DE102006024973B4 - Röntgenanlage und Betriebsverfahren mit Einstellungserfassungseinrichtung - Google Patents

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Abstract

Betriebsverfahren für eine Röntgenanlage mit einer Aufnahmeanordnung (1), einer Steuereinrichtung (8) für die Aufnahmeanordnung (1) und einer Erfassungseinrichtung (9), wobei die Aufnahmeanordnung (1) mindestens eine Röntgenquelle (2) und mindestens einen Röntgendetektor (3) aufweist,
– wobei der Aufnahmeanordnung (1) von einem Bediener (7) der Röntgenanlage manuell Einstellungsparameter (P) vorgegeben werden,
– wobei die Steuereinrichtung (8), wenn ihr vom Bediener (7) ein Startbefehl vorgegeben wird, die Röntgenquelle (2) und den Röntgendetektor (3) ansteuert, so dass die Röntgenquelle (2) entsprechend den manuell vorgegebenen Einstellungsparametern (P) Röntgenstrahlung emittiert und der Röntgendetektor (3) entsprechend den manuell vorgegebenen Einstellungsparametern (P) eine Sequenz mindestens zweidimensionaler Bilder (B) eines Untersuchungsobjekts (5) erfasst, das zwischen der Röntgenquelle (2) und dem Röntgendetektor (3) angeordnet ist,
– wobei die Erfassungseinrichtung (9) selbsttätig die manuell vorgegebenen Einstellungsparameter (P) erfasst und in einem der Erfassungseinrichtung (9) zumindest temporär zugeordneten Remanentspeicher (13) speichert, so dass die gespeicherten Einstellungsparameter (P) nach Abschluss...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Betriebsverfahren für eine Röntgenanlage mit einer Aufnahmeanordnung, die mindestens eine Röntgenquelle und mindestens einen Röntgendetektor aufweist und einer Steuereinrichtung für die Aufnahmeanordnung.
  • Röntgenanlagen sind weit verbreitet. Sie werden bei einer Vielzahl von Anwendungen eingesetzt, unter anderem zur angiographischen Darstellung der Herzkranzgefäße. Im Rahmen der Angiographie werden verschiedene Auswertungsverfahren für die erfassten Bilder angewendet. Beispiele derartiger Auswertungsverfahren sind die Bestimmung der Flussgeschwindigkeit des Blutes in den Gefäßen oder die Bestimmung der Perfusion des über die Gefäße mit Blut versorgten Gewebes. Bei diesen beiden Auswertungsverfahren (und auch bei anderen Auswertungsverfahren) werden der Aufnahmeanordnung von einem Bediener der Röntgenanlage manuell Einstellungsparameter vorgegeben. Beispielsweise kann der Bediener die Position der Röntgenquelle und/oder des Röntgendetektors vorgeben. Weiterhin kann der Bediener beispielsweise eine Frequenz und/oder eine Triggerbedingung für zu erfassende Bilder vorgeben. Weiterhin kann der Anwender Parameter vorgeben, welche die Verarbeitung der erfassten Bilder beeinflussen. Je nach vorzugebendem Parameter kann der Bediener beispielsweise die Parameter unmittelbar einstellen, die Parameter einer Steuereinrichtung vorgeben, welche die Aufnahmeanordnung entsprechend steuert, oder die Parameter einer Verarbeitungseinrichtung für die erfassten Bilder vorgeben.
  • Entsprechend den manuell vorgegebenen Einstellungsparametern emittiert die Röntgenquelle Röntgenstrahlung. Ebenso erfasst der Röntgendetektor entsprechend den manuell vorgegebenen Einstellungsparametern eine Sequenz mindestens zweidimensionaler Bilder eines Untersuchungsobjekts. Das Untersuchungsob jekt ist während der Erfassung der Bilder zwischen der Röntgenquelle und dem Röntgendetektor angeordnet.
  • Die Anzahl der einstellbaren Parameter ist sehr groß. Bei manchen der einstellbaren Parameter ist weiterhin intuitiv eine gute oder sogar optimale Einstellung erreichbar. Beispielsweise ist die Positionierung der Röntgenquelle und des Röntgendetektors relativ zum Untersuchungsobjekt in vielen Fällen – aber nicht immer – relativ einfach. Bei anderen der einstellbaren Parameter ist hingegen eine gute Einstellung nicht ohne weiteres möglich. Insbesondere beeinflussen sich oftmals Parameter gegenseitig. Es ist daher schwierig, eine gute Parameterkombination zu finden.
  • Ein weiteres Problem besteht darin, dass in manchen Fällen bei ein und demselben Untersuchungsobjekt (z. B. bei demselben Menschen) in größeren zeitlichen Abständen die gleiche Untersuchung durchgeführt werden soll. Wenn in einem solchen Fall die Einstellungsparameter, mit der die Sequenz von Bildern erfasst und verarbeitet wird, von Untersuchung zu Untersuchung variiert, kann dies die Aussagekraft des Vergleichs der Untersuchungen beeinträchtigen. Wenn irrtümlich angenommen wird, dass die Einstellungsparameter die gleichen sind, ist es sogar möglich, dass die Untersuchungen fehlerhaft bewertet werden.
  • Ein weiteres Problem besteht darin, dass es in vielen Fällen nicht eine einzige optimale Parameterkombination gibt. Vielmehr beeinflussen objektive und subjektive Faktoren, ob eine Parameterkombination als gut eingestuft wird. Als Beispiel eines objektiven Faktors können das verwendete Kontrastmittel und die Eigenschaften des Untersuchungsobjekts (insbesondere dessen Dicke) angeführt werden. Als subjektive Faktoren kommt insbesondere der individuelle Bildeindruck in Frage, den der Bediener der Röntgenanlage (oder eine andere Person, welche die Bilder betrachtet) wahrnimmt. Es ist daher nicht möglich, vorab eine optimale Einstellung der Parameter vorzunehmen.
  • Aus der DE 10 2004 031 681 A1 ist ein Betriebsverfahren für eine Röntgenanlage mit einer Aufnahmeanordnung, einer Steuereinrichtung für die Aufnahmeanordnung und einer Erfassungseinrichtung bekannt, wobei die Aufnahmeanordnung mindestens eine Röntgenquelle und mindestens einen Röntgendetektor aufweist. Im Rahmen des Betriebsverfahrens der DE 10 2004 031 681 A1 kann der Steuereinrichtung ein Startbefehl vorgegeben werden. In diesem Fall wird die Aufnahmeanordnung von der Steuereinrichtung derart angesteuert, dass die Röntgenquelle entsprechend Einstellungsparametern Röntgenstrahlung emittiert und der Röntgendetektor entsprechend den Einstellungsparametern eine Sequenz mindestens zweidimensionaler Bilder eines Untersuchungsobjekts erfasst, das zwischen der Röntgenquelle und dem Röntgendetektor angeordnet ist. In einem Optimierungsbetrieb werden weiterhin an den Bediener Musterbilder ausgegeben. Der Bediener bewertet die Musterbilder. Anhand der Bewertung der Musterbilder durch den Bediener und den Musterbildern innerhalb der Steuereinrichtung zugeordneten Parametersätzen ermittelt die Steuereinrichtung eine für optimal befundene Parameterkonfiguration und hinterlegt sie in einem Remanentspeicher, so dass sie später wieder abrufbar ist. Im Falle des Abrufs wird die jeweilige Parameterkonfiguration aus dem Speicher abgerufen und der Aufnahmeanordnung vorgegeben, so dass die Sequenz oder eine weitere Sequenz mindestens zweidimensionaler Bilder entsprechend den aus dem Remanentspeicher abgerufenen Einstellungsparametern erfassbar ist.
