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HINTERGRUND DER ERFINDUNG UND STAND DER TECHNIK
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TECHNISCHES GEBIET
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Befestigen eines Sitzgurtsystems an einer Fahrzeugkarosserie, welches mit einem Gurtstraffermechanismus in einer Beckengurtverankerung ausgerüstet ist, wobei dieser Mechanismus zum Straffen des Sicherheitsgurtes in Notfällen, wie z. B. bei einer Fahrzeugkollision, dient. Die Vorrichtung wird in Fahrzeugen verwendet, die mit einem Sicherheitsgurt am Sitz ausgerüstet sind, wie z. B. in Personenkraftwagen, Industriefahrzeugen, Baumaschinen usw.
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STAND DER TECHNIK
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Einige bandförmige Sicherheitsgurte (Sitzgurte) von Sitzgurtsystemen zur Rückhaltung des Fahrzeuginsassen im Sitz während eines Notfalls, wie z. B. bei einer Fahrzeugkollision, sind mit einem so genannten Gurtstraffer ausgerüstet. Der Gurtstraffer ist ein Mechanismus, der die Rückhaltefähigkeit durch Anstraffen des Sitzgurtes verbessert. Die Spannung des Sitzgurtes wird durch das Zusammenspiel von einem Gaserzeuger und einem in einem Zylinderteil befindlichen Kolben augenblicklich erhöht und beseitigt somit Gurtschlaffheit am Insassen. Dieser Gurtstraffer ist so eingestellt, dass der Gurt mittels Gasdruck, usw. augenblicklich zur Karosserieseite hin gestrafft und jegliche Schlaffheit des Gurtes beseitigt wird. Der Gurt liegt somit dicht am Körper des Insassen an und erhöht dadurch die Rückhaltefähigkeit des Sitzgurtsystems.
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Wie zuvor veröffentlicht, z. B. in Patentschrift 1 (
JP 2501075 B2 ), beinhaltet ein mit Gasdruck betriebener Gurtstraffermechanismus im Allgemeinen einen Gaserzeuger und einen in einem rohrförmigen Zylinder gelagerten Kolben, der durch den Druck des erzeugten Gases bewegt wird. Der Gaserzeuger wird durch ein Signal aktiviert, das von einem Notfallerkennungssensor des Fahrzeuges über einen Kabelbaum und einen Stecker beispielsweise bei einer Kollision übertragen wird. Der im Zylinder befindliche Kolben wird durch den vom Gaserzeuger erzeugten Gasdruck bewegt und zieht den mit beispielsweise einem Seil am Kolben befestigten Gurt ein.
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Der oben beschriebene Gurtstraffermechanismus wird in einer Lage eingebaut, in der der Gurt üblicherweise an der Karosserie befestigt ist, wie z. B. im Bereich einer Aufrolleinrichtung, eines Gurtschlosses oder einer Beckengurtverankerung.
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Des Weiteren ist, wie in Patentschrift 2 (
JP 2005-81886 A ), ein zweiter Boden über einem Bodenkasten vorgesehen, wobei das Zylinderstück zusammen mit dem Gaserzeuger und dem Signalkabelstecker des Gurtstraffermechanismus unter diesem zweiten Boden angeordnet ist, um sie vor einer äußeren Kraftausübung durch den Fuß des Insassen beim Ein- und Aussteigen oder vor Feuchtigkeit bei Niederschlag zu schützen. Jedoch weisen die oben beschriebenen Lösungen die folgenden Probleme auf:
Die Technik gemäß Patentschrift 1 sieht lediglich vor, dass der Gurtstraffer so gestaltet ist, dass der Gaserzeuger durch ein Signal aktiviert wird, das von einem Notfallerkennungssensor des Fahrzeuges über einen Kabelbaum und einen Stecker bei beispielsweise einer Kollision übertragen und der im Zylinder befindliche Kolben durch den vom Gaserzeuger erzeugten Gasdruck bewegt wird, so dass der mit einem Seil am Kolben befestigte Gurt eingezogen wird. Eine Vorrichtung zum Befestigen des Gurtstraffermechanismus an der Karosserieseite wird nicht erwähnt.
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Des Weiteren ist das Zylinderstück gemäß der in der Patentschrift 2 beschriebenen Lösung so gelegen, dass es zusammen mit dem Gaserzeuger und dem Signalkabelstecker des Gurtstraffermechanismus angeordnet ist, so dass die einzelnen Bauteile des Gurtstraffermechanismus vor einer äußeren Kraftausübung durch den Fuß des Insassen beim Ein- und Aussteigen oder vor Feuchtigkeit bei Niederschlag geschützt werden müssen. In diesem Fall muss Raum für einen zusätzlichen zweiten Boden vorgesehen werden, so dass die Gefahr besteht, dass das System komplex und sperrig wird.
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Des Weiteren muss der Gurtstraffermechanismus unter dem Boden in der Fahrgastzelle eingebaut werden, so dass diese Lösung den Nachteil eines eingeschränkten vertikalen Einbaubereiches für den Gurtstraffermechanismus hat.
