielle Situation oder ein spezielles Material an die Lehre der Erfindung anzupassen, ohne deren wesentlichen Inhalt zu verlassen. Die Erfindung ist deshalb nicht auf eine als gegenwärtig bestgeeignete Ausführungsform zur Ausführung der Erfindung beschränkt, sondern die Erfindung umfasst alle Ausführungsformen, die im Schutzbereich der beigefügten Patentansprüche liegen. Außerdem bedeutet die Verwendung der Ausdrücke erster, zweiter, etc., keine Reihenfolge oder Wertigkeit, sondern die Ausdrücke erster, zweiter, etc., sind lediglich dazu verwendet eine Element von einem anderen zu unterscheiden. Darüberhinaus bedeutet die Verwendung der Ausdrücke ein, eine, eines, etc., keine mengenmäßige Beschränkung, sondern nur das Vorhandensein wenigstens eines der in Bezug genommenen Teile.
  • 10
    Patienten-/Operationstisch
    12
    Patient
    14
    Überführungs- oder Aufnahmeplatte
    16
    Wiege
    18
    erstes Ende
    20
    zweites Ende
    22
    Monitorplatte
    24
    Befestigungsplatte
    26
    Arme
    28
    Monitorhalteteil
    30
    Handgriff
    32
    Klemme
    34
    Spule
    36
    Superior-Flexspule
    38
    Anterior-Flexspule
    40
    Seitenteile
    42
    Superior-Flexspulenkabel
    44
    Anterior-Flexspulenkabel
    46
    Zwischenbox
    48
    vorragender Arm der Zwischenbox
    50
    Systemkabel
    52
    Navigationsarm
    54
    Patientenerdungsband
    56
    Befestigungsbereiche
    58
    obere Fläche 50
    60
    Bodenfläche
    62
    Rollenauflageteile
    64
    Notlösehandgriff der Wiege
    65
    erster Abdeckungsabschnitt
    66
    Abdeckung
    67
    zweite Abdeckungsabschnitt
    68
    obere Fläche
    69
    dritter Abdeckungsabschnitt
    70
    Bodenfläche
    72
    Aufnahmerollen für die Überführungsplatte
    74
    erste Seite
    74
    zweite Seite
    78
    Stelle
    80
    Laufrollen
    82
    erste Öffnung
    84
    zweite Öffnung
    86
    erste Verriegelungseinrichtung
    88
    zweite Verriegelungseinrichtung
    90
    dritte Öffnung
    92
    Zentrierarm
    94
    vierte Öffnung
    96
    handbetätigter Lösehandgriff für die erste Ver riegelungseinrichtung
    98
    Aufnahmevertiefung
    100
    Rollengehäuse
    102
    Tragschienen
    104
    Öffnungen
    106
    Nuten
    108
    Notlösemechanismus
    110
    erster Anschlag
    112
    zweiter Anschlag
    114
    Teil
    116
    ortsfester Teil
    118
    Zugteil
    120
    O-Ringe
    122
    Verbindungsstangen
    124
    Schraubenbolzen
    126
    Verbindungsschiene
    128
    O-Ringträger
    130
    O-Ringhalter
    132
    Verbindungsstange
    134
    erstes Ende
    136
    Verbindungsstangenführungen
    138
    zweites Ende
    139
    Schraubenbolzen
    140
    Schwenkhebel
    142
    erstes Ende
    144
    zweites Ende
    146
    Hakenstößel
    148
    Schlitz
    149
    Verriegelungsteil
    150
    Seil
    152
    erstes Ende
    154
    zweites Ende
    156
    Schubstange
    158
    zweites Ende
    160
    Schrägfläche
    162
    Spitze
    163
    Rolle
    164
    Federlasche
    166
    ebene Anlagefläche
    168
    Handgriffteil
    170
    Verbindungsstange
    172
    Schlitz
    174
    Handgriffträger
    176
    Schubstangenführung
    178
    Ende
    180
    Federlasche
    182
    Schrägfläche
    184
    Spitze
    186
    ebene Anlagefläche
    188
    Rolle
    190
    Einschubknopf
    182
    erste bewegliche Plattform
    192
    Plattform
    194
    Schubstangen
    196
    Stangenführung
    198
    erstes Ende
    200
    zweites Ende
    202
    zweite bewegliche Plattform
    204
    Öffnungen
    206
    Vorsprünge
    208
    zweites Ende
    210
    Ende
    212
    Federlaschenträger
    214
    Befestigungseinrichtungen
    216
    Seil
    218
    erstes Ende
    220
    zweites Ende
    221
    Block
    222
    Blockträger
    224
    Öffnungen
    226
    O-Ring
    228
    Blockbewegungsstange
    230
    erstes Ende
    232
    Abschnitt größeren Durchmessers
    234
    zweites Ende
    236
    Verbindungsstück
    238
    Seilzughebel
    240
    Anschlussvorrichtung
    242
    Blockbewegungsstangenführung
    244
    Ende
    246
    Seil
    248
    erstes Ende
    250
    zweites Ende
    252
    Seilhalter
    254
    Seilträger
    258
    Block
    260
    Blockträger
    262
    Sicherungsvorrichtungen