  • Aus der US 2002/039403 A1 ist ein Betriebsverfahren für eine Röntgenanlage mit einer Aufnahmeanordnung, einer Steuereinrichtung für die Aufnahmeanordnung und einer Erfassungseinrichtung bekannt, wobei die Aufnahmeanordnung mindestens eine Röntgenquelle und mindestens einen Röntgendetektor aufweist. Der Aufnahmeanordnung werden von einem Bediener der Röntgenanlage manuell Positionierungsbefehle vorgegeben, so dass die Röntgenquelle und der Röntgendetektor entsprechend positioniert werden. Wenn der Steuereinrichtung vom Bediener ein Startbefehl vorgegeben wird, steuert die Steuereinrichtung die Röntgenquelle und den Röntgendetektor an, so dass die Röntgenquelle Röntgenstrahlung emittiert und der Röntgendetektor eine Sequenz mindestens zweidimensionaler Bilder eines Untersuchungsobjekts erfasst, das zwischen der Röntgenquelle und dem Röntgendetektor angeordnet ist. Wenn der Bediener nach dem Positionieren der Röntgenquelle und des Röntgendetektors einen entsprechenden Erfassungsbefehl vorgibt, erfasst die Erfassungseinrichtung die Positionierung der Röntgenquelle und des Röntgendetektors und speichert die Positionierungen in einem der Erfassungseinrichtung zugeordneten Remanentspeicher ab, so dass die gespeicherten Positionierungen unabhängig von einem weiteren Betrieb der Röntgenanlage in dem Remanentspeicher gespeichert bleiben. Wenn der Erfassungseinrichtung vom Bediener ein entsprechender Abrufbefehl vorgegeben wird, ruft die Erfassungseinrichtung die gespeicherten Positionierungen aus dem Remantenspeicher ab und gibt sie der Aufnahmeanordnung vor, so dass diese entsprechend positioniert werden kann.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Röntgenanlage derart weiterzubilden, dass die manuell vorgebbaren Einstellungsparameter, unter denen die Aufnahmeanordnung betrieben wird, reproduzierbar sind.
  • Die Aufgabe wird durch ein Betriebsverfahren für eine Röntgenanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die Einstellungsparameter können vielfältiger Natur sein.
  • So ist beispielsweise möglich, dass die Einstellungsparameter Quellenparameter umfassen, welche den Betrieb der Röntgenquelle beeinflussen. Beispiele derartiger Parameter sind die Betriebsspannung, der Betriebsstrom, die Pulsdauer, die Pulswiederholfrequenz, das emittierte Röntgenspektrum usw..
  • Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, dass die Einstellungsparameter Detektorparameter umfassen, welche den Betrieb des Röntgendetektors beeinflussen. Beispiele derartiger Para meter sind der Betriebsmodus des Röntgendetektors, eine etwaige Fehlstellenkompensation, eine Vorspannung, mit der der Röntgendetektor betrieben wird, oder eine Temperatur des Röntgendetektors.
  • Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, dass die Aufnahmeanordnung eine Verarbeitungseinrichtung zum Verarbeiten der erfassten Sequenz von Bildern umfasst und dass die Einstellungsparameter Verarbeitungsparameter umfassen, welche die Verarbeitung der erfassten Sequenz von Bildern beeinflussen. Beispiele derartiger Parameter sind die Art der Filterung der erfassten Bilder, die Größe eines Filterkerns, die Art und Weise einer etwaigen Mittelung, die Kontrasteinstellung usw..
  • Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, dass die Aufnahmeanordnung eine einstellbare Abbildungsgeometrie aufweist und dass die Einstellungsparameter Geometrieparameter umfassen, welche mit der Abbildungsgeometrie korrespondieren. Beispiele derartiger Parameter sind die Position und/oder Orientierung der Röntgenquelle, des Röntgendetektors und/oder des Untersuchungsobjekts, die Anordnung von Blenden im Strahlengang usw..
  • Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, dass die Einstellungsparameter Kontrastmittelparameter eines bei der Erfassung der Sequenz verwendeten Kontrastmittels umfassen. Beispiele derartiger Daten sind die Art und die Menge des verwendeten Kontrastmittels, der zeitliche Verlauf der Zufuhr des Kontrastmittels, der Ort der Zufuhr des Kontrastmittels usw..
  • Es ist möglich, dass die aus dem Remanentspeicher abgerufenen Parameter an den Bediener der Röntgenanlage ausgegeben werden und der Bediener die Einstellungen vornimmt. Bevorzugt ist hingegen, dass die aus dem Remanentspeicher abgerufenen Parameter von der Erfassungseinrichtung zumindest teilweise unmittelbar der Steuereinrichtung zugeführt werden und die Aufnahmeanordnung von der Steuereinrichtung entsprechend den ihr unmittelbar zugeführten Parametern selbsttätig eingestellt wird. Durch diese Vorgehensweise wird der Bediener bei der erneuten Vorgabe der Parameter von einer mühsamen und fehlerträchtigen manuellen Vorgabe der Parameter zumindest teilweise entlastet.
  • In analoger Weise ist es alternativ oder zusätzlich möglich, dass die aus dem Remanentspeicher abgerufenen Parameter von der Erfassungseinrichtung zumindest teilweise unmittelbar einer Verarbeitungseinrichtung für die erneut erfasste Sequenz von Bildern zugeführt werden und die Verarbeitungsparameter, welche die Verarbeitung der erneut erfassten Sequenz von Bildern beeinflussen, von der Verarbeitungseinrichtung selbsttätig entsprechend den ihr unmittelbar zugeführten Parametern eingestellt werden. Auch durch diese Maßnahme wird der Bediener der Röntgenanlage bei der erneuten Vorgabe der Parameter von einer mühsamen und fehlerträchtigen manuellen Vorgabe der Parameter entlastet.
  • Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, dass die aus dem Remanentspeicher abgerufenen Parameter von der Erfassungseinrichtung zumindest teilweise an den Bediener ausgegeben werden. Das Ausgeben an den Bediener ermöglicht dem Bediener, die Parameter manuell einzustellen. Bei einer Ausgabe an den Bediener zusätzlich zu einer unmittelbaren Vorgabe an die Steuereinrichtung und/oder die Verarbeitungseinrichtung wird dem Bediener ermöglicht, die von der Steuereinrichtung und/oder der Verarbeitungseinrichtung selbsttätig vorgenommenen Einstellungen der Parameter zu überprüfen.
  • Es ist möglich, dass der Steuereinrichtung vor dem erstmaligen Vorgeben der Einstellungsparameter physiologische Daten des Untersuchungsobjekts zugeführt werden. Beispiele derartiger Daten sind das Alter, das Gewicht und die Körpermaße eines zu untersuchenden Patienten. Das Zuführen kann durch explizit manuelle Eingabe erfolgen, durch selbsttätige messtechnische Erfassung oder durch Zuführen über eine Datenschnittstelle.
  • Es ist möglich, dass das Zuführen der physiologischen Daten des Untersuchungsobjekts ohne weiteren Einfluss bleibt. Vorzugsweise ist ein Einfluss gegeben. Beispielsweise ist es möglich, dass zumindest ein Teil der Einstellungsparameter von der Steuereinrichtung anhand der physiologischen Daten des Untersuchungsobjekts selbsttätig ermittelt wird. Ein Beispiel eines derartigen Parameters ist die Strahlungsdosis pro Bild. Dieser Parameter kann beispielsweise in Abhängigkeit von der Dicke des zu untersuchenden Patienten ermittelt werden.
  • Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, dass die physiologischen Daten von der Steuereinrichtung an die Erfassungseinrichtung übermittelt werden. In diesem Fall können die physiologischen Daten von der Erfassungseinrichtung den Einstellungsparametern zugeordnet und mit den Einstellungsparametern gespeichert werden.
  • Es ist weiterhin – alternativ oder zusätzlich zum Zuführen der physiologischen Daten – möglich, dass der Erfassungseinrichtung das Untersuchungsobjekt individualisierende Daten vorgegeben werden und die Erfassungseinrichtung die individualisierenden Daten den Einstellungsparametern zuordnet und mit den Einstellungsparametern speichert.
  • Das Zuordnen und Abspeichern der physiologischen und/oder individualisierenden Daten des Untersuchungsobjekts zusammen mit den Einstellungsparametern kann verschiedenen Zwecken dienen. Insbesondere ist es möglich, dass die abgespeicherten Einstellungsparameter vom Bediener der Röntgenanlage durch Vorgabe oder Auswahl der physiologischen und/oder der individualisierenden Daten des Untersuchungsobjekts aus dem Remanentspeicher abgerufen werden. Insbesondere die Zuordnung der individualisierenden Daten ermöglicht eine spätere Erfassung einer Sequenz unter identischen Einstellungen der Röntgenanlage.
  • Es ist möglich, dass der Steuereinrichtung bei der manuellen Vorgabe alle Einstellungsparameter manuell vorgegeben werden. Alternativ ist es möglich, dass der Steuereinrichtung bei der manuellen Vorgabe nur ein Teil der Einstellungsparameter vorgegeben wird. Anhand des vorgegebenen Teils der Einstellungs parameter kann die Steuereinrichtung in diesem Fall die verbleibenden Einstellungsparameter selbsttätig ermitteln. Beispielsweise kann eine Betriebsspannung der Röntgenquelle in Abhängigkeit von dem verwendeten Kontrastmittel selbsttätig bestimmt und eventuell auch eingestellt werden. Ebenso kann die Vorgabe einer Kontrastmittelmenge Schwellwerte für eine spätere Bildauswertung beeinflussen.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den Zeichnungen. Es zeigen in Prinzipdarstellung:
  • 1 eine Röntgenanlage und
  • 2 bis 8 Ablaufdiagramme.
  • Gemäß 1 weist eine Röntgenanlage eine Aufnahmeanordnung 1 auf. Die Aufnahmeanordnung 1 weist zumindest eine Röntgenquelle 2 und einen Röntgendetektor 3 auf. In der Regel weist die Aufnahmeanordnung 1 weiterhin eine Patientenliege 4 auf der ein Untersuchungsobjekt 5 anordenbar ist. Das Untersuchungsobjekt 5 ist in der Regel ein Mensch.
  • Gegebenenfalls kann die Aufnahmeanordnung 1 zusätzlich zu der in 1 dargestellten Röntgenquelle 2 weitere Röntgenquellen aufweisen. In aller Regel sind in diesem Fall auch weitere, in 1 nicht dargestellte Röntgendetektoren vorhanden, nämlich für jede weitere Röntgenquelle je ein weiterer Röntgendetektor.
  • Die Röntgenquelle 2 und der Röntgendetektor 3 können ortsfest angeordnet sein. In der Regel sind sie beweglich angeordnet. Der Grad der Beweglichkeit kann sehr unterschiedlich sein. Im einfachsten Fall sind die Röntgenquelle 2 und der Röntgendetektor 3 nur gemeinsam bewegbar. Beispielsweise können sie einen einzigen gemeinsamen translatorischen oder rotatorischen Freiheitsgrad aufweisen. In diesem Fall ist nur ein gemeinsames Bewegen der Röntgenquelle 2 und des Röntgendetek tors 3 möglich. Beispielsweise ist bei einer C-Bogen-Röntgenanlage nur ein gemeinsames Schwenken der Röntgenquelle 2 und des Röntgendetektors 3 um eine gemeinsame Schwenkachse 6 möglich. In anderen Fällen sind die Röntgenquelle 2 und der Röntgendetektor 3 völlig unabhängig voneinander in jeweils bis zu drei translatorischen Richtungen und jeweils bis zu drei rotatorischen Orientierungen positionierbar.
  • Wenn eine Positionierung der Röntgenquelle 2 und des Röntgendetektors 3 möglich ist, kann die Positionierung unmittelbar durch einen Bediener 7 der Röntgenanlage erfolgen. Alternativ kann die Positionierung mittels einer Steuereinrichtung 8 erfolgen, welche entsprechende Stellglieder ansteuert. Bei Positionierung durch die Steuereinrichtung 8 steuert die Steuereinrichtung 8 die Aufnahmeanordnung 1 entsprechend Geometrieparametern an, die der Steuereinrichtung 8 vom Bediener 7 direkt oder indirekt vorgegeben werden. Unabhängig vom Grad der Beweglichkeit und unabhängig von der genauen Art der Positionierung erfolgen die Positionierung der Röntgenquelle 2 und des Röntgendetektors 3 relativ zur Patientenliege 4 stets derart, dass das Untersuchungsobjekt 5 – bzw. der relevante Teil des Untersuchungsobjekts 5 – zwischen der Röntgenquelle 2 und dem Röntgendetektor 3 angeordnet ist.