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OFFENBARUNG der Erfindung
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Im Hinblick auf die oben beschriebenen Umstände ist es also Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Befestigungsvorrichtung für ein mit einem Gurtstraffermechanismus ausgerüstetes Sitzgurtsystem bereitzustellen, welches weder ein zusätzliches Schutzteil noch eine Abdeckung benötigt, eine niedrige Anzahl von Bauteilen aufweist und einen einfachen Aufbau ermöglicht.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt mit den Merkmalen von Anspruch 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Des Weiteren wird durch diese Lösung die Stabilität im Bereich des Befestigungsteils des Gurtstraffermechanismus, die Einfachheit des Zusammenbaus desselben und der mit ihm verbundenen Teile sowie die Betriebsfähigkeit im angeschnallten oder aufgehängten Zustand des Sitzgurtes nicht beeinträchtigt.
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Um die Probleme herkömmlicher Lösungen zu überwinden, ist nach der vorliegenden Erfindung eine Befestigungsvorrichtung vorgesehen, mittels welcher das eine Ende des mit einem Gurtstraffermechanismus ausgerüsteten Sitzgurtsystems mit einer Beckengurtverankerung an der Fahrzeugkarosserie befestigt wird, wobei das mit diesem Verriegelungselement verbundene Zylinderstück bzw. das Zylinderstück zusammen mit dem mit ihm verbunden Gaserzeuger so angeordnet ist, dass es zwischen einer Säule der Fahrzeugseite und einem inneren Bauteil, das die der Fahrgastzelle zugewandte Seite dieser Säule abdeckt, untergebracht ist. Bei der vorliegenden Erfindung ist insbesondere der Aufbau wie folgt gestaltet:
- (1) Das Zylinderstück ist so angeordnet, dass es sich im Wesentlichen in Längsrichtung der Säule erstreckt. Vorzugsweise:
- (2) Das obere Ende des Zylinders ist an der Säule mit einem Befestigungsmittel befestigt.
- (3) Das Zylinderstück ist so angeordnet, dass es über einem Aufrollermontageloch liegt, welches für den Einbau einer Aufrollautomatik bestimmt ist, die zum Aufrollen des Sitzgurtes dient.
- (4) Das an der Säule befestigte Verriegelungselement wird zusammen mit dem Zylinderstück durch ein inneres Bauteil abgedeckt.
- (5) Ein Verstärkungselement ist zum Befestigen der Aufrollautomatik an der Säule vorgesehen, wobei das Verriegelungselement in einem Bereich nahe dem eingebauten Verstärkungselement befestigt.
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Des Weiteren sieht die vorliegende Erfindung ein im unteren Teil des inneren Bauteils angelegtes Schlitzelement mit einem offenen Ende vor, wobei der mit dem Verriegelungselement verbundene Sitzgurt durch das Schlitzelement hindurch zum Inneren der Fahrgastzelle geführt wird und der Verbindungsabschnitt des Sitzgurtes so angeordnet ist, dass er im Inneren der Fahrgastzelle frei liegt.
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Bei der vorliegenden Erfindung ist insbesondere der Aufbau vorzugsweise wie folgt gestaltet:
- (1) Es ist ein nach außen quer zur Fahrtrichtung gerichteter konkaver Abschnitt im unteren Teil des inneren Bauteils vorgesehen, das auf einer Fläche liegt, welche durchgehend von einer abgedeckten Befestigungsfläche der Säule, beginnend im Bereich des Verriegelungselement, bis zur unteren Fläche des konkaven Abschnittes verläuft.
- (2) Es ist eine Abschlusskante auf einer oberen Seite des Schlitzes vorgesehen, die auf einer Linie liegt, in der das mit dem Verriegelungselement verbundene Seil verläuft, wenn sich das Sitzgurtsystem im aufgehängten Zustand befindet, und wobei der Durchmesser des oberen, bogenförmigen Endes des Schlitzes zumindest größer als der Durchmesser des Seils ist.
- (3) Es ist ein konvexer Abschnitt im mittleren Teil einer zum hinteren Ende des Fahrzeuges gerichteten Kante des Schlitzes vorgesehen, wobei der konvexe Abschnitt auf einer Linie liegt, in der das mit dem Verriegelungselement verbundene Seil verläuft, wenn sich das Sitzgurtsystem im angeschnallten Zustand befindet, wobei der Durchmesser des äußeren, bogenförmigen Endes des konvexen Abschnittes zumindest größer als der Durchmesser des Seils ist.
- (4) Mindestens eine der Linien, die entlang des Kantenabschnittes zwischen dem offenen Abschnitt am unteren Ende und der Abschlusskante am oberen Ende des Schlitzes oder entlang des Kantenabschnittes zwischen der Abschlusskante und dem konvexen Abschnitt oder entlang des Kantenabschnittes zwischen dem konvexen Abschnitt und dem offenen Abschnitt am unteren Ende verlaufen, ist bogenförmig ausgebildet und ist somit zum Inneren des Schlitzes hin konvex ausgebildet.