    264
    erstes Ende
    266
    zweites Ende
    268
    Seil
    270
    Zentrierarmträger
    272
    Zughebel
    274
    Seil
    276
    Blockzugende
    278
    Seilabstützung
    280
    Haupttragteil
    282
    Wiegenaufnahmeelement
    284
    Ankopplungseinrichtung
    286
    Schwenkräder
    288
    Nut
    290
    Nut
    292
    Tischanschlussteile
    294
    Kanal
    296
    Stiftverriegelungseinrichtungen
    298
    Stiftverriegelungsknöpfe
    302
    Träger
    304
    Nieten
    306
    Eingabe-PCP
    308
    HF-Traps
    310
    Schutzhaube
    312
    Fenster
    314
    erstes Ende
    316
    Spulenkabel
    318
    Spulenanschlusselement
    320
    zweites Ende
    390
    Fußboden
    400
    Tisch
    402
    Stifte
    500
    MRI-System
    500
    Bildgebungssystem
    502
    Spuleninterface des MR-Systems

Claims (10)

  1. Patiententisch (10), der aufweist: – eine Wiege (16) zur linearen Aufnahme und Überführung einer einen Patienten (12) tragenden Platte (14); – eine Verriegelungseinrichtung (86, 88) in der Wiege (16) zur Positionierung der Platte (14) und des Patienten (12) auf dem Tisch (10) und zur Verhinderung des Abgleitens der Platte (14) von der Wiege (16); und – einen Anschlag (110, 112) in der Wiege (16) zur Verhinderung des Abgleitens der Wiege (16) von einem Wiegenträgerteil (282).
  2. Patiententisch (10) nach Anspruch 1, bei dem die Verriegelungseinrichtung (86, 88) eine erste Verriegelungseinrichtung (86) und eine zweite Verriegelungseinrichtung (88) aufweist, wobei die erste Verriegelungseinrichtung (86) einen handbetätigten Verriegelungslösemechanismus (96) aufweist und die zweite Verriegelungseinrichtung (88) die Platte (14) selbsttätig von der Wiege (16) freisetzt, wenn der Patiententisch (10) an einen zweiten Tisch (400) angekuppelt ist.
  3. Patiententisch (10) nach Anspruch 1, der außerdem ein Wiegenträgerteil (282) zur verschieblichen Aufnahme der Wiege (16) aufweist, wobei der Anschlag (110, 112) einen ersten Anschlag (110) zur Freigabe des Wiegen trägerteils (282), wenn der Patiententisch (10) an einem System (500) zur Aufnahme der Wiege (16) anstößt und einen zweiten Anschlag (112) zur Freigabe des Wiegenträgerteils (282) aufweist, wenn die Platte (14) auf der Wiege (16) vollständig abgestützt ist.
  4. Patiententisch (10) nach Anspruch 1, der außerdem aufweist: Eine Spule (34) zur Verwendung bei einem Bildgebungsverfahren, ein von der Spule (34) abgehendes Spulenkabel (42, 44) eine an dem Patiententisch (10) befestigte Zwischenbox 46 zum Anschluss des Spulenkabels (42, 44) und ein von der Zwischenbox abgehendes Systemkabel (50) zum Anschluss an einem Bildgebungssystem (500).
  5. Patiententisch (10) nach Anspruch 4, bei dem die Spule (34) in einer anatomischen Klemme (32) angeordnet ist, wobei die anatomische Klemme (32) zur Befestigung an der Platte (14) eingerichtet ist.
  6. Patiententisch (10) nach Anspruch 4, bei dem die Spule (34) eine Superior-Flexspule (36) und eine Anterior-Flexspule (38), ein von der Superior-Flexspule (36) abgehendes Superior-Flexspulenkabel (42) und ein von der Anterior-Flexspule (38) abgehendes Anterior-Flexspulenkabel (44) aufweist, wobei sowohl das Superior-Flexspulenkabel (42) als auch das Anterior-Flexspulenkabel (44) an der Zwischenbox (46) anschließbar sind.
  7. Patiententisch (10) nach Anspruch 1, der außerdem eine an einem ersten Ende (18) des Patiententischs (10) angebrachte Ankopplungseinrichtung (284) aufweist, wobei die Ankopplungseinrichtung (284) zur festen Verbindung des ersten Endes (18) des Patiententisches (10) mit einem zweiten Tisch (400) eingerichtet ist.
  8. Patiententisch (10) nach Anspruch 7, bei dem die Ankopplungseinrichtung (284) einen Kanal (294) zur Aufnahme eines Vorsprungs (402) des zweiten Tisches (400) und eine Vorsprungsverriegelungsvorrichtung (296) zur Verriegelung des Vorsprungs (402) von dem zweiten Tisch (400) aufweist.
  9. Patiententisch (10) nach Anspruch 1, der außerdem mehrere Plattenaufnahmerollen (72) aufweist, die längs einer ersten und einer zweiten Seite (74, 76) der Wiege (16) angeordnet sind, um die Platte (14) auf die Wiege (16) rollen und von dieser abrollen zu können.
  10. Patiententisch (10) nach Anspruch 1, bei dem die Wiege (16) aus einem mit Röntgen MR kompatiblen Faserverbundwerkstoff besteht.
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