  • Die Röntgenanlage weist zusätzlich zur Steuereinrichtung 8 eine Erfassungseinrichtung 9 auf. Sie kann weiterhin eine Verarbeitungseinrichtung 10 aufweisen. Es ist möglich, dass die Steuereinrichtung 8, die Erfassungseinrichtung 9 und die Verarbeitungseinrichtung 10 zu einer gemeinsamen Recheneinrichtung 11 zusammengefasst sind. Sie können alternativ voneinander verschiedene Einrichtungen sein.
  • Nachfolgend wird zwischen den von der Steuereinrichtung 8, den von der Erfassungseinrichtung 9 und den von der Verarbeitungseinrichtung 10 ausgeführten Funktionen unterschieden. Dies erfolgt jedoch nur, um klarer darzustellen, welche Einrichtung 8, 9, 10 welche Funktionen wahrnimmt. Die Zusammen fassung der Einrichtungen 8, 9, 10 zu der gemeinsamen Recheneinrichtung 11 soll dadurch nicht ausgeschlossen sein.
  • Nachfolgend wird in Verbindung mit 2 das Grundprinzip der vorliegenden Erfindung näher erläutert. 2 zeigt ein Ablaufdiagramm für die Recheneinrichtung 11. Es wird jedoch stets erwähnt werden, ob die jeweilige Funktion der Recheneinrichtung 11 von der Steuereinrichtung 8, der Erfassungseinrichtung 9 oder der Verarbeitungseinrichtung 10 ausgeführt wird. Weiterhin ist in Verbindung mit der Erläuterung zu 2 die 1 mit hinzu zu ziehen.
  • Gemäß 2 prüft die Steuereinrichtung 8 in einem Schritt S1, ob der Bediener 7 ein Kommando zur manuellen Vorgabe von Einstellungsparametern P vorgegeben hat. Welche Parameter als Einstellungsparameter P in Frage kommen, wird später noch näher erläutert werden.
  • In einem Schritt S2 nimmt die Steuereinrichtung 8 die Einstellungsparameter P entgegen, die ihr vom Bediener 7 manuell vorgegeben werden. Der Begriff „manuelle Vorgabe” hat in diesem Zusammenhang die Bedeutung, dass der Bediener 7 die entsprechende Eingabe vornimmt. Auf welche Art und Weise er dies tut, ist im Rahmen des Schrittes S2 nicht von Bedeutung. Es kommt nur darauf an, dass es sich nicht um Einstellungen handelt, welche die Steuereinrichtung 8 selbsttätig vornimmt.
  • In einem Schritt S3 stellt die Steuereinrichtung 8 die Röntgenquelle 2 und den Röntgendetektor 3 entsprechend den im Schritt S2 erfolgten Parametervorgaben ein, soweit dies bereits jetzt sinnvoll ist. Beispielsweise kann eine Blendeneinrichtung 12 der Röntgenquelle 2 eingestellt werden. Gegebenenfalls kann auch die Positionierung bereits erfolgen.
  • In einem Schritt S4 nimmt die Verarbeitungseinrichtung 10 Parameter entgegen, die ihr vom Bediener 7 – direkt oder über die Steuereinrichtung 8 – manuell vorgegeben werden. Der Be griff „manuelle Vorgabe” hat in diesem Zusammenhang die gleiche Bedeutung wie im Rahmen des Schrittes S2.
  • In einem Schritt S5 stellt die Verarbeitungseinrichtung 10 Verarbeitungsparameter, welche die Verarbeitung der noch zu erfassenden Sequenz von Bildern B beeinflussen, entsprechend den Parametern ein, die ihr vom Bediener 7 im Rahmen des Schrittes S4 vorgegeben wurden.
  • In einem Schritt S6 wartet die Steuereinrichtung 8 ab, dass der Bediener 7 ihr ein Startsignal vorgibt. Wenn die Steuereinrichtung 8 das Startsignal erhalten hat, übermittelt die Steuereinrichtung 8 ein Auslösesignal an die Erfassungseinrichtung 9. Die Erfassungseinrichtung 9 erfasst daraufhin selbsttätig – d. h. ohne Interaktion des Bedieners 7 – die Einstellungsparameter P der Röntgenanlage.
  • Soweit es sich bei den Einstellungsparametern P um Werte handelt, die der Bediener 7 der Steuereinrichtung 8 und/oder der Verarbeitungseinrichtung 10 vorgegeben hat, ist lediglich eine Übermittlung der entsprechenden Werte von der Steuereinrichtung 8 bzw. der Verarbeitungseinrichtung 10 an die Erfassungseinrichtung 9 erforderlich. Die Übermittlung kann alternativ von der Erfassungseinrichtung 9 oder von der Steuereinrichtung 8 bzw. der Verarbeitungseinrichtung 10 ausgelöst werden. Die Übernahme dieser Werte durch die Erfassungseinrichtung 9 erfolgt in einem Schritt S7.
  • Soweit es sich um Einstellungsparameter P handelt, die der Bediener 7 ohne Mitwirkung der Steuereinrichtung 8 und/oder der Verarbeitungseinrichtung 10 eingestellt hat – beispielsweise die Positionierung der Röntgenquelle 2 und/oder des Röntgendetektors 3 –, sind der Erfassungseinrichtung 9 entsprechende Sensoren zugeordnet, welche diese Parameter P erfassen. Bezüglich dieser Parameter P steuert die Erfassungseinrichtung 9 in einem Schritt S8 selbsttätig die entsprechenden Sensoren an und übernimmt deren Messwerte. Die Senso ren sind in 1 der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt.
  • Die Erfassungseinrichtung 9 speichert die in den Schritten S7 und S8 erfassten Parameter P in einem Schritt S9 in einem Remanentspeicher 13 ab. Der Remanentspeicher 13 ist derart ausgebildet, dass die in ihm gespeicherten Parameter P unabhängig von einem weiteren Betrieb der Röntgenanlage gespeichert bleiben. Insbesondere bleiben die Parameter P auch erhalten, wenn eine externe Energieversorgung der Röntgenanlage abgeschaltet wird. Das Abschalten der Energieversorgung kann beispielsweise nach dem Beenden des Ablaufdiagramms von 2 erfolgen.
  • Der Remanentspeicher 13 kann beispielsweise als gepuffertes RAM, EEPROM, als magnetischer Speicher (z. B. als Floppy-Disk oder als Festplatte) oder als optischer Speicher (z. B. als beschreibbare CD-ROM) ausgebildet sein. Er kann der Erfassungseinrichtung 9 fest zugeordnet sein, z. B. als fest eingebaute Festplatte oder als internes, batteriegepuffertes RAM ausgebildet sein. Alternativ kann der Remanentspeicher 13 der Erfassungseinrichtung 9 nur temporär zugeordnet sein, beispielsweise als Floppy-Disk, als CD-ROM oder als USB-Stick ausgebildet sein.