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Bei der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung für ein mit einem Gurtstraffermechanismus ausgerüstetes Sitzgurtsystem sind, wie oben beschrieben, der Gaserzeuger und das rohrförmige Zylinderstück samt Gaszylinder im Verriegelungselement verbunden, um das eine Ende des Sitzgurtes an der Fahrzeugkarosserie zu befestigen, wobei das Zylinderstück bzw. das Zylinderstück samt Gaserzeuger so angeordnet ist, dass sie zwischen einer Säule, die Teil der Fahrzeugseite ist, und einem inneren Bauteil, das die der Fahrgastzelle zugewandte Seite dieser Säule abdeckt, untergebracht sind. Somit besteht keine Gefahr einer äußeren Kraftausübung durch den Fuß des Insassen beim Ein- und Aussteigen oder eines Einflusses von Feuchtigkeit bei Niederschlag, wodurch ein mit einem Gurtstraffer ausgerüstetes Sitzgurtsystem erhalten wird, welches keine zusätzliche Schutzabdeckung benötigt und dessen Aufbau einfach, kostengünstig und zuverlässig gestaltet ist.
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Des Weiteren ist die Einbaustelle des Verriegelungselementes nicht auf eine Lage unterhalb des Türöffnungsbereiches, wie z. B. einer Türschwelle, begrenzt und die vertikale Einbauposition des Verriegelungselementes kann an einer beliebigen Stelle der Säule, z. B. einer Mittelsäule, platziert werden. Somit wird die Gestaltungsfreiheit bei der Anordnung der Beckengurtverankerung, nämlich des Verriegelungselementes, erhöht.
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Da das Zylinderstück sich erfindungsgemäß im Wesentlichen in der Längsrichtung der Säule erstreckt, kann der Zylinder auf jeden Fall in der Mittelsäule auch dann untergebracht werden, wenn die Mittelsäule schmal ausgebildet ist, um einen größeren Türöffnungsbereich zu ermöglichen. Somit kann der in Fahrtrichtung benötigte Raum für den Einbau eines mit einem Gurtstraffermechanismus ausgerüsteten Sitzgurtsystems minimiert werden.
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Durch die erfindungsgemäße Befestigung des oberen Endes des Zylinders an der Säule durch ein Befestigungsmittel wird der seitliche Bewegungsspielraum des Zylinderstücks eliminiert und das Auftreten von Geräuschen, die durch Vibrationen des Fahrzeugbetriebs am Zylinder mit Anschlagen desselben an der Säule oder dem inneren Bauteil entstehen können, verhindert.
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Des Weiteren hilft der erfindungsgemäße Einbau des Zylinderstückes, welches über dem für eine Aufrollautomatik vorgesehenen Montageloch verläuft, der Stabilitätsminderung der Säule, die durch das Einlassen des Montageloches entsteht, entgegenzuwirken. Die Aufrollautomatik ist hier eine Einrichtung zum Aufrollen des Sitzgurtes.
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Hinzu kommt, dass dadurch, dass das Verriegelungselement erfindungsgemäß an der Säule befestigt ist und das Zylinderstück zusammen mit dem Verriegelungselement vom inneren Bauteil abgedeckt ist, keine zusätzliche Abdeckung benötigt, die Anzahl der Bauteile verringert und die Gestaltungsfreiheit bei der vertikalen Anordnung des Verriegelungselementes erhöht wird.
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Überdies ist das Verstärkungselement zum Befestigen der Aufrollautomatik erfindungsgemäß im gleichen Bereich an der Säule angebracht, in dem auch das Verriegelungselement befestigt ist, wodurch die jeweilige Stabilität der Aufrollautomatik und des Verriegelungselementes erhöht wird. Somit ist ein zusätzliches Verstärkungselement zum Verstärken des Verriegelungselementes nicht notwendig, so dass der Aufbau vereinfacht und die Anzahl der Bauteile ohne eine Stabilitätsminderung des Verriegelungselements verringert werden kann. Des Weiteren sieht die vorliegende Erfindung ein im unteren Teil des inneren Bauteils (nämlich die Säulenverkleidung) angelegtes Schlitzelement mit einem offenen Ende vor, wobei der mit dem Verriegelungselement verbundene Sitzgurt durch das Schlitzelement hindurch zum Inneren der Fahrgastzelle geführt und der Verbindungsabschnitt des Sitzgurtes so angeordnet ist, dass er im Inneren der Fahrgastzelle frei liegt. Dadurch kann der Sitzgurt entweder mit oder ohne Verkleidung leicht von unten her durch das Schlitzelement hindurch in die Säulenverkleidung geführt werden und diese, nachdem das Sitzgurtsystem an der Säule befestigt wurde, von oben her an der Säule angebracht werden. Somit kann die Beckengurtverankerung des zusammen mit dem Gurtstraffermechanismus versehenen Verriegelungselementes im inneren Bauteil angeordnet werden, ohne den Einbau zusätzlich zu erschweren.