  • In einem Schritt S10 steuert die Steuereinrichtung 8 die Aufnahmeanordnung 1 an. Insbesondere steuert die Steuereinrichtung 8 die Röntgenquelle 2 entsprechend dem in Schritt S2 vorgegebenen Parametern an. Die Röntgenquelle 2 emittiert daher entsprechend den im Schritt S2 vorgegebenen Parametern P Röntgenstrahlung.
  • Weiterhin steuert die Steuereinrichtung 8 im Rahmen des Schrittes S10 den Röntgendetektor 3 entsprechend den im Schritt S2 vorgegebenen Parametern P an. Der Röntgendetektor 3 erfasst daher entsprechend den im Schritt S2 vorgegebenen Parametern P eine Sequenz zweidimensionaler (im Einzelfall auch dreidimensionaler) Bilder B des Untersuchungsobjekts 5.
  • Die erfasste Sequenz von Bildern B wird – direkt oder indirekt über die Steuereinrichtung 8 – der Verarbeitungseinrichtung 10 zugeführt. Die Verarbeitungseinrichtung 10 verarbeitet die Sequenz von Bildern B in einem Schritt S11. Die Verarbeitung erfolgt entsprechend den Parametern P, die der Bediener 7 im Schritt S2 vorgegeben hat.
  • Wenn der Bediener 7 im Schritt S1 die manuelle Vorgabe der Parameter P nicht gewählt hat, nimmt die Erfassungseinrichtung 9 in einem Schritt S12 vom Bediener 7 einen Abrufbefehl für die im Remanentspeicher 13 gespeicherten Parameter P entgegen. Gegebenenfalls kann eine vorherige An- oder Auswahl erfolgen. Dies wird nachstehend noch erläutert werden. In einem Schritt S13 ruft die Erfassungseinrichtung 9 die im Remanentspeicher 13 gespeicherten Parameter P aus dem Remanentspeicher 13 ab.
  • Soweit die Parameter P von der Steuereinrichtung 8 einstellbar sind, führt die Erfassungseinrichtung 9 die betreffenden Parameter P in einem Schritt S14 unmittelbar der Steuereinrichtung 8 zu. Die Steuereinrichtung 8 ist dadurch in der Lage, die Aufnahmeanordnung 1 in einem Schritt S15 selbsttätig entsprechend den ihr unmittelbar zugeführten Parametern P einzustellen. Eine Interaktion des Bedieners 7 ist nicht erforderlich.
  • Soweit die Parameter P die Verarbeitungseinrichtung 10 betreffen, führt die Erfassungseinrichtung 9 die betreffenden Parameter P in einem Schritt S16 vorzugsweise unmittelbar der Verarbeitungseinrichtung 10 zu. Die Verarbeitungseinrichtung 10 ist dadurch in der Lage, die entsprechenden Parameter P, welche die Verarbeitung der erfassten Sequenz von Bildern B betreffen, in einem Schritt S17 selbsttätig entsprechend den ihr unmittelbar zugeführten Parametern P einzustellen.
  • In einem Schritt S18 gibt die Erfassungseinrichtung 9 die aus dem Remanentspeicher 13 abgerufenen Parameter P an den Bedie ner 7 aus. Soweit die Parameter P der Steuereinrichtung 8 und/oder der Verarbeitungseinrichtung 10 nicht zugeführt werden, ist die Ausgabe an den Bediener 7 zwingend. Denn in diesem Fall muss der Bediener 7 die entsprechenden Parameter P intellektuell wahrnehmen und manuell einstellen. Soweit es Parameter P betrifft, die der Steuereinrichtung 8 und/oder der Verarbeitungseinrichtung 10 unmittelbar zugeführt werden, ist die Ausgabe an den Bediener 7 nicht zwingend erforderlich. Sie ist jedoch auch für diese Parameter P sinnvoll. Denn dadurch wird dem Bediener 7 ermöglicht, zu überprüfen, ob die Steuereinrichtung 8 und/oder die Verarbeitungseinrichtung 10 die ihnen zugeführten Parameter P korrekt übernommen und eingestellt haben.
  • In einem Schritt S19 nehmen die Steuereinrichtung 8 und/oder die Verarbeitungseinrichtung 10 vom Bediener 7 Änderungen oder andere Eingaben der für sie bestimmten Parameter P entgegen.
  • Die übrige Ausführung des Verfahrens von 2 erfolgt wie zuvor beschrieben. Lediglich der Schritt S9 wird nur dann ausgeführt, wenn der Bediener 7 im Schritt S19 Parameter P geändert hat oder aus anderen Gründen eine erneute Speicherung erforderlich ist.
  • Unabhängig davon, ob die erneute Vorgabe der im Remanentspeicher 13 gespeicherten Parameter P selbsttätig (Schritte S14 bis S17) oder (vollständig oder teilweise) unter Zwischenschaltung des Bedieners 7 (Schritte S18 und S19) erfolgt, ist es auf Grund des Schrittes S13 möglich, der Aufnahmeanordnung 1 exakt dieselben Einstellungsparameter P erneut vorzugeben. Eine weitere Sequenz (mindestens) zweidimensionaler Bilder B desselben oder eines anderen Untersuchungsobjekts 5 ist daher mit denselben Parametern P erfassbar und auswertbar, mit der die erste Sequenz von Bildern B erfasst wurde.
  • Das oben stehend in Verbindung mit den 1 und 2 erläuterte Grundprinzip der vorliegenden Erfindung kann auf verschiedene Weise ausgestaltet werden. Dies wird nachfolgend in Verbindung mit den 3 bis 8 näher erläutert werden.
  • Gemäß 3 können die Parameter P, die im Rahmen des Schrittes S2 vom Bediener 7 manuell vorgegeben werden, vielfältiger Natur sein.
  • Die Parameter P können beispielsweise Geometrieparameter umfassen, welche die Abbildungsgeometrie der Aufnahmeanordnung 1 beeinflussen. Beispiele von Geometrieparametern sind die Positionen der Röntgenquelle 2, des Röntgendetektors 3, der Patientenliege 4 und des Untersuchungsobjekts 5. Weitere Geometrieparameter sind die Anordnung und Positionierung etwaiger Blenden der Blendeneinrichtung 12 im Strahlengang usw.. Diese Parameter P werden gegebenenfalls in einem Schritt S21 vom Bediener 7 vorgegeben.
  • Die Geometrieparameter können statisch sein, d. h. während der Erfassung der Sequenz von Bildern B unverändert bleiben. In diesem Fall ist es möglich, dass der Bediener 7 die Geometrieparameter (im Wortsinne) manuell selbst einstellt, also ohne Zwischenschaltung der Steuereinrichtung 8 selbst diese Einstellungen vornimmt. Alternativ kann der Bediener 7 die Geometrieparameter der Steuereinrichtung 8 vorgeben. In diesem Fall steuert die Steuereinrichtung 8 die Aufnahmeanordnung 1 entsprechend an, so dass die Geometrieparameter eingestellt werden.