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Des Weiteren kann erfindungsgemäß dadurch, dass der nach außen quer zur Fahrtrichtung gerichtete konkave Abschnitt im unteren Teil des inneren Bauteils (nämlich der Säulenverkleidung) vorgesehen und das Schlitzelement in Fahrtrichtung angebracht ist, wobei die Fläche durchgehend von einer Befestigungsfläche der Säule, beginnend im Bereich des Verriegelungselementes, bis zur unteren Fläche des konkaven Abschnittes verläuft, die Lage des Schlitzes so gewählt werden, dass er in der zur Vorderseite des Fahrzeuges hin laufenden Zugrichtung des angeschnallten Sitzgurtes liegt und somit den Sitzgurt nicht umbiegt, was bedeutet, dass sich der Sitzgurt im angeschnallten Zustand in einem bevorzugten Zustand befindet. Überdies ermöglicht der konkave Abschnitt eine der Säule nahe liegende Position des Sitzgurtes, so dass eine Behinderung durch Sitzgurt und Säulenverkleidung in diesem bewegungsreichen Bereich verhindert bzw. vermindert werden kann.
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Des Weiteren ist eine Abschlusskante auf einer oberen Seite des Schlitzes vorgesehen, welche auf einer Linie liegt, in der das mit dem Verriegelungselement verbundene Seil verläuft, wenn sich das Sitzgurtsystem im aufgehängten Zustand befindet. Der Durchmesser des oberen, bogenförmigen Endes des Schlitzes ist zumindest größer als der Durchmesser des Seils oder aber ein konvexer Abschnitt ist im mittleren Teil einer zum hinteren Ende des Fahrzeuges gerichteten Kante des Schlitzes vorgesehen, wobei dieser konvexe Abschnitt auf einer Linie liegt, in der das mit dem Verriegelungselement verbundene Seil verläuft, wenn sich das Sitzgurtsystem im angeschnallten Zustand befindet. Der Durchmesser des äußeren, bogenförmigen Endes dieses konvexen Abschnittes ist zumindest größer als der Durchmesser des Seils. Somit verläuft das Seil in beiden Zuständen des Sitzgurtes, angeschnallt oder aufgehängt, in einer geraden, ungebogenen Linie innerhalb der Verkleidung.
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Des Weiteren ist mindestens eine der Linien, die entlang des Kantenabschnittes zwischen dem offenen Abschnitt am unteren Ende und der Abschlusskante am oberen Ende des Schlitzes oder entlang des Kantenabschnittes zwischen der Abschlusskante und dem konvexen Abschnitt oder entlang des Kantenabschnittes zwischen dem konvexen Abschnitt und dem offenen Abschnitt am unteren Ende verlaufen, bogenförmig ausgebildet und konvex zum Inneren des Schlitzes hin. Dadurch ist es möglich, das Schlitzelement so schmal wie möglich zu gestalten, damit das Innere des Schlitzes nicht mehr sichtbar ist.
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In der Praxis ist gemäß der vorliegenden Erfindung kein Schutzteil oder eine Abdeckung zur Verhinderung einer äußeren Kraftausübung durch etwa den Fuß des Insassen beim Ein- und Aussteigen oder des Einflusses von Feuchtigkeit bei Niederschlag notwendig. Außerdem ist kein Verstärkungselement beim Einbau des Verriegelungselementes (Beckengurtverankerung) notwendig und die Stabilität des Montagelochbereichs zum Einbau der Aufrollautomatik in der Säule (Mittelsäule) kann verbessert werden.
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Des Weiteren kann der Gurtstraffermechanismus gemäß der Erfindung Platz sparend in der Säule (Mittelsäule) untergebracht werden, ohne den Einbau des inneren Bauteils (Säulenverkleidung) zu erschweren, so dass die Gestaltungsfreiheit bei der vertikalen Anordnung des Verriegelungselementes erhöht wird. Des Weiteren verläuft der Sitzgurt im angeschnallten oder aufgehängten Zustand in einer bevorzugten Lage, wobei eine Behinderung durch den Sitzgurt und die Säulenverkleidung vermieden wird.
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Kurzbeschreibung der Figuren
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1 ist eine perspektivische Explosionszeichnung, die eine erfindungsgemäße Ausführungsform einer Befestigungsvorrichtung für ein mit einem Gurtstraffer ausgerüstetes Sitzgurtsystem zeigt;
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2 ist eine vergrößerte Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Ausführungsform einer Beckengurtverankerung (Verriegelungselement);
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3 ist eine Seitenansicht eines wichtigen Teilabschnittes, die einen Teil des Seils unter einer Abdeckung und eine erfindungsgemäße Ausführungsform eines Verriegelungselementes zeigt;
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4 ist eine teilweise Vorderansicht, die einen Zustand zeigt, in dem eine erfindungsgemäße Ausführungsform eines Sitzgurtsystems an einer Fahrzeugkarosserie befestigt ist und bei der ein inneres Bauteil entfernt und der Gurt weggelassen wurde; und
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5 ist eine teilweise vergrößerte Seitenansicht, die einen Teilabschnitt zeigt, in dem eine erfindungsgemäße Ausführungsform einer Säulenverkleidung an einer mittleren Säule befestigt ist.
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Ausführliche Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
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Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden anhand der in den Figuren gezeigten Ausführungsform beschrieben.
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1 ist eine perspektivische Explosionszeichnung, die eine erfindungsgemäße Ausführungsform einer Befestigungsvorrichtung für ein mit einem Gurtstraffer ausgerüstetes Sitzgurtsystem zeigt.
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Ein in 1 dargestelltes Sitzgurtsystem 1 besteht aus einem so genannten Dreipunktgurtsystem, welches die Brust und Hüfte des auf einem Sitz 15 sitzenden Insassen zurückhält, und einem Gurtschloss 16, das auf der einen Seite des Sitzes 15 mittels Bolzen 16a befestigt ist. Ein Gurt (Sitzgurt) 10 des Sitzgurtsystems 1 ist mit einer Schließzunge 13 ausgestattet, die weiter unten detailliert beschrieben wird. Wenn die Schließzunge 13 im Gurtschloss 16 eingerastet ist, wird der Körper des Insassen im Sitz 15 vom Sitzgurt 10 zurückgehalten.
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Ein derartiges Sitzgurtsystem 1 beinhaltet an einem Ende des Sitzgurtes 10 eine Aufrollautomatik 11, welche den Gurt aufwickelt, und am anderen Ende des Sitzgurtes 10 eine Beckengurtverankerung 14, die als Verriegelungselement dient. Zwischen der Aufrollautomatik 11 und der Beckengurtverankerung 14 sind eine Schultergurtverankerung 12 und die Schließzunge 13 so eingefügt, dass sie am Sitzgurt 10 entlang bewegbar sind.
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2 ist eine vergrößerte Perspektivansicht einer Beckengurtverankerung (Verriegelungselement) 14 in der oben beschriebenen Ausführungsform.
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Die Beckengurtverankerung 14 ist mit einem Gurtstraffermechanismus ausgerüstet, der den Sitzgurt 10 im Notfall augenblicklich einzieht, wobei der erfindungsgemäße Gurtstraffermechanismus, wie weiter unten beschrieben, gestaltet ist.
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Die Beckengurtverankerung 14 ist mit einer Verankerungsplatte 14a ausgerüstet, die die Beckengurtverankerung 14 an einer Fahrzeugkarosserie befestigt, so dass die Beckengurtverankerung 14 mit einem Verschlussstück 14g, z. B. einem Bolzen, welches durch ein in die Verankerungsplatte 14a eingearbeitetes Loch 14a1 eingefügt wird, an der Karosserie festgemacht wird. Die Verankerungsplatte 14a ist mit einem Befestigungsteil 14a2 ausgerüstet, welches durch ein nach oben verlängertes Teilstück der Verankerungsplatte 14a gebildet wird. Das Befestigungsendstück 14a2 ist mit einem Gaserzeuger 14b ausgestattet, wobei dieser Gaserzeuger 14b mit einem rohrförmigen Zylinder 14c verbunden ist. Dieser Zylinder 14c ist so angeordnet, dass er sich im Wesentlichen in Längsrichtung einer Mittelsäule 20 erstreckt.
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Ein mit Gasdruck angetriebener, nicht dargestellter Kolben ist reziprozierbar in einem Zylinderteil 14c gelagert. Ein mit dem Kolben verbundenes Seil 14d wird durch eine mit der Verankerungsplatte 14a straff befestigte, nicht dargestellte Rolle gestützt, die sich an einem Halterungsendstück 14a3 befindet, das durch ein schräg nach oben verlängertes Teilstück der Verankerungsplatte 14a gebildet wird, wobei dieses Halterungsendstück 14a3 vom Befestigungsendstück 14a2 der Verankerungsplatte 14a verschieden ist. Ein oberer Teilabschnitt des Zylinders 14c ist mit einer Halterung (Befestigung) 14f zum Befestigen der Beckengurtverankerung 14 an die Mittelsäule 20 auf der Karosserieseite ausgerüstet.
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Außerdem ist das obere Ende des Seils 14d gemäß 1 in eine Schleife gelegt und der Endabschnitt des Sitzgurtes 10 wurde durch diesen schleifenförmigen Teilabschnitt 14z durchgezogen und zusammengenäht, womit der Sitzgurt 10 mit dem Seil 14d verbunden ist. Der freiliegende Teilabschnitt des Seils 14d ist, wie in 3 gezeigt, mit einer Stoff- oder Kunststoffverkleidung 14e verkleidet.
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Des Weiteren ist der Gaserzeuger 14b mit einer Buchse 14b1 zum Anschluss eines Kabelbaumes 35 mit Stecker 32 versehen, durch welche Erkennungssignale von einem nicht dargestellten Kollisionserkennungssensor des Fahrzeuges empfangen werden können.
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Wenn die mit dem Gurtstraffermechanismus ausgerüstete Beckengurtverankerung 14 in der oben beschriebenen grundlegenden Anordnung ein Signal über den Kabelbaum 35 und den Stecker 32 vom Kollisionserkennungssensor des Fahrzeuges empfängt, wird der Gaserzeuger 14b aktiviert, um ein Gas zu erzeugen, welches den nicht dargestellten Kolben innerhalb des Zylinders 14c durch den vom Gas erzeugten Druck zum äußersten Ende (aufwärts in 2) bewegt. Dadurch wird das Seil 14d in den Zylinder 14c gezogen und der Sitzgurt 10 wird infolgedessen durch das Seil 14d eingezogen.