  • Bei Einstellung der Geometrieparameter durch die Steuereinrichtung 8 müssen die Geometrieparameter nicht statisch sein, auch wenn dies natürlich möglich ist. Die Geometrieparameter können bei Einstellung durch die Steuereinrichtung 8 alternativ dynamisch sein, also während der Erfassung der Sequenz von Bildern B geändert werden.
  • Die Einstellung der Geometrieparameter durch die Steuereinrichtung 8 ist bevorzugt. Gemäß 3 ist daher ein Schritt S22 vorhanden, in dem die Steuereinrichtung 8 die Abbildungs geometrie entsprechend den im Schritt S21 vorgegebenen Geometrieparametern einstellt.
  • Alternativ oder zusätzlich können die Parameter P Quellenparameter umfassen, welche den Betrieb der Röntgenquelle 2 beeinflussen. Beispiele derartiger Quellenparameter sind die Betriebsspannung und der Betriebsstrom der Röntgenquelle 2, die Pulswiederholfrequenz, die Dauer eines einzelnen Pulses, das gewünschte Röntgenspektrum, die gewünschte Röntgenintensität usw.. Diese Parameter werden der Steuereinrichtung 8 vom Bediener 7 gegebenenfalls in einem Schritt S23 vorgegeben. Die Steuereinrichtung 8 steuert in diesem Fall in einem Schritt S24 die Röntgenquelle 2 entsprechend den vorgegebenen Quellenparametern an, so dass die Röntgenquelle 2 entsprechend den Quellenparametern Röntgenstrahlung emittiert.
  • Alternativ oder zusätzlich können die Parameter P Detektorparameter umfassen, welche den Betrieb des Röntgendetektors 3 beeinflussen. Beispiele derartiger Detektorparameter sind der Betriebsmodus und die Betriebstemperatur des Röntgendetektors 3, der Ansteuertakt des Röntgendetektors 3, eine etwaige Detektorvorspannung, die Art der Fehlstellenkompensation usw.. Diese Parameter werden der Steuereinrichtung 8 vom Bediener 7 gegebenenfalls in einem Schritt S25 vorgegeben. Die Steuereinrichtung 8 steuert in diesem Fall in einem Schritt S26 den Röntgendetektor 3 entsprechend den Detektorparametern an, so dass der Röntgendetektor 3 entsprechend den vorgegebenen Detektorparametern die Bilder B erfasst.
  • Alternativ oder zusätzlich können die Parameter P Verarbeitungsparameter umfassen, welche die Verarbeitung der erfassten Sequenz von Bildern B beeinflussen. Beispiele von Verarbeitungsparametern sind die Art der Filterung der erfassten Bilder B, die Größe des Filterkerns, die Art der Mittelwertbildung, die Kontrasteinstellung usw..
  • Wenn die Verarbeitung eines bildübergreifende Verarbeitung der gesamten Sequenz ist (beispielsweise eine Perfusionsana lyse oder eine Bestimmung einer Flussgeschwindigkeit), können die Verarbeitungsparameter alternativ oder zusätzlich Werte umfassen, die im Rahmen dieser bildübergreifenden Verarbeitung von Bedeutung ist. Beispielsweise können Schwellwerte vorgegeben werden, anhand derer die Verarbeitungseinrichtung 10 ermittelt, ob einem bestimmten Pixel der Bilder B einer der Typen Gefäß, Perfusionsbereich oder Hintergrund zugeordnet wird und welcher Perfusionsgrad einem Pixel vom Typ Perfusionsbereich zugeordnet wird. Derartige Bestimmungsverfahren sind beispielsweise in der älteren, am Anmeldetag der vorliegenden Erfindung nicht veröffentlichten deutschen Patentanmeldung 10 2005 039 189.3 der Anmelderin offenbart.
  • Die die Verarbeitung der Bilder B betreffenden Parameter werden der Verarbeitungseinrichtung 10 gegebenenfalls in einem Schritt S27 vom Bediener 7 vorgegeben. Die Verarbeitungseinrichtung 10 nimmt in diesem Fall die Verarbeitung der erfassten Sequenz von Bildern B in einem Schritt S28 entsprechend den im Schritt S27 vorgegebenen Verarbeitungsparametern vor.
  • Alternativ oder zusätzlich können die Parameter P Kontrastmittelparameter umfassen. Beispiele derartiger Parameter sind die Art des verwendeten Kontrastmittels, die Menge des verwendeten Kontrastmittels, der zeitliche Verlauf der Zufuhr des Kontrastmittels, der Zufuhrort usw.. Die Kontrastmittelparameter werden der Steuereinrichtung 8 gegebenenfalls in einem Schritt S29 vom Bediener 7 vorgegeben. Die Steuereinrichtung 8 nimmt in diesem Fall in einem Schritt S30 die Zufuhr des Kontrastmittels entsprechend dem im Schritt S29 vorgegebenen zeitlichen Verlauf vor. Sie kann auch dafür Sorge tragen, dass die insgesamt verwendete Kontrastmittelmenge der im Schritt S29 vorgegebenen Kontrastmittelmenge entspricht. Der Ort der Zufuhr des Kontrastmittels und das Auswählen des Kontrastmittels selbst muss in der Regel vom Bediener 7 vorgenommen werden.
  • Die oben stehend beschriebenen Parameter P sind rein beispielhaft. Allgemein gilt, dass die Sequenz von Bildern B um so reproduzierbarer erfassbar und verarbeitbar ist, je mehr Parameter P reproduzierbar eingestellt werden.
  • Die im Remanentspeicher 13 abgespeicherten Parameter P sollten vorzugsweise nicht nur wieder abrufbar sein. Sie sollten vielmehr vorzugsweise auch korrekt zuordenbar sein. Im einfachsten Fall genügt für die Zuordnung eine einfache Nummerierung (Parametersatz 1, Parametersatz 2, ...) und/oder eine Zeitzuordnung (z. B. Parametersatz vom Datum 1 und Uhrzeit 1, Parametersatz vom Datum 2 und Uhrzeit 2, ...) oder dergleichen. Vorzugsweise erfolgt eine Zuordnung, wie sie nachfolgend in Verbindung mit 4 beschrieben wird.
  • Gemäß 4 können vor dem Schritt S2 von 2 (bzw. vor dem Schritt S21 von 3) Schritte S31 und S32 eingefügt sein. Im Schritt S31 werden der Steuereinrichtung 8 vom Bediener 7 Daten vorgegeben, welche das Untersuchungsobjekt 5 individualisieren. Beispiele derartiger Daten sind der Name und der Vorname in Verbindung mit einem Geburtsdatum, eine Identifikationsnummer und dergleichen mehr. Im Schritt S32 werden der Steuereinrichtung 8 physiologische Daten des Untersuchungsobjekts 5 zugeführt. Beispiele derartiger Daten sind das Alter, die Größe, das Gewicht und eventuell auch das Geschlecht des Untersuchungsobjekts 5.