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Der Sitzgurt 10, der auf dem Schoße des Insassen liegt, wird durch solch einen Vorgang gestrafft und liegt somit dicht am Insassen an, so dass einer durch eine Kollision verursachten Vorwärtsbewegung des Insassen entgegengewirkt wird.
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Wie in 1 weiter dargestellt, ist die Schultergurtverankerung 12, durch welche der Sitzgurt 10 geführt ist, durch eine Befestigung, wie z. B. einen Bolzen, so an einem oberen Abschnitt der Mittelsäule 20 angebracht, dass sie um dieses Befestigungsteil gedreht werden kann.
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Des Weiteren ist das Gurtschloss 16, welches eine seitliche Beckengurtverankerung ist, so angebracht, dass es sich auf der der Beckengurtverankerung 14 abgewandten Seite des Sitzes 15 befindet. Der Insasse schnallt das Sitzgurtsystem 1 durch Einrasten der Schließzunge 13 in das Gurtschloss 16 an.
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Im angeschnalltem Zustand des Sitzgurtsystems 1, wird die obere Körperhälfte des Insassen durch den Abschnitt des Sitzgurtes 10 zurückgehalten, der zwischen der Schultergurtverankerung 12 und der Schließzunge 13 liegt und schräg von der Schulter des Insassen zu dessen Hüfte verläuft. Die Hüfte des Insassen wird durch den Abschnitt des Sitzgurtes 10 zurückgehalten, der zwischen der Schließzunge 13 und der Beckengurtverankerung 14 liegt und quer zur Fahrtrichtung über den Bauch des Insassen verläuft.
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Die Aufrollautomatik 11 zum Ein- und Ausrollen des Sitzgurtes 10 ist nach 1 in einem Aufrollermontageloch 21 im unteren Teil der Mittelsäule 20, die an der Seite des Fahrzeuges aufgerichtet ist, untergebracht und ist mit einem Befestigungsteil 3, wie z. B. einem Bolzen, so an der Wandfläche der Mittelsäule 20 angebracht, dass das Befestigungsteil 3 durch das Montageloch 21 verläuft. Des Weiteren kann das obere Teil der Aufrollautomatik 11 durch ein Befestigungsteil 4, wie z. B. eine Schraube, befestigt werden.
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An der unteren Seite des Montageloches 21 in der Mittelsäule 20 ist als Verstärkungselement eine Strebe 20a überlappend angebracht, die die Stabilität des Einbaus verbessert, so dass die Aufrollautomatik 11 den auftretenden Kräften standhält. Die Verankerungsplatte 14a der Beckengurtverankerung 14 ist ebenfalls im Bereich der Strebe 20a angebracht.
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Als nächstes wird eine Struktur erläutert, die das Sitzgurtsystem 1 in der Ausführungsform nach der Erfindung an der Fahrzeugkarosserie befestigt.
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4 ist eine teilweise Vorderansicht, die einen Zustand zeigt, in dem das Sitzgurtsystem 1 gemäß der Ausführungsform an der Fahrzeugkarosserie befestigt ist und bei dem eine Säulenverkleidung (nämlich das innere Bauteil) 30 entfernt und der Gurt 10 weggelassen wurde.
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Die Aufrollautomatik 11 gemäß 4 ist in einem Aufrollermontageloch 21 in der Mittelsäule 20 untergebracht und ist mit einem Bolzen 3 und einer Schraube 4 an der Wandfläche der Mittelsäule 20 befestigt. Unter einem Befestigungsteil 20b (siehe 1 und 4), mit dem die Aufrollautomatik 11 an die Mittelsäule 20 angebracht ist, ist die Beckengurtverankerung 14 durch ein Befestigungsteil 14g, wie z. B. einen Bolzen, befestigt. Wie oben beschrieben ist die Strebe 20a am Montageloch 21, in dem die Aufrollautomatik 11 und die Verankerungsplatte 14a eingebaut sind, wie in 1 dargestellt, angelegt und verbessert die Stabilität der Aufrollautomatik 11. Eine zusätzliche Verstärkung für die Beckengurtverankerung 14 ist nicht notwendig.
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Wie in 4 dargestellt, ist der Zylinder 14c, der durch den Gaserzeuger 14b mit der Beckengurtverankerung 14 verbunden ist, so angeordnet, dass er sich im Wesentlichen in der Längsrichtung der Mittelsäule 20 erstreckt. Verglichen mit dem bisherigen Stand der Technik nach der Patentschrift 2, nach der der Zylinder entlang des Karosseriebodens angeordnet ist, kann durch die oben beschriebene Aufrichtung des Zylinders 14c der in Fahrtrichtung benötigte Einbauraum minimiert werden. Selbst in Fällen, in denen die Mittelsäule 20 schmal angelegt ist, um einen größeren Türöffnungsbereich zu ermöglichen, kann der Zylinder 14c in der Mittelsäule 20 untergebracht werden.
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Außerdem ist der Zylinder 14c so angeordnet, dass er sich in vertikaler Richtung über dem Montageloch 21 erstreckt, das in der Mittelsäule 20 zum Einbau der Aufrollautomatik 11 vorgesehen ist, wobei ein oberer Abschnitt des Zylinders 14c mit einer Halterung 14f und einem Befestigungsteil 14h, wie z. B. einem Bolzen, an der Mittelsäule 20 festgemacht ist. Eine vom Montageloch 21 verursachte Stabilitätsverminderung in der Mittelsäule 20 ist dadurch verhindert und ein Verstärkungseffekt kann somit erreicht werden.
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Gleichzeitig wird durch die Befestigung des oberen Endes des Zylinders 14c mittels der Halterung 14f und des Bolzens 14h an der Karosserie ein Nutzeffekt erzielt, der ein Auftreten von Geräuschen verhindert, die durch das Vibrieren des Zylinders 14c während des Betriebs des Fahrzeuges und des dadurch verursachten Anschlagens des Zylinders 14c an der Mittelsäule 20 oder dem inneren Bauteil 30, welches später beschrieben wird, entstehen können.
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Der Kabelbaum 35, der mit der Buchse 14b1 verbunden ist, wird in dieser Ausführungsform nach 1 von der Karosserieseite her durch das für die Aufrollautomatik 11 vorgesehene Montageloch 21 geführt und mit dem Gaserzeuger 14b verbunden. Durch diesen Aufbau kann im Gegensatz zum Stand der Technik auf ein Schutzteil für den Fußbodenbereich zum Schutz des Kabelbaums 35 und des Gurtstraffermechanismus verzichtet werden.
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Nachdem das Sitzgurtsystem 1 gemäß der vorliegenden Ausführungsform der Befestigungsvorrichtung an der Mittelsäule 20, wie oben beschrieben, befestigt wurde, wird die Mittelsäule 20 auf der der Fahrgastzelle zugewandten Seite mit einer Verkleidung 30 (nämlich dem inneren Bauteil) nach 1 abgedeckt. Die mit dem Gurtstraffer ausgerüstete Beckengurtverankerung 14 wird somit zusammen mit der Aufrollautomatik 11 ebenfalls von der Säulenverkleidung 30 abgedeckt.
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Da die Beckengurtverankerung 14 nahe der Aufrollautomatik 11 an der Mittelsäule 20 befestigt und mit der Säulenverkleidung 30 abgedeckt ist, besteht keine Gefahr einer äußeren Kraftausübung durch den Fuß des Insassen beim Ein- und Aussteigen oder eines Einflusses von Feuchtigkeit bei Niederschlag, wodurch im Vergleich zum bisherigen Stand der Technik, bei dem der Gurtstraffer im Fußbodenbereich angeordnet ist, eine zusätzliche Schutzabdeckung oder Ähnliches nicht notwendig ist.
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Des Weiteren ist die Einbaustelle der Beckengurtverankerung 14 nicht auf eine Lage unterhalb des Türöffnungsbereichs, wie z. B. einer Türschwelle, begrenzt, und die vertikale Einbauposition der Beckengurtverankerung 14 kann an einer beliebigen Stelle der Mittelsäule 20 platziert werden. Somit wird die Gestaltungsfreiheit bei der Anordnung der Beckengurtverankerung 14 erhöht.
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5 ist eine teilweise vergrößerte Seitenansicht, die einen Teilabschnitt zeigt, in dem die Säulenverkleidung 30 an der mittleren Säule 20 befestigt ist.
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Die Säulenverkleidung 30 ist, wie in 5 dargestellt, so gestaltet, dass sich ihre Breite nach unten hin vergrößert und sich der Form der Mittelsäule 20 anpasst. Im unteren Endabschnitt der Säulenverkleidung 30 wird ein Schlitz 31 eingebracht, und der Abschnitt des Sitzgurtes 10, der mit der Verkleidung 14e (siehe 3) der Beckengurtverankerung 14 abgedeckt ist, wird durch diesen Schlitz 31 hindurch geführt. Dadurch wird der Sitzgurt 10 zum Inneren der Fahrgastzelle geführt, so dass der Verbindungsabschnitt des Sitzgurtes 10 im Inneren der Fahrgastzelle frei liegt. Das Schlitzelement 31 ist so gestaltet, dass das untere Ende durch einen offenen Teilabschnitt 31s offen ist und somit das einfache Durchführen des Sitzgurtes 10 bzw. der Verkleidung 14e durch die untere Seite der Säulenverkleidung 30 erlaubt. Somit kann die Säulenverkleidung 30, nachdem das Sitzgurtsystem 1 an der Mittelsäule 20 befestigt wurde, von oben her eingefügt und an der Mittelsäule 20 angebracht werden, so dass die Beckengurtverankerung 14 (nämlich das mit dem Gurtstraffermechanismus ausgerüstete Verriegelungselement) unter der Säulenverkleidung 30 angebracht werden kann, ohne den Einbau zu erschweren.
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Ein konkaver Abschnitt 30z, der nach außen quer zur Fahrtrichtung gerichtet ist, ist so in einem unteren Teilabschnitt der Säulenverkleidung 30 eingelassen, dass er den Zylinder 14c und den Gaserzeuger 14b, die den Gurtstraffermechanismus der Beckengurtverankerung 14 bilden, abdeckt. Der Schlitz 31 befindet sich auf einer Fläche, die durchgehend von der unteren Fläche des konkaven Abschnittes 30z zur Fläche der Säulenverkleidung 30, die den Zylinder 14c usw. abdeckt, verläuft.