  • Die Vorgabe der physiologischen und/oder der individualisierenden Daten des Untersuchungsobjekts 5 kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Am einfachsten ist eine manuelle Eingabe durch den Bediener 7, beispielsweise über eine entsprechende Eingabemaske, welche die Steuereinrichtung 8 über ein Sichtgerät an den Bediener 7 ausgibt. Alternativ können die physiologischen und/oder individualisierenden Daten der Steuereinrichtung 8 über eine Schnittstelle von einem anderen Rechner zugeführt werden. Die physiologischen Daten können alternativ von der Steuereinrichtung 8 selbsttätig erfasst werden. Beispielsweise kann mittels eines einfachen Gewichtssensors von der Steuereinrichtung 8 selbsttätig das Gewicht des Untersuchungsobjekts 5 erfasst werden.
  • Wenn der Steuereinrichtung 8 die physiologischen und/oder individualisierenden Daten des Untersuchungsobjekts 5 vorgegeben werden, werden die Schritte S7 und S9 von 2 vorzugsweise geringfügig modifiziert. Sie sind daher in 4 als Schritte S7' und S9' bezeichnet.
  • Im Schritt S7' übermittelt die Steuereinrichtung 8 zusätzlich zu den ihr manuell vorgegebenen Parametern P auch die ihr vorgegebenen physiologischen und/oder individualisierenden Daten des Untersuchungsobjekts 5 an die Erfassungseinrichtung 9. Im Schritt S9' ordnet die Erfassungseinrichtung 9 die an sie übermittelten physiologischen und/oder individualisierenden Daten des Untersuchungsobjekts 5 den von ihr erfassten Parametern P zu und speichert sie zusammen mit den Parametern P im Remanentspeicher 13 ab.
  • Auf Grund der Zuordnung der physiologischen und/oder der individualisierenden Daten des Untersuchungsobjekts 5 (siehe 4) ist das Abrufen der im Remanentspeicher 13 gespeicherten Parameter P gemäß 5 beispielsweise wie folgt realisierbar:
    In einem Schritt S36 bietet die Erfassungseinrichtung 9 dem Bediener 7 die im Remanentspeicher 13 gespeicherten physiologischen Daten und/oder die im Remanentspeicher 13 gespeicherten individualisierenden Daten des Untersuchungsobjekts 5 zur Auswahl an. Beispielsweise kann der Bediener 7 alphabetisch in den individualisierenden Daten von Untersuchungsobjekten 5 blättern. In einem Schritt S37 nimmt die Erfassungseinrichtung 9 eine Auswahl des Bedieners 7 entgegen. In einem Schritt S38 ruft die Erfassungseinrichtung 9 diejenigen der gespeicherten Parameter P aus dem Remanentspeicher 13 ab, die den im Schritt S37 ausgewählten Daten zugeordnet sind.
  • Alternativ zur Vorgehensweise der 5 ist es gemäß 6 möglich, die Schritte S36 und S37 durch einen Schritt S39 zu ersetzen. Im Schritt S39 gibt der Bediener 7 der Erfassungs einrichtung 9 die von ihm gewünschten physiologischen und/oder individualisierenden Daten vor. In diesem Fall ruft entweder die Erfassungseinrichtung 9 in einem Schritt S40 die so bestimmten Parameter P aus dem Remanentspeicher 13 ab oder es erfolgt eine Fehlermeldung.
  • Die Vorgehensweise der 4 bis 6 kann alternativ oder zusätzlich zur Vorgehensweise der 3 realisiert werden.
  • In Verbindung mit den 7 und 8 werden nachfolgend weitere Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung beschrieben. Diese beiden Ausgestaltungen sind alternativ einzeln oder zusammen realisierbar. Weiterhin sind sie alternativ oder zusammen mit den Ausgestaltungen der 3, 4 bis 6 oder 3 bis 6 realisierbar.
  • Gemäß 7 werden der Steuereinrichtung 8 in einem Schritt S41 vom Bediener 7 die physiologischen Daten des Untersuchungsobjekts 5 zugeführt. Der Schritt S41 kann mit dem Schritt S32 von 4 kombiniert sein.
  • In einem Schritt S42 bestimmt die Steuereinrichtung 8 anhand der physiologischen Daten des Untersuchungsobjekts 5 selbsttätig mindestens einen der Parameter P der Aufnahmeanordnung 1. Beispielsweise kann die Steuereinrichtung 8 anhand der Dicke des Untersuchungsobjekt 5 selbsttätig eine Röntgendosis bestimmen, die für die Erfassung eines einzelnen der Bilder B optimal ist. Alternativ oder zusätzlich kann beispielsweise anhand des Krankheitsbefundes eine Vorpositionierung – eventuell sogar eine vollständige Positionierung – der Röntgenquelle 2, des Röntgendetektors 3, der Patientenliege 4 usw. ermittelt werden, eventuell sogar eingestellt werden. Durch die Vorgehensweise gemäß 7 wird somit der Bediener 7 von einer manuellen Eingabe einzustellender Parameter P teilweise entlastet.
  • Gemäß 8 wird der Steuereinrichtung 8 in einem Schritt S46 ein Teil der Parameter P vorgegeben. Der Schritt S46 ent spricht somit einem Teil des Schrittes S2 von 2 bzw. einem Teil der Schritt S21, S23, S25, S27 und S29 von 3.
  • In einem Schritt S47 ermittelt die Steuereinrichtung 8 anhand der im Schritt S46 vorgegebenen Parameter P weitere Parameter P der Aufnahmeanordnung. Ähnlich 7 wird auch in diesem Fall der Bediener 7 von der manuellen Eingabe der Parameter P teilweise entlastet.
  • Im Rahmen des Schrittes S47 kann die Steuereinrichtung 8 beispielsweise anhand der vorgegebenen Kontrastmittelmenge Schwellwerte für eine Auswertung der Sequenz von Bildern B bestimmen. Alternativ oder zusätzlich kann sie die Betriebsspannung, den Betriebsstrom, das Röntgenspektrum und die Röntgendosis bestimmen. Bei der Bestimmung dieser Werte kann alternativ oder zusätzlich die Kontrastmittelart berücksichtigt werden. Ebenso ist es möglich, anhand einer vorgegebenen Dosis pro Bild und/oder dem Röntgenspektrum Schwellwerte für die spätere Verarbeitung der erfassten Bilder zu bestimmen.
  • Mittels der vorliegenden Erfindung ist auf einfache Weise ein reproduzierbarer Betrieb der Röntgenanlage möglich.
  • Die obige Beschreibung dient ausschließlich der Erläuterung der vorliegenden Erfindung. Der Schutzumfang der vorliegenden Erfindung soll hingegen ausschließlich durch die beigefügten Ansprüche bestimmt sein.

Claims (16)

  1. Betriebsverfahren für eine Röntgenanlage mit einer Aufnahmeanordnung (1), einer Steuereinrichtung (8) für die Aufnahmeanordnung (1) und einer Erfassungseinrichtung (9), wobei die Aufnahmeanordnung (1) mindestens eine Röntgenquelle (2) und mindestens einen Röntgendetektor (3) aufweist, – wobei der Aufnahmeanordnung (1) von einem Bediener (7) der Röntgenanlage manuell Einstellungsparameter (P) vorgegeben werden, – wobei die Steuereinrichtung (8), wenn ihr vom Bediener (7) ein Startbefehl vorgegeben wird, die Röntgenquelle (2) und den Röntgendetektor (3) ansteuert, so dass die Röntgenquelle (2) entsprechend den manuell vorgegebenen Einstellungsparametern (P) Röntgenstrahlung emittiert und der Röntgendetektor (3) entsprechend den manuell vorgegebenen Einstellungsparametern (P) eine Sequenz mindestens zweidimensionaler Bilder (B) eines Untersuchungsobjekts (5) erfasst, das zwischen der Röntgenquelle (2) und dem Röntgendetektor (3) angeordnet ist, – wobei die Erfassungseinrichtung (9) selbsttätig die manuell vorgegebenen Einstellungsparameter (P) erfasst und in einem der Erfassungseinrichtung (9) zumindest temporär zugeordneten Remanentspeicher (13) speichert, so dass die gespeicherten Einstellungsparameter (P) nach Abschluss der Erfassung der Sequenz unabhängig von einem weiteren Betrieb der Röntgenanlage in dem Remanentspeicher (13) gespeichert bleiben, – wobei die Erfassungseinrichtung (9), wenn ihr vom Bediener (7) ein Abrufbefehl vorgegeben wird, die gespeicherten Einstellungsparameter (P) aus dem Remanentspeicher (13) abruft und an den Bediener (7) ausgibt und/oder der Aufnahmeanordnung (1) vorgibt, so dass eine weitere Sequenz mindestens zweidimensionaler Bilder (B) eines Untersuchungsobjekts (5) entsprechend den aus dem Remanentspeicher (13) abgerufenen Einstellungsparametern (P) erfassbar ist, – wobei das Vorgeben des Startbefehls an die Steuereinrichtung (8) das Erfassen und Abspeichern in den Remanentspeicher (13) der manuell vorgegebenen Einstellungsparameter (P) auslöst.
  2. Betriebsverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellungsparameter (P) Quellenparameter umfassen, welche den Betrieb der Röntgenquelle (2) beeinflussen.
  3. Betriebsverfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellungsparameter (P) Detektorparameter umfassen, welche den Betrieb des Röntgendetektors (3) beeinflussen.
  4. Betriebsverfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeanordnung (1) eine Verarbeitungseinrichtung (10) zum Verarbeiten der erfassten Sequenz von Bildern (B) umfasst und dass die Einstellungsparameter (P) Verarbeitungsparameter umfassen, welche die Verarbeitung der erfassten Sequenz von Bildern (B) beeinflussen.
  5. Betriebsverfahren nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeanordnung (1) eine einstellbare Abbildungsgeometrie aufweist und dass die Einstellungsparameter (P) Geometrieparameter umfassen, welche mit der Abbildungsgeometrie korrespondieren.
  6. Betriebsverfahren nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellungsparameter (P) Kontrastmittelparameter eines bei der Erfassung der Sequenz verwendeten Kontrastmittels umfassen.
  7. Betriebsverfahren nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die aus dem Remanentspeicher (13) abgerufenen Parameter (P) von der Erfassungseinrichtung (9) zumindest teilweise unmittelbar der Steuereinrichtung (8) zugeführt werden und dass die Aufnahmeanordnung (1) von der Steuereinrichtung (8) entsprechend den ihr unmittelbar zugeführten Parametern (P) selbsttätig eingestellt wird.
  8. Betriebsverfahren nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die aus dem Remanentspeicher (13) abgerufenen Parameter (P) von der Erfassungseinrichtung (9) zumindest teilweise unmittelbar einer Verarbeitungseinrichtung (10) für die erneut erfasste Sequenz von Bildern (B) zugeführt werden und dass Verarbeitungsparameter, welche die Verarbeitung der erneut erfassten Sequenz von Bildern (B) beeinflussen, von der Verarbeitungseinrichtung (10) selbsttätig entsprechend den ihr unmittelbar zugeführten Parametern (P) eingestellt werden.
  9. Betriebsverfahren nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die aus dem Remanentspeicher (13) abgerufenen Parameter (P) von der Erfassungseinrichtung (9) zumindest teilweise an den Bediener (7) ausgegeben werden.
  10. Betriebsverfahren nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuereinrichtung (8) vor dem manuellen Vorgeben der Einstellungsparameter (P) physiologische Daten des Untersuchungsobjekts (5) zugeführt werden.
  11. Betriebsverfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Einstellungsparameter (P) von der Steuereinrichtung (8) anhand der physiologischen Daten des Untersuchungsobjekts (5) selbsttätig ermittelt wird.
  12. Betriebsverfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die physiologischen Daten von der Steuereinrichtung (8) an die Erfassungseinrichtung (9) übermittelt werden und dass die physiologischen Daten von der Erfassungseinrichtung (9) den Einstellungsparametern (P) zugeordnet und mit den Einstellungsparametern (P) gespeichert werden.
  13. Betriebsverfahren nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Erfassungseinrichtung (9) das Untersuchungsobjekt (5) individualisierende Daten vorgegeben werden und dass die das Untersuchungsobjekt (5) individualisierenden Daten von der Erfassungseinrichtung (9) den Einstellungsparametern (P) zugeordnet und mit den Einstellungsparametern gespeichert werden.
  14. Betriebsverfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellungsparameter (P) vom Bediener (7) der Röntgenanlage durch Vorgabe oder Auswahl der physiologischen und/oder der individualisierenden Daten des Untersuchungsobjekts (5) aus dem Remanentspeicher (13) abgerufen werden.
  15. Betriebsverfahren nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuereinrichtung (8) bei der manuellen Vorgabe ein Teil der Einstellungsparameter (P) vorgegeben werden und dass von der Steuereinrichtung (8) anhand des vorgegebenen Teils der Einstellungsparameter (P) die verbleibenden Einstellungsparameter (P) selbsttätig ermittelt werden.
  16. Röntgenanlage, die derart ausgebildet ist, dass sie im Betrieb ein Betriebsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15 ausführt.
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