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Durch die so erreichte Form der Säulenverkleidung 30 und das Vorhandensein des Schlitzes 31, ist der Schlitz 31 somit auf einer Fläche angeordnet, die nach vorne in Fahrtrichtung gerichtet ist. Dadurch befindet sich der Schlitz 31 in der Zugrichtung des Sitzgurtes 10 im angeschnalltem Zustand (Linie L1 in 5) zum Vorderseite des Fahrzeuges hin und der Sitzgurt 10 wird so nicht durch eine Verbiegung in der Mitte beeinträchtigt, wobei ein Einfluss durch die Säulenverkleidung 30 (nämlich das innere Bauteil) auf die Anordnung des angeschnallten Sitzgurtes 10 verhindert wird. Des Weiteren kann der Sitzgurt 10 durch den vorgesehenen konkaven Abschnitt 30z ohne Weiteres äußerst dicht an der Mittelsäule 20 anliegen, so dass ein Erleichterungseffekt im Bezug auf Hinderungsanfälligkeit in einem bewegungsreichen Bereich der Säulenverkleidung 30 erreicht werden kann.
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Des Weiteren ist in dieser Ausführungsform ein Teilabschnitt 31a vorgesehen, der durch Falten eines Kantenabschnittes des Schlitzes 31 zum Inneren der Vorderseite der Säulenverkleidung 30 auf der der Vorderseite des Fahrzeugs zugewandten Seite gebildet wird. Durch die Anwesenheit dieses Teilabschnittes 31a wird die Verkleidung 14e des Sitzgurtes 10, welche im angeschnallten Zustand in Fahrtrichtung gezogen wird (Linie L1), vor Beschädigung durch die Kante des Schlitzes 31 geschützt.
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Des Weiteren ist in dieser Ausführungsform, wie in 5 dargestellt, eine Abschlusskante 31b in einem oberen Abschnitt des Schlitzes 31 vorgesehen, die auf der Linie (W2 in 5) liegt, auf der das Seil 14d in der Verkleidung 14e im nicht angeschnalltem Zustand verläuft (Linie L2 in 5). Der Durchmesser des oberen, bogenförmigen Endes der Abschlusskante 31b ist zumindest größer als der Durchmesser des Seils 14d.
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Des Weiteren ist auf einem mittleren Punkt des bezogen auf die Fahrtrichtung hinteren Eckenabschnitts des Schlitzes 31 ein konvexer Abschnitt 31c vorgesehen. Dieser konvexe Abschnitt 31c liegt auf einer Linie (W1 in 5), auf der das Seil 14d in der Verkleidung 14e im angeschnalltem Zustand des Sitzgurtsystems 1 verläuft (Linie L1 in 5). Der Durchmesser des äußeren, bogenförmigen Endes ist zumindest größer als der des Seils 14d.
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Somit hat der Schlitz 31 eine dreieckige, segelartige Form. Dadurch ist eine ungebogene Haltung des Seils 14d in der Verkleidung 14e im angeschnallten als auch im aufgehängten Zustand des Sitzgurtes 10 gewährleistet. Des Weiteren ist eine Linie 31d im Kantenabschnitt zwischen dem offenen Abschnitt am unteren Ende und der Abschlusskante 31b des Schlitzes 31 und eine Linie 31e im Kantenabschnitt zwischen der Abschlusskante 31b und dem konvexen Abschnitt 31c und eine Linie 31f im Kantenabschnitt zwischen dem konvexen Abschnitt 31c und dem offenen Abschnitt am unteren Ende bogenförmig ausgebildet, so dass sie zur Mitte des Schlitzes 31 hin konvex gestaltet sind. Somit kann der Schlitz 31 so schmal wie möglich gestaltet werden, damit das Innere des Schlitzes 31 nicht mehr sichtbar ist. Ein Schutzteil zur Verhinderung einer äußeren Kraftausübung durch etwa den Fuß des Insassen beim Ein- und Aussteigen oder des Einflusses von Feuchtigkeit bei Niederschlag ist, wie oben beschrieben, nicht notwendig. Des Weiteren ist kein Verstärkungselement zum Einbau der Beckengurtverankerung 14 notwendig, und die Stabilität des Montagelochbereichs zum Einbau der Aufrollautomatik 11 in der Mittelsäule 20 kann dadurch verbessert werden.
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Außerdem kann der Gurtstraffermechanismus der Beckengurtverankerung 14 innerhalb der Mittelsäule 20 auf eine Platz sparende Weise und ohne Behinderung des Einbaus der Säulenverkleidung 30 untergebracht werden, so dass die Gestaltungsfreiheit bei der Anordnung der Beckengurtverankerung 14 erhöht wird. Überdies verläuft der Sitzgurt 10, sei er angeschnallt oder aufgehängt, auf der Seite der Beckengurtverankerung 14 in einer idealen Lage, wobei jegliche Störungen zwischen dem Sitzgurt 10 und der Säulenverkleidung 30 vermieden werden.